Amtsblatt Nr. 30 vom 30.07.2003
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Amtsblatt Nr. 30 vom 30.07.2003
Z W I C K A U E R 30. Juli 2003 Nummer 30 PULSSCHLAG A M T S B L A T T D E R R O B E R T - S C H U M A N N - S T A D T 2 . Z W I C K AU E R S TA DT F E S T Z W I C K A U W W W. S TA DT F E S T- Z W I C K AU . D E Drei Tage Gute-Laune-Programm auf Hauptmarkt, Kornmarkt und Domhof Bühnenprogramm zum 2. Zwickauer Stadtfest vom 22. bis 24. August 2003 Die Spannung steigt: Noch gut drei Wochen, dann startet die zweite Auflage des Zwickauer Stadtfestes, das bereits im vergangenen Jahr rund 150.000 Besucher in die Zwickauer Innenstadt zog. Auch in diesem Jahr gibt es ein buntes und abwechslungsreiches Programm, das auf drei Bühnen zahlreiche Highlights für jedermanns Geschmack bereit hält. Rock und Pop, Schlager und Volksmusik, Modenschauen, Zauberei, Artistik, Tanz und vieles mehr wird geboten, getreu dem Motto: „Hinkommen - Mitmachen - Spaß haben“. Für alle, die ihren Festbesuch jetzt schon planen möchten, gibt es heute das Bühnenprogramm zum Vormerken. Donnerstag, 21. August 2003 AUF DEM HAUPTMARKT 18.00 Uhr: LUEG Newcomer-Night - Das Stadtfest-Warm-up mit den Gewinnern des Gasometer-Bandwettbewerbes 2003 22.30 Uhr: Farmer Boys Freitag, 22. August 2003 e d . u a k c i w z Aktuelles Rathaus Visitenkarte Tourismus Wirtschaft Bildung & Kultur Freizeit & Sport Soziales ... und vieles mehr 17.00 Uhr: Girl-Zone (Mädchenband) 17.30 Uhr: Instructive (beste Schülerband Deutschlands) 18.30 Uhr: nonets 19.00 Uhr: Offizielle Eröffnung durch Oberbürgermeister Dietmar Vettermann und die Schalmeienkapelle Reichenbach 19.54 bis 1.00 Uhr: Maximal Spezial mit DJ Happy Vibes, live on air auf Radio ZWICKAU 96 Punkt 2 I N H A LT Bekanntmachungen - Sitzungstermine - Öffentliche Zustellungen - Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Mosel AUF DEM KORNMARKT 2 2 2 Ausschreibung 18.00 Uhr: Eröffnung und Gags mit „Preußis Blödel Disco“ 19.20 Uhr: Schalmeienorchester 20.30 Uhr: Rock´n´ Roll Orchester 22.30 Uhr: The Crazy Boys (Hits der 50-er und 60-er Jahre) - Feuerwache Zwickau: 4. BA Verlängerung und Reko Wagenhalle - Containergestellung, Erfassung mit Transport, Sortierung und Verwertung von Altpapier aus der Stadt Zwickau 2 2 AUF DEM DOMHOF Informationen 17.30 Uhr: Harmonic Sound Orchestra Zwickau e. V. 20.00 Uhr: Geraldine MacGowan (Irish Folk) AUF DEM HAUPTMARKT 10.00 Uhr: Zwickauer Singekreis 10.50 Uhr: Buntes Programm mit der Jugendkunstschule Wolmirstedt 12.25 Uhr: Young Generation (Modelgruppe und Breakdance vom Jugendcafé „City Point“) 13.00 Uhr: Kanakis Dojo - Kampfkunstszenen mit SV Muldental 13.25 Uhr: Hip Hop-, Latin- und Standardtänze vom TSC Silberschwan 14.00 Uhr: Lateinamerikanische Tänze mit Latin Chem 15.00 Uhr: Modenschau mit Mona Lisa 16.00 Uhr: Tanzshow mit den ML Dancers 16.45 Uhr: Zwickauer Cheerleader „The Peaches“ 17.05 Uhr: Kampfsportdarbietungen mit dem 1. Taekwondo und Allkampfverein 17.30 Uhr: Vorführung der Bundeswehr 20.00 Uhr: No Limit 20.30 Uhr: Mr. President 21.00 Uhr: Oli.P 22.00 Uhr: Before Four 23.00 Uhr: Purple Schulz und Band 00.30 Uhr: Mr. Mix von Radio ZWICKAU 96 Punkt 2 AUF DEM DOMHOF AUF DEM KORNMARKT 10.00 Uhr: Jugendblasorchester Zwickau 13.30 Uhr: Sin Fronteras (Mixture aus traditioneller Salsa und Salsa moderna) 15.00 Uhr: Bavarian Pipers (Dudelsack) 16.00 Uhr: Afrikanische Märchen 17.15 Uhr: Bavarian Pipers, Zwickauer Cheerleader „The Peaches“ 20.00 Uhr: Larry Schuba & Western Union (Country Rock) 23.30 Uhr: Gipsy (Rockmusik der 80-er und 90-er) AUF DEM KORNMARKT - DPW Deutsche PlakatWerbung GmbH - Lichtenauer Mineralquellen GmbH - Autohaus LUEG GmbH - Brauhaus Zwickau GmbH - Holiday Inn Zwickau - Globus Handelshof GmbH & Co. KG - Volkswagen Sachsen GmbH - Zwickau Arcaden - Gebäude- und Grundstücksgesellschaft Zwickau mbH - Ö-Konzept - Wochenspiegel Verlags GmbH - AOK Sachsen - BLICK Zwickau - Stadtwerke Zwickau Holding GmbH - ACHAT Hotel Zwickau - Druckerei Landgraf - Media Concept - Intersport GÜ Sport - Preußi´s Blödeldisco www. AUF DEM HAUPTMARKT Samstag, 23. August 2003 Das 2. Zwickauer Stadtfest wird unterstützt von: 14. Jahrgang Sonntag, 24. August 2003 10.00 Uhr: Zwickauer Stadtmusikanten (Blasmusik) 11.30 Uhr: Epilog (Dt. Schlager und Oldies) 13.30 Uhr: Kinderprogramm mit Young Generation vom Jugendcafé „City Point“ (Modelgruppe und Breakdance) 14.00 Uhr: Jugendkunstschule Wolmirstedt 15.45 Uhr: Tom Anders (Zaubershow) 16.30 Uhr: Cindy & Bert (Deutsche Schlager: Immer wieder sonntags...) 17.30 Uhr: Gags mit „Preußis Blödel Disco“ 18.30 Uhr: Modenschau 19.30 Uhr: Pick up (Mod. Schlager & Oldies) 20.30 Uhr: Nino de Angelo (Schlager: Jenseits von Eden...) 21.30 Uhr: Pick up AUF DEM HAUPTMARKT 10.00 Uhr: Ökumenischer Gottesdienst 12.00 Uhr: Mittagsschoppen mit dem Jugendblasorchester Zwickau 15.00 Uhr: Familien- und Kindernachmittag mit Kunos Kinderkiste 16.00 Uhr: Kindermodenschau mit Mona Lisa 16.45 Uhr: Vorschulkindertanzspiel mit dem TSC Silberschwan 17.00 Uhr: Eckersbacher Superstars 18.30 Uhr: Nightfever 20.30 Uhr: The Firebirds 11.00 Uhr: Frühschoppen mit Peter Zerna 14.00 Uhr: Kinderprogramm mit den Zwickauer Cheerleaders „The Peaches“ 14.25 Uhr: Jahresuhr (Solidarring) 14.45 Uhr: KID´S-Dance-Academy ML 15.05 Uhr: Pfiffigirls (AWO) 15.20 Uhr: Eckersbacher Superstars 15.45 Uhr: Die Bojes (Artisten) 16.00 Uhr: Stargast Astrid Harzbecker (Volkstümliche Schlager) 17.00 Uhr: Die Romanoffs (Artisten) 17.20 Uhr: Modenschau (Damenmoden „Ingrid Rabe“) 18.00 Uhr: Chris Fizz (Oldies) - Urnengemeinschaftsanlage auf dem Paulusfriedhof - Schutz-Verordnung zur Geflügelpest aufgehoben - Amt für öffentliche Ordnung: Auswirkungen des neuen Ladenschlussgesetzes - Garten- und Friedhofsamt: Ausbau Fernradwanderweg in Kürze angeschlossen - E-Mail-Adressen der Stadtverwaltung - Erfahrungsaustausch über die kommunale Förderung des Ehrenamtes - Sommersalon des Kunstvereins Zwickau wird am Sonntag in der Galerie am Domhof eröffnet - Öffnungszeiten der Stadtverwaltung: Auskunft über Servicetelefon und Anrufbeantworter - Sprechstunde mit Bürgermeister Eugen Kirchdörfer - Vorgestellt: Die Priesterhäuser Zwickau laden zum Besuch ein - Wissenswertes aus dem Einwohnermeldeamt: Der Kinderausweis - Gebirgsjäger bei Stadtfest dabei - Sportamt in das Verwaltungszentrum umgezogen 2 2 3 3 3 3 3 3 3 4 4 4 4 P RO G R A M M H E F T AUF DEM DOMHOF 12.00 Uhr: Musikalischer Frühschoppen mit Swingmusik im Glenn-Miller-Sound mit der Young People Big Band Crimmitschau 14.00 Uhr: Musik und Spaß mit Ulf und Zwulf (Buntes Kinderprogramm) 15.45 Uhr: Pass over Blues (Blues Band aus Brandenburg) 19.00 Uhr: Dezi Donnelly & Eamon McElholm (Irish Folk) Änderungen vorbehalten HAUPTSPONSOREN DES ZWICKAUER STADTFESTES Sparkasse Zwickau Das Programm zum Mitnehmen kommt Mitte August als Flyer in die Zwickauer Haushalte. Darin enthalten ist das komplette Bühnenprogramm sowie ein Überblick über die Festmeilen und Tipps zur Anreise. Bereits ab Mitte der nächsten Woche liegt der Programm-Flyer in der Tourist Information Zwickau, Hauptstraße 6, aus. 2 ZWICKAUER PULSSCHLAG Nummer 30, 30. Juli 2003 Ö F F E N T L I C H E AU S S C H R E I B U N G E N Z U S TE LLU N G E N Feuerwache Zwickau - BA 4 Verlängerung und Reko Wagenhalle Öffentliche Ausschreibung der Stadt Zwickau (VOB Teil A § 17 Nr. 1 Abs. 2) a) Stadtverwaltung Zwickau Dezernat Bauen, Sport und FacilityManagement, Hochbauamt Sitz: Verwaltungszentrum, Haus 5, Eingang B, Werdauer Str. 62 Postfach 20 09 33, 08009 Zwickau Tel.: (03 75) 83 65 22 Fax: (03 75) 83 65 65 b) Öffentliche Ausschreibung der Stadt Zwickau (VOB Teil A § 17 Nr. 1 Abs. 2) Vergabe-Nr. 22/2003 c) Bauvertrag als Einheitsvertrag d) Feuerwache Zwickau Crimmitschauer Straße 35 08056 Zwickau e) BA 4 Verlängerung und Reko Wagenhalle f) Los 30.1.: Straßenbau Ostseite ca. 700 m2 Granitpflaster aufnehmen und zwischenlagern ca. 100 m2 Abbruch Bitumendecke ca. 1.500 m3 Bodenaushub ca. 1.500 m2 Granitpflaster (teilw. vorh.) verlegen, einschl. Unterbau und Planum ca. 150 m Hoch- und Rundborde ca. 45 m Abwasserleitungen DN 20 div. Entwässerungs- und Dränleitungen anteilige Landschaftsbauarbeiten g) entfällt h) Los 30.1: 36. KW 03 - 46. KW 03 i) Abholung ab 28. Juli 2003, siehe a) Zimmer 1051 a Mo - Do von 08:00-12:00 und 13:0015:30 Uhr, Fr von 08:00-11:00 Uhr (außer 08. August 2003) j) Los 30.1: 15,00 Euro bar oder Verrechnungsscheck Die Verdingungsunterlagen werden nur k) l) m) n) o) p) q) r) s) t) u) v) versandt, wenn der Aufforderung ein Verrechnungsscheck beiliegt. Der Betrag wird nicht zurückerstattet. 12. August 2003 siehe a) Zimmer 1051a deutsch Bei Eröffnung der Angebote dürfen nur die Bieter oder deren Bevollmächtigte anwesend sein. 12. August 2003, siehe a) Zimmer 1050a Los 30.1: 11:00Uhr Vertragserfüllungs-/Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5/3 v. H. der Auftragssumme einschließlich der Nachträge Zahlungsbedingungen nach VOB (B) § 16 gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Geforderte Nachweise der Eignung der Bieter nach VOB/A § 8 Nr. 3 (1), Buchstaben b, c, d, e sind mit einzureichen. Der Bieter hat eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft vorzulegen und mit Abgabe seines Angebotes zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gem. § 8 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung beizufügen (bis zu dessen Vorliegen eine eidesstattliche Erklärung). Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn o. g. Nachweise nicht rechtzeitig vorgelegt werden. 30. September 2003 Nebenangebote sind zugelassen. Regierungspräsidium Chemnitz VOB-Stelle Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz Tel.: (03 71) 5 32 13 41- 43 Fax: (03 71) 5 32 19 29 Containergestellung, Erfassung mit Transport, Sortierung und Verwertung von Altpapier aus der Stadt Zwickau Offenes Verfahren nach VOL/A Abschnitt 2 1 2 3 4a 4b 4c 5 6 7 8a 8b Auftraggeber: Stadtverwaltung Zwickau Umweltamt / SG Abfallwirtschaft, Haus III, Zimmer 326, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Tel. 83 36 01, Fax 83 36 36 Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung; CPV-Referenznummer: Erfassung von ca. 6.000 t/a Altpapier ohne DSD-Verpackung über vom Bieter zu stellende Depotcontainer an ca. 130 Standplätzen im Stadtgebiet Zwickau, Transport zur Papiersortieranlage, Sortierung zur Standardsorte Deinkingware, Transport zur Papierfabrik. CPV-Referenznummer: 90121140-4 Ausführungsort: ca. 130 Standplätzen im Stadtgebiet Zwickau. Vorbehalt für besond. Berufsstand: Keiner. Rechts- und Verwaltungsvorschrift: KrW/AbfG und Sächsisches Vergabegesetz (insbesondere § 3) Name und Qualifikation verantwortliche Personen: Entfällt. Angebote für Teilleistungen: Nein. Änderungsvorschläge Nebenangebote sind nicht zugelassen. Frist und Dauer der Dienstleistungserbringung: Voraussichtlicher Leistungsbeginn: 01.01.2004, Vertragslaufzeit bis 31.12. 2006 mit Verlängerungsoption um zwei Jahre. Anschrift zur Anforderung der Unterlagen: Siehe Ziffer 1 Einsendefrist für die Anträge: bis späte- stens 08.08.2003 8c Entgelt für Übersendung der Unterlagen: 15,-Euro (inkl. Mwst.) durch Verrechnungsscheck an Adresse unter Ziffer 1, der Betrag wird nicht zurückerstattet. 9a Einsendefrist für die Angebote: 09.09.2003 (24.00 Uhr) 9b Anschrift; an die sie zu richten sind: Siehe Ziffer 1 9c Sprache: Deutsch 11 Kautionen, Sicherheiten: 5 % der Gesamtauftragsumme für 6.000 t/a über die Vertragslaufzeit in Form einer Bankbürgschaft. 12 Zahlungsbedingungen: Monatliche Abrechnung nach über die Waage erfasster Menge. 13 Rechtsform von Bietergemeinschaft: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung jedes Mitglieds. 14 Mindestanforderungen an den Bieter: Erfahrungen bei der Erbringung der Dienstleistung (Referenzen der letzten 3 Jahre); Nachweis der vorhandenen Kapazität (Einrichtungen) zur Erbringung der Dienstleistung. Weitere Ausführungen in den Verdingungsunterlagen. Sämtliche Nachweise sind bereits bei Angebot abzugeben. Ausschlussfrist für die abzugebenden Unterlagen ist der 09.09.2003 15 Bindefrist: 21.11.2003 16 Kriterien für Auftragserteilung: Preis; Verwertungserlös in Prozent. 17 Sonstige Angaben: Vergabeprüfstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Leipzig, Brandstraße 2, 04107 Leipzig. I N F O R M AT I O N D E S G A RTE N - U N D F R I E D H O F S A MTE S Urnengemeinschaftsanlage auf dem Paulusfriedhof Die Idee der Gemeinschaft der Toten, welche der Beisetzung in einem Gemeinschaftsgrab zugrunde liegt, erfreut sich seit Mitte der 90er Jahre zunehmender Beliebtheit. So wird auch in Zwickau auf Wunsch vieler Bürger eine weitere Urnengemeinschaftsanlage auf dem Paulusfriedhof in Marienthal eröffnet. Dies ist eine Grabform, die mehrere Urnen aufnimmt, ohne allerdings auf einen Namen und Sterbedatum bezogen zu sein, also anonym. Nur am Rand werden Jahressteine einen Hinweis auf den Zeitpunkt der Bestattung geben. Ab August diesen Jahres können die Hinterbliebenen diese Bestattungsform für eine Beisetzung auf dem Paulusfriedhof wählen. Die Anlage befindet sich in unmittelbarer Nähe des Verwaltungsgebäudes. Die Kosten hierfür sind identisch mit denen für die Gemeinschaftsanlage auf dem Hauptfriedhof gemäß der jeweils gültigen Gebührensatzung. Für Anfragen stehen die Mitarbeiterinnen im Büro des Krematoriums unter 83 67 13 bzw. 83 67 15 gern zur Verfügung. A MT F Ü R Ö F F E N T L I C H E N G E S U N D H E I TS D I E N S T Information des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Geflügelpest: SchutzVerordnung aufgehoben Auf Grund des Erlöschens der Geflügelpest ist die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der klassischen Geflügelpest aufgehoben worden. Somit entfällt die Untersuchungspflicht für das Verbringen von Geflügel und die Durchführung von Geflügelmärkten wie auch Schauen ist wieder mög- lich. Die Führung eines Registers über Zuund Abgänge des Geflügels, sowie die unverzügliche Meldung von Verdachtsfällen entfällt. Für weitere Fragen steht das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zu den Öffnungszeiten unter der Telefonnummer (03 75) 83 53 08 zur Verfügung. Für Herrn zuletzt wohnhaft: Marienstraße 9, 08056 Zwickau, liegt beim Rechtsamt der Stadt Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 210, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom: 21.07.2003 Aktenzeichen: SV 89.59235.9 BC Zwickau, 23.07.2003 Rechtsamt der Stadt Zwickau Für Herrn zuletzt wohnhaft: Heiglstraße 39, 82515 Wolfratshausen, liegt beim Rechtsamt der Stadt Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 210, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom: 21.07.2003 Aktenzeichen: SV 89.57672.5 BF Zwickau, 23.07.2003 Rechtsamt der Stadt Zwickau Für Herrn zuletzt wohnhaft: Dorfstraße 1, 08141 Reinsdorf, liegt beim Rechtsamt der Stadt Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 210, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom: 27.05.2003 Aktenzeichen: VR 87.42544.5 BD Der E.I.S.-Infoservice der deutschen Markeneishersteller besuchte gestern den Zwickauer Hauptmarkt. Im Rahmen der E.I.S.-Climbing-Tour hatten Kinder und Jugendliche die Gelegenheit, an einem Kletterwettbewerb teilzunehmen. Für jeden Kletterer der die „Stileiswand“ erklommen hatte, spendete der Eisservice 5 Euro – und legte am Ende nochmal 555 Euro dazu. Bürgermeisterin Dr. Pia Findeiß wurde schließlich ein Scheck über 655 Euro überreicht. Das Geld wird der Kindereinrichtung „Spielhaus“ in der Hauptstraße 44 zu Gute kommen. Foto: Pressebüro Ö F F E N T L I C H E B E K A N N TM AC H U N G Ev.-Luth. Kirchgemeinde Mosel Zwickau, 23.07.2003 Rechtsamt der Stadt Zwickau Für Herrn zuletzt wohnhaft: Rudolf-Haym-Straße 22, 06110 Halle, liegt beim Rechtsamt der Stadt Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 210, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom: 24.07.2003 Aktenzeichen: GS 89.52634.0 BA Zwickau, 24.07.2003 Rechtsamt der Stadt Zwickau Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Mosel Aufgrund des § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen (KGO) vom 13. April 1983 (Amtsblatt Seite A33) in der aktuellen Fassung hat der Kirchenvorstand für den Friedhof der Ev.Luth. Kirchgemeinde in Mosel am 04.06.2003 folgende Gebührenordnung beschlossen. die Gebühr 13,00 € Urnenstelle und Jahr (angerechnete Ruhezeit 20 Jahre). Friedhofsgebührenordnung: §1 Gebührenpflicht Für die Benutzung des Friedhofes der Kirchgemeinde und seiner Bestattungseinrichtungen sowie für weitere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden nach Maßgabe dieser Ordnung Gebühren erhoben. 2. Besondere Gebühren 2.1. Benutzung der Friedhofshalle mit Trauerfeier 90,00 € 2.2. Benutzung der Friedhofshalle ohne Trauerfeier nach Aufwand 2.3. Vier Träger bei Sargbestattung pro Person 20,00 € 80,00 € 2.4. Träger bei Urnenbeisetzung 20,00 € 2.5. Mitwirken des Organisten (wird nach der geltenden Vergütungsordnung berechnet) III. Bestattungs- und Beisetzungsgebühren 1. Grundgebühren 1.1. Sargbestattung (einschl. Öffnen, Schließen und Behügelung) 355,00 € 1.2. Urnenbestattung 150,00 € Diese Schriftstücke können in der vorgenannten Dienststelle dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr und donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr in Empfang genommen werden. B E K A N N TM AC H U N G Sitzungstermine Ortschaftsrat Crossen §2 Gebührenschuldner Zur Zahlung der Gebühren verpflichtet ist der Nutzungsberechtigte oder die Person, in deren Auftrag der Friedhof oder die Bestattungseinrichtungen benutzt werden. Ist eine Personenmehrheit Gebührenschuldner, so haftet jede einzelne Person als Gesamtschuldner. §3 Fälligkeit und Einziehung der Gebühren (1) Die Gebühren sind bei Inanspruchnahme der Leistungen an die Friedhofskasse zu entrichten. (2) Die Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren nach den staatlichen Bestimmungen. §4 Stundungen und Erlass von Gebühren Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden. §5 Gebührentarif I. Nutzungsgebühren 1. Reihengrabstätten 1.1. für Sargbestattung (Ruhezeit 20 Jahre) 260,00 € 1.2. für Urnenbestattungen (Urnengrababteilung, Ruhezeit 20 Jahre) 260,00 € 2. Wahlgrabstätten 2.1. Einzelgrabstelle 310,00 € 2.2. Doppelgrabstelle 620,00 € 2.3. Verlängerungsgebühr pro Jahr für Einzelgrab 15,50 € Doppelgrab 31,00 € 3. Urnengemeinschaftsgrabstätte pro Urnenplatz (Ruhezeit 20 Jahre) zusätzliche Pflegegebühr für Anlage insgesamt 260,00 € 50,00 € 310,00 € II. Friedhofsunterhaltungsgebühr Von den Nutzungsberechtigten wird eine Friedhofsunterhaltungsgebühr von 13,00 € je Grabstelle und Jahr erhoben. Für eine Urne im Gemeinschaftsgrab beträgt IV. Gebühren für Umbettungen und Grabstellenberäumung 1. Die Umbettung eines Sarges oder einer Urne erfolgt nach Aufwandsberechnung. 2. Grabstellenberäumung 2.1. Einebnung eines Urnengrabes 15,00 € 2.2. Einebnung einer Grabstelle (Sargbestattungsgröße) 31,00 € 2.3. Einebnung eines Doppelgrabes 62,00 € V. Genehmigungsgebühren für Grabmale Die Genehmigungsgebühr für die Errichtung oder Veränderung eines Grabmals beträgt 25,00 €. VI. Gebühr für die Erstellung von Berechtigungskarten an Gewerbetreibende Die Gebühr für die Erteilung einer Berechtigungskarte an einen Gewerbetreibenden beträgt 25,00 €. §6 Besondere zusätzliche Leistungen Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt die Friedhofsverwaltung den zu zahlenden Preis von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen Arbeits- und Materialaufwand fest. §7 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Diese Friedhofsordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung. (2) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur Einsichtnahme im Pfarramt aus. (3) Die Friedhofsgebührenordnung wird durch den „Pulsschlag“ der Stadt Zwickau bekannt gemacht. §8 Inkrafttreten Die Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Bezirkskirchenamt am Tage der Veröffentlichung in Kraft. Mosel, 06. Juni 2003 Ev.-Luth. Kirchenvorstand am 5. August 2003, 18.00 Uhr, ehemaliges Rathaus Crossen, Rathausstraße 9 Aus der Tagesordnung: Einwohnerfragestunde Anhörung gemäß § 67 Absatz 4 SächsGemO - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Zwickau Jugendhilfeausschuss am 6. August 2003, 16.30 Uhr, Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, Haus 9, Zimmer 212/213 Aus der Tagesordnung: Beschlussvorlage zu einer Sachentscheidung - Förderung der Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen des Haushaltes 2003 im Bereich der Maßnahmeförderung/Projektförderung Verschiedenes - Stand des Verfahrens geplanter Trägerwechsel - Stand von Investitionen in Kindertagesstätten Hinweis: Interessierte Einwohner sind zu den Ortschaftsratssitzungen und zum öffentlichen Teil der Stadtrats- und Ausschusssitzungen herzlich eingeladen. Die Tagesordnung wird jeweils drei Tage vor Sitzungstermin an den Bekanntmachungstafeln im Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62 (Eingangsbereich Werdauer Straße) und im Rathaus, Hauptmarkt 1 (Flur rechts) ausgehängt. I N E I G E N E R S AC H E www.zwickau.de/amtsblatt Amtsblatt im Internet Unter www.zwickau.de/amtsblatt kann der Zwickauer Pulsschlag als PDF-Datei über die städtischen Internetseiten abgerufen werden. Auch frühere Ausgaben des Amtsblattes der Stadt Zwickau sind hier zu finden. Bis zum August 2000 kann der „Zwickauer Pulsschlag“ auf diese Weise zurückverfolgt werden, noch ältere Exemplare sind nur noch in gedruckter Form vorhanden. Diese sind im Pressebüro der Stadtverwaltung Zwickau, Hauptmarkt 1 (Rathaus), Zimmer 208 erhältlich. Nummer 30, 30. Juli 2003 ZWICKAUER PULSSCHLAG I N F O R M AT I O N E N AU S D E N Ä MTE R N E H R E N A MT L I C H E T Ä T I G K E I T I M S Ä C H S I S C H - B AY E R I S C H E N S T Ä DTE N E T Z Amt für öffentliche Ordnung Zwickau Gastgeberstadt im Sächsisch-Bayerischen Städtenetz Auswirkungen des neuen Ladenschlussgesetzes Erfahrungsaustausch über die kommunale Förderung des Ehrenamtes Auf Grund der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über den Ladenschluss vom 02.06.2003 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 04.06.2003) dürfen Verkaufsstellen in der Stadt Zwickau entgegen der Verordnung der Stadt Zwickau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an Sonn- Am 21. Juli war Zwickau im Rahmen des Sächsisch-Bayerischen Städtenetzes Gastgeberstadt der Arbeitsgruppe Seniorenarbeit. Aus den Städten Plauen, Bayreuth, Chemnitz und Zwickau (Hof hatte sich entschuldigt) beriet die Arbeitsgruppe mit Verantwortlichen aus Hospizarbeit, Seniorenvertretungen, Ehrenamtsbörsen sowie Seniorenbüros. Thema des Erfahrungsaustausches in der Jakobskapelle des Rathauses waren Fragen der kommunalen Anerkennung und Förderung des sozialen ehrenamtlichen Engagements durch die Kommunen. Die organisatorische Verantwortung für das Treffen lag in den Händen von Ingrid Meisel, Sachgebietsleiterin Altenhilfe/Betreuungsbehörde im Zwickauer Jugend- und Sozialamt. Die Diskussion leitete der Chemnitzer Abteilungsleiter Seniorenbetreuung des Sozialamtes Herr Silbermann. Auf eine Rede des Bundespräsidenten Johannes Rau bezog sich Lothar Reißmann, erster Sprecher der Zwickauer Seniorenvertretung. Ehrenamtliche Arbeit brauche jeden Tag Unterstützung, die Bedeutung solcher Leistungen werde aber noch immer nicht genug gesehen. Wer seine Zeit und oft auch Geld einsetze, um sich für andere zu engagieren, dürfe erwarten, dass ihm zumindest seine Aufwendungen erstattet werden und dass er hinlänglich versichert sei. In den Statements der Teilnehmerstädte ging es unter anderem um die Fragen: Wie fördern bayerische und sächsische Kommunen soziales ehrenamtliches Engagement? Wie wird ehrenamtliches Engagement definiert? Wird eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen gezahlt? Kann ein Arbeitsloser sich ohne Aufwandsentschädigung über- und Feiertagen sowie an Werktagen vom 10.01.2003 (Veröffentlichung im Zwickauer Pulsschlag, 14. Jahrgang, Nummer 2 am 15.01.2003) an Sonnabenden grundsätzlich bis 20:00 Uhr geöffnet haben. Für weitergehende Informationen steht das Amt für öffentliche Ordnung, Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten unter Telefon 83 32 36 zur Verfügung. Garten- und Friedhofsamt Ausbau Fernradwanderweg in Kürze abgeschlossen Unterführung Pölbitzer Brücke bleibt weiterhin gesperrt Seit Anfang Juli laufen die Ausbauarbeiten am Fernradwanderweg „Zwickauer Mulde“ auf dem letzten Abschnitt nördlich der Ortslage von Crossen. Das insgesamt 420 m lange Teilstück erhält eine Asphaltdecke. Damit wird der Ausbau dieser durchgehenden Radwegeverbindung im Stadtgebiet von Zwickau vervollständigt. Die Ausbaubreite beträgt in diesem Bereich 3,80 Meter, um den weiteren Nutzungen seitens der Landwirtschaft sowie der Wasserwerke Zwickau GmbH gerecht zu werden. Über den Bauzeitraum besteht eine Vollsperrung. Allen ortskundigen Radlern wird empfohlen, über die Stadtteile von Mosel und Oberrothenbach (Birkenweg, Industriestraße) bzw. die Feldwege in Richtung Freibad Crossen auszuweichen. Durch die Baustelle kann das Rad nur geschoben werden. Promenadenabschnitt in Pölbitz wird wieder freigegeben Am vergangenen Wochenende erfolgte die Freigabe des seit Mai gesperrten Abschnittes der Muldenpromenade in Höhe Anschluss Dorotheenstraße. Hier sind die Arbeiten zur Instandsetzung des Muldeufers sowie des Hochwasserschutzdammes bereits abgeschlossen. Damit wird die ausgeschilderte Umleitung über die Crossener Straße wieder aufgehoben. Allerdings bleibt bis zum Neubau der Pölbitzer Brücke die Unterführung durch das Muldenvorland gesperrt. Vorerst muss die Pölbitzer Straße in Höhe Angerstraße oder alternativ und sicherer in Höhe Moseler bzw. Brückenstraße gequert werden. Erst nach Abschluss der Brückenbauarbeiten ist die bestehende Unterführung wieder nutzbar. E-Mail-Adressen der Stadtverwaltung Zwickau [email protected] Büro des Oberbürgermeisters [email protected] Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte [email protected] Pressebüro [email protected] Rechnungsprüfungsamt [email protected] Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung [email protected] Dezernat 1 - Finanzen und Zentrale Dienste Personal- und Hauptamt Stadtkasse Kämmerei Dezernat 2 - Umwelt und Ordnung Amt für Statistik und Wahlen Rechtsamt Straßenverkehrsamt Amt für öffentliche Ordnung Einwohnermeldeamt Standesamt Umweltamt [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Dezernat 3 - Soziales und Kultur [email protected] Amt für Brand-, Katastrophenschutz, Rettungsdienst [email protected] Amt für öffentlichen Gesundheitsdienst [email protected] Schulverwaltungsamt [email protected] Kulturamt (einschließl. Städtische Museen Zwickau) [email protected] Ratsschulbibliothek [email protected] Robert-Schumann-Haus [email protected] Stadtarchiv [email protected] Jugend- und Sozialamt [email protected] Dezernat 4 - Bauverwaltung Bauverwaltungsamt Amt für Bauordnung Bürgermeisterin Dr. Pia Findeiß begrüßte am Montag der vergangenen Woche eine Arbeitsgruppe mit Verantwortlichen für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jakobskapelle des Rathauses. Foto: Pressebüro Grundlage einer gemeinsamen Willenserklärung ihrer Oberbürgermeister. Bestätigt wurde am 14. März 2003 im Hofer Rathaus, dass die bisher auf der Basis von Freiwilligkeit geleistete erfolgreiche Zusammenarbeit nunmehr vertraglich festgelegt weiterzuführen sei. Herta Göhler Neue Amtsleiterin nach Ämterzusammenführung Der Radwanderweg Zwickauer Mulde ist in Kürze durchgängig bis Crossen befahrbar. Die Durchfahrt unter der Pölbitzer Brücke bleibt weiterhin gesperrt. Foto: Pressebüro Überblick über Erreichbarkeit der Dezernate und Ämter: Oberbürgermeister-Geschäftskreis Bauen Liegenschaftsamt Büro für Denkmalpflege/Archäologie Sportamt Stadtplanungsamt Hochbauamt Tiefbauamt Garten- und Friedhofsamt Sanierungsbüro haupt ein Ehrenamt leisten? Wie steht es mit dem Versicherungsschutz? Gibt es öffentliche Würdigungen? Welche Kriterien könnten für einen Ehrenamtspass gelten? Die Notwendigkeit einer Aufwandsentschädigung für soziales Engagement unterstrichen alle Beteiligten trotz knapper Haushaltskassen. Eher Ratlosigkeit bestand, ob die Zahlung Sache des Landes, der Kommunen, des Vereins, der Klinik, des Verbandes oder gar des Bürgers sei. Aufwandsentschädigung allein bedeute aber noch nicht gesellschaftliche Anerkennung des sozialen Engagements. Dazu bedürfe es vielfältiger Möglichkeiten der Motivation. Zahlreiche nachahmenswerte Beispiele für den Umgang der Kommunen mit den ehrenamtlich Tätigen wurden genannt, wie individuelle Ehrenurkunden mit würdiger Verleihung, Dankeschön- und Auszeichnungsveranstaltungen, Eintragung ins Ehrenbuch, Einladung zum Neujahrsempfang beim Oberbürgermeister, in Bayern gar Orden vom Ministerpräsidenten. Interesse fand auch die vom Zwickauer Jugend- und Sozialamt erarbeitete Broschüre zum Ehrenamt in Zwickau „Bürger helfen Bürgern“, in welcher 61 Projektträger mit 107 unterschiedlichen Betätigungsfeldern im Rahmen des Ehrenamtes vorgestellt werden. In ihrem Schlusswort war sich Bürgermeisterin Dr. Pia Findeiß (Dezernat Soziales und Kultur) sicher, dass die gemeinsame Zwickauer Diskussionsrunde allen etwas gebracht habe, auch wenn keiner Rezepte mit nach Hause nehmen könne. Im Sächsisch-Bayerischen Städtenetz kooperieren seit 1994 die Städte Chemnitz, Zwickau, Plauen, Hof und Bayreuth auf der I N F O R M AT I O N E N AU S D E N Ä MTE R N S TA DT V E RWA LT U N G Z W I C K AU Stadtverwaltung (allgemein) 3 [email protected] [email protected] [email protected] Die Großschreibung in den Adressen wurde zu deren besserer Überschaubarkeit gewählt, hat aber für den Datenverkehr keine Bedeutung. Martina Maaß leitet ab August Standesamt und Amt für Statistik und Wahlen Amtsleiter Gerhard Kubosch wird morgen durch Bürgermeister Dietrich verabschiedet Mit dem 1. August 2003 übernimmt die bisherige Leiterin des Standesamtes Martina Maaß auch die Leitung des Amtes für Statistik und Wahlen. Sie tritt die Nachfolge von Gerhard Kubosch an, der seit 1990 die Funktion des Amtsleiters innehatte. In Vertetung des Oberbürgermeisters wird Bürgermeister Sven Dietrich am 31. Juli Kubosch verabschieden, der ab dem genannten Zeitpunkt die Regelungen der Altersteilzeit wahrnimmt. Martina Maaß wurde 1990 zur Leiterin des Standesamtes der Stadt Zwickau ernannt. Sie hat seitdem ihr Amt personell und fachlich sehr ordentlich geführt. Sie verfügt über langjährige Leitungserfahrungen und über fundiertes Verwaltungswissen. Systematisch erweiterte sie ihre Kenntnisse durch den Besuch von Verwaltungs- und Führungskräftenlehrgängen sowie fachspezifischen Qualifizierungen. Die erfahrene Amtsleiterin ist hoch motiviert und betrachtet die schnelle Aneignung und Beherrschung der neuen Rechtsgebiete als große Herausforderung. Martina Maaß hatte sich auf eine innerhalb der Verwaltung erfolgte Ausschreibung beworben. Der Stadtrat beschloss ihre Bestellung im Mai 2003. Im zweiten Halbjahr 2003 wird die Fusion des Standesamtes und des Amtes für Statistik und Wahlen mit dem Einwohnermeldeamt vorbereitet. Ab Januar 2004 soll diese Struktureinheit geschaffen sein, Leiterin wird dann Martina Maaß. Ziele der Ämter- zusammenführung sind einerseits in Einsparungen für den städtischen Haushalt und andrerseits in Modernisierungseffekten für die Stadtverwaltung zu sehen. Die schrittweise Fusion der drei Ämter gehört zur Umsetzung des Zwickauer Maßnahmeplanes, der im vergangenen Jahr zur Konsolidierung der städtischen Finanzen erarbeitet worden war. Das Standesamt und das Amt für Statistik und Wahlen bleiben weiterhin unter den bekannten Rufnummern erreichbar: Standesamt: 83 34 00 Amt für Statistik und Wahlen: 83 12 00 Auch bei den Diensträumen gibt es keine Veränderungen. S TA DT V E RWA LT U N G Z W I C K AU D I A LO G I M R AT H AU S Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Zwickau: Sprechstunde mit Eugen Kirchdörfer Auskunft über Servicetelefon und Anrufbeantworter Die Stadtverwaltung Zwickau hat seit vergangener Woche ein Servicetelefon rund um die Uhr geschaltet. Unter der Rufnummer 83 77 77 erhalten die Bürgerinnen und Bürger Auskunft über die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung. An den Freitagen in geraden Kalenderwochen werden die Anrufer über eine Ansage informiert: Die Verwaltung ist an diesem Tag geschlossen. Gleichzeitig werden die weiteren nicht geöffneten Freitage im Jahr 2003 genannt. Am Ende der Ansage erfolgt der Hinweis auf das Service-Telefon, einem Informationsdienst zu den Öffnungszeiten der Verwaltung. Diese Maßnahmen sind im Zusammenhang mit der Einführung der 36-Stunden-Woche zu sehen. Sie ist seit dem 1. Juli in Kraft und erforderte auch Veränderungen in der Gestaltung des Dienstbetriebes. Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Allgemeine Öffnungszeiten Dienstag Donnerstag 8 bis 12 Uhr 8 bis 12 Uhr und und 13 bis 17.30 Uhr 13 bis 15.30 Uhr Darüber hinaus haben geöffnet: Montag 8 bis 12 Uhr 1) Freitag 8 bis 11 Uhr 2) nur ungerade Kalenderwoche 1) Straßenverkehrsamt, Einwohnermeldeamt (Meldebehörde), Amt für öffentliche Ordnung, Standesamt, Amt für öffentlichen Gesundheitsdienst, Jugend- u. Sozialamt, Stadtkasse 2) Straßenverkehrsamt, Einwohnermeldeamt (Meldebehörde), Amt für öffentliche Ordnung, Standesamt, Amt für öffentlichen Gesundheitsdienst, Jugend- u. Sozialamt (Wohnungsbauförderung und Wohnungsbindung) An folgenden Freitagen im Jahr 2003 ist die Stadtverwaltung geschlossen: 8. August, 22. August, 5. September, 19. September, 3. Oktober (Feiertag), 17. Oktober, 31. Oktober (Feiertag), 14. November, 28. November, 12. Dezember, 26. Dezember (Feiertag) Am Dienstag, dem 5. August 2003 lädt Bürgermeister Eugen Kirchdörfer (Dezernat Finanzen und Zentrale Dienste) wieder zu einer Sprechstunde ins Rathaus ein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit mit dem Bürgermeister ins Gespräch zu kommen, Fragen zu stellen bzw. Hinweise oder Kritik zu äußern. Die Sprechstunde findet von 17 bis 18 Uhr im Zimmer 214 des Rathauses statt. AU S S TE LLU N G Galerie am Domhof Sommersalon wird am Sonntag eröffnet Am Sonntag wird in der Galerie am Domhof der Sommersalon des Kunstvereins Zwickau e. V. unter dem Titel „Malerei – Grafik – Plastik“ eröffnet. Im Rhythmus von zwei Jahren präsentieren die Mitglieder des Kunstvereins Zwickau e. V. in dieser Ausstellung ihre neuen Arbeiten, die in verschiedenen bildnerischen Sprachen auf die Herausforderung der sichtbaren und unsichtbaren Welt antworten. Der Besucher erhält einen Einblick in das regionale Kunstschaffen. Es werden Arbeiten von etwa 40 Künstlern vorgestellt. Die Ausstellung wird bis zum 5. Oktober 2003 in der Galerie zu sehen sein. Nähere Informationen unter Telefon: (03 75) 21 56 87 4 ZWICKAUER PULSSCHLAG PATE N S C H A F T Gebirgsjäger bei Stadtfest dabei Die 3. Kompanie des Gebirgsjägerbataillons 571, seit März 2003 offizielle Patenkompanie der Stadt Zwickau, wird sich am 2. Zwickauer Stadtfest beteiligen. Dies wurde vor wenigen Tagen bei einem Besuch des Kompaniechefs Hauptmann Mario Essinger im Zwickauer Rathaus vereinbart. Die Schneeberger Gebirgsjäger präsentieren sich an allen drei Festtagen vom 22. bis 24. August 2003 auf dem Hauptmarkt. Vorgesehen sind unter anderem spektakuläre Abseilaktionen am Zwickauer Rathaus. Wie sehr den Schneeberger Soldaten an den patenschaftlichen Beziehungen zur Stadt Zwickau gelegen ist, brachten sie unlängst mit einem Postkartengruß zum Ausdruck. Vom österreichischen Militärlager Walchen, einem Hochgebirgsübungsplatz (1.400 bis 2.800 m üNN), entsandten sie herzliche Grüße in die Schumannstadt. UMGEZOGEN Sportamt jetzt im Verwaltungszentrum Die Mitarbeiter des Sportamtes der Stadt Zwickau haben neue Diensträume bezogen. Das Amt ist jetzt im Haus 4 (Erdgeschoss) des Verwaltungszentrums, Werdauer Straße 62, untergebracht. An der telefonischen Erreichbarkeit hat sich nichts geändert. Es gelten die bekannte Rufnummern: Tel. (03 75) 83 52 00, Fax: 83 52 52. Die bisherige Dienststelle Am Biel 1 wurde damit geschlossen. V O L K S H O C H S C H U LE Herbstsemester 2003 Programmheft erschienen Nummer 30, 30. Juli 2003 Der Oberbürgermeister der Stadt Zwickau gratuliert: S T Ä DT I S C H E M U S E E N Z W I C K AU Stadtgeschichte erleben: Die Priesterhäuser laden ein Seit Mitte Mai lädt das neue stadtgeschichtliche Museum in den Priesterhäusern Zwickau zum Besuch ein. Das älteste Wohnbauensemble Sachsen wurde behutsam, denkmalgerecht und mit viel Liebe zum Detail saniert. Nun beherbergt es die stadtgeschichtliche Ausstellung, die die Besucher auf eine Reise durch längst vergangene Zeiten mitnimmt. Stadtgeschichte zum Anfassen Geöffnete Zeitfenster gewähren dem neugierigen Betrachter Einblicke in längst vergangene Ereignisse, erzählen von den damals handelnden Menschen, ihren Taten und ihren Schikksalen. So können Besucher in diesem einmaligen Ambiente eine kleine „Zeitreise“ durch die ältere Geschichte Zwickaus und die Lebenswelt seiner Bürger antreten. Es ist eine Reise - durch eine Zeit, in der besonderer Handwerks- und Gewerbefleiß, verstärkt durch die Erträge aus dem erzgebirgischen Silberbergbau, wirtschaftlichen Wohlstand schufen; - durch eine Zeit, in der die zunehmenden sozialen und religiösen Spannungen ganz Europa tiefgreifend erschütterten und veränderten; - durch eine Zeit, in der stolzer Bürgersinn und ein weit blickender Rat die städtische „Innen- und Außenpolitik“ bestimmte; - durch eine Zeit, in der bedeutende Gelehrte und ein allgemein hohes städtisches Kultur- und Bildungsniveau Zwickau mit der europäischen Geisteswelt verbanden. Kurz gesagt: Es ist eine Reise durch eine Zeit, in der Kurfürst Friedrich der Weise unsere Stadt „eine Perle in meinen Landen“ nannte. Neben allgemeinen Informationen zum Bauen im Mittelalter und den verschiedenen Baugewerken vom Maurer und Steinmetz bis zum am 3. August: am 5. August: Zimmerer und Dachdecker erfahren Interessierte natürlich viel Wissenswertes zur konkreten Baugeschichte dieser einmaligen – vom 13. bis 15. Jahrhundert errichteten – Häusergruppe. Aber was wäre dieses für Sachsen und ganz Deutschland so bedeutende Häuserensemble ohne die Lebensgeschichten der Menschen, die hier wohnten, arbeiteten, feierten und starben? Schlaglichtartig lernt der Besucher die ehemaligen Bewohner, die Priester, Pfarrer, Kantoren, Organisten, Glöckner und Schulmeister, die Angehörigen der gebildeten Mittelschicht Zwickaus kennen. Darunter finden sich bekannte Namen, deren Klang noch heute vom hohen Stand einer weit über die Stadtgrenzen hinaus weisenden Bildung und Kultur künden. Die weitestgehend bis ins authentische Detail erhaltenen Häuser mit ihren Kellern, Stuben, Kammern und „schwarzen Küchen“ machen die alltäglichen Lebensumstände der einstigen Bewohner hautnah erlebbar. Wenn dann noch an besonderen Aktionstagen in einer der „schwarzen Küchen“ die „mittelalterliche Suppe“ über dem offenen Herdfeuer dampft, kann man das besondere Flair der Zwickauer Priesterhäuser nicht nur sehen und fühlen, sondern im wahrsten Sinne des Wortes auch riechen und schmecken. *) soweit im Melderegister des Einwohnermeldeamtes erfasst S E RV I C E „Kummertelefon“ (03 75) 83 555 Das ist Ihre Telefonnummer, um bei der Bürgerberatung Anregungen, Hinweise und Beschwerden gegenüber der Stadtverwaltung loszuwerden. Die Bürgerberatung ist die zentrale Informations-, Beratungs-, Kontakt- und Servicestelle der Stadtverwaltung Zwickau und leitet Ihre Anliegen an die zuständigen Fachämter weiter. Aber jeder Besuch muss einmal zu Ende gehen. Was bleibt ist eine Fülle von Eindrücken zu einer eigentlich verlorenen Lebenswelt, jede Menge Fakten und Daten, die sich kaum einer merken kann. Für all jene, die ihre „Zeitreise“ durch das mittelalterliche Zwickau vertiefen wollen, gibt es deshalb „für die Zeit danach“ das Buch mit dem Titel „Die Ausstellung zum Mitnehmen“. In ihm wurde das Wesentliche aus den umfangreichen Forschungen zur Bau- und Stadtgeschichte niedergeschrieben. I N E I G E N E R S AC H E Öffnungszeiten: Di bis So 13-18 Uhr Eintrittspreise: Erwachsene: 4 Euro Ermäßigte: 2 Euro Familienkarte: 9 Euro Führungen allgemein: 15 Euro thematisch: 25 Euro für Unterrichtszwecke mit Erlass Eintritt: 15 Euro außerhalb der Öffnungszeiten: 15 Euro Jahreskarte: 40 Euro Jahreskarte ermäßigt: 20 Euro Sommerticket: 50 % Nachlass Tagesticket: 7,50 Euro Tagesticket ermäßigt: 3,50 Euro Tel. Leiter: (03 75) 83 45 50 Tel. Kasse: (03 75) 83 45 51 Fax: (03 75) 83 45 55 E-Mail: [email protected] Internet: www.priesterhaeuser.de Wissenswertes zum Kinderausweis Was sollte der Antragsteller darüber wissen: Ausweispflicht Ein Jahr nach der Flut Vom 13. bis 17. August 2003 feiert die Stadt Grimma Wiederaufbaufest. Eingeladen sind alle, die die schwer vom Hochwasser getroffene Stadt mit Geldspenden und tatkräftiger Hilfe unterstützt haben. Eine Einladung ging auch an die Stadt Zwickau, die im Rahmen einer Patenschaft schnell und unbürokratisch half. Genannt seien dabei die vielen Bürgerinnen und Bürger, die mit ihren Spenden dazu beigetragen haben, die Not der Hochwassergeschädigten zu lindern. Ebenso großen Anteil haben aber auch jene, die vor Ort halfen, die Folgen der Jahrhundertflut zu beseitigen und den Wiederaufbau voranzubringen. Die Stadtverwaltung Zwickau beteiligte sich ebenfalls an den Hilfsaktionen und leistete die entsprechend notwendige Amtshilfe für die Grimmaer Kollegen. Mit dem Wiederaufbaufest gedenkt Grimma den schrecklichen Ereignissen des August 2002. Gleichzeitig möchte sich die Stadt bei allen Hochwasserhelfern bedanken und zeigen, was seither in Grimma neu entstanden ist. Der Kinderausweis als Passersatz ist ein eigenständiges Personaldokument. Er gilt für deutsche Kinder bis zum vollendeten 10. und vom 10. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr ist nach dem deutschen Passgesetz ein aktuelles Lichtbild Pflicht. Die Einreise in einen Drittstaat erfolgt nach den dort geltenden Gesetzen, das heißt, verschiedene Staaten verlangen Passbilder unabhängig vom Lebensalter des Kindes. In diesem Zusammenhang weist das Einwohnermeldeamt darauf hin, dass das Auswärtige Amt aktuelle Übersichten über Einreisebestimmungen deutscher Staatsangehöriger in ausländische Staaten im Internet unter www.auswaertiges-amt.de eingestellt hat. Unabhängig von einem Kinderausweis kann das minderjährige Kind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in den Reisepass der sorgeberechtigten Eltern eingetragen werden. Auch hier ist ein Überschreiten der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland möglich; man sollte aber die Bindungspflicht an die Eltern beachten. Antragstellung Das minderjährige Kind muss in der Stadt Hinweis zum Sorgerecht Ab dem 1. Juli 1998 wurde in der Bundesrepublik Deutschland das Kindschaftsrecht neu geregelt. Es umfasst Regelungen für nicht miteinander verheiratete Mütter und Väter sowie über Trennung oder Scheidung von Eltern (nähere Auskünfte darüber gibt das Jugendamt). Bei der Erstantragstellung eines Kinderausweises und bei Änderungen in den Familienverhältnissen sind deshalb vorzulegen: - Nachweis des alleinigen Sorgerechts (Bescheinigung vom Geburts-Jugendamt über die alleinige Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern oder durch SorgeRechtsentscheid des Familiengerichts) - Nachweis des gemeinsamen Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern (Ur- Mit dem Aufkleber zum Amtsblatt Wenn Sie den oben abgebildeten Aufkleber auf Ihrem Briefkasten anbringen, wird Ihnen der Zwickauer Pulsschlag als Beilage zum BLICK zugestellt. Dieses Angebot richtet sich an jene Bürger, die einen sogenannten Werbesperrvermerk („Bitte keine Werbung einwerfen“) auf ihrem Briefkasten angebracht haben. Der neue Aufkleber ist erhältlich: - in der Geschäftsstelle des „Zwickauer Blick“, Hauptstraße 13 - im Pressebüro der Stadtverwaltung Zwickau, Rathaus, Hauptmarkt 1, Zimmer 208 IMPRESSUM Zwickauer Pulsschlag Amtsblatt der Stadt Zwickau 14. Jahrgang, 30. Ausgabe I N F O R M AT I O N D E S E I N WO H N E R M E L D E A MTE S Zwickau meldepflichtig sein, bei mehreren Wohnungen mit der Hauptwohnung. Die Antragstellung muss durch die sorgeberechtigten Eltern erfolgen. Folgendes ist dabei zu beachten bzw. mitzubringen: - Vorlage des ausgefüllten Antrages (dieser kann vorab im Einwohnermeldeamt abgeholt werden.) - Geburtsurkunde des Kindes - 2 Passfotos 35 x 45 mm (ab vollendetem 10. Lebensjahr Pflicht) - Unterschrift der Sorgeberechtigten auf dem Antrag mit Vorlage des Bundespersonalausweises bzw. Reisepasses oder beglaubigter Unterschrift zwecks Unterschriftenvergleich der Sorgeberechtigten Gleiches gilt für die Eintragung leiblicher sowie adoptierter Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in den Reisepass der Eltern. Herbert Barth Elfride Muck Martha Ullmann Ilse Schlegel Walter Erler 60 Jahre verheiratet (diamantene Hochzeit) am 31. Juli: Albine und Herbert Döhler am 5. August: Charlotte und Alfred Möckel 50 Jahre verheiratet (goldene Hochzeit) am 31. Juli: Gertraude und Helmut Seidel am 1. August: Hildegard und Wolfgang Häntze am 2. August: Clara und Karl Ickert am 4. August: Liane und Max Schaaf Priesterhäuser Zwickau Die Ausstellung eines Kinderausweises beruht auf dem Passgesetz (PassG) vom 19. April 1986 geändert durch das Gesetz vom 12. September 1990 in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (DVPassG) und der Passgebührenverordnung (PassGebV). Hedwig Zimmermann zum Ehejubiläum „Die Ausstellung zum Mitnehmen“ Die Priesterhäuser beherbergen neben Exponaten der Stadtgeschichte auch die „1. Zwickauer Gasthausbrauerei“, die die mittelalterliche Hausbrautradition fortsetzt. Fotos: Pressebüro Grimma feiert Wiederaufbaufest 97 Jahre am 1. August: 90 Jahre am 31. Juli: am 1. August: Ältestes Wohnbauensemble Sachsens – Ein Ort, an dem das Mittelalter nacherlebbar wird Das neue Programmheft der Volkshochschule Zwickau ist erschienen. Es enthält alle wichtigen Informationen für das Herbstsemester 2003 und die von der Einrichtung angebotenen Kurse. Das Programmheft liegt an zentralen Stellen der Stadt Zwickau (Rathaus, Verwaltungszentrum, Tourist Information, Stadtbibliothek, Arbeitsamt, Zwickauer Energieversorgung, Buchhandlungen) kostenlos aus. Anmeldungen zu den Kursen nimmt das Sekretariat der Volkshochschule ab 4. August 2003 entgegen. H O C H WA S S E R H I L F E zum Geburtstag kunde für die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge) - Bevollmächtigt der Sorgeberechtigte einen Dritten, so hat dieser neben den aufgeführten Unterlagen eine schriftliche Vollmacht bei der Antragstellung vorzulegen. Der Kinderausweis, ob mit oder ohne Passfoto, gilt in seiner ersten Etappe bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und kann dann bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verlängert werden. Eine Verlängerung des Kinderausweises ist nur möglich, wenn das Lichtbild im Kinderausweis dem derzeitigen Aussehen des Kindes entspricht. Sonst muss eine Neubeantragung erfolgen. Bei Beantragung/Aushändigung eines neuen Kinderausweises, muss der im Besitz befindliche Kinderausweis abgegeben werden. Für die Ausstellung und Verlängerung eines Kinderausweises wird eine Gebühr von 6 Euro erhoben. Der Verlust bzw. das Wiederauffinden des Kinderausweises ist umgehend der Ausweisbehörde anzuzeigen. Abholung Die Ausgabe des Kinderausweises erfolgt an den Sorgeberechtigten nach Vorlage des Personaldokumentes. Der im Besitz befindliche alte Kinderausweis ist abzugeben. Im Verhinderungsfall kann die Ausgabe an Dritte gegen Vollmacht des Sorgeberechtigten und unter Vorlage des Personaldokumentes des Empfängers erfolgen. Für weitere Fragen zum Kinderausweis stehen die Mitarbeiterinnen der Ausweisbehörde jederzeit gern zur Verfügung. Die Ausweisbehörde ist im Einwohnermeldeamt unter Telefon: 83 33 05 zu erreichen. Herausgeber: Stadt Zwickau, Oberbürgermeister Dietmar Vettermann, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau Amtlicher und redaktioneller Teil des Amtsblattes verantwortlich: Angelika Michaelis, Leiterin des Pressebüros, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau Tel.: (03 75) 83 18 10 · Fax: (03 75) 83 18 99 E-Mail: [email protected] Redaktion: Dirk Häuser Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau Tel.: (0375) 83 18 12 Petra Schink Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau Tel.: (0375) 83 18 17 Verlag: Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz, Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz Geschäftsführer Christian Jaeschke Anzeigenteil verantwortlich: Gunter Gnüchtel Hauptstraße 13, 08056 Zwickau Tel.: (03 75) 54 92 61 13 Fax: (03 75) 54 92 61 60 E-Mail: [email protected] Satz und Layoutgestaltung: Zeitungssatz Plus GmbH E-Mail: [email protected] Druck: Chemnitzer Verlag und Druck GmbH, Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz Vertrieb: Vertriebsdienstleistungen Express GmbH, Winklhofer Str. 20, 09116 Chemnitz Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich mittwochs für alle erreichbaren Haushalte der Stadt Zwickau und ist außerdem an den Informationen von Verwaltungszentrum und Rathaus, in den Stadtteilverwaltungen sowie in der Tourist-Information Zwickau kostenlos erhältlich. 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