Umsetzung des § 10 Abs. 1 a /vollwertige

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Umsetzung des § 10 Abs. 1 a /vollwertige
Landkreis Rostock
Der Landrat
Dezernat I
Landkreis Rostock - Postfach 14 55 - 18264 Güstrow
Träger von Kindertageseinrichtungen
im Landkreis Rostock
Bei Rückfragen und Antworten:
Hauptsitz Güstrow
Ihr Zeichen:
Unser Zeichen:
I/bo/kay
Name:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Zimmer:
Dr. Boldt
03843 755 12101
03843 755 12801
Datum:
14. Juli 2014
[email protected]
3215
Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V)
Umsetzung des § 10 Abs. 1a / vollwertige und gesunde Verpflegung
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 10 Abs. 1a KiföG M-V ist ab dem 01. Januar 2015 die vollwertige und gesunde Verpflegung von
Kindern bis zum Eintritt in die Schule während der gesamten Betreuungszeit ein durch die Personensorgeberechtigten nicht mehr abwählbarer Bestandteil des Leistungsangebotes von Kindertageseinrichtungen. Diese Leistung ist nach § 16 Abs.1 KiföG M-V in den Vereinbarungen über Leistung, Entgelt und
Qualitätsentwicklung gesondert auszuweisen.
Der Landkreis Rostock beabsichtigt, dieser gesetzlichen Forderung in Form einer Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nachzukommen.
Dazu benötigt der Landkreis Rostock Ihre Unterstützung.
Um den Verwaltungsaufwand zur Erstellung der Ergänzungsvereinbarungen für alle Seiten möglichst
gering zu halten, erbitte ich Ihre Zuarbeit auf beiliegendem Formblatt bis zum 31. August 2014 an den
Landkreis Rostock, Dezernat I
Entgeltstelle
Am Wall 3-5
18273 Güstrow
Das Formblatt kann auch auf der Internetseite des Landkreises Rostock abgerufen werden. Zum Ausfüllen des Formblatts gebe ich folgende Hinweise:
1. Leistungsbeschreibung
Der Gesetzgeber fordert eine vollwertige und gesunde Verpflegung von Kindern bis zum Eintritt in die
Schule während der gesamten Betreuungszeit. Diese soll sich an den geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren. In der Regel werden dazu in den Einrichtungen Frühstück,
Obstpause, Mittagessen, Vesper und ganztägig Getränke angeboten. Bitte geben Sie die in Ihrer Einrichtung festgelegten Essenzeiten an. Besonderheiten bitte ich zu vermerken (z.B. keine Obstpause).
Hinweis: Die Nicht-Einhaltung der Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung hat gegenwärtig
keine unmittelbaren Konsequenzen für die Einrichtung.
Hauptsitz Güstrow
Am Wall 3 - 5
18273 Güstrow
Telefon: 03843 755-0
Telefax: 03843 755-10800
Außenstelle Bad Doberan
August-Bebel-Straße 3
18209 Bad Doberan
Telefon: 03843 755-0
Telefax: 03843 755-10810
Internet: www.landkreis-rostock.de
E-Mail: [email protected]
Allgemeine Sprechzeiten:
Dienstag:
8:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Bankverbindung:
Ostseesparkasse Rostock
BLZ: 130 500 00,
Konto: 605 111 111
Internationale Bankverbindung:
Ostseesparkasse Rostock
BIC: NOLADE21ROS,
IBAN: DE58130500000605111111
2. Art der Essenherstellung und Verteilung
Mit der gesetzlichen Neuregelung sind die Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2015 in jedem Fall
selbst Anbieter der Verpflegung (Verpflegung ist integraler Bestandteil des Leistungsangebots jeder Einrichtung). Selbstverständlich können sich die KITAs für die Herstellung und Verteilung des Essens weiterhin Dritter bedienen. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Norm liegt aber ausschließlich
bei der Einrichtung.
Ich bitte um Mitteilung, wer das Essen zubereitet und wer es an die Kinder verteilt. Bei Eigenherstellung /
Eigenverteilung wird das Essen durch eigenes Personal des Trägers hergestellt bzw. verteilt. Auf den Ort
der Herstellung kommt es nicht an, d.h. eine zentrale Küche kann mehrere KITAs des Trägers versorgen.
Fremddienstleister sind Cateringunternehmen, andere Träger, aber auch wirtschaftlich selbstständige
Tochterunternehmen des Trägers.
3. Kosten der Verpflegung
Künftig rechnen die Kindertageseinrichtungen die gesamten Elternbeiträge und folglich auch die Verpflegungskosten unmittelbar mit den Eltern bzw. mit dem Jugendamt des Landkreises Rostock ab. Eine gesonderte Abrechnung der Verpflegungskosten über Dritte (z.B. Caterer) kann nicht mehr erfolgen.
Der Gesetzgeber hat nicht festgelegt, ob die Verpflegungskosten als Monats- oder als Tagespauschale
erhoben werden. Insofern steht Ihnen die Form der Abrechnung mit den Eltern frei. Die Verpflegungskosten für Kinder, die eine Stützung vom Jugendamt erhalten, wird der Landkreis Rostock weiterhin über eine
Monatspauschale ( = 17 Tagespauschalen) erstatten.
Bei den Kosten der Verpflegung bitte ich unter 3. a) um die Angabe der von Ihnen kalkulierten täglichen
Kosten für die einzelnen Verpflegungsbestandteile (Frühstück, Obstpause, Mittag, Vesper, Getränke). Die
Kosten der Herstellung und der Verteilung sind dabei zusammen zu fassen.
Unter 3. b) bitte ich um Angabe der kalkulierten Tages- und Monatspauschalen für die Halbtags-, Teilzeitund Ganztagsbetreuung. Bitte vermerken Sie unter „Besonderheiten“, ob Kinder in Ihrer Einrichtung Halbtags- oder Teilzeitbetreuung ohne Frühstück und/oder ohne Vesper in Anspruch nehmen können.
Ich möchte darauf hinweisen, dass bei der Kalkulation der einzelnen Verpflegungsbestandteile alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Herstellung, der Vorbereitung, der Ausreichung als auch der Nachbereitung anfallen, zu berücksichtigen sind.
Für Rückfragen in dieser Angelegenheit steht Ihnen die Stabsstelle – Entgeltstelle gerne zur Verfügung
(Tel. 03843/75512102/3).
Mit freundlichem Gruß
In Vertretung
Landkreis Rostock
Formblatt Verpflegung - Kindertageseinrichtungen
Name des Trägers:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner:
Telefonnummer:
Mailadresse:
Name der Einrichtung:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
1. Leistungsbeschreibung
Bitte Uhrzeit angeben, bei Getränken z.B. auch „ganztags“.
Krippe
Beginn
Ende
Kindergarten
Beginn
Ende
Frühstück:
Obstpause:
Mittag:
Vesper:
Getränke:
…….
Die Verpflegung orientiert sich an den geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
(bitte ankreuzen, wenn zutreffend).
Besonderheiten:
2. Art der Essenherstellung und Verteilung
Eigenherstellung = EH, Eigenverteilung = EV, Fremddienstleister = FD (Tochtergesellschaften = Fremddienstleister)
Krippe
Herstellung
Verteilung
Frühstück:
Obstpause:
Mittag:
Vesper:
Getränke:
Besonderheiten:
Kindergarten
Herstellung
Verteilung
3. Kosten der Verpflegung
a) Tägliche Kosten der Herstellung und Verteilung
Krippe
Kindergarten
Frühstück:
Obstpause:
Mittag:
Vesper:
Getränke:
b) Tagespauschale (TP) und Monatspauschale (MP) für die vollwertige Verpflegung
Krippe
TP
Kindergarten
MP
TP
MP
Halbtagsbetreuung
Teilzeitbetreuung
Ganztagsbetreuung
Besonderheiten:
Ort, Datum
Unterschrift Träger

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