Kurs „Das ABC des Abfallrechts“ ÖWAV

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Kurs „Das ABC des Abfallrechts“ ÖWAV
ÖWAV-Kurse
Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband
Kurs „Das ABC des Abfallrechts“
für EinsteigerInnen und zur Auffrischung
Termin/Ort: 15. März 2017, Salzburg
Hotel Heffterhof Salzburg, Maria-Cebotari-Straße 1-7, 5020 Salzburg
20. September 2017, Graz
Seminarhotel Nova Park, Fischeraustraße 22, 8051 Graz
Kursleitung:
RA Mag. Paul Reichel
Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH
RA MMag. David Suchanek
Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH
Kursziel:
Der Kurs vermittelt den TeilnehmerInnen ein rechtliches Basiswissen zum
Abfallrecht. Behandelt werden die wesentlichsten Rechtsvorschriften,
Aufzeichnungs- und Meldepflichten der Abfallsammler und -behandler
bzw. Abfallbesitzer gleichermaßen wie die gesetzlichen Vorgaben für den
Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen. Des Weiteren werden die rechtlichen Aspekte von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen sowie
Haftungsfragen und auch Aspekte der ALSAG-Beitragspflicht thematisiert. Besonderes Augenmerk legen die Vortragenden dabei auf die
leichte Verständlichkeit der Inhalte für TeilnehmerInnen ohne
juristisches Vorwissen.
Zielgruppe:
Der Kurs richtet sich an alle interessierten Personen z. B. MitarbeiterInnen
abfallwirtschaftlicher Unternehmungen und öffentlicher Einrichtungen,
PlanerInnen, Zivilingenieurbüros und BehördenvertreterInnen die sich
rechtliche Grundkentnisse im Bereich des Abfallrechts aneignen wollen.
Insbesondere wird dieser Kurs auch als Eingangsvoraussetzung für den
ÖWAV-Ausbildungskurs für verantwortliche Personen von Sammlern und
Behandlern nicht gefährlicher Abfälle (gem. § 24a AWG 2002) akzeptiert.
In Kooperation mit:
Veranstalter:
Gesellschaft für Wasser- und
Abfallwirtschaft GmbH.
Eine Tochtergesellschaft des
Österreichischen Wasser- und
Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV)
1010 Wien, Marc-Aurel-Straße 5
Tel. +43 (1) 535 57 20
Fax: +43 (1) 532 07 47
E-Mail: [email protected]
Programmübersicht
(Änderungen vorbehalten)
15. März 2017, 20. september 2017
09.00 - 09.20 Begrüßung und Einführung
RA Mag. Paul Reichel / RA MMag David Suchanek (0,5 LE)
09.20 - 10.10 Rechtliche Grundlagen der Abfallwirtschaft
Dr. Bernhard Schneckenleithner (1 LE) Salzburg
LRR Dr. Günther Rupp (1 LE) Graz
yy Sammlung und Behandlung von Abfällen
yy Pflichten der Abfallbesitzer
yy Die zuständigen Behörden
yy Abfallbeauftragte, Verantwortliche Personen und Abfallrechtliche Geschäftsführer
10.10 - 11.00 Abfallbehandlungsanlagen
RA Mag. Paul Reichel (1 LE) Salzburg
DI Erich Gungl (1 LE) Graz
yy Ortsfeste Abfallbehandlungsanlagen
yy Mobile Abfallbehandlungsanlagen
yy Gewerberechtliche Betriebsanlagen und Abfallbehandlungsanlagen – Abgrenzungsfragen
yy Anlagengenehmigungsverfahren
yy Behördliche Zuständigkeit
yy IPPC-Recht – Zusätzliche Verpflichtungen
11.00 - 11.20 Kaffeepause
11.20 - 12.10 Berufsrecht ­- Die abfallrechtliche Erlaubnis
RA Mag. Paul Reichel / RA MMag David Suchanek (1 LE)
yy Erlaubnispflichten
yy Behördenzuständigkeit und Genehmigungsvoraussetzungen
yy Persönliche Voraussetzungen: Fachliche Ausbildung und Zuverlässigkeit
yy Abfallrechtlicher Geschäftsführer
yy Verantwortliche Personen für nicht gefährliche Abfälle
yy Abfallrechtliche Verpflichtungen für Bauunternehmen
Österreichischer Wasser- und
Abfallwirtschaftsverband
12.10 - 13.00 Abfallverbringungsrecht
RA Mag. Annamária Tóthová (1 LE)
yy Rechtsgrundlagen in der AbfallrahmenRL in der Abfallverbringungsverordnung
yy Verbringungsverordnung
yy Innerbetrieblicher Abfalltransport
yy Verbringungen von Abfall in das EU-Ausland
yy Begleitscheine
yy Transportdokumente
yy Das Notifizierungsverfahren
yy Behördenzuständigkeit – Verfahren vor dem Ministerium
13.00 - 14.00 Mittagspause
14.00 - 15.40 Aufzeichnungs - und Meldeverpflichtungen
Ing. Markus Kraml (2 LE) Salzburg
DI (FH) Bernd Hammer (2 LE) Graz
yy Aufzeichnungspflichten nach dem AWG 2002
yy Abfallnachweisverordnung
yy Abfallbilanzverordnung
yy Meldungen in das EDM
15.40 - 16.00 Kaffeepause
16.00 - 17.15 Altlastensanierungsbeiträge
RA Mag. Paul Reichel / RA MMag David Suchanek (1 LE)
yy ALSAG-Pflicht – Beispiele aus der Praxis
yy Altlasten – Ausweisung
yy Das ALSAG-Beitragssystem – unterschiedliche Beitragshöhen
yy Feststellungsverfahren zur Erhöhung der Rechtssicherheit
VORTRAGENDE
(Änderungen vorbehalten)
DI Erich GUNGL, Amt der Stmk. Landesregierung, Graz
DI (FH) Bernd HAMMER, Amt der Stmk. Landesregierung, Graz
Ing. Markus KRAML, Amt der Salzburger Landesregierung, Salzburg
RA Mag. Paul REICHEL, Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Salzburg
LRR Dr. Günther RUPP, Amt der Stmk. Landesregierung, Graz
RA MMag. David SUCHANEK, Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Wien
Dr. Bernhard SCHNECKENLEITHNER, Amt der Salzburger Landesregierung, Salzburg
RA Mag. Annamária TÓTHOVÁ, Dvořák Hager & Partners, advokátska kancelária, s.r.o., Bratislava
Gesellschaft für Wasser- und Abfallwirtschaft GmbH
Eine Tochtergesellschaft des Österreichischen Wasser- und
Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV)
1010 Wien, Marc-Aurel-Straße 5
Tel. +43 (1) 535 57 20, Fax: +43 (1) 532 07 47, E-Mail: [email protected]
Allgemeine Hinweise
TeilnehmerInnenzahl: Die TeilnehmerInnenzahl ist begrenzt, wir
ersuchen um möglichst frühzeitige Anmeldung (ÖWAV-Mitglieder
werden bevorzugt gereiht). Bei einer zu geringen TeilnehmerInnenzahl behält sich der Veranstalter eine Absage vor.
Versicherung: Die KursteilnehmerInnen müssen kranken- und unfallversichert sein. Ist das nicht der Fall, ist vom/von der Kursteilnehmer/
in für die Kursdauer eine gesonderte Versicherung abzuschließen.
An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung: Für die An- und
Abreise hat jede/r Teilnehmer/in selbst zu sorgen.
Die Nächtigungskosten sind nicht im Kursbeitrag enthalten.
Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie jeweils Informationen über
Nächtigungsmöglichkeiten.
Kurskosten: Die Kurskosten sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und Rechnung zu überweisen. Die Anmeldung ist verbindlich,
bei Stornierungen nach dem jeweiligen Anmeldeschluss
(sh. Anmeldung) beträgt die Stornogebühr 50 % der Kurskosten, bei
Nichterscheinen zu Kursbeginn wird der gesamte Kursbeitrag in Rechnung gestellt. Ein/e Ersatzteilnehmer/in kann gestellt werden.
Fachliche Auskünfte: RA Mag. Paul Reichel, Niederhuber & Partner
Rechtsanwälte GmbH,Tel.: 0662/90 92 33, E-Mail: [email protected],
RA MMag. David Suchanek, Niederhuber & Partner Rechtsanwälte
GmbH, Tel.: 01/513 21 24-0, E-Mail: [email protected].
Organisatorische Auskünfte: Susanne Spacek, ÖWAV,
Tel.: 01/535 57 20-87, E-Mail: [email protected].
ANMELDUNG
ÖWAV-Kurs
„Das ABC des Abfallrechts“
für EinsteigerInnen und zur Auffrischung
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10. Kurs, 15. März 2017, Salzburg (Anmeldeschluss 20.2.2017)
11. Kurs, 20. September 2017, Graz (Anmeldeschluss 23.8.2017)
Familienname
Vorname
TitelGeburtsdatum
Dienstanschrift
Telefon
FaxE-Mail
Rechnungsanschrift (falls abweichend)
beschäftigt als
PrivatanschriftTelefon
Kurskosten (inklusive Kursunterlagen, Kaffeepausen, Mittagesessen)
Mitglieder des ÖWAV
Nichtmitglieder des ÖWAV
€ 350,– (zuzügl. 20 % USt.) pro Person
€ 550,– (zuzügl. 20 % USt.) pro Person
ÖWAV-Mitglied o ja o nein (bitte ankreuzen)
Mit der Anmeldung akzeptieren wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GWAW und bestätigen deren Kenntnis.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GWAW können unter http://www.oewav.at/home/Veranstaltungen eingesehen werden.
DatumUnterschrift
Stampiglie
Bitte senden Sie dieses Anmeldeformular bis spätestens zum oben angeführten Anmeldeschluss an die Gesellschaft für
Wasser- und Abfallwirtschaft GmbH, Marc-Aurel-Straße 5, 1010 Wien, Fax: 01/532 07 47.

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