be it rags ordnung - DJK Saarbrücken Rastpfuhl eV
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DJK Saarbrücken-Rastpfuhl e.V. Volleyball l Tischtennis l Eltern-Kind-Turnen l Yoga l Aerobic l Gymnastik BEI TR AG SO RDNUNG 1. Die Beitragsordnung regelt die Einzelheiten der Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. 2. Die Mitglieder verpflichten sich: · am Sport- und Gemeinschaftsleben der DJK Saarbrücken – Rastpfuhl e.V. aktiv teilzunehmen und die Satzungen und Ordnungen der DJK Saarbrücken – Rastpfuhl e.V. zu erfüllen. · im Sport eine faire und kameradschaftliche Haltung zu zeigen und die Pflichten gegenüber den Fachverbänden zu erfüllen. · die festgesetzten Beiträge zu entrichten. Die Satzung sowie die Beitragsordnung der DJK Saarbrücken – Rastpfuhl e.V. finden Sie auf unserer Homepage unter: www.djk-saarbrücken-rastpfuhl.de/unserverein/ 3. Die Höhe der Beiträge wird von der Vertreterversammlung beschlossen. 4. Anschriften-, Namens- und Kontoänderungen sind dem Verein unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 5. Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet: · die Sportversicherung des Landessportverbandes Saar (LSVS) · die Verbandsabgabe für die DJK Saarbrücken – Rastpfuhl e.V. 6. Der Beitrag wird monatlich berechnet. Die Zahlung erfolgt vierteljährlich im SEPA – Lastschriftverfahren zu den Fälligkeiten am 01.02.; 01.05.; 01.08.; 01.11. eines Jahres. 7. Bei Eintritt in den Verein zwischen den einzelnen Einzugsterminen wird der Beitrag ab dem Beitrittsmonat beim nächsten Einzugstermin zusätzlich eingezogen. Bei Unregelmäßigkeiten auf dem Konto des Vereinsmitgliedes (z.B. ohne Deckung, Änderung der Bankdaten, Namensänderung u.ä. ) sind anfallende Gebühren von dem Mitglied zu zahlen. 8. Mitgliedern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich weiterhin in der Ausbildung befinden, wird gegen Nachweis ein ermäßigter Beitrag gewährt. Wird der Nachweis nicht erbracht, wird der Beitrag ab dem 01.01. des Folgejahres auf die Beitragsart „Erwachsene“ geändert. Eine erneute Reduzierung des Beitrages erfolgt erst mit dem Zeitpunkt der Vorlage des Nachweises und wird nicht rückwirkend gewährt. Der ermäßigte Beitrag wird längstens für den Zeitraum gewährt, für den die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllt sind. Als Nachweis gelten: · der Bescheid über den Nachweis von Kindergeld · · · 9. für Schüler die Schulbescheinigung für Studenten die Immatrikulationsbescheinigung für Auszubildende eine Kopie des Ausbildungsvertrages, Bescheinigung des Arbeitgebers Der Austritt aus dem Verein muss schriftlich mit einer Fris t von mindes ten s sech s W ochen zum Quartal sende er klärt w erde n. Im Todesfall erlischt die Mitgliedschaft sofort. 10. Für Teilnehmer an Sportkursen gelten neben den Mitgliedsbeiträgen gesonderte Gebühren. Die Kursgebühren werden von den Gruppenleitern erhoben und anhand einer detaillierten Aufstellung mit dem Vorstand abgerechnet. Beiträge pro Monat (Stand 01.04.2010) : · · · · Kinder / Jugendliche / Auszubildende / Studenten Erwachsene Familie ab drei Personen Aufnahmegebühr (einmalig pro Mitglied) 4,50 € 6,50 € 13,00 € 3,50 €