be it rags ordnung - DJK Saarbrücken Rastpfuhl eV

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be it rags ordnung - DJK Saarbrücken Rastpfuhl eV
DJK Saarbrücken-Rastpfuhl e.V.
Volleyball
l Tischtennis
l Eltern-Kind-Turnen l Yoga l Aerobic
l Gymnastik
BEI TR AG SO RDNUNG
1.
Die Beitragsordnung regelt die Einzelheiten der Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den
Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2.
Die Mitglieder verpflichten sich:
·
am Sport- und Gemeinschaftsleben der DJK Saarbrücken – Rastpfuhl e.V. aktiv teilzunehmen und die
Satzungen und Ordnungen der DJK Saarbrücken – Rastpfuhl e.V. zu erfüllen.
·
im Sport eine faire und kameradschaftliche Haltung zu zeigen und die Pflichten gegenüber den
Fachverbänden zu erfüllen.
·
die festgesetzten Beiträge zu entrichten.
Die Satzung sowie die Beitragsordnung der DJK Saarbrücken – Rastpfuhl e.V. finden Sie auf unserer Homepage
unter:
www.djk-saarbrücken-rastpfuhl.de/unserverein/
3.
Die Höhe der Beiträge wird von der Vertreterversammlung beschlossen.
4.
Anschriften-, Namens- und Kontoänderungen sind dem Verein unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5.
Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet:
·
die Sportversicherung des Landessportverbandes Saar (LSVS)
·
die Verbandsabgabe für die DJK Saarbrücken – Rastpfuhl e.V.
6.
Der Beitrag wird monatlich berechnet. Die Zahlung erfolgt vierteljährlich im SEPA – Lastschriftverfahren zu den
Fälligkeiten am 01.02.; 01.05.; 01.08.; 01.11. eines Jahres.
7.
Bei Eintritt in den Verein zwischen den einzelnen Einzugsterminen wird der Beitrag ab dem Beitrittsmonat beim
nächsten Einzugstermin zusätzlich eingezogen. Bei Unregelmäßigkeiten auf dem Konto des Vereinsmitgliedes
(z.B. ohne Deckung, Änderung der Bankdaten, Namensänderung u.ä. ) sind anfallende Gebühren von dem Mitglied
zu zahlen.
8.
Mitgliedern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich weiterhin in der Ausbildung befinden, wird gegen
Nachweis ein ermäßigter Beitrag gewährt. Wird der Nachweis nicht erbracht, wird der Beitrag ab dem 01.01. des
Folgejahres auf die Beitragsart „Erwachsene“ geändert. Eine erneute Reduzierung des Beitrages erfolgt erst mit
dem Zeitpunkt der Vorlage des Nachweises und wird nicht rückwirkend gewährt. Der ermäßigte Beitrag wird
längstens für den Zeitraum gewährt, für den die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllt
sind.
Als Nachweis gelten:
·
der Bescheid über den Nachweis von Kindergeld
·
·
·
9.
für Schüler die Schulbescheinigung
für Studenten die Immatrikulationsbescheinigung
für Auszubildende eine Kopie des Ausbildungsvertrages, Bescheinigung des Arbeitgebers
Der Austritt aus dem Verein muss schriftlich mit einer Fris t von mindes ten s sech s W ochen zum
Quartal sende er klärt w erde n. Im Todesfall erlischt die Mitgliedschaft sofort.
10. Für Teilnehmer an Sportkursen gelten neben den Mitgliedsbeiträgen gesonderte Gebühren.
Die Kursgebühren werden von den Gruppenleitern erhoben und anhand einer detaillierten Aufstellung mit dem
Vorstand abgerechnet.
Beiträge pro Monat (Stand 01.04.2010) :
·
·
·
·
Kinder / Jugendliche / Auszubildende / Studenten
Erwachsene
Familie ab drei Personen
Aufnahmegebühr (einmalig pro Mitglied)
4,50 €
6,50 €
13,00 €
3,50 €

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