EDMt_WS1314_05_Rundfunk_V3 - IDD

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EDMt_WS1314_05_Rundfunk_V3 - IDD
5. Rundfunk
Einführung in die Druck- und Medientechnik
Bildquelle: http://www.gueterslohtv.de/
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik
Begriff „Rundfunk“
 Rundfunk, Radio, in der Schweiz auch Rundspruch, englisch Broadcasting,
französisch Radiodiffusion, meist ungerichtete, drahtlose Übertragung von
Sprache und Musik (Hörrundfunk) oder Bild, Sprache und Musik
(Fernsehrundfunk) mittels elektromagnetischer Wellen, teilweise auch über
Leitungen oder Satellitenverbindungen. (Fernsehen)
Quelle: Mayers Lexikon online
 Umgangssprachlich wird der Begriff „Rundfunk“ auch als „Hörfunk“ verwendet.
Quelle: www.lexikon.meyers.de
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 2
Übertragungswege
 terrestrische Übertragung
 Satellitenübertragung
 Kabelfernsehen
 analoge oder digitale Signale
terrestrische Übertragung
Satellitenübertragung
Kabelübertragung
Quelle: www.schuelerlexikon.de; http://ipptravel.com/wp-content/uploads/wpress/2008/04/0077f847d0.jpg
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 10
Übertragungswege
Quelle: Frankfurter Rundschau, Januar 2013
9.4 Medien der Bildwiedergabe - Fernsehtechnik | Farbwiedergabe in den Medien | 11
Übertragungswege
Quelle: BITKOM 2007
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Übertragungswege
 1,8 Millionen Haushalte schauen Ende 2010 Internetfernsehen
 Ende 2009 schon 1,2 Millionen Haushalte mit IPTV
Quelle: BITKOM 2009
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Übertragungswege
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Übertragungswege
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Organisationsformen
 Staatlicher Rundfunk
Als staatlichen Rundfunk bezeichnet man Hörfunk- oder Fernseh-gesellschaften,
die sich im Eigentum oder unter der unmittelbaren Kontrolle eines Staates
befinden. Staatliche Sender untersehen unmittelbar einer Behörde.
Beispiele?
Quelle: www.wikipedia.de
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Organisationsformen
 Privater Rundfunk
Als privaten Rundfunk bezeichnet man die Summe der privat-rechtlichen, d. h.
kommerziellen Hörfunk- oder Fernsehgesellschaften, die sich selbst finanzieren,
in der Regel durch Werbung.
Den privat-rechtlichen Rundfunk unterscheidet vom öffentlich-rechtlichen
Rundfunk, dass er nicht durch öffentliche Hörfunk- und Fernsehgebühren
finanziert wird. Für die Ausstrahlung eines privat-rechtlichen Hörfunkprogramms
über UKW/Mittelwelle oder Langwelle (bspw. jedoch nicht Internet) ist eine
Lizenz der verantwortlichen Landesmedienanstalt notwendig, diese beaufsichtigt
anschließend das Programm. Auch wenn ein Programmanbieter in der
außenpluralistischen Struktur des privaten Rundfunks nicht zur inhaltlichen
Ausgewogenheit verpflichtet ist, muss er trotzdem ein Mindestmaß an
Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten. Außerdem müssen die
meisten deutschen Fernsehsender die Wahlspots der Parteien für die
Bundestagswahl und vereinzelt auch für andere Wahlen ausstrahlen.
Laut Gesetz darf ein privater Fernsehsender pro Stunde zwölf Minuten Werbung
ausstrahlen.
Quelle: www.wikipedia.de
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Organisationsformen
 Privater Rundfunk
...
Die privatrechtlichen Anbieter unterliegen anders als die bundesdeutschen
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten keinem gesetzlichen Programmauftrag.
Wesentlicher Anreiz zum Betrieb eines "Privatsenders" dürfte meist der dadurch
erwartete wirtschaftliche Erfolg sein: Die finanziellen Erlöse eines frei
empfangbaren privatrechtlichen Programmanbieters ergeben sich im
Wesentlichen aus den Werbeeinnahmen. Diese berechnen sich indirekt aus den
erzielten Programmreichweiten (Zuschauerzahlen). Weitere Finanzierungs- bzw.
Gewinnerzielungsmöglichkeiten ergeben sich im Rundfunk beispielsweise durch
Bezahl- oder Abonnementsmodelle (z.B. Sky, bestimmte Spartenkanäle),
Verkaufsfernsehen (HSE24, QVC), Call-In (ehemals 9live). Nicht wirtschaftlich
motiviert existieren insbesondere Hörfunkangebote wie Uni-Radios, BürgerRadios oder Angebote mit durchgängig religiös motiviertem Inhalt.
Quelle: www.wikipedia.de
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 18
Organisationsformen
 Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk (in Deutschland)
Die Steuerungsorgane des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestehen aus dem
Rundfunkrat und dem von ihm gewählten Intendanten und Verwaltungsrat. Die
Aufgabe des Rundfunkrates besteht in der Überwachung der pluralen
Programmgestaltung. Der Verwaltungsrat kontrolliert die wirtschaftliche
Tätigkeit der Rundfunkanstalt und die Geschäftsführung des Intendanten. Dieser
ist wiederum für die Programmgestaltung und die generelle Geschäftsführung
verantwortlich. Er repräsentiert den Sender nach außen hin.
In den Aufsichtsgremien sitzen Vertreter der in den Landesrundfunkgesetzen
der Länder festgelegten gesellschaftlich relevanten Gruppen wie politische
Parteien, Gewerkschaften, Sozialverbände, Kirchen usw., wobei die politischen
Parteien meist nicht mehr als 30 % der Sitze stellen. Das öffentlich-rechtliche
Fernsehen hat den so genannten öffentlich-rechtlichen Programmauftrag zu
erfüllen, der in dem jeweiligen Landesrundfunkgesetz verankert ist. Danach
müssen die Programme den Zuschauern umfassend und ausgewogen
Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung anbieten. Dabei sind auch
bestimmte journalistische und ethische Prinzipien einzuhalten.
Siehe Kritik:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/oeffentlich-rechtliche-rundfunkanstalten-dinosaurier-in-derpflicht-1971230.html
Quelle: www.wikipedia.de
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 19
Finanzierung in Deutschland
 Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik
Deutschland stützt sich auf zwei Pfeiler: Rundfunkgebühren und
Werbeeinnahmen ("duale Finanzierung"). Die Grundsätze der staatlichen
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat das
Bundesverfassungsgericht in seiner Rundfunkrechtsprechung entwickelt,
insbesondere in seinem Urteil vom 22. Februar 1994: Aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG
hat das BVerfG den Auftrag des Staates abgeleitet, seinen Bürgern eine mediale
„Grundversorgung“ zu gewährleisten. Aus dem verfassungsrechtlichen Auftrag
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat das BVerfG eine Bestands-,
Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie entwickelt. Es besteht die Pflicht des
Staates zur funktionsgerechten Finanzierung der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten. Andererseits ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch
das Zensurverbot (Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG) und das verfassungsrechtliche Gebot
der Staatsfreiheit geprägt, d.h. die Rundfunkfinanzierung muss in einer Form
erfolgen, die Einflussmöglichkeiten des Staates, vor allem auf die
Programmgestaltung, ausschließt.
Quelle: www.wikipedia.de
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Finanzierung in Deutschland
 Über die Rundfunkgebühren, welche die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) im
Auftrage der Landesrundfunkanstalten einzieht, werden nicht nur die
Sendeanstalten, sondern auch die Verwaltungsorgane finanziert.
Siehe AddOn_Rundfunkgebühren
Quelle: www.wikipedia.de
 Durch die Konvergenz der Netze (Multimedia-PC, Smartphone) ist eine
Abgrenzung der Empfänger immer schwieriger. Deshalb wird ein Ersatz für die
gerätegebundene GEZ-Gebühr schon länger diskutiert.
 Die Erhebung der Rundfunkgebühren soll in Deutschland neu geregelt werden.
Ab 2013 soll eine allgemeine Haushaltsabgabe „aufkommensneutral“ eingeführt
werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jeder Haushalt eine Abgabe von
17.98 Euro zahlt. Protest kommt von den Wirtschaftsverbänden, die eine höhere
Belastung auf sich zukommen sehen.
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Rundfunkgebühr
 In Europa existieren mehrere Modelle der Gebühreneinhebung.
Das Einhebeverfahren findet zum Beispiel in Großbritannien und
Dänemark durch die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt selbst
statt. In Österreich, Deutschland und der Schweiz sind für das
Gebühreninkasso beauftragte Gesellschaften zuständig. Durch
den Staat werden die Gebühren in Spanien, Portugal,
Luxemburg, Belgien und in den Niederlanden eingezogen, in
Frankreich gemeinsam mit der Wohnabgabe.
 In Griechenland und Zypern handelt es sich bei der
Rundfunkgebühr um einen Aufschlag auf die Stromrechnung,
deren Höhe vom jeweiligen Stromverbrauch abhängt. Keine
Rundfunkgebühren werden in Liechtenstein, Ungarn und Monaco
erhoben. In fast allen anderen europäischen Staaten gibt es
steuerfinanzierten staatlichen Rundfunk.
 Die Festlegung über Art und Höhe der Rundfunkgebühren ist in
Deutschland eine politische Entscheidung. Die Gebührenpflicht
ergibt sich aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV).
Die Höhe der Gebühren und deren Verteilung ist im
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) geregelt.
Quelle: www.wikipedia.de
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Rundfunkgebühr
Die monatliche Rundfunkgebühr in Deutschland beträgt seit Januar 2009 für ein
 Radio
Neuartiges Rundfunkgerät
Radio und neuartiges Rundfunkgerät
monatlich 5,76 EUR, für 3 Monate 17,28 EUR
 Fernsehgerät
Fernsehgerät und Radio
Fernsehgerät und neuartiges Rundfunkgerät
Fernsehgerät, Radio und neuartiges Rundfunkgerät
monatlich 17,98 EUR, für 3 Monate 53,94 EUR
 Gebührenpflichtig ist jede Person die ein Gerät zum Empfang bereit hält (eine
Nutzung ist also für die Gebührenpflicht nicht notwendig).
 Für Privatpersonen sind in der Gebühr alle Geräte im Haushalt mit
eingeschlossen. Im gewerblichen Bereich ist für jedes Gerät eine Gebühr zu
bezahlen.
 Die Gebühren werden von der GEZ www.gez.de eingezogen. Dort kann eine
Befreiung von der Gebührenpflicht (z. B. für Studenten) beantragt werden.
 Die Rundfunkgebühr für „neuartige Rundfunkgeräte“ führt zu einer erheblichen
Kritik und zu einer politischen Diskussion.
6. Printmedien | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 23
Rundfunkgebühr
 Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden
solche Geräte angesehen, die Hörfunk- oder
Fernsehprogramme über konvergente Plattformen
ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können,
wie z. B. das Internet (www) oder die UMTSTechnologie.
 Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.:
- PCs und Notebooks, die Radio- und
Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet
empfangen.
- PDAs und MDAs/Smartphones, die Rundfunk
ausschließlich über das Internet oder UMTS
empfangen.
- Server, wenn sie ohne besonderen technischen
Aufwand an das Internet angeschlossen werden
können.
- UMTS- und WLAN-Handys, die Radio- und
Fernsehprogramme ausschließlich über UMTS oder
das Internet empfangen.
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Quelle: www.gez.de
Rundfunkgebühr
 Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am
Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten
werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob
es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder
Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits
Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die
Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu
stellen.
 Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit
bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen
Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht
anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits
Rundfunkgeräte angemeldet haben.
 Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die
Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige
beträgt seit 1. Juli 2009 287 Euro.
Quelle: www.gez.de
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Prinzip der Fernsehübertragung
 Grundprinzip des Farbfernsehens:
 Umwandlung der Farben in elektrische Signale durch Kamera (Aufnahme)
 Speicherung der Signale
 Übertragung der Signale zum Empfangsort (drahtlos oder über Kabel)
 Rückwandlung der Signale in farbiges Bild durch Farbfernsehgerät
Quelle: www.schuelerlexikon.de
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Prinzip der Bildübertragung
Aufbau eines Bilds
 Das Zeilensprungverfahren
baut das Bild mit einem
zeilenförmigen Zick-ZackMuster in zwei Takten auf.
Man spricht daher von zwei
Halbbildern. Abkürzung
oft „i“ für interlaced.
 Das Synchronisationssignal
stimmt den Zeilengenerator
der Wiedergabe mit der
Aufnahme ab.

Die Helligkeit eines jeden Bildpunktes ruft im Bildwandler ein elektrisches
Signal hervor. Der Bildinhalt wird damit über die Helligkeit eines Bildpunkts
beschrieben.

Aus dem räumlichen Nebeneinander der Bildpunkte wird ein zeitliches
Nebeneinander.
Quelle: Schmidt, U.: Professionelle Videotechnik. 3. aktualisierte und erw. Aufl. Berlin: Springer, 2003.
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Farbfernsehsysteme
Das Farbsignal wird über ein Farbhilfsträgersignal zusammen mit dem Bildsignal
übertragen. Dafür gibt es verschiedene Verfahren.

NTSC (National Television System Committee, 1953 in den USA)
Signal für Schwarzweiß- und Farbempfänger nutzbar. Bei langen
Übertragungsstrecken traten jedoch Farbfehler auf, die vom Zuschauer
nachgeregelt werden mussten.

SECAM (séquentielle à mémoire, 1957 in Frankreich)
Die Farbinformationen werden nicht gleichzeitig übertragen, sondern sie
werden in jeweils aufeinanderfolgenden Zeilen sequentiell gesendet. Im
Empfänger ermöglicht ein Speicher, dass das Rot- und Blausignal jeweils
gleichzeitig zur Verfügung stehen.

PAL (Phasen Alternating Line, 1967 in Deutschland) Weiterentwicklung des
NTSC-Verfahrens. Das PAL-System vermeidet jedoch die Farbtonverfälschung
infolge von Phasenfehlern im Farbsignal.

HDTV (High Definition Television)
Heute können Fernsehempfangsgeräte oft mehrere Verfahren empfangen.
Quellen: Morgenstern, B.: Farbfernsehtechnik. Stuttgart: B. G. Tubner, 1983.
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Begriff „Digitales Fernsehen“
 digitales Fernsehen, Fernsehverfahren und -systeme, mit denen anstelle
analoger Signale digital codierte Signale zwischen Sender und Empfänger
übertragen werden. Dazu werden nach dem europäischen Standard DVB die
akustischen und optischen Signale moduliert, komprimiert und über Satellit
(DVB-S), Kabel (DVB-C) oder terrestrisch über Funktürme (DVB-T)
übertragen. Vorteile des digitalen Fernsehens gegenüber der analogen
Übertragung sind u. a. deutlich höhere Qualitätsparameter (z. B. Nutzung von
hochauflösendem Fernsehen [HDTV], weitestgehende Störungsfreiheit, Ton in
CD-Qualität), eine Vervielfachung des Programmangebots in den verfügbaren
Frequenzbändern und Zugriffsmöglichkeit auf weitere Serviceleistungen. Um die
Übertragungskapazität zu erhöhen, werden Verfahren der Datenkompression
genutzt.
 Konventionelle Fernsehempfänger sind für die unmittelbare Aufnahme digital
codierter Sendungen nicht geeignet. Zur empfangsgerechten Aufbereitung der
Signale muss ein Decoder (Set-Top-Box) vorgeschaltet werden; auch
Videorekorder, Hi-Fi-Anlage und Computer können an den Decoder
angeschlossen werden.
…
Quelle: www.lexikon.meyers.de
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 29
Digitales Fernsehen
Umstellung von analogem Fernsehen auf DVB-T in Deutschland
 Am 4. August 2003 wurde im Großraum Berlin die analoge Verbreitung von
Fernsehprogrammen zugunsten der digitalen Verbreitung mittels DVB-T
eingestellt. Dies war der Beginn der Abschaltung des analogen
Antennenfernsehens in Deutschland.
 Auf etwa 80 Prozent der Fläche Deutschlands wurde die Umstellung für das
terrestrische Fernsehen bereits vollzogen.
 Die beiden großen Privatsenderketten (RTL und Pro7Sat1) strahlen nur in den
zuerst erschlossenen Gebieten ihre Programme über DVB-T aus. Die privaten
Sender haben die Ausweitung der DVB-T-Abstrahlung in seit 2005 neu
erschlossenen DVB-T-Regionen weitgehend eingestellt, nachdem eine
Anschubfinanzierung der Ausstrahlungskosten durch die Landesmedienanstalten
aufgrund von Klagen der Kabelnetzbetreiber nicht mehr möglich ist. Ganze
Empfangsgebiete werden zumindest vorerst nur mit öffentlich-rechtlichen
Programmen in zwei bis vier Multiplexen versorgt. Ende 2007 gingen erstmals
seit längerer Zeit wieder neue Multiplexe mit privaten Programmen (im Saarland
ein Multiplex mit Saar TV, Tele 5, QVC, in Leipzig ein Multiplex mit Leipzig
Fernsehen, BBC World, Bibel TV und einem Stadtinformationskanal) auf
Sendung; im Großraum Stuttgart wird über eine Abstrahlung der Programme
der RTL-Sendergruppe verhandelt. …
Quelle: www.wikipedia.de
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 38
Begriff „HDTV“
 HDTV steht für "High Definition Television" und bezeichnet eine Fernsehnorm
mit einer deutlich höheren Bildqualität als bei digitalem Standard Definition
Television (SDTV) bzw. analogem PAL. Durch die bis zu fünfmal höhere Anzahl
an Bildpunkten (Pixeln) ermöglicht das HDTV-Format, Fernsehbilder auch auf
den inzwischen gängigen großen Fernsehbildschirmen in sehr guter Qualität mit
klaren und farbintensiven Bildern darzustellen. Der Ton erreicht Kino-Qualität.
Filme, Shows und Sportübertragungen erklingen im Surround-Sound.
 „HDTV“ sollte nicht mit 16:9 oder digitalem (DTV, in Europa im DVB-Standard)
bzw. digitalem terrestrischen Fernsehen (DTTV, in Europa DVB-T) verwechselt
werden, wie es durch die gemeinsame Einführung in manchen Ländern
geschieht. Mit EDTV (Enhanced Definition oder Digital Television) werden
manchmal Geräte beworben, die SDTV-Signale digital aufbereiten oder HDTVSignale zwar annehmen und verarbeiten können, diese aber in geringerer
Auflösung anzeigen. EDTV wird vor allem außerhalb der EU in Ländern mit
NTSC-Fernsehnorm auch zu HDTV gezählt, ist aber dennoch nur die progressive
Variante des SDTV.
 Zu verschiedenen Zeiten verstand man aufgrund des jeweiligen Standes der
Technik andere Auflösungen als hochauflösend. Aktuell sind Vertikalauflösungen
von 720 (Vollbilder) und 1080 Zeilen (Halbbilder) gebräuchlich. Die bisherigen
Fernsehstandards PAL und SECAM bieten zum Vergleich 576 Zeilen (50 Hz),
NTSC 480 (60 Hz), jeweils im Zeilensprungverfahren.
Quelle: www.wikipedia.de
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 40
Begriff „HDTV“
A
Nomenklatur
 Da die HDTV-Norm eine Zusammenfassung von Bildauflösungen und
Bildwiederholraten ist, gibt es zur Unterscheidung eine Grundnomenklatur, um
diese zu benennen. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
Zeilenzahl + Bildaufbauverfahren + Bildwiederholrate
 Bei der Zeilenzahl wird die vertikale Bildauflösung angegeben, beim Verfahren
des Bildaufbaus wird Vollbild- (progressive) oder Zeilensprungverfahren
(interlaced) abgekürzt mit „p“ oder „i“. Bei der Angabe der Bildwiederholrate
gibt es zwei verschiedene Konventionen: Oft wird die Anzahl der Bilder pro
Sekunde ohne Unterscheidung zwischen Halb- und Vollbildern angegeben, die
Nomenklatur der European Broadcasting Union (EBU), die zusätzlich einen
Schrägstrich verwendet, sieht hingegen die Angabe der effektiven Vollbilder pro
Sekunde vor (z. B. 720p/50, 1080i/25).
 Beispiele:
 1080i60 = 1080p/30 = 1920 × 1080 Bildpunkte im Zeilensprungverfahren und
30 Vollbilder oder 60 Halbbilder pro Sekunde
 1080p24 = 1080p/24 = 1920 × 1080 Bildpunkte im Vollbildverfahren und 24
(Voll-) Bildern pro Sekunde
 720p50 = 720p/50 = 1280 × 720 Bildpunkte im Vollbildverfahren und 50 (Voll-)
Bildern pro Sekunde …
Quelle: www.wikipedia.de
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 41
Begriff „DVB“
Übertragungswege
 Es gibt mehrere technische Unterarten von DVB für die unterschiedlichen
Übertragungswege, die sich hauptsächlich im Modulationsverfahren, dessen
optimale Wahl entscheidend vom Frequenzbereich und Übertragungskanal
abhängt, und bei der Fehlerkorrektur unterscheiden:
 DVB-S für die Übertragung durch direktstrahlende Satelliten
 DVB-C für die Übertragung über Kabelnetze (Cable)
 DVB-T für die Übertragung durch terrestrische Senderketten im VHF- bzw. UHFBereich
 DVB-H für die asynchrone Übertragung auf mobile Endgeräte (Handhelds),
ebenfalls terrestrisch
 DVB-IPI für die Übertragung über IP-basierte Netzwerke, zum Beispiel Internet
(Internet Protocol Infrastructure)
 DVB-RC(S/C/T) Rückkanal (Return Channel) für die Übertragung von
Datendiensten, zum Beispiel Breitbandinternet
 DVB-SI für die Übertragung der Service Informationen
 DVB-SH für die Übertragung über Satellit auf mobile Endgeräte
Quelle: www.wikipedia.de
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 46
Begriff HD+
 HD+ ist eine Digitalplattform der HD PLUS GmbH, eines Tochterunternehmens
des Satellitenbetreibers SES Astra, für kostenpflichtige hochauflösende
Fernsehprogramme. Die Jahresgebühr für eine Prepaid-Smartcard wird zunächst
50 Euro betragen, HD+ ist laut Astra vorerst auf Deutschland beschränkt.
 Zu HD+ gibt es zahlreiche Kritikpunkte: Kosten, Umschaltung Astra – Eutelsat
wird erschwert, Technische Einschränkungen (Aufnahme unterbinden, Vorspulen
verhindern, ...), ...
 Geräte benötigen eine CI+-Schnittstelle
für die HD+-Smartcard.
 Weitere Infos: www.hd-plus.de
Quelle: www.wikipedia.de
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 47
HDTV
Quelle: www.wikipedia.de
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 48
HDTV
mehr Zeilen
und Spalten
Quelle: www.ftd.de
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 49
2008
HDTV
Heute überwiegend Full HD
Quelle: www.hifiprofis.de
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 50
4K2K-Format
 Bisher sind zwei verschiedene Auflösungen für das 4K2K-Format mit einem
16:9-Seitenverhältnis gebräuchlich:
•
•
4096 × 2304 Pixel – auch unter der Bezeichnung 4K bekannt
3840 × 2160 Pixel – auch unter den Bezeichnungen 2160p/i und QFHD
(Quad Full High Definition) bekannt. Hierbei werden die Seitenlängen
der 1080p-Auflösung (1920 Pixel in der Breite und 1080 in der Höhe)
jeweils verdoppelt, wodurch sich die Pixelzahl vervierfacht.
Quelle: www.wikipedia.de
 Die 4K-Technologie läutet die Zukunft des Fernsehens ein und versucht die
Messlatte in Sachen High Definition ein weiteres Stück nach oben legen. Mit
Auflösungen von bis zu 7.680 x 4.320 Bildpunkten wird der gegenwärtige
Full-HD-1080p-Standard um ein Vielfaches übertroffen.
Quelle: http://www.pcwelt.de/
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 51
4K2K-Format
Quelle: panasonic.com
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4K2K-Format
Quelle: www.wikipedia.de
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 53
HDTV
Full HD
 Der aus dem Englischen stammende Begriff „Full HD“ bedeutet komplettiert und
übersetzt „Vollständig hochauflösend“. Damit wird zumeist die Eigenschaft eines
HDTV-fähigen Gerätes (Fernseher, DVD-Player, Videokamera, Set-Top-Box,
Spielkonsole, etc.) bezeichnet, die höchste heute für den Konsumbereich
angebotene HD-Auflösung ausgeben oder aufzeichnen zu können. Hierfür kann
bspw. ein Fernsehgerät über eine reale physikalische Auflösung von 1920 ×
1080 Pixeln verfügen; oder ein hochauflösender DVD-Player die für diese
Auflösung tatsächlich erforderlichen Signale vollständig ausgeben.
 Dem gegenüber wird gelegentlich auch der Begriff „Half HD“ verwendet. Dieser
bezeichnet eine niedrigere (etwas weniger als die Hälfte gegenüber „Full HD“)
Auflösung von 1280 × 720 Pixeln. Diese ist z. B. schon für den Erhalt des „HD
ready“-Labels ausreichend.
Quelle: www.wikipedia.de
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 57
HDTV
 Mit den Modelljahren 2009 kommen Fernsehgeräte verstärkt auch mit HDtauglichen Tunern auf den Markt. Es wird unterschieden:
DVB-T, DVB-C, DVB-S, DBV-T(HD), DVB-C(HD) DVB-S(HD)
Die Schreibweisen sind in den Beschreibungen und Werbeanzeigen oft sehr
unterschiedlich.
Quelle: Werbung Media Markt 11/2009
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 60
3D-Fernsehen
 Was ist 3D-Fernsehen?
3D-Fernseher mit Brille
 Zukunft?
 Weitere Informationen:
3D-Fernseher ohne Brille
Quelle: www.computerbild.de
http://www.hifi-regler.de/panasonic/3d-fernsehen.php?SID=6d5de905034578f6d303d2116d199047
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 61
3D-Fernsehen
 2D-3D-Umwandlungsfunktion  reiner Rechentricks
 3D-Funktion  Filmmaterial mit 3D-Videokamera aufgenommen
 Technik:
 3D-Effekt mit speziellen Brillen:
o Shutter-Brillen (meist verwendet): Die sehen wie Sonnenbrillen aus und
beherbergen eine Elektronik samt Batterie. Damit stellt sich die Brille per
Bluetooth- oder Infrarot-Signal auf die Bildfrequenz des Fernsehers ein. Ein
Nachteil: Zu den Fernsehern passen jeweils nur Brillen des gleichen
Herstellers – und die Brillen sind nicht ganz billig
o Brillen mit Polarfilter (LG-Fernseher): wie bei 3D-Kino  Polarisationstechnik
für den 3D-Effekt. Vorteil: Die Brillen sind sehr preisgünstig (ab rund fünf
Euro) und leicht. Nachteil: Durch die Polarisation kommen die 3D-Bilder mit
halbierter vertikaler Auflösung beim Zuschauer an. Von beispielsweise
1920x1080 Pixeln bleiben nur 1920x540 übrig.
Quelle: www.computerbild.de
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 62
3D-Fernsehen
 Technik:
3D-Effekt ohne speziellen Brillen (Toshiba):
o ähnlich wie bei Lentikular-Folien wird hier die sogenannte
„autostereoskopische“ Technik verwendet  Bildschirme mit speziellen
Oberflächen aus winzigen Prismen-Linsen zeigen 3D-Bilder, ohne dass der
Zuschauer eine spezielle Brille benötigt. Die Linsen bündeln jeden Bildpunkt
vom Fernseher, sodass er nur aus ganz bestimmten Blickwinkeln sichtbar ist.
Bildpunkte lassen sich so gezielt dem rechten und linken Auge zuordnen
o Die Nachteile dieser „autostereoskopischen“ Bildschirme: Die Zuschauer sind
an sehr eng begrenzte Blickwinkel gebunden. Wird der Kopf nur ein wenig zur
Seite bewegt, sieht das Bild verschwommen aus. HDTV ist in 3D bei dieser
Technik nur mit sehr großem Aufwand und speziellen Bildschirmen mit
mindestens doppelter HDTV-Auflösung (4 k) möglich
Quelle: www.computerbild.de
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 63
Smart TV
 Smart TV:
 lässt per Stimme oder Handbewegung steuern
 verfügt über Drahtlose Internet-Verbindungen und diverse Apps können auf
ihn wie bei Smart Phones installieren.
 verfügt über USB-Schnittstelle  Medieninhalte direkt auf USBStick/Festplatte wiedergeben
 tauscht Inhalte kabellos mit Smartphones, Tabs, Kameras etc.
 verfügt über echte 3D-Funktion bzw. 2D-3D-Umwandlungsfunktion
ect.
Quelle: www.smart-tv.samsung.de
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 64
Smart TV
Quelle: www.samsung.com
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 65
Bildwiedergabetechnologien
Wandel der Begriffe:
Bildschirm, Monitor, Display
Quelle: Schmidt, U.: Professionelle Videotechnik. Berlin, Heidelberg Springer-Verlag, 2003
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 66
LCD: Funktionsprinzip
 Bei 90° verdrehten
Polarisationsfiltern
(spannungslos)
erscheint die Zelle hell.
 Unter Spannung drehen
sich die nematischen
Flüssigkristall-Moleküle
aus ihrer Lage heraus
und richten sich
senkrecht zu den
Glasplatten auf, und die
Zelle erscheint dunkel.
 Das beschriebene LCDFunktionsprinzip gilt für
jeden Bildpunkt.
Quelle: www.merck.de; Broschüre „Flüssigkristalle“ der Fa. MERCK AG
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 67
Bildschirm, Display, Monitor (2)
 Bildschirme, Monitore und Displays
 sind Bildwiedergabewandler: Sie wandeln ein elektrisches (analoges oder
digitales) Bildsignal in ein sichtbares Bild um. Sie rekonstruieren damit das
auf der Aufnahmeseite abgetastete Bild.
 sind Selbstleuchter,
 bauen ein Bild punktweise auf,
 können die Helligkeit in jedem Bildpunkt verändern und
 erzeugt die Farben aus Primärvalenzen (meist drei: R, G, B) durch additive
Farbmischung.
Quelle: Schmidt, U.: Professionelle Videotechnik. Berlin, Heidelberg Springer-Verlag, 2003
5. Rundfunk | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 71
Bildschirm, Display, Monitor (3)
Entwicklung der Displaytechnologien
Quelle: www.displayresearch.com
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Mediennutzung
 Die Nutzung von Fernsehen
nimmt noch leicht zu.
 Bei jüngeren Menschen bleibt
die Nutzungsdauer stabil.
 Die Nutzung von Hörfunk (Radio)
hat abgenommen.
 Die Nutzung von Zeitung hat
leicht abgenommen
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Fernsehkonsum
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Fernsehkonsum
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Fernsehkonsum im Vergleich (1)
70
50
40
work %
50
35
30
40
25
30
20
15
20
10
10
5
0
0
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
:0 6:0 7:0 8:0 9:0 0:0 1:0 2:0 3:0 4:0 5:0 6:0 7:0 8:0 9:0 0:0 1:0 2:0 3:0
5
0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2
work at home
Radio
work out of home
Electronic Media
Quelle: Tellenbach/Müller RadioDay
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TV
reach electronic media %
45
60
5
0
0
leisure at home
Radio
leisure out of home
Electronic Media
Quelle: Tellenbach/Müller RadioDay
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TV
reach electronic media %
10
23:00
10
22:00
20
21:00
15
20:00
30
19:00
20
18:00
40
17:00
25
16:00
50
15:00
30
14:00
60
13:00
35
12:00
70
11:00
40
10:00
80
09:00
45
08:00
90
07:00
50
06:00
100
05:00
leisure %
Fernsehkonsum im Vergleich (2)
Fernsehkonsum im Vergleich (3)
35
Radio Mon-Fri
30
Radio Weekend
TV Mon-Fri
Reach %
25
TV Weekend
20
15
10
5
0
0 3 6 9 2 5 8 1 4 7 0 3 6 9 2 5 8 1 4 7 0 3 6 9 2 5 8 1
:0 :5 :4 :3 :3 :2 :1 :1 :0 :5 :5 :4 :3 :2 :2 :1 :0 :0 :5 :4 :4 :3 :2 :1 :1 :0 :5 :5
00 00 01 02 03 04 05 06 07 07 08 09 10 11 12 13 14 15 15 16 17 18 19 20 21 22 22 23
Quelle: Tellenbach/Müller RadioDay
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Fernsehsender
 Marktanteile im
November 2009 im
Vergleich zum
November 2008
Quelle:
www.quotenmeter.de
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Fernsehsender
 Marktanteile im
Jahresvergleich
Quelle:
www.quotenmeter.de
6. Printmedien | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 81
Top 10 Sendungen
Quelle: FAZ
6. Printmedien | Einführung in die Druck- und Medientechnik | 82
Wettbewerb Fernsehen - Internet
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Wettbewerb Fernsehen - Internet
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Wettbewerb Fernsehen - Internet
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Wettbewerb Fernsehen - Internet
Internetprovider bieten Fernsehinhalte und Videos zum Download an
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Wettbewerb Fernsehen - Internet
Fernsehsender starten Angebot im Internet
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Verständnisfragen
 Welche Übertragungswege kennen Sie für Rundfunk?
 Erklären Sie die Begriffe Staatsrundfunk, Öffentliche-Rechtlicher-Rundfunk und
Privatrundfunk.
 Wie wird in Deutschland Rundfunk finanziert? Kennen Sie andere Beispiele?
 Worin unterscheiden sich analogen und digitales Fernsehen?
 Was sind die Vorteile von HDTV?
 Welche Display-Technologien gibt es? Erklären Sie die bedeutendste DisplayTechnologien.
 Gibt es eine prädestinierte Display-Technologie für 3D-Fernsehen?
 In welchem Bezug stehen Rundfunk und Internet?
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Impressum
Einführung in die Druck- und Medientechnik
Vorlesung im Wintersemester 2013/14
Prof. Dr.-Ing. E. Dörsam
Technische Universität Darmstadt
Fachgebiet Druckmaschinen und Druckverfahren
Magdalenenstr. 2
64289 Darmstadt
Betreuung: Duy Linh Nguyen
http://www.idd.tu-darmstadt.de
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