Der Ko-Katalog: Gibt`s noch Auswege?
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Der Ko-Katalog: Gibt`s noch Auswege?
www.bdi.de Oktober 2 0 0 2 aktuell BDI Offizielles Mitglieder-Rundschreiben Erlebnisse des Dr. K. Borrelien in Bonn Dr. K. braucht eine neue Helferin – er fragt das Arbeitsamt. Fünf Monate später sind schon einige Einstellungstermine vertrichen – aber eine Helferin hat er noch nicht. SEITE 4 ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ Berufsverband Deutscher Internisten ○ Altbau gekauft? Borrelienhaltige Zecken gibt es auch mitten im Bonner Stadtgebiet ○ Zitate Ab Oktober 2002: Darmspiegelung wird Vorsorgeleistung Ab dem 1. Oktober 2002 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für Versicherte ab dem 56. Lebensjahr zwei Koloskopien im Abstand von zehn Jahren. Für die neue Leistung im GKVKatalog gelten laut KBV besondere Anforderungen an die Vertragsärzte: 200 Koloskopien und 50 Polypektomien müssen sie zuvor durchgeführt haben und mindestens 200 Darmspiegelungen und zehn Polypektomien pro Jahr vornehmen.Die Praxen müssen auf Notfälle im Zusammenhang mit dem Eingriff vorbereitet sein und HygieneMaßstäbe erfüllen, die an Richtlinien des Robert Koch-Instituts und des Pettenkofer-Instituts angelehnt sind. Die präventive Koloskopie wird mit der Nr. 156 abgerechnet. Sie ist 4100 Punkte wert und wird nach Angaben der KBV extrabudgetär vergütet und mit einem festen Punktwert bezahlt. Für hausärztlich tätige Kollegen, die nicht koloskopieren, gibt es ebenfalls ab 1. Oktober mit der Nr. 154 eine Beratungsziffer für die Motivation zu diesem Früherkennungsprogramm (bewertet mit 180 Punkten). Beide Leistungen kommen bei Patienten ab dem 56. Lebensjahr in Frage. Weitere Details waren bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt. (Red.) BDI ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ Katze verschwunden? Bei der Sanierung ist steuerlich einiges zu beachten. SEITE 3 ○ BDI e.V. Ein kostenloser Eintrag im Haustierregister kann weiterhelfen. SEITE 17 ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ SEITE 16 ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ Ende des Jahres läuft er aus Der K.o.-Katalog: Gibt’s noch Auswege? Vor 10 Jahren brachten die damaligen KBV-Vorständler Oesingmann und Kossow der Politik die Spaltung der niedergelassenen Ärzte in Hausund Fachärzte nahe. Eine direkte Folge ist der K.o.-Katalog, eine Liste der medizintechnischen Leistungen, die den Hausärzten ab dem Jahr 1994 nur noch übergangsweise erlaubt wurden. Er hat vor allem die Innere Medizin beschädigt, die im ambulanten Bereichsowohl technisch- apparativ wie auch hausärztlich betreuend tätig ist. Mit dem Zugriff der hausärztlichen Internisten auf die k.o.-Leistungen ist es in drei Monaten vorbei: Ab dem 1. Januar ist die Spaltung des ambulanten Sektors perfekt. Sie wird auch unter Internisten unterschiedlich beurteilt: Während die Hausärztlichen das Teil-Berufsverbot beklagen, halten einige spezialisierte Kollegen die Trennung für gegeben. Was bleibt, ist die Orientie- Disease-Management-Programme rung am Bedarf derPatienten: Dort wo beispielsweise das Ende der Gastroskopie oder Koloskopie in einer hausärztlich-internistischen Praxis eine spürbare Lücke hinterlassen würde, sollten die betroffenen Kollegen beim Zulassungsausschuss aktiv werden. Wie ein solcher Antrag auf die weitere Durchführung der entsprechenden Leistungen aussehen kann, steht nebst weiteren wichtigen Details zum K.o.-Katalog auf Seite 6 Immer weniger Spielraum in der Kassenmedizin Fallen Sie nicht auf jedes DMP herein! Versuchen Sie’s mal mit Attestotherapie! Eigentlich sollten die Disease-Management-Programme (DMP) den Patienten eine bessere Versorgung bringen – das Gegenteil ist nun der Fall: Per Rechtsverordnung wurden Mindeststandards für DMP festgelegt, die nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen und mit denen die Versorgung eher schlechter wird als bisher. Internisten sollten also genau prüfen, welche Behandlungsstandards ein DMP festschreibt, bevor sie sich daran beteiligen! Seite 2 und Seite 5 Ein Schlupfloch aus den Beschränkungen der Kassenmedizin haben schon vor einigen Jahren die als IGeL bekannten individuellen Gesundheitsleistungen gewiesen. Seitdem ist die Jagd nach geeigneten IGeLn voll im Gange. Der BDI, wie immer seiner Zeit weit voraus, hat bereits vor 11 Jahren die IGeL-relevanten und nahezu unbegrenzten Möglichkeiten der Attestotherapie analysiert und stellt dieses vielversprechende Feld in dieser Ausgabe erneut zur Diskussion. Seite 18 A U S D E M I N H A LT Fußball The Spirit of Spiriva Krankenhausärzte Junge Kicker riskieren O-Beine und Arthrose. Kollege verließ „Fortbildung“ unter Protest Hilfe, wir ersticken in der Administrationslawine! 3 10 Bundesverfassungsgericht Chirurgie des Mammakarzinoms Bewiesen 55-Jahresgrenze für Kassenzulassung gilt mit Ausnahmen Radikal-OP nach Halsted blieb ohne Vorteile Hormonersatztherapie in der Postmenopause kontraindiziert 8 12 Blutzellentransplantation Sinusknotendysfunktion Hochwassergeschädigte Praxen Impfung gegen Varizellen reduziert Zoster-Inzidenz Der EinkammerSchrittmacher ist noch „in“ BDI organisiert direkte Hilfe für die Kollegen 9 13 20 22 28 BDI aktuell Zur Lage Disease-Management-Programme: Kostendämpfungsmaßnahme oder Verbesserung der Versorgung? Die zunächst beschlossenen Disease-Management-Programme setzen auf kritischen Vorschlägen des Sachverständigenrates in der konzertierten Aktion auf, die dieser in seinem Gutachten über bzw. zu Über-, Unter- und Vielversorgung geäußert hat. Die Ratschläge wurden von den Sachverständigen gegeben, um eine Verbesserung der Versorgung insbesondere der großen Volkskrankheiten zu erzielen. Also könnte man das selten so rasche und selten so konsequente Handeln des Bundesgesundheitsministeriums nur begrüßen, wenn da nicht… Ja, wenn da nicht die unselige Verquickung mit dem Risikostrukturausgleich und eine kostendämpfungsorientierte Einflussnahme auf die qualitativen Normen bei der Durchführung der Disease-Management-Programme wären! Der fatale Aspekt der Verquickung der Disease-Management-Programme mit dem Risikostrukturausgleich wurde publizistisch so mannigfaltig belegt, dass hier das Augenmerk ausschließlich auf die Setzung der Qualitätsnormen für die Disease-Management-Programme gerichtet sei. Der für die Einführung von Disease-Management-Programmen zuständige Koordinierungsausschuss, der vom Gesetzgeber nach § 137 SGB V eingesetzt wurde, hat die Kriterien für die Disease-Management-Programme auf der Basis insbesondere von evidenzbasierten Leitlinien festzulegen. IMPRESSUM Berufsverband Deutscher Internisten e.V. Präsident: Telefon Telefax Dr. med. Gerd Guido Hofmann Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden 0611 / 181 33-0 0611 / 181 33-50 Redaktion: Dr. med. Ludger Beyerle (BY), Mülheim an der Ruhr (v. i. S. d. P.) Hauptgeschäftsführer: Maximilian G. Broglie, Wiesbaden Ärztlicher Geschäftsführer: Prof. Dr. med. Peter Knuth, Wiesbaden Anzeigen: Ingrid Schneider Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom Januar 2002 Druck: Druckhaus Diesbach GmbH, 69469 Weinheim Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in dieser Zeitung berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinn der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Für Angaben über Dosierungsanweisungen und Applikationsformen kann von der Redaktion keine Gewähr übernommen werden. Derartige Angaben müssen vom jeweiligen Anwender im Einzelfall anhand anderer Literaturstellen auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Für namentlich gekennzeichnete Beiträge übernimmt die Redaktion keine Verantwortung. 2 BDI aktuell 10-2002 Die Entwicklung der evidenzbasierten Medizin entstand aus der zutiefst wissenschaftlichen Herausforderung, Forschungsergebnisse frei zu halten von Fremdeinflüssen und Subjektivismen. Dadurch sollen die Aussagen für medizinische Handlungsanweisungen sicherer werden und ein höherer Wirksamkeitsgrad erreicht werden. Deshalb ist die Forderung des Gesetzgebers an den Koordierungsausschuss, auf Evidenz zu basieren, wohl begründet. Was ist nun in praxi am Beispiel des DiseaseMangement-Programms Diabetes mellitus Typ 2 geschehen, das per Rechtsverordnung (!) zum 1. Juli diesen Jahres in Kraft gesetzt wurde? In Kenntnis der Intention des Gesetzgebers und dem Rat der Sachverständigen folgend haben die Fachkundigen auf dem Feld des Diabetes mellitus (Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Deutsche Diabetes-Gesellschaft, Fachkommission Diabetes Sachsen, Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin sowie Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlich-Medizinischen Fachgesellschaften AWMF) unter der Moderation durch die Bundesärztekammer in Gestalt der Ärztlichen Zentralstelle Qualität eine kriteriengerechte nationale Versorgungsleitlinie erarbeitet und konsentiert. Und kriteriengerecht schließt hier ausdrücklich die heute verfügbaren Evidenzkriterien ein. Diese konsentierte nationale Versorgungsleitlinie ist nun nicht dem Disease-Management-Programm Diabetes mellitus Typ II zugrunde gelegt worden, der zuständige Koordinierungsausschuss hat vielmehr eine eigene Leitlinie in Auftrag gegeben, die sich natürlich in den meisten Details kaum bis gar nicht unterscheidet. Aber in einigen Punkten doch, die vielleicht für das Erreichen von Zielvorgaben in der Behandlung unserer Diabetiker entscheidend sind. (Zum Beispiel: Zeitpunkt und Frequenz der Mikroalbuminbestimmungen im Urin, Behandlungskonzepte bei bestimmten Höhen des HbAC-Wertes etc.) Natürlich werden die vielen „Kann-Bestimmungen“, die in der Rechtsverordnung des Disease-Management-Programmes Diabetes mellitus Typ II enthalten sind, nicht übersehen. Aber viele budgetleidgeprüfte Ärzte sind es leid, Zeit und Energie in Prüfungs- und Beschwerdeausschüssen zu vergeuden, die sie besser für die Versorgung ihrer Patienten brauchen können. Deshalb fordert der Berufsverband Deutscher Internisten, die immense Leistung einer Konsentierung der nationalen Versorgungsleitlinie Diabetes mellitus Typ II anzuerkennen und ohne Einschränkungen als Basis für die Festlegung des Disease-Management-Programmes anzuwenden, auch in der Überzeugung, dass dies der ökonomischste Weg ist. Dr. med. Gerd Guido Hofmann Präsident BDI aktuell Zecken erobern die Städte Medizin Bonn von Borrelien bedroht Bisher war die Furcht vor borrelioseübertragenden Zecken nur im Wald angebracht, jetzt ruft der Bonner Parasitologe Professor Dr. Hanns Martin Seitz auch mitten im Bonn Zeckenalarm aus: Er hat in Bonner Privatgärten, städtischen Parks und stadtnahen Waldrandgebieten 167 Zecken einsammeln und untersuchen lassen, davon waren etwa 17% Träger von Borrelien. FSMEErreger wurden nicht gefunden. Für die aktuellen Untersuchungen haben Mitarbeiter des Bonner Parasitologen Professor Dr. Hanns Martin Seitz Zecken gesammelt und auf ihren Infektionsgrad mit Borrelien untersucht. In jeder 6. Medizin Zecke wurden die Forscher fündig; dabei waren die Zecken von der Beueler Rheinseite mit 21,5% etwas häufiger infiziert als die von der linken Rheinseite, in denen sich nur zu 14,7% Erreger fanden. Nur zur Erinnerung: Da Zecken eine hohe Luftfeuchtigkeit benötigen, sind sie im Bodenlaub und in der bodennahen Vegetation zu finden. Dort sitzen sie an erhöhten Stellen und warten, bis sie von einem potenziellen Wirt abgestreift werden – auf dem laufen sie dann eine Weile umher, bis sie ein Plätzchen zum anbohren gefunden haben. Woraus folgt: Auf den befestigten Bonner Wegen besteht also keine Gefahr und wenn man sich ein wenig im wegelosen Gelände herumtreiben möchte, sollte man anschließend den Körper inspizieren. Der alte Streit, ob die Zecke linksherum oder rechtsherum herausgedreht werden soll, ist im Übrigen müßig: Der Zeckenrüssel hat, wie das Bild auf dieser Seite zeigt, kein Gewinde. Am besten packt man das Tierchen mit einer feinen Pinzette möglichst direkt über der Hautoberfläche und zieht es mit einem kräftigen Ruck heraus. Ob in der Vergangenheit die Arbeit von Regierung und Bundestag durch eventuelle Neuroborreliosen beeinflusst wurde, lässt sich derzeit noch nicht (BW) rekonstruieren. Das Bohrwerkzeug der Zecke hat kräftige Widerhaken, aber kein Gewinde. Neues Antithromboticum Fondaparinux Seit März 2002 ist das Heparin-Analog Fondaparinux (Arixtra®) zur Prophylaxe thromboembolischer Ereignisse bei größeren orthopädischen Eingriffen der unteren Extremitäten im Handel. Das Pentasaccharid wird vollsynthetisch hergestellt und ist – anders als die strukturell heterogenen Standard- und frakMedizin tionierten Heparine – eine chemisch definierte Substanz. Fondaparinux bindet an Antithrombin und hemmt selektiv die Faktor Xa-Aktivität (– Red. BDI aktuell). Die antikoagulatorische Wirkung kann mit verfügbaren Mitteln wie Protamin nicht antagonisiert werden. Eine Überlegenheit gegenüber fraktionierten Heparinen bei der Verhütung klinisch relevanter Thromboembolien ist nicht belegt. Blutungskomplikationen scheinen häufiger und Thrombopenien gleich häufig aufzutreten wie unter fraktionierten Heparinen. Fondaparinux darf nicht bei Heparin-induzierter Thrombo- zytopenie (HIT) II verwendet werden. Die Prophylaxe mit Fondaparinux ist um die Hälfte teurer als mit Enoxaparin (Clexane®). 1. Walenga, J.M. et al.: Thromb. Rex. 1997; 86; 1-36 (aus: arznei-telegramm, Berlin, 4/2002, Fax: 030/794902-20 http//:www.arznei-telegramm.de – redaktionell bearbeitet) Fußball Junge Kicker riskieren O-Beine Dass Fußball ein Knieschädiger der Extraklasse ist, braucht nicht extra beim Trainer des Dortmunder BVB abgefragt zu werden. Die Genua valga der Akteure sind ein gewohntes Fernsehbild. Der belgische Sportwissenschaftler Erik Witvrouw (Universität Gent) hat mit seinem Team über 500 Jugendliche untersucht, die intensiv Fußball spielen. Dabei fand er heraus, dass bereits 13-jährige Kicker oft durch O-Beine auffallen. Häufigkeit und Grad der Deformation steigen bis zum Alter von 18 Jahren kontinuierlich an. Bei den Betroffenen ist das Verletzungsrisiko an Meniskus und Kreuzband erhöht, im Alter zeigen sie ein auffälliges Arthroseri- siko. Witvrouw will den Jugendlichen dennoch nicht vom Fußballspielen abraten. Er empfiehlt ein prophylaktisches Verhalten: abwechslungsreiche Kost mit viel Vit- amin D und Vermeiden einseitiger Belastungen der Knie beim Sport. (Quelle: www.lexsoft.de) Thema aeternum Der Doktor und das Häuschen Ein Hamburger Klinikchef steht im Verdacht, Geschenke im Wert von mehreren Millionen Euro angenommen zu haben. Die Ärztekammer prüft, ob der Mediziner gegen das ärztliche Standesrecht verstoßen habe. Sie bestätigte damit einen Bericht des Norddeutschen Rundfunks, nach dem der 53-Jährige verdächtigt wird, ein Erbschleicher zu sein. Von einer 88-jährigen Patientin soll der Chirurg nach Recherchen des Senders 4,5 Millionen Euro geschenkt bekommen haben. (www.facharzt.de) BDI aktuell 10-2002 3 BDI aktuell Arbeitsvermittlung Ringelpiez mit Stütze? Unser Mitglied Dr. W.-D. K. aus H. erlebte die Bemühungen der Bundesanstalt für Arbeit und mancher Bewerberin pur, als er eine neue Helferin suchte. Die Erste trat zum zugesagten Termin kommentarlos nicht an und fand sich bei einem anderen Arbeitgeber, die Zweite wurde vom Amt „versehentlich“ sogar zweimal geschickt, nachdem sie schon den ersten Einstellungs-Termin hatte platzen lassen. Gesundheitswesen Kuriosa Im Folgenden ein Auszug aus einem Schreiben, das der frustrierte Doktor an die Behörde sandte: „Mit großer Sorge muss ich die in letzter Zeit gehäuft auftretenden Fehlentwicklungen bei Stellenangeboten, Vermittlungen durch das Arbeitsamt und Bewerbungen von Arzthelferinnen für Arzt-Praxen beobachten. Mündlich vereinbarte Einstellungs-Termine und -Konditionen mit VertragsCharakter werden gebrochen. Im schlimmsten Fall entzieht sich die Bewerberin sogar mit einer offensichtlich vorgetäuschten Schwangerschaft wenige Tage vor dem Beginn des vereinbarten Termins der Tätigkeit in meiner Praxis. Zwei exemplarische und besonders krasse Fälle … haben dazu geführt, dass wir seit FÜNF Monaten bei der Suche nach einer geeigneten Mitarbeiterin für unsere Praxis auf Grund fest zugesagter Einstellungs-Termine vielen arbeitswilligen Bewer- berinnen absagen mussten und als Notlösung nur mit kurzfristig engagierten Hilfskräften unsere Patienten-Versorgung sicherstellen können. Bei den ohnehin schon aus vielerlei Gründen problematischen ökonomischen Verhältnissen von Arzt-Praxen fördert das weder die Neueinstellung von Arzthelferinnen noch die Bereitschaft von diesen Ärzten, Arzthelferinnen unter solchen Voraussetzungen überhaupt auszubilden.“ 4.1 Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen Ambulanter Sektor schmilzt ab Jeder neunte Beschäftigte in Deutschland ist im Medizinbetrieb tätig – zum Jahresende 2000 waren es 4,1 Millionen Recht Personen. Im Vergleich zu Ende 1998 waren es 14.000 Beschäftigte weniger. Zum Vergleich: In der gesamten Wirtschaft nahm die Beschäftigung um 2% zu. In ambulanten Einrichtungen wie Arztpraxen oder Apotheken verringerte sich das Per- sonal um 48.000 Personen, Zuwächse gab es in Sozial- und Gesundheitsdienstberufen. (Quelle: Statistisches Bundesamt / A & S aktuell, 12/2002) Ehefrau unterschrieb Steuererklärung „blind“ Für Steuerhinterziehung nicht zuständig Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist nicht, wer sich als Ehegatte darauf beschränkt, die gemeinsame Ein- kommensteuerklärung zu unterschreiben, in der der andere Ehegatte unrichtige oder unvollständige Angaben über eigene Kontakt mit dem BDI e.V. Korrespondenzanschrift für Zuschriften BDI e.V. Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Einkünfte macht. Hintergrund des Urteils ist der nicht versteuerte Agentenlohn eines westdeutschen DDR-Stasi-Agenten, für den die Ehefrau in die Mithaftung genommen werden sollte. BFH-Urteil vom 16. April 2002 IX R 40/00 Transplantation nach chronischer Glomerulonephritis Rezidive im Transplantat eine Hauptursache für den Verlust – Prädiktive Faktoren nicht bekannt oder Postfach 15 66, 65005 Wiesbaden Telefonnummern BDI e.V. Zentrale 0611 / 181 33-0 BDI e.V. Mitgliederverwaltung 0611 / 181 33-19 od. 20 BDI e.V. Kongressabteilung 0611 / 181 33-22 od. 24 Telefax-Anschlüsse BDI e.V. Zentrale 0611 / 181 33-50 BDI e.V. Mitgliederverwaltung 0611 / 181 33-23 BDI e.V. Kongressabteilung 0611 / 181 33-23 4 BDI im Internet http://www.bdi.de E-Mail [email protected] BDI aktuell 10-2002 Recurrent glomerulonephritis after renal transplantation is a serious complication that can result in allograft loss. This study, based on data from the Australia and New Zealand Dialysis and Transplant Registry, determined the incidence and timing of risk factors for allograft loss due to recurrent glomerulonephritis in 1505 patients with biopsy-proved glomerulonephritis that had led to endstage renal disease and primary transplantation. Allog- raft loss due to a recurrence of glomerulonephritis occurred in 52 recipients. Ten years after transplantation, recurrence was the third most frequent cause of allograft loss, after chronic rejection and death with a functioning renal transplant. No risk factors were identified that warrant changing the approach to renal transplantation in patients with primary glomerulonephritides. (Esther M. Briganti, et al., in: NEJM 347: 102-109, Juli 2002) BDI aktuell Gesundheitswesen Kuriosa Anforderungen an Disease-Management-Programme Akzeptieren Sie nicht jedes Angebot! Die schätzungsweise 6 Millionen Typ-2-Diabetiker in Deutschland, so will es der Gesetzgeber, sollen konsequenter behandelt werden. Zu diesem Zweck und leider auch im Zusammenhang mit dem Risikostrukturausgleich der Krankenkassen hat er die Krankenkassen beauftragt, so genannte Disease-Management-Programme für diese Patienten zu etablieren. Die Rechtsverordnung des Gesundheitsministeriums, die nun zu diesen Programmen vorliegt und in der die Mindestanforderungen festgelegt sind, konterkarieren jedoch die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers. Patienten, die nach den Kriterien dieser Rechtsverordnung behandelt werden, erhalten eine deutlich schlechtere Therapie als sie heute schon vielerorts für Diabetiker fest etabliert ist. Wir haben das Thema schon mehrfach in BDI aktuell behandelt, auch das Editorial auf Seite 2 dieser Ausgabe beschäftigt sich damit. Der BDI beschränkt sich aber nicht darauf, die unselige Entwicklung im eigenen Medium anzuprangern, sondern holt das nach, was bei der Arbeit an der Rechtsverordnung versäumt worden ist: Wir haben uns nicht nur mit Experten, sondern auch mit Patientenverbänden zusammengesetzt. Zusammen mit dem weltweit renommierten Münchener Diabetologen Prof. Helmut Mehnert, dem Deutschen Diabetiker-Bund und der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten hat der BDI die Rechtsverordnung analysiert. Gemeinsam haben dann alle Beteiligten einen breiten Kreis von Journalisten und Gesundheitspolitikern darüber informiert, dass Disease-Management-Programme, die sich an den Mindestanforderungen der Rechtsverordnung orientieren, ein Rückschritt wären. Dr. Gerd Guido Hofmann, Präsident des BDI, fordert in diesem Zusammenhang alle Internisten auf, sich nicht an Programmen zu beteiligen, die nach den vom Gesundheitsministerium erlassenen Anforderungen arbeiten: „Wir müssen alle darauf achten, dass sich DiseaseManagement-Programme am heutigen Stand der Wissenschaft und an den derzeit aktuellen medizinischen Leitlinien orientieren. Davon sollte sich jeder Arzt erst überzeugen, bevor er bei einem solchen Programm mitmacht.“ Alles andere sei gegenüber den Patienten nicht zu vertreten. Auf Patientenseite rät Ekkehard Bahlo, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten, allen Diabetikern, sich nicht voreilig in ein solches Programm einzuschreiben. Die Vorteile, die manche Krankenkassen den Teilnehmern solcher Programme ver- sprächen, könnten niemals die Folgen einer unzureichenden und nicht mehr zeitgemäßen Behandlung kompensieren. Jeder Diabetiker sollte erst zusammen mit einem kompetenten Arzt sorgfältig prüfen, an welchen Standards sich das Programm orientiert und auch einmal beim Deutschen Diabetikerbund nachfragen, was darüber bekannt ist. (BW) 24h-Blutdruck günstig kontrolliert Die EU und die Landesgelder für die Krankenhäuser reis P r rde Reko Ein Fall für den Wettbewerbskommissar? Die in Deutschland übliche duale Finanzierung vieler Krankenhäuser und der Ausgleich von Betriebskostendefiziten aus Steuermitteln müssen im Sinne von Artikel 87, Abs. 1 des Europavertrages (EG) als europarechtlich unzulässige Beihilfe gewertet werden. Das folgt auch aus den Artikeln 81 bis 89 des EG-Vertrages zum europäischen Wettbewerbsrecht, der das Ziel hat, in allen Bereichen der Wirtschaft (einschließlich der Dienstleistungswirtschaft) marktwirtschaftliche Regeln anzuwenden. Der Wettbewerb auf dem Krankenhausmarkt und im internationalen Maßstab soll deshalb von marktverzerrenden Absprachen frei sein (Artikel 81 EG). Dies gilt insbesondere für Fusionen sowie Einmischen des Staates in das Marktgeschehen, beispielsweise durch eine illegale Subventionierung von Krankenhausbetrieben und die Tolerierung von ungleichen Startbedingungen. Dies ist die Quintessenz einer gutachterlichen Stellungnahme von Björn A. Kuchinke und Jens M. Schubert über „Europarechtswidrige Beihilfen für öffentliche Krankenhäuser in Deutschland“, veröffentlicht durch das Institut für Volkswirtschaftslehre der Technischen Universität Ilmenau Ende April 2002. Freigemeinnützige und erwerbswirtschaftliche (private) Krankenhausträger seien gegenüber öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern insoweit benachteiligt, als öffentliche Trä- ger — zunehmend auch in der Form einer gemeinnützigen GmbH — regelmäßig auf Mittel der Träger zurückgreifen könnten, die privaten und gemeinnützigen Klinikträger jedoch nicht. Dies erschwere die Markteintritts- und Wettbewerbsbedingungen vor allem von solchen Krankenhausträgern, die keine Drittfinanziers im Rücken hätten und die bei Defiziten nicht regelmäßig „zufüttern“ könnten. Entscheidend für die europarechtlich negativ zu bewertenden Wettbewerbsverzerrungen durch den Defizitausgleich ist die selektive Vergabe der Subventionen. (Quelle: A & S aktuell, 14/02) € MwSt.) , 0 41 (zzgl. leichter, kompakter Rekorder oszillometrisches Messverfahren • frei programmierbar • LCD-Display • Tag-, Nacht-, Zusatzphase • Software für Windows • Patienten-Datenbank • EDV-Schnittstelle (GDT) • • • System (inkl. Software): 740,- e (zzgl. MwSt.) Vertrieb und Service: vexon AG, Hartstraße 52, 82110 Germering Tel.: 089-894077-30 Fax: 089-894077-35 [email protected] BDI aktuell 10-2002 5 BDI aktuell Titelthema Frist läuft ab Der K.o.-Katalog – ein Ärger ohne Ende Zum 31.12.2002 läuft der seit 1994 bekannte K.o.-Katalog aus, der den Kolleg/inn/en im hausärztlichen Vergütungsbereich die Erbringung sog. fachärztlicher Leistungen ermöglicht. Betroffen sind in erster Linie das Röntgen, die Endoskopie, das O-III-Labor und etliche dopplersonographische Leistungen. Den kompletten K.o.-Katalog bringen wir im Folgenden. Ab dem 01.01.2003 können hausärztlich Tätige die K.o.-Leistungen nicht mehr abrechnen. Der Katalog ist die Konkurserklärung einer auf die Einheit der Ärzteschaft verpflichteten KBV- und KV-Politik. Der – nicht unwichtige – Blick zurück weist in das Jahr 1992, als die KBV-Vorständler Oesingmann und Kossow die Beschlüsse ihrer Praktischen Ärzteverbände 3UD[LVVWHPSHO $QGHQ =XODVVXQJVDXVVFKXVV GHU.DVVHQlU]WOLFKHQ9HUHLQLJXQJ 'DWXP«««««««««« ANTRAG ]XU 'XUFKIKUXQJ IROJHQGHU .R/HLVWXQJHQ DE JHP GHU JHVHW] OLFKHQ5HFKWVJUXQGODJHQDFK$EVD6DW]6*%9 6HKUJHHKUWH'DPHQXQG+HUUHQ DOV ]XJHODVVHQHU KDXVlU]WOLFKHU ,QWHUQLVW VWHOOH LFK JHP $EVD 6DW] 6*%9 GHQ $QWUDJDXIJOHLFK]HLWLJH7HLOQDKPHDQGHUKDXVXQGIDFKlU]WOLFKHQ9HUVRUJXQJ ,P(LQ]XJVEHUHLFKPHLQHU3UD[LVLVWHLQHEHGDUIVJHUHFKWH3DWLHQWHQYHUVRUJXQJDE-DQXDU PLWGHQRJ/HLVWXQJHQ .R/HLVWXQJHQ QLFKWPHKUJHZlKUOHLVWHWZHQQLFKVLHQLFKW PHKU HUEULQJHQ XQG DEUHFKQHQ GUIWH 'HU 9HUVRUJXQJVEHGDUI DQ GLHVHQ LQWHUQLVWLVFKHQ /HLVWXQJHQEHVWHKWLP-DKUZHLWHU6LHZHUGHQDEHULP(LQ]XJVEHUHLFKPHLQHU3UD[LV YRQ DQGHUHQ QLHGHUJHODVVHQHQ 9HUWUDJVlU]WHQ QLFKW KLQUHLFKHQG DQJHERWHQ 'HU 6LFKHU VWHOOXQJVDXIWUDJQDFK$EV6*%9LVWQDFKGHPMHGRFKZHLWHUKLQLQYROOHP 8PIDQJ JHJHQEHU GHU JHVHW]OLFKHQ .UDQNHQYHUVLFKHUXQJ XQG LKUHQ 9HUVLFKHUWHQ ]X JHZlKUHQ 'LH ]ZHLWH .DPPHU GHV 6HQDWV GHV %XQGHVYHUIDVVXQJVJHULFKWV KDW GD]X VFKRQ PLW %H VFKOXVV YRP 0lU] ± %Y5 ± DXI GLH $XVQDKPHUHJHOXQJ IU ,QWHUQLVWHQ RKQH 6FKZHUSXQNWEH]HLFKQXQJ JHP $EVD 6DW] 6*%9 KLQJHZLHVHQ ZRQDFK GHU =XODVVXQJVDXVVFKXVV ]XU *HZlKUOHLVWXQJ HLQHU EHGDUIVJHUHFKWHQ 9HUVRUJXQJ DXI $QWUDJ HLQHV ,QWHUQLVWHQ RKQH 6FKZHUSXQNWEH]HLFKQXQJ HLQH EHIULVWHWH $XVQDKPHUHJHOXQJ WUHIIHQ NDQQ ,QIROJH GHU UHJLRQDOHQ *HJHEHQKHLWHQ VHKH LFK GLH 9RUDXVVHW]XQJHQ IU GLH *HQHKPLJXQJ GHV$QWUDJHVDOVJHJHEHQDQXQGELWWH6LHXPHLQHHQWVSUHFKHQGHSRVLWLYH%HVFKHLGXQJ 0LWIUHXQGOLFKHQ*UHQ Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht, aber mit einem solchen Antrag könnte mancher hausärztliche Internist seine K.o.-Leistungen noch erhalten. 6 BDI aktuell 10-2002 als KBV-Wunsch in den Lahnstein-Kompromiss von Regierung und SPD einbrachten. Der Katalog ist also eine ärztliche Erfindung, den im Folgenden die KBV-Vorleute Schorre (in der Sache variabel), Wittek, Schwoerer (heute im Dienste der Kassen) und – extra muros – Kossow voranbrachten. Die KBV-Vorständler spalteten die Ärzteschaft in eine Gruppe ohne und mit technischer Ausrüstung, respektive in Hausund in Fachärzte. Der Grund: Sie hatten frühzeitig erkannt, dass die praktische Ärzteschaft bei der technischen Leistungserbringung nicht zukunftsfähig bleiben würde. Die Spaltung ließ die Organfachärzte und die praktischen Ärzte beidseits liegen und führte mitten durch das Gebiet der Inneren Medizin, die sowohl technisch-apparativ als auch hausärztlich betreuend tätig ist. Mit der sozialgesetzlichen Festschreibung der Spaltung in Haus und Fach erfüllte die Politik – so ihre eigene, korrekte Feststellung – die Wünsche der KBV-Führung. Die Frage, warum die KBVVertreterversammlung – das Parlament der Ärzte – diesen Führungskurs nicht stoppte, ist schnell beantwortet: Die praktischen Ärzte stellten knapp die Hälfte der Abgeordneten und den Rest der Zustimmung holte man sich von Organfachärzten, die auf zusätzliche Leistungen aus dem stillgelegten hausärztlichen Areal setzten. Als in den 90er Jahren die Trennung von Haus- und Fachärzten – auch bezüglich der Honorartöpfe – nicht rasch genug voranging, kreierte die Führung der praktischen Ärzteverbände den Spruch „Diese Nuss kann nur von außen geknackt werden“. Damit wandte man sich weg von den ärztlichen Körperschaften und diFortsetzung auf Seite 8 BDI aktuell K.o.-Katalog – Ausschlusskatalog gemäß § 6 des Vertrages über die hausärztliche Versorgung 621, 622 625 630 631 635 bis 642* 654 Leistung (Kurzbeschreibung) Elektrokardiographische Untersuchung mittels Ösophagusableitung ... ... Auswertung eines ... Langzeit-EKG von mindestens 18 Std. Dauer ... Langzeit-EKG von mind. 18 Std. Dauer mit mind. zweikanaliger Ereigniskontrolle Stress-Echokardiographie Echokardiographie Überprüfung des Batteriezustandes eines Herzschrittmachers oder ... Herzschrittmacher Elektrostimulation Druckmessung Messung des Herzzeitvolumens Herzkatheter Kapillarmikroskopische Untersuchung 665 Pulsschreibung oder Druckmessung 668 680 Duplex-Sonographie/Extremitäten Direktionale Doppler-sonographische Untersuchung Transkranielle gepulste Doppler-sonographsiche Untersuchung Frequenzspektrumanalyse EBM-Nr. 605 608 609 614 616 bis 619 620 681 682 686 687 689 694 698 700 707 710 715 718 719 721 722 723 725 726 728 745 746 bis 752 760 763, 764 767 768 775 790 bis 793 731bis 741 Duplex-Sonographie/Hirngefäße Duplex-Sonographie/Körperstamm Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 668, 686 u. 687 Ösophaguskatheter Druckmessung an der Lunge ... Ergospirometrie Diffusionskapazität Bestimmung(en) der Diffusionskapazität in Ruhe Ganzkörperplethysmographie Zuschlag zur Leistung nach Nr. 715 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 720 und 721 ... Blutgasanalyse Blutgasanalyse/Zuschlag Gasanalyse in der Exspirationsluft Bronchoskopie Bronchoskopie/Zuschlag Kontinuierliche simultane Registrierung der Atmung Entfernung von Fremdkörpern aus Ösophagus Ösophagusvarizen-Sklerosierung, ERCP Partielle Koloskopie Totale Koloskopie Zuschlag zu 763/764 Zuschlag 760 bis 765 Laser-Vaporisation Dialyseleistungen Leistungen aus IV. Gastroenterologie durch Hausärzte abrechenbar längstens bis zum 31.12.2002 wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet (gültig ab 01.10.2000) wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet (gültig ab 01.10.2000) wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet (gültig ab 01.10.2000) wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet (gültig ab 01.10.2000) wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet (gültig ab 01.10.2000) wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet (gültig ab 01.10.2000) wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet (gültig ab 01.10.2000) wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet (gültig ab 01.10.2000) wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet (gültig ab 01.10.2000) wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet (gültig ab 01.10.2000) wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet (gültig ab 01.10.2000) wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet (gültig ab 01.10.2000) wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet (gültig ab 01.10.2000) wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet (gültig ab 01.10.2000) wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet (gültig ab 01.10.2000) wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet (gültig ab 01.10.2000) wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet (gültig ab 01.10.2000) wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet (gültig ab 01.10.2000) alle Leistungen aus Abschnitt O III alle Leistungen aus Kapitel P und Q * EBM-Nrn. 640, 641 und 642 sind durch EBM-Änderungen am 01.07.1999 nunmehr ins Kapitel QI in die Nrn. 5120 ff. eingeflossen. (aus: Rundschreiben der KV Thüringen, 1/2002) BDI aktuell 10-2002 7 BDI aktuell Fortsetzung von Seite 6 rekt an die Politik. Im Jahr 1998 erfolgte die de facto Anlehnung des Hausarztverbandes an das Ministerium. Man erreichte eine gesetzliche Vorschrift zur Trennung der Honorartöpfe und damit den letzten Sargnagel einer gemeinsamen Vertragsärzteschaft. Das Ministerium konnte in der Folgezeit jeweils im Voraus behaupten, dass der Hausarztverband zugestimmt habe. Daher gab es auch keine Teilnahme seiner Vertreter an Protestaktionen der Vertragsärzteschaft, die sich in den ersten Jahren der rot-grünen Regierung verdichteten. Die Ministerinnen Fischer und Schmidt verkündeten jeweils lächelnd, bei allem, was die rot-grüne Koalition beschließe, gebe es zumindest einen großen Ärzteverband, der einverstanden sei. In keinem Gremium der Bundesrepublik – nicht einmal Recht in den eigenen Wahlkreisen und Parteien – wurden die Gesundheitsministerinnen so ausgiebig gefeiert wie beim Hausärzteverband. Mit der Appendixbildung der praktischen Ärzteverbände an das Ministerium wurden Nachteile für hausärztlich tätige Internisten unaufhaltsam. Der Entscheidungszwang für Allgemeinärzte und Internisten für Haus oder Fach zum 31.12.2001 wurde gesetzlich verfügt und vom Bonner Ministerialdirektor und Internisten Schulte-Sasse für gut geheißen. Per Saldo fällt das Ende des K.o.-Katalogs mit dem Ende der gemeinsamen Interessenwahrnehmung der Vertragsärzte zusammen. Die konkreten Absichten zur Beschneidung des Sicherstellungsauftrages der KVen bestätigen das. Wirtschaftlich divergierende Interessen sind die Folge des Auslaufens der K.o.-Regelung. Daher haben auch die Vertreter unseres Faches keine einheitliche Meinung. Im fachärztlichen Sektor tätige Internisten erwarten die Mehrleistungen aus dem Hausarztsektor ab dem 01.01.2003 und haben sich teilweise unter diesem Gesichtspunkt für ihren Vergütungsbereich entschieden. Die hausärztlichen Internisten sehen nicht ein, warum sie einem Teilberufsverbot folgen sollen, das zumindest für 6 Jahrzehnte in Deutschland Pause hatte. Beides lässt sich nicht auf einen Nenner bringen. Daher sollte man den Patientenbedarf als Richtschnur nehmen. Alle Kolleg/inn/en aus dem hausärztlichen Sek- tor, deren Leistungsbeendigung zu Versorgungslücken führen würde, sollten einen Antrag auf die Verlängerung ihrer K.o.-Leistungserbringung stellen. Eine Mustervorlage für den Zulassungsausschuss der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (gegebenenfalls die KV selbst – das ist vom Antragsteller zu erfragen) finden Sie auf Seite 6. Ohne Zweifel muss die Spaltung in Haus- und Fachärzte weg. Der freie Zugang des Patienten zum Arzt seiner Wahl erstickt unter Administrations- und Einschreibezwängen eines völlig verkasteten Systems. Europäische Perspektiven zur Deregulation auch des Gesundheitssektors müssen mit aller Energie genutzt werden. (BY) Bundesverfassungsgericht 55-Jahresgrenze für Kassenzulassung gilt mit Ausnahmen Nach Auffassung des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichts ist die Altersgrenze von 55 Jahren für die Zulassung als Vertragsarzt mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit gem. Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz und mit dem allgemeinen Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz vereinbar. Die Zulassungsgremien und Medizin Fachgerichte haben aber bei der Prüfung des Einzelfalles der wertsetzenden Bedeutung von Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz im Rahmen ihrer Härtefallentscheidung Rechnung zu tragen. Den Zulassungsgremien müssen daher abweichende Entscheidungen dann möglich sein, wenn dies zur Vermeidung von unbilligen Härten erforderlich ist, weil individuelle Lebenswege sich gelegentlich der gesetzlichen Typik entziehen. Das wird durch die Härtefallregelung gemäß § 98 Abs. 2 Nr. 12 SGB V, § 25 Satz 2 Ärzte-Zulassungsverordnung berücksichtigt. BVerfG-Beschluss 1 BvR 491/96 – 20.03.2001 Anmerkung: Als Härtefall dürfte beispielsweise gelten, wenn ein Krankenhausarzt vorzeitig aus seiner Krankenhausarzttätigkeit ausscheiden muss und für ihn keine ausreichende finanzielle Absicherung besteht. (Ga) Endoskopisches Débridement und Lavage im Knie Ist das auch für die Katz’? Glaubt man einer neuen Publikation von J. Bruce Moseley et al. im New England Journal of Medicine, so sind schätzungsweise 80 Prozent aller endoskopischen Kleineingriffe am Kniegelenk für die Katz’. Dieses Fazit zog man aus einer offenbar korrekt stratifizierten und durchgeführten Stu8 BDI aktuell 10-2002 die. Hier die Kurzfassung der Ergebnisse: “In a double-blind trial, 180 patients with osteoarthritis of the knee were randomly assigned to undergo arthroscopy with débridement, arthroscopic lavage, or a placebo procedure on the knee. The outcomes in terms of pain and physical function were assessed at multiple points over a 24-month period and remained similar in the three groups. Although arthroscopy is commonly performed for osteoarthritis of the knee, this carefully blinded and controlled study found no evidence of any improvement from either arthroscopic débridement or arthroscopic lavage. The moderate improvements observed in all three groups may reflect either the effects of medical therapy or the natural history of the osteoarthritis.” (NEJM 347:81-88, July 2002) BDI aktuell Medizin Blutzellentransplantation Impfung gegen Varizellen reduziert Zosterinzidenz The reactivation of varicella– zoster virus from latency causes zoster and is common among recipients of hematopoietic cell transplants. Randomly assigned patients who were scheduled to undergo autologous hematopoiMedizin etic-cell transplantation for non-Hodgkin’s or Hodgkin’s lymphoma received varicella vaccine or no vaccine. Heatinactivated, live attenuated varicella vaccine was given within 30 days before transplantation and 30, 60, and 90 days after transplantation. The patients were monitored for zoster and for immunity against varicella–zoster virus for 12 months. Conclusions : Inactivated varicella vaccine given before hematopoietic-cell transplantation and during the first 90 days thereafter reduces the risk of zoster. The protection correlates with reconstitution of CD4-T-cell immunity against varicella–zoster virus. (Atsuko Hata et al, Stanford, Kalifornien in: NEJM 347, 4.Juli 2002) Lob vom und für das Fossil Verscheucht Autan die Mücken am besten? Lob von der Gouvernante medizinischer Publizistik, die ihre jungfräuliche Aversion gegen Pharmasponsorship allerdings aufgegeben hat, erhält der Leverkusener Evergreen Autan®. Dieses Mal landeten Leverkusener Bemühungen auf Platz 1, wenn man den Versuchen Glauben schenken will, die das New England Journal of Medicine publizierte. Sein Text: “Insect repellents can reduce the risk of being bitten. In this study, volunteers inserted their arms into standardized mosquito-containing cages, and investigators calculated the elapsed time until the first bite in order to evaluate which repellent products available to consumers in the United States offered the most com- plete, reliable protection. Products containing high concentrations of N,N-diethyl-3methylbenzamide (DEET) were most effective.” (NEJM 347, July 4, 2002) www.praxisboerse.de Wir beraten Sie umfassend, überzeugen Sie sich selbst: • Wirtschaftlichkeitsanalyse mit individueller Investitions- und Liquiditätsplanung sowie Break-even-Ermittlung • Betriebswirtschaftlich optimierte Praxisfinanzierung zu äußerst günstigen Ärztekonditionen • Erstellung der optimalen Ablaufstrategie In unserem „Ratgeber zur Übergabe und Übernahme von Arztpraxen“ finden Sie wichtige Informationen von der Planung und Bewertung bis hin zur rechtlichen und steuerlichen Gestaltung der Praxisübergabe/Praxisübernahme. 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BDI aktuell 10-2002 9 BDI aktuell Kuriosa The Spirit of Spiriva Kollege verließ die „Fortbildung“ unter Protest Ein Pharma-Kolleg in einem erlesenen Grainauer Hotel erlebte einen seltenen Eklat: Ein Kollege stand zwecks „nackter Wahrheit“ auf und verließ die PR-Veranstaltung unter Protest gegen zu hohe Preise für ein inhalatives Anticholinergikum. Im Nachgang schreibt er an die Ingelheimer Firma u.a.: „Aus Protest gegen Ihre Preispolitik verließ ich die o.g. Fortbildungsveranstaltung am Samstag Nachmittag unter Protest. Meine Frau und ich reisten umgehend ab. Das Hotelzimmer wurde von uns nicht in Anspruch genommen. Gesundheitswesen Kuriosa Begründung: Die mitgeteilten Tagestherapiekosten (TTK) von EUR 1.81 (für einen Hub!) sind nicht mit unserer Realität vereinbar. Deutschland ist bekanntlich mit EUR 1,2 Billionen verschuldet, die GKV alleine mit EUR 2,5 Milliarden. COPD-Patienten sind meist multimorbide, haben oft noch eine KHE, einen Hypertonus und Diabetes II, auch brauchen sie ihr inhalatives Budesonid. Da addieren sich die TTK schnell auf EUR 5,- bis EUR 10,(gemittelt EUR 7,50). Die Ver- sorgung mit der notwendigen Pharmakotherapie beläuft sich für diese Patienten dann auf EUR 675,- pro Quartal. Und der betreuende Internist wird für den gleichen Zeitraum mit EUR 50,- abgespeist. Merken Sie jetzt, wo es krankt in unserem Gesundheitswesen? Für Medikamente zahlt die Kasse 13,5-mal soviel wie für die umfassende ärztliche Betreuung im gleichen Zeitraum. Sie werden sich wundern, aber lange trägt dieses System nicht mehr. Auch wenn ein Schlauerchen an einer chemischen Formel ein Molekül und damit die Halbwertszeit ändert und diese Pseu- doinnovation dann als großer Durchbruch gefeiert wird. Das ist genauso billig wie das Ge“mups“e und Ge“zok“se anderer Firmen. Was wirklich Neues ist Ihnen doch gar nicht eingefallen, wenn Sie ehrlich sind. (...) Wenn ich auch der Einzige mit Zivilcourage war, der sich erhoben hat, um Ihnen die nackte Wahrheit zu sagen, seien Sie sicher, die anderen ärztlichen Kollegen denken genauso. Sie werden sich eines Tages wundern. Machen Sie die Rechnung nicht ohne den Wirt. Denn wir sind die <mit der Feder>.“ Dr. med. Günter Kellerer Internist – Rheumatologie, München Kieler IGSF-Institut Die Politik hat die Krankenkassen ausgeplündert GKV-Spitzenverbände und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) werfen der Politik vor, „über Jahrzehnte hinweg die Finanzen der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zur Entlastung anderer Sozialversicherungszweige und öffentlicher Haushalte geplündert“ zu haben. Nach einer Expertise des Fritz Beske Instituts für Gesundheits-System-Forschung (igsf), Kiel, ist die GKV allein zwischen 1995 und 2003 mit 29,611 Milliarden Euro zur Ader gelassen worden (siehe unten stehende Tabelle). Ohne die politisch verordneten Finanzbelastungen hätten die Krankenkassen ihre Beitragsätze stabil halten können, sagte Herbert Rebscher, Vorstandschef der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV. Allein in den Jahren 2002 und 2003 werde die GKV zusätzlich mit 4,5 Milliarden Euro belastet. Damit erhöhe sich schon wieder der Druck auf die Beitragssätze. Gesetzesgrundlage Senkung der beitragspflichtigen Einnahmen für Leistungsbezieher nach dem Arbeitsförderungsgesetz (Rentenreform 1992) Senkung der beitragspflichtigen Einnahmen für Bezieher von Übergangsgeld (Rentenreform 1992) Erhöhung der Beiträge aus Krankengeld (Rentenreform 1992) Senkung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Beschäftigungsförderungsgesetz 1996) Senkung der Beitragsbemessung für Bezieher von Arbeitslosenhilfe (Beschäftigungsförderungsgesetz 1996) Senkung der beitragspflichtigen Einnahmen für Bezieher von Arbeitslosenhilfe (Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz 2000) Neuregelung der Renten wg. Erwerbsminderung (Rentenreform wg. verminderter Erwerbsunfähigkeit 2000) Neuregelung der Beitragsbemessung für freiwillig GKV-Versicherte Sozialhilfeempfänger (BSG-Urteile v. 19.01.2000) Beitragsausfälle durch Entgeltumwandlung (Altersvermögensgesetz 2001) Summe 10 BDI aktuell 10-2002 Zeitraum Nota: Noch nicht quantifiziert wurden kostspielige Belastungen etwa aus der Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner, Senkung des Rentenniveaus oder Konsequenzen aus SGB IX (Reha und Teilhabe Behinderter) für die GKV. (Quelle: A & S aktuell, 13/02) 1995 - 2003 Belastung in Mrd.EURO 17,51 1995 - 2003 1,67 1995 - 2003 1996 - 1999 4,89 0,15 1997 - 2003 0,86 2001 - 2003 1,83 2001 - 2003 1,57 2001 - 2003 0,57 2002 - 2003 1995 - 2003 0,56 29,61 BDI aktuell Recht Der Eintritt in eine Gemeinschaftspraxis Riskanter als Heiraten! Wer neu in eine Gemeinschaftspraxis eintritt, sollte wissen, dass er auch die vor dem Beitritt entstandenen Steuerschulden der Kooperation übernimmt. Nach einem Gesundheitswesen Kuriosa Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: II ZR 331/00) ist auch der neue Gesellschafter für jede Gesellschaftsschuld in Anspruch zu nehmen. Dabei haftet er sogar mit seinem Privat- vermögen. Am besten kann man dieser Falle entgehen, wenn der eigene Steuerberater zum einen die Verschuldung der Gesellschaft feststellt und zum anderen im Innenver- hältnis (notariell – Red. BDI aktuell) von den Altgesellschaftern vertraglich festgestellt wird, ob und in welchem Maße der Juniorpartner mithaftet. (www.facharzt.de) US-Statistik: 4,3 Neonatologen pro 10.000 Geburten reichen Im New England Journal of Medicine (NEJM) resümieren D.C. Goodmann et. al., dass die perimortale Sterblichkeit bis zu einer Versorgungsdichte von 4,3 Neonatologen pro 10.000 Geburten abnimmt und darüber hinaus gleich bleibt. Die Zahl neonatologischer Intensivbetten soll keine Rolle für die Sterblichkeit spielen. Im Folgenden ein Textauszug: “There is marked regional variation in the availability of neonatal intensive care in the United States. We conducted a study to determine whether a greater supply of neonatologists or neonatal intensive care beds is associated with lower neonatal mortality. Results Among 3.892.208 newborns with a birth weight of 500 g or greater, the mortal- Zulassung wegen Bedarfs: ity rate was 3.4 per 1000 births. After adjustment for neonatal and maternal characteristics associated with an increased risk of neonatal death, the rate was lower in the regions with 4.3 neonatologists per 10,000 births than in those with 2.7 neonatologists per 10.000 births (odds ratio for death, 0.93; 95 percent confidence interval, 0,88 to 0,99). Further increases in the number of neonatologists were not associated with greater reductions in the risk of death. There was no consistent relation between the number of neonatal intensive care beds and neonatal mortality.” (aus: NEJM 346: 1538-1544, 2002) Troponin-T-Test nach Herzinfarkt Vor Verfassungsbeschwerde Instanzenweg ausschöpfen „Auch bei Nierenfunktionsstörung brauchbar“ Vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde muss der unmittelbar betroffene Internist ohne Schwerpunktbezeichnung versuchen, über einen Antrag beim Zulassungsausschuss die gleichzeitige Teilnahme an der haus- und fachärztlichen Versorgung unter Berufung auf die Ausnahmeregelung nach § 73 Abs. 1a Cardiac troponin T levels are commonly used to predict risk in patients in whom acute coronary syndromes are suspected. Because cardiac troponin T is cleared by the kidney, it is uncertain whether it still has prognostic value in patients with renal dysfunction. This study indicates that measurement of cardiac troponin T does predict risk in patients Satz 3 SGB V zu erwirken. Wenn eine bedarfsgerechte Versorgung nicht gewährleistet ist, kann der Zulassungsausschuss für Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung eine befristete Genehmigung hierfür erteilen. BVerfG-Beschluss 1 BvR 2292/00 – 06.03.2001 (Ga) Zulassungsbeschränkungen Rechtens Die Beschränkung der Zulassung als Vertragsarzt bei Überversorgung ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz und mit dem Gleichheitssatz gem. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz vereinbar. Legitime Gemeinwohlgründe von überragender Bedeutung stehen dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Berufsrechts with renal impairment and suspected acute coronary syndromes. Physicians can now be reassured that the prognostic usefulness of cardiac troponin T levels in patients with acute coronary syndromes is not invalidated by the presence of renal dysfunction. (New England Journal of Medicine: Volume 346, Issue 26: June 27, 2002) Anzeige der ärztlichen Leistungserbringer im GKV-Bereich zur Seite, die auch eine Berufswahlregelung rechtfertigen. Die Sicherung der finanziellen Stabilität und damit der Funktionsfähigkeit der GKV ist ein Gemeinwohlbelang von hinreichendem Gewicht. BVerfG-Beschluss 1 BvR 1282/99 – 27.04.2001 (Ga) BDI aktuell 10-2002 11 BDI aktuell Medizin Chirurgie des Mammacarcinoms Radikal-OP nach Halsted blieb ohne Vorteile Background In women with breast cancer, the role of radical mastectomy, as compared with less extensive surgery, has been a matter of debate. We report 25-year findings of a randomized trial initiated in 1971 to determine whether less extensive surgery with or without radiation therapy was as effective as the Halsted radical mastectomy. Methods A total of 1079 women with clinically negative axillary nodes underwent radical mastectomy, total mastectomy without axillary dissection but with postoperative irradiation, or total mastectomy plus axillary dissection only if their nodes became pos- itive. A total of 586 women with clinically positive axillary nodes either underwent radical mastectomy or underwent total mastectomy without axillary dissection but with postoperative irradiation. Kaplan–Meier and cumulative-incidence estimates of outcome were obtained. Results No significant differences were observed among the three groups of women with negative nodes or between the two groups of women with positive nodes with respect to diseasefree survival, relapse-free survival, distant-disease–free survival, or overall survival. Among women with negative nodes, the hazard ratio for death among those who were treated with total mastectomy and radiation as compared with those who underwent radical mastectomy was 1.08 (95 percent confidence interval, 0.91 to 1.28; P=0.38), and the hazard ratio for death among those who had total mastectomy without radiation as compared with those who underwent radical mastectomy was 1.03 (95 percent confidence interval, 0.87 to 1.23; P=0.72). Among women with positive nodes, the hazard ratio for death among those who underwent total mastectomy and radiation as compared with those who underwent radical mastectomy was 1.06 (95 per- cent confidence interval, 0.89 to 1.27; P=0.49). Conclusions The findings validate earlier results showing no advantage from radical mastectomy. Although differences of a few percentage points cannot be excluded, the findings fail to show a significant survival advantage from removing occult positive nodes at the time of initial surgery or from radiation therapy. (The New England Journal of Medicine Volume 347:567-575 Issue 8, August 22, 2002) Lebensmittelkriminalität: Belgien / Niederlande unübertroffen? Wenn Lebensmittelskandale und –kriminelle auf den Plan treten, scheint der forschende Blick auf Belgien und die Niederlande stets die richtige Richtung zu haben. Neuester Hit: Trickreich haben Niederländer Verarbeiter ihre berühmtberüchtigten, geflügelten Ei- gelbbrühe-Lieferanten postmortal mit Rindereiweiß gespritzt, um onkotisch für höheren Wassergehalt zu sorgen. Eine BSE-Gefahr durch die Tiefkühlhühnchen soll dadurch gleichfalls bestehen. (Quelle: „The Guardian“ v. 8.7.02 — BY) Irrationalia zum Kolon-Ca Folinsäure in Hochpotenz wirksam? Folinsäure in niedriger Dosierung (10-20 mg/m2 kann die Wirkung des Zytostatikums 5-Fluorouracil (5-FU) modulieren, d. h. verstärken. Ein überzeugender Nachweis, dass dieser Ansatz der Biomodulation einer Dosiserhöhung von 5-FU überlegen wäre, wurde allerdings nie erbracht. Völlig unbewiesen ist die Überlegenheit einer hohen Dosis Folinsäure (z.B. 200-500 mg/m2) gegenüber der niedrigen Dosierung und ein Vorteil durch die Biomodulation mit Folinsäure im Zusammenhang mit 5-FU als Infusion. Trotzdem wurden im März 2002 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zwei Präparate (Leucovorin, Oncofolic) für die Kombinationsbehandlung des kolorektalen Karzinoms zugelassen. Dies wird die Verschleuderung großer Geldbeträge für die Verordnung hochdosierter Folinsäure in Deutschland vermutlich noch erleichtern. (aus: Der Arzneimittelbrief, Berlin, 5/2002, Tel.: 030/7452047, Fax: 030/453066, Internet: http://www.der-arzneimittelbrief.de) 12 BDI aktuell 10-2002 BDI aktuell Medizin Sinusknotendysfunktion und Schrittmachertype Der Einkammer-Schrittmacher ist noch „In“ „In patients with sinus-node dysfunction who require permanent pacing for bradycardia, single-chamber ventricular pacing and dual-chamber atrioventricular pacing are alternative options. In this randomized trial, the frequency Kuriosa of the primary end point (death or nonfatal stroke) was not significantly different in the two groups. However, the dual-chamber group had a lower incidence of atrial fibrillation and end points related to heart failu- re, as well as a slightly better quality of life. Dual-chamber pacing is more expensive and more technically complex than single-chamber ventricular pacing. Nevertheless, the maintenance of atrioventricular synchrony with dual- chamber pacing provides enough additional clinical benefit to justify its use in patients with sinus-node dysfunction.” (New England Journal of Medicine, Volume 346, June 13, 2002, Number 24 — der Titel stammt von der BDIAktuell-Redaktion) Gute Reise! Mit Oldtimer 5-EU zur Roseninsel Im Dezember des vergangenen Jahres erreichte deutsche Onkologen eine Einladung, an einem Einführungssymposium für UFToral teilzunehmen, das Ende Februar 2002 in dem Convention Center Marika Capsis 2000 stattfinden sollte. Dieses Kongress- zentrum ist an das Sofitel Capsos Hotel Rhodos angeschlossen. Die Organisation der Reise, einschließlich der „so angenehm wie möglich“ gestalteten Anreise mit zwei gecharterten Flugzeugen von Frankfurt bzw. München, wurde übernom- men. Die Einladung beinhaltete eine 3-tägige Reise nach Rhodos, die neben dem halbtägigen Launch-Symposium für UFT-oral genügend Zeit ließ, die bedeutende Rolle von Rhodos in der ägäischen Kultur des Altertums zu würdigen. Wer neben dem Anti-retrovirale Therapie in AIDS und Schwangerschaft Der Nutzen überwiegt “These data provide reassurance that the use of combination antiretroviral therapy is not associated with an increased risk of premature delivery or other adverse outcomes in late pregnancy. Although the risk of very low birth weight appears to be higher with combination therapy that includes protease inhibitors than with regimens that do not include them, this finding requires confirmation, and the overall risks appear to be small in relation to the recognized benefits of these agents.” (New England Journal of Medicine, Volume 346, June 13, 2002 Number 24) kulturellen Hochgenuss auf einen Erkenntnisgewinn durch eine Fortbildungsveranstaltung auf hohem Niveau mit internationalen Referenten hoffte, wurde allerdings enttäuscht. (...) Irritierend im Zusammenhang mit der Veranstaltung auf Rhodos ist weniger der als LaunchSymposium getarnte Ausflug ins Ägäische Meer als vielmehr die Tatsache, dass sich auch im Jahre 2002 ausreichend Onkologen bereit erklärten, an derartigen „Fortbildungen“ teilzunehmen und hierfür zwei Charterflugzeuge benötigt wurden. (aus: Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, Arzneiverordnung in der Praxis – Ausgabe 2/ 2002, — von der BDI-aktuellRedaktion geringfügig bearbeitet und gekürzt) Mirabilia Der „Generikamarkt“ ist gar keiner Ein Blick auf den so genannten Generikamarkt sorgt für Ernüchterung: Wenige Konzerne und ihre Töchter entbieten ein lukratives Mickey-Mousing. Der „gigantische Preiskampf“ spielt sich überwiegend auf der zweiten Stelle hinter dem Komma ab. Aut idem? Kein Unterschied! Besser wäre „Semper idem“. Nebenstehend ein repräsentativer Blick auf die Generikapreise am Beispiel von Lisinopril. (BY) BDI aktuell 10-2002 13 Forum BDI aktuell Das Maß ist voll! Wann werden die hausärztlichen Internisten, vertreten durch den Bund Deutscher Internisten (Berufsverband Deutscher Internisten – Red.) und die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin endlich wach? Nach mittlerweile unerträglich gewordenen „Gängeleien“ durch die KVen mit Belastung der Kolleginnen und Kollegen durch den stetig steigenden administrativen Aufwand sowie Regressforderungen durch Richtgrößen- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, kommt jetzt endgültig zum 01.01.2003 die Trennung der Internisten in den hausärztlichen und fachärztlichen Sektor. Die durch die hausärztlichen Internisten jahrelang vorgenommenen, sog. K.o.-Leistungen sollen nun ersatzlos gestrichen werden. Und der Bestandsschutz?, bleibt auf der Strecke! (…) Das Maß ist voll! Eine Politik des „Gesundschrumpfens“ der hochqualifizierten internistischen Versorgung kann nicht hingenommen werden. Sollte der BDI nicht endlich deutliche Zeichen setzen? Wenn nötig, durch Aufruf zur kollektiven Rückgabe der Kassenzulassungen. (Dr. M. Hadem, Daaden) Leserbrief vom AiP „Brauchen wir überall die flächendeckende Flächendesinfektion?“ Zum gleich lautenden Artikel in BDI aktuell vom Juni 2002 erreicht uns der folgende Leserbrief: „Die Forderung routinemäßige Flächendesinfektion zu verlassen und durch gezielte Desinfektion nur bei sichtbarer Kontamination zu ersetzen birgt Risiken. Das Kriterium des visuellen Eindrucks einer Fläche zur Beurteilung ihrer mikrobiellen Belastung ist nämlich unsicher und unzureichend [1]. Auch wenn bisher keine Studie zeigen konnte, dass routinemäßige Flächendesinfektion als Einzelmaßnahme die nosokomiale Infektionsrate zu senken vermag, ist ebenso das Gegenteil nicht klar bewiesen. Bisherige Studien [2, 3, 4] bezogen sich zum Teil nur auf den Einfluss einer isoliert betrachteten Fußbodendesinfektion auf die nosokomiale Infektionsrate. Es bleibt fraglich, ob dieser komplexe Sachverhalt bisher hinreichend beleuchtet werden konnte. Als gesichert darf hingegen gelten, dass eine Erregerübertragung auf direktem oder indirektem Weg von Oberflächen auf Patienten oder Personal erfolgen kann [5-7]. Auch die Besiedlung patientennaher Flächen mit Problemkeimen (MRSA, VRE...) ist heute hinreichend dokumentiert [814]. In diesem Zusammenhang sollte insbesondere bedacht werden, dass die Erkennung von mit diesen Erregern kolonisierten bzw. infizierten Patienten häufig eine bestimmte Zeitspanne benötigt, während Betriebskrankenkasse „KM direkt“ Nur 11,7 Prozent Beitragssatz Während der bundesweite Kassenbeitragsdurchschnitt die 14Prozentmarke gesprengt hat, beschloss der Verwaltungsrat der Duisburger Betriebskrankenkasse (BKK) „KM direkt“, den geltenden Beitragssatz von 11,7 Prozent beizubehalten. Damit bleibe man die günstigste bundesweit (außer Brandenburg) geöffnete BKK. Seit Jahresbeginn seien mehr als 100.000 neue Versicherte hinzu gewonnen worden. (dfg, 27/02) 14 BDI aktuell 10-2002 der es zu einer unbemerkten Keimverbreitung kommen kann [15]. Auch in Zukunft sollte es darum gehen, die Belastung der unbelebten Patientenumgebung durch pathogene und fakultativ pathogene Mikroorganismen so niedrig wie möglich zu halten. Routinemäßige Flächendesinfektion ist keineswegs überflüssig und sollte sinnvoller Bestandteil eines hygienischen Gesamtmaßnahmenkatalogs im Krankenhaus sein und bleiben. Literatur: 1. Griffith CJ, et al. An evaluation of hospital cleaning regimes and standards. J Hosp Infect, 2000. 45(1): p. 19-28. 2. Daschner F, Rabbenstein G, Langmaack H. [Surface decontamination in the control of hospital infections: comparison of different methods (author’s transl)]. Dtsch Med Wochenschr, 1980. 105(10): p. 325-9. 3. Dharan S, et al. Routine disinfection of patients’ environmental surfaces. Myth or reality? J Hosp Infect, 1999. 42(2): p. 113-7. 4. Danforth D, et al. Nosocomial infections on nursing units with floors cleaned with a disinfectant compared with detergent. J Hosp Infect, 1987. 10(3): p. 229-35. 5. No authors listed. Recommendations for preventing the spread of vancomycin resistance. Recommendations of the Hospital Infection Control Practices Advisory Committee (HICPAC). MMWR Morb Mortal Wkly Rep, 1995. 44: p. 1-13. 6. Kuwert E, Sonntag HG, Werner HP. Flächendesinfektion im Krankenhaus. Hyg Med, 1983. 8: p. 491-494. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Rutala WA. Surface Disinfection: Should we do it? in 6th International BODE Hygiene Days. 2000. Wien, Österreich. Blyte D, et al. Environmental contamination due to methicillinresistant Staphylococcus aureus (MRSA). J Hosp Infect, 1998. 38: p. 67-69. Boyce JM, et al. Environmental contamination due to methicillinresistant Staphylococcus aureus: possible infection control implications. Infect Control Hosp Epidemiol, 1997. 18(9): p. 622-7. Bures S, et al. Computer keybords and faucet handles as reservoirs of nosocomial pathogens in the intensive care unit. Am J Infect Control, 2000. 28(6): p. 465-71. Kaatz GW, et al. Acquisition of Clostridium difficile from the hospital environment. Am J Epidemiol, 1988. 127(6): p. 1289-94. Pitten FA, et al. Transmission of a multiresistant Pseudomonas aeruginosa strain at a German University Hospital. J Hosp Infect, 2001. 47(2): p. 125-30. Reisner BS, et al. Comparison of three methods to recover Vancomycin-resistant Enterococci (VRE) from perianal and environmental samples collected during a hospital outbreak of VRE. Infect Control Hosp Epidemiol, 2000. 21(12): p. 775-9. Bonten MJ, et al. Epidemiology of colonisation of patients and environment with Vancomycinresistant Enterococci. Lancet, 1996. 348(9042): p. 1615-9. Sonntag HG. Flächenreinigung oder Flächendesinfektion im Krankenhaus-eine unendliche Geschichte. Hyg Med, 1999. 24(7/8): p. 268-270. Tobias Gramann, AiP, Bonn BDI aktuell Gesundheitswesen Kuriosa AOK Berlin hält rundum die Hand auf Beitragssatz von 17,8 Prozent wäre nötig Berlins Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) macht „Überversorgung“ für ihre dramatische finanzielle Schieflage verantwortlich. Vorstandchef Rolf D. Müller klagt über zu viele Uni-Kliniken, zu viele Kranken- Medizin hausbetten, zu viele niedergelassene Ärzte. Die Hauptstadt-AOK muss für Krankenhausversorgung nach eigenen Angaben 40 Prozent mehr ausgeben als im Bundesgebiet üblich (Krankenhaus- Rechnungen in Höhe von 160 Millionen Euro beglich sie bis Ende des ersten Quartals 2002 gar nicht – DgD-Red.). Um kostendeckend zu arbeiten, wäre ein Beitragssatz von 17,8 statt bisher 14,9 Prozent nötig, weiß Unternehmensberater McKinsey, der bis zum Herbst ein Sanierungskonzept vorlegen soll. Im November soll über den neuen Beitragssatz entschieden werden. (DgD, 12/2002) Instabile Angina pectoris Ist’s die Entzündung aller Koronararterien? “Inflammation within a vulnerable coronary plaque may cause unstable angina by producing erosion or rupture. This study used measurements of neutrophil myeloperoxidase to assess neutrophil activation in blood Medizin from the aorta, femoral vein, and great cardiac vein. The data support the concept that in unstable angina there is widespread inflammation in the coronary bed, not just in a single vulnerable plaque. These findings add to a growing body of evidence that unstable coronary disease is associated with an inflammatory reaction throughout the coronary tree. There may be important therapeutic implica- tions, since treatment of a single unstable plaque may not address the problem of widespread coronary inflammation.” (The New England Journal of Medicine, Volume 347 Issue 1: July 4, 2002) Angiotensin-II-Hemmung bei diabetischer Nephropathie Ein Muster ohne Wert? Über die ACE-Hemmer liegt eine größere Zahl von Untersuchungen vor, die zeigen, dass diese Substanzen die Progression der Niereninsuffizienz bei Diabetikern und auch Nierenkranken anderer Genese deutlich verzögern. (...) Sehr zu denken gibt, dass bei den ACE-Hemmer-Arbei- Medizin ten keine Verbesserung der Gesamtsterblichkeit – eine Arbeit fand sogar eine Erhöhung – gesehen wurde (4), dass sich also die günstige Beurteilung allein auf die Nierenfunktion und die Proteinturie als sog. Surrogatparameter bezieht. Die fehlende Verbesserung der Gesamtsterblichkeit könn- te darauf hinweisen, dass es unter ACE-Hemmern zu einer tödlichen Hyperkaliämie kommen kann, insbesondere wenn (fälschlicherweise) kaliumsparende Diuretika wie Spironolacton, Triamteren und Amilorid zusätzlich gegeben werden. Auch für die Sartane sind solche ärztlichen Fehlhandlungen zu befürchten. (D. Höffler, Darmstadt M. Anlauf, Bremerhaven) (4) Hostetter, TH: Prevention of end-stage renal disease due to type 2 diabetes. N Engl J. Med. 2001;345: 910-911) (aus: Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, Arzneiverordnung in der Praxis Ausgabe 2/2002) B-Zell-Lymphom Ansprechen auf Chemotherapie per Genanalyse prognostizierbar? Ist man einem Wunschtraum der Chemotherapeuten näher gerückt und kann das Ansprechen auf die Therapie vorhersagen? Autoren einer Studie des New England Journal of Medicine (NEJM 2002; 346:1937–47) glauben, einen Ansatz gefunden zu haben. Über Genchips fanden sie mehr als 600 Gene, deren Aktivität sich bei Patienten mit diffusem großzelligen B-Zell-Lymphom mit oder ohne Ansprechen auf die Therapie unterschied. Angeblich konnte man die Zahl der zu beurteilenden Gene auf 17 reduzieren, um den Therapieerfolg vorherzusagen. Kommentar: Die Ergebnisse klingen wieder einmal zu schön, um wahr zu sein. Dennoch wäre eine Validität der Ergebnisse im Interesse der Patienten zu wünschen. (BY — Quelle: Deutsches Ärzteblatt online) BDI aktuell 10-2002 15 BDI aktuell Spitzenzuwächse bei Massagen, Fahrkosten und Werbeausgaben Die Finanzentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im 1. Quartal 2002 Veränderungen im 1. Quartal 2002 gegenüber dem 1. Quartal 2001 je Mitglied in Prozent GKV-Bund GKV-West GKV-Ost Ärztliche Behandlung 2,4 2,2 3,1 Zahnärztliche Behandlung (ohne Zusatz) 2,4 2,4 2,3 Zahnersatz - 6,0 - 6,9 - 1,1 Arzneimittel 2,5 2,4 2,7 Hilfsmittel 5,5 5,3 6,7 Heilmittel 8,6 7,5 15,4 Krankenhausbehandlung 2,6 2,1 4,8 Krankengeld 2,7 3,0 0,5 Fahrkosten 7,0 6,5 8,9 Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen 2,7 2,6 2,6 Soziale Dienste / Prävention 6,8 5,8 11,6 Schwangerschaft / Mutterschaft - 0,2 - 0,1 - 1,5 Betriebs-, Haushaltshilfe - 3,8 - 4,4 21,1 Häusliche Krankenpflege 5,1 3,0 14,4 Sterbegeld - 1,8 - 1,8 - 1,5 Leistungsausgaben insgesamt 2,9 2,5 4,2 Verwaltungskosten 4,6 4,8 3,5 Beitragspflichtige Einnahmen 1,2 1,2 1,1 Überschuss / Defizit(-) in Mio. EUR - 865 - 976 112 Allgemeiner Beitragssatz in Prozent 14,00 14,00 14,00 (Quelle BMG) Die Einführung des Riesenkataloges der physikalischen Therapie (Heilmittel) sowie die generelle TaxischeinBerechtigung (Fahrkosten) für alle von Zuzahlungen Befreiten haben zu spitzenmäßigem Leistungszuwachs geführt. In den weiteren Wachstumsfeldern „Prävention“ und Verwaltungskosten stecken zahlreiche Werbegags. Hund oder Katze weg? Haustierregister hilft weiter Haustiere können vom Tierarzt per Tätowierung oder Microchip gekennzeichnet werden. Ein gleichzeitiger Eintrag im Deutschen Haustierregis- ter hilft, ein entlaufenes Tier dem Besitzer zuzuordnen. Sowohl der Eintrag ins Register als auch die Unterstützung des Deutschen Tierschutzbundes bei der Rückführung sind kostenlos. Auch ist keine Mitgliedschaft erforderlich. Die Adresse: Deutsches Haustierregister Baumschulallee 15 53115 Bonn Fax: 0228-6049642 Hormonsubstitution bei jugendlichem Kleinwuchs Viel zu häufig und kaum Erfolg? Die Therapie subsumptiv kleinwüchsiger Kinder mit Wachstumshormon scheint zu häufig und zu wenig kritisch indiziert gewesen zu sein. Eine Studie im British Medical Journal (BMJ 2002; 325: 70-6) referiert auf französische Daten, nach denen das Kollektiv der Kinder mit Therapie durchschnittlich nicht größer auswuchs als das Kollektiv der Kinder, die die Therapie abgebrochen hatten. Als Ursache wird vermutet, dass gar keine Wachstumsstö- rung vorlag, sondern nur die Pubertät verzögert war. (Red. – Quelle: Deutsches Ärzteblatt online) “Rectal Cancer Project” in Norwegen 5-Jahres-Überleben stieg von 55 auf 71 Prozent Das norwegische National Rectal Cancer Project soll die FünfJahres-Überlebensrate der Rektumkarzinom-Patienten von 55% Anfang der 1990er Jahre 16 BDI aktuell 10-2002 auf 71% im Jahre 1999 erhöht haben. Eine spezielle Ausbildung der Chirurgen zur total mesorectal excision zusammen mit der Verpflichtung der Krankenhäu- ser, ihre eigenen Ergebnisse mit dem publizierten nationalen Durchschnitt zu vergleichen, habe das bewirkt. Unterdurchschnittliche Leistungen führen zu Nachkontrollen, Kliniken mit weniger als 10 RektumkarzinomOP pro Jahr sollen diese Operation nicht mehr durchführen. (Red. – Quelle: Deutsches Ärzteblatt online) BDI aktuell Recht Steuer Steuerchinesisch, das die Entschlüsselung lohnt Altbau gekauft und saniert? Wer alte Bausubstanz zu Vermietungszwecken kauft und saniert, muss zwei elementare steuerliche Begriffe kennen (oder sich erklären lassen): 1. Herstellungskosten: Sie sind — abseits der Geldbeschaffung — steuerlich relativ uninteressant, da sie auf Jahrzehnte verteilt werden müssen und somit nur als kleiner Bruchteil der Kaufsumme jährlich von der Steuer abgesetzt werden können. 2. Erhaltungsaufwand: Diese Kosten sind steuerlich höchst interessant: Sie können in voller Höhe kurzfristig — z.B. im Jahr der Reparatur — von der Steuer abgesetzt werden, schlagen damit „voll zu Buche“ und machen eine Investition häufig erst interessant. Wenn Gestaltungsspielraum vorhanden ist, sollten Maßnahmen am Altbau grundsätzlich im Erhaltungsaufwand untergebracht werden. Wegen des günstigen steuerlichen Effektes gibt es seit vielen Jahren eine nicht endende Prozessspringflut im Lande, deren Ziel die Anerkennung von Reparaturaufwendungen am Altbau unter der Rubrik Erhaltungsaufwand (und nicht Herstellungskosten) ist. Ende 2001 hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Präzisierung zum Thema verkündet, die sich Altbauerwerber und –reparateure sehr genau durchlesen sollten. Sie — mit Hilfe des Steuerberaters — verstanden zu haben, bringt regelmäßig mehr ein als einige Wochen oder Monate Arbeit im Erwerbsleben. Im Folgenden vier Leitsätze aus dem BFH-Urteil. Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotential) eines Wohngebäudes gegenüber (Red.) 1. Sog. anschaffungsnahe Aufwendungen sind nicht allein wegen ihrer Höhe oder ihrer zeitlichen Nähe zur Anschaffung eines Gebäudes als Herstellungskosten zu beurteilen; soweit sie nicht der Herstellung oder Erweiterung eines Gebäudes dienen, stellen sie nur dann Herstellungskosten dar, wenn sie zu seiner wesentlichen Verbesserung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen (Änderung der Rechtsprechung). 2. Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für sich allein noch als Erhaltungsmaßnahmen zu beurteilen wären, können in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung gemäß § 255 dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs deutlich erhöht wird (Bestätigung des BFH-Urteils vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632). 3. Der Gebrauchswert eines Wohngebäudes wird insbesondere durch die Modernisierung derjenigen Einrichtungen erhöht, die ihn maßgeblich bestimmen: Das sind vor allem die Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationen sowie die Fenster. Eine deutliche Erhöhung des Gebrauchswerts ist immer dann gegeben, wenn durch die Modernisierung ein Wohngebäude von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder von einem mittleren auf einen sehr anspruchsvollen Standard gehoben wird. 4. Instandsetzungsund Modernisierungsmaßnahmen innerhalb eines Veranlagungszeitraums können als Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB zu werten sein, wenn sie zwar für sich gesehen noch nicht zu einer wesentlichen Verbesserung führen, wenn sie aber Teil einer Gesamtmaßnahme sind, die sich planmäßig in zeitlichem Zusammenhang über mehrere Veranlagungszeiträume erstreckt und die insgesamt zu einer wesentlichen Verbesserung führt (Sanierung „in Raten“). (BFH-Urteil vom 12. September 2001 - IX R 39/97) Refresher Toxoplasmose Die Toxoplasmose ist weltweit eine der häufigsten parasitären Zoonosen. Der Erreger, Toxoplasma gondii, verfügt über ein breites Wirtsspektrum und eine Vielzahl potenzieller Infektionsstrategien. Für die lebensmittelübertragenen Toxoplasmose des Menschen kommen vor allem zwei Wege in Betracht. Zum einen die Kontamination von Lebensmitteln mit den in der Umwelt vorhandenen widerstandsfähigen Oozysten über Erde, Schmutz und Wasser, zum anderen die Aufnahme zystenhaltiger Gewebe infizierter Tiere. Obgleich die Übertragung des Parasiten über Lebensmittel bereits seit Jahrzehnten bekannt ist, ist die relative epidemiologische Be- deutung der verschiedenen Infektionsquellen noch immer unklar. Einerseits ist die Seroprävalenz humaner ToxoplasmaInfektionen in den Ländern mit hohem Fleischkonsum höher als in solchen mit niedrigem Fleischkonsum, andererseits wurden auch bei bis zu 47% rein vegetarisch lebender Menschen Antikör- per gegen den Parasiten nachgewiesen. Karsten Fehlhaber Institut für Lebensmittelhygiene, Veterinärmedizinische Fakultät, An den Tierkliniken 35, 04103 Leipzig (Aus: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforsch. – Gesundheitsschutz, 7/2002) BDI aktuell 10-2002 17 BDI aktuell Interessante Urteile in Leitsätzen Überstunden: Nur angeordnete müssen bezahlt werden Wenn ein Arbeitnehmer die Bezahlung von geleisteten Überstunden fordert, muss er zunächst beweisen, dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet hat. Neuer IGeL-Hit Die Attestotherapie bringt es! Die Suche nach neuen individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die der Patient selbst veranlasst und bezahlt, rückt einen alten Klassiker ins Gesichtsfeld: die Attestotherapie. Sie ist eine Mischform aus Kassen- und Selbstzahlerleistung, solange die Fälle einfach zu beschreiben sind. Werden attestotherapeutische Höchstleistungen verlangt, so ist der Spezialist am Zuge und der Patient trägt den Aufwand allein. Zur Beschreibung der unbegrenzten attestotherapeutischen Möglichkeiten bringen wir einen noch immer aktuellen Artikel aus dem BDI-Rundschreiben 11/1991. Sollten Sie, liebe/r Leser/in der Ansicht sein, nicht alles sei ernst zu nehmen, so wird diese Sicht auch vom Verfasser geteilt. (BY) LAG Hamm, Az.: 8 Sa 94/99 Im Anschluss an eine Lehre: Kosten für Erststudium können Werbungskosten sein Kosten für ein Erststudium können dann als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden, wenn der Student zuvor eine Lehre absolviert hat und das Studium „in enger Verbindung zur beruflichen Tätigkeit“ steht. FG Niedersachsen Az.: 4 K 177/97 —Erstinstanz Kirchensteuer für Bekennende: Taufe spielt keine Rolle Jeder, der sich in Deutschland zum christlichen Glauben bekennt, muss Kirchensteuer bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er getauft ist oder nicht. OVG Rheinland-Pfalz Az.: 6 A 10237/01 Holen Sie sich die Rechtsberatung ins Haus! Der Arzt und sein Recht 6-mal jährlich / Euro 140,— Probehefte kostenlos bei: pmi Verlag AG August-Schanz-Str. 8 60433 Frankfurt Tel.: 069/548000-17 Fax: 069/548000-66 E-Mail: [email protected] 18 BDI aktuell 10-2002 State of the Art: Möglichkeiten und Grenzen der intensivierten Attestotherapie Der Begriff „Attestotherapie“ geht nach neuester Erkenntnis auf Piechowiak (Regensburg) zurück.[1] Diese Therapieform besteht in der anspruchsrelevanzbezogenen Selektion von Krankheitssymptomen ihrer zweckoptimierten Deskription und der abschließenden Disposition der Urkunde an den Patienten als eigentlicher Therapiemaßnahme. Der Therapieerfolg besteht in der materiellen Begünstigung des Petenten: Das Wort „Patient“ ist hier fehl am Platze, da Geduld von diesem als letztes aufgebracht zu werden pflegt. Dennoch sollte die Bezeichnung „Patient“ weiter verwendet werden, um den attestotherapeutischen Erfolg nicht zu gefährden. Dieser besteht in Zahlungen aller Art sowie Steuervergünstigungen, Rabatten, Straßen-, Eisenbahn-, Taxietc. -Freifahrten, Putzhilfen, Pflegekräften, Kurlauben, Urlaubstagen und vielem Brauchbaren mehr. Um den attestotherapeutischen Kriterien genügen zu können, sind hohe Ansprüche an 1. die deskriptive Potenz des Arztes, 2. das Aggravationsvermögen des Patienten und 3. die optimale Enkanalisierung der papierförmigen Agenzien zu stellen. Zu 1: Der Arzt, der als Attestotherapeut tätig werden möchte, muss eine innere Neigung für diese Disziplin besitzen. Auch darf die persönliche Eignung durch Defizite nicht in Frage gestellt sein: So wie jemand als Chirurg ausscheidet, der keinen Nagel auf den Kopf trifft oder ein Hämatologe mit blassem Hautkolorit länger auf Patienten warten muss, so gilt als kardinale berufliche Kontradiktion für den Attestotherapeuten die Scribasthenie. Auch eine etwa vorhandene Legasthenie ist hinderlich, kann aber toleriert werden, wenn sich die Schwäche speziell auf die Würdigung zuvor ausgestellter Fremdattestate bezieht. Eine verfahrenstechnische oder eine künstlerische Begabung sind zumindest teilweise erforderlich. Schließlich ist es Aufgabe des ärztlichen Attestotherapeuten, die vorliegenden Befunde mit reichlich heißer Luft anzureichern und das Gemisch so hoch zu verdichten (sic!), dass es als Selbstzünder das Füllhorn sämtlicher sozialen Wohltaten zur Dispersion bringen kann. Für weniger Aggressive bietet sich der Vergleich mit einem Maler an. Gefragt ist niemand, der in subtiler Präpa- ration womöglich Radierungen liefert. Gesucht ist vielmehr der Künstler, der mit kräftigem Pinsel leuchtende Farben aufträgt, wobei Filigranarbeitern auch hier das berufliche Aus bevorstünde. Als Stilrichtung wäre der prä- und poststationäre Expressionismus zu favorisieren. Der Vergleich mit dem bildenden Künstler trifft beim Attestotherapeuten nicht nur wegen der Ausübung des ärztlichen Berufes als Kunst zu, sondern ist wegen der Zuständigkeit beider Disziplinen für Kolossalgemälde naheliegend. Literarisch wird vom Attestotherapeuten einiges verlangt – schließlich soll er in der Lage sein, durch Verfertigung der Mixtura Problem-solvens – eben des Attestes oder des Gutachtens – den Patienten sogar vom Normalzustand in die Bedürftigkeits-Kategorie zu katapultieren. Hier erhält der homo recipiens all’ die guten Zuwendungen und Vorteile, ohne die man die Durststrecke zwischen Schulabschluss und Rente nicht kommod überstehen kann. Die Frage, ob es sich bei der Attesto- wirklich um eine -therapie handele, wurde schon ausführlich und positiv in der Literatur beantwortet. Einer alten Erkenntnis der Erfahrungsheilkunde zufolge BDI aktuell Interessante Urteile in Leitsätzen Fortsetzung von Seite 18 sind viele Krankheiten entwe- erberater, hilfsweise auch der spontan remittierend, durch die Bekanntschaft mit chronisch oder mit der her- Leuten, die attestogene Verkömmlichen Therapie ohnehin günstigungen beziehen, konnicht kurabel, sodass am Ende ditioniert werden. ein Gleichstand zwischen Sodann sind die Leiden der Attesto- und der klas- schwerpunktmäßig auf den sisch-tätigen Therapie zu re- Bewegungsapparat zu vergistrieren ist. Aus diesem Grun- lagern, weil hieraus die größde kann die Attestotherapie te Schubkraft für das atauch auf der höheren wissen- testotherapeutische Kataschaftlich-therapeutischen pult resultiert. Speziell das Ebene als satisfaktionsfähig Kurwesen hat seinen rakegelten, zumal ihre Heilmittel tenhaften Aufstieg eben dielediglich fiskalische Nebenwir- ser vis a tergo im engsten kungen aufweisen, von den Sinne des Wortes zu verdanFachvertretern keine hochpo- ken. tente Wirkung niedrigpotenDer attestopetierende Patiter Verdünnungen reklamiert ent – früher banal als „Renwird und die technische Pra- tenjäger“ bezeichnet, was an xisausstattung des Scribenten der Komplexität der Matemit Diktiergerät und Schreib- rie vollends vorbeiging – maschine als kostenarm und muss bestimmte Symptome somit zukunftsträchtig zu lis- liefern, ohne die der Theraten ist. Selbstverpeut allzu ständlich kann sehr zum Atauch die Hochtesto-Telepatechnologie then würde. Orthese bitte eingesetzt werAm besten den: eignet sich nicht Computer mit der Patient, einfach Textbausteinen der das Erliegen lassen! (heute: Autogebnis der Text – Red.) Mühen – die und einer ReiRente, die he VersatzstüKur, die Steucken können ererleichteden Attestotherapeuten rung, die sonstige Zahlung – weitgehend vom Ballast der stets vor Augen sieht und die individuellen Anpassung des Beschwerdelandschaft subTextes an den Patienten be- ordiniert. Redensarten wie freien und das umgekehrte „Das geht schon wieder weg“ Verfahren sicherstellen. oder „Wird wohl nicht viel Diese Methodik enthebt den sein“ oder „Was von selbst Arzt auch der Sorge um den gekommen ist, wird auch von Aussichtsreichtum seiner selbst wieder gehen“ wirken Scripturen: Bewährte Verfah- in der Attestotherapie wie ren und behördengängige toxische Antidota. Formulierungen sorgen dafür, Im Gravitationsfeld von Bedass das Tätigwerden des At- hördenstuben und Attestaustestotherapeuten für den Pa- wertern ist die Aggravation tienten zum Erfolgserlebnis der wegweisende Meridian wird. zum Therapieerfolg. Da das Skelett Hauptpfeiler Zu 2.: der Anspruchsberechtigungen ist, sollten sich auch die BeAuch der Patient spielt in schwerden hierauf stützen. der therapeutischen Zwei- Empfehlenswert ist nach Auserkiste eine nicht unbedeu- sage eines Knappschaftsältestende Rolle. Er muss zunächst ten, bereits zu Beginn der ateinmal am Stammtisch, von testotherapeutischen Patienden Sachbearbeitern der ten-Karriere nur noch mit eiKrankenkassen, Arbeits- und nem Gehstock herumzulauSozialämter oder vom Steu- fen. Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, das Utensil nicht wie einen Regenschirm irgendwo stehen zu lassen. Erfahrene Attestotherapeuten verfügen über eine Sammlung von Pro- und Orthesen, die Gutachten-Patienten mitbrachten, bei Antritt des Heimweges aber vergaßen. In der Wirtschaft sagt man „Lerne klagen ohne zu leiden“. Es hieße aggravieren, wollte man diesen Leitspruch generell auf die Interaktion von Attestotherapeut und Patient übertragen. Dennoch ist hier der Idealfall für den Ganzkörperstatus des Bescheinigungsheilkundlers benannt. Zu 3: Die richtige Methodik stellt in der Attestotherapie mehr noch als in den anderen – häufig auf die Mithilfe der Natur angewiesenen – großen Disziplinen den Schlüssel zum Erfolg dar. So muss der Therapeut alle sachdienlichen Hinweise, die zur Erhöhung des Grades geminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Rentenzahlung etc. führen, entgegennehmen, egal ob gute Bekannte, Sozialarbeiter, Sachbearbeiter, dilettantische Vorgutachter oder der Akten„Kommissar Zufall“ als Anzeigende zu Werke waren. Auch müssen – wie beim Notar – die beantragten Verfahren zum Petenten passen. Die Verwechslung einer Berufsmit einer Erwerbsunfähigkeit z.B. kann den Ruf des Therapeuten in etwa so beschädigen, wie die Herausnahme der falschen Niere den des Urologen. Der gute Attestheilkundler geht virtuos mit dem nach Dutzenden zählenden Register der Adressaten um, weiß jeden von ihnen stilistisch zu imitieren und generiert Therapeutika höchster Scriboverfügbarkeit. Die so verfassten Atteste und Gutachten weisen alle Merkmale einer dynami(ti)schen Hohlladung auf: Obschon Schlecht für die Bauämter? Beamte müssen Bestechungsgelder versteuern Bestechungsgelder, die ein Beamter angenommen hat, gelten als „sonstige Einkünfte“ und müssen versteuert werden. BFH, Az.: IX R 97/97 § Wohnungskündigung: Vorgetäuschter Eigenbedarf macht haftbar Wer einen Eigenbedarf vortäuscht, um so den Mieter aus der Wohnung zu bekommen, kann für den Differenzmietschaden des Mieters haftbar gemacht werden. LG Paderborn, Az.: 11 S 79/00 Kritik am Vorgesetzten: Kein Kündigungsgrund Wer Kritik an seinem Vorgesetzten übt, kann nicht ohne weiteres gekündigt werden, solange die Kritik sachlich bleibt. Ein Arbeitnehmer hat nämlich ein Recht auf eine abweichende Meinung. ArbG Frankfurt/M., Az.: 7 Ca 3875/01 Arbeitsloser darf kurz nach Mallorca etc. Ein Arbeitsloser darf für ein paar Tage verreisen, z.B. über das Wochenende, ohne deshalb seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren. BSG, Az.: B 11 AL 71/00 R BDI aktuell 10-2002 19 BDI aktuell Interessante Urteile in Leitsätzen Landgericht Dortmund: Patient muss selbst den Beipackzettel lesen Wenn ein Arzt Medikamente verordnet, ist er gemäß § 11 Arzneimittelgesetz nur dann zur Risikoaufklärung verpflichtet, wenn das Risiko im Beipackzettel des Medikamentes nicht erläutert wurde. Deshalb kann eine Frau, die den Beipackzettel nicht gelesen hat, keinen Schadensersatz vom Arzt verlangen. LG Dortmund, Az.: 17 O 110/98 § Auslandsaufenthalt: Wohnung vorzeitig kündbar Ein Mieter, der für ein Jahr im Ausland arbeiten wird, kann seine Wohnung mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen, wenn der Vermieter nicht einer Untervermietung zustimmt. LG Mönchengladbach, Az.: 1 S 154/98 Urlaubsgeld: Nur zur Abreise fällig Ein Mitarbeiter hat nur dann einen Anspruch auf Urlaubsgeld, wenn er tatsächlich seinen Urlaub antritt. Ist dies wegen eines Krankenhausaufenthaltes z.B. nicht möglich, kann der Arbeitgeber das bereits gezahlte Urlaubsgeld zurückverlangen. BAG, Az.: 9 AZR 255/96 20 BDI aktuell 10-2002 Fortsetzung von Seite 19 zum großen Teil hohl, zentrieren form ist sie umweltschonend, weil sie auf das Wesentliche und spren- keine pharmazeutischen Produkgen nicht nur den Rahmen ge- te mit all ihren Abfall- und Nebenwohnter Doerzeugnissen hersis-Wirkungszustellen sind und Beziehungen, Recycling-Papier sondern auch für die Scripten den Abwehrverwendet werBenommenheit gürtel abschläden kann. In der beim giger Bescheimedizinischen Therapeuten de. Intention ist dieGute Expose Heilkunde nate des Atganzheitlich-extestotheraplorativ, einfühlpeuten versam und in höchsmögen das Leben des Patien- tem Maße verständnisvoll: Ulten nachhaltiger zur Sonnen- tra posse nemo obligatur. seite zu verschieben als der Nebenwirkungen wie leichRest der Somato- und Psy- tes Benommenheitsgefühl, chotherapie. Kopfschmerz oder vertigo Zusammenfassend ist die in- beim Blick zum Gegenüber tensivierte Attestotherapie treten selten und überwiedie zeitgemäße Behandlung gend beim Therapeuten schlechthin: In der Darreichungs- selbst auf. Die Behandlung durch andere Fächer kann ungestört weitergeführt werden, sodass fachliche Diskurse verschiedener Ärzte über die optimale Diagnostik und Therapie wohltuend entfallen können. Kurzum: Der Attestotherapeut und auch der Intensiv-Attestotherapeut sollten die primäre Anlaufstelle aller Patienten sein. (BY) Nachwort: Der Verfasser ist dem Autor des originellen Artikels „Arzt oder Attestotherapeut?“[2] für zahlreiche Anregungen zu außerordentlichem Dank verpflichtet. Literatur: [1] „MMW“ 131 (1989) S. 273 ff. [2] „Der Allgemeinarzt“ 5/1991, S. 324 ff. Krankenhausärzte „Wir ersticken in der Administrationslawine!“ Bereits seit Jahren wird sowohl vom Bundesministerium für Gesundheit als auch von den Krankenkassen versucht, die Krankenhäuser zur „Leistungsverdichtung“ zu zwingen: Unveränderte Mitarbeiterzahlen sollen höhere Patientenzahlen mit kürzeren Verweildauern im Krankenhaus modernsten Anforderungen entsprechend behandeln und darüber hinaus umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen. Bisher haben die unmittelbar am Patienten tätigen Mitarbeiter des FEK im Bewusstsein der Verantwortung für die Gesundheitssicherung in Neumünster versucht, die fast unlösbare Aufgabe zu erfüllen, ohne den Konflikt zwischen medizinischer Fortentwicklung und unzureichenden finanziellen Mitteln an die Öffentlichkeit zu tragen. Inzwischen ist die stetig steigende Belastung durch Prozessoptimierung im Krankenhaus jedoch nicht mehr zu kompensieren: Überstunden sind unvermeidbar, für qualifizierte Ausund Weiterbildung ist keine Zeit mehr und die zunehmende Verlagerung unbewältigter Regeltätigkeiten in BereitschaftsdienstZeiten bewirkt unzumutbare Arbeitszeitregelungen. Der Versuch, die Leistungsfähigkeit des medizinischen Personals durch die Vorschriften zur Qualitätssicherung weiter zu steigern, erzwingt eine weitere Reduktion patientennaher Tätigkeiten zugunsten unangemessen ausgeweiteter Administration. In dieser Situation wird die Einführung des neuen Abrechnungssystems mit Fallpauschalen in Diagnosis Related Groups (DRG) für Krankenhausleistungen die ohnehin schon eingeschränkte Kapazität für patientennahe Versorgungsleistungen kritisch reduzieren. (Mitarbeiter des Friedrich-EbertKrankenhauses, Friesenstr. 8, 24534 Neumünster, in: Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt, 8/2002 – Auszug) Steuern Ringelpiez-Schenkung funktioniert! Schenkt eine Mutter ihren minderjährigen Kindern einen Geldbetrag, der zeitnah dem Vater zur Finanzierung der Anschaffung eines Grundstücksanteils als Darlehn gewährt wird, über- trägt der Vater alsdann die Hälfte des Grundstücks auf die Mutter und investiert diese einen Betrag in die Renovierung des Gebäudes, der dem Wert ihres Anteils entspricht, dann ist die Darlehensgewährung nicht rechtsmissbräuchlich. (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Februar 2002 - IX R 32/98). BDI aktuell Interessante Urteile in Leitsätzen Missverständliche Risikohinweise im Anlageprospekt: Berater haftet Ein Unikat: Das Arzneimittelkursbuch 2002/03 Risikohinweise in einem Anlageprospekt, die missverständlich formuliert sind, müssen vom Anlageberater erläutert werden. Unterbleibt eine Erklärung, macht sich der Anlageberater schadensersatzpflichtig. Fakten und Vergleiche für 14.000 Medikamente 2.464 Seiten, Dünndruck, Format: 21 x 24 cm, € 109,— ISBN 3-921687-28-4 A.T.I. Arzneimittelinformation Berlin GmbH, Fax-Nr. 030/794902-20 E-Mail: [email protected], Internet: www.arznei-telegramm.de Die neue Auflage dieses Standardwerkes setzt wiederum Maßstäbe in Systematik und Transparenz. Die Redaktion des monatlich erscheinenden „arznei-telegramms“ hat ihre ständigen Recherchen in diesem Buch untergebracht. Die Evidenz-Basierung scheint überall Dreh- und Angelpunkt der Darstellung zu sein, mit teilweise gravierenden Folgen. Die systematische Listung der — lt. Verlag — rund 14.000 Medikamente erfolgt in drei Kategorien: Grün (Mittel der Wahl, Mittel der Reserve), grau (sog. umstrittene Therapieprinzipien, dokumentierter Nutzen wird durch besondere Risiken in Frage gestellt) und rot (zweifelhaftes oder überholtes Therapieprinzip). So wird auf den ersten Blick klar, welche Evidenz die Autoren aus der Fülle der Informationen herausgefiltert haben. Die Verfasser stellen neben einer kritischen Bewertung der Substanzen und ihrer Indikationen die Handelsnamen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die Preise, Anwendungsgebiete und Dosierungen, Gegenanzeigen/ Vorsichtsmaßnahmen und unerwünschte Wirkungen dar. Die Tabellen mit den Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sind lang geraten. Die Redaktion hat aber eine Kennzeichnung in Richtung klinisch bedeutsamer oder nur geringer Relevanz vorgenommen. Die Autoren kultivieren seit je einen gewissen Purismus, der sich diametral mit dem kunterbunten Pharma-Marketing kreuzt. Das kann sich nur leisten, wer seine Information verkauft und keine Anzeigen benötigt. Bei der Diabetestherapie geht es geradezu herzlos zur Sache. Ergebnisse der UKPDS und gleichwertiger Studien geben die Linie vor. Bei den oralen Medikamenten werden Glibenclamid und Metformin (mit Warnung vor deren Kombination) grün gekennzeichnet. Die schönen Hochglanzprospekt-Bewohner Glitazone und Glitinide rangieren in der Grauzone fraglicher Kosten/Nutzen/Risiko-Relation. Glukosidase-Hemmer wie die Acarbose landen mitsamt der Alpha-Liponsäure und dem Guar im roten „Forget-aboutBereich“. Die Kunst-Insuline der Typen -Aspartat, -Glargin und -Lispro fielen mangels Zusatznutzen durch den Rost. Das rigide Sichtungsprinzip des Marktes nach Evidenzkriterien wird offenbar durchgängig angewandt. Eine besondere Delikatesse des Verlages ist seit je seine oft kopierte aber nie erreichte Durchleuchtung des Preisgefüges am Generika-fähigen Markt, dessen Grotesken nur noch Kopfschütteln hervorrufen können. Die seit Jahren protrahierte Kettenreaktion der jedes Budget zur Explosion bringenden Pharmapreise ist nicht nur auf die sog. Innovationen zurückzuführen, sondern auch auf die weitgehend fehlende Konkurrenz im Generikamarkt. Das Buch listet unbarmherzig untereinander alle Hersteller einer Substanz gestaffelt nach Preisen. Beispiel Atenolol: Hier setzt man den Preis des Originals als 100 Prozent. Es folgen 5 weitere Hersteller mit exakt demselben Preis, dann noch 19 Hersteller mit etwas niedrigeren Preisen, die sich auf dem Niveau zwischen 83 und 100 Prozent des Originalpreises ballen. Von ihnen befinden sich allein 12 in der Preiszone zwischen 91 und 87 Prozent des Originalpreises. Unterhalb von 83 Prozent des Originalpreises gibt es keinen Anbieter. Schnell wird klar, dass die Aut-idem-Regelung wenig Hirnschmalz auf der Erfinderseite hatte. Ähnlich sieht es bei den meisten umsatzstarken GenerikaSubstanzen aus. Wie weit ist man von der Plünderung der Sozialkassen entfernt, wenn 25 Firmen mit 25 Außendiensten und 25 mal Werbeaussendungen eine und die gleiche Pillenschachtel in die Arztfedern drücken wollen und dabei Preisähnlichkeiten wie an deutschen Tankstellen promovieren? Ungefragt liefert das Werk en passant die harte Basis auch für derlei Überlegungen. Das Buch hat nicht nur physisches und inhaltliches Gewicht, sondern kostet auch etwas. Wer ziemlich klar durchschauen möchte, sollte es sich leisten. Eine Internet-Version wird angeboten. (BY) OLG Stuttgart, Az.: 10 U 118/97 Wann Pflicht zur Räumung der Unfallstelle? Wenn eine Unfallstelle für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellt, muss sie unverzüglich geräumt werden. OLG Zweibrücken Az.: 1 Ws 83/01 § Geld für Grabpflege bleibt bei der Kirche Das Geld, das von einer Heimbewohnerin für die Pflege ihres Grabes bei der Kirche hinterlegt worden ist, kann nicht von dem Sozialamt eingezogen werden. OVG Münster Az.: 16 A 3819/99 Gute Nachricht: Darlehen aus der Kaiserzeit ist verjährt Eine Hypothek auf ein Hofgut in Stendal in SachsenAnhalt, das noch aus der Kaiserzeit stammt, ist inzwischen verjährt und muss nicht mehr zurückgezahlt werden. BGH, Az.: XI ZR 283/00 BDI aktuell 10-2002 21 BDI aktuell Interessante Urteile in Leitsätzen Schneller als 130 auf der Autobahn: 20 Prozent Unfallhaftung Ein Autofahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf der Autobahn deutlich überschreitet und hierbei in einen Unfall verwickelt wird, muss auch dann 20% des Schadens tragen, wenn er den Unfall nicht verursacht hat. OLG Hamm, Az.: 8 U 191/99 § Betriebliche Altersversorgung: Arbeitgeber kann kündigen Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich jederzeit dazu berechtigt, eine Betriebsvereinbarung bezüglich einer Altersversorgung der Arbeitnehmer zu kündigen. Unangetastet von der Kündigung bleiben jedoch die bereits entstandenen Anwartschaften. BAG, Az.: 3 ABR 44/00 Abschreibung von Immobilien nicht nach Schema F Immobilienbesitzer müssen sich dann nicht an die festen AfA-Sätze halten, sondern können Gebäude schneller abschreiben, wenn sie durch ein Gutachten belegen können, dass das betreffende Gebäude nur noch eine Lebensdauer von 40 oder 50 Jahren hat. FG Köln, Az.: 8 K 6294/95 22 BDI aktuell 10-2002 Quod erat exspectandum Hormonersatztherapie in der Postmenopause kontraindiziert Von Frank P. Meyer, Klinischer Pharmakologe (Magdeburg) Seit mehr als 30 Jahren gehört es fast zum guten Ton, dass Frauen in der Postmenopause einer Hormonersatztherapie mit Estrogenen oder Estrogen-GestagenKombinationen unterzogen werden. Die unbehandelte Postmenopause gilt bei vielen Meinungsbildnern als potentiell pathologischer Zustand, obwohl prospektive Langzeitstudien bislang fehlten. Aber hier gilt die klassische Regel für aggressive Marketingstrategien – wenn Studien fehlen, müssen »Konsensuspapiere« das Vakuum füllen und den Umsatz ankurbeln. So formulierte Kuhl 1992 für den »Züricher Gesprächskreis«: „Eine Substitution mit Östrogenen und Gestagenen ist aus prophylaktischen und therapeutischen Erwägungen anzuraten...“ Dagegen konnte ein kritischer Beitrag zu diesem Thema »nur« im arznei-telegramm veröffentlicht werden (Mühlhauser et al. 1995), da andere Zeitschriften ablehnten. Obwohl in der HERS-Studie bereits 1998 gezeigt wurde, dass bei Frauen mit koronarer Herzkrankheit (KHK) in der Postmenopause eine Hormonersatztherapie das weitere KHK-Risiko nicht vermindert, eine Sekundärprävention also nicht sinnvoll ist, wird im MSDManual (6. Auflage, 2000, S.2357) eine Estrogensubstitution bei Frauen in der Menopause noch empfohlen, weil „das Risiko einer Herzerkrankung um 50% verringert ist“. Zusätzlich zu der Falschinformation wird hier noch mit dem sinnlosen – aber umsatzförderlichen – Wert der relativen Risikoreduktion manipuliert. Wir werden im Folgenden auf zwei aktuelle Studien eingehen, in denen eine Hormonersatztherapie mit der Kombination konjugierter Estrogene (0.625 mg/d) plus Medroxyprogesteronacetat (2.5 mg/d) bei postmenopausalen Frauen im Rahmen der Sekundärprävention (HERS) und der Primärprävention (WHI) überprüft wurde. Diese Kombination entspricht dem in Deutschland zugelassenen Präparat Climopax® 0.625 / 2.5mg Dragees. 1. Vorbemerkungen zur Darstellung des Behandlungseffektes An Hand der Originalarbeiten ist es möglich, alle relevanten Daten zu extrahieren. Die Häufigkeit der Ereignisse, z.B. KHK, Schlaganfall usw., wird in den Spalten Placebo und Hormone in Prozent angegeben. Die Ereignisreduktion durch Hormone (im Vergleich zu Placebo) errechnet sich, indem die Prozentwerte »Hormone« von »Placebo« subtrahiert werden. Dann ist es logisch, dass negative Werte der Ereignisreduktion nach der Gabe von Hormonen eine Ereigniserhöhung darstellen. Daraus werden dann die klinisch relevanten Werte errechnet (100 dividiert durch Ereignisreduktion). NNT (number needed to treat) bedeutet die Anzahl der Patienten, die mit Hor- Tabelle 1: Heart and Estrogen/Progestin Replacement Study Follow-up, HERS II (Grady et al. 2002) Kardiovaskuläre Ereignisse 2321 Frauen (67 ±7 Jahre, Postmenopause) mit KHK wurden randomisiert: Konjugierte Estrogene (0.625 mg/d) plus Medroxyprogesteronacetat (2.5 mg/d) versus Placebo. Komorbidität: Herzinfarkt 50.5%, PTCA 43.5%, Bypass 40.5%, Herzinsuffizienz 10.5%. Komedikation: Acetylsalicylsäure 80%, Beta-Blocker 33%, Statine 37.5%, ACE-Hemmer 16.5%. Mittlere Beobachtungsdauer HERS II 2.7 Jahre (nach 4.1 Jahren HERS). Ereignis Placebo Hormone Ereignisreduktion* (n=1165) (n=1156) % Primäre Endpunkte KHK KHK, tödlich Herzinfarkt, nicht tödlich Sekundäre Endpunkte (Auswahl) Bypass PTCA Schlaganfall, TIA Gesamtmortalität NNT NNH NNK n n n 9.5 5.4 5.3 9.6 5.4 5.3 - 0.1 0 0 - 1000 ∞ ∞ - 4.3 6.1 4.7 8.2 4.5 6.9 5.1 8.6 - 0.2 - 0.8 - 0.4 - 0.4 - 500 125 250 - 250 * negative Werte der Ereignisreduktion bedeuten Ereigniserhöhung durch die Hormonbehandlung NNT: number needed to treat, NNH: number needed to harm, NNK: number needed to kill, KHK: koronare Herzkrankheit, PTCA: perkutane Angioplastie, TIA: transitorische ischämische Attacke BDI aktuell Interessante Urteile in Leitsätzen Fortsetzung von Seite 22 monen behandelt werden müssen, um während der Beobachtungszeit ein Ereignis zu verhindern. Dieser positive Effekt kommt in den nachfolgenden Studien aber praktisch nicht vor! NNH (number needed to harm) bedeutet die Anzahl der Patienten, die mit Hormonen behandelt werden, um während der Beobachtungszeit ein unerwünschtes Ereignis zu erzeugen. Das ist immer dann der Fall, wenn unter »Hormonen« mehr Ereignisse auftreten als unter »Placebo« (= negative Ereignisreduktion). NNK (number needed to kill) bedeutet die Anzahl der Patienten, die mit Hormonen behandelt werden, um während der Beobachtungszeit ein tödliches Ereignis zu erzeugen. NNK ist praktisch die fatale Sonderform von NNH. 2. Sekundärprävention bei Frauen mit KHK in der Postmenopause Mit diesem Problem beschäftigen sich die HERS (Heart and Estrogen/Progestin Replacement Study)- und die HERS II (Follow-up)-Studie. Auf HERS soll hier nicht näher eingegangen werden. Hier wurde der Einfluss einer Hormonersatztherapie im Vergleich zu Placebo auf die Häufigkeit der KHK bei postmenopausalen Frauen überprüft, die schon unter einer KHK litten. Insgesamt wurde das Risiko der KHK durch Hormone in fünf Jahren nicht verändert. Da es aber im ersten Jahr zu einer Erhöhung des Risikos kam, während das Risiko vom dritten bis fünften Jahr reduziert war, wurde die Folgestudie (Follow-up) HERS II angeschlossen, in die 2.321 Frauen einbezogen wurden, die randomisiert und doppelblind entweder Hormone oder Placebo erhielten. Die Folgestudie HERS II lief noch über 2,7 Jahre. In Tabelle 1 werden die kardiovaskulären Ereignisse dargestellt, die während dieser Zeit auftraten. Insgesamt ist zu erkennen, dass positive Ereignisse (NNTWerte) durch die Hormontherapie nicht auftraten. Es wurden entweder Schäden verursacht (NNH) oder sogar fatale Ereignisse (NNK) hervorgerufen. Die Unterschiede sind aber statistisch nicht signifikant und klinisch nicht relevant. Das gleiche trifft zu für die nicht kardiovaskulären Ereignisse, die in Tabelle 2 dargestellt werden. Es kommen nur NNH- und NNK-Werte vor. Es werden durch die Hormone weder thromboembolische Ereignisse (tiefe Venenthrombosen, Lungenembolien) noch Krebsfälle (Brust, Colon, Lunge, Endometrium usw.) oder Frakturen (Hüfte, Handgelenk, Wirbelkörper usw.) verhindert. Schlussfolgerung: Eine routinemäßige Hormonersatztherapie im Rahmen einer Sekundärprävention bei postmenopausalen Frauen ist nicht indiziert. Sie wirkt sich insgesamt eher negativ aus! 3. Primärprävention bei »gesunden« Frauen in der Postmenopause In die WHI (Women’s Health Initiative)-Studie (2002) wurden 16.608 Frauen zwischen 50 und 79 Jahren mit intaktem Uterus einbezogen. Die Rekrutierung erfolgte zwischen 1993 und 1998 an 40 klinischen Zentren in den USA. Die vorgesehene Studiendauer betrug 8,5 Jahre. Am 31.Mai 2002 wurde die Studie nach 5,2 Jahren aber vorzeitig abgebrochen, da die Zahl der Erkrankungen an invasivem Brustkrebs in der Hormongruppe im Vergleich zur Placebogruppe die vorher festgelegte Sicherheitsgrenze überschritt. Außerdem war die NutzenSchaden-Bilanz, ausgedrückt als »Globalindex«, insgesamt negativ. Die Detailergebnisse von WHI werden in Tabelle 3 subsummiert. Auf den ersten Blick wird das insgesamt negative Ergebnis deutlich – NNH- und NNKWerte überwiegen, lediglich Frakturen traten unter Hormonen etwas seltener auf (7.6%) als unter Placebo (9.7%). Das bedeutet eine Ereignisreduktion von 2.1%. Daraus errechnet sich ein NNT-Wert von 48 (100 dividiert durch 2.1). Das bedeutet, dass 48 »gesunde« Frauen über mehr als 5 Jahre mit Climopax® (0.625/2.5 mg) behandelt werden müss- Tabelle 2: Heart and Estrogen/Progestin Replacement Study Follow-up, HERS II (Hulley et al. 2002) Nicht kardiovaskuläre Ereignisse Angaben zu den Patienten: s. Tabelle 1 Ereignis Tiefe venöse Thrombose Lungenembolie Gallenchirurgie Krebsfälle Krebsfälle, tödlich Frakturen Placebo Hormone Ereignisreduktion* (n=1165) (n=1156) % 0.8 1.0 -0.2 0.2 0.5 -0.3 2.1 3.5 -1.4 3.8 5.0 - 1.2 1.7 2.6 - 0.9 6.4 7.8 - 1.4 NNT NNH NNK n - n 500 333 71 83 71 n 111 - * negative Werte der Ereignisreduktion bedeuten Ereigniserhöhung durch die Hormonbehandlung NNT: number needed to treat, NNH: number needed to harm, NNK: number needed to kill Ehevertrag: Verzicht auf Unterhalt bleibt wirksam Wenn ein Ehepaar in einem Ehevertrag vereinbart, dass beide Partner bei einer Trennung auch bei sozialer Bedürftigkeit auf Unterhalt verzichten, so kann dieser Vertrag nicht später wegen Sittenwidrigkeit angefochten werden, wenn die Bedürftigkeit bei Vertragsschluss noch nicht bestanden hat. OVG Karlsruhe, Az.: 2 WF 29/00 § Vormundschaftsgericht kann künstliche Ernährung beenden Ein Vormundschaftsgericht ist berechtigt, die künstliche Ernährung einer Patientin einstellen zu lassen, wenn die Patientin einen deutlichen und ernsthaften Sterbewillen geäußert hat. OLG Düsseldorf, Az.: 25 Wx 128/00 Umschulung vor Praxiseröffnung: Als vorweggenommene Betriebsausgabe absetzbar Umschulungskosten können dann als vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Steuerzahler zuvor arbeitslos war und nach der Umschulung eine eigene Praxis eröffnet. FG Düsseldorf, Az.: 10 K 3721/98 E BDI aktuell 10-2002 23 BDI aktuell Interessante Urteile in Leitsätzen Na so was: Kasse muss Urlaub am Toten Meer nicht bezahlen Krankenkassen müssen einen Urlaub ihres Versicherungsnehmers am Toten Meer auch dann nicht bezahlen, wenn sich ein solcher Urlaub positiv auf die Gesundheit des Versicherungsnehmers auswirken würde. SG Dortmund, Az.: S 8 KR 221/00 Fortsetzung von Seite 23 ten, um irgendein Frakturereignis (Hüfte, Wirbelkörper, Fuß, Finger oder andere) bei einer (1) Patientin während dieser Zeit zu vermeiden. Dieses Ergebnis ist zwar statistisch signifikant, aber klinisch völlig irrelevant, vor allem unter dem Aspekt, dass alle primären Endpunkte und auch alle anderen sekundären Endpunkte negativ ausgefallen sind. Schlussfolgerung: Eine Hormonersatztherapie im Rahmen der Primärprävention bei postmenopausalen Frauen ist nicht indiziert. Sie wirkt sich insgesamt negativ aus. teil der Fall. Also: Keine Sekundärprävention cerebrovaskulärer Erkrankungen mit Hormonen bei postmenopausalen Frauen. Wegen der bekannten Risiken einer Estrogensubstitution in der Postmenopause (Lacey et al. 2002) ist gegenwärtig auch ihre präventive oder therapeutische Anwendung bei Multiinfarkt-Demenz oder AlzheimerDemenz nicht zu empfehlen (Yaffe et al. 1998). 5. Zusammenfassung Im Gegensatz zur Annahme von Marketingexperten der pharmazeutischen Industrie und industrieabhängiger »opinion leaders« ist die Postmenopause per se offenbar keine Erkrankung. Die großen Studien HERS und WHI belegen eindeutig (prospektiv, randomisiert, doppelblind, Placebo-kontrolliert), dass eine Hormonersatztherapie im Rahmen der Sekundär- und Primärprävention nicht indiziert ist. Die Patientinnen haben davon keinen Nutzen zu erwarten. In summa ist der Schaden sogar größer, wie an den dominierenden NNH- und 4. Was gibt es noch? § Recht auf rauchfreien Arbeitsplatz Eine Arbeitnehmerin, die unter Asthma leidet, hat ein Recht einen rauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt zu bekommen, wenn sie bereits nach zehn Tagen nach ihrer Versetzung in ein „Raucherbüro“ unter starken Bronchialbeschwerden leidet. ArbG Frankfurt/M. Az.: 6 BV 167/01 Sohn wird frech: Schenkung kann rückgängig gemacht werden Wenn ein Sohn den Vater, nachdem dieser ihm ein Einfamilienhaus mit großem Grundstück geschenkt hat, beleidigt und als „geisteskrank“ bezeichnet, kann der Vater die Schenkung rückgängig machen, da er eine solch „undankbare Gesinnung des Beschenkten“ nicht hinnehmen muss. OLG Hamm, Az.: 10 U 173/95 24 BDI aktuell 10-2002 Viscoli et al. (2001) haben in einer randomisierten, doppelblinden, Placebo-kontrollierten Studie 664 postmenopausale Frauen, die innerhalb der letzten 90 Tage einen Schlaganfall oder eine transitorische ischämische Attacke erlitten hatten, einer Estrogentherapie (1 mg Estradiol-17β/Tag) unterzogen. Im Mittel nach 2,8 Jahren hat Estradiol weder die Gesamtmortalität noch die Schlaganfallhäufigkeit reduziert. Eher war auch hier das Gegen- NNK-Werten zu erkennen ist. Zum wiederholten Mal wird deutlich, dass die Empfehlungen von selbsternannten Experten in so genannten Konsensuspapieren für Ärzte nicht hilfreich sind und den Patienten lediglich schaden – ganz zu schweigen von der sinnlosen finanziellen Belastung der Solidargemeinschaft der Versicherten. Literatur Grady D, Herrington D, Bittner V, Blumenthal R, Davidson M, Hlatky M, Hsia J, Hulley S, Herd A, Khan S, Newby LK, Waters D, Vittinghoff E, Wenger N for the HERS Research Group. Cardiovascular Disease Outcomes During 6.8 Years of Hormone Therapy. Heart and Estrogen/Progestin Replacement Study Follow –up (HERS II). JAMA.2002; 288: 49-57 Hulley S, Furberg C, Barrett-Connor E, Cauley J, Grady D, Haskell W, Knopp R, Lowery M, Satterfield S, Schrott H, Vittinghoff E, Hunninghake D for the HERS Research Group. Noncardiovascular Disease Outcomes During 6.8 Years of Hormone Therapy. Heart and Estrogen/Progestin Replacement Study Follow-up (HERS II). JAMA.2002; 288: 58-66. Kuhl H. Substitutionstherapie mit Östrogen und Gestagen. Dt Ärztebl 1992; 89: B-664. Lacey JV, Mink PJ, Lubin JH, Sherman ME, Troisi R, Hartge P, Schatzkin A, Schairer C. Menopausal Hormone Replacement Therapy and Tabelle 3: Women’s Health Initiative, WHI (2002) 16608 Frauen (63 ± 7 [50-79] Jahre, Postmenopause) ohne KHK wurden randomisiert: Konjugierte equine Estrogene (0.625 mg/d) plus Medroxyprogesteronacetat (2.5 mg/d) versus Placebo. Primärer Endpunkt: KHK (nicht tödlicher Herzinfarkt oder KHK-Tod). Primäres negatives Ereignis: Brustkrebs. Vorgesehene Beobachtungsdauer: 8.5 Jahre. Studienabbruch nach 5.2 Jahren Ereignis Placebo Hormone Ereignisreduktion* (n=1165) (n=1156) % Primäre Endpunkte KHK KHK, tödlich Herzinfarkt, nicht tödlich Brustkrebs Sekundäre Endpunkte Schlaganfall Venöse Thromboembolie Kardioovaskuläre Erkrankungen Krebs, gesamt Frakturen, gesamt Gesamtmortalität Globalindex NNT NNH NNK n n n 1.5 0.3 1.2 1.5 1.9 0.4 1.6 2.0 - 0.4 - 0.1 - 0.4 - 0.5 - 250 250 200 1000 - 1.0 0.8 6.7 5.6 9.7 2.7 7.7 1.5 1.8 8.2 5.9 7.6 2.7 8.8 - 0.5 - 1.0 - 1.5 - 0.3 2.1 0 - 1.1 48 - 200 100 67 333 91 ∞ - * Legende siehe Tabelle 1 Globalindex: repräsentiert das erste Ereignis, welches bei jedem Patienten auftreten kann, bezogen auf: KHK, Schlaganfall, Lungenembolie, Brustkrebs, Endometriumkrebs, kolorektaler Krebs, Hüftfraktur, Tod aus anderer Ursache. BDI aktuell Interessante Urteile in Leitsätzen Wegfall der Hormon-Massensubstitution Im BDI-Rundschreiben stand es schon 1995 Die Redaktion von BDI aktuell bemüht sich seit Jahren um eine möglichst unabhängige Information. Vieles wurde – oftmals gegen zweckgebundene Kritik – frühzeitig publiziert, was sich Jahre später als Standarderkenntnis stabilisierte. Dazu zählen die Fragwürdigkeit einer Trinkwasserfluoridierung oder Fluortherapie, die Massentherapie mit L-Thyroxin zur vermeintlichen Dauerkontrolle szintigraphisch-subsumptiver Pseudostrumen, die Überflüssigkeit hochtechnisierter Tumornachsorgeschemata für Mamma- und Coloncarzinome, die Generalzuständigkeit der „Uraltsubstanz“ Cholesterin für die Arteriosklerose und auch die allgemeine Substitution des weiblichen Geschlechts mit Sexualhormonen. Professor Meyer hat in seinem vorangehenden Artikel zur Hormonsubstitution Recht und doch nicht ganz Recht mit der Feststellung Fortsetzung von Seite 24 Risk of Ovarian Cancer. JAMA. 2002; 288: 334-341. Mühlhauser I, Kimmerle R, Berger M. Langzeittherapie mit Sexualhormonen zur Krankheitsverhütung und Lebensverlängerung in der Postmenopause. Offene Fragen und Kontroversen unter besonderer Berücksichtigung des Diabetes mellitus. arznei-telegramm. 1995; Heft 4: Sonderbeilage. Viscoli CM, Brass LM, Kernan WN, Sarrel PM, Suissa S, Horwitz RI. A Clinical Trial of Estrogen-Replacement Therapy after Ischemic Stroke. N Engl J Med. 2001; 345: 1243-1249. Women’s Health Initiative Investigators. Risks and Benefits of Estrogen Plus Progestin in Healthy Postmenopausal Women. Principal Results from the Women’s Health Initiative. Randomized Controlled Trial. JAMA. 2002; 288: 321-333. Yaffe K, Sawaya G, Lieberburg I, Grady D. Estrogen Therapy in Postmenopausal Women. Effects on Cognitive Function and Dementia. JAMA. 1998; 279: 688-695. Anschrift des Verfassers Prof. em. Dr. Frank P. Meyer Magdeburger Str. 29 D-39167 Groß Rodensleben „Dagegen konnte ein kritischer Beitrag zu diesem Thema ‚nur’ im arznei-telegramm veröffentlicht werden (Mühlhauser et al. 1995), da andere Zeitschriften ablehnten“. Genau der Artikel des arzneitelegramms wurde vom BDIRundschreiben (so unser damaliger Titel) komplett 8-seitig nachgedruckt (BDI-RS 78/1995, Seiten 216 ff.). Im Vorspann zu dem Nachdruck schrieben wir: „Non-consensus: Ist der Status ‚Frau’ eine lebenslange Indikation zur Hormontherapie?“ und weiter: „Glaubt man den frei verteilten wissenschaftlichen Medien und ihren zahlreichen Workshop-Experten, so kann es eine Frau ohne Hormontherapie eigentlich nicht mehr geben: Ab der Pubertät werden Sexualsteroide zur Zyklusregulation und Kontrazeption benötigt – in der vierten Dekade auch zur Prozeption – und mit Beginn der Menopause scheinen Hormone auf Dauer unverzichtbar zur Prophylaxie aller Art: gegen die Osteoporose, die Koronarsklerose, die Menopause und weitere Inzidentien des nahenden Alters. Ein wunderbarer Markt hat sich entwickelt, der mit jährlichen Milliardenumsätzen das hohe Lob des Frauenschutzes artikuliert. Wer einwendet, dass die Routinesubstitution – nicht die gezielte – auf keinerlei valide prospektive Studien referieren kann, gilt als Störenfried, der wahre Segnungen von den Patientinnen weghalten möchte. ‚Wissenschaftlich’ hagelt es dann Meta- und andere Wegwerfanalysen, unter denen der Kritiker schnell begraben ist.“ So unser Originalton im Juli 1995, welchem wir auch im Jahre 2002 nichts hinzuzufügen haben. (BY) Privatpatienten im Krankenhaus Honorarminderung nach § 6a GOÄ Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 13.06.2002, Az.: III ZR 186/01 über die Minderungspflicht gemäß § 6a GOÄ entschieden. Nach diesem höchstrichterlichen Urteil sind alle Leistungen gegenüber stationär aufgenommenen Patienten minderungspflichtig. Der BGH hat der Begründung, dass bei außerhalb der stationären Einrichtung erbrachten Leistungen keine Einrichtung oder Personal der aufnehmenden Einrichtung in Anspruch genommen wird, keine Bedeutung beigemessen. Entscheidend sei, dass der sozialversicherte Patient für den Krankenhausaufenthalt denselben Pflegesatz zu zahlen hat und damit zugleich die Kosten für extern erbrachte Leistungen abgegolten seien. Nach diesem Urteil wird kein Unterschied gemacht, ob die Leistungen in einer niedergelassenen Praxis erbracht wurden oder durch einen angestellten Arzt eines anderen Krankenhauses. Dieses hat zur Folge, dass zukünftig alle Leistungen gegenüber stationär aufgenommenen Patienten zu mindern sind. Die Minderung beträgt bei auswärtigen stationären Patienten 15%, mit Ausnahme von auf Belegabteilungen aufgenommenen Patienten. (RAB) Vertragsarzt im Urlaub: Haftung läuft weiter Praxisinhaber können für Fehler, die einem Vertreter während ihrer Urlaubszeit unterlaufen, haftbar gemacht werden. BGH, Az.: VI ZR 321/98 Kollege bedient Stechuhr: Doppelter Rauswurf! Ein Kollege darf nicht für einen anderen die Stechuhr in einem Unternehmen bedienen. Der Arbeitgeber hat das Recht, bei einem solchen Betrug beiden Arbeitnehmern zu kündigen. ArbG Frankfurt/M., Az.: 18 Ca 8392/00 Gibt’s das? Gewinner muss Gerichtskosten übernehmen Wer bei einem Zivilprozess obsiegt, muss dann die Prozesskosten tragen, wenn der unterlegene Prozessbeteiligte bankrott ist und ein Vollstreckungsversuch der Staatskasse bei ihm scheitert. In einem solchen Fall ist der Prozessgewinner Zweitschuldner und muss die Prozesskosten übernehmen. OLG Saarland, Az.: 6 WF 3/01 Holen Sie sich die Rechtsberatung ins Haus! Der Arzt und sein Recht 6-mal jährlich / Euro 140,— Probehefte kostenlos bei: pmi Verlag AG August-Schanz-Str. 8 60433 Frankfurt Tel.: 069/548000-17 Fax: 069/548000-66 E-Mail: [email protected] BDI aktuell 10-2002 25 BDI aktuell Ende des „Wilden Westens“ in der Pflege Geplante Prüfverordnung hat’s in sich Der „Wilde Westen“, zu dem sich große Teile der Altenund Heimpflege entwickelt haben, soll durch eine drakonische Verordnung beseitigt werden. 200 Seiten umfasst der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf der Pflegeprüfverordnung (PflegePrüfV), mit der das Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG) vom 1. Januar 2002 umgesetzt werden soll. Die unionsgeführten Länder kritisieren den Entwurf als zu bürokratisch und sehen noch erheblichen Änderungsbedarf, sodass fraglich ist, ob die Verordnung in der vorliegenden Form Rechtskraft erlangt. Der Bundesrat ist zustimmungspflichtig. Zunächst aber steht der Entwurf. Und der hat es in sich. Der Prüfkatalog umfasst das gesamte erbrachte Leistungsspektrum der Pflegeeinrichtungen einschließlich der Überprüfungen von Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V und Prüfung der Leistungsabrechnungen. Simultan werden zwei Prüfebenen eingeführt. Oberste Prüfbehörde ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Davon unabhängig sollen externe Sachverständige oder neue Institute Leistungsund Qualitätsnachweise (LQN) vergeben. Weitere Hauptpunkte: – Künftig soll der „gesundheitliche und pflegerische Zustand von mindestens zehn Prozent der Pflegebedürftigen durch Inaugenscheinnahme“ begutachtet werden. – Beschäftigte der Einrichtungen sollen befragt werden können. – Es besteht eine Vorhalteund Offenlegungspflicht für Pflegedokumentationen, Qualitätsentwicklungsund Sicherungsmaßnahmen, die Dokumentation von freiheitseinschränkenden Maßnahmen, ärztlichen Verordnungen, Verabreichung von Arzneimitteln, pharmazeutischen Prüfungen von Arzneimittelvorräten, Dienst- und Einsatzplänen sowie der Fortund Weiterbildungsmaßnahmen der vergangenen zwei Jahre. Damit auf Dauer keine ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung durch die Maschen der Qualitätsaufsicht schlüpfen kann, sollen mindestens fünf Prozent der vorliegenden LQN jährlich nachgeprüft werden. Im Zweifel haben Pflegeeinrichtungen zwei Prüfungen binnen Jahresfrist zur erwarten. Spätestens zwei Jahre nach jeder Prüfung durch den MDK hat eine Pflegeeinrichtung die Qualität ihrer erbrachten Leistungen erneut nachzuweisen. Wer glaubt, allein mit dem LQN einen zumindest befristeten Persilschein erworben zu haben, ist auf dem Holzweg. Der LQN, so der Verordnungsentwurf, entbindet nicht von den unabhängigen Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Kassen. Das gilt auch umgekehrt: Die Prüfung durch den MDK kann die Erteilung eines LQN nicht ersetzen. Im Gegenteil: Kommt der MDK bei einer Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Normen des LQN nicht erfüllt sind, so kann er diesen entziehen. (Aus: A & S aktuell, 13/02) Auch die Städte wollen die Krankenkassen anzapfen Alle Sozialhilfeempfänger sollen in die AOK & Co verschwinden Zur Zeit sind ca. 550.000 Sozialhilfeempfänger nicht krankenversichert, wofür die Städte und Gemeinden mehr als 1,2 Milliarden Euro, mit steigender Tendenz, aufwenden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert den Bund seit 1993 ständig auf, Artikel 28 des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) umzusetzen und die Krankenversicherungspflicht für alle Sozialhilfeempfänger zu regeln. Bislang ist die Umsetzung am Widerstand der Krankenkassen gescheitert, die das höhere Kostenrisiko befürchten: Der Krebsgesellschaft ist zumindest wegen der Fortsetzung ihres ebenso unbelohnten wie ungebremsten Optimismus Respekt zu zollen. Auch der Ruf nach Zusammenarbeit aller Organisationen ist löblich. Schließlich dürfte deren Zahl allein in Deutschland die der Krebsdiagnosen deutlich übersteigen. Der DStGB ist nämlich der Auffassung, für Sozialhilfeempfänger müsse der ermäßigte Beitragssatz der jeweiligen Kasse gelten. Darüber hinaus müsse für die Beitragsbemessung die Höhe der dem Sozialhilfeempfänger im Durchschnitt zur Verfügung stehenden Hilfe zum Lebensunterhalt zu Grunde gelegt werden. Zudem solle bei Familien lediglich der Haushaltsvorstand als Mitglied beitragspflichtig sein und Ehegatten und Kinder der beitragsfreien Familienversicherung unterliegen. Kurzum: Nach jahrelangem Anzapfen der Kassen durch die Politik möchten auch die Städte weniger in die AOK & Co einzahlen als die Behandlung kostet. (BY) (Quelle: Lexsoft v. 09.07.02) Deutsche Krebsgesellschaft Ein Spitzenplatz im Optimismus Die Deutsche Krebsgesellschaft will die Zahl der Tumorfälle in der Bundesrepublik in den nächsten zehn Jahren um ein Drittel senken. Der neu gewählte Präsident der Organisation und Direktor des Universitätsklinikums Jena, Klaus Höffken, will das ehrgeizige Ziel vor allem durch verstärkte Aufklärung der Bevölkerung erreichen. Wichtig sei, die Ergebnisse der medizinischen Forschung unter die Menschen zu bringen. 26 BDI aktuell 10-2002 Dazu sollten alle Institutionen, die sich der Krebsbekämpfung widmen, zusammenarbeiten. (www.lexsoft.de v. 9.7.02) Kommentar: Ein Drittel Absenkung der Krebsinzidenz – und das im Lichte der 30-jährigen Fehlanzeige bei der nicht-chirurgischen Therapie aller bedeutenden Krebserkrankungen! BDI aktuell Internet-Tipps zum Thema Diabetes Deutsches DiabetesForschungsinstitut Mehr als 40 Diabetes-Experten aus ganz Deutschland sind an dem vom Bundesministerium für Gesundheit unterstützten Projekt des Deutschen Diabetes-Forschungsinstituts beteiligt. Das Informationsangebot wendet sich gleichermaßen an Ärzte und Patienten. Auf der Homepage findet man unter anderem „DiabetesNews“ und ein monatlich wechselndes Schwerpunktthema. Spezialwissen wird unter dem Link „Fachthemen“ vertieft. http://www.diabetes-deutschland.de Expertenrat Diabetologie Entwicklung von evidenzbasierten Leitlinien für Diagnostik und Therapie, die sie auch auf ihren Webseiten veröffentlicht hat. Darüber hinaus bietet der Auftritt: Aktuelle Meldungen, für Sie gelesen, ein Diskussionsforum, einen Stellenmarkt und vieles mehr ... http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de American Diabetes Association Wer der englischen Sprache mächtig ist, sollte sich das Portal der American Diabetes Association ansehen. Die umfangreiche Homepage hält alles zum Thema Typ 1- und Typ 2-Diabetes - vom Ernährungstipp bis zur Fachinformation - für Ärzte und Betroffene bereit. http://www.diabetes.org Auch für einen Arzt ist es oft schwierig, kompetent Beratung zu speziellen medizinischen Problemen zu erhalten. Trotz jahrelanger Berufserfahrung hat man nicht für jeden Fall die konkrete Antwort parat. Eine Alternative sind die Expertenräte des medizinischen Onlinedienstes multimedica. Schnelle Antworten zu Fragen zum Diabetes gibt z.B. PD Dr. Hartmut Tillil, Potsdam. Ist Ihnen jetzt auch gerade ein Problem eingefallen? Dann nutzen Sie den Expertenrat Diabetologie – nur ein paar Mausklicks entfernt. http://www.multimedica.de/public/fachportal/innere/030/ index.html Medscape – Diabetes and Endocrinology Medscape ist ein amerikanisches Internetportal für Ärzte, das nach Fachgebieten geordnete Angebote beinhaltet. Zielsetzung der Homepage ist es, Ärzte mit aktuellen Informationen klinischer Relevanz zu versorgen. Die hohe Qualität wird durch aufwändige redaktionelle Kontrolle gewährleistet. http://www.medscape.com/diabetes-endocrinologyhome Diabetes Webring Der Diabetes Webring ist eine vom Deutschen Diabetes-Forschungsinstitut getragene Link-Sammlung, die Verbände, Fachkliniken, Praxen, Händler, Apotheker und Selbsthilfegruppen listet. http://www.diabetes-webring.de Deutsche Diabetes Gesellschaft Die Deutsche Diabetes Gesellschaft widmet sich der Erforschung und Behandlung des Diabetes mellitus. Sie befasst sich u.a. mit der Sie sind BDI-Mitglied? Dann sollten Sie auch Ihre Verbandsvorteile nutzen: multimedica zu Sonderkonditionen! Fordern Sie einfach beim multimedica Kundenservice ein Anmeldeformular an. Wichtig: Vergessen Sie nicht, Ihre BDIMitgliedsnummer anzugeben! multimedica Kundenservice Telefon: 0 18 05/10 10 70 (12 Cent/Min.) Telefax: 0 18 05/10 10 80 (12 Cent/Min.) E-Mail: [email protected] BDI aktuell 10-2002 27 BDI aktuell Hochwassergeschädigte Arztpraxen BDI organisiert direkte Hilfe Dass sich auch der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. an den Hilfsaktionen für die hochwassergeschädigten Regionen beteiligt, ist selbstverständlich. Mit einer unkonventionellen Hilfsaktion will der BDI die Versorgung wieder auf die Beine stel- len – und dabei natürlich auch seinen Mitgliedern in den Überschwemmungsgebieten schnell und unbürokratisch helfen. Der BDI bittet seine Mitglieder nicht um Spenden auf ein Sammelkonto, sondern fordert hochwassergeschädigte und spendenwillige Mitglieder auf, sich bei der Wiesbadener Geschäftsstelle zu melden. Der Verband bringt dann Geschädigte und Spender miteinander in Kontakt. Willkommen sind dabei keineswegs nur Geldspenden, auch Geräte und Gegenstände für die Praxisausstattung können dazu beitragen, die Funktionsfähigkeit einer be- Das Hochwasser hat nicht nur die historische Altstadt von Dresden überflutet, sondern auch eine Reihe von Arztpraxen beschädigt oder zerstört. Der BDI bittet seine Mitglieder um direkte Hilfe für die betroffenen Kollegen. Kuriosa troffenen Praxis wieder herzustellen. Koordiniert wird die Aktion von Dr. Eckhard Meisel, dem Vorsitzenden des BDI-Landesverbandes Sachsen und der Geschäftsstelle in Wiesbaden. In erster Linie soll die Aktion den BDI-Mitglieder zugute kommen. Aber auch anderen Praxen soll geholfen werden. BDI-Hauptgeschäftsführer Maximilian G. Broglie: „Wenn eines unserer Mitglieder vor Ort einen Patienten oder Nachbarn kennt, den es besonders schlimm getroffen hat und dem er gerne direkt Unterstützung zukommen lassen möchte, werden wir versuchen, auch dafür Hilfe zu vermitteln.“ Sowohl Geschädigte wie auch spendenwillige Ärzte können sich bei der Wiesbadener Geschäftsstelle des BDI melden und mitteilen, welchen Bedarf sie haben und was sie spenden wollen. Telefon: 0611 / 181 33 18 Fax: 0611 / 181 33 50 Celebrex und der akute Studienpfusch Vom Frühresultat zur Massentherapie? COX-II-Hemmer galten – besonders an der Verkaufsfront von Hamburg bis Rhodos Plaza - als angeblich viel versprechen- de Medikamente für Rheumaund Patienten mit degenerativen Skeletterkrankungen. Im September 2000 erschien in der Koronarstenosen Minimal invasive Chirurgie die Nummer Eins? Minimally invasive bypass surgery and coronary stenting are both alter natives to standard bypass surgery for the management of stenosis of the proximal left anterior descending artery. In this randomized trial, stenting provided excellent short-term results with fewer periprocedural events, but minimally invasive surgery proved better at six months in terms of freedom from angina and the need for repeated procedures. 28 BDI aktuell 10-2002 Minimally invasive bypass surgery is attractive since it does not require cardiopulmonary bypass, but it is technically challenging because of the limited operative field. Whether it will prove superior to drug-eluting stents, which were not used in this trial, will require additional study. (The New England Journal of Medicine, Volume 347:561-566, Issue 8, August 22, 2002) Zeitschrift „Journal of the American Medical Association” (JAMA) die „Celecoxib long term arthritis safety study“, kurz CLASS. Die Autoren der - viel zitierten und vom Hersteller Pfizer/Searle finanzierten - Studie behaupteten, dass der COX-II-Hemmer Celecoxib (Celebrex) weniger häufig Nebenwirkungen hervorrufe als herkömmliche nicht steroidale Antiphlogistika wie Ibuprofen, an denen sich nichts mehr verdienen lässt. Die Schlussfolgerungen von CLASS haben nun Wissenschaftler aus Bern und Nottingham in England in einem Editorial der Zeitschrift „British Medical Journal“ (BMJ) angezweifelt (BMJ; 2002; 324: 1287–88). Der Vorwurf der Forscher: Lediglich Daten aus den ersten sechs Monaten der Stu- die seien publiziert worden. Die Wissenschaftler forderten eine von der Pharmaindustrie unabhängige Auswertung aller Studien zu den selektiven COX-II-Hemmern, welche auch die unpublizierten Daten in Betracht ziehen müsse. Die Auswertung der gesamten Daten, die im Verlauf der Studie erhoben wurden, mache die Schlussfolgerungen nicht mehr eindeutig. (Red. – Quelle: Deutsches Ärzteblatt online) Nachsatz: Woher die Idee stammte, die CLASS-Studie als „long term“ zu deklarieren, dürfte den damaligen Akronym- und Werbedesignern wohl entfallen sein. (BY) BDI aktuell BDI intern Koblenzer Str. 115-155 56065 Koblenz Tel.: 0261/499-2691 Fax: 0261/499-2690 Landesgruppe Koblenz und Frau Bettina Zinkeisen Klinik Niederrhein Hochstr. 13-18 53474 Bad Neuenahr Tel.: 02641/75101. Wir gratulieren den Gewählten herzlich und wünschen viel Erfolg! Liebe Mitglieder ! Falls Sie Ihren Wohnsitz wechseln, teilen Sie uns bitte möglichst bald Ihre neue Adresse mit. ANSCHRIFTENÄNDERUNG neue Anschrift bisherige Anschrift Straße Straße PLZ, Wohnort PLZ, Wohnort In der Mitgliederversammlung am 21. August 2002 in Koblenz wurde Herr Joachim Wiegand Kirchstr. 11 53557 Bad Hönningen, Tel.: 02635/3242, Fax: 02635/921744 in seinem Amt als Vorsitzender der Landesgruppe Koblenz bestätigt. Zu seinen Stellvertretern wurden gewählt Herr Dr. med. Ansgar Rieke II. Med. Klinik, Klinikum Kemperhof Immunolog. Institutsambulanz FÜHREN WIR SIE IN DER RICHTIGEN BEITRAGSGRUPPE? HABEN SIE SICH BERUFLICH VERÄNDERT? Dann bitte ankreuzen: (Jahresbeiträge ab 01.01.2003 jeweils in Klammern) Niedergelassener Arzt ( 200,—) Partner einer Gemeinschaftspraxis ( 150,— ohne Bezug der Zeitschrift „Der Internist“) Name des Partners: Mitgliedsnummer: Chefarzt, Ltd. Arzt ( 200,—) Oberarzt / Ass.-Arzt mit Facharztanerkennung ( 150,—) Im Januar 2003 werden Assistent/inn/en ohne Facharztanerkennung, die im Jahre 1996 oder davor dem BDI beigetreten sind, eine Stufe höher (Jahresbeitrag 150,—) eingruppiert. HABEN SIE WÄHREND DER BDI-MITGLIEDSCHAFT IHRE FACHARZTANERKENNUNG ERHALTEN ? Ich habe meine Facharztanerkennung als Internist/in erhalten am noch nicht erhalten. Datum der voraussichtlichen Anerkennung BITTE ZURÜCKSENDEN AN TELEFAX: 06 11 / 1 81 33 – 50 Berufsverband Deutscher Internisten e.V. Postfach 15 66 65005 Wiesbaden Mitglieds-Nr. Datum, Praxisstempel, Unterschrift BDI aktuell 10-2002 29 BDI aktuell – Seite 30 Kongresse und Fortbildung Kleinanzeigen GERÄTE Dunkelkammerfilm-Magazin mit Einlegetisch und Scribor. Maße: 60Bx60Tx95H cm. 15WSpeziallampe. € 80,—. Standort: Ruhrgebiet. “Geräte 09036” Wir reparieren: Gastroskope, Koloskope, Sigmoidoskope und andere Gerätegruppen von Olympus, Pentax und Fujinon, auch die 10er-Serie von Olympus. Wir gewährleisten die kostenfreie Abholung Ihrer Endoskope und bieten Ihnen Leihgeräte. Prüfen Sie uns! Rufen Sie uns an. RMS Endoskopie-Technik Ramskamp 41, 25337 Elmshorn Tel.: 04121/6493-90, Fax -83 Wir kaufen: Gebr. Gastro- und Koloskope, Sigmoidoskope + Bronchoskope v. Olympus – Pentax – Fujinon. Wir bieten Ihnen die kostenfreie Abholung + Beurteilung Ihrer Endoskope in unserer Fachwerkstatt. Prüfen Sie uns! Rufen Sie uns an. RMS Endoskopie-Technik Ramskamp 41, 25337 Elmshorn Tel.: 04121/6493-90, Fax -83 Wir verkaufen: Werkstattüberholte Gastro- u. 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Eignung auch für Allgemeinmediziner-Hausarzt und/oder als Gemeinschaftspraxis. Geregelter zentraler Notdienst. Übergabegemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis möglich. “Praxisabgabe 00562” Gut etablierte internistisch-hausärztliche Praxis, mittelgroß, erweiterungsfähig, im Großraum Frankfurt a.M. aus familiären Gründen abzugeben. Zeitpunkt: Ende 2002/Anfang 2003. Moderne Ausstattung, verkehrsgünstige Lage, gute Mietkonditionen. „Praxisabgabe 20515“ Hausärztlich-internistische Praxis im Landkreis Hannover ab sofort oder in 2003 abzugeben. Vorherige Vertretung bzw. Übergabemodell möglich. „Praxisabgabe 16152“ Internistisch-hausärztliche Praxis: Nordbayerische Stadt, zentrale Lage, gut eingeführt und gut gehend, moderne Ausstattung, 180 m2, auch geeignet als Doppelpraxis und/oder diabetologische Schwerpunkt-Praxis, Ende 2002 abzugeben. „Praxisabgabe 24707“ Internist/-in - Nephrologie – in NRW gesucht! Li. Niederrhein, Nähe Düsseldorf, Schwerpunkt Diabetologie erwünscht. Kooperation möglich, große intern. Praxis, DDNA. „Praxispartner 22731“ STELLENANGEBOT EILT! HA-Praxis in Stgt., ausbaufähig, aus persönl. Gründen günstig an Allgemeinarzt/Internist abzugeben. „Praxisabgabe 29615“ Angiologie: WB-Assistent(in) für Schwerpunktpraxis ab sofort gesucht. WB-Ermächtigung für 1 Jahr (bei TZ 2 Jahre) liegt vor. Duplexkenntnisse erwünscht. Bezahlung nach BAT. Spätere Assoziation denkbar Tel.: 05331/1771 od. 05331/978297 Internistische Praxisräume (ca. 200 qm) mit Inventar in NRW – zur Zeit nur Privatpatienten – aus Altersgründen abzugeben. „Praxisabgabe 14859“ Internistisch-gastroenterologische Praxis in NRW sucht Partner/in für Kooperation und spätere Übernahme. “Stellenangebot 06376” Hamburg-Innenstadt: Internistische Einzelpraxis, hausärztlich ausgerichtet, ab 01.01.2003 aus Altersgründen abzugeben. „Praxisabgabe 00335“ PRAXISSUCHE VERTRETERSUCHE Suche erf. Praxis-Vertreter/in für intern.-rheumatolog. Schwerpunktpraxis zum häufigeren Einsatz in Urlaubs- und Kongress-Zeiten. Tel.: (Saarbrücken) 0681/3905075 Internistische Praxis (bevorzugt hausärztlich, aber ggf. auch fachärztlich) zur Übernahme ab 1. Quartal 2003 oder später im Raum MTK bzw. nähere Umgebung gesucht. Evtl. ist auch nur die Übernahme eines KV-Sitzes ohne Praxisräume oder Pat.-Stamm möglich. „Praxissuche 27629“ Ab sofort bis Mitte Dezember Vertretung für hausärztlich-internistische Praxis im Großraum Hannover gesucht. Tel.: 0171-7120631 PRAXISPARTNER Internist/Gastroenterologie, 46 J., übernimmt Vertretungen in Praxis oder Klinik. Tel.: 06861/790208 (Dr. Grün) VERTRETERANGEBOT Internist/Psychotherapie sucht Jobsharingpartner im Raum Frankfurt am Main. “Praxispartner 11228” Korrespondenzadresse zu Kleinanzeigen: Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Hauptgeschäftsstelle Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Fax: 0611/18133-50 Annahmeschluss für BDI aktuell November 2002: 23. 09. 2002 (voraussichtlicher Erscheinungstermin: 17.10. 2002); für BDI aktuell Dezember 2002: 28. 10. 2002 (voraussichtlicher Erscheinungstermin: 21.11. 2002). Auf einen Blick: BDI-Termine 2002 September 2002 21.09.-22.09. Farbdoppler-Echokardiographie-Abschlusskurs, München Oktober 2002 06.10.-12.10. 23.10 30.10.-03.11. 2. Internationaler interdisz. Seminarkongress f. ärztl. Fortbildung, Bad Pyrmont 6. Deutscher Qualitätstag im Gesundheitswesen, Frankfurt am Main Tagung Naturheilverfahren – Kurs A, Schönau am Königssee November 2002 01.11.-03.11 05.11.-09.11. 08.11.-10.11. 09.11. 09.11. 16.11.-19.11. 28.11.-07.12. 28.11.-30.11. 37. Tagung Hessischer Internisten, Fulda Tagung Naturheilverfahren – Kurs B, Schönau am Königssee 41. Bayerischer Internisten-Kongress, München AK Tropenmedizin/LG Bayern Malaria-Mikroskopiekurs, Würzburg AK Tropenmedizin/LG Nordrhein-Westfalen Malaria-Mikroskopiekurs, Düsseldorf Echokardiographie-Aufbaukurs, HSK Wiesbaden 25. Internationaler interdisz. Seminarkongress f. ärztl. Fortbildung, Teneriffa Nürnberger Bronchoskopieseminar, Nürnberg Dezember 2002 07.12. 12.12. Ultraschall-Refresherkurs Echokardiographie, HSK Wiesbaden Treffen Ludwigshafener Internisten, Ludwigshafen Beachten Sie bitte auch die detaillierten Veranstaltungsankündigungen auf den folgenden Seiten! Kongresse und Fortbildung Weitere Veranstaltungen des BDI Treffen Ludwigshafener Internisten 2002 Datum: Ort: Kontakt: 12.12.2002, jeweils 20.00 Uhr Gaststätte Henninger am Stadion Mundenheimer Str. 101, 67061 Ludwigshafen Tel.: 0621/568996 Seite 31 – BDI aktuell Anmeldung/Hotelreservierung: c/o Hamburg Messe und Congress GmbH – CCH Congress Organisation – St. Petersburger Str. 1, 20355 Hamburg Tel.: 040/3569-2345, Fax: 040/3569-2269 E-Mail: [email protected] Aktualisierte Info: www.feuerwehr-hamburg.org/kongress Arbeitskreis Tropenmedizin im BDI e.V. – Landesgruppe Bayern: Malaria-Mikroskopierkurs für Ärzte 10. Deutscher Fachärztetag „Strategie durch Innovation und Qualität“ Datum: Sa, 09.11.2002, 10.00 s.t. bis 17.00 Uhr Ort: Missionsärztliches Institut, Würzburg Kursleitung: Dr. med. A. Stich, Trop.med. Klinik, Prof. Fleischer, Würzburg Frau Hanne Fleischmann, MTA, Missionsärztl. Institut Würzburg Kursinhalt: Ausstrichtechnik, Dicker Tropfen, Färbetechniken, Mikroskopische Differenzierung, Theoriefragen Begrenzte Teilnehmerzahl: max. 15 Personen Kursgebühr: 100 Anmeldung und Kursort: Missionsärztliches Institut, Abt. Tropenmedizin Frau Fleischmann Tel. 0931/8048523 Hermann Schellstr. 7 97074 Würzburg Es sind auch BDI-Mitglieder anderer Bundesländer herzlich eingeladen. Datum: 15.+16.11.2002 Ort: Crowne Plaza Hotel, Habsburgerring 9-13, 50674 Köln Betriebswirtschaftliche Themen u.a. zu: Qualität unter Budgetbedingungen / DMP – Chance oder Chaos / Praxismanagement und Betriebswirtschaft / Märkte im Gesundheitswesen / Kommunikation und Marketing / Fachärzte und ihre Vertretung Organisation, Information, Anmeldung: Bundesverband Niedergelassener Fachärzte e.V., Projektleitung, Dagmar Brakemeier-Borrek, Steinstr. 85, 81667 München, Tel.: 089/489980-45, Fax: 089/489980-38 E-Mail: [email protected] www.bnf.de Arbeitskreis Tropenmedizin im BDI e.V. – Landesgruppe NordrheinWestfalen: Malaria-Mikroskopierkurs für Ärzte 6. Deutscher Qualitätstag im Gesundheitswesen Arbeitsgemeinschaft „Qualitätssicherung“ des Berufsverbandes Deutscher Internisten BDI e.V., Wiesbaden AQ-Gesellschaft für Angewandtes Qualitätsmanagement im Gesundheits- und Sozialwesen e.V., Hameln Schweizerische Normen-Vereinigung (SBV), Winterthur Datum: Sa, 09.11.2002, 10.00 s.t. bis 17.00 Uhr Ort: Düsseldorf Begrenzte Teilnehmerzahl: Max. 30 Personen Kursleitung: Prof. Dr. H. Mehlhorn, Institut f. spezielle Zoomorphologie u. Parasitologie, Universität Düsseldorf Kursinhalt: Ausstrichtechnik, Dicker Tropfen Färbetechniken, Mikroskopische Differenzierung, Theoriefragen Kursgebühr: 100 Anmeldung und Kursort: Prof. Dr. H. Mehlhorn, Insitut f. spezielle Zoomorphologie u. Parasitologie, Universität Düsseldorf, Gebäude 26.03 (Eingang Hörsaalebene, Gebäude 26.11), Universitätsstr. 1, 40225 Düsseldorf Tel.: 0211/811-1331, Fax: 0211/811-4499, E-Mail: [email protected] Es sind auch BDI-Mitglieder anderer Bundesländer herzlich eingeladen. Sonstige Veranstaltungen Cuxhavener Internisten: Internistentreffen Datum: immer am ersten Donnerstag (werktags) des letzten Quartalsmonats, regelmäßig um 19.00 Uhr Ort: Hochrestaurant Donners Hotel, Am Seedeich 2 27472 Cuxhaven Kontakt: Tel.: 04721/5090 Bemerkung: Die Treffen finden statt in Kombination mit einem Qualitätszirkel für hausärztliche Internisten. 1. Internationaler Kongress zum 11. September 2001 Strategien für Feuerwehr, Rettungsdienst und Gesundheitswesen Die Veranstaltung wird von der Ärztekammer Hamburg mit 10 Punkten für das Fortbildungszertifikat bewertet. Datum: 27.+28.09.2002 Ort: CCH Congress Centrum Hamburg Schirmherrschaft: Susan M. Elbow, Generalkonsulin der Vereinigten Staaten von Amerika. Mit Unterstützung des Bundesministeriums des Inneren, der Behörde für Inneres Hamburg, des Gesundheitsunternehmens LBK Hamburg Eröffnung und Begrüßung: Dr. Irmgard Schwaetzer, MdB, Vorsitzende des Deutschen Komitees für Katastrophenvorsorge e.V. (DKKV) Kongresspräsidenten: OBD Dipl.-Ing. D. Farrenkopf, Feuerwehr Hamburg; Dr. Hp. Moecke, LBK Hamburg Kongresskomitee: LtdBD J. Schallhorn, Dr. S. Wirtz, Akademie für Rettungsdienst und Gefahrenabwehr; Frau M. Gerigk, Dr. H. Krause, Institut für Notfallmedizin; D. Läpke, Bundesverwaltungsamt, Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz Themenschwerpunkte: Erfahrungen aus den Einsätzen in New York Strategien für die technische Rettung, die medizinische Rettung, das öffentliche Gesundheitswesen, die Krankenhäuser Psychologische Betreuung von Einsatzkräften und Betroffenen Zusammenfassung der Ergebnisse Gebühren: 290,00 Datum: Ort: 23.10.2002, 09.00-18.00 Uhr Frankfurt Marriott Hotel, Hamburger Allee 2-10, 60486 Frankfurt am Main Themen: Qualitätssicherung als Patientenrecht? / Fehlervermeidung und Patientensicherheit / Was tun die Krankenkassen zur Qualitätsverbesserung in der Praxis? / Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen / Risk-Management im Krankenhaus aus ökonomischer Sicht / Qualität und Gesundheitspolitik / KTQ – Wie geht es weiter? / Haben deutsche Ärzte ein Qualitätsbewusstsein? / Mehr Qualität, mehr Effizienz, mehr zufriedene Patienten! / Qualitätsverbesserung in der Praxis durch Qualitätszirkel / DMP’s – Bringen sie eine Qualitätsverbesserung in der Praxis? / Zertifizierung von Arztpraxen / Werbung mit der Zertifizierung – in der Praxis/außerhalb der Praxis Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Berndt Birkner, München; Dr. jur. et Mag. pharm. Erwig Pinter, Hameln Organisation/Anmeldung: pmi Verlag AG, August-Schanz-Str. 8, 60433 Frankfurt am Main, Tel.: 069/548000-17, Fax: 069/548000-66, E-Mail: [email protected] MEDICA 2002 Düsseldorf, 20.-23. November 2002 MEDICA Juristica Datum: Mi, 20.11.2002 Ort: Messegelände CCD-Süd 10.00-13.00 Uhr: Der ärztliche Behandlungsfehler 14.30-17.30 Uhr: Aktuelles Arzt- und Kassenarztrecht Leitung: RA M. G. Broglie, Hauptgeschäftsführer des BDI e.V.; RA H. Wartensleben, Stolberg Gastroskopiekurs „Rhein-Ruhr“ Datum: Mi, 20. und Do, 21.11.2002 Ort: Messegelände CCD-Süd Gebühren: 100,—; Die ermäßigten Karten für BDI-Mitglieder ( 50) können nur an den Kongresskassen gekauft werden. Veranstalter/Auskunft: MEDICA Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Medizinischen Diagnostik e.V. Tel.: 0711/7651454 + 763443 Fax: 0711/766992 E-Mail: [email protected] 1. Gastro Forum München Datum: 13.12.2002, 09.00-18.00 Uhr 14.12.2002, 09.30-11.00 Uhr Ort: Auditorium Maximum und weitere Hörsäle des Zentralgeländes der Technischen Universität München, Arcisstr. 21, 80333 München Organisation: Prof. W. Schmitt, Krankenhaus München-Neuperlach; Prof. T. BDI aktuell – Seite 32 Kongresse und Fortbildung Rösch, Klinikum rechts der Isar Hauptthemen: Live-Demos aus Endoskopie und OP / Koloskopie-Standards: Diagnostik – Polypektomie / State-of-the-Art-Vorträge / Reflux und Barrett und kein Ende? / Gastro-MRT – was muss der Gastroenterologe wissen / Interessante Fälle aus den Münchener Kliniken / Blutungsrisiko bei Thrombozytenaggregationshemmung / Intensivkurse Gastroenterologie und Endoskopie Information und Anmeldung: Medconnect GmbH, Petra Schindler, Brünnsteinstr. 10, 81675 München Tel.: 089/4141-9250, Fax: 089/4141-9245, E-Mail: [email protected] 11. Intensivkurs Innere Medizin Mainz Datum: 17.03.-26.03.2003 Ort: Hörsaal der Universitäts-Hautklinik, Mainz Seminargebühr: 600 Euro; 550 Euro für DGIM- u. BDI-Mitglieder Leitung: Univ.-Prof. Dr. P.R. Galle und Prof. Dr. A. Lohse, I. Medizinische Klinik und Poliklinik, Johannes Gutenberg-Universitätsklinik, Mainz, Tel.: 06131-177275 Info/Anmeldung: Frau S.J. Crutchley, Rochusstr. 2, 55116 Mainz Tel.: 06131/234757, Fax: 06131/234758 E-Mail: [email protected] Kurse A und B zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren Kurs A: Mittwoch, 30. Oktober bis Sonntag, 3. November 2002 Kurs B: Dienstag, 5. November bis Samstag, 9. November 2002 Veranstalter: Ort: Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Wiesbaden Klinikum Berchtesgadener Land, Schönau am Königssee Themen Kurs A: Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen: Nutzen, Wert und Abrechnungsmöglichkeiten von Naturheilverfahren Symbioselenkung und Mikrobiologie Balneo-Thalassotherapie Therapiepläne, dazu Colloquien Klima-, Lichttherapie Phytotherapie: Konservative/phytopharmakotherap. Möglichkeiten bei chronischer Insuffizienz, Bedeutung von Phytopharmaka in der tägl. Praxis, Phytotherapie bei Erkältung, Infekt, Bronchitis Bewegungstherapie: Bewegung und Sport/ Grundlagen – Adaption – Ausdauer – Krafttraining, Massagetherapie/Reflexzonen-M. Klass. Massagen (mit prakt. Übungen), Bewegungstherapie bei Rheuma, Massagetherapie, Manuelle Diagnostik, BG-Massagen, Massagetherapie/Periostbehandlung, Physikalische Therapie, Massagen/Segmentmassage, Kolonbehandlung, Atemtherapie Hydrothermotherapie: Wickel, Packungen und Teilbäder, Güsse, Waschungen, Kneipptherapie, Überwärmungsbäder (mit prakt. Übungen), Sauna, Dampfbäder, Pflanzl. Badezusätze/Wirkung Andere Therapieprinzipien: Geschichte der Naturheilverfahren Themen Kurs B: Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen: Neuraltherapie Therapiepläne, dazu Kolloquien Ernährung bei Unterernährung, Arteriosklerose, Hyperlipidämie Atemtherapie, Balintgruppe, Elektrotherapie (m. prakt. Übungen) Ernährungstherapie: Außenseiter-Diäten, Schrothkur, totales Fasten als Adipositastherapie, Ernährungsstatus; Ernährungsphysiolog. Grundlagen und spezielle Ernährungsregimina, Rohkost einschl. Teilfasten, Sonderdiäten bei Diabetes, Gastroenterolog. Krankheiten, Nierenleiden Ordnungstherapie: Das ärztliche Gespräch, Chronobiologie, Krankenführung, Verhaltenstherapie Entspannungsverfahren, Lösungsverfahren, Gesundheitsbildung und -beratung Phytotherapie: Emotionales und Rationales in der Phytotherapie, Einführung in die pharmakolog. Grundlagen Darreichungsformen, bei psych. vegetativen Beschwerden, Rheumatische Erkrankungen, Herz-, Kreislauferkrankungen und Atemwegserkrankungen Andere Therapieprinzipien: Geschichte der Naturheilverfahren, Reiztherapien, Badekuren, Kolloquien Kosten je Kursblock: 230,-- für BDI-Mitglieder, 280,-- für Nichtmitglieder Information und Anmeldung: Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Kongressabteilung, Postfach 1566, 65005 Wiesbaden, Tel. 0611/18133-22, -24, Fax: 0611/18133-23, E-Mail: [email protected], www.bdi.de Kongresse und Fortbildung Seite 33 – BDI aktuell 41. Bayerischer Internisten-Kongress 08. bis 10. November 2002 – München, Universitätshauptgebäude, Ludwig-Maximilians-Universität Wiss. Leitung: Prof. Dr. med. Manfred Schattenkirchner WISSENSCHAFTLICHES PROGRAMM: Freitag, 08. November 200 15.00 – 18.30 Uhr: NEPHROLOGIE/GERIATRIE: WAS GIBT ES NEUES FÜR DIE PRAXIS? Vorsitz: Prof. Dr. R. E. SCHMIEDER (Nürnberg), Prof. Dr. C. SIEBER (Nürnberg) Früherkennung von Nierenerkrankungen; PD Dr. C. HUGO (Erlangen) Der nephrologische Notfall; Dr. R. LANG (Nürnberg) Nephrologische Sonographie: Differetialdiagnotische Rätsel Dr. I. MAYER-KADNER (Nürnberg) Dr. R.-M. GOERIG (Nürnberg) Diagnostik und Therapie der Nierenarterienstenosen Prof. Dr. R. VEELKEN (Nürnberg) Schlaganfall im Alter Prof. Dr. F. ERBGUTH (Nürnberg) Arzneimittelnebenwirkungen im Alter Dr. W. MÜHLBERG (Nürnberg) Samstag, 09. November 2002 9.00 – 13.00 Uhr: AKTUELLE THERAPIE IN DER GASTROENTEROLOGIE, ENDOKRINOLOGIE UND PNEUMOLOGIE Vorsitz: Prof. Dr. E. G. HAHN (Erlangen) Behandlung der Hepatitis B und C: Neue Interferone und antivirale Medikamente Prof. Dr. Dr. D. SCHUPPAN (Erlangen) Chronische Refluxkrankheit: Fortschritte der medikamentösen und endoskopischen PD. S. MÜHLDORFER (Erlangen) interventionellen Therapie Behandlungsrichtlinien beim fortgeschrittenem Kolonkarzinom Dr. A. WEIN (Erlangen) Neue Anitidiabetika und Insuline in der Behandlung des Diabetes Typ A-2: Dr. I. HARSCH (Erlangen) Was nutzen sie, was kosten sie? Ambulant erworbene Pneumonien: Risikoadaptierte Behandlung in Praxis und Klinik PD Dr. G. WIEST (Erlangen) Neue Therapierichtlinien der chronisch obstruktiven Bronchitis (COPD): PD Dr. J. FICKER (Erlangen) Basistherapie und Management der akuten Exazerbation 14.30 – 18.00 Uhr: INTERNISTISCHE ERKRANKUNGEN DES IMMUNSYSTEMS Vorsitz: Prof. Dr. J. R. KALDEN (Erlangen) Neue Aspekte zur Pathogenese und Therapie bei internistischen Erkrankungen des Immunsystems Morbidität und Mortalität des systematischen Lupus Erythematodes Differentialdiagnose und neue Therapiemöglichkeiten bei Vaskulitiden Spezifische Tumortherapie als Ziel: Neue Entwicklungen in der Onkologie Aktuelle Therapie der HIV-Infektion Neue diagnostische Möglichkeiten bei allergologischen Krankheitsbildern Prof. Dr. J. R. KALDEN (Erlangen) Prof. Dr. B. MANGER (Erlangen) PD Dr. H.-M. LORENZ (Erlangen) Prof. Dr. M. GRAMATZKI (Erlangen) Prof. Dr. Th. HARRER (Erlangen) Dr. G. EGER (Erlangen) Sonntag, 10. November 2002 9.00 – 12.30 Uhr: KARDIOLOGIE AKTUELL Vorsitz: Dr. W. G. DANIEL (Erlangen) Molekulare Kardiologie – eine faszinierende Reise mit noch unbestimmter Endstation Neue Risikomarker der KHK – eine realistische Zwischenbilanz Aortensklerose / Aortenstenose – was haben wir in den letzten Jahren dazugelernt? Kardiovaskuläre Magnetresonanztomographie – was sie kann und was sie (noch) nicht kann? Therapeutischer kardiovaskulärer Ultraschall – was ist gesichert, was kann man erwarten? Beschichtete Stents – ist die Achillesferse der interventionellen Kardiologie damit gelöst? PD Dr. Ch. GARLICHS (Erlangen) PD Dr. S. ACHENBACH (Erlangen) Dr. F.-K. POHLE (Erlangen) Dr. M. REGENFUS (Erlangen) PD Dr. F. A. FLACHSKAMPF (Erlangen) PD Dr. J. LUDWIG (Erlangen) SEMINARE Freitag, 08. November bis Sonntag, 10. November 2002, täglich. JAHRES-UPDATE-VERANSTALTUNGEN GEMÄß BAYERISCHER DIABETES-VEREINBARUNG FÜR DIABETOLOGISCH QUALIFIZIERTE HAUSÄRZTE/INNEN UND ARZTHELFERINNEN Samstag, 09. November 2002, 10.30 – 12.30 Uhr: AKTUELLE SITUATION UND ZUKUNFT DES INTERNISTEN IN DER PRAXIS Leitung: Dr. H. STÖCKLE (Gräfelfing) 10.00 – 12.30 Uhr: HÄMATOLOGISCHE DIAGNOSTIK – SCHWERPUNKT: ANÄMIEN Leitung: Dr. H. DIEM (Großhadern) PD Dr. Dr. T. HAFERLACH (Großhadern) 15.30 – 17.30 Uhr: DER KARDIALE NOTFALL IN DER PRAXIS Leitung: Prof. Dr. W. DELIUS (München-Bogenhausen) PATIENTENSEMINAR Samstag, 09. November 2002 14.30 – 17.00 Uhr: WAS GIBT ES NEUES IN DER RHEUMATOLOGIE? Leitung: Prof. Dr. M. SCHATTENKIRCHNER (München) Auskunft/Anmeldung: MCN Medizinische Congress-Organisation Nürnberg AG, Zerzabelshofst. 29, 90478 Nürnberg Tel: 0911/393 16 10, Fax: 0911/393 16 55 e-mail: [email protected], Internet: www.mcn-nuernberg.de BDI aktuell – Seite 34 Kongresse und Fortbildung 39. Kongress der Südwestdeutschen Gesellschaft für Innere Medizin Congress-Centrum Stadtgarten, Rektor-Klaus-Str. 9 und Kulturzentrum Prediger, Johannisplatz 3, Schwäbisch Gmünd Freitag, 27.09.2002 Samstag, 28.09.2002 Wissenschaftliches Programm Chronische lymphatische Leukämie und follikuläres Non-Hodgkin-Lymphom Histologische Befunde und aktuelle Klassifikation; G. Ott, Würzburg Innovative Aspekte zur Genetik und Risikoabschätzung; S. Stilgenbauer, Ulm Moderne Therapiekonzepte; H. Döhner, Ulm MGUS und multiples Myelom Monoklonale Gammopathie, Differentialdiagnose und Klinik; H. Goldschmidt, Heidelberg Neue Risikofaktoren und Therapieindikation; P. Liebisch, Ulm Moderne Therapiekonzepte; H. Einsele, Tübingen Innere Medizin aktuell I Diagnostik und Therapie der Virushepatitis; K. Weigand, Schwäbisch Gmünd Früherkennung und kurative Therapie gastrointestinaler Karzinome; L. Goßner, Wiesbaden Kernspintomographie in der Kardiologie; V. Hombach, Ulm Neue interventionelle Verfahren in der Kardiologie; M. Höher, Ulm Innere Medizin aktuell II Thrombophilie: Pathophysiologie und Labordiagnostik; P. Nawroth, Heidelberg Klinik und Therapie; V. Hach-Wunderle, Frankfurt/Main Neue Antikoagulantien; M. Grünewald, Ulm „Alte“ Infektionskrankheiten Tuberkulose; T. Schaberg, Rotenburg/Wümme Borreliose; R. Braun, Esslingen; R. Kaiser, Pforzheim Innere Medizin aktuell III Diabetologie: Therapie des Diabetes mellitus: Neue Leitlinien; E. Siegel, Karlsruhe Neue Antidiabetika; St. Matthaei, Tübingen „Neue“ Infektionskrankheiten AIDS; J. Bogner, München BSE; H. Schätzl, München; S. Poser, Göttingen Zytostatische Therapie gastrointestinaler Karzinome Ösophagus (U. Vanhöfer, Essen) Magen (C. Bokemeyer, Tübingen) Pankreas (H. G. Mergenthaler, Stuttgart) Colon (M. P. Lutz, Ulm) Hauptvorträge / Mittagsgespräche Eisenstoffwechsel (Eisenmangel und Eisenüberladung) H. Heimpel, Ulm Osteoporose R. Ziegler, Heidelberg Der Preis des Fortschritts in der Medizin Ärzte im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Humanität P. Jipp, Stuttgart Die Refluxkrankheit (Altana Pharma Deutschland GmbH, Konstanz) Neue Aspekte bei Lebererkrankungen (Falk Foundation e.V., Freiburg) Seminar für Ärzte Sonographieseminar für Fortgeschrittene Arzt-Patienten-Seminare Palliativmedizin/Sterbehilfe Diabetes mellitus Osteoporose Kongresspräsident Kongresssekretär Organisation/Anmeldung Dr. med. Martin Redenbacher, Chefarzt am Klinikum Schwäbisch Gmünd Dr. med. Jens Lange, Oberarzt am Zentrum für Innere Medizin, Klinikum Schwäbisch Gmünd MedCongress GmbH, Postfach 70 01 49, 70571 Stuttgart Tel.: 0711 / 7651454, Fax: 0711 / 766992 E-Mail: [email protected] 177. Tagung der Rheinisch-Westfälischen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. Freitag, 25.10.2002 und Samstag, 26.10.2002, Gastronomie im Stadtpark, Klinikstraße 41, 44791 Bochum „Neues, Bewährtes und Veraltetes in der Inneren Medizin“ Freitag, 25. Oktober 2002: 09.00 Uhr Eröffnung 09.30 Uhr Neues, Bewährtes und Veraltetes … in der Kardiologie und Angiologie … in der Hämatologie und internistischen Onkologie … in der Nephrologie und Hypertensiologie mittags Posterbegehung I 14.00 Uhr Neues, Bewährtes und Veraltetes … in der Pneumologie … in der Rheumatologie … in der Internistischen Intensivmedizin … in der Laboratoriumsdiagnostik und bei den bildgebenden Verfahren Samstag, 26. Oktober 2002 08.30 Uhr Mitgliederversammlung 09.00 Uhr Neues, Bewährtes und Veraltetes … in der Gastroenterologie und Hepatologie Prof. Dr. E. Erdmann, Köln, Prof. Dr. H. Rieger, Engelskirchen Prof. Dr. N. Niederle, Leverkusen Prof. Dr. T. Philipp, Essen Prof. Dr. G. Schultze-Werninghaus, Bochum Prof. Dr. E. Genth, Aachen Prof. Dr. K. Werdan, Halle Prof. Dr. A. M. Gressner, Aachen, Prof. Dr. W. Heindel, Münster Prof. Dr. T. Sauerbruch, Bonn Kongresse und Fortbildung Seite 35 – BDI aktuell … in der Endokrinologie und Diabetologie Prof. Dr. W. A. Scherbaum, Düsseldorf Gastvortrag: Prof. Dr. B. Müller-Oerlinghausen, Berlin, Vorsitzender der Interaktionen zwischen Pharmazeutischer Industrie Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft und der Ärzteschaft – cui bono? Posterbegehung II Ernennung von Ehrenmitgliedern, Preisverleihungen Ausblick auf die 178. Tagung der Rheinisch-Westfälischen Gesellschaft für Innere Medizin – im 100. Jahr ihres Bestehens – in Leverkusen 2003 14.00 Uhr Nachsymposium: Die Endokrinologie und Diabetologie im Aufbruch (anlässlich des 65. Geburtstags und der Verabschiedung von Prof. Dr. Helmut Schatz, Bochum) Ende ca. 16.30 Uhr Kongressvorsitzender Kongresssekretariat Organisation Anmeldung via Internet Univ.-Prof. Dr. med. Helmut Schatz, Direktor der Medizinischen Klinik und Poliklinik, BG-Kliniken Bergmannsheil, Universitätsklinikum der Ruhr-Universität, Bürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum,Tel.: 0234 / 302-6400, Fax: 0234 / 402-6403, E-Mail: [email protected] Dr. med. Steffen Hering, Frau Gabriele Bartel, Medizinische Klinik und Poliklinik, BG-Kliniken Bergmannsheil, Universitätsklinikum der Ruhr-Universität, Bürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum, Tel./Fax: 0234 / 302-6410 E-Mail: [email protected] Ruhr-Agentur B. Müller, Auf dem Haidchen 53, 45527 Hattingen, Tel./Fax: 02324 / 60242 http://www.thieme.de/dmw/rwgim2002 37. Tagung Hessischer Internisten vom. 01. bis 03. November 2002 in Fulda Der Schlaganfall als interdisziplinäre Herausforderung und Stoffwechselkrankheiten Symptomenkontrolle in der Palliativmedizin Vorsitz: Prof. Dr. V. Hach-Wunderle, Frankfurt Prof. Dr. R. W. J. Janzen, Frankfurt Vorsitz: Prof. Dr. P. Schumm-Draeger, München Prof. Dr. R. G. Bretzel, Gießen Vorsitz: Prof. Dr. Dr. h. c. H.-G. Lasch, Gießen Prof. Dr. W. Fassbinder, Fulda Akutdiagnostik bei ischämischem Insult Prof. Dr. H. D. Langohr, Fulda Adipositas-assoziierte Morbidität und Mortalität: Therapeutische Strategien Ethik am Lebensende: Ziele der Palliativmedizin Dr. St. Sahm, Wiesbaden Die Akutversorgung des Patienten mit Schlaganfall und aktuelle Therapie-Studien Prof. Dr. C. Diehm, Karlsbad Evidenz-basierte Therapie der diabetischen Neuropathie Prof. Dr. H. Stracke, Gießen Schmerztherapie und Einsatz von Psychopharmaka Gerinnungshemmende Therapie und Sekundärprophylaxe nach Schlaganfall Prof. Dr. H. Landgraf, Berlin Schilddrüsenerkrankungen: Rationale Diagnostik und Therapie Prof. Dr. P. Schumm-Draeger, München Ernährungsstrategien in der Palliativmedizin: Wann ist Sondenernährung (PEG-Sonde) indiziert ? Prof. Dr. Chr. Löser, Kassel Wertigkeit der antihypertensiven Therapie nach Schlaganfall Prof. Dr. P. Baumgart, Münster Diagnostik und Therapie der Osteoporose heute PD Dr. W.J. Faßbender, Frankfurt (Main) Der Umgang mit Patienten-Verfügungen in der klinischen Praxis PD Dr. G. Maio, Freiburg Hormontherapie bei der Frau: Nutzen und Risiken Prof. Dr. M. Dören, Berlin Seminare – – – – – – – – Update Gastroenterologie 2002 Update Kardiologie 2002 Hämatologisches Seminar mit Mikroskopiekurs Lungenfunktionsseminar Berufspolitisches Seminar Arztrecht-Seminar Naturheilkunde-Seminar Arzthelferinnen-Seminar Vorgehen bei Übelsein und Erbrechen sowie Beherrschung von Dyspnoe und Husten Der alternde Mann: Hormonhaushalt und Hormonersatz-Therapie Prof. Dr. E. Nieschlag, Münster Organisation und Information Berufsverband Deutscher Internisten e.V. – Landesgruppe Hessen e.V. – Prof. Dr. med. W. Fassbinder, Direktor der Medizinischen Klinik III, Klinikum Fulda Postfach 23 64 – 36013 Fulda KONGRESSBÜRO – Frau Eva Mihm Schumannstraße 34 – 36043 Fulda Tel. (06 61) 84 54 52 – Fax (06 61) 84 54 52 Bitte fordern Sie das endgültige Programmheft der 37. Tagung Hessischer Internisten mit Anmeldekarten für Seminare und Hotelreservierung mit dem untenstehenden Bestell-Coupon an. Bestell-Coupon für das Programm der 37. Tagung Hessischer Internisten Ich bitte um die Zusendung eines Programms. Berufsverband Deutscher Internisten e.V. - Landesgruppe Hessen e.V. Prof. Dr. med. W. Fassbinder Schumannstraße 34 36043 Fulda Stempel und Unterschrift Hochdruck und Demenz Prof. Dr. Th. Nikolaus, Ulm Endokrinologie BDI aktuell – Seite 36 Kongresse und Fortbildung 2. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für ärztliche Fortbildung Bad Pyrmont Sonntag, 6. bis Freitag, 11. Oktober 2002 Veranstalter: Kongressleitung und wissenschaftl. Programmgestaltung: Berufsverband Deutscher Internisten e.V., BDI Wiesbaden Prof. Dr. med. H. W. Minne, Bad Pyrmont Prof. Dr. med. O.-A. Müller, München Kongressort: Hotel Steigenberger Bad Pyrmont, Klinik „Der Fürstenhof“, Buchinger-Klinik, Krankenhaus St. Georg, Psychosom. Klinik Schwerpunktthemen: Rheumatologie, Infektionskrankheiten und Klinische Pharmakologie Zentrale Vortragsthemen des Kongresses: Kardiologie, Klinische Pharmakologie, Rheumatologie, Infektionskrankheiten, Gastroenterologie, Schilddrüsenerkrankungen, Diabetologie, Ernährung, Pneumologie, Neurologie, Osteoporose, Psychosomatik, Psychiatrie, Berufspolitik, IGEL, GOÄ Hotel- und Zimmerreservierung: Informationszentrum / Europaplatz 31812 Bad Pyrmont Tel. 05281-940 511 / Fax 05281-940 555 [email protected] Anmeldung zum Kongress: BDI e.V./Kongressabteilung Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Tel.: 0611 / 18133-22 oder –24 / Fax: -23 E-Mail: [email protected] www.bdi.de Kursübersicht / Anmeldung Krankenhaus St. Georg, Bombergallee 8 EchokardiographieGrundkurs * + (* = gem. KBV-Richtlinien) Uhrzeit Datum Mitgl. Nichtmitgl. Kursleiter 10.00 - 13.00 u. 16.00 - 19.00 07.10.-11.10.2002 340,00 420,00 Dr. Ingrid Kugler/Bad Pyrmont 07.-09.10.2002 10.10.2002 280,00 180,00 150,00 380,00 230,00 200,00 PD Dr. A. Tromm/Hattingen PD Dr. A. Tromm/Hattingen 80,00 110,00 PD Dr. A. Tromm/Hattingen kostenlos kostenlos Salon Spiegelberg / Hotel Steigenberger Endoskopie-Paket – kompl. 3 Kurse (Einzelanmeld. möglich) Gastroskopiekurs 10.00 - 15.00 Coloskopiekurs 10.00 - 13.00 u. 16.00 - 19.00 ERCP-Kurs 10.00 - 13.00 u. 16.00 - 19.00 Klinik Fürstenhof / Raum Helenenquelle Neue Leitlinien Hypertonie 11.10.2002 17.00 - 19.00 07.-08.10.2002 09.00 - 16.00 11.10.2002 80,00 110,00 Ernährungs-Paket – komplett 2 Kurse ( Einzelanmeldung möglich) Buchinger Klinik Ernährung / Versch. Diäten 10.00 - 16.00 08.10.2002 Naturheilkundl. Methoden / Heilfasten u. chron. Krankheiten Vollwerternährung 70,00 130,00 50,00 80,00 Dr. A. Buchinger/Bad Pyrmont 50,00 80,00 Dr. E.-J. Borgart/Bad Pyrmont Klinik Fürstenhof / Raum Helenenquelle Osteoporose Therap. Optionen, diagn.-techn. Möglichkeiten, medikam. Maßnahmen, Pharmakologie, Fallbesprechungen, laborchem. Diagnose etc. Psychosomatische Klinik Verhaltenstherapie von Essstörungen Hiermit melde ich mich verbindlich zu dem/den angekreuzten Kurs/en an. Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V. Anschrift: Datum, Unterschrift: 10.00 - 16.00 09.10.2002 Tageskarte Datum___________________ Kongresskarte Ermäßigte Kongresskarte (in Verbindung mit + gekennzeichneten Kursen/Paketen) Medizinisches Assistenzpersonal 40,00 100,00 50,00 70,00 Prof. Dr. R. Gotzen/Berlin Prof. Dr. H. W. Minne/Bad Pyrmont (Mitglieder) (Mitglieder) (Mitglieder) (Mitglieder) 60,00 150,00 80,00 70,00 (Nichtmitglieder) (Nichtmitglieder) (Nichtmitglieder) (Nichtmitglieder) Ärzte im Praktikum (AiP),Turnusärzte, Ärztinnen u. Ärzte im Erziehungsurlaub, Ärzte im Ruhestand und arbeitslose Mediziner erhalten bei Belegung der Seminarkongresse und Kurse 30% Nachlass auf den Rechnungsendbetrag. Bitte Bescheinigung beifügen. Ich bin Mitglied im BDI e.V. Nichtmitglied Kongresse und Fortbildung Seite 37 – BDI aktuell 2. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für ärztliche Fortbildung Bad Pyrmont Eröffnung: Sonntag, 6. Oktober 2002, 17.00 Uhr Sonntag, 6.10.2002: Berufspolitik: 20.30 - 22.00 Uhr: Dr. G.G. Hofmann, RA M. Broglie, Prof. Dr. P. Knuth/Wiesbaden Uhrzeit Montag, 07.10.02 Dienstag, 08.10.02 Mittwoch, 09.10.02 Donnerstag, 10.10.02 Freitag, 11.10.02 09.00-10.00 Kardiologie Dr. Hausmann / Wolfenbüttel Von der Arteriosklerose zur KHK-Behandlung Kardiologie P. Gaudron/Bad Pyrmont Herzrhythmusstörungen – to treat or not to treat? Kardiologie P. Gaudron/Bad Pyrmont Aktuelle Diagnostik der KHK: Ist der Herzkatheter out? Sind Kardio-NMR oder Spiral-CT in? Kardiologie/Psychiatrie P. Gaudron/Bad Pyrmont R. Meermann/Bad Pyrmont Diagnostik und Therapie von Herzerkrankungen – Fragen und Antworten Kardiologie/Psychiatrie P. Gaudron/Bad Pyrmont R. Meermann/Bad Pyrmont DD funktioneller / organisch bedingter Herzkrankheiten 10.00 -11.45 10.00 -10.50 Rheumatologie Ch.Hinz/Bad Pyrmont Akute Rheumatische Krankheitsbilder. Teil I Rheumatologie Rieke Alten/Berlin Fibromyalgie-Syndrom Kollagenosen Rheumatologie H. Menninger/Bad Abbach Klinische Untersuchungstechnik i.d.Rheumatologie Psychiatrie Gabriela Stoppe/Göttingen Alzheimer/Demenz in der internistischen Praxis Klinische Pharmakologie R. Gladisch/Mannheim Pharmakotherapie beim älteren Menschen 11.00 - 11.45 Akute Rheumatische Krankheitsbilder. Teil II Infektiöse Arthritiden Spondylose Rheumatoide Arthritis 12.00 - 13.00 Gastroenterologie W. Rösch / Frankfurt Antirheumatika und Magendarmtrakt Diabetologie H. Mehnert/München Diabetes mellitus: Differentialtherapeutische Probleme Osteoporose H. Minne/Bad Pyrmont Management 2002 Pneumologie H. Schweisfurth/Cottbus Tuberkulose Phytotherapie W. Grebe/Frankenberg Verordnungsfähigkeit d. Phytopharmaka 14.15 - 15.45 Meet the Expert Der kardiovaskuläre Risikopatient U. Tebbe / Detmold Meet the Expert Fragen zur Ernährung U. Rabast/Hattingen Meet the Expert Allgemeine Endokrinologie O.-A. Müller/München Meet the Expert EKG-Fragen u. Antworten P. Gaudron/Bad Pyrmont Meet the Expert Fragen zu Infektionskrankheiten Th. Löscher/München 16.00 - 17.00 Diabetologie H. Mehnert/München Diabetes mellitus: Pathogenese, Epidemiologie, Diagnostik Neurologie H. Lindemann/Bad Pyrmont Der depressive Patient in der täglichen Praxis Neurologie R. Meermann/Bad Pyrmont Schlaganfall Endokrinologie O.-A. Müller/München Schilddrüsenkrankheiten subklinische Funktionsstörungen Phytotherapie W. Grebe/Frankenberg Phytopharmaka bei rheumatischen Erkrankungen 17.00 - 18.00 Gastroenterologie G. Schlattmann/Bad Pyrmont Barret-Ösophagus Gastroenterologie G. Schlattmann/Bad Pyrmont Helicobacter-Therapie Endokrinologie O.-A. Müller/München Nebennierentumore Infektionskrankheiten Th. Löscher/München Importierte Infektionen Infektionskrankheiten Th. Löscher/München Einheimische Infektionen 18.00 - 19.00 Ernährung U. Rabast/Hattingen Sinn und Unsinn einer Diättherapie b. gastroent. Krankheiten Ernährung U. Rabast/Hattingen Praxis der enteralen Ernährung Gastroenterologie/Proktologie W. Brühl/Vlotho-Exter Beckenbodenfunktionsstörungen Gastroenterologie/Proktologie W. Brühl/Vlotho-Exter Proktologische Erkrankungen Pneumologie H. Schweisfurth/Cottbus Bronchialkarzinom 20.30 - 22.00 GOÄ und EBM W. Grebe/Frankenberg Terminübersicht Fort- und Weiterbildung 2002/2003 Kurse Gebühr: Bemerkung: Kurse zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren Termin Block A: 30.10. – 03.11.2002 Termin Block B: 05.11. – 09.11.2002 Ort: Schönau 230,— / 280,— (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.) Gebühr: Intensivkurs Innere Medizin / Refresherkurs zur Facharztprüfung Termin: 17. - 22.03.2003 Kursleitung: Prof. Büchsel Ort: Berlin Echokardiographie-Aufbaukurs* Termin: 16. – 19.11.2002 Kursleitung: Dr. med. F. J. Beck Ort: Wiesbaden, HSK 340,— / 420,— (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.) Gebühr: Bronchoskopie-Seminar Termin: 28. – 30.11.2002 Kursleitung: Dr. P. Bölcski, Dr. M. Wagner Ort: Nürnberg 210,— / 260,— (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.) Gebühr: Ultraschall Refresherkurs Echokardiographie, Teil I Termin: 07.12.2002 Kursleitung: Dr. F. J. Beck Ort: Wiesbaden, HSK 130,— / 180,— (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.) Gebühr: 130,— / 180,— (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.) Teil I und Teil II können unabhängig voneinander gebucht werden Kongresse 06.10. - 11.10.2002 2. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für ärztliche Fortbildung Bad Pyrmont 28.11. - 07.12.2002 25. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für ärztliche Fortbildung Puerto de la Cruz/Teneriffa 23.02. - 01.03.2003 25. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für ärztliche Fortbildung Bad Kleinkirchheim 03.03. - 08.03.2003 9. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für ärztliche Fortbildung Bad Reichenhall Ultraschall Refresherkurs Echokardiographie, Teil II Termin: 08.02.2003 Kursleitung: Dr. F. J. Beck Ort: Wiesbaden, HSK (* nach KBV-Richtlinien) Information und Anmeldung: Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Kongressabteilung, Postfach 1566 65005 Wiesbaden, Tel. 0611 / 18133-22, o. – 24, Fax: 0611 / 18133-23, Mail: [email protected] Internet: www.bdi.de BDI aktuell – Seite 38 Kongresse und Fortbildung 25. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für ärztliche Fortbildung Puerto de la Cruz / Teneriffa Donnerstag, 28. November bis Samstag, 07. Dezember 2002 Veranstalter: Wissenschaftliche Programmgestaltung und Kongressleitung: Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Prof. Dr. med. W. Arnold, Bremen Prof. Dr. med. R. Büchsel, Berlin Achtung, neues Kongresshotel: RIU Hotel Garoé ****, Puerto de la Cruz Schwerpunktthemen: Krankheiten der Verdauungsorgane und des Stoffwechsels Weitere Themen: Kardiologie, Gastroenterologie, Stoffwechselstörungen, Schilddrüsenkrankheiten, Sportmedizin, Infektiologie, Hepatologie, Dermatologie, Allergologie, Angiologie, Osteoporose, Urologie, Psychiatrie, Orthopädie, Chirurgie, Arzt und Versicherung, Arzt und Recht, IGEL, GOÄ, Berufspolitik Anmeldung zum Kongress: BDI e.V./Kongressabteilung Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Tel.: 0611 / 18133-22 oder –24 / Fax: -23 E-Mail: [email protected] www.bdi.de Reiseangebot KaBeKo-Kongressreisen Frau Karin Beyeler Tel.: 06034/931864 Fax: 06034/931865 E-Mail: [email protected] Kursübersicht / Anmeldung Alle Kurse im Rahmen von Workshops/Refresherkursen können auch einzeln gebucht werden. Datum Zeit Gebühr Gebühr Mitglied Nichtmitgl. Leitung Saal 1 Workshop – Stoffwechselkrankheiten Diabetologie 02.12. - 04.12.02 Ernährungs-Kurs 02.12. - 04.12.02 210,00 110,00 110,00 310,00 160,00 160,00 C. Jaursch-Hancke/Wiesbaden H. Kasper et al./Würzburg 10.00 - 13.00 16.00 - 19.00 80,00 110,00 G. Stein/Jena Refresher-Sonographie-Combi-Kurse (4 Kurse / Einzelanm. mögl.) Lungen- u. Pleura-Sonographie/ 02.12. - 03.12.02 10.00 - 13.00 240,00 80,00 340,00 110,00 G. Mathis/Hohenems Sonographie-Abdomen 110,00 160,00 D. Strohm/Heilbronn 80,00 110,00 Ch. Jakobeit/Radevormwald Nephrologie-Refresher-Kurs 05.12.2002 10.00 - 13.00 16.00 - 19.00 Saal 1I 02.12. - 04.12.02 16.00 - 19.00 Farbduplexsonographie 05.12. - 06.12.02 10.00 - 13.00 (Abdominelle Gefäße u. Organe inkl. Niere – Tipps und Tricks bei Beinvenenthrombose) Weitere Therapieverfahren 05.12. - 06.12.02 16.00 - 19.00 80,00 110,00 Ch. Jakobeit/Radevormwald 1) Stellenwert Endosonographie des oberen Intestinaltraktes und Rektums: Indikationen, Möglichkeiten und Grenzen 2) Stoßwellentherapie in der Inneren Medizin und bei Weichteilerkrankungen: Stand des alternativen Therapieverfahrens Saal 1II Reisemedizin geeignet auch f. Praxispersonal 02.12. - 03.12.02 10.00 - 12.00 50,00 80,00 G. Hess/Mannheim Internistische Notfälle 02.12. - 03.12.02 16.00 - 18.00 50,00 80,00 P. Ritschel / Berlin Orthopädie HWS-Rücken-Füße 04.12. - 05.12.02 10.00 - 12.00 50,00 80,00 E. Schmitt / Wiesbaden Dermatologie Fälle in der tägl. Praxis 16.00 - 18.00 50,00 80,00 S. Nolting / Münster 04.12. - 05.12.02 Hiermit melde ich mich verbindlich zu dem/den angekreuzten Kurs/en an. Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V. Tageskarte Datum___________________ Kongresskarte Medizinisches Assistenzpersonal 40,00 100,00 70,00 (Mitglieder) (Mitglieder) (Mitglieder) 60,00 150,00 70,00 (Nichtmitglieder) (Nichtmitglieder) (Nichtmitglieder) Anschrift: Datum, Unterschrift: Ärzte im Praktikum (AIP),Turnusärzte, Ärztinnen u. Ärzte im Erziehungsurlaub, Ärzte im Ruhestand und arbeitslose Mediziner erhalten bei Belegung der Seminarkongresse und Kurse 30% Nachlass auf den Rechnungsendbetrag. Bitte Bescheinigung beifügen. Ich bin Mitglied im BDI e.V. Nichtmitglied Kongresse und Fortbildung Seite 39 – BDI aktuell 25. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für ärztliche Fortbildung Puerto de la Cruz / Teneriffa Uhrzeit Freitag, 29.11.2002 Samstag, 30.11.2002 Montag, 02.12.2002 Dienstag, 03.12.2002 Mittwoch, 04.12.2002 Donnerstag, 05.12.2002 Freitag, 06.12.2002 09.00 - 10.00 Kardiologie G. Bönner/Bad Krozingen Rationelle Herzinfarktnachsorge Kardiologie G. Bönner/Bad Krozingen Hypertonie-Behandlung unter bes. Berücksichtigung Apoplex Kardiologie G. Bönner/Bad Krozingen Neue Therapieansätze bei Herzinsuffizienz Kardiologie K. Völker/Münster Körperliche Aktivität und Fitness – epidemiologische Evidenz Sportmedizin W. Hollmann/Köln Kardiologie K. Völker/Münster Optimale Dosis v. Bewegung und Sport in d. Behandl. d. Hypertonie Kardiologie K. Völker/Münster Fitnesstraining vs. Ausdauertraining gesundheitliche Aspekte 10.00 - 11.00 Gastroenterologie W.D.Strohm/Heilbronn Akute und chronische Pankreatitis Gastroenterologie W.D.Strohm/Heilbronn Gastrointestinale Blutungen Gastroenterologie J. Mössner/Leipzig Erkrankungen der Gallenweg Fallbesprechungen Gastroenterologie F.-J. Riemann/Ludwigshafen Chronisch entzündliche Darmkrankheiten Gastroenterologie R. Büchsel/Berlin Dysfunktionlle Syndrome in der Gastroenterologie Infektiologie, Teil I W. Heizmann/Berlin Infektionen des Gastrointestinaltraktes Pharmakologie U. Borchard/Düsseldorf Neue Medikamente. Teil I 11.00 - 11.45 W.D.Strohm/Heilbronn Pankreaskarzinom W.D.Strohm/Heilbronn Ulcus ventriculi und duodeni J. Mössner/Leipzig Cholelithiasis F.-J. Riemann/Husemann Akutes Abdomen aus internist. u.chirurgischer Sicht Marie-Luise Hermans, Euskirchen Refluxkrankheiten / Interaktives Seminar, Teil II Infektiologie, Teil II W. Heizmann/Berlin Neue Medikamente. Teil II U. Borchard/Düsseldorf 12.00 - 13.00 Koloskopie W. Brühl/Vlotho-Exter Ernährung bei koloproktologischen Erkrankungen Gastroenterologie W. Brühl/Vlotho-Exter Proktologische Ambulanz Stoffwechsel B. Husemann/Düsseldorf Divertikulitis aus chirurg. Sicht Dermatologie S. Wassilew/Krefeld Aktuelle Therapie des Herpes Zoster Dermatologie S. Wassilew/Krefeld Juckreiz – Differenzialdiagnose und Therapie Stoffwechselstörungen A.Steinmetz/Andernach Konservative Therapie der Adipositas Stoffwechselstörungen A.Steinmetz/Andernach Ernährung und Medikation bei Fettstoffwechselstörungen 14.30 - 15.45 Meet the Expert L. Blaha/Deggendorf Fragen an den Psychiater Meet the Expert GOÄ - Was gibt´s Neues? W. Grebe/Frankenberg Meet the Expert M. Petro/Bad Reichenhall Fallbeispiele-Pneumologie Meet the Expert D. Kirsten/Großhansdorf Interessante Fälle Meet the Expert RA Th. Hermans/Euskirchen Fragen an den Rechtsanwalt Meet the Expert O.-A. Müller/München Schilddrüse: Interessante Fälle 16.00 - 17.00 Hepatologie W. Arnold/Bremen Akute und chronische Hepatitiden Pneumologie M. Petro/Bad Reichenhall Compliance und inhalative Medikamentenapplikation Pneumologie D.Kirsten/Großhansdorf Krankheiten der kleinen Atemwege Schilddrüsenkrankheiten O.-A. Müller/München Jodmangelkrankheiten – noch aktuell? Angiologie H. Rieger/Engelskirchen Zusammenhang zwischen PaVL, KHK und Carotis-Stenose Osteoporose H. Minne/Bad Pyrmont Management 2002, Teil II 17.00 - 18.00 Psychiatrie L. Blaha/Deggendorf Psychiatrische Notfälle Hepatologie W. Arnold/Bremen Primäre und sekundäre Gallenwegserkrankungen Urologie Th. Vögeli/Düsseldorf Aktuelle Therapie des Prostatakarzinoms Urologie Th. Vögeli/Düsseldorf Die alternde Blase Osteoporose H. Minne/Bad Pyrmont Management 2002, Teil I Psychiatrie L. Blaha/Deggendorf Psychopharmaka und ihr Abhängigkeitspotenzial 18.00 - 19.00 Schmerz J. Nadstawek/Bonn Aktuelle Schmerztherapie Schmerz J. Nadstawek/Bonn Fallbeispiele aus der Gutachtenpraxis – Schmerz Gastroenterologie Marie-Luise Hermans/Euskirchen Refluxkrankheiten: Interaktives Seminar, Teil 1 Angiologie H. Rieger/Engelskirchen Prophylaxe und Therapie der tiefen Venenthrombosen am Wendepunkt Orthopädie E.Schmitt/Wiesbaden Soweit die Füße tragen Festvortrag W. Hollmann/Köln Wie funktioniert das Gehirn?Neue Erkenntnisse 20.30 - 22.00 Arzt und Versicherung Th. Mock/Köln Arzt und Recht Th. Hermans/Euskirchen Phytotherapie W. Grebe/Frankenberg Rationale Phytotherapie Berufspolitik G. G. Hofmann/Wiesbaden RA M. Broglie/Wiesbaden Ernährung H. Kasper / Würzburg Therapie mit Probiotika: Was ist gesichert? Änderungen vorbehalten Terminübersicht: Intensivkurse Innere Medizin Vorbereitung auf die Facharztprüfung und Refreshing 2002 DGIM Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. Datum: Ort: 23.09.-27.09.2002 – Teil II Klinik u. Poliklinik für Innere Med. I, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Ernst-Grube-Str. 40, 06120 Halle Kontakt: Tel.: 0345/557-2661, Fax: 0345/557-2253 Leitung: Prof. Dr. W. Fleig, Prof. Dr. B. Osten, Prof. Dr. K. Werdan, Prof. Dr. H. J. Schmoll Organisation: Prof. Dr. W. Fleig, Dr. G. Hübner Datum: Ort: 23.09.-27.09.2002 Klinikum rechts der Isar, II. Medizinische Klinik der TUM Ismaninger Str. 22, 81675 München Kontakt: Tel.: 089/4140-4074, Fax: 089/4140-4932 E-Mail: [email protected] Leitung: Prof. Dr. M. Classen, Prof. Dr. A. Schömig, Prof. Dr. Ch. Peschel, Prof. Dr. D. Schlöndorff Organisation: Prof. Dr. H.-D. Allescher, PD Dr. M. Kurjak, Fr. S. Zaun Datum: Ort: 07.10.-11.10.2002 Medizinische Klinik III der Universität, Abt. Rheumatologie Postfach 35 60, 91023 Erlangen Kontakt: Tel.: 09131/853-2075, Fax: 09131/853-6448 Leitung und Organisation: Prof. Dr. B. Manger, Prof. Dr. H. Nüßlein Datum: Ort: 17.03. - 22.03.2003 Charité, Campus, Virchow-Klinikum, Medizinische Klinik Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin Kontakt: Tel.: 030/450-53131 od. 53253 od. 53232 Fax: 030/450-53916 Leitung: Prof. Dr. E. Fleck, Prof. Dr. U. Frei, Prof. Dr. D. Huhn, Prof. Dr. B. Klapp, Prof. Dr. B. Wiedenmann Organisation: Prof. Dr. D. Barckow, Fr. Dr. Th. Schirop BDI aktuell Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. (BDI) 1. Allgemeines Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des BDI. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Bedingungen an. 2. Angebot und Vertragsschluss Die Teilnehmerzahl der Kurse ist begrenzt. Die Kursangebote sind grundsätzlich freibleibend, d.h. sie sind als verbindliche Angebote im Rahmen der verfügbaren Kursplätze zu verstehen. Anmeldungen zu BDI-Fortbildungsveranstaltungen haben schriftlich zu erfolgen und sind verbindlich. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der schriftlichen Anmeldungen vergeben. Bei Überbuchung erfolgt eine Benachrichtigung. 3. Zahlungsbedingungen Die Zahlung der Kurs- bzw. Kongressgebühren wird mit Rechnungsstellung fällig. 4. Rücktritt 4.1. Rücktritte von bereits gebuchten Kursen/Kongressen müssen per Einschreiben erfolgen. Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an. 4.2. Bei Zugang der Rücktrittsmeldung mindestens 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,56 erhoben. 4.3. Bei Zugang der Rücktrittsmeldung ab dem 27. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 76,69 zu zahlen. 4.4. Bei Zugang der Rücktrittsmeldung ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist die gesamte Kurs- bzw. Kongressgebühr zu zahlen. 5. Änderungen und Absage eines Kurses durch den Veranstalter 5.1. Die Veranstaltungen finden nur bei Erreichung einer Mindestteilnehmerzahl statt. Der BDI behält sich vor, Referenten auszutauschen, Veranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen und Änderungen im Programm vorzunehmen. Wird eine Veranstaltung abgesagt, werden bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe erstattet. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 5.2. Sollten innerhalb der Fortbildungen „Qualitätssicherung“, Workshops oder in Paket-Angeboten vertretbare Änderungen der Veranstaltung erforderlich sein, so besteht kein Anspruch auf anteilige Kostenrückerstattung. 6. Kongresse 6.1. Kongresskarten werden nur zu Kongressen herausgegeben und berechtigen zum Besuch der Seminarvorträge. 6.2. Ärzte im praktischen Jahr (AiP), österreichische Turnusärzte bis zum 3. Ausbildungsjahr, Ärzte im Ruhestand, arbeitslose Mediziner sowie Ärzte im Erziehungsurlaub erhalten bis auf Widerruf gegen Nachweis 30 % Ermäßigung auf den Rechnungsendbetrag. 6.3. Nur Kongressteilnehmer können an den Sonderkursen teilnehmen, d.h. der Erwerb einer Kongresskarte ist obligatorisch. Die Kongresskarten sind im Kongressbüro des BDI vor Ort abzuholen. Diese werden nur abgegeben, wenn die Kongressgebühren vorher bezahlt worden sind. Die Kongresskarten sind nicht übertragbar. Der Veranstalter Meine Anschrift: Herr Frau Akad. Titel:______________ Name:_________________________________________________________Vorname:___________________________________________ Anschrift privat*:____________________________________________________________________________________________________ mit Tel./Fax-Nr. Anschrift dienstl.:____________________________________________________________________________________________________ (*Wird im Fall einer Anmeldung für die Teilnahmebescheinigung benötigt.) Ich hätte gerne weitere Informationen zu folgenden Veranstaltungen: Kongress Bad Pyrmont / 6.-11.10.2002 Ultraschall-Refresherkurs Echokardiographie, Teil I / 7.12. 2002* Kurse Naturheilverfahren / 30. 10. - 03. 11. und 05. 11. - 09. 11. 2002 Ultraschall-Refresherkurs Echokardiographie, Teil II / 7.12. 2002* (*Die beiden Teile können unabhängig voneinander auch einzeln gebucht werden) Echokardiographie-Aufbaukurs / 16.11. - 19.11. 2002 Kongress Teneriffa / 28.11. - 7.12. 2002 Ich möchte mich gleich zu folgenden Veranstaltungen anmelden: Kurs:________________________________Kursgebühr:___________________ Termin/Ort:____________________________________ Kurs:________________________________Kursgebühr:___________________ Termin/Ort:____________________________________ Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V., die ich mit meiner Unterschrift anerkenne (Änderungen vorbehalten). Ich bin Mitglied des BDI e.V. Ort/Datum____________________________ Nichtmitglied Unterschrift______________________________ Hinweis: Ein optimaler Nutzen von einer Kursteilnahme ist dann zu erwarten, wenn bereits eine dreijährige klinische Weiterbildungszeit vorliegt. Bitte ausschneiden und einsenden oder faxen an: Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Postfach 1566, 65005 Wiesbaden Telefon: 0611/18133-22, -24 / Fax: 18133-23 / E-Mail: [email protected] / Internet: http://www.bdi.de 40 BDI aktuell 10-2002