Der Ko-Katalog: Gibt`s noch Auswege?

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Der Ko-Katalog: Gibt`s noch Auswege?
www.bdi.de
Oktober 2 0 0 2
aktuell
BDI
Offizielles Mitglieder-Rundschreiben
Erlebnisse des Dr. K.
Borrelien in Bonn
Dr. K. braucht eine neue Helferin – er fragt das Arbeitsamt.
Fünf Monate später sind schon
einige Einstellungstermine
vertrichen – aber eine Helferin
hat er noch nicht.
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Berufsverband Deutscher Internisten
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Altbau gekauft?
Borrelienhaltige
Zecken gibt es
auch mitten
im Bonner
Stadtgebiet
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Zitate
Ab Oktober 2002:
Darmspiegelung
wird
Vorsorgeleistung
Ab dem 1. Oktober 2002 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für Versicherte ab dem
56. Lebensjahr zwei Koloskopien im Abstand von zehn Jahren.
Für die neue Leistung im GKVKatalog gelten laut KBV besondere Anforderungen an die Vertragsärzte: 200 Koloskopien und
50 Polypektomien müssen sie
zuvor durchgeführt haben und
mindestens 200 Darmspiegelungen und zehn Polypektomien pro Jahr vornehmen.Die Praxen müssen auf Notfälle im Zusammenhang mit dem Eingriff
vorbereitet sein und HygieneMaßstäbe erfüllen, die an Richtlinien des Robert Koch-Instituts
und des Pettenkofer-Instituts
angelehnt sind. Die präventive
Koloskopie wird mit der Nr.
156 abgerechnet. Sie ist 4100
Punkte wert und wird nach Angaben der KBV extrabudgetär
vergütet und mit einem festen
Punktwert bezahlt. Für hausärztlich tätige Kollegen, die nicht
koloskopieren, gibt es ebenfalls
ab 1. Oktober mit der Nr. 154
eine Beratungsziffer für die Motivation zu diesem Früherkennungsprogramm (bewertet mit
180 Punkten). Beide Leistungen kommen bei Patienten ab
dem 56. Lebensjahr in Frage.
Weitere Details waren bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt.
(Red.)
BDI
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Katze verschwunden?
Bei der
Sanierung ist
steuerlich
einiges zu
beachten.
SEITE 3
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BDI e.V.
Ein kostenloser Eintrag
im Haustierregister kann
weiterhelfen.
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SEITE 16
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Ende des Jahres läuft er aus
Der K.o.-Katalog: Gibt’s noch Auswege?
Vor 10 Jahren brachten die
damaligen KBV-Vorständler
Oesingmann und Kossow der
Politik die Spaltung der niedergelassenen Ärzte in Hausund Fachärzte nahe. Eine direkte Folge ist der K.o.-Katalog, eine Liste der medizintechnischen Leistungen, die
den Hausärzten ab dem Jahr
1994 nur noch übergangsweise erlaubt wurden. Er hat
vor allem die Innere Medizin
beschädigt, die im ambulanten Bereichsowohl technisch-
apparativ wie auch hausärztlich betreuend tätig ist. Mit
dem Zugriff der hausärztlichen
Internisten auf die k.o.-Leistungen ist es in drei Monaten
vorbei: Ab dem 1. Januar ist
die Spaltung des ambulanten
Sektors perfekt. Sie wird auch
unter Internisten unterschiedlich beurteilt: Während die
Hausärztlichen das Teil-Berufsverbot beklagen, halten
einige spezialisierte Kollegen
die Trennung für gegeben.
Was bleibt, ist die Orientie-
Disease-Management-Programme
rung am Bedarf derPatienten:
Dort wo beispielsweise das
Ende der Gastroskopie oder
Koloskopie in einer hausärztlich-internistischen Praxis eine
spürbare Lücke hinterlassen
würde, sollten die betroffenen Kollegen beim Zulassungsausschuss aktiv werden.
Wie ein solcher Antrag auf die
weitere Durchführung der
entsprechenden Leistungen
aussehen kann, steht nebst
weiteren wichtigen Details
zum K.o.-Katalog auf Seite 6
Immer weniger Spielraum in der Kassenmedizin
Fallen Sie nicht auf
jedes DMP herein!
Versuchen Sie’s mal mit
Attestotherapie!
Eigentlich sollten die Disease-Management-Programme (DMP) den Patienten eine bessere Versorgung bringen – das Gegenteil ist nun der Fall:
Per Rechtsverordnung wurden Mindeststandards
für DMP festgelegt, die nicht dem Stand der
Wissenschaft entsprechen und mit denen die
Versorgung eher schlechter wird als bisher. Internisten sollten also genau prüfen, welche Behandlungsstandards ein DMP festschreibt, bevor
sie sich daran beteiligen! Seite 2 und Seite 5
Ein Schlupfloch aus den Beschränkungen der Kassenmedizin haben schon vor einigen Jahren die als
IGeL bekannten individuellen Gesundheitsleistungen gewiesen. Seitdem ist die Jagd nach geeigneten IGeLn voll im Gange. Der BDI, wie immer
seiner Zeit weit voraus, hat bereits vor 11 Jahren
die IGeL-relevanten und nahezu unbegrenzten
Möglichkeiten der Attestotherapie analysiert und
stellt dieses vielversprechende Feld in dieser
Ausgabe erneut zur Diskussion.
Seite 18
A U S D E M I N H A LT
Fußball
The Spirit of Spiriva
Krankenhausärzte
Junge Kicker
riskieren O-Beine
und Arthrose.
Kollege verließ
„Fortbildung“
unter Protest
Hilfe, wir ersticken
in der
Administrationslawine!
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Bundesverfassungsgericht
Chirurgie des Mammakarzinoms
Bewiesen
55-Jahresgrenze
für Kassenzulassung
gilt mit Ausnahmen
Radikal-OP
nach Halsted blieb
ohne Vorteile
Hormonersatztherapie
in der Postmenopause
kontraindiziert
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Blutzellentransplantation
Sinusknotendysfunktion
Hochwassergeschädigte Praxen
Impfung
gegen Varizellen
reduziert Zoster-Inzidenz
Der EinkammerSchrittmacher
ist noch „in“
BDI organisiert
direkte Hilfe
für die Kollegen
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BDI aktuell
Zur Lage
Disease-Management-Programme:
Kostendämpfungsmaßnahme oder
Verbesserung der Versorgung?
Die zunächst beschlossenen Disease-Management-Programme setzen auf kritischen Vorschlägen des Sachverständigenrates in der konzertierten Aktion auf, die dieser in seinem
Gutachten über bzw. zu Über-, Unter- und Vielversorgung
geäußert hat. Die Ratschläge wurden von den Sachverständigen gegeben, um eine Verbesserung der
Versorgung insbesondere der großen Volkskrankheiten zu erzielen. Also könnte man
das selten so rasche und selten so konsequente Handeln des Bundesgesundheitsministeriums nur begrüßen, wenn da nicht…
Ja, wenn da nicht die unselige Verquickung
mit dem Risikostrukturausgleich und eine
kostendämpfungsorientierte Einflussnahme
auf die qualitativen Normen bei der Durchführung der Disease-Management-Programme wären!
Der fatale Aspekt der Verquickung der
Disease-Management-Programme mit dem
Risikostrukturausgleich wurde publizistisch
so mannigfaltig belegt, dass hier das Augenmerk ausschließlich auf die Setzung der
Qualitätsnormen für die Disease-Management-Programme
gerichtet sei.
Der für die Einführung von Disease-Management-Programmen zuständige Koordinierungsausschuss, der vom Gesetzgeber nach § 137 SGB V eingesetzt wurde, hat die Kriterien
für die Disease-Management-Programme auf der Basis
insbesondere von evidenzbasierten Leitlinien festzulegen.
IMPRESSUM
Berufsverband
Deutscher Internisten e.V.
Präsident:
Telefon
Telefax
Dr. med. Gerd Guido Hofmann
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden
0611 / 181 33-0
0611 / 181 33-50
Redaktion: Dr. med. Ludger Beyerle (BY), Mülheim an der Ruhr (v. i. S. d. P.)
Hauptgeschäftsführer: Maximilian G. Broglie, Wiesbaden
Ärztlicher Geschäftsführer: Prof. Dr. med. Peter Knuth, Wiesbaden
Anzeigen: Ingrid Schneider
Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom Januar 2002
Druck: Druckhaus Diesbach GmbH, 69469 Weinheim
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in
dieser Zeitung berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme,
dass solche Namen im Sinn der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei
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keine Gewähr übernommen werden. Derartige Angaben müssen vom jeweiligen Anwender
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BDI aktuell 10-2002
Die Entwicklung der evidenzbasierten Medizin entstand
aus der zutiefst wissenschaftlichen Herausforderung, Forschungsergebnisse frei zu halten von Fremdeinflüssen und
Subjektivismen. Dadurch sollen die Aussagen für medizinische Handlungsanweisungen sicherer werden und ein höherer Wirksamkeitsgrad erreicht werden. Deshalb ist die Forderung des Gesetzgebers an
den Koordierungsausschuss, auf Evidenz zu
basieren, wohl begründet.
Was ist nun in praxi am Beispiel des DiseaseMangement-Programms Diabetes mellitus
Typ 2 geschehen, das per Rechtsverordnung (!)
zum 1. Juli diesen Jahres in Kraft gesetzt wurde?
In Kenntnis der Intention des Gesetzgebers
und dem Rat der Sachverständigen folgend
haben die Fachkundigen auf dem Feld des
Diabetes mellitus (Arzneimittelkommission
der deutschen Ärzteschaft, Deutsche Diabetes-Gesellschaft, Fachkommission Diabetes
Sachsen, Deutsche Gesellschaft für Innere
Medizin sowie Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlich-Medizinischen Fachgesellschaften AWMF) unter der Moderation durch die Bundesärztekammer in Gestalt der Ärztlichen Zentralstelle Qualität eine
kriteriengerechte nationale Versorgungsleitlinie erarbeitet
und konsentiert. Und kriteriengerecht schließt hier ausdrücklich die heute verfügbaren Evidenzkriterien ein.
Diese konsentierte nationale Versorgungsleitlinie ist nun
nicht dem Disease-Management-Programm Diabetes mellitus Typ II zugrunde gelegt worden, der zuständige Koordinierungsausschuss hat vielmehr eine eigene Leitlinie in Auftrag gegeben, die sich natürlich in den meisten Details kaum
bis gar nicht unterscheidet. Aber in einigen Punkten doch, die
vielleicht für das Erreichen von Zielvorgaben in der Behandlung unserer Diabetiker entscheidend sind. (Zum Beispiel:
Zeitpunkt und Frequenz der Mikroalbuminbestimmungen
im Urin, Behandlungskonzepte bei bestimmten Höhen des
HbAC-Wertes etc.)
Natürlich werden die vielen „Kann-Bestimmungen“, die in
der Rechtsverordnung des Disease-Management-Programmes Diabetes mellitus Typ II enthalten sind, nicht übersehen.
Aber viele budgetleidgeprüfte Ärzte sind es leid, Zeit und
Energie in Prüfungs- und Beschwerdeausschüssen zu vergeuden, die sie besser für die Versorgung ihrer Patienten
brauchen können.
Deshalb fordert der Berufsverband Deutscher Internisten,
die immense Leistung einer Konsentierung der nationalen
Versorgungsleitlinie Diabetes mellitus Typ II anzuerkennen
und ohne Einschränkungen als Basis für die Festlegung des
Disease-Management-Programmes anzuwenden, auch in der
Überzeugung, dass dies der ökonomischste Weg ist.
Dr. med. Gerd Guido Hofmann
Präsident
BDI aktuell
Zecken erobern die Städte
Medizin
Bonn von Borrelien bedroht
Bisher war die Furcht vor borrelioseübertragenden Zecken
nur im Wald angebracht, jetzt
ruft der Bonner Parasitologe
Professor Dr. Hanns Martin
Seitz auch mitten im Bonn Zeckenalarm aus: Er hat in Bonner Privatgärten, städtischen
Parks und stadtnahen Waldrandgebieten 167 Zecken einsammeln und untersuchen lassen, davon waren etwa 17%
Träger von Borrelien. FSMEErreger wurden nicht gefunden.
Für die aktuellen Untersuchungen haben Mitarbeiter
des Bonner Parasitologen Professor Dr. Hanns Martin Seitz
Zecken gesammelt und auf
ihren Infektionsgrad mit Borrelien untersucht. In jeder 6.
Medizin
Zecke wurden die Forscher
fündig; dabei waren die Zecken von der Beueler Rheinseite mit 21,5% etwas häufiger infiziert als die von der
linken Rheinseite, in denen
sich nur zu 14,7% Erreger fanden.
Nur zur Erinnerung: Da Zecken eine hohe Luftfeuchtigkeit benötigen, sind sie im Bodenlaub und in der bodennahen Vegetation zu finden. Dort
sitzen sie an erhöhten Stellen
und warten, bis sie von einem
potenziellen Wirt abgestreift
werden – auf dem laufen sie
dann eine Weile umher, bis sie
ein Plätzchen zum anbohren
gefunden haben. Woraus folgt:
Auf den befestigten Bonner
Wegen besteht also keine
Gefahr und wenn man sich ein
wenig im wegelosen Gelände
herumtreiben möchte, sollte
man anschließend den Körper
inspizieren.
Der alte Streit, ob die Zecke
linksherum oder rechtsherum
herausgedreht werden soll, ist
im Übrigen müßig: Der Zeckenrüssel hat, wie das Bild auf dieser Seite zeigt, kein Gewinde.
Am besten packt man das Tierchen mit einer feinen Pinzette
möglichst direkt über der Hautoberfläche und zieht es mit einem kräftigen Ruck heraus.
Ob in der Vergangenheit die
Arbeit von Regierung und Bundestag durch eventuelle Neuroborreliosen beeinflusst wurde, lässt sich derzeit noch nicht
(BW)
rekonstruieren.
Das Bohrwerkzeug der Zecke hat
kräftige Widerhaken, aber kein
Gewinde.
Neues Antithromboticum
Fondaparinux
Seit März 2002 ist das Heparin-Analog Fondaparinux
(Arixtra®) zur Prophylaxe
thromboembolischer Ereignisse bei größeren orthopädischen Eingriffen der unteren
Extremitäten im Handel. Das
Pentasaccharid wird vollsynthetisch hergestellt und ist –
anders als die strukturell heterogenen Standard- und frakMedizin
tionierten Heparine – eine
chemisch definierte Substanz.
Fondaparinux bindet an
Antithrombin und hemmt
selektiv die Faktor Xa-Aktivität (– Red. BDI aktuell).
Die antikoagulatorische
Wirkung kann mit verfügbaren Mitteln wie Protamin nicht antagonisiert
werden.
Eine Überlegenheit gegenüber fraktionierten Heparinen
bei der Verhütung klinisch relevanter Thromboembolien ist
nicht belegt.
Blutungskomplikationen scheinen häufiger und Thrombopenien gleich häufig aufzutreten wie
unter fraktionierten Heparinen.
Fondaparinux darf nicht bei
Heparin-induzierter Thrombo-
zytopenie (HIT) II verwendet
werden.
Die Prophylaxe mit Fondaparinux ist um die Hälfte teurer
als mit Enoxaparin (Clexane®).
1.
Walenga, J.M. et al.: Thromb. Rex. 1997; 86; 1-36
(aus: arznei-telegramm, Berlin,
4/2002, Fax: 030/794902-20
http//:www.arznei-telegramm.de
– redaktionell bearbeitet)
Fußball
Junge Kicker riskieren O-Beine
Dass Fußball ein Knieschädiger der Extraklasse ist,
braucht nicht extra beim
Trainer des Dortmunder
BVB abgefragt zu werden.
Die Genua valga der Akteure sind ein gewohntes Fernsehbild.
Der belgische Sportwissenschaftler Erik Witvrouw (Universität Gent) hat mit seinem
Team über 500 Jugendliche
untersucht, die intensiv Fußball spielen. Dabei fand er
heraus, dass bereits 13-jährige Kicker oft durch O-Beine
auffallen. Häufigkeit und Grad
der Deformation steigen bis
zum Alter von 18 Jahren kontinuierlich an. Bei den Betroffenen ist das Verletzungsrisiko an Meniskus und Kreuzband erhöht, im Alter zeigen
sie ein auffälliges Arthroseri-
siko. Witvrouw will den Jugendlichen dennoch nicht
vom Fußballspielen abraten.
Er empfiehlt ein prophylaktisches Verhalten: abwechslungsreiche Kost mit viel Vit-
amin D und Vermeiden einseitiger Belastungen der Knie
beim Sport.
(Quelle: www.lexsoft.de)
Thema aeternum
Der Doktor und das Häuschen
Ein Hamburger Klinikchef
steht im Verdacht, Geschenke im Wert von mehreren
Millionen Euro angenommen
zu haben. Die Ärztekammer
prüft, ob der Mediziner gegen
das ärztliche Standesrecht verstoßen habe. Sie bestätigte damit einen Bericht des Norddeutschen Rundfunks, nach
dem der 53-Jährige verdächtigt
wird, ein Erbschleicher zu sein.
Von einer 88-jährigen Patientin soll der Chirurg nach
Recherchen des Senders 4,5
Millionen Euro geschenkt
bekommen haben.
(www.facharzt.de)
BDI aktuell 10-2002
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BDI aktuell
Arbeitsvermittlung
Ringelpiez mit Stütze?
Unser Mitglied Dr. W.-D. K.
aus H. erlebte die Bemühungen der Bundesanstalt für
Arbeit und mancher Bewerberin pur, als er eine neue
Helferin suchte. Die Erste trat
zum zugesagten Termin kommentarlos nicht an und fand
sich bei einem anderen Arbeitgeber, die Zweite wurde
vom Amt „versehentlich“
sogar zweimal geschickt,
nachdem sie schon den ersten Einstellungs-Termin hatte platzen lassen.
Gesundheitswesen
Kuriosa
Im Folgenden ein Auszug aus
einem Schreiben, das der frustrierte Doktor an die Behörde
sandte:
„Mit großer Sorge muss ich
die in letzter Zeit gehäuft auftretenden Fehlentwicklungen
bei Stellenangeboten, Vermittlungen durch das Arbeitsamt
und Bewerbungen von Arzthelferinnen für Arzt-Praxen
beobachten. Mündlich vereinbarte Einstellungs-Termine
und -Konditionen mit VertragsCharakter werden gebrochen.
Im schlimmsten Fall entzieht
sich die Bewerberin sogar mit
einer offensichtlich vorgetäuschten Schwangerschaft
wenige Tage vor dem Beginn
des vereinbarten Termins der
Tätigkeit in meiner Praxis. Zwei
exemplarische und besonders
krasse Fälle … haben dazu geführt, dass wir seit FÜNF Monaten bei der Suche nach einer
geeigneten Mitarbeiterin für
unsere Praxis auf Grund fest
zugesagter Einstellungs-Termine vielen arbeitswilligen Bewer-
berinnen absagen mussten und
als Notlösung nur mit kurzfristig engagierten Hilfskräften unsere Patienten-Versorgung sicherstellen können. Bei den
ohnehin schon aus vielerlei
Gründen problematischen ökonomischen Verhältnissen von
Arzt-Praxen fördert das weder
die Neueinstellung von Arzthelferinnen noch die Bereitschaft von diesen Ärzten, Arzthelferinnen unter solchen Voraussetzungen überhaupt auszubilden.“
4.1 Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen
Ambulanter Sektor schmilzt ab
Jeder neunte Beschäftigte in
Deutschland ist im Medizinbetrieb tätig – zum Jahresende
2000 waren es 4,1 Millionen
Recht
Personen. Im Vergleich zu Ende
1998 waren es 14.000 Beschäftigte weniger. Zum Vergleich:
In der gesamten Wirtschaft
nahm die Beschäftigung um 2%
zu. In ambulanten Einrichtungen wie Arztpraxen oder Apotheken verringerte sich das Per-
sonal um 48.000 Personen, Zuwächse gab es in Sozial- und
Gesundheitsdienstberufen.
(Quelle: Statistisches Bundesamt /
A & S aktuell, 12/2002)
Ehefrau unterschrieb Steuererklärung „blind“
Für Steuerhinterziehung nicht zuständig
Mittäter oder Teilnehmer einer
Steuerhinterziehung ist nicht,
wer sich als Ehegatte darauf beschränkt, die gemeinsame Ein-
kommensteuerklärung zu unterschreiben, in der der andere
Ehegatte unrichtige oder unvollständige Angaben über eigene
Kontakt mit dem BDI e.V.
Korrespondenzanschrift für Zuschriften
BDI e.V.
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden
Einkünfte macht. Hintergrund
des Urteils ist der nicht versteuerte Agentenlohn eines westdeutschen DDR-Stasi-Agenten,
für den die Ehefrau in die Mithaftung genommen werden sollte.
BFH-Urteil vom 16. April 2002
IX R 40/00
Transplantation nach chronischer Glomerulonephritis
Rezidive im Transplantat eine
Hauptursache für den Verlust –
Prädiktive Faktoren nicht bekannt
oder
Postfach 15 66, 65005 Wiesbaden
Telefonnummern
BDI e.V. Zentrale
0611 / 181 33-0
BDI e.V. Mitgliederverwaltung 0611 / 181 33-19 od. 20
BDI e.V. Kongressabteilung
0611 / 181 33-22 od. 24
Telefax-Anschlüsse
BDI e.V. Zentrale
0611 / 181 33-50
BDI e.V. Mitgliederverwaltung 0611 / 181 33-23
BDI e.V. Kongressabteilung 0611 / 181 33-23
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BDI im Internet
http://www.bdi.de
E-Mail
[email protected]
BDI aktuell 10-2002
Recurrent glomerulonephritis after renal transplantation
is a serious complication that
can result in allograft loss.
This study, based on data
from the Australia and New
Zealand Dialysis and Transplant Registry, determined
the incidence and timing of
risk factors for allograft loss
due to recurrent glomerulonephritis in 1505 patients with
biopsy-proved glomerulonephritis that had led to endstage renal disease and primary transplantation. Allog-
raft loss due to a recurrence
of glomerulonephritis occurred in 52 recipients. Ten years after transplantation, recurrence was the third most
frequent cause of allograft
loss, after chronic rejection
and death with a functioning
renal transplant.
No risk factors were identified that warrant changing the
approach to renal transplantation in patients with primary glomerulonephritides.
(Esther M. Briganti, et al.,
in: NEJM 347: 102-109, Juli 2002)
BDI aktuell
Gesundheitswesen
Kuriosa
Anforderungen an Disease-Management-Programme
Akzeptieren Sie nicht jedes Angebot!
Die schätzungsweise 6 Millionen Typ-2-Diabetiker in
Deutschland, so will es der Gesetzgeber, sollen konsequenter
behandelt werden. Zu diesem
Zweck und leider auch im Zusammenhang mit dem Risikostrukturausgleich der Krankenkassen hat er die Krankenkassen beauftragt, so genannte Disease-Management-Programme für diese Patienten zu
etablieren. Die Rechtsverordnung des Gesundheitsministeriums, die nun zu diesen Programmen vorliegt und in der die
Mindestanforderungen festgelegt sind, konterkarieren jedoch
die ursprüngliche Absicht des
Gesetzgebers. Patienten, die
nach den Kriterien dieser
Rechtsverordnung behandelt
werden, erhalten eine deutlich
schlechtere Therapie als sie heute schon vielerorts für Diabetiker fest etabliert ist. Wir haben
das Thema schon mehrfach in
BDI aktuell behandelt, auch das
Editorial auf Seite 2 dieser Ausgabe beschäftigt sich damit.
Der BDI beschränkt sich aber
nicht darauf, die unselige Entwicklung im eigenen Medium anzuprangern, sondern holt das
nach, was bei der Arbeit an der
Rechtsverordnung versäumt
worden ist: Wir haben uns nicht
nur mit Experten, sondern auch
mit Patientenverbänden zusammengesetzt. Zusammen mit dem
weltweit renommierten Münchener Diabetologen Prof. Helmut Mehnert, dem Deutschen
Diabetiker-Bund und der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten hat der BDI die
Rechtsverordnung analysiert.
Gemeinsam haben dann alle Beteiligten einen breiten Kreis von
Journalisten und Gesundheitspolitikern darüber informiert, dass
Disease-Management-Programme, die sich an den Mindestanforderungen der Rechtsverordnung orientieren, ein Rückschritt
wären.
Dr. Gerd Guido Hofmann, Präsident des BDI, fordert in diesem Zusammenhang alle Internisten auf, sich nicht an Programmen zu beteiligen, die nach
den vom Gesundheitsministerium erlassenen Anforderungen
arbeiten: „Wir müssen alle darauf achten, dass sich DiseaseManagement-Programme am
heutigen Stand der Wissenschaft
und an den derzeit aktuellen
medizinischen Leitlinien orientieren. Davon sollte sich jeder
Arzt erst überzeugen, bevor er
bei einem solchen Programm
mitmacht.“ Alles andere sei gegenüber den Patienten nicht zu
vertreten.
Auf Patientenseite rät Ekkehard Bahlo, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten, allen Diabetikern, sich nicht voreilig in ein
solches Programm einzuschreiben. Die Vorteile, die manche
Krankenkassen den Teilnehmern solcher Programme ver-
sprächen, könnten niemals die
Folgen einer unzureichenden
und nicht mehr zeitgemäßen
Behandlung kompensieren. Jeder Diabetiker sollte erst zusammen mit einem kompetenten Arzt sorgfältig prüfen, an
welchen Standards sich das Programm orientiert und auch
einmal beim Deutschen Diabetikerbund nachfragen, was
darüber bekannt ist.
(BW)
24h-Blutdruck
günstig
kontrolliert
Die EU und die Landesgelder für die Krankenhäuser
reis
P
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Reko
Ein Fall für den Wettbewerbskommissar?
Die in Deutschland übliche
duale Finanzierung vieler
Krankenhäuser und der Ausgleich von Betriebskostendefiziten aus Steuermitteln müssen im Sinne von Artikel 87,
Abs. 1 des Europavertrages
(EG) als europarechtlich unzulässige Beihilfe gewertet
werden.
Das folgt auch aus den Artikeln 81 bis 89 des EG-Vertrages zum europäischen Wettbewerbsrecht, der das Ziel hat, in
allen Bereichen der Wirtschaft
(einschließlich der Dienstleistungswirtschaft) marktwirtschaftliche Regeln anzuwenden.
Der Wettbewerb auf dem Krankenhausmarkt und im internationalen Maßstab soll deshalb
von marktverzerrenden Absprachen frei sein (Artikel 81
EG). Dies gilt insbesondere für
Fusionen sowie Einmischen des
Staates in das Marktgeschehen,
beispielsweise durch eine illegale Subventionierung von
Krankenhausbetrieben und die
Tolerierung von ungleichen
Startbedingungen.
Dies ist die Quintessenz einer gutachterlichen Stellungnahme von Björn A. Kuchinke
und Jens M. Schubert über
„Europarechtswidrige Beihilfen für öffentliche Krankenhäuser in Deutschland“, veröffentlicht durch das Institut
für Volkswirtschaftslehre der
Technischen Universität Ilmenau Ende April 2002.
Freigemeinnützige und erwerbswirtschaftliche (private)
Krankenhausträger seien gegenüber öffentlich-rechtlichen
Krankenhäusern insoweit benachteiligt, als öffentliche Trä-
ger — zunehmend auch in der
Form einer gemeinnützigen
GmbH — regelmäßig auf Mittel
der Träger zurückgreifen könnten, die privaten und gemeinnützigen Klinikträger jedoch
nicht. Dies erschwere die
Markteintritts- und Wettbewerbsbedingungen vor allem
von solchen Krankenhausträgern, die keine Drittfinanziers
im Rücken hätten und die bei
Defiziten nicht regelmäßig „zufüttern“ könnten.
Entscheidend für die europarechtlich negativ zu bewertenden Wettbewerbsverzerrungen durch den Defizitausgleich ist die selektive Vergabe der Subventionen.
(Quelle: A & S aktuell, 14/02)
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BDI aktuell 10-2002
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BDI aktuell
Titelthema
Frist läuft ab
Der K.o.-Katalog – ein Ärger ohne Ende
Zum 31.12.2002 läuft der seit 1994 bekannte K.o.-Katalog aus, der den Kolleg/inn/en im
hausärztlichen Vergütungsbereich die Erbringung sog. fachärztlicher Leistungen ermöglicht.
Betroffen sind in erster Linie das Röntgen, die Endoskopie, das O-III-Labor und etliche
dopplersonographische Leistungen. Den kompletten K.o.-Katalog bringen wir im Folgenden.
Ab dem 01.01.2003 können hausärztlich Tätige die K.o.-Leistungen nicht mehr abrechnen.
Der Katalog ist die Konkurserklärung einer auf die Einheit
der Ärzteschaft verpflichteten
KBV- und KV-Politik. Der –
nicht unwichtige – Blick zurück
weist in das Jahr 1992, als die
KBV-Vorständler Oesingmann
und Kossow die Beschlüsse ihrer Praktischen Ärzteverbände
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Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht, aber mit einem solchen Antrag könnte mancher hausärztliche
Internist seine K.o.-Leistungen noch erhalten.
6
BDI aktuell 10-2002
als KBV-Wunsch in den Lahnstein-Kompromiss von Regierung und SPD einbrachten. Der
Katalog ist also eine ärztliche
Erfindung, den im Folgenden
die KBV-Vorleute Schorre (in
der Sache variabel), Wittek,
Schwoerer (heute im Dienste
der Kassen) und – extra muros
– Kossow voranbrachten.
Die KBV-Vorständler spalteten die Ärzteschaft in eine Gruppe ohne und mit technischer
Ausrüstung, respektive in Hausund in Fachärzte. Der Grund:
Sie hatten frühzeitig erkannt,
dass die praktische Ärzteschaft
bei der technischen Leistungserbringung nicht zukunftsfähig
bleiben würde. Die Spaltung ließ
die Organfachärzte und die
praktischen Ärzte beidseits liegen und führte mitten durch
das Gebiet der Inneren Medizin, die sowohl technisch-apparativ als auch hausärztlich
betreuend tätig ist.
Mit der sozialgesetzlichen
Festschreibung der Spaltung
in Haus und Fach erfüllte die
Politik – so ihre eigene, korrekte Feststellung – die Wünsche der KBV-Führung.
Die Frage, warum die KBVVertreterversammlung – das
Parlament der Ärzte – diesen
Führungskurs nicht stoppte, ist
schnell beantwortet: Die praktischen Ärzte stellten knapp die
Hälfte der Abgeordneten und
den Rest der Zustimmung holte man sich von Organfachärzten, die auf zusätzliche Leistungen aus dem stillgelegten hausärztlichen Areal setzten.
Als in den 90er Jahren die
Trennung von Haus- und Fachärzten – auch bezüglich der
Honorartöpfe – nicht rasch
genug voranging, kreierte die
Führung der praktischen Ärzteverbände den Spruch „Diese
Nuss kann nur von außen geknackt werden“. Damit wandte man sich weg von den ärztlichen Körperschaften und diFortsetzung auf Seite 8
BDI aktuell
K.o.-Katalog – Ausschlusskatalog
gemäß § 6 des Vertrages über die hausärztliche Versorgung
621, 622
625
630
631
635 bis 642*
654
Leistung (Kurzbeschreibung)
Elektrokardiographische Untersuchung
mittels Ösophagusableitung ...
... Auswertung eines ... Langzeit-EKG von
mindestens 18 Std. Dauer
... Langzeit-EKG von mind. 18 Std. Dauer
mit mind. zweikanaliger Ereigniskontrolle
Stress-Echokardiographie
Echokardiographie
Überprüfung des Batteriezustandes eines
Herzschrittmachers oder ...
Herzschrittmacher
Elektrostimulation
Druckmessung
Messung des Herzzeitvolumens
Herzkatheter
Kapillarmikroskopische Untersuchung
665
Pulsschreibung oder Druckmessung
668
680
Duplex-Sonographie/Extremitäten
Direktionale Doppler-sonographische
Untersuchung
Transkranielle gepulste Doppler-sonographsiche Untersuchung
Frequenzspektrumanalyse
EBM-Nr.
605
608
609
614
616 bis 619
620
681
682
686
687
689
694
698
700
707
710
715
718
719
721
722
723
725
726
728
745
746 bis 752
760
763, 764
767
768
775
790 bis 793
731bis 741
Duplex-Sonographie/Hirngefäße
Duplex-Sonographie/Körperstamm
Zuschlag zu den Leistungen nach den
Nrn. 668, 686 u. 687
Ösophaguskatheter
Druckmessung an der Lunge ...
Ergospirometrie
Diffusionskapazität
Bestimmung(en) der Diffusionskapazität
in Ruhe
Ganzkörperplethysmographie
Zuschlag zur Leistung nach Nr. 715
Zuschlag zu den Leistungen nach den
Nrn. 720 und 721 ...
Blutgasanalyse
Blutgasanalyse/Zuschlag
Gasanalyse in der Exspirationsluft
Bronchoskopie
Bronchoskopie/Zuschlag
Kontinuierliche simultane Registrierung
der Atmung
Entfernung von Fremdkörpern aus
Ösophagus
Ösophagusvarizen-Sklerosierung, ERCP
Partielle Koloskopie
Totale Koloskopie
Zuschlag zu 763/764
Zuschlag 760 bis 765
Laser-Vaporisation
Dialyseleistungen
Leistungen aus IV. Gastroenterologie
durch Hausärzte abrechenbar längstens bis zum 31.12.2002
wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet
(gültig ab 01.10.2000)
wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet
(gültig ab 01.10.2000)
wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet
(gültig ab 01.10.2000)
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet
(gültig ab 01.10.2000)
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet
(gültig ab 01.10.2000)
wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet
(gültig ab 01.10.2000)
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet
(gültig ab 01.10.2000)
wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet
(gültig ab 01.10.2000)
wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet
(gültig ab 01.10.2000)
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet
(gültig ab 01.10.2000)
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet
(gültig ab 01.10.2000)
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet
(gültig ab 01.10.2000)
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet
(gültig ab 01.10.2000)
wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet
(gültig ab 01.10.2000)
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet
(gültig ab 01.10.2000)
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet
(gültig ab 01.10.2000)
wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet
(gültig ab 01.10.2000)
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.01.1994 regelmäßig erbracht und abgerechnet
wenn bereits vor dem 01.04.2000 regelmäßig erbracht und abgerechnet
(gültig ab 01.10.2000)
alle Leistungen aus Abschnitt O III
alle Leistungen aus Kapitel P und Q
* EBM-Nrn. 640, 641 und 642 sind durch EBM-Änderungen am 01.07.1999 nunmehr ins Kapitel QI in die Nrn. 5120 ff.
eingeflossen.
(aus: Rundschreiben der KV Thüringen, 1/2002)
BDI aktuell 10-2002
7
BDI aktuell
Fortsetzung von Seite 6
rekt an die Politik. Im Jahr 1998
erfolgte die de facto Anlehnung des Hausarztverbandes
an das Ministerium. Man erreichte eine gesetzliche Vorschrift zur Trennung der Honorartöpfe und damit den letzten Sargnagel einer gemeinsamen Vertragsärzteschaft. Das
Ministerium konnte in der Folgezeit jeweils im Voraus behaupten, dass der Hausarztverband zugestimmt habe.
Daher gab es auch keine Teilnahme seiner Vertreter an Protestaktionen der Vertragsärzteschaft, die sich in den ersten
Jahren der rot-grünen Regierung verdichteten. Die Ministerinnen Fischer und Schmidt
verkündeten jeweils lächelnd,
bei allem, was die rot-grüne
Koalition beschließe, gebe es
zumindest einen großen Ärzteverband, der einverstanden
sei. In keinem Gremium der
Bundesrepublik – nicht einmal
Recht
in den eigenen Wahlkreisen
und Parteien – wurden die Gesundheitsministerinnen so ausgiebig gefeiert wie beim Hausärzteverband.
Mit der Appendixbildung der
praktischen Ärzteverbände an
das Ministerium wurden
Nachteile für hausärztlich tätige Internisten unaufhaltsam.
Der Entscheidungszwang für
Allgemeinärzte und Internisten für Haus oder Fach zum
31.12.2001 wurde gesetzlich
verfügt und vom Bonner Ministerialdirektor und Internisten Schulte-Sasse für gut geheißen.
Per Saldo fällt das Ende des
K.o.-Katalogs mit dem Ende
der gemeinsamen Interessenwahrnehmung der Vertragsärzte zusammen. Die
konkreten Absichten zur Beschneidung des Sicherstellungsauftrages der KVen bestätigen das.
Wirtschaftlich divergierende
Interessen sind die Folge des
Auslaufens der K.o.-Regelung.
Daher haben auch die Vertreter unseres Faches keine einheitliche Meinung.
Im fachärztlichen Sektor
tätige Internisten erwarten
die Mehrleistungen aus dem
Hausarztsektor ab dem
01.01.2003 und haben sich
teilweise unter diesem Gesichtspunkt für ihren Vergütungsbereich entschieden. Die hausärztlichen Internisten sehen nicht ein,
warum sie einem Teilberufsverbot folgen sollen, das
zumindest für 6 Jahrzehnte
in Deutschland Pause hatte.
Beides lässt sich nicht auf
einen Nenner bringen. Daher sollte man den Patientenbedarf als Richtschnur
nehmen. Alle Kolleg/inn/en
aus dem hausärztlichen Sek-
tor, deren Leistungsbeendigung zu Versorgungslücken
führen würde, sollten einen
Antrag auf die Verlängerung
ihrer K.o.-Leistungserbringung stellen. Eine Mustervorlage für den Zulassungsausschuss der zuständigen
Kassenärztlichen Vereinigung (gegebenenfalls die KV
selbst – das ist vom Antragsteller zu erfragen) finden
Sie auf Seite 6.
Ohne Zweifel muss die Spaltung in Haus- und Fachärzte
weg. Der freie Zugang des
Patienten zum Arzt seiner
Wahl erstickt unter Administrations- und Einschreibezwängen eines völlig verkasteten
Systems. Europäische Perspektiven zur Deregulation
auch des Gesundheitssektors
müssen mit aller Energie genutzt werden.
(BY)
Bundesverfassungsgericht
55-Jahresgrenze für Kassenzulassung
gilt mit Ausnahmen
Nach Auffassung des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichts ist die Altersgrenze von
55 Jahren für die Zulassung als
Vertragsarzt mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit gem.
Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz
und mit dem allgemeinen
Gleichheitssatz gem. Art. 3
Abs. 1 Grundgesetz vereinbar.
Die Zulassungsgremien und
Medizin
Fachgerichte haben aber bei
der Prüfung des Einzelfalles der
wertsetzenden Bedeutung von
Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz
im Rahmen ihrer Härtefallentscheidung Rechnung zu tragen.
Den Zulassungsgremien müssen daher abweichende Entscheidungen dann möglich sein,
wenn dies zur Vermeidung von
unbilligen Härten erforderlich
ist, weil individuelle Lebenswege sich gelegentlich der gesetzlichen Typik entziehen.
Das wird durch die Härtefallregelung gemäß § 98 Abs. 2
Nr. 12 SGB V, § 25 Satz 2
Ärzte-Zulassungsverordnung
berücksichtigt.
BVerfG-Beschluss
1 BvR 491/96 – 20.03.2001
Anmerkung:
Als Härtefall dürfte beispielsweise gelten, wenn ein
Krankenhausarzt vorzeitig aus
seiner Krankenhausarzttätigkeit
ausscheiden muss und für ihn
keine ausreichende finanzielle
Absicherung besteht.
(Ga)
Endoskopisches Débridement und Lavage im Knie
Ist das auch für die Katz’?
Glaubt man einer neuen Publikation von J. Bruce Moseley et
al. im New England Journal of
Medicine,
so
sind
schätzungsweise 80 Prozent
aller endoskopischen Kleineingriffe am Kniegelenk für die
Katz’. Dieses Fazit zog man aus
einer offenbar korrekt stratifizierten und durchgeführten Stu8
BDI aktuell 10-2002
die. Hier die Kurzfassung der
Ergebnisse:
“In a double-blind trial, 180
patients with osteoarthritis of
the knee were randomly assigned to undergo arthroscopy with débridement, arthroscopic lavage, or a placebo
procedure on the knee. The
outcomes in terms of pain and
physical function were assessed at multiple points over
a 24-month period and remained similar in the three
groups.
Although arthroscopy is
commonly performed for osteoarthritis of the knee, this
carefully blinded and controlled study found no evidence
of any improvement from either arthroscopic débridement or arthroscopic lavage.
The moderate improvements
observed in all three groups
may reflect either the effects
of medical therapy or the natural history of the osteoarthritis.”
(NEJM 347:81-88, July 2002)
BDI aktuell
Medizin
Blutzellentransplantation
Impfung gegen Varizellen reduziert
Zosterinzidenz
The reactivation of varicella–
zoster virus from latency causes zoster and is common
among recipients of hematopoietic cell transplants.
Randomly assigned patients
who were scheduled to undergo autologous hematopoiMedizin
etic-cell transplantation for
non-Hodgkin’s or Hodgkin’s
lymphoma received varicella
vaccine or no vaccine. Heatinactivated, live attenuated
varicella vaccine was given
within 30 days before transplantation and 30, 60, and 90
days after transplantation. The
patients were monitored for
zoster and for immunity
against varicella–zoster virus
for 12 months.
Conclusions : Inactivated varicella vaccine given before hematopoietic-cell transplantation
and during the first 90 days
thereafter reduces the risk of
zoster. The protection correlates with reconstitution of
CD4-T-cell immunity against
varicella–zoster virus.
(Atsuko Hata et al, Stanford,
Kalifornien in: NEJM 347, 4.Juli 2002)
Lob vom und für das Fossil
Verscheucht Autan die Mücken
am besten?
Lob von der Gouvernante medizinischer Publizistik, die ihre
jungfräuliche Aversion gegen
Pharmasponsorship allerdings
aufgegeben hat, erhält der Leverkusener Evergreen Autan®. Dieses Mal landeten
Leverkusener Bemühungen
auf Platz 1, wenn man den
Versuchen Glauben schenken
will, die das New England Journal of Medicine publizierte.
Sein Text:
“Insect repellents can reduce
the risk of being bitten. In this
study, volunteers inserted
their arms into standardized
mosquito-containing cages,
and investigators calculated
the elapsed time until the first
bite in order to evaluate which
repellent products available to
consumers in the United
States offered the most com-
plete, reliable protection.
Products containing high concentrations of N,N-diethyl-3methylbenzamide (DEET)
were most effective.”
(NEJM 347, July 4, 2002)
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BDI aktuell 10-2002
9
BDI aktuell
Kuriosa
The Spirit of Spiriva
Kollege verließ die „Fortbildung“
unter Protest
Ein Pharma-Kolleg in einem
erlesenen Grainauer Hotel erlebte einen seltenen Eklat: Ein
Kollege stand zwecks „nackter Wahrheit“ auf und verließ
die PR-Veranstaltung unter
Protest gegen zu hohe Preise
für ein inhalatives Anticholinergikum. Im Nachgang
schreibt er an die Ingelheimer
Firma u.a.:
„Aus Protest gegen Ihre Preispolitik verließ ich die o.g. Fortbildungsveranstaltung am Samstag Nachmittag unter Protest.
Meine Frau und ich reisten
umgehend ab. Das Hotelzimmer wurde von uns nicht in
Anspruch genommen.
Gesundheitswesen
Kuriosa
Begründung:
Die mitgeteilten Tagestherapiekosten (TTK) von EUR
1.81 (für einen Hub!) sind nicht
mit unserer Realität vereinbar. Deutschland ist bekanntlich mit EUR 1,2 Billionen verschuldet, die GKV alleine mit EUR 2,5 Milliarden.
COPD-Patienten sind meist
multimorbide, haben oft noch
eine KHE, einen Hypertonus
und Diabetes II, auch brauchen
sie ihr inhalatives Budesonid.
Da addieren sich die TTK
schnell auf EUR 5,- bis EUR 10,(gemittelt EUR 7,50). Die Ver-
sorgung mit der notwendigen
Pharmakotherapie beläuft sich
für diese Patienten dann auf
EUR 675,- pro Quartal.
Und der betreuende Internist
wird für den gleichen Zeitraum
mit EUR 50,- abgespeist. Merken Sie jetzt, wo es krankt in
unserem Gesundheitswesen?
Für Medikamente zahlt die
Kasse 13,5-mal soviel wie für die
umfassende ärztliche Betreuung im gleichen Zeitraum.
Sie werden sich wundern, aber
lange trägt dieses System nicht
mehr. Auch wenn ein Schlauerchen an einer chemischen Formel
ein Molekül und damit die Halbwertszeit ändert und diese Pseu-
doinnovation dann als großer
Durchbruch gefeiert wird. Das ist
genauso billig wie das Ge“mups“e
und Ge“zok“se anderer Firmen.
Was wirklich Neues ist Ihnen doch
gar nicht eingefallen, wenn Sie
ehrlich sind. (...)
Wenn ich auch der Einzige mit
Zivilcourage war, der sich erhoben hat, um Ihnen die nackte
Wahrheit zu sagen, seien Sie
sicher, die anderen ärztlichen
Kollegen denken genauso. Sie
werden sich eines Tages wundern. Machen Sie die Rechnung
nicht ohne den Wirt. Denn wir
sind die <mit der Feder>.“
Dr. med. Günter Kellerer
Internist – Rheumatologie, München
Kieler IGSF-Institut
Die Politik hat die Krankenkassen
ausgeplündert
GKV-Spitzenverbände und Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV) werfen der Politik vor,
„über Jahrzehnte hinweg die
Finanzen der Gesetzlichen
Krankenkassen (GKV) zur Entlastung anderer Sozialversicherungszweige und öffentlicher
Haushalte geplündert“ zu haben. Nach einer Expertise des
Fritz Beske Instituts für Gesundheits-System-Forschung (igsf),
Kiel, ist die GKV allein zwischen
1995 und 2003 mit 29,611 Milliarden Euro zur Ader gelassen
worden (siehe unten stehende
Tabelle).
Ohne die politisch verordneten Finanzbelastungen hätten die Krankenkassen ihre
Beitragsätze stabil halten können, sagte Herbert Rebscher,
Vorstandschef der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV. Allein in den Jahren 2002 und
2003 werde die GKV zusätzlich mit 4,5 Milliarden Euro
belastet. Damit erhöhe sich
schon wieder der Druck auf
die Beitragssätze.
Gesetzesgrundlage
Senkung der beitragspflichtigen Einnahmen für Leistungsbezieher nach
dem Arbeitsförderungsgesetz (Rentenreform 1992)
Senkung der beitragspflichtigen Einnahmen für Bezieher von Übergangsgeld (Rentenreform 1992)
Erhöhung der Beiträge aus Krankengeld (Rentenreform 1992)
Senkung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Beschäftigungsförderungsgesetz 1996)
Senkung der Beitragsbemessung für Bezieher von Arbeitslosenhilfe (Beschäftigungsförderungsgesetz 1996)
Senkung der beitragspflichtigen Einnahmen für Bezieher von Arbeitslosenhilfe (Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz 2000)
Neuregelung der Renten wg. Erwerbsminderung (Rentenreform wg.
verminderter Erwerbsunfähigkeit 2000)
Neuregelung der Beitragsbemessung für freiwillig GKV-Versicherte Sozialhilfeempfänger (BSG-Urteile v. 19.01.2000)
Beitragsausfälle durch Entgeltumwandlung (Altersvermögensgesetz 2001)
Summe
10
BDI aktuell 10-2002
Zeitraum
Nota: Noch nicht quantifiziert
wurden kostspielige Belastungen etwa aus der Neuregelung
der Krankenversicherung der
Rentner, Senkung des Rentenniveaus oder Konsequenzen aus
SGB IX (Reha und Teilhabe
Behinderter) für die GKV.
(Quelle: A & S aktuell, 13/02)
1995 - 2003
Belastung in
Mrd.EURO
17,51
1995 - 2003
1,67
1995 - 2003
1996 - 1999
4,89
0,15
1997 - 2003
0,86
2001 - 2003
1,83
2001 - 2003
1,57
2001 - 2003
0,57
2002 - 2003
1995 - 2003
0,56
29,61
BDI aktuell
Recht
Der Eintritt in eine Gemeinschaftspraxis
Riskanter als Heiraten!
Wer neu in eine Gemeinschaftspraxis eintritt, sollte
wissen, dass er auch die vor
dem Beitritt entstandenen
Steuerschulden der Kooperation übernimmt. Nach einem
Gesundheitswesen
Kuriosa
Urteil des Bundesgerichtshofs
(Az.: II ZR 331/00) ist auch der
neue Gesellschafter für jede
Gesellschaftsschuld in Anspruch zu nehmen. Dabei haftet er sogar mit seinem Privat-
vermögen. Am besten kann
man dieser Falle entgehen,
wenn der eigene Steuerberater zum einen die Verschuldung der Gesellschaft feststellt
und zum anderen im Innenver-
hältnis (notariell – Red. BDI
aktuell) von den Altgesellschaftern vertraglich festgestellt
wird, ob und in welchem Maße
der Juniorpartner mithaftet.
(www.facharzt.de)
US-Statistik:
4,3 Neonatologen pro 10.000 Geburten
reichen
Im New England Journal of
Medicine (NEJM) resümieren
D.C. Goodmann et. al., dass
die perimortale Sterblichkeit bis
zu einer Versorgungsdichte von
4,3 Neonatologen pro 10.000
Geburten abnimmt und
darüber hinaus gleich bleibt. Die
Zahl neonatologischer Intensivbetten soll keine Rolle für die
Sterblichkeit spielen. Im Folgenden ein Textauszug:
“There is marked regional variation in the availability of neonatal intensive care in the United States. We conducted a study
to determine whether a greater supply of neonatologists or
neonatal intensive care beds is
associated with lower neonatal
mortality.
Results Among 3.892.208
newborns with a birth weight
of 500 g or greater, the mortal-
Zulassung wegen Bedarfs:
ity rate was 3.4 per 1000 births.
After adjustment for neonatal
and maternal characteristics
associated with an increased
risk of neonatal death, the rate
was lower in the regions with
4.3 neonatologists per 10,000
births than in those with 2.7
neonatologists per 10.000
births (odds ratio for death,
0.93; 95 percent confidence
interval, 0,88 to 0,99).
Further increases in the
number of neonatologists
were not associated with
greater reductions in the risk
of death. There was no consistent relation between the
number of neonatal intensive
care beds and neonatal mortality.”
(aus: NEJM 346: 1538-1544, 2002)
Troponin-T-Test nach Herzinfarkt
Vor Verfassungsbeschwerde
Instanzenweg ausschöpfen
„Auch bei Nierenfunktionsstörung
brauchbar“
Vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde muss der unmittelbar betroffene Internist
ohne Schwerpunktbezeichnung versuchen, über einen
Antrag beim Zulassungsausschuss die gleichzeitige Teilnahme an der haus- und fachärztlichen Versorgung unter
Berufung auf die Ausnahmeregelung nach § 73 Abs. 1a
Cardiac troponin T levels are
commonly used to predict risk in
patients in whom acute coronary
syndromes are suspected. Because cardiac troponin T is cleared by the kidney, it is uncertain
whether it still has prognostic
value in patients with renal dysfunction. This study indicates that
measurement of cardiac troponin T does predict risk in patients
Satz 3 SGB V zu erwirken.
Wenn eine bedarfsgerechte
Versorgung nicht gewährleistet ist, kann der Zulassungsausschuss für Internisten ohne
Schwerpunktbezeichnung eine
befristete Genehmigung
hierfür erteilen.
BVerfG-Beschluss
1 BvR 2292/00 – 06.03.2001
(Ga)
Zulassungsbeschränkungen
Rechtens
Die Beschränkung der Zulassung als Vertragsarzt bei Überversorgung ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz und mit dem Gleichheitssatz gem. Art. 1 Abs. 1
Grundgesetz vereinbar. Legitime Gemeinwohlgründe von
überragender Bedeutung stehen dem Gesetzgeber bei der
Ausgestaltung des Berufsrechts
with renal impairment and suspected acute coronary syndromes. Physicians can now be reassured that the prognostic usefulness of cardiac troponin T levels
in patients with acute coronary
syndromes is not invalidated by
the presence of renal dysfunction.
(New England Journal of Medicine:
Volume 346, Issue 26:
June 27, 2002)
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der ärztlichen Leistungserbringer im GKV-Bereich zur Seite,
die auch eine Berufswahlregelung rechtfertigen. Die Sicherung der finanziellen Stabilität
und damit der Funktionsfähigkeit der GKV ist ein Gemeinwohlbelang von hinreichendem
Gewicht.
BVerfG-Beschluss
1 BvR 1282/99 – 27.04.2001
(Ga)
BDI aktuell 10-2002
11
BDI aktuell
Medizin
Chirurgie des Mammacarcinoms
Radikal-OP nach Halsted blieb
ohne Vorteile
Background
In women with breast cancer,
the role of radical mastectomy,
as compared with less extensive surgery, has been a matter
of debate. We report 25-year
findings of a randomized trial
initiated in 1971 to determine
whether less extensive surgery
with or without radiation therapy was as effective as the Halsted radical mastectomy.
Methods
A total of 1079 women with
clinically negative axillary nodes
underwent radical mastectomy,
total mastectomy without axillary dissection but with postoperative irradiation, or total mastectomy plus axillary dissection
only if their nodes became pos-
itive. A total of 586 women
with clinically positive axillary
nodes either underwent radical mastectomy or underwent
total mastectomy without axillary dissection but with postoperative irradiation. Kaplan–Meier and cumulative-incidence
estimates of outcome were
obtained.
Results
No significant differences
were observed among the three
groups of women with negative nodes or between the two
groups of women with positive
nodes with respect to diseasefree survival, relapse-free survival, distant-disease–free survival, or overall survival. Among
women with negative nodes,
the hazard ratio for death among
those who were treated with
total mastectomy and radiation
as compared with those who
underwent radical mastectomy
was 1.08 (95 percent confidence interval, 0.91 to 1.28;
P=0.38), and the hazard ratio
for death among those who had
total mastectomy without radiation as compared with those
who underwent radical mastectomy was 1.03 (95 percent confidence interval, 0.87 to 1.23;
P=0.72). Among women with
positive nodes, the hazard ratio
for death among those who
underwent total mastectomy
and radiation as compared with
those who underwent radical
mastectomy was 1.06 (95 per-
cent confidence interval, 0.89
to 1.27; P=0.49).
Conclusions
The findings validate earlier
results showing no advantage
from radical mastectomy. Although differences of a few percentage points cannot be excluded, the findings fail to show
a significant survival advantage
from removing occult positive
nodes at the time of initial surgery or from radiation therapy.
(The New England Journal of
Medicine
Volume 347:567-575
Issue 8, August 22, 2002)
Lebensmittelkriminalität:
Belgien / Niederlande
unübertroffen?
Wenn Lebensmittelskandale und
–kriminelle auf den Plan treten,
scheint der forschende Blick auf
Belgien und die Niederlande stets
die richtige Richtung zu haben.
Neuester Hit:
Trickreich haben Niederländer Verarbeiter ihre berühmtberüchtigten, geflügelten Ei-
gelbbrühe-Lieferanten postmortal mit Rindereiweiß gespritzt, um onkotisch für höheren Wassergehalt zu sorgen. Eine BSE-Gefahr durch die
Tiefkühlhühnchen soll dadurch
gleichfalls bestehen.
(Quelle: „The Guardian“ v. 8.7.02 —
BY)
Irrationalia zum Kolon-Ca
Folinsäure in Hochpotenz
wirksam?
Folinsäure in niedriger Dosierung (10-20 mg/m2 kann die
Wirkung des Zytostatikums 5-Fluorouracil (5-FU) modulieren, d. h. verstärken. Ein überzeugender Nachweis, dass dieser
Ansatz der Biomodulation einer Dosiserhöhung von 5-FU
überlegen wäre, wurde allerdings nie erbracht.
Völlig unbewiesen ist die Überlegenheit einer hohen Dosis
Folinsäure (z.B. 200-500 mg/m2) gegenüber der niedrigen Dosierung und ein Vorteil durch die Biomodulation mit Folinsäure im
Zusammenhang mit 5-FU als Infusion. Trotzdem wurden im März
2002 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM) zwei Präparate (Leucovorin, Oncofolic) für die Kombinationsbehandlung des kolorektalen Karzinoms zugelassen. Dies
wird die Verschleuderung großer Geldbeträge für die Verordnung
hochdosierter Folinsäure in Deutschland vermutlich noch erleichtern.
(aus: Der Arzneimittelbrief, Berlin, 5/2002, Tel.: 030/7452047,
Fax: 030/453066, Internet: http://www.der-arzneimittelbrief.de)
12
BDI aktuell 10-2002
BDI aktuell
Medizin
Sinusknotendysfunktion und Schrittmachertype
Der Einkammer-Schrittmacher
ist noch „In“
„In patients with sinus-node
dysfunction who require permanent pacing for bradycardia, single-chamber ventricular pacing and dual-chamber
atrioventricular pacing are alternative options. In this randomized trial, the frequency
Kuriosa
of the primary end point
(death or nonfatal stroke)
was not significantly different in the two groups.
However, the dual-chamber
group had a lower incidence
of atrial fibrillation and end
points related to heart failu-
re, as well as a slightly better
quality of life.
Dual-chamber pacing is more
expensive and more technically
complex than single-chamber
ventricular pacing. Nevertheless, the maintenance of atrioventricular synchrony with dual-
chamber pacing provides
enough additional clinical benefit to justify its use in patients
with sinus-node dysfunction.”
(New England Journal of Medicine,
Volume 346, June 13, 2002, Number
24 — der Titel stammt von der BDIAktuell-Redaktion)
Gute Reise!
Mit Oldtimer 5-EU zur Roseninsel
Im Dezember des vergangenen
Jahres erreichte deutsche Onkologen eine Einladung, an einem
Einführungssymposium für UFToral teilzunehmen, das Ende Februar 2002 in dem Convention
Center Marika Capsis 2000 stattfinden sollte. Dieses Kongress-
zentrum ist an das Sofitel Capsos Hotel Rhodos angeschlossen. Die Organisation der Reise, einschließlich der „so angenehm wie möglich“ gestalteten
Anreise mit zwei gecharterten
Flugzeugen von Frankfurt bzw.
München, wurde übernom-
men. Die Einladung beinhaltete
eine 3-tägige Reise nach Rhodos,
die neben dem halbtägigen
Launch-Symposium für UFT-oral
genügend Zeit ließ, die bedeutende Rolle von Rhodos in der
ägäischen Kultur des Altertums
zu würdigen. Wer neben dem
Anti-retrovirale Therapie in AIDS und Schwangerschaft
Der Nutzen überwiegt
“These data provide reassurance that the use of combination antiretroviral therapy is not
associated with an increased
risk of premature delivery or
other adverse outcomes in late
pregnancy. Although the risk
of very low birth weight appears to be higher with combination therapy that includes
protease inhibitors than with
regimens that do not include
them, this finding requires confirmation, and the overall risks
appear to be small in relation
to the recognized benefits of
these agents.”
(New England Journal of Medicine,
Volume 346, June 13, 2002
Number 24)
kulturellen Hochgenuss auf einen Erkenntnisgewinn durch eine
Fortbildungsveranstaltung auf
hohem Niveau mit internationalen Referenten hoffte, wurde
allerdings enttäuscht. (...)
Irritierend im Zusammenhang
mit der Veranstaltung auf Rhodos ist weniger der als LaunchSymposium getarnte Ausflug ins
Ägäische Meer als vielmehr die
Tatsache, dass sich auch im Jahre 2002 ausreichend Onkologen
bereit erklärten, an derartigen
„Fortbildungen“ teilzunehmen
und hierfür zwei Charterflugzeuge benötigt wurden.
(aus: Arzneimittelkommission der
Deutschen Ärzteschaft, Arzneiverordnung in der Praxis – Ausgabe 2/
2002, — von der BDI-aktuellRedaktion geringfügig bearbeitet und
gekürzt)
Mirabilia
Der
„Generikamarkt“
ist gar keiner
Ein Blick auf den so genannten
Generikamarkt sorgt für Ernüchterung: Wenige Konzerne und ihre Töchter entbieten
ein lukratives Mickey-Mousing.
Der „gigantische Preiskampf“
spielt sich überwiegend auf der
zweiten Stelle hinter dem
Komma ab.
Aut idem? Kein Unterschied!
Besser wäre „Semper idem“.
Nebenstehend ein repräsentativer Blick auf die Generikapreise am Beispiel von Lisinopril.
(BY)
BDI aktuell 10-2002
13
Forum
BDI aktuell
Das Maß ist voll!
Wann werden die hausärztlichen Internisten, vertreten
durch den Bund Deutscher Internisten (Berufsverband Deutscher Internisten – Red.) und
die Deutsche Gesellschaft für
Innere Medizin endlich wach?
Nach mittlerweile unerträglich gewordenen „Gängeleien“
durch die KVen mit Belastung
der Kolleginnen und Kollegen
durch den stetig steigenden
administrativen Aufwand sowie
Regressforderungen durch
Richtgrößen- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, kommt jetzt
endgültig zum 01.01.2003 die
Trennung der Internisten in den
hausärztlichen und fachärztlichen Sektor.
Die durch die hausärztlichen
Internisten jahrelang vorgenommenen, sog. K.o.-Leistungen sollen nun ersatzlos gestrichen werden. Und der Bestandsschutz?, bleibt auf der
Strecke!
(…)
Das Maß ist voll! Eine Politik
des „Gesundschrumpfens“ der
hochqualifizierten internistischen Versorgung kann nicht
hingenommen werden. Sollte
der BDI nicht endlich deutliche
Zeichen setzen? Wenn nötig,
durch Aufruf zur kollektiven
Rückgabe der Kassenzulassungen.
(Dr. M. Hadem, Daaden)
Leserbrief vom AiP
„Brauchen wir überall die
flächendeckende Flächendesinfektion?“
Zum gleich lautenden Artikel in
BDI aktuell vom Juni 2002 erreicht uns der folgende Leserbrief:
„Die Forderung routinemäßige Flächendesinfektion zu verlassen und durch gezielte Desinfektion nur bei sichtbarer
Kontamination zu ersetzen birgt
Risiken. Das Kriterium des visuellen Eindrucks einer Fläche
zur Beurteilung ihrer mikrobiellen Belastung ist nämlich unsicher und unzureichend [1].
Auch wenn bisher keine Studie
zeigen konnte, dass routinemäßige Flächendesinfektion als Einzelmaßnahme die nosokomiale
Infektionsrate zu senken vermag, ist ebenso das Gegenteil
nicht klar bewiesen. Bisherige
Studien [2, 3, 4] bezogen sich
zum Teil nur auf den Einfluss
einer isoliert betrachteten Fußbodendesinfektion auf die nosokomiale Infektionsrate. Es
bleibt fraglich, ob dieser komplexe Sachverhalt bisher hinreichend beleuchtet werden
konnte. Als gesichert darf hingegen gelten, dass eine Erregerübertragung auf direktem
oder indirektem Weg von
Oberflächen auf Patienten oder
Personal erfolgen kann [5-7].
Auch die Besiedlung patientennaher Flächen mit Problemkeimen (MRSA, VRE...) ist heute
hinreichend dokumentiert [814]. In diesem Zusammenhang
sollte insbesondere bedacht
werden, dass die Erkennung
von mit diesen Erregern kolonisierten bzw. infizierten Patienten häufig eine bestimmte
Zeitspanne benötigt, während
Betriebskrankenkasse „KM direkt“
Nur 11,7 Prozent
Beitragssatz
Während der bundesweite Kassenbeitragsdurchschnitt die 14Prozentmarke gesprengt hat, beschloss der Verwaltungsrat der
Duisburger Betriebskrankenkasse (BKK) „KM direkt“, den geltenden Beitragssatz von 11,7 Prozent beizubehalten. Damit bleibe
man die günstigste bundesweit (außer Brandenburg) geöffnete
BKK. Seit Jahresbeginn seien mehr als 100.000 neue Versicherte
hinzu gewonnen worden.
(dfg, 27/02)
14
BDI aktuell 10-2002
der es zu einer unbemerkten
Keimverbreitung kommen kann
[15]. Auch in Zukunft sollte es
darum gehen, die Belastung der
unbelebten Patientenumgebung durch pathogene und fakultativ pathogene Mikroorganismen so niedrig wie möglich
zu halten. Routinemäßige Flächendesinfektion ist keineswegs
überflüssig und sollte sinnvoller
Bestandteil eines hygienischen
Gesamtmaßnahmenkatalogs im
Krankenhaus sein und bleiben.
Literatur:
1. Griffith CJ, et al. An evaluation
of hospital cleaning regimes and
standards. J Hosp Infect, 2000.
45(1): p. 19-28.
2. Daschner F, Rabbenstein G,
Langmaack H. [Surface
decontamination in the control of
hospital infections: comparison of
different methods (author’s
transl)]. Dtsch Med Wochenschr, 1980. 105(10): p. 325-9.
3. Dharan S, et al. Routine
disinfection of patients’ environmental surfaces. Myth or reality?
J Hosp Infect, 1999. 42(2): p.
113-7.
4. Danforth D, et al. Nosocomial
infections on nursing units with
floors cleaned with a disinfectant
compared with detergent. J Hosp
Infect, 1987. 10(3): p. 229-35.
5. No authors listed. Recommendations for preventing the spread
of vancomycin resistance.
Recommendations of the
Hospital Infection Control
Practices Advisory Committee
(HICPAC). MMWR Morb Mortal
Wkly Rep, 1995. 44: p. 1-13.
6. Kuwert E, Sonntag HG,
Werner HP. Flächendesinfektion im Krankenhaus. Hyg Med,
1983. 8: p. 491-494.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
Rutala WA. Surface Disinfection: Should we do it? in 6th
International BODE Hygiene
Days. 2000. Wien, Österreich.
Blyte D, et al. Environmental
contamination due to methicillinresistant Staphylococcus aureus
(MRSA). J Hosp Infect, 1998.
38: p. 67-69.
Boyce JM, et al. Environmental
contamination due to methicillinresistant Staphylococcus aureus:
possible infection control
implications. Infect Control
Hosp Epidemiol, 1997. 18(9): p.
622-7.
Bures S, et al. Computer
keybords and faucet handles as
reservoirs of nosocomial pathogens in the intensive care unit.
Am J Infect Control, 2000.
28(6): p. 465-71.
Kaatz GW, et al. Acquisition of
Clostridium difficile from the
hospital environment. Am J
Epidemiol, 1988. 127(6): p.
1289-94.
Pitten FA, et al. Transmission
of a multiresistant Pseudomonas
aeruginosa strain at a German
University Hospital. J Hosp
Infect, 2001. 47(2): p. 125-30.
Reisner BS, et al. Comparison
of three methods to recover
Vancomycin-resistant Enterococci
(VRE) from perianal and
environmental samples collected
during a hospital outbreak of
VRE. Infect Control Hosp
Epidemiol, 2000. 21(12): p.
775-9.
Bonten MJ, et al. Epidemiology
of colonisation of patients and
environment with Vancomycinresistant Enterococci. Lancet,
1996. 348(9042): p. 1615-9.
Sonntag HG. Flächenreinigung
oder Flächendesinfektion im
Krankenhaus-eine unendliche
Geschichte. Hyg Med, 1999.
24(7/8): p. 268-270.
Tobias Gramann, AiP, Bonn
BDI aktuell
Gesundheitswesen
Kuriosa
AOK Berlin hält rundum die Hand auf
Beitragssatz von 17,8 Prozent
wäre nötig
Berlins Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) macht „Überversorgung“ für ihre dramatische finanzielle Schieflage verantwortlich. Vorstandchef Rolf
D. Müller klagt über zu viele
Uni-Kliniken, zu viele Kranken-
Medizin
hausbetten, zu viele niedergelassene Ärzte.
Die Hauptstadt-AOK muss für
Krankenhausversorgung nach
eigenen Angaben 40 Prozent
mehr ausgeben als im Bundesgebiet üblich (Krankenhaus-
Rechnungen in Höhe von 160
Millionen Euro beglich sie bis
Ende des ersten Quartals 2002
gar nicht – DgD-Red.).
Um kostendeckend zu arbeiten, wäre ein Beitragssatz von
17,8 statt bisher 14,9 Prozent
nötig, weiß Unternehmensberater McKinsey, der bis zum
Herbst ein Sanierungskonzept
vorlegen soll. Im November soll
über den neuen Beitragssatz
entschieden werden.
(DgD, 12/2002)
Instabile Angina pectoris
Ist’s die Entzündung aller
Koronararterien?
“Inflammation within a vulnerable coronary plaque may cause unstable angina by producing
erosion or rupture. This study
used measurements of neutrophil myeloperoxidase to assess
neutrophil activation in blood
Medizin
from the aorta, femoral vein,
and great cardiac vein. The data
support the concept that in
unstable angina there is widespread inflammation in the coronary bed, not just in a single
vulnerable plaque.
These findings add to a growing body of evidence that unstable coronary disease is associated with an inflammatory
reaction throughout the coronary tree. There may be important therapeutic implica-
tions, since treatment of a single unstable plaque may not
address the problem of widespread coronary inflammation.”
(The New England Journal of
Medicine, Volume 347
Issue 1: July 4, 2002)
Angiotensin-II-Hemmung bei diabetischer Nephropathie
Ein Muster ohne Wert?
Über die ACE-Hemmer liegt
eine größere Zahl von Untersuchungen vor, die zeigen, dass
diese Substanzen die Progression der Niereninsuffizienz bei
Diabetikern und auch Nierenkranken anderer Genese deutlich verzögern.
(...)
Sehr zu denken gibt, dass
bei den ACE-Hemmer-Arbei-
Medizin
ten keine Verbesserung der
Gesamtsterblichkeit – eine
Arbeit fand sogar eine Erhöhung – gesehen wurde (4),
dass sich also die günstige
Beurteilung allein auf die
Nierenfunktion und die Proteinturie als sog. Surrogatparameter bezieht.
Die fehlende Verbesserung
der Gesamtsterblichkeit könn-
te darauf hinweisen, dass es
unter ACE-Hemmern zu einer
tödlichen Hyperkaliämie kommen kann, insbesondere wenn
(fälschlicherweise) kaliumsparende Diuretika wie Spironolacton, Triamteren und Amilorid
zusätzlich gegeben werden.
Auch für die Sartane sind solche
ärztlichen Fehlhandlungen zu
befürchten.
(D. Höffler, Darmstadt
M. Anlauf, Bremerhaven)
(4) Hostetter, TH: Prevention of end-stage renal
disease due to type 2 diabetes. N Engl J. Med.
2001;345: 910-911)
(aus: Arzneimittelkommission der
Deutschen Ärzteschaft, Arzneiverordnung in der Praxis
Ausgabe 2/2002)
B-Zell-Lymphom
Ansprechen auf Chemotherapie per
Genanalyse prognostizierbar?
Ist man einem Wunschtraum der Chemotherapeuten näher gerückt und kann das Ansprechen auf die Therapie vorhersagen?
Autoren einer Studie des New England Journal of Medicine (NEJM
2002; 346:1937–47) glauben, einen Ansatz gefunden zu haben.
Über Genchips fanden sie mehr als 600 Gene, deren Aktivität sich
bei Patienten mit diffusem großzelligen B-Zell-Lymphom mit oder
ohne Ansprechen auf die Therapie unterschied. Angeblich konnte
man die Zahl der zu beurteilenden Gene auf 17 reduzieren, um
den Therapieerfolg vorherzusagen.
Kommentar:
Die Ergebnisse klingen wieder einmal zu schön, um wahr zu sein.
Dennoch wäre eine Validität der Ergebnisse im Interesse der
Patienten zu wünschen.
(BY — Quelle: Deutsches Ärzteblatt online)
BDI aktuell 10-2002
15
BDI aktuell
Spitzenzuwächse bei Massagen, Fahrkosten und Werbeausgaben
Die Finanzentwicklung der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) im 1. Quartal 2002
Veränderungen im 1. Quartal 2002 gegenüber dem 1. Quartal 2001
je Mitglied in Prozent
GKV-Bund GKV-West GKV-Ost
Ärztliche Behandlung
2,4
2,2
3,1
Zahnärztliche Behandlung (ohne Zusatz)
2,4
2,4
2,3
Zahnersatz
- 6,0
- 6,9
- 1,1
Arzneimittel
2,5
2,4
2,7
Hilfsmittel
5,5
5,3
6,7
Heilmittel
8,6
7,5
15,4
Krankenhausbehandlung
2,6
2,1
4,8
Krankengeld
2,7
3,0
0,5
Fahrkosten
7,0
6,5
8,9
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
2,7
2,6
2,6
Soziale Dienste / Prävention
6,8
5,8
11,6
Schwangerschaft / Mutterschaft
- 0,2
- 0,1
- 1,5
Betriebs-, Haushaltshilfe
- 3,8
- 4,4
21,1
Häusliche Krankenpflege
5,1
3,0
14,4
Sterbegeld
- 1,8
- 1,8
- 1,5
Leistungsausgaben insgesamt
2,9
2,5
4,2
Verwaltungskosten
4,6
4,8
3,5
Beitragspflichtige Einnahmen
1,2
1,2
1,1
Überschuss / Defizit(-) in Mio. EUR
- 865
- 976
112
Allgemeiner Beitragssatz in Prozent
14,00
14,00
14,00
(Quelle BMG)
Die Einführung des
Riesenkataloges der
physikalischen Therapie
(Heilmittel) sowie die
generelle TaxischeinBerechtigung (Fahrkosten) für alle von
Zuzahlungen Befreiten
haben zu spitzenmäßigem Leistungszuwachs
geführt. In den weiteren
Wachstumsfeldern
„Prävention“ und
Verwaltungskosten
stecken zahlreiche
Werbegags.
Hund oder Katze weg?
Haustierregister hilft weiter
Haustiere können vom Tierarzt per Tätowierung oder Microchip gekennzeichnet werden. Ein gleichzeitiger Eintrag
im Deutschen Haustierregis-
ter hilft, ein entlaufenes Tier
dem Besitzer zuzuordnen. Sowohl der Eintrag ins Register
als auch die Unterstützung des
Deutschen Tierschutzbundes
bei der Rückführung sind kostenlos. Auch ist keine Mitgliedschaft erforderlich.
Die Adresse:
Deutsches Haustierregister
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Fax: 0228-6049642
Hormonsubstitution bei jugendlichem Kleinwuchs
Viel zu häufig und kaum Erfolg?
Die Therapie subsumptiv kleinwüchsiger Kinder mit Wachstumshormon scheint zu häufig
und zu wenig kritisch indiziert
gewesen zu sein. Eine Studie
im British Medical Journal (BMJ
2002; 325: 70-6) referiert auf
französische Daten, nach denen das Kollektiv der Kinder
mit Therapie durchschnittlich
nicht größer auswuchs als das
Kollektiv der Kinder, die die
Therapie abgebrochen hatten.
Als Ursache wird vermutet,
dass gar keine Wachstumsstö-
rung vorlag, sondern nur die
Pubertät verzögert war.
(Red. – Quelle:
Deutsches Ärzteblatt online)
“Rectal Cancer Project” in Norwegen
5-Jahres-Überleben stieg von 55 auf 71 Prozent
Das norwegische National Rectal Cancer Project soll die FünfJahres-Überlebensrate der Rektumkarzinom-Patienten von
55% Anfang der 1990er Jahre
16
BDI aktuell 10-2002
auf 71% im Jahre 1999 erhöht
haben. Eine spezielle Ausbildung
der Chirurgen zur total mesorectal excision zusammen mit der
Verpflichtung der Krankenhäu-
ser, ihre eigenen Ergebnisse mit
dem publizierten nationalen
Durchschnitt zu vergleichen,
habe das bewirkt. Unterdurchschnittliche Leistungen führen zu
Nachkontrollen, Kliniken mit
weniger als 10 RektumkarzinomOP pro Jahr sollen diese Operation nicht mehr durchführen.
(Red. – Quelle:
Deutsches Ärzteblatt online)
BDI aktuell
Recht
Steuer
Steuerchinesisch, das die Entschlüsselung lohnt
Altbau gekauft und saniert?
Wer alte Bausubstanz zu
Vermietungszwecken kauft
und saniert, muss zwei elementare steuerliche Begriffe
kennen (oder sich erklären
lassen):
1. Herstellungskosten:
Sie sind — abseits der Geldbeschaffung — steuerlich relativ uninteressant, da sie auf
Jahrzehnte verteilt werden
müssen und somit nur als kleiner Bruchteil der Kaufsumme jährlich von der Steuer
abgesetzt werden können.
2. Erhaltungsaufwand:
Diese Kosten sind steuerlich höchst interessant: Sie
können in voller Höhe kurzfristig — z.B. im Jahr der
Reparatur — von der Steuer
abgesetzt werden, schlagen
damit „voll zu Buche“ und
machen eine Investition häufig erst interessant. Wenn Gestaltungsspielraum vorhanden ist, sollten Maßnahmen
am Altbau grundsätzlich im
Erhaltungsaufwand untergebracht werden.
Wegen des günstigen steuerlichen Effektes gibt es seit vielen Jahren eine nicht endende
Prozessspringflut im Lande,
deren Ziel die Anerkennung
von Reparaturaufwendungen
am Altbau unter der Rubrik
Erhaltungsaufwand (und nicht
Herstellungskosten) ist. Ende
2001 hat der Bundesfinanzhof
(BFH) eine Präzisierung zum
Thema verkündet, die sich Altbauerwerber und –reparateure sehr genau durchlesen sollten. Sie — mit Hilfe des
Steuerberaters — verstanden zu haben, bringt regelmäßig mehr ein als einige
Wochen oder Monate Arbeit im Erwerbsleben. Im
Folgenden vier Leitsätze
aus dem BFH-Urteil.
Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotential) eines
Wohngebäudes gegenüber
(Red.)
1. Sog. anschaffungsnahe
Aufwendungen sind
nicht allein wegen ihrer Höhe oder ihrer
zeitlichen Nähe zur
Anschaffung eines Gebäudes als Herstellungskosten zu beurteilen; soweit sie nicht
der Herstellung oder
Erweiterung eines Gebäudes dienen, stellen
sie nur dann Herstellungskosten dar, wenn
sie zu seiner wesentlichen
Verbesserung gemäß
§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB
führen (Änderung der
Rechtsprechung).
2. Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen,
die für sich allein noch als
Erhaltungsmaßnahmen zu
beurteilen wären, können
in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung gemäß § 255
dem Zustand im Zeitpunkt
des Erwerbs deutlich erhöht wird (Bestätigung des
BFH-Urteils
vom
9. Mai 1995 IX R 116/92,
BFHE 177, 454, BStBl II
1996, 632).
3. Der Gebrauchswert eines
Wohngebäudes
wird
insbesondere durch die
Modernisierung derjenigen Einrichtungen erhöht,
die ihn maßgeblich bestimmen: Das sind vor allem
die Heizungs-, Sanitär- und
Elektroinstallationen sowie die Fenster. Eine deutliche Erhöhung des Gebrauchswerts ist immer
dann gegeben, wenn
durch die Modernisierung ein Wohngebäude von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder von einem
mittleren auf einen
sehr anspruchsvollen
Standard gehoben
wird.
4. Instandsetzungsund Modernisierungsmaßnahmen innerhalb
eines Veranlagungszeitraums können als
Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2
Satz 1 HGB zu werten sein, wenn sie zwar
für sich gesehen noch
nicht zu einer wesentlichen Verbesserung
führen, wenn sie aber Teil
einer Gesamtmaßnahme
sind, die sich planmäßig in
zeitlichem Zusammenhang
über mehrere Veranlagungszeiträume erstreckt
und die insgesamt zu einer
wesentlichen Verbesserung führt (Sanierung „in
Raten“).
(BFH-Urteil vom 12. September
2001 - IX R 39/97)
Refresher
Toxoplasmose
Die Toxoplasmose ist weltweit eine der häufigsten parasitären Zoonosen. Der Erreger, Toxoplasma gondii,
verfügt über ein breites
Wirtsspektrum und eine Vielzahl potenzieller Infektionsstrategien.
Für die lebensmittelübertragenen Toxoplasmose des
Menschen kommen vor allem
zwei Wege in Betracht. Zum
einen die Kontamination von
Lebensmitteln mit den in der
Umwelt vorhandenen widerstandsfähigen Oozysten über
Erde, Schmutz und Wasser,
zum anderen die Aufnahme
zystenhaltiger Gewebe infizierter Tiere. Obgleich die
Übertragung des Parasiten
über Lebensmittel bereits seit
Jahrzehnten bekannt ist, ist die
relative epidemiologische Be-
deutung der verschiedenen Infektionsquellen noch immer
unklar.
Einerseits ist die Seroprävalenz humaner ToxoplasmaInfektionen in den Ländern
mit hohem Fleischkonsum
höher als in solchen mit niedrigem
Fleischkonsum,
andererseits wurden auch bei
bis zu 47% rein vegetarisch
lebender Menschen Antikör-
per gegen den Parasiten nachgewiesen.
Karsten Fehlhaber
Institut für Lebensmittelhygiene,
Veterinärmedizinische Fakultät,
An den Tierkliniken 35,
04103 Leipzig
(Aus: Bundesgesundheitsblatt –
Gesundheitsforsch. –
Gesundheitsschutz, 7/2002)
BDI aktuell 10-2002
17
BDI aktuell
Interessante Urteile
in Leitsätzen
Überstunden:
Nur angeordnete
müssen bezahlt
werden
Wenn ein Arbeitnehmer die
Bezahlung von geleisteten
Überstunden fordert, muss
er zunächst beweisen, dass
der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet hat.
Neuer IGeL-Hit
Die Attestotherapie bringt es!
Die Suche nach neuen individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die der Patient selbst
veranlasst und bezahlt, rückt einen alten Klassiker ins Gesichtsfeld: die Attestotherapie.
Sie ist eine Mischform aus Kassen- und Selbstzahlerleistung, solange die Fälle einfach zu
beschreiben sind. Werden attestotherapeutische Höchstleistungen verlangt, so ist der
Spezialist am Zuge und der Patient trägt den Aufwand allein.
Zur Beschreibung der unbegrenzten attestotherapeutischen Möglichkeiten bringen wir
einen noch immer aktuellen Artikel aus dem BDI-Rundschreiben 11/1991. Sollten Sie,
liebe/r Leser/in der Ansicht sein, nicht alles sei ernst zu nehmen, so wird diese Sicht auch
vom Verfasser geteilt.
(BY)
LAG Hamm, Az.: 8 Sa 94/99
Im Anschluss an
eine Lehre:
Kosten für
Erststudium
können
Werbungskosten
sein
Kosten für ein Erststudium
können dann als Werbungskosten steuerlich abgesetzt
werden, wenn der Student
zuvor eine Lehre absolviert
hat und das Studium „in enger Verbindung zur beruflichen Tätigkeit“ steht.
FG Niedersachsen
Az.: 4 K 177/97 —Erstinstanz
Kirchensteuer für
Bekennende:
Taufe spielt keine
Rolle
Jeder, der sich in Deutschland zum christlichen Glauben bekennt, muss Kirchensteuer bezahlen. Dabei
spielt es keine Rolle, ob er
getauft ist oder nicht.
OVG Rheinland-Pfalz
Az.: 6 A 10237/01
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18
BDI aktuell 10-2002
State of the Art:
Möglichkeiten und Grenzen der
intensivierten Attestotherapie
Der Begriff „Attestotherapie“
geht nach neuester Erkenntnis auf Piechowiak (Regensburg) zurück.[1] Diese Therapieform besteht in der anspruchsrelevanzbezogenen
Selektion von Krankheitssymptomen ihrer zweckoptimierten Deskription und der abschließenden Disposition der
Urkunde an den Patienten als
eigentlicher Therapiemaßnahme.
Der Therapieerfolg besteht
in der materiellen Begünstigung
des Petenten:
Das Wort „Patient“ ist hier
fehl am Platze, da Geduld von
diesem als letztes aufgebracht
zu werden pflegt. Dennoch
sollte die Bezeichnung „Patient“ weiter verwendet werden, um den attestotherapeutischen Erfolg nicht zu gefährden.
Dieser besteht in Zahlungen aller Art sowie Steuervergünstigungen, Rabatten,
Straßen-, Eisenbahn-, Taxietc. -Freifahrten, Putzhilfen,
Pflegekräften, Kurlauben,
Urlaubstagen und vielem
Brauchbaren mehr.
Um den attestotherapeutischen Kriterien genügen zu
können, sind hohe Ansprüche
an
1. die deskriptive Potenz des
Arztes,
2. das Aggravationsvermögen
des Patienten und
3. die optimale Enkanalisierung der papierförmigen
Agenzien zu stellen.
Zu 1:
Der Arzt, der als Attestotherapeut tätig werden
möchte, muss eine innere
Neigung für diese Disziplin
besitzen. Auch darf die persönliche Eignung durch Defizite nicht in Frage gestellt
sein: So wie jemand als Chirurg ausscheidet, der keinen
Nagel auf den Kopf trifft oder
ein Hämatologe mit blassem
Hautkolorit länger auf Patienten warten muss, so gilt als
kardinale berufliche Kontradiktion für den Attestotherapeuten die Scribasthenie.
Auch eine etwa vorhandene
Legasthenie ist hinderlich,
kann aber toleriert werden,
wenn sich die Schwäche speziell auf die Würdigung zuvor
ausgestellter Fremdattestate
bezieht.
Eine verfahrenstechnische
oder eine künstlerische Begabung sind zumindest
teilweise erforderlich.
Schließlich ist es Aufgabe des
ärztlichen Attestotherapeuten, die vorliegenden Befunde mit reichlich heißer Luft
anzureichern und das Gemisch so hoch zu verdichten
(sic!), dass es als Selbstzünder das Füllhorn sämtlicher
sozialen Wohltaten zur Dispersion bringen kann.
Für weniger Aggressive bietet sich der Vergleich mit einem Maler an. Gefragt ist niemand, der in subtiler Präpa-
ration womöglich Radierungen liefert. Gesucht ist vielmehr der Künstler, der mit
kräftigem Pinsel leuchtende
Farben aufträgt, wobei Filigranarbeitern auch hier das
berufliche Aus bevorstünde. Als Stilrichtung wäre der
prä- und poststationäre
Expressionismus zu favorisieren.
Der Vergleich mit dem bildenden Künstler trifft beim
Attestotherapeuten nicht
nur wegen der Ausübung des
ärztlichen Berufes als Kunst
zu, sondern ist wegen der
Zuständigkeit beider Disziplinen für Kolossalgemälde
naheliegend.
Literarisch wird vom Attestotherapeuten einiges verlangt – schließlich soll er in
der Lage sein, durch Verfertigung der Mixtura Problem-solvens – eben des
Attestes oder des Gutachtens
– den Patienten sogar vom
Normalzustand in die Bedürftigkeits-Kategorie zu katapultieren. Hier erhält der homo
recipiens all’ die guten Zuwendungen und Vorteile,
ohne die man die Durststrecke zwischen Schulabschluss
und Rente nicht kommod
überstehen kann.
Die Frage, ob es sich bei der
Attesto- wirklich um eine -therapie handele, wurde schon
ausführlich und positiv in der
Literatur beantwortet. Einer
alten Erkenntnis der Erfahrungsheilkunde zufolge
BDI aktuell
Interessante Urteile
in Leitsätzen
Fortsetzung von Seite 18
sind viele Krankheiten entwe- erberater, hilfsweise auch
der spontan remittierend, durch die Bekanntschaft mit
chronisch oder mit der her- Leuten, die attestogene Verkömmlichen Therapie ohnehin günstigungen beziehen, konnicht kurabel, sodass am Ende ditioniert werden.
ein Gleichstand zwischen
Sodann sind die Leiden
der Attesto- und der klas- schwerpunktmäßig auf den
sisch-tätigen Therapie zu re- Bewegungsapparat zu vergistrieren ist. Aus diesem Grun- lagern, weil hieraus die größde kann die Attestotherapie te Schubkraft für das atauch auf der höheren wissen- testotherapeutische Kataschaftlich-therapeutischen pult resultiert. Speziell das
Ebene als satisfaktionsfähig Kurwesen hat seinen rakegelten, zumal ihre Heilmittel tenhaften Aufstieg eben dielediglich fiskalische Nebenwir- ser vis a tergo im engsten
kungen aufweisen, von den Sinne des Wortes zu verdanFachvertretern keine hochpo- ken.
tente Wirkung niedrigpotenDer attestopetierende Patiter Verdünnungen reklamiert ent – früher banal als „Renwird und die technische Pra- tenjäger“ bezeichnet, was an
xisausstattung des Scribenten der Komplexität der Matemit Diktiergerät und Schreib- rie vollends vorbeiging –
maschine als kostenarm und muss bestimmte Symptome
somit zukunftsträchtig zu lis- liefern, ohne die der Theraten ist. Selbstverpeut allzu
ständlich kann
sehr zum Atauch die Hochtesto-Telepatechnologie
then würde.
Orthese bitte
eingesetzt werAm besten
den:
eignet sich
nicht
Computer mit
der Patient,
einfach
Textbausteinen
der das Erliegen lassen!
(heute: Autogebnis der
Text – Red.)
Mühen – die
und einer ReiRente, die
he VersatzstüKur, die Steucken können
ererleichteden Attestotherapeuten rung, die sonstige Zahlung –
weitgehend vom Ballast der stets vor Augen sieht und die
individuellen Anpassung des Beschwerdelandschaft subTextes an den Patienten be- ordiniert. Redensarten wie
freien und das umgekehrte „Das geht schon wieder weg“
Verfahren sicherstellen.
oder „Wird wohl nicht viel
Diese Methodik enthebt den sein“ oder „Was von selbst
Arzt auch der Sorge um den gekommen ist, wird auch von
Aussichtsreichtum seiner selbst wieder gehen“ wirken
Scripturen: Bewährte Verfah- in der Attestotherapie wie
ren und behördengängige toxische Antidota.
Formulierungen sorgen dafür,
Im Gravitationsfeld von Bedass das Tätigwerden des At- hördenstuben und Attestaustestotherapeuten für den Pa- wertern ist die Aggravation
tienten zum Erfolgserlebnis der wegweisende Meridian
wird.
zum Therapieerfolg.
Da das Skelett Hauptpfeiler
Zu 2.:
der Anspruchsberechtigungen
ist, sollten sich auch die BeAuch der Patient spielt in schwerden hierauf stützen.
der therapeutischen Zwei- Empfehlenswert ist nach Auserkiste eine nicht unbedeu- sage eines Knappschaftsältestende Rolle. Er muss zunächst ten, bereits zu Beginn der ateinmal am Stammtisch, von testotherapeutischen Patienden Sachbearbeitern der ten-Karriere nur noch mit eiKrankenkassen, Arbeits- und nem Gehstock herumzulauSozialämter oder vom Steu- fen. Besonderes Augenmerk
ist darauf zu richten, das Utensil nicht wie einen Regenschirm irgendwo stehen zu
lassen. Erfahrene Attestotherapeuten verfügen über eine
Sammlung von Pro- und
Orthesen, die Gutachten-Patienten mitbrachten, bei Antritt des Heimweges aber vergaßen.
In der Wirtschaft sagt man
„Lerne klagen ohne zu leiden“. Es hieße aggravieren,
wollte man diesen Leitspruch
generell auf die Interaktion
von Attestotherapeut und Patient übertragen. Dennoch ist
hier der Idealfall für den
Ganzkörperstatus des Bescheinigungsheilkundlers
benannt.
Zu 3:
Die richtige Methodik stellt
in der Attestotherapie mehr
noch als in den anderen – häufig auf die Mithilfe der Natur
angewiesenen – großen Disziplinen den Schlüssel zum Erfolg dar. So muss der Therapeut alle sachdienlichen
Hinweise, die zur Erhöhung
des Grades geminderter Erwerbsfähigkeit oder einer
Rentenzahlung etc. führen,
entgegennehmen, egal ob
gute Bekannte, Sozialarbeiter,
Sachbearbeiter, dilettantische
Vorgutachter oder der Akten„Kommissar Zufall“ als Anzeigende zu Werke waren. Auch
müssen – wie beim Notar –
die beantragten Verfahren
zum Petenten passen. Die
Verwechslung einer Berufsmit einer Erwerbsunfähigkeit
z.B. kann den Ruf des Therapeuten in etwa so beschädigen, wie die Herausnahme
der falschen Niere den des
Urologen.
Der gute Attestheilkundler
geht virtuos mit dem nach
Dutzenden zählenden Register der Adressaten um, weiß
jeden von ihnen stilistisch zu
imitieren und generiert Therapeutika höchster Scriboverfügbarkeit.
Die so verfassten Atteste und
Gutachten weisen alle Merkmale einer dynami(ti)schen
Hohlladung auf: Obschon
Schlecht für die
Bauämter?
Beamte müssen
Bestechungsgelder
versteuern
Bestechungsgelder, die ein
Beamter angenommen hat,
gelten als „sonstige Einkünfte“ und müssen versteuert
werden.
BFH, Az.: IX R 97/97
§
Wohnungskündigung:
Vorgetäuschter
Eigenbedarf macht
haftbar
Wer einen Eigenbedarf vortäuscht, um so den Mieter
aus der Wohnung zu bekommen, kann für den Differenzmietschaden des Mieters
haftbar gemacht werden.
LG Paderborn,
Az.: 11 S 79/00
Kritik am
Vorgesetzten:
Kein
Kündigungsgrund
Wer Kritik an seinem Vorgesetzten übt, kann nicht
ohne weiteres gekündigt
werden, solange die Kritik
sachlich bleibt. Ein Arbeitnehmer hat nämlich ein
Recht auf eine abweichende
Meinung.
ArbG Frankfurt/M.,
Az.: 7 Ca 3875/01
Arbeitsloser darf
kurz nach Mallorca
etc.
Ein Arbeitsloser darf für ein
paar Tage verreisen, z.B.
über das Wochenende, ohne
deshalb seinen Anspruch auf
Arbeitslosengeld zu verlieren.
BSG, Az.: B 11 AL 71/00 R
BDI aktuell 10-2002
19
BDI aktuell
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in Leitsätzen
Landgericht
Dortmund:
Patient muss selbst
den Beipackzettel
lesen
Wenn ein Arzt Medikamente verordnet, ist er gemäß
§ 11 Arzneimittelgesetz
nur dann zur Risikoaufklärung verpflichtet, wenn das
Risiko im Beipackzettel des
Medikamentes nicht erläutert wurde. Deshalb kann
eine Frau, die den Beipackzettel nicht gelesen hat,
keinen Schadensersatz vom
Arzt verlangen.
LG Dortmund, Az.: 17 O 110/98
§
Auslandsaufenthalt:
Wohnung
vorzeitig kündbar
Ein Mieter, der für ein Jahr
im Ausland arbeiten wird,
kann seine Wohnung mit
einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen, wenn
der Vermieter nicht einer
Untervermietung zustimmt.
LG Mönchengladbach,
Az.: 1 S 154/98
Urlaubsgeld:
Nur zur Abreise
fällig
Ein Mitarbeiter hat nur
dann einen Anspruch auf
Urlaubsgeld, wenn er tatsächlich seinen Urlaub antritt. Ist dies wegen eines
Krankenhausaufenthaltes
z.B. nicht möglich, kann der
Arbeitgeber das bereits gezahlte Urlaubsgeld zurückverlangen.
BAG, Az.: 9 AZR 255/96
20
BDI aktuell 10-2002
Fortsetzung von Seite 19
zum großen Teil hohl, zentrieren form ist sie umweltschonend, weil
sie auf das Wesentliche und spren- keine pharmazeutischen Produkgen nicht nur den Rahmen ge- te mit all ihren Abfall- und Nebenwohnter Doerzeugnissen hersis-Wirkungszustellen sind und
Beziehungen,
Recycling-Papier
sondern auch
für die Scripten
den Abwehrverwendet werBenommenheit
gürtel abschläden kann. In der
beim
giger Bescheimedizinischen
Therapeuten
de.
Intention ist dieGute Expose Heilkunde
nate des Atganzheitlich-extestotheraplorativ, einfühlpeuten versam und in höchsmögen das Leben des Patien- tem Maße verständnisvoll: Ulten nachhaltiger zur Sonnen- tra posse nemo obligatur.
seite zu verschieben als der
Nebenwirkungen wie leichRest der Somato- und Psy- tes Benommenheitsgefühl,
chotherapie.
Kopfschmerz oder vertigo
Zusammenfassend ist die in- beim Blick zum Gegenüber
tensivierte Attestotherapie treten selten und überwiedie zeitgemäße Behandlung gend beim Therapeuten
schlechthin: In der Darreichungs- selbst auf.
Die Behandlung durch andere
Fächer kann ungestört weitergeführt werden, sodass fachliche Diskurse verschiedener
Ärzte über die optimale Diagnostik und Therapie wohltuend entfallen können. Kurzum:
Der Attestotherapeut und auch
der Intensiv-Attestotherapeut
sollten die primäre Anlaufstelle
aller Patienten sein.
(BY)
Nachwort:
Der Verfasser ist dem Autor
des originellen Artikels „Arzt oder
Attestotherapeut?“[2] für zahlreiche Anregungen zu außerordentlichem Dank verpflichtet.
Literatur:
[1] „MMW“ 131 (1989) S. 273 ff.
[2] „Der Allgemeinarzt“ 5/1991, S. 324 ff.
Krankenhausärzte
„Wir ersticken in der
Administrationslawine!“
Bereits seit Jahren wird sowohl
vom Bundesministerium für
Gesundheit als auch von den
Krankenkassen versucht, die
Krankenhäuser zur „Leistungsverdichtung“ zu zwingen: Unveränderte Mitarbeiterzahlen
sollen höhere Patientenzahlen
mit kürzeren Verweildauern im
Krankenhaus modernsten Anforderungen entsprechend behandeln und darüber hinaus
umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen. Bisher haben
die unmittelbar am Patienten
tätigen Mitarbeiter des FEK im
Bewusstsein der Verantwortung
für die Gesundheitssicherung in
Neumünster versucht, die fast
unlösbare Aufgabe zu erfüllen,
ohne den Konflikt zwischen medizinischer Fortentwicklung und
unzureichenden finanziellen Mitteln an die Öffentlichkeit zu tragen. Inzwischen ist die stetig steigende Belastung durch Prozessoptimierung im Krankenhaus
jedoch nicht mehr zu kompensieren: Überstunden sind unvermeidbar, für qualifizierte Ausund Weiterbildung ist keine Zeit
mehr und die zunehmende Verlagerung unbewältigter Regeltätigkeiten in BereitschaftsdienstZeiten bewirkt unzumutbare Arbeitszeitregelungen. Der Versuch, die Leistungsfähigkeit des
medizinischen Personals durch
die Vorschriften zur Qualitätssicherung weiter zu steigern, erzwingt eine weitere Reduktion
patientennaher Tätigkeiten zugunsten unangemessen ausgeweiteter Administration.
In dieser Situation wird die Einführung des neuen Abrechnungssystems mit Fallpauschalen in Diagnosis Related Groups
(DRG) für Krankenhausleistungen die ohnehin schon eingeschränkte Kapazität für patientennahe Versorgungsleistungen
kritisch reduzieren.
(Mitarbeiter des Friedrich-EbertKrankenhauses, Friesenstr. 8, 24534
Neumünster, in: Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt, 8/2002 – Auszug)
Steuern
Ringelpiez-Schenkung funktioniert!
Schenkt eine Mutter ihren minderjährigen Kindern einen Geldbetrag, der zeitnah dem Vater
zur Finanzierung der Anschaffung eines Grundstücksanteils
als Darlehn gewährt wird, über-
trägt der Vater alsdann die Hälfte des Grundstücks auf die
Mutter und investiert diese einen Betrag in die Renovierung
des Gebäudes, der dem Wert
ihres Anteils entspricht, dann
ist die Darlehensgewährung
nicht rechtsmissbräuchlich.
(Urteil des Bundesfinanzhofs vom
19. Februar 2002 - IX R 32/98).
BDI aktuell
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in Leitsätzen
Missverständliche
Risikohinweise im
Anlageprospekt:
Berater haftet
Ein Unikat:
Das Arzneimittelkursbuch 2002/03
Risikohinweise in einem
Anlageprospekt, die missverständlich formuliert sind,
müssen vom Anlageberater
erläutert werden. Unterbleibt eine Erklärung, macht
sich der Anlageberater
schadensersatzpflichtig.
Fakten und Vergleiche für 14.000 Medikamente
2.464 Seiten, Dünndruck, Format: 21 x 24 cm,
€ 109,—
ISBN 3-921687-28-4
A.T.I. Arzneimittelinformation Berlin GmbH, Fax-Nr. 030/794902-20
E-Mail: [email protected], Internet: www.arznei-telegramm.de
Die neue Auflage dieses Standardwerkes setzt wiederum
Maßstäbe in Systematik und
Transparenz. Die Redaktion
des monatlich erscheinenden
„arznei-telegramms“ hat ihre
ständigen Recherchen in diesem Buch untergebracht. Die
Evidenz-Basierung scheint
überall Dreh- und Angelpunkt
der Darstellung zu sein, mit
teilweise gravierenden Folgen.
Die systematische Listung
der — lt. Verlag — rund
14.000 Medikamente erfolgt
in drei Kategorien: Grün (Mittel der Wahl, Mittel der Reserve), grau (sog. umstrittene
Therapieprinzipien, dokumentierter Nutzen wird
durch besondere Risiken in
Frage gestellt) und rot (zweifelhaftes oder überholtes
Therapieprinzip). So wird auf
den ersten Blick klar, welche
Evidenz die Autoren aus der
Fülle der Informationen herausgefiltert haben.
Die Verfasser stellen neben
einer kritischen Bewertung
der Substanzen und ihrer Indikationen die Handelsnamen
in Deutschland, Österreich
und der Schweiz, die Preise,
Anwendungsgebiete und Dosierungen, Gegenanzeigen/
Vorsichtsmaßnahmen und unerwünschte Wirkungen dar.
Die Tabellen mit den Wechselwirkungen mit anderen
Medikamenten sind lang geraten. Die Redaktion hat aber
eine Kennzeichnung in Richtung klinisch bedeutsamer
oder nur geringer Relevanz
vorgenommen.
Die Autoren kultivieren seit
je einen gewissen Purismus,
der sich diametral mit dem
kunterbunten Pharma-Marketing kreuzt. Das kann sich
nur leisten, wer seine Information verkauft und keine
Anzeigen benötigt.
Bei der Diabetestherapie
geht es geradezu herzlos zur
Sache. Ergebnisse der UKPDS
und gleichwertiger Studien
geben die Linie vor. Bei den
oralen Medikamenten werden
Glibenclamid und Metformin
(mit Warnung vor deren Kombination) grün gekennzeichnet. Die schönen Hochglanzprospekt-Bewohner Glitazone und Glitinide rangieren in
der Grauzone fraglicher Kosten/Nutzen/Risiko-Relation.
Glukosidase-Hemmer wie die
Acarbose landen mitsamt der
Alpha-Liponsäure und dem
Guar im roten „Forget-aboutBereich“. Die Kunst-Insuline
der Typen -Aspartat, -Glargin
und -Lispro fielen mangels Zusatznutzen durch den Rost.
Das rigide Sichtungsprinzip
des Marktes nach Evidenzkriterien wird offenbar durchgängig angewandt.
Eine besondere Delikatesse des Verlages ist seit je
seine oft kopierte aber nie
erreichte Durchleuchtung
des Preisgefüges am Generika-fähigen Markt, dessen
Grotesken nur noch Kopfschütteln hervorrufen können. Die seit Jahren protrahierte Kettenreaktion der
jedes Budget zur Explosion
bringenden Pharmapreise ist
nicht nur auf die sog. Innovationen zurückzuführen,
sondern auch auf die weitgehend fehlende Konkurrenz
im Generikamarkt.
Das Buch listet unbarmherzig untereinander alle Hersteller einer Substanz gestaffelt
nach Preisen. Beispiel Atenolol: Hier setzt man den Preis
des Originals als 100 Prozent.
Es folgen 5 weitere Hersteller
mit exakt demselben Preis,
dann noch 19 Hersteller mit
etwas niedrigeren Preisen, die
sich auf dem Niveau zwischen
83 und 100 Prozent des Originalpreises ballen. Von ihnen
befinden sich allein 12 in der
Preiszone zwischen 91 und 87
Prozent des Originalpreises.
Unterhalb von 83 Prozent des
Originalpreises gibt es keinen
Anbieter.
Schnell wird klar, dass die
Aut-idem-Regelung wenig
Hirnschmalz auf der Erfinderseite hatte.
Ähnlich sieht es bei den meisten umsatzstarken GenerikaSubstanzen aus. Wie weit ist
man von der Plünderung der
Sozialkassen entfernt, wenn
25 Firmen mit 25 Außendiensten und 25 mal Werbeaussendungen eine und die gleiche
Pillenschachtel in die Arztfedern drücken wollen und
dabei Preisähnlichkeiten wie
an deutschen Tankstellen promovieren? Ungefragt liefert
das Werk en passant die harte
Basis auch für derlei Überlegungen.
Das Buch hat nicht nur physisches und inhaltliches Gewicht, sondern kostet auch
etwas. Wer ziemlich klar
durchschauen möchte, sollte es sich leisten. Eine Internet-Version wird angeboten.
(BY)
OLG Stuttgart,
Az.: 10 U 118/97
Wann Pflicht zur
Räumung der
Unfallstelle?
Wenn eine Unfallstelle für
andere Verkehrsteilnehmer
eine Gefahr darstellt, muss
sie unverzüglich geräumt
werden.
OLG Zweibrücken
Az.: 1 Ws 83/01
§
Geld für
Grabpflege bleibt
bei der Kirche
Das Geld, das von einer
Heimbewohnerin für die
Pflege ihres Grabes bei der
Kirche hinterlegt worden
ist, kann nicht von dem Sozialamt eingezogen werden.
OVG Münster
Az.: 16 A 3819/99
Gute Nachricht:
Darlehen aus der
Kaiserzeit ist
verjährt
Eine Hypothek auf ein Hofgut in Stendal in SachsenAnhalt, das noch aus der
Kaiserzeit stammt, ist
inzwischen verjährt und
muss nicht mehr zurückgezahlt werden.
BGH, Az.: XI ZR 283/00
BDI aktuell 10-2002
21
BDI aktuell
Interessante Urteile
in Leitsätzen
Schneller als 130
auf der Autobahn:
20 Prozent
Unfallhaftung
Ein Autofahrer, der die
Richtgeschwindigkeit von
130 km/h auf der Autobahn deutlich überschreitet und hierbei in einen
Unfall verwickelt wird,
muss auch dann 20% des
Schadens tragen, wenn er
den Unfall nicht verursacht hat.
OLG Hamm, Az.: 8 U 191/99
§
Betriebliche
Altersversorgung:
Arbeitgeber kann
kündigen
Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich jederzeit dazu berechtigt, eine Betriebsvereinbarung bezüglich einer
Altersversorgung der Arbeitnehmer zu kündigen.
Unangetastet von der Kündigung bleiben jedoch die
bereits entstandenen Anwartschaften.
BAG, Az.: 3 ABR 44/00
Abschreibung von
Immobilien nicht
nach Schema F
Immobilienbesitzer müssen sich dann nicht an die
festen AfA-Sätze halten,
sondern können Gebäude
schneller abschreiben,
wenn sie durch ein Gutachten belegen können,
dass das betreffende Gebäude nur noch eine Lebensdauer von 40 oder 50
Jahren hat.
FG Köln, Az.: 8 K 6294/95
22
BDI aktuell 10-2002
Quod erat exspectandum
Hormonersatztherapie in der
Postmenopause kontraindiziert
Von Frank P. Meyer, Klinischer Pharmakologe (Magdeburg)
Seit mehr als 30 Jahren gehört es fast zum guten Ton,
dass Frauen in der Postmenopause einer Hormonersatztherapie mit Estrogenen
oder Estrogen-GestagenKombinationen unterzogen
werden. Die unbehandelte
Postmenopause gilt bei vielen Meinungsbildnern als potentiell pathologischer Zustand, obwohl prospektive
Langzeitstudien bislang fehlten. Aber hier gilt die klassische Regel für aggressive
Marketingstrategien – wenn
Studien fehlen, müssen
»Konsensuspapiere« das Vakuum füllen und den Umsatz
ankurbeln.
So formulierte Kuhl 1992 für
den »Züricher Gesprächskreis«:
„Eine Substitution mit Östrogenen und Gestagenen ist aus prophylaktischen und therapeutischen Erwägungen anzuraten...“
Dagegen konnte ein kritischer Beitrag zu diesem Thema »nur« im arznei-telegramm
veröffentlicht werden (Mühlhauser et al. 1995), da andere
Zeitschriften ablehnten.
Obwohl in der HERS-Studie
bereits 1998 gezeigt wurde,
dass bei Frauen mit koronarer
Herzkrankheit (KHK) in der
Postmenopause eine Hormonersatztherapie das weitere
KHK-Risiko nicht vermindert,
eine Sekundärprävention also
nicht sinnvoll ist, wird im MSDManual (6. Auflage, 2000,
S.2357) eine Estrogensubstitution bei Frauen in der Menopause noch empfohlen, weil
„das Risiko einer Herzerkrankung
um 50% verringert ist“. Zusätzlich zu der Falschinformation
wird hier noch mit dem sinnlosen – aber umsatzförderlichen
– Wert der relativen Risikoreduktion manipuliert.
Wir werden im Folgenden
auf zwei aktuelle Studien
eingehen, in denen eine Hormonersatztherapie mit der
Kombination konjugierter
Estrogene (0.625 mg/d) plus
Medroxyprogesteronacetat
(2.5 mg/d) bei postmenopausalen Frauen im Rahmen der
Sekundärprävention
(HERS) und der Primärprävention (WHI) überprüft
wurde. Diese Kombination
entspricht dem in Deutschland
zugelassenen Präparat Climopax® 0.625 / 2.5mg Dragees.
1. Vorbemerkungen zur
Darstellung des
Behandlungseffektes
An Hand der Originalarbeiten
ist es möglich, alle relevanten
Daten zu extrahieren. Die Häufigkeit der Ereignisse, z.B. KHK,
Schlaganfall usw., wird in den
Spalten Placebo und Hormone
in Prozent angegeben. Die Ereignisreduktion durch Hormone (im Vergleich zu Placebo)
errechnet sich, indem die Prozentwerte »Hormone« von
»Placebo« subtrahiert werden.
Dann ist es logisch, dass negative Werte der Ereignisreduktion nach der Gabe von Hormonen eine Ereigniserhöhung darstellen. Daraus werden dann
die klinisch relevanten Werte
errechnet (100 dividiert durch
Ereignisreduktion).
NNT (number needed to
treat) bedeutet die Anzahl der
Patienten, die mit Hor-
Tabelle 1: Heart and Estrogen/Progestin Replacement Study Follow-up, HERS II
(Grady et al. 2002)
Kardiovaskuläre Ereignisse
2321 Frauen (67 ±7 Jahre, Postmenopause) mit KHK wurden randomisiert: Konjugierte
Estrogene (0.625 mg/d) plus Medroxyprogesteronacetat (2.5 mg/d) versus Placebo. Komorbidität: Herzinfarkt 50.5%, PTCA 43.5%, Bypass 40.5%, Herzinsuffizienz 10.5%. Komedikation:
Acetylsalicylsäure 80%, Beta-Blocker 33%, Statine 37.5%, ACE-Hemmer 16.5%. Mittlere
Beobachtungsdauer HERS II 2.7 Jahre (nach 4.1 Jahren HERS).
Ereignis
Placebo Hormone Ereignisreduktion*
(n=1165) (n=1156)
%
Primäre Endpunkte
KHK
KHK, tödlich
Herzinfarkt, nicht tödlich
Sekundäre Endpunkte (Auswahl)
Bypass
PTCA
Schlaganfall, TIA
Gesamtmortalität
NNT
NNH
NNK
n
n
n
9.5
5.4
5.3
9.6
5.4
5.3
- 0.1
0
0
-
1000
∞
∞
-
4.3
6.1
4.7
8.2
4.5
6.9
5.1
8.6
- 0.2
- 0.8
- 0.4
- 0.4
-
500
125
250
-
250
* negative Werte der Ereignisreduktion bedeuten Ereigniserhöhung durch die Hormonbehandlung
NNT: number needed to treat, NNH: number needed to harm, NNK: number needed to kill, KHK: koronare
Herzkrankheit, PTCA: perkutane Angioplastie,
TIA: transitorische ischämische Attacke
BDI aktuell
Interessante Urteile
in Leitsätzen
Fortsetzung von Seite 22
monen behandelt werden müssen, um während der Beobachtungszeit ein Ereignis zu verhindern. Dieser positive Effekt
kommt in den nachfolgenden
Studien aber praktisch nicht vor!
NNH (number needed to
harm) bedeutet die Anzahl der
Patienten, die mit Hormonen
behandelt werden, um während der Beobachtungszeit ein
unerwünschtes Ereignis zu erzeugen. Das ist immer dann der
Fall, wenn unter »Hormonen«
mehr Ereignisse auftreten als
unter »Placebo« (= negative
Ereignisreduktion).
NNK (number needed to
kill) bedeutet die Anzahl der
Patienten, die mit Hormonen
behandelt werden, um während der Beobachtungszeit ein
tödliches Ereignis zu erzeugen.
NNK ist praktisch die fatale
Sonderform von NNH.
2. Sekundärprävention
bei Frauen mit KHK in
der Postmenopause
Mit diesem Problem beschäftigen sich die HERS (Heart and
Estrogen/Progestin Replacement Study)- und die HERS II
(Follow-up)-Studie.
Auf HERS soll hier nicht näher
eingegangen werden. Hier wurde der Einfluss einer Hormonersatztherapie im Vergleich zu
Placebo auf die Häufigkeit der
KHK bei postmenopausalen
Frauen überprüft, die schon
unter einer KHK litten.
Insgesamt wurde das Risiko der
KHK durch Hormone in fünf
Jahren nicht verändert. Da es
aber im ersten Jahr zu einer
Erhöhung des Risikos kam, während das Risiko vom dritten bis
fünften Jahr reduziert war, wurde die Folgestudie (Follow-up)
HERS II angeschlossen, in die
2.321 Frauen einbezogen wurden, die randomisiert und doppelblind entweder Hormone
oder Placebo erhielten. Die
Folgestudie HERS II lief noch
über 2,7 Jahre.
In Tabelle 1 werden die kardiovaskulären Ereignisse dargestellt, die während dieser Zeit
auftraten.
Insgesamt ist zu erkennen,
dass positive Ereignisse (NNTWerte) durch die Hormontherapie nicht auftraten. Es wurden entweder Schäden verursacht (NNH) oder sogar fatale
Ereignisse (NNK) hervorgerufen. Die Unterschiede sind aber
statistisch nicht signifikant und
klinisch nicht relevant.
Das gleiche trifft zu für die
nicht kardiovaskulären Ereignisse, die in Tabelle 2 dargestellt werden.
Es kommen nur NNH- und
NNK-Werte vor. Es werden
durch die Hormone weder
thromboembolische Ereignisse
(tiefe Venenthrombosen, Lungenembolien) noch Krebsfälle
(Brust, Colon, Lunge, Endometrium usw.) oder Frakturen
(Hüfte, Handgelenk, Wirbelkörper usw.) verhindert.
Schlussfolgerung: Eine routinemäßige Hormonersatztherapie im Rahmen einer
Sekundärprävention bei
postmenopausalen Frauen
ist nicht indiziert. Sie wirkt
sich insgesamt eher negativ
aus!
3. Primärprävention bei
»gesunden« Frauen in der
Postmenopause
In die WHI (Women’s Health
Initiative)-Studie (2002) wurden
16.608 Frauen zwischen 50 und
79 Jahren mit intaktem Uterus
einbezogen. Die Rekrutierung
erfolgte zwischen 1993 und
1998 an 40 klinischen Zentren
in den USA. Die vorgesehene
Studiendauer betrug 8,5 Jahre.
Am 31.Mai 2002 wurde die Studie nach 5,2 Jahren aber vorzeitig abgebrochen, da die Zahl
der Erkrankungen an invasivem
Brustkrebs in der Hormongruppe im Vergleich zur Placebogruppe die vorher festgelegte
Sicherheitsgrenze überschritt.
Außerdem war die NutzenSchaden-Bilanz, ausgedrückt als
»Globalindex«, insgesamt negativ.
Die Detailergebnisse von WHI
werden in Tabelle 3 subsummiert.
Auf den ersten Blick wird das
insgesamt negative Ergebnis
deutlich – NNH- und NNKWerte überwiegen, lediglich
Frakturen traten unter Hormonen etwas seltener auf (7.6%)
als unter Placebo (9.7%). Das
bedeutet eine Ereignisreduktion von 2.1%. Daraus errechnet sich ein NNT-Wert von 48
(100 dividiert durch 2.1). Das
bedeutet, dass 48 »gesunde«
Frauen über mehr als 5 Jahre
mit Climopax® (0.625/2.5 mg)
behandelt werden müss-
Tabelle 2: Heart and Estrogen/Progestin Replacement Study Follow-up, HERS II
(Hulley et al. 2002)
Nicht kardiovaskuläre Ereignisse
Angaben zu den Patienten: s. Tabelle 1
Ereignis
Tiefe venöse Thrombose
Lungenembolie
Gallenchirurgie
Krebsfälle
Krebsfälle, tödlich
Frakturen
Placebo Hormone Ereignisreduktion*
(n=1165) (n=1156)
%
0.8
1.0
-0.2
0.2
0.5
-0.3
2.1
3.5
-1.4
3.8
5.0
- 1.2
1.7
2.6
- 0.9
6.4
7.8
- 1.4
NNT
NNH
NNK
n
-
n
500
333
71
83
71
n
111
-
* negative Werte der Ereignisreduktion bedeuten Ereigniserhöhung durch die Hormonbehandlung
NNT: number needed to treat, NNH: number needed to harm, NNK: number needed to kill
Ehevertrag:
Verzicht auf
Unterhalt bleibt
wirksam
Wenn ein Ehepaar in einem
Ehevertrag vereinbart, dass
beide Partner bei einer Trennung auch bei sozialer Bedürftigkeit auf Unterhalt verzichten, so kann dieser Vertrag nicht später wegen Sittenwidrigkeit angefochten
werden, wenn die Bedürftigkeit bei Vertragsschluss noch
nicht bestanden hat.
OVG Karlsruhe, Az.: 2 WF 29/00
§
Vormundschaftsgericht kann
künstliche
Ernährung
beenden
Ein Vormundschaftsgericht
ist berechtigt, die künstliche
Ernährung einer Patientin
einstellen zu lassen, wenn
die Patientin einen deutlichen und ernsthaften Sterbewillen geäußert hat.
OLG Düsseldorf,
Az.: 25 Wx 128/00
Umschulung vor
Praxiseröffnung:
Als
vorweggenommene
Betriebsausgabe
absetzbar
Umschulungskosten können dann als vorweggenommene Betriebsausgaben
steuerlich geltend gemacht
werden, wenn der Steuerzahler zuvor arbeitslos war
und nach der Umschulung
eine eigene Praxis eröffnet.
FG Düsseldorf,
Az.: 10 K 3721/98 E
BDI aktuell 10-2002
23
BDI aktuell
Interessante Urteile
in Leitsätzen
Na so was:
Kasse muss
Urlaub am Toten
Meer nicht
bezahlen
Krankenkassen müssen einen Urlaub ihres Versicherungsnehmers am Toten
Meer auch dann nicht bezahlen, wenn sich ein solcher Urlaub positiv auf die
Gesundheit des Versicherungsnehmers auswirken
würde.
SG Dortmund,
Az.: S 8 KR 221/00
Fortsetzung von Seite 23
ten, um irgendein Frakturereignis (Hüfte, Wirbelkörper,
Fuß, Finger oder andere) bei
einer (1) Patientin während dieser Zeit zu vermeiden. Dieses
Ergebnis ist zwar statistisch signifikant, aber klinisch völlig irrelevant, vor allem unter dem
Aspekt, dass alle primären Endpunkte und auch alle anderen
sekundären Endpunkte negativ
ausgefallen sind.
Schlussfolgerung: Eine Hormonersatztherapie im Rahmen der Primärprävention bei
postmenopausalen Frauen ist
nicht indiziert. Sie wirkt sich
insgesamt negativ aus.
teil der Fall. Also: Keine Sekundärprävention
cerebrovaskulärer Erkrankungen mit
Hormonen bei postmenopausalen Frauen.
Wegen der bekannten Risiken
einer Estrogensubstitution in
der Postmenopause (Lacey et
al. 2002) ist gegenwärtig auch
ihre präventive oder therapeutische Anwendung bei Multiinfarkt-Demenz oder AlzheimerDemenz nicht zu empfehlen
(Yaffe et al. 1998).
5. Zusammenfassung
Im Gegensatz zur Annahme
von Marketingexperten der
pharmazeutischen Industrie
und industrieabhängiger »opinion leaders« ist die Postmenopause per se offenbar keine Erkrankung. Die großen
Studien HERS und WHI belegen eindeutig (prospektiv,
randomisiert, doppelblind,
Placebo-kontrolliert), dass
eine Hormonersatztherapie
im Rahmen der Sekundär- und
Primärprävention nicht indiziert ist. Die Patientinnen
haben davon keinen Nutzen
zu erwarten. In summa ist der
Schaden sogar größer, wie an
den dominierenden NNH- und
4. Was gibt es noch?
§
Recht auf
rauchfreien
Arbeitsplatz
Eine Arbeitnehmerin, die
unter Asthma leidet, hat ein
Recht einen rauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung
gestellt zu bekommen, wenn
sie bereits nach zehn Tagen
nach ihrer Versetzung in ein
„Raucherbüro“ unter starken Bronchialbeschwerden
leidet.
ArbG Frankfurt/M.
Az.: 6 BV 167/01
Sohn wird frech:
Schenkung kann
rückgängig
gemacht werden
Wenn ein Sohn den Vater,
nachdem dieser ihm ein Einfamilienhaus mit großem
Grundstück geschenkt hat,
beleidigt und als „geisteskrank“ bezeichnet, kann der
Vater die Schenkung rückgängig machen, da er eine
solch „undankbare Gesinnung des Beschenkten“ nicht
hinnehmen muss.
OLG Hamm, Az.: 10 U 173/95
24
BDI aktuell 10-2002
Viscoli et al. (2001) haben in
einer randomisierten, doppelblinden, Placebo-kontrollierten
Studie 664 postmenopausale
Frauen, die innerhalb der
letzten 90 Tage einen Schlaganfall oder eine transitorische
ischämische Attacke erlitten
hatten, einer Estrogentherapie
(1 mg Estradiol-17β/Tag) unterzogen. Im Mittel nach 2,8
Jahren hat Estradiol weder die
Gesamtmortalität noch die Schlaganfallhäufigkeit reduziert.
Eher war auch hier das Gegen-
NNK-Werten zu erkennen ist.
Zum wiederholten Mal wird
deutlich, dass die Empfehlungen von selbsternannten Experten in so genannten Konsensuspapieren für Ärzte nicht
hilfreich sind und den Patienten lediglich schaden – ganz
zu schweigen von der sinnlosen finanziellen Belastung der
Solidargemeinschaft der Versicherten.
Literatur
Grady D, Herrington D, Bittner V,
Blumenthal R, Davidson M, Hlatky
M, Hsia J, Hulley S, Herd A, Khan S,
Newby LK, Waters D, Vittinghoff E,
Wenger N for the HERS Research
Group. Cardiovascular Disease
Outcomes During 6.8 Years of
Hormone Therapy. Heart and
Estrogen/Progestin Replacement
Study Follow –up (HERS II).
JAMA.2002; 288: 49-57
Hulley S, Furberg C, Barrett-Connor
E, Cauley J, Grady D, Haskell W,
Knopp R, Lowery M, Satterfield S,
Schrott H, Vittinghoff E, Hunninghake D for the HERS Research
Group. Noncardiovascular Disease
Outcomes During 6.8 Years of
Hormone Therapy. Heart and
Estrogen/Progestin Replacement
Study Follow-up (HERS II).
JAMA.2002; 288: 58-66.
Kuhl H. Substitutionstherapie mit
Östrogen und Gestagen. Dt Ärztebl
1992; 89: B-664.
Lacey JV, Mink PJ, Lubin JH, Sherman
ME, Troisi R, Hartge P, Schatzkin A,
Schairer C. Menopausal Hormone
Replacement Therapy and
Tabelle 3: Women’s Health Initiative, WHI (2002)
16608 Frauen (63 ± 7 [50-79] Jahre, Postmenopause) ohne KHK wurden randomisiert:
Konjugierte equine Estrogene (0.625 mg/d) plus Medroxyprogesteronacetat (2.5 mg/d) versus
Placebo. Primärer Endpunkt: KHK (nicht tödlicher Herzinfarkt oder KHK-Tod). Primäres
negatives Ereignis: Brustkrebs. Vorgesehene Beobachtungsdauer: 8.5 Jahre. Studienabbruch
nach 5.2 Jahren
Ereignis
Placebo Hormone Ereignisreduktion*
(n=1165) (n=1156)
%
Primäre Endpunkte
KHK
KHK, tödlich
Herzinfarkt, nicht tödlich
Brustkrebs
Sekundäre Endpunkte
Schlaganfall
Venöse Thromboembolie
Kardioovaskuläre Erkrankungen
Krebs, gesamt
Frakturen, gesamt
Gesamtmortalität
Globalindex
NNT
NNH
NNK
n
n
n
1.5
0.3
1.2
1.5
1.9
0.4
1.6
2.0
- 0.4
- 0.1
- 0.4
- 0.5
-
250
250
200
1000
-
1.0
0.8
6.7
5.6
9.7
2.7
7.7
1.5
1.8
8.2
5.9
7.6
2.7
8.8
- 0.5
- 1.0
- 1.5
- 0.3
2.1
0
- 1.1
48
-
200
100
67
333
91
∞
-
* Legende siehe Tabelle 1
Globalindex: repräsentiert das erste Ereignis, welches bei jedem Patienten auftreten kann, bezogen auf: KHK,
Schlaganfall, Lungenembolie, Brustkrebs, Endometriumkrebs,
kolorektaler Krebs, Hüftfraktur, Tod aus anderer Ursache.
BDI aktuell
Interessante Urteile
in Leitsätzen
Wegfall der Hormon-Massensubstitution
Im BDI-Rundschreiben
stand es schon 1995
Die Redaktion von BDI aktuell bemüht sich seit Jahren um
eine möglichst unabhängige Information. Vieles wurde –
oftmals gegen zweckgebundene Kritik – frühzeitig publiziert, was sich Jahre später als
Standarderkenntnis stabilisierte. Dazu zählen die Fragwürdigkeit einer Trinkwasserfluoridierung oder Fluortherapie, die Massentherapie mit
L-Thyroxin zur vermeintlichen Dauerkontrolle szintigraphisch-subsumptiver Pseudostrumen, die Überflüssigkeit hochtechnisierter Tumornachsorgeschemata für Mamma- und Coloncarzinome, die
Generalzuständigkeit der „Uraltsubstanz“ Cholesterin für
die Arteriosklerose und auch
die allgemeine Substitution
des weiblichen Geschlechts
mit Sexualhormonen.
Professor Meyer hat in seinem vorangehenden Artikel
zur Hormonsubstitution
Recht und doch nicht ganz
Recht mit der Feststellung
Fortsetzung von Seite 24
Risk of Ovarian Cancer. JAMA. 2002;
288: 334-341.
Mühlhauser I, Kimmerle R, Berger
M. Langzeittherapie mit Sexualhormonen zur Krankheitsverhütung und
Lebensverlängerung in der Postmenopause. Offene Fragen und
Kontroversen unter besonderer
Berücksichtigung des Diabetes
mellitus. arznei-telegramm. 1995;
Heft 4: Sonderbeilage.
Viscoli CM, Brass LM, Kernan WN,
Sarrel PM, Suissa S, Horwitz RI. A
Clinical Trial of Estrogen-Replacement Therapy after Ischemic Stroke.
N Engl J Med. 2001; 345: 1243-1249.
Women’s Health Initiative Investigators. Risks and Benefits of Estrogen
Plus Progestin in Healthy Postmenopausal Women. Principal Results
from the Women’s Health Initiative.
Randomized Controlled Trial. JAMA.
2002; 288: 321-333.
Yaffe K, Sawaya G, Lieberburg I,
Grady D. Estrogen Therapy in
Postmenopausal Women. Effects on
Cognitive Function and Dementia.
JAMA. 1998; 279: 688-695.
Anschrift des Verfassers
Prof. em. Dr. Frank P. Meyer
Magdeburger Str. 29
D-39167 Groß Rodensleben
„Dagegen konnte ein kritischer Beitrag zu diesem Thema ‚nur’ im arznei-telegramm
veröffentlicht werden (Mühlhauser et al. 1995), da andere
Zeitschriften ablehnten“. Genau der Artikel des arzneitelegramms wurde vom BDIRundschreiben (so unser damaliger Titel) komplett 8-seitig nachgedruckt (BDI-RS 78/1995, Seiten 216 ff.).
Im Vorspann zu dem Nachdruck schrieben wir:
„Non-consensus: Ist der Status ‚Frau’ eine lebenslange Indikation zur Hormontherapie?“
und weiter:
„Glaubt man den frei verteilten wissenschaftlichen Medien und ihren zahlreichen
Workshop-Experten, so kann
es eine Frau ohne Hormontherapie eigentlich nicht mehr
geben:
Ab der Pubertät werden Sexualsteroide zur Zyklusregulation und Kontrazeption benötigt – in der vierten Dekade
auch zur Prozeption – und mit
Beginn der Menopause scheinen Hormone auf Dauer unverzichtbar zur Prophylaxie aller Art: gegen die Osteoporose, die Koronarsklerose, die
Menopause und weitere Inzidentien des nahenden Alters.
Ein wunderbarer Markt hat
sich entwickelt, der mit jährlichen Milliardenumsätzen
das hohe Lob des Frauenschutzes artikuliert. Wer einwendet, dass die Routinesubstitution – nicht die gezielte
– auf keinerlei valide prospektive Studien referieren
kann, gilt als Störenfried, der
wahre Segnungen von den
Patientinnen weghalten
möchte. ‚Wissenschaftlich’
hagelt es dann Meta- und
andere Wegwerfanalysen,
unter denen der Kritiker
schnell begraben ist.“
 So unser Originalton im Juli
1995, welchem wir auch im
Jahre 2002 nichts hinzuzufügen haben.
(BY)
Privatpatienten im Krankenhaus
Honorarminderung nach
§ 6a GOÄ
Der Bundesgerichtshof hat mit
seinem Urteil vom 13.06.2002,
Az.: III ZR 186/01 über die Minderungspflicht gemäß § 6a GOÄ
entschieden. Nach diesem
höchstrichterlichen Urteil sind
alle Leistungen gegenüber stationär aufgenommenen Patienten
minderungspflichtig. Der BGH
hat der Begründung, dass bei
außerhalb der stationären Einrichtung erbrachten Leistungen
keine Einrichtung oder Personal
der aufnehmenden Einrichtung
in Anspruch genommen wird,
keine Bedeutung beigemessen.
Entscheidend sei, dass der sozialversicherte Patient für den
Krankenhausaufenthalt denselben Pflegesatz zu zahlen hat und
damit zugleich die Kosten für
extern erbrachte Leistungen
abgegolten seien.
Nach diesem Urteil wird kein
Unterschied gemacht, ob die
Leistungen in einer niedergelassenen Praxis erbracht wurden oder durch einen angestellten Arzt eines anderen
Krankenhauses. Dieses hat
zur Folge, dass zukünftig alle
Leistungen gegenüber stationär aufgenommenen Patienten zu mindern sind. Die Minderung beträgt bei auswärtigen stationären Patienten
15%, mit Ausnahme von auf
Belegabteilungen aufgenommenen Patienten.
(RAB)
Vertragsarzt im
Urlaub:
Haftung läuft
weiter
Praxisinhaber können für
Fehler, die einem Vertreter
während ihrer Urlaubszeit
unterlaufen, haftbar gemacht
werden.
BGH, Az.: VI ZR 321/98
Kollege bedient
Stechuhr:
Doppelter
Rauswurf!
Ein Kollege darf nicht für einen anderen die Stechuhr in
einem Unternehmen bedienen. Der Arbeitgeber hat das
Recht, bei einem solchen
Betrug beiden Arbeitnehmern zu kündigen.
ArbG Frankfurt/M.,
Az.: 18 Ca 8392/00
Gibt’s das?
Gewinner muss
Gerichtskosten
übernehmen
Wer bei einem Zivilprozess
obsiegt, muss dann die Prozesskosten tragen, wenn der
unterlegene Prozessbeteiligte bankrott ist und ein Vollstreckungsversuch der
Staatskasse bei ihm scheitert.
In einem solchen Fall ist der
Prozessgewinner Zweitschuldner und muss die Prozesskosten übernehmen.
OLG Saarland, Az.: 6 WF 3/01
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BDI aktuell 10-2002
25
BDI aktuell
Ende des „Wilden Westens“ in der Pflege
Geplante Prüfverordnung hat’s in sich
Der „Wilde Westen“, zu dem
sich große Teile der Altenund Heimpflege entwickelt
haben, soll durch eine drakonische Verordnung beseitigt
werden.
200 Seiten umfasst der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf der
Pflegeprüfverordnung (PflegePrüfV), mit der das Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG) vom
1. Januar 2002 umgesetzt werden
soll. Die unionsgeführten Länder
kritisieren den Entwurf als zu bürokratisch und sehen noch erheblichen Änderungsbedarf, sodass
fraglich ist, ob die Verordnung in
der vorliegenden Form Rechtskraft erlangt. Der Bundesrat ist
zustimmungspflichtig.
Zunächst aber steht der Entwurf. Und der hat es in sich. Der
Prüfkatalog umfasst das gesamte erbrachte Leistungsspektrum
der Pflegeeinrichtungen einschließlich der Überprüfungen
von Leistungen der häuslichen
Krankenpflege nach § 37 SGB V
und Prüfung der Leistungsabrechnungen.
Simultan werden zwei Prüfebenen eingeführt. Oberste
Prüfbehörde ist der Medizinische
Dienst der Krankenkassen
(MDK). Davon unabhängig sollen externe Sachverständige
oder neue Institute Leistungsund Qualitätsnachweise (LQN)
vergeben.
Weitere Hauptpunkte:
– Künftig soll der „gesundheitliche und pflegerische Zustand von mindestens zehn
Prozent der Pflegebedürftigen durch Inaugenscheinnahme“ begutachtet werden.
– Beschäftigte der Einrichtungen sollen befragt werden
können.
– Es besteht eine Vorhalteund Offenlegungspflicht für
Pflegedokumentationen,
Qualitätsentwicklungsund Sicherungsmaßnahmen, die Dokumentation von freiheitseinschränkenden Maßnahmen, ärztlichen Verordnungen, Verabreichung
von Arzneimitteln, pharmazeutischen Prüfungen
von Arzneimittelvorräten, Dienst- und Einsatzplänen sowie der Fortund Weiterbildungsmaßnahmen der vergangenen
zwei Jahre.
Damit auf Dauer keine ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung durch die Maschen der Qualitätsaufsicht
schlüpfen kann, sollen
mindestens fünf Prozent der
vorliegenden LQN jährlich
nachgeprüft werden. Im Zweifel haben Pflegeeinrichtungen
zwei Prüfungen binnen Jahresfrist zur erwarten.
Spätestens zwei Jahre nach
jeder Prüfung durch den MDK
hat eine Pflegeeinrichtung die
Qualität ihrer erbrachten
Leistungen erneut nachzuweisen.
Wer glaubt, allein mit dem
LQN einen zumindest befristeten Persilschein erworben
zu haben, ist auf dem Holzweg. Der LQN, so der Verordnungsentwurf, entbindet
nicht von den unabhängigen
Qualitätsprüfungen durch den
Medizinischen Dienst der Kassen. Das gilt auch umgekehrt:
Die Prüfung durch den MDK
kann die Erteilung eines LQN
nicht ersetzen. Im Gegenteil:
Kommt der MDK bei einer
Prüfung zu dem Ergebnis, dass
die Normen des LQN nicht
erfüllt sind, so kann er diesen
entziehen.
(Aus: A & S aktuell, 13/02)
Auch die Städte wollen die Krankenkassen anzapfen
Alle Sozialhilfeempfänger sollen in die
AOK & Co verschwinden
Zur Zeit sind ca. 550.000 Sozialhilfeempfänger nicht krankenversichert, wofür die Städte und Gemeinden mehr als 1,2
Milliarden Euro, mit steigender
Tendenz, aufwenden. Der
Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert den
Bund seit 1993 ständig auf, Artikel 28 des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) umzusetzen und
die Krankenversicherungspflicht
für alle Sozialhilfeempfänger
zu regeln. Bislang ist die Umsetzung am Widerstand der
Krankenkassen gescheitert,
die das höhere Kostenrisiko
befürchten:
Der Krebsgesellschaft ist
zumindest wegen der Fortsetzung ihres ebenso unbelohnten wie ungebremsten
Optimismus Respekt zu zollen.
Auch der Ruf nach Zusammenarbeit aller Organisationen ist löblich. Schließlich dürfte deren Zahl allein in Deutschland die der Krebsdiagnosen
deutlich übersteigen.
Der DStGB ist nämlich der
Auffassung, für Sozialhilfeempfänger müsse der ermäßigte Beitragssatz der jeweiligen Kasse gelten. Darüber hinaus müsse für die Beitragsbemessung die Höhe der dem
Sozialhilfeempfänger im
Durchschnitt zur Verfügung
stehenden Hilfe zum Lebensunterhalt zu Grunde gelegt
werden. Zudem solle bei Familien lediglich der Haushaltsvorstand als Mitglied beitragspflichtig sein und Ehegatten
und Kinder der beitragsfreien
Familienversicherung unterliegen.
Kurzum: Nach jahrelangem
Anzapfen der Kassen durch
die Politik möchten auch die
Städte weniger in die AOK &
Co einzahlen als die Behandlung kostet.
(BY)
(Quelle: Lexsoft v. 09.07.02)
Deutsche Krebsgesellschaft
Ein Spitzenplatz im Optimismus
Die Deutsche Krebsgesellschaft will die Zahl der Tumorfälle in der Bundesrepublik in den nächsten zehn Jahren um ein Drittel senken.
Der neu gewählte Präsident der
Organisation und Direktor des
Universitätsklinikums Jena, Klaus
Höffken, will das ehrgeizige Ziel
vor allem durch verstärkte Aufklärung der Bevölkerung erreichen. Wichtig sei, die Ergebnisse
der medizinischen Forschung
unter die Menschen zu bringen.
26
BDI aktuell 10-2002
Dazu sollten alle Institutionen, die
sich der Krebsbekämpfung widmen, zusammenarbeiten.
(www.lexsoft.de v. 9.7.02)
Kommentar:
Ein Drittel Absenkung der
Krebsinzidenz – und das im
Lichte der 30-jährigen Fehlanzeige bei der nicht-chirurgischen Therapie aller bedeutenden Krebserkrankungen!
BDI aktuell
Internet-Tipps zum Thema Diabetes
Deutsches DiabetesForschungsinstitut
Mehr als 40 Diabetes-Experten aus ganz Deutschland sind an dem
vom Bundesministerium für Gesundheit unterstützten Projekt
des Deutschen Diabetes-Forschungsinstituts beteiligt. Das Informationsangebot wendet sich gleichermaßen an Ärzte und Patienten. Auf der Homepage findet man unter anderem „DiabetesNews“ und ein monatlich wechselndes Schwerpunktthema. Spezialwissen wird unter dem Link „Fachthemen“ vertieft.
http://www.diabetes-deutschland.de
Expertenrat Diabetologie
Entwicklung von evidenzbasierten Leitlinien für Diagnostik und
Therapie, die sie auch auf ihren Webseiten veröffentlicht hat.
Darüber hinaus bietet der Auftritt: Aktuelle Meldungen, für Sie
gelesen, ein Diskussionsforum, einen Stellenmarkt und vieles
mehr ...
http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de
American Diabetes Association
Wer der englischen Sprache mächtig ist, sollte sich das Portal der
American Diabetes Association ansehen. Die umfangreiche Homepage hält alles zum Thema Typ 1- und Typ 2-Diabetes - vom
Ernährungstipp bis zur Fachinformation - für Ärzte und Betroffene
bereit.
http://www.diabetes.org
Auch für einen Arzt ist es oft schwierig, kompetent Beratung zu
speziellen medizinischen Problemen zu erhalten. Trotz jahrelanger Berufserfahrung hat man nicht für jeden Fall die konkrete
Antwort parat. Eine Alternative sind die Expertenräte des medizinischen Onlinedienstes multimedica. Schnelle Antworten zu
Fragen zum Diabetes gibt z.B. PD Dr. Hartmut Tillil, Potsdam. Ist
Ihnen jetzt auch gerade ein Problem eingefallen? Dann nutzen Sie
den Expertenrat Diabetologie – nur ein paar Mausklicks entfernt.
http://www.multimedica.de/public/fachportal/innere/030/
index.html
Medscape –
Diabetes and Endocrinology
Medscape ist ein amerikanisches Internetportal für Ärzte, das
nach Fachgebieten geordnete Angebote beinhaltet. Zielsetzung
der Homepage ist es, Ärzte mit aktuellen Informationen klinischer
Relevanz zu versorgen. Die hohe Qualität wird durch aufwändige
redaktionelle Kontrolle gewährleistet.
http://www.medscape.com/diabetes-endocrinologyhome
Diabetes Webring
Der Diabetes Webring ist eine vom Deutschen Diabetes-Forschungsinstitut getragene Link-Sammlung, die Verbände, Fachkliniken, Praxen, Händler, Apotheker und Selbsthilfegruppen listet.
http://www.diabetes-webring.de
Deutsche Diabetes Gesellschaft
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft widmet sich der Erforschung
und Behandlung des Diabetes mellitus. Sie befasst sich u.a. mit der
Sie sind BDI-Mitglied?
Dann sollten Sie auch Ihre Verbandsvorteile nutzen:
multimedica zu Sonderkonditionen!
Fordern Sie einfach beim multimedica Kundenservice ein
Anmeldeformular an. Wichtig: Vergessen Sie nicht, Ihre BDIMitgliedsnummer anzugeben!
multimedica Kundenservice
Telefon: 0 18 05/10 10 70 (12 Cent/Min.)
Telefax: 0 18 05/10 10 80 (12 Cent/Min.)
E-Mail: [email protected]
BDI aktuell 10-2002
27
BDI aktuell
Hochwassergeschädigte Arztpraxen
BDI organisiert direkte Hilfe
Dass sich auch der Berufsverband Deutscher Internisten e.V.
an den Hilfsaktionen für die
hochwassergeschädigten Regionen beteiligt, ist selbstverständlich.
Mit einer unkonventionellen
Hilfsaktion will der BDI die Versorgung wieder auf die Beine stel-
len – und dabei natürlich auch
seinen Mitgliedern in den Überschwemmungsgebieten schnell
und unbürokratisch helfen.
Der BDI bittet seine Mitglieder
nicht um Spenden auf ein Sammelkonto, sondern fordert hochwassergeschädigte und spendenwillige Mitglieder auf, sich bei der
Wiesbadener Geschäftsstelle zu
melden. Der Verband bringt dann
Geschädigte und Spender
miteinander in Kontakt. Willkommen sind dabei keineswegs nur
Geldspenden, auch Geräte und
Gegenstände für die Praxisausstattung können dazu beitragen,
die Funktionsfähigkeit einer be-
Das Hochwasser hat nicht nur
die historische Altstadt von
Dresden überflutet, sondern
auch eine Reihe von Arztpraxen beschädigt oder zerstört.
Der BDI bittet seine Mitglieder
um direkte Hilfe für die
betroffenen Kollegen.
Kuriosa
troffenen Praxis wieder herzustellen.
Koordiniert wird die Aktion von
Dr. Eckhard Meisel, dem Vorsitzenden des BDI-Landesverbandes Sachsen und der Geschäftsstelle in Wiesbaden.
In erster Linie soll die Aktion den
BDI-Mitglieder zugute kommen.
Aber auch anderen Praxen soll
geholfen werden. BDI-Hauptgeschäftsführer Maximilian G. Broglie: „Wenn eines unserer Mitglieder vor Ort einen Patienten oder
Nachbarn kennt, den es besonders schlimm getroffen hat
und dem er gerne direkt Unterstützung zukommen lassen
möchte, werden wir versuchen,
auch dafür Hilfe zu vermitteln.“
Sowohl Geschädigte wie auch
spendenwillige Ärzte können sich
bei der Wiesbadener Geschäftsstelle des BDI melden und mitteilen, welchen Bedarf sie haben und
was sie spenden wollen.
Telefon: 0611 / 181 33 18
Fax:
0611 / 181 33 50
Celebrex und der akute Studienpfusch
Vom Frühresultat zur Massentherapie?
COX-II-Hemmer galten –
besonders an der Verkaufsfront
von Hamburg bis Rhodos Plaza
- als angeblich viel versprechen-
de Medikamente für Rheumaund Patienten mit degenerativen Skeletterkrankungen. Im
September 2000 erschien in der
Koronarstenosen
Minimal invasive Chirurgie
die Nummer Eins?
Minimally invasive bypass surgery and coronary stenting are
both alter natives to standard
bypass surgery for the management of stenosis of the proximal left anterior descending
artery. In this randomized trial,
stenting provided excellent
short-term results with fewer
periprocedural events, but minimally invasive surgery proved
better at six months in terms of
freedom from angina and the
need for repeated procedures.
28
BDI aktuell 10-2002
Minimally invasive bypass surgery is attractive since it does
not require cardiopulmonary
bypass, but it is technically challenging because of the limited
operative field. Whether it will
prove superior to drug-eluting
stents, which were not used in
this trial, will require additional
study.
(The New England Journal
of Medicine,
Volume 347:561-566, Issue 8,
August 22, 2002)
Zeitschrift „Journal of the American Medical Association”
(JAMA) die „Celecoxib long
term arthritis safety study“, kurz
CLASS. Die Autoren der - viel
zitierten und vom Hersteller
Pfizer/Searle finanzierten - Studie behaupteten, dass der
COX-II-Hemmer Celecoxib
(Celebrex) weniger häufig Nebenwirkungen hervorrufe als
herkömmliche nicht steroidale
Antiphlogistika wie Ibuprofen,
an denen sich nichts mehr verdienen lässt.
Die Schlussfolgerungen von
CLASS haben nun Wissenschaftler aus Bern und Nottingham in England in einem Editorial der Zeitschrift „British Medical Journal“ (BMJ) angezweifelt (BMJ; 2002; 324: 1287–88).
Der Vorwurf der Forscher:
Lediglich Daten aus den ersten sechs Monaten der Stu-
die seien publiziert worden.
Die Wissenschaftler forderten
eine von der Pharmaindustrie
unabhängige Auswertung aller Studien zu den selektiven
COX-II-Hemmern, welche
auch die unpublizierten Daten in Betracht ziehen müsse.
Die Auswertung der gesamten Daten, die im Verlauf der
Studie erhoben wurden, mache die Schlussfolgerungen nicht
mehr eindeutig.
(Red. – Quelle:
Deutsches Ärzteblatt online)
Nachsatz:
Woher die Idee stammte, die
CLASS-Studie als „long term“
zu deklarieren, dürfte den damaligen Akronym- und Werbedesignern wohl entfallen sein.
(BY)
BDI aktuell
BDI intern
Koblenzer Str. 115-155
56065 Koblenz
Tel.: 0261/499-2691
Fax: 0261/499-2690
Landesgruppe Koblenz
und
Frau Bettina Zinkeisen
Klinik Niederrhein
Hochstr. 13-18
53474 Bad Neuenahr
Tel.: 02641/75101.
Wir gratulieren den Gewählten herzlich und wünschen viel Erfolg!
Liebe Mitglieder !
Falls Sie Ihren Wohnsitz wechseln, teilen Sie uns bitte möglichst bald Ihre neue Adresse mit.
ANSCHRIFTENÄNDERUNG
neue Anschrift
bisherige Anschrift
Straße
Straße
PLZ, Wohnort
PLZ, Wohnort
In der Mitgliederversammlung am 21. August 2002 in Koblenz
wurde
Herr Joachim Wiegand
Kirchstr. 11
53557 Bad Hönningen,
Tel.: 02635/3242, Fax: 02635/921744
in seinem Amt als Vorsitzender der Landesgruppe Koblenz bestätigt. Zu seinen Stellvertretern wurden gewählt
Herr Dr. med. Ansgar Rieke
II. Med. Klinik, Klinikum Kemperhof
Immunolog. Institutsambulanz
FÜHREN WIR SIE IN DER RICHTIGEN BEITRAGSGRUPPE?
HABEN SIE SICH BERUFLICH VERÄNDERT?
Dann bitte ankreuzen:
(Jahresbeiträge ab 01.01.2003 jeweils in Klammern)
Niedergelassener Arzt
( 200,—)
Partner einer Gemeinschaftspraxis
( 150,— ohne Bezug der Zeitschrift „Der Internist“)
Name des Partners:
Mitgliedsnummer:
Chefarzt, Ltd. Arzt
( 200,—)
Oberarzt / Ass.-Arzt mit Facharztanerkennung
( 150,—)
Im Januar 2003 werden Assistent/inn/en ohne Facharztanerkennung, die im Jahre 1996 oder davor dem BDI beigetreten sind,
eine Stufe höher (Jahresbeitrag 150,—) eingruppiert.
HABEN SIE WÄHREND DER BDI-MITGLIEDSCHAFT
IHRE FACHARZTANERKENNUNG ERHALTEN ?
Ich habe meine Facharztanerkennung als Internist/in
erhalten am
noch nicht erhalten.
Datum der voraussichtlichen Anerkennung
BITTE ZURÜCKSENDEN AN TELEFAX: 06 11 / 1 81 33 – 50
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. Postfach 15 66 65005 Wiesbaden
Mitglieds-Nr.
Datum, Praxisstempel, Unterschrift
BDI aktuell 10-2002
29
BDI aktuell – Seite 30
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Internistische Facharzt-Praxis mit Schwerpunkt
Gastroenterologie und Kardiologie mit hohem
Anteil von Privatpatienten und KV-Sitz im RheinMain-Gebiet zum 01.01.2003 abzugeben.
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Hausärztlich-internistische Praxis im KV-Bereich Braunschweig zeitlich flexibel 2002 aus
Altersgründen abzugeben. Etablierte moderne Praxis in sehr guter Lage mit überdurchschnittlichem Umsatz. Eignung auch für Allgemeinmediziner-Hausarzt und/oder als Gemeinschaftspraxis. Geregelter zentraler Notdienst. Übergabegemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis möglich.
“Praxisabgabe 00562”
Gut etablierte internistisch-hausärztliche
Praxis, mittelgroß, erweiterungsfähig, im Großraum Frankfurt a.M. aus familiären Gründen
abzugeben. Zeitpunkt: Ende 2002/Anfang
2003. Moderne Ausstattung, verkehrsgünstige
Lage, gute Mietkonditionen.
„Praxisabgabe 20515“
Hausärztlich-internistische Praxis im Landkreis
Hannover ab sofort oder in 2003 abzugeben. Vorherige Vertretung bzw. Übergabemodell möglich.
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Internistisch-hausärztliche Praxis: Nordbayerische
Stadt, zentrale Lage, gut eingeführt und gut gehend, moderne Ausstattung, 180 m2, auch geeignet als Doppelpraxis und/oder diabetologische
Schwerpunkt-Praxis, Ende 2002 abzugeben.
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Internist/-in - Nephrologie – in NRW gesucht!
Li. Niederrhein, Nähe Düsseldorf, Schwerpunkt
Diabetologie erwünscht. Kooperation möglich,
große intern. Praxis, DDNA.
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Angiologie: WB-Assistent(in) für Schwerpunktpraxis ab sofort gesucht. WB-Ermächtigung für 1 Jahr (bei TZ 2 Jahre) liegt vor.
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BAT. Spätere Assoziation denkbar
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Internistische Praxisräume (ca. 200 qm) mit
Inventar in NRW – zur Zeit nur Privatpatienten –
aus Altersgründen abzugeben.
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Internistisch-gastroenterologische Praxis in
NRW sucht Partner/in für Kooperation und spätere Übernahme.
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Hamburg-Innenstadt: Internistische Einzelpraxis, hausärztlich ausgerichtet, ab 01.01.2003
aus Altersgründen abzugeben.
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Suche erf. Praxis-Vertreter/in für intern.-rheumatolog. Schwerpunktpraxis zum häufigeren
Einsatz in Urlaubs- und Kongress-Zeiten.
Tel.: (Saarbrücken) 0681/3905075
Internistische Praxis (bevorzugt hausärztlich, aber ggf. auch fachärztlich) zur Übernahme ab 1. Quartal 2003 oder später im Raum
MTK bzw. nähere Umgebung gesucht. Evtl. ist
auch nur die Übernahme eines KV-Sitzes ohne
Praxisräume oder Pat.-Stamm möglich.
„Praxissuche 27629“
Ab sofort bis Mitte Dezember Vertretung für
hausärztlich-internistische Praxis im Großraum Hannover gesucht.
Tel.: 0171-7120631
PRAXISPARTNER
Internist/Gastroenterologie, 46 J., übernimmt
Vertretungen in Praxis oder Klinik.
Tel.: 06861/790208 (Dr. Grün)
VERTRETERANGEBOT
Internist/Psychotherapie sucht Jobsharingpartner im Raum Frankfurt am Main.
“Praxispartner 11228”
Korrespondenzadresse zu Kleinanzeigen:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Hauptgeschäftsstelle
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden
Fax: 0611/18133-50
Annahmeschluss für BDI aktuell November 2002: 23. 09. 2002 (voraussichtlicher Erscheinungstermin: 17.10. 2002);
für BDI aktuell Dezember 2002: 28. 10. 2002 (voraussichtlicher Erscheinungstermin: 21.11. 2002).
Auf einen Blick: BDI-Termine 2002
September 2002
21.09.-22.09.
Farbdoppler-Echokardiographie-Abschlusskurs, München
Oktober 2002
06.10.-12.10.
23.10
30.10.-03.11.
2. Internationaler interdisz. Seminarkongress f. ärztl. Fortbildung, Bad Pyrmont
6. Deutscher Qualitätstag im Gesundheitswesen, Frankfurt am Main
Tagung Naturheilverfahren – Kurs A, Schönau am Königssee
November 2002
01.11.-03.11
05.11.-09.11.
08.11.-10.11.
09.11.
09.11.
16.11.-19.11.
28.11.-07.12.
28.11.-30.11.
37. Tagung Hessischer Internisten, Fulda
Tagung Naturheilverfahren – Kurs B, Schönau am Königssee
41. Bayerischer Internisten-Kongress, München
AK Tropenmedizin/LG Bayern Malaria-Mikroskopiekurs, Würzburg
AK Tropenmedizin/LG Nordrhein-Westfalen Malaria-Mikroskopiekurs, Düsseldorf
Echokardiographie-Aufbaukurs, HSK Wiesbaden
25. Internationaler interdisz. Seminarkongress f. ärztl. Fortbildung, Teneriffa
Nürnberger Bronchoskopieseminar, Nürnberg
Dezember 2002
07.12.
12.12.
Ultraschall-Refresherkurs Echokardiographie, HSK Wiesbaden
Treffen Ludwigshafener Internisten, Ludwigshafen
Beachten Sie bitte auch die detaillierten Veranstaltungsankündigungen
auf den folgenden Seiten!
Kongresse und Fortbildung
Weitere Veranstaltungen des BDI
Treffen Ludwigshafener Internisten 2002
Datum:
Ort:
Kontakt:
12.12.2002, jeweils 20.00 Uhr
Gaststätte Henninger am Stadion
Mundenheimer Str. 101, 67061 Ludwigshafen
Tel.: 0621/568996
Seite 31 – BDI aktuell
Anmeldung/Hotelreservierung:
c/o Hamburg Messe und Congress GmbH – CCH Congress
Organisation –
St. Petersburger Str. 1, 20355 Hamburg
Tel.: 040/3569-2345, Fax: 040/3569-2269
E-Mail: [email protected]
Aktualisierte Info: www.feuerwehr-hamburg.org/kongress
Arbeitskreis Tropenmedizin im BDI e.V. – Landesgruppe Bayern:
Malaria-Mikroskopierkurs für Ärzte
10. Deutscher Fachärztetag
„Strategie durch Innovation und Qualität“
Datum:
Sa, 09.11.2002, 10.00 s.t. bis 17.00 Uhr
Ort:
Missionsärztliches Institut, Würzburg
Kursleitung: Dr. med. A. Stich, Trop.med. Klinik, Prof. Fleischer, Würzburg
Frau Hanne Fleischmann, MTA, Missionsärztl. Institut Würzburg
Kursinhalt: Ausstrichtechnik, Dicker Tropfen, Färbetechniken,
Mikroskopische Differenzierung, Theoriefragen
Begrenzte Teilnehmerzahl: max. 15 Personen
Kursgebühr: 100
Anmeldung und Kursort: Missionsärztliches Institut, Abt. Tropenmedizin
Frau Fleischmann Tel. 0931/8048523
Hermann Schellstr. 7
97074 Würzburg
Es sind auch BDI-Mitglieder anderer Bundesländer herzlich eingeladen.
Datum:
15.+16.11.2002
Ort:
Crowne Plaza Hotel, Habsburgerring 9-13, 50674 Köln
Betriebswirtschaftliche Themen u.a. zu: Qualität unter Budgetbedingungen / DMP – Chance oder Chaos / Praxismanagement und Betriebswirtschaft / Märkte im Gesundheitswesen / Kommunikation und
Marketing / Fachärzte und ihre Vertretung
Organisation, Information, Anmeldung: Bundesverband Niedergelassener
Fachärzte e.V., Projektleitung, Dagmar Brakemeier-Borrek,
Steinstr. 85, 81667 München,
Tel.: 089/489980-45,
Fax: 089/489980-38
E-Mail: [email protected]
www.bnf.de
Arbeitskreis Tropenmedizin im BDI e.V. – Landesgruppe NordrheinWestfalen: Malaria-Mikroskopierkurs für Ärzte
6. Deutscher Qualitätstag im Gesundheitswesen
Arbeitsgemeinschaft „Qualitätssicherung“ des Berufsverbandes Deutscher Internisten BDI e.V., Wiesbaden
AQ-Gesellschaft für Angewandtes Qualitätsmanagement im Gesundheits- und Sozialwesen e.V., Hameln
Schweizerische Normen-Vereinigung (SBV), Winterthur
Datum:
Sa, 09.11.2002, 10.00 s.t. bis 17.00 Uhr
Ort:
Düsseldorf
Begrenzte Teilnehmerzahl: Max. 30 Personen
Kursleitung: Prof. Dr. H. Mehlhorn, Institut f. spezielle Zoomorphologie u.
Parasitologie, Universität Düsseldorf
Kursinhalt: Ausstrichtechnik, Dicker Tropfen
Färbetechniken, Mikroskopische Differenzierung, Theoriefragen
Kursgebühr: 100
Anmeldung und Kursort: Prof. Dr. H. Mehlhorn, Insitut f. spezielle
Zoomorphologie u. Parasitologie, Universität Düsseldorf,
Gebäude 26.03 (Eingang Hörsaalebene, Gebäude 26.11),
Universitätsstr. 1, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/811-1331, Fax: 0211/811-4499,
E-Mail: [email protected]
Es sind auch BDI-Mitglieder anderer Bundesländer herzlich eingeladen.
Sonstige Veranstaltungen
Cuxhavener Internisten: Internistentreffen
Datum:
immer am ersten Donnerstag (werktags) des letzten
Quartalsmonats, regelmäßig um 19.00 Uhr
Ort:
Hochrestaurant Donners Hotel, Am Seedeich 2
27472 Cuxhaven
Kontakt:
Tel.: 04721/5090
Bemerkung: Die Treffen finden statt in Kombination mit einem
Qualitätszirkel für hausärztliche Internisten.
1. Internationaler Kongress zum 11. September 2001
Strategien für Feuerwehr, Rettungsdienst und Gesundheitswesen
Die Veranstaltung wird von der Ärztekammer Hamburg mit 10 Punkten für das
Fortbildungszertifikat bewertet.
Datum:
27.+28.09.2002
Ort:
CCH Congress Centrum Hamburg
Schirmherrschaft: Susan M. Elbow, Generalkonsulin der Vereinigten Staaten von
Amerika. Mit Unterstützung des Bundesministeriums des Inneren, der Behörde
für Inneres Hamburg, des Gesundheitsunternehmens LBK Hamburg
Eröffnung und Begrüßung: Dr. Irmgard Schwaetzer, MdB, Vorsitzende des
Deutschen Komitees für Katastrophenvorsorge e.V. (DKKV)
Kongresspräsidenten: OBD Dipl.-Ing. D. Farrenkopf, Feuerwehr Hamburg;
Dr. Hp. Moecke, LBK Hamburg
Kongresskomitee: LtdBD J. Schallhorn, Dr. S. Wirtz, Akademie für Rettungsdienst
und Gefahrenabwehr; Frau M. Gerigk, Dr. H. Krause, Institut für Notfallmedizin;
D. Läpke, Bundesverwaltungsamt, Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz
Themenschwerpunkte:
Erfahrungen aus den Einsätzen in New York
Strategien für die technische Rettung, die medizinische Rettung,
das öffentliche Gesundheitswesen, die Krankenhäuser
Psychologische Betreuung von Einsatzkräften und Betroffenen
Zusammenfassung der Ergebnisse
Gebühren: 290,00
Datum:
Ort:
23.10.2002, 09.00-18.00 Uhr
Frankfurt Marriott Hotel, Hamburger Allee 2-10,
60486 Frankfurt am Main
Themen:
Qualitätssicherung als Patientenrecht? / Fehlervermeidung und
Patientensicherheit / Was tun die Krankenkassen zur Qualitätsverbesserung in der Praxis? / Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen / Risk-Management im Krankenhaus aus ökonomischer Sicht /
Qualität und Gesundheitspolitik / KTQ – Wie geht es weiter? /
Haben deutsche Ärzte ein Qualitätsbewusstsein? / Mehr Qualität,
mehr Effizienz, mehr zufriedene Patienten! / Qualitätsverbesserung in der Praxis durch Qualitätszirkel / DMP’s – Bringen sie eine
Qualitätsverbesserung in der Praxis? / Zertifizierung von Arztpraxen / Werbung mit der Zertifizierung – in der Praxis/außerhalb der
Praxis
Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Berndt Birkner, München; Dr. jur. et
Mag. pharm. Erwig Pinter, Hameln
Organisation/Anmeldung: pmi Verlag AG, August-Schanz-Str. 8,
60433 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/548000-17, Fax: 069/548000-66,
E-Mail: [email protected]
MEDICA 2002 Düsseldorf, 20.-23. November 2002
MEDICA Juristica
Datum:
Mi, 20.11.2002
Ort:
Messegelände CCD-Süd
10.00-13.00 Uhr: Der ärztliche Behandlungsfehler
14.30-17.30 Uhr: Aktuelles Arzt- und Kassenarztrecht
Leitung:
RA M. G. Broglie, Hauptgeschäftsführer des BDI e.V.;
RA H. Wartensleben, Stolberg
Gastroskopiekurs „Rhein-Ruhr“
Datum:
Mi, 20. und Do, 21.11.2002
Ort:
Messegelände CCD-Süd
Gebühren:
100,—; Die ermäßigten Karten für BDI-Mitglieder ( 50) können
nur an den Kongresskassen gekauft werden.
Veranstalter/Auskunft: MEDICA Deutsche Gesellschaft zur Förderung der
Medizinischen Diagnostik e.V.
Tel.: 0711/7651454 + 763443
Fax: 0711/766992
E-Mail: [email protected]
1. Gastro Forum München
Datum:
13.12.2002, 09.00-18.00 Uhr
14.12.2002, 09.30-11.00 Uhr
Ort:
Auditorium Maximum und weitere Hörsäle des Zentralgeländes
der Technischen Universität München, Arcisstr. 21,
80333 München
Organisation: Prof. W. Schmitt, Krankenhaus München-Neuperlach; Prof. T.
BDI aktuell – Seite 32
Kongresse und Fortbildung
Rösch, Klinikum rechts der Isar
Hauptthemen: Live-Demos aus Endoskopie und OP / Koloskopie-Standards:
Diagnostik – Polypektomie / State-of-the-Art-Vorträge /
Reflux und Barrett und kein Ende? / Gastro-MRT – was muss der
Gastroenterologe wissen / Interessante Fälle aus den Münchener
Kliniken / Blutungsrisiko bei Thrombozytenaggregationshemmung / Intensivkurse Gastroenterologie und Endoskopie
Information und Anmeldung: Medconnect GmbH, Petra Schindler,
Brünnsteinstr. 10,
81675 München
Tel.: 089/4141-9250,
Fax: 089/4141-9245,
E-Mail: [email protected]
11. Intensivkurs Innere Medizin Mainz
Datum:
17.03.-26.03.2003
Ort:
Hörsaal der Universitäts-Hautklinik, Mainz
Seminargebühr: 600 Euro;
550 Euro für DGIM- u. BDI-Mitglieder
Leitung:
Univ.-Prof. Dr. P.R. Galle und Prof. Dr. A. Lohse, I. Medizinische
Klinik und Poliklinik, Johannes Gutenberg-Universitätsklinik, Mainz,
Tel.: 06131-177275
Info/Anmeldung: Frau S.J. Crutchley, Rochusstr. 2, 55116 Mainz
Tel.: 06131/234757,
Fax: 06131/234758
E-Mail: [email protected]
Kurse A und B zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren
Kurs A: Mittwoch, 30. Oktober bis Sonntag, 3. November 2002
Kurs B: Dienstag, 5. November bis Samstag, 9. November 2002
Veranstalter:
Ort:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Wiesbaden
Klinikum Berchtesgadener Land, Schönau am Königssee
Themen Kurs A:
Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen:
Nutzen, Wert und Abrechnungsmöglichkeiten von Naturheilverfahren
Symbioselenkung und Mikrobiologie
Balneo-Thalassotherapie
Therapiepläne, dazu Colloquien
Klima-, Lichttherapie
Phytotherapie:
Konservative/phytopharmakotherap. Möglichkeiten bei chronischer Insuffizienz,
Bedeutung von Phytopharmaka in der tägl. Praxis,
Phytotherapie bei Erkältung, Infekt, Bronchitis
Bewegungstherapie:
Bewegung und Sport/ Grundlagen – Adaption – Ausdauer – Krafttraining,
Massagetherapie/Reflexzonen-M. Klass. Massagen (mit prakt. Übungen), Bewegungstherapie bei Rheuma,
Massagetherapie, Manuelle Diagnostik, BG-Massagen, Massagetherapie/Periostbehandlung, Physikalische Therapie, Massagen/Segmentmassage,
Kolonbehandlung, Atemtherapie
Hydrothermotherapie:
Wickel, Packungen und Teilbäder, Güsse, Waschungen, Kneipptherapie,
Überwärmungsbäder (mit prakt. Übungen), Sauna, Dampfbäder, Pflanzl. Badezusätze/Wirkung
Andere Therapieprinzipien:
Geschichte der Naturheilverfahren
Themen Kurs B:
Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen:
Neuraltherapie
Therapiepläne, dazu Kolloquien
Ernährung bei Unterernährung, Arteriosklerose, Hyperlipidämie
Atemtherapie, Balintgruppe, Elektrotherapie (m. prakt. Übungen)
Ernährungstherapie:
Außenseiter-Diäten, Schrothkur, totales Fasten als Adipositastherapie,
Ernährungsstatus; Ernährungsphysiolog. Grundlagen und spezielle Ernährungsregimina,
Rohkost einschl. Teilfasten,
Sonderdiäten bei Diabetes, Gastroenterolog. Krankheiten, Nierenleiden
Ordnungstherapie:
Das ärztliche Gespräch, Chronobiologie, Krankenführung, Verhaltenstherapie Entspannungsverfahren, Lösungsverfahren,
Gesundheitsbildung und -beratung
Phytotherapie:
Emotionales und Rationales in der Phytotherapie, Einführung in die pharmakolog. Grundlagen
Darreichungsformen, bei psych. vegetativen Beschwerden,
Rheumatische Erkrankungen, Herz-, Kreislauferkrankungen und Atemwegserkrankungen
Andere Therapieprinzipien:
Geschichte der Naturheilverfahren, Reiztherapien, Badekuren, Kolloquien
Kosten je Kursblock:
230,-- für BDI-Mitglieder,
280,-- für Nichtmitglieder
Information und Anmeldung: Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Kongressabteilung,
Postfach 1566, 65005 Wiesbaden, Tel. 0611/18133-22, -24, Fax: 0611/18133-23, E-Mail: [email protected],
www.bdi.de
Kongresse und Fortbildung
Seite 33 – BDI aktuell
41. Bayerischer Internisten-Kongress
08. bis 10. November 2002 – München, Universitätshauptgebäude, Ludwig-Maximilians-Universität
Wiss. Leitung: Prof. Dr. med. Manfred Schattenkirchner
WISSENSCHAFTLICHES PROGRAMM:
Freitag, 08. November 200
15.00 – 18.30 Uhr: NEPHROLOGIE/GERIATRIE: WAS GIBT ES NEUES FÜR DIE PRAXIS?
Vorsitz: Prof. Dr. R. E. SCHMIEDER (Nürnberg), Prof. Dr. C. SIEBER (Nürnberg)
Früherkennung von Nierenerkrankungen;
PD Dr. C. HUGO (Erlangen)
Der nephrologische Notfall;
Dr. R. LANG (Nürnberg)
Nephrologische Sonographie: Differetialdiagnotische Rätsel
Dr. I. MAYER-KADNER (Nürnberg)
Dr. R.-M. GOERIG (Nürnberg)
Diagnostik und Therapie der Nierenarterienstenosen
Prof. Dr. R. VEELKEN (Nürnberg)
Schlaganfall im Alter
Prof. Dr. F. ERBGUTH (Nürnberg)
Arzneimittelnebenwirkungen im Alter
Dr. W. MÜHLBERG (Nürnberg)
Samstag, 09. November 2002
9.00 – 13.00 Uhr: AKTUELLE THERAPIE IN DER GASTROENTEROLOGIE, ENDOKRINOLOGIE UND PNEUMOLOGIE
Vorsitz: Prof. Dr. E. G. HAHN (Erlangen)
Behandlung der Hepatitis B und C: Neue Interferone und antivirale Medikamente
Prof. Dr. Dr. D. SCHUPPAN (Erlangen)
Chronische Refluxkrankheit: Fortschritte der medikamentösen und endoskopischen
PD. S. MÜHLDORFER (Erlangen)
interventionellen Therapie
Behandlungsrichtlinien beim fortgeschrittenem Kolonkarzinom
Dr. A. WEIN (Erlangen)
Neue Anitidiabetika und Insuline in der Behandlung des Diabetes Typ A-2:
Dr. I. HARSCH (Erlangen)
Was nutzen sie, was kosten sie?
Ambulant erworbene Pneumonien: Risikoadaptierte Behandlung in Praxis und Klinik
PD Dr. G. WIEST (Erlangen)
Neue Therapierichtlinien der chronisch obstruktiven Bronchitis (COPD):
PD Dr. J. FICKER (Erlangen)
Basistherapie und Management der akuten Exazerbation
14.30 – 18.00 Uhr: INTERNISTISCHE ERKRANKUNGEN DES IMMUNSYSTEMS
Vorsitz: Prof. Dr. J. R. KALDEN (Erlangen)
Neue Aspekte zur Pathogenese und Therapie bei internistischen Erkrankungen
des Immunsystems
Morbidität und Mortalität des systematischen Lupus Erythematodes
Differentialdiagnose und neue Therapiemöglichkeiten bei Vaskulitiden
Spezifische Tumortherapie als Ziel: Neue Entwicklungen in der Onkologie
Aktuelle Therapie der HIV-Infektion
Neue diagnostische Möglichkeiten bei allergologischen Krankheitsbildern
Prof. Dr. J. R. KALDEN (Erlangen)
Prof. Dr. B. MANGER (Erlangen)
PD Dr. H.-M. LORENZ (Erlangen)
Prof. Dr. M. GRAMATZKI (Erlangen)
Prof. Dr. Th. HARRER (Erlangen)
Dr. G. EGER (Erlangen)
Sonntag, 10. November 2002
9.00 – 12.30 Uhr: KARDIOLOGIE AKTUELL
Vorsitz: Dr. W. G. DANIEL (Erlangen)
Molekulare Kardiologie – eine faszinierende Reise mit noch unbestimmter Endstation
Neue Risikomarker der KHK – eine realistische Zwischenbilanz
Aortensklerose / Aortenstenose – was haben wir in den letzten Jahren dazugelernt?
Kardiovaskuläre Magnetresonanztomographie – was sie kann und was
sie (noch) nicht kann?
Therapeutischer kardiovaskulärer Ultraschall – was ist gesichert, was kann
man erwarten?
Beschichtete Stents – ist die Achillesferse der interventionellen Kardiologie
damit gelöst?
PD Dr. Ch. GARLICHS (Erlangen)
PD Dr. S. ACHENBACH (Erlangen)
Dr. F.-K. POHLE (Erlangen)
Dr. M. REGENFUS (Erlangen)
PD Dr. F. A. FLACHSKAMPF (Erlangen)
PD Dr. J. LUDWIG (Erlangen)
SEMINARE
Freitag, 08. November bis Sonntag, 10. November 2002, täglich.
JAHRES-UPDATE-VERANSTALTUNGEN GEMÄß BAYERISCHER DIABETES-VEREINBARUNG FÜR DIABETOLOGISCH QUALIFIZIERTE
HAUSÄRZTE/INNEN UND ARZTHELFERINNEN
Samstag, 09. November 2002,
10.30 – 12.30 Uhr: AKTUELLE SITUATION UND ZUKUNFT DES INTERNISTEN IN DER PRAXIS
Leitung:
Dr. H. STÖCKLE (Gräfelfing)
10.00 – 12.30 Uhr: HÄMATOLOGISCHE DIAGNOSTIK – SCHWERPUNKT: ANÄMIEN
Leitung:
Dr. H. DIEM (Großhadern)
PD Dr. Dr. T. HAFERLACH (Großhadern)
15.30 – 17.30 Uhr: DER KARDIALE NOTFALL IN DER PRAXIS
Leitung:
Prof. Dr. W. DELIUS (München-Bogenhausen)
PATIENTENSEMINAR
Samstag, 09. November 2002
14.30 – 17.00 Uhr: WAS GIBT ES NEUES IN DER RHEUMATOLOGIE?
Leitung:
Prof. Dr. M. SCHATTENKIRCHNER (München)
Auskunft/Anmeldung:
MCN Medizinische Congress-Organisation Nürnberg AG, Zerzabelshofst. 29, 90478 Nürnberg
Tel: 0911/393 16 10, Fax: 0911/393 16 55
e-mail: [email protected], Internet: www.mcn-nuernberg.de
BDI aktuell – Seite 34
Kongresse und Fortbildung
39. Kongress
der Südwestdeutschen Gesellschaft für Innere Medizin
Congress-Centrum Stadtgarten, Rektor-Klaus-Str. 9 und Kulturzentrum Prediger, Johannisplatz 3, Schwäbisch Gmünd
Freitag, 27.09.2002
Samstag, 28.09.2002
Wissenschaftliches Programm
Chronische lymphatische Leukämie und
follikuläres Non-Hodgkin-Lymphom
Histologische Befunde und aktuelle Klassifikation; G. Ott, Würzburg
Innovative Aspekte zur Genetik und Risikoabschätzung; S. Stilgenbauer, Ulm
Moderne Therapiekonzepte; H. Döhner, Ulm
MGUS und multiples Myelom
Monoklonale Gammopathie, Differentialdiagnose und Klinik;
H. Goldschmidt, Heidelberg
Neue Risikofaktoren und Therapieindikation; P. Liebisch, Ulm
Moderne Therapiekonzepte; H. Einsele, Tübingen
Innere Medizin aktuell I
Diagnostik und Therapie der Virushepatitis; K. Weigand, Schwäbisch Gmünd
Früherkennung und kurative Therapie gastrointestinaler Karzinome;
L. Goßner, Wiesbaden
Kernspintomographie in der Kardiologie; V. Hombach, Ulm
Neue interventionelle Verfahren in der Kardiologie; M. Höher, Ulm
Innere Medizin aktuell II
Thrombophilie: Pathophysiologie und Labordiagnostik; P. Nawroth, Heidelberg
Klinik und Therapie; V. Hach-Wunderle, Frankfurt/Main
Neue Antikoagulantien; M. Grünewald, Ulm
„Alte“ Infektionskrankheiten
Tuberkulose; T. Schaberg, Rotenburg/Wümme
Borreliose; R. Braun, Esslingen; R. Kaiser, Pforzheim
Innere Medizin aktuell III
Diabetologie: Therapie des Diabetes mellitus: Neue Leitlinien; E. Siegel, Karlsruhe
Neue Antidiabetika; St. Matthaei, Tübingen
„Neue“ Infektionskrankheiten
AIDS; J. Bogner, München
BSE; H. Schätzl, München; S. Poser, Göttingen
Zytostatische Therapie gastrointestinaler Karzinome
Ösophagus (U. Vanhöfer, Essen)
Magen
(C. Bokemeyer, Tübingen)
Pankreas (H. G. Mergenthaler, Stuttgart)
Colon
(M. P. Lutz, Ulm)
Hauptvorträge / Mittagsgespräche
Eisenstoffwechsel (Eisenmangel und Eisenüberladung)
H. Heimpel, Ulm
Osteoporose
R. Ziegler, Heidelberg
Der Preis des Fortschritts in der Medizin
Ärzte im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Humanität
P. Jipp, Stuttgart
Die Refluxkrankheit
(Altana Pharma Deutschland GmbH, Konstanz)
Neue Aspekte bei Lebererkrankungen
(Falk Foundation e.V., Freiburg)
Seminar für Ärzte
Sonographieseminar für Fortgeschrittene
Arzt-Patienten-Seminare
Palliativmedizin/Sterbehilfe
Diabetes mellitus
Osteoporose
Kongresspräsident
Kongresssekretär
Organisation/Anmeldung
Dr. med. Martin Redenbacher, Chefarzt am Klinikum Schwäbisch Gmünd
Dr. med. Jens Lange, Oberarzt am Zentrum für Innere Medizin, Klinikum Schwäbisch Gmünd
MedCongress GmbH, Postfach 70 01 49, 70571 Stuttgart
Tel.: 0711 / 7651454,
Fax: 0711 / 766992
E-Mail: [email protected]
177. Tagung der
Rheinisch-Westfälischen Gesellschaft für Innere Medizin e.V.
Freitag, 25.10.2002 und Samstag, 26.10.2002, Gastronomie im Stadtpark, Klinikstraße 41, 44791 Bochum
„Neues, Bewährtes und Veraltetes in der Inneren Medizin“
Freitag, 25. Oktober 2002:
09.00 Uhr
Eröffnung
09.30 Uhr
Neues, Bewährtes und Veraltetes
… in der Kardiologie und Angiologie
… in der Hämatologie und internistischen Onkologie
… in der Nephrologie und Hypertensiologie
mittags
Posterbegehung I
14.00 Uhr
Neues, Bewährtes und Veraltetes
… in der Pneumologie
… in der Rheumatologie
… in der Internistischen Intensivmedizin
… in der Laboratoriumsdiagnostik und bei den bildgebenden Verfahren
Samstag, 26. Oktober 2002
08.30 Uhr
Mitgliederversammlung
09.00 Uhr
Neues, Bewährtes und Veraltetes
… in der Gastroenterologie und Hepatologie
Prof. Dr. E. Erdmann, Köln, Prof. Dr. H. Rieger, Engelskirchen
Prof. Dr. N. Niederle, Leverkusen
Prof. Dr. T. Philipp, Essen
Prof. Dr. G. Schultze-Werninghaus, Bochum
Prof. Dr. E. Genth, Aachen
Prof. Dr. K. Werdan, Halle
Prof. Dr. A. M. Gressner, Aachen, Prof. Dr. W. Heindel, Münster
Prof. Dr. T. Sauerbruch, Bonn
Kongresse und Fortbildung
Seite 35 – BDI aktuell
… in der Endokrinologie und Diabetologie
Prof. Dr. W. A. Scherbaum, Düsseldorf
Gastvortrag:
Prof. Dr. B. Müller-Oerlinghausen, Berlin, Vorsitzender der
Interaktionen zwischen Pharmazeutischer Industrie
Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft
und der Ärzteschaft – cui bono?
Posterbegehung II
Ernennung von Ehrenmitgliedern, Preisverleihungen
Ausblick auf die 178. Tagung der Rheinisch-Westfälischen
Gesellschaft für Innere Medizin – im 100. Jahr ihres
Bestehens – in Leverkusen 2003
14.00 Uhr
Nachsymposium: Die Endokrinologie und Diabetologie im Aufbruch
(anlässlich des 65. Geburtstags und der Verabschiedung von Prof. Dr. Helmut Schatz, Bochum)
Ende ca. 16.30 Uhr
Kongressvorsitzender
Kongresssekretariat
Organisation
Anmeldung via Internet
Univ.-Prof. Dr. med. Helmut Schatz, Direktor der Medizinischen Klinik und Poliklinik, BG-Kliniken Bergmannsheil,
Universitätsklinikum der Ruhr-Universität, Bürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum,Tel.: 0234 / 302-6400,
Fax: 0234 / 402-6403, E-Mail: [email protected]
Dr. med. Steffen Hering, Frau Gabriele Bartel, Medizinische Klinik und Poliklinik, BG-Kliniken Bergmannsheil,
Universitätsklinikum der Ruhr-Universität, Bürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum,
Tel./Fax: 0234 / 302-6410 E-Mail: [email protected]
Ruhr-Agentur B. Müller, Auf dem Haidchen 53, 45527 Hattingen, Tel./Fax: 02324 / 60242
http://www.thieme.de/dmw/rwgim2002
37. Tagung Hessischer Internisten
vom. 01. bis 03. November 2002 in Fulda
Der Schlaganfall
als interdisziplinäre
Herausforderung
und
Stoffwechselkrankheiten
Symptomenkontrolle
in der
Palliativmedizin
Vorsitz:
Prof. Dr. V. Hach-Wunderle, Frankfurt
Prof. Dr. R. W. J. Janzen, Frankfurt
Vorsitz:
Prof. Dr. P. Schumm-Draeger, München
Prof. Dr. R. G. Bretzel, Gießen
Vorsitz:
Prof. Dr. Dr. h. c. H.-G. Lasch, Gießen
Prof. Dr. W. Fassbinder, Fulda
Akutdiagnostik bei ischämischem Insult
Prof. Dr. H. D. Langohr, Fulda
Adipositas-assoziierte Morbidität und Mortalität:
Therapeutische Strategien
Ethik am Lebensende: Ziele der Palliativmedizin
Dr. St. Sahm, Wiesbaden
Die Akutversorgung des Patienten mit Schlaganfall
und aktuelle Therapie-Studien
Prof. Dr. C. Diehm, Karlsbad
Evidenz-basierte Therapie der diabetischen
Neuropathie
Prof. Dr. H. Stracke, Gießen
Schmerztherapie und Einsatz von Psychopharmaka
Gerinnungshemmende Therapie und
Sekundärprophylaxe nach Schlaganfall
Prof. Dr. H. Landgraf, Berlin
Schilddrüsenerkrankungen: Rationale Diagnostik
und Therapie
Prof. Dr. P. Schumm-Draeger, München
Ernährungsstrategien in der Palliativmedizin:
Wann ist Sondenernährung (PEG-Sonde) indiziert ?
Prof. Dr. Chr. Löser, Kassel
Wertigkeit der antihypertensiven Therapie nach
Schlaganfall
Prof. Dr. P. Baumgart, Münster
Diagnostik und Therapie der Osteoporose heute
PD Dr. W.J. Faßbender, Frankfurt (Main)
Der Umgang mit Patienten-Verfügungen in der
klinischen Praxis
PD Dr. G. Maio, Freiburg
Hormontherapie bei der Frau: Nutzen und Risiken
Prof. Dr. M. Dören, Berlin
Seminare
–
–
–
–
–
–
–
–
Update Gastroenterologie 2002
Update Kardiologie 2002
Hämatologisches Seminar mit Mikroskopiekurs
Lungenfunktionsseminar
Berufspolitisches Seminar
Arztrecht-Seminar
Naturheilkunde-Seminar
Arzthelferinnen-Seminar
Vorgehen bei Übelsein und Erbrechen sowie
Beherrschung von Dyspnoe und Husten
Der alternde Mann: Hormonhaushalt und
Hormonersatz-Therapie
Prof. Dr. E. Nieschlag, Münster
Organisation und Information
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. – Landesgruppe Hessen e.V. –
Prof. Dr. med. W. Fassbinder, Direktor der Medizinischen Klinik III, Klinikum Fulda
Postfach 23 64 – 36013 Fulda
KONGRESSBÜRO – Frau Eva Mihm
Schumannstraße 34 – 36043 Fulda
Tel. (06 61) 84 54 52 – Fax (06 61) 84 54 52
Bitte fordern Sie das endgültige Programmheft der 37. Tagung Hessischer Internisten
mit Anmeldekarten für Seminare und Hotelreservierung mit dem untenstehenden Bestell-Coupon an.
Bestell-Coupon für das Programm der 37. Tagung Hessischer Internisten
Ich bitte um die Zusendung eines Programms.
Berufsverband Deutscher Internisten e.V.
- Landesgruppe Hessen e.V. Prof. Dr. med. W. Fassbinder
Schumannstraße 34
36043 Fulda
Stempel und Unterschrift
Hochdruck und Demenz
Prof. Dr. Th. Nikolaus, Ulm
Endokrinologie
BDI aktuell – Seite 36
Kongresse und Fortbildung
2. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für ärztliche Fortbildung
Bad Pyrmont
Sonntag, 6. bis Freitag, 11. Oktober 2002
Veranstalter:
Kongressleitung und wissenschaftl. Programmgestaltung:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V., BDI Wiesbaden
Prof. Dr. med. H. W. Minne, Bad Pyrmont
Prof. Dr. med. O.-A. Müller, München
Kongressort:
Hotel Steigenberger Bad Pyrmont, Klinik „Der Fürstenhof“,
Buchinger-Klinik, Krankenhaus St. Georg, Psychosom. Klinik
Schwerpunktthemen:
Rheumatologie, Infektionskrankheiten und Klinische Pharmakologie
Zentrale Vortragsthemen des Kongresses:
Kardiologie, Klinische Pharmakologie, Rheumatologie, Infektionskrankheiten, Gastroenterologie, Schilddrüsenerkrankungen, Diabetologie, Ernährung, Pneumologie,
Neurologie, Osteoporose, Psychosomatik, Psychiatrie, Berufspolitik, IGEL, GOÄ
Hotel- und Zimmerreservierung:
Informationszentrum / Europaplatz
31812 Bad Pyrmont
Tel. 05281-940 511 / Fax 05281-940 555
[email protected]
Anmeldung zum Kongress:
BDI e.V./Kongressabteilung
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden
Tel.: 0611 / 18133-22 oder –24 / Fax: -23
E-Mail: [email protected] www.bdi.de
Kursübersicht / Anmeldung
Krankenhaus St. Georg, Bombergallee 8
EchokardiographieGrundkurs * +
(* = gem. KBV-Richtlinien)
Uhrzeit
Datum
Mitgl. Nichtmitgl.
Kursleiter
10.00 - 13.00
u. 16.00 - 19.00
07.10.-11.10.2002
340,00
420,00
Dr. Ingrid Kugler/Bad Pyrmont
07.-09.10.2002
10.10.2002
280,00
180,00
150,00
380,00
230,00
200,00
PD Dr. A. Tromm/Hattingen
PD Dr. A. Tromm/Hattingen
80,00
110,00
PD Dr. A. Tromm/Hattingen
kostenlos
kostenlos
Salon Spiegelberg / Hotel Steigenberger
Endoskopie-Paket – kompl. 3 Kurse (Einzelanmeld. möglich)
Gastroskopiekurs
10.00 - 15.00
Coloskopiekurs
10.00 - 13.00
u. 16.00 - 19.00
ERCP-Kurs
10.00 - 13.00
u. 16.00 - 19.00
Klinik Fürstenhof / Raum Helenenquelle
Neue Leitlinien Hypertonie
11.10.2002
17.00 - 19.00
07.-08.10.2002
09.00 - 16.00
11.10.2002
80,00
110,00
Ernährungs-Paket – komplett 2 Kurse ( Einzelanmeldung möglich)
Buchinger Klinik
Ernährung / Versch. Diäten
10.00 - 16.00
08.10.2002
Naturheilkundl. Methoden / Heilfasten u. chron. Krankheiten
Vollwerternährung
70,00
130,00
50,00
80,00
Dr. A. Buchinger/Bad Pyrmont
50,00
80,00
Dr. E.-J. Borgart/Bad Pyrmont
Klinik Fürstenhof / Raum Helenenquelle
Osteoporose
Therap. Optionen, diagn.-techn. Möglichkeiten, medikam. Maßnahmen, Pharmakologie, Fallbesprechungen, laborchem.
Diagnose etc.
Psychosomatische Klinik
Verhaltenstherapie von Essstörungen
Hiermit melde ich mich verbindlich zu dem/den angekreuzten Kurs/en an.
Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V.
Anschrift:
Datum, Unterschrift:
10.00 - 16.00
09.10.2002
Tageskarte
Datum___________________
Kongresskarte
Ermäßigte Kongresskarte (in Verbindung mit + gekennzeichneten Kursen/Paketen)
Medizinisches Assistenzpersonal
40,00
100,00
50,00
70,00
Prof. Dr. R. Gotzen/Berlin
Prof. Dr. H. W. Minne/Bad Pyrmont
(Mitglieder)
(Mitglieder)
(Mitglieder)
(Mitglieder)
60,00
150,00
80,00
70,00
(Nichtmitglieder)
(Nichtmitglieder)
(Nichtmitglieder)
(Nichtmitglieder)
Ärzte im Praktikum (AiP),Turnusärzte, Ärztinnen u. Ärzte im Erziehungsurlaub, Ärzte im Ruhestand und arbeitslose Mediziner erhalten bei Belegung der Seminarkongresse und Kurse 30%
Nachlass auf den Rechnungsendbetrag. Bitte Bescheinigung beifügen.
Ich bin
Mitglied im BDI e.V.
Nichtmitglied
Kongresse und Fortbildung
Seite 37 – BDI aktuell
2. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress
für ärztliche Fortbildung
Bad Pyrmont
Eröffnung: Sonntag, 6. Oktober 2002, 17.00 Uhr
Sonntag, 6.10.2002: Berufspolitik: 20.30 - 22.00 Uhr: Dr. G.G. Hofmann, RA M. Broglie, Prof. Dr. P. Knuth/Wiesbaden
Uhrzeit
Montag, 07.10.02
Dienstag, 08.10.02
Mittwoch, 09.10.02
Donnerstag, 10.10.02
Freitag, 11.10.02
09.00-10.00
Kardiologie
Dr. Hausmann / Wolfenbüttel
Von der Arteriosklerose zur
KHK-Behandlung
Kardiologie
P. Gaudron/Bad Pyrmont
Herzrhythmusstörungen –
to treat or not to treat?
Kardiologie
P. Gaudron/Bad Pyrmont
Aktuelle Diagnostik der KHK:
Ist der Herzkatheter out?
Sind Kardio-NMR oder Spiral-CT in?
Kardiologie/Psychiatrie
P. Gaudron/Bad Pyrmont
R. Meermann/Bad Pyrmont
Diagnostik und Therapie von
Herzerkrankungen – Fragen und Antworten
Kardiologie/Psychiatrie
P. Gaudron/Bad Pyrmont
R. Meermann/Bad Pyrmont
DD funktioneller / organisch bedingter
Herzkrankheiten
10.00 -11.45
10.00 -10.50
Rheumatologie
Ch.Hinz/Bad Pyrmont
Akute Rheumatische
Krankheitsbilder. Teil I
Rheumatologie
Rieke Alten/Berlin
Fibromyalgie-Syndrom
Kollagenosen
Rheumatologie
H. Menninger/Bad Abbach
Klinische Untersuchungstechnik i.d.Rheumatologie
Psychiatrie
Gabriela Stoppe/Göttingen
Alzheimer/Demenz in der
internistischen Praxis
Klinische Pharmakologie
R. Gladisch/Mannheim
Pharmakotherapie beim
älteren Menschen
11.00 - 11.45
Akute Rheumatische
Krankheitsbilder. Teil II
Infektiöse Arthritiden
Spondylose
Rheumatoide Arthritis
12.00 - 13.00
Gastroenterologie
W. Rösch / Frankfurt
Antirheumatika und
Magendarmtrakt
Diabetologie
H. Mehnert/München
Diabetes mellitus: Differentialtherapeutische Probleme
Osteoporose
H. Minne/Bad Pyrmont
Management 2002
Pneumologie
H. Schweisfurth/Cottbus
Tuberkulose
Phytotherapie
W. Grebe/Frankenberg
Verordnungsfähigkeit d. Phytopharmaka
14.15 - 15.45
Meet the Expert
Der kardiovaskuläre Risikopatient
U. Tebbe / Detmold
Meet the Expert
Fragen zur Ernährung
U. Rabast/Hattingen
Meet the Expert
Allgemeine Endokrinologie
O.-A. Müller/München
Meet the Expert
EKG-Fragen u. Antworten
P. Gaudron/Bad Pyrmont
Meet the Expert
Fragen zu Infektionskrankheiten
Th. Löscher/München
16.00 - 17.00
Diabetologie
H. Mehnert/München
Diabetes mellitus: Pathogenese,
Epidemiologie, Diagnostik
Neurologie
H. Lindemann/Bad Pyrmont
Der depressive Patient in der
täglichen Praxis
Neurologie
R. Meermann/Bad Pyrmont
Schlaganfall
Endokrinologie
O.-A. Müller/München
Schilddrüsenkrankheiten
subklinische Funktionsstörungen
Phytotherapie
W. Grebe/Frankenberg
Phytopharmaka bei rheumatischen
Erkrankungen
17.00 - 18.00
Gastroenterologie
G. Schlattmann/Bad Pyrmont
Barret-Ösophagus
Gastroenterologie
G. Schlattmann/Bad Pyrmont
Helicobacter-Therapie
Endokrinologie
O.-A. Müller/München
Nebennierentumore
Infektionskrankheiten
Th. Löscher/München
Importierte Infektionen
Infektionskrankheiten
Th. Löscher/München
Einheimische Infektionen
18.00 - 19.00
Ernährung
U. Rabast/Hattingen
Sinn und Unsinn einer Diättherapie b. gastroent. Krankheiten
Ernährung
U. Rabast/Hattingen
Praxis der enteralen Ernährung
Gastroenterologie/Proktologie
W. Brühl/Vlotho-Exter
Beckenbodenfunktionsstörungen
Gastroenterologie/Proktologie
W. Brühl/Vlotho-Exter
Proktologische Erkrankungen
Pneumologie
H. Schweisfurth/Cottbus
Bronchialkarzinom
20.30 - 22.00
GOÄ und EBM
W. Grebe/Frankenberg
Terminübersicht Fort- und Weiterbildung 2002/2003
Kurse
Gebühr:
Bemerkung:
Kurse zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren
Termin Block A:
30.10. – 03.11.2002
Termin Block B:
05.11. – 09.11.2002
Ort:
Schönau
230,— / 280,— (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.)
Gebühr:
Intensivkurs Innere Medizin / Refresherkurs zur Facharztprüfung
Termin:
17. - 22.03.2003
Kursleitung:
Prof. Büchsel
Ort:
Berlin
Echokardiographie-Aufbaukurs*
Termin:
16. – 19.11.2002
Kursleitung:
Dr. med. F. J. Beck
Ort:
Wiesbaden, HSK
340,— / 420,— (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.)
Gebühr:
Bronchoskopie-Seminar
Termin:
28. – 30.11.2002
Kursleitung:
Dr. P. Bölcski, Dr. M. Wagner
Ort:
Nürnberg
210,— / 260,— (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.)
Gebühr:
Ultraschall Refresherkurs Echokardiographie, Teil I
Termin:
07.12.2002
Kursleitung:
Dr. F. J. Beck
Ort:
Wiesbaden, HSK
130,— / 180,— (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.)
Gebühr:
130,— / 180,— (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.)
Teil I und Teil II können unabhängig voneinander gebucht werden
Kongresse
06.10. - 11.10.2002
2. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress
für ärztliche Fortbildung
Bad Pyrmont
28.11. - 07.12.2002
25. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress
für ärztliche Fortbildung
Puerto de la Cruz/Teneriffa
23.02. - 01.03.2003
25. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress
für ärztliche Fortbildung
Bad Kleinkirchheim
03.03. - 08.03.2003
9. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress
für ärztliche Fortbildung
Bad Reichenhall
Ultraschall Refresherkurs Echokardiographie, Teil II
Termin:
08.02.2003
Kursleitung:
Dr. F. J. Beck
Ort:
Wiesbaden, HSK
(* nach KBV-Richtlinien)
Information und Anmeldung:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Kongressabteilung, Postfach 1566
65005 Wiesbaden, Tel. 0611 / 18133-22, o. – 24, Fax: 0611 / 18133-23, Mail: [email protected]
Internet: www.bdi.de
BDI aktuell – Seite 38
Kongresse und Fortbildung
25. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für ärztliche Fortbildung
Puerto de la Cruz / Teneriffa
Donnerstag, 28. November bis Samstag, 07. Dezember 2002
Veranstalter:
Wissenschaftliche Programmgestaltung und Kongressleitung:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
Prof. Dr. med. W. Arnold, Bremen
Prof. Dr. med. R. Büchsel, Berlin
Achtung, neues Kongresshotel:
RIU Hotel Garoé ****, Puerto de la Cruz
Schwerpunktthemen:
Krankheiten der Verdauungsorgane und des Stoffwechsels
Weitere Themen: Kardiologie, Gastroenterologie, Stoffwechselstörungen, Schilddrüsenkrankheiten, Sportmedizin, Infektiologie, Hepatologie, Dermatologie,
Allergologie, Angiologie, Osteoporose, Urologie, Psychiatrie, Orthopädie, Chirurgie, Arzt und Versicherung, Arzt und Recht, IGEL, GOÄ, Berufspolitik
Anmeldung zum Kongress:
BDI e.V./Kongressabteilung
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden
Tel.: 0611 / 18133-22 oder –24 / Fax: -23
E-Mail: [email protected] www.bdi.de
Reiseangebot
KaBeKo-Kongressreisen
Frau Karin Beyeler
Tel.: 06034/931864 Fax: 06034/931865
E-Mail: [email protected]
Kursübersicht / Anmeldung
Alle Kurse im Rahmen von Workshops/Refresherkursen können auch einzeln gebucht werden.
Datum
Zeit
Gebühr
Gebühr
Mitglied Nichtmitgl.
Leitung
Saal 1
Workshop – Stoffwechselkrankheiten
Diabetologie
02.12. - 04.12.02
Ernährungs-Kurs
02.12. - 04.12.02
210,00
110,00
110,00
310,00
160,00
160,00
C. Jaursch-Hancke/Wiesbaden
H. Kasper et al./Würzburg
10.00 - 13.00
16.00 - 19.00
80,00
110,00
G. Stein/Jena
Refresher-Sonographie-Combi-Kurse (4 Kurse / Einzelanm. mögl.)
Lungen- u. Pleura-Sonographie/ 02.12. - 03.12.02
10.00 - 13.00
240,00
80,00
340,00
110,00
G. Mathis/Hohenems
Sonographie-Abdomen
110,00
160,00
D. Strohm/Heilbronn
80,00
110,00
Ch. Jakobeit/Radevormwald
Nephrologie-Refresher-Kurs
05.12.2002
10.00 - 13.00
16.00 - 19.00
Saal 1I
02.12. - 04.12.02
16.00 - 19.00
Farbduplexsonographie
05.12. - 06.12.02
10.00 - 13.00
(Abdominelle Gefäße u. Organe inkl. Niere – Tipps und Tricks bei Beinvenenthrombose)
Weitere Therapieverfahren
05.12. - 06.12.02
16.00 - 19.00
80,00
110,00
Ch. Jakobeit/Radevormwald
1) Stellenwert Endosonographie des oberen Intestinaltraktes und Rektums: Indikationen, Möglichkeiten und Grenzen
2) Stoßwellentherapie in der Inneren Medizin und bei Weichteilerkrankungen: Stand des alternativen Therapieverfahrens
Saal 1II
Reisemedizin
geeignet auch f. Praxispersonal
02.12. - 03.12.02
10.00 - 12.00
50,00
80,00
G. Hess/Mannheim
Internistische Notfälle
02.12. - 03.12.02
16.00 - 18.00
50,00
80,00
P. Ritschel / Berlin
Orthopädie HWS-Rücken-Füße 04.12. - 05.12.02
10.00 - 12.00
50,00
80,00
E. Schmitt / Wiesbaden
Dermatologie
Fälle in der tägl. Praxis
16.00 - 18.00
50,00
80,00
S. Nolting / Münster
04.12. - 05.12.02
Hiermit melde ich mich verbindlich zu dem/den angekreuzten Kurs/en an.
Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V.
Tageskarte
Datum___________________
Kongresskarte
Medizinisches Assistenzpersonal
40,00
100,00
70,00
(Mitglieder)
(Mitglieder)
(Mitglieder)
60,00
150,00
70,00
(Nichtmitglieder)
(Nichtmitglieder)
(Nichtmitglieder)
Anschrift:
Datum, Unterschrift:
Ärzte im Praktikum (AIP),Turnusärzte, Ärztinnen u. Ärzte im Erziehungsurlaub, Ärzte im Ruhestand und arbeitslose Mediziner erhalten bei Belegung der Seminarkongresse und Kurse 30%
Nachlass auf den Rechnungsendbetrag. Bitte Bescheinigung beifügen.
Ich bin
Mitglied im BDI e.V.
Nichtmitglied
Kongresse und Fortbildung
Seite 39 – BDI aktuell
25. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für ärztliche Fortbildung
Puerto de la Cruz / Teneriffa
Uhrzeit
Freitag, 29.11.2002
Samstag, 30.11.2002
Montag, 02.12.2002
Dienstag, 03.12.2002
Mittwoch, 04.12.2002
Donnerstag, 05.12.2002 Freitag, 06.12.2002
09.00 - 10.00
Kardiologie
G. Bönner/Bad Krozingen
Rationelle
Herzinfarktnachsorge
Kardiologie
G. Bönner/Bad Krozingen
Hypertonie-Behandlung unter
bes. Berücksichtigung Apoplex
Kardiologie
G. Bönner/Bad Krozingen
Neue Therapieansätze bei
Herzinsuffizienz
Kardiologie
K. Völker/Münster
Körperliche Aktivität und Fitness
– epidemiologische Evidenz
Sportmedizin
W. Hollmann/Köln
Kardiologie
K. Völker/Münster
Optimale Dosis v. Bewegung und
Sport in d. Behandl. d. Hypertonie
Kardiologie
K. Völker/Münster
Fitnesstraining vs. Ausdauertraining
gesundheitliche Aspekte
10.00 - 11.00
Gastroenterologie
W.D.Strohm/Heilbronn
Akute und chronische
Pankreatitis
Gastroenterologie
W.D.Strohm/Heilbronn
Gastrointestinale Blutungen
Gastroenterologie
J. Mössner/Leipzig
Erkrankungen der Gallenweg
Fallbesprechungen
Gastroenterologie
F.-J. Riemann/Ludwigshafen
Chronisch entzündliche Darmkrankheiten
Gastroenterologie
R. Büchsel/Berlin
Dysfunktionlle Syndrome in
der Gastroenterologie
Infektiologie, Teil I
W. Heizmann/Berlin
Infektionen des Gastrointestinaltraktes
Pharmakologie
U. Borchard/Düsseldorf
Neue Medikamente. Teil I
11.00 - 11.45
W.D.Strohm/Heilbronn
Pankreaskarzinom
W.D.Strohm/Heilbronn
Ulcus ventriculi und duodeni
J. Mössner/Leipzig
Cholelithiasis
F.-J. Riemann/Husemann
Akutes Abdomen aus internist.
u.chirurgischer Sicht
Marie-Luise Hermans, Euskirchen
Refluxkrankheiten / Interaktives Seminar, Teil II
Infektiologie, Teil II
W. Heizmann/Berlin
Neue Medikamente. Teil II
U. Borchard/Düsseldorf
12.00 - 13.00
Koloskopie
W. Brühl/Vlotho-Exter
Ernährung bei koloproktologischen Erkrankungen
Gastroenterologie
W. Brühl/Vlotho-Exter
Proktologische Ambulanz
Stoffwechsel
B. Husemann/Düsseldorf
Divertikulitis aus chirurg.
Sicht
Dermatologie
S. Wassilew/Krefeld
Aktuelle Therapie
des Herpes Zoster
Dermatologie
S. Wassilew/Krefeld
Juckreiz – Differenzialdiagnose und Therapie
Stoffwechselstörungen
A.Steinmetz/Andernach
Konservative Therapie
der Adipositas
Stoffwechselstörungen
A.Steinmetz/Andernach
Ernährung und Medikation bei
Fettstoffwechselstörungen
14.30 - 15.45
Meet the Expert
L. Blaha/Deggendorf
Fragen an den Psychiater
Meet the Expert
GOÄ - Was gibt´s Neues?
W. Grebe/Frankenberg
Meet the Expert
M. Petro/Bad Reichenhall
Fallbeispiele-Pneumologie
Meet the Expert
D. Kirsten/Großhansdorf
Interessante Fälle
Meet the Expert
RA Th. Hermans/Euskirchen
Fragen an den Rechtsanwalt
Meet the Expert
O.-A. Müller/München
Schilddrüse: Interessante Fälle
16.00 - 17.00
Hepatologie
W. Arnold/Bremen
Akute und chronische
Hepatitiden
Pneumologie
M. Petro/Bad Reichenhall
Compliance und inhalative
Medikamentenapplikation
Pneumologie
D.Kirsten/Großhansdorf
Krankheiten der
kleinen Atemwege
Schilddrüsenkrankheiten
O.-A. Müller/München
Jodmangelkrankheiten
– noch aktuell?
Angiologie
H. Rieger/Engelskirchen
Zusammenhang zwischen PaVL,
KHK und Carotis-Stenose
Osteoporose
H. Minne/Bad Pyrmont
Management 2002, Teil II
17.00 - 18.00
Psychiatrie
L. Blaha/Deggendorf
Psychiatrische Notfälle
Hepatologie
W. Arnold/Bremen
Primäre und sekundäre
Gallenwegserkrankungen
Urologie
Th. Vögeli/Düsseldorf
Aktuelle Therapie
des Prostatakarzinoms
Urologie
Th. Vögeli/Düsseldorf
Die alternde Blase
Osteoporose
H. Minne/Bad Pyrmont
Management 2002, Teil I
Psychiatrie
L. Blaha/Deggendorf
Psychopharmaka und
ihr Abhängigkeitspotenzial
18.00 - 19.00
Schmerz
J. Nadstawek/Bonn
Aktuelle Schmerztherapie
Schmerz
J. Nadstawek/Bonn
Fallbeispiele aus der
Gutachtenpraxis – Schmerz
Gastroenterologie
Marie-Luise Hermans/Euskirchen
Refluxkrankheiten: Interaktives
Seminar, Teil 1
Angiologie
H. Rieger/Engelskirchen
Prophylaxe und Therapie der tiefen
Venenthrombosen am Wendepunkt
Orthopädie
E.Schmitt/Wiesbaden
Soweit die Füße tragen
Festvortrag
W. Hollmann/Köln
Wie funktioniert das Gehirn?Neue Erkenntnisse
20.30 - 22.00
Arzt und Versicherung
Th. Mock/Köln
Arzt und Recht
Th. Hermans/Euskirchen
Phytotherapie
W. Grebe/Frankenberg
Rationale Phytotherapie
Berufspolitik
G. G. Hofmann/Wiesbaden
RA M. Broglie/Wiesbaden
Ernährung
H. Kasper / Würzburg
Therapie mit Probiotika:
Was ist gesichert?
Änderungen vorbehalten
Terminübersicht: Intensivkurse Innere Medizin
Vorbereitung auf die Facharztprüfung und Refreshing 2002
DGIM Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V.
Datum:
Ort:
23.09.-27.09.2002 – Teil II
Klinik u. Poliklinik für Innere Med. I, Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg, Ernst-Grube-Str. 40, 06120 Halle
Kontakt:
Tel.: 0345/557-2661, Fax: 0345/557-2253
Leitung:
Prof. Dr. W. Fleig, Prof. Dr. B. Osten, Prof. Dr. K. Werdan,
Prof. Dr. H. J. Schmoll
Organisation: Prof. Dr. W. Fleig, Dr. G. Hübner
Datum:
Ort:
23.09.-27.09.2002
Klinikum rechts der Isar, II. Medizinische Klinik der TUM
Ismaninger Str. 22, 81675 München
Kontakt:
Tel.: 089/4140-4074, Fax: 089/4140-4932
E-Mail: [email protected]
Leitung:
Prof. Dr. M. Classen, Prof. Dr. A. Schömig,
Prof. Dr. Ch. Peschel, Prof. Dr. D. Schlöndorff
Organisation: Prof. Dr. H.-D. Allescher, PD Dr. M. Kurjak, Fr. S. Zaun
Datum:
Ort:
07.10.-11.10.2002
Medizinische Klinik III der Universität, Abt. Rheumatologie
Postfach 35 60, 91023 Erlangen
Kontakt:
Tel.: 09131/853-2075, Fax: 09131/853-6448
Leitung und Organisation: Prof. Dr. B. Manger, Prof. Dr. H. Nüßlein
Datum:
Ort:
17.03. - 22.03.2003
Charité, Campus, Virchow-Klinikum, Medizinische Klinik
Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin
Kontakt:
Tel.: 030/450-53131 od. 53253 od. 53232
Fax: 030/450-53916
Leitung:
Prof. Dr. E. Fleck, Prof. Dr. U. Frei, Prof. Dr. D. Huhn,
Prof. Dr. B. Klapp, Prof. Dr. B. Wiedenmann
Organisation: Prof. Dr. D. Barckow, Fr. Dr. Th. Schirop
BDI aktuell
Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. (BDI)
1. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des BDI. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Bedingungen an.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Teilnehmerzahl der Kurse ist begrenzt. Die Kursangebote sind grundsätzlich freibleibend, d.h. sie sind als verbindliche Angebote im Rahmen der
verfügbaren Kursplätze zu verstehen. Anmeldungen zu BDI-Fortbildungsveranstaltungen haben schriftlich zu erfolgen und sind verbindlich. Die
Kursplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der schriftlichen Anmeldungen vergeben. Bei Überbuchung erfolgt eine Benachrichtigung.
3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Kurs- bzw. Kongressgebühren wird mit Rechnungsstellung fällig.
4. Rücktritt
4.1.
Rücktritte von bereits gebuchten Kursen/Kongressen müssen per Einschreiben erfolgen. Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an.
4.2.
Bei Zugang der Rücktrittsmeldung mindestens 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,56
erhoben.
4.3.
Bei Zugang der Rücktrittsmeldung ab dem 27. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 76,69 zu zahlen.
4.4.
Bei Zugang der Rücktrittsmeldung ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist die gesamte Kurs- bzw. Kongressgebühr zu zahlen.
5. Änderungen und Absage eines Kurses durch den Veranstalter
5.1.
Die Veranstaltungen finden nur bei Erreichung einer Mindestteilnehmerzahl statt. Der BDI behält sich vor, Referenten auszutauschen,
Veranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen und Änderungen im Programm vorzunehmen. Wird eine Veranstaltung
abgesagt, werden bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe erstattet. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5.2.
Sollten innerhalb der Fortbildungen „Qualitätssicherung“, Workshops oder in Paket-Angeboten vertretbare Änderungen der Veranstaltung
erforderlich sein, so besteht kein Anspruch auf anteilige Kostenrückerstattung.
6. Kongresse
6.1.
Kongresskarten werden nur zu Kongressen herausgegeben und berechtigen zum Besuch der Seminarvorträge.
6.2.
Ärzte im praktischen Jahr (AiP), österreichische Turnusärzte bis zum 3. Ausbildungsjahr, Ärzte im Ruhestand, arbeitslose Mediziner sowie Ärzte im
Erziehungsurlaub erhalten bis auf Widerruf gegen Nachweis 30 % Ermäßigung auf den Rechnungsendbetrag.
6.3.
Nur Kongressteilnehmer können an den Sonderkursen teilnehmen, d.h. der Erwerb einer Kongresskarte ist obligatorisch. Die
Kongresskarten sind im Kongressbüro des BDI vor Ort abzuholen. Diese werden nur abgegeben, wenn die Kongressgebühren vorher
bezahlt worden sind. Die Kongresskarten sind nicht übertragbar.
Der Veranstalter
Meine Anschrift:
Herr
Frau
Akad. Titel:______________
Name:_________________________________________________________Vorname:___________________________________________
Anschrift privat*:____________________________________________________________________________________________________
mit Tel./Fax-Nr.
Anschrift dienstl.:____________________________________________________________________________________________________
(*Wird im Fall einer Anmeldung für die Teilnahmebescheinigung benötigt.)
Ich hätte gerne weitere Informationen zu folgenden Veranstaltungen:
Kongress Bad Pyrmont / 6.-11.10.2002
Ultraschall-Refresherkurs Echokardiographie, Teil I / 7.12. 2002*
Kurse Naturheilverfahren / 30. 10. - 03. 11. und 05. 11. - 09. 11. 2002
Ultraschall-Refresherkurs Echokardiographie, Teil II / 7.12. 2002*
(*Die beiden Teile können unabhängig voneinander auch einzeln
gebucht werden)
Echokardiographie-Aufbaukurs / 16.11. - 19.11. 2002
Kongress Teneriffa / 28.11. - 7.12. 2002
Ich möchte mich gleich zu folgenden Veranstaltungen anmelden:
Kurs:________________________________Kursgebühr:___________________
Termin/Ort:____________________________________
Kurs:________________________________Kursgebühr:___________________
Termin/Ort:____________________________________
Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V., die ich mit meiner Unterschrift anerkenne (Änderungen vorbehalten).
Ich bin
Mitglied des BDI e.V.
Ort/Datum____________________________
Nichtmitglied
Unterschrift______________________________
Hinweis: Ein optimaler Nutzen von einer Kursteilnahme ist dann zu erwarten, wenn bereits eine dreijährige klinische Weiterbildungszeit vorliegt.
Bitte ausschneiden und einsenden oder faxen an:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Postfach 1566, 65005 Wiesbaden
Telefon: 0611/18133-22, -24 / Fax: 18133-23 / E-Mail: [email protected] / Internet: http://www.bdi.de
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BDI aktuell 10-2002

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