Amtsblatt - Bürger für Brieselang
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Amtsblatt - Bürger für Brieselang
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang Nummer 10/2015 14. August 2015 Inhalt AMTLICHER TEIL Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. Juli 2015 Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Brieselang (Straßenreinigungssatzung) NICHT-AMTLICHER TEIL Vorwort des Bürgermeisters Informationen aus dem Rathaus Vereinsnachrichten Veranstaltungshinweise Jubilare Sonstige Informationen/Impressum Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 217 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Amtlicher Teil Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 15. Juli 2015 Öffentlicher Teil BV/0193/15 Übernahmeangebot vom Land Brandenburg für eine Teilfläche von ca. 1,8514 ha aus der Flur 11, Flst. 0012/0008 und 0016/0002 (Gewässer-/ Uferfläche am Nymphensee) Antragsteller: Der Bürgermeister 1. Die mit Schreiben vom 28.04.2015 übersandte Vermögenszuordnungsvereinbarung des Landes Brandenburg, Ministerium der Finanzen, für die Übernahme der Liegenschaft Nymphensee, Teilfläche aus der Gewässer- und Uferfläche von ca. 1,8514 ha (Flur 11, Flst. 0012/0008 und Flur 11, Flst. 0016/0002) wird seitens der Gemeinde nicht gezeichnet. 2. Die Übernahme der vorstehenden Teilfläche in das Eigentum der Gemeinde wird abgelehnt und der Beschluss BV/0072/14 aufgehoben. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Land Brandenburg, Ministerium der Finanzen, das Ergebnis mitzuteilen. Mehrheitlich abgelehnt Ja: 0, Nein: 17, Enthaltungen: 1 - Amtlicher Teil - reich des Bahnhof Brieselang erhebliche Defizite im Hinblick auf Erscheinungsbild, Gestaltung und Funktion bestehen. 2. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, aus den vorliegenden Anträgen (BV/142/15, BV 145/15, BV 147/15 und BV 148/15) 2.1 die kurzfristig durch die Verwaltung selbst umsetzbaren Maßnahmen zu identifizieren, in die Umsetzung zu bringen und dem Gemeindeentwicklungsausschuss über die Realisierung zu berichten, 2.2 die technische, rechtliche und finanzielle Realisierbarkeit der weiteren Maßnahmen im Rahmen des in 2015 zu erarbeitenden Masterplanes zu prüfen und ggf. erforderliche Schritte für die Realisierung aufzuzeigen, 2.3 dabei insbesondere für diejenigen Maßnahmen, für die laufende Folge- bzw. Betriebskosten zu erwarten sind, Vorschläge für mögliche Betriebskonzepte zu erarbeiten und der Gemeindevertretung vorzulegen. Einstimmig beschlossen Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0 BV/0156/15 Notrufnummer auf Gemeinde-Website Antragsteller: Der Bürgermeister Die Verwaltung wird beauftragt, auf ihrer Website www.gemeindebrieselang.de die wichtigsten Notrufnummern für einen schnellen Abruf der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde einzustellen. Einstimmig beschlossen BV/0170/15 Ausgabe für Kostenausgleichszahlung nach § 16 Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0 Abs. 5 Kita-Gesetz an die Stadt Nauen Antragsteller: Der Bürgermeister BV/0159/15 Die Gemeindevertretung beschließt: Halteverbot an der Kita Regenbogen ausweiten Den restlichen Kostenausgleich für die Zeit vom 01.01.-31.12.2011 an die Stadt Nauen, für die Antragsteller: Antragsteller: IBB-Fraktion Betreuung Brieselanger Kinder am Leonardo da Vin- Der Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendici Campus in Nauen, in Höhe von 27.926,26 €, trotz gen Maßnahmen einzuleiten, vor der Kita Regenbofehlender Kostenübernahmeerklärungen der Ge- gen das absolute Halteverbot (Zeichen 283 der StVO) so auszuweiten, dass vor und hinter der Zumeinde Brieselang, zu begleichen. fahrt zum Kita-Parkplatz ausreichend Platz vor am Mehrheitlich beschlossen Straßenrand parkenden PKW geschaffen wird, um Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1 eine problemlose und übersichtliche Zu- und Abfahrt zu ermöglichen. BV/0171/15 Mehrheitlich abgelehnt Gesamtkonzept Bahnhof Brieselang Ja: Frau Belter, Herr Ehrecke, Herr Heimann, Frau SchlichAntragsteller: Der Bürgermeister te, Frau Swillus, Herr Hecke Die Gemeindevertretung beschließt: (6) 1. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass im BeAmtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 218 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Nein: Herr Achilles, Frau Cory, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Herr Koch, Herr Kothe, Frau EtteltGelke, Frau Jütterschenke, Herr Jütterschenke, Herr Steirat, (11) Enthaltungen: Herr Garn (1) BV/0162/15 Bolzplatz in Brieselang-Süd in eine offene Grünfläche zurückbauen Antragsteller: IBB-Fraktion Der Bürgermeister wird beauftragt, sich in seiner Funktion als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung der Bodenverwertungsgesellschaft Brieselang mbH (Bribo) für den Rückbau des derzeit gesperrten Bolzplatzes in Brieselang Süd in eine offene Grünfläche, so wie der B-Plan es vorsieht, einzusetzen. Mehrheitlich beschlossen Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0 Die Gemeinde Brieselang wird mit der Erarbeitung des Haushaltsplans 2016 in eine erste Phase des Bürgerhaushaltes einsteigen. Diese Phase sieht die Möglichkeit vor, die Haushaltspositionen des Haushaltsplans öffentlich zu diskutieren und Vorschläge zu Investitionen bzw. zur Reduktion der Aufwendungen zu machen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, hierfür eine Planung durchzuführen und die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen: Gegenstand der Bürgerbeteiligung ist der Ergebnisund Investitionsplan. Das Zahlenmaterial des Haushaltsplans 2016 ist so zusammenzufassen, dass sich ein Bürger in angemessener Zeit mit den Daten vertraut machen kann. Die Daten sind so aufzuarbeiten und darzustellen, dass auch Bürger ohne wirtschaftliche(s) Ausbildung oder Studium den Hintergrund der Erträge, Aufwendungen und Investitionen verstehen kann. Zum Investitionsplan soll den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, alternative Investitionen vorzuschlagen oder kritisch zu bestehenden Maßnahmen Stellung zu beziehen. Zum Ergebnishaushalt soll den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, Vorschläge zur Kosteneinsparung einzubringen. Die Darstellung der Haushaltsdaten, die Stellungnahmen und Vorschläge der Bürger und die öffentliche Diskussion sollen in einer Bürgerversammlung und online über das Internet erfolgen. Die Verwaltung verdichtet die Stellungnahmen und Vorschläge der Bürger sowie eine Diskussionszusammenfassung zu einem Bericht mit entsprechenden Handlungsvorschlägen, der dem Hauptausschuss zur Beratung und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen ist. Mehrheitlich abgelehnt BV/0163/15 Vorbereitung eines Seniorenbewegungsparks (bzw. -platzes) in Brieselang Antragsteller: IBB-Fraktion Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, Gespräche mit den Betreibern und Grundflächeneigentümern der aktuell geplanten und z. T. schon im Bau befindlichen Pflegeheimen mit dem Ziel zu führen, mit diesen gemeinsam einen Seniorenbewegungspark (oder -platz) einzurichten. Dieser muss allen betreffenden Menschen, die in Brieselang wohnen, Ja: tagsüber zur Verfügung stehen. Den Gremien der Gemeindevertretung ist im 2. Halbjahr 2015 ein Konzept für die Erstellung des Nein: Seniorenbewegungsparks (oder –platzes) vorzulegen. Für den Haushalt 2016 sind die notwendigen finanziellen Mittel in den Haushalt einzustellen. Mehrheitlich abgelehnt Ja: 6, Nein: 10, Enthaltungen: 2 Enthaltungen: BV/0188/15 Bürgerhaushalt vorbereiten Antragsteller: IBB-Fraktion Amtsblatt der Gemeinde Brieselang - Amtlicher Teil - BV/0143/15 Kreuzungsbereich Mewes-Damm 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Frau Belter, Herr Ehrecke, Herr Heimann (3) Herr Achilles, Frau Cory, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Herr Koch, Herr Kothe, Frau Jütterschenke, Herr Jütterschenke, Herr Steirat, Herr Garn (11) Frau Ettelt-Gelke, Frau Schlichte, Frau Swillus, Herr Hecke (4) Fichte-, Bahnstraße, Paul- Seite 219 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Antragsteller: CDU-Fraktion Der Bürgermeister wird beauftragt, für die beschriebene Straßenkreuzung ein verkehrsplanerisches Sicherheitskonzept zu erstellen, mit dem Ziel die Verkehrsströme sicher und eindeutig erkennbar unter Berücksichtigung von Vorfahrtsregelungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen zu leiten. Dabei soll besonderes Augenmerk auf die gefahrlose Kreuzung von Fußgängern und Radfahrern im Kreuzungsbereich gelegt werden. Als eine mögliche Variante soll die Errichtung eines Kreisverkehrs geprüft werden. Einstimmig beschlossen Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0 BV/0146/15 Beschluss zur Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Brieselang (Straßenreinigungssatzung) Antragsteller: Der Bürgermeister Den Satzungstext finden Sie auf der Seite 224. Mehrheitlich beschlossen Ja: 16, Nein: 2, Enthaltungen: 0 - Amtlicher Teil - Öffentlichkeit bieten. Hierzu ist die Beschlussvorlage 466/2011 und die Planung zur weiteren Beratung im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und im Ausschuss für Bildung und Soziales erneut einzubringen. Mehrheitlich abgelehnt Ja: Frau Belter, Herr Ehrecke, Herr Heimann, Frau Swillus, Herr Hecke (5) Nein: Herr Achilles, Frau Cory, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Herr Koch, Herr Kothe, Frau EtteltGelke, Frau Jütterschenke, Herr Jütterschenke, Herr Steirat, Frau Schlichte, Herr Garn (13) Enthaltungen: 0 BV/0155/15 Beteiligung der Gemeinde Brieselang bei der Plattform MAERKER.BRANDENBURG.de Antragsteller: IBB-Fraktion Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sich aktiv als beteiligte Gemeinde an dem Portal www.maerker.brandenburg.de zu beteiligen. Mehrheitlich abgelehnt Ja: Frau Belter, Herr Ehrecke, Herr Heimann, Frau Swillus, Herr Hecke (5) Nein: Herr Achilles, Frau Cory, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Herr Koch, Herr Kothe, Frau EtteltGelke, Frau Jütterschenke, Herr Jütterschenke, Herr Steirat, Frau Schlichte, Herr Garn (13) Enthaltungen: 0 BV/0161/15 Klärung der Aufgabenerfüllung des Schöpfwerkes Zeestow und Information über das Grundwassermanagement unserer Region Antragsteller: IBB-Fraktion Geänderte Beschlussvorlage nach der Sitzung des Hauptausschusses am 8.7.2015 in der von Herr Achilles (BFB-Fraktion) formulierten Fassung- vom Antragsteller übernommen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, Vertreter des Landesumweltamtes Brandenburg und des Wasser- und Bodenverbandes Nauen einzuladen, um die Bürger in einer öffentlichen Veranstaltung BV/0196/15 Erweiterung des Hortstandortes "Hort Robinson" über das Wassermanagement zu informieren. Einstimmig beschlossen Antragsteller: Der Bürgermeister Die Gemeinde Brieselang beschließt zur SicherstelJa: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0 lung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung (Hortplätze) gemäß § 1 Zweites Gesetz zur AusBV/0166/15 führung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches Realisierung des Spielplatzes auf dem Nachbar- Kinderund Jugendhilfe grundstück der Kita Birkenwichtel (Kindertagesstättengesetz - KitaG) i. V. m. den Antragsteller: IBB-Fraktion Grundsätzen des Verwaltungshandelns bei der PrüDie Gemeindevertretung bestätigt die Absicht, auf fung der räumlichen Bedingungen von Kindertagesder hinterliegenden Grundfläche der Kita Birken- stätten (Landesjugendhilfeausschuss vom wichtel (Eigentümer Gemeinde Brieselang) einen 12.07.1999) die Erweiterung der Hortplatzkapazität Spielplatz einzurichten. Dieser soll kombiniert Spiel- am Hortstandort „Hort Robinson“. Die Verwaltung möglichkeiten für die Kita Birkenwichtel und die wird beauftragt diesbezüglich Planungen für den Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 220 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - Anbau von Horträumen an das „Blaue Haus“ vorzu- Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in Brieselegen. lang entgegen. Einstimmig beschlossen Einstimmig beschlossen Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0 Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0 BV/0197/15 Bestand der Hans-Klakow-Oberschule langfristig sichern Antragsteller: Der Bürgermeister Die Gemeindevertretung bekennt sich zur langfristigen Sicherung des Bestandes der Hans-KlakowOberschule. Um die Attraktivität langfristig zu sichern und zu erhalten wird der Bürgermeister mit folgenden Maßnahmen beauftragt. Kurzfristige Vorlage und Umsetzung eines Sanierungs-/Renovierungskonzept der Hans-KlakowOberschule. Die Mittel sollen nach Maßgabe im laufenden Haushalt und für den Haushaltsentwurf 2016 vorgesehen werden. Beauftragung eines Planungsbüros zur Analyse der notwendigen Erweiterung des Bestandsgebäudes der Hans-Klakow-Oberschule in 2015 und Vorlage in den Gremien der Gemeinde zur weiteren Verfahrensweise. Die Planung soll folgende Punkte zum Ziel haben: Beseitigung des provisorischen Treppenhauses Aufgabe der Räume in der Robinson Grundschule Beseitigung der Mängel in den vorhandenen Raumgrößen und Vorgaben des MBJS Einstimmig beschlossen BV/0214/15 Genehmigung der Eilentscheidung für eine Umschuldung vom 13.07.2015 Antragsteller: Der Bürgermeister Die Gemeindevertretung genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters und der Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 13.07.2015 zur Umschuldung eines Darlehens von der ILB auf die DKB AG. Mehrheitlich beschlossen Ja: Herr Achilles, Frau Cory, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Herr Koch, Herr Kothe, Frau Ettelt-Gelke, Frau Jütterschenke, Herr Jütterschenke, Herr Steirat, Herr Garn (12) Nein: Herr Ehrecke, Herr Heimann (2) Enthaltungen: Frau Belter, Frau Schlichte, Frau Swillus, Herr Hecke (4) Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0 BV/0198/15 Weiterführung der Schulsozialarbeit gemäß § 9 Abs. 1 BbgSchulG für die Robinson Grundschule, ZeeBr@-Grundschule und Hans-Klakow Oberschule durch den Humanistischen Freidenkerbund Havelland e. V. Antragsteller: Der Bürgermeister Die Gemeindevertretung Brieselang beschließt, dass ab dem 01.09.2015 die Schulsozialarbeit an den drei Schulstandorten durch den Humanistischen Freidenkerbund Havelland e. V. weitergeführt wird. Mehrheitlich beschlossen Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0 BV/0215/15 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 "Lange Straße 63 und 65" der Gemeinde Brieselang Antragsteller: Der Bürgermeister Der Bebauungsplan Nr.94 „Lange Straße 63 und 65“ soll geändert werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern anstelle von 3 Einzelhäusern des Grundstückes zu schaffen. Die Kosten werden durch den Vorhabenträger getragen. Einstimmig beschlossen Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0 BV/0206/15 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 "Falkensstraße 63, 65" der Gemeinde Brieselang Antragsteller: Der Bürgermeister Die Gemeindevertretung Brieselang beschließt den nachfolgenden Aufstellungsbeschluss für einen BeBV/0199/15 Konzept zur Entwicklung der Kinder- und Jugendar- bauungsplan: Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden beit in Brieselang Bebauungsplanes Nr. 104 „Falkenstraße 63, 65“ beAntragsteller: Der Bürgermeister stehend aus dem Flurstück 120 in der Flur 1 in der Die Gemeindevertretung nimmt das Konzept zur Gemarkung Brieselang umfasst eine Fläche von ca. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 221 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges 0,65 ha. Er wird begrenzt - im Norden von der nördlichen Hälfte der Falkenstraße, - im Osten von mit Einfamilienhäusern bebauten Grundstücken und - im Süden und Westen von teilweise bebauten, stark durchgrünten Wohnbaugrundstücken. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und somit im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich öffentlich bekanntzumachen. Die Kosten werden durch den Vorhabenträger getragen. Einstimmig beschlossen Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0 - Amtlicher Teil - BV/0209/15 Beschluss über die Entwurfsplanung zum Ausbau der Fichtestraße 5. BA - Linksabbiegespur L 201 AltBrieselang Antragsteller: Der Bürgermeister Die Gemeindeverwaltung beschließt die Fichtestraße 5. BA – Linksabbiegespur L 201 entsprechend der Entwurfsplanung vom 25.05.2015 zu planen und auszuschreiben. Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderliche Änderungen innerhalb der Planungsphase (Genehmigungs- und Ausführungsplanung) sowie während der Bauphase vorzunehmen, die nicht die Grundzüge der Planung betreffen. Für diese Maßnahme wird ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 120.500 € auf der HH- St. 54301 591 10 200 genehmigt. Einstimmig beschlossen Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0 BV/0207/15 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 44 "Lange Straße 57a, 58 und 58a"; Überschreitung der GRZ Antragsteller: Der Bürgermeister Die Gemeindevertretung beschließt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 44 „Lange Straße 57a, 58 und 58a“ zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Lange Straße 28 E, Flur 2, Flurstück 934 bezüglich der Überschreitung der GRZ von 0,2 auf 0,23 zuzustimmen. Mehrheitlich beschlossen Ja: 15, Nein: 3, Enthaltungen: 0 BV/0208/15 Brandschutztechnische Ertüchtigung der ZeebraGrundschule Nutzung der Turnhalle als Versammlungsstätte Antragsteller: Der Bürgermeister Die Gemeindevertretung beschließt: Die ZeebraGrundschule ist brandschutztechnisch zu ertüchtigen. Dabei ist die Turnhalle als Versammlungsstätte bis maximal 500 Personen vorzusehen. Die dazu benötigten Finanzierungsmittel in Höhe von 210.000 € sind im HH 2016 vorzusehen. Darüber hinaus sind für Planung, Bauantrag und fachtechnische Prüfung in 2015 20.000 € bereit zu stellen. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung ist regelmäßig über das Verfahren zu unterrichten. Mehrheitlich beschlossen Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0 Amtsblatt der Gemeinde Brieselang BV/02013/15 Kauf eines Tanklöschfahrzeuges - TLF 4000 Antragsteller: Der Bürgermeister Die Gemeindeverwaltung beschließt den Kauf eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 für die Feuerwehr Brieselang. Und den damit verbundenen Auftrag für die Lieferung an die Firma Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KG in Mühlau, gemäß dem Vergabevorschlag vom 06.07.2015 zum Submissionsergebnis von 256.918,14 €, zu vergeben. Mehrheitlich beschlossen Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1 Ergänzung zum Amtsblatt Nr. 08/2015 Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 24. Juni 2015, öffentlicher Teil BV/0164/15 Neubau der KITA Regenbogen Antragsteller: Der Bürgermeister Die Gemeindevertretung beschließt einen Neu-/ Ersatzbau für die KITA Regenbogen auf den Flurstücken 403, 404 und 405 zu errichten. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, unter Berücksichtigung des vorliegenden Entwurfes vom 27.04.2015, und unter Beachtung der vergaberechtliche Vorschriften ein Planungsbüro mit der Planung, der Ausschreibung und Bauüberwachung für einen Neubau der Kita Regenbogen unter Einbeziehung des alten Rathauses zu beauftragen. 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 222 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Die Beauftrag erfolgt auf der Basis der HOAI. Die Entwurfsplanung ist den Gremien der Gemeinde zur Genehmigung vorzulegen. Die Planung für den pädagogischen Bereich des Baues erfolgt auf der Basis des heutigen pädagogischen Konzeptes der KITA Regenbogen. Hierbei sind die Vorschriften für die Förderung des U3 Bereiches zu beachten. In die Planung ist die KITA Regenbogen (Eltern und Träger), Verwaltung, Leitung der KITA Birkenwichtel und Vertretern der GV einzubeziehen. Der Bau soll, soweit es baurechtlich möglich ist, an das Gebäude des alten Rathauses angebaut werden bzw. mit diesem eine feste bauliche Verbindung erhalten. Der Hauptzugang erfolgt über die Wustermarker Allee. Die Planung ist so auszugestalten, dass eine maximale nutzbare Außenfläche dem Spielbetrieb der KITA zur Verfügung steht. Das Bestandsgebäude soll einer Mischnutzung durch die Kita sowie weiterer sozialer und Bildungsbereiche der Gemeinde zugeführt werden. Es sind folgende Planungen und Kostenberechnungen (jeweils getrennt) durch das Planungsbüro vorzulegen: Die Entwurfsplanung für KITA Bau mit Außenanlage für ca. 100 Kinder mit einer Kostendeckelung von 20.000 €/Platz unter Berücksichtigung der Förderbedingung. Die für die Kita nutzbaren Teile des Bestandsbaus sind bei der Kalkulation mit zu berücksichtigen. Schaffung einer festen baulichen Verbindung (nutzbar im Alltagsbetrieb durch Personen) mit dem Bestandsgebäude. Planung einer Mitnutzung des Bestandsgebäudes (z.B. Wegfall von technischen Bereichen im Neubau, Nutzung Bibliothek, etc.) Sanierung des Bestandsgebäudes im Außenbereich Fassade, Fenster und Dach und der Versorgungseinrichtung. Erwerb Grundstücke/Immobile Der Bürgermeister wird beauftragt, den Erwerb der 4 Flurstücke 402, 403, 404 und 405 zum aktuellen Bodenrichtwert und des Bestandsgebäudes „Altes Rathaus“ zum aktuellen Wert unter Berücksichtigung möglicher Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber der WBG zum Wertausweis in der Bilanz von der WBG mit dem Geschäftsführer der WBG vertraglich vorzubereiten und der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorzulegen. Alter Standort KITA Regenbogen Bezüglich des alten Standortes der KITA RegenboAmtsblatt der Gemeinde Brieselang - Amtlicher Teil - gen ist nach Bezug des Ersatzbaues wie folgt zu verfahren: Das Flurstück 259 wird dem Eigentümer wieder zur freien Verfügung übergeben. Hierzu sind ggfls. bestehende Verträge zur Nutzung durch die Gemeinde zu kündigen. Das Bestandsgebäude auf dem Flurstück 402 wird vorerst in die Leerstandverwaltung der Gemeinde (Substanz erhaltend) übernommen. Spätestens 6 Monate nach Nutzungsaufgabe ist der Gemeindevertretung ein Nutzungskonzept bzw. Veräußerungsvorschlag für das Flurstück und Bestandsgebäude vorzulegen. Öffentliche Nutzung des Bestandsgebäudes Durch die Verwaltung ist im August 2015 eine Konzeption zur Nutzung des Bestandsgebäudes durch gemeinnützige, soziale bzw. öffentliche Einrichtungen vorzulegen. Die bei der Planung vorgesehenen Mitnutzungen durch die KITA sind dabei zu berücksichtigen. Mehrheitlich beschlossen Ja: Herr Achilles, Frau Lerch, Frau Sa remba, Frau Cory, Herr Koch, Herr Kothe, Herr Jakob, Frau Jütterschenke, Herr Jütterschenke, Herr Steirat, Herr Garn (11) Nein: Herr Ehrecke, Herr Heimann (2) Enthaltungen: Frau Belter, Frau `t Hart, Frau Schlichte, Frau Swillus, Herr Hecke (5) 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 223 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - Bekanntmachung der Gemeinde Brieselang Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Brieselang (Straßenreinigungssatzung) Die Gemeinde Brieselang erlässt auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBI. I/07, Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBI. I/14, Nr. 16) sowie des § 49a Abs. 4 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung vom 28.07.2009 (GVBI. I/09, Nr. 15, S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.07.2014 (GVBI. I/14, Nr. 27), gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.07.2015 folgende Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Brieselang: §1 Allgemeine Bestimmungen (1) 1 (2) 1 Die Gemeinde Brieselang betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei Landes- und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht nach §§ 2 ff. dieser Satzung den Grundstückseigentümern übertragen wird. 2 Die gemeindliche Straßenreinigung ist eine öffentliche Einrichtung mit Anschluss- und Benutzungszwang. Die Reinigungspflicht im Sinne dieser Satzung umfasst die Straßenreinigung sowie den Winterdienst auf den Gehwegen und auf den Fahrbahnen. 2Die Straßenreinigung nach § 3 beinhaltet die Entfernung aller Verunreinigungen von der Straße, die die Hygiene oder das Gemeindebild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können. 3 Zur Reinigung gehört auch der Winterdienst nach § 4 dieser Satzung. 4Dieser umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Gehwegen und Fußgängerüberwegen sowie das Bestreuen der Gehwege und Fußgängerüberwege bei Schnee- und Eisglätte. 5Die Reinigungspflicht der Gemeinde beinhaltet als Winterwartung insbesondere das Schneeräumen sowie das Bestreuen der öffentlichen Straßen soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (gefährliche Stellen der verkehrswichtigen Straßen) erforderlich ist. 6 Art und Umfang der Reinigungspflichten der Gemeinde Brieselang und der Grundstückseigentümer ergeben sich im Einzelnen aus den Bestimmungen der §§ 2 bis 4 dieser Satzung. (3) Als Gehweg im Sinne dieser Satzung gelten: alle selbstständigen Gehwege die gemeinsamen Fuß- und Radwege (Zeichen 240 Straßenverkehrsordnung (StVO)) alle erkennbar, abgesetzten für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteile mit Ausnahme von Plätzen bei Fehlen eines von der Fahrbahn abgesetzten Gehweges ein Streifen von jeweils 1,50 Meter Breite parallel zur Grundstücksgrenze in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 224 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - 325 StVO) ein Streifen von 1,50 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze. (4) Als Fahrbahn im Sinne dieser Satzung gilt die gesamte übrige Straßenoberfläche, die nicht Gehweg ist, also neben den dem Fahrverkehr dienenden Teilen der Straße insbesondere auch Trennstreifen, Seitenstreifen, Randstreifen, Bankette, die Parkbuchten, Parkplätze, Parkstreifen, Sicherheitsstreifen, Bushaltestellenbuchten, Plätze sowie die Radwege. §2 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer (1) 1 Die Reinigung der im anliegenden Straßenverzeichnis aufgeführten öffentlichen Straßen wird in dem in §§ 3 und 4 festgelegten Umfang den Eigentümern der durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. 2Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung (Anlage). 3 Es enthält die Straßenbezeichnung und den Reinigungsverpflichteten. 4 In die Reinigung durch die Anlieger sind die anliegenden Baum- und/ oder Grünstreifen sowie die Entwässerungsmulden parallel zur Grundstücksgrenze (Straßenfront) einzubeziehen. 5 (2) 1 (3) 1 (4) 1 Die Reinigungspflicht an den Bushaltestellen obliegt der Gemeinde Brieselang. Wird ein Grundstück durch mehrere öffentliche Straßen erschlossen, so erstreckt sich die Reinigungspflicht auf alle Grundstücksseiten, durch die das Grundstück erschlossen wird. 2 Als Grundstück im Sinne dieser Satzung gilt das im Grundbuch eingetragene Grundstück (Buchgrundstück). 3 Als erschlossen im Sinne dieser Satzung gilt ein Grundstück, wenn es rechtlich und tatsächlich einen Zugang oder eine Zufahrt zur Straße hat oder ein Zugang oder eine Zufahrt ermöglicht werden kann und dadurch eine innerhalb der geschlossenen Ortslagen der Gemeinde Brieselang übliche und sinnvolle wirtschaftliche Grundstücksnutzung ermöglicht wird. Besteht für das Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, so tritt an die Stelle des Grundstückeigentümers der Erbbauberechtigte oder der Nutzungsberechtigte. 2Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten des Eigentümers wahr, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt. Die nach Absatz 1 verpflichteten Grundstückseigentümer sind Anlieger im Sinne dieser Satzung. 2Anlieger sind sowohl Grundstückseigentümer, deren Grundstücke an öffentliche Straßen angrenzen (Vorderliegergrundstück), als auch Grundstückseigentümer der dahinter liegenden Grundstücke (Hinterliegergrundstücke). 3Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zur sie erschließenden Straße, so bilden das an die Straße grenzende Grundstück (Vorderliegergrundstück) und die dahinterliegenden Grundstücke (Hinterliegergrundstück) eine Reinigungseinheit. 4Der räumliche Reinigungsumfang bestimmt sich nach der Frontlänge des Vordergrundstücks. 5Die Eigentümer der zur Reinigungseinheit gehörenden Grundstücke müssen abwechselnd reinigen. (5) Straßenumbenennungen haben keinen Einfluss auf die Reinigungspflicht. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 225 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - §3 Art und Umfang der Straßenreinigung (1) Die Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen ist zum Ende eines Kalendermonats oder früher nach dem tatsächlichen Bedarf vorzunehmen. (2) 1 (3) 1 (4) 1 (5) 1 (6) 1 Ist die Reinigungspflicht auf Fahrbahnen den Anlieger übertragen, erstreckt sich diese jeweils bis zur Fahrbahnmitte. 2Ist nur auf einer Straßenseite ein reinigungspflichtiger Anlieger vorhanden, erstreckt sich die Reinigungspflicht auf die gesamte Straßenfläche. Gehwege sind in ihrer gesamten Breite, selbstständige Gehwege sind entsprechend Absatz 2 zu reinigen. 2Auf Gehwegen, die mit ungebundenen Materialien (z.B. Recycling-, Material, Promenadengranulat) befestigt sind, hat die Gehwegreinigung manuell zu erfolgen. Die Reinigungspflicht umfasst – unabhängig vom Verursacher – die Beseitigung von Abfällen wie Kehricht, Blüten-, Frucht-, Laubfall, Papier, Glas, Ansammlungen von Zigarettenkippen, Verpackungen (z.B. Büchsen, Flaschen, Kartonagen, Zigarettenschachteln) und sonstigen Verunreinigungen jeder Art sowie auf Gehwegen auch die Beseitigung von Unkraut. 2Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden. 3 Die Ablagerung von Kehricht und sonstigem Unrat in Straßenrinnen, Einläufen von Entwässerungsanlagen, Gräben, Entwässerungsmulden sowie auf Grünstreifen und unter Bäumen und Büschen ist verboten. 4Nach Beendigung der Reinigung ist das Reinigungsgut unverzüglich zu entfernen. Anfallendes Laub im Fahrbahnbereich und auf Gehwegen ist von den Anliegern auf Haufen zu setzen und zur Entsorgung bereit zu stellen. 2Eine Behinderung des Verkehrs ist zu vermeiden. 3Laub ist unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine Gefährdung (Rutsch- oder Stolpergefahr) des Verkehrs darstellt. 4Laub von Grundstücken darf nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn verbracht werden. Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des Verursachers, durch ihn verursachte außergewöhnliche Verunreinigungen oder Abfall unverzüglich zu beseitigen, befreit den nach § 2 Verpflichteten nicht von seiner Reinigungspflicht. 2Im Rahmen der allgemein üblichen Zumutbarkeit bleibt der Anlieger für die Reinigung mitverantwortlich. (7) Der Einsatz von Herbiziden und Bioziden ist verboten. §4 Art um Umfang des Winterdienstes (1) 1 (2) 1 Leistungen des Winterdienstes bei der Schnee- und Glättebekämpfung im Auftrag der Gemeinde Brieselang werden auf Fahrbahnen eines ausgewählten Straßennetzes erbracht, soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. 2 Die entsprechenden Straßen sind im Straßenverzeichnis (Anlage) gekennzeichnet. 3 Im Übrigen obliegt der Winterdienst auf Gehwegen der im Straßenverzeichnis (Anlage) gekennzeichneten Straßen, den Anliegern nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze 2 bis 6. Schnee und entstandene Glätte sind auf Gehwegen mit einer Breite von weniger als 1,50 m vollständig, bei breiteren Gehwegen in einer Breite von 1,50 m zu bekämpfen. 2Auf Gehwe- Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 226 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - gen, die mit ungebundenen Materialien (z.B. Recycling-, Material, Promenadengranulat) befestigt sind, hat die winterdienstliche Betreuung manuell zu erfolgen. 3 Soweit keine Gehwege vorhanden sind, ist beidseitig ein 1,50 m breiter Streifen der öffentlichen Verkehrsfläche entlang der Grundstücksgrenze auf dem begehbaren Seitenstreifen für den Fußgängerverkehr zu beräumen und abzustumpfen. 4 Bei Fehlen eines Gehweges und begehbaren Seitenstreifens ist der Fußgängerverkehr auf der Fahrbahn entlang der Grundstücksgrenze vor Schnee sowie vor Schnee- und Eisglätte zu sichern. 5 Die nach S. 3 und 4 vom Schnee beräumten und bestreuten Streifen am Rande von Fahrbahnen ohne speziellen Gehweg, müssen in ihrer Längsrichtung so aufeinander abgestimmt sein, dass ein durchgehend benutzbarer Fußweg entsteht. 6Aus diesem Grund muss der später Räumende/Streuende sich an den Verlauf der Räum-/Streuflächen vor den Nachbargrundstücken anpassen. (3) 1 Auf Gehwegen im Sinne des § 1 Abs. 3 ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei abstumpfende Mittel einzusetzen sind. 2Die Verwendung von Asche, Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten. 3Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind nur erlaubt 1. in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist, 2. an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. auf Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gefahrenstellen. 4 Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen (auch in den genannten Ausnahmefällen) nicht mit Asche, Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden. (4) 1 Werktags in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, sonn- und feiertags von 9:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu bekämpfen. 2Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu bekämpfen. 3 Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. 4 Hydranten, Einläufe in Entwässerungsanlagen, Schachtabdeckungen, andere Schalt- und Absperrvorrichtungen für öffentliche Versorgungsleitungen und Baumscheiben sind von Eis und Schnee freizuhalten. 5Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn verbracht werden. (5) 1 Das Winterstreugut ist nach der Winterdienstperiode oder wenn es nicht mehr zur Erfüllung seines Zweckes notwendig ist, aufzunehmen und zu beseitigen. 2Anlieger sind nicht verpflichtet, das durch die Gemeinde Brieselang auf den Fahrbahnen aufgebrachte Winterstreugut zu beseitigen. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 227 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - §5 Benutzungsgebühren Die Gemeinde Brieselang erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren. Die Höhe der Benutzungsgebühren richtet sich nach der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Brieselang (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der jeweils geltenden Fassung. §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 auf Gehwegen oder Fahrbahnen nicht regelmäßig reinigt, 2. entgegen § 3 Abs. 3 S. 2 auf Gehwegen die mit ungebundenen Materialien befestigt sind, die Reinigung nicht manuell durchführt, 3. entgegen § 3 Abs. 4 S. 1 Abfälle wie Kehricht, Blüten-, Frucht-, Laubfall, Papier, Glas, Ansammlungen von Zigarettenkippen, Verpackungen und sonstiger Verunreinigungen jeder Art sowie auf Gehwegen auch Unkraut nicht beseitigt, 4. entgegen § 3 Abs. 4 S. 2 belästigende Staubentwicklung nicht vermeidet, 5. entgegen § 3 Abs. 4 S. 3 Kehricht und sonstigen Unrat in Straßenrinnen, Einläufen von Entwässerungsanlagen, Gräben, Entwässerungsmulden sowie auf Grünstreifen und unter Bäumen und Büschen ablagert, 6. entgegen § 3 Abs. 4 S. 4 nach Beendigung der Reinigung das Reinigungsgut nicht unverzüglich entfernt, 7. entgegen § 3 Abs. 5 S. 4 Laub von Grundstücken auf die Fahrbahn oder den Gehweg verbringt, 8. entgegen § 3 Abs. 7 Herbizide und Biozide bei der Reinigung einsetzt, 9. entgegen § 4 Abs. 2 S. 1 die Gehwege mit einer Breite von weniger als 1,50 m vollständig oder breitere Gehwege in einer Breite von 1,50 m nicht von Schnee freihält, 10. entgegen § 4 Abs. 2 S. 2 auf Gehwegen die mit ungebundenen Materialien befestigt sind, den Winterdienst nicht manuell durchführt, 11. entgegen § 4 Abs. 3 S. 1 auf Gehwegen bei Eis- und Schneeglätte nicht streut, 12. entgegen § 4 Abs. 3 S. 2 Asche, Salz oder sonstige auftauende Stoffe mit Ausnahme der Fälle in S. 3 Nr. 1 und 2 verwendet, 13. entgegen § 4 Abs. 3 S. 4 Baumscheiben und begrünte Flächen mit Asche, Salz oder Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 228 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - sonstigen auftauenden Materialien bestreut, (2) 14. entgegen § 4 Abs. 3 S. 4 auf Baumscheiben und begrünten Flächen mit Asche, Salz oder sonstigen auftauenden Mittel enthaltenden Schnee auf ihnen ablagert, 15. entgegen § 4 Abs. 4 S. 1 auf Reinigungsflächen werktags nicht von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr, oder sonn- und feiertags nicht von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte bekämpft, 16. entgegen § 4 Abs. 4 S. 2 auf Reinigungsflächen nach 20:00 Uhr gefallenen Schnee oder entstandene Glätte werktags nicht bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags nicht bis 9:00 Uhr des folgenden Tages bekämpft, 17. entgegen § 4 Abs. 4 S. 3 Schnee auf der öffentlichen Straße so lagert, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird, 18. entgegen § 4 Abs. 4 S. 4 Hydranten, Einläufe in Entwässerungsanlagen, Schachtabdeckungen, andere Schalt- und Absperrvorrichtungen für öffentliche Versorgungsleitungen und Baumscheiben nicht von Eis und Schnee frei hält, 19. entgegen § 4 Abs. 4 S. 5 Schnee und Eis von Grundstücken auf die Fahrbahn oder den Gehweg verbringt, 20. entgegen § 4 Abs. 5 das Winterstreugut nach der Winterdienstperiode nicht aufnimmt und beseitigt. 1 Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils gültigen Fassung. 2Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße in Höhe von 5,00 € bis 2500,00 € geahndet werden. §7 Inkrafttreten (1) Die Straßenreinigungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Brieselang vom 21.09.2011 (Beschluss-Nr. 521/11 vom 31.08.2011), zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Brieselang vom 18.12.2014 (Beschluss-Nr. BV/0101/14 vom 17.12.2014) außer Kraft. Brieselang, den 14. August 2015 gez. Wilhelm Garn Bürgermeister Amtsblatt der Gemeinde Brieselang Siegel 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 229 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung (Anlage) Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 230 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 - Amtlicher Teil - Seite 231 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 - Amtlicher Teil - Seite 232 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 - Amtlicher Teil - Seite 233 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 - Amtlicher Teil - Seite 234 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 - Amtlicher Teil - Seite 235 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 - Amtlicher Teil - Seite 236 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - Ende amtlicher Teil Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 237 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - auf die Programme und Vorschriften, die im Meldewesen zur Anwendung kommen, geschult werden müssen. Die Verwaltungsmitarbeiter aus anderen Sachgebieten, wie z.B. aus der Steuer- und Abgabenabteilung, können hier nicht aushelfen. Auch in diesem Bereich gibt es wiederum spezielle EDV-Programme und Gesetze/Verordnungen, die nicht von Mitarbeitern des Meldewesens beherrscht werden. So könnte ich fast alle Bereiche des Hauses erwähnen. Wir sind stets bemüht die Bearbeitungszeiten Lieber Brieselangerinnen, liebe Brieselanger, kurz zu halten. Bitten haben Sie aber Verständnis wenn es aus besonderen Gründen wie heißt es so schön, Sommerferien sind eine besonders in der Ferienzeit - mal etwas länger erholsame Zeit. Dieses stimmt auch für weite dauert. Teile der Bevölkerung und für viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung, Mit Brieselanger Grüßen und aus dem grünen die in dieser Zeit Ihren wohlverdienten Jahresur- Herzen des Havellandes verbleibe ich bis zum laub antreten. Besonders die Schulkinder freuen nächsten Amtsblatt. sich über die schulfreie Zeit. Das diesjährige Sommerwetter unterstützt die Freude auch Ihr noch. Die Urlaubszeit führt aber auch in einer kleinen Verwaltung, wie in der Gemeinde Brieselang, zu Engpässen. War es früher möglich, dass ver- Wilhelm Garn Bürgermeister schiedene Aufgaben von einem Mitarbeiter erledigt werden konnten bzw. dass er multifunktional eingesetzt werden konnte, schreitet auch in der Verwaltung die Spezialisierung immer stärker voran. Beispielsweise ist bei der Bearbeitungen von Tief- und Hochbauten Ingenieurwissen gefragt. Aber eine ausgebildete Ingenieurin ist wiederum nicht in der Lage Aufgaben des Meldewesens zu bearbeiten. Auch in den Sachgebieten wie dem Meldewesen sind die EDV-technischen und gesetzlichen Anforderungen so speziell, dass die Mitarbeiter hier gezielt Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 238 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Informationen aus dem Rathaus Tiefbau – aktueller Sachstand BV Heideweg/Pestalozzistraße Pflasterung (Straße und Einfahrten) in der Pestalozzistr. weitestgehend fertiggestellt Baumaßnahme im Zeit- und Kostenplan BV Komponistenviertel 1. Asphaltschicht wurde aufgetragen / Baumaßnahme im Zeit- und Kostenplan BV Gehweg Karl-Marx-Str. (Landestraße bis Heideweg) Baubeginn am 03.08. erfolgt BV Beleuchtung Karl-Marx-Str. (Landestraße bis Thälmannstr.) Baubeginn am 03.08. und Demontage des ersten Abschnittes der Beleuchtung erfolgt BV Gehweg im OT Bredow Baumaßnahme am 23.06. begonnen/ 1. Abschnitt fertiggestellt Bushaltestelle/Busparkplatz im OT Zeestow Fertigstellung erfolgt BV Parkplätze im Schulbereich 1. Parkplatz (Front Oberschule) fertiggestellt/ Fertigstellung des Lehrerparkplatzes wird zum Ferienende erwartet/ 3. Parkplatz wird nach dem Ferienende begonnen BV 5. BA Fichtestr. Planung abgeschlossen / Ausschreibung in Arbeit BV Erneuerung Lampen-Förderprogramm (Straße Am Wald, Birkenallee, Blumensteg, Rotdornallee, Ulmenweg , Parkweg) Maste weitestgehend gestellt/Köpfe sollen bis Ende September montiert werden BV Kienast/Bahnstr. Vorplanung liegt vor/Fördermittelantrag gestellt BV Gehweg/Beleuchtung Langestr. Planung begonnen/ Vermessung in Auftrag gegeben BV Gehweg Graben 506 Planung begonnen BV Kreuzung Karl-Marx-Str./Birkenallee Planung liegt vor/ Fördermittelantrag gestellt Straßenbeschilderung Zeestow Im Ortsteil Zeestow haben sich diverse Straßennamenschilder und Pfosten aus dem öffentlichen Straßenraum verabschiedet oder befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Deshalb führt die Verwaltung augenblicklich eine Ausschreibung durch. Diese hat im Ergebnis einen großflächigen Austausch bzw. Erneuerung der Straßennamenschilder und Verkehrszeichen im OT Zeestow. Die Lieferung wird wahrscheinlich im Oktober erfolgen. Anschließend werden die Schilder durch den Bauhof aufgestellt. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 239 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Schulkomplex Nord Wie üblich finden in den Sommerferien Baumaßnahmen in den Schulen statt, die in der Schulzeit den Unterrichtsablauf stören würden. In der Robinson Schule wurden in fünf Klassenräumen die Böden komplett erneuert. Die betroffenen Klassenräume sollen dann spätestens in den Herbstferien gemalert werden. Die umfangreichsten Arbeiten wurden und werden in der Hans-Klakow-Oberschule durchgeführt. Alle Räume werden mit Brandmeldern ausgerüstet, eine neue Brandmeldeanlage wird eingebaut und alle Räume werden mit einer WLAN Verbindung ausgerüstet. Gleichzeitig wird vor der Schule der neue Parkplatz angelegt. Noch in den Sommerferien soll auch der 2. Parkplatz zwischen Bauhof und Turnhalle fertiggestellt werden. Der dritte Parkplatz wird an der Spitze des Schulgartens nach den Sommerferien entstehen. Die Planung für den Kreuzungsbereich (Birkenalle/Karl-Marx-Str.) einschließlich der Bushaltestelle und des Gehweges ist abgeschlossen und durch die Gemeindevertretung bestätigt. Wir warten aber noch auf die beantragten Fördermittel. So lange hier noch nicht der Bescheid im Hause ist, darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden. Da das Jahr schon etwas fortgeschritten ist, ist zu erwarten, dass die Maßnahme erst nach der Winterperiode umgesetzt werden kann. Pappelallee Wie bekannt ist, musste auf Grund des letzten Sturmereignisses ein großer Teil der Pappeln in der Pappelallee aus Sicherheitsgründen gefällt werden. Die Beseitigung der Stubben ist jetzt erfolgt. Es wird jetzt für die weitere Vorgehensweise in der Pappelallee ein Konzept erarbeitet. Die Pappelallee hat ihren Namen schon aus der Vorwendezeit. Es war offensichtlich schon immer eine Straße mit Pappeln. Damals war der Häuserbestand in dem Bereich sehr gering und die Pappelallee nicht annähernd so gut ausgebaut wie heute. In den 90er Jahren wurde im Rahmen der Entwicklung von Brieselang Süd die Pappelallee ausgebaut und wiederum mit Pappeln bestückt. Pappeln sind aber, wie es sich immer wieder zeigt, nicht als Straßenbäume Amtsblatt der Gemeinde Brieselang geeignet. Beabsichtigt ist es nun den restlichen Pappelbestand aus Sicherheitsgründen zu fällen, Ersatzpflanzungen mit niedrig wachsenden Bäumen zu tätigen und den Gehwegbereich auszubessern. Dieses soll in Abschnitten geschehen. Verkehrsbehinderungen Durch die diversen Baumaßnahmen in der Gemeinde kommt es zu vereinzelten Verkehrseinschränkungen. So sei an dieser Stelle besonders auf den Bereich Karl-Marx-Straße (von Landestraße bis Heideweg) hingewiesen. Gleiches gilt auch für die Bereiche in denen der Straßenhobel (Hauffstraße, Uferpromenade, Kollwitzstraße, Zilleweg, Simmelweg, Pausiner Weg, Martin -Luther-Straße, Lichtenberger Straße, Parkweg (Bredow)) eingesetzt wird und die Risssanierung durchgeführt wird. Parkende Fahrzeuge Immer wieder muss das Ordnungsamt feststellen, dass es viele KFZ-Führer gibt, die offensichtlich einige Verkehrsregeln nicht beachten oder gar nicht kennen. Hier sei besonders das Parken angesprochen. Parken in Mulden und auf Grünflächen ist nicht gestattet. Eine Ausnahme bilden die Schotterrasenstreifen in den seit 2004 neu gebauten Anliegerstraßen. Gerade in den Mulden führt das Parken dazu, dass der Boden verdichtet wird, und das Regenwasser nicht versickern kann. Wir wollen doch nicht unsere Gemeinde mit Pollern zupflastern. Ein weiteres Problem ist der Abstand zur gegenüberliegenden Straßenseite. Der KFZ-Führer ist verpflichtet darauf zu achten, dass zwischen seinem Fahrzeug und der Straßenbegrenzung oder parkenden KFZ auf der gegenüberliegenden Seite ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten ist. Damit wird eine Fahrgasse für Rettungsfahrzeuge, LKW und Busse freigehalten. Wenn dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, gilt an dieser Stelle ein Halteverbot. Dieses schreibt die STVO zwingend vor und gilt, ohne dass an dieser Stelle ein Halteverbotsschild steht. Es wird in einigen Bereichen der Gemeinde immer wieder beobachtet, dass dies nicht berücksichtigt wird. Das führt zum Teil zu erheblichen Behinderungen wie in der Karl-Marx- 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 240 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Str. am 5.8. gegen 8:00 Uhr. Der Linienbus kam nicht zwischen zwei parkenden Autos hindurch. Erst durch den Einsatz des Ordnungsamtes konnte das Problem beseitigt werden. Die betroffen Fahrgäste haben sich sicherlich „sehr gefreut“, dass Sie nicht mehr den Zug erreichen konnten. Man stelle sich vor, die Feuerwehr oder der Rettungsdienst hätten diese Stelle passieren müssen. Schulbeginn Am 31. August ist Schulbeginn. Das Ordnungsamt und die Polizei werden wieder gemeinsam an den neuralgischen Tagen vor Ort sein. Liebe Autofahrer: Bitte parken Sie nicht direkt vor den Schulzugängen, fahren Sie langsam an den Schulbereichen vorbei. werden oder soll ein Großteil der Kosten über die Cateringpreise abgedeckt werden usw... (Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang entweder per Post oder Einwurf oder per Mail [email protected] oder per Fax 033232-33888-bitte jeweils Namen und Adresse angeben). Unter allen Einsendungen, die bis zum 14. September 2015 um 12:00 Uhr im Rathaus vorliegen, werden drei Brieselanger Kaffepötte verlost. Information des SV Grün-Weiss Brieselang Schaffen wir die 30? Die Sportabzeichen-Aktion des SV Grün-Weiss Brieselang findet in diesem Jahr das 7. Mal statt. Jeden Mittwochabend finden sich auf dem Fichtesportplatz Sportlerinnen und Sportler aus Brieselang und darüber hinaus ein, um für die einzelnen Disziplinen für das Sportabzeichen zu trainieren und die erforderlichen Leistungsnachweise abzulegen. Zwischenzeitlich haben die ersten erfolgreichen Teilnehmer vom Landessportverband Brandenburg die Urkunde und das Abzeichen zu ihrem Deutschen Sportabzeichen erhalten. Die Mitglieder unserer Fitnessgruppe haben natürlich auch in diesem Jahr das Sportabzeichen in ihr Trainingsprogramm einbezogen. Darüber hinaus ist es erfreulich, dass weitere Sportkameradinnen und Sportkameraden aus den verschiedenen Sportsektionen des Vereins das Angebot gerne angenommen haben und ihre sportliche Leistungsfähigkeit in den einzelnen Disziplinbereichen des Sportabzeichens testen. Im vergangenen Jahr wurden in unserem Verein 20 Sportabzeichen (12 mal in Gold und 8 mal in Silber) erworben. Es war das bisher erfolgreichste „Sportabzeichen-Jahr“ in Brieselang. Können wir dieses Ergebnis in 2015 nochmals steigern? Schaffen wir beim SV Grün-Weiss Brieselang in diesem Jahr mehr als 30 Sportabzeichen? Es sieht gut aus, dass wir im Oktober wieder eine neue Bestmarke bei der Zahl der Deutschen Sportabzeichen in Brieselang verzeichnen können. Im übrigen: Die Teilnahme an der SportabzeichenAktion ist kostenlos. Eine Mitgliedschaft beim SV Grün-Weiss Brieselang ist nicht erforderlich. Wer mitmachen möchte, kann einfach kommen - jeden Mittwoch von 18:00-19:00 Uhr auf dem Fichtesportplatz in Brieselang (bitte beim Sportfreund Harald Klos melden!). Sommerfest - Nachlese Das Sommerfest am 4. Juli hat erstmalig seit langer Zeit wieder am Nymphensee stattgefunden (Bericht im letzten Amtsblatt). Es kamen weitaus mehr Besucher als erwartet. Die Schätzung liegen bei ca. 1.500 bis 2.000 Menschen. Somit gab es gepaart mit dem extrem warmen Temperatuten bei der Versorgung der Besucher mit kühlen Getränken zu erheblichen Wartezeiten. Da auf dem Gelände auch kein fester Stromanschluss zur Verfügung steht, musste der Strom mittels Großaggregaten erzeugt werden. Um die Mittagszeit fiel eins der Aggregate aus, so dass es in der Stromversorgung der Bühne zu Problemen kam, die am späten Nachmittag erst behoben werden konnten. Somit mussten die Havelländischen Symphoniker ohne technische Unterstützung spielen und waren nicht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände zu hören. Trotz allem war das Fest ein voller Erfolg. Wir haben aus den Fehlern gelernt, und wissen heute was zumindest in der Stromversorgung und im Cateringbereich zu verbessern ist. Wir beabsichtigen im nächsten Jahr das Sommerfest wieder am selben Ort stattfinden zu lassen. Daher würden wir uns freuen Ihre Meinung zu hören, was gut war, was man besser machen kann, welche Musikrichtung sinnvoll ist, soll das Fest über 2 Tage gehen (ggfls. ein Harald Klos / Peter Hoeth SV Grün-Weiss Brieselang e.V. Tag Klassik ein Tag Pop), soll Eintritt genommen Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 241 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Volkssolidarität Havelland e. V. Nauen Ortsgruppe Brieselang, Begegnungsstätte Am Markt 3—5, Tel./ Fax 033232/36008 Öffnungszeiten Montag: 10:00 -18:00 Uhr Dienstag: 10:00 -16:00 Uhr Mittwoch: 10:00 -16:30 Uhr Donnertag: 10:00 -18:30 Uhr Freitag, Samstag und Sonntag lt. Presseveröffentlichung Veranstaltungen im August/September Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 242 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Regelmäßige Veranstaltungen Montags 13.30 Uhr, Spielnachmittag für Jung und Alt in der BS 17.00 Uhr, Chorprobe des gemischten Chores in der Sportlerklause Rotdornallee Dienstags 10.00 Uhr, Treffen der Schachspieler in der Begegnungsstätte Mittwochs 10.00 Uhr, Seniorensport in der Begegnungsstätte 13.00 Uhr, Seniorenkegeln in der Sportlerklause Rotdornallee 14.00 Uhr, Kreativzirkel in der Begegnungsstätte Donnerstags 14.00 Uhr , Spielnachmittag in der Begegnungsstätte 14.30 Uhr , Übungen der Seniorentanzgruppe in der Sportlerklause Rotdornallee (07.05.+21.05.) Wir freuen uns auf Ihren Besuch Sozialstation der Volkssolidarität Sprechzeit: Montags nach Vereinbarung in der Begegnungsstätte der OG Brieselang, Am Markt 3-5 Wir pflegen ihre Angehörigen und bieten unsere Hilfe im Haushalt an! - Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Betreuung - Soziale Betreuung - Pflegehilfsmittelverleih - Seniorenbegegnungsstätten Sozialstation Falkensee Tel. 03322- 24 79 44 oder -24 79 45 Sozialstation Nauen Tel. 03321- 47 87 2 Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 243 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 244 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 245 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Forstweg 1, Haus 23 14656 Brieselang 033232/237888 www.agora-ev.org � Nordic Walking Gruppe mit Doc Walker - Technikoptimierung; auch für Anfänger/Innen Eine große Auswahl an Stöcke ist vorhanden Samstag von 10:00 - 12:30 Uhr � Selbstverteidigung mit Phelan Görmann Mittwoch 16.15 -17.00 Uhr für Kinder und Jugendliche � " American Tribel Style Belly Dance " Jeden Mi von 17:30 - 18:30 Uhr � Yoga auf dem Stuhl mit Corine ’t Hart Dienstag 10.00 – 11.30 Uhr � Zirkeltraining nach Steffie Graf Fitness für den ganze Körper mit den unterschiedlichsten Fitnessgeräte. Ab September Zeiten werden noch bekannt gegeben � Noch ganz viel andere Angebote + Kurse o.a. Taiyo, Zumba, Breakdance… Besuchen Sie doch unsere Website! ANMELDUNGEN ZU DEN BÜROZEITEN : Montag 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 11:30 Uhr, 1. 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Zwischen zwei Spenden liegen mindestens acht Wochen. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen! DRK-Blutspendedienst Nord-Ost auf Facebook Folgen Sie uns auf Facebook http://www.facebook.com/drk.blutspendedienst.nordost Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 247 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Die Gemeinde Brieselang gratuliert zu runden und besonderen Jubiläen Mitte August /September 2015 90. Geburtstag Herr Reinhold Schröder 3. September Herr Wilhelm Kühn 6. September 91. Geburtstag 70. Geburtstag Frau Sabine Junge 1. September Herr Karl Keil 2. September Herr Jürgen Raabe 14. September Herr Karl-Heinz Gliege 14. September Herr Joachim Mattstädt 18. September Herr Karl-Heinz Nest 25. August 93. Geburtstag Frau Eleonore Selaskowski 19. August Frau Olga Timm 20. August 75. Geburtstag Frau Erika Möhring 20. August Frau Irene Hundt 26. August Frau Edeltraut Neumann 27. August Herr Uwe Quade 27. August Zum 60. Hochzeitstag Frau Angelika und Herr Bernhard Peikow Herr Wolfgang Fourmont 1. September Frau Katrin Schonewille 15. September Herr Lothar Telemann 17. September Frau Annelie Weber 17. September Am 18. September 80. Geburtstag Herr Bruno Helbig 25. August Herr Heinz Kraatz 26. August Herr Rudolf Boeck 27. August Herr Günter Kunz 8. September Herr Peter Titze 11. September Frau Brigitte Neumann 12. September Herr Herward Volker Brand 17. September Herr Horst Tiede 18. September 85. Geburtstag Frau Siegfried Klaffke 23. August Frau Ilse Mikat 28. August Frau Erika Janke 2. September Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 248 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Rathaus Sprechzeiten Bürgermeisteramt Bürgermeister Wilhelm Garn 338 0 Sekretariat Katrin Schulz 338 11 Sitzungsdienst/ Öffentlichkeitsarbeit Marion v. Bresinski 338 49 Michael Uden 338 41 Brand- und Katastrophenschutz Marco Robitzsch 338 26 Datenschutzbeauftragte Kristin Gajewski 338 13 FB Zentralverwaltung Kasse Sabine Dierich 33 817 Gisela Bujak 33 839 Marcel Braun 33 824 (Vollstreckung) Kita- und Schulverwaltung Nancy Schimpf 33 835 Ileana Heinz 33 834 Steuern/Abgaben Martina Klos 33 819 Annika Baehr 33 843 Bibliothek Anja Rodes 39 595 Jana Schenck 39 595 FB Gemeindeentwicklung / Bauwesen FB-Leiterin/Wahlleiterin Katleen Liermann Organisation Jana Börner Franziska Toth Bürgerbüro Ina Fenner Claudia Pegel (Standesamt) Elke Werner Désireé Luschnat Liegenschaften Eveline Kindermann Wohnungsverwaltung Karin Schenk Personalwesen Annett Winter Kristin Gajewski SG Ordnungswesen SG-Leiter Matthias Gericke Benny Gutkelch Martina Selle 338 25 FB-Leiter Uwe Gramsch 33 830 338 22 Beitrags-/Bescheidwesen 33 846 338 14 Kathrin Samland Planung/Baudurchführung/ 338 38 Öffentliche Erschließungsanlagen 33 870 338 55 Heidrun Grzybowski Bauleitplanung 33 831 338 27 Barbara Marzok Hausnummern/Straßenbegehung 338 54 Norbert Viele 33 853 Hochbau 338 44 Petra Dittrich 33 829 338 32 Straßenbau Heike Rasch 33 851 Straßenreinigung/Winterdienst, 338 20 338 13 Friedhof Riccardo Holz 33 852 Bauhof 33 840 338 21 Marko Haupt Bäume, Zufahrten, Beleuchtung 338 28 338 60 Straßeninstandhaltung Martin Drehmel 33 869 Bettina Hanisch 33 867 FB Finanzen und Soziales Grünflächen, Gewässer, Fällanträge FB-Leiter Nicole Feind 33 823 Thomas Lessing 33815 Haushalt/Buchhaltung Bärbel Haumann Heidrun Kranepuhl Sabine Wardyn Amtsblatt der Gemeinde Brieselang Bürgermeister Dienstag 15:00 – 17:30 Uhr Bürgerbüro Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:30 Uhr 08:00 – 12:00 Uhr Fachbereiche Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Bereitschaftsnummer des Ordnungsamtes an den Wochenenden 33860 (Freitag ab 19:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr) Informationen, Anregungen, Beschwerden an die Gemeindeverwaltung können Sie gern an die E-Mail-Adresse [email protected] 33818 33 842 33 871 senden. 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 249 Wichtige Telefonnummern Seniorenbeirat Brieselang Vorsitzender Kurt Jakob, Tel.-Nr.: 36259 Mitglieder Anneliese Eis, Tel.-Nr.: 35555 Ingrid Ettelt-Gelke, Tel.-Nr.: 35564 Gabriele Wegener, Tel.-Nr.: 35646 Uwe Franck, Tel.-Nr.: 38381 Dirk Lüdecke, Tel.-Nr.: 36291 Manuela Wolke, Tel.-Nr.: 0157/74746924 Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund Bernd Riedel, Tel.: 23093 Zi.:104 im Gebäude RE80 Sprechzeit: jeder 1. und 3. Dienstag im Monat von 10:00-12:00 Uhr und von 15:00-17:00 Uhr Volkssolidarität Havelland e.V. Ortsgruppe Brieselang Am Markt 3, Tel. 3 60 08 Leitstelle der Feuerwehr Tel. 112 oder 0 331 37010 Revierpolizei Brieselang Sprechzeit: Dienstag von 15:00 bis 17:00 Uhr im Gebäude RE 80 (neben Ordnungsamt) Ortschronisten Brieselang Dr.-Ing. Detlef Heuts Bernd Lasch Erreichbar unter: 33861 Sprechzeit: Montag von 09:00 - 13:00 Uhr im Chronistenbüro, Zi. 102, im Gebäude RE80 Kochstraße 7 14612 Falkensee Tel. 110 oder 0 3322 2690 Havellandklinik Nauen Ketziner Str. 21 14641 Nauen Tel. 0 33 21 42 0 Notruf für Havariefälle 0331/7495-330 Eon Edis Störungshotline Strom: 03361 / 733 23 33 Gas: 0180 4551111 Havelbus GmbH Hotline: 01804 283528 HAW Allgemeinmedizin Herr Matthias Drescher Am Markt 4 14656 Brieselang Tel. 39929 Günter Lüder E-Mail: [email protected] Tel.: 03302/205006 Am Markt 4, 14656 Brieselang Tel.: 36 213 Ortsvorsteher Ortsteil Bredow: Erhard Moebes Ortsteil Zeestow: Michaela Belter Tel.-Nr.: 033234/309861 Fraktionen der Gemeindevertretung Vorsitzende der Gemeindevertretung Sabine Cory (BFB) BFB-Fraktion Vorsitzender: Christian Achilles Tel.: 20674 CDU Vorsitzender: Michael Koch Dr. med. Andreas Jesinghaus und Tel.: 189339 Dr. med. Katrin Zielke SPD Wustermarker Allee 1 14656 Brieselang Tel.: 3 96 25 Dipl.-med. Marion Zug Dr. Christine Häberer Forstweg 42 14656 Brieselang Tel. 4 12 88 Zahnmedizin Dipl.-Stom. Dieter Zug Verein Bürgerbus Brieselang e.V. Zahnarzt Dennis Skrubel Rückfragen: Zahnärztin Julia Skrubel 1. Vorsitzende Forstweg 42 14656 Brieselang Marlen Jurkovske Tel. 0 33 232 4 12 81 E-Mail: [email protected] Stefan Vödisch Tel.: 0152/33953583 Geschäftsführer Apotheke Polizei Hotline: 03321 74620 Schiedsstelle Brieselang Martina Gebhardt, Tel.: 41655 Thomas Miekley, Apotheke Thälmannstraße 2 14656 Brieselang Tel. 4 13 71 Vorsitzender: Norbert Jütterschenke, Tel.: 39804 IBB-Fraktion Vorsitzender: Ralf Heimann Tel.: 23058 DIE LINKE Vorsitzende: Heike Swillus Tel.: 20618 Bündnis 90 / Die Grünen Vorsitzende: Corine ’t Hart Tel.: 22036 Behindertenbeauftrage Frau Christiane Akinci, Tel. 36271 Frau Ursula Klein, Tel. 234196 Vorwahl: 033 232 (bei Abweichung die angegebene Vorwahl) Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 250 Evangelische Kirchengemeinde Brieselang Karl-Marx-Straße 139, 14656 Brieselang Pfarrerin Lilli Busse, Tel. 033232 / 41598 Gottesdienste: Sonn- und feiertags um 10:00 Uhr Jeden ersten Sonntag im Monat mit Abendmahl Jeden letzten Sonntag im Monat Kindergottesdienst Posaunenchor: Montag 19:30 Uhr, Donnerstag 18:30 Uhr Kinderchor: Donnerstag 16:00 Uhr Ökumenischer Chor für Jugendliche und Erwachsene: Donnerstag 20:00 Uhr Bläserband ("BBC"): Jazz, Rock, Pop für Jung und Alt Sonnabend, 14 - 15 Uhr Katholische Kirchengemeinde St. Marien Birkenallee 19, 14656 Brieselang Pfarrer: Pfarrer Franklin Zea Tel.: 033232 / 36454 Heilige Messen: Dienstag: 9:00 Uhr Mittwoch: 9:00 Uhr Donnerstag: 19:00 Uhr Freitags: 9:00 Uhr Sonntag: 10:00 Uhr Öffnungszeiten des Pfarrbüros: bei der Pfarrsekretärin Frau Simone Bobertz Dienstag: 10:00 bis 14:00 Uhr Freitag: 13:00 bis 15:00 Uhr Autobahnkirche Zeestow Wustermarker Straße 14656 Brieselang OT Zeestow Ansprechpartner: Kirchenkreis Falkensee, Pfarrer Dr. B. Schmidt Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Bahnhofstr. 51, 14612 Falkensee 03322/127341 Amtsblatt der Gemeinde Brieselang Neuapostolische Kirche in Brieselang Karl-Marx-Straße 158, 14656 Brieselang Ansprechpartner: Harald Schulze Tel.: 03322/215698 Evangelische Kirchengemeinde in Bredow Berliner Straße, 14656 Brieselang / OT Bredow Pfarrerin Katherina Plume, Kirchenkreis Nauen/Rathenow Hauptstr. 42, 14621 Schönwalde-Glien, Tel.: 033237/89062 Humanistisches Tafel-Haus in Brieselang Karl-Marx-Straße 148, 14656 Brieselang Tel.: 033232/230185 Lebensmittelausgabe: Dienstag und Freitag: 14:00 – 16:00 Uhr Tafel-Cafe: Montag bis Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr Kleiderkammer: Montag bis Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr Jugendklub „Millenium“ Brieselang Wustermarker Allee 5, 14656 Brieselang Tel.: 033232/41199 Ansprechpartnerinnen: Jessica Hanf, Tabea Hamm Öffnungszeiten: Dienstag: 16:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, Donnerstag: 14:00 – 21:00 Uhr Freitag, Samstag: 14:00 – 22:00 Uhr Turnhalle Oberschule Samstag: 16:00 – 18:00 Uhr Jugendklub „Big Family“ Bredow Oranienburger Str. 16, OT Bredow Tel.: 03321/82822 Ansprechpartnerinnen: Katrin Jura, Mareike Mählis, Gudrun Walter Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 14:00 – 19:00 Uhr Freitag: 15:00 – 21:00 Uhr Bibliothek Brieselang Wustermarker Allee 1, 14656 Brieselang Tel.: (033232) 39595 Montag von 13:00 - 18:00 Uhr Dienstag von 9:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 15:00 Uhr Erster Samstag im Monat 9:00 - 12:00 Uhr 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 251 Postkarten und Wappen (als Aufkleber) sind im Bürgerbüro der Gemeinde Brieselang käuflich zu erwerben. Wappen klein Wappen groß Postkarte 0,50 € 1,00 € 0,50 € Impressum Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Auflage: 5.000 Stück Herausgeber: Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang, Der Bürgermeister, Tel.: 033232/3380 Verantwortliche Mitarbeiter: Marion von Bresinski, Am Markt 3, 14656 Brieselang, Tel.: 033232/33849 Michael Uden, Am Markt 3, 14656 Brieselang, Tel.: 033232/33841 E-Mail: [email protected] Bezugsmöglichkeiten / Erscheinen Das nächste Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang erscheint am 18. September 2015 Redaktionsschluss: 9. September 2015 Das Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang wird kostenlos an die Haushalte verteilt. Weiterhin liegt es u. a. an folgenden Stellen zur Abholung bereit: - Gemeindeverwaltung Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang - Ortsteil Zeestow, Bredower Str. 2 - Postfiliale in der Karl-Marx-Str. (Gelber Netto-Markt) - Zweigstelle der MBS Brieselang, Forstweg 40 - Praxis Dipl. med. M. Drescher, Am Markt 4 - Gaststätte Brieselang, Platz des Friedens - Ortsteil Bredow, Oranienburger Str. 16 - Bibliothek, Wustermarker Allee 1 - Hotel „Zum Ersten Siedler“, Karl-Marx-Str. - Praxis Dr. A. Jesinghaus, Wustermarker Allee 1 - Praxis Dipl. med. Dieter und Marion Zug, Forstweg 42 - Gaststätte „Grünefeld Bredow“ Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich in den E-Mail-Verteiler aufnehmen zu lassen. Dazu melden Sie sich bitte im Sitzungsdienst/Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang, Tel.: 033232 33849, E-Mail: [email protected] Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 10. Ausgabe vom 14. August 2015 Seite 252