1/2012 - BDB Bayern

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1/2012 - BDB Bayern
1/2012
Landesverbandstag 2012 in Ingolstadt n Landesvorsitzender Schneider gibt sein Amt ab n Marion Bartl
und Mario Mirbach Nachfolger n BDB Jahresauftaktgespräch im Innenministrium n
Bayerischer Holzbaupreis Tourt durch bayern n neuer Landesfachreferent Unternehmer georg gassner ist gewählt n
BRANDSCHUTZ n INNENAUSBAU n ENTWÄSSERUNGSTECHNIK
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Vorwort
Liebe Kolleginnen und
Kollegen,
die Delegiertenversammlung hat beim Landesverbandstag am
11./12. Mai 20012 in Ingolstadt die Weichen für die nächsten
vier Jahre des BDB Bayern gestellt.
Zunächst möchte ich allen Anwesenden und Mitwirkenden für
die offene und teilweise recht kontrovers geführte Diskussion
im Rahmen der Wahlen danken.
Es war eine schwierige Entscheidung, welche die Delegierten
zu treffen hatten. Um so mehr freut es mich, dass sie uns mit
überwältigender Mehrheit gewählt haben.
Der neue Landesvorstand samt Beisitzern gibt in seiner Zusammensetzung das gesamte Spektrum unserer BDB-Baufamilie
wieder.
Dadurch werden wir in der Lage sein, sämtliche Themen - ob sie
nun Architekten, Ingenieure oder auch die gesamte Baufamilie
betreffen – fachlich zu behandeln und sowohl in die Kammern
als auch in die politischen Gremien und die Öffentlichkeit zu
transportieren.
Ich freue mich sehr darauf, in Zusammenarbeit mit diesem
kompetenten und ambitionierten Team den bereits eingeschlagenen Weg fortzusetzen, vorhandene und neue Ideen und Visionen umzusetzen und zu entwickeln und somit die Zukunft
aktiv zu gestalten.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich persönlich bei Klaus
Schneider für die intensive und konstruktive Zusammenarbeit
der vergangenen Periode bedanken. Er wird als Präsidiumsmitglied auch künftig in die Geschicke des Landesverbandes eingebunden sein.
Ziel unserer Vorstandsarbeit wird es in den kommenden Jahren
sein, gemeinsam mit Ihnen das innere Netzwerk auszubauen,
die interne und externe Kommunikation zu intensivieren, die
Sacharbeit durch Arbeitsgruppen zu stärken, die Öffentlichkeitsarbeit zu professionalisieren und unsere Außenwirkung
weiter zu verbessern.
Es ist die Idee der ganzheitlichen Betrachtung des Bauens und
der gemeinsamen Bewältigung von Bauaufgaben und Problemstellungen, die uns stark macht und die wir noch intensiver
leben wollen.
Für diese Aufgaben bitte ich Sie alle um Ihre Vertrauen und Ihre
Unterstützung.
Liebe Kolleginnen und
Kollegen,
nun ist vieles neu geworden - in
unserem Landesverband, aber auch in München.
An dieser Stelle möchte ich aus München die besten Glückwünsche an unseren neuen Landesvorstand senden und für die
Führung alles Gute und viel Geschick wünschen. Die Liste der
Vorhaben ist lang, aber gemeinsam zu schaffen; weiteres erfahren Sie in dieser Ausgabe.
Bei Klaus Schneider, der uns seit einem Jahr im Präsidium
vertritt und nicht mehr für den Landesvorsitz zur Verfügung
stand, bedanke ich mich herzlich für die gute und vertrauensvolle, besonders aber auch für die kritische und immer zielführende Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren.
Aber auch in München, in der Lokalbaukommission, ist einiges
neu. Wer regelmäßig dort zu tun hat weiß, dass der Service
umstrukturiert wurde.
Die erste Anlaufstelle soll nun der Serviceschalter im Erdgeschoss sein. Erst in laufenden Projekten mit zugewiesenem
Sachbearbeiter oder zugewiesener Sachbearbeiterin ist zu einem vorab abgestimmten Termin eine direkte Beratung vorgesehen.
Das Handbuch „Der vollständige Bauantrag“ wurde nun endlich wieder neu aufgelegt, nachdem jahrelang durch die vielen
Änderungen in der BayBO eine Überarbeitung nicht sinnvoll
erschien. Das Handbuch ist in der LBK erhältlich und kann auch
auf den Internetseiten der LBK heruntergeladen werden.
Am 21.04. wurde diesbezüglich durch Herrn Mager (Leiter der
Lokalbaukommission) zu einem „LBK open“ geladen und den
Vertretern von Kammern und Verbänden das neue Serviceangebot vorgestellt.
Nutzen Sie das Angebot, das uns von Seiten der Behörden gemacht wird. Über 80 % aller Anträge, die in München eingereicht werden, entsprechen noch immer nicht den Vorschriften
der Bauvorlagenverordnung. Von dieser erschreckend hohen
Fehlerquote müssen wir weg, denn jeder unvollständige Bauantrag verzögert die Genehmigung unnötig und bindet Personal
in der LBK.
Als Verband, der die Qualität im Baubereich fördert und fordert,
sollten wir mit gutem Beispiel vorangehen.
Ihre
Marion Bartl
Landesvorsitzende BDB Bayern
BDB-NACHRICHTEN 2/2012
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In diesem Sinne,
Ihr Christoph Messow
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Inhalt
Herausgeber:
BDB-Nachrichten München
Michael Götz, Matthias Manghofer
Verlag:
Gebr. Geiselberger Mediengesellsch. mbH
Anzeigenabteilung
Tel.: 0 89 / 36 04 74-10
E-Mail: [email protected]
Redaktion BDB-Nachrichten:
Dipl.-Ing. Georg Gaßner
Tel.: 0 81 31 / 53 93 50, Fax: 53 93 51
[email protected]
Architekt Christoph Messow
Architektin Christa Schicker
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Redaktion Landesverband:
Architektin Marion Bartl
Architekt Mario Mirbach
Freie Redakteure:
Architekt David Meuer
Dipl.-Ing. (FH) Milko Falke
Dipl.-Ing. Franz Sogerer
Dieter Schacherl
Innenarchitektin Ursula Beigler
Erscheinungsweise: vierteljährlich
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Redaktionsschluss für nächste ­Ausgabe:
15. 8. 2012
Titelbild: Bauen im Bestand
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BDB-NACHRICHTEN 2/2012
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Inhalt
3Vorwort
6 Ehrenvorsitzender Heinz KünzerBDB-Bayern – auf Kurs 2012 - 2016
7 Bildungswerk Bayern – Baumeisterseminar
8 Werden Sie Mitglied 9 BDB Bayern - Bezirksgruppentermine
BG München
BG Bayreuth
BG Donau-Ries
10 Landesverbandstag 2012 in Ingolstadt mit Wahlergebnissen
Jahresvorschau und Aufruf zur aktiven Mitarbeit
13 BG München: SNP - Seminar
Sicherheiten am Bau – Vergütung absichern
16 BG Bayreuth immer aktuell
18 Projektbericht von Architekt Stefan Vogl
Sporthalle für Eliteschule des Fußballs in Taufkirchen
21 Landesfachreferat Architekten
Neuwahlen im Landesfachreferat
Bericht aus dem Bundesfachreferat Architekten
Bericht aus dem Forum Zukunft BDB in Erfurt
23 BG Donau-Ries: Kochkurs von Reiner Schlientz
24Brandschutz
Brände in Eingangsbereichen von Treppenhäusern und Kellervorräumen
29 Bayerischer Innenminister lobt Engagement des BayIKa-Präsidenten
30 Projektbericht: Lichter Lernort an der Universität Bayreuth
31 Projektbericht: ADAC-Zentrale in München
32 BDB – Tipp
33 BayAK: Schlichtungsausschuss ist anerkannte Gütestelle nach der ZPO
35 BDB Nachrichten Journal
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Landesverband Bayern
BDB - Bayern - auf Kurs 2012 - 2016
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Delegiertenversammlung des
BDB-Bayern hat am 12.05.2012 einen
neuen Landesvorstand gewählt. Die
Versammlung war in der komfortablen
Situation, aus zwei Teams mit unterschiedlichen Programmen auswählen
zu können.
Team-1 für 1.und 2. Landesvorsitz:
Marion Bartl, stellv. Landesvorsitzende
und Mario Mirbach, Architektenreferent der BZG Regensburg, baten die
Delegierten um Vertrauen für ihre
Arbeit am Umstrukturierungsprozess
im BDB. Die wesentlichsten Bausteine
ihrer Umstrukturierung seien landesweit einzusetzende Arbeitsgruppen als
ein Netzwerk der Baufamilie zur Unterfütterung berufspolitischer Arbeit.
Team-2 für 1.und 2. Landesvorsitz:
Oliver Lederer, Architektenreferent im
LV-Bayern und Walter Muck, Vorsitzender der BZG Ingolstadt, standen
insbesondere dafür, die Struktur des
BDB als die große Gemeinschaft der
Architekten und Ingenieure, weiterhin
öffentlich glaubwürdig darzustellen. Es
war ihnen darum wichtig, in die ersten
Führungspositionen des BDB-Bayern
jeweils Architekten/in und Ingenieur/in
gleichwertig zu wählen.
Beide Teams wünschten sich sehr,
dass Walter von Wittke, Vorsitzender
BZG Nürnberg und Vorstandsmitglied
für Finanzen, wiedergewählt werde.
In erfrischender, temperamentvoller
Diskussion vertieften und erweiterten
die Delegierten die Themen. Es stellte
sich heraus, beide Konzepte sind uns
wichtig und in Einklang zu bringen.
Es wurden gewählt:
Marion Bartl,
Landesvorsitzende
Mario Mirbach, stellv. Vorsitzender
Walter von Wittke, Finanzvorstand
Erweiterter Vorstand:
Walter Muck, Beisitzer für BayIka
Klaus Neisser, Beisitzer für ByAK
Reiner Schlientz, Referat Architekten
Josef Goldbrunner, Referat Ingenieure
Georg Gassner, Referat Unternehmer
Georg Diekmann, Referat Ausbildung
Alban Faußner, Baumeisterseminar
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Man sagt, jedem neuen Anfang
wohnt ein Zauber inne. Modern nennt
man es „Aufbruch“, klingt aktiver. Aber
lassen wir uns durch den Zauber nicht
davon abhalten, denen zu danken, die
uns an die heute so gute Startposition
gestellt haben. Der „Aufbruch“ fand
schon im Jahre 2000 statt, die Zäsur,
die dem BDB-Bayern den Weg zum
modernen Berufsverband ermöglichte.
Die Kolleginnen und Kollegen der
damaligen Vorstände, Referate und
Arbeitsgruppen legten das Fundament
unserer gegenwärtigen und künftigen
Arbeit. Wir lesen BDB-Nachrichten,
die beste Mitgliederzeitung im Bund.
Wir arbeiten mit moderner ausbaufähiger homepage, wir pflegen gut vernetzte Kontakte mit Mitgliedern und
Bezirksgruppen. Der BDB-Bayern hat
Vertreter im Präsidium, im Vorstand
und in den Arbeitsgruppen des BDBBundes. Wir haben angemessen Sitz
und Stimme in Vertreterversammlungen und den Gremien der Bayerischen
Architekten- und Ingenieure-Kammer.
Kontakte zu Öffentlichkeit, Behörden
und Politik werden reichlich gepflegt.
Das schafften frühere Vorstände,
Referate und Arbeitsgruppen. Deren
Namen kennen wir, einen nenne ich
stellvertretend für alle. Oliver Lederer,
er ließ sich 2007, nach Rücktritt des
Landes-Architekten-Referenten, in die
Pflicht nehmen und erfüllte dieses Amt
bis zum April 2012. Er war der erfolgreichste Landes-Architekten-Referent
den ich erlebte. Viele berufspolitische
Initiativen in der ByAK, Begleitung des
Holzbaupreises, Gespräche zur Vereinbarung „Klimapartner“ BDB-Bayern
mit der Bayerischen Staatsregierung,
Mitglied und Organisator des Architekturtreff Coburg, Seminare und gute
Vortragsveranstaltungen verdankt der
BDB seiner Arbeit. Oliver Lederer ist
dem Landesverband weiterhin wichtig.
Ich denke, wir haben stolzen Anlass
zum Rückblick auf bisher geleistete
Arbeit und guten Grund, die heutige
Position zu prüfen und die Pflicht, den
Blick auf die Zukunft zu richten.
Der neue Vorstand möchte in den
kommenden Jahren ein anspruchsvolles Strukturprogramm umsetzen, das
in Grundzügen den Delegierten zur
Wahl dargestellt und akzeptiert wurde.
Zukunft hat viele Namen. Für die
Schwachen ist sie die Unerreichbare,
für die Furchtsamen die Unbekannte,
für die Mutigen ist sie die Chance. So
gehen wir auf Kurs 2012-2016, mutig
Bewährtes zu stärken und Neues zu
schaffen. Der BDB-Bayern nutzt seine
Chance im Vertrauen auf verlässliche
Unterstützung des neuen Vorstandes
durch alle Bezirksgruppen und deren
Mitglieder. Der neue Vorstand hat in
früheren Positionen dem BDB-Bayern
schon hervorragende Dienste geleistet, wir dürfen auch jetzt viel von ihm
erwarten. Doch gleichermaßen sollte
der Vorstand starke Unterstützung von
den Mitgliedern einfordern, sonst sind
die Aufgaben ehrenamtlich nicht gut
zu bewältigen. Jeder hat ja noch seine
eigenen Pflichten für Familie und für
den Beruf zu erfüllen. Deshalb wird
unsere Mithilfe zur Pflicht.
Man sagt leicht: „das läuft im Büro
so mit, ehrenamtlich“. Weil ich das oft
höre, habe ich mal gerechnet. Bei nur
1 Std. am Tag x 5 Tage in der Woche
x 50 Wochen x 4 Jahre = 1000 Std.
Das sind € 60,-- x 1000 = € 60.000.-Soviel stellen die Funktionsträger dem
BDB in einer Amtsperiode mindestens
an geldwerter Leistung zur Verfügung.
Wie kann man das danken? Das geht
so: unterstützt und ehrt sie und zeigt,
dass Ihr helft und zu Ihnen steht.
Warum tun wir das für den BDB,
dem Baumeisterbund? Wir tun es, weil
die Baumeister-Idee mehr bedeutet
als Architekt und Ingenieur zu sein. So
im Kommentar zur Baumeisterverordnung1931. – Der Baumeister überzeugt, weil der Nachweis gelang, dass
konsequentes Planen und Entwerfen
auf der realistischen Basis wissenschaftlich durchdachter handwerklicher und technischer Fähigkeiten der
allgemeinen Entwicklung des Bauens
besser entspräche, als die Berufung
auf eine künstlerische und kulturelle
Mission. – Das ist der ganzheitliche
technisch wissenschaftliche Anspruch
der Baukunst, auch Teil des Bauhausgedankens, Architektur, Technik und
Handwerk mit anderen Künsten so zu
verbinden, dass das Ziel aller bildnerischen Tätigkeit der Bau ist.
Diesen Anspruch wollen wir in die
Zukunft tragen. Die Gesamtsicht ist im
Beruf heute noch wichtiger als früher.
Die heutigen neuen Studiengänge und
die praktischen Ausbildungen bereiten
nicht ausreichend darauf vor. Sie sind
meist in enge Module zerlegt. Das hilft
den Jüngeren später nicht mehr, von
der ersten Skizze bis zum vollendeten
Werk, ihre Projekte zu führen.
Das BDB-Referat für „Ausbildung
und Absolventen“ und unser Baumeisterseminar bearbeiten diese Themen,
um die Ausbildung zu ergänzen. Der
BDB nimmt Studenten und Absolventen als Mitglieder auf, wir helfen ihnen
und kümmern uns um sie schon am
Beginn ihres beruflichen Weges. Das
ist ein konkreter Beitrag zur sicheren
Zukunft unseres Berufsstandes.
Heinz Künzer
BDB-NACHRICHTEN 2/2012
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BDB Bayern – Weiterbildung
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BDB-BILDUNGSWERK
BDB-BILDUNGSWERK
BAUMEISTERSEMINARE
BAUMEISTERSEMINARE
Seminare
2. Halbjahr
Seminare
2. Halbjahr
2012 2012
V O R A N K Ü N D I G U N G
Energieberater (vor Ort)
Lehrgang mit 10 Terminen ermöglicht die Eintragung in entsprechende Listen
ab Mitte September 2012
Kosten ca. 1.300,00 €
Weiterbildung für Vor-Ort-Energieberatung
Lehrgang mit 10 Terminen zum Erhalt der Eintragung in den entsprechenden Listen
ab Mitte September 2012
Kosten ca. 1.300,00 €
Energieberater für Baudenkmäler und sonstige besondere Bausubstanz
im Sinne § 24 EnEV 2009
Lehrgang mit 6 Terminen
Voraussetzung Vor-Ort-Energieberater
ab Mitte September 2012
Kosten ca. 800,00 €
Sommerlicher Wärmeschutz, die neue DIN 4108-2011-10
Der neue ImmoWertV
Baulicher Brandschutz im Baudenkmal und im Bestand
Interessenten können sich bei Herrn Faußner über die Inhalte der Lehrgänge vorinformieren.
Fertig mit dem Studium – was dann?
Das Baumeisterseminar hat einen Leitfaden für die Durchführung des Studentenseminar „Fertig
mit dem Studium – was dann?“ entwickelt. Dieser kann von der Homepage des
Landesverbandes heruntergeladen werden. Interessant ist dieser Leitfaden insbesondere für
BDB-Bezirksgruppen mit Hochschulstandort. Dieses Seminar wurde in den vergangen Jahren
schon in München, Rosenheim, Regensburg, Würzburg und Coburg durchgeführt. Es bietet den
Bezirksgruppen zum Einen das Netzwerk des BDB darzustellen und zum Anderen neue Mitglieder
zu werben.
Viel Erfolg bei der Durchführung
Ihr Alban Faußner
V E R A N T W O R T L I C H
Dipl.-Ing. (FH) Alban Faußner, Vorsitzender Baumeisterseminare e. V.
Kerschensteinerstr. 35, 86720 Nördlingen
A N M E L D U N G
Gabriele Bissinger
Tel: 09081/2597-0; Fax: 09081/2597-25; E-Mail: [email protected]
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Werden Sie Mitglied im BDB
BDB – Vorteile der Mitgliedschaft
n­14.000 Architekten, Bauingenieure und Studenten garantieren Praxisnähe und Expertenwissen.
n­BDB-Kollegen sind sowohl Freischaffende mit Büros und Mit­
a­rbeitern als auch Unternehmer und Studenten. BDBMitglie­der tragen auch Verantwortung in Be­hör­den, Hochschulen, Bauämtern, in der Industrie.
nBDB-Teams führen praxisnahe Forschung durch; sie fließt in
die berufspolitische Arbeit ein.
Seminare des BDB-BILDUNGSWERKES sind bekannt für
n
eine Fortbildung, die sich hautnah an den Problemen der Kollegen orientiert. Zudem sind sie preiswert!
Die BDB-Kollegen vor Ort bieten den fachlichen Erfahn
rungsaustausch, Exkursionen, Fachveranstaltungen.
n­Das BDB-Mitgliederspektrum reicht weit. Wir sind Architekten
und Bauingenieure, decken das gesamte Baugeschehen ab und
unterstützen uns gegenseitig. Es war noch nie verboten, Kon­
takte und kollegiale Beziehungen zu nutzen!
nDer BDB als größter Berufsverband von Architekten und
Bauingenieuren ist für Politik und Wirtschaft ein nicht immer
bequemer, aber notwendiger Gesprächspartner. Wir jammern
nicht, wir bringen konkrete Vorschläge ins Gespräch und be­
weisen, dass diese auch machbar sind.
nUnser Angebot zur engen Zusammenarbeit richtet sich an alle
am Baugeschehen Beteiligten.
Nur gemeinsam werden wir die Zukunft sichern können!
nUnsere Bundeszeitschrift – die „Deutsche Bauzeitschrift“ – eine
bedeutende Fachpublikation, monatlich frei Haus.
Mitglieder können werden:
Alle Architekten und im Bauwesen tätigen Ingenieure, die ein Stu­
dium an einer Universität, Fachhochschule oder einer
vergleichba­ren, staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen haben, außerdem Studenten der Fachbereiche Architektur
und Bauinge­n ieurwesen.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt ab 2012:
Vollzahler190,– E
Jungabsolventen 95,– E
Studenten 34,– E
Zweitstudium 34,– E
Rentner 95,– E
Senioren ab dem 75. Lebensjahr können auf Antrag beitragsfrei
gestellt werden.
Im Mitgliedsbeitrag ist der Bezug der Deutschen Bauzeitschrift
enthalten. Die Mitglieder des BDB Bayern erhalten zudem ihre
Mitgliederzeitung, die BDB-Nachrichten München – Landesver­
band Bayern, kostenfrei zugestellt.
Förderung der Studentinnen und Studenten:
Eine der wichtigsten Aufgaben des BDB ist die Förderung
des stu­
dentischen Nachwuchses. Der Verband vertritt die
hochschulpoli­
t ischen Anliegen seiner jungen Mitglieder und
bietet ein Forum für ihren bundesweiten Meinungsaustausch.
Er schreibt auf Bundes- und Landesebene Ideenwettbewerbe für
Studenten der Fachberei­c he Architektur und Bauingenieurwesen aus. Er veranstaltet Infor­mations- und Diskussionsabende, bei denen zum Beispiel BDB-Mitglieder mit Berufserfahrung von ihrer Arbeit berichten. Das BDB-Bildungswerk bietet
praxis­orientierte Seminare an, um den Übergang vom Studium
zur Berufspraxis zu erleichtern.
Die jungen Kolleginnen und Kollegen werden als gleichberechtig­
te Mitglieder in den Verband aufgenommen. Über 3000 Studenten der Fachbereiche Architektur und Bauingenieurwesen
nutzen bis heute diese Chance. Sie geben dem BDB durch ihre
aktive Mitwir­k ung neue Impulse und sorgen für eine stetige
Belebung der Ver­bandsarbeit.
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Bund Deutscher Baumeister
Architekten und Ingenieure e. V.
Bundesgeschäftsstelle
Wildenowstraße 6 · 12203 Berlin-Steglitz
http://www.baumeister-online.de · E-Mail: [email protected]
Telefon: 0 30/84 18 97-0 · Fax: 0 30/84 18 97 22
Anschriften der BDB-Bezirksgruppen im Landesverband Bayern
Landesverband Bayern
Landesvorsitzende
Landesverband Bayern
Stellv. Landesvorsitzender
BG Ansbach
Vorsitzender
BG Aschaffenburg
Vorsitzender
BG Augsburg
Vorsitzender
BG Bad Kissingen
Vorsitzender
BG Bamberg
Vorsitzender
BG Bayreuth
Vorsitzender
BG Coburg
Vorsitzender
BG Deggendorf
Vorsitzender
BG Donau-Ries
Vorsitzender
BG Fürstenfeldbruck/
Germering
Vorsitzende
BG Hof/Saale
Vorsitzender
BG Ingolstadt
Vorsitzender
BG Kaufbeuren/
Ostallgäu
Vorsitzender
BG Kempten/
Sonthofen
Vorsitzender
BG Unterallgäu/
Memmingen
Vorsitzender
BG München
Vorsitzender
BG Nürnberg
Vorsitzender
BG Regensburg
Vorsitzender
BG Rosenheim
Vorsitzender
BG Starnberg
Vorsitzender
BG Traunstein/
Berchtesgadener Land
Vorsitzender
BG Weiden
Vorsitzender
BG Westschwaben
Vorsitzender
BG Würzburg
Vorsitzender
Architektin Marion Bartl,
Oberer Markt 1, 87634 Obergünzburg,
Tel.: 0 83 72/9 80 96 90, Fax 0 83 72/9 80 96 92,
Email: [email protected]
Architekt Mario Mirbach,
D.-Martin-Luther-Str. 2, 93047 Regensburg,
Tel. 09 41/58 61 24 00, Fax: 09 41/56 81 24 09,
Email: [email protected]
Dipl.-Ing. Berthold Alsheimer
Rügländer Straße 32, 91522 Ansbach, Tel.: 0 98 25/3 11
Fax: 0 98 25/14 04, E-Mail: [email protected]
Dipl.-Ing. Dieter Sauerwein, Architekt BDB
Würzburger Straße 24, 63739 Aschaffenburg
Tel.: 0 60 21/32 59 08, Fax: 0 60 21/32 59 07
E-Mail: [email protected]
Dipl.-Ing. Architekt Alois Strohmayr
Am Graben 15, 86391 Stadtbergen, Tel.: 08 21/24 33 20
Fax: 08 21/43 10 16, E-Mail: [email protected]
Dipl.-Ing. Klaus Neisser, Freier Landschaftsarchitekt, BDLA,
Stadtplaner BDB, Hartmannstraße 24, 97688 Bad Kissingen
Tel.: 09 71/6 36 10, Fax: 09 71/40 12, E-Mail: [email protected]
Dipl.-Ing. (FH) Dieter Reck,
Kolpingsplatz 8, 91301 Forchheim, Tel.: 0 91 91/16 36 20
Fax 0 91 91/16 36 25, Email: [email protected]
Dr.-Ing. Hans-Günter Schneider, Bauingenieur BDB
Georg-Hoffmann-Straße 22, 95488 Eckersdorf
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle: Tel.: 09 21/759 13 15, Fax: 09 21/759 13 10
Dipl.-Ing. (FH) Michael Knörnschild
Ernstplatz 8, 96450 Coburg
Tel.: 0 95 61/8 84 20, Fax: 0 95 61/88 42 11
E-Mail: [email protected]
Dipl.-Ing (FH) Ulrike Samberger, Architektin
Böhmerwaldstr. 29, 94469 Deggendorf, Tel.: 09 91-34 12 07,
Fax 09 91-3 23 11, E-Mail: [email protected]
Dipl.-Ing. (FH) Robert Lang, Bauingenieur BDB
Kerschensteinerstr. 35, 86720 Nördlingen, Tel.: 0 90 81/2 59 70,
Fax: 0 90 81/25 97 25, [email protected]
Dipl.-Ing. B. Sc. Bärbel Holzke
Südendstraße 55, 82110 Germering
Tel.: 089/545 721 82, Fax: 089/545 721 83
E-Mail: [email protected]
Dipl.-Ing. (FH) Lothar Hanisch
Döberlitz 1, 95185 Gattendorf, Tel.: 0 92 81 / 160 1670
Fax: 0 92 81 / 160 1672, E-Mail: [email protected]
Dipl.-Ing. Walter Muck, Beratender Ingenieur
Maria-Ward-Str. 9, 85051 Ingolstadt
Tel. 08 41-9 73 59 59, Fax.: 08 41-9 73 59 73
E-Mail: [email protected], www.bdb-ingolstadt.de
Dipl.-Ing. Klaus D. Mueller, Architekt BDB
Trettachweg 15, 87600 Kaufbeuren, Tel.: 0 83 41/55 35,
Fax: 0 83 41/1 56 34, E-Mail: [email protected]
Dipl.-Ing. Michael Felkner, Architekt BDB
Niedersonthofener Straße 8, 87448 Waltenhofen-Oberdorf
Tel.: 0 83 79 / 74 68, Fax: 0 83 79 / 71 21
E-Mail: [email protected]
Dipl.-Ing. (FH) Tilmann Fischbach, Innenarchitekt
Kalchstraße 39, 87700 Memmingen, Tel.: 0 83 31 / 98 27 47
Fax: 0 83 31 / 98 27 46, E-Mail: [email protected]
Dipl.-Ing. Christoph Messow, Architekt BDB
Rotkäppchenweg 30, 82110 Germering
Tel.: 089/72402734, Fax: 089/36055152, Mobil 0172/9202816
E-Mail: [email protected]
Dipl.-Ing. Walter von Wittke, Bauingenieur BDB
Holzstraße 21, 90763 Fürth, [email protected]
Tel.: 09 11/7 41 75 78, Fax: 09 11/77 44 00
Dipl.-Ing. (FH) Arch. Stefan Vogl, Seifensiedergasse 6,
93059 Regensburg, Tel. 09 41-8 50 04 30, Fax.: 0941-2 98 46 19, E-Mail: [email protected]
Dipl.-Ing. Udo Satzger, Beratender Ingenieur, Götschweg 14,
83026 Rosenheim, Tel.: 0 80 31-624 26, Fax: 0 80 32-642 62,
E-Mail: [email protected]
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Ott, Ber. Ingenieur BDB
Tutzinger Hof Platz 6, 82319 Starnberg
Tel.: 0 81 51/1 58 20, Fax: 0 81 51/2 85 51
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wurmannstätter, Architekt BDB
Geschäftsstelle: Annette Dufter
Kaltenbachweg 4, 83246 Unterwössen
E-Mail: [email protected]
integriert in BG Regensburg
Dipl.-Ing. (FH) Martin Becker, Architekt BDB
Stadtstraße 5, 89331 Burgau
Tel.: 0 82 22/41 38 47, Fax: 0 82 22/41 38 48
Dipl.-Ing. (FH) Hans Reiner Waldbröl, Berat. Ing. BDB
Schellingstraße 36, 97074 Würzburg
Tel. 09 31/7 96 16 12, Fax: 09 31/7 96 16 20
E-Mail: 1. [email protected]
Internet: bdb-wuerzburg.de
BDB-NACHRICHTEN 2/2012
18.06.12 14:20
BDB Bayern – Bezirksgruppentermine
München – Vorstandssitzungen und Fachgespräche im „Hofbräuhaus“, Platzl 9, 80331 München (Marienplatz U- und S-Bahn); Anmeldung
für Seminare der DIAA bei Frau Hillner: Tel.: 089/57007244, Fax: 089/57007271, [email protected], www.diaa-akademie.de
09.07.2012
Montag, 18.00 Uhr
23.07.2012
Montag, 18.00 Uhr
10.09.2012
Montag, 18.00 Uhr
08.10.2012
Montag, 18.00 Uhr Vorstandssitzung
Vorstandssitzung
Vorstandssitzung
Vorstandssitzung
Bayreuth
13.07.2012, 14 Uhr,
Ecke Rückertweg/
Justus-Liebig-Straße
in Bayreuth
Bei Interesse Kontaktaufnahme mit Dr.-Ing. Hans-Günter Schneider, Tel.: 0921/75913-15,
siehe auch www.bdb-bayreuth.de
Baustellenbesichtigung „Studentenwohnanlage Rückerts Raum“, Kollege Holzmüller, mit der Planung und Bauleitung beauftragt, wird uns über die Baustelle führen.
20.07.2012
8:30 Uhr Abfahrt per Bus, Parkplatz Volks-
festplatz 20. bis 23. Sept. 2012
Busreise ab Bayreuth
Donau-Ries
05. Juli 2012
Ort: AEG Oettingen
11. Oktober 2012
Ort: Donauwörth
15. November 2012
Ort: Nördlingen
02. Dezember 2012
Fahrt zur Landesgartenschau in Bamberg,
10:00 Uhr Baufachführung durch Harald Lang, u. a. Geschäftsführer der Landesgartenschau, 16:00 Uhr Führung im Gärtner- und Häckermuseum. Auf der Rückfahrt Einkehr in der Drei-Kronen-ZoiglStube in Straßgiech. Ca. 20:00 Uhr Ankunft Bayreuth. Kostenbeteiligung p. P. 25,00 €
Studienfahrt nach Böhmen und Mähren
ein Schwerpunkt: Bauhaus-Architektur in Brünn
Anreise über Kuttenberg – historisches Zentrum ist UNESCO- Welterbe; Brünn: historisches Zentrum –
Bauhaus: Villa Tugendhat, Parkanlage Eisgrub – Weinabend, Teltsch (UNESCO-Welterbe), Wallfahrtskirche des hl. Johannes von Nepomuk; Rückfahrt über Leitomischl – Renaissance Bauwerke. 3 Übernachtungen im 4* Best Western Premier Hotel International in Brünn.
Reisepreis 395,00 € im DZ.
Weitere Informationen unter www.bdb-bayreuth.de
unter Rubrik „Aktuelles“. Anmeldung bei Dr. Hans-Günter Schneider, Tel. 0921-33399.
Bei Interesse Kontaktaufnahme mit Vorsitzenden Robert Lang, Tel. 09081/25970, Fax 09081/259725
Bauen im Spannungsfeld neuer Lernmethoden, Besichtigung AEG Oettingen mit sachkundiger Erläuterung durch Dipl.-Ing. (FH) Hans Dunzinger, Landratsamt Donau-Ries
Kalkputze im Neubau und der Sanierung mit der Firma Schwenk
Bauen mit Glas mit Besichtigung der Firma Rieser Glasbau
Jahresschlussessen in Oettingen, 11:00 Uhr Stadtführung, 12:30 Uhr Mittagessen in der Krone
Neue BAFA-Liste der Bayerischen Architektenkammer ab 1. Juli 2012
Das Bundesamt für Wirtschaft- und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zwischenzeitlich angekündigt, die sogenannte
„BAFA-Beraterliste“ zum 1. Juli 2012
einzustellen, bzw. nur noch intern weiter zu führen. Das BAFA verweist nun
als Angebot für eine Weiterführung auf
die gebührenpflichtige EnergieeffizienzExpertenliste, die bei der DENA geführt
wird. Ein Eintrag dort ist aber aktuell
weder maßgeblich für die Förderantragsstellung noch die Berechtigung als Berater.
Als Alternative bietet die Bayerische
Architektenkammer nun ihren Mitgliedern, die als BAFA-Berater beim Bundesamt registriert sind, an sich ab Juli 2012
auf der Kammer-Homepage unter als für
die Vor-Ort-Beratung antragsberechtigt
auszuweisen.
http://w w w.byak.de/star t/ber ufsverzeichnisse/energieberater
Diese Liste wird für Auftraggeber schnell
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auffindbar sein und baut auf dem bereits
seit einigen Jahren etablierten und bewährten Energieberaterverzeichnis der
Bayerischen Architektenkammer auf.
Zudem ist beabsichtigt, die entsprechenden Listen der Länderarchitektenkammern über eine zentrale bundesweite
Übersicht zu verlinken.
Das Angebot stellt eine klare und wirksame Alternative zu der von der Deutschen
Energieagentur (DENA) beabsichtigten
Expertenliste dar. Eine Eintragung in
die DENA-Liste – dies soll nochmals ausdrücklich betont sein - die mit erheblichen Gebühren und laufenden Kosten
verbunden sein würde, ist nach derzeitigem Sachstand nicht erforderlich.
Mitglieder, die von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen wollen, bitten wir,
der Bayerischen Architektenkammer
eine Erklärung unter Verwendung des
hierfür vorgesehenen Antragsformulars
als Nachweis der bestehenden BAFA-
Berateranerkennung (Nachweis der gültigen BAFA-Registrierungsnummer erforderlich) zuzusenden.
Zugleich wird ab Juli 2012 die Möglichkeit angeboten, sich innerhalb des
neu strukturierten Energieberaterverzeichnisses unter http://www.byak.de/
start/berufsverzeichnisse/energieberater
explizit als Energieberater für Nichtwohngebäude auszuweisen. Hierfür ist
ein Nachweis über den erfolgreichen
Abschluss des Lehrgangs „Energieberater Nichtwohngebäude“, der an der Akademie für Fort- und Weiterbildung der
Bayerischen Architektenkammer regelmäßig angeboten wird, erforderlich.
Ein entsprechendes Antragsformular
finden Sie auf unserer Seite unter http://w w w.byak.de/star t/ber ufsverzeichnisse/energieberater und in der
Rubrik „Informationen für Mitglieder“
hinterlegt.
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18.06.12 14:20
Landesverbandstag 2012
Landesverbandstag in Ingolstadt mit Neuwahlen
am 11.-12.05.2012
Marion Bartl, Mario Mirbach und Walter von Wittke leiten die Geschicke des BDB
Der Landesverbandstag des BDB in Ingolstadt stand im Zeichen der Neuwahlen und fand unter dem Motto: „Zukunft
gestalten – Werte bewahren“ statt.
Der Verband befand sich in der glücklichen Situation demokratisch aus zwei
Teams für den Landesvorsitz wählen zu
können.
Zum einen die stellv. Landesvorsitzende
Marion Bartl zusammen mit Mario Mirbach, Architektenreferent aus Regensburg und auf der anderen Seite Oliver
Lederer, Landesfachreferent für Architekten zusammen mit Walter Muck, Vorsitzender der Bezirksgruppe Ingolstadt.
Beiden Teams stand Walter von Wittke
Vorsitzender der Bezirksgruppe Nürnberg als Vorstandsmitglied für Finanzen
zur Verfügung.
Der programmatische Wahlkampf wurde
diszipliniert und mit gegenseitigem Respekt geführt. Marion Bartl und Mario
Mirbach erhielten das große Vertrauen
der Delegierten zur Weiterführung ihrer
Arbeit im Umstrukturierungsprozess der
berufspolitischen Arbeit im BDB, der von
beiden maßgebend gestaltet und beeinflusst wurde.
Nach Abschluß der einzelnen Wahlgänge, die Jutta Graf als Vorsitzende der
Wahlkommission leitete, wurde der gemeinsame Wunsch der Delegierten und
des neu gewählten Vorstandes umgesetzt, den Erweiterten Landesvorstand
um zwei Beisitzer zu ergänzen. Klaus
Neisser, Vorstandsmitglied der Bay. Architektenkammer und Walter Muck,
Beratender Ingenieur bringen ihr Knowhow mit in die Vorstandsarbeit ein.
Teilnehmer am Landesverbandstag
In den erweiterten Landesvorstand wurden gewählt:
Landesfachreferent für Architekten
Reiner Schlientz, Architekt,
Nördlingen
Landesfachreferent für Ingenieure
Josef Goldbrunner,
Beratender Ingenieur, Gaimersheim
Landesfachreferent für Unternehmer
Georg Gaßner, Energieberater-Koordinator nach BaustellV, Dachau
Landesfachreferent für Ausbildung und
Absolventen
Gregor Diekmann, Architekt,
Zell am Main
Vorsitzender Baumeisterseminar
Alban Faußner, Unternehmensberater,
Augsburg
Beisitzer - Bayerische Architektenkammer
Klaus Neisser, LandschaftsarchitektStadtplaner, Bad Kissingen
Beisitzer - B ayerische Ingenieurekammer
Walter Muck, Beratender Ingenieur,
Ingolstadt
Der neu gewählte Landesvorstand setzt
sich wie folgt zusammen:
Landesvorsitzende
Marion Bartl, Architektin,
Obergünzburg
Stellv. Landesvorsitzender
Mario Mirbach, Architekt,
Regensburg
Vorstandsmitglied für Finanzen
Walter von Wittke, Beratender Ingenieur,
Fürth
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BDB Landesvorstand Bayern: vlnr: Walter Muck, Georg Gaßner, Vorstandsmitglied für Finanzen
Walter v. Wittke, Landesvorsitzende Marion Bartl, Stellv. Landesvorsitzender Mario Mirbach,
Alban Faußner, Reiner Schlientz
Bild: BDB Bayern
BDB-NACHRICHTEN 2/2012
18.06.12 14:20
Landesverbandstag
Die Präsentationen von Stefan Vogl, 1. Vorsitzender der BG Regensburg, zum Relaunch und Vereinheitlichung der Landesverbands- und Bezirksgruppenhomepages aus der AG Homepage
und David Meuer, Stellv. Landesfachreferent für Architekten,
zum Arbeitsstand der AG Zukunft BDB gaben einen informativen Einblick in den zur Umsetzung anstehenden Umstrukturierungsprozess.
Die Präsentationen können im „INFO Forum“ der Online-Plattform eingesehen werden. s. hierzu Artikel „Jahresvorschau“.
Zum Abschluß der Landesverbandstagung empfingen die scheidenden Vorstandsmitglieder eine kleine Aufmerksamkeit.
Ein großer Dank geht auch an den Ausrichter des Landesverbandstag, den 1. Vorsitzenden der BG Ingolstadt Walter Muck
mit seinen engagierten Mitarbeitern. Nicht allein der Festabend
wird den Teilnehmenden in Erinnerung bleiben.
Reiner Schlientz (Bundesfachreferent Architekten) wünscht der jungen neuen Landesvorsitzenden Marion Bartl alles Gute
Oliver Lederer (ehemaliger Landesfachre- Walter Muck mit seinem Team erhält großen
ferent Architekten)
Dank für die hervorragende Organisation des
Landesverbandstages
Robert Lang (ehemaliger Vorsitzender des Bildungswerks in Bayern)
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Klaus Schneider(ehemaliger Landesvorsitzender)
und Marion Bartl
Friedrich Hornik (ehemaliger Landesfachreferent Unternehmer) und
Marion Bartl
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18.06.12 14:20
Landesverbandstag 2012
Jahresvorschau und Aufruf zur aktiven Mitarbeit
Viele interessante Programme und Symposien dürfen die Mitglieder und die
interessierte Öffentlichkeit in den kommenden Monaten erwarten.
Ein Symposium zur Planung und Ausführung 2020 soll die CAD-Industrie
und die Bauausführenden zu richtungsweisenden Veränderungen animieren.
So sollen Konzepte von der anwenderfreundlichen Auswertung von 3D Gebäudemodellen mit standardisiertem
Datenaustausch intelligenter Bauteile bis
hin zur „papierlosen Baustelle“ erarbeitet werden. Technologien wie Laserprojektion und Augmented Reality dürfen
dem Bausektor nicht vorenthalten werden. Gerade hier hat der Berufsverband
durch den Branchenmix das Know-how
umfassend in sämtlichen Planungs- und
Realisierungsphasen für Optimierungen
zu sorgen.
(an der inhaltlichen Mitarbeit Interessierte bitte Nachricht an: [email protected])
Der BDB wird zudem als Kooperationspartner des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit innerhalb der Bayerischen Klima-Allianz zur
Verfügung stehen und mit unterschiedlichen Veranstaltungen das Bewusstsein
für einen nachhaltigen Umgang mit der
Schöpfung und unserer Verantwortung
gegenüber nachfolgenden Generationen
fördern.
Ein wesentlicher Baustein im Umstrukturierungsprozess sind landesweit eingesetzte Arbeitsgruppen zur Unterfütterung der berufspolitischen Arbeit. Hier
werden Themen wie die Weiterführung
der Honorarordnung, Probleme bei der
transparenten Vergabe von öffentlichen
Aufträgen, Probleme bei der übergangslosen Einführung der EUROCODE-Norm,
Anforderungsprofil an die Bachelor und
Masterausbildung aber auch tagesaktuelle Themen wie die Pflichtrente für
Selbstständige oder die Gleichstellung
von Bachelor und Meister nach dem DQR
Deutscher Qualifikationsrahmen behandelt.
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Der BDB freut sich in den zahlreichen
Bezirksgruppen auf Mitglieder aus dem
Kreise der Architekten und Ingenieure,
die einen aktiven Beitrag zur Verbesserung Ihres eigenen Arbeitsumfeldes
leisten und im Netzwerk der Baufamilie
den Austausch von Know-how und das
Verständnis füreinander vorantreiben
wollen.
Zur Registrierung im Online-Projektraum und somit zur aktiven berufspolitischen Mitarbeit senden Sie eine Nachricht an [email protected]
Ihre Nachricht sollte Vor- und Nachnamen, BG, Berufsgruppe/Fachrichtung
und ihre Interessensfelder enthalten,
bzw. welcher AG sie sich anschließen
Folgen Sie auch aktuellen Informationen und Veranstaltungshinweisen des
BDB Landesverbandes unter: www.facebook.com/BDBBayern
Außerdem erreichen Sie den Landesverband ab sofort direkt über die Mailadresse [email protected]
Wir freuen uns auf einen konstruktiven Wissenstransfer und eine aktive
Arbeitsplattform.
Gaßner
BUND DEUTSCHER
BAUMEISTER
ARCHITEKTEN UND
INGENIEURE E. V.
L A N D E S V E R B A N D B AY E R N
BE
www.bdb-bayern.de
w
Neues in links & services
▲
12
Siehe Übersicht über die derzeit eingerichteten Arbeitsgruppen.
möchten oder gar welche Themen Sie
gerne innerhalb einer AG bearbeiten
wollen.
Sie erhalten Zugangsdaten mit denen
Sie auf www.bdb-bayern.teamlab.com
aktiv mitgestalten können!
▲
Derzeit sind die Arbeitsgruppen „Homepage“ und „Zukunft BDB“ vom Landes-
vorstand eingesetzt.
Darüber hinaus wurden mit Einführung
des BDB-Online-Projektraumes AGs zu
den Themen: Mehrwert BDB, Planung
und Realisierung 2020, Hochschule und
Arbeitsgruppen zur Organisation des kl.
Bayer. Baumeistertages 2013 zur Koordinierung der Kammerarbeit und zur Diskussion von Verbandsanhörungen durch
den Gesetzgeber eingerichtet.
BDB-NACHRICHTEN 2/2012
18.06.12 14:20
BG München
Sicherheiten am Bau - Vergütung absichern
Seminar am 27.04.2012 im forum baucultur im skygarden
Am 27.04.2012 wurde in den neuen
Räumlichkeiten des forum baucultur
eine weitere Vortragsveranstaltung in
der Kooperation der Rechtsanwälte SNP
Schlawien Partnerschaft und des BDB
veranstaltet. Dieser Bericht gibt einen
Überblick über die behandelten und diskutierten Themen.
Sowohl Auftraggeber, als auch Auftragnehmer haben ein Sicherungsbedürfnis,
da der Bauvertrag sowie der Architekten- und Ingenieurvertrag über einen
längeren Zeitraum ausgeführt und abgewickelt wird. In dieser Zeit kann sich an
der Leistungsfähigkeit und Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners viel ändern.
So ist der Auftragnehmer bei einer Insolvenz nicht mehr in der Lage, Leistungen
auszuführen oder Mängel zu beseitigen.
Der Auftraggeber kann möglicherweise
die Vergütung nicht mehr entrichten.
Wichtig sind die vertraglichen und gesetzlichen Instrumente zu Sicherheiten
jedoch auch als taktisches Mittel, um
den Vertragspartner und dessen Liquidität zu prüfen oder um sich von einem
unliebsamen Vertrag lösen zu können.
1. Sicherheiten für Auftraggeber
Auftraggeber leisten im Rahmen der
Leistungsausführung durch den Auftragnehmer Abschlagszahlungen oder
sogar Vorauszahlungen. Hierbei kann es
zu Überzahlungen kommen. Diese sollten durch eine Sicherheit abgesichert
werden. Des Weiteren muss der Vertrag
bei mangelnder Leistungsfähigkeit des
Auftragnehmers möglicherweise gekündigt werden und ein Drittunternehmer
beauftragt werden. Hier kommt es zu
Verzugsschäden und Mehrkosten. Auch
solche Ansprüche können abgesichert
werden.
1.1 Gesetzliche Sicherheiten für den
Auftraggeber
Der einzige Fall einer gesetzlichen Vertragserfüllungssicherheit für den Auftraggeber ist in § 632a Absatz 3 BGB
geregelt und gilt nur beim Verbrauchervertrag. Ein solcher liegt beispielsweise
vor, wenn der Bauherr für sich zur Eigennutzung ein Einfamilienhaus baut.
Bevor der Auftragnehmer eine Abschlagszahlung verlangen kann muss er
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Jan Woelfert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht, Lehrbeauftragter
für Bau- und Architektenrecht
(FH Rosenheim)
5 % der Vergütungssumme absichern.
Dies kann dadurch geschehen, dass ein
Einbehalt von Abschlagsrechnungen in
dieser Höhe erfolgt. Es kann auch eine
Ver tragser tragserf üllungsbürgschaf t
übergeben werden. Erhöht sich die Auftragssumme um mehr als 10 %, so kann
der Auftraggeber mit der nächsten Abschlagszahlung wiederum einen Einbehalt vornehmen, bis er wieder in Höhe
von 5 % der neuen Auftragssumme abgesichert ist. Von dieser gesetzlichen Regelung kann auch nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen abgewichen
werden. Dies geht nur individualvertraglich durch Verhandlungen.
Diese Regelung muss daher auch von
Architekten im Rahmen der Rechnungsprüfung der ausführenden Unternehmen
beachtet werden.
Bei einem Architekten- und Ingenieurvertrag gilt diese Regelung nicht. Die
Abschlagszahlungsregelung des § 8 Abs.
2 HOAI geht nach der herrschenden Meinung vor. Architekten und Ingenieure
müssen daher einem Verbraucher keine
Vertragserfüllungssicherheit vor dem
Verlangen einer Abschlagszahlung übergeben.
1.2 Vertragliche Sicherheiten für den
Auftraggeber
Bekannte vertragliche Sicherheiten für
den Auftraggeber sind die vertraglich
vereinbarte Vertragserfüllungssicherheit oder die Mängelsicherheit. Dabei ist
zunächst der Irrtum auszuräumen, dass
bei einem VOB/B-Vertrag aufgrund § 17
VOB/B immer eine Sicherheit verlangt
werden könne. Sowohl eine Vertragserfüllungssicherheit als auch eine Mängelsicherheit kann nur dann verlangt werden, wenn diese vertraglich vereinbart
ist. Dies gilt auch für den BGB-Werkvertrag.
§ 17 VOB/B hält allerdings Regelungen
bereit, wie mit einer vereinbarten Sicherheit umzugehen ist. Bei einem BGBWerkvertrag müssen diese Punkte jedenfalls im Vertrag geregelt werden.
Die Vertragserfüllungssicherheit sichert
Ansprüche im Stadium der Vertragserfüllung bis zu Abnahme. Erfasst werden auch bei der Abnahme festgestellte
und vorbehaltene Mängel. Die Mängelbürgschaft hingegen sichert lediglich
Mängelansprüche ab. Diese überlappt
sich jedoch insoweit mit der Vertragserfüllungsbürgschaft, als vorbehaltene
Abnahmemängel ebenfalls abgesichert
werden.
Eine Sicherheit kann durch Vornahme
eines Einbehaltes von Abschlagsrechnungen oder Schlussrechnungen, durch
Hinterlegung oder durch Übergabe einer
Bürgschaft geleistet werden. In der Regel leisten Auftragnehmer die Sicherheit
durch eine Bürgschaft, um sich Ihre Liquidität zu erhalten.
Aus diesem Grunde muss dem Auftragnehmer bei einer Sicherheitenvereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ein Austauschrecht
eingeräumt werden. Dies bedeutet, dass
die Sicherheitsleistung durch einen Einbehalt von Abschlags- oder Schlussrechnungen zwar vereinbart werden kann,
allerdings muss dem Auftragnehmer immer die Möglichkeit der Ablösung durch
eine „faire Alternative“ möglich sein.
Dies kann beispielsweise eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft erfolgen. Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ist keine „faire Alternative“, da sich
der Auftraggeber hierbei ohne Nachweis
des konkreten Anspruches bei der Bürgin befriedigen kann. Die Vereinbarung
wäre daher in AGBs unwirksam.
Bei einer Vertragserfüllungssicherheit
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18.06.12 14:20
BG München
werden in der Regel 10 % der Nettoschlussrechnungssumme als Einbehalt
zugelassen. Bei der Mängelbürgschaft
sind diese 5 %. Höhere Einbehalte werden von der Rechtsprechung in den
Allgemeinen Geschäftsbindungen als
unwirksam angesehen, da dem Auftragnehmer Liquidität in großen Umfang
entzogen wird, ohne dass ein entsprechendes Sicherungsbedürfnis besteht.
Bleibt es bei einem Einbehalt ohne dass
diese durch eine Bürgschaft abgelöst
wird, so muss der Einbehalt vom Auftraggeber auf ein insolvenzfestes Sperrkonto eingezahlt werden. Kommt er
einer solchen Aufforderung durch den
Auftragnehmer innerhalb einer gesetzten Frist nicht nach, so verliert er den
gesamten Anspruch auf Sicherheitsleistung.
Wann eine Bürgschaft zurückzugeben ist
und wie diese Ansprüche verjähren, sollte ebenfalls in der Sicherungsabrede des
Vertrages geregelt werden. Gerade bei
der Mängelbürgschaft sollte die gesamte
Verjährungsfrist für Mängelansprüche
abgesichert werden und die Bürgschaftsforderung nicht vor der Hauptforderung
verjähren. Im Zweifel sind verjährungshemmende Maßnahmen wegen Mängel,
sowohl gegenüber dem Auftragnehmer
als auch gegenüber der Bürgin vorzunehmen.
Hinsichtlich der Vereinbarung und Abwicklung von Vertragserfüllungs- und
Mängelsicherheiten besteht eine vielschichtige Rechtsprechung. Die Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche die meisten Bauverträge
darstellen, ist komplex und sollte rechtlich geprüft werden. Anderenfalls besteht das große Risiko, dass die Sicherheit
nichts wert ist, auch wenn der Auftraggeber diese in den Händen hält. Ist eine
Sicherungsabrede im Vertrag unwirksam, so muss die Bürgin aus der Bürgschaft nicht auszahlen. Die Bürgschaft
kann sogar vom Auftragnehmer zurückgefordert werden.
2. Sicherheiten für Auftragnehmer
Auftragnehmer haben noch ein größeres Sicherungsbedürfnis als Auftraggeber. Dies gilt sowohl bei Leistungen auf
dem Grundstück durch ein ausführendes
Unternehmen, als auch bei Architektenund Ingenieureleistungen. Diese erbringen Leistungen und können erst nach
Abnahme oder vollständiger Fertigstellung ihre Schlussrechnung stellen. Dieses Risiko des Werkvertragsrechts wird
durch Abschlagszahlungen reduziert.
Doch auch Abschlagszahlungen liegt
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immer eine Vorleistung im gewissen
Umfang zu Grunde. Wird ein Auftraggeber zahlungsunfähig, so erhält der
Auftragnehmer möglicherweise keine
Vergütung mehr.
2.1 Vertragliche Sicherheiten
Auch zu Gunsten des Auftragnehmers
können vertragliche Sicherheiten in
Form einer Zahlungssicherheit, insbesondere einer Zahlungsbürgschaft, vertraglich vereinbart werden. Hierbei wird
im Vertrag geregelt, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, eine Bürgschaft in
Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung zu übergeben. Solche Regelungen werden meistens damit kombiniert,
dass der Auftragnehmer erst dann leisten muss, wenn eine solche Sicherheit
übergeben wurde und er anderenfalls
zur Leistungseinstellung, oder sogar zur
Kündigung berechtigt ist.
Von vertraglichen Zahlungsbürgschaften wird nicht häufig Gebrauch gemacht,
da Auftragnehmer häufig nicht in der
Verhandlungsposition sind, eine solche
zu verlangen. Dies wir jedoch durch die
nachfolgend dargestellten gesetzlichen
Möglichkeiten kompensiert.
2.1 Gesetzliche Sicherheiten
Vielen Auftragnehmern, insbesondere
Architekten und Ingenieuren, ist unbekannt, dass von Gesetzes wegen ohne
vertragliche Vereinbarung Sicherungsmöglichkeiten bestehen. Diese Möglichkeiten dienen nicht nur der Absicherung
der Vergütung, sondern können auch ein
rechtlich sicheres Mittel sein, berechtigterweise Leistungen einzustellen oder
einen Vertrag zu kündigen.
2.2.1 Bauhandwerkersicherung für
Auftragnehmer
Die
Bauhandwerkersicherung
nach
§ 648a BGB können Auftragnehmer von
Gesetzes wegen vom Auftraggeber verlangen. Ein vertraglicher Verzicht ist
unwirksam. Der Auftragnehmer kann in
Höhe der vertraglichen Vergütung schon
vor Ausführung, das heißt sofort nach
Vertragsunterzeichnung, eine Sicherheit
verlangen.
Sicherungsberechtigt ist ein Auftragnehmer, wenn er „Unternehmer eines
Bauwerkes, einer Außenanlage oder eines Teils davon“ ist. Dies gilt für ausführende Unternehmen aber auch für Architekten und Ingenieure. Ausnahmen
geltend hier bei Leistungen, welche nicht
einem Bauwerk zuzurechnen sind, wie
beispielsweise isoliert vergebene Leistungen der Rodung, des Abbruchs oder
reine Pflanzungen.
Etwaige behauptete Mängel an der Leistung des Auftragnehmers mindern diesen Anspruch nicht. Leistet der Auftraggeber die Sicherheit nicht und kommt
dieser auch einer Nachfristsetzung nicht
nach, so kann der Auftragnehmer die
weitere Leistungsausführung verweigern, oder den Vertrag kündigen.
Die Bauhandwerkersicherung kann daher auch dazu genutzt werden Leistungen einzustellen, wenn die Auftraggeber
Leistungen nicht bezahlen. Ebenso kann
der Auftragnehmer sich dadurch von
einem unliebsamen Vertragsverhältnis
befreien. Dies sogar ohne Verlust. Denn
bezüglich der erbrachten Leistungen erhält er seine vertragliche Vergütung und
hinsichtlich der nicht erbrachten und
gekündigten Leistungen steht ihm die
Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
Die Bauhandwerkersicherung ist daher
eines der wenigen „scharfen Schwerter“
des Auftragnehmers. Auftraggeber müssen wachsam sein. Da ein vertraglicher
Ausschluss nicht möglich ist, muss jedes
Sicherungsverlangen eines Auftragnehmers ernst genommen werden. Anderenfalls droht die Leistungseinstellung,
oder die Kündigung mit der Folge, dass
die Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu bezahlen ist.
2.2.2 Bauhandwerkersicherungshypothek
Durch die Bauhandwerkersicherungshypothek können sich Auftragnehmer im
Grundbuch eine Sicherheit in der Form
einer Hypothek eintragen lassen. Dies
geht jedoch nur in Höhe der Vergütung
für bereits geleistete Arbeiten. Hier soll
sozusagen bereits eine Wertsteigerung
auf dem Grundstück stattgefunden haben. Voraussetzung ist jedoch, dass
der Auftraggeber auch Eigentümer des
Grundstücks ist und im Grundbuch eingetragen ist.
Anspruchsberechtigt sind auch bei der
Handwerkersicherungshypothek „Unternehmer eines Bauwerks“. Sicherungsfähig sind daher werkvertragliche Arbeiten am Bauwerk jeder Art. Ausnahmen
gelten auch hier wieder für Arbeiten,
welche nicht direkt mit dem Bauwerk in
Verbindung stehen, wie beispielsweise
isoliert vergebene Abbrucharbeiten, der
Einbau einer einfachen Küche, Baugerüstarbeiten oder Pflanzarbeiten. Auch
Architekten- und Ingenieurleistungen
können abgesichert werden, wenn mit
dem Bau bereits begonnen wurde. Bei
Projektsteuerungsleistungen muss im
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BG München
Einzelfall entschieden werden, welche
vertraglichen Leistungen im Einzelnen
geschuldet sind.
Aus einer solchen Hypothek kann später
die Zwangsvollstreckung in das Grundstück betrieben werden. Vor allem dient
die Eintragung jedoch als Druckmittel.
Häufig wollen beispielsweise Bauträger
ihr Grundstück bzw. die Eigentumswohnung verkaufen. Ist das Grundbuch mit
einer Bauhandwerkersicherungshypothek oder einer entsprechenden Vormerkung belastet, so ist dies ein Hindernis.
In der Regel wird durch den Auftragnehmer zunächst eine im Rahmen eines
einstweiligen Verfügungsverfahrens die
Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch beantragt. Dabei handelt es sich um
ein Verfahren vor Gericht, von welchem
der Auftraggeber i.d.R. erst informiert
wird, wenn die einstweilige Verfügung
erlassen wurde und die Vormerkung bereits im Grundbuch eingetragen ist. Dies
kann innerhalb weniger Tage geschehen.
Erst dann hat dieser die Möglichkeit gegen die einstweilige Verfügung und die
Vormerkung vorzugehen. Daher kommt
es dann häufig schnell zu einer außergerichtlichen Verhandlungssituation, in
der sich die Parteien einigen. Das Interesse des Bauträgers ist, schnellstmöglich das Grundbuch von dieser Belastung
wieder freizubekommen.
Sollte hier keine schnelle Einigung erzielt werden, so kann der Auftragnehmer
nachfolgend im Klageverfahren die Eintragung der Bauhandwerkersicherungshypothek an Stelle der Vormerkung im
Grundbuch beantragen. Hierbei handelt
es sich dann jedoch um ein normales
Klageverfahren, welches dann wie ein
bei einer Zahlungsklage längere Zeit
in Anspruch nehmen kann. Dort sind
dann auch Beweismittel wie Zeugen oder
Sachverständigengutachten zulässig.
Auftraggeber müssen bereits bei der Vertragsgestaltung ein Augenmerk auf die
Bauhandwerkersicherungshypothek legen. Diese kann vertraglich ausgeschlossen werden, wenn auch nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ebenso
kann eine Eintragung im Grundbuch
verhindert werden, in dem der Auftraggeber von sich aus eine Zahlungsbürgschaft übergibt. Hat der Auftraggeber
den Verdacht, dass der Auftragnehmer
eine einstweilige Verfügung beantragen könnte, so kann er bei Gericht eine
Schutzschrift mit den eigenen Argumenten gegen den Anspruch hinterlegen.
Diese ist dann vom Gericht vor Erlass der
einstweiligen Verfügung zu berücksichtigen.
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Auftragnehmer müssen beachten, dass
die Vormerkung durch eine einstweilige Verfügung ggf. dann nicht, wenn der
Eigentümer und Auftraggeber keinen
Verkauf plant. Auch muss vorab immer
Einsicht in das Grundbuch genommen
werden. Befindet sich darin bereits eine
Auflassungsvormerkung von einem
Käufer, so geht diese einer späteren Vormerkung vor. Der Auftragnehmer muss
dann die Löschung bewilligen. Auch ist
eine Sicherung dann nicht mehr sinnvoll, wenn das Grundbuch schon mit
diversen Grundschulden, Hypotheken,
oder mit weiteren Bauhandwerkersicherungshypotheken belastet ist. Diese würden dann im Falle einer Verwertung des
Grundstücks ebenfalls vorgehen.
3. Bauforderungssetzung ohne Sicherheiten
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers Vergütungsansprüche unter Umständen direkt
gegenüber dem Geschäftsführer oder
Baubetreute des Auftraggebers durchgesetzt werden können. Grundlage ist das
Bauforderungssicherungsgesetz. Dieses
aus dem Gesetz über die Sicherung der
Bauforderungen aus dem Jahre 1909
hervorgegangene Regelwerk bestimmt,
dass mit Baugeld ordnungsgemäß umgegangen werden muss. Baugeld ist Geld,
das Empfänger im Zusammenhang mit
der Herstellung des Baus erhalten, an
welchen Dritte beteiligt sind. Baugeld
fließt damit immer in einer „Unternehmerkette“. Wird solches Baugeld zweckwidrig, das heißt nicht für das konkrete
Bauvorhaben verwendet, so machen sich
Geschäftsführer oder Baubetreuer schadensersatzpflichtig, sofern die Vergütung nicht mehr bezahlt werden kann.
Das Bauforderungssicherungsgesetz ist
damit das letzte Mittel, sofern man seine
Vergütung nicht abgesichert hat oder Sicherheiten nicht ausreichend waren.
Jan Woelfert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Lehrbeauftragter für Bau- und Architektenrecht
(FH Rosenheim)
Ernsbergerstr. 10
81241 München
Fon: 089 88 99 99 88
www.doppelkopff.de
Architekturbüro
für Ökologisches
Bauen und
Holzbau
Holzbau
Bauen im Bestand
Holzschutz und
Holz-Schadenssanierung
Gutachten
Beratung und
Unterstützung bei allen
Holzbauvorhaben
Partner der 81fünf AG
Mitglied im Sachverstän­
digenkreis des DHBV
Mitglieder BDB und BYAK
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BG Bayreuth
BG Bayreuth ist immer aktuell
Ehrenvorsitzender LV Heinz Künzer und Frau Angela mit Ehrenvorsitzendem BDB BG Bayreuth Robert Werner und Frau Ursula
Am 25. Februar hat der Vorsitzende der
Bezirksgruppe Bayreuth seinen 60. Geburtstag begangen – also ich. Ein Anlass
für eine größere Feier: Neben zahlreichen Freunden und Verwandten haben
auch Kollegen aus dem Vorstand der BG
Bayreuth sowie der Landesvorsitzende
und der Ehrenvorsitzende teilgenommen. Viele BDBler, die mich über die
letzten 14 Jahre begleitet haben, sind mir
zu Freunden geworden. An dieser Stelle möchte ich mich für die zahlreichen
Glückwünsche und Geschenke seitens
des BDB herzlich bedanken.
Trotz ungünstiger Überschneidung mit
dem LGA-Seminar haben ein Dutzend
Personen an dem Fachvortrag zum Thema „Glasbau“ teilgenommen. Leider sind
fünf angemeldete Kollegen nicht erschienen – für mich immer etwas peinlich.
Kollege Achenbach von der LGA-Hof hat
aus seiner reichen Erfahrung Lösungsmöglichkeiten für tragende Glaskonstruktionen vorgestellt. Ein herzlicher
Dank an dieser Stelle.
Aufgrund zu geringer Beteiligung musste ich das Seminar zum Thema „Nach-
Ehrenvorsitzender Heinz Künzer, Landesvorsitzender Klaus Schneider,
Geburtstagskind Dr. Hans-Günter Schneider mit Angela Künzer
16
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haltigkeit bei Gebäuden“ absagen. – Wir
hatten nur vier Anmeldungen! Falls jemand Interesse an dem Thema hat, kann
ich ihm per E-Mail Erläuterungen des
Referenten Herrn Klein zuschicken.
Es folgen einige Hinweise zu den kommenden Veranstaltungen:
Als Initiative des Arbeitskreises AKISE sollen die historischen Kunstbauten
an der „Schiefen Ebene“ einer breiten
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Herr Regierungsbaumeister Gernot
Stellv. Vorsitzender Klaus-Dieter Rauh, Vorsitzender Dr. Hans-Günter
Schneider, Vorstandsmitglied Hans Wurdack
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BG Bayreuth
Fachvortrag „Glasbau“ mit Teilnehmer
Dietel – ein Mitglied von AKISE – wird
uns am 22. Juni 2012 im Rahmen einer
zweistündigen Wanderung zu den wichtigsten Bauwerken – Rampen, Brücken,
gemauerte Dämme – führen und sie erläutern.
Die Bahnlinie wurde unter König Ludwig I. als Verlängerung von Bamberg
bis Hof und nach Sachsen erbaut. Auf
einer Streckenlänge von 7 km wird ein
Höhenunterschied von 157 m überwunden – für die damalige Zeit eine absolute Sensation und damit der Prototyp für
nachfolgende Gebirgsstrecken, wie z. B.
die Gotthardstrecke.
Im Anschluss an die Wanderung ist eine
Fachvortrag „Glasbau“-Referent Marcus Achenbach
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Einkehr in Trebgast geplant.
Zur Landesgartenschau in Bamberg fahren wir am 20. Juli 2012 mit dem Bus
von Bayreuth aus. Für die planerischen
und baulichen Erläuterungen auf dem
Gelände haben wir den Geschäftsführer der Landesgartenschau Harald Lang
gewinnen können, der auch Leiter des
Stadtplanungsamtes der Stadt Bamberg
ist. Über seine spontane Zusage freuen wir uns sehr. Nach Freizeit steht am
Nachmittag dann noch eine Führung im
Gärtner- und Häckermuseum an. Auf
der Heimfahrt wollen wir in der DreiKronen-Zoigl-Stube in Straßgiech einkehren.
Die geplante Studienreise vom 20. bis 23.
September 2012 nach Brünn und Umgebung wird ein Highlight. Mit Karel Kakovarik aus Eckersdorf haben wir einen
exzellenten Reiseführer, fast alle zur
Besichtigung vorgesehenen Städte und
Gebäude gehören zum UNESCO-Welterbe. Außerdem hat Tschechien ein gutes
Preis-Leistungsverhältnis: Neben dem
4* Hotel ist auch der Besuch eines Weingutes mit Essen und „Gelage“ inklusive
– was will man mehr. Jetzt bitte ich um
zahlreiche Beteiligung, damit die Reise
stattfinden kann. Das Programm finden
Sie auf unserer Homepage unter www.
bdb-bayreuth.de
Dr. Hans-Günter Schneider
Vorsitzender BG Bayreuth
17
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Projektbericht
Neue Sporthalle für die Eliteschule des Fußballs
in Taufkirchen bei München
Die Walter-Klingenbeck-Schule ist nicht
nur eine Staatliche Realschule, sie ist
auch eine Eliteschule des Fußballs. Da
hier der Stellenwert des Sports weit über
den Sportunterricht hinausgeht, stellt
der Neubau einer Sporthalle in diesem
Fall eine besondere Aufgabe dar.
Der Neubau der 3-fach-Turnhalle wurde
notwendig, nachdem eine vorhandene
Halle nicht mehr den heutigen Standards
entsprochen hatte und die Sanierung unwirtschaftlich gewesen wäre.
Da das Grundstück durch die bestehende Schule und die vorhandene Turnhalle
stark eingeschränkt war, wurde die neue
Sporthalle im Nordwesten des Gesamtgrundstücks situiert. Dadurch wird am
östlichen Rand der Bau der neuen Schule
ermöglicht (die bestehende Schule wird
dann abgebrochen, es wird Raum für die
Außenanlagen geschaffen). Der Masterplan für die Gesamtsituation wurde
ebenfalls von Obel und Partner erarbeitet.
Die neue Sporthalle richtet sich mit dem
3-fach-Spielfeld konsequent nach Norden aus, wobei der Zugang und das Foyer
nach Süden orientiert sind. Später wird
sich dieser Eingang den Außensportbereichen und dem Pausenbereich zuwen-
Sporthallenbereich mit ausgefahrenen Tribünen
den, auch wird die Turnhalle von der
Hauptzugangsseite weithin sichtbar sein.
Licht und Luft
Beim Betreten der Halle fallen sofort das
große helle Foyer und der offene Stiefelgang auf. Die Treppe in den hellen Stiefelgang als Zugang zu den Umkleiden ist
dem Eingang zugeordnet. Eine Orientierung fällt somit leicht, im Flur des Un-
Foyerbereich mit Zuschauer-Galerie und Zugang zu den Tribünen
18
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tergeschosses entsteht eine helle freundliche Atmosphäre. Der Turnschuhgang
fungiert als Verteilergang in die drei
Einzelhallen, welche zu Turnierzwecken
zusammen geschlossen werden können.
Der Gymnastikraum ist der Sporthalle
zugeordnet, eine Blickbeziehung beider
Bereiche wird durch die großzügige Verglasung ermöglicht.
Das Spielfeldniveau befindet sich ca.
4 m unter Geländeniveau. Durch die
Stiefelgang
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Projektbericht
Außenansicht der Glasfassade
geschickte Anordnung der transparenten und geschlossenen Flächen sowie
durch die Tieferlegung des Hallenniveaus ist ein blendfreier Sportbetrieb
ohne zusätzliche Sonnenschutzmaßnahmen möglich.
Der Zuschauerbereich ist konsequent
vom Sportbereich getrennt, die ausfahrbaren Tribünen werden vom Foyer her
erschlossen.
Das gesamte Gebäude ist barrierefrei
errichtet. Dies wurde konsequent von
den barrierefreien Zugängen bis hin zur
Braille-Schrift der Beschilderung realisiert.
Blick in den offenen Stiefelgang
werden ohne qualitative Einbußen im
Innenbereich hinzunehmen. Darüber
hinaus ist die Fassade grafisch gestaltet.
Die gepixelten Figuren zeigen verschiedene Sportarten, die Funktion der Halle
wird somit weithin sichtbar dargestellt.
Im Inneren der Halle bieten die Pixel
je nach Sonnenstand und Intensität ein
wechselvolles Licht- und Schattenspiel
und reduzieren gleichzeitig die Sonneneinstrahlung.
Der Boden im Foyer und in den Fluren
wurde aus geschliffenem Gußasphalt
hergestellt.
Die Prallwände und auch die Verkleidung der Betonboxen im Foyer wurden
mit horizontal orientierten Holzpaneelen ausgeführt. Durch das Wechselspiel
von „warmen“ und „kalten“ Materialien
entsteht eine eigene und spannungsvolle
Ästhetik die der Benutzer nachvollziehen und erspüren kann.
Das Materialkonzept und die Konstruktionsprinzipien wirken sich auch positiv
auf den Bauunterhalt aus: Durch den
weitestgehenden Verzicht auf mechanische Bauteile wie Sonnenschutz, beweg-
Das Schwere und das Leichte
Die Tragstruktur wurde so gewählt,
dass die tragenden Bauteile erkennbar
sind. Die Haupttragstruktur des Daches
ist sichtbar, das Raster der Hauptbinder
konsequent eingehalten. Die Binder und
auch die Stützen zeigen in ihrer Materialität dass, was sie tun sollen: Die Halle
und das Gewicht des Daches tragen.
Die Fassade des Gebäudes besteht aus
Glas, die Giebelwände im Bereich des
Sportfeldes sind aus Beton. Die gesamte
Glasfassade ist mit einer hochfunktionalen Sonnenschutzverglasung ausgestattet. Hierdurch konnte auf zusätzlichen
mechanischen Sonnenschutz verzichtet
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Außenansicht durch die grafisch gestaltete Fassade
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Projektbericht
liche Fenster etc. können die laufenden
Kosten gering gehalten werden.
Die Entstehung der Turnhalle in unmittelbarer Nachbarschaft zur Schule wurde
von den Schülern während der gesamten
Bauphase interessiert verfolgt. Die Turnhalle und ihre Entstehung sind dann
auch im Rahmen des Projektes „TechnikScouts“ von Schülern erfolgreich verarbeitet worden. Auch dies ein gelungenes
Beispiel, wie Architektur vermittelt und
schon in der Realisierungsphase in das
Schulleben integriert werden kann.
Foyerbereich mit Zugang zu den Nebenräumen
Wir möchten unsere SV-Bürogemeinschaft erweitern und suchen deshalb
Kontakt mit interessierten Personen.
Daten
Bauherr
Zweckverband Staatliche Realschule Taufkirchen
Köglweg 3
82024 Taufkirchen
Architekt Obel und Partner
Adolf-Schmetzer-Straße 30
93055 Regensburg
Entwurf/Projektleitung Stefan Vogl
Mitarbeit Thomas Loose
Gabriele Mittermeier
Standort 82024 Taufkirchen
Köglweg 104
Hallenart 3-fach-Turnhalle
ausfahrbare Tribünenanlage 3-fach mit Foyer für
ca. 500 Zuschauer
Gymnastikraum
gesamte Halle barrierefrei
VOF-Verfahren Beginn Fertigstellung Kubatur Nutzfläche Selbstständige
Ingenieure und
Architekten
gesucht
2009
2009
2011
ca. 22.500 m³
ca. 2.350 m²
Wir bieten in München - Giesing
bis zu drei jungen Bauingenieuren,
Haustechnikingenieuren, Statikern
oder Architekten mit Erfahrung in
Ausschreibung und Bauleitung Büroarbeitsplätze für eine selbständige Tätigkeit mit dem Ziel der Erweiterung
der Fachkenntnisse auf dem Gebiet
des Sachverständigenwesens.
Erwartet werden umfassende Kenntnisse in o. g. Disziplinen und in der
Datenverarbeitung als Beitrag für
das Büro bei günstigen Mietkonditionen und Unterstützung in Fragen der
Sachverständigentätigkeit.
Interessierte möchten sich bitte bei
uns melden. Ansprechpartner:
Dr. Jürgen Zähle,
Tegernseer Landstr. 113,
81539 München-Giesing,
Tel. 089/6936599-0 oder
ing.bü[email protected]
wesentliche Stahlbeton
MaterialienPfosten-Riegel-Fassade
Sonnenschutzverglasung im Siebdruckverfahren grafisch
gestaltet
Flächenelastischer Sportboden mit Linoleumbelag
Gußasphaltestrich
Holzverkleidung
Ausgewählt für die Architektouren 2012
Architekt BDB Stefan Vogl
Obel und Partner GbR
Freie Architekten BDA
NL Regensburg
www.obel-architekten.de
20
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Dr. Jürgen Zähle, Dipl.-Ing. (FH)
Hermann Hampele
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Landesfachreferat Architekten
Bericht aus der Landesfachreferatssitzung
Architektur am 16.03.2012 in Bayreuth
Stellv. Landesfachreferent : David Meuer
(BG München)
Reiner Schlientz (BG Donau-Ries)
Stellv. Landesfachreferent: Lutz Hesse (BG
Regensburg)
Wahlen:
Einen wesentlichen Teil der Sitzung nahmen die die turnusgemäß stattfindenden
Wahlen in Anspruch. Nachdem sich der
bisherige Landesfachreferent Oliver Lederer nicht mehr zur Verfügung stellte
kam es zu nachfolgendem, eindeutigem
2012 findet eine Fachtagung „Junge Architekten“ statt.
Innen- Landschaftsarchitekten und
Stadtplaner – Jutta Graf berichtete von
der neu gegründeten Arbeitsgruppe, die
sich erste Themen gestellt hat:
– Mindeststudiendauer in den Fachbereichen 8 Semester für den Bachelor
– Mehr Veranstaltungen der BAYAK für
diese Gruppen
– Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten
Das letzte Thema wurde im Referat intensiv erörtert. Ziel es Referats ist, an
Hand von Fakten einen Vorschlag zu erarbeiten und diesen in die Diskussion bei
der BAYAK einzubringen.
Wettbewerbswesen – Dr. Kappler berichtete, dass die Bezirks- und Landeswettbewerbsauschüsse mit 27 Personen neu
besetzt wurden. VOF-Verfahren sollen
von den öffentlichen Bauherren stärker
ausgelobt werden. Hierzu soll ein Arbeitspapier auch in Zusammenarbeit mit
der BayIKa erstellt werden. (Zusammenfassung aus dem Protokollentwurf Oliver
Lederer)
Abschließend soll hiermit dem scheidenden Landesfachreferenten Oliver Lederer
herzlich für seine intensive, erfolgreiche
Arbeit gedankt werden.
Ergebnis:
Landesfachreferent: Reiner Schlientz
(BG Donau-Ries) – selbstständig
Stellv. Landesfachreferent : David Meuer
(BG München) – selbstständig
Stellv. Landesfachreferent: Lutz Hesse
(BG Regensburg) – angestellt
Arbeitsberichte aus der BAYAK:
Junge Architekten – David Meuer berichtete, dass das Bauherrenhandbuch
im 2. Quartal 2012 veröffentlicht wird
und gegen eine Schutzgebühr bei der BayAK bezogen werden kann. Im Oktober
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Architekt Dipl. Ing. Reiner Schlientz
Landesfachreferent Architektur
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Landesfachreferat Architekten
Bericht aus dem Bundesfachreferat - Erfurt März 2012
BDB unterstützt die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“
Die Aktion Impulse für den Wohnungsbau wurde im Jahr 2004 auf Initiative
des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen,
des BBS Bundesverband Baustoffe, Steine und Erden, des Zentralverbandes des
Deutschen Baugewerbe ZDB und der
deutschen Mauerwerksindustrie (Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau
DGfM) ins Leben gerufen.
Das Verbändenetzwerk wird inzwischen
von einem breiten Bündnis der Immobilien- und Baubranche getragen. Dem
Bündnis gehören der Deutsche Mieterbund DMB, die Industriegewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt IG BAU und 25
bundesweit tätige Verbände und Kammern der Immobilien- und Bauwirtschaft an. Die Aktivitäten werden durch
die DGfM koordiniert. Ziel der Aktion ist
es, die politischen Rahmenbedingungen
für den Wohnungsbau so zu verbessern,
dass genügend und geeigneter Wohnraum zur Verfügung gestellt werden
kann.
Positionspapier zur Förderung des Wohnungsbaus im Jahr vor der nächsten
Bundestagswahl.
Wir brauchen eine neue Wohnungsbaupolitik für Deutschland!
Zu Beginn des Jahres 2012 stellt sich
die Entwicklung des Wohnungsbaus auf
den ersten Blick positiv dar. Die Zahl
der genehmigten Wohnungen sowie die
Fertigstellungszahlen sind in 2011 relativ deutlich gestiegen. Auch für 2012
ist von steigenden Fertigstellungszahlen
auszugehen. Dennoch liegen nun schon
seit 2007 die Fertigstellungszahlen unter
dem mittelfristigen Bedarf. Daran wird
sich auch 2012 nichts ändern. Wenn
beim Mietwohnungsbau nicht sofort etwas getan wird, steuern wir auf regionale Engpässe in der Wohnraumversorgung
zu. Neue Untersuchungen belegen, dass
allein bis 2017 mehrere 100.000 Mietwohnungen – vor allem in den Wachstumsregionen – fehlen werden, wenn so
weiter gebaut wird wie bisher. Für die
Schrumpfungsregion fehlen geeignete
Konzepte, um auch hier ein zukunftssicheres Wohnen für alle Einkommensund Altersgruppen sicherzustellen. Das
Bedürfnis nach gutem Wohnraum zu
tragbaren Mieten wird immer stärker
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zum Wahlkampfthema.
Die aktuellen Rahmenbedingungen sind
für ausreichende Investitionen in den
Wohnungsbestand und in den Wohnungsneubau nicht ausreichend:
– Steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau fehlen
– Bisher keine Einigung im Vermittlungsausschuss zu steuerlichen Anreizen für die energetische Gebäudesanierung
– Unzureichende Etatbereitstellung für
die KFW-Förderung des energieeffizienten Bauens und Sanierens
– Keine Haushaltmittel in 2012 für die
Fortführung des Kf W-Programms zum
altersgerechten Bauen
– Unzureichende Ausstattung der Städtebauförderung
– Unklarer Status zur Novellierung der
EnEV 2012
– Drohende Kürzung der Kompensationszahlungen zur sozialen Wohnraumförderung vom Bund an die Länder!
Dringend erforderlich ist aber die
Bereitstellung von energieeffizienten, altersgerechten und bezahlbaren
Wohnungen.
Beim Mietwohnungsneubau ist eine Verdoppelung der Bauleistung auf 130.000
Wohnungen pro Jahr erforderlich. Bei
der Gebäudesanierung ist die von der
Bundesregierung angestrebte Verdoppelung der Sanierungsrate von 1 auf 2
Prozent nicht erreicht. Die im Energiekonzept der Bundesregierung fixierte
Einbindung des Ersatzneubaus in Förderprogramme ist nicht umgesetzt.
Die unterzeichnenden Verbände der Planer, der Bau- und Wohnungswirtschaft
sowie die IG Bauen-Agrar-Umwelt fordern daher von Bundesregierung und
Bundestag:
2012 einzuführen
3. Etatausstattung der Kf W-Programme „Energieeffizientes Bauen“ u nd
„Energieeffizientes Sanieren“ auf
Ziele der Bundesregierung einstellen
Aufstockung und Verstetigung der
Kf W-Programme auf mindestens
2 Mrd. Euro kurzfristig und mittelfristig 5 Mrd. Euro jährlich
4. K f W-Programm für altersgerechtes
Bauen wieder mit Etat ausstatten
Etatausstattung des Programms mit
min. 100 Mio. Euro jährlich sowie Verstetigung in den Folgejahren inklusive
einer Zuschussvariante
5. Kompensationszahlungen von 518
Mill. Euro vom Bund an die Länder
Mindestens
Fortschreibung
und
Zweckbindung der Kompensationszahlungen für die soziale Wohnraumförderung und Untersetzung durch die
Länder
6. Keine Verschärfung bei der Novellierung der EnEV 2012
Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebotes für Neubauten und Sanierungsmaßnahmen bei der Novellierung der
EnEV 2012
7. Aufnahme des Ersatzneubaus in die
KFW-Förderprogramme
Förderung des Ersatzneubaus von leer
stehenden und nicht mehr wirtschaftlich sanierbaren Gebäuden insbesondere in Schrumpfungsregionen
8. Aufstockung und Verstetigung der
Städtebauförderung
Aufstockung und Verstetigung der
Etatmittel für die Städtebauförderung
ab 2013 wieder mit mindestens 600
Mio. Euro jährlich.
Weitere Informationen unter:
www.impulse-fuer-den-wohnungsbau.de
Architekt BDB
Dipl. Ing. Reiner Schlientz
BDB Bundesfachreferent Architektur
1. Lineare AfA von 2 a uf 4 P rozentpunktenverdoppeln Abbildung des
tatsächlichen Werteverzehrs einer Immobilie durch die Verdoppelung der linearen AfA für Wohnungsbau ab 2013
2. Steuerliche Förderung der Gebäudesanierung verabschieden Aufforderung an Bund und Länder, das Gesetz zur steuerlichen Förderung von
energetischen Gebäudesanierung noch
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Landesfachreferat Architekten
Bericht aus dem Forum Zukunft BDB am
30./31.März 2012 in Erfurt
13 Landesfachreferenten(innen), das
Präsidiumsmitglied Hartmut Miksch und
der Hauptgeschäftsführer Herbert Barton
tagten im Hotel Mercure und nahmen am
1. Forum der AG ZUKUNFT teil.
Hauptthema der Sitzung war die demographische Entwicklung – Überalterung
mit dem Schwerpunkt ländlicher Raum.
Ein wesentlicher Teil unserer Arbeit wird
sich mit dem Rückgang der Bevölkerung
an sich, die Bevölkerungsabnahme durch
Umzug in urbane Monopolregionen und
die Überalterung der Bevölkerung befassen. Dieser Prozess hat erst gerade
begonnen.
Auch wir in Bayern müssen uns auf diese Aufgabenstellung vorbereiten. Welche
Chancen darin bestehen können zeigte
der Vortrag der AG Demographie und
Städtebau „Gesund Schrumpfen“ am
Beispiel der IBA 2010 in Sachsen-Anhalt
(-> www.bdb-bayern.de -> BDB Bayern
intern).
Ergänzt wurde das Thema durch einen
weiteren Vortrag auf Grundlage einer
Studie der Bertelsmann Stiftung aus
dem Jahr 2010 „ Überalterung mit dem
Schwerpunkt ländlicher Raum“. Hier
wurde neben den baulichen Themen
„Mobilität“ und „barrierefreies – rollstuhlgerechtes“ Bauen besonders auf die
Revitalisierung von Quartieren unter der
Berücksichtigung einer wirtschaftlichen
Energieeffizienz eingegangen (-> www.
bdb-bayern.de ->BDB Bayern intern).
In Anbetracht des politischen Ziels,
das „Effizienzhaus“ ab 2020 als energetischen Standard für die geförderten Gebäude zu etablieren, wird auf die
Notwendigkeit der Fortbildung auf Landes- und Bundesebene im Rahmen des
Bildungswerks hingewiesen.
HOAI-Novelle:
Die erste Stufe – Bearbeitung der inhaltlichen Themen – ist durch das Bundesbauministerium abgeschlossen. Die
zweite Stufe – Gutachten zur Honorartafel – sollte im April durch das Bundeswirtschaftsministerium beauftragt
werden. Ziel ist noch in dieser Legislaturperiode die Novellierung zu verabschieden. Gleichzeitig hat die Bundesarchitektenkammer ein eigenes Gutachten
als Argumentationshilfe beauftragt.
Architekturpreis:
Der BDB lobt gemeinsam mit der deutschen Zement- und Betonindustrie den
Architekturpreis „ZUKUNFTWOHNEN
2012“ aus. Alle Kolleginnen und Kollegen sind aufgerufen teilzunehmen (www.
architekturpreis-zukunft-wohnen.de)
Die nächste Sitzung des Bundesfachreferats findet am 28./29.09.2012 in Duisburg gleichzeitig mit dem 2. Forum AG
ZUKUNFT statt.
Architekt BDB Dipl. Ing. Reiner Schlientz
Bundesfachreferent Architektur
Kochkurs in Donau-Ries
Im Rahmen der regelmäßige BDB –
Stammtische wurde in einer restaurierten
Berufsfachschule für Hauswirtschaft ein
Kochkurs unter der Leitung des Bundesund Landesfachreferenten Architektur
Reiner Schlientz durchgeführt.
Nach der Besichtigung der Sanierungsmaßnahmen an dem denkmalgeschützten Jugendstil-Gebäude wurde gebackene
Zunge mit geräuchertem Wildschweinschinken auf Rucola und danach eine
Pfannenkuchenroulade mit Rehhackfleischfüllung an einer Tomatensauce zubereitet. In dem neu errichteten Wintergarten haben die Köche gemeinsam mit
ihren Partnerinnen die Speisen genossen.
BDB-NACHRICHTEN 2/2012
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So mancher fühlte sich an seine Studentenzeit zurück erinnert! Wieder einmal
eine gelungene Veranstaltung mit dem
Team vom Bau-BDB.
Reiner Schlientz
23
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Brandschutz
Brände in Eingangsbereichen von Treppenhäusern
und Kellervorräumen
Ein Klassiker der Brandursachenermittlung
In diesem Beitrag wird den Ursachen und
Hintergründen der oftmals gefährlich
schnellen Ausbreitung dieser Brände,
zum Teil mit vielen Toten und Verletzten
nachgegangen.
Das Szenario ist immer gleich: Erst sind
es Autos auf der Straße, die brennen,
dann sind es Kinderwagen, Gelbe Säcke,
Altpapier und andere oft aus Bequemlichkeit gelagerte brennbare Materialien,
die in den Eingangsbereichen von Treppenhäusern in Wohngebäuden durch
Unbekannte in Brand gesetzt werden.
Nicht selten geraten diese kleinen Brände
in den späten Abend- oder Nachtstunden
dann außer Kontrolle. Die Folgen sind erhebliche Sach- und sogar Personenschäden: 2005 in Berlin acht Tote und Paris
17 Tote, 2008 in Ludwigshafen acht Tote,
2009 in Duisburg-Marxloh vier Tote und
Berlin drei Tote, 2011 in Berlin bisher
drei Tote.
Abseits von diesen großen und durch die
Medien bekannt gemachten Tragödien
gehören diese Brandszenarien für Brandermittler und Brandsachverständige
leider zu den Klassikern. Viele Menschen
stehen diesem Phänomen jedoch völlig
verständnislos gegenüber. Immer wieder
werden auch Vorwürfe gegen die Feuerwehrleute laut: Warum war die Feuerwehr nicht schneller? Warum starben die
Menschen schon wenige Minuten nach
dem Brandausbruch? Wieso starben die
Bewohner im eigentlich sicheren Bereich
des Treppenhauses?
kein weiterer Grundstücksteil, auf dem
die Mülltonnen hätten aufgestellt werden können.
Eine 21-jährige Studentin in der vierten
Etage wurde am Morgen durch Schreie
anderer Bewohner geweckt. Beim Versuch, sich ins Treppenhaus zu retten,
erlitt sie bereits beim Öffnen der Wohnungstür Verbrennungen 2. und 3. Grades. In Panik und vor Schmerzen rannte
sie durchs Wohnzimmer und sprang aus
dem Fenster. Rettungsgerät der Feuerwehr war zu diesem Zeitpunkt noch
nicht vor Ort. Bei dem Sprung zog sich
die junge Frau eine irreversible schwere
Verletzung der Wirbelsäule zu.
Kriminologische Aspekte
Feuer im Eingangsbereich des Haustreppenraums
Das folgende Fallbeispiel wurde bewusst
gewählt. Der Brandort war ein ausgebautes vierstöckiges Fachwerkhaus
in geschlossener Bebauung im Innenstadtbereich einer mittelgroßen Stadt.
Die sehr kleinen, an Studenten vermieteten Wohnungen hatten keinen Flur.
Die meisten einräumigen Wohnungen
grenzten direkt an das Treppenhaus und
an die Außenwand zur Straße an. In den
frühen Morgenstunden wurden durch
eine vorsätzliche Brandstiftung im Eingangsbereich des Treppenhauses ständig
aufgestellte Mülltonnen und daneben
gelagerte Gelbe Säcke angezündet. Aufgrund der Bebauung gehörte zum Haus
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Was treibt einen solchen Menschen an?
Es gibt kaum eine andere Straftat, bei
der so viele Motive in Frage kommen,
namentlich auch Beweggründe, welche
die Seele betreffen. Die Häufigkeit der
Taten und die Gemeingefährlichkeit lösen immer wieder große Besorgnis in der
Bevölkerung aus. Schnell ist in den Medien die Rede vom „Feuerteufel“. Brandstiftungen im Eingangsbereich von Treppenhäusern scheinen hinsichtlich der
Motive und Täterprofile ein weitgehend
uneinheitliches Feld zu sein, das mit
soziologischen, sozialpsychologischen,
psychologischen, kriminologischen oder
klinisch-psychologischen Ansätzen für
die praktische Ermittlungsarbeit beim
derzeitigen Erkenntnisstand bislang ein-
hellig zu typisieren bzw. zu klassifizieren fast unmöglich war. Schon die Motive sind sehr unterschiedlich, sie reichen
von Vandalismus, politischen und religiösen Motiven bis hin zu Persönlichkeitsstörungen. Sie wollen durch die Brandlegung Aufmerksamkeit erregen oder sich
selbst als Held inszenieren.
Zur Legung von Bränden ist kein besonderer Mut erforderlich. Nur beim ersten
Brand hat der Täter noch Hemmungen.
Sie entfallen oft sehr schnell bei einer
einmal geglückten Brandlegung. Konstant bleibt in aller Regel der Zeitpunkt
der Brandstiftungen (z. B. Dämmerung,
Nachtzeit, in bestimmten Stunden,
mondhelle, regnerische Tage usw.).
Die einen „wollen“ zündeln (Typ 1), die
anderen „müssen“ es (Typ 2). Es hat sich
zum Beispiel herausgestellt, dass die
weitaus häufigste Ursache für funktionsorientierte
Serienbrandstiftungen
(Typ 1) Probleme im privaten, zwischenmenschlichen Bereich sind. Beziehungstaten aus Rache, Neid, Enttäuschung
und Eifersucht stehen neben Vandalismus ganz oben auf der Motivliste. Viele dieser Brandstifter sind antisoziale/
dissoziale Persönlichkeiten. Es kann sich
hier um überaus schwierige Partner, Familienmitglieder, Bekannte, Nachbarn,
Arbeitskollegen, Vorgesetze, Untergebene oder Fremde im Alltag handeln.
Zum einen besteht ein tiefgreifendes
Muster von Missachtung und Verletzung
der Rechte anderer, und das schon seit
jungen Jahren. Dabei wird rücksichtslos
BDB-NACHRICHTEN 2/2012
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Brandschutz
die Sicherheit anderer (aber auch die eigene) missachtet. Kurz: Sie sind verantwortungslos, herzlos, ohne Reue, kein
Schuldbewusstsein, unfähig, aus negativen Erfahrungen, ja sogar Bestrafungen
zu lernen. Dafür haben sie die Neigung,
ihre Verfehlungen zu beschönigen, gewissenlos zu rechtfertigen oder gar andere zu beschuldigen.
Der feuersüchtige Serienbrandstifter(Typ
2) dagegen handelt quasi absichtslos (irrational). Er ist jedoch oft „werkorientiert“ und schaut auch bei Feuern zu, die
er nicht gelegt hat. Er erfreut sich, so die
Experten, am Feuer wie an einem Kunstwerk. Ihn treibt ein unbestimmtes Lustgefühl. Es geht ihm um die Macht des
Feuers, das Knistern, Züngeln, Peitschen
der Flammen. Der zweite Typ handelt
aus „triebhafter, irrationaler Bedürfnisbefriedigung“. Er ist „feuersüchtig“ und
verweilt deshalb oft am Brandort. Ihm
geht es primär um das Flammen-Spektakel.
Diese Brandstiftungen sind sehr schwer
aufzuklären, da die Täter in den meisten Fällen als Einzeltäter auftreten, die
Brände oft erst bei Dunkelheit legen und
nur selten Spuren hinterlassen, welche
direkt zum Täter führen.
Aspekte des baulichen Brandschutzes –
vom Keller bis zum Dach
Treppenräume sind ein wesentlicher Bestandteil des vertikalen Rettungswegs
aus Geschossen, die nicht zu ebener Erde
liegen. Sie dienen sowohl als sicherer
Rettungsweg für die Nutzer eines Gebäudes als auch als Hauptangriffsweg
für die Feuerwehr.
Ein Treppenhaus dient auch als Fluchtmöglichkeit der Bewohner, sollte es in
einer Wohnung zu einem Brand kommen. In älteren Häusern ist das Treppenhaus meist eine zentrale Konstruktion
innerhalb eines Gebäudes. Viele dieser
Treppenhäuser liegen an einer der Außenwände und können mit zu öffnenden Fenstern auf den Treppenpodesten
natürlich belichtet, belüftet und „entraucht“ werden. Sind diese Treppenhäuser durch entsprechende Türen zu anderen Nutzungseinheiten (Wohnungen,
Flure) abgeschlossen und haben keine
weiteren Funktionen, erfüllen sie die
BDB-NACHRICHTEN 2/2012
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brandschutztechnischen Anforderungen
als „außenliegende Treppenhäuser“. Diese Treppenhäuser sollten keine Brandlasten enthalten. Allerdings sind bei vielen
die Stufen und Geländer aus jahrzehntelang mit Wachsen und Ölen behandeltem
Holz. Ein weiterer Nachteil dieser Treppenkonstruktionen ist, dass sie vom Keller- bis zum Dachbodenabschluss ohne
Unterbrechung geführt sind. Genau diese
Konstruktion bringt im Brandfall erhebliche Nachteile mit sich. Der Brand kann
sich extrem schnell nach oben hin ausbreiten. Bei älteren Gebäuden mit mehr
als fünf Vollgeschossen wird eine Forderung des Brandschutzes nicht erfüllt.
Eine Rauchabzugsvorrichtung in der
Größe von 5 % der Grundfläche, jedoch
mindestens 1 m2, die vom Erdgeschoss
und vom obersten Treppenabsatz zu öffnen sein muss, ist bei diesen Gebäuden
nicht vorhanden und auch nicht erforderlich.
Einer entsprechenden baulichen Veränderung steht jedoch der Bestandsschutz
entgegen.
Aspekte der Brandausbreitung –
Kaminwirkung und Grabeneffekt
Warum hat auch die schnellste Feuerwehr kaum eine Chance? Das besonders Gefährliche an Bränden in diesen
Treppenhäusern ist der Mix aus vielen
für sich genommen eigentlich wenig gefährlichen Umständen, die jedoch beim
Zusammentreffen eine unter Umständen
tödlich verlaufende Kettenreaktion auslösen können.
Die Brandlast eines Kinderwagens ohne
Bettzeug oder eines gefüllten Gelben
Sacks ist nicht besonders groß. Wesentliche Materialien sind jedoch aus Kunststoff oder Plastik. Nach der Entzündung
kommt es zu einer relativ schnellen Umsetzung und der Entstehung von relativ
großen giftigen Rauchmengen (z. T. im
Verhältnis 1:800, d. h. aus 1 cm³ Kunststoff bzw. Plastik werden bis zu ca. 1.000
cm³ Rauch). Unter freiem Himmel wäre
ein derartiger Brand keine Bedrohung,
sondern höchstens eine Umweltverschmutzung.
Für die Zündung sind weder zusätzliche Brandlegungsmittel noch Brandbeschleuniger notwendig. Die freigesetzte
Energie über die Flamme eines Feuerzeugs ist ausreichend. Und nicht die
Flammen aus dem Kinderwagen oder
dem Gelben Sack bringen den Tod. Es
sind die entstehende Rauchentwicklung
und dann anschließend die schnelle
Rauchausbreitung im Treppenhaus nach
oben.
Jetzt wirken sich die Nachteile der ohne
Unterbrechungen geführten Treppenkonstruktion aus. Eine Kombination aus
der dann entstehenden „Kaminwirkung“
und dem „Grabeneffekt“ (siehe unten)
beschleunigt die Rauchausbreitung nach
oben abermals.
Im Bereich vor dem Dachboden kommt
es zu einem Stau dieser Rauchmengen,
denn eine Entrauchung, z. B. über eine
Rauch- und Wärmeabzugsvorrichtung,
ist in der Regel nicht vorhanden.
Schon nach wenigen Minuten herrschen
im oberen Stockwerk Temperaturen von
ca. 180 bis 200 °C. Wird jetzt von einem Bewohner in diesem Stockwerk die
Wohnungstür geöffnet, ist nicht nur die
Sicht, sondern auch das Atmen erheblich
behindert.
Je nach Brandmaterial (Kunststoffe,
Plastik etc.) ist der Rauch stark toxisch.
Schon wenige Atemzüge reichen, um
Bewusstlosigkeit und den Tod herbeizuführen.
Bereits Temperaturen über 70 °C führen
25
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Brandschutz
zu Verbrennungen 2. Grades. Neben der Sichtbehinderung und
einer CO-Vergiftung kommt es bei Temperaturen um 200 °C
auch noch zu Verbrennungen 2. und 3. Grades. So erging es der
Studentin im dargestellten Fall.
Der Flammenbrand im Eingangsbereich des Treppenhauses
bleibt in der Zwischenzeit immer noch auf die unmittelbare Umgebung und die dort befindlichen brennbaren Stoffe begrenzt.
Die Rauchentwicklung sowie Rauchausbreitung sind davon
nicht betroffen und gehen unvermindert weiter. Doch jetzt
kommt den Rauchgasen von unten der sich unterm Dach stauende Rauch von oben entgegen.
Jetzt ist allen Bewohnern oberhalb des Brands im Eingangsbereich des Treppenhauses nicht nur die einzige Fluchtmöglichkeit versperrt, sondern sollten sie die Wohnungstür öffnen
und die Wohnung in das sich ständig weiter mit Rauch füllende
Treppenhaus verlassen, begeben sie sich in tödliche Gefahr zu
ersticken. Auch ein eventuell vorgesehenes Öffnen der Fenster
auf den Treppenpodesten ist nicht mehr möglich.
Mit dem sich immer weiter verdichtenden Rauch in den verschiedenen Stockwerken steigen neben der Giftkonzentration
auch die Temperaturen weiter an. Jetzt beginnt der Abbrand
der Stufen und Geländer des hölzernen Treppenhauses. Dieser
Abbrand führt zum weiteren Temperaturanstieg. Die Temperaturen sind jetzt in einem Bereich, dass der Putz beginnt, bis
auf das rohe Mauerwerk abzuplatzen. Stufen und Geländer der
hölzernen Treppenkonstruktion sowie die Fensterrahmen beginnen zu verkohlen. Die Temperaturen liegen bei ca. 1.000 °C.
Während auf den oberen Stockwerken die Temperaturen steigen, erlischt der Entstehungsbrand im Kinderwagen oder den
– in obigen Fall – Mülltonnen. Es blieben nur noch Metallteile
des Kinderwagens zurück.
Die Feuerwehr ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht an der Brandstelle. Selbst die beste Feuerwehr der Welt kann diesen Wettlauf
nicht gewinnen.
Rechtliche Aspekte
Immer wieder Ärger gibt es um das Abstellen von Gegenständen in Treppenhäusern und Fluren. In manchen Gebäuden ist es
üblich geworden, im Treppenhaus und auf den Fluren vor den
Wohnungseingangstüren Einrichtungsgegenstände, z. B. Teppiche, Garderobenständer, Schirmständer und Kommoden zu
hinterlassen. Die rechtliche Lage in solchen Fällen ist noch unbefriedigender. Dazu gehören auch Kinderwagen im Eingangsbereich des Treppenhauses.
Nach den jüngsten
Treppenhausbränden in Berlin forderte der Vorsitzende des Haus- und
Gr undbesitzer vereins Wilmersdorf,
Wolfgang Becker,
erneut eine Änderung der Rechtspre26
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chung: „Vermieter dürfen nicht verpflichtet werden, Kinderwagen in Hausfluren zu tolerieren.“ Immer wieder urteilen Richter,
sofern keine zumutbare andere Abstellmöglichkeit vorhanden
ist, dürfen Kinderwagen vorübergehend im Hausflur abgestellt
werden, da dies „selbstverständlich, sozialüblich und Element
der Zweckbestimmung der Anlage“ sei. (OLG Hamm, 15 W
444/00). Das gilt selbst dann, wenn der Zugang eines Bewohners zu seiner Wohnung durch den Kinderwagen nur noch 45
Zentimeter breit ist. Das Amtsgericht Braunschweig hat einer
Mutter das Recht zugestanden, ihren Kinderwagen unter den
Briefkästen zu parken, da diese einfach erreicht werden könnten, indem man den Wagen beiseite schiebt (121 C 128/00).
Auch Gehhilfen für Alte oder Kranke wie Rollatoren dürfen
zusammen geklappt im Hausflur stehen gelassen werden (LG
Hannover, 20 S 39/05). Fußmatten dürfen nach vorherrschender Auffassung im Flur vor der Wohnungstür liegen (LG Berlin,
63 S 509/89).
Auf der anderen Seite darf eine Hausordnung nicht über die im
Gesetz geregelten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter hinausgehen, sondern nur ausführende Bestimmungen
enthalten. Gegenstände in Treppenhäusern? Viele Eigentümer
und Bewohner von Mehrfamilienhäusern stellen sich die Frage,
ob das zulässig ist. Auch der Feuerwehr machen Gegenstände
in Treppenhäusern immer wieder Sorgen. Schließlich ist das
Treppenhaus oft der einzige Fluchtweg. Gibt es eine eindeutige
Regelung? Eindeutig ja. Sie stehen in den Landesbauordnung.
Danach müssen Treppenhäuser als Fluchtwege grundsätzlich
von Stolperfallen und Brandlasten freigehalten werden. Ein
Kinderwagen darf zu keiner Zeit, also auch nicht vorübergehend, den Fluchtweg für die Bewohner bzw. den Rettungsweg
für die Feuerwehr versperren, da es sich hierbei um ein übergeordnetes, öffentliches Interesse handelt.
Das Bayerisches Oberstes Landesgericht (Beschluss vom 19. Februar 1998, 2Z BR 135/97) oder das Oberlandesgericht München
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Brandschutz
(Beschluss vom 15. März 2006, 34 Wx
160/05) untersagten z.B. die Anbringung
von Garderoben.
Nach dem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Münster kann dann durch
eine Ordnungsverfügung bestimmt werden, dass diese Gegenstände aus dem
Treppenhaus und den Fluren zu entfernen sind.
Das Gericht ging noch weiter und entschied, dass dies grundsätzlich auch
dann gilt, wenn die nutzbare Breite des
Rettungsweges unter Berücksichtigung
der vorhandenen Gegenstände die Anforderungen der Bauordnung erfüllt, d.h.
es gilt auch für Schirm- oder Garderobenständer aus Metall, die nicht feuergefährlich sind und die Ausbreitung eines
Brandes in Treppenhäusern nicht fördern. Auch diese Gegenstände, die nicht
brennen, sind im Bereich von Rettungswegen gefährlich. Der Rettungsweg
wird enger, was bei einer Verqualmung
unter Umständen nicht zu erkennen ist.
Es kann auch nicht damit argumentiert
werden, der Gegenstand lasse noch einen Rettungsweg in einer Breite von 90
cm frei. (OVG-NW – Aktenzeichen: 10 B
304/09 – I. Instanz VG Düsseldorf, 25 L
1831/08).
Damit folgt das Gericht höchstrichterlicher Rechtsprechung, wonach eine
konkrete Gefahr dann anzunehmen ist,
wenn im konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich
gerechnet werden muss (BVerwG vom
26.6.1970, NJW 1970, 1890). Somit kann
eine konkrete Gefahr nicht schon allein wegen eines bislang schadenfreien
Zeitablaufs ausgeschlossen werden (OVG
NRW vom 29.3.1983 – 7 A 1549/82).
Vielmehr spricht das VG Münster von
einem Glücksfall, wenn es in einem Gebäude noch nicht zu einem Brand gekommen ist.
Gibt es eine nun verbindliche Regelung?
Ganz klar: Ja. Sie steht in der Landesbauordnung. Damit steht eine gesetzliche
Regelung gegen sogenannten „Richterrecht“ im zivilrechtlichen Bereich.
Danach müssen Treppenhäuser grundsätzlich von „Stolperfallen“ und Brandlasten, der verschiedensten Materialien,
freigehalten werden. Das sind alle Materialien, die brennen können, also zum
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Beispiel auch kleine Schränke, Schuhregale oder eben Kinderwagen.
Übrigens gilt dies für die gesamte Breite
des Treppenhauses, d.h. es spielt keine
Rolle, ob neben einem Kinderwagen oder
dem kleinen Schuhregal vor der Wohnungstür viel oder wenig Platz zum Vorbeigehen besteht.
Ein letzter Aspekt. Wie verhält es sich,
wenn die Eigentümer oder Mieter einer
Meinung sind bzw. einem zivilrechtlichen Urteil folgen und gegenseitig dulden, dass Kinderwagen ins Treppenhaus
gestellt werden?
Auch für sie gelten die Vorschriften der
Landesbauordnung. Das Treppenhaus ist
und bleibt der erste Fluchtweg. Deshalb
können sie nicht auf der Grundlage eines
gerichtlichen Urteils oder durch einen
Beschluss in der Eigentümerversammlung diese Vorschriften für sich außer
Kraft setzen. Es wäre ja auch zum Beispiel nicht zulässig, dass die Balkongeländer abgebaut werden.
Vorbeugende Maßnahmen
Die Polizei macht über Aushänge an
Haustüren und über die Presse auf dies
Problem aufmerksam und rät: „Wichtig
ist, dass man die Haustüren nachts verschließt“. So können Mietvertrag und
Hausordnung vorsehen, dass die Haustür
nachts aus Sicherheitsgründen von den
Mietern verschlossen werden muss (AG
Hannover 544 C 8633/06). Die in den
Nachtstunden verschlossene Haustür ist
kein Wohnungsmangel, ein Schild an
der Innentürseite: „Die Haustür ist ab
22.00 Uhr abzuschließen“, muss nicht
entfernt werden, entschied das Gericht.
Schon in der Vergangenheit hatte das
LG Wuppertal (Rechtspfleger 1972, 451
ff.) für eine entsprechende Gebrauchsregelung (§ 15 Abs. 2 WEG) gefordert,
dass die Interessen der Beteiligten am
Offen- oder Geschlossenhalten der Haustüre gegeneinander abzuwägen sind und
festgestellt, dass ein Beschluss, der in
Wohngebäuden mit Eigentumswohnungen das Offenhalten der Haustüre gestattet, nicht ordnungsgemäß ist, wenn
er berechtigten schutzwürdigen Interessen der Minderheit zuwiderläuft und seine Auswirkungen sich im Wesentlichen
gegen diese richtet.
Doch so einfach ist das nicht! Denn kein
Bewohner ist verpflichtet, die Haustür
abzuschließen. Vielmehr stellt das Abschließen der Haustür ggf. sogar ein
rechtswidriges Verhalten dar. Das Verschließen der Ausgangstür ist ein Verstoß
gegen Bestimmungen des Brandschutzes
und kann sowohl öffentlich-rechtliche,
nämlich bauordnungsrechtliche, als
auch privatrechtliche, nämlich nachbarschaftsrechtliche, Rechtsfolgen nach
sich ziehen. Bestimmungen in Hausordnungen, die die Bewohner zum Abschließen der Haustür verpflichtet,
gem. § 134 BGB in Verbindung mit der
bauordnungsrechtlichen Generalklausel sind also sogar unwirksam, weil sie
die Bewohner zu einem gesetzwidrigen
Verhalten verpflichtet. Haustüren dürfen aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht verschlossen werden. In jedem
Gebäude muss ein erster Rettungsweg
in einer festgelegten Entfernung von
jeder Nutzungseinheit ins Freie führen,
dass die Ausgangstüren abgeschlossen werden, würde hingegen nicht die
Errichtung, sondern den Betrieb eines
gemäß den Brandschutzbestimmungen
errichteten Gebäudes betreffen. (Siehe Simon (Hrsg.): Kommentar zur Bay.
Bauordnung, 12. Aufl. Stand: Mai 1999,
Art. 38 Rdn. 9). Es bleibt ein Sicherheitskonflikt. Auf der einen Seite erschwert
das Verschließen der Haustür den Zutritt
für Brandstifter und damit insbesondere
in den Nachtstunden die Sicherheit der
Hausbewohner vor möglichen Brandstiftungen erhöht. Andererseits erschwert
die verschlossene Haustür eine mögliche Flucht im Notfall oder den Zutritt
für Rettungskräfte. In dieser Situation
muss der „Vermieter“ eine Interessenabwägung durchführen. Hier entscheidet sich, welchen Kostenaufwand dem
„Vermieter“ die Sicherheit wert ist. Dies
sollte jedoch schon vom Planer mit berücksichtigt werden.
Schlussfolgerung Zeit zum Umdenken!
Es gibt Lösungsangebote für beide Seiten, Mieter und Vermieter, z. B. verschließbare Kinderwagenboxen, die im
Freien aufgestellt werden können.
Doch solange es noch Treppenhäuser aus
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Brandschutz
dem Anfang des 20. Jahrhundert ohne
Entrauchung gibt, sollten die Bewohner
aufgeklärt werden, wie sie sich im Brandfall richtig verhalten sollen. Das Treppenhaus ist erster Fluchtweg. Nach dem
erneuten Tod von drei Menschen in Berlin wegen eines angezündeten Kinderwagens, sollten Richter in Mietrechtssachen
an Zivilgerichten sich in ihren Urteilen
ihren Kollegen von den Verwaltungsgerichten endlich anschließen. Leben und
Gesundheit als höherwertige Rechtsgüter unseres Grundgesetzes sollten gegenüber anderen Rechtgütern, wenn es z. B.
um die Nichtzumutbarkeit, Kinderwagen
in obere Stockwerke zu tragen, geht.
Auch das Problem mit dem verschließen
der Haustür lässt sich lösen. Durch ein
entsprechendes Türschloss, was es zum
Beispiel für Hotelzimmertüren gibt.
Aber auch der Gesetzgeber muss
reagieren!
1. Eine lebensrettende Maßnahme wäre,
Treppenhäuser
von
Wohngebäuden
schon ab drei Stockwerken mit Entrauchungsvorrichtungen auszustatten.
2. Der Bestandsschutz für bestehende
Gebäude aus dem Anfang des vorigen
Jahrhunderts sollte mit Blick auf den
Einbau von Entrauchungsvorrichtungen
aufgehoben werden.
Und die Feuerwehren?
Auch die Feuerwehren müssen lernen zu
akzeptieren, dass sie heute an Grenzen
stoßen, die weder durch Engagement,
Schnelligkeit oder Aufopferungsbereitschaft kompensiert werden können. Dies
gilt nicht zuletzt für den Einsatz von
Rettungsgeräten. Die Ermöglichung der
Flucht aus eigener Kraft sollte immer
dem Einsatz von Rettungsgeräten vorgezogen werden.
Was wird mit den Bewohnern?
Doch solange es diese Treppenhäuser
noch gibt, sollten die Bewohner aufgeklärt werden, wie sie im Brandfall richtig
verhalten sollen. Dazu gehören:
+in der Wohnung bleiben,
+die Wohnungstüren zulassen,
+die Feuerwehr alarmieren,
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Der Grabeneffekt (engl. trench effect)
ist eine Überlagerung von zwei Phänomenen: dem Coanda-Effekt aus der
Strömungsdynamik und dem FlashOver aus der Branddynamik. Der Grabeneffekt tritt auf, wenn ein Feuer
in der Nähe einer steilen Oberfläche
brennt. Die Flammen streben nicht,
wie man es erwarten würde, nach
oben, sondern legen sich gemäß dem
Coanda-Effekt auf die Oberfläche.
Die Flammen heizen die Oberfläche
oberhalb des Brands so weit auf, dass
es einerseits zum Ausschwitzen von
Pyrolysegasen kommt, andererseits
die Entzündungstemperatur der Oberfläche erreicht wird. Dann kommt es
in Übereinstimmung mit der FlashOver-Theorie zu einer Durchzündung,
bei der schlagartig die gesamte schräge Oberfläche in Flammen steht. Die
Flammen schießen wie aus einem
Flammenwerfer über das obere Ende
der schiefen Ebene hinaus, wobei
enorme Temperaturen entstehen. Dadurch kann es zum Entzünden des
Raums oberhalb der Schrägen kommen.
Quelle: Wikipedia, die
freie Enzyklopädie
+die Fenster zur Straße öffnen,
+sich am Fenster/auf dem Balkon bemerkbar machen,
+Ruhe bewahren und auf die Feuerwehr
warten.
Übrigens die meisten der noch massiven
Wohnungstüren in diesen alten Gebäuden halten dem Brand 10 bis 15 Minuten
stand.
Vorbeugung durch Sicherheitspartnerschaften!
Die Intensivierung der Zusammenarbeit von Polizei, Feuerwehr, Versicherer, Jugend- und Sozialarbeitern sowie
Grundstückeigentümern in kommunalen
Sicherheitspartnerschaften in den USA
haben gezeigt, dass Serienbrandstiftungen und Formen unsozialen Verhaltens
(„anti-social behaviour“) nicht voneinander getrennt werden dürfen.
In den letzten Jahren fand dieses „Task
Force“ Modell zunehmend auch bei Ermittlungen von Serienbrandstiftungen
in UK Anwendung. Sie wurden speziell
im Kampf gegen Brandstifter vom „Home
Office“ und dem „Office of the Deputy Prime Minister“ ins Leben gerufen.
1998 hat das Home Office eine Studie zu
diesem Thema in Auftrag gegeben. Auf
der Grundlage dieser Studie wurde unter
der Bezeichnung „Arson Control Forum“
(ACF) von der britischen Regierung im
Oktober 2000 ein nationales Forum zur
Bekämpfung von Brandstiftungen eingerichtet. Bereits im April 2001 startete
das ACF eine sogenannte Initiative neuer Bekämpfungsprojekte(„New Projects
Initiative“), um die Zahl an Brandstiftungen durch ein Spektrum verschiedener Interventionen zu reduzieren. Die
Übernahme des amerikanischen „Task
Force“-Modells wurde durch das neue
Feuerwehrgesetz in UK noch weiter begünstigt. Derartige „Task Forces“ bestehen heute in vielen Teilen des UK.
Insbesondere in den skandinavischen
Ländern gibt es bereits entsprechende
Aktivitäten. So bestehen ähnliche „Task
Forces“ seit einigen Jahren auch erfolgreich in Schweden. Zwischenzeitlich gibt
es auch ein entsprechendes europäisches
Projekt.
Sicherheitsfachwirt (FH) Frank D. Stolt,
MSc, MSc, MA, MIFireE
Mannheim
Studierter Brandschützer, Sicherheitstechniker und Kriminologe; tätig als
Brandsachverständiger
sowie
aktiver Feuerwehrmann und „Technischer
Fachberater Feuerwehr“ der Feuerwehr
Mannheim.
BDB-NACHRICHTEN 2/2012
18.06.12 14:21
Bayerische Ingenieurekammer Bau
„Souveränität, Weitblick und Kompetenz“
Bayerischer Innenminister lobt Engagement des BayIKa-Präsidenten
München (16.05.2012). Die Leistungen
der bayerischen Ingenieure im Bauwesen
standen im Mittelpunkt des Empfangs
anlässlich des 70. Geburtstags von Dr.Ing. Heinrich Schroeter, Präsident der
Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, der
am 15. Mai 2012 in München stattfand.
Der bayerische Innenminister Joachim
Herrmann ließ es sich nicht nehmen,
dem Jubilar persönlich zu gratulieren.
In seiner Laudatio würdigte der Minister Dr. Schroeters Engagement und seine
Verdienste für das Bauwesen in Bayern.
„Ihr innerer Antrieb, etwas zu verändern
und zu verbessern und damit dem Gemeinwohl zu dienen, zieht sich wie ein
roter Faden durch Ihr Leben“, sagte Joachim Herrmann.
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau
sei für die Staatsregierung ein zuverlässiger und kompetenter Partner, hob
Minister Herrmann hervor und bedankte
sich bei Dr. Schroeter für sein persönliches Engagement und die sehr gute Zusammenarbeit. Mit Blick auf die Zukunft
sagte er: „Wir können gemeinsam vieles
bewegen und verbessern.“
Ministerialdirigent Dipl.-Ing. Univ. Helmut Schütz, 1. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, sagte
in seiner Begrüßung: „Ich habe Heinrich
Schroeter als Menschen kennen gelernt,
Die Bayerische IngenieurekammerBau mit Sitz in München vertritt
die beruflichen Belange ihrer mehr
als 6.000 Mitglieder. Dabei handelt es sich um Ingenieure aus dem
Bauwesen. Zu den wesentlichen
Aufgaben der Kammer gehören die
Beratung der Mitglieder, der Schutz
der beruflichen Belange, die Überwachung der Erfüllung der beruflichen Pflichten, die Förderung
der Baukultur, Wissenschaft und
Technik sowie die Stärkung der Eigenverantwortung, Unabhängigkeit
und Fachkompetenz. Die Bayerische
Ingenieurekammer-Bau wurde 1990
gegründet und ist eine Körperschaft
des Öffentlichen Rechts. Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium des Innern.
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123223_BDB-2-2012_03-33.indd 29
Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann, Dr.-Ing. Heinrich Schroeter mit Ehefrau und
Ministerialdirigent Dipl.-Ing. Univ. Helmut Schütz, 1. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
Foto: © BayIKa
der offen und ehrlich seine Meinung
vertritt – und dabei immer ausgleichend
und verbindend ist. Er ist im besten Sinne ein Ingenieur der alten Schule: präzise, unprätentiös, bescheiden und rundum
ehrlich. Mit diesem Auftreten hat er hohes Ansehen erworben und das Bild der
Kammer nach außen wie innen geprägt“.
Auch Michael Sedlmair, 1. Bürgermeister
von Ismaning und 2. Stellvertretender
Vorsitzender des Bayerischen Städtetags,
Franz X. Peteranderl, Präsident des Landesverbands Bayerischer Bauinnungen,
und Hans Dörr, 1. Vizepräsident der Bayerischen Architektenkammer, lobten in
ihren Grußworten Dr. Schroeters Leistungen und dankten ihm für das partnerschaftliche Miteinander.
Dr.-Ing. Heinrich Schroeter wurde im
April 2007 zum Präsidenten der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau gewählt
und im November 2011 mit einer Mehrheit von 97 Prozent für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt. Schroeters Einsatz
für die Belange der am Bau tätigen Ingenieure begann bereits in Studientagen
als Sprecher der Fachschaft Bau an der
TU München. Seit Gründung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau im Jahr
1990 ist er Mitglied der Vertreterversammlung, dem „Parlament der Ingenieure“, und arbeitete von Anfang in verschiedenen Gremien der Kammer mit.
In seiner Dankesrede bekräftigte Dr.-Ing.
Heinrich Schroeter, sich auch weiterhin
Der Bayerische Innenminister Joachim
Herrmann bei seiner Laudatio auf Dr.-Ing.
Heinrich Schroeter
Foto: © BayIKa
intensiv für die bayerischen Ingenieure
im Bauwesen einsetzen zu wollen. „Besonders liegt mir die Nachwuchsförderung am Herzen, denn wir wollen und
müssen sicherstellen, dass die Qualität
der Ingenieurleistungen ihr hohes Niveau hält und der Titel „Diplom-Ingenieur“ auch weiterhin ein Markenzeichen
für solide und verlässliche Arbeit bleibt“,
sagte der Jubilar. „Ein weiteres wichtiges
Ziel für die Zukunft ist es, die öffentliche Wahrnehmung des Berufsstandes zu
stärken. Zudem muss eine angemessene
Vergütung der Ingenieure im Bauwesen
sichergestellt und ihre beruflichen Rahmenbedingungen weiter verbessert werden. Einiges ist schon erreicht oder auf
einem guten Weg. Aber es gibt noch viel
zu tun!“, so Schroeter weiter.
29
18.06.12 14:21
Projektbericht
Lichter Lernort
Glaslieferung aus einer Hand für erweiterte RW-Fakultät der Universität Bayreuth
Der Erweiterungsbau der Rechts- und
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
an der Universität Bayreuth sorgt mit
seinem markanten schräg gestellten Hörsaalgebäude für Aufsehen. Der Neubau
bietet auf 4.800 m2 Platz für 14 Seminarräume und zwei große Hörsäle. Sonnenund Wärmeschutzgläser von gleich drei
CLIMAplusSECURIT-Partnern
sorgen
für ein gutes Lern- und Arbeitsklima in
den neuen großzügigen Gebäuden.
Wärmeschutz, Sicherheit sowie dauerhafter und flexibler Sonnenschutz: Beim
Neubau der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Bayreuth waren die Anforderungen
an die Verglasung komplex. Für einen
hohen Tageslichteinfall wurden im neuen Seminargebäude Fensterbänder mit
Sonnenschutzbeschichtung in die Decke
eingelassen, in der Front des großen Foyers ist gebäudehoch Jalousie-Isolierglas
verbaut, ebenso wie an den Stirnseiten und in der Bibliothek. Alle anderen
Fenster wurden mit Wärmeschutzglas
ausgestattet. Die Gläser fertigten die drei
CLIMAplusSECURIT-Partner Glas Herzog, Thiele Glas und Glaskontor Erfurt,
das die Lieferung und Montage aller Gläser übernahm.
Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät an der Universität
Bayreuth erfreut sich bei Studierenden
großer Beliebtheit. Mit der Erweiterung
der bestehenden Gebäude sollte mehr
Platz für die zurzeit ca. 4.800 Studierenden geschaffen werden. Die Aufgabe für
das Architekturbüro Grabow + Hofmann
bestand darin, die heterogenen Formen
der Bestandsgebäude mit dem Neubau zu
einem Ensemble zu vereinen. Dafür entwarfen die Architekten zwei klare und
kompakte Baukörper, in denen zum einen Büros und Seminarräume, zum anderen die Bibliothek untergebracht sind.
Im Hauptgebäude sollen auch fakultätsübergreifende internationale Kongresse
stattfinden. Als Akzent und als Markierung des neuen Hauptzugangs fungiert
das davor gesetzte Hörsaalgebäude. Dessen Form spiegelt die Funktion wider, indem es schräg aufragend den ansteigenden Sitzreihen im Inneren folgt. Für eine
lichte und großzügige Atmosphäre sor30
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Verglastes Foyer
Foto: Rick Jannack
gen im großen Foyer die Jalousiegläser
SGG CLIMAPLUS SCREEN. Sie ermöglichen durch die verstellbaren Jalousien
zwischen den Scheiben einen variablen Sonnenschutz. An den Stirnseiten
des Seminargebäudes, wo sich Besprechungsräume befinden, lässt sich der
Sonnenschutz durch jeweils 3,70 m hohe
SGG CLIMAPLUS SCREEN-Scheiben
regeln. Auch in der in einem separaten
Baukörper untergebrachten Bibliothek
hilft das hier als Dreifach-Isolierglas
ausgeführte Jalousieglas, Bücher und
Lesende je nach Bedarf vom einfallenden
Sonnenlicht abzuschirmen. Montiert
wurden die Jalousiegläser bei Glas Herzog im oberrheinischen Waghäusel. Die
61 als Zweifach-Isolierglas und 54 als
Dreifach-Isolierglas gefertigten Scheiben sind mit der Jalousie ISOscreen TV16
Mod. 2 von Kuzman Glas ausgestattet,
die gedreht und gewendet, aber nicht
hochgefahren werden kann. Der Antrieb
erfolgt über zwei diagonale zueinander
versetzte DC-Motore 24V. Der besondere
Aufbau ermöglicht einen leichten Wechsel der Motor- und Getriebeeinheit. „Der
Transport dieser Scheiben war eine logistische Herausforderung, da die Isolierglaseinheiten mit Jalousie im Scheiben-
@CLIMAplusSECURIT-Partner
zwischenraum nur hochkant mit einem
Innenlader befördert werden können“,
so Sandro Lamprecht vom Glaskontor
Erfurt. Lamprecht hatte die Bauleitung
bei der Lieferung und dem Transport der
Gläser inne und koordinierte die Zusammenarbeit der Glashersteller.
Viel Helligkeit lassen auch die im Dach
des Büro- und Seminartrakts eingebauten Fensterbänder mit dem Sonnenschutzglas SGG COOL-LITE SKN 154 in
die darunter liegenden Gänge und Flure
und schützen zugleich vor Überhitzung.
Alle anderen Fenster des Gebäudes, sowie die als Modellscheiben in Sondergrößen gefertigten Gläser des Hörsaalgebäudes, sind mit Wärmeschutzglas SGG
CLIMAPLUS ULTRA N hergestellt und
sorgen so für ein gutes Lernklima. Dank
guter Organisation gelang es, die Lieferungen aller beteiligten Glashersteller
genau abzustimmen und so den ambitionierten Zeitplan zur Fertigstellung einzuhalten.
CLIMAplusSECURIT-Partner
www.climaplus-securit.com
BDB-NACHRICHTEN 2/2012
18.06.12 14:21
Projektbericht
ADAC-Zentrale, München
Eye-Catcher in Münchens Skyline
Hochhaus und Flachbau des ADAC: Gelungenes Ensemble / 12.000 Quadratmeter Glas im Stahlkorsett
Den Ausdruck „gelber Engel“ kennt jedes
Kind und ein Großteil der rund 17 Millionen Mitglieder hat schon einmal die
Pannenhilfe des Unternehmens genutzt:
Die Rede ist von Europas größtem Automobilclub, dem ADAC. Bis dato führte
er mehr als 2.400 Mitarbeiter an sechs
Münchener Standorten. Seit kurzem ist
die neue Zentrale in Münchens Westen
in Betrieb, die alle Mitarbeiter unter einem Dach zusammenführt. Der beeindruckende Komplex besteht aus einem
fünfstöckigen geschwungenen Sockelbau, aus dem ein 18 Stockwerke hoher
Büroturm aus Glas und Stahl auf­ragt –
ein vielfarbig schillernder Blickfang in
Münchens Skyline. In Fassade und Glasdach sorgen ipasol Sonnen­
schutzglas
und iplus E Wärmedämmglas von Interpane für Ta­geslicht durchflutete Räume,
exzellenten Schutz vor sommerlicher
Überhitzung und effektive Wärmedämmung.
des mehr als 92 Meter hohen Büroturms.
Dieser kragt wagemutig acht Meter weit
über den Flachbau hinaus – in Richtung
der angrenzen­
den Bahnlinien. Damit
sich das Foyer trotz hohem Glasanteil
nicht aufheizt, kommt hier ipasol platin
25/15 Sonnenschutzglas von Interpane
zum Einsatz. Es verfügt über einen gWert von 15 Prozent – und gewährleistet damit einen wirksamen Schutz vor
aufheizender Sonnenstrahlung. Dies
reduziert den Klimatisierungsaufwand
erheb­
l ich. Die Tageslichttransmission liegt mit T v = 25 Prozent eben­falls
niedrig, um bei hoch stehender Sonne
Blendeffekte zu vermindern. Der Isolierglasaufbau im Dach besteht wegen der
hohen Sicherheitsanforderungen außen
aus Einscheibensicherheits­g las mit HeatSoak-Test (ESG-H) und innen aus Verbundsicherheitsglas (VSG). Teilweise ist
die Außenscheibe zusätzlich mit einem
Siebdruck versehen.
Auf einer Bruttogeschossfläche von
129.500 Quadratmetern arbeiten die
Mitarbeiter aller Unternehmensbereiche – Versicherungen, Finanzdienste,
Autovermietung, Reisen und HandyAngebote – in einem von architektonischer Offenheit geprägten Ambiente. In
den oberen beiden Stockwerken Präsi­
dium und Geschäftsführung, darunter
Großraum- und Einzelbü­
ros und große
Besprechungsräume im jeweiligen Kern
jedes Stockwerks, bis hinunter zum Erdgeschoss. Dort finden die Mitarbeiter
eine Cafeteria, ein hausinternes Casino,
Räume für Schulungen, die Großdruckerei, die Küche, einen Lettershop und die
Packerei.
In den drei Untergeschossen des Komplexes liegen die vor den Augen der Öffentlichkeit verbor­genen 40 Prozent der
Gebäudefläche – mit Tiefgarage, zwei
topmodernen Rechenzentren, Technik
und Logistik sowie einem Lieferhof, in
dem sogar Sattelschlepper Platz haben.
Lichtdurchflutetes Foyer
Ein zentrales Foyer dient als repräsentative Lobby und ist gleichzeitig die zentrale Verteilstelle für alle Mitarbeiter, die
von hier aus über Rolltreppen und Lifte
gen Flachbaus
die Büros des fünfstöcki­
und die darüber liegenden 18 Hochhausetagen erreichen. Wer hier eintritt,
fühlt sich gegebenenfalls wie in ei­nem
gigantischen Bahnhof, denn die alles
überspannende gläserne Dachkonstruktion flutet jeden Winkel mit Tageslicht
und erlaubt den Ausblick auf die Fassade
BDB-NACHRICHTEN 2/2012
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Fassaden: Sonnen- und Wärmeschutz
Für die Fassaden des Sockelbaus und
des Hochhauses be­stand der Anspruch,
viel Tageslicht ins Gebäude zu lassen,
bei gutem Wärme- und Sonnenschutz.
Die Entwurfsarchitekten von Sauerbruch Hutton (Berlin) konzipier­ten eine
Verbundfensterfassade mit raumseitiger
Isoliervergla­sung. Außen ist der Isolierverglasung eine durch Siebdrucktechnik
veredelte Einfachverglasung vorgelagert, sodass eine permanente Hinterlüftung stattfindet. Die Öffnungsflügel der
Fenster können manuell bedient werden
– eine vorgelagerte Volumenstromregelanlage begrenzt jedoch die Zuluftmenge. Farbige Profile und teilflächiger
Siebdruck auf der Verglasung lassen das
Gebäude in 22 ver­schiedenen Farbtönen
schillern. Die Isolierverglasung sorgt für
optimales Raumklima, denn es kommt
ipasol neutral 70/39 Sonnenschutz- und
iplus E Wärmedämmglas von Interpane
ipasol platin 25/15 Sonnenschutzglas im
großflächigen Dach des Sockelbaus gewährleistet besonders hohen Sonnenschutz.
Foto: Stefan Liebl, Dillingen
zum Einsatz. ipasol neutral erfüllt sowohl äs­t hetisch als auch funktional hohe
Ansprüche: Neutrale Durch­
sicht, viel
Tageslicht und hoher Sonnenschutz. Das
Sonnenschutzglas gewährleistet eine
besonders hohe Tageslichttransmission
von T V = 70 Pro­zent, bei einem g-Wert
von 39 Prozent. An kalten Tagen sorgt
der Ug-Wert von 1,1 W/(m²K) (nach EN
673) für effektive Wärme­dämmung. Der
Energiebedarf für Heizung, Kühlung und
Kunstlicht wird somit minimiert – das
senkt die Betriebs­kosten und schont die
Umwelt.
Bautafel
Neue ADAC Zentrale, München
Objektadresse: Hansastraße 19-23,
80686 München
Bauherr: ADAC e.V.
Entwurfsarchitekt: Sauerbruch Hutton
Architekten, Berlin
Tragwerksplanung: Werner Sobek,
Stuttgart
Fassadenbauer: Josef Gartner GmbH,
EG-Fassade: Korsche
Siebdruck Dachverglasung: SGT,
Oelsnitz
Siebdruck Fassadenverglasung: BGT,
Bretten
Glasprodukte: ipasol neutral 70/39,
ipasol platin 25/15, iplus E
Glasveredler: Interpane Plattling
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BDB-Tipps
SELBSTSTÄNDIG IM PLANUNGSBÜRO
Selbstständig im Planungsbüro – BDB-Tipps für Existenzgründer
Selbstständig
im Planungsbüro
Das BDB-Bildungswerk hat gemeinsam mit dem JahrbuchVerlag erneut dieses Standwerk für Existenzgründer im Ingenieur- oder Architekturbüro publiziert. Das Handbuch
wurde komplett überarbeitet. Die 13 Fachautoren widmen
sich in ihren Beiträgen allen Themen, die für Gründungswillige relevant sind. Von der wirtschaftlichen Führung des
Büros, über Marketing bis hin zu Haftungsfragen reicht das
Spektrum der Themen. Natürlich werden auch Honorargestaltung und HOAI behandelt.
Selbstständig im Planungsbüro hilft nicht nur dem Existenzgründer, sondern ist auch für Architekten und Ingenieure interessant, die nach einigen Jahren der Freiberuflichkeit, die Strukturen im Büro optimieren möchten.
Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis ermöglicht
schnelles Auffinden aller relevanten Inhalte: Von Abnahme
bis Zielvereinbarung.
BDB-TIPPS FÜR EXISTENZGRÜNDER
Aktualisierte und erweiterte Ausgabe
Herausgeber:
BDB-Bildungswerk e.V., c/o BDB-Bundesgeschäftsstelle, Willdenowstraße 6, 12203 Berlin,
Fax: 0 30/84 18 97 22, [email protected]
Verlag:
Jahrbuch-Verlag Foester & Partner oHG,
Scholzenhof, Lindenstraße 15,
54579 Leudersdorf,
Tel.: 0 26 96/12 21,
[email protected]
ISBN 978-3-89296-094-2,
200 Seiten Paperback,
Preis 29,80 €
Für Mitglieder des BDB € 22,00 plus
€ 1,50 Porto und Versandkosten.
E-mail: [email protected]
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BDB-NACHRICHTEN 2/2012
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Impressum
Herausgeber:
BDB-Nachrichten München
Michael Götz, Matthias Manghofer
Verlag:
Gebr. Geiselberger Mediengesellsch. mbH
Martin-Moser-Straße 23
84503 Altötting
Telefon: 0 86 71 / 50 65 50
Redaktion & Layout:
BDB-Nachrichten Journal
Fritz Heinemann, GMG
Telefon: 0 89/36 04 74 20
[email protected]
Anzeigen:
A. Hölters, Anzeigenpreisliste 1/2008
Geschäftsstelle
BDB-Nachrichten Journal:
Hildeboldstraße 3
80797 München
Telefon: 0 89 / 36 04 74-0
Telefax: 0 89 / 36 19 23 50
Titelbild: Bauen im Bestand
Druck: Gebr. Geiselberger GmbH
Druck und Verlag
Martin-Moser-Str. 23, 84503 Altötting
Telefon: 0 86 71 / 50 65-0
Telefax: 0 86 71 / 50 65-68
E-Mail: [email protected]
Papier:
Umschlag: 170 g chlorfrei gebleicht
Textseiten: 90 g chlorfrei gebleicht
Erscheinungsweise:
Vierteljährlich
Branchenverzeichnis
GARTEN-/LANDSCHAFTSBAU
Stöppel Garten- u. Landschaftsbau GmbH
Adalmuntstraße 51 – 82284 Grafrath
Tel.: 0 81 44/15 01 – Fax: 0 81 44/13 50
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Die BDB-Nachrichten München und das BDBMünchen Journal erscheinen alle drei Monate und
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Die Zeitschrift kann im Jahresabonnement gegen
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migung des Herausgebers. Für die Rücksendung
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Vorschau
BDB-Nachrichten München
3/2012
Redaktionsschluss: 35. KW
Anzeigenschluss: 35. KW
n Hochwasser-/Überflutungsschutz
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BDB-NACHRICHTEN 2/2012
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