Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis

Transcrição

Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis
Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis
(Seite 1)
Präparate,
Gegenstände,
Substanzen, Heilmittel
Zweckbestimmung SSB
Patient
Bemerkung
Primär
A
Abdruckmaterial
Praxisführung
Nein
Nein
Aceton
Actisite- Tetracyclin
Fäden
Lösungsmittel
Nein
Nein
Breitspektrum-
Nein
Nein
Antibioticum,
Allein für die zahnärztliche Leistung ist im
Bema keine Position vorgesehen. Das Legen
des Fadens in die Zahnfleischtasche müsste
daher mit einer analogen GOZ-Position abgerechnet werden.
Folgerichtig ist daher auch das Medikament
privat zu verordnen.
inkorporiert in Fäden
Adrenalin, Rp
Mittel zur Schockbehandlung
Nein
Nein
Adumbran, Rp
Psychopharmacum
Nein
Nein
Albothyl, Ap
Alupent, Rp
Alkohol
(nur als spir.dil. 70% )
Amoxypen, Rp
Nein
Nein
Antiarrhythmicum
Nein
Nein
Desinfiziens
Nein
Nein
Antibioticum
Nein
Ja
s. Vertragsgrundlagen Abs. 1.
per os einzunehmen.
Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3
Tage nach Abklingen der akuten Infektionssymptome fortzusetzen, da sonst bei Überleben einzelner, besonders widerstandsfähiger
Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst werden kann.
AmpicillinRatiopharm, Rp
Analeptica
Privatleistung
Notfallmedikamente
Antimykotica
Ja
Ja
In der Regel „ad manus medic“i.
Nein
Ja*
* Antimykotica sind nur zur Behandlung von
Pilzinfektionen im Mund zu verordnen.
Apernyl
Lokalantibioticum
Nein
Nein
s. Information über Zahnärztliche Arzneimittel
2000
Aqua dest.
Praxisführung
Nein
Nein
s. Sprechstundenbedarf
sowie Geb.-Tarif A § 5
Arcasin, Rp
Antibioticum
Nein
Ja
per os einzunehmen. S. Amoxpen
Argentum - Nitricum
(auch „Höllenstein“)
Arilin, Rp
Adstringens
Nein
Nein
Antibioticum
Nein
Ja
per os einzunehmen. S. Amoxypen
Analgetica
Ja
Nein *
Zum unmittelbaren Gebrauch in der Sprechstunde vor und nach schmerzhaften Eingriffen. s. Sprechstundenbedarf
Aspirin®, Ap
Aspirin® 300, Ap
Aspirin® 100, Ap
*Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des
12. Lebensjahres bzw. bei Entwicklungsstörungen, nach Vollendung des 18. Lebensjahres, nur verschreibungspflichtige Medikamente verordnungsfähig.
Ergänzungslieferung Dezember 2007
Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis
(Seite 2)
Präparate,
Gegenstände,
Substanzen, Heilmittel
Aspirin® plus C
Brause/Trinktabletten
Bayer, Ap
Äthanol über 70 %
Zweckbestimmung SSB
Patient
Bemerkung
Primär
Analgeticum
Nein
Nein
Negativliste
Praxisbedarf
Nein
Nein
Als Desinfiziens kann nur Äthanol 70% im
Rahmen der Sprechstundenbedarfsverordnung verordnet werden.
Äthanol 70 %
Atraumatisches
Nahtmaterial
AtridoxTM, Rp
Desinfiziens
Nein
Nein
Nein
Nein
lokal zu applizierendes
Antibioticum
Nein
Ja Eine Verordnung als Sprechstundenbedarf ist
ad manus nicht möglich, da dieses Medikament nur im
Ausnahmefall verordnet werden kann und
medici
dann in der Regel für einen Patienten alleine
benötigt wird
(s. Metronidazol-Präparate).
Augmentan, Rp
Antibioticum
Nein
Ja
Avalox, Rp
Antibioticum
Nein
Ja
Antibioticum
Nein
Ja
per os einzunehmen.
Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3
Tage nach Abklingen der akuten Infektionssymptome fortzusetzen, da sonst bei Überleben einzelner, besonders widerstandsfähiger
Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst werden kann.
Analgeticum
Ja
Nein*
Zum unmittelbaren Gebrauch in der Sprechstunde vor und nach schmerzhaften Eingriffen s. Sprechstundenbedarf
per os einzunehmen.
Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3
Tage nach Abklingen der akuten Infektionssymptome fortzusetzen, da sonst bei Überleben einzelner, besonders widerstandsfähiger
Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst werden kann.
per os einzunehmen. S. Amoxypen
B
Baycillin-Mega, Rp
Ben-u-ron, Ap
Bepanthen – RocheLösung, Ap
Wundbehandlungsmittel Nein
Berotec-Spray, Rp
Betäubungsmittel
Schocktherapie
Nein*
Nein
Nein
s.
BTM
VO
s.
BTM
VO
*Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des
12. Lebensjahres bzw. bei Entwicklungsstörungen, nach Vollendung des 18. Lebensjahres, nur verschreibungspflichtige Medikamente verordnungsfähig.
*Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des
12. Lebensjahres bzw. bei Entwicklungsstörungen, nach Vollendung des 18. Lebensjahres, nur verschreibungspflichtige Medikamente verordnungsfähig.
BTM-Rezepte sind auf schriftliche Anforderung unter Nachweis der Berufsberechtigung
sowie ggf. der entsprechenden Leitungsfunktion bei der
BUNDESOPIUMSTELLE
Friedrich – Ebert - Allee 38
53113 Bonn,
anzufordern.
Ergänzungslieferung Dezember 2007
Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis
(Seite 3)
Präparate,
Gegenstände,
Substanzen, Heilmittel
Zweckbestimmung SSB
Patient
Bemerkung
Nein *
*Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des
18. Lebensjahres nur verschreibungspflichtige Medikamente in den folgenden drei Fällen verordnungsfähig:
Primär
Betaisodona Lsg., Ap
Nein
- bei ulcerierenden Erkrankungen
- nach operativen Eingriffen
- bei Pilzerkrankungen im Mund.
Biaxin HP, Rp
Antibioticum
Nein
Ja
per os einzunehmen. S. Bactidox
Bifluorid 12
Fluoridierungsmittel
Ja
Nein
Im Zusammenhang mit IP4-Leistungen.
Calasept–SPEIKO
Mit Röntgenkontrast
Zur Pulpaüberkappung
und temp. Wurzelfüllg.
Nein
Nein
Mit dem Punktwert abgegolten.
Calcium – Sandoz
10%, Ap
Mineralstoffpräparat
Nein
Ja Injektionslösung i. v. / i. m. bei Tetanie/ Urtiad manus karia
medici
Calxyl
Pulpenbehandlung
Nein
Nein
Carbol-Fuchsin
Desinfiziens
Nein
Nein
Carbostesin
s. BTM Verschreibungsverordnung für Ärzte
(BTM-Vo)
Stand 01.07.2001
Nein
Nein
Mit dem Punktwert abgegolten.
Cerasorb Granulat
Mund- und Rachentherapeuticum
Nein
Nein
Privatleistung
Catapressan Amp.
1ml, Rp
Kreislaufmittel
Nein
Neini
CHKM
Chlorhexamed-Fluid
0,1% , Ap
Desinfiziens
Nein
Nein
Mund- und Rachentherapeutica
Nein
Nein *
C
Chlorhexamed forte
0,2% , Ap
Mit dem Punktwert abgegolten
*Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des
18. Lebensjahres nur verschreibungspflichtige Medikamente in den folgenden drei Fällen verordnungsfähig:
- bei ulcerierenden Erkrankungen
- nach operativen Eingriffen
- bei Pilzerkrankungen im Mund
Ciprobay,Rp
Clindahexal, Rp
Clinda-saar®, Rp
Clont, Rp
Antibioticum
Nein
Ja
Per os einzunehmen.
Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3
Tage nach Abklingen der akuten Infektionssymptome fortzusetzen, da sonst bei Überleben einzelner, besonders widerstandsfähiger
Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst werden kann.
Ergänzungslieferung Dezember 2007
Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis
(Seite 4)
Präparate,
Gegenstände,
Substanzen, Heilmittel
Zweckbestimmung SSB
Patient
Bemerkung
Primär
D
Daktar® Mundgel, Ap
Fungistaticum
Nein
Ja*
*Pilzerkrankungen treten selten auf, und
nicht bei einer „Mehrzahl von Versicherten
einer Kasse“ gleichzeitig, so dass aus diesem
Grund nur im Einzelfall auf den Namen des
Patienten verordnet werden kann
Dentinox
nAp
Mund- und Rachentherapeuticum
Nein
Ja*
*Gem. § 34 SGB V sind bis zur Vollendung
des 12. Lebensjahres Mund und Rachentherapeutica verordnungsfähig.
Dentomycin, Rp
Antibioticum
Nein
Ja
per os einzunehmen. S. Clindahexal
Dolomo, Rp
Analgeticum
Ja
Ja*
*nur im Ausnahmefall.
Wirtschaftlicher
ist
der
unmittelbare
Gebrauch in der Sprechstunde vor oder
nach schmerzhaften Eingriffen
s. Sprechstundenbedarf.
Dolo-Neurobion
Analgeticum
Nein
Nein
Negativliste
Dontisolon
Mundheilpaste, Ap
Mund- und Rachentherapeuticum
Nein
Ja *
*nur bei entsprechender Indikation. Gem. §
34 SGB V sind nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur verschreibungspflichtige Medikamente in den folgenden drei Fällen verordnungsfähig:
- bei ulcerierenden Erkrankungen
- nach operativen Eingriffen
- bei Pilzerkrankungen im Mund
Doreperol, Ap
Mund- und Rachentherapeuticum
Nein
Nein *
*Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des
18. Lebensjahres nur verschreibungspflichtige Medikamente in den folgenden drei Fällen verordnungsfähig:
- bei ulcerierenden Erkrankungen
- nach operativen Eingriffen
- bei Pilzerkrankungen im Mund
Duraphat
Fluoridierungsmittel
Ja
Nein
Protokollnotiz zum Vertrag über die IP vom
17.03.1993 (für IP 4).
s. Bema Ratgeber Band III Seite IP-13
Dynexan Mundgel,
Mund-und Rachentherapeutikum
Nein
Nein *
*Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des
18. Lebensjahres nur verschreibungspflichtige Medikamente in den folgenden drei Fällen verordnungsfähig:
Ap
Dynexan
Zylinderampullen
- bei ulcerierenden Erkrankungen
- nach operativen Eingriffen
- bei Pilzerkrankungen im Mund
Ergänzungslieferung Dezember 2007
Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis
(Seite 5)
Präparate,
Gegenstände,
Substanzen, Heilmittel
Zweckbestimmung SSB
Patient
Bemerkung
Primär
E
ED 84
Emulsions-Desinfiziens
zur Pulpa und Wurzelbehandlung
Elmex Fluid
25g (N1) Ap
38g (N2) Rp
Elobact, Rp
Nein
Nein
Mittel zur Praxisführung
Fluoridierungsmittel
Ja
Ja
s. Richtlinien des Bundesausschusses der
Zahnärzte und Krankenkassen zur Individualprophylaxe, Kapitel B Nr. 10 der am
01.01.2004 in Kraft getretenen Fassung.
Bema Ratgeber Band II, Klappe I-3, Seite 18,
Punkte 10 und 11.
Antibioticum
Nein
Ja
per os einzunehmen.
Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3
Tage nach Abklingen der akuten Infektionssymptome fortzusetzen, da sonst bei Überleben einzelner, besonders widerstandsfähiger
Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst werden kann.
Elyzol-Gel, Rp
lokal zu applizierendes
Antibioticum
Nein
Ja Eine Verordnung als Sprechstunden-bedarf
ad manus ist nicht möglich, da dieses Mittel nur in selmedici
tenen Ausnahmefällen,
„wenn nach der Schwere des Einzelfalles gerade die Anwendung von Elyzol- Gel indiziert
ist und es kein anderes gleich wirksames Mittel gibt“,
verordnet werden kann und dann in der Regel für einen Patienten alleine benötigt wird.
s. auch „Feststellungen der Arzneimittelkommission – Zahnärzte“
Emra Med
atraumatisches Nahtmaterial
Nein
Nein
s. atraumatisches Nahtmaterial
Emdogain®
im Rahmen der PARBehandlung
EMD Enamel Matrix Derivate. Derivat von gereinigtem Amelogeninprotein
Nein
Nein
Emdogain® wird aus noch nicht heraus gewachsenen Zahnanlagen von gesunden
Jungschweinen gewonnen. Es soll in Verbindung mit einer Lappen-OP angewandt werden. Die Wirkung dieser Fremdproteine am
Menschen sollte mit Vorsicht behandelt
werden. Eine Indikation mit einer ähnlichen
Erfolgsquote wie bei der GTR Therapie ist
nicht bekannt.
Nein
------
Die Erstausstattung mit Sprechstundenbedarf erfolgt zu Lasten des Praxisinhabers. s.
auch Notfallkoffer.
per os einzunehmen. S. Elobact.
Erstausstattung
Eryhexal, Rp
Erythrocin, Rp
Antibiotica
Nein
Ja
Eugenol
Wundverband
Nein
Nein
Ergänzungslieferung Dezember 2007
Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis
(Seite 6)
Präparate,
Gegenstände,
Substanzen, Heilmittel
Zweckbestimmung SSB
Patient
Bemerkung
Primär
F
Fluoridpräparate
Ja
Ja
Fluorid-Präparate, die vom Zahnarzt bei der
Individualprophylaxe nach der Pos. IP 4 des
Bema am Patienten angewendet werden,
sind Teil der zahnärztlichen Behandlung und
nach Maßgabe entsprechender Vereinbarungen als Sprechstundenbedarf des Zahnarztes auch nach dem 01.01.2004 verordnungsfähig.
Ebenso kann eine Verordnung von Fluoridpräparaten an versicherte Kinder und Jugendliche bei der Mundgesundheitsaufklärung nach Pos. IP2 des Bema erfolgen, soweit dies den Richtlinien entspricht („geeignete Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung
–fluoridiertes Speisesalz; fluoridierte Zahnpasta; fluoridierte Gelees-, und dergl. sind zu
empfehlen und ggf. zu verordnen“).
Flagyl, Rp
Antibioticum
Nein
Ja
per os einzunehmen.
Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3
Tage nach Abklingen der akuten Infektionssymptome fortzusetzen, da sonst bei Überleben einzelner, besonders widerstandsfähiger
Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst werden kann.
Formalin
Praxisbedarf
Fungistatica
Nein
Nein
Nein
Ja **
**Pilzerkrankungen treten selten auf, und
nicht bei einer „Mehrzahl von Versicherten
einer Kasse“ gleichzeitig, so dass aus diesem
Grund nur im Einzelfall verordnet werden
kann.
G
Gelastypt
Haemostypticum
Nein
Nein
Gel- Kam
Fluoridpräparat
Nein
Nein
Gelonida, Rp
Analgeticum
Ja
Ja *
Das Medikament weist in seiner Zusammensetzung einen zu geringen Fluoridgehalt auf.
Es ist auf ein für die Individualprophylaxe
auch von den Kassen zugelassenes Mittel
auszuweichen.
*nur im Ausnahmefall.
Wirtschaftlicher
ist
der
unmittelbare
Gebrauch in der Sprechstunde vor oder
nach schmerzhaften Eingriffen
Gelonida Kindersuppos.
Nein
Nein
Negativliste
Gelonida Suppos. f.
Erwachsene
Ergänzungslieferung Dezember 2007
Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis
(Seite 7)
Präparate,
Gegenstände,
Substanzen, Heilmittel
Gen H B Vax Nr.VI
Zweckbestimmung SSB
Patient
Bemerkung
Nein
1.) s. Vertragsgrundlagen, 1. Absatz
Primär
Hepatitis-Impfstoff
Nein
2.) Die Immunisierung ist den Beschäftigten
kostenlos zu ermöglichen
(§ 4 BGV C 8 (VBG 103)).
Gewebekleber
Grüncef, Rp
Antibioticum
Nein
Ja
Im Ausnahmefall > ad manus medici
Nein
Ja
per os einzunehmen.
Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3
Tage nach Abklingen der akuten Infektionssymptome fortzusetzen, da sonst bei Überleben einzelner, besonders widerstandsfähiger
Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst werden kann.
H
Hämostyptica
Hansaplast
Hepatitis-Impfung
Blutstillung
Nein
Nein
Verbandstoff
Nein
Nein
Nein
Nein
Keine Kassenzahnärztliche Leistung.
Weder die Impfung noch das Impfmaterial
können zu Lasten der KK abgerechnet werden.
Histoacryl N Blau
Gewebekleber,
Nein
Ja *
* Im Ausnahmefall > ad manus medici
H2O2
homöopathische Arzneimittel
Desinfiziens
Nein
Nein
Nein
Nein
Lt. Arzneimittelkommission ist bei Homöopathica für den zahnärztlichen Bereich in
der Regel kein gesicherter Wirksamkeitsnachweis gegeben.
Ja
Ja
In Ausnahmefällen zur Vorbereitung des Patienten bei chirurgischen Eingriffen.
Ja
Nein*
Zum unmittelbaren Gebrauch in der Sprechstunde vor und nach schmerzhaften Eingriffen s. Sprechstundenbedarf
Hypnotica
I
Ibuprofen
Analgeticum
*Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des
12. Lebensjahres bzw. bei Entwicklungsstörungen, nach Vollendung des 18. Lebensjahres, nur verschreibungspflichtige Medikamente verordnungsfähig.
Infektocillin, Rp
Isocillin, Rp
Antibiotica
Nein
Ja
per os einzunehmen.
Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3
Tage nach Abklingen der akuten Infektionssymptome fortzusetzen, da sonst bei Überleben einzelner, besonders widerstandsfähiger
Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst werden kann.
Ergänzungslieferung Dezember 2007
Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis
(Seite 8)
Präparate,
Gegenstände,
Substanzen, Heilmittel
Zweckbestimmung SSB
Patient
Bemerkung
Primär
J
Jodoform-Pulver
Jodoform–Tamponade
Jodoform –Paste
Nein
nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein *
Negativliste
K
Kältepacks
Kamillosan, Ap
Kamistad, Ap
Mund- und Rachentherapeutica
*Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des
18. Lebensjahres nur verschreibungspflichtige Medikamente in den folgenden drei Fällen verordnungsfähig:
- bei ulcerierenden Erkrankungen
- nach operativen Eingriffen
- bei Pilzerkrankungen im Mund
Kanülen
Kardiaca
Praxisbedarf
Nein
Nein
Mit dem Punktwert abgegolten.
Notfallmedikament
Ja
Ja
Primärkassen: Nur für Notfälle bei strenger
Indikation
Keimax, Rp
Knochenersatzmaterial
Antibioticum
Nein
Ja
per os einzunehmen. S. Idocef
Nein
Nein
Nur als Privatleistung berechenbar
sterile Kompressen
Korodin
Herz-Kreislauf-Tropfen
Verbandstoff
Nein
Nein
Nein
Nein
Negativliste
Krankengymnastik
Bei Kiefergelenksbeschwerden
Nein
Ja
Insbesondere dann, wenn eine vorausgegangene Schienentherapie nicht erfolgreich war. Dokumentation und Wirtschaftlichkeit sind zu beachten. Die Verordnung erfolgt auf dem „normalen Kassenrezept“ (Muster 16). (Die Heilmittelformulare
der Ärzte finden im zahnärztlichen Bereich
keine Anwendung).
Nein
Nein*
*Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse für Fahrten zu einer ambulanten Krankenbehandlung ist ab dem 01.01.2004 nur
bei zwingender Notwendigkeit möglich“. Die
zwingende medizinische Notwendigkeit solcher Krankentransport-Fahrten ist vom Arzt
zu begründen und vorher durch die Krankenkasse zu genehmigen.
Krankentransport
Für Zahnärzte kommt die Verordnung einer
Krankenbeförderung nur in Betracht, wenn
der zahnärztliche Befund Ursache für die
zwingende Beförderungsnotwendigkeit ist.
Soweit eine Mobilitätseinschränkung andere
Ursachen als den zahnärztlichen Befund hat,
kann eine Verordnung nur durch den insoweit behandelnden Arzt erfolgen. Die Versicherten müssen sich vor der Krankenbeförderung um eine entsprechende Verordnung
Ergänzungslieferung Dezember 2007
Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis
(Seite 9)
Präparate,
Gegenstände,
Substanzen, Heilmittel
Zweckbestimmung SSB
Patient
Bemerkung
Primär
bemühen.
s. Informationsdienst
19.11.2004
Kreislaufmittel
Nr.
9/2004
Notfallmedikament
Nein
Nein
Praxisbedarf
Nein
Nein
Mit dem Punktwert abgegolten
Nein
Nein
Negativliste
vom
L
Ledermix-Paste
Ledermix Zementpulver
ohne Eugenol
Leukase-Kegel
Lokalantibioticum
Nein
Nein
.s. “Informationen über zahnärztliche Arzneimittel 2000“, Seite 101 .
Logopädische Behandlung
Sprachtherapie, Fehlfunktionen der orofazialen Muskulatur
Nein
Ja
Kann nach Auffassung der KZBV durch
Zahnärzte ebenfalls verordnet werden, da
Fehlfunktionen der orofazialen Muskulatur
Auswirkungen auf das Gebiß und auf das
Sprechen haben können.
Dokumentation und Wirtschaftlichkeit sind zu
beachten.
Die Verordnung erfolgt auf dem „normalen
Kassenrezept“ (Muster 16). (Die Heilmittelformulare der Ärzte finden im zahnärztlichen
Bereich keine Anwendung).
Lorafem, Rp
Antibioticum
Nein
Ja
per os einzunehmen.
Mund- und Rachentherapeuticum
Nein
Nein*
*Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des
18. Lebensjahres nur verschreibungspflichtige Medikamente in den folgenden drei Fällen verordnungsfähig:
M
Mallebrin, Ap
- bei ulcerierenden Erkrankungen
- nach operativen Eingriffen
- bei Pilzerkrankungen im Mund
Massagen
Physiotherapie von
Funktionsstörungen und
Myoarthropathien des
Kauorgans
Nein
Ja
Insbesondere dann, wenn eine vorausgegangene Schienentherapie nicht erfolgreich war.
Dokumentation und Wirtschaftlichkeit sind zu
beachten.
Die Verordnung erfolgt auf dem „normalen
Kassenrezept“ (Muster 16).
(Die Heilmittelformulare der Ärzte finden im
zahnärztlichen Bereich keine Anwendung).
Megacillin, Rp
Antibioticum
Nein
Ja
per os einzunehmen.
s. „Lorafem“.
Ergänzungslieferung Dezember 2007
Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis
(Seite 10)
Präparate,
Gegenstände,
Substanzen, Heilmittel
Meridol, Ap
Zweckbestimmung SSB
Patient
Bemerkung
Primär
Mundspüllösung
Nein
Nein
Zahn- und Mundpflegemittel;
diese gelten als Mittel der täglichen Hygiene, auch dann, wenn sie aufgrund arzneilicher Zusätze prophylaktischen oder therapeutischen Zwecken dienen sollen.
MetronidazolPräparate
Nach Markerkeimbestimmung zur PARBehandlung
Nein
Nein*
*Nur dann auf den Namen des Patienten zu
verordnen, wenn es nach Abschluss einer
lokalen Therapie, perfekter Mundhygiene
und geregelter Nachsorge nach 6 – 18 Monaten zu einem Entzündungsrezidiv kommt.
Die Umstände, welche zur Verordnung führten, sind in der Karteikarte zu dokumentieren.
Mittel zur örtlichen Betäubung
Praxisbedarf
Nein
Nein
Mit dem Punktwert abgegolten
Mittel zur Raum-, Hand
und Instrumentendesinfektion
Mittel zur Schockbehandlung
Mittel zur Wurzelkanalreinigung und Desinfektion
Praxisbedarf
Nein
Nein
Mit dem Punktwert abgegolten
Notfallmedikamente
Nein
Nein
Praxisbedarf
Nein
Nein
Verbandstoff
Nein
Nein
Beseitigung von Fehlfunktionen der orofazialen Muskulatur
Nein
Nein
Nein
Ja –
s. auch „Notfallkoffer“
ad manus
medici
Mull, Mulltupfer
Myofunktionelle
Therapie
Mit dem Punktwert abgegolten
N
NaCl Plasco 500 ml
Nahtmaterial
Natriumhypochlorid
5 % (NaOCl 5%)
Nein
Nein
Desinfiziens
Nein
Nein
Natriumhydrogencarbonat 8,4Neocones
Mittel zur Schockbehandlung
Nein
Nein
Lokalantibioticum
Nein
Nein
Nitrolingual forte Kps.,
Koronarmittel
Nein
Nein
Nein
Nein
Rp
Notfallkoffer
Nicht verordnungsfähig.
s. Informationen über zahnärztliche Arzneimittel 2000.
Ergänzungslieferung Dezember 2007
Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis
(Seite 11)
Präparate,
Gegenstände,
Substanzen, Heilmittel
Zweckbestimmung SSB
Notfallmedikamente
Novalgin®
- Brausetabletten
- Filmtabletten
Patient
Bemerkung
Ja
Nein
Analeptica und Cardiaca: nur für Notfälle
bei strenger Indikation; häufig genügen Mittel per os.
Ja*
Nein*
Zum unmittelbaren Gebrauch in der Sprechstunde vor und nach schmerzhaften Eingriffen.
Primär
Analgeticum
s. Sprechstundenbedarf
Rp
*Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des
12. Lebensjahres bzw. bei Entwicklungsstörungen, nach Vollendung des 18. Lebensjahres, nur verschreibungspflichtige Medikamente verordnungsfähig.
O
Orelox, Rp
Antibioticum
Nein
Ja
per os einzunehmen.
Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3
Tage nach Abklingen der akuten Infektionssymptome fortzusetzen, da sonst bei Überleben einzelner, besonders widerstandsfähiger
Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst werden kann.
Optalidon N Dragees
Optalidon N Suppos.
Nein
Nein
Negativliste
P
Patientenservietten
Praxisbedarf
Nein
Nein
Mit dem Punktwert abgegolten
Penicillin, Rp
Antibioticum
Nein
Ja
per os einzunehmen. Die Medikation ist
grundsätzlich über 2 - 3 Tage nach Abklingen der akuten Infektionssymptome fortzusetzen, da sonst bei Überleben einzelner, besonders widerstandsfähiger Keime evtl. eine
Reinfektion ausgelöst werden kann.
Perio-Chip
Chlorhexidin-Depot
Nein
Nein
Privatleistung
Allein für die zahnärztliche Leistung ist im
Bema keine Position vorgesehen. Das Legen
des Fadens in die Zahnfleischtasche müsste
daher mit einer analogen GOZ-Position abgerechnet werden.
Folgerichtig ist daher auch das Medikament
privat zu verordnen.
Peripak
Gingivaverband
Nein
Nein
PH-Seide
Nahtmaterial
Nein
Nein
Plastikspülkanülen
Praxisbedarf
Nein
Nein
Podomexef, Rp
Antibioticum
Nein
Ja
Mit dem Punktwert abgegolten
per os einzunehmen.
s. Penicillin-Heyl
Ergänzungslieferung Dezember 2007
Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis
(Seite 12)
Präparate,
Gegenstände,
Substanzen, Heilmittel
Zweckbestimmung SSB
Prednisolon, Rp
Corticoid
Prothesenhaftmittel
Mundpflegemittel
Patient
Bemerkung
Nein
Ja
Im Zusammenhang mit der Entfernung verlagerter Zähne;
Nein
Nein
Zahn- und Mundpflegemittel; diese gelten
als Mittel der täglichen Hygiene, auch dann,
wenn sie aufgrund arzneilicher Zusätze prophylaktischen oder therapeutischen Zwecken dienen sollen.
Nein
Nein
Zu § 14 BMV-Z, Anlage 12
s. Vertragsgrundlagen Abs. 1
Primär
Psychopharmaca
Q, R
Reptilase
Haemostypticum
Nein
Nein
Retrovir
Antibioticum/ Chemotherapeuticum
Nein
Nein
Bei Reptilasen handelt es sich um ein auf
Schlangengift - der zu der Familie der Crotaliden gehörenden Schlange Bothrops atrox basierendes Haemostypticum. Die Wirkungsweise dieses Medikamentes wird in
den Informationen über zahnärztliche Arzneimittel nicht behandelt. Des weiteren
werden diese Ampullen auf dem deutschen
Markt nicht mehr vertrieben und können
daher nur als Einzelimport gem. § 73 Abs. 3
Arzneimittelgesetz bezogen werden.
Daher wird empfohlen, auf die in den Informationen über zahnärztliche Arzneimittel
genannten Medikamente zurückzugreifen.
s. Vertragsgrundlagen Abs. 1
Rulid, Rp
Antibioticum
Nein
Ja
Per os einzunehmen.
Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3
Tage nach Abklingen der akuten Infektionssymptome fortzusetzen, da sonst bei Überleben einzelner, besonders widerstandsfähiger
Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst werden kann.
S
Sauerstoff
Salviathymol Mundtropfen Galenika
Sedativa
Mittel f. d. Notfallkoffer
Nein
Nein
Mund- und Rachentherapeuticum
Nein
Nein
Negativliste
Ja
Ja
Zur Vorbereitung bei chirurgischen Eingriffen
Selectomycin, Rp
Antibioticum
Nein
Ja
per os einzunehmen. s. „Rulid“
Sobelin, Rp
Antibioticum
Nein
Ja
per os einzunehmen. s. Rulid
Nein
Nein
s. Arzneimittelkommission
Socketol
Solu-Decortin H500, Rp
Mittel zur Schockbehandlung
Nein
Nein
Solcoseryl-Paste, Ap
Mund- und Rachenthe-
Nein
Nein
Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des
Ergänzungslieferung Dezember 2007
Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis
(Seite 13)
Präparate,
Gegenstände,
Substanzen, Heilmittel
Zweckbestimmung SSB
Patient
rapeuticum
Suprarenin Amp, Rp
Bemerkung
Primär
Mittel zur Schockbehandlung
synthetischer
Speichel
12.Lebensjahres bzw. bei Entwicklungsstörungen, nach Vollendung des 18. Lebensjahres auf den Namen des Patienten nur verschreibungspflichtige Medikamente verordnungsfähig.
Nein
Nein
Nein
Nein*
*Kann nur zur Behandlung krankheitsbedingter Mundtrockenheit bei rheumatischen oder onkologischen Erkrankungen auf
den Namen des Patienten verordnet werden.
T
Tabotamp
Haemostypticum resorbierbar-
Nein
Nein
Tarivid, Rp
Tavanic, Rp
Antibiotica
Nein
Ja
per os einzunehmen.
Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3
Tage nach Abklingen der akuten Infektionssymptome fortzusetzen, da sonst bei Überleben einzelner, besonders widerstandsfähiger
Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst werden kann.
Thrombo-Tuffon
Nein
Nein
Negativliste
Negativliste
Togal-Tuffon
Analgeticum
Nein
Nein
Tupfer
Traumeel, Ap
Verbandstoff
Nein
Nein
Antiphlogisticum
Nein
Nein
Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des
12.Lebensjahres bzw. bei Entwicklungsstörungen,
nach
Vollendung
des
18.Lebensjahres auf den Namen des Patienten nur verschreibungspflichtige Medikamente verordnungsfähig.
Unacid, Rp
Antibioticum
Nein
Ja
per os einzunehmen. S. Tarivid
Valium 10 Amp, Rp
Mittel f. d. Notfallkoffer
Nein
Nein
i
Vaseline
Mittel zur Praxisführung
Nein
Nein
Mit dem Punktwert abgegolten.
Nein
Nein
s. Vertragsgrundlagen
s. Feststellungen der Arzneimittelkommission.
U, V, W
Vitamine
VIOXX Dolor
Analgeticum
Nein
Nein
Voco pac
Gingivaverband
Nein
Nein
Vömel-Seide
Nahtmaterial
Nein
Nein
Ergänzungslieferung Dezember 2007
Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis
(Seite 14)
Präparate,
Gegenstände,
Substanzen, Heilmittel
Zweckbestimmung SSB
Patient
Bemerkung
Primär
X, Y, Z
Zahnfleischverbände
Zovirax
Nein
Nein
Dermaticum
Nein
Nein
Zinkoxyd
Praxisbedarf
Nein
Nein
s. Information über zahnärztliche Arzneimittel
2000.
Ergänzungslieferung Dezember 2007

Documentos relacionados