Projektplan Baurecht und Bauordnungsrecht
Transcrição
Projektplan Baurecht und Bauordnungsrecht
Projektplan Baurecht und Bauordnungsrecht Federführendes Ressort: Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Einführung/grundsätzliche Betrachtung Den Schwerpunktbereich innerhalb des Reformfeldbereiches „Baurecht und Bauordnungsrecht“ stellt die Landesbauordnung (BauO NRW) dar. Die Landesbauordnung in der jetzt geltenden Fassung (Bekanntmachung der Neufassung 01. März 2000) berücksichtigt die am 01. Januar 1996 in Kraft getretene Bauordnung des Landes NRW, das am 12. Dezember 1998 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung sowie den Artikel I des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung. Hierzu sind die Nummern 6, 12 bis 15 am 08. Dezember 1999 in Kraft getreten. Seit der Bekanntmachung der Neufassung sind mehrere Änderungen erfolgt, zuletzt durch Gesetz vom 05. April 2005 (Aufnahme einer Berichtspflicht). Beschreibung des Handlungsbedarfs und der Handlungsmöglichkeiten Seit der Landtagswahl im Jahr 2005 haben zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Organisationen und Firmen, aber auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, eine Vielzahl von Bürokratieabbauvorschlägen im Bereich der Landesbauordnung und anderer baurechtlicher Vorschriften an Herrn Minister Wittke herangetragen. Diese Vorschläge wurden von den Fachabteilungen des Ministeriums geprüft und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit bewertet. Das Ergebnis dieser Prüfung wird in den im Nachfolgetext beschriebenen Projektstatusberichten aufgezeigt. Ziel des Projekts Eine Änderung der Landesbauordnung sollte folgende Vorteile gegenüber der z. Z. geltenden Fassung aufweisen: • Genehmigungsdauer verkürzen • Verwaltungshandeln reduzieren • Kosten für die Antragsteller und/oder die Genehmigungsbehörden reduzieren • Genehmigungsumfang reduzieren • Umfang der genehmigungsfreien Objekte erhöhen Umsetzungsmaßnahmen Folgende Maßnahmen wurden bereits bzw. werden in Kürze umgesetzt: Verzicht auf die Zustimmungserfordernisse der oberen Bauaufsichtsbehörde gem. § 35 Abs. 2 und 4 sowie § 36 BauGB Diesem Vorschlag wurde durch die 4. DVO zum BauGB vom 27.09.2005 entsprochen. Hierdurch werden Verfahren beschleunigt, da eine Genehmigungsebene wegfällt. Abschaffung der 7-Jahres-Frist nach § 35 BauGB Der Landtag hat das Gesetz im Dezember 2005 beschlossen. Durch die Abschaffung wird die Weiternutzung von Bauvorhaben im Außenbereich erleichtert. Genehmigungsdauer von Flächennutzungsplanänderungen gem. § 6 Abs. 4 BauGB Die Genehmigungsdauer wurde mit Erlass vom 12.05.2006 von drei auf zwei Monate reduziert und damit deutlich verkürzt Folgende Regelungen befinden sich in der abschließenden Überprüfung mit dem Ziel der Umsetzung: Mit dem Bürokratieabbaugesetz I werden landesweit eingeführt Anzeige- statt Genehmigungsverfahren bei Nutzungsänderungen gem. § 63 BauO NRW Durch die Umstellung soll eine wesentliche Erleichterung bei den Antragstellern erreicht werden. Genehmigungsfreie Anbringung von Werbefahnen in Gewerbeund Industriegebieten gem. § 65 Abs. 1 Nr. 33a BauO NRW Das bisher erforderliche Genehmigungsverfahren entfällt. Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 80 Abs. 2 BauO NRW Landesweite Umsetzung im Ersten Gesetz zum Bürokratieabbau geplant. Diese Regelung ermöglicht eine beschleunigte Baugenehmigung. Vorschriftenbereinigung im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung in Liegenschaften des Landes NRW Bündelung der Vorschriften in einem einzigen Erlass. Die Handhabung durch die Genehmigungsbehörden wird vereinfacht. Teilnahme MBV an der Pilotstudie "Messung von Bürokratiekosten mit dem Standardkostenmodell (SKM) Das MBV nimmt seit Januar 2006 an der Pilotstudie teil. Hierbei werden die Kosten der Landesbauordnungen der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und das Saarland gemessen und miteinander verglichen. Im Rahmen des Projektes wurde untersucht, welche Informationspflichten in den Landesbauordnungen enthalten sind und welche Kosten sich daraus für die Wirtschaft ergeben. Weiter soll ein Vergleich angestellt werden, welche Unterschiede hierbei zwischen den jeweiligen Landesbauordnungen bestehen. Ziele des Projektes sind nicht nur die Ergebnisse der Messungen, sondern auch der allgemeine Nachweis von Übertragbarkeit und Nutzwert des Standard-KostenModells unter deutschen Verhältnissen. Der Abschlussbericht für die Bauordnung NRW soll nun, nach einigen Abstimmungsproblemen, Mitte Oktober vorliegen. Den Vergleich der Landesbauordnungen erhält MBV voraussichtlich Mitte November. Die Ergebnisse werden mit den verantwortlichen Stellen diskutiert und fließen in die Arbeit der Projektgruppe ein. Weitere Umsetzungsmaßnahmen Das MBV wird eine Projektgruppe einberufen, die sich aus Vertretern der Bauaufsichtsbehörden, der Architektenkammer, der Ingenieurkammer, der kommunalen Spitzenverbände und des MBV zusammensetzt. Diese soll die Umsetzbarkeit der bisher eingegangen Vorschläge beurteilen und Lösungsvorschläge erarbeiten. Die Projektgruppe wird dabei auch die noch offen gebliebenen Vorschläge zur sog. „Dritten Welle“ der OWL-Marketing-GmbH erörtern und dazu auch einen Vertreter aus OWL einladen. Themenbezogen ist eine Einbeziehung von Vertretern aus den Ressortbereichen MUNLV und MWME vorgesehen Zeitplan Die Projektgruppe soll in Kürze ins Leben gerufen werden. Erste Sitzung: zweite Oktoberhälfte 2006. Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Vorschläge ist mit einem längeren Zeitraum zu rechnen. Vorausgesetzt, die Projektgruppe tagt ca. alle zwei Monate, dürfte Ende 2007 der überwiegende Teil der Vorschläge abgearbeitet sein. Vorlage von Projektstatusberichten Es ist beabsichtigt, regelmäßig über die Ergebnisse der Projektgruppenarbeit zu berichten. Berührungspunkte zu Vorhaben auf Bundesebene Einige der vorg. Vorschläge betreffen das Baugesetzbuch. Ob hier Änderungsbedarfe gesehen werden, bleibt abzuwarten. Evtl. Bundesratsinitiativen sind zu prüfen. Sachstand/ Ergebnis März 2007 Die Projektgruppe setzt sich zusammen aus je einem/r Vertreter/in einer kreisfreien Stadt, einer kreisangehörigen Stadt, eines Landkreises, der Ingenieurkammer, der Architektenkammer, der Bezirksregierung Münster, des Städtetages NRW, des IM, MWME und MUNLV, der OWL-Marketing-GmbH sowie aus Vertretern des MBV. Die konstituierende Sitzung hat am 19. Oktober 2006 stattgefunden. Zwischenzeitlich wurden drei weitere Sitzungen durchgeführt. Es ist beabsichtigt, in einem 2-MonatsRhythmus hier in Düsseldorf zu tagen und nach Möglichkeit bis Ende des Jahres 2007 ein abschließendes Ergebnis vorzulegen. Die Projektgruppe hat sich in der konstituierenden Sitzung darauf verständigt, die Bauordnung kapitelweise zu bearbeiten. Gegenstand der zweiten und dritten Sitzung waren die Paragrafen 1-19, mit Ausnahme der §§ 6, 7 BauO NRW (Abstandsflächen – Änderung ist bereits vom Parlament verabschiedet). Gegenstand der vierten Sitzung waren die §§ 39 – 55 Landesbauordnung NRW. In den jeweiligen Sitzungen wurde auch die Übernahme der Regelungen der Musterbauordnung diskutiert. Für den Bereich „Brandschutz“ wurde aufgrund der Komplexität des Themas eine Sondersitzung unter Hinzuziehung von Fachleuten vereinbart. Das Bauproduktenrecht wurde wegen der zu erwartenden EU-Richtlinie von der Diskussion ausgenommen. Angestrebt wird eine Flexibilisierung der Landesbauordnung und verschiedener Fachgesetze. Die Erörterungen in der Projektgruppe sollen aber insgesamt offen für alle in Betracht kommenden Vorschläge zur Verbesserung der bauordnungsrechtlichen Regelungen geführt werden. Die Projektarbeit wird fortgeführt und voraussichtlich Ende des Jahres 2007 in den Abschlussbericht münden. Zum Teilprojekt "Bürokratiekostenmessung im Bereich der Landesbauordnung" wird auf den gemeinsamen Sachstandsbericht mit FM zum Standardkostenmodell verwiesen.