Projektplan Baurecht und Bauordnungsrecht

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Projektplan Baurecht und Bauordnungsrecht
Projektplan Baurecht und Bauordnungsrecht
Federführendes Ressort: Ministerium für Bauen und Verkehr NRW
Einführung/grundsätzliche Betrachtung
Den Schwerpunktbereich innerhalb des Reformfeldbereiches „Baurecht und
Bauordnungsrecht“ stellt die Landesbauordnung (BauO NRW) dar. Die
Landesbauordnung in der jetzt geltenden Fassung (Bekanntmachung der
Neufassung 01. März 2000) berücksichtigt die am 01. Januar 1996 in Kraft getretene
Bauordnung des Landes NRW, das am 12. Dezember 1998 in Kraft getretene
Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung sowie den Artikel I des Zweiten
Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung. Hierzu sind die Nummern 6, 12 bis
15 am 08. Dezember 1999 in Kraft getreten. Seit der Bekanntmachung der
Neufassung sind mehrere Änderungen erfolgt, zuletzt durch Gesetz vom 05. April
2005 (Aufnahme einer Berichtspflicht).
Beschreibung des Handlungsbedarfs und der Handlungsmöglichkeiten
Seit der Landtagswahl im Jahr 2005 haben zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter
von Verbänden, Organisationen und Firmen, aber auch zahlreiche Bürgerinnen und
Bürger, eine Vielzahl von Bürokratieabbauvorschlägen im Bereich der
Landesbauordnung und anderer baurechtlicher Vorschriften an Herrn Minister Wittke
herangetragen. Diese Vorschläge wurden von den Fachabteilungen des Ministeriums
geprüft und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit bewertet. Das Ergebnis dieser Prüfung
wird in den im Nachfolgetext beschriebenen Projektstatusberichten aufgezeigt.
Ziel des Projekts
Eine Änderung der Landesbauordnung sollte folgende Vorteile gegenüber der z. Z.
geltenden Fassung aufweisen:
• Genehmigungsdauer verkürzen
• Verwaltungshandeln reduzieren
• Kosten für die Antragsteller und/oder die Genehmigungsbehörden reduzieren
• Genehmigungsumfang reduzieren
• Umfang der genehmigungsfreien Objekte erhöhen
Umsetzungsmaßnahmen
Folgende Maßnahmen wurden bereits bzw. werden in Kürze umgesetzt:
Verzicht auf die Zustimmungserfordernisse der oberen Bauaufsichtsbehörde
gem. § 35 Abs. 2 und 4 sowie § 36 BauGB
Diesem Vorschlag wurde durch die 4. DVO zum BauGB vom 27.09.2005
entsprochen.
Hierdurch
werden
Verfahren
beschleunigt,
da
eine
Genehmigungsebene wegfällt.
Abschaffung der 7-Jahres-Frist nach § 35 BauGB
Der Landtag hat das Gesetz im Dezember 2005 beschlossen.
Durch die Abschaffung wird die Weiternutzung von Bauvorhaben im Außenbereich
erleichtert.
Genehmigungsdauer von Flächennutzungsplanänderungen gem. § 6 Abs. 4
BauGB
Die Genehmigungsdauer wurde mit Erlass vom 12.05.2006 von drei auf zwei Monate
reduziert und damit deutlich verkürzt
Folgende Regelungen befinden sich in der abschließenden Überprüfung mit dem Ziel
der Umsetzung:
Mit dem Bürokratieabbaugesetz I werden landesweit eingeführt
Anzeige- statt Genehmigungsverfahren bei Nutzungsänderungen gem. § 63 BauO
NRW
Durch die Umstellung soll eine wesentliche Erleichterung bei den Antragstellern
erreicht werden.
Genehmigungsfreie
Anbringung
von
Werbefahnen
in
Gewerbeund
Industriegebieten gem. § 65 Abs. 1 Nr. 33a BauO NRW
Das bisher erforderliche Genehmigungsverfahren entfällt.
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 80 Abs. 2 BauO NRW
Landesweite Umsetzung im Ersten Gesetz zum Bürokratieabbau geplant.
Diese Regelung ermöglicht eine beschleunigte Baugenehmigung.
Vorschriftenbereinigung im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung in
Liegenschaften des Landes NRW
Bündelung der Vorschriften in einem einzigen Erlass.
Die Handhabung durch die Genehmigungsbehörden wird vereinfacht.
Teilnahme MBV an der Pilotstudie "Messung von Bürokratiekosten mit dem
Standardkostenmodell (SKM)
Das MBV nimmt seit Januar 2006 an der Pilotstudie teil. Hierbei werden die Kosten
der Landesbauordnungen der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und das Saarland
gemessen und miteinander verglichen.
Im Rahmen des Projektes wurde untersucht, welche Informationspflichten in den
Landesbauordnungen enthalten sind und welche Kosten sich daraus für die
Wirtschaft ergeben. Weiter soll ein Vergleich angestellt werden, welche Unterschiede
hierbei zwischen den jeweiligen Landesbauordnungen bestehen.
Ziele des Projektes sind nicht nur die Ergebnisse der Messungen, sondern auch der
allgemeine Nachweis von Übertragbarkeit und Nutzwert des Standard-KostenModells unter deutschen Verhältnissen.
Der Abschlussbericht für die Bauordnung NRW soll nun, nach einigen
Abstimmungsproblemen, Mitte Oktober vorliegen. Den Vergleich der
Landesbauordnungen erhält MBV voraussichtlich Mitte November.
Die Ergebnisse werden mit den verantwortlichen Stellen diskutiert und fließen in die
Arbeit der Projektgruppe ein.
Weitere Umsetzungsmaßnahmen
Das MBV wird eine Projektgruppe einberufen, die sich aus Vertretern der
Bauaufsichtsbehörden, der Architektenkammer, der Ingenieurkammer, der
kommunalen Spitzenverbände und des MBV zusammensetzt. Diese soll die
Umsetzbarkeit
der
bisher
eingegangen
Vorschläge
beurteilen
und
Lösungsvorschläge erarbeiten.
Die Projektgruppe wird dabei auch die noch offen gebliebenen Vorschläge zur sog.
„Dritten Welle“ der OWL-Marketing-GmbH erörtern und dazu auch einen Vertreter
aus OWL einladen. Themenbezogen ist eine Einbeziehung von Vertretern aus den
Ressortbereichen MUNLV und MWME vorgesehen
Zeitplan
Die Projektgruppe soll in Kürze ins Leben gerufen werden. Erste Sitzung: zweite
Oktoberhälfte 2006.
Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Vorschläge ist mit einem längeren
Zeitraum zu rechnen. Vorausgesetzt, die Projektgruppe tagt ca. alle zwei Monate,
dürfte Ende 2007 der überwiegende Teil der Vorschläge abgearbeitet sein.
Vorlage von Projektstatusberichten
Es ist beabsichtigt, regelmäßig über die Ergebnisse der Projektgruppenarbeit zu
berichten.
Berührungspunkte zu Vorhaben auf Bundesebene
Einige der vorg. Vorschläge betreffen das Baugesetzbuch. Ob hier
Änderungsbedarfe gesehen werden, bleibt abzuwarten. Evtl. Bundesratsinitiativen
sind zu prüfen.
Sachstand/ Ergebnis März 2007
Die Projektgruppe setzt sich zusammen aus je einem/r Vertreter/in einer kreisfreien
Stadt, einer kreisangehörigen Stadt, eines Landkreises, der Ingenieurkammer, der
Architektenkammer, der Bezirksregierung Münster, des Städtetages NRW, des IM,
MWME und MUNLV, der OWL-Marketing-GmbH sowie aus Vertretern des MBV.
Die konstituierende Sitzung hat am 19. Oktober 2006 stattgefunden. Zwischenzeitlich
wurden drei weitere Sitzungen durchgeführt. Es ist beabsichtigt, in einem 2-MonatsRhythmus hier in Düsseldorf zu tagen und nach Möglichkeit bis Ende des Jahres
2007 ein abschließendes Ergebnis vorzulegen. Die Projektgruppe hat sich in der
konstituierenden Sitzung darauf verständigt, die Bauordnung kapitelweise zu
bearbeiten. Gegenstand der zweiten und dritten Sitzung waren die Paragrafen 1-19,
mit Ausnahme der §§ 6, 7 BauO NRW (Abstandsflächen – Änderung ist bereits vom
Parlament verabschiedet). Gegenstand der vierten Sitzung waren die §§ 39 – 55
Landesbauordnung NRW. In den jeweiligen Sitzungen wurde auch die Übernahme
der Regelungen der Musterbauordnung diskutiert.
Für den Bereich „Brandschutz“ wurde aufgrund der Komplexität des Themas eine
Sondersitzung
unter
Hinzuziehung
von
Fachleuten
vereinbart.
Das
Bauproduktenrecht wurde wegen der zu erwartenden EU-Richtlinie von der
Diskussion ausgenommen.
Angestrebt wird eine Flexibilisierung der Landesbauordnung und verschiedener
Fachgesetze.
Die Erörterungen in der Projektgruppe sollen aber insgesamt offen für alle in Betracht
kommenden Vorschläge zur Verbesserung der bauordnungsrechtlichen Regelungen
geführt werden.
Die Projektarbeit wird fortgeführt und voraussichtlich Ende des Jahres 2007 in den
Abschlussbericht münden.
Zum Teilprojekt "Bürokratiekostenmessung im Bereich der Landesbauordnung" wird
auf den gemeinsamen Sachstandsbericht mit FM zum Standardkostenmodell
verwiesen.

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