V 17 Satzung Betrieb gew. Art VJP Stand 08.04.08
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V 17 Satzung Betrieb gew. Art VJP Stand 08.04.08
Satzung des Betriebes gewerblicher Art „Vier-Jahreszeiten-Park“ der Stadt Oelde vom 08.04.2008 Aufgrund von § 7 Abs. 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz 09.10.2007 (GV. NRW. S. 380) hat der Rat der Stadt Oelde in seiner Sitzung am 31.03.2008 folgende Satzung beschlossen: Präambel Die Stadt Oelde betreibt auf Grundlage der durch den Rat der Stadt Oelde beschlossenen Betriebssatzung der Stadt Oelde über die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Forum Oelde“ eine Sparte von „Forum Oelde“ als Betrieb gewerblicher Art „Vier-Jahreszeiten-Park“. Dieser umfasst den eingezäunten Bereich des Vier-Jahreszeiten-Parks einschließlich des Kindermuseum KLIPP KLAPP. Für diesen Betrieb gewerblicher Art der Stadt Oelde gelten in Ergänzung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Forum Oelde“ folgende Satzungsbestimmungen: §1 Der Betrieb gewerblicher Art „Vier-Jahreszeiten-Park“ der Stadt Oelde verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Betriebes gewerblicher Art ist die Förderung des Umwelt- und Naturschutzes, der Heimatpflege und Heimatkunde sowie der Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb des eingezäunten Bereichs des Vier-Jahreszeiten-Parks einschließlich des Kindermuseums KLIPP KLAPP. §2 Der Betrieb gewerblicher Art ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. §3 (1) Mittel des Betriebes gewerblicher Art dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stadt Oelde erhält keine Zuwendungen aus Mitteln des Betriebs gewerblicher Art. (2) Die Stadt erhält bei Auflösung oder Aufhebung des Betriebes gewerblicher Art oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sachleistungen zurück. §4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Betriebs gewerblicher Art fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. §5 Die Neufassung der Betriebsatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung vom 02.10.2003 außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende vom Rat der Stadt Oelde am 31.03.2008 beschlossene Satzung des Betriebes gewerblicher Art „Vier-Jahreszeiten-Park“ der Stadt Oelde wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn dass, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren nicht durchgeführt wurde b) die Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden ist, c) der Bürgermeister den Beschluss des Rates vorher beanstandet hat oder d) der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden ist, die den Mangel ergibt. Oelde, 08.04.2008 Helmut Predeick Bürgermeister