Rohrlenker

Transcrição

Rohrlenker
Teilegutachten
Stand: 19.01.10
Rohrlenker
Stahl / Alu / Booster
G-Zl.:
D-Nr.:
10-TAAS-0055/SRA
500094/0000
Teilegutachten
Nr. 10-TAAS-0055/SRA
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für den Änderungsumfang
: Kraftrad Sonderlenker
vom Typ
: RL
des Herstellers
: ABM Fahrzeugtechnik GmbH
Krummholzstraße 5
DE-79206 Breisach
Handelsmarken
: ABM
Spiegler
0.
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Geschäftsstelle:
Deutschstraße 10
1230 Wien
Telefon:
+43(0)1 610 91-0
Fax:
+43(0)1 610 91-0
[email protected]
Ansprechpartner:
Rainer SCHARFY
Telefon:
+49(0)711 722336-24
[email protected]
TÜV ®
Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach
der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer
Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.
Prüfstelle,
Inspektionsstelle,
Technischer Dienst (KBA)
Geschäftsführung:
Dipl.-Ing. Walter BUSSEK
Mag. Christoph
WENNINGER
Sitz:
Krugerstraße 16
1015 Wien/Österreich
Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
weitere
Geschäftsstellen:
Bludenz, Lauterach,
Linz und Filderstadt (D)
Firmenbuchgericht/
-nummer:
Wien / FN 288473 a
Bankverbindung:
Bernhauser Bank
Kto. 215 68 006
BLZ: 61262345
IBAN: DE61612623
450021568006
BIC GENODES1BBF
USt-IdNr.:
DE 255372441
Seite 1 von 5
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 10-TAAS-0055/SRA
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu
beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
I.
Verwendungsbereich
siehe Anlage 1
Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen:
• keine
II. Beschreibung des Änderungsumfanges / der Teile
Kraftrad-Sonderlenker
Typ
Ausführungen
a
b
c
d
e
f
g
h
i
Kennzeichnungen
Ort der Kennzeichnung
Art der Kennzeichnung
:
:
:
:
:
:
:
:
:
RL
0229
0230
0239
0310
0330
0420
0429
0439
0084
: ABM oder Spiegler und Ausführungsbezeichnung
: in der Lenkermitte
: eingeprägt oder Klebeschild
Technische Daten
Hauptabmessungen
Werkstoff
Ausführungen a-h
Ausführung i
Befestigung
: siehe Anlage 2
: Leichtmetall-Legierung
: Stahl
: an den serienmäßigen Befestigungspunkten mit den serienmäßigen
Befestigungsmitteln oder mit ABM Austausch-Lenkerklemmböcken
für Lenker Ø 28,5 mm
Lenkerklemmbock
Typ
Ausführungen
Kennzeichnungen
Art der Kennzeichnung
:
:
:
:
RL
KB1 / KB2
KB1 oder KB2 siehe Anlage 2
eingeprägt
Technische Daten
Hauptabmessungen
Werkstoff
Befestigung
: siehe Anlage 2
: Aluminiumlegierung
: an den serienmäßigen Befestigungspunkten
Seite 2 von 5
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 10-TAAS-0055/SRA
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen gibt es folgende
Einschränkungen:
•
•
Die Verwendung von geprüften Austauschbremsleitungen mit entsprechendem Teilegutachten oder
ABE ist zulässig.
Die Kombinierbarkeit mit weiteren Umrüstungen wurde nicht untersucht und bedarf einer gesonderten
Begutachtung.
IV. Hinweise und Auflagen
Auflagen und Hinweise für den Hersteller
•
•
•
•
Dieses Teilegutachten ist den Teilen mitzuliefern. Bei Verkleinerung ist auf die Lesbarkeit zu achten.
Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster
und Handelsware.
Jedem Lenker ist eine Fahrzeug- u. dem Änderungsumfang entsprechende spezifische
Montageanleitung mitzuliefern.
Jeder Lenker muss komplett mit allen für den jeweiligen Fahrzeugtyp erforderlichen Befestigungsmitteln
und Bauteilen ausgeliefert werden.
Auflagen und Hinweise für den Anbau
•
•
•
Die Angaben der mitgelieferten Montageanleitung sind genau zu beachten.
Es dürfen nur die vom Hersteller mitgelieferten Befestigungsmittel, Bauteile verwendet werden.
Die Auflagen und Hinweise für die Änderungsabnahme sind zu beachten.
Auflagen und Hinweise für die Änderungsabnahme
•
•
•
•
Die ordnungsgemäße Befestigung gemäß der mitgelieferten Montageanleitung ist zu überprüfen.
Es ist auf eine funktionsgerechte Lage aller am Lenker befindlichen Bedienteile, auch bei vollem
Lenkeinschlag zu achten.
Es ist auf die Freigängigkeit des Lenkers, seiner Anbauteile und ausreichenden Lenkeinschlag nach
jeder Seite zu achten.
Alle Leitungen und Bowdenzüge müssen so verlegt sein, dass sie bei allen Lenk– und
Einfederungsbewegungen knick– und spannungsfrei sind sowie ausreichender Abstand zu
Scheuerstellen vorhanden ist. Bei vollem Lenkeinschlag, bei laufendem Motor, nach beiden Seiten darf
sich die Motordrehzahl nicht ändern.
Auflagen und Hinweise für den Fahrzeughalter
•
•
•
Die unter Punkt 0 auf Seite 1 dieses Teilegutachtens aufgeführten Hinweise sind zu beachten.
Die Montage sollte in einer Fachwerkstatt erfolgen.
Die Hinweise und Auflagen für den Anbau und die Änderungsabnahme sind zu beachten.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich. Sollte die Berichtigung auf
Wunsch des Fahrzeughalters erfolgen, wird folgender Wortlaut vorgeschlagen:
Ziffer
33
Feld
22
Eintragung
AUSGERÜSTET MIT SONDERLENKER DES HERSTELLERS ABM FAHRZEUGTECHNIK GMBH, KENNZEICHNUNG: ABM / SPIEGLER UND AUSFÜHRUNG****
Seite 3 von 5
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 10-TAAS-0055/SRA
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Sonderlenker wurden gemäß §38 StVZO, Richtlinie für die Prüfung von Sonderlenkern für Krad,
Kleinkrad und FmH. BMV/StV 13 / 36.25.10-07 vom 22.8.1978, VkBl S 366 geprüft.
Sie entsprechen den Forderungen dieser Richtlinie und den Bestimmungen der StVZO.
Insbesondere wurden folgende Prüfkriterien untersucht:
• Fahrverhalten und Bremsverhalten im leeren und beladenen Zustand
Bei Fahrdynamikprüfungen bis zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit konnten keine negativen
Auswirkungen auf das Fahr-, Lenk- und Bremsverhalten an den Prüffahrzeugen festgestellt werden.
Die Dosierbarkeit der Bremsen ist gewährleistet.
Die Prüffahrzeuge blieben bei allen Bremsprüfungen stabil.
• Betriebsfestigkeit
Die Betriebsfestigkeit der Bauteile wurde durch Festigkeitsprüfungen gemäß §38 StVZO nachgewiesen.
• Anbau
Der Anbau ist dauerhaft und sicher, wenn die mitzuliefernde Montageanleitung beachtet wird.
Die Gefahr oder Schwere von Verletzungen wird durch den Anbau nicht vergrößert.
• Lichttechnische Einrichtungen / Sicht auf Instrumente und Kontrollleuchten
Die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen werden durch den Anbau der Bauteile in ihrer Wirkung
nicht beeinträchtigt.
Die Sicht auf die vorgeschriebenen Instrumente-u. Kontrollleuchten wird nicht beeinträchtigt.
• Bedienteile und Anbauteile am Lenker
Die Funktion der Bedienteile und die Funktionsgerechte Arbeitslage der am Lenker befindlichen Bauteile
wird nicht beeinträchtigt.
Hauptbremszylinder und Vorratsbehälter liegen, unter Beachtung der Montageanleitung, in
funktionsgerechter Arbeitslage.
• Äußere Gestaltung
Die Vorschriften der § 30 und 30c StVZO und 97/24/EG Kapitel 3 sowie die Richtlinie über die
Beschaffenheit und Anbringung der äußeren Fahrzeugteile sind erfüllt.
• Lenkeinschlag, Sicherung gegen unbefugte Benutzung
Der maximale Lenkeinschlag wird nicht beeinträchtigt. Die Sicherung gegen unbefugte Benutzung wird
nicht beeinträchtigt.
• Ablesbarkeit der Fahrzeugidentnummer
Durch den Anbau des Sonderlenkers wird die Ablesbarkeit der Fahrgestellnummer nicht beeinträchtigt.
VI. Anlagen
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3
Verwendungsbereich
Zeichnungen
Montageanleitung
(9 Seiten)
(10 Seiten)
(1 Seite)
Seite 4 von 5
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 10-TAAS-0055/SRA
VII. Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und
der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten
genannten Hinweise/Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung
entsprechen.
Der Hersteller (Firma ABM Fahrzeugtechnik GmbH) hat den Nachweis (Verifizierung Reg.-Nr.: 12 102
20354 TMS, Zertifizierungsstelle der TÜV SÜD Management Service GmbH) erbracht, dass er ein
Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen an den Fahrzeugteilen oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung der Teile beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 5 und die unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen
Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte.
Filderstadt, 19.01.2010
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle
des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
KBA-P 00055-00
Der Zeichnungsberechtigte
Der Prüfer
Dr.-Ing. MÖCKEL
Rainer SCHARFY
Seite 5 von 5
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten G-Zl.: 10-TAAS-0055/SRA
Die Sonderlenker, Typ RL gemäß Gutachten 10-TAAS-0055/SRA sind geeignet zum Anbau an den
nachfolgend aufgeführten Fahrzeugtypen.
Die Montage der Sonderlenker hat gemäß der mitgelieferten Montageanleitung zu erfolgen.
I.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller:
APRILIA
Handelsbezeichnung
Fahrzeugtyp
ABE / EG-BE
Moto 6.5
Pegaso 650
Pegaso 650
Pegaso 650 i.e.
Pegaso 650 Strada
SL 750 Shiver / GT
SMV 750 Dorsoduro
NA 850 Mana / GT
RSV 1000 Tuono
Tuono 1000 R / Factory
ETV 1000 Capo Nord
MH00
MX
ML
RW
VD
RA
SM
RC
RP
RR
PS
H061
H357
H523
e11*0032*
e11*0170*
e11*0619*
e11*0669*
e11*0663*
e11*0027*
e11*0093*
e11*0031*
Handelsbezeichnung
Fahrzeugtyp
ABE / EG-BE
TnT 899s
Trek 899
TnT 1130 / Sport Evo / Titanium
Trek 1130 / Amazonas
TN
TK
TN
TK
e3*0259*
e1*0312*
e3*0259*
e1*0312*
Handelsbezeichnung
Fahrzeugtyp
ABE / EG-BE
DB6 Delirio
DB06
e11*0443*
Fahrzeughersteller:
Fahrzeughersteller:
BENELLI
BIMOTA
Seite 1 von 9
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten G-Zl.: 10-TAAS-0055/SRA
Fahrzeughersteller:
BMW
Handelsbezeichnung
Fahrzeugtyp
ABE / EG-BE
F 650 / ST
F 650 CS
F 650 CS
F 650 GS / PD
F 650 GS / PD
F 650 GS
F 800 GS
F 800 R / S / ST
HP 2 Megamoto / Enduro
R 850 R
R 850 R
R 850 R
R 100 CS
R 1100 R
R 1100 R
R 1150 R / Rockster
R 1150 GS / PD
R 1200 R
R 1200 GS / PD / Adventure
BMW169
E650C
K14
E650G
R13
E8GS
E8GS
E8ST
RHP2
BMW259
R11R
R21
BMW247
BMW259
R11R
R21
R21
R1ST
R12
G532
e1*0201*
e1*0130*
e1*0200*
e1*0061*
e1*0352*
e1*0352*
e1*0283*
e1*0254*
G239
e1*0216*
e1*0041*
A339/2
G239
e1*0216*
e1*0041*
e1*0041*
e1*0230*
e1*0199*
Handelsbezeichnung
Fahrzeugtyp
ABE / EG-BE
S1 Lightning 1200
S2 Thunderbolt 1200
XB9S Lightning
XB12S Lightning
EB1
EB1
XB1
XB1
H657
H657
e4*0139*
e4*0139*
Handelsbezeichnung
Fahrzeugtyp
ABE / EG-BE
Canon 600
Gran Canon 900 i.e.
G
M3
H455
K325
Fahrzeughersteller:
Fahrzeughersteller:
BUELL
CAGIVA
Seite 2 von 9
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten G-Zl.: 10-TAAS-0055/SRA
Fahrzeughersteller:
DUCATI
Handelsbezeichnung
Fahrzeugtyp
ABE / EG-BE
Monster 400
Montser 400 / 400 i.e.
Monster 600
Monster 600
Monster 620 / 620 i.e. / Dark
Monster 695
Monster 696
Multistrada 620
Monster 750
Monster 750
Monster 750
Monster 800 / S2R
Multistrada 800
Monster 900
Monster 900
Monster 900
Monster 900 / S2R 1000 / S4-R / S4Rs
GT 1000 / Touring
Monster 1000
Multistrada 1000 DS
Multistrada 1000 DS
Monster 1100 / S
Multistrada 1100
Hypermotard 1100 / S
Streetfighter / S
M3
M4
M
M3
M4
M4
M5
A1
M
M1
M4
M4
A1
M
M2
M4
M4
C1
M4
A1
A1
M5
A1
B1
H7
e1*0025*
e3*0281*
G802
e1*0025*
e3*0281*
e3*0281*
e3*0497*
e3*0283*
G802
e1*0052*
e3*0281*
e3*0281*
e3*0283*
G802
e1*0051*
e3*0030*
e3*0283*
e3*0343*
e3*0283*
e3*0283*
e3*0167*
e3*0497*
e3*0283*
e3*0458*
e3*0436*
Seite 3 von 9
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten G-Zl.: 10-TAAS-0055/SRA
Fahrzeughersteller:
HONDA
Handelsbezeichnung
Fahrzeugtyp
ABE / EG-BE
Varadero 125
CB 250 Two Fifty
CB 400 N
CB 500
CB 500
CBF 500
CB 600 F Hornet
CB 600 F Hornet
CB 600 F Hornet
CB 600 F Hornet
CBF 600 / S
CBF 600 / S
FX 650 Vigor
NTV 650 Revere
NX 650 Dominator
NT 650 V Deauville
NT 650 V Deauville
SLR 650
XL 650 V Transalp
XL 650 V Transalp
XRV 650 Africa Twin
Transalp
CB 750 Seven Fifty
XRV 750 Africa Twin
XRV 750 Africa Twin
XTZ 750
XTZ 750
CB 900 F Hornet
CB 1000 F
CB 1000 R
CBF 1000
XL 1000 V Varadero
XL 1000 V Varadero
X-Eleven
CB 1300 / S
JC32
MC26
CM400N
PC26
PC32
PC39
PC34
PC34
PC36
PC41
PC38
PC43
RD09
RC33
RD08
RC47
RC47
RD09
RD10
RD11
RD03
RD13
RC42
RD04
RD07
3LD
3WM
SC48
SC30
SC60
SC58
SD01
SD02
SC42
SC54
e9*0053*
H226
A400
G555
H418
e3*0244*
K016
e13*0020*
e3*0101*
e3*0454*
e3*0231*
e3*0490*
H569
E888/1
H031
K027
e9*0073*
H569
e3*0017*
e9*0077*
E867
e9*0223*
G035
F371
G317
F171
F343
e13*0051*
G341
e4*1912*
e3*0373*
e4*0009*
e9*0059*
e4*0026*
e4*0187*
Handelsbezeichnung
Fahrzeugtyp
ABE / EG-BE
GT 650 Naked
GT650
e9*0002*
Fahrzeughersteller:
HYOSUNG
Seite 4 von 9
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten G-Zl.: 10-TAAS-0055/SRA
Fahrzeughersteller:
KAWASAKI
Handelsbezeichnung
Fahrzeugtyp
ABE / EG-BE
ER-5
ER-5
Zephyr 550
ZL 600 Eliminator
W 650
ER-6n
ER-6f
ER-6n
ER-6f
Versys
Z 750 / S
Z 750
ZR-7 / S
Zephyr 750
KLV 1000
Z 1000
Z 1000
Zephyr 1100
ZRX 1100
ZRX 1100
ZRX 1200 / R / S
Z 1300
Z 1300 DFI
ER500A
ER500A
ZR550B
ZL600B
EJ650A
ER650A
EX650A
ER650C
EX650C
LE650A
ZR750J
ZR750L
ZR750F
ZR750C
WVBS
ZRT00A
ZRT00B
ZRT10A
ZRT10C
ZRT10C
ZRT20A
KZT30AG
KZT00A
H570
e1*0039*
F540
G987
e4*0010*
e1*0260*
e1*0269*
e1*0409*
e1*0417*
e1*0305*
e1*0197*
e1*0309*
e1*0023*
F541
e4*0142*
e1*0172*
e4*1275*
F989
H619
e4*0011*
e4*0106*
B249
B233
Handelsbezeichnung
Fahrzeugtyp
ABE / EG-BE
MXER 150
KXR 250
L2
L3
e4*0168*
e4*0235*
Handelsbezeichnung
Fahrzeugtyp
ABE / EG-BE
Breva 750 i.e.
Breva 850
Griso 8V
1200 Sport 4V
LL
LP
LS
LP
e11*0081*
e11*0152*
e11*0211*
e11*0152*
Fahrzeughersteller:
Fahrzeughersteller:
KYMCO
MOTO GUZZI
Seite 5 von 9
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten G-Zl.: 10-TAAS-0055/SRA
Fahrzeughersteller:
MOTO MORINI
Handelsbezeichnung
Fahrzeugtyp
ABE / EG-BE
9 1/2
Corsaro / Avio / Veloce 1200
2
1
e3*0443*
e3*0340*
Handelsbezeichnung
Fahrzeugtyp
ABE / EG-BE
Raptor 125
Raptor 650
Brutale 989 R
Raptor 1000
Brutale 1078 RR
N3
M2
F4
M2
F4
e3*0066*
e3*0018*
e3*0024*
e3*0018*
e3*0024*
Handelsbezeichnung
Fahrzeugtyp
ABE / EG-BE
1000 ST / SF
MZ1000
e1*0202*
Handelsbezeichnung
Fahrzeugtyp
ABE / EG-BE
Roadster 650 V1
Roadster 800 V2
830
835
e1*0064*
e1*0098*
Fahrzeughersteller:
Fahrzeughersteller:
Fahrzeughersteller:
MV AGUSTA
MZ / MUZ
SACHS
Seite 6 von 9
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten G-Zl.: 10-TAAS-0055/SRA
Fahrzeughersteller:
SUZUKI
Handelsbezeichnung
Fahrzeugtyp
ABE / EG-BE
DR 125
DR 350
DR-Z 400 S
DR-Z 400 SM
GSF 400 Bandit
GS 500 E
GS 500 F
GSR 600
GSF 600 Bandit / S
GSF 600 Bandit / S
GSF 650 Bandit / S
GSF 650 Bandit / S
DL 650 V-Strom
DR 650
DR 650
DR 650
DR 650
DR 650
DR 650
SV 650 N
SV 650 N
SFV 650 Gladius
XF 650 Freewind
GSX 750
DR 800
DR 800
DL 1000 V-Strom
SV 1000 N
GSX 1100 G
GSF 1200 Bandit / S
GSF 1200 Bandit / S
GSF 1200 Bandit / S
GSF 1250 Bandit / S
GSX 1200
GSX 1400
B-King
SF44A
SK42B
WVBC
WVB8
GK75B
GM51B
WVBK
WVB9
GN77B
WVA8
WVB5
WVCJ
WVB1
SP41B
SP42B
SP43B
SP44B
SP45B
SP46B
AV
WVBY
WVCX
AC
AE
SR42B
SR43B
WVBS
WVBX
GV74A
GV75A
WVA9
WVCB
WVCH
A3
WVBN
WVCR
G971
F418
e4*0066*
e4*0376*
F610
F114
e4*0105*
e4*0721*
H008
e4*0060*
e4*0359*
e4*1342*
e4*0724*
F397
F398
F753
G002
G599
H169
K329
e4*0192*
e4*2101*
H674
H927
H346
F723
e4*0142*
e4*0191*
F725
H344
e4*0086*
e4*0850*
e4*1300*
K426
e4*0016*
e4*1531*
Seite 7 von 9
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten G-Zl.: 10-TAAS-0055/SRA
Fahrzeughersteller:
TRIUMPH
Handelsbezeichnung
Fahrzeugtyp
ABE / EG-BE
Speed Four
Bonneville
Bonneville America
Legend TT
Thunderbird Sport
Adventure
Scrambler
Tiger 900
Tiger 900
Trophy 900
Trophy 900
Street Triple
Speed Triple
Speed Triple 955i
Speed Triple 955i
Speed Triple 1050
Tiger 955
Tiger 1050
Trophy 1200
Trophy 1200
806LB
908MD
908M
T309RT
T309RT
T309RT
986MG
T400
T709
T300
T300E
D67LD
T509
595RPT
595N
515NJ
709EN
115NG
T300
T300E
e11*0054*
e11*0030*
e11*0042*
H046
H046
H046
e11*0254*
G427
K236
G190
G610
e11*0611*
H682
e11*0005*
e11*0041*
e11*0135*
e11*0007*
e11*0440*
G190
G610
Seite 8 von 9
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten G-Zl.: 10-TAAS-0055/SRA
Fahrzeughersteller:
YAMAHA
Handelsbezeichnung
Fahrzeugtyp
ABE / EG-BE
TDR 125
XS 400
SR 500
SR 500
FZS 600 Fazer
FZ 6 / Fazer
FZ 6 / Fazer / S2
MT-03
XJ 6 / Diversion
XJ 600 N / S
XJ 600 N / S
XJ 600 N / S
XJ 600 N / S
XJ 600 N / S
XJ 650
TDM 850
TDM 850
TDM 850
TDM 900
TDM 900
TDM 900
XJ 900
XJ 900
XJ 900
XJ 900 S Diversion
FZS 1000 Fazer
FZS 1000 Fazer
FZ 1 / Fazer
BT 1100 Bulldog
XJR 1200
XJR 1300
XJR 1300
XJR 1300
XJR 1300
XJR 1300
MT-01
MT-01
5AN
2A2
2J4
48T
RJ02
RJ07
RJ14
RM02
RJ19
4BR
4BRA
4BRB
RJ01
4LX
4K0
3VD
4CM
4TX
RN08
RN11
RN18
31A
58L
4BB
4KM
RN06
RN14
RN16
RP05
4PU
RP01
RP02
RP06
RP10
RP19
RP12
RP18
H629
A519
A653
D392
H988
e13*0072*
e13*0111*
e13*0036*
e13*0323*
F904
F945
F944
H810
G595
B736
F699
F843
H442
e13*0053*
e13*0074*
e13*0099*
C971
D771
F609
G844
e1*0103*
e13*0021*
e13*0040*
e1*0116*
G978
--K266
e1*0134*
e1*0204*
e13*0168*
e13*0027*
e13*0112*
Seite 9 von 9
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Sonderlenkerumbau
Bevor Sie mit der Montage der Teile beginnen, bitten wir Sie folgende Hinweise sorgfältig durchzulesen.
Achtung: Alle Komponenten der Lenkung sind sicherheitsrelevante Fahrzeugteile. Daher
dürfen erforderliche Arbeiten nur von entsprechend qualifiziertem Personal durchgeführt
werden. Nach Abschluss der Umbauarbeiten muss das Fahrzeug einem anerkannten
Sachverständigen vorgeführt werden, der den fachgerechten Einbau und die einwandfreie
Funktion überprüft und die Fahrzeugpapiere dementsprechend ändert. Findet diese
Vorführung nicht statt, führt das zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Die nachfolgend aufgeführten Punkte sind bei der Montage unbedingt zu beachten:
1. Vergleichen Sie vor Anbau des Rohrlenkers den Durchmesser des Serienlenkers mit dem des gelieferten
Lenkers auf Übereinstimmung. Weichen diese voneinander ab ist eine Montage nur mit entsprechendem
Befestigungsmaterial (Riser mit identischem Durchmesser)
möglich.
2. Achten Sie beim Anbau besonders auf den einwandfreien Zustand
der Riser. Besonders welche aus Aluminium können nach
mehrmaligem Verändern der Lenkerstellung oder Umbau auf einen
anderen Lenker so stark beschädigt sein, dass eine sichere
Befestigung nicht mehr gewährleistet ist. Die Riser müssen in
diesem Fall ausgetauscht werden, um eine sichere Klemmung des
Lenkers zu erreichen. Außerdem ist darauf zu achten, dass Teile
wie Bedienelemente oder Riser im Klemmbereich (siehe Pfeile in
der Abb.) keine scharfen Kanten aufweisen, durch die der Lenker
beim Klemmen beschädigt werden kann.
3. Beim Befestigen des Lenkers am Riser ist unbedingt auf eine parallele Ausrichtung (Maß A in der Abbildung)
von Ober- und Unterteil zu achten (Drehmomentangaben lt. Motorradhersteller).
4. Der gelieferte Lenker wird ohne Bohrungen für die Bedienelemente geliefert. Diese sind bei jedem
Motorradmodell verschieden und können deshalb nicht herstellerseitig vorgebohrt geliefert werden. Zur
endgültigen Montage der Bedienelemente ist es aber notwendig Löcher für die Zentrierstifte zu bohren. Dazu
die Bedienelemente so ausrichten, dass eine funktionsgerechte Lage bei vollem Lenkeinschlag gewährleistet
ist. Die Stelle der Zentrierstifte anzeichnen und die markierte Stelle körnen. Anschließend mit einer Bohrung
(Durchmesser und Tiefe entsprechen dem Zentrierstift) versehen. Mehrfach durchbohrte Lenker dürfen nicht
mehr verwendet werden.
5. Bei hydraulischen Bremsanlagen muss der funktionsgerechte Anbau gewährleistet sein.
6. Der Lenkeinschlag muss mindestens 30° zu jeder Seite betragen. Der Freiraum zwischen Lenkergriffflächen
sowie Betätigungseinrichtungen am Lenker gegenüber Fahrzeugteilen muss bei Lenkereinschlagwinkeln bis
20° mindestens 30 mm betragen. Bei darüber hinausgehenden Lenkereinschlägen genügt ein Freiraum von 20
mm.
7. Die Sicherung gegen unbefugte Benutzung des Fahrzeugs (Lenkradschloss) muss wirksam bleiben.
8. Die Sicht auf vorgeschriebene Instrumente und Kontrollleuchten darf nicht beeinträchtigt werden.
9. Seilzüge, elektrische und hydraulische Leitungen müssen so bemessen und befestigt sein, dass ein
Einklemmen, Verhaken oder Beschädigen bei Lenk- und Federbewegungen ausgeschlossen ist.
10. Alle oben aufgeführten Punkte gelten auch in Verbindung mit anderen Änderungen am Fahrzeug (z. B.:
Riser, Gabelbrücke oder Verkleidung).
11. Der feste Sitz der Klemmschrauben und eine Überprüfung des Lenkers auf Beschädigungen (z.B.
Verformungen oder Risse) sollten alle 6 Monate erfolgen. Beschädigte Lenker sind unverzüglich
auszutauschen. Vor Antritt der Fahrt ist der feste Sitz des Lenkers zu kontrollieren.
M100111a.DOC, Stand: 19.01.10
geprüft/freigegeben:

Documentos relacionados