Photovoltaikanlage und Blockheizkraftwerk (BHKW)
Transcrição
Photovoltaikanlage und Blockheizkraftwerk (BHKW)
Photovoltaikanlage und Blockheizkraftwerk (BHKW) Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, der Staat foÈrdert Ihr Engagement fuÈr die Umwelt mit einer garantierten VerguÈtung fuÈr eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen. Nach der zweistufigen Reduzierung der VerguÈtungen im Jahr 2010 ist die FoÈrderung zum 1. 1. 2011 turnusmaÈûig um weitere 13 % gesunken. Grund ist der hohe Zubau an Solaranlagen im Jahr 2010. Allerdings gelten die VerguÈtungskuÈrzungen immer nur fuÈr die Anlagen, die nach den entsprechenden Stichtagen in Betrieb gehen. Die gute Nachricht ist also: FuÈr alle aÈlteren Anlagen bleibt es bei der VerguÈtung, die zum jeweiligen Zeitpunkt der Inbetriebnahme gegolten hat ± und zwar 20 Jahre lang. Und selbst bei gekappter VerguÈtung bleiben Solaranlagen rentabel, denn die Preise fuÈr sie sinken weiter. Wer Solarstrom selbst verbraucht, profitiert seit 1. 7. 2010 sogar von einer hoÈheren FoÈrderung. Denn der Direktverbrauch wird bis Ende 2011 staÈrker bezuschusst als vor der AÈnderung. Neben der VerguÈtung gibt es verschiedene oÈffentliche FoÈrderprogramme. Dazu gehoÈren insbesondere zinsguÈnstige Investitionskredite der staatlichen Kreditanstalt fuÈr Wiederaufbau (KfW). Bei diesen FoÈrderprogrammen aÈndern sich staÈndig die Struktur und die Konditionen. Und: Photovoltaikanlagen und BHKW muÈssen Sie in der SteuererklaÈrung beruÈcksichtigen. Wir zeigen Ihnen genau, wie das fuÈr die ErklaÈrung 2010 funktioniert ± anhand von Musterberechnungen und beispielhaft ausgefuÈllten Steuerformularen. Fazit: In der vorliegenden BroschuÈre bekommen Sie alle Informationen, um die finanziellen FoÈrderungen fuÈr Ihre Photovoltaikanlage und Ihr BHKW voll ausschoÈpfen zu koÈnnen. Denn die Erzeugung erneuerbarer Energien bleibt weiterhin attraktiv ± sowohl fuÈr die Umwelt als auch fuÈr Ihren Geldbeutel. Mit den besten GruÈûen Ihre »Steuertipps Spezial«-Redaktion Steuert | i | pps Clausen & Bosse Akad. AG ± Spezial, Automat vom 16. 10. 2009 - siehe doku.cm 14.01.2011 ± 13:09 Uhr d:/Spezial_STEUERTIPPS/Spez_15_PHOTOVOLTAIK/3 3B2/2-INHALT+TEXTTEIL.3d page # 1 Seite I Photovoltaikanlage und Blockheizkraftwerk (BHKW) Inhalt Seite III Inhalt A. Allgemeine Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Erneuerbare Energien und sich aufbrauchende Energien . . . . . . . . . . . 1. Welche Energieformen stehen zur VerfuÈgung? . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Die erneuerbaren Energien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) Solare Strahlungsenergie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Biomasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Nutzung im privaten Bereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Solarenergie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) Photovoltaik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Solarthermie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Kraft-WaÈrme-Kopplung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Gesetzliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Erneuerbare-Energien-Gesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) VerguÈtung fuÈr Energieeinspeisung aus Photovoltaikanlagen . . . . . . b) VerguÈtung fuÈr den Direktverbrauch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) VerguÈtung fuÈr die Einspeisung aus Biomasseanlagen . . . . . . . . . . V. Checkliste: Das sollten Sie beachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1 2 2 2 3 3 4 4 4 4 5 6 6 8 11 15 17 18 20 20 22 24 Erneuerbare Energien und Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fragebogen des Finanzamts zur steuerlichen Erfassung . . . . . . . . . . . 1. Angaben zu den Einkommensteuer-Vorauszahlungen . . . . . . . . . . . . 2. Angaben zur Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Schrift- und Zahlungsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Die Photovoltaikanlage in Ihrer SteuererklaÈrung . . . . . . . . . . . . . . . 2. Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) Betriebseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Betriebsausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. So ermitteln Sie Ihren Gewinn (als Kleinunternehmer) . . . . . . . . . . . 25 25 27 30 30 31 31 32 32 33 44 2. 3. 4. 5. 6. B. Energiesteuergesetz und Kraft-WaÈrme-Kopplung mit fossilen Brennstoffen VerguÈtung nach dem Kraft-WaÈrme-Kopplungs-Gesetz . . . . . . . . . . . . Richtlinie zur FoÈrderung von Mini-KWK-Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . Erneuerbare-Energien-WaÈrmegesetz (EEWaÈrmeG) . . . . . . . . . . . . . . Energieeinsparverordnung (EnEV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Steuert | i | pps Clausen & Bosse Akad. AG ± Spezial, Automat vom 16. 10. 2009 - siehe doku.cm 14.01.2011 ± 13:09 Uhr d:/Spezial_STEUERTIPPS/Spez_15_PHOTOVOLTAIK/3 3B2/2-INHALT+TEXTTEIL.3d page # 3 Photovoltaikanlage und Blockheizkraftwerk (BHKW) Seite IV Inhalt C. III. Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. UÈberblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Kleinunternehmer-Regelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen . . . . . . . . . . . . . . . . . a) Wie oft Sie Voranmeldungen abzugeben haben . . . . . . . . . . . . . b) DauerfristverlaÈngerung bringt Vorteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Wann Ihre Umsatzsteuerschuld entsteht . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Abgabe einer Umsatzsteuer-JahreserklaÈrung . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. So ermitteln Sie Gewinn und Umsatzsteuer 2010 ± Berechnungsbeispiele IV. Gewerbesteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V. Grunderwerbsteuer bei Immobilienkauf mit Solaranlage? . . . . . . . . . . 45 45 54 56 57 58 59 60 61 71 71 Das sollten Sie zur Technik wissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Photovoltaik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Bestandsanalyse: Eignet sich mein Haus fuÈr eine Photovoltaikanlage? . . a) Ausrichtung der SolarflaÈche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Verschattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Platzbedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Strahlungsangebot der Sonne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Komponenten einer Photovoltaikanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) Solarzellentypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Solarmodule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Wechselrichter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Verkabelung und Einspeisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Allgemeine Ertragsvorhersage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Ertragsvorhersage: Beispielsrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Kraft-WaÈrme-Kopplung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Das Prinzip der Kraft-WaÈrme-Kopplung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Wo koÈnnen BHKW sinnvoll eingesetzt werden? . . . . . . . . . . . . . . . 3. Einspeisung oder Selbstverbrauch: Was ist sinnvoller? . . . . . . . . . . . 4. Beispielsrechnung fuÈr eine BHKW-Anlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 72 72 72 73 73 74 74 74 76 80 87 89 90 93 93 95 97 98 Planung, AusfuÈhrung und Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Planung und AusfuÈhrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Checkliste: Woran muÈssen Sie denken? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Welcher Typ sind Sie? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) Der Selbstbauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) AusfuÈhrung mithilfe eines Fachhandwerkers . . . . . . . . . . . . . . . c) AusfuÈhrung mithilfe eines Fachplaners . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Genehmigungen und FormalitaÈten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) Energieversorgungsunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 100 100 100 101 102 103 104 104 I. D. Steuert | i | pps Clausen & Bosse Akad. AG ± Spezial, Automat vom 16. 10. 2009 - siehe doku.cm 14.01.2011 ± 13:09 Uhr d:/Spezial_STEUERTIPPS/Spez_15_PHOTOVOLTAIK/3 3B2/2-INHALT+TEXTTEIL.3d page # 4 Photovoltaikanlage und Blockheizkraftwerk (BHKW) Inhalt b) Schornsteinfeger . . . . . . . . . . . c) Baugenehmigung . . . . . . . . . . . d) MuÈssen Sie ein Gewerbe anmelden? e) Versicherungen . . . . . . . . . . . . 4. Gefahren durch Photovoltaikanlagen . .................... .................... ................... .................... .................... II. Finanzierung und FoÈrderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Investitions- und Betriebskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. FoÈrderprogramme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Energiesteuergesetz und Kraft-WaÈrme-Kopplungsgesetz . . . . . . . . . c) Richtlinie zur FoÈrderung von Mini-KWK-Anlagen . . . . . . . . . . . . . d) KfW-Programm »Erneuerbare Energien« (Nr. 270) . . . . . . . . . . . . e) KfW-Programm »Energieeffizient Sanieren« (Nr. 151) . . . . . . . . . . f) KfW-Programm »Energieeffizient Bauen« (Nr. 153) . . . . . . . . . . . g) KfW-Programm »Wohnraum Modernisieren« (Nr. 141) . . . . . . . . . h) Sonderfonds Energieeffizienz KMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . i) Vor-Ort-Beratung des Bundesministeriums fuÈr Wirtschaft und Technologie j) Das »Zuhause-Kraftwerk« . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 106 107 107 108 109 109 110 111 111 111 112 113 116 118 119 120 121 Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1: NuÈtzliche Adressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 2: Gesetzes- und Verordnungstexte im Internet . . . . . . . . . . . . . Anlage 3: Maûe und Einheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4: Erlasse der Finanzverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 130 133 134 136 136 E. 1. Einkommensteuerrechtliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen 2. Betreiben von Anlagen zur Erzeugung von Strom oder WaÈrme: Unternehmereigenschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) Unternehmereigenschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Zuordnung zum UnternehmensvermoÈgen . . . . . . . . . . . c) AusgangsumsaÈtze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung . . . . . . . . . . e) Dachsanierung im Zusammenhang mit dem Einbau einer Photovoltaikanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. GrundstuÈcksveraÈuûerungen mit Solar- oder Photovoltaikanlagen, Gegenleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Photovoltaikanlage, Vorsteuerabzug . . . . . . . . . . . . . . . . Index . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 141 142 143 144 144 146 147 149 Steuert | i | pps Clausen & Bosse Akad. AG ± Spezial, Automat vom 16. 10. 2009 - siehe doku.cm 14.01.2011 ± 13:09 Uhr d:/Spezial_STEUERTIPPS/Spez_15_PHOTOVOLTAIK/3 3B2/2-INHALT+TEXTTEIL.3d page # 5 Seite V Allgemeine Informationen Einleitung A. Allgemeine Informationen I. Einleitung Seit dem UN-Klimabericht 2007 sind sich die Wissenschaftler einig, dass Kohlendioxid, neben anderen Gasen, maûgeblich am Treibhauseffekt beteiligt ist. È l, Dazu muss man wissen, dass bei der Verbrennung fossiler EnergietraÈger wie O Gas oder Kohle immer Kohlendioxid (CO2) freigesetzt wird ± egal ob dies zu Zwecken der GebaÈudebeheizung im privaten Bereich oder zur Stromerzeugung in einem Kraftwerk geschieht. Da fossile EnergietraÈger Kohlenwasserstoffverbindungen sind, in denen das Kohlendioxid chemisch gebunden ist, laÈsst sich deren Freisetzung bei der Verbrennung nicht verhindern. Das Ziel muss also sein, den Verbrauch der fossilen EnergietraÈger durch modernste Anlagentechnik und eine hoch waÈrmedaÈmmende GebaÈudehuÈlle zu reduzieren oder sie mithilfe erneuerbarer Energien zu ersetzen. Verschiedene staatliche FoÈrderprogramme sollen mithilfe von finanziellen Anreizen die Bereitschaft staÈrken, in neue Technologien oder Sanierungen zu investieren. Damit beschaÈftigt sich diese BroschuÈre ausfuÈhrlich. Aber auch eine VerschaÈrfung der Gesetze soll einen gewissen Handlungsdruck erzeugen. Die Energiepolitik der EuropaÈischen Union zwingt die Mitgliedsstaaten durch die Umsetzung der EU-Verordnungen in nationale Gesetze dazu. JuÈngstes Beispiel dafuÈr ist die EinfuÈhrung eines Verkaufsverbots fuÈr konventionelle GluÈhlampen. Bis zum Jahr 2012 sollen diese sukzessive aus den LaÈden verschwinden. Weitaus staÈrkere Auswirkungen hat die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), die eine weitere ErhoÈhung des WaÈrmeschutzes sowie eine Senkung des PrimaÈrenergiebedarfs im Bereich der GebaÈude fordert. Das Erneuerbare-Energien-WaÈrmegesetz schreibt seit 2008 erstmalig den Einsatz erneuerbarer Energien im Neubau verpflichtend vor. Durch die EinfuÈhrung des Energieausweises fuÈr Alt- und Neubauten, der Informationen uÈber den energetischen Zustand eines GebaÈudes liefert, soll ebenfalls Handlungsdruck erzeugt werden. Schlechte Ergebnisse im Energieausweis werden sich kuÈnftig negativ auf die Vermietung und den Verkauf von Immobilien auswirken. Da die HoÈhe der Kfz-Steuer bereits abhaÈngig vom CO2-Ausstoû eines Fahrzeuges ist, liegt der Gedanke nahe, dass zukuÈnftig auch die EinfuÈhrung einer CO2-Steuer fuÈr GebaÈude beschlossen werden koÈnnte. Da der Energieausweis den spezifischen CO2-Ausstoû dokumentiert, waÈre er das ideale Werkzeug dazu. Im Hinblick darauf empfiehlt es sich, bereits jetzt auf CO2-senkende Maûnahmen zu setzen. Steuert | i | pps Clausen & Bosse Akad. AG ± Spezial, Automat vom 16. 10. 2009 - siehe doku.cm 14.01.2011 ± 13:09 Uhr d:/Spezial_STEUERTIPPS/Spez_15_PHOTOVOLTAIK/3 3B2/2-INHALT+TEXTTEIL.3d page # 7 Seite 1 Allgemeine Informationen Seite 2 Erneuerbare Energien und sich aufbrauchende Energien II. Erneuerbare Energien und sich aufbrauchende Energien 1. Welche Energieformen stehen zur VerfuÈgung? Unter PrimaÈrenergie versteht man die unmittelbar aus natuÈrlichen Quellen gewonnene Energie. Erneuerbare Energien, oder auch regenerative Energien genannt, sind staÈndig und unbegrenzt verfuÈgbar, geografisch aber in unterschiedlicher StaÈrke vorhanden. Im Gegensatz zu den erneuerbaren Energien sind die sich aufbrauchenden È l, Gas und Energien nicht unbegrenzt verfuÈgbar. Fossile EnergietraÈger wie O Kohle sind sich aufbrauchende Energien. Uran zaÈhlt ebenfalls zu den sich aufbrauchenden Energien, ist aber nicht fossiler Herkunft. Mit beiden Energieformen, den erneuerbaren Energien und den sich aufbrauchenden Energien, kann gleichermaûen die SekundaÈrenergie ElektrizitaÈt gewonnen werden. Charakteristisch fuÈr die SekundaÈrenergie ist, dass sie nur uÈber einen mit Verlusten behafteten Prozess aus der PrimaÈrenergie gewonnen werden kann. Der Wirkungsgrad ist bei den Technologien, die erneuerbare Energien nutzen, vergleichsweise gering. Gemeint ist das VerhaÈltnis von eingesetzter Energie zur nutzbaren Energie. Der Wirkungsgrad eines Photovoltaikmoduls, das Sonnenlicht in Strom umwandelt, betraÈgt beispielsweise nur ca. 10 bis 15 %. Der Wirkungsgrad eines konventionellen Kraftwerkes, das als Brennstoff Kohle oder Uran benutzt, betraÈgt ca. 30 %. Im Vergleich zum Wirkungsgrad eines Photovoltaikmoduls ist dieser zwar wesentlich hoÈher, jedoch muss der in einem Kraftwerk genutzte Brennstoff erst einmal mit hohem Kostenaufwand gewonnen und aufbereitet werden. Das Photovoltaikmodul nutzt dagegen die kostenlos zur VerfuÈgung stehende Sonne. Die kostenlosen erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind und Wasserkraft haben somit einen deutlichen Vorteil gegenuÈber den fossilen EnergietraÈgern. Ein Anstieg der allgemeinen Energiepreise bereitet dem Betreiber einer solchen Anlage keine Sorgen. 2. Die erneuerbaren Energien Zu den erneuerbaren Energiequellen zaÈhlen Sonne, Wind, Wasser und Biomasse. Die Nutzungsformen sind vielfaÈltig. Die Nutzung im privaten Bereich beschraÈnkt sich in erster Linie auf die EnergietraÈger Sonne und Biomasse. Steuert | i | pps Clausen & Bosse Akad. AG ± Spezial, Automat vom 16. 10. 2009 - siehe doku.cm 14.01.2011 ± 13:09 Uhr d:/Spezial_STEUERTIPPS/Spez_15_PHOTOVOLTAIK/3 3B2/2-INHALT+TEXTTEIL.3d page # 8 Allgemeine Informationen Erneuerbare Energien und sich aufbrauchende Energien a) Solare Strahlungsenergie Die Nutzung der Sonnenenergie mithilfe der Photovoltaik hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Im Jahr 2000 betrug der Anteil der Photovoltaik an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 0,18 %, im Jahr 2007 4,0 % und im Jahr 2009 bereits 6,6 % (Quelle: BMU, MaÈrz 2010). Aufgrund der sehr positiven politischen Rahmenbedingungen ist diese Entwicklung bisher aÈuûerst erfolgreich verlaufen. Da in den folgenden Kapiteln sehr ausfuÈhrlich auf das Thema Photovoltaik eingegangen wird, sei an dieser Stelle nur Folgendes erwaÈhnt: Bei der Nutzung der solaren Strahlungsenergie handelt es sich um eine sehr umweltvertraÈgliche Technik, deren »Brennstoff« voÈllig kostenlos und uÈberall auf der Erde zur VerfuÈgung steht. b) Biomasse Von zunehmender Bedeutung wird in Zukunft sicherlich die Nutzung der Biomasse sein. Die Verbreitung der Biomassenutzung hat in den letzten Jahren sehr stark zugenommen. In diesem Zusammenhang sei insbesondere der Brennstoff Holz in Form von Holzhackschnitzeln, Pellets oder Scheiten erwaÈhnt. Holz ist ein Brennstoff, der in Deutschland in groûer Menge zur VerfuÈgung steht und bei einer weiterhin nachhaltigen Forstwirtschaft auch kuÈnftig zur VerfuÈgung stehen wird. NatuÈrlich hat auch hier die starke Nachfrage den Preis ansteigen lassen. Zwei Faktoren spielen jedoch fuÈr die kuÈnftige Bedeutung von Holz als EnergietraÈger eine wichtige Rolle: ¨ Der Preis des Holzes bleibt unberuÈhrt von weltpolitischen Ereignissen. È l und Gas. An¨ Der Preis bewegt sich dauerhaft unter dem Preisniveau von O dernfalls kann sich die ansonsten teurere Technik der Pellet- oder HolzhackÈ l- oder Gasheizkesseln nicht schnittkessel gegenuÈber den herkoÈmmlichen O dauerhaft am Heiztechnikmarkt behaupten. In Bezug auf die eingangs erwaÈhnte Kohlendioxiddiskussion hat der Brennstoff Holz eine Sonderstellung. Bei der Verfeuerung von Holz spricht man von der CO2-neutralen Verbrennung. Das bedeutet: Es wird genau die Menge an Kohlendioxid freigegeben, die waÈhrend des Wachstums aufgenommen wurde. Der Brennstoff Holz ist also unter dem Aspekt der CO2-Emissionen als sehr positiv zu betrachten. Steuert | i | pps Clausen & Bosse Akad. AG ± Spezial, Automat vom 16. 10. 2009 - siehe doku.cm 14.01.2011 ± 13:09 Uhr d:/Spezial_STEUERTIPPS/Spez_15_PHOTOVOLTAIK/3 3B2/2-INHALT+TEXTTEIL.3d page # 9 Seite 3 Allgemeine Informationen Seite 4 Nutzung im privaten Bereich III. Nutzung im privaten Bereich Die Nutzung der solaren Energie zur Stromerzeugung macht zweifelsohne im privaten Bereich den groÈûten Anteil an der Nutzung erneuerbarer Energien aus. Hier liegt deshalb der Schwerpunkt der folgenden Seiten. DaruÈber hinaus wird die Nutzung der Kraft-WaÈrme-Kopplung mit fossilen Brennstoffen wie HeizoÈl und Gas sowie mit Biomasse behandelt. Eine Nutzung von Wind und Wasserkraft oder Deponie-, KlaÈr- und Grubengas spielt im privaten Bereich eine eher untergeordnete Rolle und wird hier deshalb nicht weiter vertieft. 1. Solarenergie ZunaÈchst soll der Unterschied zwischen den Begriffen Photovoltaik und Solarthermie geklaÈrt werden. a) Photovoltaik Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Licht in elektrische Energie. Die Umwandlung beruht auf einem physikalischen Effekt, der voÈllig lautlos und ohne Emissionen ablaÈuft. Der erzeugte Strom kann dann an das oÈffentliche Netz abgegeben werden, man spricht hier von netzgekoppelten Anlagen. Das ist der Regelfall ? Kapitel C I 3 c. Wird der Strom fuÈr die Versorgung von FerienhaÈusern, GartenhaÈusern oder sonstigen Einrichtungen dagegen selbst verbraucht, spricht man von netzunabhaÈngigen Anlagen. b) Solarthermie Unter Solarthermie versteht man die Nutzung der Sonnenenergie zur ErwaÈrmung von Wasser. Das funktioniert so: Ein Solarkollektor gibt uÈber einen geschlossenen Kreislauf, der mit einem Wasser-Glykol-Gemisch gefuÈllt ist, seine eingefangene WaÈrme uÈber einen WaÈrmetauscher an das haÈusliche Trinkwasser oder an das angeschlossene Heizungssystem ab. Steuert | i | pps Clausen & Bosse Akad. AG ± Spezial, Automat vom 16. 10. 2009 - siehe doku.cm 14.01.2011 ± 13:09 Uhr d:/Spezial_STEUERTIPPS/Spez_15_PHOTOVOLTAIK/3 3B2/2-INHALT+TEXTTEIL.3d page # 10 Allgemeine Informationen Nutzung im privaten Bereich Der Solarkollektor besteht aus einem kastenfoÈrmigen GehaÈuse mit einer speziellen Solarverglasung, die stark lichtdurchlaÈssig ist. Im Kollektor befindet sich ein schwarz beschichteter Absorber aus gut waÈrmeleitendem Blech. Im Absorberblech sind duÈnne Rohre angebracht, die vom Wasser-Glykol-Gemisch durchstroÈmt werden und die aufgenommene WaÈrme uÈber eine Rohrleitung zum Solarspeicher im Keller transportieren. Dort wird die WaÈrme uÈber einen WaÈrmetauscher an das Trink- und / oder Heizungswasser abgegeben. Bekannt sind auch die sogenannten VakuumroÈhrenkollektoren, die nach dem gleichen Prinzip arbeiten. Hier wird mithilfe eines kuÈnstlich erzeugten Vakuums der WaÈrmeverlust des Absorbers an die Umgebung minimiert. Die Energieausbeute ist etwas hoÈher als bei den Flachkollektoren, allerdings ist der Preis sehr hoch. Bei diesen Systemen spricht der Fachmann von solarthermischen Anlagen zur TrinkwassererwaÈrmung und / oder von Anlagen zur HeizungsunterstuÈtzung. 2. Kraft-WaÈrme-Kopplung Unter Kraft-WaÈrme-Kopplung (KWK) versteht man die gleichzeitige Nutzung von WaÈrme und elektrischem Strom in einem Blockheizkraftwerk (BHKW). Die Kraft-WaÈrme-Kopplung ist sowohl mit fossilen Brennstoffen wie HeizoÈl oder Erdgas moÈglich als auch mit Brennstoffen aus Biomasse wie z. B. RapsoÈl. Und so funktioniert ein BHKW: Ein mit diesen Brennstoffen gespeister Verbrennungsmotor treibt einen Generator an, der elektrischen Strom erzeugt. Die gleichzeitig bei diesem Prozess anfallende WaÈrme an Motor und Generator wird zu etwa 90 % genutzt und als NutzwaÈrme an das zu beheizende GebaÈude abgegeben. Das VerhaÈltnis von erzeugter WaÈrme zu Strom betraÈgt etwa 60 % zu 40 %. Der Strom kann in das oÈffentliche Netz eingespeist oder im Objekt selbst verbraucht werden. Die genaue Wirkungsweise wird in Kapitel C II 1 ausfuÈhrlich erklaÈrt. Steuert | i | pps Clausen & Bosse Akad. AG ± Spezial, Automat vom 16. 10. 2009 - siehe doku.cm 14.01.2011 ± 13:09 Uhr d:/Spezial_STEUERTIPPS/Spez_15_PHOTOVOLTAIK/3 3B2/2-INHALT+TEXTTEIL.3d page # 11 Seite 5