Neue Freihandelsabkommen erleichtern den
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Neue Freihandelsabkommen erleichtern den
Neue Freihandelsabkommen erleichtern den Aussenhandel Die Abkommen mit China und GCC-Staaten treten in Kraft Am Dienstag treten zwei weitere wichtige Freihandelsabkommen in Kraft: Zwischen der Schweiz und China und jenes zwischen den EFTA- und den Golfstaaten. Die Schweizer Wirtschaft wie auch insbesondere der Schweizer Handel profitieren stark vom Abbau dieser Handelshemmnissen. «Es ist ein Meilenstein», sagt Kaspar Engeli, Direktor von Handel Schweiz bezüglich der Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China und deren zwischen den EFTA-Staaten und den Golfstaaten. Am 1. Juli werden beide in Kraft treten und ihre Wirkung entfalten. Die Schweiz verfügt über ein Netz von 28 Freihandelsabkommen mit 38 Partnern ausserhalb der EU. Der Gulf Cooperation Council (GCC) wird – gemessen am Handelsvolumen – nach EU, China, Hongkong und Japan der fünftgrösste Freihandelspartner der Schweiz sein. Zu den GCC-Staaten gehören Baharain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. «Selbstverständlich ist und bleibt die EU unser wichtigster Handelspartner. Und die bilateralen Abkommen sind nach wie vor mit grossem Abstand die wichtigsten Verträge, die wir haben», sagt Engeli. Der Handel würde sich durch die neuen Abkommen simplifizieren und erhielte dadurch neue Impulse, freut sich der Direktor von Handel Schweiz über die künftige Vereinfachung des Aussenhandels. Schweiz profitiert vom präferenziellen Marktzugang Anders als bei den bisherigen Freihandelsabkommen der Schweiz, sind die Ursprungsbestimmungen bei den Abkommen mit China nicht in einem separaten Anhang geregelt, sondern im Hauptabkommen. Diese sogenannte «Ursprungsregeln» berücksichtigen die modernen Produktionsmethoden. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass die Schweizer Produzenten den präferenziellen Marktzugang tatsächlich auch nutzen können. Im Anhang «Product-Specific Rules» werden – wie es der Name schon verrät – die spezifischen Regeln zu den einzelnen Produkten oder Handel Schweiz: Medienmitteilung 27. Juni 2014 Seite 1 von 3 Produktkategorien aufgeführt. Das Abkommen sieht die übliche bilaterale Kumulation von Ursprungserzeugnissen vor. Ausserdem gilt die Regel des Direktversands. Das heisst, dass der Ursprung auch dann nicht verloren geht, wenn die Warensendungen unter Zollkontrolle von Drittstaaten aufgeteilt werden. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens ist Chinas Status als präferenzberechtigtes Entwicklungsland aufgehoben. Neu gilt ab dem 1. Juli 2014 bei der Annahme der Zollanmeldung das neue «Certificate of Origin» als gültiger Ursprungsnachweis. Politologe und China Experte Xuewu Gu beurteilt die chinesische Wirtschaft optimistisch. «Ich gehe davon aus, dass ein Wachstum von 7.8 % zu erreichen ist, ohne eine massive Lockerung der Bankkredite», sagte er etwa. Alleine die angekündigten Reformen der Wirtschaftsstrukturen, die Umstellung des Wachstumsmodells vom Export auf Binnennachfrage dürften reichen, um den Wachstumskurs zu erhalten, prognostiziert er. Die Schweiz habe den entscheidenden Wachstumspunkt im künftigen China offensichtlich gut erkannt, fügt Gu an. Geistiges Eigentum ist geschützt Auch die Abkommen zwischen den GCC- und den EFTA-Staaten bringen dem Schweizer Handel grosse Vorteile. Im letzten Jahr betrugen die Exporte in die GCC-Staaten einen Wert von CHF 6.5 Milliarden, während sich die Importe auf CHF 860 Millionen beliefen. Zur Exportware gehörten grösstenteils pharmazeutische Produkte sowie Maschinen, Uhren und Schmuck. Die Importware setzt sich aus Edelsteinen, Edelmetallen und Schmuckwaren zusammen. Ende 2012 betrug der Kapitalbestand der Schweizer Direktinvestitionen in den GCC-Staaten rund CHF 11.3 Milliarden. Mit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens werden die Zölle auf Industrieprodukten und auf Meerestiere beseitigt. Bei sogenannten «sensiblen» Produkten werden sie innert einer Übergangsfrist von fünf Jahren abgebaut. Bei den landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten sollen für die GCCStaaten ab Juli die gleichen Marktzugangsbedingungen gelten wie für die EU. Bei den landwirtschaftlichen Basisprodukten haben die vier EFTA-Staaten auf bilateraler Ebene mit den GCCStaaten verhandelt. Die Vertragsparteien verpflichten sich zudem, das geistige Eigentum zu schützen. Auch das Abkommen zwischen der Schweiz und China enthält eine Reihe von Verbesserungen im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums, die teilweise sogar über das TRIPS- Abkommen der WTO hinausgehen. Der Schutz von Testdaten beträgt sechs, derjenige von industriellem Design zehn, in gewissen Fällen sogar 25 Jahren. Der bereits bestehende bilaterale Dialog über Fragen des geistigen Eigentums wurde ebenfalls ins Abkommen aufgenommen. Wenn eine Verletzung dieser Regelungen vermutet wird, sind Schutzmassnahmen bereits an der Grenze vorgesehen. Geahndet wird diese im Zivilverfahren, etwa mit Entschädigung. Die Patente der Erfindungen in der Biotechnologie werden anerkannt. Qualität wird weiterentwickelt Im Bezug auf Dienstleistungen baut das Freihandelsabkommen zwischen China und der Schweiz auf den Begriffen und Regeln des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) der WTO auf. Gewisse horizontale Regeln – etwa bezüglich Transparenz und Zulassungsverfahren – werden präzisiert. Dies erhöht wiederum die Rechtssicherheit. Für die Handel Schweiz: Medienmitteilung 27. Juni 2014 Seite 2 von 3 Dienstleistungserbringung durch natürliche Personen legt das Freihandelsabkommen bestimmte Personenkategorien und die Bedingungen für die Verfahren zur Arbeits- und Einreisebewilligung für diese Kategorien fest. Massnahmen betreffend Zugang zum Arbeitsmarkt oder Daueraufenthalt fallen nicht unter das Freihandelsabkommen. Im Vergleich zum GATS verbessern die Schweiz und China ihre Marktzugangsverpflichtungen in verschiedenen Sektoren. China und die Schweiz erleichtern insbesondere die Erbringung von befristeten Dienstleistungen durch Installateure und Maschinenreparateure, Flughafendienstleistungen und bestimmte Finanzdienstleistungen. Darüber hinaus gewährt China beim Wertschriftenhandel einen besseren Marktzugang für die Schweiz bei der Flugzeughaftpflicht. Der gemischte Ausschuss Schweiz-China wird alle zwei Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens über einen weiteren Zollabbau diskutieren. Ziel der Evolutivklausel ist, dass Marktöffnungen der Schweiz oder Chinas gegenüber Drittstaaten einander gewährt werden können. Dadurch kann die Qualität des Freihandelsabkommens weiterentwickelt werden. Das Freihandelsabkommen enthält zudem ein Kapitel über Handelserleichterungen, in dem sich die Parteien verpflichten, bei der Ausgestaltung von Zollverfahren internationale Standards zu berücksichtigen, für den Warenverkehr relevante Informationen zu veröffentlichen und den Wirtschaftsakteuren verbindliche Tarif- und Ursprungsauskünfte zu erteilen. «Der 1. Juli ist ein kleiner Festtag», resümiert Engeli. «Wir stärken unsere Aussenhandelsbeziehungen. Diese weitere Verknüpfung sichert uns vereinfachten und verbesserten Zugang zu Import- und Exportmärkten. Darauf sind wir dringend angewiesen.» Der Handel ist mit 680'000 Mitarbeitenden der wichtigste private Arbeitgeber der Schweiz. Handel Schweiz ist der Dachverband des Handels, dem 33 Branchenverbände mit insgesamt 3’700 Unternehmen angehören. Handel Schweiz vertritt eine liberale Politik und setzt sich für eine starke Schweiz ein. Die KV-Branche Handel bildet 1‘400 Lehrlinge aus und ist damit eine der grössten und beliebtesten Ausbildungsbranchen. facebook.com/HandelSchweiz • twitter.com/HandelSchweiz • www.handel-schweiz.com Kontakt: Kaspar Engeli, Direktor, Tel 061 228 90 33 Andreas Steffes, Sekretär Verbandsführung Tel 061 228 90 32 Informationen: Iris Wirz c&p communications, Tel. 043 500 52 88, [email protected] Handel Schweiz: Medienmitteilung 27. Juni 2014 Seite 3 von 3