Rechtsanwalt und Diplom-Pädagoge Prof. Dr. Arnold Köpcke

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Rechtsanwalt und Diplom-Pädagoge Prof. Dr. Arnold Köpcke
Rechtsanwalt und Diplom-Pädagoge Prof. Dr. Arnold Köpcke-Duttler
Curriculum Vitae:
Studium der Rechts- und Politikwissenschaft 1965 - 1971 an den Universitären Würzburg und
Saarbrücken; Studium der Pädagogik, Philosophie und Theologie 1974 - 1979 in Würzburg
Promotion mit einer Arbeit über den russischen Religionsphilosophen Nicolai Berdiajew (Dr. phil)
Habilitation an der Gesamthochschule / Universität Kassel auf dem Feld der Interkulturellen
Pädagogik; Rechtsanwalt seit 1978; Justiziar des Montessori-Landesverbands Bayern; Mitglied des
Wissenschaftlichen Beirats des Instituts für Bildungsforschung und Bildungsrecht (Hannover/
Bochum)
Abstract: Rechtliche Rahmenbedingungen einer inklusiven Bildungslandschaft
1. Einleitung: Gemeinsinn und Rechtssinn versus Heterophobie
Herausforderung zur Mitgestaltung und Teilhabe durch die Rechtsphilosophen Gustav Radbruch und
Dieter Suhr
2. Entfaltung kommunaler Bezüge in der UN-Behindertenrechtskonvention: Selbstbestimmung und
gemeinsame Lebensgestaltung; Menschenrecht auf Habilitation (Art. 19, 26 UN-BRK)
Rechtsidee der Solidarität in der Europäischen Sozialcharta
3. Grundgedanken der Inklusion und eines inklusiven Gemeinwesens (Heterogenität,
Unterschiedlichkeit zueinander) mit dem Blick auf eine kommunale Bildungslandschaft
4. Menschen-Recht auf Bildung nach der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 24 UN-BRK) in
Relation zum Leben in der Gemeinschaft
Öffnung der Schule als multipler demokratischer Lebensraum (und Lebenszeit) nach dem
Bayerischen Gesetz über das Erziehungs-und Unterrichtswesen (Art. 2 Abs. 5, Art. 31 BayEUG)
5. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft / Gesellschaft nach dem Sozialgesetzbuch IX (§§ 55 ff.
SGB IX)
Gemeinwesen-Beziehung; kommunale Bildungslandschaft
6. UN-Kinderrechtskonvention: Recht des Kindes auf ein individuelles Leben in der Gesellschaft und
Erziehung im Geist des Friedens, der Würde, der Toleranz, der Freiheit, der Gleichheit und der
Solidarität (Präambel, Art. 29 Abs. 1 lit d UN-KRK)
Sozialraum-Orientierung gemäß dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
7. Recht alter Menschen auf Teilhabe am Leben der Gemeinschaft, auf eigene Lebensgestaltung
und Wohnen in der Kommunität (Art. 2,3,20 des Bayerischen Gesetzes zur Regelung der Pflege-,
Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung
8. Demokratie als Lebensform: Zusammengehörigkeit, Selbstgestaltung in sozialen Beziehungen
Verschiedenheit zueinander und Gemeinsamkeit
Brücke zur Heil- / Sonderpädagogik: Gerechtigkeit als Verwirklichung menschlicher Fähigkeiten
(Amartya Sen)
Bildungslandschaft als Raum menschlicher Möglichkeiten und Fähigkeiten (Recht auf
Gemeinsamkeit und Recht auf Einsamkeit: Grenzen der Gemeinschaft)
Rechtsidee der konkreten Solidarität (Werner Maihofer, Erhard Denninger)
Andeutungen der Literatur (Auswahl):
Anne-Dore Stein / Stefanie Krach / Imke Niediek (Hrsg.) Integration und Inklusion auf dem Weg ins
Gemeinwesen, Bad Heilbrunn 2010
Ulrich Becker / Elisabeth Wacker / Minou Banafsche (Hrsg.) Inklusion und Sozialraum.
Behindertenrecht und Behindertenpolitik in der Kommune, Baden-Baden 2013
Christina Schenz, Guido Pollak (Hg.) Verschieden und doch gemeinsam?, Berlin 2014
Wolfgang W. Weiß, Kommunale Bildungslandschaften, Weinheim und München 2011
Wolfgang Hinte, Eigensinn und Lebensraum - zum Stand der Diskussion um das Fachkonzept
"Sozialraumorientierung", in: VHN, 78. Jg., S. 20 - 33 (2009)
Arnold Köpcke-Duttler, Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Gesammelte
Aufsätze zu rechtlichen und pädagogischen Fragen, Würzburg 2014