Rechtsanwalt und Diplom-Pädagoge Prof. Dr. Arnold Köpcke
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Rechtsanwalt und Diplom-Pädagoge Prof. Dr. Arnold Köpcke
Rechtsanwalt und Diplom-Pädagoge Prof. Dr. Arnold Köpcke-Duttler Curriculum Vitae: Studium der Rechts- und Politikwissenschaft 1965 - 1971 an den Universitären Würzburg und Saarbrücken; Studium der Pädagogik, Philosophie und Theologie 1974 - 1979 in Würzburg Promotion mit einer Arbeit über den russischen Religionsphilosophen Nicolai Berdiajew (Dr. phil) Habilitation an der Gesamthochschule / Universität Kassel auf dem Feld der Interkulturellen Pädagogik; Rechtsanwalt seit 1978; Justiziar des Montessori-Landesverbands Bayern; Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Instituts für Bildungsforschung und Bildungsrecht (Hannover/ Bochum) Abstract: Rechtliche Rahmenbedingungen einer inklusiven Bildungslandschaft 1. Einleitung: Gemeinsinn und Rechtssinn versus Heterophobie Herausforderung zur Mitgestaltung und Teilhabe durch die Rechtsphilosophen Gustav Radbruch und Dieter Suhr 2. Entfaltung kommunaler Bezüge in der UN-Behindertenrechtskonvention: Selbstbestimmung und gemeinsame Lebensgestaltung; Menschenrecht auf Habilitation (Art. 19, 26 UN-BRK) Rechtsidee der Solidarität in der Europäischen Sozialcharta 3. Grundgedanken der Inklusion und eines inklusiven Gemeinwesens (Heterogenität, Unterschiedlichkeit zueinander) mit dem Blick auf eine kommunale Bildungslandschaft 4. Menschen-Recht auf Bildung nach der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 24 UN-BRK) in Relation zum Leben in der Gemeinschaft Öffnung der Schule als multipler demokratischer Lebensraum (und Lebenszeit) nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs-und Unterrichtswesen (Art. 2 Abs. 5, Art. 31 BayEUG) 5. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft / Gesellschaft nach dem Sozialgesetzbuch IX (§§ 55 ff. SGB IX) Gemeinwesen-Beziehung; kommunale Bildungslandschaft 6. UN-Kinderrechtskonvention: Recht des Kindes auf ein individuelles Leben in der Gesellschaft und Erziehung im Geist des Friedens, der Würde, der Toleranz, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität (Präambel, Art. 29 Abs. 1 lit d UN-KRK) Sozialraum-Orientierung gemäß dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) 7. Recht alter Menschen auf Teilhabe am Leben der Gemeinschaft, auf eigene Lebensgestaltung und Wohnen in der Kommunität (Art. 2,3,20 des Bayerischen Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung 8. Demokratie als Lebensform: Zusammengehörigkeit, Selbstgestaltung in sozialen Beziehungen Verschiedenheit zueinander und Gemeinsamkeit Brücke zur Heil- / Sonderpädagogik: Gerechtigkeit als Verwirklichung menschlicher Fähigkeiten (Amartya Sen) Bildungslandschaft als Raum menschlicher Möglichkeiten und Fähigkeiten (Recht auf Gemeinsamkeit und Recht auf Einsamkeit: Grenzen der Gemeinschaft) Rechtsidee der konkreten Solidarität (Werner Maihofer, Erhard Denninger) Andeutungen der Literatur (Auswahl): Anne-Dore Stein / Stefanie Krach / Imke Niediek (Hrsg.) Integration und Inklusion auf dem Weg ins Gemeinwesen, Bad Heilbrunn 2010 Ulrich Becker / Elisabeth Wacker / Minou Banafsche (Hrsg.) Inklusion und Sozialraum. Behindertenrecht und Behindertenpolitik in der Kommune, Baden-Baden 2013 Christina Schenz, Guido Pollak (Hg.) Verschieden und doch gemeinsam?, Berlin 2014 Wolfgang W. Weiß, Kommunale Bildungslandschaften, Weinheim und München 2011 Wolfgang Hinte, Eigensinn und Lebensraum - zum Stand der Diskussion um das Fachkonzept "Sozialraumorientierung", in: VHN, 78. Jg., S. 20 - 33 (2009) Arnold Köpcke-Duttler, Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Gesammelte Aufsätze zu rechtlichen und pädagogischen Fragen, Würzburg 2014