Anhörung im Finanzausschuss
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Anhörung im Finanzausschuss
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und anderer Verbrauchssteuergesetze Der Tabakwaren-Facheinzelhandel ist nicht bereit, die angekündigte Tabaksteuererhöhung in Höhe von 1 Euro pro Packung mitzutragen. Hintergrund: Im Rahmen der Reform des Gesundheitswesens wurde eine Verlagerung von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zum Bund beschlossen. Zur Finanzierung dieser Leistungen soll die Tabaksteuer erhöht werden. Die Koalitionsrunde hatte diese Entscheidung ohne Einbeziehung der betroffenen Wirtschaftsstufen und gegen allen Sachverstand in den dafür zuständigen Ministerien gefällt. Zudem liegt seit Monaten ein Alternativvorschlag der Tabakbranche vor, der mehr Steuereinnahmen vorsieht, ohne die wirtschaftliche Stabilität der Branche massiv zu gefährden. Geringere Tabaksteuereinnahmen sind programmiert Das Bundesfinanzministerium plant bekanntlich ab Anfang 2004 eine Steuererhöhung von jeweils 1,5 Cent pro Zigarette - in drei Schritten innerhalb von 18 Monaten. Nach dem Alternativmodell der Tabakbranche unter Federführung des Verbandes der Cigarettenindustrie (VdC) soll die Steuer stattdessen drei Mal um jeweils ein Cent pro Zigarette in 21 Monaten steigen. Wie eine Studie der Unternehmensberatung Roland Berger bestätigt, sind beim Vorschlag des Bundesfinanzministeriums rund zwei Milliarden Euro Steuermindereinnahmen im Vergleich zum Alternativvorschlag zu erwarten. Allein im kommenden Jahr würden sich die Mindereinnahmen auf eine halbe Milliarde Euro beziffern. Grund: Die zu starken und zu schnellen Erhöhungen werden zu einem starken Einbruch des legal versteuerten Zigarettenkonsums führen. Damit ist schon jetzt sicher, dass sich die Pläne der Bundesregierung als Bumerang erweisen würden. ·Zigarette ·Feinschnitt ·Zigarre/Zigarillo ·Pfeife ·Raucherbedarfsartikel ·Lotto/Toto ·Presse ·Trendartikel POSITIONSPAPIER Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages am 24. September 2003 in Berlin BTWE Bundesverband des Tabakwaren- Einzelhandels e.V. Postfach 29 04 61 50525 Köln An Lyskirchen 14 50676 Köln Telefon (02 21) 2 71 66-0 Telefax (02 21) 2 71 66-20 E-Mail [email protected] BTWE-POS Änderung Tabaksteuergesetz Seite 2 Kahlschlag im Fachhandel unausweichlich Mit den geplanten Tabaksteuererhöhungen ist ein Kahlschlag im Fachhandel und damit der Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen unausweichlich, für den insbesondere die folgenden Aspekte verantwortlich sein werden: Weitere Margenverluste, Absatzrückgänge bei Zigaretten von 30 Prozent, exorbitante Mieterhöhungen, nicht mehr finanzierbare Erhöhung des Kapitalbedarfs und Ausdünnung der Substitutionsprodukte. ! Margenverluste Bereits die beiden zurückliegenden Tabaksteuererhöhungen haben in Fachgeschäften mit hohem Zigarettenanteil zu hohen Ertragsverlusten geführt. Kommen die Tabaksteuererhöhungen in der nun vorliegenden Form, wird das Gros der Tabakwaren-Fachgeschäfte nach unseren Berechnungen endgültig rote Zahlen schreiben und über kurz oder lang schließen müssen. ! Absatzrückgänge Mit den Margenverlusten werden auch Absatzrückgänge bei der versteuerten Zigarette von über 30 Prozent bis zum Jahr 2006 einhergehen, wie die aktuelle Roland Berger-Studie dokumentiert. Zusätzlich sind aufgrund der zurückgehenden Kundenfrequenz Umsatz- und Absatzrückgänge in anderen Sortimentsbereichen (Feinschnitt, Zigarre/Zigarillo, Pfeife, Presse-Grosso, Trendartikel) vorgezeichnet. ! Exorbitante Mieterhöhungen Viele Mietverträge des Handels sind an den Umsatz gekoppelt. Die Tabaksteuererhöhungen werden trotz der erwarteten Absatzrückgänge bei der Zigarette letztlich zu Umsatzsteigerungen und damit zwangsläufig zu Mieterhöhungen führen, die für den Fachhandel nicht mehr zu finanzieren sind. ! Kapitalbedarf steigt um 30 Prozent Aufgrund des exorbitanten Steueranteils (bei der Zigarette ca. 75 Prozent) tritt der Fachhandel schon jetzt mit 50 Prozent seines Kapitals permanent in Vorlage bei der Finanzierung der Tabaksteuer. Konkret: Insbesondere Zigaretten werden umgehend nach Bestellung per Bankeinzug vom Lieferanten beim Händler abgebucht. Der Händler muss somit diese Verbrauchssteuer solange zwischenfinanzieren, bis er das Produkt an den Kunden weiterverkauft hat. Kommt der Gesetzentwurf in der jetzigen Form, wird der Kapitalbedarf bis 2006 um rund 30 Prozent steigen, was für die meisten Fachbetriebe (Rating/Basel II) das Aus bedeutet. Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE) An Lyskirchen 14 – 50676 Köln – Telefon (0221) 27166-0 – Fax (0221) 27166-20 BTWE-POS Änderung Tabaksteuergesetz Seite 3 ! Gefährdung des Feinschnitts Die geplanten Tabaksteuererhöhungen betreffen im Übrigen auch überproportional den so genannten Feinschnitt-Tabak als unverzichtbaren Sortimentsbestandteil. Die jetzt geplante Anhebung der Tabaksteuer für Feinschnitt um rund 91 Prozent wird im Fachhandel zwangsläufig beträchtliche Umsatzrückgänge auch bei diesem attraktiven Substitutionsprodukt zur Folge haben. Regierung nimmt Arbeitsplatzverluste bewusst in Kauf Jeder Arbeitsplatz, der durch die Tabaksteuererhöhung verloren geht, ist einer zuviel. Umso erstaunlicher ist es, dass die Bundesregierung nach eigenen Berechnungen mit der Tabaksteuererhöhung bewusst den Verlust von über 8.000 Arbeitsplätzen in der Tabakbranche in Kauf nimmt. Die Tabakbranche (Industrie, Groß- und Einzelhandel) selbst rechnet hingegen mit bis zu 20.000 Arbeitsplatzverlusten. Regierung fördert massiv den Schmuggel Schwarzmarktprodukte nehmen bereits heute eine wesentlich größere Rolle bei der Substitution ein als in den 80er Jahren. Bei weiteren zu schnellen und zu hohen Preiserhöhungen werden nochmals deutlich mehr Konsumenten auf den Schwarzmarkt ausweichen als bisher. Bereits jetzt kostet eine Schachtel Zigaretten in Tschechien oder Polen nur halb soviel wie in Deutschland. Konkret: Eine Packung Marlboro kostet in Deutschland zurzeit 3,20 Euro und in Polen lediglich 1,50 Euro. Was das bedeutet, zeigt das Beispiel Großbritannien. Dort bewegt sich der Anteil der Tabakwaren, die am Fiskus sowie am klassischen Handel vorbei über Duty Free oder Schmuggel ins Land kommen, bei 30 Prozent. Wenn die östlichen Nachbarländer Deutschlands 2004 Mitglied der EU mit offenen Grenzen werden, wird bei einer überzogenen Steuererhöhung der Anteil der Tabakwaren aus diesen Ländern, die am Fiskus sowie am klassischen Handel vorbei gehen, nochmals massiv zunehmen. Legalen und kontrollierten Verkauf von Tabakprodukten erhalten Der Tabakwaren-Facheinzelhandel ist die legale Vertriebsstruktur für die kontrollierte Abgabe von Tabakprodukten an erwachsene Genussraucher. Damit unterstützt er aktiv das Jugendschutzgesetz und wird so seiner besonderen Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen gerecht. Kommt die Tabaksteuererhöhung der Bundesregierung, werden diese Strukturen zerschlagen und der unkontrollierten Vermarktung werden Tür und Tor geöffnet. Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE) An Lyskirchen 14 – 50676 Köln – Telefon (0221) 27166-0 – Fax (0221) 27166-20 BTWE-POS Änderung Tabaksteuergesetz Seite 4 Was der BTWE erwartet 1. Der BTWE erwartet, dass sich nach der heutigen Anhörung im Bundestags-Finanzausschuss die Vernunft der Finanzpolitiker gegen die Uneinsichtigkeit der Gesundheitspolitiker durchsetzt. 2. Der BTWE fordert im Gegensatz zur Bundesregierung eine moderate und marktkonforme Anhebung der Tabaksteuer bei Feinschnitt. 3. Der BTWE fordert eine Rücknahme der Steuererhöhungen bei Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak. Diese Segmente haben eine stagnierende Umsatzentwicklung. Zudem sind Konsumenten von diesen Tabaksortimenten eindeutig auf diese Produkte fixiert. Somit ist die Gefahr eines Substitutionseffektes nicht gegeben. 4. Der BTWE fordert von der Deutschen Bahn AG und den Betreibern großer Einkaufscenter Anpassungsklauseln, die den Tabaksteuererhöhungseffekt in den bestehenden Mietverträgen neutralisieren und sich auf die tatsächliche Umsatzentwicklung beziehen. 5. Der BTWE fordert klare, wirtschaftspolitische Perspektiven für den legalen Verkauf legal produzierter Produkte. Wenn das nicht gewollt ist, erwartet der BTWE möglichst schnell ein branchenbezogenes Förderprogramm des Bundes, um neue Fachgeschäftskonzepte zu entwickeln, die auf Dauer die Existenz von rund 7.000 mittelständischen Tabakwarengeschäften mit rund 30.000 Beschäftigten sichern helfen. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels ist die berufspolitische und fachliche Interessenvertretung des Tabakwaren-Fachhandels in Deutschland. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 7.000 Einzelhandelsunternehmen. Der BTWE ist dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) angeschlossen. Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE) Willy Fischel (Geschäftsführer) Dieter C. Rangol (Geschäftsführer) An Lyskirchen 14 - 50676 Köln Telefon (0221) 2 71 66-0 Telefax (0221) 2 71 66-20 E-Mail [email protected] Internet www.tabakwelt.de Abdruck honorarfrei - um Belege wird gebeten. Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE) An Lyskirchen 14 – 50676 Köln – Telefon (0221) 27166-0 – Fax (0221) 27166-20