Jahresblick 2011 – 2012 der Bezirksregierung Münster

Transcrição

Jahresblick 2011 – 2012 der Bezirksregierung Münster
_für die Region
Jahresblick 2011/2012
Kraftwerk Wasser Abfall Renaturierung
rbehinderte Kraftwerk Stiftung Solar
Emscherkanal Kraftwerk Wasser Abfall
nderte Ems Kraftwerk Stiftung Umwelt
onalplan Wirtschaft Solar Schule Leader
uz Verkehr Krisenstab Gefahrenabwehr
Finanzen Haushalt Breitbandversorgung
ufsicht Gesundheit Ordnung Förderung
chulverwaltung Städtebau Entwicklung
turpflege Immissionsschutz Landschaft
ätsanalyse Regionalplan Emscherkanal
n Arbeitsschutz Naturschutz Windkraft
ucherschutz Kommunalaufsicht Bildung
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1 –3, 48143 Münster
Telefon: 0251 411-0
Telefax: 0251 411-2525
[email protected]
www.brms.nrw.de
Jahresblick 2011/2012
Liebe Leserinnen und Leser,
zum zweiten Mal erscheint der Jahresblick der
Bezirksregierung Münster zum traditionellen
Sommerfest, das wir anlässlich des Landesgeburtstags Nordrhein-Westfalens am 23.
Au­gust feiern. Er möchte Ihnen auch Einblicke
in unsere aktuelle Arbeit in den letzten zwölf
Monaten geben.
Natürlich kann solch ein Jahresblick immer
nur eine Auswahl aus dem breiten Aufgabenspektrum der Bezirksregierung treffen. In den
vergangenen Monaten haben uns viele Ereignisse beschäftigt, die prägend für die weitere
Entwicklung unserer Region gewesen sind.
Unser besonderes Augenmerk galt in den vergangenen zwölf Monaten der Unterstützung
der Kommunen bei der Haushaltskonsolidierung. Die finanzielle Situation der Kommunen
im Regierungsbezirk hat sich weiter zugespitzt,
ganz besonders in der Emscher-Lippe-Region.
Mit dem Stärkungspakt hat das Land NRW
im Dezember ein wirksames Hilfsinstrument
geschaffen, das nun von allen Beteiligten erhebliche Anstrengungen fordert. Die Bezirksregierung begleitet und berät die Kommunen auf
ihrem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt
und zu mehr eigenem Handlungsspielraum.
Eine rundum positive Bilanz ziehen Kommunen, regionale Wirtschaft und Bürger aus dem
Konjunkturpaket II. Mit seiner Hilfe konnten
viele Projekte verwirklicht werden, die sonst
nicht möglich gewesen wären. Auch die Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur, für die
die Bezirksregierung Münster seit einem Jahr
vollständig in eigener Kompetenz zuständig
ist, trägt dazu bei, die Attraktivität der Region
weiter zu erhöhen und ihre Standortvorteile im
globalen Wettbewerb zu sichern.
Vorwort
Diesem Ziel gilt auch der Entwurf des neuen
Regionalplans Münsterland, der unter breiter
Beteiligung der Öffentlichkeit mit den regionalen Akteuren abgestimmt wird und Planungssicherheit schaffen soll. Es geht darum,
einen tragfähigen Konsens für die Zukunft zu
erreichen. Die Aufgabe, einen zukunftssicheren
neuen Regionalplan aufzustellen, wird uns voraussichtlich noch bis Ende 2013 beschäftigen.
Das Zukunftsthema Erneuerbare Energien
bildet ebenfalls einen Schwerpunkt unserer Arbeit. Die Bezirksregierung ist in vielfältiger Weise in das Ziel eingebunden, eine ausreichende,
sichere, klima- und umweltverträgliche sowie
möglichst effiziente Energieversorgung zu
sichern. Dazu hat sie eine Projektgruppe gebildet und steht mit Vertretern aus Wissenschaft,
Interessen- und Umweltverbänden, Industrie,
Wirtschaft und Politik im regelmäßigen Austausch.
Ihr Reinhard Klenke
Regierungspräsident
Ob bei der Energieversorgung oder anderen
Aufgabenfeldern: Sehr oft kommt es dabei
zu Interessenkonflikten, nicht nur zwischen
Umweltschützern und Wirtschaft. Die Bezirksregierung Münster ist sich ihrer großen
Verantwortung für die Menschen und die Natur
bewusst. Als neutrale Behörde kann und darf
sie sich auf keine Seite schlagen. Im Rahmen
der Planfeststellungsverfahren ist es ihr Bestreben, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig
richtig und ausgewogen zu informieren und
im besten Fall einen Konsens zwischen allen
Beteiligten zu erreichen.
Zu diesem und zu vielen weiteren Themen
finden Sie im Jahresblick 2012 interessante
Einblicke. Wir wünschen Ihnen bei der Lektüre
gute Unterhaltung!
Ihre Dorothee Feller
Regierungsvizepräsidentin
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Inhaltsverzeichnis
Wirtschaft und Finanzen
Bildung und Kultur
Sicherheit und Verkehr
48 Informieren – Ansehen – Ausprobie-
8
Erfolgsgeschichte für die regionale
28 Gründung von Sekundar- und
Wirtschaft im Regierungsbezirk
Gesamtschulen
Konjunkturpaket II
12
Bezirksregierung bewilligt
30 Bilingualität – eine jahrzehntelange
Ringen um den regionalen Konsens
ren
Tage des Feuer- und Katastrophenschutzes
Infrastrukturförderung
Erfolgsgeschichte
Neue Kompetenzen
33
52
Netzwerk Verkehrssicherheit –
was ist das?
Informieren – Diskutieren –
14
Land unterstützt Kommunen in
Kommunizieren
55
Verbesserte Technik –
schwieriger Haushaltssituation
gesteigerte Sicherheit
Hilfe in der Not – Ein Ruck geht durch
Neue Gepäckprüfanlagen an drei Flug-
die Region
18
Die Auftragswächter des Landes
häfen
34
Thema der Winterakademie:
„Moralische Dilemmata“
Niklas Plätzer ist der Philosoph des
56
Ohne Stolperfallen
Jahres
und Barrieren zum Ziel
Sicherheit für Geh- und Radwege
Vergabekammern
Planen und Bauen
Tagung der Bibliotheksfachstellen
36
Stolze Bilanz: 3,1 Millionen
Teilnehmer in 60 Jahren
60 Jahre Schülerwettbewerb „Begeg-
20 Auf der Suche nach regionalem
Umwelt und Natur
nung mit Osteuropa“
Konsens
58 Natur und Tourismus im Einklang
Der neue Regionalplan Münsterland
22 Radfahren wird sicherer
Naturerlebnisse in NRW
Gesundheit und Soziales
60 Stele macht Hochwasser-Dynamik
Bodenordnung macht Bürgerradwege-
38
Stiftungsbuch eingeführt
der Ems anschaulich
netz möglich
500. Stiftung im Regierungsbezirk aner-
Hochwasser – Fluch und Segen für
Mensch und Natur
kannt
23 Flurbereinigung besorgt nötige
Ausgleichsflächen
39 Mehr Migranten und Migrantinnen
62Hochwasser-Gefahren
Sekundäraue an der Steinfurter Aa
in den öffentlichen Dienst
im Stevergebiet
bereichert die Region
Integration ist Ziel der Landesregierung
Erste Karten fertig
24 Große Herausforderung für
40 Erleichterter Berufszugang zu den
64 Stumme Zeitzeugen
die Planer
akademischen Heilberufen
Strom über die Grenze
Neue Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und
27
1,6 Millionen Euro für schnelles
Psychotherapeuten für die Region
Markante Naturdenkmäler unter Schutz
65 Eine Perle in der Hohen Mark
Naturschutzgebiet Schultendille
Internet
42Krankenhauszusammenschlüsse
Breitbandversorgung im ländlichen
im Regierungsbezirk Münster
66 Neues Niederschlag-Abfluss-
Raum
Mit vereinter Kraft in den Wettbewerb
Modell
Aktuelle Hochwasser-Daten für die Ems
verfügbar
44 Pharmazeutische Überwachung –
vielschichtig und komplex
Wozu Apotheker bei der Bezirksregie-
67
rung?
meistern
Hochwasserrisiken gemeinsam
Tagung der Bezirksregierung Münster
Inhaltsverzeichnis
68 Renaturierung auf gutem Weg
Die Zukunft der Lippe wird naturnah und
lebendig
70 Bau von fünf
Hochwasserrückhaltebecken
Oelde schützt Stadtgebiet besser vor
Hochwasser
72
Einsatz gefährlicher Stoffe in der
Ziegelproduktion verhindert
3 000 Tonnen Woolit sollen abtransportiert werden
75
Bezirksregierung im
internationalen Austausch
Verbesserung der Anlagensicherheit
Inneres
88 Gesundheitstage 2012 bei der
Bezirksregierung Münster
Stress – was nun?
89 Vorbildlicher Arbeitsschutz und
Gesundheitsförderung
Auszeichnung
90 Förder-Controlling untersucht
Wirkungen von Finanzhilfen
92 Positionierung der
Bezirksregierung Münster
Erneuerbare Energien
kurz notiert
Arbeitsschutz
76
94 Petra Framke für Einsatz geehrt/
Kontinuität im Regierungsbezirk:
Unwissenheit schützt nicht vor
Brandgefahr
Klaus Mönch und Donald Niehues in
ihren Ämtern bestätigt
Gefährlicher Straßentransport von
Altbatterien
95 Katastervermessung: Mehr Fachper78
Und plötzlich hat es geknallt!
sonal nötig! / DLRG bei den Ferien-
Unfälle mit Thermoöl-Anlagen
kindern / Lernen vor Ort bei Dürr in
Ochtrup
80 Handel mit gefährlichem
Silvesterfeuerwerk gestoppt
Sprengstoffrecht
96 Treue Mitarbeit
100 Organisationsplan der
82 Tankventile nur bei leerem Tank
wechseln!
Autogas – eine explosive Materie
83 Energiewende? Aber sicher!
84 Arbeitsschützer sorgen für
abgesicherte Sprengarbeiten
Altlasten aus dem zweiten Weltkrieg
86 Überwachungsaktion „Arbeitsbedingungen im Einzelhandel“
Mängel im Arbeitsschutz festgestellt
Bezirksregierung Münster
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Konjunkturpaket II
Erfolgsgeschichte für die regionale
Wirtschaft im Regierungsbezirk
Das Jahresende 2011 bedeutete das Finale im Konjunkturpaket II. Die Kommunen mussten ihre Projekte bis zu diesem Zeitpunkt vollendet haben.
Nach dem Stichtag konnten die Zuwendungsempfänger keine weiteren
Finanzmittel mehr anfordern. Seit Ende Februar 2012 liegen der Bezirksregierung Münster alle Abrechnungen einschließlich der Testierungen der
örtlichen Rechnungsprüfungen vor.
Das Ergebnis: Eine rundum positive Bilanz für
die Kommunen und die Bürger. Als die weltweite
Finanz- und Wirtschaftskrise in 2008 auch vor
Deutschland nicht Halt machte, schnürte die
Bundesregierung im Februar 2009 das Konjunkturpaket II. Aus einem Gesamtfördertopf
in Höhe von 10 Milliarden Euro entfielen rund
2,8 Milliarden Euro auf das Land NRW, das damit die Liste der Bundesländer anführt. Hiervon
waren 1,8 Milliarden Euro oder 65 Prozent für
Maßnahmen der Bildungsinfrastruktur und
1,0 Milliarden Euro oder 35 Prozent für Maßnahmen der Infrastruktur vorgesehen.
Im Rahmen der In­
frastrukturförderung
wurde ein Leerrohrnetz verlegt, damit
der Kreis Borken mit
Breitband versorgt
werden kann.
Die Verteilung auf die einzelnen Kommunen
erfolgte teilweise nach einem Schlüssel aus Einwohnerzahl und Gemeindefläche (im Verhältnis
7:3), teilweise anteilig im Verhältnis der festgesetzten Schlüsselzuweisungen. Auf die Kommunen im Regierungsbezirk Münster entfielen
371,36 Millionen Euro und auf die Krankenhäuser weitere 31,77 Millionen Euro, also insgesamt
rund 403 Millionen Euro.
Zu den geförderten Bildungsmaßnahmen
gehörten insbesondere Kindergärten, Schulen
und Weiterbildungsreinrichtungen.
Wirtschaft und Finanzen
Info
Aufteilung der abgerufenen Mittel im Land Nordrhein-Westfalen
Der Erfolg des Programms ist an den Zahlen zum Abschluss des Förderzeitraums am 31.12.2011 abzulesen:
Insgesamt wurden in NRW über 9.000 Projekte realisiert. Die für nachhaltige Investitionen in die Bildungsinfrastruktur
(Anteil: 65%) und die Infrastruktur (35%) bereitgestellten Finanzhilfen wurden mit einer Quote von 99,9% nahezu vollständig in Anspruch genommen.
Anzahl der Maßnahmen
8%
Abgerufene Mittel
3%
6%
240 Maßnahmen
169,9 Mio. €
686 Maßnahmen
16 %
462,2 Mio. €
89 %
78 %
8 102 Maßnahmen
2 208,23 Mio. €
Die Infrastrukturmaßnahmen umfassten den
Lärmschutz auf kommunalen Straßen, den
Städtebau, Informationstechnologie sowie
sonstige Infrastrukturprojekte. Ein besonderes Schwergewicht bildeten Maßnahmen zur
Steigerung der Energieeffizienz, insbesondere
die energetische Sanierung von Schulen und
öffentlichen Gebäuden.
rechtlichen Gestaltung. Zur Umsetzung des
Zukunfts­investitionsgesetzes hatte das Land
NRW mit dem Investitionsfördergesetz NRW
eigene Regelungen geschaffen. Die vom Bund
vorgegebene Kommunalquote von 70 Prozent
konnte hierdurch in NRW mit 83,7 Prozent, das
entspricht 2,38 Milliarden Euro, deutlich übertroffen werden.
Mit der Zielsetzung einer möglichst raschen
und wirksamen konjunkturellen Erholung wurden Regelungen zu einer Beschleunigung der
Mittelflüsse getroffen. So mussten die Mittel
innerhalb von knapp zwei Jahren (bis zum
31.12.2010) verplant und innerhalb von knapp
drei Jahren (bis zum 31.12.2011) ausgegeben
werden. Gleichzeitig wurde das Vergabeverfahren deutlich vereinfacht.
Finanzhilfen
NRW wählte ein besonderes Finanzierungskonzept. Der Kommunalanteil von 12,5 Prozent
(neben dem Bundesanteil von 75 und dem
Landesanteil von 12,5 Prozent) wurde den
Kommunen vorfinanziert. Dies wurde über den
neu geschaffenen Zukunftsinvestitions- und
Tilgungsfonds realisiert. Die Rückzahlung der
Finanzhilfen erfolgt in den Jahren 2012 bis
2021 in zehn gleich großen Jahresraten durch
pauschale Verrechnung mit den finanzkraftunabhängigen Zuweisungen aus dem Gemeinde­
finanzierungsgesetz.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
Im Rahmen der Bundesgesetzgebung hatten die Bundesländer die Möglichkeit der
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Info
Zahlen im Regierungsbezirk Münster nach Förderschwerpunkten (Stand 31.03.2012)
Bildung
Infrastruktur
Krankenhäuser
Gesamt
(ohne Krankenhäuser)
Anzahl Projekte
939
678
116
1 733
223,49
147,87
31,77
403,13
zugewiesene
Kopa II-Mittel
(in Mio. Euro)
Mittelabrufe
223,49
147,87
31,77
403,12
(in Mio. Euro)
(100%)
(99,99%)
(99,99%)
(99,99%)
Aus der Tabelle ergibt sich eine überaus beachtliche Bilanz, zumal mit 99,99 Prozent Mittelabrufquote nahezu sämtliche
zugewiesenen Mittel bis zum gesetzlichen Stichtag 31.12.2011 abgerufen werden konnten.
Info
Die einzelnen Förderbereiche in Zahlen
Bezeichnung
Mittel in Mio. Euro
Anzahl Projekte
Frühkindliche Einrichtungen
16,52
109
Schulinfrastruktur, energetische Sanierung
203,32
819
Weiterbildungseinrichtungen
3,65
11
Krankenhäuser
31,77
116
Städtebau, ohne Abwasser und ÖPNV
16,17
20
Ländliche Infrastruktur
11,95
154
Kommunaler Straßenbau, beschränkt auf Lärmschutz
5,05
24
Informationstechnologie
14,51
22
Sonstige Infrastrukturinvestitionen
100,19
458
Mehr zum Konjunkturpaket auf www.mik.nrw.de
Wirtschaft und Finanzen
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Vorzeigeobjekt auf
Bundesebene: Die
Verlegung eines
Leerrohrnetzes für die
Breitbandversorgung
im Kreis Borken.
Dadurch, dass die Kommunen nicht unmittelbar Eigenmittel erbringen mussten, wurde
es auch für haushaltsschwache Kommunen
möglich, umfangreiche Investitionen zu tätigen.
Allerdings durften die Folgekosten dieser Investitionen die Entlastungswirkung für künftige
Haushalte nicht übersteigen.
–Steigerung der Attraktivität hinsichtlich
Gewerbeneuansiedlungen
–Optimierung der medizinischen Versorgung
im ländlichen Raum durch Vernetzung innerhalb des Klinikverbundes Westmünsterland
–Verbesserung der Breitbandversorgung von
Privathaushalten
Beispielhaftes Projekt
Beispielhaft für die Vielzahl herausragender
Projekte hat der Kreis Borken im Förderbereich
der Informationstechnologie ein Breitband­
projekt realisiert. Zur Verbesserung der entsprechenden Infrastruktur für Wirtschaft,
Verwaltung und Privathaushalte im ländlichen
Raum – speziell in bislang unterversorgten
Gebieten – wurde ein polyvalent (mehrwertig)
nutzbares Leerrohrnetz geschaffen. Dabei wurden Rohre mit einer Gesamtlänge von über 72
Kilometern auf interkommunalen Strecken im
gesamten Kreisgebiet verlegt, so zum Beispiel
zwischen Bocholt und Barlo, von Vreden über
Stadtlohn und Südlohn nach Borken sowie
zwischen Ahaus und Ottenstein.
Das Projekt umfasste ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2 337 004,56 Euro. Es
wurde durch das Land Nordrhein Westfalen als
Vorzeigeprojekt zur öffentlichkeitswirksamen
Darstellung gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) ausgewählt.
Ausschlaggebende Gründe für die Auswahl des
Projekts waren:
–Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der
lokalen Wirtschaft
Unter dem Strich ist das Konjunkturpaket II im
Regierungsbezirk Münster ein Erfolgsmodell.
Bis Ende 2012 werden noch alle restlichen
Arbeiten erledigt sein.
Kontakt
Bernd Gladau – Dezernat 34
Telefon 0251 411-2580
Werner Musiol – Dezernat 34
Telefon 0251 411-2575
Neue Kompetenzen
Bezirksregierung bewilligt
Infrastrukturförderung
Die Bezirksregierungen sind vom Wirtschaftsministerium des Landes
Nordrhein-Westfalen damit beauftragt worden, wirtschaftsnahe Infrastruktur in ihrem Bezirk in eigener Kompetenz zu fördern. Seit Mitte des
Jahres 2011 haben die Behörden die Aufgabe, das komplette Verfahren
für Projekte nach den Grundlagen des Regionalen Wirtschaftsförderprogramms NRW sowie auch Einzelbewilligungen zu realisieren.
Info
Ziel 2-Mittel für den
Ausbau von Laboren
am Batterieforschungszentrum
MEET der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster.
Die umfassende Zuständigkeit der Bewilligungsbehörde bezieht sich auf alle Vorhaben
der wirtschaftsnahen Infrastruktur, die in der
laufenden Förderphase ab dem Jahr 2007 im
öffentlich-rechtlichen Zuwendungsverfahren
bewilligt wurden und werden.
Bereits in der Vergangenheit haben die Bezirksregierungen solche Anträge geprüft, beraten
und bei den Entscheidungen mitgewirkt. Die
nun vom Ministerium delegierte Verantwortung
wird dazu beitragen, verschiedene Förderin­
strumente der Behörde noch effektiver miteinander zu kombinieren. So ist es besser möglich,
regionale Strukturförderung mit den Zielsetzungen des Städtebaus und des Natur- und
Landschaftsschutzes zu verzahnen.
Geeignete Vorhaben werden durch die Ziel2-Förderung des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE) und aus Mitteln
der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA und GRW) unterstützt.
Der größte Teil der Anträge kommt von den
Kommunen als Träger dieser Infrastrukturvorhaben. Die Kosten der einzelnen Projekte liegen
meist im ein- oder zweistelligen Millionenbereich. Davon werden in der Regel 80, maximal
90 Prozent gefördert. Die Kommunen müssen
also noch einen beachtlichen Eigenanteil selbst
finanzieren.
Das Dezernat für Gewerbliche Wirtschaft und
Förderung ist zuständig für die Aufgabe, wirtschaftsnahe Infrastruktur zu stärken. Weiterführende Informationen gibt es dort, ebenso
wie auf der Website der Bezirksregierung
Münster: www.brms.nrw.de.
Kontakt
Franz-Josef Neumann – Dezernat 34
Telefon 0251 411-1692
Wirtschaft und Finanzen
Seiten 12 / 13
Projekte
Förderbare Aktivitäten aus dem Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur sind beispielsweise:
–Erschließen und Erneuern von Industrie- und
Gewerbegebieten:
Gerade im Regierungsbezirk Münster ist diese
Aufgabe wichtig. Im Jahr 2018 wird die finanzielle Unterstützung des Kohleabbaus auslaufen.
Das wird zur Folge haben, dass einige Zechen
geschlossen werden und Arbeitsplätze entfallen.
Gewerbe- und Industriebetriebe auf ehemaligen
Zechengeländen können dafür sorgen, dass die
Menschen aus dem Bergbau ortsnah andere
Arbeitsplatzchancen erhalten.
–Errichtung und Ausbau von Kommuni­
kationsleitungen:
Eine gute Breitbandversorgung trägt dazu bei,
einen Wirtschaftsstandort zu stärken und Betriebe in die Region zu holen. Gerade im ländlichen Bereich führt unzureichende Versorgung
mit Breitbandleitungen zu Standortnachteilen
der ansässigen Wirtschaft. Bessere Kommunikationsleitungen stärken die Wettbewerbsfähigkeit der dort angesiedelten Unternehmen und
sichern Arbeitsplätze.
–Bau und Ausbau von Kompetenz- oder
Gründerzentren:
Die Gewerbezentren knüpfen beispielsweise
an regionale Kompetenzen wie Energiegewinnung an und unterstützen das Thema „Neue
Energien“.
–Förderung von Forschungs- und Innovationsstruktur:
Dabei stehen kleine und mittlere Unternehmen
besonders im Fokus. Dort soll der Zugang zu
technologischem Knowhow verstärkt werden,
um deren Wettbewerbsposition zu verbessern.
Die Region hat mit ihren wissenschaftlichen
Einrichtungen in diesem Zusammenhang bereits
beachtliche und Erfolg versprechende Anstrengungen unternommen, um neue Anwendungsbereiche für Unternehmen zu erschließen.
–Erschließen von Gelände für den Tourismus
und Förderung der Touristeninformation:
Der Regierungsbezirk Münster verfügt über
weitläufige Naturräume, die großes touristisches Potential bieten und zur Steigerung der
Wertschöpfung beitragen.
Deutschlandweit führend: Das MEET Batterieforschungszentrum Münster.
Hilfe in der Not – Ein Ruck geht durch die Region
Land unterstützt Kommunen in
schwieriger Haushaltssituation
Bundesweit hat sich die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in 2011
insgesamt verbessert, die Arbeitslosenzahlen wurden deutlich reduziert
und die Steuereinnahmen sind auf eine erstaunliche Höhe geklettert.
Trotzdem hat sich die Haushaltssituation der Kommunen im Regierungsbezirk Münster, die bereits schon im Vorjahr kritisch war, im Jahresverlauf
weiter zugespitzt. Und dies ganz besonders in der Emscher-Lippe Region.
Info
„Basel III“ ist ein in
2010 verabschiedetes Reformpaket der Bank für
Internationalen
Zahlungsausgleich
(BIZ) und regelt die
Kapitalanforderungen für Kredit- und
Marktrisiken.
In den insgesamt fünf Kreisen des Regierungsbezirks waren Ende 2011 vier Haushalte
fiktiv aus­geglichen. Der Kreis Recklinghausen befand sich im Nothaushaltsrecht, war
überschuldet und ist dies auch heute noch.
Von den drei kreisfreien Städten des Regierungsbezirks konnte die Stadt Münster in
2011 und 2012 einen fiktiv ausgeglichenen
Haushalt aufweisen. Gelsenkirchen erreichte
im Dezember 2011 die Genehmigung des von
der Stadt für 2011 vorgelegten Haushaltssicherungskonzeptes. Im Juni 2012 konnte für
das laufende Jahr die Genehmigung erteilt
werden. Bottrop gelang dies jedoch nicht, so
dass sich die Stadt 2011 in der vorläufigen
Haushaltsführung befand und zudem als
überschuldet galt und auch weiterhin gilt.
Im Kreis Recklinghausen waren 2011 von den
zehn kreisangehörigen Kommunen alle ganzjährig im Nothaushaltsrecht, acht von diesen
Kommunen waren bereits überschuldet.
Münsterland hat weniger Probleme
Die Haushaltssituation der kreisangehörigen
Kommunen in den Münsterlandkreisen stellte sich demgegenüber im Ergebnis in 2011
nicht ganz so dramatisch dar. So konnten
hier vier Kommunen sogar einen strukturell ausgeglichenen Haushalt aufweisen, 25
einen fiktiv ausgeglichenen und in 24 Fällen
wurde die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage genehmigt. Bei vier Kommu-
nen fand das von diesen jeweils aufgestellte
Haushaltssicherungskonzept Zustimmung.
Beunruhigend war allerdings der Umstand,
dass insgesamt acht kreisangehörigen Kommunen in den Münsterlandkreisen, genauer
im Kreis Steinfurt, die Genehmigung des von
diesen vorgelegten Haushaltssicherungs­
konzepts versagt werden musste.
Sieht man die Haushaltssituation im Münster­
land und diejenige in der Emscher-LippeRegion, wird eine sehr deutliche Zweiteilung
des Regierungsbezirks Münster erkennbar.
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation
in der Emscher-Lippe-Region war es hier den
Kommunen im Ergebnis kaum noch möglich,
eigenverantwortlich ihre Geschicke zu gestalten
und sich damit positive Zukunftsentwicklungen
zu eröffnen.
Erleichterungen für Kommunen
Das Land hat auf die angespannte haushaltswirtschaftliche Lage der Kommunen reagiert
und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung
der rechtlichen und finanzwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für die Kommunen beschlossen. Die Kommunen werden nicht mehr
zur Konsolidierung des Landeshaushalts über
das Gemeindefinanzierungsgesetz herangezogen, auch werden sie wieder an der Grunderwerbssteuer beteiligt. Die Finanzausgleichsmasse wird in 2012 auf über 8,4 Milliarden Euro
Wirtschaft und Finanzen
Info
Haushaltsstatus 2011 der
Kreise und kreisfreien
Städte im Regierungsbezirk
Münster
Haushaltsstatus 2011 der
Städte und Gemeinden im
Regierungsbezirk Münster
strukturell ausgeglichener Haushalt
fiktiv ausgeglichener Haushalt
genehmigte Verringerung der allgemeinen
Rücklage ohne Haushaltssicherungskonzept (HSK)Pflicht
genehmigtes HSK
HSK nicht genehmigt
eingetretene oder drohende Überschuldung im
Finanzplanungszeitraum
Seiten 14 / 15
Info
Stand der Kassenkredite am 31.12.2011
rund
517
500
400
300
Stärkungspakt
Mit der Verabschiedung des Stärkungspaktgesetzes am 8. Dezember 2011 wird nun den
Kommunen geholfen, bei denen die Not am
größten ist. Das Land stellt dafür bis zum
Jahr 2020 insgesamt 5,85 Milliarden Euro
zur Verfügung. Sie sollen den Gemeinden zu
Gute kommen, die bereits überschuldet sind
oder bei denen – ausgehend von den Haushaltsplandaten 2010 – bis zum Jahre 2013
eine Überschuldung zu erwarten ist (Stufe 1)
sowie den Gemeinden, denen die Überschuldung bis zum Jahr 2016 droht (Stufe 2).
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steigen, die höchste Summe, die jemals vom
Land an die Kommunen gezahlt wurde. Auch
wurden einige rechtliche Rahmenbedingungen
geändert. So wurde der nach § 76 Gemeindeordnung zulässige Konsolidierungszeitraum
von vier (das laufende Haushaltsjahr plus drei
Jahre) auf nun elf (das laufende Haushaltsjahr
plus 10 Jahre) verlän­gert. Dies versetzt Kommunen in die Lage, auch langfristig angelegte,
intelligente Haushaltssicherungskonzepte
zu entwickeln, selbst wenn diese erst mittelfristig zu sichtbaren Spar­effekten führen.
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Ca
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200
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Millionen Euro
600
Alle nehmen teil
Die Kommunen, die zur Stufe 1 gehören, sind
verpflichtet am Stärkungspakt teilzunehmen.
Zu diesen gehören auch sechs Kommunen
des Regierungsbezirks, nämlich die Städte
Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Marl, OerErkenschwick und Waltrop. Diese Städte haben
bereits in 2011 entsprechend finanzielle Unterstützungsleistungen des Landes erhalten. Dies
wird auch in den Folgejahren der Fall sein, damit
sie bis 2016 mit dieser Hilfe jeweils wieder einen
ausgeglichenen Haushalt erreichen können.
Spätestens bis 2020 soll dann ohne weitere
Hilfe ein solcher Ausgleich hergestellt werden.
Zu den Kommunen der 2. Stufe, die freiwillig
am Stärkungspakt teilnehmen können, gehören
im Regierungsbezirk die Städte Gelsenkirchen,
Bottrop, Reckling­hausen, Gladbeck, Herten und
Haltern am See. Diese haben alle zum Stichtag
31.März 2012 den entsprechenden Antrag auf
Teilnahme gestellt. Da diese zwischenzeitlich
zugelassen wurden, ist nun der gesamte Emscher-Lippe-Raum eine Stärkungspaktregion.
Sparen
Damit werden diese Kommunen jeweils Sanie-
Wirtschaft und Finanzen
Seiten 16 / 17
Info
Kreditverbindlichkeiten/Einwohner am 31.12.2011
Investitionskredite
5 000 €
Kassenkredite
2 468
4 000 €
2 696
2 371
2 009
3 000 €
2 292
1 983
1 564
1 968
1 976
1 814
1 335
1 178
Die Bezirksregierung sieht sich in der Verantwortung, die Kommunen auf ihrem schwierigen
Weg hin zu einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung zu begleiten und zu beraten – gerade
auch in ihrer Eigenschaft als Bündelungs­
behörde.
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Bezirksregierung berät
Viele Fragen, die mit einer besonders schwierigen Haushaltssituation einer Kommune
verbunden sind, werden sich im Rahmen eines
genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes
oder Sanierungsplans lösen lassen. Es geht
dabei etwa um die mögliche Teilnahme an
Förderprogrammen, mögliche personalwirtschaftliche Maßnahmen oder Investitionsvorhaben, die sich für die Kommune langfristig
als wirtschaftlich erfolgreich darstellen. Dies
zu erreichen ist alle Anstrengungen wert.
Kontakt
Detlef Plätzer – Dezernat 31
Telefon 0251 411-1351
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rungspläne zu erstellen haben, mit Hilfe derer
sie den angestrebten strukturellen Haushaltsausgleich darstellen und auch erreichen
sollen. Dies verlangt den betreffenden Kommunen ganz erhebliche Sparanstrengungen
ab, die über diejenigen, die Gegenstand eines
Haushaltssicherungskonzeptes sind, deutlich
hinausgehen, da engere Zeitziele auf dem Weg
zum Haushaltsausgleich gesetzt werden.
Vertrauen gewinnen
Der Stärkungspakt wird damit sowohl die
Kommunen wie auch die Bezirksregierung
intensiv beschäftigen. Auf die Bezirksregierungen kommen neue Aufgaben zu, die innerhalb sehr kurzer Zeiträume bewältigt werden
müssen. Den Kommunen obliegt es, überzeugende und nachhaltige Konsolidierungskonzepte und Sanierungspläne zu entwickeln
und diese auch politisch zu beschließen.
Dies alles muss gelingen – nicht zuletzt um
das Vertrauen von Banken in die Seriosität
der Haushaltsbewirtschaftung der Kommunen dort wiederzugewinnen, wo es vielleicht
schon verloren gegangen ist. Vorhandenes
Vertrauen gilt es zu erhalten und zu stärken.
1 725
487
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Vergabekammern
Die Auftragswächter des Landes
Vergabekammern sind im Jahr 1999 bundesweit als Nachprüfungs­
instanzen innerhalb von Verwaltungsbehörden eingerichtet worden. In
Nordrhein-Westfalen ist jeweils eine Vergabekammer bei den fünf Bezirksregierungen eingerichtet. Andere Bundesländer haben die Vergabekammern zum Teil zentral einem Ministerium zugeordnet, während der Bund
seine Vergabekammern beim Bundeskartellamt etabliert hat.
Info
Die Vergabekammer
überprüft, vergleichbar mit einem
Gericht, ob Vergabestellen richtig ausgeschrieben haben.
Manchmal geht es um viele Millionen oder
sogar Milliarden Euro. Aufgabe dieser Kammern
ist jedoch nicht etwa die Vergabe öffentlicher
Aufträge. Einkauf von Waren und Leistungen für
Behörden werden durch zahlreiche Vergabestellen erledigt. Vergabekammern sind Kon­troll­
instanzen, die, wie Gerichte, auf Antrag tätig
werden. Sie sind in keine Hierarchie eingebunden und entscheiden als sogenannter Spruchkörper mit jeweils drei Mitgliedern unabhängig
in der Sache. Der Nachprüfung unterliegen
auch Vergabestellen, die nicht der Aufsicht der
Bezirksregierungen unterstehen; unter anderen
der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und
der Landesbetrieb Straßen NRW.
Wer ist antragsbefugt?
Antragsbefugt ist in der Regel lediglich das
Unternehmen, das sich beispielsweise an einer
Ausschreibung beteiligt hatte und Fehler bei der
Vergabe beanstandet. Interessenvertretungen
wie Berufsverbände oder allgemein interessierte Bürger haben kein Recht, die Kammer in
Anspruch zu nehmen.
Die Beanstandungen in einem Vergabeverfahren können sehr vielfältig sein und ganz
unterschiedliche Sachverhalte betreffen. Das
Vergaberecht enthält lediglich die Rahmenbestimmungen für die Beschaffung. Rechtliche
Grundlage sind hauptsächlich die Verdingungsordnungen für Leistungen und Bauleistungen.
BGH bestätigt Urteil aus Münster
In der Vergabekammer Münster wurde im Jahre
2011 ein Verfahren durch eine Entscheidung des
Bundesgerichtshofes beendet, in dem es um
die Vergabe von Leistungen im Schienenperso-
nennahverkehr ging. Die zuständige Vergabestelle wollte bestehende Verkehrsverträge um
mehrere Jahre verlängern, ohne die Leistung
zuvor auf dem Markt unter Berücksichtigung
des Vergaberechts auszuschreiben. Daraufhin
haben einige Unternehmen die Vergabekammer angerufen und um Überprüfung gebeten.
Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung
Münster sah im Vorgehen der Behörde einen
Verstoß gegen die rechtlichen Vorgaben. Ein
entsprechender Beschluss wurde in letzter Instanz durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe
bestätigt. Die Direktvergabe an ein bestimmtes
Unternehmen ohne Ausschreibung war nicht
zulässig. Die beteiligte Vergabestelle ist aufgefordert worden, die Leistungen unter Beachtung
der Verdingungsordnung auszuschreiben. Das
Auftragsvolumen des Schienenpersonennahverkehrs betrug rund eine Milliarde Euro.
Vertragsrisiko begrenzen
In einem weiteren Verfahren vor der Vergabekammer Münster ging es um den Kauf von
Streusalz für die Straßen in Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen
Witterungsbedingungen in vorhergehenden
Winterzeiten, der Knappheit an Streugut, die
teilweise zu massiven Protesten der Bürger
führte, hatte eine Vergabestelle die Vorgaben für
die Lieferung des Streusalzes sehr eng gefasst.
Das Auftragsvolumen wurde nicht bestimmt.
Die Unternehmen hätten jederzeit auf Abruf
sehr hohe Mengen liefern müssen. Bei Lieferengpässen wären hohe Vertragsstrafen für die
Firmen fällig gewesen. Einige Unternehmen
haben deshalb vor der Vergabekammer die Verteilung der Vertragsrisiken beanstandet. Eine
solche Aufbürdung von ungewöhnlichen, nicht
Wirtschaft und Finanzen
vorhersehbaren und unkalkulierbaren Wagnissen für die Betriebe hielten sie vergaberechtlich
für nicht zulässig. Die Vergabekammer hat den
Beschwerdeführern Recht gegeben. Der Kauf
des Streusalzes hätte den Steuerzahler bis zu
45 Millionen Euro kosten können.
Fairer Wettbewerb
Diese Beispiele zeigen, dass Vergaberecht Teil
des Wettbewerbsrechts ist. Deshalb sind die
Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher
Aufträge in den vierten Teil des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen aufgenommen
worden. Die Vergabestellen sind somit verpflichtet, Grundsätze für einen fairen Wettbewerb,
Transparenz und Gleichbehandlung der Unternehmer zu beachten.
OLG ist zweite Instanz
Viele Nachprüfungsverfahren erledigen sich
bereits in erster Instanz durch einen Beschluss
der Vergabekammer. In den meisten Fällen
werden die Entscheidungen von den Unternehmen und den Vergabestellen akzeptiert. Im
Jahr 2011 haben von den insgesamt 20 Nachprüfungsverfahren in Münster fünf Kläger die
zweite Instanz angerufen. Die zweite Instanz ist
für die nordrhein-westfälischen Kammern das
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.
In der Regel ist eine Nachprüfung spätestens
mit einer Entscheidung des OLG Düsseldorf
abgeschlossen. Bei einfacher Fallkonstellation
werden beide Instanzen innerhalb von sechs
Monaten durchlaufen. Nur dann, wenn das
OLG Düsseldorf von einer Entscheidung eines
anderen OLG im Vergaberecht abweichen will,
muss es die Sache dem Bundesgerichtshof zur
Entscheidung vorlegen. Bei den oben genannten Verkehrsleistungen hatte das OLG Brandenburg im Jahre 2003 geurteilt, dass sogenannte
Direktvergaben zulässig sind. Dem trat das OLG
Düsseldorf entgegen und wurde letztlich vom
Bundesgerichtshof bestätigt. Darüber hinaus
wird in einigen Fällen auch der Europäische Gerichtshof angerufen. Das geschieht dann, wenn
europäisches Recht auszulegen ist und das
zuständige OLG rechtliche Hinweise braucht,
um entscheiden zu können.
Vergabekammern sind somit im Rahmen ihrer
Tätigkeit in einen gerichtlichen Instanzenzug
eingebunden, obwohl sie selbst Teil einer Behörde sind.
Kontakt
Ingeborg Diemon-Wies – Vergabekammer
Telefon 0251 411-1691
Seiten 18 / 19
Der neue Regionalplan Münsterland
Auf der Suche nach regionalem
Konsens
Im Rahmen der Erarbeitung eines neuen Regionalplans konnten im Jahr
2011 Träger öffentlicher Belange sowie erstmalig auch Privatpersonen
Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Diese Anregungen und Bedenken
auszuwerten, in einen neuen Planentwurf einzuarbeiten und dabei einen
tragfähigen Konsens zu finden, ist nun die Aufgabe der Regional­planer bei
der Bezirksregierung Münster.
Vom Regionalrat im Jahr 2010 beauftragt, gab
die Bezirksregierung Münster den zur Erarbeitung freigegebenen ersten Regionalplanentwurf
in die Diskussion. Neben den für die Regionalplanung relevanten Trägern öffentlicher Belange
wie beispielweise Gemeinden und Kreisen,
Kammern, Verbänden und sonstigen Behörden, konnten sich zwischen Januar und Juli
2011 erstmals auch Bürgerinnen und Bürger,
Unternehmen und andere Institutionen zu den
Planunterlagen äußern.
Große Bürgerbeteiligung
Rund 170 von über 230 Verfahrensbeteiligten
sowie über 5 100 Private äußerten vielfältige
Anregungen und Bedenken zum Erstentwurf.
Den mit Abstand größten Schwerpunkt bildeten
dabei die Stellungnahmen aus der Land- und
Forstwirtschaft zu den geplanten Darstellungen von Bereichen zum Schutz der Natur
(BSN) und zum Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierten Erholung (BSLE). Viele
Anregungen und Bedenken gingen aber auch zu
den dargestellten Überschwemmungs- und Abgrabungsbereichen ein. Weitere Schwerpunkte
bildeten die siedlungsräumlichen Dar­stellungen
als Grundlage für die künftige Ausweisung von
Wohnbau- und Gewerbegebieten.
Die bisherigen Auswertungen zeigen die unterschiedlichen Standpunkte deutlich auf: Was den
einen zu umfangreich dargestellt wurde, geht
den anderen nicht weit genug. Die hohe Zahl
der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung verdeutlicht aber auch die Sorge vieler,
dass ihre Anliegen zu kurz kommen könnten.
Nutzungskonflikte entschärfen
Gegenwärtig werden alle eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und Meinungsausgleichsvorschläge formuliert, die dann die Basis
für einen überarbeiteten Planentwurf bilden.
Ziel ist es, möglichst viele Nutzungskonflikte zu
entschärfen und eine möglichst umfassende
Vereinbarung über die regionalplanerischen
Vorgaben des künftigen Regionalplans zu erzielen. Der gesamte Planungsprozess soll bis Juni
2013 abgeschlossen werden, damit der Regionalrat dann über die verbliebenen Anregungen
und Bedenken eine Abwägung treffen und den
abschließend überarbeiteten Regionalplan
aufstellen kann.
Extraplan Energie
Aufgrund der Ereignisse in Fukushima entschied der Regionalrat im Juli 2011, das Energiekapitel des Planentwurfs aus der laufenden
Überarbeitung herauszunehmen und aufgrund
der Bedeutung in einem eigenen Verfahren zu
erarbeiten.
Auch die Entwicklungen in der natiVom Entwurf zum Plan – der Verfahrensablauf zur Fortschreibung des Regio
Info
Vom Entwurf zum Plan – der Verfahrensablauf
zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland
bis 09/2010
20/09/2010
01/2011 – 07/2011
VORBEREITUNG
ERARBEITUNGSBESCHLUSS
BETEILIGUNG
Erarbeitung von
Planentwurf und
Umweltbericht
durch den Regionalrat
Münster
§ 19 (1) LPIG
der öffentlichen Stellen
und Behörden sowie
der Öffentlichkeit
§ 19 (1) LPIG
i.V.m. § 10 ROG
Planen und Bauen
onalen Energiepolitik machten ein Überdenken
des bisherigen Planungsansatzes insbesondere
bei den regenerativen Energien erforderlich. In
einen neuen, eigenständigen Planentwurf sollen
dann auch die Erkenntnisse aus den bisherigen
Beteiligungen einfließen.
Der Fortgang der Erarbeitung ist auch abhängig
von den Vorgaben eines neuen Landesentwicklungsplans sowie von zwei Studien zur
Ermittlung des künftigen Energiebedarfs und
der Potenziale im Münsterland. Nach Vorlage
des sachlichen Teilabschnitts „Energie“ wird
der Regionalrat einen Erarbeitungsbeschluss
fassen, damit voraussichtlich im Jahr 2013 auch
hierzu eine Beteiligung von Trägern öffentlicher
Belange und der Öffentlichkeit möglich wird.
Seiten 20 / 21
Info
Derzeit wird der Regionalplan Münsterland fortgeschrieben. Er befindet sich im Entwurfsstadium und beschreibt,
wie das Münsterland in zehn oder fünfzehn Jahren aussehen könnte. Die eingegangenen sehr unterschiedlichen
Stellungnahmen werden zurzeit ausgewertet.
In dem sich anschließenden Erörterungs- und weiteren
Aufstellungsverfahren müssen oft gegensätzliche Interessen in Ausgleich gebracht werden: Wo können neue
Wohnhäuser und Gewerbegebiete entstehen? Wo darf
Sand und Kies abgebaut werden? Wo ist Raum für neue
Windräder? Wie lässt sich das mit dem Natur- und Landschaftsschutz und den Anforderungen einer leistungsfähigen Landwirtschaft vereinbaren? Diese und viele weitere
Fragen müssen geklärt werden.
Voraussichtlich Ende 2012 wird die Bezirksregierung
Vorschläge zum Meinungsaustausch unterbreiten und
mit den Betroffenen erörtern. Anschließend wird der
Planentwurf überarbeitet und schließlich dem Regionalrat
Kontakt
Dr. Michael Wolf – Dezernat 32
Telefon 0251 411-1795
zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden, bevor er
der Landesplanungsbehörde angezeigt wird und dann
voraussichtlich im Jahr 2014 in Kraft treten kann.
Regionalplans Münsterland
Derzeitiger
Verfahrensstand
voraussichtlich
12/2012
AUSWERTUNG
ERÖRTERUNG
AUSWERTUNG
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
ANZEIGE
der eingegangenen
Stellungnahmen,
Erstellung von Vorschlägen zum
Meinungsausgleich,
Überarbeitung des
Planentwurfs und
des Umweltberichts
der Vorschläge zum
Meinungsausgleich
mit den beteiligten
öffentlichen Stellen
und Behörden
der Ergebnisse aus
den Erörterungen,
Überarbeitung des
Planentwurfs und
des Umweltberichts,
Berichterstellung für
den Regionalrat
durch den Regionalrat
mit Entscheidung über
die nicht ausgeräumten
Bedenken
des aufgestellten
Regionalplanentwurfs
bei der Landesplanungsbehörde (Staatskanzlei)
§ 19 (4) LPIG
§ 19 (6) LPIG
§ 19 (3) LPIG
voraussichtlich
06/2013
voraussichtlich
2014
INKRAFTTRETEN
DES REGIONALPLANS
Bodenordnung macht Bürgerradwegenetz möglich
Radfahren wird sicherer
Überall im Land sind sie aktiv: Bürger, die an Landstraßen wohnen und in Eigenregie sogenannte Bürgerradwege bauen. Auch entlang der Landstraßen
L 506 und L 550 in den Bauernschaften zwischen den Gemeinden Altenberge, Billerbeck, Havixbeck und Laer entsteht ein Radwegenetz durch bürgerschaftliches Engagement und mit Hilfe der Flurbereinigungsbehörde.
Das Dezernat für Ländliche Entwicklung und
Bodenordnung hat erheblichen Anteil an der
Realisierung der Radwegeprojekte. Die beiden
Landstraßen L 506 und L 550 verlaufen direkt
durch die vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Langenhorst-Temming und LaerHolthausen. Die benötigten Flächen konnten
im Rahmen dieser Verfahren problemlos für
den Bau der Radwege organisiert werden. Mit
den durchweg aufgeschlossenen Eigentümern
wurden erfolgreich Verhandlungen geführt. Alle
Betroffenen waren bereit, ihre Flächen zur Verfügung zu stellen. Einige haben im Rahmen des
Flurbereinigungsverfahrens auf die benötigten
Flächen verzichtet und erhalten eine finanzielle Entschädigung. Viele noch wirtschaftende
Landwirte erhalten an einer anderen Stelle
Land des gleichen Wertes zurück.
Einige Radwege sind bereits fertiggestellt, weitere sind im Bau oder werden gerade geplant.
Gemeinsam werden sie in naher Zukunft die
vier Gemeinden mit einem sicheren Radwegenetz verbinden. Das trägt vor allem dazu bei,
den Schulweg für die Kinder in den Bauernschaften sicherer zu machen. Viele Eltern haben ihre Kinder aus Sorge um deren Sicherheit
bisher mit dem Auto zur Bushaltestelle gefahren. Dies wird in Zukunft nicht mehr nötig sein.
Kontakt
Wolfgang Buskühl – Dezernat 33
Telefon 0251 411-5037
Planen und Bauen
Seiten 22 / 23
Sekundäraue an der Steinfurter Aa bereichert die Region
Flurbereinigung besorgt nötige
Ausgleichsflächen
Überall werden derzeit neue Radwege gebaut. Trotz aller Notwendigkeit
stellen sie jedoch einen Eingriff in die Natur und die Landschaft dar und
erfordern somit zwingend Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Für den neu gebauten Radweg zwischen
Havixbeck und Laer-Holthausen erfolgte
der notwendige Ausgleich durch die Schaffung einer sogenannten Sekundäraue für die
Steinfurter Aa durch den Bauträger – Straßen NRW – in Absprache mit der unteren
Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld.
Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme die
erforderlichen Fläche von 8 000 Quadratmetern verfügbar gemacht. Der von der neu
geschaffenen Sekundäraue betroffene Landwirt
erhält im Rahmen der Flurbereinigung Langenhorst-Temming an anderer Stelle adäquate
Ersatzwirtschaftsflächen.
Eine Sekundäraue ist – im Gegensatz zu
einer Primäraue – eine künstlich geschaffene Gewässeraue, die jahreszeitlich und
witterungs­bedingt von wechselnden Wasserständen ge­prägt ist. Auen dienen als
Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten, aber auch als Retentionsräume, die
im Hochwasserfall viel Wasser aufnehmen
können und anschließend wieder abgeben.
Vorteil der Flurbereinigung ist, vorhandene
Flächen an die Stellen tauschen zu können, an
denen sie benötigt werden. Auf diese Art und
Weise kann das Flurbereinigungsdezernat bei
Arbeiten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie die erforderlichen Flächen bereit­
stellen.
Das Dezernat für Ländliche Entwicklung und
Bodenordnung hat für die reibungslose
Kontakt
Wolfgang Buskühl – Dezernat 33
Telefon 0251 411-5037
Strom über die Grenze
Große Herausforderung für
die Planer
4. November 2006, kurz nach 22 Uhr: In Millionen Haushalten in Europa
gehen plötzlich die Lichter aus, nachdem für die Überführung eines in
Papenburg gebauten Kreuzfahrtschiffes eine 380 kV-Höchstspannungsleitung vorübergehend abgeschaltet werden musste. Als Ursache des
„Blackouts“ ermittelten Untersuchungen der Bundesnetzagentur und
anderer Stellen primär fehlerhaftes Verhalten der Netzoperateure und
mangelnde Abstimmungen der Betreiber.
Info
Die neue Höchstspannungsleitung
soll die Umspannwerke in Wesel und
Doetinchem (Provinz
Gelderland) miteinander verbinden.
Von dem Stromausfall sind vor allem Deutschland, Frankreich, Belgien, Italien, Österreich,
Spanien und Marokko betroffen. Dies führt
zu einer wichtigen Erkenntnis: Es fehlt – bei
immer mehr dezentraler Stromerzeugung und
zunehmendem Stromhandel in Europa – vor
allem an grenzüberschreitenden Leitungen zur
Verbindung der nationalen Elektrizitätsnetze.
Um diesen Engpass im deutsch-niederländischen Bereich zu beseitigen, ist seit langem
eine neue Höchstspannungsleitung zwischen
dem deutschen Leitungsnetz der Firma Amprion (früher RWE) und dem niederländischen
Leitungsnetz der Firma TenneT geplant. Sie
soll die Umspannwerke in Wesel und Doetin­
chem (Provinz Gelderland) miteinander ver­
binden (siehe Grafik). Sowohl das deutsche
„Energieleitungsausbaugesetz“ wie auch die
niederländische „Dritte Strukturschema Energieversorgung“ stellen seit 2009 die energiepolitische Notwendigkeit dieser Leitung fest.
Zwolle
PROVINZ
OVERIJSSEL
Enschede
PROVINZ
GELDERLAND
Arnheim
Doetinchem
Isselburg
Münster
REGIERUNGSBEZIRK
MÜNSTER
Kleve
Wesel
REGIERUNGSBEZIRK
DÜSSELDORF
Essen
Auf dieser Grundlage konnten die beiden
Netz­be­treiber die Planungen vorantreiben, um
den optimalen Trassenkorridor für das Projekt
zu finden.
Gemeinsamer Bewertungsrahmen
Die grenzüberschreitende Komponente dieses
Projekts war dabei eine echte Herausforderung
für die Planer. Ein deutsches und ein niederländisches Planungsbüro entwickelten einen
gemeinsamen Bewertungsrahmen, um eine
grenzübergreifend einheitliche Beurteilungsgrundlage für die unterschiedlichen Schutzkategorien beidseits der Grenze zu erhalten.
Eine Vielzahl von Trassenvarianten wurden in
dieser sogenannten „BasisEffektenStudie“
ermittelt und in den Kategorien Landschaft,
Lebensraum, Kulturgeschichte/Archäologie
und Ökologie untersucht und bewertet. Aus
insgesamt elf Varianten wurde in einem zweistufigen Bewertungsverfahren die vorläufig
beste Alternative herausgefiltert. Die Vorzugs­
trasse als Grundlage für die Planungsverfahren
in Deutschland und den Niederlanden war
gefunden. Damit war auch der Übergabepunkt
zwischen den beiden nationalen Elektrizitätsnetzen an der Staatsgrenze bei Isselburg fixiert.
Planungsrecht verschieden
Die Absicht, in den Verfahren auf deutscher
und niederländischer Seite möglichst parallel
vorzugehen, erwies sich als nicht leicht zu
verwirklichen: In den Niederlanden erlangt das
Projekt mit nur einem einzigen, zentral vom
Wirtschaftsministerium geführten Verfahren
Planen und Bauen
Planungsrecht. Auf deutscher Seite sind – in
der Zuständigkeit der jeweiligen regionalen
Behörde – zwei Verfahren zu durchlaufen:
Erst das Raumordnungsverfahren, mit dem
ein optimaler Trassenkorridor erarbeitet wird;
danach das Planfeststellungsverfahren, in
dem über die Zulässigkeit, die technische
Ausführung und den konkreten Trassenverlauf
verbindlich entschieden wird. Beim Raumordnungsverfahren für den deutschen Streckenabschnitt Wesel – Bundesgrenze einigten sich
die zuständigen Regionalplanungsbehörden
(Bezirksregierung Düsseldorf, Bezirksregierung
Münster, Regionalverband Ruhrgebiet) auf eine
Federführung der Bezirksregierung Münster.
Anfang 2010 startete die Beteiligung von rund
70 betroffenen Behörden und Stellen. Parallel
wurde die Öffentlichkeit informiert und zur
Mitwirkung eingeladen: Die Unterlagen wurden
in Amtsblättern und Tageszeitungen vorgestellt und in Rathäusern ausgelegt – immer auf
beiden Seiten der Grenze. Begleitend wurden
alle Informationen ins Internet gestellt. Für
die Organisatoren bei den Planungsbüros,
den Netzbetreibern, im Wirtschaftsministerium Den Haag und bei der Bezirksregierung
Münster war das ein logistischer Kraftakt.
Etwa 1 500 Stellungnahmen, Hinweise,
Anregungen und Bedenken gingen bei der Be­
Seiten 24 / 25
Info
Als wichtigste Erkenntnisse aus diesem besonderen,
weil grenzüberschreitend abzustimmenden Verfahren
hält die Bezirksregierung fest:
–Eine größtmögliche grenzüberschreitende Verfah­rens­
parallelität bei höchst unterschiedlichen nationalen
Regelungen setzt voraus, dass alle aktiv Involvierten – die jeweiligen Antragsteller, die Untersucher, die
verfahrensführenden Behörden – mit allen anderen
Beteiligten sehr offen und eng kommunizieren und
einen gemeinsamen „Verfahrensfahrplan“ entwickeln.
–Besonders wichtig ist es, die auf die Öffentlichkeit
gerichteten Aktionen und Verfahrensschritte wie
Pressearbeit, Veranstaltungen, Bekanntmachungen
und Auslegungen untereinander zu kommunizieren und
abzustimmen – im besten Falle auch mit gegenseitiger
praktischer Unterstützung.
–Vorhandene Spielräume sollten genutzt werden, um
zirksregierung Münster ein. Alle wurden ausgewertet, abgewogen und in einem Erörterungstermin im Sommer 2011 diskutiert. Als Ergebnis
und zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens erstellte die Bezirksregierung im August
2011 eine sogenannte „Raumordnerische Beurteilung“. In ihr wurde das Raumordnungsverfahren dokumentiert und abschließend festgestellt,
dass sich die Vorzugstrasse – auch in Kenntnis
der Eingaben – bei den in dieser Planungsstufe
anzulegenden rechtlichen und fachlichen Vorgaben als bestgeeigneter Trassenkorridor erweist.
Einige Modifizierungen wurden als vorteilhaft
in den geplanten Trassenverlauf eingearbeitet.
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens
wurde im Amtsblatt der Bezirksregierung
veröffentlicht und ist damit rechtskräftig.
Jetzt ist die Planfeststellung am Zug.
eine größtmögliche Verfahrensparallelität zu erreichen
und so auch ein möglichst einheitliches Verwaltungshandeln nach außen deutlich zu machen.
Kontakt
Dr. Norbert Sparding – Dezernat 32
Telefon 0251 411-1780
Michael Leißing – Dezernat 32
Telefon 0251 411-1804
Planen und Bauen
Breitbandversorgung im ländlichen Raum
1,6 Millionen Euro für schnelles
Internet
Im Jahr 2011 hat die Bezirksregierung Münster für den Ausbau der
Breitband­infrastruktur im Bezirk Fördergelder im Umfang von annähernd
1,6 Millionen Euro bewilligt. Damit wurde für rund 7 900 Haushalte und
etwa 670 Gewerbetreibende die Möglichkeit geschaffen, einen leistungsfähigen Internetzugang nutzen zu können.
Schnelle breitbandige Internetverbindungen
sind für die Entwicklung des ländlichen Raums
unverzichtbar. Das Land gibt seit 2008 nach
der Richtlinie über die „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume" Zuschüsse, um eine
zuverlässige, erschwingliche und hochwertige
Breitbandinfrastruktur zu schaffen.
Durch intensive Beratung der Kommunen gab
es ein stetig wachsendes Interesse an diesem
Förderprogramm. Das hatte zur Folge, dass die
Bezirksregierung Münster im Jahr 2010 bereits
in sechs Kommunen den Breitbandausbau mit
insgesamt 620 059 Euro unterstützen konnte.
Im Jahr 2011 setzte dann ein regelrechter „Run“
auf Fördermittel für die Breitbandversorgung
ländlicher Räume ein. Um möglichst viele Förderanträge bedienen zu können, wurden daher
Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) zur Verfügung gestellt. Hierdurch war es
möglich, den Breitbandausbau in neun weiteren
Kommunen im Regierungsbezirk Münster mit
1 598 546 Euro zu fördern.
Seit der ersten Förderung im Jahr 2009 wurde
rund 13 050 Haushalten und etwa 870 Gewerbebetrieben der Zugang zu einer leistungs­
fähigen Breitbandinfrastruktur ermöglicht.
Ziel ist, die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in
ländlichen Gebieten zu ermöglichen, die bislang
aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen oder
technischer Restriktionen unterversorgt sind.
Dadurch sollen insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Lebensqualität
sowie die Bildungs- und Erwerbschancen der
Bürgerinnen und Bürger verbessert werden.
Während im Jahr 2008 noch keine Kommune
einen Förderantrag gestellt hatte, konnte die
Bezirksregierung Münster im Jahr 2009 der
Gemeinde Wettringen für zwei Anträge eine Förderung von insgesamt 181 750 Euro bewilligen.
Info
Gefördert wurden:
2009–Wettringen
2010 –Ahaus, Bocholt, Hopsten, Lotte, Nordkirchen,
Sassenberg
2011 –Ahlen, Ahaus, Bocholt, Datteln, Dorsten, Ochtrup,
Recke, Rheine, Warendorf
Kontakt
Frank Nießen – Dezernat 33
Telefon 0251 411-5097
Jörg Pieper – Dezernat 33
Telefon 0251 411-5262
Seiten 26 / 27
Ringen um den regionalen Konsens
Gründung von Sekundar- und
Gesamtschulen
Der Rückgang der Schülerzahlen und das veränderte Wahlverhalten der
Erziehungsberechtigten in Bezug auf die weiterführenden Schulformen
zwingen auch die Kommunen im Regierungsbezirk Münster zum Überdenken der örtlichen Schulstrukturen.
Nach den Prognosen des Landes NordrheinWestfalen ist in den Grundschulen bis 2019
mit einem Schülerrückgang von 14 Prozent
und in den weiterführenden Schulen (Jahrgänge 5 bis 10) von 18 Prozent auszugehen.
Info
Im Regierungsbezirk
sind zum neuen Schuljahr sieben Sekundarschulen (Münster,
Gelsenkirchen, Nottuln (privat), Herten,
Ahlen, Drensteinfurt
und Sassenberg)
sowie fünf Gesamtschulen (Münster,
Ennigerloh/Beckum,
Daneben ist ein verändertes Schulwahlverhalten beim Übergang von der Primarstufe in die
Sekundarstufe I zu verzeichnen. Die Hauptschule verliert seit Jahren Schüler. Während sie
im Jahr 2000 noch landesweit eine Übergangsquote von 18,9 Prozent verzeichnen konnte, lag
sie 2010 bei nur noch 12,3 Prozent. Auch der
Wegfall der verbindlichen Schulformempfehlung unterstützt diesen Trend. Deshalb sind besonders viele Hauptschulstandorte gefährdet.
Warendorf, Greven,
Ibbenbüren) an den
Start gegangen.
Für das Schuljahr
2013/14 sind weitere
Schulneugründungen
absehbar.
Von besonderer Bedeutung ist außerdem der
seit Jahren bestehende Bedarf an Gesamtschulplätzen im Regierungsbezirk Münster.
Im Sommer 2011 hat der Landtag das 6. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen. Kommunen haben nun die Möglichkeit, Sekundarschulen zu errichten, die eine gemeinsame
Beschulung von Hauptschülern, Realschülern
und Gymnasiasten vorsieht. Damit kann ein
Schulangebot vor Ort erhalten bleiben.
Vor diesem Hintergrund haben zahlreiche
Schulträger mit der Umgestaltung ihres ört­
lichen Schulangebotes begonnen und für das
jetzt begonnene Schuljahr Sekundar- und
Gesamtschulen gegründet (siehe Info). Im Gegenzug wurden bestehende Haupt- und Real­
schulen „auslaufend“ aufgelöst. Das heißt: beginnend mit dem neuen Schuljahr werden keine
neuen Schüler im Jahrgang 5 aufgenommen.
Des Weiteren sollen sich die Schulträger nach
dem Willen des Gesetzgebers in der Schulentwicklungsplanung stärker abstimmen. Die
Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde berät die Schulträger in der Schulentwicklungsplanung und spricht Empfehlungen
aus. Macht ein Nachbarschulträger durch
geplante schulorganisatorische Maßnahmen
eine Verletzung eigener Rechte geltend, kann
ein Moderationsverfahren bei der Bezirksregierung beantragt werden. Ziel der geänderten
Regelungen ist es, dass schulorganisatorische
Veränderungen möglichst im Konsens mit
den Nachbargemeinden erfolgen sollen.
Bereits in der Vergangenheit hat es bei der
Errichtung von Schulen, die auf Bedenken
bei den Nachbarschulträgern gestoßen sind,
ein Moderationsverfahren in der Bezirksregierung gegeben. Beispiele hierfür sind die
Verbundschule Legden/Rosendahl oder die
Gemeinschaftsschulen Ascheberg und Billerbeck. Aufgrund dieser Praxis ist der Vorschlag
des nordrhein-westfälischen Städte- und
Gemeindebundes entstanden, ein derartiges
Verfahren bei interkommunalen Interessensgegensätzen als Regelform einzurichten.
Die Genehmigung für die Sekundarschule in Gelsenkirchen
erhält Dr. Manfred Beck (li.) durch Prof. Dr. Reinhard Klenke.
Bildung und Kultur
Seiten 28 / 29
Start für eine neue
Münsteraner Schule:
Dr. Andrea Hanke,
Wolfgang Weber,
Markus Lewe, Prof.
Dr. Reinhard Klenke,
Klaus Ehling (v.l.).
Bei rückläufigen Schülerzahlen und traditionellen Schülerströmen zwischen den Kommunen
haben Schulerrichtungen zunehmend Auswirkungen auf die Nachbarschulträger. Die Bezirksregierung organisiert regelmäßig in einem
frühen Stadium der Planungen gemeinsame
Beratungen mit allen betroffenen Schulträgern,
um nach Lösungen zu suchen, die möglichst
von allen mitgetragen werden. Bei diesen Beratungen hat die Bezirksregierung die Rolle des
Moderators und kann aufgrund der schulfachlichen und schulrechtlichen Einschätzungen den
Prozess steuern. So kann zum Beispiel die Begrenzung der Größe der geplanten Schule die
Auswirkungen auf die Nachbarschulen mildern.
Wegen der vielen kleinen Kommunen im
Münsterland bieten sich zudem interkommunale Kooperationen bis hin zu gemeinsamen Schulträgerschaften an, um ein lokales
Schulangebot zu sichern. Nach dem Schulgesetz sind der Schulzweckverband oder
die öffentlich-rechtliche Vereinbarung als
mögliche Organisationsformen vorgesehen.
Während beim Schulzweckverband eine gemeinsame Schulträgerstruktur gebildet wird
und so die beteiligten Kommunen „auf Augenhöhe“ kooperieren, nimmt bei der öffentlich-
Info
In Sekundarschulen und Gesamtschulen werden
Schüler/innen mit Haupt-, Realschul- und Gymnasialempfehlung im Ganztag unterrichtet.
Die Sekundarschule umfasst die Jahrgänge 5 bis 10.
In den Jahrgängen 5 und 6 werden alle Kinder gemeinsam unterrichtet, ab Jahrgang 7 können, je nach Modell,
die Schüler/innen weiterhin gemeinsam, in einzelnen
Fächern, nach Leistungen getrennt oder nach Bildungsgängen unterrichtet werden. Durch Kooperationen mit
gymnasialen Oberstufen wird der Weg zum Abitur ohne
Brüche sichergestellt.
Die Gesamtschule umfasst die Jahrgänge 5 bis 13 und
verfügt über eine eigene Oberstufe. Ab dem Jahrgang 7
wird nach Leistungen getrennt unterrichtet.
rechtlichen Vereinbarung eine Kommune die
Schulträgerschaft für einen oder mehrere
Kommunen in eigener Zuständigkeit wahr.
Welches Modell gewählt wird, hängt von den
örtlichen Rahmenbedingungen ab. Die Praxis
zeigt, dass die Bezirksregierung für derartige Lösungsansätze aktiv werben muss.
Kontakt
Martin Risse – Dezernat 48
Telefon 0251 411-4109
Bilingualität – eine jahr­zehnte­
lange Erfolgsgeschichte
Klasse 9a, an einem Gymnasium mit bilingualem Zweig, dritte Stunde,
Geschichte: „The French Revolution was caused by a mixture of longterm causes and short-term causes“, erklärt Natascha selbstbewusst auf
Englisch. Stefan ergänzt ebenso flüssig: „One factor was that there was
discontent with the nobility's and clergy's privileges.“ Die Mitschüler murmeln bestätigend: „That's right.“
Münster schon fast
die Regel: Insgesamt
27 Gymnasien mit
billingualem Zweig –
und es werden stetig
mehr.
Natascha, Stefan und ihre Freunde nehmen
am bilingualen Zweig ihres Gymnasiums
teil. Sie hatten in den Jahrgängen 5 und 6
zunächst mehr Englischstunden als ihre
Freunde im herkömmlichen Zweig. Ab der
siebten Klasse erhalten sie Unterricht in Erdkunde, Politik, Biologie oder – wie in diesem
Fall – Geschichte in englischer Sprache.
„It's great fun, and we can speak English
fluently. It's also important for my later life,“
erläutert Philipp. Die Schülerinnen und Schüler
wissen: Sehr gute Fremdsprachenkenntnisse
werden zukünftig mehr und mehr an Bedeutung gewinnen und eine wichtige Qualifikation
auf dem europäischen Arbeitsmarkt darstellen.
Die Zahl von Schulen mit bilingualen Unterrichtsangeboten im Regierungsbezirk Münster
wächst erfreulicherweise stetig (siehe Grafik).
Wie standardorientierte, zentrale Prüfungen sowie wissenschaftliche Studien belegen, erweist
sich bilingualer Unterricht durch hohe Qualität
als lernförderliches Erfolgsrezept. So haben
die Ergebnisse zentraler Prüfungen wie beispielsweise der Lernstandserhebung im Fach
Englisch in Klasse 8 gezeigt, dass besonders
bilinguale Klassen hier exzellent abschneiden.
Schon die 2006 veröffentlichte Studie
„Deutsch-Englisch-SchülerleistungenInternational“ (DESI) hat ergeben, dass
bilingualer Unterricht ein Erfolgsmodell für
die Förderung sprachlicher Kompetenzen
ist. Auch die deutlich gestiegene Nachfrage
von Eltern nach bilingualen Unterrichtsangeboten – wie beispielsweise nach dem Exzellenzlabel CertiLingua für interkulturell und
sprachlich begabte Schülerinnen und Schüler
zeigt, dass das allgemeine Bewusstsein für
die Bedeutung einer guten Beherrschung des
Englischen in einer globalisierten Welt sowie in
Studium und Beruf deutlich angestiegen ist.
Info
Öffentliche Gymnasien mit bilingualen Zügen (Deutsch-Englisch) im Regierungsbezirk Münster
Anzahl
Info
Im Regierungsbezirk
6
6
5
5
4
3
2
3
2
1
0
3
1
1985–1989
1990–1994
1995–1999
2000–2004
2005–2009
2009–2012
Bildung und Kultur
Info
Gymnasien mit bilingualen Zügen im Regierungsbezirk Münster
–Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium
Deutsch-Englisch
–Grillo-Gymnasium
Deutsch-Englisch
–Leibniz-Gymnasium
Deutsch-Englisch
–Ricarda-Huch-Gymnasium
Deutsch-Englisch
–Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium
Deutsch-Englisch
–Immanuel-Kant-Gymnasium
Deutsch-Englisch
–Pascal-Gymnasium
Deutsch-Französisch
– Gymnasium Paulinum
Deutsch-Englisch
–Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium
Deutsch-Englisch
– Gymnasium Wolbeck
Deutsch-Englisch
–Marienschule
Deutsch-Englisch
– Mariengymnasium, Bocholt
Deutsch-Englisch
– Gymnasium Georgianum, Vreden
Deutsch-Englisch
Kreis Coesfeld
– St. Antonius-Gymnasium, Lüdinghausen
Deutsch-Englisch
Kreis Recklinghausen
– Gymnasium Petrinum, Dorsten
Deutsch-Englisch
– Riesener-Gymnasium, Gladbeck
Deutsch-Englisch
– Joseph-König-Gymnasium, Haltern am See
Deutsch-Englisch
– Albert-Schweitzer/Geschwister-Scholl-Gymnasium, Marl
Deutsch-Englisch
– Hittorf-Gymnasium, Recklinghausen
Deutsch-Englisch
– Gymnasium Augustinianum, Greven
Deutsch-Englisch
– Goethe-Gymnasium, Ibbenbüren
Deutsch-Englisch
– Kopernikus-Gymnasium, Rheine
Deutsch-Englisch
– Graf-Adolf-Gymnasium, Tecklenburg
Deutsch-Englisch
– Kardinal-von-Galen-Gymnasium, Mettingen
Deutsch-Englisch
– Städtisches Gymnasium, Ahlen
Deutsch-Englisch
– Mariengymnasium, Warendorf
Deutsch-Englisch
– Gymnasium Johanneum, Ostbevern
Deutsch-Englisch
Gelsenkirchen
Münster
Kreis Borken
Kreis Steinfurt
Kreis Warendorf
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es
über 600 Schulen aller Schulformen mit
einem bilingualen Unterrichtsangebot. Vorrangig in Englisch, aber auch in Französisch
und vereinzelt in anderen modernen Fremdsprachen – mit weiter steigender Tendenz.
Nordrhein-Westfalen hat dabei mit derzeit
230 bilingualen Schulen den größten Anteil.
Viele Gymnasien im Regierungsbezirk Münster
bieten bilinguale Unterrichtsangebote an. Die
Zahl solcher Gymnasien hat sich seit den ersten
bilingualen Gründungen im Regierungsbezirk
Münster Ende der 1980er Jahre deutlich erhöht.
Das Hittorf-Gymnasium in Recklinghausen,
das Joseph-König-Gymnasium in Haltern am
See und die Marienschule in Münster haben
bereits das zwanzigjährige Bestehen ihrer
bilingualen Zweige gefeiert. Mittlerweile findet
man im Regierungsbezirk fast dreißig öffentliche und private Gymnasien mit bilingualen
Bildungsgängen in Städten wie Ahlen, Bocholt,
Dorsten, Gelsenkirchen, Gladbeck, Greven,
Ibbenbüren, Lüdinghausen, Marl, Münster
und Vreden. Auch zehn Realschulen im Regierungsbezirk Münster haben sich schon seit
längerem auf den „bilingualen Weg“ begeben.
Bilingualer Zweig in der Sekundarstufe I
In der 5. und 6. Klasse wird der reguläre
Fremdsprachenunterricht um bis zu zwei
Wochenstunden erhöht.
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Bilinguale Schülerinnen und Schüler der
Einführungsphase
der gymnasialen
Oberstufe des HittorfGymnasiums in Recklinghausen freuen sich
auf ihr Auslandspraktikum in Wymondham, England.
Foto: Thomas Nowaczyk, Medienhaus
Bauer, erschienen
in der Recklinghäuser Zeitung
Ab der siebten Klasse beginnt dann der bi­lin­
guale Fachunterricht, das heißt, ein Sachfach
wird jetzt in der Fremdsprache unterrichtet,
beispielsweise Erdkunde. In Klasse 8 wird
zusätzlich ein weiteres Fach bilingual unterrichtet. Dieses wird im ersten Unterrichtsjahr je­weils
bilingual dreistündig statt zweistündig unterrichtet. Sogar die Einführung eines dritten
bilingualen Sachfachs ist möglich.
Etliche Gymnasien bieten darüber hinaus einen
wählbaren bilingualen Kurs in der Jahrgangsstufe 8 oder 9 an oder integrieren kürzere bilinguale Unterrichtssequenzen in den Fachunterricht.
Mit den Neugründungen bilingualer Zweige an
Gymnasien in Gelsenkirchen, Münster, Tecklenburg und Warendorf ab dem Schuljahr
2012/13 setzt sich der positive Trend dieses
individuellen Förderangebots für sprachlich
begabte Schülerinnen und Schüler weiter fort.
Kontakt
Dr. Ulrich Hillebrand – Dezernat 43
Telefon 0251 411-4154
Dr. Stefanie Schneider – Dezernat 43
Telefon 0251 411-4226
Bildung und Kultur
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Tagung der Bibliotheksfachstellen
Informieren – Diskutieren –
Kommunizieren
Die jährliche bundesweite Konferenz der Bibliotheksfachstellen in
Deutschland fand im September 2011 in Münster statt. In nahezu allen
Bundesländern gibt es Fachstellen für Öffentliche Bibliotheken, die fördernd und beratend zur Weiterentwicklung der Bibliotheken tätig sind.
In Nordrhein-Westfalen sind diese Stellen bei der Schulabteilung der Bezirksregierungen organisiert.
Diskutieren über ein Erfolgskonzept
Bundesweiter Vorreiter: Der Lernort Bibliothek
Unter dem Titel „Informieren – Diskutieren –
Kommunizieren: die Zukunftsperspektiven für
den Lernort Bibliothek“ wurden Angebote Öffentlicher Bibliotheken zum außerschulischen
Lernen vorgestellt. Dabei nahm das Landesprojekt „Lernort Bibliothek“ in Nordrhein-Westfalen
einen Schwerpunkt ein. In acht Projektbibliotheken wird an der Entwicklung und Umsetzung
digitaler Services und Angebote gearbeitet.
Wenn mehr neue Medien und elektronische
Dienste in die Angebote Öffentlicher Bibliotheken eingebunden werden, so kommt dies
den Lern- und Informationsbedürfnissen vieler
Menschen entgegen. Mit dem Pilotprojekt
nimmt Nordrhein-Westfalen bundesweit eine
Vorreiterrolle ein.
und den Auswirkungen, beispielsweise auf die
Organisation der Bibliothek.
Zu den acht Projektbibliotheken gehört auch
die Stadtbücherei Münster. Die Tagungsteilnehmer hatten die Möglichkeit, die Umsetzung des
Projektes vor Ort kennenzulernen. Die Mitarbeiter der Stadtbücherei Münster stellten ihr Konzept vor und berichteten von ihren Erfahrungen
Weitere interessante Beispiele waren der interkulturelle Lernort mit digitalen Medien aus der
Stadtbibliothek Frankfurt oder das Lern- und
Informationszentrum LIZ der Bücherhallen
Hamburg. Anregungen aus dem benachbarten
Ausland gab es aus dem DOK Library Concept
Center in Delft. Am letzten Konferenztag ging
es um die gegenseitige Information der Bibliotheksfachstellen über die Entwicklungen in den
einzelnen Bundesländern.
Die nächste Bibliotheksfachkonferenz findet in
Apenrade/Dänemark statt, wo es auch für die
deutschsprachige Minderheit entsprechende
Bibliotheken und eine Bibliotheksfachstelle gibt.
Kontakt
Karola Hüttenrauch – Dezernat 48
Telefon 0251 411-4008
Niklas Plätzer ist der Philosoph des Jahres
Thema der Winterakademie:
„Moralische Dilemmata“
Ob der römische Philosoph Seneca, der Aufklärer Immanuel Kant, der
mittelalterliche Theologe Hugo von St. Viktor oder die Schriftstellerin
Ingeborg Bachmann aus dem 20. Jahrhundert – die jungen Philosophen
hatten die Wahl. Die besten Schülerinnen und Schüler Deutschlands
traten bei der Philosophischen Winterakademie in Münster, dem Bundesund Landeswettbewerb Philosophischer Essay, gegeneinander an.
Strahlende Gesichter:
Marie-Luise Goldmann, Katharina
Eisenhut, Kevin Gerlach, Niklas Plätzer,
Pawel Chmielniak
(v.l.)
Zum zweiten Mal in Folge überzeugte im
Februar 2012 Niklas Plätzer vom Gymnasium
Münster-Wolbeck mit seinem englischsprachigen Essay zum Thema: „Die Wahrheit ist dem
Menschen zumutbar“ (Ingeborg Bachmann).
Sein Essay hob sich sowohl durch eine überzeugende philosophische als auch durch eine
sprachlich hohe Qualität hervor. Den zweiten
Platz erreichte Marie-Luise Goldmann vom
Gymnasium Leopoldinum in Detmold. Sie
wählte das Zitat von Hugo von St. Viktor: „Von
zartem Gemüt ist, wer seine Heimat süß findet,
stark dagegen jener, dem jeder Boden Heimat
ist, doch nur der ist vollkommen, dem die ganze
Welt ein fremdes Land ist.“ Die beiden Bestplatzierten sicherten sich damit eine Fahrkarte
nach Oslo zur Internationalen PhilosophieOlympiade (IPO) im Mai. Bereits letztes Jahr
gewann Plätzer den Bundeswettbewerb Philosophie und erhielt im internationalen Vergleich
den Bronze-Titel.
Die Philosophische Winterakademie ermöglichte den 26 Teilnehmern, sich auf hohem Niveau
gemeinsam mit 24 Lehrern und Universitätsdozenten über philosophische Themen auszutauschen.
Alle Schüler erhielten eine Urkunde für die
Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb vom
Direktor der katholisch-sozialen Akademie
Franz-Hitze-Haus. Aus 548 Einsendungen für
den Bundes- und Landeswettbewerb wurden
die Finalisten für die Akademie ausgewählt.
Geleitet und betreut wird der Wettbewerb, der
dieses Jahr zum zwölften Mal im Franz-HitzeHaus in Münster stattfand, von dem Landesbeauftragten für NRW und Mitbegründer der IPO,
Dr. Gerd Gerhardt.
Dieses Jahr hieß das Oberthema der viertägigen Winterakademie „Moralische Dilemmata“.
Am zweiten Tag der Akademie mussten sich
Bildung und Kultur
Info
Bei der Bewerbung für den Bundes- und Landeswettbewerb Philosophischer Essay sind die Lehrkräfte des
Faches Philosophie gefragt. Sie werden gebeten, philosophisch interessierte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II auf den Wettbewerb aufmerksam zu machen
und besonders gute Essays einzureichen. Die Themen für
die Bewerbung werden jedes Jahr im November auf der
Internetseite des Schulministeriums veröffentlicht.
Beispiele erfolgreicher Essays und weitere Informationen
zum Wettbewerb finden Sie unter:
www.schulministerium.nrw.de
die Teilnehmer innerhalb von vier Stunden für
eines von vier vorgegebenen Themen entscheiden und dazu einen Essay in englischer oder
französischer Sprache verfassen. Den Juroren, fachkundigen Philosophiedozenten, kam
es auf ganz bestimmte Aspekte an: Relevanz
und philosophisches Verständnis des Themas,
argumentative Überzeugungskraft, Textzusammenhang und Originalität.
Nachricht in der Zeitschrift „Information Philosophie“ 1994 auf den internationalen Wettbewerb aufmerksam. Da fügte es sich gut, dass er
bereits ein Jahr zuvor mit seinen Schülern des
Philosophiekurses das Essayschreiben geübt
hatte. Begeistert von dem Projekt kontaktierte
Gerhardt direkt den Veranstalter in Bulgarien, um den Wettbewerb auch in Deutschland
publik zu machen. Mit Erfolg: 1996 erklärte
die UNESCO die Philosophie-Olympiade für
förderungswürdig und vier Jahre später fand
die erste Philosophische Winterakademie in
Deutschland im Franz-Hitze-Haus in Münster
statt. Der Philosophie- und Deutschlehrer engagiert sich seitdem aktiv für den Wettbewerb und
noch immer liegt ihm der „Wettbewerb Philoso­
phischer Essay“ sehr am Herzen. Er will sich
auch in Zukunft für den Erhalt des Wettbewerbs
einsetzen, indem er diesen bekannter machen
und weitere Sponsoren finden möchte, die das
Projekt finanziell unterstützen.
Info
Veranstaltet und finanziell unterstützt wird der
alljährliche Wettbewerb von der Bezirksregierung Münster, der Westfälischen-WilhelmsUniversität Münster, der Akademie Franz-HitzeHaus und der Josef-Pieper-Stiftung.
– Zur Person: Dr. Gerd Gerhardt (61 Jahre)
– 1971–1980: Studium der Philosophie, Sprach-,
Literatur- und Theaterwissenschaft an den Univer­
sitäten München und Konstanz
– Fachleiter für Philosophie und Deutsch und Lehrer am
Goethe-Gymnasium Ibbenbüren
Der Englisch-Fachdezernent der Bezirksregierung Münster, Dr. Ulrich Hillebrand, ist überzeugt von dem Philosophiewettbewerb: „Das
Besondere an diesem Wettbewerb ist neben der
Erarbeitung anspruchsvoller, philosophischer
Themen die Bilingualität. Die Schüler können
auf hohem Niveau ihre Sprachfähigkeit im Englischen unter Beweis stellen und ihre Sprachkompetenz weiter ausbauen“.
Niklas Plätzer gewann bei der anschließenden
Internationalen Philosophie-Olympiade 2012
in Oslo Bronze. Er setzte sich mit seinem Essay
gegen 80 Teilnehmer aus 38 Ländern durch.
Dr. Gerd Gerhardt, Lehrer aus Ibbenbüren und
Mitbegründer der Internationalen Philosophischen Akademie, wurde durch eine kurze
– seit 2001 Landesbeauftragter des Wettbewerbs
Philosophischer Essay für NRW
– Mitbegründer und Komiteemitglied der
Internationalen-Philosophie-Olympiade
Kontakt
Dr. Gerd Gerhardt – Leiter der Philosophischen
Winterakademie
Telefon05451 84486
[email protected]
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60 Jahre Schülerwettbewerb „Begegnung mit Osteuropa“
Stolze Bilanz: 3,1 Millionen
Teilnehmer in 60 Jahren
Mit dem Jahresmotto „Europa steht Kopf“ startet der Schülerwettbewerb der Landesregierung NRW „Begegnung mit Osteuropa“ in das neue
Schuljahr und feiert zugleich sein 60-jähriges Jubiläum. Der grenzüberschreitende Wettbewerb ist ein wichtiger Baustein für politisches Lernen
in der Schule. Er nimmt Schülerinnen und Schüler aller Altersklassen mit
auf eine Entdeckungsreise zu unseren Nachbarn in Mittel- und Osteuropa.
Info
Der Schülerwettbewerb trägt zur
Integration der
unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen
in Deutschland sowie
zur Verständigung
mit den östlichen
Nachbarn bei.
In 60 Jahren gab
es 3,1 Millionen Teilnehmer.
Dabei vermittelt er jungen Menschen den
neuen europäischen Geist. Der Wettbewerb
lädt ein, vielfältige reale und fiktive Wege in den
Bereichen Kunst, Musik, Literatur, Erdkunde,
Geschichte und Politische Bildung einzuschlagen und neue phantasievolle Wege der Freundschaft zu den Menschen in der Mitte Europas
zu gestalten. Einsendeschluss für die Arbeiten
ist der 31. Januar 2013.
Wie der Schülerwettbewerb entstanden
ist, erzählt die pensionierte Pädagogin und
Zeitzeugin Barbara Schoch aus Hagen:
„Man schrieb das Jahr 1953. Die Mitglieder
der DJO Jugendgruppe Kant in Kamen hatten
anlässlich einer Gesprächsrunde bei ihren
Mitschülern im Gymnasium ein erhebliches
Wissensdefizit beim Thema „Ostdeutschland“
festgestellt. Sie entwickelten mit ihrem Gruppenleiter, Hans Linke, die Projektidee eines
Schülerwettbewerbs, zunächst in Form von Aufsätzen. Im Laufe der Jahre kamen dann später
„Bildnerische Arbeiten“ und Preisausschreiben
dazu. Mit Unterstützung der Lehrer und Zustimmung der unteren Schulaufsichtsbehörde
wurde diese Projektidee 1954 verwirklicht. 450
Schüler aus vier Kamener Schulen beteiligten
sich.
Die Idee verbreitete sich fast explosionsartig.
1963 zählten die Jugendlichen 516 Schulen
mit 38 000 Teilnehmern. Den Höhepunkt
erreichte der Wettbewerb 1981/82 mit 140 000
Einsendungen. Eine andere bedeutungsvolle
Weiterentwicklung erfolgte 1995 durch die
Einbeziehung osteuropäischer Partnerschu-
len. Alle anfallenden Arbeiten wie Versand der
Ausschreibung, Registrierung, Bewertung,
Preisvergabe und vieles mehr, wurden zunächst
von der Gruppe, von engagierten Lehrern und
ehrenamtlichen Helfern bewältigt – eine wahre
Herkulesaufgabe.
1962 wurden die Preise für die Sieger erstmalig
vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales (MAGS) zur Verfügung gestellt. Der
damalige Arbeits- und Sozialminister Konrad
Grundmann übernahm die Preisverleihung.
Er bewirkte ein Jahr später die institutionelle
Förderung durch das MAGS und veranlasste,
dass die Ausschreibung an alle Schulen in NRW
verschickt wurde. 1965 wurde das Land NRW
Träger des Wettbewerbs und übernahm damit
die Federführung.
Bezirksregierung als Organisator
Die Verantwortung für die Organisation und
die finanzielle Ausstattung lag beim MAGS, die
inhaltliche Gestaltung der Ausschreibung beim
Kultusministerium. 1966 wurde im Durchgangslager Unna-Massen im „Haus für Alle“ die
„Arbeitsstelle Schülerwettbewerb“ eingerichtet
als zentrale Anlaufstelle mit einer hauptamtlich arbeitenden Halbtagskraft. Die Zeit der
ehrenamtlichen Organisation des Wettbewerbs
ging damit zu Ende. Mit der Schließung des
Durchgangslagers in Massen 1999 musste auch
die Arbeitsstelle Schülerwettbewerb aufgelöst
werden. Die gesamte Organisation liegt seitdem
in den Händen der Bezirksregierung Münster.
In den 60 Jahren seines Bestehens haben
sich nicht nur die finanzielle Ausstattung,
Bildung und Kultur
Seiten 36 / 37
Auch nach 60 Jahren
kein bißchen verstaubt: Das Titelbild
der aktuellen Wettbewerbsbroschüre.
die Verantwortlichkeiten und die Organisationsstrukturen verändert. Bedingt durch die
politische Entwicklung in Deutschland – Teilung
Deutschlands, Eiserner Vorhang, Ostverträge,
Wiedervereinigung, Öffnung nach Osteuropa – wurden bei der Aufgabenstellung und
Themengestaltung ständig neue Schwerpunkte
gesetzt. Das spiegelt sich auch in der viermaligen Namensänderung wieder: „Ostdeutscher
Schülerwettbewerb“, „Mittel- und Ostdeutscher
Schülerwettbewerb“, „Die Deutschen und
ihre östlichen Nachbarn“, „Wir Deutschen und
unsere östlichen Nachbarn“, „Begegnung mit
Osteuropa“.
Die Ausschreibungsbroschüre wurde ebenfalls
neu gestaltet. Durch ihre professionelle moderne Aufmachung spricht sie die Schüler in
besonderer Weise an.
Moderne Wettbewerbsbroschüre
Nicht nur die Inhalte sondern auch die Art der
Aufgabenstellung, die Auswahl der Fachbereiche und die Form der Erarbeitung und Präsentation erfuhren eine Veränderung und zwar
einmal durch die Anbindung an die allgemein
verbindlichen Richtlinien der einzelnen Fächer
in den jeweiligen Schulformen und zum anderen
durch die Einführung des „Methodisch Didaktischen Rahmenkonzepts“ im Jahre 1986. Seither
galten neue Grundsätze für die Bearbeitung der
Themen: Das forschend entdeckende Lernen
und die selbstständige Projektarbeit.
Auf diese Weise kann dieser Wettbewerb auch
in der Zukunft eine wichtige Rolle für die Begegnung der Menschen spielen – in NRW und in
Europa.“
Auch wenn sich Arbeitsformen, inhaltliche
Schwerpunkte und die äußere Form im Laufe
der Jahre verändert haben, die Zielsetzung
blieb erhalten: Der Wettbewerb will einen Beitrag leisten zur Integration der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik sowie zum Frieden, zur Verständigung und
Versöhnung mit unseren Nachbarn im östlichen
Europa.
Kontakt
Sonja Wissing – Dezernat 28
Telefon 0251 411-3340
Die erste Eintragung
im Stiftungsbuch
nahmen Ulrich
Angenendt (Mitte)
und Martin Huesmann (rechts) von der
Stiftung „muTiger“
im Beisein von Regierungsvizepräsidentin
Dorothee Feller vor.
500. Stiftung im Regierungsbezirk anerkannt
Stiftungsbuch eingeführt
Mit der Anerkennung der muTiger-Stiftung feierte die Bezirksregierung
Münster am 28. Juli 2011 ein kleines Jubiläum.
Anlässlich dieser 500. Stiftungsgründung hat
die Stiftungsbehörde für ihren Regierungsbezirk ein Stiftungsbuch eingeführt.
„Das Stiftungsbuch soll öffentlich bewusst
machen, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich
zum Wohle des Gemeinwesens einsetzen“, sagte Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller
anlässlich der Jubiläumsfeier.
Die 500. Stiftung „muTiger“ ist eine gemeinsame Gründung des Verkehrsverbundes RheinRuhr und des Security-Unternehmens Kötter.
Die Organisation möchte ein möglichst breites
gesellschaftliches Bündnis für Zivilcourage
schmieden und Bürger dazu anspornen, Mut
zu zeigen, ohne sich und andere in Gefahr zu
bringen.
Kontakt
Martin Kemmerling – Dezernat 21
Telefon 0251 411-1149
Alexa Große-Heidermann – Dezernat 21
Telefon 0251 411-1305
Gesundheit und Soziales
Seiten 38 / 39
Integration ist Ziel der Landesregierung
Mehr Migranten und Migrantinnen
in den öffentlichen Dienst
Fast ein Viertel der Bevölkerung hat eine Zuwanderungsgeschichte. Diese
Vielfalt bringt viele Chancen, Potentiale und Vorteile für die Gesellschaft.
Anfang März 2012 ist in Nordrhein-Westfalen das „Gesetz zur Förderung
der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration“ in Kraft getreten. Zum
ersten Mal hat damit ein Bundesland die Integration von Menschen mit
Migrationshintergrund als bedeutendes Ziel der Landesregierung in einem Gesetz formuliert.
Der Landesverwaltung kommt hierbei eine wichtige Funktion zu. Denn sie soll zum einen den Anteil der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
im öffentlichen Dienst erhöhen und zum anderen
die interkulturelle Kompetenz der Bediensteten
der Landesverwaltung gezielt fördern.
regierungen gesetzlich installiert. Die Bezirksregierung Münster hat allerdings schon seit
Jahren einen Integrationsbeauftragten. Seit
2008 ist diese Tätigkeit an den Leitenden Regierungsdirektor Eugen Schneider übertragen
worden.
Das bedeutet im Klartext: Auch die Bezirksregierungen sollen in den nächsten Jahren
verstärkt Bewerberinnen und Bewerber mit
ausländischen Wurzeln gewinnen. Außerdem
sind die Behörden gefordert, bei all ihren
Vorhaben, Maßnahmen und Programmen die
verschiedenen Auswirkungen auf Menschen mit
und ohne Migrationshintergrund zu beurteilen
und entsprechend zu handeln.
Um die Ziele des Integrationsgesetzes zu
verwirklichen, müssen alle Beteiligten an einem
Strang ziehen. Der Anfang ist gemacht. Fragen,
Anregungen und Unterstützung sind willkommen.
Info
Ziel des Gesetzes zur
Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe
und Integration ist
nach § 1:
1. eine Grundlage für
ein gedeihliches
und friedvolles
Zusammenleben
der Menschen mit
und ohne Migra­
tionshintergrund zu
schaffen.
2. jede Form von
Kontakt
Eugen Schneider – Dezernat 28
Telefon 0251 411-3823
Rassismus und
Diskriminierung
einzelner Bevölkerungsgruppen zu
bekämpfen.
Zur Unterstützung dieser Ziele werden erstmalig Integrationsbeauftragte bei den Bezirks­
Info
In der Bezirksregierung Münster
arbeiten Menschen aus der
ganzen Welt, zum Beispiel LingCheng Chong (56). Er ist schon
seit 22 Jahren bei der Behörde
und hier für den Postausgang
zuständig. Als Flüchtling kam er
1979 aus Kambodscha. Bruder
Sai-Chheang wurde Amtmann in
der Fachaufsicht für Schwerbehindertenrecht und Ling-Chengs
Sohn Siangsing-Marc hat vor
einem Jahr als Regierungssekretäranwärter begonnen.
Neue Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten für die Region
Erleichterter Berufszugang zu den
akademischen Heilberufen
Der demographische Wandel hat dazu geführt, dass bereits heute viele
Ärztestellen in der Region vakant sind und durch die Zahl der Studienabgänger nicht ausreichend nachbesetzt werden können. Auch das Land
Nordrhein-Westfalen ist deshalb darauf angewiesen, Ärzte aus dem Ausland zu gewinnen. Zu diesem Zweck ist bundesweit zum April 2012 das
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz in Kraft getreten.
Das Gesetz schafft vereinfachte und verbesserte Möglichkeiten, die im Ausland erworbenen
Berufsqualifikationen festzustellen und anzuerkennen. Nun kann das Dezernat 24 bei der
Bezirksregierung Münster, das für die Erteilung
von Approbationen und Berufserlaubnissen an
Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten zuständig ist, auch Mitbürgern mit
ausländischer Staatsangehörigkeit eine Approbation erteilen. Damit wird von der bislang
geltenden Voraussetzung Abstand genommen,
dass Approbationen grundsätzlich nur an
deutsche und EU-Staatsangehörige verliehen
werden können.
Gleiche Standards?
Damit aber auch in Zukunft sichergestellt ist,
dass jeder Patient im Krankenhaus oder bei
seinem niedergelassenen Arzt gut betreut wird
und die Ärzte über ein gleichbleibend hohes
Qualitätsniveau verfügen, kann nach wie vor
eine Approbation nur dann erteilt werden, wenn
die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes
gegeben ist. Demnach darf der im Ausland
erreichte Ausbildungsstand keine wesentlichen Unterschiede zu der hiesigen Ausbildung
aufweisen.
Eignungsprüfung
Sollten durch die Approbationsbehörden bei
einem Antragsteller, der in einem anderen europäischen Staat seine Ausbildung abgeschlossen hat, wesentliche Unterschiede festgestellt
werden, die auch nicht durch Berufserfahrung
ausgeglichen werden können, muss sich der
Mediziner einer Eignungsprüfung in denjenigen
Fächern unterziehen, in denen Defizite festgestellt worden sind.
Kenntnisprüfung
Ein Antragsteller, der seine Ausbildung in einem
Nicht-EU-Staat, also einem sogenannten Drittland, abgeschlossen hat und nicht über einen
gleichwertigen Ausbildungsstand verfügt, hat
demgegenüber eine Kenntnisprüfung, die sich
inhaltlich an die entsprechende Examensprüfung anlehnt, zu absolvieren. Die Eignungsprüfungen und die Kenntnisprüfungen werden vor
dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie bei der Bezirksregierung in Düsseldorf abgelegt. Vor der Teilnahme
an diesen Prüfungen kann Antragstellenden
eine zeitlich befristete Berufserlaubnis zur Vorbereitung auf die Prüfung erteilt werden.
Deutschkenntnisse ausreichend?
Damit in Zukunft außerdem sichergestellt ist,
dass jeder Patient seinen ihn betreuenden
Gesundheit und Soziales
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Ausländische Mediziner sollen Ärztemangel ausgleichen.
Arzt verstehen kann und sich gut beraten und
verstanden fühlt, muss der Antragsteller die
deutsche Sprache beherrschen, da dies für eine
umfassende medizinische oder pharmazeutische Tätigkeit notwendig ist. Der Nachweis ist
durch das Bestehen eines Fachsprachentests
im Dezernat 24 zu erbringen. Im Jahr 2011 haben hier 101 Fachsprachentests stattgefunden.
Berufserlaubnis
Durch die neue Gesetzeslage dürfen Berufserlaubnisse an Berufsangehörige aus Entwicklungsländern zum Erwerb einer Weiterbildung
nicht mehr erteilt werden. Auch dieser Personenkreis kann zukünftig eine Approbation beantragen. Demgegenüber können Antragsteller,
denen bereits eine Berufserlaubnis aus entwicklungshilfepolitischen Gründen erteilt wurde, deren Verlängerung beantragen. Die Möglichkeiten eine Berufserlaubnis für Tätigkeiten
im Rahmen einer Fortbildung, zur Gewinnung
von Auslandserfahrung, zum wissenschaftli-
chen Erfahrungsaustausch oder zur Linderung
der Unterversorgung der Bevölkerung zu erteilen, bleiben aber nach wie vor bestehen.
Wer eine Approbation oder Berufserlaubnis für
akademische Heilberufe beantragen oder Kandidaten darüber informieren will, kann sich telefonisch an Verena Taskiran und Susanne Thom
im Dezernat für öffentliches Gesundheitswesen
wenden oder sich während der Sprechzeiten
Montag und Mittwoch in der Zeit von 13.30 Uhr
bis 15.00 Uhr sowie Freitag in der Zeit von 8.30
Uhr bis 11.30 Uhr persönlich beraten lassen.
Kontakt
Verena Taskiran – Dezernat 24
Telefon 0251 411-3101
Susanne Thom – Dezernat 24
Telefon 0251 411-3100
Mit vereinter Kraft in den Wettbewerb
Krankenhauszusammenschlüsse
im Regierungsbezirk Münster
In den vergangenen Jahren hat sich die Krankenhauslandschaft im Regierungsbezirk Münster im Hinblick auf die Anzahl rechtlich selbständiger
Krankenhäuser erheblich verändert. Während es im Jahr 2005 noch 66
eigenständige Krankenhäuser gab, so waren es in 2011 nur noch 56.
Der Grund für diese Veränderungen sind allerdings nicht Schließungen
von Häusern im landläufigen Sinn, sondern Fusionen oder andere Unternehmensverbindungen.
Die aktuellen Hauptstandorte der Krankenhäuser mit den zugehörigen Betriebsstätten, beziehungsweise der Krankenhausverbindungen
mit den zugehörigen Krankenhäusern sind auf
der nebenstehenden Karte zu finden. Sie wurde
im letzten Jahr von Studierenden der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Münster
gefertigt.
Info
Studenten der Fachhochschule für Verwaltung unterstützten
die Bezirksregierung
bei der Evaluation der
neuen Krankenhausverbindungen.
Grundsätzlich werden alle Arten von Zusammenschlüssen im Krankenhaussektor von der
Bezirksregierung Münster als Krankenhausplanungsbehörde sehr begrüßt. Das können
Fusionen, Holdings, einheitliche Trägerschaften
mehrerer selbständiger Häuser oder lockere
Wirtschaftsverbindungen sein, wie beispielsweise eine gemeinsame Apotheke.
Wirtschaftlicher Druck
Die Gründe liegen auf der Hand: Für die
Krankenhausträger sind Zusammenschlüsse
hilfreich, um die Voraussetzung zu schaffen,
sich angesichts der rasanten Entwicklung auf
dem Gesundheitsmarkt dauerhaft behaupten
und weiter entwickeln zu können. Budgetrechtliche und weitere finanzielle Restriktionen
sowie ein zunehmend schärfer werdender
Wettbewerb setzen die Krankenhäuser unter
enormen Druck, dem sie nur mittels optimaler
Prozesse und Ergebnisse standhalten können.
Das Land Nordrhein-Westfalen und damit auch
der Regierungsbezirk Münster weisen immer
noch vergleichsweise hohe Krankenhaus- und
Bettendichten auf, was allgemein als Hinweis
auf unwirtschaftliche Strukturen gesehen
wird. Auch boten Krankenhäuser bisher nur
unzureichend ein auf die umliegenden Häuser
abgestimmtes Leistungsspektrum an. Solche
problematischen Gegebenheiten werden durch
Zusammenschlüsse in der Regel rasch beseitigt.
Ortsnahe Versorgung
Aus Sicht der Patienten wird mit entsprechend
neu geschaffenen Strukturen der Grundstein
gelegt für eine dauerhafte Versorgung der Bevölkerung durch ortsnah vorgehaltene und bedarfsgerechte, leistungsstarke und wirtschaftlich zu betreibende Krankenhäuser. Gleichzeitig
stellt die nach den Zusammenschlüssen
weiterhin bestehende geografische Verteilung
von Krankenhaus- und Betriebsstätten-Standorten bis hin zur Spitzenversorgung sicher,
dass der Zugang zu den individuell benötigten
Leistungen von jedem Ort des Regierungsbezirks Münster in gut erreichbarer Entfernung
jederzeit gewährleistet ist.
Zusammenschlüsse erfolgreich
Wie eine Evaluation der neuen Krankenhausverbindungen zeigt, waren alle bisherigen Zusammenschlüsse im Regierungsbezirk erfolgreich,
unabhängig von der Lage der Krankenhäuser
oder der Verschiedenartigkeit der Krankenhausträger und der Krankenhauszusammenschlüsse.
Die Evaluation beinhaltete Interviews mit
den Geschäftsführern von 18 Krankenhausträgern mit insgesamt 51 angeschlossenen
Krankenhäusern. Dabei wurden Erwartungen
Gesundheit und Soziales
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Info
Die Grafik zeigt die aktuellen Krankenhauszusammenschlüsse in ihren unterschiedlichen Formen im Regierungsbezirk Münster. Von 56 Krankenhäusern sind mittlerweile 51 in irgendeine Art von Krankenhausverbindung integriert. (Stand 07/2011)
Hauptsitz der Krankenhausverbindung
Standort eines Krankenhauses
Holding
Fusion innerhalb von einer Holding
Fusion
1 Träger mehrerer Krankenhäuser
Herten
1. Katholische Kliniken Emscher-Lippe GmbH
6. Vestische Caritas Kliniken GmbH
14. Stiftung Mathias-Spital Rheine
2. St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH
7. Kath. Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH
15. Christliche Krankenhausträger GmbH
3. Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH
8. Klinikum Vest GmbH
16. Klinikverbund Westmünsterland GmbH
4. Kath. St. Lukas Gesellschaft mbH
9. Misericordia GmbH
17. Ev. Krankenhaus Fördergesellschaft
(durch Fusion nicht mehr zum Regierungs-
10. Alexianer Krankenhaus Münster GmbH
18. Klinik Verbund Vest Recklinghausen
bezirk Münster zugehörig)
11. St. Franziskus Stiftung Münster
19. LWL Münster
5. Ev. Krankenhausgemeinschaft Herne/
Castrop-Rauxel GmbH
12. Christophorus Kliniken
13. Helios Kliniken GmbH
an Trägerwechsel und Fusionen in Gegenüberstellung zu tatsächlich erreichten Erfolgen
oder Misserfolgen erfasst. Die am häufigsten
genannten Gründe für die vollzogenen Krankenhausverbindungen waren: Existenzsicherung,
Marktmacht, ökonomische Gründe, Zentralisierung, Struktur-/Prozessoptimierung, Verhandlungsposition gegenüber Krankenkassen,
ortsnahe Versorgung, Arbeitsplatzsicherung
und Angebotserweiterung. Die Befragung der
Geschäftsführer hat ergeben, dass 80 Prozent
der genannten Ziele auch wirklich erreicht wurden. Alle Befragten würden erneut die Unter-
nehmensverbindung eingehen. Als Begründung
wurde überwiegend angegeben, dass sich das
Konzept von Anfang an bewährt habe.
Das ist ein eindeutiges Ergebnis. Die überwiegende Anzahl der Krankenhäuser des Regierungsbezirks ist damit für die Zukunft gut
gerüstet.
Kontakt
Renate Egbert – Dezernat 24
0251 411-3118
Wozu Apotheker bei der Bezirksregierung?
Pharmazeutische Überwachung –
vielschichtig und komplex
„Ich arbeite als Apothekerin bei der Bezirksregierung Münster.“ Bei dieser Antwort auf die Frage nach meiner Arbeitsstelle schaue ich oftmals in
fragende Gesichter. „Was hat die Bezirksregierung mit Arzneimitteln zu
tun?“ wird ungläubig nachgefragt. Dabei sind die Aufgaben der Arzneimittelüberwachung vielfältig und komplex.
Wichtig ist zunächst zu wissen, welche Produkte unter den Begriff „Arzneimittel“ fallen.
Jeder kennt die Präparate, die in der Apotheke erhältlich sind oder vom Arzt verabreicht
werden: Tabletten, Kapseln, Salben, Cremes,
Husten-Säfte und Tropfen, aber auch Impfstoffe und Infusionslösungen. Doch das ist noch
nicht alles. Auch für andere Produkte, die auf
den ersten Blick nicht als Arzneimittel erkannt
werden, gilt das Arzneimittelgesetz. Beispielhaft zu nennen sind medizinische Gase, biound gentechnologisch hergestellte Wirkstoffe,
Blut und Blutprodukte, radioaktive Arzneimittel,
aber auch Gewebe und Gewebezubereitungen
wie Knochen, Gefäße und Augenhornhäute.
Info
Was sind Arzneimittel?
Gewebe und
Gewebezubereitungen Säfte,
Tropfen
Tabletten,
Kapseln
Salben,
Cremes
radioaktive
Arzneimittel
Infusionslösungen
Arzneimittel
Bio-/
gentechnologische
Impfstoffe
Wirkstoffe
Blut und
Blutprodukte
medizinische
Gase
Gesundheit und Soziales
In den letzten Jahren wurden immer mehr
Bereiche in die pharmazeutische Überwachung
integriert. Um auch diese Aufgaben zukünftig
adäquat und in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen zu können,
wurde durch Besetzung einer neuen Stelle die
Inspektionskapazität der Bezirksregierung
Münster in der Arzneimittelüberwachung von
bisher jährlich 47 Tagen vor Ort in den PharmaBetrieben auf jährlich 87 Vor-Ort-Tage erhöht.
Aufgaben der Bezirksregierung Münster:
1. Erlaubnis vorhanden?
Wenn Unternehmen Arzneimittel herstellen
oder mit ihnen Handel treiben wollen, benötigen
sie eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis müssen die
Firmen bei der Bezirksregierung Münster beantragen, bevor sie mit den Tätigkeiten beginnen.
Die Pharmazeuten der Bezirksregierung Münster prüfen, ob die Voraussetzungen, die der
Gesetzgeber für die Erlaubniserteilung definiert
hat, umfassend erfüllt sind. Wenn ja, dann erteilt
die Bezirksregierung Münster die entsprechende Erlaubnis, und das Unternehmen kann mit
seiner Tätigkeit starten.
2. Regeln einhalten?
Nachdem die Erlaubnis erteilt wurde, prüft die
Bezirksregierung Münster, ob bei der Herstellung und Untersuchung der Arzneimittel sowie
beim Handel mit ihnen die Regeln eingehalten
werden. Dabei geht es sowohl um deutsche als
auch um EU-Vorschriften. Bei den regelmäßigen Inspektionen (alle zwei Jahre) kontrollieren
die Inspektoren die einzelnen Fachgebiete des
Pharma-Unternehmens. Sie nehmen dabei
auch Bereiche unter die Lupe, die nicht unbe-
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dingt originär dem pharmazeutischen Gebiet
zugeschrieben werden. Neben den klassischen
Bereichen wie Herstellung, Verpackung und
dem Analysenlabor gehören beispielsweise
auch die Klimatechnik, Wasseraufbereitung,
Lagerhaltung, Vertrieb und Logistik dazu. Über
die Ergebnisse der Inspektion und die aufgedeckten Mängel erhält das Unternehmen einen
Inspektionsbericht. Es muss dann in einem
Plan geeignete Maßnahmen und den zeitlichen
Ablauf zur Behebung der aufgezeigten Mängel
festlegen.
3. Zertifikat erteilen
Ist die Inspektion erfolgreich verlaufen, erhält
der pharmazeutische Hersteller ein Zertifikat,
in dem die Einhaltung der Regeln der „Guten
Herstellungspraxis“ bescheinigt wird. Für die
pharmazeutischen Auftragshersteller ist dieses
Info
Art und Anzahl der zu überwachenden Einrichtungen
im Münsterland (Stand 07/2011)
Zertifikat wichtig, um gegenüber den Auftraggebern die Einhaltung der Anforderungen nachzuweisen.
4. Einfuhrerlaubnis?
Die Inspektionen der Überwachungsbeamten
der Bezirksregierung Münster sind jedoch nicht
nur auf das Münsterland beschränkt. Beabsichtigt ein Pharma-Unternehmen, Arzneimittel
oder bestimmte Arten von Wirkstoffen aus dem
Nicht-EU-Ausland zu importieren, so ist dafür
eine Einfuhrerlaubnis erforderlich. Im Rahmen
dieses Erlaubnisverfahrens ist es vorgeschrieben zu überprüfen, ob bei der Herstellung der
Arzneimittel in den sogenannten Drittländern
auch die EU-Standards (Regeln der „Guten
Herstellpraxis" der EU) eingehalten werden.
Das bedeutet, dass Überwachungsbeamte der
Bezirksregierung Münster Pharma-Firmen beispielsweise in Indien, China, Malaysia, der USA
und Türkei inspizieren. Damit soll sichergestellt
werden, dass die importierten Arzneimittel
EU-regelgerecht hergestellt werden und keine
Gefahr für die Patienten darstellen.
–500 Ärzte, die patientenindividuell Arzneimittel herstellen
–66 Großhändler
–31 Gewebeeinrichtungen
–22 Arzneimittel-Hersteller
–12 Blutspendeeinrichtungen inklusive Eigenblut
–8 Labore
–2 Wirkstoff-Hersteller
–1 Importeur (Wirkstoffe)
5. Gefahr abwenden!
Zuweilen kommt es jedoch vor, dass trotz aller
Sorgfalt und Kontrollen von Arzneimitteln eine
Gefahr für die Patienten ausgehen kann. Ein
Beispiel dafür sind die verunreinigten Infusionslösungen, die auf der Frühchen-Station des
Gesundheit und Soziales
Info
Patientensicherheit – Welchen Beitrag leistet die Bezirksregierung Münster?
Mainzer Universitätsklinikums verwendet wurden. In einem solchen Fall werden die Mitteilungen über die nationalen und, wenn erforderlich,
EU-weiten Informationswege an die Behörden
weitergeleitet, damit diese umgehend entsprechende Maßnahmen zur Eingrenzung oder
Abwehr der Gefahr einleiten können.
6. Qualitätskontrolle
In einem bundesweit einheitlich gültigen
Qualitätssicherungssystem ist genau beschrieben, wie die pharmazeutischen Überwacher
vorgehen, wenn sie Erlaubnisse und Zertifikate erteilen, Inspektionen im In- und Ausland
vornehmen oder wie sie mit Arzneimittelzwischenfällen umgehen und welche Schritte sie
einleiten müssen. Die Verfahrensanweisungen
Erarbeitung von
Überwachungsstandards
Qualitätssicherung
Kundenorientierung
Gefahrenabwehr
Patientensicherheit
und Arbeitshilfen dieses Systems dienen dazu,
deutschlandweit eine einheitliche Überwachung
sicherzustellen. Zudem wird auch die Einhaltung dieser Vorgaben für die pharmazeutische
Überwachung regelmäßig alle zwei bis drei
Jahre kontrolliert.
Mit den Aufgaben und der Verantwortung, die die
Bezirksregierung Münster im Rahmen der Routineüberwachung im Arzneimittelbereich und
bei der Gefahrenabwehr übernimmt, trägt sie
entscheidend zur Sicherheit der Patienten bei.
Kontakt
Dr. Petra Rempe – Dezernat 24
Telefon 0251 411-3119
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„Wer sich im Katastrophenschutz
engagiert, ist bereit, sich über das übliche Maß hinaus
für seine Mitmenschen einzusetzen. Der Dienst bei den
Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz bedeutet
Übernahme von Verantwortung, Einsatz- und Hilfsbereitschaft. Deshalb verdient diese Tätigkeit unsere
besondere Anerkennung!
“
Prof. Dr. Reinhard Klenke
„ Feuer- und Katastrophenschutz ist nicht nur die
Fähigkeit zur Hilfe nach einem Schadensereignis, sondern bedeutet auch Prävention, Planung und Vorbereitung. Entscheidend für den Erfolg eines Einsatzes ist
eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, die nur möglich
ist, wenn alle beteiligten Organisationen und Behörden
voneinander wissen, wie die jeweils andere arbeitet und
welche Möglichkeiten und Grenzen diese hat.
“
Dorothee Feller
Sicherheit und Verkehr
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Tage des Feuer- und Katastrophenschutzes
Informieren – Ansehen – Ausprobieren
Um den Menschen im Regierungsbezirk Münster die landesweiten Konzepte im Katastrophenschutz näher zu bringen, hat das Dezernat für Gefahrenabwehr die Tage des Feuer- und Katastrophenschutzes gemeinsam
mit den Feuerwehren und Hilfsorganisationen in der Bezirksregierung
Münster organisiert.
Der durchdringende Ton eines Rauchmelders
schallt durch die Bürgerhalle der Bezirksregierung Münster. Aus dem Fahrsimulator dringt
Sirenengeheul. Kindergartenkinder rufen dem
Kasperle zu, wie er sich beim Baden richtig
zu verhalten hat. Die Rettungshunde Hado
und Pia zeigen durch Bellen den Fund einer
verschütteten Person an. Im Innenhof werden
die zischenden Flammen mit Löschschaum
erstickt.
Der Krisenstab der Bezirksregierung Münster
öffnete seine Türen und bot interessierten
Besuchern Rundgänge an. Bei den Tagen des
Feuer- und Katastrophenschutzes vom 13. bis
15. Juni 2012 waren am Domplatz in Münster
eine Vielzahl von Aktionen zu sehen und zu
hören. Rund 150 Einsatzkräfte waren mit etwa
60 Fahrzeugen bei den Tagen des Feuer- und
Katastrophenschutzes im Einsatz.
Auf dem Domplatz konnten die Besucher
darüber hinaus Einblicke in die landesweit
gleich strukturierten Katastrophenschutzkonzepte gewinnen; sie lernten beispielsweise
die Verletztendekontamination kennen, einen
Behandlungsplatz und einen Betreuungsplatz.
Ein Tauchturm, Rettungshunde, die Bergwacht,
historische Fahrzeuge, eine Modenschau der
Einsatzkräfte mit ihrer Schutzkleidung und viele
Attraktionen für Kinder rundeten das Programm ab.
Info
Für den Schutz der
Bevölkerung arbeitet
die Bezirksregierung
Münster eng mit den
Feuerwehren und den
Organisationen im
Rettungswesen und
Katastrophenschutz
Viele große und kleine Besucher nutzten die
Gelegenheit, sich in der Bezirksregierung und
auf dem Domplatz umzusehen. Auch die Einsatzkräfte konnten sich bei den anderen Organisationen umschauen und voneinander lernen.
Denn beim Einsatz im Katastrophenfall sitzen
alle Hilfsorganisationen und die Feuerwehren in
einem Boot und es ist wichtig, dass sie effektiv
und gut zusammenarbeiten.
Kontakt
Adriane Klostermann – Dezernat 22
Telefon 0251 411-3724
Klaus Wentker – Dezernat 22
Telefon 0251411-1266
wie dem ArbeiterSamariter-Bund,
der Deutschen
Lebens-RettungsGesellschaft, dem
Deutschen Roten
Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem
Malteser-Hilfsdienst
und dem Technischen
Hilfswerk zusammen.
Impressionen
Sicherheit und Verkehr
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Weitere Impressionen gibt es im Internet auf www.brms.nrw.de im Bereich der Abteilung 2 – Dezernat 22.
Netzwerk Verkehrssicherheit –
was ist das?
Ein Gespräch mit den beiden neuen Koordinatorinnen des Netzwerks Verkehrssicheres Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Münster, Doris
Bäumer und Silke Schmidtmann sowie dem bisherigen kommissarischen
Koordinator Wolfgang Friedrich.
Seit dem 1. September 2011 leiten Sie
gemeinsam die Koordinierungsstelle des Verkehrssicherheitsnetzwerks im Regierungsbezirk Münster. Wozu dieses Netzwerk, welche
Ziele verfolgt es?
Silke Schmidtmann: Damit Verkehrssicherheit
in den Kommunen einen größeren Stellenwert
bekommt, hat das Land Nordrhein-Westfalen
in allen fünf Regierungsbezirken regionale
Netzwerke zur Unterstützung und Stärkung der
präventiven Verkehrssicherheitsarbeit in den
Kreisen, Städten und Gemeinden eingerichtet.
Das Netzwerk im Regierungsbezirk Münster
wurde bereits 2007 ins Leben gerufen und hat
aktuell 74 Mitglieder. Das ist bei insgesamt 83
Kreisen, Städten und Gemeinden in unserem
Regierungsbezirk ein beachtlicher Anteil. Die
inner- und interkommunale Verkehrssicherheitsarbeit der Mitglieder zu koordinieren, zu
unterstützen und anzuleiten, das sind zentrale
Aufgaben der Koordinierungsstelle.
Was waren Ihre ersten Eindrücke bei der
Übernahme der Aufgaben?
Doris Bäumer: Eine solche Koordinationsstelle
aufzubauen, bietet viel Gestaltungsspielraum
und die Kommunen haben hohe Erwartungen
an uns. Dabei konnten wir von unseren vorherigen Tätigkeiten und langjährigen Erfahrungen
in der zielgruppenspezifischen Mobilitätsforschung, in der klassischen Verkehrs- und Raumplanung sowie in der Verkehrssicherheitsarbeit
profitieren. Große Unterstützung erfahren wir
zudem von den Koordinatorinnen und Koordinatoren der anderen regionalen Netzwerke
und durch die Provinzial Versicherung. Seit
September 2011 hat die Koordinierungsstelle
ihren Sitz im Haus der Westfälischen Provinzial Versicherung AG, die gemeinsam mit dem
Landesverkehrsministerium auch die Personalausstattung finanziell absichert. Die Abteilung
Schadenverhütung steht uns fachlich wie organisatorisch zur Seite. Auch die Unfallkasse NRW
unterstützt das Netzwerk regelmäßig finanziell.
Es ist sehr positiv, dass Silke Schmidtmann
und ich die Aufgabe gemeinsam übernommen
haben, da wir uns fachlich gut ergänzen.
Worauf konnten Sie aufbauen, als Sie mit
Ihrer Arbeit starteten?
Silke Schmidtmann: Ganz bei Null haben
wir zum Glück nicht anfangen müssen. Zum
Start haben wir Unterstützung sowohl von der
Provinzial als auch von der Bezirksregierung
Münster erfahren. Zudem ist die Aufgabe über
einen Zeitraum von fast zwei Jahren, in der die
Koordinierungsstelle unbesetzt war, kommissarisch von Wolfgang Friedrich aus dem Verkehrsdezernat der Bezirksregierung wahrgenommen
worden. Deshalb konnten wir auch auf eine
Vielzahl von Informationen und Daten zurück-
Sicherheit und Verkehr
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Netzwerktreffen
in Münster: Regierungsvizepräsidentin
Dorothee Feller,
Evelin Unger-Azadi, Dr.
Thomas Wilk, Lothar
Mittag, Doris Bäumer
und Silke Schmidtmann (v.r.)
greifen. So präsentieren wir heute die in dieser
Zeit erarbeitete Studie "Radverkehrsausbildung
an weiterführenden Schulen in der Sekundarstufe I ".
Nicht zuletzt haben uns auch viele kommunale
Partner den Anfang leicht gemacht. Außerdem
waren wir beide bereits mit Netzwerkarbeit
im Verkehrssicherheitsbereich vertraut und
konnten so auch auf unseren Erfahrungsschatz
zurückgreifen.
War die kommissarische Leitung mit den Aufgaben als Verkehrsingenieur zu vereinbaren?
Wolfgang Friedrich: Die Koordinierungsstelle,
die damals bei der Stadt Dülmen angesiedelt war, wurde ab Januar 2010 aus privaten
Gründen vakant und es bestand die Gefahr, die
zwischenzeitlich erreichten Erfolge der Netzwerkarbeit nicht nachhaltig sichern zu können.
Deshalb sagte ich zu, als mir die Wahrnehmung
der Aufgabe kommissarisch angetragen wurde.
So konnte ein Projekt wiederbelebt und abgeschlossen werden, nämlich die Befragung von
Schulen in unserem Regierungsbezirk zum
Stand und Stellenwert der Radverkehrsausbildung in der Sekundarstufe I, also ab der fünften
Klasse. Viel Unterstützung kam dabei auch von
der Schulabteilung der Bezirksregierung. Wir
haben – wenn man so will – ein hausinternes
Netzwerk gebildet.
Wie waren die Ergebnisse der Befragung?
Wolfgang Friedrich: Die Rückmeldungen waren
teilweise ernüchternd. Radfahrausbildung und
Verkehrssicherheits- bzw. Mobilitätserziehung
besitzen an den weiterführenden Schulen leider
gegenwärtig bei Weitem nicht den Stellenwert,
den man ihnen dort zumessen müsste.
Deshalb haben die beiden neuen Koordinato-
rinnen diese Erkenntnisse auch in ein zentrales
Pädagogen-Kolloquium hineingetragen, so dass
dort zumindest ein Nachdenken über diese
Problematik ausgelöst werden konnte.
Wie wollen Sie Ihre Mitgliedskommunen motivieren, alle relevanten Akteure zu interessieren und in die vernetzte Verkehrssicherheitsarbeit zu integrieren?
Doris Bäumer: Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft der Kommunen im Netzwerk eine freiwillige Sache. Die Kommunen sind bereits aktiv,
haben meist auch konkrete Vorstellungen über
ihre Zielgruppen und die Zielsetzungen ihrer
Verkehrssicherheitsinitiativen. Wir bieten dabei
strategische Hilfestellungen an, unterstützen
die kommunalen Partner in ihrer Arbeit vor
Ort, bieten aber auch Möglichkeiten für einen
fachlichen Austausch aller Partner auf Ebene
des Regierungsbezirks an. Gemeinsam aktivieren wir Institutionen, Unternehmen und Vereine
vor Ort. Das können zum Beispiel Seniorenverbände, Schulen oder Betriebe sein. Alle Einrichtungen sollten ein Interesse daran haben, dass
Jung und Alt sicher zu ihnen kommen können.
Konnten Sie schon Erfolge erzielen?
Silke Schmidtmann: Wir haben uns gleich
zu Beginn bei den Kommunen vorgestellt und
gleichzeitig die Netzwerkmitglieder nach ihren
Problemen und Schwerpunkten bei der Verkehrssicherheitsarbeit befragt. Die Kommunen
haben bei der Organisation und dem Aufbau
kommunaler Netzwerke Unterstützungsbedarf
signalisiert, aber auch für die beiden Zielgruppen Kinder und Senioren Handlungsbedarf
genannt. Diese Rückmeldungen haben wir zum
Anlass für ein erstes Netzwerktreffen im Januar
2012 mit allen Mitgliedskommunen im Festsaal
der Stadt Münster genommen. Es konnten
auch gleich zwei neue Mitgliedskommunen in
das Netzwerk aufgenommen werden: Die Stadt
Rhede und die Stadt Gladbeck.
Doris Bäumer: Und im Foyer der Bezirksregierung Münster wurde im November 2011 eine
erste Verkehrssicherheitsaktion gemeinsam mit
der Ordnungspartnerschaft der Stadt Münster,
dem Präventionstisch der Kinderneurologiehilfe
e.V. und der Westfälischen Provinzial Versicherung AG veranstaltet, mit Regierungspräsident
Prof. Dr. Reinhard Klenke als Schirmherr.
Wie sehen die nächsten Pläne aus?
Doris Bäumer: Wir arbeiten auf drei Ebenen.
Wir kooperieren mit den Kollegen der vier
anderen Koordinierungsstellen im Land NRW.
Wir treffen uns im regelmäßigen Turnus im Verkehrsministerium, um uns über die Umsetzung
von Maßnahmen in den Kommunen auszutauschen und die strategische wie inhaltliche
Ausrichtung unserer Arbeit abzustimmen.
Wir unterstützen die Kommunen und beraten
mit den Kollegen vor Ort über weitere Schritte.
Gute Hilfe leisten hierbei auch Netzwerkmaterialien wie unsere Schulweg- und Radwegdetektivkisten. Den Einsatz der Kisten begleiten wir
bereits seit 2011 in einigen Mitgliedskommunen
und die Anfragen nehmen ständig zu.
Schulweg-und Radwegdetektivkisten?
Doris Bäumer: Diese Kisten beinhalten Material, mit dem es den Schulkindern Spaß macht,
ihren täglichen Schulweg, ob zu Fuß oder per
Fahrrad, praktisch wie kleine Detektive aus ihrer
eigenen Perspektive zu untersuchen, Schwachund Gefahrenpunkte aufzuzeigen und alternative Strecken zu entwickeln. Als Ergebnis sollen
dann Schulwegpläne mit möglichst verkehrssicheren Wegstrecken entstehen. Wir referieren
aber auch in Berufsschulen und präsentieren
das Netzwerk und erfolgreiche Projekte auf
regionalen und landesweiten Veranstaltungen.
Viele Termine stehen bereits für 2012.
Und schließlich arbeiten wir mit Fachpartnern
an der Übertragung ganz konkreter Projekte in
unseren Regionen. Gemeinsam mit der Westfälischen Provinzial werden wir das "SchutzengelProjekt" aus dem Kreis Gütersloh auch unseren
Kommunen schmackhaft machen. Hierbei
geht es um junge Fahrer, die durch gleichaltrige
Freunde und registrierte Schutzengel von Alkoholfahrten abgehalten werden sollen.
Weitere Informationen unter:
www.verkehrssicherheit.nrw.de
Kontakt
Doris Bäumer – Netzwerk Verkehrssicherheit
Telefon 0251 219-3198
Silke Schmidtmann –
Netzwerk Verkehrssicherheit
Telefon 0251 219-3835
Wolfgang Friedrich –Dezernat 25
Telefon 0251 411-1438
Sicherheit und Verkehr
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Neue Gepäckprüfanlagen an drei Flughäfen
Verbesserte Technik –
gesteigerte Sicherheit
Neue Gepäckprüfanlagen an den drei Flughäfen im Zuständigkeitsbereich
der Bezirksregierung Münster
Am Flughafen Paderborn/Lippstadt steht diese hocheffiziente Gepäckprüfanlage. Baugleiche Anlagen sind in Dortmund
und Münster/Osnabrück zu finden An den Flughäfen Münster/Osnabrück, Dortmund und Paderborn/Lippstadt sind seit dem
Frühjahr neue Gepäckprüfanlagen in Betrieb.
Zwei Monate dauerten die Umbauarbeiten. Die
alten Geräte wurden demontiert und durch
größere und mit neuer Technik ausgestattete
Röntgengeräte ersetzt.
Die neuen Geräte sind durch EU-Vorgaben zur
Erfüllung neuer Standardbestimmungen angeordnet worden und müssen ab September 2012
bundesweit eingesetzt werden. Sie geben durch
die verbesserte Technik die Möglichkeit, auch
übergroßes Gepäck zu durchleuchten.
Die Prüfanlage für das aufgegebene Gepäck
arbeitet mit einem Dual-View-Röntgensystem,
das gleichzeitig vertikale und horizontale Röntgenstrahlen durch den Koffer schickt. Dies ermöglicht dem Bediener auch hinter die Objekte
im Gepäck zu schauen.
Das Röntgengerät ist die erste Station des
bewährten Mehrstufen-Konzepts auf der Suche
nach gefährlichen Gegenständen und Spreng-
sätzen. Es unterscheidet zwischen verdächtigem
und unverdächtigem Gepäck. Hierbei wird durch
das neue Röntgensystem schon ganz am Anfang
der Überprüfungskette die Zahl der als verdächtig eingestuften Reisegepäckstücke verringert.
Die unverdächtigen Gepäckstücke werden
weiter in die Flugzeuge geleitet und gehen auf
die Reise. Verdächtige dagegen gelangen zu
weiteren Stationen, an denen sie genaueren
Untersuchungen unterzogen werden.
Weil diese Gepäckprüfanlagen einen verbesserten Auswerteprozess aufweisen, sind
Nachkontrollen seltener nötig. Dies bedeutet,
dass auch die sogenannten Passagier-GepäckZusammenführungen reduziert werden. Dabei
müssen die Passagiere ihre Koffer selbst öffnen
und den vermeintlich gefährlichen Gegenstand
darlegen. So wird das Reisen für den Fluggast
dank der neuen Technik angenehmer.
Kontakt
Dr. Gudrun Pieroh-Joußen - Dezernat 26
Telefon 0251 411-1136
Sicherheit für Geh- und Radwege
Ohne Stolperfallen
und Barrieren zum Ziel
Für bessere Barrierefreiheit im Straßenverkehr will der „Aktionsplan der
Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität“ sorgen. Der Plan hat
das Ziel, die Nahmobilität der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer,
insbesondere der Fußgänger, zu erhöhen.
Info
Als barrierefrei gelten
Gebäude und öffentlicher Raum, wenn
sie von Menschen
mit Behinderungen
in allgemein üblicher
Weise, ohne besondere Erschwernis
und ohne fremde
Hilfe zugänglich und
nutzbar sind.
Barrierefreiheit im Straßenverkehr geht jeden
an. Von heute auf morgen kann die Mobilität von
Menschen einschränkt sein. Keiner weiß, wann
das Gehen schwerer wird oder die Sehkraft
nachlässt. Um Unfälle, gerade im zunehmenden
Alter oder auch mit Kindern und Jugendlichen,
zu verhindern, sollen barrierefreie Verkehrswege geschaffen werden. Barrierefreiheit muss
daher schon in der Planung des Straßenraums
beachtet werden. Die Bezirksregierung Münster
begleitet die Kommunen in diesem Prozess.
Fachwissen und Praxisnähe werden verzahnt,
um Wissen, Sensibilität und Kreativität in den
Plan einzubringen. Möglichst alle Verkehrsteilnehmer sollen auf einen guten Weg gebracht
werden.
Prozent auf 70 Prozent der zuwendungsfähigen
Kosten erhöht.
Die Bezirksregierung Münster begleitet und
berät die Kommunen, um die Entwürfe für den
Info
Nahmobilität...
...gewährleistet Kindern und Jugendlichen eine von Eltern
unabhängige und eigenständige Mobilität, insbesondere
auf dem Weg zur Schule.
...befasst sich mit den Fragen einer teilhabenden Mobilität,
bei der alle Menschen, möglichst bis ins hohe Alter,
unabhängig vom Auto beweglich sein können.
...entlastet die Innenstädte von überbordendem Verkehr
und unterstützt das Leitbild „Stadt als Lebens- und
Bewegungsraum“. Jeder zweite Autofahrer fährt kurze
Strecken bis zu fünf Kilometern. Durch eine gute Infra-
Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gibt in Zusammenarbeit mit
den Be­zirks­regierungen den Kommunen Anreize für einen barrierefreien Stadtumbau. So sind
die finanziellen Modalitäten verbessert worden.
Seit Anfang des Jahres 2012 wurde der Regelfördersatz für Arbeiten an Gehwegen von 60
struktur für Fußgänger und Radfahrer bietet es sich für
den Verkehrsteilnehmer an, zu Fuß zu gehen oder das
Fahrrad zu benutzen.
...stärkt den Klimaschutz, reduziert Lärm und schont
Ressourcen.
...fördert die Gesundheit der Menschen. Bewegung tut gut
und stärkt Körper und Geist.
Sicherheit und Verkehr
Seiten 56 / 57
Info
Nahmobilität im Wirkungszusammenhang
NAHMOBILITÄT
Gesundheit
Stadt als Lebens- und
Gesellschaft
Bewegungsraum
Klima und Umwelt
Nahmobilität sorgt für körper-
Möglichst eigenständige Mobi-
Nahmobilität ist Basismobilität
Nahmobilität ist ressourcen-
liches und geistiges Wohlbefin-
lität für alle Menschen sorgt für
und reduziert die privaten und
schonend, umweltfreundlich,
den, Vorbeugung, Erwerb von
Teilhabe und hilft bei Integration
gesellschaftlichen Kosten der
reduziert CO2-Emissionen,
Basismotorik/-fertigkeiten, nutzt
und Inklusion.
Mobilität und fördert die Lebens-
Luftverschmutzung und Lärm-
und Bewegungsqualität im
belästigung.
die Heilkraft der Bewegung.
urbanen Raum.
Verkehrsraum nach geltenden Richtlinien zu
erstellen und die Projekte finanzierbar zu machen. So wird beispielsweise darauf Wert gelegt,
dass Straßen und Wege für den fahrenden
Verkehr den notwendigen Abstand zu Gehwegen aufweisen. Damit der Fußgänger sich sicher
fühlt und den Gehweg gern annimmt, müssen
die Abstände in einem angenehmen Breitenverhältnis zur Fahrbahn stehen.
Die Aufteilung der Verkehrsfläche für Fahrbahn
und Gehweg wird im Verhältnis 30:40:30 als
ideal em­pfunden. Insbesondere die Breite
der Rad- und Gehwege ist von Bedeutung.
Beispielsweise benötigen 10 Prozent der
Verkehrsteilnehmer, wie Sehbehinderte oder
Rollstuhlfahrer, zwingend ausreichenden und
hindernisfreien Platz für ihre Fortbewegung.
Für weitere 40 Prozent der Menschen (Mütter mit Kinderwagen) ist freie Bahn ebenfalls
notwendig und 100 Prozent der Verkehrsteilnehmer empfinden fußgängerfreundliche und
barrierefreie Wege als komfortabel. Sollten aus
verkehrlichen oder städtebaulichen Vorgaben
Poller im Verkehrsraum der Fußgänger notwendig werden, ist deren umsichtige Positionierung
wichtig. Die schmerzhafte Erfahrung, ein herumstehendes Hindernis übersehen zu haben,
gehört leider zum Alltag vieler Sehbehinderter.
Die Barrierefreiheit ist einer der wesentlichen
Aspekte der Nahmobilität. Vor dem Hintergrund
des wachsenden Anteils älterer Menschen in
unserer Gesellschaft wird sie immer bedeutender. Der Aktionsplan geht aber darüber
weit hinaus. Dank ihres Fachwissens und ihrer
Kreativität können Straßen- und Verkehrsplaner
ein sicheres und barrierefreies Verkehrsnetz im
öffentlichen Raum entwerfen und verwirklichen.
Die Bezirksregierung Münster unterstützt und
berät die Zuwendungsempfänger, damit die
finanziellen Fördermöglichkeiten allen Bürgern
zugute kommen.
Kontakt
Michael Storp – Dezernat 25
Telefon 0251 411-2359
Naturerlebnisse in NRW
Natur und Tourismus im Einklang
Ein Rollstuhlfahrer beobachtet von einer barrierefreien Aussichtsplattform den Vogelreichtum der Rieselfelder in Münster. Er hört zu, fotografiert, verweilt und genießt die Aussicht auf die Fläche. Begleitet von seiner
Familie informiert er sich anschließend in der Außenausstellung am Rieselfeldhof und auf dem Schilflehrpfad über Zaunkönig, Wasserralle und
Kanadagänse.
Die Kinder erfahren währenddessen mit Hilfe
von Pocket-PCs, dass eine Feldlerche für das
Singen am Tag genauso viele Kalorien verbraucht, wie ein Läufer beim Marathon, unter
der Voraussetzung, dass er dabei noch Arien
schmettert.
Diese Form von Ausflügen ermöglicht seit
kurzem das Projekt „Naturerlebnisse für Alle“
der Biologischen Station der Rieselfelder. Es ist
eines von elf Naturerlebnisprojekten, die von
der Höheren Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung Münster mit finanziellen Mitteln
gefördert werden.
Natur ist ein Erlebnis. Sie zu genießen, kennen
zu lernen und in ihr Erholung zu finden, sind
gute Gründe, die Freizeit im Freien zu verbringen. Egal ob mit dem Fahrrad, zu Fuß oder als
Reiter, Wanderer, Kletterer oder Wassersportler.
Diese Art der Erholung gewinnt immer mehr an
Bedeutung. Die Besucherzahlen steigen und
damit auch der Druck auf die wertvollen und
schützenswerten Naturräume. Den wachsenden und profitablen Tourismusbereich zu
stärken und gleichzeitig die wertvollen Natura2000-Gebiete zu schützen, ist Ziel der Förderung „Naturerleben in NRW“.
Info
Fertiggestellte Naturerlebnisse
–Recke „Das Recker Moor erfahren, erkennen und erleben“: Rundweg mit Beobachtungstürmen und Steg ins
Hochmoor
–Dorsten „Hervester Bruch … der Storch ist gekommen“:
Erlebnisschwerpunkte, Ruhe- und Aussichtspunkte, Webcam aus dem Storchennest
–Nordkirchen „Schlösserachse zwischen Nordkirchen und
–Emsdetten „Mit dem Fahrrad ins Moor“: Der Raderleb-
Westerwinkel“: Wander-, Rad- und Reitwegenetz mit Infor-
nisweg im Emsdettener Venn führt zu einem barriere-
mations- und Themenpfaden, Ruhe- und Aussichtspunkte,
freien Aussichtsturm, Mediaplayer mit Tierstimmen,
philosophischer Pfad, akustischer Rundgang, begehbares
Bild- und Übersichtstafeln
Kleingewässer und Geophytenpfad
–Haltern am See „Westruper Heide – Himmel und
Heide“: Erlebnisraum am Halterner See mit taktilem
Geplante Naturerlebnisse (bis Ende 2014)
Leitsystem für Sehbehinderte
–Ems „Ein grüner Stern für den Emsradweg“: Multimediales Internet- und GPS-gestütztes Informationskon-
Teilweise fertige Naturerlebnisse (bis Ende 2012)
zept über Natur und Landschaft entlang des gesamten
–Emsdetten „Emsaue ganz nah“: Natur am Stadtrand
Emsradwegs in NRW; der Radfahrer kann sich mit Hilfe
entwickeln, mit barrierefreier Zuwegung zu Erlebnisund Infoplattformen
–Borken „Grenzenlose Naturerlebnisse im Kreis Borken“:
von QR-Codes und Smartphone an 22 „Points of Interest“
über 175 Kilometer Ems informieren
–Kreis Coesfeld „FFH-Identitäten vernetzen“: Aufbau eines
Vernetzung von 20 Natura-2000-Gebieten im gesamten
mobilen Webinformationsportals, Informationen über
Kreis für Tourismus und Optimierungsmaßnahmen für
FFH-Gebiete im gesamten Kreis können abgerufen und
die Natur
–Münster „Naturgenussroute“: Themenradroute, um
über Routingfunktionen gezielt angesteuert werden
–Olfen/Haltern am See „Masterplan Stever-/Lipperegi-
Menschen auf genussvolle Weise für Naturschätze des
on 2Stromland“: Lippeaue erleben über baubotanische
Münsterlandes und die Vielfalt und Bedeutung regiona-
Stege, Hängebrücke über die Lippe, neue Einstiegstellen
ler Produkte zu sensibilisieren
für Kanufahrer sowie Wanderweg
Umwelt und Natur
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Wilde Konikpferde
grasen in der Davert.
Das Land NRW zeichnet mit Unterstützung des
europäischen Fonds für Regionale Entwicklung
qualitativ hochwertige und innovative Fördervorhaben aus. Die Finanzmittel stammen aus
dem Ziel 2-Programm (EFRE) 2007–2013.
Land und Europäische Union beteiligen sich
mit 80 bis 100 Prozent an Vorhaben, die die
Bedeutung und den Schutz des Naturerbes thematisieren. Die Erschließung der Landschaft für
den Naturtourismus steht in dem Wettbewerb
„Erlebnis.NRW“ im Vordergrund. Die Projekte
liegen im europäischen Netzwerk Natura 2000.
Sie tragen dazu bei, die Schönheit, Eigenart und
Vielfalt der Landschaften und Arten nachhaltig für Touristen zu öffnen, ohne die jeweiligen
Schutzgebietsziele außer Acht zu lassen.
Landschaftliche Besonderheiten werden für alle
zugänglich und erlebbar.
Durch das Programm „Erlebnis.NRW“ ist es
gelungen, viele Natura-2000-Gebiete auch
touristisch miteinander zu vernetzen und
schonend für den sanften Tourismus zu öffnen.
Inzwischen liegen 11 von landesweit 36 Projekten im Regierungsbezirk Münster. Dies war und
ist nicht unumstritten, denn dadurch werden
auch mehr Besucher in die wertvollsten Schutzgebiete des Landes gelockt. Ein besonderes
Augenmerk im Rahmen der Förderung liegt
daher immer auf der Verträglichkeit mit den
Schutzzielen.
hen. Eine Win-Win-Situation für beide Seiten.
Die Bezirksregierung Münster sieht sich hier
als Berater und Unterstützer der Kommunen,
der Biologischen Stationen und anerkannten
Naturschutzverbänden im Bezirk. Weitere attraktive Projekte werden über Verbundprojekte
von mehreren Partnern bewältigt. Denn oft ist
eine Idee allein nicht tragfähig, mehrere Ideen
aber führen zum Ziel. Vorhaben für Chancengleichheit und Verbesserung des Naturerbes
können gemeinsam und branchenübergreifend
umgesetzt werden. Kooperationen von Biologischen Stationen, der Westfälischen WilhelmsUniversität Münster und privaten Firmen haben
sich gebildet, um gemeinsam ihre Stärken in die
Erlebnisprojekte einzubringen.
Info
Natura 2000
bezeichnet ein Netz
von Schutzgebieten
innerhalb der Europäischen Union.
Sie tragen dazu bei, dass die Menschen die
Natur besser erleben und kennen lernen und
damit respektieren. Denn nur was der Mensch
kennt, schützt er auch.
Kontakt
Anne Giese – Dezernat 51
Telefon 0251 411-1657
Auf dem Rundweg
durch das Recker
Moor kann der Besucher an Beobach­
tungstürmen halt
machen.
Die zukünftige, nachhaltige und naturverträgliche Gestaltung von Tourismus ist die neue Herausforderung für Naturschützer und Naturnutzer. Sie bietet Chancen für eine neue regionale
Wertschöpfung. Zugleich kann sie auch die
Akzeptanz für den Erhalt des Naturerbes erhö-
Hochwasser – Fluch und Segen für Mensch und Natur
Stele macht Hochwasser-Dynamik
der Ems anschaulich
Für die Anrainer an Flüssen und großen Bächen stellt Hochwasser seit
jeher eine Bedrohung dar. Ausufernde Bäche und Flüsse können in der
Landwirtschaft und an Gebäuden große Schäden anrichten. Doch erst die
intensive Landwirtschaft und expandierende Bebauungen in den natürlichen Auen führten zu den katastrophalen Folgen von Hochwasser.
Hochwasser braucht
Raum in Auen, damit
es Mensch und Natur
nicht bedroht, sondern ihnen dient.
Info
Als Mäander werden
Flussschlingen
bezeichnet, die sich
aus zufälligen Unregelmäßigkeiten im
Flussbett bilden.
Um die Auenflächen landwirtschaftlich nutzbar
zu machen, wurden sie durch Begradigung und
kanalartigen Ausbau der Ems im vergangenen
Jahrhundert vor Hochwasser geschützt. So
wurde der Fluss bis in die 1970er Jahre hinein
weitreichend verändert und hat seinen natürlichen Zustand verloren. Mäander wurden
abgetrennt, beidseitig Wälle angelegt, die Böschungen befestigt und Entwässerungssysteme in der Aue angelegt. Insbesondere in den
Sommermonaten konnten dadurch kleine und
mittlere Hochwässer aus den landwirtschaftlichen Bereichen schadlos ablaufen. Das Wasser
floss gradlinig, schnell und ungehindert ab.
Nicht beachtet wurden jedoch die Folgen für die
Unterlieger der Ems, wo die Hochwässer jetzt
umso schneller und heftiger auf die angrenzenden Grundstücke strömten und insbesondere
in urbanen Bereichen katastrophale Auswirkun-
gen hatten. Darüber hinaus nahm die Ökologie
in den Flussauen großen Schaden.
Eine natürliche Flussaue als Schutz
Fluss und Aue bilden ohne solche menschlichen
Eingriffe eine Einheit. In einer Aue ist das Wasser die prägende Kraft. Der Fluss formt durch
Abtrag des Bodens Steilufer und durch Sedimentation flache Gleitufer und Inseln. Diese sogenannten morphologischen Prozesse schaffen
gute Lebensbedingungen für viele auentypische
Tier- und Pflanzenarten. Ausufernde Hochwässer werden zurückgehalten und langsam in den
Unterlauf abgeführt. Die Ems ist ein im sandigen Untergrund verlaufender Flachlandfluss,
der natürlicherweise stark mäan­­­­­­­driert, eigendynamisch ständig den Verlauf ändert und damit
große Auenfläche beansprucht, von denen das
Wasser dann schadlos abfließt.
Umwelt und Natur
Inzwischen sind im Rahmen des Ems-AuenSchutzkonzeptes von der Bezirksregierung
Münster bereits Teile des Flusses und seines
Ufers renaturiert worden. Bis 2014 soll das
Gewässer auch im Raum Warendorf-Einen auf
einer Länge von 4,5 Kilometern wieder in einen
naturnahen Zustand versetzt sein.
Um dem Hochwasser der Ems ein „Gesicht“ zu
geben und dem Beobachter die Dynamik des
Wassers zu veranschaulichen, hat die Bezirksregierung Münster im Life-Projektgebiet eine
Stele (Bild links unten) errichtet. Sie steht im
Fluss zwischen den Warendorfer Ortsteilen
Müssingen und Einen. Die Größe des Einzugsgebietes der Ems liegt hier bei 1 500 Qua­
drat­kilometern, mit Niedrigwasserabflüssen
von etwa zwei Kubikmetern pro Sekunde und
Hochwasserabflüssen von 140 Kubikmetern
pro Sekunde. Die Stele zeigt die Spannbreite
unterschiedlicher Wasserstände vom mittleren
Niedrigwasser bis zum höchsten in diesem Bereich gemessenen Hochwasser im Jahre 1946.
Die Stele ist vom Infopunkt des Life-Projekts an
der Landstraße 548 bei Warendorf-Einen aus zu
sehen. Die Stele und Informationstafeln sollen
für die Betrachter erfahrbar machen: Hochwasser dient Natur und Menschen, wenn man ihm
den notwendigen Raum gibt.
Kontakt
Anna Benmoh – Dezernat 54
Telefon 0251 411-5750
Franz Reinhard – Dezernat 54
Telefon 0251 411-5709
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Info
Seit Ende des Jahres
2011 zeigt die Stele
(Bild links unten) sehr
anschaulich die Dynamik des Hochwassers
der Ems bei Einen.
Erste Karten fertig
Hochwasser-Gefahren
im Stevergebiet
Mit den Gefahrenkarten für das Stevergebiet liegen nun die ersten Informationen über Hochwassergefahren vor. Sie zeigen die überfluteten
Flächen in drei Hochwasserszenarien mit den darin liegenden Gebäuden
sowie den bereits fertiggestellten Hochwasserschutzbauwerken.
Ausschnitt aus einer
Hochwassergefahrenkarte: Neben den bei
einem bestimmten
Hochwasserereignis zu erwartenden
Wasserständen über
Geländeniveau ist
unter anderem auch
abzulesen, welche
Straßen noch befahren werden können.
Die drei Szenarien beziehen sich auf folgende
Hochwasser: häufig (alle 20 Jahre), mittel (alle
100 Jahre) und selten (Extremereignis). Die
Erarbeitung dieser Karten wurde durch einen
Arbeitskreis begleitet, in dem die Wasserbehörden, die Gemeinden und die Hochwasserinitiative Buldern vertreten waren. Zur besseren
Verständlichkeit der oft komplexen Inhalte
wurde außerdem ein Glossar für das Internet
erarbeitet, welches die Fachbegriffe erläutert.
Die offizielle Übergabe und Freischaltung der
Internetinformation erfolgte im Juli 2012.
Als „Nebenprodukt“ wird derzeit das Überschwemmungsgebiet des Nonnenbachs festgesetzt. Der Nonnenbach ist eines der letzten
Gewässer im Stevergebiet, für das die Überschwemmungsgebietsfestsetzung noch fehlt.
Mit den Gefahrenkarten beginnen gleichzeitig
die Arbeiten zur Hochwasser-Risikomanagementplanung. Mit Inkrafttreten der Europäischen Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie vom 23. Oktober 2007 verpflichteten sich
die Mitgliedsstaaten „einen Rahmen für die
Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche
Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und
wirtschaftliche Gemeinschaft zu schaffen“.
Grundlage für die Managementplanung bilden
die Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten, die in Nordrhein-Westfalen
nach einheitlichen Vorgaben zurzeit von den
fünf Bezirksregierungen erstellt werden. Diese
Karten werden nach einem ersten Entwurf
mit den Betroffenen, wie beispielsweise den
Kommunen, Stellen für Gefahrenabwehr, Ver-
Umwelt und Natur
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Info
Einzugsgebiet der Stever
Hochwassergefahrenkarten gibt es
für folgende Gewässer:
Stever
58,0 km
Selmer Bach
11,1 km
Funne
16,4 km
Kleuterbach
24,0 km
Hagenbach
Nonnenbach
6,0 km
16,5 km
Dümmer
6,0 km
Helmerbach
11,5 km
Zur weiteren Information steht die Broschüre „Hochwasserschutz für die Region“
zur Verfügung. Sie ist
auch auf der Website
der Bezirksregierung
zu finden:
www.brms.nrw.de/
Stever-SystemHWGK-NRW
und Entsorgern diskutiert und danach in eine
zentrale Datenbank überspielt. Dort sind sie
über das Internet für jeden zugänglich. Wie im
Fall der Hochwassergefahrenkarten für das
Stevergebiet werden bereits erstellte Gefahrenkarten oder Hochwasseraktionspläne in das
neue Muster überführt. So wird die Einheitlichkeit dieser Kartenwerke gewährleistet. Bis zum
31. Dezember 2015 sind für alle Gewässer, die
ein potentielles Hochwasserrisiko haben, die
Gefahren- und Risikokarten sowie die Managementpläne fertigzustellen.
Kontakt
Burkhard Vogt – Dezernat 54
Telefon 0251 411-1369
Die weit ausladenden
Äste einer alten Eiche
sind ein imposanter
Anblick. Dieser Baum
wird auf 1 000 Jahre
geschätzt.
Markante Naturdenkmäler unter Schutz
Stumme Zeitzeugen
Was sind stumme Zeitzeugen der Natur? Meist handelt es sich um markante Einzelbäume, wie Rotbuche, Stieleiche, Platane, Esskastanie, Eibe,
Linde oder Esche. Auch besondere Findlinge, Höhlen, Steilwände oder gar
Quellen zählen zu diesen Naturdenkmälern.
Info
Erst Gerichtslinde,
später Tanzlinde:
Manche Bäume
könnten interessante Geschichten
erzählen.
Sie alle zeichnen sich durch ein hohes Alter,
ihre Seltenheit, Eigenart oder Schönheit aus
und sind kulturhistorisch wertvoll. Die „stummen“ Zeugen erzählen eindrucksvoll von längst
vergangenen Zeiten, halten sie lebendig bis in
die Gegenwart. Sie sind aus wissenschaftlicher,
naturgeschichtlicher und landeskundlicher
Sicht besonders sorgfältig zu behandeln, um
zu vermeiden, dass sie Schaden nehmen. Sie
dürfen unserer Kulturlandschaft so lange Gestalt geben, wie es ihre Vitalität und Schönheit
zulässt.
Im Kreis Steinfurt waren solche Naturdenkmäler zuletzt mit ordnungsbehördlicher Verordnung vom Juni 1991 ausgewiesen worden. Da
diese alle 20 Jahre ausläuft, war 2011 eine
erneute Ausweisung nötig. Aktuell sind dort
nun 57 Objekte unter Schutz gestellt. Darunter
befinden sich unter anderem das Quellgebiet
des Leerbachs bei Horstmar-Laer sowie ein
Opferstein-Findling. Auf etwa 500 Jahre wird
die Tanzlinde auf dem alten Brockmann-Hof in
Leeden geschätzt, die im Mittelalter als sogenannte „Gerichtslinde“ diente. Das älteste
Naturdenkmal im Kreis Steinfurt ist eine nach
Aussagen von Experten rund 1000 Jahre alte
Eiche auf einem Bauernhof in Hopsten.
Im Kreis Recklinghausen hatte die Bezirksregierung seit Herbst 2000 insgesamt 35 Einzelschöpfungen der Natur und einen Findling per
Verordnung als Naturdenkmäler unter Schutz
gestellt. Nach einer zwischenzeitlichen Überprüfung und Aktualisierung der Verordnung sind
dort nun 17 Naturdenkmäler übrig geblieben.
Kontakt
Ingeborg Bauer – Dezernat 51
Telefon 0251 411-1642
Umwelt und Natur
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Naturschutzgebiet Schultendille
Eine Perle in der Hohen Mark
Im Jahr 2011 hat die Bezirksregierung Münster das Naturschutzgebiet
Schultendille in der Hohen Mark neu ausgewiesen. Das zwölf Hektar
große Gebiet wurde 1991 zum Naturschutzgebiet. Seit Jahrhunderten hat
sich der Charakter kaum verändert, so dass wertvolle Lebensräume für
bedrohte Pflanzen- und Tierarten erhalten geblieben sind.
Knabenkrauts für die Hohe Mark erhalten
bleiben. In trockeneren Bereichen gehen sie in
Borstgrasrasen und Pfeifengraswiesen über.
Der Lebensraum der Pflanzen- und Tierwelt
ist ausschließlich von Wald gesäumt und auf
diesen Grünlandflächen vielfältig ausgeprägt.
Durch die Nähe des Waldes besteht immer
die Gefahr, dass die Grünländereien schnell
verbuschen, wenn die Flächen nicht landwirtschaftlich genutzt werden. Um ein Aufwachsen
von Sträuchern und anderen Hochstaudenfluren zu verhindern, bemüht sich der Halterner
Vogelschutzverein um geeignete Pflegeansätze,
beispielsweise den Einsatz einer Ziegenherde.
Sie hilft den Naturschützern, den Charakter der
Flächen zu erhalten und das Artenpotenzial für
Flora und Fauna günstig zu beeinflussen.
Da die Talmulde temporär von Hangdruckwasser gespeist wird, haben sich nasse, sumpfige
bis feuchte Grünlandbereiche entwickelt. Seit
Jahrhunderten werden sie von Menschen
extensiv genutzt. Dadurch konnte eine einzigartige seltene Quellsumpfvegetation, wie
saure Kleinseggenriede und Orchideen des
So sollen sowohl seltene und gefährdete
Lebensgemeinschaften gefördert werden, als
auch die Schönheit, der Charakter sowie die
natur- und landeskundliche Bedeutung des
Gebietes für weitere 20 Jahre in besonderem
Maß gesichert werden.
Kontakt
Ingeborg Bauer – Dezernat 51
Telefon 0251 411-1642
Aktuelle Hochwasser-Daten für die Ems verfügbar
Neues Niederschlag-AbflussModell
Das Dezernat für Wasserwirtschaft der Bezirksregierung Münster hat jetzt
für die Untere Ems zwischen Rheine und Warendorf ein aktuelles Niederschlag-Abfluss-Modell. Zuvor hatte die Bezirksregierung Detmold ein im
Aufbau identisches Modell für die Obere Ems erstellen lassen. Dies war
erforderlich, damit die Abflüsse aus dem Oberen Ems-Einzugsgebiet in die
Berechnungen der Unteren Ems einbezogen werden können.
Info
Mit Hilfe des Niederschlag-AbflussModells werden Hochwasserschutzkonzepte erstellt, die Wirkung von
Atmosphäre
abflussreduzierenden Maßnahmen
abgeschätzt, die Grundwasserneubildung ermittelt oder die Steuerung
eines Hochwasserschutzsystems
unterstützt.
Oberfläche
Gerinne
Ungesättigte Bodenzone
Gesättigte Bodenzone
Das Modell kann mit Hilfe von gemessenen
Klimadaten die Abflüsse eines Gewässers
ermitteln. Im Wesentlichen werden zur Berechnung Aufzeichnungen von Niederschlägen
sowie Lufttemperatur und Luftfeuchte verwendet. Das Einzugsgebiet der Ems wurde für das
Modell in viele kleine Teilgebiete aufgeteilt. Ein
Teilgebiet ist nicht größer als vier Quadratkilometer. Für die Untere Ems wurden rund 824
Teilgebiete erstellt. Diese wurden mit entsprechenden Bodenparametern aus den Bodenkarten versehen.
Mit einem Niederschlag-Abfluss-Modell (NAModell) werden die Abflüsse für die Gewässerabschnitte mit ihrem jeweiligen Einzugsgebiet
ermittelt. Diese sind dann Grundlage, um
Überschwemmungsgebiete, Hochwassergefahren- und Risikokarten zu bestimmen. Bei
Anfragen von Kommunen und Ingenieurbüros
können nun genauere Auskünfte erteilt werden,
um Einleitungen für Misch- oder Niederschlagswasser zu berechnen.
Neben den erhaltenen Bemessungsabflüssen
ist das Dezernat für Wasserwirtschaft nun
auch in der Lage, Veränderungen in einem
Gewässer abzubilden und deren Auswirkungen
zu erfassen. Wenn beispielsweise ein neues
Hochwasserrückhaltebecken gebaut oder auch
dessen Steuerung optimiert wird, kann dies von
dem Sachbearbeiter selbst im Modell angepasst werden. Die Änderungen werden in einem
Systemplan vorgenommen.
Auch wenn das Niederschlag-Abfluss-Modell für
die Gewässer im Einzugsgebiet der Ems „automatisch" neue Bemessungsdaten liefert, bedarf
es einer kritischen fachlichen Betrachtung und
Prüfung der Angaben, bevor sie weiter gegeben
werden können. Die NA-Modelle müssen an den
Pegelanlagen kalibriert werden.
Kontakt
Ludger Weßling – Dezernat 54
Telefon 0251 411-5707
Umwelt und Natur
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Tagung der Bezirksregierung Münster
Hochwasserrisiken gemeinsam
meistern
Zur Umsetzung der europäischen Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie im Regierungsbezirk Münster fand im Oktober 2011 als Auftaktveranstaltung die Tagung „Hochwasserrisiken gemeinsam meistern“ statt.
Im Münsteraner Schloss begrüßte Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller rund 200
Teilnehmer aus den Kommunen, Kreisen und
kreisfreien Städten des Regierungsbezirks
sowie Vertreter aus Industrie, Landwirtschaft,
Naturschutz und wasserwirtschaftlichen
Behörden aus den benachbarten Niederlanden
und aus Niedersachsen. „Auch wenn es gegen
Hochwasser keinen absoluten Schutz gibt, so
fordert die europäische Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie weitreichende Anstrengungen für bestmögliche Vorbereitungen auf
Überflutungen“, sagte Dorothee Feller. Eine
vorläufige Bewertung aller Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko im Regierungsbezirk
wurde bereits im Frühjahr 2011 erstellt.
Darauf aufbauend werden nun bis 2013 Gefahren- und Risikokarten ermittelt, um auch
bei Extremereignissen besonders gefährdete
Bereiche im Fokus zu haben.
Bis zum Jahr 2015 sind Hochwasser-Risikomanagementpläne zu erarbeiten, um für die
jeweiligen Kommunen an den Gewässern konkrete Lösungen aufzuzeigen. Dies sind neben
wasserwirtschaftlichen Aspekten vor allem
kommunale Aufgaben, die sich sowohl auf planerisches als auch auf „Gefahren abwehrendes“
Handeln beziehen.
Auf der von Gerd Blume aus dem Dezernat
für Wasserwirtschaft bei der Bezirksregierung
Münster moderierten Veranstaltung gaben zunächst Gerhard Odenkirchen und Erik Buschhüter vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
(MKUNLV NRW) einen Überblick zur Umset-
zung der Richtlinie in NRW. Erste Erkenntnisse
einer Studie zu Auswirkungen von Starkregen,
Extrem-Hochwasser und Klimaänderungen
in Bocholt sowie Lösungsmöglichkeiten und
Handlungsoptionen zeigte Prof. Dr.-Ing. Andre
Niemann auf.
Tobias Renner vom niederländischen Büro
DHV koordiniert die Aktivitäten der grenznahen
niederländischen Waterschappen und ging in
seinem Vortrag sowohl auf die Umsetzung der
europäischen Hochwasser-RisikomanagementRichtlinie in den Niederlanden als auch auf
Aspekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ein. Der für mehrere Projekte an der
Berkel tätige Leiter des Planungsbüros Koenzen, Dr. Uwe Koenzen, stellte in seinem Vortrag
Synergiemöglichkeiten zwischen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und
dem Hochwasserschutz vor.
Richard Bömer, Leiter des Fachbereichs Tiefbau
und Entsorgung der Stadt Ahaus und Bertold
Büter, Leiter der Feuerwehr Ahaus, berichteten
aus ihrer Sicht vom Hochwasserereignis im August 2010 und stellten ihre Konsequenzen vor.
Zum Abschluss der Tagung gab Hans-Joachim
Nolte vom Dezernat für Hochwasserschutz bei
der Bezirksregierung Münster einen Überblick
über die Hochwasser-Risikomanagementplanung aus Sicht der Bezirksregierung.
Kontakt
Anika Hiller – Dezernat 54
Telefon 0251 411-5647
Die Zukunft der Lippe wird naturnah und lebendig
Renaturierung auf gutem Weg
Auf einer Gesamtstrecke von 50 000 Kilometern fließen Flüsse und Bäche
durch das Land Nordrhein-Westfalen – darunter auch die Lippe mit 220
Kilometern Länge. Für das Ziel, die Lippe ökologisch zu verbessern, erarbeitete die Bezirksregierung Münster gemeinsam mit vielen Interessenvertretern einen Fahrplan zur Renaturierung.
Zahlreiche Untersuchungsergebnisse zeigen,
dass die Renaturierung der Lippe erforderlich
ist. Im und am Gewässer sind nur wenige Tierund Pflanzenarten zu finden. Sie bilden nicht
die nötigen stabilen Lebensgemeinschaften.
Gewässer begradigt
Hauptursache für den schlechten Zustand des
Gewässers ist der technische Ausbau der Lippe
nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Fluss wurde
begradigt und in ein schmales Bett gefesselt,
damit die Landwirtschaft besser die fruchtbaren Auen nutzen konnte. Durch den Bergbau
kam es zu großräumigen Geländeabsenkungen
bis zu 7,5 Metern. Das wiederum erforderte
zum Schutz der Siedlungsbereiche den Bau von
Hochwasserdeichen. Sie trennen die einstigen
Überschwemmungsgebiete vom Fluss.
Schlechter Zustand
Im Bereich Haltern-Lippramsdorf ist die Lippe
über sechs Meter tief. Dieser Zustand ist weit
von einer naturnahen Lippe entfernt, die ursprünglich flach und sehr breit war.
Information, Beteiligung, Transparenz und
Austausch standen
bei den Veranstaltungen im Vordergrund.
Info
Die Lippe ist ein Nebenfluss des Rheins mit einem Einzugsgebiet von rund 4 900 Quadratkilometern. Die Quelle des
Gewässers liegt in Bad Lippspringe. Bei Wesel mündet sie
in den Rhein
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert einen
guten ökologischen Zustand aller Gewässer.
Dem dient das Programm „Lebendige Gewässer“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist,
Lebensräume von Fauna und Flora zu erweitern
sowie das Landschaftsbild und den Zustand
des Gewässerbettes und seiner Uferbereiche
naturnah und lebendig zu entwickeln. Dafür
wurde ein detailliertes Maßnahmenprogramm
entwickelt. Die Bezirksregierung Münster leitete
die Kooperation der Interessen an der Lippe
zwischen Dorsten und Lünen.
Viele Ideen
Zahlreiche Vertreter aus Landkreisen und Kommunen, Landwirtschaft, Industrie, Wasserversorgung, Naturschutz, Fischerei und Kanusport
kamen in einer Auftaktveranstaltung, zwei
Workshops, einer Abschlussveranstaltung und
zahlreichen Arbeitsgesprächen zusammen.
Die Teilnehmer trugen ihre Ideen und Einwendungen vor. Synergien, wie beispielsweise zum
Hochwasserschutz, Natur- und Landschaftsschutz und zur Regionalentwicklung wurden
dabei berücksichtigt. Insgesamt 289 Einzelmaßnahmen wurden vorgestellt und diskutiert,
in eine Prioritätenliste gesetzt und Kosten und
Zeitrahmen für die Realisierung abgeschätzt.
Ziele bündeln
Ende März 2012 legte die Bezirksregierung
Münster die Ergebnisse der Arbeitskreise mit
ausführlichem Bericht, Karten und Tabellen
Umwelt und Natur
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Die Lippe soll in Zukunft wieder natürlich
und lebendig fließen.
dem NRW-Umweltministerium vor. Dort werden
die Fahrpläne für eine bessere Qualität aller
Flüsse und Bäche aus allen Regierungsbezirken
des Landes gebündelt und Ende des Jahres 2012
an die EU-Kommission nach Brüssel geleitet.
Erfolg kontrollieren
Um Gewässer und die Uferbereiche der Lippe
nun zeitnah renaturieren zu können und Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen,
stellt das Land Nordrhein-Westfalen jährlich 80
Millionen Euro bereit. Die Projekte an der Lippe
werden zu 100 Prozent gefördert. Der Lippeverband ist Maßnahmen- und Unterhaltungsträger.
Ein kontinuierliches biologisches Gewässermonitoring wird zeigen, ob die Arbeiten zum
gewünschten Erfolg führen. In naher Zukunft
soll sich die Lippe wieder natürlich und lebendig
durch das Land schlängeln.
Kontakt
Hedwig Niederau – Dezernat 54
Telefon 0251 411-5690
Oelde schützt Stadtgebiet besser vor Hochwasser
Bau von fünf
Hochwasserrückhaltebecken
Extreme Hochwasser führten in der Vergangenheit wiederholt zu erheblichen Sachschäden im Stadtgebiet von Oelde. Große Flächen wurden
überflutet. Beim letzten großen Hochwasser im August 2007 war der VierJahreszeiten-Park mit Kindermuseum, Volksbank-Forum und Schwimmbad durch den überlaufenden Axtbach betroffen. Auch vom Ratshausbach
und Küttelbach geht eine Hochwassergefahr aus.
Die Stadt Oelde will deshalb für mehr Sicherheit
bei Hochwasser im Stadtgebiet sorgen. Bei den
Plänen für den Hochwasserschutz wurde die
Bezirksregierung Münster frühzeitig eingebunden. Insbesondere wurden die mit neuesten
Niederschlag-Abfluss-Modellen hydrologischen
Bemessungsabflüsse bestimmt sowie Kriterien
für eine mögliche Förderung festgelegt.
Info
Bis 2013 sollen die
fünf Hochwasserrückhaltebecken
für den Axtbach und
den Küttelbach fertig
sein.
Der Axtbach und der Küttelbach fließen mitten
durch die Stadt Oelde. Untersuchungen haben
ergeben, dass fünf Hochwasserrückhaltebecken für den Schutz der Anwohner erforderlich sind. Davon werden zwei Becken für den
Küttelbach benötigt. Diese Becken wurden
inzwischen fertiggestellt und so gestaltet, dass
sie einen Querriegel im Gelände darstellen. Im
Regelfall sind sie geöffnet und das Wasser kann
durchfließen. Erst bei einem Hochwasser drosseln die vorhandenen Schieber den Durchfluss
so herunter, dass das Stadtgebiet nicht überflutet wird. Die Steuerung der beiden Anlagen ist
aufeinander abgestimmt. Die Becken fügen sich
gut in die Landschaft ein. Trotz der Absperrbauwerke bleibt das Gewässer für Fische durchgängig und erfüllt damit die Vorgaben für eine
Förderung durch das Land. Mittlerweile haben
sich die neuen Hochwasserrückhaltebecken bei
Hochwassersituationen bewährt.
Ähnlich wie eine Aue
Drei Hochwasserrückhaltebecken sind für den
Axtbach vorgesehen. Das Wasser des Axtbaches, der Werbecke und des Mühlenbaches
werden in das derzeit im Bau befindliche Hochwasserrückhaltebecken Hede fließen. Die drei
Gewässer werden nach ökologischen Vorgaben
gestaltet und bekommen einen neuen Verlauf.
Zukünftig werden große Teile des Beckens wie
eine Aue ausgeprägt sein und häufiger überflutet werden. Erst bei Extremereignissen sorgen
Schieber im Absperrbauwerk dafür, dass nur
eine für das Stadtgebiet von Oelde unschädliche Wassermenge weitergeleitet wird. Dort
wurden ökologische Belange berücksichtigt,
was sich positiv auf die mögliche Förderung
auswirkt.
Steuerung der Abflüsse
Für das Hochwasserrückhaltebecken Westernfeld ist noch in diesem Jahr mit dem Baubeginn
zu rechnen. Beim geplanten Hochwasserrückhaltebecken Wurth verhandelt die Stadt Oelde
noch mit den Eigentümern der Grundstücke.
Alle Hochwasserrückhaltebecken werden
bezüglich der Steuerung der Abflussdrosselung
aufeinander abgestimmt sein, so dass die neu
geschaffenen Rückhalteräume effektiv genutzt
werden.
Insgesamt wurden bisher 920 000 Euro für den
Bau der Hochwasserrückhaltebecken ausgegeben. Davon übernimmt das Land NordrheinWestfalen 70 Prozent der zuwendungsfähigen
Baukosten. Die Stadt Oelde hofft, dass sämtliche Hochwasserrückhaltebecken im Jahr 2013
fertig sein werden.
Kontakt
Ludger Weßling – Dezernat 54
Telefon 0251 411-5707
Umwelt und Natur
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In Oelde werden
derzeit Hochwasserrückhaltebecken
gebaut, die in weiten
Bereichen wie eine
Aue augeprägt sind.
3 000 Tonnen Woolit sollen abtransportiert werden
Einsatz gefährlicher Stoffe in der
Ziegelproduktion verhindert
Anfangs schien sich ein modernes Märchen zu verwirklichen: Aus Müll
mit gefährlichen künstlichen Mineralfasern wird ein nützlicher und völlig
unschädlicher Baustoff, der die Umwelt entlastet, Ressourcen und Energie
sparen hilft und obendrein gute Gewinnchancen verspricht. Für alle eine
Win-Win-Situation. Es gab viel Lob und einen Innovationspreis. Leider ist
nicht auszuschließen, dass dann die Rezeptur verändert wurde…
Die Woolit-Halde
(links, mit Planen
abgedeckt) soll
abgeräumt werden.
Nach Anordnung
der Bezirksregierung Münster muss
dies unter Atemschutz, Arbeitsschutzkleidung und
einem Wassernebel
geschehen, damit
keine gefährlichen
Mineralfasern in
die Umgebung
gelangen.
Als Ende Februar 2012 der Verdacht aufkam,
dass es sich bei dem in einer Olfener Ziegelei
verwendeten Zusatzstoff „Woolit“ nicht um ein
zugelassenes Produkt, sondern in Wirklichkeit
um gefährlichen Sondermüll handeln könnte,
reagierte die Bezirksregierung Münster sofort:
Die Umweltschützer fuhren noch am gleichen
Tag zum Betrieb um die Situation zu überprüfen. Zudem beauftragten sie das LANUV
(Landesamt für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz NRW) damit, mehrere Proben des
verdächtigen Stoffes zu nehmen und mit dem
Rasterelektronenmikroskop zu untersuchen.
Nach wenigen Tagen stand das Ergebnis fest:
Krebserzeugende künstliche Mineralfasern in
den Stichproben – eine Gesundheitsgefährdung für Arbeitnehmer und Umgebung konnte
nicht ausgeschlossen werden.
Produkt galt als unbedenklich
Seit einigen Jahren verarbeitete das Olfener
Unternehmen beim Ziegelbrand den im hessi-
schen Braunfels hergestellten und mehrfach
patentierten Stoff Woolit als sogenanntes „Porosierungsmittel“. Es sorgt für eine gute, stabile
Porenbildung im gebrannten Ziegel und erhöht
den Dämmwert. Woolit besteht aus zerkleinerten und mit Ton, Gelatine, Melasse und Wasser
vermengten Glasfaser- und Steinwolleabfällen.
Die Aufbereitung sollte die Dämmfasern so
einbinden, dass eine Freisetzung im Produktionsablauf einer Ziegelei ausgeschlossen ist. Die
Faserbestandteile sollen dann im Ziegelbrand
vollständig zerstört werden. In Hessen war
Woolit als Produkt zugelassen worden und galt
als unbedenklich. Das Unternehmen Woolrec ist
für die Erzeugung sogar mehrfach ausgezeichnet worden, war Gründerchampion und erhielt
einen Innovationspreis.
Umso bestürzter war der Ziegelei-Unternehmer
in Olfen nun, als er mit den Ergebnissen der
Laboruntersuchungen konfrontiert wurde.
Allen Anschein nach war der Hersteller in
Umwelt und Natur
Hessen inzwischen von der ursprünglich und
mehrfach überprüften Rezeptur abgewichen.
In Olfen lagerten nun tatsächlich 3 000 Tonnen
Sondermüll, in dem gefährliche nicht ausreichend eingebundene Fasern enthalten waren.
Die Experten der Bezirksregierung sorgten
sofort dafür, dass das Material nicht mehr
verwendet werden durfte und die 3 000 Tonnen
umfassende Halde sorgfältig mit Planen abgedeckt wurde. Dies verhinderte, dass gefährliche
Fasern durch den Wind verweht oder durch
Regen ausgewaschen werden konnten.
Krebserzeugende Fasern gefunden
Die Untersuchungen mit dem Rasterelektronenmikroskop hatten ergeben, dass im
Ausgangsmaterial „Woolit“ Fasern gefunden
wurden, die nicht in Ton eingebunden waren.
Darüber hinaus wurden an mehreren Stellen in
der Produktion freie Fasern entdeckt. Viele dieInfo
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ser Fasern waren nach erster Einschätzung des
LANUV sowohl der Kanzerogenitätseinstufung
2 als auch 3 zuzuordnen. Sie gelten als potentiell krebserzeugend. Lange bestritt der Hersteller in Hessen vehement, dass seine Produktion
fehlerhaft sein könnte.
Wie sich nach mehreren weiteren, auch vom Regierungspräsidium Gießen veranlassten Probenahmen bestätigte, wurde Woolit offenbar nicht
mehr nach dem im Produktanerkennungsbescheid festgelegten Mischungsverhältnis hergestellt, sondern erhielt deutlich weniger Ton- und
sonstige Bindemittel. Ein Umstand, der bei den
Qualitätsberichten durch einen Gutachter des
Instituts für Landschaftsökologie und Ressourcenmanagement der Universität Gießen nicht
zur Beanstandung geführt hatte. Darin wurde
monatlich die Unbedenklichkeit des Produkts
Woolit bestätigt.
Woolit aus der Nähe
Mineralwolle wird in großer Menge zur Wärme-Dämmung
betrachtet lässt die
in Gebäuden verwendet. Bei alter bis zum Jahr 1996,
Herkunft aus Mineral-
(teilweise bis 2000), verbauter Dämmwolle muss davon
wollmatten erkennen.
ausgegangen werden, dass sie gefährliche lungengängige
Alte Glasfaser- und
Fasern enthält. Das macht nichts, solange das Dämm-
Steinwolleabfälle
Material hinter einer dichten Verkleidung an Ort und Stelle
wurden zerkleinert
bleibt. Bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten sind
und mit Ton, Gelatine/
jedoch erhöhte Vorsichts- und Schutzmaßnahmen sowie
Melasse und Wasser
Atemschutzmasken erforderlich. Seit Juni 2000 darf in
so vermengt, dass die
Deutschland "alte" Mineralwolle nicht mehr hergestellt
gefährlichen Fasern
oder verwendet werden. Ausgebaute alte Mineralwolle
eingebunden sein
muss sofort staubdicht verpackt werden. "Neue" Mineral-
sollen.
wolle gilt als nicht krebserregend und insofern unbedenklich, weil sich die Fasern in der Lunge rasch auflösen.
(mehr auch unter www.bgbau-medien.de)
Die Rasterelektronenmikroskop-Aufnahme der Probe aus
dem Woolit-Haufwerk in Olfen zeigt
künstliche Mineralfasern mit sehr unterschiedlichen Längen
und Durchmessern.
Neben größeren
Agglomeraten sind
zahlreiche freie Fasern und Bruchstücke vorhanden.
1 mm
Abtransport überwacht
Die Bezirksregierung Münster hat in intensiven
Verhandlungen mit allen Beteiligten erwirkt,
dass der Hersteller aus Hessen nun die 3 000
Tonnen Woolit in Olfen abholen und auf eine
Abfall-Deponie bringen muss. Die Umwelt- und
Arbeitsschützer der Behörde aus Münster
machten für das Verladen und den Abtransport
mehrere Auflagen und werden die Arbeiten
streng beobachten: Ein Wassernebel soll dafür
sorgen, dass bei den Ladearbeiten kein belasteter Staub durch die Luft fliegt. Der Abfall muss
vorsichtig in wasserdichte Container geladen
und geschlossen transportiert werden. Die frei
geräumten Flächen sind sofort gründlich zu
reinigen. Die Fachleute der Bezirksregierung
werden das Gelände rund um die Ziegelei anschließend erneut gründlich auf restliche freie
Fasern kontrollieren.
Sollte die Ziegelei in Olfen künftig wieder Woolit
einsetzen wollen, so ist ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich. Voraussetzung wäre jedoch,
dass der gelieferte Zusatzstoff nachweislich
ordnungsgemäß nach der ursprünglichen Rezeptur aus dem Jahr 2003 entsprechend dem
Produktanerkennungsbescheid vom Oktober
2006 hergestellt wird, als Produkt zugelassen
ist und strenge Umwelt- und Arbeitsschutzauflagen eingehalten werden.
Kontakt
Pressestelle
Telefon 0251 411-1066
Info
Künstliche Mineralfasern
Eine gesundheitsschädigende Wirkung kann bei den in Dämmwolle enthaltenen Künstlichen Mineralfasern (KMF) durch
Einatmen auftreten. Vor allem dann, wenn die Fasern kritische Abmessungen aufweisen: Länge > 5 μm, Durchmesser
< 3 μm, Länge : Durchmesser > 3 : 1. Ähnlich wie bei Asbest wirken sie dann krebserzeugend, wenn sie längere Zeit im
Körpergewebe bleiben. Auch im Feinstaubbereich, bei Faserlängen > 1 μm, sind sie besonders schädlich für die Lunge.
Bei Hautkontakt können KMF Juckreiz auslösen.
Einstufung von KMF auf Grund des Kanzerogenitätsindex (KI):
KI-Wert
Einstufung
KI-Wert ≤ 30
K 2 – „Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten“
30 < KI-Wert < 40
K3 – „Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen
Anlass zur Besorgnis geben"
KI-Wert ≥ 40
keine Einstufung als krebserzeugend
Um das Gesundheitsrisiko zu senken, bietet die Industrie inzwischen KMF mit verbesserter Biolöslichkeit an. Solche
Fasern lösen sich bei Kontakt mit Körperflüssigkeit relativ schnell auf und verlieren so ihr krebserzeugendes Potenzial.
Umwelt und Natur
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Verbesserung der Anlagensicherheit
Bezirksregierung im
internationalen Austausch
Rund 80 Anlagen stehen im Regierungsbezirk Münster, in denen mit
besonderen „störfallrelevanten Stoffen“ umgegangen wird. Diese werden
in der Fachwelt kurz als „Störfall-Anlagen“ bezeichnet und unterliegen
erhöhten Sicherheitsvorkehrungen, um im unwahrscheinlichen Falle einer
Störung die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
Um Gefahren vorzubeugen, Sicherheitsvor­
kehrungen zu diskutieren und Schadensereignisse aus bekannten Störfällen zu analysieren
und daraus Folgerungen zu ziehen, finden im
Rahmen europäischer Behördennetzwerke
jährliche internationale Besuchsprogramme
statt, die von der Europäischen Union ausdrücklich begrüßt werden.
So waren Experten des Dezernates für Immissionsschutz im Jahr 2011 als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland und des Landes NRW
an zwei Programmen beteiligt und konnten
dort ihren Sachverstand und ihre Erfahrungen
einbringen.
Mit Vertretern aus 20 Staaten diskutierte Rainer Große Daldrup, Diplom-Ingenieur für Elek­
tro­technik, im Rahmen einer Tagung der Europäischen Kommission im finnischen Tampere,
über die Funktion der für „Störfall-Anlagen“ zu
erstellenden Sicherheitsberichte.
Im November 2011 wirkte Chemikerin Dr. Rita
Conrady-Pigorsch im französischen Aix-enProvence an der Aufarbeitung von 29 internationalen Schadensfällen in Industrieanlagen
nach dem Motto „Aus Fehlern lernen“ mit und
vermittelte ihre Erfahrungen im Rahmen eines
internationalen Seminars des europäischen
Behördennetzwerkes IMPEL (EU Network for
the Implementation and Enforcement of Environmental Law).
Kontakt
Dr. Rita Conrady-Pigorsch – Dezernat 53
Telefon 0251 411-5620
Rainer Große Daldrup – Dezernat 53
Telefon 0251 411-5754
Gefährlicher Straßentransport von Altbatterien
Unwissenheit schützt nicht vor
Brandgefahr
Umfassender Schutz von Leben und Gesundheit in der Arbeitswelt ist Ziel
des staatlichen Arbeitsschutzes. Um dieses Ziel zu erreichen, treten Mitarbeiter der Bezirksregierung einerseits als Dienstleister und andererseits
als Prüfer auf.
Beim Transport von Lithium-Altbatterien kam
es im Jahr 2011 im Kreis Coesfeld zu einem
Brand auf der Ladefläche eines geschlossenen
Kleintransporters. Durch lose Schüttung der
Batterien in einem Sammelbehälter gerieten
die ungeschützten Batteriepole in Kontakt. Die
Reibung der Pole erzeugte Kurzschlüsse. Im
Inneren des Behälters entstand starke Hitze.
Das führte dazu, dass schließlich das gesamte
Transportfahrzeug ausbrannte.
Info
Gefahrgut unterliegt
beim Transport
besonderen Vorschriften: Altbat­
terien dürfen nur mit
abgeklebten Polen, in
speziellen Behältern
oder der Originalverpackung transportiert und entsorgt
werden.
Um diese Gefahren zu vermeiden, enthält
das Abfall- und Gefahrgutrecht eindeutige
Vorgaben. So sind die Pole der Altbatterien
abzukleben oder die Batterien in speziellen
Behältern zu transportieren und zu entsorgen. Die Schutzvorschriften existieren schon
länger, werden allerdings in der Praxis oft nicht
beachtet oder sind bei den Entsorgern nicht
bekannt. Die Arbeitsschützer der Bezirksregierung informieren die Firmen über den sicheren
Transport und raten dazu, zumindest große Altbatterien nicht in loser Schüttung zu sammeln.
Die Mitarbeiter der Bezirksregierung arbeiten
auch daran, Einzelhandels- und Logistikverbände sowie Gebäudeversicherer über Brand- und
Transportgefahren zu unterrichten. Das sichere
Einsammeln und Transportieren dieser Batterien reduziert die Brandgefahr in Gebäuden und
auf dem Transport.
In der Praxis entsorgen die Kunden diese
Lithium-Alt-Batterien jedoch zusammen mit
Nickel-Cadmium-Batterien in den in Einzelhandelsgeschäften bereitgestellten Sammelbehältern. Motorradwerkstätten nehmen ebenfalls
alte Lithiumbatterien von ihren Kunden zur
Entsorgung zurück. Die Batterien werden dann
dem Transporteur in Sammelbehältern aus
Kunststoff in loser Schüttung mit freiliegenden
Polen übergeben. Da in Zukunft die effektiven
Lithium-Ionen-Batterien die Nickel-Cadmiumoder Alkalibatterien immer mehr vom Markt
verdrängen werden, ist damit zu rechnen,
dass die Gefahren beim Entsorgungstransport
sowie Beförderungsprobleme noch zunehmen
werden.
Kontakt
Jörg Flossbach – Dezernat 55
Telefon 0251 411-5305
Arbeitsschutz
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Info
Kaum zu glauben,
welche Energie noch
in alten Batterien
steckt:
Durch eine Explosion
wurde die Beifahrertür heraus gerissen
und der Transporter
brannte völlig aus,
trotz der Bemühungen
der Feuerwehr, ...
... die am Ende nur
noch die Rückstände und Teile der
geschmolzenen
Teerdecke beseitigen
konnte ...
... und mit Hilfe von
Bindemitteln das
Eindringen von gefährlichen Stoffen in das
Erdreich und Grundwasser verhinderte.
Unfälle mit Thermoöl-Anlagen
Und plötzlich hat es geknallt!
„Tausend und eine Nacht und es hat Zoom gemacht.“ Diese bekannte
Textzeile aus einem Lied von Klaus Lage hat ein Beschäftigter einer Großbäckerei ganz anders erlebt: „Tausendmal ist es gut gegangen und auf
einmal hat es geknallt.“ Was war passiert?
Info
Leicht siedende
Bestandteile aus dem
Thermoöl werden in
der Regel in einem
Kondensat-Behälter
gesammelt und von
dort umgefüllt. Das
Kondensat hat einen
deutlich niedrigeren
Flammpunkt, der
unterhalb von 21°C
liegen kann. Das
Kondensat entzündet sich also sehr
leicht. Deshalb sind
Maßnahmen zum
Explosionsschutz
nötig!
Der Mitarbeiter wollte leicht siedende Bestandteile aus einer Thermoöl-Anlage zur
Wärmeübertragung abschöpfen und in ein
200-Liter-Stahlfass umfüllen. Beim Einfüllen
dieses Kondensats in das Fass kam es zu einer
Verpuffung, wodurch er erhebliche Verbrennungen im Bereich des Kopfes, der Schultern und
der Arme erlitt.
Stichpunktartige Überprüfungen durch die
Bezirksregierung in weiteren Großbäckereien
zeigten, dass diese Gefährdung von vielen
Unternehmen nicht erkannt wird. Leider auch
deshalb, weil weder von den Thermoölproduzenten noch von den Anlagenbauern ausreichend auf die Gefährlichkeit beim Umgang mit
dem Leichtsieder hingewiesen wird.
Nachforschungen der Experten der Bezirksregierung ergaben: Der Flammpunkt für frisch
angeliefertes Thermoöl ist vom Hersteller mit
180° Celsius angegeben. Aus diesem Grund
hatte sich die Großbäckerei keine Gedanken
zum Explosionsschutz gemacht. Tatsächlich
fällt der Flammpunkt des Kondensats aufgrund
des hohen Leichtsiedeanteils jedoch. So kann
der Flammpunkt auf einen Wert von weniger
als 21° Celsius fallen. Es liegen hier also ganz
andere Stoffeigenschaften vor als beim angelieferten Thermoöl. Entsprechend wäre hierfür
eine neue gefahrstoffrechtliche Einstufung nach
Richtlinie 67/548/EWG als leichtentzündlich
nötig gewesen.
Um derartige Unfälle zukünftig zu verhindern,
suchten die Experten der Bezirksregierung das
Gespräch mit dem Stoffhersteller und den Anlagenbauern. Diese werden unter ihren Mitarbeitern und auf den jeweiligen Verbandsebenen auf
die Gefährdung hinweisen. Auch der Kontakt
mit der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel
und Gastgewerbe (BGN) soll helfen, die Informationen über die Gefährdung mit Leichtsieder
aus Thermoöl-Anlagen in die Bäckereien zu
tragen.
Bei einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des Explosionsschutzes wäre dann sicherlich aufgefallen, dass
das Fass, das auf einer Kunststoffpalette stand,
unzureichend geerdet war. Ein durch statische
Aufladung erzeugter Funke in Verbindung mit
der leichtentzündlichen Flüssigkeit im Fassgebinde war so der Verursacher der Verpuffung
beim Umfüllen des Kondensats. Auch eine
ausreichende Lüftung das Raumes war nicht
gegeben.
Unabhängig von diesem tragischen Einzelfall
wurde hier wieder einmal deutlich, dass bei
Tätigkeiten mit Stoffen und Gemischen immer zu berücksichtigen ist, dass sich diese im
Anwendungsprozess gefährlich verändern oder
gefährliche Nebenprodukte entstehen können.
Kontakt
Michael Jakob – Dezernat 56
Telefon 0251 411-5317
Arbeitsschutz
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Vorher
Umfüllstelle für
Kondensat aus der
Thermoöl-Anlage
nach dem Unfall.
Es fehlt an der Erdung
– Explosionsgefahr!
Nachher
Umfüllstelle für
Kondensat aus der
Thermoöl-Anlage
unter Berücksichtigung des Explosionsschutzes
Sprengstoffrecht
Handel mit gefährlichem
Silvesterfeuerwerk gestoppt
Bei der jährlichen Sonderaktion „Marktkontrolle Pyrotechnik“ wurden
vor Silvester 2011 gefährliche Raketenbatterien in einer Verkaufsstelle in
Herten gefunden und der Verkauf untersagt. Da bereits einige FeuerwerksBatterien mit den Namen „Solar“ und „Solaris“ eines polnischen Importeurs verkauft worden waren, musste eine Verbraucherwarnung über die
regionalen Zeitungen sowie Radio- und Fernsehsender im Regierungsbezirk veröffentlicht werden.
Ursache war ein Produktionsfehler bei den
Anzündern dieser Batterien und hätte zu
schweren Verletzungen führen können. Beim
Lösen der Anzündschnur ragte noch ein Stück
der inneren Stoppine aus der Batterie. Sie hätte
direkt nach dem Anzünden die Raketen sofort
durchgezündet, ohne dass sich die Hobbyfeuerwerker noch rechtzeitig hätten in Sicherheit
bringen können.
Da parallel zu den gefundenen fehlerhaften
Feuerwerksbatterien in Herten auch in anderen
Regierungsbezirken des Landes NordrheinWestfalen der Verkauf dieser Raketenbatterien
festgestellt wurde, veröffentlichte das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales in
Düsseldorf anschließend noch eine landesweite
Verbraucherwarnung.
Aufgrund dieser Warnungen wurden die meisten Batterien an die Händler zurückgegeben,
die diese zur Vernichtung an die Importeure
oder Hersteller weiterleiteten.
Wochen vor Silvester waren Raketenbatterien
eines holländischen Importeurs mit demselben Produktionsfehler in einem Großlager im
Kreis Steinfurt gefunden worden. Diese wurden
jedoch nicht an den Einzelhandel ausgeliefert.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und
-prüfung (BAM) in Berlin hatte kurz vor dem
Jahreswechsel 2011/2012 auf ihren Internetseiten darauf hingewiesen, dass CE-gekennzeichnete Feuerwerksbatterien mit nicht erlaubten
Anzündmitteln in den Handel gelangt sein
könnten.
Arbeitsschutz
Diese Anzündschnur brennt nach
dem Entzünden drei bis acht
Sekunden, bevor der erste Effekt
ausgestoßen wird – so schreibt es
auch das Gesetz vor.
Verletzungsgefahr! Hier ist ein
Stück schnell brennende Zündschnur zu sehen, die mit Papier
umwickelt ist und etwa einen Zentimeter aus der Rakete heraus ragt.
Dieses Stück darf laut Baumuster
überhaupt nicht herausschauen.
Wenn man versehentlich diese
und nicht die davorgeschaltete,
langsam brennende Zündschnur
anzündet, würde eine vorschnelle
Zündung der Effekte eintreten.
Der Einzelhandel wurde von dem Verkaufsverbot völlig überrascht. Die Importeure hatten die
Herstellung in den chinesischen Feuerwerksfabriken nicht genügend überwacht und die Einzelhändler nicht rechtzeitig über die fehlerhaften Feuerwerksbatterien informiert. So konnten
„Solar“ und „Solaris“ in den Handel und somit
in die Hände der Verbraucher gelangen. Dank
der jährlichen Verkaufskontrollen des Dezernates für Technischen Arbeitsschutz konnte
Schlimmeres verhindert werden.
Kontakt
Jörg Flossbach – Dezernat 55
Telefon 0251 411-5305
Thomas Menke – Dezernat 55
Telefon 0251 411-5238
Seiten 80 / 81
Autogas – eine explosive Materie
Tankventile nur bei leerem Tank
wechseln!
Im September 2011 kam es in einer Kfz-Werkstatt bei Reparaturarbeiten
an einem Pkw mit Flüssiggastank zu einer Explosion. Dabei erlitten zwei
Personen schwere Brandverletzungen. Eine davon starb.
mehrwöchigem Koma und diversen Hauttransplantationen nach Hause entlassen. Ob er je
wieder arbeiten kann, ist ungewiss.
Die Explosion des
80-Liter-Flüssiggastanks hinterließ auch
deutliche Spuren in
der Werkstatt.
Info
Die Erkenntnisse aus
dem Unfall wurden an
die Schulungsträger
für die GSP-Qualifikation weitergegeben
und sind jetzt in
einem „Praxisratgeber Tankentleerung“
nachzulesen – damit
viele Werkstattfacharbeiter gewarnt sind.
Die vor Ort ermittelnden Brandsachverständigen sowie Vertreter der Berufsgenossenschaft
und des Arbeitsschutzes der Bezirksregierung
Münster konnten schnell einen technischen
Defekt ausschließen. Die Situation vor Ort und
die Befragung von Zeugen ergaben, dass der
Grundsatz vernachlässigt worden war, Tankventile nur bei leerem Tank und unter Beachtung
weiterer Sicherungsmaßnahmen zu wechseln.
Eine fehlende Gefährdungsbeurteilung und
Betriebsanweisung sowie die Unkenntnis des
von der Berufsgenossenschaft und Kraftfahrzeuggewerbe erarbeiteten „Praxisratgeber Tankentleerung bei Flüssiggas (LPG)-Fahrzeugen“,
kamen hinzu.
Bei der Reparaturannahme durch die auf
Autogasanlagen spezialisierte Kfz-Werkstatt
wurde ein Defekt am Ventil des Flüssiggastanks
vermutet. Dies machte es erforderlich, das
Multiventil auszubauen und den Gastank zu öffnen – eine Arbeit, die mit einem hohen Gefahrenpotential einhergeht. Der Werkstattinhaber
und sein 16-jähriger Auszubildender lösten die
Ventilverschraubung. Dabei kam es zu einer
massiven Gasfreisetzung und einer Explosion
mit anschließendem Brand. Unmittelbar in der
Flamme stehend erlitt der Werkstattinhaber
Verbrennungen am Oberkörper, die nach drei
Wochen Koma zum Tod führten. Der hinter seinem Chef stehende Auszubildende wurde nach
Tätigkeiten an Gasanlagen dürfen laut § 41a der
Straßenverkehrszulassungsordnung nur von
anerkannten Kfz-Werkstätten erfolgen. Die alle
drei Jahre zu wiederholende Qualifikation (GSPPrüfung) lag beim ebenfalls in der Werkstatt
tätigen Sohn des Werkstattinhabers vor. Der
Weiterbetrieb der Werkstatt erfolgt nun durch
diesen Sohn, der künftig allgemeine Reparaturen an Gasanlagen nur unter Aufsicht und nach
Unterweisung ausführen lässt. Das mit hohem
Gefährdungspotential verbundene Öffnen des
Flüssiggastanks darf nur durch einen fachkundigen Arbeitnehmer erfolgen. Zuvor muss der
Arbeitgeber ihm dafür schriftlich die Freigabe
erteilt haben.
Kontakt
Klaus Testroet – Dezernat 56
Telefon 0251 411-2551
Arbeitsschutz
Seiten 82 / 83
Energiewende? Aber sicher!
Traurige Bilanz: 123 Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit dem Aufbau
oder der Wartung von Photovoltaikanlagen meldeten die Unfallversicherungsträger für das Jahr 2010.
Auch 2011 registrierte das Dezernat für Betrieblichen Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung Münster wieder mehrere Absturzunfälle
von Dächern. Wieder gab es einen Todesfall.
Weitere Arbeitsunfälle endeten mit schweren
Verletzungen.
Fehlende oder unzureichende Schutzmaßnahmen waren hier stets die Ursache. Das liegt vor
allem daran, dass Photovoltaikanlagen oft nicht
durch Dachdecker, sondern durch Elektroin­
stallateure errichtet werden. Für das Unfallgeschehen spielten mangelnde Sachkenntnisse
bei der Sicherung gegen Absturz, gerade bei
hochgelegenen Arbeitsplätzen, eine entscheidende Rolle. So treten die Monteure unwissend
auf die nicht durchtrittssichere Dachhaut und
brechen durch das Dach. Oder sie rutschen von
den Dachkanten ab.
Die Arbeitsschützer der Bezirksregierung haben deshalb intensiv kontrolliert. Dies hatte zur
Folge, dass einige Baustellen sofort stillgelegt
wurden. Schutzmaßnahmen mussten teuer
nachgerüstet werden.
Bauherren und ausführende Unternehmen sind
daher gut beraten, wenn sie die erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen bei der Planung und
beim Angebot stets einkalkulieren, um die
Monteure besser zu schützen und im Falle eines
Unfalls Schwierigkeiten mit der Arbeitsschutzbehörde und der Staatsanwaltschaft zu vermeiden. Damit die Energiewende auch sicher wird!
Kontakt
Dr. Jürgen Querbach – Dezernat 56
Telefon 0251 411-5245
Altlasten aus dem zweiten Weltkrieg
Arbeitsschützer sorgen für
abgesicherte Sprengarbeiten
Der äußerst knifflige Abbruch des 75 Jahre alten Otto-Bunkers im Münsteraner Herz-Jesu-Viertel beschäftigte zwischenzeitlich auch die Arbeitsschützer der Bezirksregierung Münster. Der nicht mehr benötigte Luftschutzbunker aus dem 2. Weltkrieg sollte abgebrochen werden, um Platz
für neuen Wohnraum zu schaffen.
Herumfliegende Stein-
sichtbare Dehnungsfugen verantwortlich, die
quer durch die zwei Meter dicken Bunkerwände
liefen. Durchgängige längsverlaufende Stahlbewährungen im Beton waren dadurch nicht
vorhanden. Hinzu kam, dass die Bausubstanz
der Betonwände, also die Betongüte, in ihrer
Struktur unterschiedlich war.
brocken beschädigten
Fensterscheiben und
Rollläden an einem
gegen­überliegenden
Mehrfamilienwohnhaus sowie ein vor
dem Haus geparktes
Motorrad.
Mitten in einem eng besiedelten Wohngebiet
stehend, konnte der Hochbunker jedoch nicht
durch eine einzige Großsprengung komplett
zerlegt werden. Ein Fachbetrieb entwickelte
eigens ein neuartiges Sprengverfahren, das
bereits an einem ähnlichen Bunker in Lübeck
erfolgreich erprobt wurde. Der Bunker sollte in
zwei Schritten abgebrochen werden. Im ersten
Schritt war vorgesehen, durch mehrere Teilsprengungen von innen heraus, die rund zwei
Meter dicken Bunkerdecken und -wände zu
schwächen und auf eine Dicke von 80 Zentimetern zu reduzieren. Im zweiten Schritt sollte
dann der weitere Abbruch mittels hydraulischer
Abbruchzange, Hydraulikhammer und Bagger
erfolgen.
Bei einer dieser Innensprengungen wurde
jedoch ein etwa 2 x 2 Meter großes Mauerstück
aus der Bunkerwand nach außen gesprengt.
Menschen kamen dabei glücklicherweise nicht
zu Schaden.
Wie die alarmierten Arbeitsschützer der Bezirksregierung feststellten, waren hierfür nicht
Für die weiteren Sprengungen wurden auf der
Grundlage eines überarbeiteten sprengtechnischen Gutachtens erhöhte Sicherheitsauflagen
festgelegt. Die Bohrlochtiefen wurden von 1,20
Meter auf einen Meter verringert. Zusätzlich
wurden die Sprengstoffmengen reduziert und
größere Seitenabstände zu den Dehnungsfugen
gewählt. Des Weiteren musste der Bunker komplett mit Schutzflies „eingehaust“ werden, um
bei weiteren Sprengungen „auf Nummer sicher
zu gehen“ und einen neuerlichen Streuflug von
Steinbrocken zu verhindern.
Erst nach Umsetzung dieser weiteren Sicher­
heitsauflagen, über die parallel auch die
betroffenen Bürgerinnen und Bürger in der
Nachbarschaft des Bunkers schriftlich informiert wurden, erteilten die Experten vom
Arbeitsschutz die Freigabe für die Fortführung
der Sprengarbeiten. Der weitere Abbruch des
Ottobunkers konnte somit ohne neuerliche
Zwischenfälle erfolgen.
Kontakt
Jörg Flossbach – Dezernat 55
Telefon 0251 411-5305
Thomas Menke – Dezernat 55
Telefon 0251 411-5238
Arbeitsschutz
Seiten 84 / 85
Mängel im Arbeitsschutz festgestellt
Überwachungsaktion „Arbeits­
bedingungen im Einzelhandel“
In vielen nordrhein-westfälischen Betrieben gibt es Mängel beim Arbeitsschutz. Im Interesse der Beschäftigten legten deshalb das NRWMinisterium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) und die Bezirksregierungen das Bemühen um besseren Arbeitsschutz als einen wichtigen
Schwerpunkt fest.
Rainer Groth (Mitte)
im Regierungsbezirk Erfolg, die aufgrund von
Beschwerden gestartet worden waren.
und Ludger Hormann
(rechts) kontrollieren
mit dem Marktleiter
Die Ergebnisse im Einzelnen:
(links) die Unterlagen
zum Arbeitsschutz.
Unter der Federführung der Bezirksregierung
Münster konnte eine erste landesweite Schwerpunktaktion „Arbeitsbedingungen im Einzelhandel“ erfolgreich abgeschlossen werden. Im
Rahmen dieser Aktion haben die Arbeitsschützer des Landes NRW im vergangenen Sommer
unangekündigt 343 Betriebe der durch Beschwerden besonders aufgefallenen Branchen
Lebensmittel-, Drogerie- und Bekleidungshandel sowie Bäckereien und Konditoreien aufgesucht und die Arbeitsbedingungen kontrolliert.
Geprüft wurden das Arbeitsschutzsystem, die
Einhaltung der Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten sowie die Flucht- und Rettungswege.
Info
Die Aktion hat aussagekräftige Ergebnisse
gebracht, auf deren Grundlage die Arbeitsschutzverwaltung gezielt weiterarbeiten kann,
um die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu verbessern.
Systemkontrolle
Bei Filialen der großen Ketten lag häufig ein Arbeitssicherheitsordner vor, in dem die Angaben
zum Arbeitsschutzsystem und die aushangpflichtigen Gesetze enthalten waren.
Von den mit Rot bewerteten Unternehmen
gehören zwei zur Lebensmittelbranche (Franchise-Unternehmen) und eins zur Bekleidungsbranche (Filiale einer kleinen Kette).
Die Gefährdungsbeurteilung war in 18 Unternehmen nicht angemessen und in vier Unternehmen überhaupt nicht gemacht worden.
In einem Fall wurde die Bewertung noch nicht
vorgenommen, da der Gesprächspartner keine
Angaben machen konnte.
Info
Bewertung der betrieblichen Arbeitsschutzsysteme von 50 Einzelhandelsunternehmen nach dem
Ampel-Prinzip
3
1
13
Eine Ressortzielvereinbarung des MAIS
mit den Regierungspräsidenten sieht
regelmäßige, gezielte
Überwachungsaktionen vor.
33
Die Arbeitsschutzexperten der Bezirksregierung Münster überprüften insgesamt 50 Unternehmen. Dabei ergab sich eine Mängelquote,
die unterhalb des Landesdurchschnitts lag.
Offenbar zeigen hier bereits frühere Aktionen
grüne Bewertung
rote Bewertung
gelbe Bewertung
keine Bewertung
Arbeitsschutz
Arbeitszeit
In Bezug auf die Arbeitszeiten wurden mehrere
Mängel festgestellt:
Art der Verstöße
Das Arbeitszeitgesetz ist im
Betrieb nicht für jeden einsehbar
Die Arbeitszeit wird nicht
generell erfasst
Die vorgeschriebenen ArbeitszeitAufzeichnungen liegen nicht vor
Vor- und Nacharbeiten werden
nicht als Arbeitszeit erfasst
Die tägliche Höchstarbeitszeit
wird nicht eingehalten
Die gesetzlichen Ruhepausen
werden nicht gewährt
Die Ruhezeit von 11 Stunden wird
nicht gewährleistet
Die Arbeitszeit bei anderen Arbeitgebern wird nicht berücksichtigt
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Tätigkeiten im Tagesgeschäft (zum Beispiel
Auspacken von Waren) zugestellt. Diese Mängel
wurden nach Aufforderung sofort beseitigt und
daher auch nicht als solche erfasst.
Anzahl der Betriebe
7
3
1
11
6
2
4
23
Gravierend war die Überschreitung der täglichen Arbeitszeiten in drei Franchise-Unternehmen der Lebensmittelbranche. Hier wurden
bereits Bußgeldverfahren eingeleitet.
Verstöße gegen die Arbeitszeit an Sonn- und
Feiertagen in Bäckereien und Konditoreien
konnten nicht festgestellt werden.
Auffällig ist, dass eine große Anzahl von Unternehmen weitere Arbeitsverhältnisse sowie
die Arbeitszeit bei anderen Arbeitgebern nicht
berücksichtigt. Hier besteht offensichtlich noch
Aufklärungsbedarf.
Flucht- und Rettungswege
Im Bereich der Flucht- und Rettungswege
waren häufig Wege und Notausgänge durch
In einigen Unternehmen wurden jedoch Mängel
festgestellt, die bauliche Maßnahmen, eine
neue Planung der Flucht- und Rettungswege,
Umstellung von Regalen oder weitere Kennzeichnungen erfordern:
Art der Verstöße
Anzahl der Betriebe
Unzureichende Kennzeichnung
der Flucht- und Rettungswege
Flucht- und Rettungswege waren
nicht frei
Unzureichende Kennzeichnung
der Notausgänge
Notausgänge waren nicht benutzbar
3
7
3
7
Fazit
Die Schwerpunktaktion hat gezeigt, dass im
Einzelhandel, ähnlich wie in anderen Wirtschaftszweigen, kleinere Unternehmen – hier
die Franchise-Unternehmen – mehr Defizite im
Arbeitsschutz aufweisen als große Ketten, die
eine zentrale Arbeitsschutzorganisation haben.
Weitere branchenbezogene Kontrollaktionen
werden folgen.
Kontakt
Dr. Adelgunde Holzmeier – Dezernat 56
Telefon 0251 411-5314
Dr. Jürgen Querbach – Dezernat 56
Telefon 0251 411-5245
Info
In drei von insgesamt
50 Einzelhandelsunternehmen wurde
die gravierende
Überschreitung der
täglichen Arbeitszeit festgestellt und
Bußgeldverfahren
eingeleitet.
Stress – was nun?
Gesundheitstage 2012 bei der
Bezirksregierung Münster
„Stress und psychische Belastungen durch Arbeitsverdichtung und Personalabbau sind auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Bezirksregierung Münster ein großes Thema. Dies wird sowohl durch die
Gesundheitsberichte als auch durch die Mitarbeiterbefragung belegt“.
Info
Immer häufiger sind
psychische Erkrankungen der Grund für
eine Arbeitsunfähigkeit. Gerade in öffentlichen Verwaltungen
haben Stress und
Arbeitsdruck in den
letzten Jahren zugenommen. Zugleich
ist der Altersdurchschnitt gestiegen.
Mit diesen Worten begrüßte Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller die jeweils rund 200
Teilnehmer, die an den behördlichen Gesundheitstagen an den beiden Standorten der
Bezirksregierung in Münster teilnahmen. „Auch
die Pflege von Angehörigen und die damit
verbundene Doppelbelastung rückt vermehrt in
den Fokus“, betonte Feller weiter. An den beiden
Gesundheitstagen erhielten die Besucher interessante Angebote mit Informationen darüber,
wie sich Belastungen auswirken und wie eigene
Ressourcen gestärkt werden können. Neben
Stresstests, Regenerationstraining, Blutdruckmessung und dem Trainieren von Atemübungen mit dem Stresspiloten konnten sich die
Beschäftigten bei Massagen entspannen und in
persönlichen Gesprächen mit der Betriebsärztin Hilfestellung bekommen. Beim Gesundheitsquiz konnte dann das frisch erworbene Wissen
getestet werden.
Daneben hielten Betriebsärztin Dr. Cordula
Piontkowski (B.A.D-Gesundheitsvorsorge und
Sicherheitstechnik GmbH) und Philipp Klocke
(Mitarbeiter- und Führungsberatung), zum
Thema „Am Limit? Stress, Burnout und Präventionsmöglichkeiten“ aufschlussreiche Vorträge.
Unterstützung leisteten die externen Partner
Akademie Mont-Cenis, AOK Nordwest, B.A.DGesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik
GmbH, Institut für funktionelles Training, physiopunkt – Pirio Sauerbrey, Praxis für Physiotherapie Steinbach, Techniker Krankenkasse,
Verein für Gesundheitssport und Sporttherapie
Münster e.V. sowie aus dem Haus die Interessenvertretungen und Sozialen Ansprechpartner
und der Arbeitskreis Gesundheit, die mit Informationsständen vertreten waren.
Mit den Gesundheitstagen, über die auch die
Medien umfangreich berichteten, wurde der
Nerv der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
getroffen, wie eine interne Auswertung zeigte.
Immerhin 98 Prozent der Befragten fanden die
Veranstaltungen informativ und 89 Prozent
gaben an, persönlich von den Angeboten profitiert zu haben. Die zahlreichen Hinweise und
Vorschläge werden in die weiteren Überlegungen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung
der Behörde aufgenommen.
Kontakt
Silvia Doerfert – Dezernat 14
Telefon 0251 411-3726
Inneres
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Auszeichnung
Vorbildlicher Arbeitsschutz und
Gesundheitsförderung
Ein modernes und präventives Verständnis von Gesundheitsvorsorge
und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit soll einen bestmöglichen
Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen und Beeinträchtigungen am
Arbeitsplatz sicherstellen. Es ist bei immer neuen Aufgaben, erhöhten
Anforderungen, Zunahme der Arbeitsverdichtung sowie immer stärkerem
Zeitdruck unverzichtbar.
Dass sich die Bezirksregierung Münster hier
auf einem sehr guten Weg befindet, wurde ihr
im Rahmen der Teilnahme am Prämiensystem
durch die Unfallkasse NRW bescheinigt.
Bei diesem Prämiensystem handelt es sich um
ein zweistufiges Verfahren zur Bewertung der
innerbetrieblichen Organisation des Arbeitsund Gesundheitsschutzes sowie des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Anhand einer
freiwilligen Selbstauskunft werden zunächst
die wesentlichen Aspekte zu Leitung, Organisation, Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
Gesundheit im Betrieb und zur kontinuierlichen
Verbesserung abgefragt und mit Punkten entsprechend ihrer Gewichtung bewertet.
verleihung im Landschaftspark Duisburg durch
die Unfallkasse NRW neben der Urkunde auch
einen Geldpreis in Höhe von 19 000 Euro. Die
Prämie wird unter anderem dazu genutzt, um
in allen Dienstgebäuden Soda-Wasserspender
zu installieren. Zudem werden Sportgeräte
beschafft und die Betriebssportgemeinschaft
unterstützt. Somit kommt sie allen Beschäftigten der Behörde zu Gute.
Anschließend erfolgen Plausibilitäts- und Vor­
ortüberprüfung durch die Unfallkasse. Im Ergebnis erreichte die Bezirksregierung 100 Prozent
der möglichen Punkte, was der besten Stufe im
Bewertungsraster der Unfallkasse entspricht.
Kontakt
Guido Sondermann – Dezernat 14/55
Telefon 0251 411-5251
Info
Soda-Wasser-Spender und Sportgeräte
werden in der Behörde das Angebot für
die Gesundheit der
Mitarbeiter erhöhen.
Ein wichtiger positiver Folgeeffekt ist die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Die Auszeichnung zeigt, dass die Bezirksregierung ihrer
Vorbildrolle als Arbeitsschutzbehörde für die
Region gerecht wird.
Dirk Ostrop – Dezernat 14
Telefon 0251 411-1272
Im November 2011 erhielt Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller im Rahmen der PreisFreuen sich über den
Preis: Uwe Meyeringh
(Unfallkasse NRW),
Dorothee Feller
(Regierungsvizepräsidentin), Guido
Sondermann, Doris
Janßen, Helmo Baltes
(alle Bezirksregierung
Münster) Manfred
Lieske (Unfallkasse
NRW) (v.l.)
Förder-Controlling untersucht
Wirkungen von Finanzhilfen
Die Bezirksregierung Münster hat im Jahr 2011 an kommunale und andere Zuwendungsempfänger rund 277 Millionen Euro vergeben. Mit diesen
Finanzhilfen sind Projekte und Maßnahmen in den Geschäftsfeldern Bildung, Gesundheit, Kultur und Sport, Infrastruktur, Umwelt, Verkehr sowie
Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung angestoßen worden.
Info
Kreisbezogene Auswertung der Förderungen seit 2008 in Millionen Euro
2008
2009
2010
2011
80
70
60
50
40
30
20
10
0
BOR
COE
MS
ST
Die Finanzhilfen werden seit 2008 mit dem
Aufbau der Förderdatenbank Fönix erfasst. Das
Controllingdezernat kann mit dieser Datenbank
die Förderströme nach verschiedenen Kriterien
auswerten. So können die Förderbewegungen
in den Geschäftsfeldern und Jahren ebenso
dargestellt werden wie die mit den Förderungen
angestoßenen Investitionen.
So trägt das Förder-Controlling zur Transparenz über das Fördergeschehen bei. Aufgabe
des Förder-Controlling ist es aber ebenfalls,
die Wirkungen von Fördermaßnahmen in den
Blick zu nehmen: Von der Mittelverteilung zu
den Effekten der Mittelverwendung. Maßstab
für die Beurteilung von Förderungen – wie auch
anderer öffentlicher Dienstleistungen – ist der
gesellschaftliche Nutzen, für den Politiker bereit
sind, Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Die erwünschten Wirkungen und politischen
Aufträge werden aus Bedürfnissen der unmit-
WAF
BOT
GE
RE
telbaren Zielgruppen oder als politisch gewollte Zielsetzung entwickelt. Am Beispiel der
Förderung der Breitbandversorgung ländlicher
Räume wird dies deutlich. Die flächendeckende
Breitbandversorgung ist als politischer Auftrag
formuliert. Mit Bewilligungsentscheidungen zu
Personal und Finanzmitteln sollen Investitionen
in die Infrastruktur angestoßen werden, damit
die Menschen und Betriebe in bis dato unterversorgten Gebieten einen Breitbandanschluss
erhalten. Doch „lohnt“ sich das wirklich? Was
ist der weitergehende Nutzen eines solchen
Anschlusses an das World Wide Web? Mit Hilfe
von Fönix können die Controller darauf rasch
eine Antwort geben (siehe Info).
Kontakt
Wolfgang David – Dezernat 14
Telefon 0251 411-1586
Inneres
Seiten 90 / 91
Info
Förder-Controlling bei der Bezirksregierung Münster – Verknüpfung von Ressourcen und Wirkungen/Nutzen
Politische Aufträge,
Andere Einflüsse
Wirkungsziele
Prozesse
Ressourcen
Leistungen
Wirkungen/Nutzen
(Input)
(Output)
(Impact/Outcome)
Organisation enthält...
Organisation produziert...
Organisation bewirkt...
Controllingprozess
Planen
Steuern
Nachprüfen
Info
Controlling-Ergebnis: Wirkungen eines Breitbandanschlusses auf verschiedene gesellschaftliche Ebenen
Gesamtgesellschaftliche Ebene
Flächendeckender,
erschwinglicher
Breitbandzugang
Stärkung der
Partizipation an
Förderung sozialer
Wettbewerbsfähig-
Vermeidung von
Bildung, Wissen, Po-
Chancengleichheit
keit von Betrieben in
Landflucht
litik/Verwaltung und
ländlichen Räumen
Wirtschaftsleben
Kommunale Ebene
Gleichmäßig
verteilte Grundversorgung (Breitband)
Positives Image und
Attraktivität bei
jungen Familien und
Unternehmen
Ebene der privaten Haushalte
Verbleib in ländlichen
Keine Benachtei-
Räumen möglich/
ligung gegenüber
Zuzug attraktiv
Ballungsgebieten
Sicherung der Wirtschaftskraft in der
Ortschaft
Ebene der Betriebe
Nutzung von
Standortvorteilen
ländlicher Räume
Vereinbarkeit von
möglich
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
durch Verbesserung
der Produktivität
möglich
Familie und Beruf in
ländlichen räumen
Schnelle, effiziente
Längere Selbststän-
Kommunikation mit
digkeit von Senioren
Kunden, Lieferanten
und Verwaltungen
Moderne Kooperationsverbindungen
möglich
Erneuerbare Energien
Positionierung der
Bezirksregierung Münster
Die Neuausrichtung der Klimaschutz- und Energiepolitik auf Bundes- und
Landesebene stellt eine wichtige Aufgabe für Verwaltung und Politik dar.
Dieses Ziel beinhaltet, dass die Voraussetzungen für eine ausreichende,
sichere, klima- und umweltverträgliche sowie möglichst effiziente Energieversorgung zu sichern sind. Dazu gehört auch der Bau von Anlagen zur
Nutzung erneuerbarer Energien in allen Teilen des Landes.
Inneres
Bei der Realisierung ist die Bezirksregierung
Münster in vielfältiger Weise eingebunden: In
der Regionalplanung, der Genehmigung von
Bauleitplanverfahren, der Wirtschaftsförderung,
dem Naturschutz und der Anlagengenehmigung in den Bereichen Abfall, Immissionsschutz
und Wasserwirtschaft. Sie unterbreitet dem
Regionalrat auch Empfehlungen und Informationen. Ob es um die Gründung von Energieparks
geht, den Bau von Biogas- und Windenergieanlagen oder Forschungen zur Energiespeicherung - mit den verschiedenen Entwicklungen
auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien ist
die Bezirksregierung im Rahmen von Genehmigungen, Förderungen und Aufsicht beschäftigt.
landesplanerischer und baurechtlicher Sicht,
die wirtschaftlichen Interessen der Anlagenbetreiber sowie die technischen Entwicklungen
konnten untereinander verbunden werden und
in eine Gesamtbetrachtung einfließen. Dabei
geht es auch darum, die verschiedenen Energiearten in Bezug auf ihre Einsatzmöglichkeiten, die regionalen Gegebenheiten und die technischen Entwicklungen im Rahmen rechtlicher
Vorgaben zu bewerten.
Projektgruppe
In 2011 wurde deshalb eine Projektgruppe zum
Thema „Erneuerbare Energien“ bei der Bezirksregierung Münster eingerichtet. Diese Projektgruppe besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Abteilung 3 „Regionale Entwicklung,
Kommunalaufsicht, Wirtschaft“, der Abteilung
5 „Umwelt, Arbeitsschutz“ und der Abteilung
1 „Zentrale Dienste“, die fachlich direkt oder
indirekt mit den unterschiedlichen Techniken
für die erneuerbare Energie befasst sind. Die
Projektgruppe wird geleitet von Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller.
An den Arbeitsgruppensitzungen nahmen auch
Vertreter aus Wissenschaft, Interessensverbänden, Industrie, Wirtschaft und Politik teil.
Externe Teilnehmer an den Arbeitsgruppen
–Fachhochschule Münster – Fachbereich
Energie, Gebäude und Umwelt
–BUND NRW und NABU NRW
–Kreise BOR, COE, ST, WAF und Stadt MS
–Landwirtschaftskammer
–Westfälisch-Lippischer Landwirtschafts­
verband e.V.
–Landesarbeitsgemeinschaft
Erneuerbare Energie NRW e.V.
–Wirtschaftsunternehmen
–Uitnodiging extra Technisch Overleg
Projekte (NL)
–EUREGIO
In den Diskussionsforen wurden die unterschiedlichen Standpunkte und Interessenlagen
der jeweiligen Vertreter deutlich. Aspekte aus
Das Ergebnis der Projektgruppenarbeit bildet
eine gute Grundlage für die Arbeit der zuständigen Dezernate der Bezirksregierung auf dem
Feld der Erneuerbaren Energien.
Kontakt
Ulrich Heckhuis – Dezernat 14
Telefon 0251 411-2007
Seiten 92 / 93
Info
Erneuerbare Energien stehen fast
unerschöpflich zur
Verfügung. Dazu
zählen insbesondere Wasserkraft,
Windenergie, solare
Strahlung, Erdwärme
und nachwachsende
Rohstoffe.
Petra Framke für Einsatz geehrt
D
as ging gerade noch einmal gut: Dank ihres
beherzten Eingreifens konnte ein Verkehrsunfall auf der A 43 verhindert werden. Dafür erhielt Petra Framke aus Hörstel im Dezember 2011
aus der Hand von Regierungspräsident Prof. Dr.
Reinhard Klenke eine Ehrenurkunde für die staatliche Anerkennung von Rettungstaten in Nordrhein-Westfalen.
Während der Fahrt auf der B 219 bemerkte sie
bei einem vorausfahrenden Fahrzeug, dass ein
Vorderrad erheblich schlingerte. Da der Fahrer
auf ihre Hinweise mit der Lichthupe nicht reagierte, überholte sie das Fahrzeug und signalisierte
dem Fahrer, er solle auf den Standstreifen fahren.
Beim Kontrollieren des Reifens stellte sich heraus,
dass von den fünf vorgesehenen Radmuttern vier
fehlten. Ohne das entschlossene Eingreifen hätte sich wahrscheinlich das Rad gelöst und einen
schweren Verkehrsunfall verursacht. Auch die
anderen Verkehrsteilnehmer und der Autofahrer
selbst hätten lebensgefährlich verletzt werden
können.
Kontinuität im Regierungsbezirk: Klaus Mönch
und Donald Niehues in ihren Ämtern bestätigt
D
er Dülmener Stadtbrandinspek­
tor Donald Niehues (rechts)
wurde im Oktober 2011 durch Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller
in seinem Amt als stellvertretender
Bezirksbrandmeister des Regierungsbezirks Münster bestätigt. Ebenso erhielt der in Castrop-Rauxel wohnende
Klaus Mönch (links) die Bestätigung
in seinem Amt als Bezirksbrandmeister im Januar 2012. Beide verfügen
über große Erfahrung und überzeugten mit vorbildlichem ehrenamtlichen
Einsatz im Bereich des Feuerwehrwesens. Die weitere kontinuierliche
Arbeit im Regierungsbezirk Münster
ist so gewährleistet. Da die Amtszeit
nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)
sechs Jahre beträgt, muss die Ernennung für diese Ehrenämter regelmäßig erneuert werden.
Der Bezirksbrandmeister und sein Stellvertreter
stellen die Verbindung zwischen den Freiwilligen
Feuerwehren und der Bezirksregierung sicher.
Kurz notiert
Katastervermessung:
Mehr Fachpersonal nötig!
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DLRG bei den
Ferienkindern
E
Z
u ihrer jährlichen Dienstbesprechung waren im April 2012 Vertreter der acht Katasterbehörden, weitere zehn Vermessungsbehörden und
die 64 öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in den Räumen der
Bezirksregierung Münster am Dom­
platz zusammen gekommen. Die Vermessungsingenieure, die der Aufsicht
der Bezirksregierung unterliegen, sind
berechtigt, die Landesvermessung zu
unterstützen, Katastervermessungen
aus­zuführen und vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden öffentlich zu beurkunden.
Themen der Veranstaltung waren unter anderem Regelungen zur Aktualisierung des Gebäudenachweises im
Liegenschaftskataster und der zuneh-
mende Fachkräftemangel in den Bereichen Vermessung und Geodäsie.
Obwohl sich die Auftragslage im Jahr
2011 gegenüber 2010 kaum verändert
hat, verringerte sich im gleichen Zeitraum die Zahl der Beschäftigten bei
den Katasterbehörden um 33 und bei
den Vermessungsingenieuren um 12
Personen.
In einer Umfrage hat das Ministerium
für Inneres und Kommunales NRW
festgestellt, dass der Bedarf an Fachpersonal in den Behörden und der
freien Wirtschaft nicht mehr gedeckt
werden kann, da derzeit insbesondere
in den Fachhochschulen und Universitäten viel zu wenige Studierende in
Geodäsie und Vermessungswesen
ausgebildet werden.
in Einsatzfahrzeug und ein Motorrettungsboot der DLRG standen
im Mittelpunkt eines Besuchs von
Frank Recktenwald, Mitarbeiter des
Dezernates für Gefahrenabwehr der
Bezirksregierung Münster, und Fritz
Gillkötter, beide Mitglieder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft
(DLRG) Münster, bei den Ferienkindern der Bezirksregierung. Ein solches Rettungsboot hatten die Kinder
noch nie gesehen. Für die Knirpse
war sehr interessant, welche Knöpfe
und Schalter es dort gab. Frank Recktenwald erzählte einige aufregende
Geschichten aus dem Leben eines
Wasserretters. Die Gefahren beim
Schwimmen wurden den Kindern
spielerisch veranschaulicht und die
Baderegeln waren schließlich Thema
eines Ratespiels, bei dem auch die
(Noch-)Nichtschwimmer der Gruppe
punkten konnten.
Lernen vor Ort bei Dürr in Ochtrup
V
ier Anwärter des mittleren und des gehobenen Dienstes im Dezernat für Technischen
Arbeitsschutz der Bezirksregierung Münster
besuchten im Rahmen ihrer Ausbildung Mitte
Februar 2012 die Firma Dürr in Ochtrup. Der
Dürr-Konzern ist ein weltweit führender Anbieter für Produktions-, Prozess- und Messtechnik.
Im Werk Ochtrup werden Trocknungssysteme
für Lackierereien in der Autoindustrie gefertigt.
Unter der Führung von Peter Näpfel (Director
Manufacturing), Sicherheitsfachkraft Uwe Kur-
pierz sowie Betriebsärztin Dr. Barbara Brüggemann wurden die einzelnen Arbeitsbereiche
besichtigt und Fragen zum Arbeitsschutz bei
der Metallverarbeitung beantwortet. Im Mittelpunkt der Besichtigung stand die Fertigung der
Gebläseanlage.
Treue Mitarbeit
Dienstjubiläen sind ein Zeichen für Kontinuität und für ein gutes Arbeitsumfeld. Die Bezirksregierung Münster ist eine Bündelungsbehörde mit vielfältigen Aufgaben. Die meisten Beschäftigten arbeiten im Laufe ihres Berufslebens in sehr unterschiedlichen Aufgabenfeldern. Für ihre langjährige Treue
ehrt die Behördenleitung jedes Jahr eine große Zahl von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern. Von Anfang 2011 bis Juni 2012 waren es 95 Beschäftigte, die seit
25 oder sogar 40 Jahren im Landesdienst stehen. Einige von Ihnen sind auf
den nächsten Seiten kurz portraitiert:
Hermann Berling
(49) aus Münster
studierte Wasserwirtschaft und arbeitete in verschiedenen
Fachbehörden.
Seit 2007 liegt sein
Tätigkeitsfeld in der
Bezirksregierung im Bereich des ökologischen Ems-Ausbaus.
25 Jahre im Dienst:
Der 48-jährige
Marga Bürger
Karl-Hubert
Sendener Frank
betreute mehr als
Gausling (51) kam
Breer begann seinen
zehn Jahre lang
2007 ins Dezernat
Dienst in der Bezirks-
das Sekretariat der
für den Betriebli-
regierung im Jahr
Regierungsvizeprä-
chen Arbeitsschutz.
2001. Seitdem ist er
sidenten. Vorher
Der Rosendahler
im Verkehrsdezernat
arbeitete sie im Pa-
arbeitete zuvor im
beschäftigt. Sein
thologischen Institut
Gewerbeaufsicht-
Aufgabenbereich liegt in der Förderung des
der Universität Münster. Nun genießt sie ihre
samt Münster und im Staatlichen Amt für
kommunalen Straßenbaus.
freie Zeit in der Phase der Altersteilzeit.
Arbeitsschutz Coesfeld.
Die 49-jährige
Hildegard Hüsken
Svenja Kaiser (44)
Claudia Götz wohnt
(53) wohnt in
aus Sendenhorst
in Münster und ar-
Metelen und kam
arbeitet seit 1986 in
beitet seit November
im Jahr 1980 in die
der Bezirksregierung
1985 in der Bezirks-
Bezirksregierung
Münster. Sie hatte
regierung Münster.
Münster. Sie arbei-
ihre Aufgabenbe-
Nach ihrer Ausbildung
tete in verschiede-
reiche in verschie-
zur Verwaltungs-
nen Bereichen der
denen Dezernaten
fachangestellten hat sie seit 13 Jahren ihr
Behörde. Seit März 2007 liegt ihr Arbeitsfeld
des Hauses. Nun liegt ihr Tätigkeitsfeld im
Aufgabenfeld im Bereich der Beihilfe.
im Dezernat für den Inneren Dienst.
Gesundheitsdezernat der Behörde.
Sabine Karp (47)
Andreas Katzer (54)
Cornelia Kloss (45)
kam im Rahmen der
aus Nordwalde ar-
aus Laer nahm ihren
Verwaltungsstruktur-
beitete seit 1986 für
Dienst in der Bezirks-
reform im Jahr 2001
das Staatliche Amt
regierung Münster
an die Behörde. Dort
für Arbeitsschutz in
im Dezernat des
arbeitet sie seitdem
Coesfeld bevor er
Beauftragten für den
im Dezernat für
zur Bezirksregierung
Haushalt auf. Seit
Personalangelegen-
Münster wechselte.
1995 arbeitet sie im
heiten. Seit acht Jahren unterstützt sie den
Dort ist er seit 2007 im Dezernat für den
Dezernat für Natur- und Landschaftsschutz
Verein Ferienkinder e.V..
Betrieblichen Arbeitsschutz tätig.
und Fischerei.
Bernd König (52)
Klaudia Koshtanje-
Josef Lechtenberg
leitet das Personalde-
vac (42) arbeitete in
(55) war bereits in der
zernat der Behörde.
der Zeit von 1988 bis
Zeit von 1992 bis 1994
Zuvor hat er bei der
2001 im Sekretariat
im Haus beschäftigt.
Landesdatenschutz-
des Regierungs-
Vorher und danach lag
beauftragten das The-
präsidenten. Nach
sein Arbeitsplatz im
menfeld Informations-
einer Elternzeit von
Staatlichen Arbeits-
freiheit bearbeitet, von
drei Jahren liegt ihr
schutz in Reckling-
2001 bis 2007 war er Verwaltungsleiter der
Tätigkeitsfeld heute im Dezernat für Perso-
hausen. Seit 2007 ist er in der Behörde im
Deutschen Hochschule der Polizei in Münster.
nalangelegenheiten.
Dezernat für Technischen Arbeitsschutz tätig.
Kurz notiert
Seiten 96 / 97
Der 54-jährige
Wolfgang Mauer
Gabriele Mertin
Bernhard Lütkehaus
(49) wohnt in Müns-
(45) aus Rheine
(54) aus Saerbeck
ter und kam im Jahr
arbeitet seit 1986 in
arbeitet seit 1993 bei
2001 im Rahmen der
der Bezirksregierung
der Bezirksregierung.
Verwaltungsstruk-
in verschiedenen
Sein Aufgabengebiet
turreform vom Lan-
Dezernaten. Im Som-
liegt im Bereich
desversorgungsamt
mer 2012 übernahm
der Planung und
zur Bezirksregierung.
Betreuung von Abfallanlagen. Zuvor war sein
Seitdem liegt das Arbeitsfeld des Technikers
Arbeitsplatz beim Landkreis Ulm.
in der EDV-Werkstatt der Behörde.
sie Aufgaben im
Dezernat für Luftverkehr.
Dieter Puhe (51) ist
Frank Rademacher
Markus Rieger (44)
seit 1988 im Haus.
(43) aus Büren ar-
kam 1991 von der
Seine Aufgaben
beitete zunächst als
Stadtverwaltung
lagen in Dezernaten
Vermessungstechni-
Lüdinghausen ins
für Abfallentsorgung
ker in der Agrarord-
Haus. Der Sendener
und Abgrabungen.
nungsverwaltung.
arbeitete für die
Heute ist der diplo-
Er ist seit 2001 für
Schulabteilung, bis er
mierte Bauingenieur
die Behörde am
1998 in den Bereich
für Siedlungsentwicklung und für Erneuerba-
Flughafen Paderborn/Lippstadt im Bereich
der Personalangelegenheiten wechselte. Seit
re Energien zuständig.
der Luftsicherheit tätig.
2007 ist er in der Kommunalaufsicht tätig.
Martin Risse (50)
Reinhard Sachs (52)
Silvia Saxlehner (43)
kam 1991 in die
aus Gescher nahm
aus Metelen war
Bezirksregierung
2007 seinen Dienst
zunächst im Haus­
Münster. Der Gre-
in der Behörde auf.
haltsdezernat
vener arbeitete in
Zuvor arbeitete er
tätig. Im Jahr 1994
verschiedenen Berei-
in verschiedenen
wechselte sie in das
chen und wechselte
Fachbehörden. Hier
Sekretariat des Lei-
1999 in das Dezernat
ist er im Dezernat für
ters der Abteilung für
für Schulrecht, Kultur und Sport, das er
Wasserwirtschaft für den Schutz der Gewäs-
Umwelt und Arbeitsschutz. Seit 1998 liegt ihr
bereits seit neun Jahren leitet.
ser im Emscher-Gebiet zuständig.
Aufgabenbereich in der Wasserwirtschaft.
Karola Schneider
Magdalena Schür-
Franz-Josef Selting
(58) ist seit 1987
mann (47) aus
(54) wohnt in Gescher.
in der Behörde.
Münster startete
Nach seiner Ausbil-
Zunächst arbeitete
ihre Arbeit in der
dung zum Heizungs-
sie im Haushaltsde-
Bezirksregierung im
und Sanitärmeister
zernat, anschließend
Dezernat für Schul-
arbeitet er seit 1986
im Sekretariat des
recht. Danach lag
als Haustechniker in
Abteilungsleiters für
ihr Aufgabenbereich
der Bezirksregierung.
Umwelt- und Arbeitsschutz. Nun liegen ihre
in der Wasserwirtschaft. Derzeit ist sie im
Er ist zuständig für die Wartung von Heizungs-,
Aufgaben im Verkehrsdezernat.
Verkehrsdezernat tätig.
Lüftungs- und Sanitäranlagen.
Ute Spork aus
Susanne Thom nahm
Gabriele Weßling
Nottuln arbeitete
ihren Dienst in der
(52) nahm ihren
in der Zeit von
Bezirksregierung im
Dienst für das
1986 bis 1998
Dezernat für Haus­
Land NRW 1984
beim Staatlichen
halts­angelegenheiten
in der Staatlichen
Gewerbeaufsicht-
auf. Seit 2003 ist
Umweltverwaltung in
samt in Coesfeld.
sie im Bereich für
Münster auf. Im Jahr
Seit Juni 1998 ist sie
öffentliche Gesund­
im Dezernat für Informationstechnik bei der
heit zuständig für Approbationen für Ärzte,
zur Bezirksregierung Münster. Seitdem ist sie
Bezirksregierung Münster beschäftigt.
Apotheker und Psychotherapeuten.
im Dezernat für Wasserwirtschaft tätig.
2007 wechselte sie
40 Jahre im Dienst:
Wolfgang Lüken (58)
Winfried Böcker (59)
Heidemarie Goß-
arbeitet seit 1971 bei
mann (62) ist für das
kam aus der Agrar­
der Bezirksregierung
Dezernat für Grund-
ord­nungsverwaltung
Münster. Zunächst
und Förderschulen
des Landes NRW und
war er im Dezernat
im Regierungsbezirk
wechselte im Jahr
für Haushaltsangele-
verantwortlich. Sie
1982 ins Haus. Hier
genheiten eingesetzt,
kommt aus dem
führt er im Dezernat
später lag sein Aufga­
Schuldienst und war
für Wasserwirtschaft
ben­bereich im Katasterwesen. Seit 2008 ist
dort als Schulleiterin, Schulrätin und Schul-
das Wasserbuch und aktualisiert im Geo-
er im Personaldezernat tätig.
amtsdirektorin tätig.
Informations-System die Daten zur Ems.
Der Gewerbeaufsichts­
Brigitte Philipp (63)
Rosemarie Pukownik
beamte Karl-Heinz
arbeitete als Lehrerin
(57) nahm ihren
Niehues (62) ist seit
und Schulleiterin
Dienst 1971 in der
2007 in der Behörde
an Realschulen im
Bezirksregierung auf.
tätig. Zuvor arbeitete
Regierungsbezirk.
Danach arbeitete
der Steinfurter in der
2002 wechselte sie als
sie in verschiedenen
Staatlichen Gewer-
Dezernentin für Real-
Sachbereichen der
beaufsicht und im
schulen zur Bezirksre-
Behörde. Seit drei
Arbeitsschutz. Nun liegt sein Aufgabenbereich
gierung. Seit Einrichtung der Qualitätsanalyse
Jahren ist sie im Dezernat für Schulrecht,
im Dezernat für Betrieblichen Arbeitsschutz.
gehört sie zum Team der Qualitätsprüfer.
Schulverwaltung und Kirchensachen tätig.
Karin Rösen (64)
Dieter Schnase (55)
Dr. Norbert Sparding
kam nach ihrer
startete 1971 in der
(64) leitet seit 2003
Tätigkeit als Lehrerin
Bezirksregierung.
das Dezernat für
aus dem Realschul-
Er arbeitete in der
Regionalplanung. 1981
bereich im Jahr 1985
Schulabteilung, in der
kam der Münsteraner
in die Schulabteilung
Wasserwirtschaft und
in die Behörde. Als
der Bezirksregie-
im Haushaltsdezernat.
„Ansprechpartner für
rung. Dort liegt ihr
Seit 2002 liegt sein
Europa-, Euregio- und
Aufgabenbereich in der Fortbildung von
Aufgabenbereich im Dezernat für Personal-
Niederlandekontakte“ sorgt er für grenzüber­
Lehrerinnen und Lehrern.
und Stellenplanangelegenheiten der Lehrer.
schreitende Abstimmungen mit den Nachbarn.
Bernhard Uhr (56)
Die Coes­fel­derin
Klaus Wentker (59)
aus Münster hat seit
Brigitte Vogel (59) ar-
aus Münster kam im
2008 sein Aufgaben-
beitete in der Bezirks-
Rahmen der Verwal-
gebiet im Dezernat
regierung im Bereich
tungsstrukturreform
für Luftverkehr. Seit
der Schulabteilung,
2001 an die Bezirks-
1971 arbeitet er in der
des Sozialwesens,
regierung Münster.
Behörde. Seine Tätig-
des Verkehrsdezer-
Seit 2003 arbeitet
keitsfelder lagen in der
nats, im ehemaligen
er als Büroleiter im
Regierungshauptkasse, in der Schulabteilung
Rechnungsamt sowie im Haushaltsdezernat.
Dezernat für die nichtpolizeiliche Gefahren-
und im Dezernat für Haushaltsangelegenheiten.
Zurzeit ist sie in der Städtebauförderung tätig.
abwehr der Behörde.
Kurz notiert
Seiten 98 / 99
Prof. Dr. Reinhard Klenke ist
29. Regierungspräsident von Münster
Am 4. Oktober 2011 wurde Prof. Dr. Reinhard Klenke in einer Feierstunde von
Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger in sein Amt eingeführt.
R
und zweihundert hochrangige Gäste aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Kirche, Hochschule, Justiz, Polizei und Militär sowie weitere
Vertreter des öffentlichen Lebens aus dem
Münsterland und der Emscher-Lippe-Region
und den Niederlanden verfolgten den Festakt,
unter ihnen waren Minister, Europa-, Bundestags- und Landtags-Abgeordnete, Gerichts- und
Hochschulpräsidenten sowie die NRW-Regierungspräsidenten und zahlreiche Landräte und
Bürgermeister.
Der gelernte Rechtswissenschaftler leitete
zuletzt als Ministerialdirigent die Zentralabteilung des Justizministeriums NRW. Vorher war er
lange Jahre Präsident des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf und ist seit 1996 Lehrbeauftragter
an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf,
wo er 2004 zum Honorarprofessor ernannt
wurde. Von 1985 bis 1995 war Klenke zuerst als
Richter und dann als Vorsitzender Richter am
Oberverwaltungsgericht Münster tätig.
Info
In der mehr als
200-jährigen Geschichte der Bezirksregierung ist
Prof. Dr. Klenke der
„Ich freue mich auf die neue Aufgabe“, sagte
der verheiratete Vater zweier Kinder bei seiner
Amtseinführung und versprach, dass er sich
gleichermaßen für die Emscher-Lippe-Region
wie für das Münsterland einsetzen und den
Herausforderungen stellen werde. Klenke wohnt
mit seiner Familie in Gelsenkirchen.
Ende Mai 2011 war Dr. Peter Paziorek als Regierungspräsident in den Ruhestand getreten.
Seitdem wurde die Behörde am Domplatz vertretungsweise von Regierungsvizepräsidentin
Dorothee Feller geleitet.
29. Behördenleiter.
Abteilung 1
Organisation der Bezirksregierung
Regierungspräsident
Vergabekammer
Regierungsvizepräsidentin
Regionales Strukturbüro
Pressestelle
Zentrale Dienste
Dezernat 11 – Personalangelegenheiten
Dezernat 12 – Beauftragter für den Haushalt, Vergabe, Justitiariat, Innerer Dienst
Dezernat 14
– Organisationsangelegenheiten, Controlling, IuK-Technik, Innenrevision
Ordnungsrecht, Gesundheit, Sozialwesen, Gefahrenabwehr, Verkehr
Dezernat 21 – Ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Staatshoheitsangelegenheiten,
Ausländerrecht, Stiftungsaufsicht, Enteignung
Abteilung 2
Dezernat 22 – Gefahrenabwehr
Dezernat 23 – Beihilfen
Dezernat 24 – öffentliche Gesundheit, medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten,
Sozialwesen, Krankenhausförderung
Dezernat 25 – Verkehr
Dezernat 26 – Luftverkehr
Dezernat 27 – Fachaufsicht, Schwerbehindertenrecht/SGB IX
Dezernat 28 – Fachaufsicht BEEG und BErzgG, Schülerwettbewerbe
Dezernat 29 – Soziales Entschädigungsrecht, Produktbetreuung
Dezernat 2L – Lastenausgleich
Abteilung 3
Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft
Dezernat 31 – Kommunalaufsicht, Katasterwesen
Dezernat 32 – Regionalentwicklung
Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
Dezernat 34 – Gewerbliche Wirtschaft und Förderung, Arbeitspolitische Förderprogramme
Dezernat 35 – Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und Denkmalangelegenheiten sowie -förderung
Schule, Kultur, Sport
Dezernat 41 – Grundschulen und Förderschulen
Abteilung 4
Dezernat 42 – Haupt- und Realschulen
Dezernat 43 – Gymnasien, gymnasiale Oberstufe der Gesamtschulen sowie zweiter Bildungsweg
Dezernat 44 – Gesamtschulen Sekundarstufe I und II
Dezernat 45 – Berufskollegs
Dezernat 46 – Lehreraus- und Fortbildung
Dezernat 47 – Personal- und Stellenplanangelegenheiten
Dezernat 48 – Schulrecht und Schulverwaltung, Kirchensachen, Ersatzschulen, Schulbau, Sport,
Sportstättenbau, Weiterbildung, Kunst- und Kulturpflege, öffentliche Bibliotheken
Dezernat 4Q – Qualitätsanalyse an Schulen
Abteilung 5
Umwelt, Arbeitsschutz
Dezernat 51 – Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei
Dezernat 52 – Abfallwirtschaft (einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz)
Dezernat 53 – Immissionsschutz (einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz)
Dezernat 54 – Wasserwirtschaft (einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz)
Dezernat 55 – Technischer Arbeitsschutz
Dezernat 56 – Betrieblicher Arbeitsschutz
Impressum
© Bezirksregierung Münster, Münster 2012
1. Auflage, August 2012
Bezirksregierung Münster | Domplatz 1–3 | 48143 Münster
Telefon: 0251 411-0 | Telefax: 0251 411-2525 | E-Mail: [email protected] |
Internet: www.brms.nrw.de
V.i.S.d.P und Redaktion: Sigrun Rittrich, Dezernat 11.7 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Layout: Dezernat 11.7 (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) und Dezernat 12 (Druckerei)
Druck: Druckerei der Bezirksregierung Münster
Alle Autoren des Hauses sind auch per E-Mail zu erreichen:
[email protected]
Abbildungsnachweise:
Alle Fotos © Bezirksregierung Münster, außer Seite 12: WWU/MEET und Peter Lessmann,
Seite 19: Diana Kosaric/Fotolia.com, Seite 25/26: Amprion GmbH, Seite 27: Christian Schwier/
Fotolia.com, Seite 32: Thomas Nowa¬czyk/Medienhaus Bauer, Seite 37: Carlo Wessel, Concept
Fotostudio, Seite 40: Meddy Popcorn/Fotolia.com, Seite 41: Bergringfoto/Fotolia.com, Seite 45:
by-studio/Fotolia.com, Seite 46: Robert Kneschke/Fotolia.com, Seite 65: arolina66/Fotolia.com,
Seite 66: Hydrotec GmbH, Seite 74: LANUV NRW, Seite 77: Feuerwehr Lüdinghausen, Seite 83:
Marina Lohrbach/Fotolia.com, Seite 84/85: Oliver Werner, Seite 92: VRD/Fotolia.com
Die Bezirksregierung Münster achtet auf die Gleichberechtigung von Frauen
und Männern und praktiziert Gender-Mainstreaming. Wenn wir in diesem Jahresblick
in den Berichten nur die männliche Form einer Bezeichnung gewählt haben,
so dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit – stellt aber keine
Wertung im Sinne einer eventuellen Bevorzugung der männlichen Form dar.
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Wirtschaft Denkmalschutz Naturschutz
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