Jahresblick 2011 – 2012 der Bezirksregierung Münster
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Jahresblick 2011 – 2012 der Bezirksregierung Münster
_für die Region Jahresblick 2011/2012 Kraftwerk Wasser Abfall Renaturierung rbehinderte Kraftwerk Stiftung Solar Emscherkanal Kraftwerk Wasser Abfall nderte Ems Kraftwerk Stiftung Umwelt onalplan Wirtschaft Solar Schule Leader uz Verkehr Krisenstab Gefahrenabwehr Finanzen Haushalt Breitbandversorgung ufsicht Gesundheit Ordnung Förderung chulverwaltung Städtebau Entwicklung turpflege Immissionsschutz Landschaft ätsanalyse Regionalplan Emscherkanal n Arbeitsschutz Naturschutz Windkraft ucherschutz Kommunalaufsicht Bildung Bezirksregierung Münster Domplatz 1 –3, 48143 Münster Telefon: 0251 411-0 Telefax: 0251 411-2525 [email protected] www.brms.nrw.de Jahresblick 2011/2012 Liebe Leserinnen und Leser, zum zweiten Mal erscheint der Jahresblick der Bezirksregierung Münster zum traditionellen Sommerfest, das wir anlässlich des Landesgeburtstags Nordrhein-Westfalens am 23. August feiern. Er möchte Ihnen auch Einblicke in unsere aktuelle Arbeit in den letzten zwölf Monaten geben. Natürlich kann solch ein Jahresblick immer nur eine Auswahl aus dem breiten Aufgabenspektrum der Bezirksregierung treffen. In den vergangenen Monaten haben uns viele Ereignisse beschäftigt, die prägend für die weitere Entwicklung unserer Region gewesen sind. Unser besonderes Augenmerk galt in den vergangenen zwölf Monaten der Unterstützung der Kommunen bei der Haushaltskonsolidierung. Die finanzielle Situation der Kommunen im Regierungsbezirk hat sich weiter zugespitzt, ganz besonders in der Emscher-Lippe-Region. Mit dem Stärkungspakt hat das Land NRW im Dezember ein wirksames Hilfsinstrument geschaffen, das nun von allen Beteiligten erhebliche Anstrengungen fordert. Die Bezirksregierung begleitet und berät die Kommunen auf ihrem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt und zu mehr eigenem Handlungsspielraum. Eine rundum positive Bilanz ziehen Kommunen, regionale Wirtschaft und Bürger aus dem Konjunkturpaket II. Mit seiner Hilfe konnten viele Projekte verwirklicht werden, die sonst nicht möglich gewesen wären. Auch die Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur, für die die Bezirksregierung Münster seit einem Jahr vollständig in eigener Kompetenz zuständig ist, trägt dazu bei, die Attraktivität der Region weiter zu erhöhen und ihre Standortvorteile im globalen Wettbewerb zu sichern. Vorwort Diesem Ziel gilt auch der Entwurf des neuen Regionalplans Münsterland, der unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit mit den regionalen Akteuren abgestimmt wird und Planungssicherheit schaffen soll. Es geht darum, einen tragfähigen Konsens für die Zukunft zu erreichen. Die Aufgabe, einen zukunftssicheren neuen Regionalplan aufzustellen, wird uns voraussichtlich noch bis Ende 2013 beschäftigen. Das Zukunftsthema Erneuerbare Energien bildet ebenfalls einen Schwerpunkt unserer Arbeit. Die Bezirksregierung ist in vielfältiger Weise in das Ziel eingebunden, eine ausreichende, sichere, klima- und umweltverträgliche sowie möglichst effiziente Energieversorgung zu sichern. Dazu hat sie eine Projektgruppe gebildet und steht mit Vertretern aus Wissenschaft, Interessen- und Umweltverbänden, Industrie, Wirtschaft und Politik im regelmäßigen Austausch. Ihr Reinhard Klenke Regierungspräsident Ob bei der Energieversorgung oder anderen Aufgabenfeldern: Sehr oft kommt es dabei zu Interessenkonflikten, nicht nur zwischen Umweltschützern und Wirtschaft. Die Bezirksregierung Münster ist sich ihrer großen Verantwortung für die Menschen und die Natur bewusst. Als neutrale Behörde kann und darf sie sich auf keine Seite schlagen. Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren ist es ihr Bestreben, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig richtig und ausgewogen zu informieren und im besten Fall einen Konsens zwischen allen Beteiligten zu erreichen. Zu diesem und zu vielen weiteren Themen finden Sie im Jahresblick 2012 interessante Einblicke. Wir wünschen Ihnen bei der Lektüre gute Unterhaltung! Ihre Dorothee Feller Regierungsvizepräsidentin Seiten 4 / 5 Inhaltsverzeichnis Wirtschaft und Finanzen Bildung und Kultur Sicherheit und Verkehr 48 Informieren – Ansehen – Ausprobie- 8 Erfolgsgeschichte für die regionale 28 Gründung von Sekundar- und Wirtschaft im Regierungsbezirk Gesamtschulen Konjunkturpaket II 12 Bezirksregierung bewilligt 30 Bilingualität – eine jahrzehntelange Ringen um den regionalen Konsens ren Tage des Feuer- und Katastrophenschutzes Infrastrukturförderung Erfolgsgeschichte Neue Kompetenzen 33 52 Netzwerk Verkehrssicherheit – was ist das? Informieren – Diskutieren – 14 Land unterstützt Kommunen in Kommunizieren 55 Verbesserte Technik – schwieriger Haushaltssituation gesteigerte Sicherheit Hilfe in der Not – Ein Ruck geht durch Neue Gepäckprüfanlagen an drei Flug- die Region 18 Die Auftragswächter des Landes häfen 34 Thema der Winterakademie: „Moralische Dilemmata“ Niklas Plätzer ist der Philosoph des 56 Ohne Stolperfallen Jahres und Barrieren zum Ziel Sicherheit für Geh- und Radwege Vergabekammern Planen und Bauen Tagung der Bibliotheksfachstellen 36 Stolze Bilanz: 3,1 Millionen Teilnehmer in 60 Jahren 60 Jahre Schülerwettbewerb „Begeg- 20 Auf der Suche nach regionalem Umwelt und Natur nung mit Osteuropa“ Konsens 58 Natur und Tourismus im Einklang Der neue Regionalplan Münsterland 22 Radfahren wird sicherer Naturerlebnisse in NRW Gesundheit und Soziales 60 Stele macht Hochwasser-Dynamik Bodenordnung macht Bürgerradwege- 38 Stiftungsbuch eingeführt der Ems anschaulich netz möglich 500. Stiftung im Regierungsbezirk aner- Hochwasser – Fluch und Segen für Mensch und Natur kannt 23 Flurbereinigung besorgt nötige Ausgleichsflächen 39 Mehr Migranten und Migrantinnen 62Hochwasser-Gefahren Sekundäraue an der Steinfurter Aa in den öffentlichen Dienst im Stevergebiet bereichert die Region Integration ist Ziel der Landesregierung Erste Karten fertig 24 Große Herausforderung für 40 Erleichterter Berufszugang zu den 64 Stumme Zeitzeugen die Planer akademischen Heilberufen Strom über die Grenze Neue Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und 27 1,6 Millionen Euro für schnelles Psychotherapeuten für die Region Markante Naturdenkmäler unter Schutz 65 Eine Perle in der Hohen Mark Naturschutzgebiet Schultendille Internet 42Krankenhauszusammenschlüsse Breitbandversorgung im ländlichen im Regierungsbezirk Münster 66 Neues Niederschlag-Abfluss- Raum Mit vereinter Kraft in den Wettbewerb Modell Aktuelle Hochwasser-Daten für die Ems verfügbar 44 Pharmazeutische Überwachung – vielschichtig und komplex Wozu Apotheker bei der Bezirksregie- 67 rung? meistern Hochwasserrisiken gemeinsam Tagung der Bezirksregierung Münster Inhaltsverzeichnis 68 Renaturierung auf gutem Weg Die Zukunft der Lippe wird naturnah und lebendig 70 Bau von fünf Hochwasserrückhaltebecken Oelde schützt Stadtgebiet besser vor Hochwasser 72 Einsatz gefährlicher Stoffe in der Ziegelproduktion verhindert 3 000 Tonnen Woolit sollen abtransportiert werden 75 Bezirksregierung im internationalen Austausch Verbesserung der Anlagensicherheit Inneres 88 Gesundheitstage 2012 bei der Bezirksregierung Münster Stress – was nun? 89 Vorbildlicher Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung Auszeichnung 90 Förder-Controlling untersucht Wirkungen von Finanzhilfen 92 Positionierung der Bezirksregierung Münster Erneuerbare Energien kurz notiert Arbeitsschutz 76 94 Petra Framke für Einsatz geehrt/ Kontinuität im Regierungsbezirk: Unwissenheit schützt nicht vor Brandgefahr Klaus Mönch und Donald Niehues in ihren Ämtern bestätigt Gefährlicher Straßentransport von Altbatterien 95 Katastervermessung: Mehr Fachper78 Und plötzlich hat es geknallt! sonal nötig! / DLRG bei den Ferien- Unfälle mit Thermoöl-Anlagen kindern / Lernen vor Ort bei Dürr in Ochtrup 80 Handel mit gefährlichem Silvesterfeuerwerk gestoppt Sprengstoffrecht 96 Treue Mitarbeit 100 Organisationsplan der 82 Tankventile nur bei leerem Tank wechseln! Autogas – eine explosive Materie 83 Energiewende? Aber sicher! 84 Arbeitsschützer sorgen für abgesicherte Sprengarbeiten Altlasten aus dem zweiten Weltkrieg 86 Überwachungsaktion „Arbeitsbedingungen im Einzelhandel“ Mängel im Arbeitsschutz festgestellt Bezirksregierung Münster Seiten 6 / 7 Konjunkturpaket II Erfolgsgeschichte für die regionale Wirtschaft im Regierungsbezirk Das Jahresende 2011 bedeutete das Finale im Konjunkturpaket II. Die Kommunen mussten ihre Projekte bis zu diesem Zeitpunkt vollendet haben. Nach dem Stichtag konnten die Zuwendungsempfänger keine weiteren Finanzmittel mehr anfordern. Seit Ende Februar 2012 liegen der Bezirksregierung Münster alle Abrechnungen einschließlich der Testierungen der örtlichen Rechnungsprüfungen vor. Das Ergebnis: Eine rundum positive Bilanz für die Kommunen und die Bürger. Als die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise in 2008 auch vor Deutschland nicht Halt machte, schnürte die Bundesregierung im Februar 2009 das Konjunkturpaket II. Aus einem Gesamtfördertopf in Höhe von 10 Milliarden Euro entfielen rund 2,8 Milliarden Euro auf das Land NRW, das damit die Liste der Bundesländer anführt. Hiervon waren 1,8 Milliarden Euro oder 65 Prozent für Maßnahmen der Bildungsinfrastruktur und 1,0 Milliarden Euro oder 35 Prozent für Maßnahmen der Infrastruktur vorgesehen. Im Rahmen der In frastrukturförderung wurde ein Leerrohrnetz verlegt, damit der Kreis Borken mit Breitband versorgt werden kann. Die Verteilung auf die einzelnen Kommunen erfolgte teilweise nach einem Schlüssel aus Einwohnerzahl und Gemeindefläche (im Verhältnis 7:3), teilweise anteilig im Verhältnis der festgesetzten Schlüsselzuweisungen. Auf die Kommunen im Regierungsbezirk Münster entfielen 371,36 Millionen Euro und auf die Krankenhäuser weitere 31,77 Millionen Euro, also insgesamt rund 403 Millionen Euro. Zu den geförderten Bildungsmaßnahmen gehörten insbesondere Kindergärten, Schulen und Weiterbildungsreinrichtungen. Wirtschaft und Finanzen Info Aufteilung der abgerufenen Mittel im Land Nordrhein-Westfalen Der Erfolg des Programms ist an den Zahlen zum Abschluss des Förderzeitraums am 31.12.2011 abzulesen: Insgesamt wurden in NRW über 9.000 Projekte realisiert. Die für nachhaltige Investitionen in die Bildungsinfrastruktur (Anteil: 65%) und die Infrastruktur (35%) bereitgestellten Finanzhilfen wurden mit einer Quote von 99,9% nahezu vollständig in Anspruch genommen. Anzahl der Maßnahmen 8% Abgerufene Mittel 3% 6% 240 Maßnahmen 169,9 Mio. € 686 Maßnahmen 16 % 462,2 Mio. € 89 % 78 % 8 102 Maßnahmen 2 208,23 Mio. € Die Infrastrukturmaßnahmen umfassten den Lärmschutz auf kommunalen Straßen, den Städtebau, Informationstechnologie sowie sonstige Infrastrukturprojekte. Ein besonderes Schwergewicht bildeten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, insbesondere die energetische Sanierung von Schulen und öffentlichen Gebäuden. rechtlichen Gestaltung. Zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes hatte das Land NRW mit dem Investitionsfördergesetz NRW eigene Regelungen geschaffen. Die vom Bund vorgegebene Kommunalquote von 70 Prozent konnte hierdurch in NRW mit 83,7 Prozent, das entspricht 2,38 Milliarden Euro, deutlich übertroffen werden. Mit der Zielsetzung einer möglichst raschen und wirksamen konjunkturellen Erholung wurden Regelungen zu einer Beschleunigung der Mittelflüsse getroffen. So mussten die Mittel innerhalb von knapp zwei Jahren (bis zum 31.12.2010) verplant und innerhalb von knapp drei Jahren (bis zum 31.12.2011) ausgegeben werden. Gleichzeitig wurde das Vergabeverfahren deutlich vereinfacht. Finanzhilfen NRW wählte ein besonderes Finanzierungskonzept. Der Kommunalanteil von 12,5 Prozent (neben dem Bundesanteil von 75 und dem Landesanteil von 12,5 Prozent) wurde den Kommunen vorfinanziert. Dies wurde über den neu geschaffenen Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfonds realisiert. Die Rückzahlung der Finanzhilfen erfolgt in den Jahren 2012 bis 2021 in zehn gleich großen Jahresraten durch pauschale Verrechnung mit den finanzkraftunabhängigen Zuweisungen aus dem Gemeinde finanzierungsgesetz. Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen Im Rahmen der Bundesgesetzgebung hatten die Bundesländer die Möglichkeit der Seiten 8 / 9 Info Zahlen im Regierungsbezirk Münster nach Förderschwerpunkten (Stand 31.03.2012) Bildung Infrastruktur Krankenhäuser Gesamt (ohne Krankenhäuser) Anzahl Projekte 939 678 116 1 733 223,49 147,87 31,77 403,13 zugewiesene Kopa II-Mittel (in Mio. Euro) Mittelabrufe 223,49 147,87 31,77 403,12 (in Mio. Euro) (100%) (99,99%) (99,99%) (99,99%) Aus der Tabelle ergibt sich eine überaus beachtliche Bilanz, zumal mit 99,99 Prozent Mittelabrufquote nahezu sämtliche zugewiesenen Mittel bis zum gesetzlichen Stichtag 31.12.2011 abgerufen werden konnten. Info Die einzelnen Förderbereiche in Zahlen Bezeichnung Mittel in Mio. Euro Anzahl Projekte Frühkindliche Einrichtungen 16,52 109 Schulinfrastruktur, energetische Sanierung 203,32 819 Weiterbildungseinrichtungen 3,65 11 Krankenhäuser 31,77 116 Städtebau, ohne Abwasser und ÖPNV 16,17 20 Ländliche Infrastruktur 11,95 154 Kommunaler Straßenbau, beschränkt auf Lärmschutz 5,05 24 Informationstechnologie 14,51 22 Sonstige Infrastrukturinvestitionen 100,19 458 Mehr zum Konjunkturpaket auf www.mik.nrw.de Wirtschaft und Finanzen Seiten 10 / 11 Vorzeigeobjekt auf Bundesebene: Die Verlegung eines Leerrohrnetzes für die Breitbandversorgung im Kreis Borken. Dadurch, dass die Kommunen nicht unmittelbar Eigenmittel erbringen mussten, wurde es auch für haushaltsschwache Kommunen möglich, umfangreiche Investitionen zu tätigen. Allerdings durften die Folgekosten dieser Investitionen die Entlastungswirkung für künftige Haushalte nicht übersteigen. –Steigerung der Attraktivität hinsichtlich Gewerbeneuansiedlungen –Optimierung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum durch Vernetzung innerhalb des Klinikverbundes Westmünsterland –Verbesserung der Breitbandversorgung von Privathaushalten Beispielhaftes Projekt Beispielhaft für die Vielzahl herausragender Projekte hat der Kreis Borken im Förderbereich der Informationstechnologie ein Breitband projekt realisiert. Zur Verbesserung der entsprechenden Infrastruktur für Wirtschaft, Verwaltung und Privathaushalte im ländlichen Raum – speziell in bislang unterversorgten Gebieten – wurde ein polyvalent (mehrwertig) nutzbares Leerrohrnetz geschaffen. Dabei wurden Rohre mit einer Gesamtlänge von über 72 Kilometern auf interkommunalen Strecken im gesamten Kreisgebiet verlegt, so zum Beispiel zwischen Bocholt und Barlo, von Vreden über Stadtlohn und Südlohn nach Borken sowie zwischen Ahaus und Ottenstein. Das Projekt umfasste ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2 337 004,56 Euro. Es wurde durch das Land Nordrhein Westfalen als Vorzeigeprojekt zur öffentlichkeitswirksamen Darstellung gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) ausgewählt. Ausschlaggebende Gründe für die Auswahl des Projekts waren: –Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Wirtschaft Unter dem Strich ist das Konjunkturpaket II im Regierungsbezirk Münster ein Erfolgsmodell. Bis Ende 2012 werden noch alle restlichen Arbeiten erledigt sein. Kontakt Bernd Gladau – Dezernat 34 Telefon 0251 411-2580 Werner Musiol – Dezernat 34 Telefon 0251 411-2575 Neue Kompetenzen Bezirksregierung bewilligt Infrastrukturförderung Die Bezirksregierungen sind vom Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen damit beauftragt worden, wirtschaftsnahe Infrastruktur in ihrem Bezirk in eigener Kompetenz zu fördern. Seit Mitte des Jahres 2011 haben die Behörden die Aufgabe, das komplette Verfahren für Projekte nach den Grundlagen des Regionalen Wirtschaftsförderprogramms NRW sowie auch Einzelbewilligungen zu realisieren. Info Ziel 2-Mittel für den Ausbau von Laboren am Batterieforschungszentrum MEET der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster. Die umfassende Zuständigkeit der Bewilligungsbehörde bezieht sich auf alle Vorhaben der wirtschaftsnahen Infrastruktur, die in der laufenden Förderphase ab dem Jahr 2007 im öffentlich-rechtlichen Zuwendungsverfahren bewilligt wurden und werden. Bereits in der Vergangenheit haben die Bezirksregierungen solche Anträge geprüft, beraten und bei den Entscheidungen mitgewirkt. Die nun vom Ministerium delegierte Verantwortung wird dazu beitragen, verschiedene Förderin strumente der Behörde noch effektiver miteinander zu kombinieren. So ist es besser möglich, regionale Strukturförderung mit den Zielsetzungen des Städtebaus und des Natur- und Landschaftsschutzes zu verzahnen. Geeignete Vorhaben werden durch die Ziel2-Förderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA und GRW) unterstützt. Der größte Teil der Anträge kommt von den Kommunen als Träger dieser Infrastrukturvorhaben. Die Kosten der einzelnen Projekte liegen meist im ein- oder zweistelligen Millionenbereich. Davon werden in der Regel 80, maximal 90 Prozent gefördert. Die Kommunen müssen also noch einen beachtlichen Eigenanteil selbst finanzieren. Das Dezernat für Gewerbliche Wirtschaft und Förderung ist zuständig für die Aufgabe, wirtschaftsnahe Infrastruktur zu stärken. Weiterführende Informationen gibt es dort, ebenso wie auf der Website der Bezirksregierung Münster: www.brms.nrw.de. Kontakt Franz-Josef Neumann – Dezernat 34 Telefon 0251 411-1692 Wirtschaft und Finanzen Seiten 12 / 13 Projekte Förderbare Aktivitäten aus dem Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur sind beispielsweise: –Erschließen und Erneuern von Industrie- und Gewerbegebieten: Gerade im Regierungsbezirk Münster ist diese Aufgabe wichtig. Im Jahr 2018 wird die finanzielle Unterstützung des Kohleabbaus auslaufen. Das wird zur Folge haben, dass einige Zechen geschlossen werden und Arbeitsplätze entfallen. Gewerbe- und Industriebetriebe auf ehemaligen Zechengeländen können dafür sorgen, dass die Menschen aus dem Bergbau ortsnah andere Arbeitsplatzchancen erhalten. –Errichtung und Ausbau von Kommuni kationsleitungen: Eine gute Breitbandversorgung trägt dazu bei, einen Wirtschaftsstandort zu stärken und Betriebe in die Region zu holen. Gerade im ländlichen Bereich führt unzureichende Versorgung mit Breitbandleitungen zu Standortnachteilen der ansässigen Wirtschaft. Bessere Kommunikationsleitungen stärken die Wettbewerbsfähigkeit der dort angesiedelten Unternehmen und sichern Arbeitsplätze. –Bau und Ausbau von Kompetenz- oder Gründerzentren: Die Gewerbezentren knüpfen beispielsweise an regionale Kompetenzen wie Energiegewinnung an und unterstützen das Thema „Neue Energien“. –Förderung von Forschungs- und Innovationsstruktur: Dabei stehen kleine und mittlere Unternehmen besonders im Fokus. Dort soll der Zugang zu technologischem Knowhow verstärkt werden, um deren Wettbewerbsposition zu verbessern. Die Region hat mit ihren wissenschaftlichen Einrichtungen in diesem Zusammenhang bereits beachtliche und Erfolg versprechende Anstrengungen unternommen, um neue Anwendungsbereiche für Unternehmen zu erschließen. –Erschließen von Gelände für den Tourismus und Förderung der Touristeninformation: Der Regierungsbezirk Münster verfügt über weitläufige Naturräume, die großes touristisches Potential bieten und zur Steigerung der Wertschöpfung beitragen. Deutschlandweit führend: Das MEET Batterieforschungszentrum Münster. Hilfe in der Not – Ein Ruck geht durch die Region Land unterstützt Kommunen in schwieriger Haushaltssituation Bundesweit hat sich die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in 2011 insgesamt verbessert, die Arbeitslosenzahlen wurden deutlich reduziert und die Steuereinnahmen sind auf eine erstaunliche Höhe geklettert. Trotzdem hat sich die Haushaltssituation der Kommunen im Regierungsbezirk Münster, die bereits schon im Vorjahr kritisch war, im Jahresverlauf weiter zugespitzt. Und dies ganz besonders in der Emscher-Lippe Region. Info „Basel III“ ist ein in 2010 verabschiedetes Reformpaket der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und regelt die Kapitalanforderungen für Kredit- und Marktrisiken. In den insgesamt fünf Kreisen des Regierungsbezirks waren Ende 2011 vier Haushalte fiktiv ausgeglichen. Der Kreis Recklinghausen befand sich im Nothaushaltsrecht, war überschuldet und ist dies auch heute noch. Von den drei kreisfreien Städten des Regierungsbezirks konnte die Stadt Münster in 2011 und 2012 einen fiktiv ausgeglichenen Haushalt aufweisen. Gelsenkirchen erreichte im Dezember 2011 die Genehmigung des von der Stadt für 2011 vorgelegten Haushaltssicherungskonzeptes. Im Juni 2012 konnte für das laufende Jahr die Genehmigung erteilt werden. Bottrop gelang dies jedoch nicht, so dass sich die Stadt 2011 in der vorläufigen Haushaltsführung befand und zudem als überschuldet galt und auch weiterhin gilt. Im Kreis Recklinghausen waren 2011 von den zehn kreisangehörigen Kommunen alle ganzjährig im Nothaushaltsrecht, acht von diesen Kommunen waren bereits überschuldet. Münsterland hat weniger Probleme Die Haushaltssituation der kreisangehörigen Kommunen in den Münsterlandkreisen stellte sich demgegenüber im Ergebnis in 2011 nicht ganz so dramatisch dar. So konnten hier vier Kommunen sogar einen strukturell ausgeglichenen Haushalt aufweisen, 25 einen fiktiv ausgeglichenen und in 24 Fällen wurde die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage genehmigt. Bei vier Kommu- nen fand das von diesen jeweils aufgestellte Haushaltssicherungskonzept Zustimmung. Beunruhigend war allerdings der Umstand, dass insgesamt acht kreisangehörigen Kommunen in den Münsterlandkreisen, genauer im Kreis Steinfurt, die Genehmigung des von diesen vorgelegten Haushaltssicherungs konzepts versagt werden musste. Sieht man die Haushaltssituation im Münster land und diejenige in der Emscher-LippeRegion, wird eine sehr deutliche Zweiteilung des Regierungsbezirks Münster erkennbar. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation in der Emscher-Lippe-Region war es hier den Kommunen im Ergebnis kaum noch möglich, eigenverantwortlich ihre Geschicke zu gestalten und sich damit positive Zukunftsentwicklungen zu eröffnen. Erleichterungen für Kommunen Das Land hat auf die angespannte haushaltswirtschaftliche Lage der Kommunen reagiert und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der rechtlichen und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Kommunen beschlossen. Die Kommunen werden nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts über das Gemeindefinanzierungsgesetz herangezogen, auch werden sie wieder an der Grunderwerbssteuer beteiligt. Die Finanzausgleichsmasse wird in 2012 auf über 8,4 Milliarden Euro Wirtschaft und Finanzen Info Haushaltsstatus 2011 der Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Münster Haushaltsstatus 2011 der Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Münster strukturell ausgeglichener Haushalt fiktiv ausgeglichener Haushalt genehmigte Verringerung der allgemeinen Rücklage ohne Haushaltssicherungskonzept (HSK)Pflicht genehmigtes HSK HSK nicht genehmigt eingetretene oder drohende Überschuldung im Finanzplanungszeitraum Seiten 14 / 15 Info Stand der Kassenkredite am 31.12.2011 rund 517 500 400 300 Stärkungspakt Mit der Verabschiedung des Stärkungspaktgesetzes am 8. Dezember 2011 wird nun den Kommunen geholfen, bei denen die Not am größten ist. Das Land stellt dafür bis zum Jahr 2020 insgesamt 5,85 Milliarden Euro zur Verfügung. Sie sollen den Gemeinden zu Gute kommen, die bereits überschuldet sind oder bei denen – ausgehend von den Haushaltsplandaten 2010 – bis zum Jahre 2013 eine Überschuldung zu erwarten ist (Stufe 1) sowie den Gemeinden, denen die Überschuldung bis zum Jahr 2016 droht (Stufe 2). Re c kl in gh al tr op au s hw sc rk en O er -E W en k ic ar l M te er rn al te Kr ei steigen, die höchste Summe, die jemals vom Land an die Kommunen gezahlt wurde. Auch wurden einige rechtliche Rahmenbedingungen geändert. So wurde der nach § 76 Gemeindeordnung zulässige Konsolidierungszeitraum von vier (das laufende Haushaltsjahr plus drei Jahre) auf nun elf (das laufende Haushaltsjahr plus 10 Jahre) verlängert. Dies versetzt Kommunen in die Lage, auch langfristig angelegte, intelligente Haushaltssicherungskonzepte zu entwickeln, selbst wenn diese erst mittelfristig zu sichtbaren Spareffekten führen. rund 97 rund 81 H am n e Se ec la db st or k en n at t el D G H kl rund 173 rund 94 rund 74 s Re c ro p au s gh in nk se el G rund 155 rund 84 -R au xe l en n he irc tt 0 rund 26 ro p 1 00 rund 267 rund 189 rund 172 D rund 182 Ca st 200 Bo Millionen Euro 600 Alle nehmen teil Die Kommunen, die zur Stufe 1 gehören, sind verpflichtet am Stärkungspakt teilzunehmen. Zu diesen gehören auch sechs Kommunen des Regierungsbezirks, nämlich die Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Marl, OerErkenschwick und Waltrop. Diese Städte haben bereits in 2011 entsprechend finanzielle Unterstützungsleistungen des Landes erhalten. Dies wird auch in den Folgejahren der Fall sein, damit sie bis 2016 mit dieser Hilfe jeweils wieder einen ausgeglichenen Haushalt erreichen können. Spätestens bis 2020 soll dann ohne weitere Hilfe ein solcher Ausgleich hergestellt werden. Zu den Kommunen der 2. Stufe, die freiwillig am Stärkungspakt teilnehmen können, gehören im Regierungsbezirk die Städte Gelsenkirchen, Bottrop, Recklinghausen, Gladbeck, Herten und Haltern am See. Diese haben alle zum Stichtag 31.März 2012 den entsprechenden Antrag auf Teilnahme gestellt. Da diese zwischenzeitlich zugelassen wurden, ist nun der gesamte Emscher-Lippe-Raum eine Stärkungspaktregion. Sparen Damit werden diese Kommunen jeweils Sanie- Wirtschaft und Finanzen Seiten 16 / 17 Info Kreditverbindlichkeiten/Einwohner am 31.12.2011 Investitionskredite 5 000 € Kassenkredite 2 468 4 000 € 2 696 2 371 2 009 3 000 € 2 292 1 983 1 564 1 968 1 976 1 814 1 335 1 178 Die Bezirksregierung sieht sich in der Verantwortung, die Kommunen auf ihrem schwierigen Weg hin zu einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung zu begleiten und zu beraten – gerade auch in ihrer Eigenschaft als Bündelungs behörde. op al tr W au gh in kl Re c Bezirksregierung berät Viele Fragen, die mit einer besonders schwierigen Haushaltssituation einer Kommune verbunden sind, werden sich im Rahmen eines genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes oder Sanierungsplans lösen lassen. Es geht dabei etwa um die mögliche Teilnahme an Förderprogrammen, mögliche personalwirtschaftliche Maßnahmen oder Investitionsvorhaben, die sich für die Kommune langfristig als wirtschaftlich erfolgreich darstellen. Dies zu erreichen ist alle Anstrengungen wert. Kontakt Detlef Plätzer – Dezernat 31 Telefon 0251 411-1351 se n k ic ch w M ar l O er -E rk en s te n er Se e n te r H al G la am db ec k te n or s D D at te ln xe l st ro p -R au in kl Re c ei s Kr rungspläne zu erstellen haben, mit Hilfe derer sie den angestrebten strukturellen Haushaltsausgleich darstellen und auch erreichen sollen. Dies verlangt den betreffenden Kommunen ganz erhebliche Sparanstrengungen ab, die über diejenigen, die Gegenstand eines Haushaltssicherungskonzeptes sind, deutlich hinausgehen, da engere Zeitziele auf dem Weg zum Haushaltsausgleich gesetzt werden. Vertrauen gewinnen Der Stärkungspakt wird damit sowohl die Kommunen wie auch die Bezirksregierung intensiv beschäftigen. Auf die Bezirksregierungen kommen neue Aufgaben zu, die innerhalb sehr kurzer Zeiträume bewältigt werden müssen. Den Kommunen obliegt es, überzeugende und nachhaltige Konsolidierungskonzepte und Sanierungspläne zu entwickeln und diese auch politisch zu beschließen. Dies alles muss gelingen – nicht zuletzt um das Vertrauen von Banken in die Seriosität der Haushaltsbewirtschaftung der Kommunen dort wiederzugewinnen, wo es vielleicht schon verloren gegangen ist. Vorhandenes Vertrauen gilt es zu erhalten und zu stärken. 1 725 487 Ca gh irc nk se G el 992 604 au se n he n 0 1 760 1 450 1 183 H 41 212 962 Bo tt ro p 2 259 1 508 2 057 2 000 € 1 000 € 3 275 Vergabekammern Die Auftragswächter des Landes Vergabekammern sind im Jahr 1999 bundesweit als Nachprüfungs instanzen innerhalb von Verwaltungsbehörden eingerichtet worden. In Nordrhein-Westfalen ist jeweils eine Vergabekammer bei den fünf Bezirksregierungen eingerichtet. Andere Bundesländer haben die Vergabekammern zum Teil zentral einem Ministerium zugeordnet, während der Bund seine Vergabekammern beim Bundeskartellamt etabliert hat. Info Die Vergabekammer überprüft, vergleichbar mit einem Gericht, ob Vergabestellen richtig ausgeschrieben haben. Manchmal geht es um viele Millionen oder sogar Milliarden Euro. Aufgabe dieser Kammern ist jedoch nicht etwa die Vergabe öffentlicher Aufträge. Einkauf von Waren und Leistungen für Behörden werden durch zahlreiche Vergabestellen erledigt. Vergabekammern sind Kontroll instanzen, die, wie Gerichte, auf Antrag tätig werden. Sie sind in keine Hierarchie eingebunden und entscheiden als sogenannter Spruchkörper mit jeweils drei Mitgliedern unabhängig in der Sache. Der Nachprüfung unterliegen auch Vergabestellen, die nicht der Aufsicht der Bezirksregierungen unterstehen; unter anderen der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Landesbetrieb Straßen NRW. Wer ist antragsbefugt? Antragsbefugt ist in der Regel lediglich das Unternehmen, das sich beispielsweise an einer Ausschreibung beteiligt hatte und Fehler bei der Vergabe beanstandet. Interessenvertretungen wie Berufsverbände oder allgemein interessierte Bürger haben kein Recht, die Kammer in Anspruch zu nehmen. Die Beanstandungen in einem Vergabeverfahren können sehr vielfältig sein und ganz unterschiedliche Sachverhalte betreffen. Das Vergaberecht enthält lediglich die Rahmenbestimmungen für die Beschaffung. Rechtliche Grundlage sind hauptsächlich die Verdingungsordnungen für Leistungen und Bauleistungen. BGH bestätigt Urteil aus Münster In der Vergabekammer Münster wurde im Jahre 2011 ein Verfahren durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes beendet, in dem es um die Vergabe von Leistungen im Schienenperso- nennahverkehr ging. Die zuständige Vergabestelle wollte bestehende Verkehrsverträge um mehrere Jahre verlängern, ohne die Leistung zuvor auf dem Markt unter Berücksichtigung des Vergaberechts auszuschreiben. Daraufhin haben einige Unternehmen die Vergabekammer angerufen und um Überprüfung gebeten. Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster sah im Vorgehen der Behörde einen Verstoß gegen die rechtlichen Vorgaben. Ein entsprechender Beschluss wurde in letzter Instanz durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt. Die Direktvergabe an ein bestimmtes Unternehmen ohne Ausschreibung war nicht zulässig. Die beteiligte Vergabestelle ist aufgefordert worden, die Leistungen unter Beachtung der Verdingungsordnung auszuschreiben. Das Auftragsvolumen des Schienenpersonennahverkehrs betrug rund eine Milliarde Euro. Vertragsrisiko begrenzen In einem weiteren Verfahren vor der Vergabekammer Münster ging es um den Kauf von Streusalz für die Straßen in Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Witterungsbedingungen in vorhergehenden Winterzeiten, der Knappheit an Streugut, die teilweise zu massiven Protesten der Bürger führte, hatte eine Vergabestelle die Vorgaben für die Lieferung des Streusalzes sehr eng gefasst. Das Auftragsvolumen wurde nicht bestimmt. Die Unternehmen hätten jederzeit auf Abruf sehr hohe Mengen liefern müssen. Bei Lieferengpässen wären hohe Vertragsstrafen für die Firmen fällig gewesen. Einige Unternehmen haben deshalb vor der Vergabekammer die Verteilung der Vertragsrisiken beanstandet. Eine solche Aufbürdung von ungewöhnlichen, nicht Wirtschaft und Finanzen vorhersehbaren und unkalkulierbaren Wagnissen für die Betriebe hielten sie vergaberechtlich für nicht zulässig. Die Vergabekammer hat den Beschwerdeführern Recht gegeben. Der Kauf des Streusalzes hätte den Steuerzahler bis zu 45 Millionen Euro kosten können. Fairer Wettbewerb Diese Beispiele zeigen, dass Vergaberecht Teil des Wettbewerbsrechts ist. Deshalb sind die Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufgenommen worden. Die Vergabestellen sind somit verpflichtet, Grundsätze für einen fairen Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung der Unternehmer zu beachten. OLG ist zweite Instanz Viele Nachprüfungsverfahren erledigen sich bereits in erster Instanz durch einen Beschluss der Vergabekammer. In den meisten Fällen werden die Entscheidungen von den Unternehmen und den Vergabestellen akzeptiert. Im Jahr 2011 haben von den insgesamt 20 Nachprüfungsverfahren in Münster fünf Kläger die zweite Instanz angerufen. Die zweite Instanz ist für die nordrhein-westfälischen Kammern das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. In der Regel ist eine Nachprüfung spätestens mit einer Entscheidung des OLG Düsseldorf abgeschlossen. Bei einfacher Fallkonstellation werden beide Instanzen innerhalb von sechs Monaten durchlaufen. Nur dann, wenn das OLG Düsseldorf von einer Entscheidung eines anderen OLG im Vergaberecht abweichen will, muss es die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorlegen. Bei den oben genannten Verkehrsleistungen hatte das OLG Brandenburg im Jahre 2003 geurteilt, dass sogenannte Direktvergaben zulässig sind. Dem trat das OLG Düsseldorf entgegen und wurde letztlich vom Bundesgerichtshof bestätigt. Darüber hinaus wird in einigen Fällen auch der Europäische Gerichtshof angerufen. Das geschieht dann, wenn europäisches Recht auszulegen ist und das zuständige OLG rechtliche Hinweise braucht, um entscheiden zu können. Vergabekammern sind somit im Rahmen ihrer Tätigkeit in einen gerichtlichen Instanzenzug eingebunden, obwohl sie selbst Teil einer Behörde sind. Kontakt Ingeborg Diemon-Wies – Vergabekammer Telefon 0251 411-1691 Seiten 18 / 19 Der neue Regionalplan Münsterland Auf der Suche nach regionalem Konsens Im Rahmen der Erarbeitung eines neuen Regionalplans konnten im Jahr 2011 Träger öffentlicher Belange sowie erstmalig auch Privatpersonen Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Diese Anregungen und Bedenken auszuwerten, in einen neuen Planentwurf einzuarbeiten und dabei einen tragfähigen Konsens zu finden, ist nun die Aufgabe der Regionalplaner bei der Bezirksregierung Münster. Vom Regionalrat im Jahr 2010 beauftragt, gab die Bezirksregierung Münster den zur Erarbeitung freigegebenen ersten Regionalplanentwurf in die Diskussion. Neben den für die Regionalplanung relevanten Trägern öffentlicher Belange wie beispielweise Gemeinden und Kreisen, Kammern, Verbänden und sonstigen Behörden, konnten sich zwischen Januar und Juli 2011 erstmals auch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und andere Institutionen zu den Planunterlagen äußern. Große Bürgerbeteiligung Rund 170 von über 230 Verfahrensbeteiligten sowie über 5 100 Private äußerten vielfältige Anregungen und Bedenken zum Erstentwurf. Den mit Abstand größten Schwerpunkt bildeten dabei die Stellungnahmen aus der Land- und Forstwirtschaft zu den geplanten Darstellungen von Bereichen zum Schutz der Natur (BSN) und zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE). Viele Anregungen und Bedenken gingen aber auch zu den dargestellten Überschwemmungs- und Abgrabungsbereichen ein. Weitere Schwerpunkte bildeten die siedlungsräumlichen Darstellungen als Grundlage für die künftige Ausweisung von Wohnbau- und Gewerbegebieten. Die bisherigen Auswertungen zeigen die unterschiedlichen Standpunkte deutlich auf: Was den einen zu umfangreich dargestellt wurde, geht den anderen nicht weit genug. Die hohe Zahl der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung verdeutlicht aber auch die Sorge vieler, dass ihre Anliegen zu kurz kommen könnten. Nutzungskonflikte entschärfen Gegenwärtig werden alle eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und Meinungsausgleichsvorschläge formuliert, die dann die Basis für einen überarbeiteten Planentwurf bilden. Ziel ist es, möglichst viele Nutzungskonflikte zu entschärfen und eine möglichst umfassende Vereinbarung über die regionalplanerischen Vorgaben des künftigen Regionalplans zu erzielen. Der gesamte Planungsprozess soll bis Juni 2013 abgeschlossen werden, damit der Regionalrat dann über die verbliebenen Anregungen und Bedenken eine Abwägung treffen und den abschließend überarbeiteten Regionalplan aufstellen kann. Extraplan Energie Aufgrund der Ereignisse in Fukushima entschied der Regionalrat im Juli 2011, das Energiekapitel des Planentwurfs aus der laufenden Überarbeitung herauszunehmen und aufgrund der Bedeutung in einem eigenen Verfahren zu erarbeiten. Auch die Entwicklungen in der natiVom Entwurf zum Plan – der Verfahrensablauf zur Fortschreibung des Regio Info Vom Entwurf zum Plan – der Verfahrensablauf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland bis 09/2010 20/09/2010 01/2011 – 07/2011 VORBEREITUNG ERARBEITUNGSBESCHLUSS BETEILIGUNG Erarbeitung von Planentwurf und Umweltbericht durch den Regionalrat Münster § 19 (1) LPIG der öffentlichen Stellen und Behörden sowie der Öffentlichkeit § 19 (1) LPIG i.V.m. § 10 ROG Planen und Bauen onalen Energiepolitik machten ein Überdenken des bisherigen Planungsansatzes insbesondere bei den regenerativen Energien erforderlich. In einen neuen, eigenständigen Planentwurf sollen dann auch die Erkenntnisse aus den bisherigen Beteiligungen einfließen. Der Fortgang der Erarbeitung ist auch abhängig von den Vorgaben eines neuen Landesentwicklungsplans sowie von zwei Studien zur Ermittlung des künftigen Energiebedarfs und der Potenziale im Münsterland. Nach Vorlage des sachlichen Teilabschnitts „Energie“ wird der Regionalrat einen Erarbeitungsbeschluss fassen, damit voraussichtlich im Jahr 2013 auch hierzu eine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit möglich wird. Seiten 20 / 21 Info Derzeit wird der Regionalplan Münsterland fortgeschrieben. Er befindet sich im Entwurfsstadium und beschreibt, wie das Münsterland in zehn oder fünfzehn Jahren aussehen könnte. Die eingegangenen sehr unterschiedlichen Stellungnahmen werden zurzeit ausgewertet. In dem sich anschließenden Erörterungs- und weiteren Aufstellungsverfahren müssen oft gegensätzliche Interessen in Ausgleich gebracht werden: Wo können neue Wohnhäuser und Gewerbegebiete entstehen? Wo darf Sand und Kies abgebaut werden? Wo ist Raum für neue Windräder? Wie lässt sich das mit dem Natur- und Landschaftsschutz und den Anforderungen einer leistungsfähigen Landwirtschaft vereinbaren? Diese und viele weitere Fragen müssen geklärt werden. Voraussichtlich Ende 2012 wird die Bezirksregierung Vorschläge zum Meinungsaustausch unterbreiten und mit den Betroffenen erörtern. Anschließend wird der Planentwurf überarbeitet und schließlich dem Regionalrat Kontakt Dr. Michael Wolf – Dezernat 32 Telefon 0251 411-1795 zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden, bevor er der Landesplanungsbehörde angezeigt wird und dann voraussichtlich im Jahr 2014 in Kraft treten kann. Regionalplans Münsterland Derzeitiger Verfahrensstand voraussichtlich 12/2012 AUSWERTUNG ERÖRTERUNG AUSWERTUNG AUFSTELLUNGSBESCHLUSS ANZEIGE der eingegangenen Stellungnahmen, Erstellung von Vorschlägen zum Meinungsausgleich, Überarbeitung des Planentwurfs und des Umweltberichts der Vorschläge zum Meinungsausgleich mit den beteiligten öffentlichen Stellen und Behörden der Ergebnisse aus den Erörterungen, Überarbeitung des Planentwurfs und des Umweltberichts, Berichterstellung für den Regionalrat durch den Regionalrat mit Entscheidung über die nicht ausgeräumten Bedenken des aufgestellten Regionalplanentwurfs bei der Landesplanungsbehörde (Staatskanzlei) § 19 (4) LPIG § 19 (6) LPIG § 19 (3) LPIG voraussichtlich 06/2013 voraussichtlich 2014 INKRAFTTRETEN DES REGIONALPLANS Bodenordnung macht Bürgerradwegenetz möglich Radfahren wird sicherer Überall im Land sind sie aktiv: Bürger, die an Landstraßen wohnen und in Eigenregie sogenannte Bürgerradwege bauen. Auch entlang der Landstraßen L 506 und L 550 in den Bauernschaften zwischen den Gemeinden Altenberge, Billerbeck, Havixbeck und Laer entsteht ein Radwegenetz durch bürgerschaftliches Engagement und mit Hilfe der Flurbereinigungsbehörde. Das Dezernat für Ländliche Entwicklung und Bodenordnung hat erheblichen Anteil an der Realisierung der Radwegeprojekte. Die beiden Landstraßen L 506 und L 550 verlaufen direkt durch die vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Langenhorst-Temming und LaerHolthausen. Die benötigten Flächen konnten im Rahmen dieser Verfahren problemlos für den Bau der Radwege organisiert werden. Mit den durchweg aufgeschlossenen Eigentümern wurden erfolgreich Verhandlungen geführt. Alle Betroffenen waren bereit, ihre Flächen zur Verfügung zu stellen. Einige haben im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens auf die benötigten Flächen verzichtet und erhalten eine finanzielle Entschädigung. Viele noch wirtschaftende Landwirte erhalten an einer anderen Stelle Land des gleichen Wertes zurück. Einige Radwege sind bereits fertiggestellt, weitere sind im Bau oder werden gerade geplant. Gemeinsam werden sie in naher Zukunft die vier Gemeinden mit einem sicheren Radwegenetz verbinden. Das trägt vor allem dazu bei, den Schulweg für die Kinder in den Bauernschaften sicherer zu machen. Viele Eltern haben ihre Kinder aus Sorge um deren Sicherheit bisher mit dem Auto zur Bushaltestelle gefahren. Dies wird in Zukunft nicht mehr nötig sein. Kontakt Wolfgang Buskühl – Dezernat 33 Telefon 0251 411-5037 Planen und Bauen Seiten 22 / 23 Sekundäraue an der Steinfurter Aa bereichert die Region Flurbereinigung besorgt nötige Ausgleichsflächen Überall werden derzeit neue Radwege gebaut. Trotz aller Notwendigkeit stellen sie jedoch einen Eingriff in die Natur und die Landschaft dar und erfordern somit zwingend Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Für den neu gebauten Radweg zwischen Havixbeck und Laer-Holthausen erfolgte der notwendige Ausgleich durch die Schaffung einer sogenannten Sekundäraue für die Steinfurter Aa durch den Bauträger – Straßen NRW – in Absprache mit der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld. Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme die erforderlichen Fläche von 8 000 Quadratmetern verfügbar gemacht. Der von der neu geschaffenen Sekundäraue betroffene Landwirt erhält im Rahmen der Flurbereinigung Langenhorst-Temming an anderer Stelle adäquate Ersatzwirtschaftsflächen. Eine Sekundäraue ist – im Gegensatz zu einer Primäraue – eine künstlich geschaffene Gewässeraue, die jahreszeitlich und witterungsbedingt von wechselnden Wasserständen geprägt ist. Auen dienen als Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten, aber auch als Retentionsräume, die im Hochwasserfall viel Wasser aufnehmen können und anschließend wieder abgeben. Vorteil der Flurbereinigung ist, vorhandene Flächen an die Stellen tauschen zu können, an denen sie benötigt werden. Auf diese Art und Weise kann das Flurbereinigungsdezernat bei Arbeiten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie die erforderlichen Flächen bereit stellen. Das Dezernat für Ländliche Entwicklung und Bodenordnung hat für die reibungslose Kontakt Wolfgang Buskühl – Dezernat 33 Telefon 0251 411-5037 Strom über die Grenze Große Herausforderung für die Planer 4. November 2006, kurz nach 22 Uhr: In Millionen Haushalten in Europa gehen plötzlich die Lichter aus, nachdem für die Überführung eines in Papenburg gebauten Kreuzfahrtschiffes eine 380 kV-Höchstspannungsleitung vorübergehend abgeschaltet werden musste. Als Ursache des „Blackouts“ ermittelten Untersuchungen der Bundesnetzagentur und anderer Stellen primär fehlerhaftes Verhalten der Netzoperateure und mangelnde Abstimmungen der Betreiber. Info Die neue Höchstspannungsleitung soll die Umspannwerke in Wesel und Doetinchem (Provinz Gelderland) miteinander verbinden. Von dem Stromausfall sind vor allem Deutschland, Frankreich, Belgien, Italien, Österreich, Spanien und Marokko betroffen. Dies führt zu einer wichtigen Erkenntnis: Es fehlt – bei immer mehr dezentraler Stromerzeugung und zunehmendem Stromhandel in Europa – vor allem an grenzüberschreitenden Leitungen zur Verbindung der nationalen Elektrizitätsnetze. Um diesen Engpass im deutsch-niederländischen Bereich zu beseitigen, ist seit langem eine neue Höchstspannungsleitung zwischen dem deutschen Leitungsnetz der Firma Amprion (früher RWE) und dem niederländischen Leitungsnetz der Firma TenneT geplant. Sie soll die Umspannwerke in Wesel und Doetin chem (Provinz Gelderland) miteinander ver binden (siehe Grafik). Sowohl das deutsche „Energieleitungsausbaugesetz“ wie auch die niederländische „Dritte Strukturschema Energieversorgung“ stellen seit 2009 die energiepolitische Notwendigkeit dieser Leitung fest. Zwolle PROVINZ OVERIJSSEL Enschede PROVINZ GELDERLAND Arnheim Doetinchem Isselburg Münster REGIERUNGSBEZIRK MÜNSTER Kleve Wesel REGIERUNGSBEZIRK DÜSSELDORF Essen Auf dieser Grundlage konnten die beiden Netzbetreiber die Planungen vorantreiben, um den optimalen Trassenkorridor für das Projekt zu finden. Gemeinsamer Bewertungsrahmen Die grenzüberschreitende Komponente dieses Projekts war dabei eine echte Herausforderung für die Planer. Ein deutsches und ein niederländisches Planungsbüro entwickelten einen gemeinsamen Bewertungsrahmen, um eine grenzübergreifend einheitliche Beurteilungsgrundlage für die unterschiedlichen Schutzkategorien beidseits der Grenze zu erhalten. Eine Vielzahl von Trassenvarianten wurden in dieser sogenannten „BasisEffektenStudie“ ermittelt und in den Kategorien Landschaft, Lebensraum, Kulturgeschichte/Archäologie und Ökologie untersucht und bewertet. Aus insgesamt elf Varianten wurde in einem zweistufigen Bewertungsverfahren die vorläufig beste Alternative herausgefiltert. Die Vorzugs trasse als Grundlage für die Planungsverfahren in Deutschland und den Niederlanden war gefunden. Damit war auch der Übergabepunkt zwischen den beiden nationalen Elektrizitätsnetzen an der Staatsgrenze bei Isselburg fixiert. Planungsrecht verschieden Die Absicht, in den Verfahren auf deutscher und niederländischer Seite möglichst parallel vorzugehen, erwies sich als nicht leicht zu verwirklichen: In den Niederlanden erlangt das Projekt mit nur einem einzigen, zentral vom Wirtschaftsministerium geführten Verfahren Planen und Bauen Planungsrecht. Auf deutscher Seite sind – in der Zuständigkeit der jeweiligen regionalen Behörde – zwei Verfahren zu durchlaufen: Erst das Raumordnungsverfahren, mit dem ein optimaler Trassenkorridor erarbeitet wird; danach das Planfeststellungsverfahren, in dem über die Zulässigkeit, die technische Ausführung und den konkreten Trassenverlauf verbindlich entschieden wird. Beim Raumordnungsverfahren für den deutschen Streckenabschnitt Wesel – Bundesgrenze einigten sich die zuständigen Regionalplanungsbehörden (Bezirksregierung Düsseldorf, Bezirksregierung Münster, Regionalverband Ruhrgebiet) auf eine Federführung der Bezirksregierung Münster. Anfang 2010 startete die Beteiligung von rund 70 betroffenen Behörden und Stellen. Parallel wurde die Öffentlichkeit informiert und zur Mitwirkung eingeladen: Die Unterlagen wurden in Amtsblättern und Tageszeitungen vorgestellt und in Rathäusern ausgelegt – immer auf beiden Seiten der Grenze. Begleitend wurden alle Informationen ins Internet gestellt. Für die Organisatoren bei den Planungsbüros, den Netzbetreibern, im Wirtschaftsministerium Den Haag und bei der Bezirksregierung Münster war das ein logistischer Kraftakt. Etwa 1 500 Stellungnahmen, Hinweise, Anregungen und Bedenken gingen bei der Be Seiten 24 / 25 Info Als wichtigste Erkenntnisse aus diesem besonderen, weil grenzüberschreitend abzustimmenden Verfahren hält die Bezirksregierung fest: –Eine größtmögliche grenzüberschreitende Verfahrens parallelität bei höchst unterschiedlichen nationalen Regelungen setzt voraus, dass alle aktiv Involvierten – die jeweiligen Antragsteller, die Untersucher, die verfahrensführenden Behörden – mit allen anderen Beteiligten sehr offen und eng kommunizieren und einen gemeinsamen „Verfahrensfahrplan“ entwickeln. –Besonders wichtig ist es, die auf die Öffentlichkeit gerichteten Aktionen und Verfahrensschritte wie Pressearbeit, Veranstaltungen, Bekanntmachungen und Auslegungen untereinander zu kommunizieren und abzustimmen – im besten Falle auch mit gegenseitiger praktischer Unterstützung. –Vorhandene Spielräume sollten genutzt werden, um zirksregierung Münster ein. Alle wurden ausgewertet, abgewogen und in einem Erörterungstermin im Sommer 2011 diskutiert. Als Ergebnis und zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens erstellte die Bezirksregierung im August 2011 eine sogenannte „Raumordnerische Beurteilung“. In ihr wurde das Raumordnungsverfahren dokumentiert und abschließend festgestellt, dass sich die Vorzugstrasse – auch in Kenntnis der Eingaben – bei den in dieser Planungsstufe anzulegenden rechtlichen und fachlichen Vorgaben als bestgeeigneter Trassenkorridor erweist. Einige Modifizierungen wurden als vorteilhaft in den geplanten Trassenverlauf eingearbeitet. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wurde im Amtsblatt der Bezirksregierung veröffentlicht und ist damit rechtskräftig. Jetzt ist die Planfeststellung am Zug. eine größtmögliche Verfahrensparallelität zu erreichen und so auch ein möglichst einheitliches Verwaltungshandeln nach außen deutlich zu machen. Kontakt Dr. Norbert Sparding – Dezernat 32 Telefon 0251 411-1780 Michael Leißing – Dezernat 32 Telefon 0251 411-1804 Planen und Bauen Breitbandversorgung im ländlichen Raum 1,6 Millionen Euro für schnelles Internet Im Jahr 2011 hat die Bezirksregierung Münster für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Bezirk Fördergelder im Umfang von annähernd 1,6 Millionen Euro bewilligt. Damit wurde für rund 7 900 Haushalte und etwa 670 Gewerbetreibende die Möglichkeit geschaffen, einen leistungsfähigen Internetzugang nutzen zu können. Schnelle breitbandige Internetverbindungen sind für die Entwicklung des ländlichen Raums unverzichtbar. Das Land gibt seit 2008 nach der Richtlinie über die „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume" Zuschüsse, um eine zuverlässige, erschwingliche und hochwertige Breitbandinfrastruktur zu schaffen. Durch intensive Beratung der Kommunen gab es ein stetig wachsendes Interesse an diesem Förderprogramm. Das hatte zur Folge, dass die Bezirksregierung Münster im Jahr 2010 bereits in sechs Kommunen den Breitbandausbau mit insgesamt 620 059 Euro unterstützen konnte. Im Jahr 2011 setzte dann ein regelrechter „Run“ auf Fördermittel für die Breitbandversorgung ländlicher Räume ein. Um möglichst viele Förderanträge bedienen zu können, wurden daher Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung gestellt. Hierdurch war es möglich, den Breitbandausbau in neun weiteren Kommunen im Regierungsbezirk Münster mit 1 598 546 Euro zu fördern. Seit der ersten Förderung im Jahr 2009 wurde rund 13 050 Haushalten und etwa 870 Gewerbebetrieben der Zugang zu einer leistungs fähigen Breitbandinfrastruktur ermöglicht. Ziel ist, die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in ländlichen Gebieten zu ermöglichen, die bislang aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen oder technischer Restriktionen unterversorgt sind. Dadurch sollen insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Lebensqualität sowie die Bildungs- und Erwerbschancen der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden. Während im Jahr 2008 noch keine Kommune einen Förderantrag gestellt hatte, konnte die Bezirksregierung Münster im Jahr 2009 der Gemeinde Wettringen für zwei Anträge eine Förderung von insgesamt 181 750 Euro bewilligen. Info Gefördert wurden: 2009–Wettringen 2010 –Ahaus, Bocholt, Hopsten, Lotte, Nordkirchen, Sassenberg 2011 –Ahlen, Ahaus, Bocholt, Datteln, Dorsten, Ochtrup, Recke, Rheine, Warendorf Kontakt Frank Nießen – Dezernat 33 Telefon 0251 411-5097 Jörg Pieper – Dezernat 33 Telefon 0251 411-5262 Seiten 26 / 27 Ringen um den regionalen Konsens Gründung von Sekundar- und Gesamtschulen Der Rückgang der Schülerzahlen und das veränderte Wahlverhalten der Erziehungsberechtigten in Bezug auf die weiterführenden Schulformen zwingen auch die Kommunen im Regierungsbezirk Münster zum Überdenken der örtlichen Schulstrukturen. Nach den Prognosen des Landes NordrheinWestfalen ist in den Grundschulen bis 2019 mit einem Schülerrückgang von 14 Prozent und in den weiterführenden Schulen (Jahrgänge 5 bis 10) von 18 Prozent auszugehen. Info Im Regierungsbezirk sind zum neuen Schuljahr sieben Sekundarschulen (Münster, Gelsenkirchen, Nottuln (privat), Herten, Ahlen, Drensteinfurt und Sassenberg) sowie fünf Gesamtschulen (Münster, Ennigerloh/Beckum, Daneben ist ein verändertes Schulwahlverhalten beim Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I zu verzeichnen. Die Hauptschule verliert seit Jahren Schüler. Während sie im Jahr 2000 noch landesweit eine Übergangsquote von 18,9 Prozent verzeichnen konnte, lag sie 2010 bei nur noch 12,3 Prozent. Auch der Wegfall der verbindlichen Schulformempfehlung unterstützt diesen Trend. Deshalb sind besonders viele Hauptschulstandorte gefährdet. Warendorf, Greven, Ibbenbüren) an den Start gegangen. Für das Schuljahr 2013/14 sind weitere Schulneugründungen absehbar. Von besonderer Bedeutung ist außerdem der seit Jahren bestehende Bedarf an Gesamtschulplätzen im Regierungsbezirk Münster. Im Sommer 2011 hat der Landtag das 6. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen. Kommunen haben nun die Möglichkeit, Sekundarschulen zu errichten, die eine gemeinsame Beschulung von Hauptschülern, Realschülern und Gymnasiasten vorsieht. Damit kann ein Schulangebot vor Ort erhalten bleiben. Vor diesem Hintergrund haben zahlreiche Schulträger mit der Umgestaltung ihres ört lichen Schulangebotes begonnen und für das jetzt begonnene Schuljahr Sekundar- und Gesamtschulen gegründet (siehe Info). Im Gegenzug wurden bestehende Haupt- und Real schulen „auslaufend“ aufgelöst. Das heißt: beginnend mit dem neuen Schuljahr werden keine neuen Schüler im Jahrgang 5 aufgenommen. Des Weiteren sollen sich die Schulträger nach dem Willen des Gesetzgebers in der Schulentwicklungsplanung stärker abstimmen. Die Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde berät die Schulträger in der Schulentwicklungsplanung und spricht Empfehlungen aus. Macht ein Nachbarschulträger durch geplante schulorganisatorische Maßnahmen eine Verletzung eigener Rechte geltend, kann ein Moderationsverfahren bei der Bezirksregierung beantragt werden. Ziel der geänderten Regelungen ist es, dass schulorganisatorische Veränderungen möglichst im Konsens mit den Nachbargemeinden erfolgen sollen. Bereits in der Vergangenheit hat es bei der Errichtung von Schulen, die auf Bedenken bei den Nachbarschulträgern gestoßen sind, ein Moderationsverfahren in der Bezirksregierung gegeben. Beispiele hierfür sind die Verbundschule Legden/Rosendahl oder die Gemeinschaftsschulen Ascheberg und Billerbeck. Aufgrund dieser Praxis ist der Vorschlag des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes entstanden, ein derartiges Verfahren bei interkommunalen Interessensgegensätzen als Regelform einzurichten. Die Genehmigung für die Sekundarschule in Gelsenkirchen erhält Dr. Manfred Beck (li.) durch Prof. Dr. Reinhard Klenke. Bildung und Kultur Seiten 28 / 29 Start für eine neue Münsteraner Schule: Dr. Andrea Hanke, Wolfgang Weber, Markus Lewe, Prof. Dr. Reinhard Klenke, Klaus Ehling (v.l.). Bei rückläufigen Schülerzahlen und traditionellen Schülerströmen zwischen den Kommunen haben Schulerrichtungen zunehmend Auswirkungen auf die Nachbarschulträger. Die Bezirksregierung organisiert regelmäßig in einem frühen Stadium der Planungen gemeinsame Beratungen mit allen betroffenen Schulträgern, um nach Lösungen zu suchen, die möglichst von allen mitgetragen werden. Bei diesen Beratungen hat die Bezirksregierung die Rolle des Moderators und kann aufgrund der schulfachlichen und schulrechtlichen Einschätzungen den Prozess steuern. So kann zum Beispiel die Begrenzung der Größe der geplanten Schule die Auswirkungen auf die Nachbarschulen mildern. Wegen der vielen kleinen Kommunen im Münsterland bieten sich zudem interkommunale Kooperationen bis hin zu gemeinsamen Schulträgerschaften an, um ein lokales Schulangebot zu sichern. Nach dem Schulgesetz sind der Schulzweckverband oder die öffentlich-rechtliche Vereinbarung als mögliche Organisationsformen vorgesehen. Während beim Schulzweckverband eine gemeinsame Schulträgerstruktur gebildet wird und so die beteiligten Kommunen „auf Augenhöhe“ kooperieren, nimmt bei der öffentlich- Info In Sekundarschulen und Gesamtschulen werden Schüler/innen mit Haupt-, Realschul- und Gymnasialempfehlung im Ganztag unterrichtet. Die Sekundarschule umfasst die Jahrgänge 5 bis 10. In den Jahrgängen 5 und 6 werden alle Kinder gemeinsam unterrichtet, ab Jahrgang 7 können, je nach Modell, die Schüler/innen weiterhin gemeinsam, in einzelnen Fächern, nach Leistungen getrennt oder nach Bildungsgängen unterrichtet werden. Durch Kooperationen mit gymnasialen Oberstufen wird der Weg zum Abitur ohne Brüche sichergestellt. Die Gesamtschule umfasst die Jahrgänge 5 bis 13 und verfügt über eine eigene Oberstufe. Ab dem Jahrgang 7 wird nach Leistungen getrennt unterrichtet. rechtlichen Vereinbarung eine Kommune die Schulträgerschaft für einen oder mehrere Kommunen in eigener Zuständigkeit wahr. Welches Modell gewählt wird, hängt von den örtlichen Rahmenbedingungen ab. Die Praxis zeigt, dass die Bezirksregierung für derartige Lösungsansätze aktiv werben muss. Kontakt Martin Risse – Dezernat 48 Telefon 0251 411-4109 Bilingualität – eine jahrzehnte lange Erfolgsgeschichte Klasse 9a, an einem Gymnasium mit bilingualem Zweig, dritte Stunde, Geschichte: „The French Revolution was caused by a mixture of longterm causes and short-term causes“, erklärt Natascha selbstbewusst auf Englisch. Stefan ergänzt ebenso flüssig: „One factor was that there was discontent with the nobility's and clergy's privileges.“ Die Mitschüler murmeln bestätigend: „That's right.“ Münster schon fast die Regel: Insgesamt 27 Gymnasien mit billingualem Zweig – und es werden stetig mehr. Natascha, Stefan und ihre Freunde nehmen am bilingualen Zweig ihres Gymnasiums teil. Sie hatten in den Jahrgängen 5 und 6 zunächst mehr Englischstunden als ihre Freunde im herkömmlichen Zweig. Ab der siebten Klasse erhalten sie Unterricht in Erdkunde, Politik, Biologie oder – wie in diesem Fall – Geschichte in englischer Sprache. „It's great fun, and we can speak English fluently. It's also important for my later life,“ erläutert Philipp. Die Schülerinnen und Schüler wissen: Sehr gute Fremdsprachenkenntnisse werden zukünftig mehr und mehr an Bedeutung gewinnen und eine wichtige Qualifikation auf dem europäischen Arbeitsmarkt darstellen. Die Zahl von Schulen mit bilingualen Unterrichtsangeboten im Regierungsbezirk Münster wächst erfreulicherweise stetig (siehe Grafik). Wie standardorientierte, zentrale Prüfungen sowie wissenschaftliche Studien belegen, erweist sich bilingualer Unterricht durch hohe Qualität als lernförderliches Erfolgsrezept. So haben die Ergebnisse zentraler Prüfungen wie beispielsweise der Lernstandserhebung im Fach Englisch in Klasse 8 gezeigt, dass besonders bilinguale Klassen hier exzellent abschneiden. Schon die 2006 veröffentlichte Studie „Deutsch-Englisch-SchülerleistungenInternational“ (DESI) hat ergeben, dass bilingualer Unterricht ein Erfolgsmodell für die Förderung sprachlicher Kompetenzen ist. Auch die deutlich gestiegene Nachfrage von Eltern nach bilingualen Unterrichtsangeboten – wie beispielsweise nach dem Exzellenzlabel CertiLingua für interkulturell und sprachlich begabte Schülerinnen und Schüler zeigt, dass das allgemeine Bewusstsein für die Bedeutung einer guten Beherrschung des Englischen in einer globalisierten Welt sowie in Studium und Beruf deutlich angestiegen ist. Info Öffentliche Gymnasien mit bilingualen Zügen (Deutsch-Englisch) im Regierungsbezirk Münster Anzahl Info Im Regierungsbezirk 6 6 5 5 4 3 2 3 2 1 0 3 1 1985–1989 1990–1994 1995–1999 2000–2004 2005–2009 2009–2012 Bildung und Kultur Info Gymnasien mit bilingualen Zügen im Regierungsbezirk Münster –Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium Deutsch-Englisch –Grillo-Gymnasium Deutsch-Englisch –Leibniz-Gymnasium Deutsch-Englisch –Ricarda-Huch-Gymnasium Deutsch-Englisch –Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Deutsch-Englisch –Immanuel-Kant-Gymnasium Deutsch-Englisch –Pascal-Gymnasium Deutsch-Französisch – Gymnasium Paulinum Deutsch-Englisch –Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Deutsch-Englisch – Gymnasium Wolbeck Deutsch-Englisch –Marienschule Deutsch-Englisch – Mariengymnasium, Bocholt Deutsch-Englisch – Gymnasium Georgianum, Vreden Deutsch-Englisch Kreis Coesfeld – St. Antonius-Gymnasium, Lüdinghausen Deutsch-Englisch Kreis Recklinghausen – Gymnasium Petrinum, Dorsten Deutsch-Englisch – Riesener-Gymnasium, Gladbeck Deutsch-Englisch – Joseph-König-Gymnasium, Haltern am See Deutsch-Englisch – Albert-Schweitzer/Geschwister-Scholl-Gymnasium, Marl Deutsch-Englisch – Hittorf-Gymnasium, Recklinghausen Deutsch-Englisch – Gymnasium Augustinianum, Greven Deutsch-Englisch – Goethe-Gymnasium, Ibbenbüren Deutsch-Englisch – Kopernikus-Gymnasium, Rheine Deutsch-Englisch – Graf-Adolf-Gymnasium, Tecklenburg Deutsch-Englisch – Kardinal-von-Galen-Gymnasium, Mettingen Deutsch-Englisch – Städtisches Gymnasium, Ahlen Deutsch-Englisch – Mariengymnasium, Warendorf Deutsch-Englisch – Gymnasium Johanneum, Ostbevern Deutsch-Englisch Gelsenkirchen Münster Kreis Borken Kreis Steinfurt Kreis Warendorf In der Bundesrepublik Deutschland gibt es über 600 Schulen aller Schulformen mit einem bilingualen Unterrichtsangebot. Vorrangig in Englisch, aber auch in Französisch und vereinzelt in anderen modernen Fremdsprachen – mit weiter steigender Tendenz. Nordrhein-Westfalen hat dabei mit derzeit 230 bilingualen Schulen den größten Anteil. Viele Gymnasien im Regierungsbezirk Münster bieten bilinguale Unterrichtsangebote an. Die Zahl solcher Gymnasien hat sich seit den ersten bilingualen Gründungen im Regierungsbezirk Münster Ende der 1980er Jahre deutlich erhöht. Das Hittorf-Gymnasium in Recklinghausen, das Joseph-König-Gymnasium in Haltern am See und die Marienschule in Münster haben bereits das zwanzigjährige Bestehen ihrer bilingualen Zweige gefeiert. Mittlerweile findet man im Regierungsbezirk fast dreißig öffentliche und private Gymnasien mit bilingualen Bildungsgängen in Städten wie Ahlen, Bocholt, Dorsten, Gelsenkirchen, Gladbeck, Greven, Ibbenbüren, Lüdinghausen, Marl, Münster und Vreden. Auch zehn Realschulen im Regierungsbezirk Münster haben sich schon seit längerem auf den „bilingualen Weg“ begeben. Bilingualer Zweig in der Sekundarstufe I In der 5. und 6. Klasse wird der reguläre Fremdsprachenunterricht um bis zu zwei Wochenstunden erhöht. Seiten 30 / 31 Bilinguale Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des HittorfGymnasiums in Recklinghausen freuen sich auf ihr Auslandspraktikum in Wymondham, England. Foto: Thomas Nowaczyk, Medienhaus Bauer, erschienen in der Recklinghäuser Zeitung Ab der siebten Klasse beginnt dann der bilin guale Fachunterricht, das heißt, ein Sachfach wird jetzt in der Fremdsprache unterrichtet, beispielsweise Erdkunde. In Klasse 8 wird zusätzlich ein weiteres Fach bilingual unterrichtet. Dieses wird im ersten Unterrichtsjahr jeweils bilingual dreistündig statt zweistündig unterrichtet. Sogar die Einführung eines dritten bilingualen Sachfachs ist möglich. Etliche Gymnasien bieten darüber hinaus einen wählbaren bilingualen Kurs in der Jahrgangsstufe 8 oder 9 an oder integrieren kürzere bilinguale Unterrichtssequenzen in den Fachunterricht. Mit den Neugründungen bilingualer Zweige an Gymnasien in Gelsenkirchen, Münster, Tecklenburg und Warendorf ab dem Schuljahr 2012/13 setzt sich der positive Trend dieses individuellen Förderangebots für sprachlich begabte Schülerinnen und Schüler weiter fort. Kontakt Dr. Ulrich Hillebrand – Dezernat 43 Telefon 0251 411-4154 Dr. Stefanie Schneider – Dezernat 43 Telefon 0251 411-4226 Bildung und Kultur Seiten 32 / 33 Tagung der Bibliotheksfachstellen Informieren – Diskutieren – Kommunizieren Die jährliche bundesweite Konferenz der Bibliotheksfachstellen in Deutschland fand im September 2011 in Münster statt. In nahezu allen Bundesländern gibt es Fachstellen für Öffentliche Bibliotheken, die fördernd und beratend zur Weiterentwicklung der Bibliotheken tätig sind. In Nordrhein-Westfalen sind diese Stellen bei der Schulabteilung der Bezirksregierungen organisiert. Diskutieren über ein Erfolgskonzept Bundesweiter Vorreiter: Der Lernort Bibliothek Unter dem Titel „Informieren – Diskutieren – Kommunizieren: die Zukunftsperspektiven für den Lernort Bibliothek“ wurden Angebote Öffentlicher Bibliotheken zum außerschulischen Lernen vorgestellt. Dabei nahm das Landesprojekt „Lernort Bibliothek“ in Nordrhein-Westfalen einen Schwerpunkt ein. In acht Projektbibliotheken wird an der Entwicklung und Umsetzung digitaler Services und Angebote gearbeitet. Wenn mehr neue Medien und elektronische Dienste in die Angebote Öffentlicher Bibliotheken eingebunden werden, so kommt dies den Lern- und Informationsbedürfnissen vieler Menschen entgegen. Mit dem Pilotprojekt nimmt Nordrhein-Westfalen bundesweit eine Vorreiterrolle ein. und den Auswirkungen, beispielsweise auf die Organisation der Bibliothek. Zu den acht Projektbibliotheken gehört auch die Stadtbücherei Münster. Die Tagungsteilnehmer hatten die Möglichkeit, die Umsetzung des Projektes vor Ort kennenzulernen. Die Mitarbeiter der Stadtbücherei Münster stellten ihr Konzept vor und berichteten von ihren Erfahrungen Weitere interessante Beispiele waren der interkulturelle Lernort mit digitalen Medien aus der Stadtbibliothek Frankfurt oder das Lern- und Informationszentrum LIZ der Bücherhallen Hamburg. Anregungen aus dem benachbarten Ausland gab es aus dem DOK Library Concept Center in Delft. Am letzten Konferenztag ging es um die gegenseitige Information der Bibliotheksfachstellen über die Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern. Die nächste Bibliotheksfachkonferenz findet in Apenrade/Dänemark statt, wo es auch für die deutschsprachige Minderheit entsprechende Bibliotheken und eine Bibliotheksfachstelle gibt. Kontakt Karola Hüttenrauch – Dezernat 48 Telefon 0251 411-4008 Niklas Plätzer ist der Philosoph des Jahres Thema der Winterakademie: „Moralische Dilemmata“ Ob der römische Philosoph Seneca, der Aufklärer Immanuel Kant, der mittelalterliche Theologe Hugo von St. Viktor oder die Schriftstellerin Ingeborg Bachmann aus dem 20. Jahrhundert – die jungen Philosophen hatten die Wahl. Die besten Schülerinnen und Schüler Deutschlands traten bei der Philosophischen Winterakademie in Münster, dem Bundesund Landeswettbewerb Philosophischer Essay, gegeneinander an. Strahlende Gesichter: Marie-Luise Goldmann, Katharina Eisenhut, Kevin Gerlach, Niklas Plätzer, Pawel Chmielniak (v.l.) Zum zweiten Mal in Folge überzeugte im Februar 2012 Niklas Plätzer vom Gymnasium Münster-Wolbeck mit seinem englischsprachigen Essay zum Thema: „Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar“ (Ingeborg Bachmann). Sein Essay hob sich sowohl durch eine überzeugende philosophische als auch durch eine sprachlich hohe Qualität hervor. Den zweiten Platz erreichte Marie-Luise Goldmann vom Gymnasium Leopoldinum in Detmold. Sie wählte das Zitat von Hugo von St. Viktor: „Von zartem Gemüt ist, wer seine Heimat süß findet, stark dagegen jener, dem jeder Boden Heimat ist, doch nur der ist vollkommen, dem die ganze Welt ein fremdes Land ist.“ Die beiden Bestplatzierten sicherten sich damit eine Fahrkarte nach Oslo zur Internationalen PhilosophieOlympiade (IPO) im Mai. Bereits letztes Jahr gewann Plätzer den Bundeswettbewerb Philosophie und erhielt im internationalen Vergleich den Bronze-Titel. Die Philosophische Winterakademie ermöglichte den 26 Teilnehmern, sich auf hohem Niveau gemeinsam mit 24 Lehrern und Universitätsdozenten über philosophische Themen auszutauschen. Alle Schüler erhielten eine Urkunde für die Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb vom Direktor der katholisch-sozialen Akademie Franz-Hitze-Haus. Aus 548 Einsendungen für den Bundes- und Landeswettbewerb wurden die Finalisten für die Akademie ausgewählt. Geleitet und betreut wird der Wettbewerb, der dieses Jahr zum zwölften Mal im Franz-HitzeHaus in Münster stattfand, von dem Landesbeauftragten für NRW und Mitbegründer der IPO, Dr. Gerd Gerhardt. Dieses Jahr hieß das Oberthema der viertägigen Winterakademie „Moralische Dilemmata“. Am zweiten Tag der Akademie mussten sich Bildung und Kultur Info Bei der Bewerbung für den Bundes- und Landeswettbewerb Philosophischer Essay sind die Lehrkräfte des Faches Philosophie gefragt. Sie werden gebeten, philosophisch interessierte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II auf den Wettbewerb aufmerksam zu machen und besonders gute Essays einzureichen. Die Themen für die Bewerbung werden jedes Jahr im November auf der Internetseite des Schulministeriums veröffentlicht. Beispiele erfolgreicher Essays und weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter: www.schulministerium.nrw.de die Teilnehmer innerhalb von vier Stunden für eines von vier vorgegebenen Themen entscheiden und dazu einen Essay in englischer oder französischer Sprache verfassen. Den Juroren, fachkundigen Philosophiedozenten, kam es auf ganz bestimmte Aspekte an: Relevanz und philosophisches Verständnis des Themas, argumentative Überzeugungskraft, Textzusammenhang und Originalität. Nachricht in der Zeitschrift „Information Philosophie“ 1994 auf den internationalen Wettbewerb aufmerksam. Da fügte es sich gut, dass er bereits ein Jahr zuvor mit seinen Schülern des Philosophiekurses das Essayschreiben geübt hatte. Begeistert von dem Projekt kontaktierte Gerhardt direkt den Veranstalter in Bulgarien, um den Wettbewerb auch in Deutschland publik zu machen. Mit Erfolg: 1996 erklärte die UNESCO die Philosophie-Olympiade für förderungswürdig und vier Jahre später fand die erste Philosophische Winterakademie in Deutschland im Franz-Hitze-Haus in Münster statt. Der Philosophie- und Deutschlehrer engagiert sich seitdem aktiv für den Wettbewerb und noch immer liegt ihm der „Wettbewerb Philoso phischer Essay“ sehr am Herzen. Er will sich auch in Zukunft für den Erhalt des Wettbewerbs einsetzen, indem er diesen bekannter machen und weitere Sponsoren finden möchte, die das Projekt finanziell unterstützen. Info Veranstaltet und finanziell unterstützt wird der alljährliche Wettbewerb von der Bezirksregierung Münster, der Westfälischen-WilhelmsUniversität Münster, der Akademie Franz-HitzeHaus und der Josef-Pieper-Stiftung. – Zur Person: Dr. Gerd Gerhardt (61 Jahre) – 1971–1980: Studium der Philosophie, Sprach-, Literatur- und Theaterwissenschaft an den Univer sitäten München und Konstanz – Fachleiter für Philosophie und Deutsch und Lehrer am Goethe-Gymnasium Ibbenbüren Der Englisch-Fachdezernent der Bezirksregierung Münster, Dr. Ulrich Hillebrand, ist überzeugt von dem Philosophiewettbewerb: „Das Besondere an diesem Wettbewerb ist neben der Erarbeitung anspruchsvoller, philosophischer Themen die Bilingualität. Die Schüler können auf hohem Niveau ihre Sprachfähigkeit im Englischen unter Beweis stellen und ihre Sprachkompetenz weiter ausbauen“. Niklas Plätzer gewann bei der anschließenden Internationalen Philosophie-Olympiade 2012 in Oslo Bronze. Er setzte sich mit seinem Essay gegen 80 Teilnehmer aus 38 Ländern durch. Dr. Gerd Gerhardt, Lehrer aus Ibbenbüren und Mitbegründer der Internationalen Philosophischen Akademie, wurde durch eine kurze – seit 2001 Landesbeauftragter des Wettbewerbs Philosophischer Essay für NRW – Mitbegründer und Komiteemitglied der Internationalen-Philosophie-Olympiade Kontakt Dr. Gerd Gerhardt – Leiter der Philosophischen Winterakademie Telefon05451 84486 [email protected] Seiten 34 / 35 60 Jahre Schülerwettbewerb „Begegnung mit Osteuropa“ Stolze Bilanz: 3,1 Millionen Teilnehmer in 60 Jahren Mit dem Jahresmotto „Europa steht Kopf“ startet der Schülerwettbewerb der Landesregierung NRW „Begegnung mit Osteuropa“ in das neue Schuljahr und feiert zugleich sein 60-jähriges Jubiläum. Der grenzüberschreitende Wettbewerb ist ein wichtiger Baustein für politisches Lernen in der Schule. Er nimmt Schülerinnen und Schüler aller Altersklassen mit auf eine Entdeckungsreise zu unseren Nachbarn in Mittel- und Osteuropa. Info Der Schülerwettbewerb trägt zur Integration der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Deutschland sowie zur Verständigung mit den östlichen Nachbarn bei. In 60 Jahren gab es 3,1 Millionen Teilnehmer. Dabei vermittelt er jungen Menschen den neuen europäischen Geist. Der Wettbewerb lädt ein, vielfältige reale und fiktive Wege in den Bereichen Kunst, Musik, Literatur, Erdkunde, Geschichte und Politische Bildung einzuschlagen und neue phantasievolle Wege der Freundschaft zu den Menschen in der Mitte Europas zu gestalten. Einsendeschluss für die Arbeiten ist der 31. Januar 2013. Wie der Schülerwettbewerb entstanden ist, erzählt die pensionierte Pädagogin und Zeitzeugin Barbara Schoch aus Hagen: „Man schrieb das Jahr 1953. Die Mitglieder der DJO Jugendgruppe Kant in Kamen hatten anlässlich einer Gesprächsrunde bei ihren Mitschülern im Gymnasium ein erhebliches Wissensdefizit beim Thema „Ostdeutschland“ festgestellt. Sie entwickelten mit ihrem Gruppenleiter, Hans Linke, die Projektidee eines Schülerwettbewerbs, zunächst in Form von Aufsätzen. Im Laufe der Jahre kamen dann später „Bildnerische Arbeiten“ und Preisausschreiben dazu. Mit Unterstützung der Lehrer und Zustimmung der unteren Schulaufsichtsbehörde wurde diese Projektidee 1954 verwirklicht. 450 Schüler aus vier Kamener Schulen beteiligten sich. Die Idee verbreitete sich fast explosionsartig. 1963 zählten die Jugendlichen 516 Schulen mit 38 000 Teilnehmern. Den Höhepunkt erreichte der Wettbewerb 1981/82 mit 140 000 Einsendungen. Eine andere bedeutungsvolle Weiterentwicklung erfolgte 1995 durch die Einbeziehung osteuropäischer Partnerschu- len. Alle anfallenden Arbeiten wie Versand der Ausschreibung, Registrierung, Bewertung, Preisvergabe und vieles mehr, wurden zunächst von der Gruppe, von engagierten Lehrern und ehrenamtlichen Helfern bewältigt – eine wahre Herkulesaufgabe. 1962 wurden die Preise für die Sieger erstmalig vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zur Verfügung gestellt. Der damalige Arbeits- und Sozialminister Konrad Grundmann übernahm die Preisverleihung. Er bewirkte ein Jahr später die institutionelle Förderung durch das MAGS und veranlasste, dass die Ausschreibung an alle Schulen in NRW verschickt wurde. 1965 wurde das Land NRW Träger des Wettbewerbs und übernahm damit die Federführung. Bezirksregierung als Organisator Die Verantwortung für die Organisation und die finanzielle Ausstattung lag beim MAGS, die inhaltliche Gestaltung der Ausschreibung beim Kultusministerium. 1966 wurde im Durchgangslager Unna-Massen im „Haus für Alle“ die „Arbeitsstelle Schülerwettbewerb“ eingerichtet als zentrale Anlaufstelle mit einer hauptamtlich arbeitenden Halbtagskraft. Die Zeit der ehrenamtlichen Organisation des Wettbewerbs ging damit zu Ende. Mit der Schließung des Durchgangslagers in Massen 1999 musste auch die Arbeitsstelle Schülerwettbewerb aufgelöst werden. Die gesamte Organisation liegt seitdem in den Händen der Bezirksregierung Münster. In den 60 Jahren seines Bestehens haben sich nicht nur die finanzielle Ausstattung, Bildung und Kultur Seiten 36 / 37 Auch nach 60 Jahren kein bißchen verstaubt: Das Titelbild der aktuellen Wettbewerbsbroschüre. die Verantwortlichkeiten und die Organisationsstrukturen verändert. Bedingt durch die politische Entwicklung in Deutschland – Teilung Deutschlands, Eiserner Vorhang, Ostverträge, Wiedervereinigung, Öffnung nach Osteuropa – wurden bei der Aufgabenstellung und Themengestaltung ständig neue Schwerpunkte gesetzt. Das spiegelt sich auch in der viermaligen Namensänderung wieder: „Ostdeutscher Schülerwettbewerb“, „Mittel- und Ostdeutscher Schülerwettbewerb“, „Die Deutschen und ihre östlichen Nachbarn“, „Wir Deutschen und unsere östlichen Nachbarn“, „Begegnung mit Osteuropa“. Die Ausschreibungsbroschüre wurde ebenfalls neu gestaltet. Durch ihre professionelle moderne Aufmachung spricht sie die Schüler in besonderer Weise an. Moderne Wettbewerbsbroschüre Nicht nur die Inhalte sondern auch die Art der Aufgabenstellung, die Auswahl der Fachbereiche und die Form der Erarbeitung und Präsentation erfuhren eine Veränderung und zwar einmal durch die Anbindung an die allgemein verbindlichen Richtlinien der einzelnen Fächer in den jeweiligen Schulformen und zum anderen durch die Einführung des „Methodisch Didaktischen Rahmenkonzepts“ im Jahre 1986. Seither galten neue Grundsätze für die Bearbeitung der Themen: Das forschend entdeckende Lernen und die selbstständige Projektarbeit. Auf diese Weise kann dieser Wettbewerb auch in der Zukunft eine wichtige Rolle für die Begegnung der Menschen spielen – in NRW und in Europa.“ Auch wenn sich Arbeitsformen, inhaltliche Schwerpunkte und die äußere Form im Laufe der Jahre verändert haben, die Zielsetzung blieb erhalten: Der Wettbewerb will einen Beitrag leisten zur Integration der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik sowie zum Frieden, zur Verständigung und Versöhnung mit unseren Nachbarn im östlichen Europa. Kontakt Sonja Wissing – Dezernat 28 Telefon 0251 411-3340 Die erste Eintragung im Stiftungsbuch nahmen Ulrich Angenendt (Mitte) und Martin Huesmann (rechts) von der Stiftung „muTiger“ im Beisein von Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller vor. 500. Stiftung im Regierungsbezirk anerkannt Stiftungsbuch eingeführt Mit der Anerkennung der muTiger-Stiftung feierte die Bezirksregierung Münster am 28. Juli 2011 ein kleines Jubiläum. Anlässlich dieser 500. Stiftungsgründung hat die Stiftungsbehörde für ihren Regierungsbezirk ein Stiftungsbuch eingeführt. „Das Stiftungsbuch soll öffentlich bewusst machen, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich zum Wohle des Gemeinwesens einsetzen“, sagte Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller anlässlich der Jubiläumsfeier. Die 500. Stiftung „muTiger“ ist eine gemeinsame Gründung des Verkehrsverbundes RheinRuhr und des Security-Unternehmens Kötter. Die Organisation möchte ein möglichst breites gesellschaftliches Bündnis für Zivilcourage schmieden und Bürger dazu anspornen, Mut zu zeigen, ohne sich und andere in Gefahr zu bringen. Kontakt Martin Kemmerling – Dezernat 21 Telefon 0251 411-1149 Alexa Große-Heidermann – Dezernat 21 Telefon 0251 411-1305 Gesundheit und Soziales Seiten 38 / 39 Integration ist Ziel der Landesregierung Mehr Migranten und Migrantinnen in den öffentlichen Dienst Fast ein Viertel der Bevölkerung hat eine Zuwanderungsgeschichte. Diese Vielfalt bringt viele Chancen, Potentiale und Vorteile für die Gesellschaft. Anfang März 2012 ist in Nordrhein-Westfalen das „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration“ in Kraft getreten. Zum ersten Mal hat damit ein Bundesland die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund als bedeutendes Ziel der Landesregierung in einem Gesetz formuliert. Der Landesverwaltung kommt hierbei eine wichtige Funktion zu. Denn sie soll zum einen den Anteil der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im öffentlichen Dienst erhöhen und zum anderen die interkulturelle Kompetenz der Bediensteten der Landesverwaltung gezielt fördern. regierungen gesetzlich installiert. Die Bezirksregierung Münster hat allerdings schon seit Jahren einen Integrationsbeauftragten. Seit 2008 ist diese Tätigkeit an den Leitenden Regierungsdirektor Eugen Schneider übertragen worden. Das bedeutet im Klartext: Auch die Bezirksregierungen sollen in den nächsten Jahren verstärkt Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Wurzeln gewinnen. Außerdem sind die Behörden gefordert, bei all ihren Vorhaben, Maßnahmen und Programmen die verschiedenen Auswirkungen auf Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu beurteilen und entsprechend zu handeln. Um die Ziele des Integrationsgesetzes zu verwirklichen, müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Der Anfang ist gemacht. Fragen, Anregungen und Unterstützung sind willkommen. Info Ziel des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration ist nach § 1: 1. eine Grundlage für ein gedeihliches und friedvolles Zusammenleben der Menschen mit und ohne Migra tionshintergrund zu schaffen. 2. jede Form von Kontakt Eugen Schneider – Dezernat 28 Telefon 0251 411-3823 Rassismus und Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen zu bekämpfen. Zur Unterstützung dieser Ziele werden erstmalig Integrationsbeauftragte bei den Bezirks Info In der Bezirksregierung Münster arbeiten Menschen aus der ganzen Welt, zum Beispiel LingCheng Chong (56). Er ist schon seit 22 Jahren bei der Behörde und hier für den Postausgang zuständig. Als Flüchtling kam er 1979 aus Kambodscha. Bruder Sai-Chheang wurde Amtmann in der Fachaufsicht für Schwerbehindertenrecht und Ling-Chengs Sohn Siangsing-Marc hat vor einem Jahr als Regierungssekretäranwärter begonnen. Neue Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten für die Region Erleichterter Berufszugang zu den akademischen Heilberufen Der demographische Wandel hat dazu geführt, dass bereits heute viele Ärztestellen in der Region vakant sind und durch die Zahl der Studienabgänger nicht ausreichend nachbesetzt werden können. Auch das Land Nordrhein-Westfalen ist deshalb darauf angewiesen, Ärzte aus dem Ausland zu gewinnen. Zu diesem Zweck ist bundesweit zum April 2012 das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz schafft vereinfachte und verbesserte Möglichkeiten, die im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen festzustellen und anzuerkennen. Nun kann das Dezernat 24 bei der Bezirksregierung Münster, das für die Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen an Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten zuständig ist, auch Mitbürgern mit ausländischer Staatsangehörigkeit eine Approbation erteilen. Damit wird von der bislang geltenden Voraussetzung Abstand genommen, dass Approbationen grundsätzlich nur an deutsche und EU-Staatsangehörige verliehen werden können. Gleiche Standards? Damit aber auch in Zukunft sichergestellt ist, dass jeder Patient im Krankenhaus oder bei seinem niedergelassenen Arzt gut betreut wird und die Ärzte über ein gleichbleibend hohes Qualitätsniveau verfügen, kann nach wie vor eine Approbation nur dann erteilt werden, wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist. Demnach darf der im Ausland erreichte Ausbildungsstand keine wesentlichen Unterschiede zu der hiesigen Ausbildung aufweisen. Eignungsprüfung Sollten durch die Approbationsbehörden bei einem Antragsteller, der in einem anderen europäischen Staat seine Ausbildung abgeschlossen hat, wesentliche Unterschiede festgestellt werden, die auch nicht durch Berufserfahrung ausgeglichen werden können, muss sich der Mediziner einer Eignungsprüfung in denjenigen Fächern unterziehen, in denen Defizite festgestellt worden sind. Kenntnisprüfung Ein Antragsteller, der seine Ausbildung in einem Nicht-EU-Staat, also einem sogenannten Drittland, abgeschlossen hat und nicht über einen gleichwertigen Ausbildungsstand verfügt, hat demgegenüber eine Kenntnisprüfung, die sich inhaltlich an die entsprechende Examensprüfung anlehnt, zu absolvieren. Die Eignungsprüfungen und die Kenntnisprüfungen werden vor dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie bei der Bezirksregierung in Düsseldorf abgelegt. Vor der Teilnahme an diesen Prüfungen kann Antragstellenden eine zeitlich befristete Berufserlaubnis zur Vorbereitung auf die Prüfung erteilt werden. Deutschkenntnisse ausreichend? Damit in Zukunft außerdem sichergestellt ist, dass jeder Patient seinen ihn betreuenden Gesundheit und Soziales Seiten 40 / 41 Ausländische Mediziner sollen Ärztemangel ausgleichen. Arzt verstehen kann und sich gut beraten und verstanden fühlt, muss der Antragsteller die deutsche Sprache beherrschen, da dies für eine umfassende medizinische oder pharmazeutische Tätigkeit notwendig ist. Der Nachweis ist durch das Bestehen eines Fachsprachentests im Dezernat 24 zu erbringen. Im Jahr 2011 haben hier 101 Fachsprachentests stattgefunden. Berufserlaubnis Durch die neue Gesetzeslage dürfen Berufserlaubnisse an Berufsangehörige aus Entwicklungsländern zum Erwerb einer Weiterbildung nicht mehr erteilt werden. Auch dieser Personenkreis kann zukünftig eine Approbation beantragen. Demgegenüber können Antragsteller, denen bereits eine Berufserlaubnis aus entwicklungshilfepolitischen Gründen erteilt wurde, deren Verlängerung beantragen. Die Möglichkeiten eine Berufserlaubnis für Tätigkeiten im Rahmen einer Fortbildung, zur Gewinnung von Auslandserfahrung, zum wissenschaftli- chen Erfahrungsaustausch oder zur Linderung der Unterversorgung der Bevölkerung zu erteilen, bleiben aber nach wie vor bestehen. Wer eine Approbation oder Berufserlaubnis für akademische Heilberufe beantragen oder Kandidaten darüber informieren will, kann sich telefonisch an Verena Taskiran und Susanne Thom im Dezernat für öffentliches Gesundheitswesen wenden oder sich während der Sprechzeiten Montag und Mittwoch in der Zeit von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr sowie Freitag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr persönlich beraten lassen. Kontakt Verena Taskiran – Dezernat 24 Telefon 0251 411-3101 Susanne Thom – Dezernat 24 Telefon 0251 411-3100 Mit vereinter Kraft in den Wettbewerb Krankenhauszusammenschlüsse im Regierungsbezirk Münster In den vergangenen Jahren hat sich die Krankenhauslandschaft im Regierungsbezirk Münster im Hinblick auf die Anzahl rechtlich selbständiger Krankenhäuser erheblich verändert. Während es im Jahr 2005 noch 66 eigenständige Krankenhäuser gab, so waren es in 2011 nur noch 56. Der Grund für diese Veränderungen sind allerdings nicht Schließungen von Häusern im landläufigen Sinn, sondern Fusionen oder andere Unternehmensverbindungen. Die aktuellen Hauptstandorte der Krankenhäuser mit den zugehörigen Betriebsstätten, beziehungsweise der Krankenhausverbindungen mit den zugehörigen Krankenhäusern sind auf der nebenstehenden Karte zu finden. Sie wurde im letzten Jahr von Studierenden der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Münster gefertigt. Info Studenten der Fachhochschule für Verwaltung unterstützten die Bezirksregierung bei der Evaluation der neuen Krankenhausverbindungen. Grundsätzlich werden alle Arten von Zusammenschlüssen im Krankenhaussektor von der Bezirksregierung Münster als Krankenhausplanungsbehörde sehr begrüßt. Das können Fusionen, Holdings, einheitliche Trägerschaften mehrerer selbständiger Häuser oder lockere Wirtschaftsverbindungen sein, wie beispielsweise eine gemeinsame Apotheke. Wirtschaftlicher Druck Die Gründe liegen auf der Hand: Für die Krankenhausträger sind Zusammenschlüsse hilfreich, um die Voraussetzung zu schaffen, sich angesichts der rasanten Entwicklung auf dem Gesundheitsmarkt dauerhaft behaupten und weiter entwickeln zu können. Budgetrechtliche und weitere finanzielle Restriktionen sowie ein zunehmend schärfer werdender Wettbewerb setzen die Krankenhäuser unter enormen Druck, dem sie nur mittels optimaler Prozesse und Ergebnisse standhalten können. Das Land Nordrhein-Westfalen und damit auch der Regierungsbezirk Münster weisen immer noch vergleichsweise hohe Krankenhaus- und Bettendichten auf, was allgemein als Hinweis auf unwirtschaftliche Strukturen gesehen wird. Auch boten Krankenhäuser bisher nur unzureichend ein auf die umliegenden Häuser abgestimmtes Leistungsspektrum an. Solche problematischen Gegebenheiten werden durch Zusammenschlüsse in der Regel rasch beseitigt. Ortsnahe Versorgung Aus Sicht der Patienten wird mit entsprechend neu geschaffenen Strukturen der Grundstein gelegt für eine dauerhafte Versorgung der Bevölkerung durch ortsnah vorgehaltene und bedarfsgerechte, leistungsstarke und wirtschaftlich zu betreibende Krankenhäuser. Gleichzeitig stellt die nach den Zusammenschlüssen weiterhin bestehende geografische Verteilung von Krankenhaus- und Betriebsstätten-Standorten bis hin zur Spitzenversorgung sicher, dass der Zugang zu den individuell benötigten Leistungen von jedem Ort des Regierungsbezirks Münster in gut erreichbarer Entfernung jederzeit gewährleistet ist. Zusammenschlüsse erfolgreich Wie eine Evaluation der neuen Krankenhausverbindungen zeigt, waren alle bisherigen Zusammenschlüsse im Regierungsbezirk erfolgreich, unabhängig von der Lage der Krankenhäuser oder der Verschiedenartigkeit der Krankenhausträger und der Krankenhauszusammenschlüsse. Die Evaluation beinhaltete Interviews mit den Geschäftsführern von 18 Krankenhausträgern mit insgesamt 51 angeschlossenen Krankenhäusern. Dabei wurden Erwartungen Gesundheit und Soziales Seiten 42 / 43 Info Die Grafik zeigt die aktuellen Krankenhauszusammenschlüsse in ihren unterschiedlichen Formen im Regierungsbezirk Münster. Von 56 Krankenhäusern sind mittlerweile 51 in irgendeine Art von Krankenhausverbindung integriert. (Stand 07/2011) Hauptsitz der Krankenhausverbindung Standort eines Krankenhauses Holding Fusion innerhalb von einer Holding Fusion 1 Träger mehrerer Krankenhäuser Herten 1. Katholische Kliniken Emscher-Lippe GmbH 6. Vestische Caritas Kliniken GmbH 14. Stiftung Mathias-Spital Rheine 2. St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH 7. Kath. Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH 15. Christliche Krankenhausträger GmbH 3. Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH 8. Klinikum Vest GmbH 16. Klinikverbund Westmünsterland GmbH 4. Kath. St. Lukas Gesellschaft mbH 9. Misericordia GmbH 17. Ev. Krankenhaus Fördergesellschaft (durch Fusion nicht mehr zum Regierungs- 10. Alexianer Krankenhaus Münster GmbH 18. Klinik Verbund Vest Recklinghausen bezirk Münster zugehörig) 11. St. Franziskus Stiftung Münster 19. LWL Münster 5. Ev. Krankenhausgemeinschaft Herne/ Castrop-Rauxel GmbH 12. Christophorus Kliniken 13. Helios Kliniken GmbH an Trägerwechsel und Fusionen in Gegenüberstellung zu tatsächlich erreichten Erfolgen oder Misserfolgen erfasst. Die am häufigsten genannten Gründe für die vollzogenen Krankenhausverbindungen waren: Existenzsicherung, Marktmacht, ökonomische Gründe, Zentralisierung, Struktur-/Prozessoptimierung, Verhandlungsposition gegenüber Krankenkassen, ortsnahe Versorgung, Arbeitsplatzsicherung und Angebotserweiterung. Die Befragung der Geschäftsführer hat ergeben, dass 80 Prozent der genannten Ziele auch wirklich erreicht wurden. Alle Befragten würden erneut die Unter- nehmensverbindung eingehen. Als Begründung wurde überwiegend angegeben, dass sich das Konzept von Anfang an bewährt habe. Das ist ein eindeutiges Ergebnis. Die überwiegende Anzahl der Krankenhäuser des Regierungsbezirks ist damit für die Zukunft gut gerüstet. Kontakt Renate Egbert – Dezernat 24 0251 411-3118 Wozu Apotheker bei der Bezirksregierung? Pharmazeutische Überwachung – vielschichtig und komplex „Ich arbeite als Apothekerin bei der Bezirksregierung Münster.“ Bei dieser Antwort auf die Frage nach meiner Arbeitsstelle schaue ich oftmals in fragende Gesichter. „Was hat die Bezirksregierung mit Arzneimitteln zu tun?“ wird ungläubig nachgefragt. Dabei sind die Aufgaben der Arzneimittelüberwachung vielfältig und komplex. Wichtig ist zunächst zu wissen, welche Produkte unter den Begriff „Arzneimittel“ fallen. Jeder kennt die Präparate, die in der Apotheke erhältlich sind oder vom Arzt verabreicht werden: Tabletten, Kapseln, Salben, Cremes, Husten-Säfte und Tropfen, aber auch Impfstoffe und Infusionslösungen. Doch das ist noch nicht alles. Auch für andere Produkte, die auf den ersten Blick nicht als Arzneimittel erkannt werden, gilt das Arzneimittelgesetz. Beispielhaft zu nennen sind medizinische Gase, biound gentechnologisch hergestellte Wirkstoffe, Blut und Blutprodukte, radioaktive Arzneimittel, aber auch Gewebe und Gewebezubereitungen wie Knochen, Gefäße und Augenhornhäute. Info Was sind Arzneimittel? Gewebe und Gewebezubereitungen Säfte, Tropfen Tabletten, Kapseln Salben, Cremes radioaktive Arzneimittel Infusionslösungen Arzneimittel Bio-/ gentechnologische Impfstoffe Wirkstoffe Blut und Blutprodukte medizinische Gase Gesundheit und Soziales In den letzten Jahren wurden immer mehr Bereiche in die pharmazeutische Überwachung integriert. Um auch diese Aufgaben zukünftig adäquat und in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen zu können, wurde durch Besetzung einer neuen Stelle die Inspektionskapazität der Bezirksregierung Münster in der Arzneimittelüberwachung von bisher jährlich 47 Tagen vor Ort in den PharmaBetrieben auf jährlich 87 Vor-Ort-Tage erhöht. Aufgaben der Bezirksregierung Münster: 1. Erlaubnis vorhanden? Wenn Unternehmen Arzneimittel herstellen oder mit ihnen Handel treiben wollen, benötigen sie eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis müssen die Firmen bei der Bezirksregierung Münster beantragen, bevor sie mit den Tätigkeiten beginnen. Die Pharmazeuten der Bezirksregierung Münster prüfen, ob die Voraussetzungen, die der Gesetzgeber für die Erlaubniserteilung definiert hat, umfassend erfüllt sind. Wenn ja, dann erteilt die Bezirksregierung Münster die entsprechende Erlaubnis, und das Unternehmen kann mit seiner Tätigkeit starten. 2. Regeln einhalten? Nachdem die Erlaubnis erteilt wurde, prüft die Bezirksregierung Münster, ob bei der Herstellung und Untersuchung der Arzneimittel sowie beim Handel mit ihnen die Regeln eingehalten werden. Dabei geht es sowohl um deutsche als auch um EU-Vorschriften. Bei den regelmäßigen Inspektionen (alle zwei Jahre) kontrollieren die Inspektoren die einzelnen Fachgebiete des Pharma-Unternehmens. Sie nehmen dabei auch Bereiche unter die Lupe, die nicht unbe- Seiten 44 / 45 dingt originär dem pharmazeutischen Gebiet zugeschrieben werden. Neben den klassischen Bereichen wie Herstellung, Verpackung und dem Analysenlabor gehören beispielsweise auch die Klimatechnik, Wasseraufbereitung, Lagerhaltung, Vertrieb und Logistik dazu. Über die Ergebnisse der Inspektion und die aufgedeckten Mängel erhält das Unternehmen einen Inspektionsbericht. Es muss dann in einem Plan geeignete Maßnahmen und den zeitlichen Ablauf zur Behebung der aufgezeigten Mängel festlegen. 3. Zertifikat erteilen Ist die Inspektion erfolgreich verlaufen, erhält der pharmazeutische Hersteller ein Zertifikat, in dem die Einhaltung der Regeln der „Guten Herstellungspraxis“ bescheinigt wird. Für die pharmazeutischen Auftragshersteller ist dieses Info Art und Anzahl der zu überwachenden Einrichtungen im Münsterland (Stand 07/2011) Zertifikat wichtig, um gegenüber den Auftraggebern die Einhaltung der Anforderungen nachzuweisen. 4. Einfuhrerlaubnis? Die Inspektionen der Überwachungsbeamten der Bezirksregierung Münster sind jedoch nicht nur auf das Münsterland beschränkt. Beabsichtigt ein Pharma-Unternehmen, Arzneimittel oder bestimmte Arten von Wirkstoffen aus dem Nicht-EU-Ausland zu importieren, so ist dafür eine Einfuhrerlaubnis erforderlich. Im Rahmen dieses Erlaubnisverfahrens ist es vorgeschrieben zu überprüfen, ob bei der Herstellung der Arzneimittel in den sogenannten Drittländern auch die EU-Standards (Regeln der „Guten Herstellpraxis" der EU) eingehalten werden. Das bedeutet, dass Überwachungsbeamte der Bezirksregierung Münster Pharma-Firmen beispielsweise in Indien, China, Malaysia, der USA und Türkei inspizieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die importierten Arzneimittel EU-regelgerecht hergestellt werden und keine Gefahr für die Patienten darstellen. –500 Ärzte, die patientenindividuell Arzneimittel herstellen –66 Großhändler –31 Gewebeeinrichtungen –22 Arzneimittel-Hersteller –12 Blutspendeeinrichtungen inklusive Eigenblut –8 Labore –2 Wirkstoff-Hersteller –1 Importeur (Wirkstoffe) 5. Gefahr abwenden! Zuweilen kommt es jedoch vor, dass trotz aller Sorgfalt und Kontrollen von Arzneimitteln eine Gefahr für die Patienten ausgehen kann. Ein Beispiel dafür sind die verunreinigten Infusionslösungen, die auf der Frühchen-Station des Gesundheit und Soziales Info Patientensicherheit – Welchen Beitrag leistet die Bezirksregierung Münster? Mainzer Universitätsklinikums verwendet wurden. In einem solchen Fall werden die Mitteilungen über die nationalen und, wenn erforderlich, EU-weiten Informationswege an die Behörden weitergeleitet, damit diese umgehend entsprechende Maßnahmen zur Eingrenzung oder Abwehr der Gefahr einleiten können. 6. Qualitätskontrolle In einem bundesweit einheitlich gültigen Qualitätssicherungssystem ist genau beschrieben, wie die pharmazeutischen Überwacher vorgehen, wenn sie Erlaubnisse und Zertifikate erteilen, Inspektionen im In- und Ausland vornehmen oder wie sie mit Arzneimittelzwischenfällen umgehen und welche Schritte sie einleiten müssen. Die Verfahrensanweisungen Erarbeitung von Überwachungsstandards Qualitätssicherung Kundenorientierung Gefahrenabwehr Patientensicherheit und Arbeitshilfen dieses Systems dienen dazu, deutschlandweit eine einheitliche Überwachung sicherzustellen. Zudem wird auch die Einhaltung dieser Vorgaben für die pharmazeutische Überwachung regelmäßig alle zwei bis drei Jahre kontrolliert. Mit den Aufgaben und der Verantwortung, die die Bezirksregierung Münster im Rahmen der Routineüberwachung im Arzneimittelbereich und bei der Gefahrenabwehr übernimmt, trägt sie entscheidend zur Sicherheit der Patienten bei. Kontakt Dr. Petra Rempe – Dezernat 24 Telefon 0251 411-3119 Seiten 46 / 47 „Wer sich im Katastrophenschutz engagiert, ist bereit, sich über das übliche Maß hinaus für seine Mitmenschen einzusetzen. Der Dienst bei den Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz bedeutet Übernahme von Verantwortung, Einsatz- und Hilfsbereitschaft. Deshalb verdient diese Tätigkeit unsere besondere Anerkennung! “ Prof. Dr. Reinhard Klenke „ Feuer- und Katastrophenschutz ist nicht nur die Fähigkeit zur Hilfe nach einem Schadensereignis, sondern bedeutet auch Prävention, Planung und Vorbereitung. Entscheidend für den Erfolg eines Einsatzes ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, die nur möglich ist, wenn alle beteiligten Organisationen und Behörden voneinander wissen, wie die jeweils andere arbeitet und welche Möglichkeiten und Grenzen diese hat. “ Dorothee Feller Sicherheit und Verkehr Seiten 48 / 49 Tage des Feuer- und Katastrophenschutzes Informieren – Ansehen – Ausprobieren Um den Menschen im Regierungsbezirk Münster die landesweiten Konzepte im Katastrophenschutz näher zu bringen, hat das Dezernat für Gefahrenabwehr die Tage des Feuer- und Katastrophenschutzes gemeinsam mit den Feuerwehren und Hilfsorganisationen in der Bezirksregierung Münster organisiert. Der durchdringende Ton eines Rauchmelders schallt durch die Bürgerhalle der Bezirksregierung Münster. Aus dem Fahrsimulator dringt Sirenengeheul. Kindergartenkinder rufen dem Kasperle zu, wie er sich beim Baden richtig zu verhalten hat. Die Rettungshunde Hado und Pia zeigen durch Bellen den Fund einer verschütteten Person an. Im Innenhof werden die zischenden Flammen mit Löschschaum erstickt. Der Krisenstab der Bezirksregierung Münster öffnete seine Türen und bot interessierten Besuchern Rundgänge an. Bei den Tagen des Feuer- und Katastrophenschutzes vom 13. bis 15. Juni 2012 waren am Domplatz in Münster eine Vielzahl von Aktionen zu sehen und zu hören. Rund 150 Einsatzkräfte waren mit etwa 60 Fahrzeugen bei den Tagen des Feuer- und Katastrophenschutzes im Einsatz. Auf dem Domplatz konnten die Besucher darüber hinaus Einblicke in die landesweit gleich strukturierten Katastrophenschutzkonzepte gewinnen; sie lernten beispielsweise die Verletztendekontamination kennen, einen Behandlungsplatz und einen Betreuungsplatz. Ein Tauchturm, Rettungshunde, die Bergwacht, historische Fahrzeuge, eine Modenschau der Einsatzkräfte mit ihrer Schutzkleidung und viele Attraktionen für Kinder rundeten das Programm ab. Info Für den Schutz der Bevölkerung arbeitet die Bezirksregierung Münster eng mit den Feuerwehren und den Organisationen im Rettungswesen und Katastrophenschutz Viele große und kleine Besucher nutzten die Gelegenheit, sich in der Bezirksregierung und auf dem Domplatz umzusehen. Auch die Einsatzkräfte konnten sich bei den anderen Organisationen umschauen und voneinander lernen. Denn beim Einsatz im Katastrophenfall sitzen alle Hilfsorganisationen und die Feuerwehren in einem Boot und es ist wichtig, dass sie effektiv und gut zusammenarbeiten. Kontakt Adriane Klostermann – Dezernat 22 Telefon 0251 411-3724 Klaus Wentker – Dezernat 22 Telefon 0251411-1266 wie dem ArbeiterSamariter-Bund, der Deutschen Lebens-RettungsGesellschaft, dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem Malteser-Hilfsdienst und dem Technischen Hilfswerk zusammen. Impressionen Sicherheit und Verkehr Seiten 50 / 51 Weitere Impressionen gibt es im Internet auf www.brms.nrw.de im Bereich der Abteilung 2 – Dezernat 22. Netzwerk Verkehrssicherheit – was ist das? Ein Gespräch mit den beiden neuen Koordinatorinnen des Netzwerks Verkehrssicheres Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Münster, Doris Bäumer und Silke Schmidtmann sowie dem bisherigen kommissarischen Koordinator Wolfgang Friedrich. Seit dem 1. September 2011 leiten Sie gemeinsam die Koordinierungsstelle des Verkehrssicherheitsnetzwerks im Regierungsbezirk Münster. Wozu dieses Netzwerk, welche Ziele verfolgt es? Silke Schmidtmann: Damit Verkehrssicherheit in den Kommunen einen größeren Stellenwert bekommt, hat das Land Nordrhein-Westfalen in allen fünf Regierungsbezirken regionale Netzwerke zur Unterstützung und Stärkung der präventiven Verkehrssicherheitsarbeit in den Kreisen, Städten und Gemeinden eingerichtet. Das Netzwerk im Regierungsbezirk Münster wurde bereits 2007 ins Leben gerufen und hat aktuell 74 Mitglieder. Das ist bei insgesamt 83 Kreisen, Städten und Gemeinden in unserem Regierungsbezirk ein beachtlicher Anteil. Die inner- und interkommunale Verkehrssicherheitsarbeit der Mitglieder zu koordinieren, zu unterstützen und anzuleiten, das sind zentrale Aufgaben der Koordinierungsstelle. Was waren Ihre ersten Eindrücke bei der Übernahme der Aufgaben? Doris Bäumer: Eine solche Koordinationsstelle aufzubauen, bietet viel Gestaltungsspielraum und die Kommunen haben hohe Erwartungen an uns. Dabei konnten wir von unseren vorherigen Tätigkeiten und langjährigen Erfahrungen in der zielgruppenspezifischen Mobilitätsforschung, in der klassischen Verkehrs- und Raumplanung sowie in der Verkehrssicherheitsarbeit profitieren. Große Unterstützung erfahren wir zudem von den Koordinatorinnen und Koordinatoren der anderen regionalen Netzwerke und durch die Provinzial Versicherung. Seit September 2011 hat die Koordinierungsstelle ihren Sitz im Haus der Westfälischen Provinzial Versicherung AG, die gemeinsam mit dem Landesverkehrsministerium auch die Personalausstattung finanziell absichert. Die Abteilung Schadenverhütung steht uns fachlich wie organisatorisch zur Seite. Auch die Unfallkasse NRW unterstützt das Netzwerk regelmäßig finanziell. Es ist sehr positiv, dass Silke Schmidtmann und ich die Aufgabe gemeinsam übernommen haben, da wir uns fachlich gut ergänzen. Worauf konnten Sie aufbauen, als Sie mit Ihrer Arbeit starteten? Silke Schmidtmann: Ganz bei Null haben wir zum Glück nicht anfangen müssen. Zum Start haben wir Unterstützung sowohl von der Provinzial als auch von der Bezirksregierung Münster erfahren. Zudem ist die Aufgabe über einen Zeitraum von fast zwei Jahren, in der die Koordinierungsstelle unbesetzt war, kommissarisch von Wolfgang Friedrich aus dem Verkehrsdezernat der Bezirksregierung wahrgenommen worden. Deshalb konnten wir auch auf eine Vielzahl von Informationen und Daten zurück- Sicherheit und Verkehr Seiten 52 / 53 Netzwerktreffen in Münster: Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller, Evelin Unger-Azadi, Dr. Thomas Wilk, Lothar Mittag, Doris Bäumer und Silke Schmidtmann (v.r.) greifen. So präsentieren wir heute die in dieser Zeit erarbeitete Studie "Radverkehrsausbildung an weiterführenden Schulen in der Sekundarstufe I ". Nicht zuletzt haben uns auch viele kommunale Partner den Anfang leicht gemacht. Außerdem waren wir beide bereits mit Netzwerkarbeit im Verkehrssicherheitsbereich vertraut und konnten so auch auf unseren Erfahrungsschatz zurückgreifen. War die kommissarische Leitung mit den Aufgaben als Verkehrsingenieur zu vereinbaren? Wolfgang Friedrich: Die Koordinierungsstelle, die damals bei der Stadt Dülmen angesiedelt war, wurde ab Januar 2010 aus privaten Gründen vakant und es bestand die Gefahr, die zwischenzeitlich erreichten Erfolge der Netzwerkarbeit nicht nachhaltig sichern zu können. Deshalb sagte ich zu, als mir die Wahrnehmung der Aufgabe kommissarisch angetragen wurde. So konnte ein Projekt wiederbelebt und abgeschlossen werden, nämlich die Befragung von Schulen in unserem Regierungsbezirk zum Stand und Stellenwert der Radverkehrsausbildung in der Sekundarstufe I, also ab der fünften Klasse. Viel Unterstützung kam dabei auch von der Schulabteilung der Bezirksregierung. Wir haben – wenn man so will – ein hausinternes Netzwerk gebildet. Wie waren die Ergebnisse der Befragung? Wolfgang Friedrich: Die Rückmeldungen waren teilweise ernüchternd. Radfahrausbildung und Verkehrssicherheits- bzw. Mobilitätserziehung besitzen an den weiterführenden Schulen leider gegenwärtig bei Weitem nicht den Stellenwert, den man ihnen dort zumessen müsste. Deshalb haben die beiden neuen Koordinato- rinnen diese Erkenntnisse auch in ein zentrales Pädagogen-Kolloquium hineingetragen, so dass dort zumindest ein Nachdenken über diese Problematik ausgelöst werden konnte. Wie wollen Sie Ihre Mitgliedskommunen motivieren, alle relevanten Akteure zu interessieren und in die vernetzte Verkehrssicherheitsarbeit zu integrieren? Doris Bäumer: Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft der Kommunen im Netzwerk eine freiwillige Sache. Die Kommunen sind bereits aktiv, haben meist auch konkrete Vorstellungen über ihre Zielgruppen und die Zielsetzungen ihrer Verkehrssicherheitsinitiativen. Wir bieten dabei strategische Hilfestellungen an, unterstützen die kommunalen Partner in ihrer Arbeit vor Ort, bieten aber auch Möglichkeiten für einen fachlichen Austausch aller Partner auf Ebene des Regierungsbezirks an. Gemeinsam aktivieren wir Institutionen, Unternehmen und Vereine vor Ort. Das können zum Beispiel Seniorenverbände, Schulen oder Betriebe sein. Alle Einrichtungen sollten ein Interesse daran haben, dass Jung und Alt sicher zu ihnen kommen können. Konnten Sie schon Erfolge erzielen? Silke Schmidtmann: Wir haben uns gleich zu Beginn bei den Kommunen vorgestellt und gleichzeitig die Netzwerkmitglieder nach ihren Problemen und Schwerpunkten bei der Verkehrssicherheitsarbeit befragt. Die Kommunen haben bei der Organisation und dem Aufbau kommunaler Netzwerke Unterstützungsbedarf signalisiert, aber auch für die beiden Zielgruppen Kinder und Senioren Handlungsbedarf genannt. Diese Rückmeldungen haben wir zum Anlass für ein erstes Netzwerktreffen im Januar 2012 mit allen Mitgliedskommunen im Festsaal der Stadt Münster genommen. Es konnten auch gleich zwei neue Mitgliedskommunen in das Netzwerk aufgenommen werden: Die Stadt Rhede und die Stadt Gladbeck. Doris Bäumer: Und im Foyer der Bezirksregierung Münster wurde im November 2011 eine erste Verkehrssicherheitsaktion gemeinsam mit der Ordnungspartnerschaft der Stadt Münster, dem Präventionstisch der Kinderneurologiehilfe e.V. und der Westfälischen Provinzial Versicherung AG veranstaltet, mit Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke als Schirmherr. Wie sehen die nächsten Pläne aus? Doris Bäumer: Wir arbeiten auf drei Ebenen. Wir kooperieren mit den Kollegen der vier anderen Koordinierungsstellen im Land NRW. Wir treffen uns im regelmäßigen Turnus im Verkehrsministerium, um uns über die Umsetzung von Maßnahmen in den Kommunen auszutauschen und die strategische wie inhaltliche Ausrichtung unserer Arbeit abzustimmen. Wir unterstützen die Kommunen und beraten mit den Kollegen vor Ort über weitere Schritte. Gute Hilfe leisten hierbei auch Netzwerkmaterialien wie unsere Schulweg- und Radwegdetektivkisten. Den Einsatz der Kisten begleiten wir bereits seit 2011 in einigen Mitgliedskommunen und die Anfragen nehmen ständig zu. Schulweg-und Radwegdetektivkisten? Doris Bäumer: Diese Kisten beinhalten Material, mit dem es den Schulkindern Spaß macht, ihren täglichen Schulweg, ob zu Fuß oder per Fahrrad, praktisch wie kleine Detektive aus ihrer eigenen Perspektive zu untersuchen, Schwachund Gefahrenpunkte aufzuzeigen und alternative Strecken zu entwickeln. Als Ergebnis sollen dann Schulwegpläne mit möglichst verkehrssicheren Wegstrecken entstehen. Wir referieren aber auch in Berufsschulen und präsentieren das Netzwerk und erfolgreiche Projekte auf regionalen und landesweiten Veranstaltungen. Viele Termine stehen bereits für 2012. Und schließlich arbeiten wir mit Fachpartnern an der Übertragung ganz konkreter Projekte in unseren Regionen. Gemeinsam mit der Westfälischen Provinzial werden wir das "SchutzengelProjekt" aus dem Kreis Gütersloh auch unseren Kommunen schmackhaft machen. Hierbei geht es um junge Fahrer, die durch gleichaltrige Freunde und registrierte Schutzengel von Alkoholfahrten abgehalten werden sollen. Weitere Informationen unter: www.verkehrssicherheit.nrw.de Kontakt Doris Bäumer – Netzwerk Verkehrssicherheit Telefon 0251 219-3198 Silke Schmidtmann – Netzwerk Verkehrssicherheit Telefon 0251 219-3835 Wolfgang Friedrich –Dezernat 25 Telefon 0251 411-1438 Sicherheit und Verkehr Seiten 54 / 55 Neue Gepäckprüfanlagen an drei Flughäfen Verbesserte Technik – gesteigerte Sicherheit Neue Gepäckprüfanlagen an den drei Flughäfen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster Am Flughafen Paderborn/Lippstadt steht diese hocheffiziente Gepäckprüfanlage. Baugleiche Anlagen sind in Dortmund und Münster/Osnabrück zu finden An den Flughäfen Münster/Osnabrück, Dortmund und Paderborn/Lippstadt sind seit dem Frühjahr neue Gepäckprüfanlagen in Betrieb. Zwei Monate dauerten die Umbauarbeiten. Die alten Geräte wurden demontiert und durch größere und mit neuer Technik ausgestattete Röntgengeräte ersetzt. Die neuen Geräte sind durch EU-Vorgaben zur Erfüllung neuer Standardbestimmungen angeordnet worden und müssen ab September 2012 bundesweit eingesetzt werden. Sie geben durch die verbesserte Technik die Möglichkeit, auch übergroßes Gepäck zu durchleuchten. Die Prüfanlage für das aufgegebene Gepäck arbeitet mit einem Dual-View-Röntgensystem, das gleichzeitig vertikale und horizontale Röntgenstrahlen durch den Koffer schickt. Dies ermöglicht dem Bediener auch hinter die Objekte im Gepäck zu schauen. Das Röntgengerät ist die erste Station des bewährten Mehrstufen-Konzepts auf der Suche nach gefährlichen Gegenständen und Spreng- sätzen. Es unterscheidet zwischen verdächtigem und unverdächtigem Gepäck. Hierbei wird durch das neue Röntgensystem schon ganz am Anfang der Überprüfungskette die Zahl der als verdächtig eingestuften Reisegepäckstücke verringert. Die unverdächtigen Gepäckstücke werden weiter in die Flugzeuge geleitet und gehen auf die Reise. Verdächtige dagegen gelangen zu weiteren Stationen, an denen sie genaueren Untersuchungen unterzogen werden. Weil diese Gepäckprüfanlagen einen verbesserten Auswerteprozess aufweisen, sind Nachkontrollen seltener nötig. Dies bedeutet, dass auch die sogenannten Passagier-GepäckZusammenführungen reduziert werden. Dabei müssen die Passagiere ihre Koffer selbst öffnen und den vermeintlich gefährlichen Gegenstand darlegen. So wird das Reisen für den Fluggast dank der neuen Technik angenehmer. Kontakt Dr. Gudrun Pieroh-Joußen - Dezernat 26 Telefon 0251 411-1136 Sicherheit für Geh- und Radwege Ohne Stolperfallen und Barrieren zum Ziel Für bessere Barrierefreiheit im Straßenverkehr will der „Aktionsplan der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität“ sorgen. Der Plan hat das Ziel, die Nahmobilität der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger, zu erhöhen. Info Als barrierefrei gelten Gebäude und öffentlicher Raum, wenn sie von Menschen mit Behinderungen in allgemein üblicher Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Barrierefreiheit im Straßenverkehr geht jeden an. Von heute auf morgen kann die Mobilität von Menschen einschränkt sein. Keiner weiß, wann das Gehen schwerer wird oder die Sehkraft nachlässt. Um Unfälle, gerade im zunehmenden Alter oder auch mit Kindern und Jugendlichen, zu verhindern, sollen barrierefreie Verkehrswege geschaffen werden. Barrierefreiheit muss daher schon in der Planung des Straßenraums beachtet werden. Die Bezirksregierung Münster begleitet die Kommunen in diesem Prozess. Fachwissen und Praxisnähe werden verzahnt, um Wissen, Sensibilität und Kreativität in den Plan einzubringen. Möglichst alle Verkehrsteilnehmer sollen auf einen guten Weg gebracht werden. Prozent auf 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhöht. Die Bezirksregierung Münster begleitet und berät die Kommunen, um die Entwürfe für den Info Nahmobilität... ...gewährleistet Kindern und Jugendlichen eine von Eltern unabhängige und eigenständige Mobilität, insbesondere auf dem Weg zur Schule. ...befasst sich mit den Fragen einer teilhabenden Mobilität, bei der alle Menschen, möglichst bis ins hohe Alter, unabhängig vom Auto beweglich sein können. ...entlastet die Innenstädte von überbordendem Verkehr und unterstützt das Leitbild „Stadt als Lebens- und Bewegungsraum“. Jeder zweite Autofahrer fährt kurze Strecken bis zu fünf Kilometern. Durch eine gute Infra- Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gibt in Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen den Kommunen Anreize für einen barrierefreien Stadtumbau. So sind die finanziellen Modalitäten verbessert worden. Seit Anfang des Jahres 2012 wurde der Regelfördersatz für Arbeiten an Gehwegen von 60 struktur für Fußgänger und Radfahrer bietet es sich für den Verkehrsteilnehmer an, zu Fuß zu gehen oder das Fahrrad zu benutzen. ...stärkt den Klimaschutz, reduziert Lärm und schont Ressourcen. ...fördert die Gesundheit der Menschen. Bewegung tut gut und stärkt Körper und Geist. Sicherheit und Verkehr Seiten 56 / 57 Info Nahmobilität im Wirkungszusammenhang NAHMOBILITÄT Gesundheit Stadt als Lebens- und Gesellschaft Bewegungsraum Klima und Umwelt Nahmobilität sorgt für körper- Möglichst eigenständige Mobi- Nahmobilität ist Basismobilität Nahmobilität ist ressourcen- liches und geistiges Wohlbefin- lität für alle Menschen sorgt für und reduziert die privaten und schonend, umweltfreundlich, den, Vorbeugung, Erwerb von Teilhabe und hilft bei Integration gesellschaftlichen Kosten der reduziert CO2-Emissionen, Basismotorik/-fertigkeiten, nutzt und Inklusion. Mobilität und fördert die Lebens- Luftverschmutzung und Lärm- und Bewegungsqualität im belästigung. die Heilkraft der Bewegung. urbanen Raum. Verkehrsraum nach geltenden Richtlinien zu erstellen und die Projekte finanzierbar zu machen. So wird beispielsweise darauf Wert gelegt, dass Straßen und Wege für den fahrenden Verkehr den notwendigen Abstand zu Gehwegen aufweisen. Damit der Fußgänger sich sicher fühlt und den Gehweg gern annimmt, müssen die Abstände in einem angenehmen Breitenverhältnis zur Fahrbahn stehen. Die Aufteilung der Verkehrsfläche für Fahrbahn und Gehweg wird im Verhältnis 30:40:30 als ideal empfunden. Insbesondere die Breite der Rad- und Gehwege ist von Bedeutung. Beispielsweise benötigen 10 Prozent der Verkehrsteilnehmer, wie Sehbehinderte oder Rollstuhlfahrer, zwingend ausreichenden und hindernisfreien Platz für ihre Fortbewegung. Für weitere 40 Prozent der Menschen (Mütter mit Kinderwagen) ist freie Bahn ebenfalls notwendig und 100 Prozent der Verkehrsteilnehmer empfinden fußgängerfreundliche und barrierefreie Wege als komfortabel. Sollten aus verkehrlichen oder städtebaulichen Vorgaben Poller im Verkehrsraum der Fußgänger notwendig werden, ist deren umsichtige Positionierung wichtig. Die schmerzhafte Erfahrung, ein herumstehendes Hindernis übersehen zu haben, gehört leider zum Alltag vieler Sehbehinderter. Die Barrierefreiheit ist einer der wesentlichen Aspekte der Nahmobilität. Vor dem Hintergrund des wachsenden Anteils älterer Menschen in unserer Gesellschaft wird sie immer bedeutender. Der Aktionsplan geht aber darüber weit hinaus. Dank ihres Fachwissens und ihrer Kreativität können Straßen- und Verkehrsplaner ein sicheres und barrierefreies Verkehrsnetz im öffentlichen Raum entwerfen und verwirklichen. Die Bezirksregierung Münster unterstützt und berät die Zuwendungsempfänger, damit die finanziellen Fördermöglichkeiten allen Bürgern zugute kommen. Kontakt Michael Storp – Dezernat 25 Telefon 0251 411-2359 Naturerlebnisse in NRW Natur und Tourismus im Einklang Ein Rollstuhlfahrer beobachtet von einer barrierefreien Aussichtsplattform den Vogelreichtum der Rieselfelder in Münster. Er hört zu, fotografiert, verweilt und genießt die Aussicht auf die Fläche. Begleitet von seiner Familie informiert er sich anschließend in der Außenausstellung am Rieselfeldhof und auf dem Schilflehrpfad über Zaunkönig, Wasserralle und Kanadagänse. Die Kinder erfahren währenddessen mit Hilfe von Pocket-PCs, dass eine Feldlerche für das Singen am Tag genauso viele Kalorien verbraucht, wie ein Läufer beim Marathon, unter der Voraussetzung, dass er dabei noch Arien schmettert. Diese Form von Ausflügen ermöglicht seit kurzem das Projekt „Naturerlebnisse für Alle“ der Biologischen Station der Rieselfelder. Es ist eines von elf Naturerlebnisprojekten, die von der Höheren Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung Münster mit finanziellen Mitteln gefördert werden. Natur ist ein Erlebnis. Sie zu genießen, kennen zu lernen und in ihr Erholung zu finden, sind gute Gründe, die Freizeit im Freien zu verbringen. Egal ob mit dem Fahrrad, zu Fuß oder als Reiter, Wanderer, Kletterer oder Wassersportler. Diese Art der Erholung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Besucherzahlen steigen und damit auch der Druck auf die wertvollen und schützenswerten Naturräume. Den wachsenden und profitablen Tourismusbereich zu stärken und gleichzeitig die wertvollen Natura2000-Gebiete zu schützen, ist Ziel der Förderung „Naturerleben in NRW“. Info Fertiggestellte Naturerlebnisse –Recke „Das Recker Moor erfahren, erkennen und erleben“: Rundweg mit Beobachtungstürmen und Steg ins Hochmoor –Dorsten „Hervester Bruch … der Storch ist gekommen“: Erlebnisschwerpunkte, Ruhe- und Aussichtspunkte, Webcam aus dem Storchennest –Nordkirchen „Schlösserachse zwischen Nordkirchen und –Emsdetten „Mit dem Fahrrad ins Moor“: Der Raderleb- Westerwinkel“: Wander-, Rad- und Reitwegenetz mit Infor- nisweg im Emsdettener Venn führt zu einem barriere- mations- und Themenpfaden, Ruhe- und Aussichtspunkte, freien Aussichtsturm, Mediaplayer mit Tierstimmen, philosophischer Pfad, akustischer Rundgang, begehbares Bild- und Übersichtstafeln Kleingewässer und Geophytenpfad –Haltern am See „Westruper Heide – Himmel und Heide“: Erlebnisraum am Halterner See mit taktilem Geplante Naturerlebnisse (bis Ende 2014) Leitsystem für Sehbehinderte –Ems „Ein grüner Stern für den Emsradweg“: Multimediales Internet- und GPS-gestütztes Informationskon- Teilweise fertige Naturerlebnisse (bis Ende 2012) zept über Natur und Landschaft entlang des gesamten –Emsdetten „Emsaue ganz nah“: Natur am Stadtrand Emsradwegs in NRW; der Radfahrer kann sich mit Hilfe entwickeln, mit barrierefreier Zuwegung zu Erlebnisund Infoplattformen –Borken „Grenzenlose Naturerlebnisse im Kreis Borken“: von QR-Codes und Smartphone an 22 „Points of Interest“ über 175 Kilometer Ems informieren –Kreis Coesfeld „FFH-Identitäten vernetzen“: Aufbau eines Vernetzung von 20 Natura-2000-Gebieten im gesamten mobilen Webinformationsportals, Informationen über Kreis für Tourismus und Optimierungsmaßnahmen für FFH-Gebiete im gesamten Kreis können abgerufen und die Natur –Münster „Naturgenussroute“: Themenradroute, um über Routingfunktionen gezielt angesteuert werden –Olfen/Haltern am See „Masterplan Stever-/Lipperegi- Menschen auf genussvolle Weise für Naturschätze des on 2Stromland“: Lippeaue erleben über baubotanische Münsterlandes und die Vielfalt und Bedeutung regiona- Stege, Hängebrücke über die Lippe, neue Einstiegstellen ler Produkte zu sensibilisieren für Kanufahrer sowie Wanderweg Umwelt und Natur Seiten 58 / 59 Wilde Konikpferde grasen in der Davert. Das Land NRW zeichnet mit Unterstützung des europäischen Fonds für Regionale Entwicklung qualitativ hochwertige und innovative Fördervorhaben aus. Die Finanzmittel stammen aus dem Ziel 2-Programm (EFRE) 2007–2013. Land und Europäische Union beteiligen sich mit 80 bis 100 Prozent an Vorhaben, die die Bedeutung und den Schutz des Naturerbes thematisieren. Die Erschließung der Landschaft für den Naturtourismus steht in dem Wettbewerb „Erlebnis.NRW“ im Vordergrund. Die Projekte liegen im europäischen Netzwerk Natura 2000. Sie tragen dazu bei, die Schönheit, Eigenart und Vielfalt der Landschaften und Arten nachhaltig für Touristen zu öffnen, ohne die jeweiligen Schutzgebietsziele außer Acht zu lassen. Landschaftliche Besonderheiten werden für alle zugänglich und erlebbar. Durch das Programm „Erlebnis.NRW“ ist es gelungen, viele Natura-2000-Gebiete auch touristisch miteinander zu vernetzen und schonend für den sanften Tourismus zu öffnen. Inzwischen liegen 11 von landesweit 36 Projekten im Regierungsbezirk Münster. Dies war und ist nicht unumstritten, denn dadurch werden auch mehr Besucher in die wertvollsten Schutzgebiete des Landes gelockt. Ein besonderes Augenmerk im Rahmen der Förderung liegt daher immer auf der Verträglichkeit mit den Schutzzielen. hen. Eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Die Bezirksregierung Münster sieht sich hier als Berater und Unterstützer der Kommunen, der Biologischen Stationen und anerkannten Naturschutzverbänden im Bezirk. Weitere attraktive Projekte werden über Verbundprojekte von mehreren Partnern bewältigt. Denn oft ist eine Idee allein nicht tragfähig, mehrere Ideen aber führen zum Ziel. Vorhaben für Chancengleichheit und Verbesserung des Naturerbes können gemeinsam und branchenübergreifend umgesetzt werden. Kooperationen von Biologischen Stationen, der Westfälischen WilhelmsUniversität Münster und privaten Firmen haben sich gebildet, um gemeinsam ihre Stärken in die Erlebnisprojekte einzubringen. Info Natura 2000 bezeichnet ein Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union. Sie tragen dazu bei, dass die Menschen die Natur besser erleben und kennen lernen und damit respektieren. Denn nur was der Mensch kennt, schützt er auch. Kontakt Anne Giese – Dezernat 51 Telefon 0251 411-1657 Auf dem Rundweg durch das Recker Moor kann der Besucher an Beobach tungstürmen halt machen. Die zukünftige, nachhaltige und naturverträgliche Gestaltung von Tourismus ist die neue Herausforderung für Naturschützer und Naturnutzer. Sie bietet Chancen für eine neue regionale Wertschöpfung. Zugleich kann sie auch die Akzeptanz für den Erhalt des Naturerbes erhö- Hochwasser – Fluch und Segen für Mensch und Natur Stele macht Hochwasser-Dynamik der Ems anschaulich Für die Anrainer an Flüssen und großen Bächen stellt Hochwasser seit jeher eine Bedrohung dar. Ausufernde Bäche und Flüsse können in der Landwirtschaft und an Gebäuden große Schäden anrichten. Doch erst die intensive Landwirtschaft und expandierende Bebauungen in den natürlichen Auen führten zu den katastrophalen Folgen von Hochwasser. Hochwasser braucht Raum in Auen, damit es Mensch und Natur nicht bedroht, sondern ihnen dient. Info Als Mäander werden Flussschlingen bezeichnet, die sich aus zufälligen Unregelmäßigkeiten im Flussbett bilden. Um die Auenflächen landwirtschaftlich nutzbar zu machen, wurden sie durch Begradigung und kanalartigen Ausbau der Ems im vergangenen Jahrhundert vor Hochwasser geschützt. So wurde der Fluss bis in die 1970er Jahre hinein weitreichend verändert und hat seinen natürlichen Zustand verloren. Mäander wurden abgetrennt, beidseitig Wälle angelegt, die Böschungen befestigt und Entwässerungssysteme in der Aue angelegt. Insbesondere in den Sommermonaten konnten dadurch kleine und mittlere Hochwässer aus den landwirtschaftlichen Bereichen schadlos ablaufen. Das Wasser floss gradlinig, schnell und ungehindert ab. Nicht beachtet wurden jedoch die Folgen für die Unterlieger der Ems, wo die Hochwässer jetzt umso schneller und heftiger auf die angrenzenden Grundstücke strömten und insbesondere in urbanen Bereichen katastrophale Auswirkun- gen hatten. Darüber hinaus nahm die Ökologie in den Flussauen großen Schaden. Eine natürliche Flussaue als Schutz Fluss und Aue bilden ohne solche menschlichen Eingriffe eine Einheit. In einer Aue ist das Wasser die prägende Kraft. Der Fluss formt durch Abtrag des Bodens Steilufer und durch Sedimentation flache Gleitufer und Inseln. Diese sogenannten morphologischen Prozesse schaffen gute Lebensbedingungen für viele auentypische Tier- und Pflanzenarten. Ausufernde Hochwässer werden zurückgehalten und langsam in den Unterlauf abgeführt. Die Ems ist ein im sandigen Untergrund verlaufender Flachlandfluss, der natürlicherweise stark mäandriert, eigendynamisch ständig den Verlauf ändert und damit große Auenfläche beansprucht, von denen das Wasser dann schadlos abfließt. Umwelt und Natur Inzwischen sind im Rahmen des Ems-AuenSchutzkonzeptes von der Bezirksregierung Münster bereits Teile des Flusses und seines Ufers renaturiert worden. Bis 2014 soll das Gewässer auch im Raum Warendorf-Einen auf einer Länge von 4,5 Kilometern wieder in einen naturnahen Zustand versetzt sein. Um dem Hochwasser der Ems ein „Gesicht“ zu geben und dem Beobachter die Dynamik des Wassers zu veranschaulichen, hat die Bezirksregierung Münster im Life-Projektgebiet eine Stele (Bild links unten) errichtet. Sie steht im Fluss zwischen den Warendorfer Ortsteilen Müssingen und Einen. Die Größe des Einzugsgebietes der Ems liegt hier bei 1 500 Qua dratkilometern, mit Niedrigwasserabflüssen von etwa zwei Kubikmetern pro Sekunde und Hochwasserabflüssen von 140 Kubikmetern pro Sekunde. Die Stele zeigt die Spannbreite unterschiedlicher Wasserstände vom mittleren Niedrigwasser bis zum höchsten in diesem Bereich gemessenen Hochwasser im Jahre 1946. Die Stele ist vom Infopunkt des Life-Projekts an der Landstraße 548 bei Warendorf-Einen aus zu sehen. Die Stele und Informationstafeln sollen für die Betrachter erfahrbar machen: Hochwasser dient Natur und Menschen, wenn man ihm den notwendigen Raum gibt. Kontakt Anna Benmoh – Dezernat 54 Telefon 0251 411-5750 Franz Reinhard – Dezernat 54 Telefon 0251 411-5709 Seiten 60 / 61 Info Seit Ende des Jahres 2011 zeigt die Stele (Bild links unten) sehr anschaulich die Dynamik des Hochwassers der Ems bei Einen. Erste Karten fertig Hochwasser-Gefahren im Stevergebiet Mit den Gefahrenkarten für das Stevergebiet liegen nun die ersten Informationen über Hochwassergefahren vor. Sie zeigen die überfluteten Flächen in drei Hochwasserszenarien mit den darin liegenden Gebäuden sowie den bereits fertiggestellten Hochwasserschutzbauwerken. Ausschnitt aus einer Hochwassergefahrenkarte: Neben den bei einem bestimmten Hochwasserereignis zu erwartenden Wasserständen über Geländeniveau ist unter anderem auch abzulesen, welche Straßen noch befahren werden können. Die drei Szenarien beziehen sich auf folgende Hochwasser: häufig (alle 20 Jahre), mittel (alle 100 Jahre) und selten (Extremereignis). Die Erarbeitung dieser Karten wurde durch einen Arbeitskreis begleitet, in dem die Wasserbehörden, die Gemeinden und die Hochwasserinitiative Buldern vertreten waren. Zur besseren Verständlichkeit der oft komplexen Inhalte wurde außerdem ein Glossar für das Internet erarbeitet, welches die Fachbegriffe erläutert. Die offizielle Übergabe und Freischaltung der Internetinformation erfolgte im Juli 2012. Als „Nebenprodukt“ wird derzeit das Überschwemmungsgebiet des Nonnenbachs festgesetzt. Der Nonnenbach ist eines der letzten Gewässer im Stevergebiet, für das die Überschwemmungsgebietsfestsetzung noch fehlt. Mit den Gefahrenkarten beginnen gleichzeitig die Arbeiten zur Hochwasser-Risikomanagementplanung. Mit Inkrafttreten der Europäischen Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie vom 23. Oktober 2007 verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten „einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Gemeinschaft zu schaffen“. Grundlage für die Managementplanung bilden die Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten, die in Nordrhein-Westfalen nach einheitlichen Vorgaben zurzeit von den fünf Bezirksregierungen erstellt werden. Diese Karten werden nach einem ersten Entwurf mit den Betroffenen, wie beispielsweise den Kommunen, Stellen für Gefahrenabwehr, Ver- Umwelt und Natur Seiten 62 / 63 Info Einzugsgebiet der Stever Hochwassergefahrenkarten gibt es für folgende Gewässer: Stever 58,0 km Selmer Bach 11,1 km Funne 16,4 km Kleuterbach 24,0 km Hagenbach Nonnenbach 6,0 km 16,5 km Dümmer 6,0 km Helmerbach 11,5 km Zur weiteren Information steht die Broschüre „Hochwasserschutz für die Region“ zur Verfügung. Sie ist auch auf der Website der Bezirksregierung zu finden: www.brms.nrw.de/ Stever-SystemHWGK-NRW und Entsorgern diskutiert und danach in eine zentrale Datenbank überspielt. Dort sind sie über das Internet für jeden zugänglich. Wie im Fall der Hochwassergefahrenkarten für das Stevergebiet werden bereits erstellte Gefahrenkarten oder Hochwasseraktionspläne in das neue Muster überführt. So wird die Einheitlichkeit dieser Kartenwerke gewährleistet. Bis zum 31. Dezember 2015 sind für alle Gewässer, die ein potentielles Hochwasserrisiko haben, die Gefahren- und Risikokarten sowie die Managementpläne fertigzustellen. Kontakt Burkhard Vogt – Dezernat 54 Telefon 0251 411-1369 Die weit ausladenden Äste einer alten Eiche sind ein imposanter Anblick. Dieser Baum wird auf 1 000 Jahre geschätzt. Markante Naturdenkmäler unter Schutz Stumme Zeitzeugen Was sind stumme Zeitzeugen der Natur? Meist handelt es sich um markante Einzelbäume, wie Rotbuche, Stieleiche, Platane, Esskastanie, Eibe, Linde oder Esche. Auch besondere Findlinge, Höhlen, Steilwände oder gar Quellen zählen zu diesen Naturdenkmälern. Info Erst Gerichtslinde, später Tanzlinde: Manche Bäume könnten interessante Geschichten erzählen. Sie alle zeichnen sich durch ein hohes Alter, ihre Seltenheit, Eigenart oder Schönheit aus und sind kulturhistorisch wertvoll. Die „stummen“ Zeugen erzählen eindrucksvoll von längst vergangenen Zeiten, halten sie lebendig bis in die Gegenwart. Sie sind aus wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher und landeskundlicher Sicht besonders sorgfältig zu behandeln, um zu vermeiden, dass sie Schaden nehmen. Sie dürfen unserer Kulturlandschaft so lange Gestalt geben, wie es ihre Vitalität und Schönheit zulässt. Im Kreis Steinfurt waren solche Naturdenkmäler zuletzt mit ordnungsbehördlicher Verordnung vom Juni 1991 ausgewiesen worden. Da diese alle 20 Jahre ausläuft, war 2011 eine erneute Ausweisung nötig. Aktuell sind dort nun 57 Objekte unter Schutz gestellt. Darunter befinden sich unter anderem das Quellgebiet des Leerbachs bei Horstmar-Laer sowie ein Opferstein-Findling. Auf etwa 500 Jahre wird die Tanzlinde auf dem alten Brockmann-Hof in Leeden geschätzt, die im Mittelalter als sogenannte „Gerichtslinde“ diente. Das älteste Naturdenkmal im Kreis Steinfurt ist eine nach Aussagen von Experten rund 1000 Jahre alte Eiche auf einem Bauernhof in Hopsten. Im Kreis Recklinghausen hatte die Bezirksregierung seit Herbst 2000 insgesamt 35 Einzelschöpfungen der Natur und einen Findling per Verordnung als Naturdenkmäler unter Schutz gestellt. Nach einer zwischenzeitlichen Überprüfung und Aktualisierung der Verordnung sind dort nun 17 Naturdenkmäler übrig geblieben. Kontakt Ingeborg Bauer – Dezernat 51 Telefon 0251 411-1642 Umwelt und Natur Seiten 64 / 65 Naturschutzgebiet Schultendille Eine Perle in der Hohen Mark Im Jahr 2011 hat die Bezirksregierung Münster das Naturschutzgebiet Schultendille in der Hohen Mark neu ausgewiesen. Das zwölf Hektar große Gebiet wurde 1991 zum Naturschutzgebiet. Seit Jahrhunderten hat sich der Charakter kaum verändert, so dass wertvolle Lebensräume für bedrohte Pflanzen- und Tierarten erhalten geblieben sind. Knabenkrauts für die Hohe Mark erhalten bleiben. In trockeneren Bereichen gehen sie in Borstgrasrasen und Pfeifengraswiesen über. Der Lebensraum der Pflanzen- und Tierwelt ist ausschließlich von Wald gesäumt und auf diesen Grünlandflächen vielfältig ausgeprägt. Durch die Nähe des Waldes besteht immer die Gefahr, dass die Grünländereien schnell verbuschen, wenn die Flächen nicht landwirtschaftlich genutzt werden. Um ein Aufwachsen von Sträuchern und anderen Hochstaudenfluren zu verhindern, bemüht sich der Halterner Vogelschutzverein um geeignete Pflegeansätze, beispielsweise den Einsatz einer Ziegenherde. Sie hilft den Naturschützern, den Charakter der Flächen zu erhalten und das Artenpotenzial für Flora und Fauna günstig zu beeinflussen. Da die Talmulde temporär von Hangdruckwasser gespeist wird, haben sich nasse, sumpfige bis feuchte Grünlandbereiche entwickelt. Seit Jahrhunderten werden sie von Menschen extensiv genutzt. Dadurch konnte eine einzigartige seltene Quellsumpfvegetation, wie saure Kleinseggenriede und Orchideen des So sollen sowohl seltene und gefährdete Lebensgemeinschaften gefördert werden, als auch die Schönheit, der Charakter sowie die natur- und landeskundliche Bedeutung des Gebietes für weitere 20 Jahre in besonderem Maß gesichert werden. Kontakt Ingeborg Bauer – Dezernat 51 Telefon 0251 411-1642 Aktuelle Hochwasser-Daten für die Ems verfügbar Neues Niederschlag-AbflussModell Das Dezernat für Wasserwirtschaft der Bezirksregierung Münster hat jetzt für die Untere Ems zwischen Rheine und Warendorf ein aktuelles Niederschlag-Abfluss-Modell. Zuvor hatte die Bezirksregierung Detmold ein im Aufbau identisches Modell für die Obere Ems erstellen lassen. Dies war erforderlich, damit die Abflüsse aus dem Oberen Ems-Einzugsgebiet in die Berechnungen der Unteren Ems einbezogen werden können. Info Mit Hilfe des Niederschlag-AbflussModells werden Hochwasserschutzkonzepte erstellt, die Wirkung von Atmosphäre abflussreduzierenden Maßnahmen abgeschätzt, die Grundwasserneubildung ermittelt oder die Steuerung eines Hochwasserschutzsystems unterstützt. Oberfläche Gerinne Ungesättigte Bodenzone Gesättigte Bodenzone Das Modell kann mit Hilfe von gemessenen Klimadaten die Abflüsse eines Gewässers ermitteln. Im Wesentlichen werden zur Berechnung Aufzeichnungen von Niederschlägen sowie Lufttemperatur und Luftfeuchte verwendet. Das Einzugsgebiet der Ems wurde für das Modell in viele kleine Teilgebiete aufgeteilt. Ein Teilgebiet ist nicht größer als vier Quadratkilometer. Für die Untere Ems wurden rund 824 Teilgebiete erstellt. Diese wurden mit entsprechenden Bodenparametern aus den Bodenkarten versehen. Mit einem Niederschlag-Abfluss-Modell (NAModell) werden die Abflüsse für die Gewässerabschnitte mit ihrem jeweiligen Einzugsgebiet ermittelt. Diese sind dann Grundlage, um Überschwemmungsgebiete, Hochwassergefahren- und Risikokarten zu bestimmen. Bei Anfragen von Kommunen und Ingenieurbüros können nun genauere Auskünfte erteilt werden, um Einleitungen für Misch- oder Niederschlagswasser zu berechnen. Neben den erhaltenen Bemessungsabflüssen ist das Dezernat für Wasserwirtschaft nun auch in der Lage, Veränderungen in einem Gewässer abzubilden und deren Auswirkungen zu erfassen. Wenn beispielsweise ein neues Hochwasserrückhaltebecken gebaut oder auch dessen Steuerung optimiert wird, kann dies von dem Sachbearbeiter selbst im Modell angepasst werden. Die Änderungen werden in einem Systemplan vorgenommen. Auch wenn das Niederschlag-Abfluss-Modell für die Gewässer im Einzugsgebiet der Ems „automatisch" neue Bemessungsdaten liefert, bedarf es einer kritischen fachlichen Betrachtung und Prüfung der Angaben, bevor sie weiter gegeben werden können. Die NA-Modelle müssen an den Pegelanlagen kalibriert werden. Kontakt Ludger Weßling – Dezernat 54 Telefon 0251 411-5707 Umwelt und Natur Seiten 66 / 67 Tagung der Bezirksregierung Münster Hochwasserrisiken gemeinsam meistern Zur Umsetzung der europäischen Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie im Regierungsbezirk Münster fand im Oktober 2011 als Auftaktveranstaltung die Tagung „Hochwasserrisiken gemeinsam meistern“ statt. Im Münsteraner Schloss begrüßte Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller rund 200 Teilnehmer aus den Kommunen, Kreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirks sowie Vertreter aus Industrie, Landwirtschaft, Naturschutz und wasserwirtschaftlichen Behörden aus den benachbarten Niederlanden und aus Niedersachsen. „Auch wenn es gegen Hochwasser keinen absoluten Schutz gibt, so fordert die europäische Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie weitreichende Anstrengungen für bestmögliche Vorbereitungen auf Überflutungen“, sagte Dorothee Feller. Eine vorläufige Bewertung aller Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko im Regierungsbezirk wurde bereits im Frühjahr 2011 erstellt. Darauf aufbauend werden nun bis 2013 Gefahren- und Risikokarten ermittelt, um auch bei Extremereignissen besonders gefährdete Bereiche im Fokus zu haben. Bis zum Jahr 2015 sind Hochwasser-Risikomanagementpläne zu erarbeiten, um für die jeweiligen Kommunen an den Gewässern konkrete Lösungen aufzuzeigen. Dies sind neben wasserwirtschaftlichen Aspekten vor allem kommunale Aufgaben, die sich sowohl auf planerisches als auch auf „Gefahren abwehrendes“ Handeln beziehen. Auf der von Gerd Blume aus dem Dezernat für Wasserwirtschaft bei der Bezirksregierung Münster moderierten Veranstaltung gaben zunächst Gerhard Odenkirchen und Erik Buschhüter vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKUNLV NRW) einen Überblick zur Umset- zung der Richtlinie in NRW. Erste Erkenntnisse einer Studie zu Auswirkungen von Starkregen, Extrem-Hochwasser und Klimaänderungen in Bocholt sowie Lösungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen zeigte Prof. Dr.-Ing. Andre Niemann auf. Tobias Renner vom niederländischen Büro DHV koordiniert die Aktivitäten der grenznahen niederländischen Waterschappen und ging in seinem Vortrag sowohl auf die Umsetzung der europäischen Hochwasser-RisikomanagementRichtlinie in den Niederlanden als auch auf Aspekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ein. Der für mehrere Projekte an der Berkel tätige Leiter des Planungsbüros Koenzen, Dr. Uwe Koenzen, stellte in seinem Vortrag Synergiemöglichkeiten zwischen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und dem Hochwasserschutz vor. Richard Bömer, Leiter des Fachbereichs Tiefbau und Entsorgung der Stadt Ahaus und Bertold Büter, Leiter der Feuerwehr Ahaus, berichteten aus ihrer Sicht vom Hochwasserereignis im August 2010 und stellten ihre Konsequenzen vor. Zum Abschluss der Tagung gab Hans-Joachim Nolte vom Dezernat für Hochwasserschutz bei der Bezirksregierung Münster einen Überblick über die Hochwasser-Risikomanagementplanung aus Sicht der Bezirksregierung. Kontakt Anika Hiller – Dezernat 54 Telefon 0251 411-5647 Die Zukunft der Lippe wird naturnah und lebendig Renaturierung auf gutem Weg Auf einer Gesamtstrecke von 50 000 Kilometern fließen Flüsse und Bäche durch das Land Nordrhein-Westfalen – darunter auch die Lippe mit 220 Kilometern Länge. Für das Ziel, die Lippe ökologisch zu verbessern, erarbeitete die Bezirksregierung Münster gemeinsam mit vielen Interessenvertretern einen Fahrplan zur Renaturierung. Zahlreiche Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die Renaturierung der Lippe erforderlich ist. Im und am Gewässer sind nur wenige Tierund Pflanzenarten zu finden. Sie bilden nicht die nötigen stabilen Lebensgemeinschaften. Gewässer begradigt Hauptursache für den schlechten Zustand des Gewässers ist der technische Ausbau der Lippe nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Fluss wurde begradigt und in ein schmales Bett gefesselt, damit die Landwirtschaft besser die fruchtbaren Auen nutzen konnte. Durch den Bergbau kam es zu großräumigen Geländeabsenkungen bis zu 7,5 Metern. Das wiederum erforderte zum Schutz der Siedlungsbereiche den Bau von Hochwasserdeichen. Sie trennen die einstigen Überschwemmungsgebiete vom Fluss. Schlechter Zustand Im Bereich Haltern-Lippramsdorf ist die Lippe über sechs Meter tief. Dieser Zustand ist weit von einer naturnahen Lippe entfernt, die ursprünglich flach und sehr breit war. Information, Beteiligung, Transparenz und Austausch standen bei den Veranstaltungen im Vordergrund. Info Die Lippe ist ein Nebenfluss des Rheins mit einem Einzugsgebiet von rund 4 900 Quadratkilometern. Die Quelle des Gewässers liegt in Bad Lippspringe. Bei Wesel mündet sie in den Rhein Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert einen guten ökologischen Zustand aller Gewässer. Dem dient das Programm „Lebendige Gewässer“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist, Lebensräume von Fauna und Flora zu erweitern sowie das Landschaftsbild und den Zustand des Gewässerbettes und seiner Uferbereiche naturnah und lebendig zu entwickeln. Dafür wurde ein detailliertes Maßnahmenprogramm entwickelt. Die Bezirksregierung Münster leitete die Kooperation der Interessen an der Lippe zwischen Dorsten und Lünen. Viele Ideen Zahlreiche Vertreter aus Landkreisen und Kommunen, Landwirtschaft, Industrie, Wasserversorgung, Naturschutz, Fischerei und Kanusport kamen in einer Auftaktveranstaltung, zwei Workshops, einer Abschlussveranstaltung und zahlreichen Arbeitsgesprächen zusammen. Die Teilnehmer trugen ihre Ideen und Einwendungen vor. Synergien, wie beispielsweise zum Hochwasserschutz, Natur- und Landschaftsschutz und zur Regionalentwicklung wurden dabei berücksichtigt. Insgesamt 289 Einzelmaßnahmen wurden vorgestellt und diskutiert, in eine Prioritätenliste gesetzt und Kosten und Zeitrahmen für die Realisierung abgeschätzt. Ziele bündeln Ende März 2012 legte die Bezirksregierung Münster die Ergebnisse der Arbeitskreise mit ausführlichem Bericht, Karten und Tabellen Umwelt und Natur Seiten 68 / 69 Die Lippe soll in Zukunft wieder natürlich und lebendig fließen. dem NRW-Umweltministerium vor. Dort werden die Fahrpläne für eine bessere Qualität aller Flüsse und Bäche aus allen Regierungsbezirken des Landes gebündelt und Ende des Jahres 2012 an die EU-Kommission nach Brüssel geleitet. Erfolg kontrollieren Um Gewässer und die Uferbereiche der Lippe nun zeitnah renaturieren zu können und Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen, stellt das Land Nordrhein-Westfalen jährlich 80 Millionen Euro bereit. Die Projekte an der Lippe werden zu 100 Prozent gefördert. Der Lippeverband ist Maßnahmen- und Unterhaltungsträger. Ein kontinuierliches biologisches Gewässermonitoring wird zeigen, ob die Arbeiten zum gewünschten Erfolg führen. In naher Zukunft soll sich die Lippe wieder natürlich und lebendig durch das Land schlängeln. Kontakt Hedwig Niederau – Dezernat 54 Telefon 0251 411-5690 Oelde schützt Stadtgebiet besser vor Hochwasser Bau von fünf Hochwasserrückhaltebecken Extreme Hochwasser führten in der Vergangenheit wiederholt zu erheblichen Sachschäden im Stadtgebiet von Oelde. Große Flächen wurden überflutet. Beim letzten großen Hochwasser im August 2007 war der VierJahreszeiten-Park mit Kindermuseum, Volksbank-Forum und Schwimmbad durch den überlaufenden Axtbach betroffen. Auch vom Ratshausbach und Küttelbach geht eine Hochwassergefahr aus. Die Stadt Oelde will deshalb für mehr Sicherheit bei Hochwasser im Stadtgebiet sorgen. Bei den Plänen für den Hochwasserschutz wurde die Bezirksregierung Münster frühzeitig eingebunden. Insbesondere wurden die mit neuesten Niederschlag-Abfluss-Modellen hydrologischen Bemessungsabflüsse bestimmt sowie Kriterien für eine mögliche Förderung festgelegt. Info Bis 2013 sollen die fünf Hochwasserrückhaltebecken für den Axtbach und den Küttelbach fertig sein. Der Axtbach und der Küttelbach fließen mitten durch die Stadt Oelde. Untersuchungen haben ergeben, dass fünf Hochwasserrückhaltebecken für den Schutz der Anwohner erforderlich sind. Davon werden zwei Becken für den Küttelbach benötigt. Diese Becken wurden inzwischen fertiggestellt und so gestaltet, dass sie einen Querriegel im Gelände darstellen. Im Regelfall sind sie geöffnet und das Wasser kann durchfließen. Erst bei einem Hochwasser drosseln die vorhandenen Schieber den Durchfluss so herunter, dass das Stadtgebiet nicht überflutet wird. Die Steuerung der beiden Anlagen ist aufeinander abgestimmt. Die Becken fügen sich gut in die Landschaft ein. Trotz der Absperrbauwerke bleibt das Gewässer für Fische durchgängig und erfüllt damit die Vorgaben für eine Förderung durch das Land. Mittlerweile haben sich die neuen Hochwasserrückhaltebecken bei Hochwassersituationen bewährt. Ähnlich wie eine Aue Drei Hochwasserrückhaltebecken sind für den Axtbach vorgesehen. Das Wasser des Axtbaches, der Werbecke und des Mühlenbaches werden in das derzeit im Bau befindliche Hochwasserrückhaltebecken Hede fließen. Die drei Gewässer werden nach ökologischen Vorgaben gestaltet und bekommen einen neuen Verlauf. Zukünftig werden große Teile des Beckens wie eine Aue ausgeprägt sein und häufiger überflutet werden. Erst bei Extremereignissen sorgen Schieber im Absperrbauwerk dafür, dass nur eine für das Stadtgebiet von Oelde unschädliche Wassermenge weitergeleitet wird. Dort wurden ökologische Belange berücksichtigt, was sich positiv auf die mögliche Förderung auswirkt. Steuerung der Abflüsse Für das Hochwasserrückhaltebecken Westernfeld ist noch in diesem Jahr mit dem Baubeginn zu rechnen. Beim geplanten Hochwasserrückhaltebecken Wurth verhandelt die Stadt Oelde noch mit den Eigentümern der Grundstücke. Alle Hochwasserrückhaltebecken werden bezüglich der Steuerung der Abflussdrosselung aufeinander abgestimmt sein, so dass die neu geschaffenen Rückhalteräume effektiv genutzt werden. Insgesamt wurden bisher 920 000 Euro für den Bau der Hochwasserrückhaltebecken ausgegeben. Davon übernimmt das Land NordrheinWestfalen 70 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten. Die Stadt Oelde hofft, dass sämtliche Hochwasserrückhaltebecken im Jahr 2013 fertig sein werden. Kontakt Ludger Weßling – Dezernat 54 Telefon 0251 411-5707 Umwelt und Natur Seiten 70 / 71 In Oelde werden derzeit Hochwasserrückhaltebecken gebaut, die in weiten Bereichen wie eine Aue augeprägt sind. 3 000 Tonnen Woolit sollen abtransportiert werden Einsatz gefährlicher Stoffe in der Ziegelproduktion verhindert Anfangs schien sich ein modernes Märchen zu verwirklichen: Aus Müll mit gefährlichen künstlichen Mineralfasern wird ein nützlicher und völlig unschädlicher Baustoff, der die Umwelt entlastet, Ressourcen und Energie sparen hilft und obendrein gute Gewinnchancen verspricht. Für alle eine Win-Win-Situation. Es gab viel Lob und einen Innovationspreis. Leider ist nicht auszuschließen, dass dann die Rezeptur verändert wurde… Die Woolit-Halde (links, mit Planen abgedeckt) soll abgeräumt werden. Nach Anordnung der Bezirksregierung Münster muss dies unter Atemschutz, Arbeitsschutzkleidung und einem Wassernebel geschehen, damit keine gefährlichen Mineralfasern in die Umgebung gelangen. Als Ende Februar 2012 der Verdacht aufkam, dass es sich bei dem in einer Olfener Ziegelei verwendeten Zusatzstoff „Woolit“ nicht um ein zugelassenes Produkt, sondern in Wirklichkeit um gefährlichen Sondermüll handeln könnte, reagierte die Bezirksregierung Münster sofort: Die Umweltschützer fuhren noch am gleichen Tag zum Betrieb um die Situation zu überprüfen. Zudem beauftragten sie das LANUV (Landesamt für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz NRW) damit, mehrere Proben des verdächtigen Stoffes zu nehmen und mit dem Rasterelektronenmikroskop zu untersuchen. Nach wenigen Tagen stand das Ergebnis fest: Krebserzeugende künstliche Mineralfasern in den Stichproben – eine Gesundheitsgefährdung für Arbeitnehmer und Umgebung konnte nicht ausgeschlossen werden. Produkt galt als unbedenklich Seit einigen Jahren verarbeitete das Olfener Unternehmen beim Ziegelbrand den im hessi- schen Braunfels hergestellten und mehrfach patentierten Stoff Woolit als sogenanntes „Porosierungsmittel“. Es sorgt für eine gute, stabile Porenbildung im gebrannten Ziegel und erhöht den Dämmwert. Woolit besteht aus zerkleinerten und mit Ton, Gelatine, Melasse und Wasser vermengten Glasfaser- und Steinwolleabfällen. Die Aufbereitung sollte die Dämmfasern so einbinden, dass eine Freisetzung im Produktionsablauf einer Ziegelei ausgeschlossen ist. Die Faserbestandteile sollen dann im Ziegelbrand vollständig zerstört werden. In Hessen war Woolit als Produkt zugelassen worden und galt als unbedenklich. Das Unternehmen Woolrec ist für die Erzeugung sogar mehrfach ausgezeichnet worden, war Gründerchampion und erhielt einen Innovationspreis. Umso bestürzter war der Ziegelei-Unternehmer in Olfen nun, als er mit den Ergebnissen der Laboruntersuchungen konfrontiert wurde. Allen Anschein nach war der Hersteller in Umwelt und Natur Hessen inzwischen von der ursprünglich und mehrfach überprüften Rezeptur abgewichen. In Olfen lagerten nun tatsächlich 3 000 Tonnen Sondermüll, in dem gefährliche nicht ausreichend eingebundene Fasern enthalten waren. Die Experten der Bezirksregierung sorgten sofort dafür, dass das Material nicht mehr verwendet werden durfte und die 3 000 Tonnen umfassende Halde sorgfältig mit Planen abgedeckt wurde. Dies verhinderte, dass gefährliche Fasern durch den Wind verweht oder durch Regen ausgewaschen werden konnten. Krebserzeugende Fasern gefunden Die Untersuchungen mit dem Rasterelektronenmikroskop hatten ergeben, dass im Ausgangsmaterial „Woolit“ Fasern gefunden wurden, die nicht in Ton eingebunden waren. Darüber hinaus wurden an mehreren Stellen in der Produktion freie Fasern entdeckt. Viele dieInfo Seiten 72 / 73 ser Fasern waren nach erster Einschätzung des LANUV sowohl der Kanzerogenitätseinstufung 2 als auch 3 zuzuordnen. Sie gelten als potentiell krebserzeugend. Lange bestritt der Hersteller in Hessen vehement, dass seine Produktion fehlerhaft sein könnte. Wie sich nach mehreren weiteren, auch vom Regierungspräsidium Gießen veranlassten Probenahmen bestätigte, wurde Woolit offenbar nicht mehr nach dem im Produktanerkennungsbescheid festgelegten Mischungsverhältnis hergestellt, sondern erhielt deutlich weniger Ton- und sonstige Bindemittel. Ein Umstand, der bei den Qualitätsberichten durch einen Gutachter des Instituts für Landschaftsökologie und Ressourcenmanagement der Universität Gießen nicht zur Beanstandung geführt hatte. Darin wurde monatlich die Unbedenklichkeit des Produkts Woolit bestätigt. Woolit aus der Nähe Mineralwolle wird in großer Menge zur Wärme-Dämmung betrachtet lässt die in Gebäuden verwendet. Bei alter bis zum Jahr 1996, Herkunft aus Mineral- (teilweise bis 2000), verbauter Dämmwolle muss davon wollmatten erkennen. ausgegangen werden, dass sie gefährliche lungengängige Alte Glasfaser- und Fasern enthält. Das macht nichts, solange das Dämm- Steinwolleabfälle Material hinter einer dichten Verkleidung an Ort und Stelle wurden zerkleinert bleibt. Bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten sind und mit Ton, Gelatine/ jedoch erhöhte Vorsichts- und Schutzmaßnahmen sowie Melasse und Wasser Atemschutzmasken erforderlich. Seit Juni 2000 darf in so vermengt, dass die Deutschland "alte" Mineralwolle nicht mehr hergestellt gefährlichen Fasern oder verwendet werden. Ausgebaute alte Mineralwolle eingebunden sein muss sofort staubdicht verpackt werden. "Neue" Mineral- sollen. wolle gilt als nicht krebserregend und insofern unbedenklich, weil sich die Fasern in der Lunge rasch auflösen. (mehr auch unter www.bgbau-medien.de) Die Rasterelektronenmikroskop-Aufnahme der Probe aus dem Woolit-Haufwerk in Olfen zeigt künstliche Mineralfasern mit sehr unterschiedlichen Längen und Durchmessern. Neben größeren Agglomeraten sind zahlreiche freie Fasern und Bruchstücke vorhanden. 1 mm Abtransport überwacht Die Bezirksregierung Münster hat in intensiven Verhandlungen mit allen Beteiligten erwirkt, dass der Hersteller aus Hessen nun die 3 000 Tonnen Woolit in Olfen abholen und auf eine Abfall-Deponie bringen muss. Die Umwelt- und Arbeitsschützer der Behörde aus Münster machten für das Verladen und den Abtransport mehrere Auflagen und werden die Arbeiten streng beobachten: Ein Wassernebel soll dafür sorgen, dass bei den Ladearbeiten kein belasteter Staub durch die Luft fliegt. Der Abfall muss vorsichtig in wasserdichte Container geladen und geschlossen transportiert werden. Die frei geräumten Flächen sind sofort gründlich zu reinigen. Die Fachleute der Bezirksregierung werden das Gelände rund um die Ziegelei anschließend erneut gründlich auf restliche freie Fasern kontrollieren. Sollte die Ziegelei in Olfen künftig wieder Woolit einsetzen wollen, so ist ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich. Voraussetzung wäre jedoch, dass der gelieferte Zusatzstoff nachweislich ordnungsgemäß nach der ursprünglichen Rezeptur aus dem Jahr 2003 entsprechend dem Produktanerkennungsbescheid vom Oktober 2006 hergestellt wird, als Produkt zugelassen ist und strenge Umwelt- und Arbeitsschutzauflagen eingehalten werden. Kontakt Pressestelle Telefon 0251 411-1066 Info Künstliche Mineralfasern Eine gesundheitsschädigende Wirkung kann bei den in Dämmwolle enthaltenen Künstlichen Mineralfasern (KMF) durch Einatmen auftreten. Vor allem dann, wenn die Fasern kritische Abmessungen aufweisen: Länge > 5 μm, Durchmesser < 3 μm, Länge : Durchmesser > 3 : 1. Ähnlich wie bei Asbest wirken sie dann krebserzeugend, wenn sie längere Zeit im Körpergewebe bleiben. Auch im Feinstaubbereich, bei Faserlängen > 1 μm, sind sie besonders schädlich für die Lunge. Bei Hautkontakt können KMF Juckreiz auslösen. Einstufung von KMF auf Grund des Kanzerogenitätsindex (KI): KI-Wert Einstufung KI-Wert ≤ 30 K 2 – „Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten“ 30 < KI-Wert < 40 K3 – „Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben" KI-Wert ≥ 40 keine Einstufung als krebserzeugend Um das Gesundheitsrisiko zu senken, bietet die Industrie inzwischen KMF mit verbesserter Biolöslichkeit an. Solche Fasern lösen sich bei Kontakt mit Körperflüssigkeit relativ schnell auf und verlieren so ihr krebserzeugendes Potenzial. Umwelt und Natur Seiten 74 / 75 Verbesserung der Anlagensicherheit Bezirksregierung im internationalen Austausch Rund 80 Anlagen stehen im Regierungsbezirk Münster, in denen mit besonderen „störfallrelevanten Stoffen“ umgegangen wird. Diese werden in der Fachwelt kurz als „Störfall-Anlagen“ bezeichnet und unterliegen erhöhten Sicherheitsvorkehrungen, um im unwahrscheinlichen Falle einer Störung die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Um Gefahren vorzubeugen, Sicherheitsvor kehrungen zu diskutieren und Schadensereignisse aus bekannten Störfällen zu analysieren und daraus Folgerungen zu ziehen, finden im Rahmen europäischer Behördennetzwerke jährliche internationale Besuchsprogramme statt, die von der Europäischen Union ausdrücklich begrüßt werden. So waren Experten des Dezernates für Immissionsschutz im Jahr 2011 als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland und des Landes NRW an zwei Programmen beteiligt und konnten dort ihren Sachverstand und ihre Erfahrungen einbringen. Mit Vertretern aus 20 Staaten diskutierte Rainer Große Daldrup, Diplom-Ingenieur für Elek trotechnik, im Rahmen einer Tagung der Europäischen Kommission im finnischen Tampere, über die Funktion der für „Störfall-Anlagen“ zu erstellenden Sicherheitsberichte. Im November 2011 wirkte Chemikerin Dr. Rita Conrady-Pigorsch im französischen Aix-enProvence an der Aufarbeitung von 29 internationalen Schadensfällen in Industrieanlagen nach dem Motto „Aus Fehlern lernen“ mit und vermittelte ihre Erfahrungen im Rahmen eines internationalen Seminars des europäischen Behördennetzwerkes IMPEL (EU Network for the Implementation and Enforcement of Environmental Law). Kontakt Dr. Rita Conrady-Pigorsch – Dezernat 53 Telefon 0251 411-5620 Rainer Große Daldrup – Dezernat 53 Telefon 0251 411-5754 Gefährlicher Straßentransport von Altbatterien Unwissenheit schützt nicht vor Brandgefahr Umfassender Schutz von Leben und Gesundheit in der Arbeitswelt ist Ziel des staatlichen Arbeitsschutzes. Um dieses Ziel zu erreichen, treten Mitarbeiter der Bezirksregierung einerseits als Dienstleister und andererseits als Prüfer auf. Beim Transport von Lithium-Altbatterien kam es im Jahr 2011 im Kreis Coesfeld zu einem Brand auf der Ladefläche eines geschlossenen Kleintransporters. Durch lose Schüttung der Batterien in einem Sammelbehälter gerieten die ungeschützten Batteriepole in Kontakt. Die Reibung der Pole erzeugte Kurzschlüsse. Im Inneren des Behälters entstand starke Hitze. Das führte dazu, dass schließlich das gesamte Transportfahrzeug ausbrannte. Info Gefahrgut unterliegt beim Transport besonderen Vorschriften: Altbat terien dürfen nur mit abgeklebten Polen, in speziellen Behältern oder der Originalverpackung transportiert und entsorgt werden. Um diese Gefahren zu vermeiden, enthält das Abfall- und Gefahrgutrecht eindeutige Vorgaben. So sind die Pole der Altbatterien abzukleben oder die Batterien in speziellen Behältern zu transportieren und zu entsorgen. Die Schutzvorschriften existieren schon länger, werden allerdings in der Praxis oft nicht beachtet oder sind bei den Entsorgern nicht bekannt. Die Arbeitsschützer der Bezirksregierung informieren die Firmen über den sicheren Transport und raten dazu, zumindest große Altbatterien nicht in loser Schüttung zu sammeln. Die Mitarbeiter der Bezirksregierung arbeiten auch daran, Einzelhandels- und Logistikverbände sowie Gebäudeversicherer über Brand- und Transportgefahren zu unterrichten. Das sichere Einsammeln und Transportieren dieser Batterien reduziert die Brandgefahr in Gebäuden und auf dem Transport. In der Praxis entsorgen die Kunden diese Lithium-Alt-Batterien jedoch zusammen mit Nickel-Cadmium-Batterien in den in Einzelhandelsgeschäften bereitgestellten Sammelbehältern. Motorradwerkstätten nehmen ebenfalls alte Lithiumbatterien von ihren Kunden zur Entsorgung zurück. Die Batterien werden dann dem Transporteur in Sammelbehältern aus Kunststoff in loser Schüttung mit freiliegenden Polen übergeben. Da in Zukunft die effektiven Lithium-Ionen-Batterien die Nickel-Cadmiumoder Alkalibatterien immer mehr vom Markt verdrängen werden, ist damit zu rechnen, dass die Gefahren beim Entsorgungstransport sowie Beförderungsprobleme noch zunehmen werden. Kontakt Jörg Flossbach – Dezernat 55 Telefon 0251 411-5305 Arbeitsschutz Seiten 76 / 77 Info Kaum zu glauben, welche Energie noch in alten Batterien steckt: Durch eine Explosion wurde die Beifahrertür heraus gerissen und der Transporter brannte völlig aus, trotz der Bemühungen der Feuerwehr, ... ... die am Ende nur noch die Rückstände und Teile der geschmolzenen Teerdecke beseitigen konnte ... ... und mit Hilfe von Bindemitteln das Eindringen von gefährlichen Stoffen in das Erdreich und Grundwasser verhinderte. Unfälle mit Thermoöl-Anlagen Und plötzlich hat es geknallt! „Tausend und eine Nacht und es hat Zoom gemacht.“ Diese bekannte Textzeile aus einem Lied von Klaus Lage hat ein Beschäftigter einer Großbäckerei ganz anders erlebt: „Tausendmal ist es gut gegangen und auf einmal hat es geknallt.“ Was war passiert? Info Leicht siedende Bestandteile aus dem Thermoöl werden in der Regel in einem Kondensat-Behälter gesammelt und von dort umgefüllt. Das Kondensat hat einen deutlich niedrigeren Flammpunkt, der unterhalb von 21°C liegen kann. Das Kondensat entzündet sich also sehr leicht. Deshalb sind Maßnahmen zum Explosionsschutz nötig! Der Mitarbeiter wollte leicht siedende Bestandteile aus einer Thermoöl-Anlage zur Wärmeübertragung abschöpfen und in ein 200-Liter-Stahlfass umfüllen. Beim Einfüllen dieses Kondensats in das Fass kam es zu einer Verpuffung, wodurch er erhebliche Verbrennungen im Bereich des Kopfes, der Schultern und der Arme erlitt. Stichpunktartige Überprüfungen durch die Bezirksregierung in weiteren Großbäckereien zeigten, dass diese Gefährdung von vielen Unternehmen nicht erkannt wird. Leider auch deshalb, weil weder von den Thermoölproduzenten noch von den Anlagenbauern ausreichend auf die Gefährlichkeit beim Umgang mit dem Leichtsieder hingewiesen wird. Nachforschungen der Experten der Bezirksregierung ergaben: Der Flammpunkt für frisch angeliefertes Thermoöl ist vom Hersteller mit 180° Celsius angegeben. Aus diesem Grund hatte sich die Großbäckerei keine Gedanken zum Explosionsschutz gemacht. Tatsächlich fällt der Flammpunkt des Kondensats aufgrund des hohen Leichtsiedeanteils jedoch. So kann der Flammpunkt auf einen Wert von weniger als 21° Celsius fallen. Es liegen hier also ganz andere Stoffeigenschaften vor als beim angelieferten Thermoöl. Entsprechend wäre hierfür eine neue gefahrstoffrechtliche Einstufung nach Richtlinie 67/548/EWG als leichtentzündlich nötig gewesen. Um derartige Unfälle zukünftig zu verhindern, suchten die Experten der Bezirksregierung das Gespräch mit dem Stoffhersteller und den Anlagenbauern. Diese werden unter ihren Mitarbeitern und auf den jeweiligen Verbandsebenen auf die Gefährdung hinweisen. Auch der Kontakt mit der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) soll helfen, die Informationen über die Gefährdung mit Leichtsieder aus Thermoöl-Anlagen in die Bäckereien zu tragen. Bei einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des Explosionsschutzes wäre dann sicherlich aufgefallen, dass das Fass, das auf einer Kunststoffpalette stand, unzureichend geerdet war. Ein durch statische Aufladung erzeugter Funke in Verbindung mit der leichtentzündlichen Flüssigkeit im Fassgebinde war so der Verursacher der Verpuffung beim Umfüllen des Kondensats. Auch eine ausreichende Lüftung das Raumes war nicht gegeben. Unabhängig von diesem tragischen Einzelfall wurde hier wieder einmal deutlich, dass bei Tätigkeiten mit Stoffen und Gemischen immer zu berücksichtigen ist, dass sich diese im Anwendungsprozess gefährlich verändern oder gefährliche Nebenprodukte entstehen können. Kontakt Michael Jakob – Dezernat 56 Telefon 0251 411-5317 Arbeitsschutz Seiten 78 / 79 Vorher Umfüllstelle für Kondensat aus der Thermoöl-Anlage nach dem Unfall. Es fehlt an der Erdung – Explosionsgefahr! Nachher Umfüllstelle für Kondensat aus der Thermoöl-Anlage unter Berücksichtigung des Explosionsschutzes Sprengstoffrecht Handel mit gefährlichem Silvesterfeuerwerk gestoppt Bei der jährlichen Sonderaktion „Marktkontrolle Pyrotechnik“ wurden vor Silvester 2011 gefährliche Raketenbatterien in einer Verkaufsstelle in Herten gefunden und der Verkauf untersagt. Da bereits einige FeuerwerksBatterien mit den Namen „Solar“ und „Solaris“ eines polnischen Importeurs verkauft worden waren, musste eine Verbraucherwarnung über die regionalen Zeitungen sowie Radio- und Fernsehsender im Regierungsbezirk veröffentlicht werden. Ursache war ein Produktionsfehler bei den Anzündern dieser Batterien und hätte zu schweren Verletzungen führen können. Beim Lösen der Anzündschnur ragte noch ein Stück der inneren Stoppine aus der Batterie. Sie hätte direkt nach dem Anzünden die Raketen sofort durchgezündet, ohne dass sich die Hobbyfeuerwerker noch rechtzeitig hätten in Sicherheit bringen können. Da parallel zu den gefundenen fehlerhaften Feuerwerksbatterien in Herten auch in anderen Regierungsbezirken des Landes NordrheinWestfalen der Verkauf dieser Raketenbatterien festgestellt wurde, veröffentlichte das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales in Düsseldorf anschließend noch eine landesweite Verbraucherwarnung. Aufgrund dieser Warnungen wurden die meisten Batterien an die Händler zurückgegeben, die diese zur Vernichtung an die Importeure oder Hersteller weiterleiteten. Wochen vor Silvester waren Raketenbatterien eines holländischen Importeurs mit demselben Produktionsfehler in einem Großlager im Kreis Steinfurt gefunden worden. Diese wurden jedoch nicht an den Einzelhandel ausgeliefert. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin hatte kurz vor dem Jahreswechsel 2011/2012 auf ihren Internetseiten darauf hingewiesen, dass CE-gekennzeichnete Feuerwerksbatterien mit nicht erlaubten Anzündmitteln in den Handel gelangt sein könnten. Arbeitsschutz Diese Anzündschnur brennt nach dem Entzünden drei bis acht Sekunden, bevor der erste Effekt ausgestoßen wird – so schreibt es auch das Gesetz vor. Verletzungsgefahr! Hier ist ein Stück schnell brennende Zündschnur zu sehen, die mit Papier umwickelt ist und etwa einen Zentimeter aus der Rakete heraus ragt. Dieses Stück darf laut Baumuster überhaupt nicht herausschauen. Wenn man versehentlich diese und nicht die davorgeschaltete, langsam brennende Zündschnur anzündet, würde eine vorschnelle Zündung der Effekte eintreten. Der Einzelhandel wurde von dem Verkaufsverbot völlig überrascht. Die Importeure hatten die Herstellung in den chinesischen Feuerwerksfabriken nicht genügend überwacht und die Einzelhändler nicht rechtzeitig über die fehlerhaften Feuerwerksbatterien informiert. So konnten „Solar“ und „Solaris“ in den Handel und somit in die Hände der Verbraucher gelangen. Dank der jährlichen Verkaufskontrollen des Dezernates für Technischen Arbeitsschutz konnte Schlimmeres verhindert werden. Kontakt Jörg Flossbach – Dezernat 55 Telefon 0251 411-5305 Thomas Menke – Dezernat 55 Telefon 0251 411-5238 Seiten 80 / 81 Autogas – eine explosive Materie Tankventile nur bei leerem Tank wechseln! Im September 2011 kam es in einer Kfz-Werkstatt bei Reparaturarbeiten an einem Pkw mit Flüssiggastank zu einer Explosion. Dabei erlitten zwei Personen schwere Brandverletzungen. Eine davon starb. mehrwöchigem Koma und diversen Hauttransplantationen nach Hause entlassen. Ob er je wieder arbeiten kann, ist ungewiss. Die Explosion des 80-Liter-Flüssiggastanks hinterließ auch deutliche Spuren in der Werkstatt. Info Die Erkenntnisse aus dem Unfall wurden an die Schulungsträger für die GSP-Qualifikation weitergegeben und sind jetzt in einem „Praxisratgeber Tankentleerung“ nachzulesen – damit viele Werkstattfacharbeiter gewarnt sind. Die vor Ort ermittelnden Brandsachverständigen sowie Vertreter der Berufsgenossenschaft und des Arbeitsschutzes der Bezirksregierung Münster konnten schnell einen technischen Defekt ausschließen. Die Situation vor Ort und die Befragung von Zeugen ergaben, dass der Grundsatz vernachlässigt worden war, Tankventile nur bei leerem Tank und unter Beachtung weiterer Sicherungsmaßnahmen zu wechseln. Eine fehlende Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung sowie die Unkenntnis des von der Berufsgenossenschaft und Kraftfahrzeuggewerbe erarbeiteten „Praxisratgeber Tankentleerung bei Flüssiggas (LPG)-Fahrzeugen“, kamen hinzu. Bei der Reparaturannahme durch die auf Autogasanlagen spezialisierte Kfz-Werkstatt wurde ein Defekt am Ventil des Flüssiggastanks vermutet. Dies machte es erforderlich, das Multiventil auszubauen und den Gastank zu öffnen – eine Arbeit, die mit einem hohen Gefahrenpotential einhergeht. Der Werkstattinhaber und sein 16-jähriger Auszubildender lösten die Ventilverschraubung. Dabei kam es zu einer massiven Gasfreisetzung und einer Explosion mit anschließendem Brand. Unmittelbar in der Flamme stehend erlitt der Werkstattinhaber Verbrennungen am Oberkörper, die nach drei Wochen Koma zum Tod führten. Der hinter seinem Chef stehende Auszubildende wurde nach Tätigkeiten an Gasanlagen dürfen laut § 41a der Straßenverkehrszulassungsordnung nur von anerkannten Kfz-Werkstätten erfolgen. Die alle drei Jahre zu wiederholende Qualifikation (GSPPrüfung) lag beim ebenfalls in der Werkstatt tätigen Sohn des Werkstattinhabers vor. Der Weiterbetrieb der Werkstatt erfolgt nun durch diesen Sohn, der künftig allgemeine Reparaturen an Gasanlagen nur unter Aufsicht und nach Unterweisung ausführen lässt. Das mit hohem Gefährdungspotential verbundene Öffnen des Flüssiggastanks darf nur durch einen fachkundigen Arbeitnehmer erfolgen. Zuvor muss der Arbeitgeber ihm dafür schriftlich die Freigabe erteilt haben. Kontakt Klaus Testroet – Dezernat 56 Telefon 0251 411-2551 Arbeitsschutz Seiten 82 / 83 Energiewende? Aber sicher! Traurige Bilanz: 123 Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit dem Aufbau oder der Wartung von Photovoltaikanlagen meldeten die Unfallversicherungsträger für das Jahr 2010. Auch 2011 registrierte das Dezernat für Betrieblichen Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung Münster wieder mehrere Absturzunfälle von Dächern. Wieder gab es einen Todesfall. Weitere Arbeitsunfälle endeten mit schweren Verletzungen. Fehlende oder unzureichende Schutzmaßnahmen waren hier stets die Ursache. Das liegt vor allem daran, dass Photovoltaikanlagen oft nicht durch Dachdecker, sondern durch Elektroin stallateure errichtet werden. Für das Unfallgeschehen spielten mangelnde Sachkenntnisse bei der Sicherung gegen Absturz, gerade bei hochgelegenen Arbeitsplätzen, eine entscheidende Rolle. So treten die Monteure unwissend auf die nicht durchtrittssichere Dachhaut und brechen durch das Dach. Oder sie rutschen von den Dachkanten ab. Die Arbeitsschützer der Bezirksregierung haben deshalb intensiv kontrolliert. Dies hatte zur Folge, dass einige Baustellen sofort stillgelegt wurden. Schutzmaßnahmen mussten teuer nachgerüstet werden. Bauherren und ausführende Unternehmen sind daher gut beraten, wenn sie die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen bei der Planung und beim Angebot stets einkalkulieren, um die Monteure besser zu schützen und im Falle eines Unfalls Schwierigkeiten mit der Arbeitsschutzbehörde und der Staatsanwaltschaft zu vermeiden. Damit die Energiewende auch sicher wird! Kontakt Dr. Jürgen Querbach – Dezernat 56 Telefon 0251 411-5245 Altlasten aus dem zweiten Weltkrieg Arbeitsschützer sorgen für abgesicherte Sprengarbeiten Der äußerst knifflige Abbruch des 75 Jahre alten Otto-Bunkers im Münsteraner Herz-Jesu-Viertel beschäftigte zwischenzeitlich auch die Arbeitsschützer der Bezirksregierung Münster. Der nicht mehr benötigte Luftschutzbunker aus dem 2. Weltkrieg sollte abgebrochen werden, um Platz für neuen Wohnraum zu schaffen. Herumfliegende Stein- sichtbare Dehnungsfugen verantwortlich, die quer durch die zwei Meter dicken Bunkerwände liefen. Durchgängige längsverlaufende Stahlbewährungen im Beton waren dadurch nicht vorhanden. Hinzu kam, dass die Bausubstanz der Betonwände, also die Betongüte, in ihrer Struktur unterschiedlich war. brocken beschädigten Fensterscheiben und Rollläden an einem gegenüberliegenden Mehrfamilienwohnhaus sowie ein vor dem Haus geparktes Motorrad. Mitten in einem eng besiedelten Wohngebiet stehend, konnte der Hochbunker jedoch nicht durch eine einzige Großsprengung komplett zerlegt werden. Ein Fachbetrieb entwickelte eigens ein neuartiges Sprengverfahren, das bereits an einem ähnlichen Bunker in Lübeck erfolgreich erprobt wurde. Der Bunker sollte in zwei Schritten abgebrochen werden. Im ersten Schritt war vorgesehen, durch mehrere Teilsprengungen von innen heraus, die rund zwei Meter dicken Bunkerdecken und -wände zu schwächen und auf eine Dicke von 80 Zentimetern zu reduzieren. Im zweiten Schritt sollte dann der weitere Abbruch mittels hydraulischer Abbruchzange, Hydraulikhammer und Bagger erfolgen. Bei einer dieser Innensprengungen wurde jedoch ein etwa 2 x 2 Meter großes Mauerstück aus der Bunkerwand nach außen gesprengt. Menschen kamen dabei glücklicherweise nicht zu Schaden. Wie die alarmierten Arbeitsschützer der Bezirksregierung feststellten, waren hierfür nicht Für die weiteren Sprengungen wurden auf der Grundlage eines überarbeiteten sprengtechnischen Gutachtens erhöhte Sicherheitsauflagen festgelegt. Die Bohrlochtiefen wurden von 1,20 Meter auf einen Meter verringert. Zusätzlich wurden die Sprengstoffmengen reduziert und größere Seitenabstände zu den Dehnungsfugen gewählt. Des Weiteren musste der Bunker komplett mit Schutzflies „eingehaust“ werden, um bei weiteren Sprengungen „auf Nummer sicher zu gehen“ und einen neuerlichen Streuflug von Steinbrocken zu verhindern. Erst nach Umsetzung dieser weiteren Sicher heitsauflagen, über die parallel auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in der Nachbarschaft des Bunkers schriftlich informiert wurden, erteilten die Experten vom Arbeitsschutz die Freigabe für die Fortführung der Sprengarbeiten. Der weitere Abbruch des Ottobunkers konnte somit ohne neuerliche Zwischenfälle erfolgen. Kontakt Jörg Flossbach – Dezernat 55 Telefon 0251 411-5305 Thomas Menke – Dezernat 55 Telefon 0251 411-5238 Arbeitsschutz Seiten 84 / 85 Mängel im Arbeitsschutz festgestellt Überwachungsaktion „Arbeits bedingungen im Einzelhandel“ In vielen nordrhein-westfälischen Betrieben gibt es Mängel beim Arbeitsschutz. Im Interesse der Beschäftigten legten deshalb das NRWMinisterium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) und die Bezirksregierungen das Bemühen um besseren Arbeitsschutz als einen wichtigen Schwerpunkt fest. Rainer Groth (Mitte) im Regierungsbezirk Erfolg, die aufgrund von Beschwerden gestartet worden waren. und Ludger Hormann (rechts) kontrollieren mit dem Marktleiter Die Ergebnisse im Einzelnen: (links) die Unterlagen zum Arbeitsschutz. Unter der Federführung der Bezirksregierung Münster konnte eine erste landesweite Schwerpunktaktion „Arbeitsbedingungen im Einzelhandel“ erfolgreich abgeschlossen werden. Im Rahmen dieser Aktion haben die Arbeitsschützer des Landes NRW im vergangenen Sommer unangekündigt 343 Betriebe der durch Beschwerden besonders aufgefallenen Branchen Lebensmittel-, Drogerie- und Bekleidungshandel sowie Bäckereien und Konditoreien aufgesucht und die Arbeitsbedingungen kontrolliert. Geprüft wurden das Arbeitsschutzsystem, die Einhaltung der Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten sowie die Flucht- und Rettungswege. Info Die Aktion hat aussagekräftige Ergebnisse gebracht, auf deren Grundlage die Arbeitsschutzverwaltung gezielt weiterarbeiten kann, um die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu verbessern. Systemkontrolle Bei Filialen der großen Ketten lag häufig ein Arbeitssicherheitsordner vor, in dem die Angaben zum Arbeitsschutzsystem und die aushangpflichtigen Gesetze enthalten waren. Von den mit Rot bewerteten Unternehmen gehören zwei zur Lebensmittelbranche (Franchise-Unternehmen) und eins zur Bekleidungsbranche (Filiale einer kleinen Kette). Die Gefährdungsbeurteilung war in 18 Unternehmen nicht angemessen und in vier Unternehmen überhaupt nicht gemacht worden. In einem Fall wurde die Bewertung noch nicht vorgenommen, da der Gesprächspartner keine Angaben machen konnte. Info Bewertung der betrieblichen Arbeitsschutzsysteme von 50 Einzelhandelsunternehmen nach dem Ampel-Prinzip 3 1 13 Eine Ressortzielvereinbarung des MAIS mit den Regierungspräsidenten sieht regelmäßige, gezielte Überwachungsaktionen vor. 33 Die Arbeitsschutzexperten der Bezirksregierung Münster überprüften insgesamt 50 Unternehmen. Dabei ergab sich eine Mängelquote, die unterhalb des Landesdurchschnitts lag. Offenbar zeigen hier bereits frühere Aktionen grüne Bewertung rote Bewertung gelbe Bewertung keine Bewertung Arbeitsschutz Arbeitszeit In Bezug auf die Arbeitszeiten wurden mehrere Mängel festgestellt: Art der Verstöße Das Arbeitszeitgesetz ist im Betrieb nicht für jeden einsehbar Die Arbeitszeit wird nicht generell erfasst Die vorgeschriebenen ArbeitszeitAufzeichnungen liegen nicht vor Vor- und Nacharbeiten werden nicht als Arbeitszeit erfasst Die tägliche Höchstarbeitszeit wird nicht eingehalten Die gesetzlichen Ruhepausen werden nicht gewährt Die Ruhezeit von 11 Stunden wird nicht gewährleistet Die Arbeitszeit bei anderen Arbeitgebern wird nicht berücksichtigt Seiten 86 / 87 Tätigkeiten im Tagesgeschäft (zum Beispiel Auspacken von Waren) zugestellt. Diese Mängel wurden nach Aufforderung sofort beseitigt und daher auch nicht als solche erfasst. Anzahl der Betriebe 7 3 1 11 6 2 4 23 Gravierend war die Überschreitung der täglichen Arbeitszeiten in drei Franchise-Unternehmen der Lebensmittelbranche. Hier wurden bereits Bußgeldverfahren eingeleitet. Verstöße gegen die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen in Bäckereien und Konditoreien konnten nicht festgestellt werden. Auffällig ist, dass eine große Anzahl von Unternehmen weitere Arbeitsverhältnisse sowie die Arbeitszeit bei anderen Arbeitgebern nicht berücksichtigt. Hier besteht offensichtlich noch Aufklärungsbedarf. Flucht- und Rettungswege Im Bereich der Flucht- und Rettungswege waren häufig Wege und Notausgänge durch In einigen Unternehmen wurden jedoch Mängel festgestellt, die bauliche Maßnahmen, eine neue Planung der Flucht- und Rettungswege, Umstellung von Regalen oder weitere Kennzeichnungen erfordern: Art der Verstöße Anzahl der Betriebe Unzureichende Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege Flucht- und Rettungswege waren nicht frei Unzureichende Kennzeichnung der Notausgänge Notausgänge waren nicht benutzbar 3 7 3 7 Fazit Die Schwerpunktaktion hat gezeigt, dass im Einzelhandel, ähnlich wie in anderen Wirtschaftszweigen, kleinere Unternehmen – hier die Franchise-Unternehmen – mehr Defizite im Arbeitsschutz aufweisen als große Ketten, die eine zentrale Arbeitsschutzorganisation haben. Weitere branchenbezogene Kontrollaktionen werden folgen. Kontakt Dr. Adelgunde Holzmeier – Dezernat 56 Telefon 0251 411-5314 Dr. Jürgen Querbach – Dezernat 56 Telefon 0251 411-5245 Info In drei von insgesamt 50 Einzelhandelsunternehmen wurde die gravierende Überschreitung der täglichen Arbeitszeit festgestellt und Bußgeldverfahren eingeleitet. Stress – was nun? Gesundheitstage 2012 bei der Bezirksregierung Münster „Stress und psychische Belastungen durch Arbeitsverdichtung und Personalabbau sind auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierung Münster ein großes Thema. Dies wird sowohl durch die Gesundheitsberichte als auch durch die Mitarbeiterbefragung belegt“. Info Immer häufiger sind psychische Erkrankungen der Grund für eine Arbeitsunfähigkeit. Gerade in öffentlichen Verwaltungen haben Stress und Arbeitsdruck in den letzten Jahren zugenommen. Zugleich ist der Altersdurchschnitt gestiegen. Mit diesen Worten begrüßte Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller die jeweils rund 200 Teilnehmer, die an den behördlichen Gesundheitstagen an den beiden Standorten der Bezirksregierung in Münster teilnahmen. „Auch die Pflege von Angehörigen und die damit verbundene Doppelbelastung rückt vermehrt in den Fokus“, betonte Feller weiter. An den beiden Gesundheitstagen erhielten die Besucher interessante Angebote mit Informationen darüber, wie sich Belastungen auswirken und wie eigene Ressourcen gestärkt werden können. Neben Stresstests, Regenerationstraining, Blutdruckmessung und dem Trainieren von Atemübungen mit dem Stresspiloten konnten sich die Beschäftigten bei Massagen entspannen und in persönlichen Gesprächen mit der Betriebsärztin Hilfestellung bekommen. Beim Gesundheitsquiz konnte dann das frisch erworbene Wissen getestet werden. Daneben hielten Betriebsärztin Dr. Cordula Piontkowski (B.A.D-Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH) und Philipp Klocke (Mitarbeiter- und Führungsberatung), zum Thema „Am Limit? Stress, Burnout und Präventionsmöglichkeiten“ aufschlussreiche Vorträge. Unterstützung leisteten die externen Partner Akademie Mont-Cenis, AOK Nordwest, B.A.DGesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, Institut für funktionelles Training, physiopunkt – Pirio Sauerbrey, Praxis für Physiotherapie Steinbach, Techniker Krankenkasse, Verein für Gesundheitssport und Sporttherapie Münster e.V. sowie aus dem Haus die Interessenvertretungen und Sozialen Ansprechpartner und der Arbeitskreis Gesundheit, die mit Informationsständen vertreten waren. Mit den Gesundheitstagen, über die auch die Medien umfangreich berichteten, wurde der Nerv der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen, wie eine interne Auswertung zeigte. Immerhin 98 Prozent der Befragten fanden die Veranstaltungen informativ und 89 Prozent gaben an, persönlich von den Angeboten profitiert zu haben. Die zahlreichen Hinweise und Vorschläge werden in die weiteren Überlegungen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung der Behörde aufgenommen. Kontakt Silvia Doerfert – Dezernat 14 Telefon 0251 411-3726 Inneres Seiten 88 / 89 Auszeichnung Vorbildlicher Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung Ein modernes und präventives Verständnis von Gesundheitsvorsorge und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit soll einen bestmöglichen Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen und Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz sicherstellen. Es ist bei immer neuen Aufgaben, erhöhten Anforderungen, Zunahme der Arbeitsverdichtung sowie immer stärkerem Zeitdruck unverzichtbar. Dass sich die Bezirksregierung Münster hier auf einem sehr guten Weg befindet, wurde ihr im Rahmen der Teilnahme am Prämiensystem durch die Unfallkasse NRW bescheinigt. Bei diesem Prämiensystem handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren zur Bewertung der innerbetrieblichen Organisation des Arbeitsund Gesundheitsschutzes sowie des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Anhand einer freiwilligen Selbstauskunft werden zunächst die wesentlichen Aspekte zu Leitung, Organisation, Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Gesundheit im Betrieb und zur kontinuierlichen Verbesserung abgefragt und mit Punkten entsprechend ihrer Gewichtung bewertet. verleihung im Landschaftspark Duisburg durch die Unfallkasse NRW neben der Urkunde auch einen Geldpreis in Höhe von 19 000 Euro. Die Prämie wird unter anderem dazu genutzt, um in allen Dienstgebäuden Soda-Wasserspender zu installieren. Zudem werden Sportgeräte beschafft und die Betriebssportgemeinschaft unterstützt. Somit kommt sie allen Beschäftigten der Behörde zu Gute. Anschließend erfolgen Plausibilitäts- und Vor ortüberprüfung durch die Unfallkasse. Im Ergebnis erreichte die Bezirksregierung 100 Prozent der möglichen Punkte, was der besten Stufe im Bewertungsraster der Unfallkasse entspricht. Kontakt Guido Sondermann – Dezernat 14/55 Telefon 0251 411-5251 Info Soda-Wasser-Spender und Sportgeräte werden in der Behörde das Angebot für die Gesundheit der Mitarbeiter erhöhen. Ein wichtiger positiver Folgeeffekt ist die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Die Auszeichnung zeigt, dass die Bezirksregierung ihrer Vorbildrolle als Arbeitsschutzbehörde für die Region gerecht wird. Dirk Ostrop – Dezernat 14 Telefon 0251 411-1272 Im November 2011 erhielt Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller im Rahmen der PreisFreuen sich über den Preis: Uwe Meyeringh (Unfallkasse NRW), Dorothee Feller (Regierungsvizepräsidentin), Guido Sondermann, Doris Janßen, Helmo Baltes (alle Bezirksregierung Münster) Manfred Lieske (Unfallkasse NRW) (v.l.) Förder-Controlling untersucht Wirkungen von Finanzhilfen Die Bezirksregierung Münster hat im Jahr 2011 an kommunale und andere Zuwendungsempfänger rund 277 Millionen Euro vergeben. Mit diesen Finanzhilfen sind Projekte und Maßnahmen in den Geschäftsfeldern Bildung, Gesundheit, Kultur und Sport, Infrastruktur, Umwelt, Verkehr sowie Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung angestoßen worden. Info Kreisbezogene Auswertung der Förderungen seit 2008 in Millionen Euro 2008 2009 2010 2011 80 70 60 50 40 30 20 10 0 BOR COE MS ST Die Finanzhilfen werden seit 2008 mit dem Aufbau der Förderdatenbank Fönix erfasst. Das Controllingdezernat kann mit dieser Datenbank die Förderströme nach verschiedenen Kriterien auswerten. So können die Förderbewegungen in den Geschäftsfeldern und Jahren ebenso dargestellt werden wie die mit den Förderungen angestoßenen Investitionen. So trägt das Förder-Controlling zur Transparenz über das Fördergeschehen bei. Aufgabe des Förder-Controlling ist es aber ebenfalls, die Wirkungen von Fördermaßnahmen in den Blick zu nehmen: Von der Mittelverteilung zu den Effekten der Mittelverwendung. Maßstab für die Beurteilung von Förderungen – wie auch anderer öffentlicher Dienstleistungen – ist der gesellschaftliche Nutzen, für den Politiker bereit sind, Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Die erwünschten Wirkungen und politischen Aufträge werden aus Bedürfnissen der unmit- WAF BOT GE RE telbaren Zielgruppen oder als politisch gewollte Zielsetzung entwickelt. Am Beispiel der Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume wird dies deutlich. Die flächendeckende Breitbandversorgung ist als politischer Auftrag formuliert. Mit Bewilligungsentscheidungen zu Personal und Finanzmitteln sollen Investitionen in die Infrastruktur angestoßen werden, damit die Menschen und Betriebe in bis dato unterversorgten Gebieten einen Breitbandanschluss erhalten. Doch „lohnt“ sich das wirklich? Was ist der weitergehende Nutzen eines solchen Anschlusses an das World Wide Web? Mit Hilfe von Fönix können die Controller darauf rasch eine Antwort geben (siehe Info). Kontakt Wolfgang David – Dezernat 14 Telefon 0251 411-1586 Inneres Seiten 90 / 91 Info Förder-Controlling bei der Bezirksregierung Münster – Verknüpfung von Ressourcen und Wirkungen/Nutzen Politische Aufträge, Andere Einflüsse Wirkungsziele Prozesse Ressourcen Leistungen Wirkungen/Nutzen (Input) (Output) (Impact/Outcome) Organisation enthält... Organisation produziert... Organisation bewirkt... Controllingprozess Planen Steuern Nachprüfen Info Controlling-Ergebnis: Wirkungen eines Breitbandanschlusses auf verschiedene gesellschaftliche Ebenen Gesamtgesellschaftliche Ebene Flächendeckender, erschwinglicher Breitbandzugang Stärkung der Partizipation an Förderung sozialer Wettbewerbsfähig- Vermeidung von Bildung, Wissen, Po- Chancengleichheit keit von Betrieben in Landflucht litik/Verwaltung und ländlichen Räumen Wirtschaftsleben Kommunale Ebene Gleichmäßig verteilte Grundversorgung (Breitband) Positives Image und Attraktivität bei jungen Familien und Unternehmen Ebene der privaten Haushalte Verbleib in ländlichen Keine Benachtei- Räumen möglich/ ligung gegenüber Zuzug attraktiv Ballungsgebieten Sicherung der Wirtschaftskraft in der Ortschaft Ebene der Betriebe Nutzung von Standortvorteilen ländlicher Räume Vereinbarkeit von möglich Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Verbesserung der Produktivität möglich Familie und Beruf in ländlichen räumen Schnelle, effiziente Längere Selbststän- Kommunikation mit digkeit von Senioren Kunden, Lieferanten und Verwaltungen Moderne Kooperationsverbindungen möglich Erneuerbare Energien Positionierung der Bezirksregierung Münster Die Neuausrichtung der Klimaschutz- und Energiepolitik auf Bundes- und Landesebene stellt eine wichtige Aufgabe für Verwaltung und Politik dar. Dieses Ziel beinhaltet, dass die Voraussetzungen für eine ausreichende, sichere, klima- und umweltverträgliche sowie möglichst effiziente Energieversorgung zu sichern sind. Dazu gehört auch der Bau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in allen Teilen des Landes. Inneres Bei der Realisierung ist die Bezirksregierung Münster in vielfältiger Weise eingebunden: In der Regionalplanung, der Genehmigung von Bauleitplanverfahren, der Wirtschaftsförderung, dem Naturschutz und der Anlagengenehmigung in den Bereichen Abfall, Immissionsschutz und Wasserwirtschaft. Sie unterbreitet dem Regionalrat auch Empfehlungen und Informationen. Ob es um die Gründung von Energieparks geht, den Bau von Biogas- und Windenergieanlagen oder Forschungen zur Energiespeicherung - mit den verschiedenen Entwicklungen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien ist die Bezirksregierung im Rahmen von Genehmigungen, Förderungen und Aufsicht beschäftigt. landesplanerischer und baurechtlicher Sicht, die wirtschaftlichen Interessen der Anlagenbetreiber sowie die technischen Entwicklungen konnten untereinander verbunden werden und in eine Gesamtbetrachtung einfließen. Dabei geht es auch darum, die verschiedenen Energiearten in Bezug auf ihre Einsatzmöglichkeiten, die regionalen Gegebenheiten und die technischen Entwicklungen im Rahmen rechtlicher Vorgaben zu bewerten. Projektgruppe In 2011 wurde deshalb eine Projektgruppe zum Thema „Erneuerbare Energien“ bei der Bezirksregierung Münster eingerichtet. Diese Projektgruppe besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Abteilung 3 „Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft“, der Abteilung 5 „Umwelt, Arbeitsschutz“ und der Abteilung 1 „Zentrale Dienste“, die fachlich direkt oder indirekt mit den unterschiedlichen Techniken für die erneuerbare Energie befasst sind. Die Projektgruppe wird geleitet von Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller. An den Arbeitsgruppensitzungen nahmen auch Vertreter aus Wissenschaft, Interessensverbänden, Industrie, Wirtschaft und Politik teil. Externe Teilnehmer an den Arbeitsgruppen –Fachhochschule Münster – Fachbereich Energie, Gebäude und Umwelt –BUND NRW und NABU NRW –Kreise BOR, COE, ST, WAF und Stadt MS –Landwirtschaftskammer –Westfälisch-Lippischer Landwirtschafts verband e.V. –Landesarbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie NRW e.V. –Wirtschaftsunternehmen –Uitnodiging extra Technisch Overleg Projekte (NL) –EUREGIO In den Diskussionsforen wurden die unterschiedlichen Standpunkte und Interessenlagen der jeweiligen Vertreter deutlich. Aspekte aus Das Ergebnis der Projektgruppenarbeit bildet eine gute Grundlage für die Arbeit der zuständigen Dezernate der Bezirksregierung auf dem Feld der Erneuerbaren Energien. Kontakt Ulrich Heckhuis – Dezernat 14 Telefon 0251 411-2007 Seiten 92 / 93 Info Erneuerbare Energien stehen fast unerschöpflich zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlung, Erdwärme und nachwachsende Rohstoffe. Petra Framke für Einsatz geehrt D as ging gerade noch einmal gut: Dank ihres beherzten Eingreifens konnte ein Verkehrsunfall auf der A 43 verhindert werden. Dafür erhielt Petra Framke aus Hörstel im Dezember 2011 aus der Hand von Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke eine Ehrenurkunde für die staatliche Anerkennung von Rettungstaten in Nordrhein-Westfalen. Während der Fahrt auf der B 219 bemerkte sie bei einem vorausfahrenden Fahrzeug, dass ein Vorderrad erheblich schlingerte. Da der Fahrer auf ihre Hinweise mit der Lichthupe nicht reagierte, überholte sie das Fahrzeug und signalisierte dem Fahrer, er solle auf den Standstreifen fahren. Beim Kontrollieren des Reifens stellte sich heraus, dass von den fünf vorgesehenen Radmuttern vier fehlten. Ohne das entschlossene Eingreifen hätte sich wahrscheinlich das Rad gelöst und einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Auch die anderen Verkehrsteilnehmer und der Autofahrer selbst hätten lebensgefährlich verletzt werden können. Kontinuität im Regierungsbezirk: Klaus Mönch und Donald Niehues in ihren Ämtern bestätigt D er Dülmener Stadtbrandinspek tor Donald Niehues (rechts) wurde im Oktober 2011 durch Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller in seinem Amt als stellvertretender Bezirksbrandmeister des Regierungsbezirks Münster bestätigt. Ebenso erhielt der in Castrop-Rauxel wohnende Klaus Mönch (links) die Bestätigung in seinem Amt als Bezirksbrandmeister im Januar 2012. Beide verfügen über große Erfahrung und überzeugten mit vorbildlichem ehrenamtlichen Einsatz im Bereich des Feuerwehrwesens. Die weitere kontinuierliche Arbeit im Regierungsbezirk Münster ist so gewährleistet. Da die Amtszeit nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) sechs Jahre beträgt, muss die Ernennung für diese Ehrenämter regelmäßig erneuert werden. Der Bezirksbrandmeister und sein Stellvertreter stellen die Verbindung zwischen den Freiwilligen Feuerwehren und der Bezirksregierung sicher. Kurz notiert Katastervermessung: Mehr Fachpersonal nötig! Seiten 94 / 95 DLRG bei den Ferienkindern E Z u ihrer jährlichen Dienstbesprechung waren im April 2012 Vertreter der acht Katasterbehörden, weitere zehn Vermessungsbehörden und die 64 öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in den Räumen der Bezirksregierung Münster am Dom platz zusammen gekommen. Die Vermessungsingenieure, die der Aufsicht der Bezirksregierung unterliegen, sind berechtigt, die Landesvermessung zu unterstützen, Katastervermessungen auszuführen und vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden öffentlich zu beurkunden. Themen der Veranstaltung waren unter anderem Regelungen zur Aktualisierung des Gebäudenachweises im Liegenschaftskataster und der zuneh- mende Fachkräftemangel in den Bereichen Vermessung und Geodäsie. Obwohl sich die Auftragslage im Jahr 2011 gegenüber 2010 kaum verändert hat, verringerte sich im gleichen Zeitraum die Zahl der Beschäftigten bei den Katasterbehörden um 33 und bei den Vermessungsingenieuren um 12 Personen. In einer Umfrage hat das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW festgestellt, dass der Bedarf an Fachpersonal in den Behörden und der freien Wirtschaft nicht mehr gedeckt werden kann, da derzeit insbesondere in den Fachhochschulen und Universitäten viel zu wenige Studierende in Geodäsie und Vermessungswesen ausgebildet werden. in Einsatzfahrzeug und ein Motorrettungsboot der DLRG standen im Mittelpunkt eines Besuchs von Frank Recktenwald, Mitarbeiter des Dezernates für Gefahrenabwehr der Bezirksregierung Münster, und Fritz Gillkötter, beide Mitglieder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Münster, bei den Ferienkindern der Bezirksregierung. Ein solches Rettungsboot hatten die Kinder noch nie gesehen. Für die Knirpse war sehr interessant, welche Knöpfe und Schalter es dort gab. Frank Recktenwald erzählte einige aufregende Geschichten aus dem Leben eines Wasserretters. Die Gefahren beim Schwimmen wurden den Kindern spielerisch veranschaulicht und die Baderegeln waren schließlich Thema eines Ratespiels, bei dem auch die (Noch-)Nichtschwimmer der Gruppe punkten konnten. Lernen vor Ort bei Dürr in Ochtrup V ier Anwärter des mittleren und des gehobenen Dienstes im Dezernat für Technischen Arbeitsschutz der Bezirksregierung Münster besuchten im Rahmen ihrer Ausbildung Mitte Februar 2012 die Firma Dürr in Ochtrup. Der Dürr-Konzern ist ein weltweit führender Anbieter für Produktions-, Prozess- und Messtechnik. Im Werk Ochtrup werden Trocknungssysteme für Lackierereien in der Autoindustrie gefertigt. Unter der Führung von Peter Näpfel (Director Manufacturing), Sicherheitsfachkraft Uwe Kur- pierz sowie Betriebsärztin Dr. Barbara Brüggemann wurden die einzelnen Arbeitsbereiche besichtigt und Fragen zum Arbeitsschutz bei der Metallverarbeitung beantwortet. Im Mittelpunkt der Besichtigung stand die Fertigung der Gebläseanlage. Treue Mitarbeit Dienstjubiläen sind ein Zeichen für Kontinuität und für ein gutes Arbeitsumfeld. Die Bezirksregierung Münster ist eine Bündelungsbehörde mit vielfältigen Aufgaben. Die meisten Beschäftigten arbeiten im Laufe ihres Berufslebens in sehr unterschiedlichen Aufgabenfeldern. Für ihre langjährige Treue ehrt die Behördenleitung jedes Jahr eine große Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Von Anfang 2011 bis Juni 2012 waren es 95 Beschäftigte, die seit 25 oder sogar 40 Jahren im Landesdienst stehen. Einige von Ihnen sind auf den nächsten Seiten kurz portraitiert: Hermann Berling (49) aus Münster studierte Wasserwirtschaft und arbeitete in verschiedenen Fachbehörden. Seit 2007 liegt sein Tätigkeitsfeld in der Bezirksregierung im Bereich des ökologischen Ems-Ausbaus. 25 Jahre im Dienst: Der 48-jährige Marga Bürger Karl-Hubert Sendener Frank betreute mehr als Gausling (51) kam Breer begann seinen zehn Jahre lang 2007 ins Dezernat Dienst in der Bezirks- das Sekretariat der für den Betriebli- regierung im Jahr Regierungsvizeprä- chen Arbeitsschutz. 2001. Seitdem ist er sidenten. Vorher Der Rosendahler im Verkehrsdezernat arbeitete sie im Pa- arbeitete zuvor im beschäftigt. Sein thologischen Institut Gewerbeaufsicht- Aufgabenbereich liegt in der Förderung des der Universität Münster. Nun genießt sie ihre samt Münster und im Staatlichen Amt für kommunalen Straßenbaus. freie Zeit in der Phase der Altersteilzeit. Arbeitsschutz Coesfeld. Die 49-jährige Hildegard Hüsken Svenja Kaiser (44) Claudia Götz wohnt (53) wohnt in aus Sendenhorst in Münster und ar- Metelen und kam arbeitet seit 1986 in beitet seit November im Jahr 1980 in die der Bezirksregierung 1985 in der Bezirks- Bezirksregierung Münster. Sie hatte regierung Münster. Münster. Sie arbei- ihre Aufgabenbe- Nach ihrer Ausbildung tete in verschiede- reiche in verschie- zur Verwaltungs- nen Bereichen der denen Dezernaten fachangestellten hat sie seit 13 Jahren ihr Behörde. Seit März 2007 liegt ihr Arbeitsfeld des Hauses. Nun liegt ihr Tätigkeitsfeld im Aufgabenfeld im Bereich der Beihilfe. im Dezernat für den Inneren Dienst. Gesundheitsdezernat der Behörde. Sabine Karp (47) Andreas Katzer (54) Cornelia Kloss (45) kam im Rahmen der aus Nordwalde ar- aus Laer nahm ihren Verwaltungsstruktur- beitete seit 1986 für Dienst in der Bezirks- reform im Jahr 2001 das Staatliche Amt regierung Münster an die Behörde. Dort für Arbeitsschutz in im Dezernat des arbeitet sie seitdem Coesfeld bevor er Beauftragten für den im Dezernat für zur Bezirksregierung Haushalt auf. Seit Personalangelegen- Münster wechselte. 1995 arbeitet sie im heiten. Seit acht Jahren unterstützt sie den Dort ist er seit 2007 im Dezernat für den Dezernat für Natur- und Landschaftsschutz Verein Ferienkinder e.V.. Betrieblichen Arbeitsschutz tätig. und Fischerei. Bernd König (52) Klaudia Koshtanje- Josef Lechtenberg leitet das Personalde- vac (42) arbeitete in (55) war bereits in der zernat der Behörde. der Zeit von 1988 bis Zeit von 1992 bis 1994 Zuvor hat er bei der 2001 im Sekretariat im Haus beschäftigt. Landesdatenschutz- des Regierungs- Vorher und danach lag beauftragten das The- präsidenten. Nach sein Arbeitsplatz im menfeld Informations- einer Elternzeit von Staatlichen Arbeits- freiheit bearbeitet, von drei Jahren liegt ihr schutz in Reckling- 2001 bis 2007 war er Verwaltungsleiter der Tätigkeitsfeld heute im Dezernat für Perso- hausen. Seit 2007 ist er in der Behörde im Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. nalangelegenheiten. Dezernat für Technischen Arbeitsschutz tätig. Kurz notiert Seiten 96 / 97 Der 54-jährige Wolfgang Mauer Gabriele Mertin Bernhard Lütkehaus (49) wohnt in Müns- (45) aus Rheine (54) aus Saerbeck ter und kam im Jahr arbeitet seit 1986 in arbeitet seit 1993 bei 2001 im Rahmen der der Bezirksregierung der Bezirksregierung. Verwaltungsstruk- in verschiedenen Sein Aufgabengebiet turreform vom Lan- Dezernaten. Im Som- liegt im Bereich desversorgungsamt mer 2012 übernahm der Planung und zur Bezirksregierung. Betreuung von Abfallanlagen. Zuvor war sein Seitdem liegt das Arbeitsfeld des Technikers Arbeitsplatz beim Landkreis Ulm. in der EDV-Werkstatt der Behörde. sie Aufgaben im Dezernat für Luftverkehr. Dieter Puhe (51) ist Frank Rademacher Markus Rieger (44) seit 1988 im Haus. (43) aus Büren ar- kam 1991 von der Seine Aufgaben beitete zunächst als Stadtverwaltung lagen in Dezernaten Vermessungstechni- Lüdinghausen ins für Abfallentsorgung ker in der Agrarord- Haus. Der Sendener und Abgrabungen. nungsverwaltung. arbeitete für die Heute ist der diplo- Er ist seit 2001 für Schulabteilung, bis er mierte Bauingenieur die Behörde am 1998 in den Bereich für Siedlungsentwicklung und für Erneuerba- Flughafen Paderborn/Lippstadt im Bereich der Personalangelegenheiten wechselte. Seit re Energien zuständig. der Luftsicherheit tätig. 2007 ist er in der Kommunalaufsicht tätig. Martin Risse (50) Reinhard Sachs (52) Silvia Saxlehner (43) kam 1991 in die aus Gescher nahm aus Metelen war Bezirksregierung 2007 seinen Dienst zunächst im Haus Münster. Der Gre- in der Behörde auf. haltsdezernat vener arbeitete in Zuvor arbeitete er tätig. Im Jahr 1994 verschiedenen Berei- in verschiedenen wechselte sie in das chen und wechselte Fachbehörden. Hier Sekretariat des Lei- 1999 in das Dezernat ist er im Dezernat für ters der Abteilung für für Schulrecht, Kultur und Sport, das er Wasserwirtschaft für den Schutz der Gewäs- Umwelt und Arbeitsschutz. Seit 1998 liegt ihr bereits seit neun Jahren leitet. ser im Emscher-Gebiet zuständig. Aufgabenbereich in der Wasserwirtschaft. Karola Schneider Magdalena Schür- Franz-Josef Selting (58) ist seit 1987 mann (47) aus (54) wohnt in Gescher. in der Behörde. Münster startete Nach seiner Ausbil- Zunächst arbeitete ihre Arbeit in der dung zum Heizungs- sie im Haushaltsde- Bezirksregierung im und Sanitärmeister zernat, anschließend Dezernat für Schul- arbeitet er seit 1986 im Sekretariat des recht. Danach lag als Haustechniker in Abteilungsleiters für ihr Aufgabenbereich der Bezirksregierung. Umwelt- und Arbeitsschutz. Nun liegen ihre in der Wasserwirtschaft. Derzeit ist sie im Er ist zuständig für die Wartung von Heizungs-, Aufgaben im Verkehrsdezernat. Verkehrsdezernat tätig. Lüftungs- und Sanitäranlagen. Ute Spork aus Susanne Thom nahm Gabriele Weßling Nottuln arbeitete ihren Dienst in der (52) nahm ihren in der Zeit von Bezirksregierung im Dienst für das 1986 bis 1998 Dezernat für Haus Land NRW 1984 beim Staatlichen haltsangelegenheiten in der Staatlichen Gewerbeaufsicht- auf. Seit 2003 ist Umweltverwaltung in samt in Coesfeld. sie im Bereich für Münster auf. Im Jahr Seit Juni 1998 ist sie öffentliche Gesund im Dezernat für Informationstechnik bei der heit zuständig für Approbationen für Ärzte, zur Bezirksregierung Münster. Seitdem ist sie Bezirksregierung Münster beschäftigt. Apotheker und Psychotherapeuten. im Dezernat für Wasserwirtschaft tätig. 2007 wechselte sie 40 Jahre im Dienst: Wolfgang Lüken (58) Winfried Böcker (59) Heidemarie Goß- arbeitet seit 1971 bei mann (62) ist für das kam aus der Agrar der Bezirksregierung Dezernat für Grund- ordnungsverwaltung Münster. Zunächst und Förderschulen des Landes NRW und war er im Dezernat im Regierungsbezirk wechselte im Jahr für Haushaltsangele- verantwortlich. Sie 1982 ins Haus. Hier genheiten eingesetzt, kommt aus dem führt er im Dezernat später lag sein Aufga Schuldienst und war für Wasserwirtschaft benbereich im Katasterwesen. Seit 2008 ist dort als Schulleiterin, Schulrätin und Schul- das Wasserbuch und aktualisiert im Geo- er im Personaldezernat tätig. amtsdirektorin tätig. Informations-System die Daten zur Ems. Der Gewerbeaufsichts Brigitte Philipp (63) Rosemarie Pukownik beamte Karl-Heinz arbeitete als Lehrerin (57) nahm ihren Niehues (62) ist seit und Schulleiterin Dienst 1971 in der 2007 in der Behörde an Realschulen im Bezirksregierung auf. tätig. Zuvor arbeitete Regierungsbezirk. Danach arbeitete der Steinfurter in der 2002 wechselte sie als sie in verschiedenen Staatlichen Gewer- Dezernentin für Real- Sachbereichen der beaufsicht und im schulen zur Bezirksre- Behörde. Seit drei Arbeitsschutz. Nun liegt sein Aufgabenbereich gierung. Seit Einrichtung der Qualitätsanalyse Jahren ist sie im Dezernat für Schulrecht, im Dezernat für Betrieblichen Arbeitsschutz. gehört sie zum Team der Qualitätsprüfer. Schulverwaltung und Kirchensachen tätig. Karin Rösen (64) Dieter Schnase (55) Dr. Norbert Sparding kam nach ihrer startete 1971 in der (64) leitet seit 2003 Tätigkeit als Lehrerin Bezirksregierung. das Dezernat für aus dem Realschul- Er arbeitete in der Regionalplanung. 1981 bereich im Jahr 1985 Schulabteilung, in der kam der Münsteraner in die Schulabteilung Wasserwirtschaft und in die Behörde. Als der Bezirksregie- im Haushaltsdezernat. „Ansprechpartner für rung. Dort liegt ihr Seit 2002 liegt sein Europa-, Euregio- und Aufgabenbereich in der Fortbildung von Aufgabenbereich im Dezernat für Personal- Niederlandekontakte“ sorgt er für grenzüber Lehrerinnen und Lehrern. und Stellenplanangelegenheiten der Lehrer. schreitende Abstimmungen mit den Nachbarn. Bernhard Uhr (56) Die Coesfelderin Klaus Wentker (59) aus Münster hat seit Brigitte Vogel (59) ar- aus Münster kam im 2008 sein Aufgaben- beitete in der Bezirks- Rahmen der Verwal- gebiet im Dezernat regierung im Bereich tungsstrukturreform für Luftverkehr. Seit der Schulabteilung, 2001 an die Bezirks- 1971 arbeitet er in der des Sozialwesens, regierung Münster. Behörde. Seine Tätig- des Verkehrsdezer- Seit 2003 arbeitet keitsfelder lagen in der nats, im ehemaligen er als Büroleiter im Regierungshauptkasse, in der Schulabteilung Rechnungsamt sowie im Haushaltsdezernat. Dezernat für die nichtpolizeiliche Gefahren- und im Dezernat für Haushaltsangelegenheiten. Zurzeit ist sie in der Städtebauförderung tätig. abwehr der Behörde. Kurz notiert Seiten 98 / 99 Prof. Dr. Reinhard Klenke ist 29. Regierungspräsident von Münster Am 4. Oktober 2011 wurde Prof. Dr. Reinhard Klenke in einer Feierstunde von Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger in sein Amt eingeführt. R und zweihundert hochrangige Gäste aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Kirche, Hochschule, Justiz, Polizei und Militär sowie weitere Vertreter des öffentlichen Lebens aus dem Münsterland und der Emscher-Lippe-Region und den Niederlanden verfolgten den Festakt, unter ihnen waren Minister, Europa-, Bundestags- und Landtags-Abgeordnete, Gerichts- und Hochschulpräsidenten sowie die NRW-Regierungspräsidenten und zahlreiche Landräte und Bürgermeister. Der gelernte Rechtswissenschaftler leitete zuletzt als Ministerialdirigent die Zentralabteilung des Justizministeriums NRW. Vorher war er lange Jahre Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und ist seit 1996 Lehrbeauftragter an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wo er 2004 zum Honorarprofessor ernannt wurde. Von 1985 bis 1995 war Klenke zuerst als Richter und dann als Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Münster tätig. Info In der mehr als 200-jährigen Geschichte der Bezirksregierung ist Prof. Dr. Klenke der „Ich freue mich auf die neue Aufgabe“, sagte der verheiratete Vater zweier Kinder bei seiner Amtseinführung und versprach, dass er sich gleichermaßen für die Emscher-Lippe-Region wie für das Münsterland einsetzen und den Herausforderungen stellen werde. Klenke wohnt mit seiner Familie in Gelsenkirchen. Ende Mai 2011 war Dr. Peter Paziorek als Regierungspräsident in den Ruhestand getreten. Seitdem wurde die Behörde am Domplatz vertretungsweise von Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller geleitet. 29. Behördenleiter. Abteilung 1 Organisation der Bezirksregierung Regierungspräsident Vergabekammer Regierungsvizepräsidentin Regionales Strukturbüro Pressestelle Zentrale Dienste Dezernat 11 – Personalangelegenheiten Dezernat 12 – Beauftragter für den Haushalt, Vergabe, Justitiariat, Innerer Dienst Dezernat 14 – Organisationsangelegenheiten, Controlling, IuK-Technik, Innenrevision Ordnungsrecht, Gesundheit, Sozialwesen, Gefahrenabwehr, Verkehr Dezernat 21 – Ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Staatshoheitsangelegenheiten, Ausländerrecht, Stiftungsaufsicht, Enteignung Abteilung 2 Dezernat 22 – Gefahrenabwehr Dezernat 23 – Beihilfen Dezernat 24 – öffentliche Gesundheit, medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten, Sozialwesen, Krankenhausförderung Dezernat 25 – Verkehr Dezernat 26 – Luftverkehr Dezernat 27 – Fachaufsicht, Schwerbehindertenrecht/SGB IX Dezernat 28 – Fachaufsicht BEEG und BErzgG, Schülerwettbewerbe Dezernat 29 – Soziales Entschädigungsrecht, Produktbetreuung Dezernat 2L – Lastenausgleich Abteilung 3 Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft Dezernat 31 – Kommunalaufsicht, Katasterwesen Dezernat 32 – Regionalentwicklung Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung Dezernat 34 – Gewerbliche Wirtschaft und Förderung, Arbeitspolitische Förderprogramme Dezernat 35 – Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und Denkmalangelegenheiten sowie -förderung Schule, Kultur, Sport Dezernat 41 – Grundschulen und Förderschulen Abteilung 4 Dezernat 42 – Haupt- und Realschulen Dezernat 43 – Gymnasien, gymnasiale Oberstufe der Gesamtschulen sowie zweiter Bildungsweg Dezernat 44 – Gesamtschulen Sekundarstufe I und II Dezernat 45 – Berufskollegs Dezernat 46 – Lehreraus- und Fortbildung Dezernat 47 – Personal- und Stellenplanangelegenheiten Dezernat 48 – Schulrecht und Schulverwaltung, Kirchensachen, Ersatzschulen, Schulbau, Sport, Sportstättenbau, Weiterbildung, Kunst- und Kulturpflege, öffentliche Bibliotheken Dezernat 4Q – Qualitätsanalyse an Schulen Abteilung 5 Umwelt, Arbeitsschutz Dezernat 51 – Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei Dezernat 52 – Abfallwirtschaft (einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz) Dezernat 53 – Immissionsschutz (einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz) Dezernat 54 – Wasserwirtschaft (einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz) Dezernat 55 – Technischer Arbeitsschutz Dezernat 56 – Betrieblicher Arbeitsschutz Impressum © Bezirksregierung Münster, Münster 2012 1. Auflage, August 2012 Bezirksregierung Münster | Domplatz 1–3 | 48143 Münster Telefon: 0251 411-0 | Telefax: 0251 411-2525 | E-Mail: [email protected] | Internet: www.brms.nrw.de V.i.S.d.P und Redaktion: Sigrun Rittrich, Dezernat 11.7 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Layout: Dezernat 11.7 (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) und Dezernat 12 (Druckerei) Druck: Druckerei der Bezirksregierung Münster Alle Autoren des Hauses sind auch per E-Mail zu erreichen: [email protected] Abbildungsnachweise: Alle Fotos © Bezirksregierung Münster, außer Seite 12: WWU/MEET und Peter Lessmann, Seite 19: Diana Kosaric/Fotolia.com, Seite 25/26: Amprion GmbH, Seite 27: Christian Schwier/ Fotolia.com, Seite 32: Thomas Nowa¬czyk/Medienhaus Bauer, Seite 37: Carlo Wessel, Concept Fotostudio, Seite 40: Meddy Popcorn/Fotolia.com, Seite 41: Bergringfoto/Fotolia.com, Seite 45: by-studio/Fotolia.com, Seite 46: Robert Kneschke/Fotolia.com, Seite 65: arolina66/Fotolia.com, Seite 66: Hydrotec GmbH, Seite 74: LANUV NRW, Seite 77: Feuerwehr Lüdinghausen, Seite 83: Marina Lohrbach/Fotolia.com, Seite 84/85: Oliver Werner, Seite 92: VRD/Fotolia.com Die Bezirksregierung Münster achtet auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und praktiziert Gender-Mainstreaming. Wenn wir in diesem Jahresblick in den Berichten nur die männliche Form einer Bezeichnung gewählt haben, so dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit – stellt aber keine Wertung im Sinne einer eventuellen Bevorzugung der männlichen Form dar. Umwelt Wirtschaft schut Ländliche Entwicklun Arbeitsschutz Emscherkanal Ems Schw Wirtschaft Denkmalschutz Naturschutz Renaturierung Arbeitsschutz Schwerbe Schulorganisation Schulpsychologe Reg Großveranstaltung Bundesverdienstkr Medizin Altenpflege Apostille Pharmazie Flurbereinigung Sport Bibliotheken Fach Kunst Luftverkehr Fischerei Schulrecht Luftreinhalteplan Produktbetreuung Ku Bodenordnung Schwertransporte Quali Sportstätten Kraftwerk Schulorganisati Schwerbehinderte Lehrer Schüler Verbra