sperren lassen - Landesstelle Glücksspielsucht Bayern
Transcrição
sperren lassen - Landesstelle Glücksspielsucht Bayern
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL 5.1 Spielersperre Auf den folgenden Seiten finden Sie Kopiervorlage für die Selbstsperre, die vom Fachbeirat Glücksspielsucht empfohlen wird. Außerdem finden Sie die Kopiervorlagen von Lotto Bayern samt Erläuterungen für eine bundesweit und spielformübergreifende geltende Selbst- und Fremdsperre, die nicht nur für Lotto, sondern auch für Spielbanken und – sofern der Anbieter eine in Deutschland gültige Konzession hat - für Sportwetten gültig ist. Gewerbliche Spielhallen sind nicht an das bundesweite Sperrsystem angegliedert, jedoch gibt es in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden- Württemberg separate Sperrsysteme für Spielhallen. In Bayern sind gar keine Spielsperren vorgesehen, bei einer Spielsuchtproblematik verhängen jedoch manche Spielhallenbetreiber auf Wunsch ein Hausverbot. Mehr Informationen zur Spielersperre finden Sie im Kapitel 2.2 Rechtliche Vorgaben zum Spielerschutz. V Arbeitsmaterialien für die Beratungspraxis Spielersperre S.1 Formular zum Antrag auf Selbstsperre • an das Spielcasino…………………………………………………………. Anschrift: ………………………………………………………………….. • an die Lottogesellschaft……………………………………………………. Anschrift:…………………………………………………………………... Hiermit beantrage ich eine Selbstsperre, die ab sofort gelten soll. Vorname: Name/ ……………………………………………………………………………... ……………………………………………………………………………………… Geburtsname: ……………………………………………………………………………............................. Anschrift (Str. PLZ Ort): Geburtsdatum: ……………………………………………………………………………... ..…… ………… E-Mailadresse ……… Geburtsort : ………………………………… ……………………………………………………………………………... Eine Bestätigung der Sperre schicken Sie bitte an meine o.g. Anschrift O Eine Bestätigung der Sperre schicken Sie bitte per Fax an folgende Fax NR: ………………………… Eine Bestätigung der Sperre schicken Sie bitte per e-mail an die o.g. e-mail Adresse O Ich lege diesem Antrag eine Kopie meines Personalausweises bei O Die folgenden Angaben des Sperrgrundes sind freiwillig. Die Gründe können für eine spätere eventuelle Aufhebung der Sperre von Bedeutung sein. Die Sperre wird auch verfügt, wenn keine Gründe angegeben sind. Ich möchte mich sperren lassen, (Mehrfachangaben möglich) weil ich glücksspielsuchtgefährdet bin. O weil ich glücksspielsüchtig bin O weil ich überschuldet bin O weil…………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………….. Mit diesem Antrag willige ich in die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten (Name, Geburtsname, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort) und Weiterleitung an die an dem übergreifenden Sperrsystem beteiligten Spielbanken und Lottogesellschaften und deren Beauftragte zur Durchsetzung der Spielersperre ein. Mir ist bekannt, dass diese Sperre für alle Casinospiele sowie für suchtrelevante Lottospiele wie Oddset, Toto und Keno gilt (siehe Rückseite). ……………………………... ……………………………………………….. Ort, Datum Unterschrift Während der Dauer der Spielsperre dürfen gesperrte Personen nicht an Wetten und an Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential sowie am Spielbetrieb der deutschen Spielbanken teilnehmen (§§ 21 Abs. 3 und 22 Abs. 2, 20 GlüStV – „Übergreifendes Sperrsystem). Das Glücksspielangebot der am übergreifenden bundesweiten Sperrsystem beteiligten Veranstalter richtet sich ausschließlich an nicht gesperrte Spieler. Angebote gesperrter Spieler auf den Abschluss von Spielverträgen werden abgelehnt. Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre) an LOTTO Bayern Name: _________________________________ Geburtsname: _________________________________ Vorname/n: _________________________________ Straße: _________________________________ PLZ / Wohnort: _________________________________ Geb.-Datum: _________________________________ Geburtsort: _________________________________ Grund für die Sperre (Mehrfachnennungen sind möglich, Angaben sind freiwillig): □ Spielsuchtgefährdung □ Überschuldung □ finanzielle Verpflichtungen werden nicht eingehalten □ Spieleinsätze werden riskiert, die in keinem Verhältnis zu Einkommen oder Vermögen stehen Sonstiges / Bemerkungen: ……………………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………………… Ich möchte die Mitteilung über die Eintragung der Sperre … □ □ postalisch an meine oben genannte Adresse zugesandt bekommen postalisch an die neben stehende Adresse zugesandt bekommen Alternative Adresse: …………………………………… …………………………………… …………………………………… Meine Tel.-Nr. für Terminabstimmung □ persönlich in der Zentrale der Gesellschaft / Spielbank abholen □ an meine Fax-Nummer gesendet bekommen …………………………………………… Meine Fax-Nr.: □ an meine E-Mailadresse gesendet bekommen ……………………………………………. Meine E-Mailadresse: ……………………………………………. Ich wünsche Informationen zur Spielsuchtberatung: □ Ja □ Nein Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern – Theresienhöhe 11 – 80339 München – Tel. (089) 2 86 55-0 – Stand: 8/2014 Prüfung der persönlichen Angaben (Identität) mittels □ Pass / Personalausweis □ andere Papiere: ……………………………………………… □ ausländischem Ausweis Bei Versand des Dokuments an die Zentrale □ Ich habe das vorstehende Dokument in Kopie meinem Antrag beigefügt Bei Prüfung der persönlichen Angaben in einer Annahmestelle / Lotto-Zentrale / Spielbank Von der Annahmestelle / Lotto-Zentrale / Spielbank auszufüllen: Die vom Kunden eingetragenen persönlichen Daten stimmen mit dem vorgelegten Dokument überein. …………………………………. Name des Mitarbeiters ………………………………….. Vorname des Mitarbeiters …………. ………………… Stempel Mit dem Antrag willige ich – neben der gesetzlichen Ermächtigung – ausdrücklich in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort) und Weiterleitung an die an dem übergreifenden Sperrsystem beteiligten Veranstalter (Glücksspielanbieter) und deren Beauftragte zur Durchsetzung der Spielersperre ein. Ich habe die umseitig abgedruckten Informationen zur Selbstsperre gelesen, zur Kenntnis genommen und beantrage hiermit eine Selbstsperre. ……………. ………………………….. Ort und Datum ………………………………... . Ort, Datum …………………………………. Unterschrift …………………………….…… Ort, Datum …………………………………. Unterschrift Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern – Theresienhöhe 11 – 80339 München – Tel. (089) 2 86 55-0 – Stand: 8/2014 Informationen zur Spielersperre (Selbstsperre auf eigenen Antrag) > Ein eingehender Antrag auf Selbstsperre verpflichtet den Glücksspielanbieter, unverzüglich eine Spielersperre für den Antragsteller einzurichten. > Der Antrag auf Selbstsperre ist persönlich bei einem Glücksspielanbieter, d. h. bei der Zentrale einer Lottogesellschaft oder in einer ihrer Annahme-/Verkaufsstellen bzw. in der Rezeption einer Spielbank zu stellen. Bitte Ausweispapiere zur Prüfung der persönlichen Angaben mitbringen bzw. in Kopie beifügen. > Während der Dauer der Spielersperre dürfen gesperrte Personen nicht an Sportwetten und an Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential (§ 21 Abs. 5 und § 22 Abs. 2 GlüStV) sowie am Spielbetrieb der deutschen Spielbanken (§ 20 Abs. 2 GlüStV) teilnehmen („Übergreifendes Sperrsystem"). Gesperrte Spieler dürfen auch nicht am Internetspiel teilnehmen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 GlüStV). > Die Spielersperre wird erst nach Bearbeitung des Antrages durch den Antrag entgegen nehmenden Glücksspielanbieter für die von ihm angebotenen Glücksspielbereiche durch Eintragung in die zentrale Sperrdatei des übergreifenden Sperrsystems wirksam. Spätestens 24 Stunden danach wird die Spielersperre auch für die anderen am übergreifenden Sperrsystem beteiligten Glücksspielanbieter mit Übernahme der Spielersperre in ihre jeweilige Sperrdatei wirksam. > Der den Antrag bearbeitende Glücksspielanbieter teilt dem Antragssteller die eingerichtete Spielersperre unverzüglich mit. Der Zugang der Mitteilung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Sperre. > Die Spielersperre wird auch eingerichtet, wenn im Antrag keine Gründe angegeben werden. > Die Spielersperre ist unbefristet. Die Mindestsperrdauer beträgt ein Jahr. Danach kann auf Antrag der gesperrten Person die Aufhebung erfolgen, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Gründe für eine Spielersperre im Sinne von § 8 Abs. 2 GlüStV vorliegen. Das Nichtvorliegen der Gründe für eine Spielersperre ist durch die gesperrte Person mit prüffähigen Unterlagen nachzuweisen. > Die Aufhebung der Spielersperre ist schriftlich mit dem dafür vorgegebenen Formular bei dem Glücksspielanbieter zu beantragen, der die Spielersperre eingerichtet hat. > Der Antragsteller ist zur Aktualisierung der bei dem Glücksspielanbieter hinterlegten personenbezogenen Daten verpflichtet, wenn durch Änderungen die Identifizierung des Antragstellers und die Durchsetzung der Spielersperre nicht mehr möglich sind. Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern – Theresienhöhe 11 – 80339 München – Tel. (089) 2 86 55-0 – Stand: 8/2014 Meldung für eine Spielersperre (Fremdsperre) an LOTTO Bayern Angaben zu der zu sperrenden Person: Name: _________________________________ Geburtsname: _________________________________ Vorname/n: _________________________________ Straße: _________________________________ PLZ / Wohnort: _________________________________ Geb.-Datum: _________________________________ Geburtsort: _________________________________ Grund für die Sperre (Mehrfachnennungen sind möglich, Angaben sind freiwillig): □ Spielsuchtgefährdung □ Überschuldung □ finanzielle Verpflichtungen werden nicht eingehalten □ Spieleinsätze werden riskiert, die in keinem Verhältnis zu Einkommen oder Vermögen stehen Bitte Kurzbeschreibung des Sachverhaltes beifügen! Handelt es sich hier um eine Erst-Meldung? □ Ja □ Nein □ Unbekannt Wenn „Nein“: Bei welchem/n Glücksspielanbietern und wann ist / sind die Erstmeldung / die Meldungen abgegeben worden: ……………………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………………… Zur Glaubhaftmachung sind folgende Unterlagen eingefügt: □ Amtliche Nachweise (z.B. Pfändungsbeschluss, Räumungsbeschluss, Privatinsolvenz) ……………………………………………………………………………………………………………………… □ Zeugenaussagen □ sonstige Dokumente (z.B. Schuldscheine, Kreditkündigungen, Mahnungen) ……………………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………………… Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern – Theresienhöhe 11 – 80339 München – Tel. (089) 2 86 55-0 – Stand: 8/2014 Angaben zur meldenden Person: Name _________________________________ Geburtsname _________________________________ Vorname/n: _________________________________ Strasse: _________________________________ PLZ / Wohnort: _________________________________ Beziehung zur zu sperrenden Person: _________________________________ Ich willige ausdrücklich in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten (Name, Geburtsname, Vorname/n, Anschrift) ein. Ich habe die Informationen zur Spielersperre (initiierte Fremdsperre) gelesen, zur Kenntnis genommen und ich erkläre in Kenntnis der Strafbarkeit falscher und / oder verleumderischer Angaben, dass meine vorstehenden Ausführungen wahr sind. Ort, Datum …………………………….………………………………….…… Unterschrift …………………………….………………………………….…… Anlagen Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern – Theresienhöhe 11 – 80339 München – Tel. (089) 2 86 55-0 – Stand: 8/2014 Informationen zur Spielersperre (Initiierte Fremdsperre) > Die Anhaltspunkte für die Einrichtung einer Fremdsperre sind durch die meldende Person schriftlich unter Beifügung geeigneter Unterlagen zur Glaubhaftmachung bei der Glücksspielanbieter einzureichen, welcher die Meldung entgegen nimmt. > Meldungen dritter Personen werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Es wird aber darauf hingewiesen, dass der Glücksspielanbieter u. U. verpflichtet werden kann, die Daten der informierenden Person offen zu legen. > Während der Dauer der Spielersperre dürfen gesperrte Personen nicht an Sportwetten und an Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential (§ 21 Abs. 5 und § 22 Abs. 2 GlüStV) sowie am Spielbetrieb der deutschen Spielbanken (§ 20 Abs. 2 GlüStV) teilnehmen („Übergreifendes Sperrsystem"). Gesperrte Spieler dürfen auch nicht am Internetspiel teilnehmen (§4 Abs. 5 Nr. 1 GlüStV). > Über die Einrichtung einer Spielersperre (Fremdsperre) entscheidet der Glücksspielanbieter erst nach Bearbeitung der Meldung. Die betroffene Person wird zur Stellungnahme binnen 14 Tagen aufgefordert und erhält alternativ die Möglichkeit, selbst eine Spielersperre (Selbstsperre) zu beantragen. Danach entscheidet der Glücksspielanbieter über die Spielersperre. Der Glücksspielanbieter teilt der betroffenen Person die Entscheidung über die Spielersperre unverzüglich schriftlich mit, soweit sich der Verdacht auf eine bestehende Spielsuchtproblematik erhärtet hat. > Die Spielersperre wird mit Eintragung in die zentrale Sperrdatei des übergreifenden Sperrsystems wirksam. Spätestens 24 Stunden danach wird die Spielersperre auch für die anderen am übergreifenden Sperrsystem beteiligten Glücksspielanbieter mit Übernahme der Spielersperre in ihre jeweilige Sperrdatei wirksam. > Die Spielersperre ist unbefristet und kann frühestens nach Ablauf der Mindestsperrdauer von einem Jahr auf Antrag der gesperrten Person aufgehoben werden, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Gründe für eine Spielersperre im Sinne von § 8 Abs. 2 GlüStV vorliegen. Das Nichtvorliegen der Gründe für eine Spielersperre ist durch die gesperrte Person mit prüffähigen Unterlagen nachzuweisen, ist durch die gesperrte Person mit prüffähigen Unterlagen nachzuweisen. > Die Spielersperre wird Verpflichtung verfügt. Eine begründet keine vertragliche Person und uns sowie Glücksspielanbietern. ausschließlich in einseitigem Vollzug unserer gesetzlichen durch die Meldung ausgelöste Verfügung der Spielersperre Beziehung zwischen der meldenden Person oder der gesperrten den an dem übergreifenden Sperrsystem teilnehmenden > Die Aufhebung der Spielersperre ist durch die gesperrte Person schriftlich mit dem dafür vorgegebenen Formular bei dem Glücksspielanbieter zu beantragen, der die Spielersperre eingerichtet hat. Im Falle eines Aufhebungsantrags der gesperrten Person wird die meldende Person durch den Glücksspielanbieter angehört. > Sofern die meldende Person Kenntnis über Änderungen der beim Glücksspielanbieter hinterlegten personenbezogenen Daten der gesperrten Person hat, sind diese dem Glücksspielanbieter mitzuteilen. Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern – Theresienhöhe 11 – 80339 München – Tel. (089) 2 86 55-0 – Stand: 8/2014