sperren lassen - Landesstelle Glücksspielsucht Bayern

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sperren lassen - Landesstelle Glücksspielsucht Bayern
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL
5.1
Spielersperre
Auf den folgenden Seiten finden Sie Kopiervorlage für die Selbstsperre, die vom Fachbeirat
Glücksspielsucht empfohlen wird.
Außerdem finden Sie die Kopiervorlagen von Lotto Bayern samt Erläuterungen für eine bundesweit
und spielformübergreifende geltende Selbst- und Fremdsperre, die nicht nur für Lotto, sondern auch
für Spielbanken und – sofern der Anbieter eine in Deutschland gültige Konzession hat - für Sportwetten gültig ist.
Gewerbliche Spielhallen sind nicht an das bundesweite Sperrsystem angegliedert, jedoch gibt es in
Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden- Württemberg separate Sperrsysteme für Spielhallen.
In Bayern sind gar keine Spielsperren vorgesehen, bei einer Spielsuchtproblematik verhängen jedoch
manche Spielhallenbetreiber auf Wunsch ein Hausverbot.
Mehr Informationen zur Spielersperre finden Sie im Kapitel 2.2 Rechtliche Vorgaben zum Spielerschutz.
V Arbeitsmaterialien für die Beratungspraxis
Spielersperre
S.1
Formular zum Antrag auf Selbstsperre
•
an das Spielcasino………………………………………………………….
Anschrift: …………………………………………………………………..
•
an die Lottogesellschaft…………………………………………………….
Anschrift:…………………………………………………………………...
Hiermit beantrage ich eine Selbstsperre, die ab sofort gelten soll.
Vorname:
Name/
……………………………………………………………………………...
………………………………………………………………………………………
Geburtsname: …………………………………………………………………………….............................
Anschrift (Str. PLZ Ort):
Geburtsdatum:
……………………………………………………………………………...
..…… …………
E-Mailadresse
……… Geburtsort :
…………………………………
……………………………………………………………………………...
Eine Bestätigung der Sperre schicken Sie bitte an meine o.g. Anschrift
O
Eine Bestätigung der Sperre schicken Sie bitte per Fax an folgende Fax NR: …………………………
Eine Bestätigung der Sperre schicken Sie bitte per e-mail an die o.g. e-mail Adresse
O
Ich lege diesem Antrag eine Kopie meines Personalausweises bei
O
Die folgenden Angaben des Sperrgrundes sind freiwillig. Die Gründe können für eine spätere eventuelle
Aufhebung der Sperre von Bedeutung sein. Die Sperre wird auch verfügt, wenn keine Gründe angegeben
sind.
Ich möchte mich sperren lassen, (Mehrfachangaben möglich)
weil ich glücksspielsuchtgefährdet bin.
O
weil ich glücksspielsüchtig bin
O
weil ich überschuldet bin
O
weil……………………………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………………………………..
Mit diesem Antrag willige ich in die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung meiner personenbezogenen
Daten (Name, Geburtsname, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort) und Weiterleitung an die an
dem übergreifenden Sperrsystem beteiligten Spielbanken und Lottogesellschaften und deren Beauftragte
zur Durchsetzung der Spielersperre ein. Mir ist bekannt, dass diese Sperre für alle Casinospiele sowie für
suchtrelevante Lottospiele wie Oddset, Toto und Keno gilt (siehe Rückseite).
……………………………...
………………………………………………..
Ort, Datum
Unterschrift
Während der Dauer der Spielsperre dürfen gesperrte Personen nicht an Wetten und an Lotterien
mit besonderem Gefährdungspotential sowie am Spielbetrieb der deutschen Spielbanken teilnehmen (§§ 21 Abs. 3 und 22 Abs. 2, 20 GlüStV – „Übergreifendes Sperrsystem). Das Glücksspielangebot der am übergreifenden bundesweiten Sperrsystem beteiligten Veranstalter richtet sich
ausschließlich an nicht gesperrte Spieler. Angebote gesperrter Spieler auf den Abschluss von
Spielverträgen werden abgelehnt.
Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre)
an LOTTO Bayern
Name:
_________________________________
Geburtsname:
_________________________________
Vorname/n:
_________________________________
Straße:
_________________________________
PLZ / Wohnort:
_________________________________
Geb.-Datum:
_________________________________
Geburtsort:
_________________________________
Grund für die Sperre (Mehrfachnennungen sind möglich, Angaben sind freiwillig):
□ Spielsuchtgefährdung
□ Überschuldung
□ finanzielle Verpflichtungen werden nicht eingehalten
□ Spieleinsätze werden riskiert, die in keinem
Verhältnis zu Einkommen oder Vermögen
stehen
Sonstiges / Bemerkungen:
………………………………………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………………………………………
Ich möchte die Mitteilung über die Eintragung der Sperre …
□
□
postalisch an meine oben genannte
Adresse zugesandt bekommen
postalisch an die neben stehende
Adresse zugesandt bekommen
Alternative Adresse:
……………………………………
……………………………………
……………………………………
Meine Tel.-Nr. für Terminabstimmung
□
persönlich in der Zentrale der Gesellschaft /
Spielbank abholen
□
an meine Fax-Nummer gesendet bekommen
……………………………………………
Meine Fax-Nr.:
□
an meine E-Mailadresse gesendet bekommen
…………………………………………….
Meine E-Mailadresse:
…………………………………………….
Ich wünsche Informationen zur Spielsuchtberatung:
□ Ja
□ Nein
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern – Theresienhöhe 11 – 80339 München – Tel. (089) 2 86 55-0 – Stand: 8/2014
Prüfung der persönlichen Angaben (Identität) mittels
□ Pass / Personalausweis
□ andere Papiere:
………………………………………………
□ ausländischem Ausweis
Bei Versand des Dokuments an die Zentrale
□ Ich habe das vorstehende Dokument
in Kopie meinem Antrag beigefügt
Bei Prüfung der persönlichen Angaben in einer Annahmestelle / Lotto-Zentrale / Spielbank
Von der Annahmestelle / Lotto-Zentrale / Spielbank auszufüllen:
Die vom Kunden eingetragenen persönlichen Daten stimmen mit dem vorgelegten Dokument überein.
………………………………….
Name des Mitarbeiters
…………………………………..
Vorname des Mitarbeiters
…………. …………………
Stempel
Mit dem Antrag willige ich – neben der gesetzlichen
Ermächtigung – ausdrücklich in die Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen
Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum,
Geburtsort) und Weiterleitung an die an dem
übergreifenden Sperrsystem beteiligten Veranstalter
(Glücksspielanbieter) und deren Beauftragte zur
Durchsetzung der Spielersperre ein.
Ich habe die umseitig abgedruckten Informationen zur
Selbstsperre gelesen, zur Kenntnis genommen und
beantrage hiermit eine Selbstsperre.
……………. …………………………..
Ort und Datum
………………………………... .
Ort, Datum
………………………………….
Unterschrift
…………………………….……
Ort, Datum
………………………………….
Unterschrift
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern – Theresienhöhe 11 – 80339 München – Tel. (089) 2 86 55-0 – Stand: 8/2014
Informationen zur Spielersperre (Selbstsperre auf eigenen Antrag)
> Ein eingehender Antrag auf Selbstsperre verpflichtet den Glücksspielanbieter, unverzüglich
eine Spielersperre für den Antragsteller einzurichten.
> Der Antrag auf Selbstsperre ist persönlich bei einem Glücksspielanbieter, d. h. bei der
Zentrale einer Lottogesellschaft oder in einer ihrer Annahme-/Verkaufsstellen bzw. in der
Rezeption einer Spielbank zu stellen. Bitte Ausweispapiere zur Prüfung der persönlichen
Angaben mitbringen bzw. in Kopie beifügen.
> Während der Dauer der Spielersperre dürfen gesperrte Personen nicht an
Sportwetten und an Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential (§ 21 Abs. 5 und
§ 22 Abs. 2 GlüStV) sowie am Spielbetrieb der deutschen Spielbanken (§ 20 Abs. 2
GlüStV) teilnehmen („Übergreifendes Sperrsystem"). Gesperrte Spieler dürfen auch
nicht am Internetspiel teilnehmen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 GlüStV).
> Die Spielersperre wird erst nach Bearbeitung des Antrages durch den Antrag entgegen
nehmenden Glücksspielanbieter für die von ihm angebotenen Glücksspielbereiche durch
Eintragung in die zentrale Sperrdatei des übergreifenden Sperrsystems wirksam. Spätestens
24 Stunden danach wird die Spielersperre auch für die anderen am übergreifenden
Sperrsystem beteiligten Glücksspielanbieter mit Übernahme der Spielersperre in ihre
jeweilige Sperrdatei wirksam.
> Der den Antrag bearbeitende Glücksspielanbieter teilt dem Antragssteller die eingerichtete
Spielersperre
unverzüglich
mit.
Der
Zugang
der
Mitteilung
ist
keine
Wirksamkeitsvoraussetzung für die Sperre.
> Die Spielersperre wird auch eingerichtet, wenn im Antrag keine Gründe angegeben
werden.
> Die Spielersperre ist unbefristet. Die Mindestsperrdauer beträgt ein Jahr. Danach kann auf
Antrag der gesperrten Person die Aufhebung erfolgen, wenn zu diesem Zeitpunkt keine
Gründe für eine Spielersperre im Sinne von § 8 Abs. 2 GlüStV vorliegen. Das Nichtvorliegen
der Gründe für eine Spielersperre ist durch die gesperrte Person mit prüffähigen Unterlagen
nachzuweisen.
> Die Aufhebung der Spielersperre ist schriftlich mit dem dafür vorgegebenen Formular bei
dem Glücksspielanbieter zu beantragen, der die Spielersperre eingerichtet hat.
> Der Antragsteller ist zur Aktualisierung der bei dem Glücksspielanbieter hinterlegten
personenbezogenen Daten verpflichtet, wenn durch Änderungen die Identifizierung des
Antragstellers und die Durchsetzung der Spielersperre nicht mehr möglich sind.
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern – Theresienhöhe 11 – 80339 München – Tel. (089) 2 86 55-0 – Stand: 8/2014
Meldung für eine Spielersperre (Fremdsperre)
an LOTTO Bayern
Angaben zu der zu sperrenden Person:
Name:
_________________________________
Geburtsname:
_________________________________
Vorname/n:
_________________________________
Straße:
_________________________________
PLZ / Wohnort:
_________________________________
Geb.-Datum:
_________________________________
Geburtsort:
_________________________________
Grund für die Sperre (Mehrfachnennungen sind möglich, Angaben sind freiwillig):
□ Spielsuchtgefährdung
□ Überschuldung
□ finanzielle Verpflichtungen werden nicht eingehalten
□ Spieleinsätze werden riskiert, die in keinem
Verhältnis zu Einkommen oder Vermögen
stehen
Bitte Kurzbeschreibung des Sachverhaltes beifügen!
Handelt es sich hier um eine Erst-Meldung?
□ Ja
□ Nein
□ Unbekannt
Wenn „Nein“: Bei welchem/n Glücksspielanbietern und wann ist / sind die Erstmeldung / die
Meldungen abgegeben worden:
………………………………………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………………………………………
Zur Glaubhaftmachung sind folgende Unterlagen eingefügt:
□ Amtliche Nachweise (z.B. Pfändungsbeschluss, Räumungsbeschluss, Privatinsolvenz)
………………………………………………………………………………………………………………………
□ Zeugenaussagen
□ sonstige Dokumente (z.B. Schuldscheine, Kreditkündigungen, Mahnungen)
………………………………………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………………………………………
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern – Theresienhöhe 11 – 80339 München – Tel. (089) 2 86 55-0 – Stand: 8/2014
Angaben zur meldenden Person:
Name
_________________________________
Geburtsname
_________________________________
Vorname/n:
_________________________________
Strasse:
_________________________________
PLZ / Wohnort:
_________________________________
Beziehung zur zu sperrenden
Person:
_________________________________
Ich willige ausdrücklich in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten (Name, Geburtsname, Vorname/n, Anschrift) ein.
Ich habe die Informationen zur Spielersperre (initiierte Fremdsperre) gelesen, zur Kenntnis
genommen und ich erkläre in Kenntnis der Strafbarkeit falscher und / oder verleumderischer
Angaben, dass meine vorstehenden Ausführungen wahr sind.
Ort, Datum
…………………………….………………………………….……
Unterschrift
…………………………….………………………………….……
Anlagen
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern – Theresienhöhe 11 – 80339 München – Tel. (089) 2 86 55-0 – Stand: 8/2014
Informationen zur Spielersperre (Initiierte Fremdsperre)
> Die Anhaltspunkte für die Einrichtung einer Fremdsperre sind durch die meldende Person schriftlich
unter Beifügung geeigneter Unterlagen zur Glaubhaftmachung bei der Glücksspielanbieter
einzureichen, welcher die Meldung entgegen nimmt.
> Meldungen dritter Personen werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Es wird aber darauf
hingewiesen, dass der Glücksspielanbieter u. U. verpflichtet werden kann, die Daten der
informierenden Person offen zu legen.
> Während der Dauer der Spielersperre dürfen gesperrte Personen nicht an Sportwetten und
an Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential (§ 21 Abs. 5 und § 22 Abs. 2 GlüStV) sowie
am Spielbetrieb der deutschen Spielbanken (§ 20 Abs. 2 GlüStV) teilnehmen („Übergreifendes
Sperrsystem"). Gesperrte Spieler dürfen auch nicht am Internetspiel teilnehmen (§4 Abs. 5 Nr.
1 GlüStV).
> Über die Einrichtung einer Spielersperre (Fremdsperre) entscheidet der Glücksspielanbieter erst
nach Bearbeitung der Meldung. Die betroffene Person wird zur Stellungnahme binnen 14 Tagen
aufgefordert und erhält alternativ die Möglichkeit, selbst eine Spielersperre (Selbstsperre) zu
beantragen. Danach entscheidet der Glücksspielanbieter über die Spielersperre. Der
Glücksspielanbieter teilt der betroffenen Person die Entscheidung über die Spielersperre unverzüglich
schriftlich mit, soweit sich der Verdacht auf eine bestehende Spielsuchtproblematik erhärtet hat.
> Die Spielersperre wird mit Eintragung in die zentrale Sperrdatei des übergreifenden Sperrsystems
wirksam. Spätestens 24 Stunden danach wird die Spielersperre auch für die anderen am
übergreifenden Sperrsystem beteiligten Glücksspielanbieter mit Übernahme der Spielersperre in ihre
jeweilige Sperrdatei wirksam.
> Die Spielersperre ist unbefristet und kann frühestens nach Ablauf der Mindestsperrdauer von einem
Jahr auf Antrag der gesperrten Person aufgehoben werden, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Gründe
für eine Spielersperre im Sinne von § 8 Abs. 2 GlüStV vorliegen. Das Nichtvorliegen der Gründe für
eine Spielersperre ist durch die gesperrte Person mit prüffähigen Unterlagen nachzuweisen, ist durch
die gesperrte Person mit prüffähigen Unterlagen nachzuweisen.
> Die Spielersperre wird
Verpflichtung verfügt. Eine
begründet keine vertragliche
Person und uns sowie
Glücksspielanbietern.
ausschließlich in einseitigem Vollzug unserer gesetzlichen
durch die Meldung ausgelöste Verfügung der Spielersperre
Beziehung zwischen der meldenden Person oder der gesperrten
den an dem übergreifenden Sperrsystem teilnehmenden
> Die Aufhebung der Spielersperre ist durch die gesperrte Person schriftlich mit dem dafür
vorgegebenen Formular bei dem Glücksspielanbieter zu beantragen, der die Spielersperre
eingerichtet hat. Im Falle eines Aufhebungsantrags der gesperrten Person wird die meldende Person
durch den Glücksspielanbieter angehört.
> Sofern die meldende Person Kenntnis über Änderungen der beim Glücksspielanbieter hinterlegten
personenbezogenen Daten der gesperrten Person hat, sind diese dem Glücksspielanbieter
mitzuteilen.
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern – Theresienhöhe 11 – 80339 München – Tel. (089) 2 86 55-0 – Stand: 8/2014