Scuba Medic Allgemeine Versicherungsbedingungen

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Scuba Medic Allgemeine Versicherungsbedingungen
Wichtige Information zu Ihrer Police
Bitte lesen Sie dieses Dokument, die Informationen und Ihr Versicherungszertifikat
aufmerksam, um irgendwelche Missverständnisse zu vermeiden. Prüfen Sie, dass alle
Angaben korrekt sind und dass Sie die Deckung haben, die Sie benötigen und dass Sie
wissen, was zu tun ist, im Falle eines Schadens oder Notwendigkeit eines Anspruchs. Bitte
benachrichtigen Sie uns, im Falle einer Änderungen der Daten, die Sie uns zur Verfügung
gestellt haben. Bei Nichterfüllung kann dies Ihre Deckung ausser Kraft setzen, im Falle eines
Anspruches. Wenn Sie Fragen haben, setzen Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich mit uns
in Verbindung.
Verwendung Ihrer persönliche Daten
Wir speichern Ihre Daten im Einklang mit den Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die von
Ihnen gelieferten Informationen an den Versicherer und uns (Lloyds Vermittler) werden im
Computer gespeichert und können zur Bearbeitung von Ansprüchen und Risikoübernahme
an andere Versicherungen übermittelt werden, die das Recht haben, Sie zu versichern. Sie
sollten dies jeder Person zeigen, deren persönliche Daten genutzt werden könnten, um bei
einem Versicherungsanspruch zu administrieren.
.
Sanktionsklauseln
Die Versicherer gewähren keinerlei Leistung unter dieser Police bezogen auf Deckung,
Zahlung jeglichen Anspruches oder Forderung, wenn eine Verletzung jeglicher Sanktion,
Verbotes oder Beschränkung auferlegt durch die gültige Gesetzgebung oder Regelung
vorliegt.
Financial Conduct Authority
Dive Master Insurance Consultants Ltd ist ein Lloyd’s Coverholder und autorisiert und
reguliert durch die Financial Conduct Authority (FCA Reg. No. 306316).Sie können dies
prüfen in ihrer Webseite www.fca.org.uk, welche ein Register mit allen Firmen enthält, die sie
regulieren.
Unfallversicherung mit Haftpflichtversicherung Nr.: SM1328
Unfallversicherung:
Die Versicherungsgesellschaft gewährt auf der Grundlage der Versicherungspolice und der
nachfolgende Bedingungen Versicherungsschutz bei Unfällen, die sich während der
Ausübung von Sporttauchen und Speerfischen ohne die Benutzung von Tauchgeräten
während der Versicherungsdauer ereignen.
Haftpflichtversicherung:
Die Versicherungsgesellschaft gewährt nach Maßgabe der Versicherungspolice und der
nachfolgenden Bedingungen Haftpflichtversicherungsschutz bis zur Höhe der vereinbarten
Deckungssumme. Versicherungsschutz besteht für die Befriedigung begründeter oder die
Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche wegen Personen- oder Sachschäden, die
gegen den Versicherten von Dritten aufgrund eines sich im versicherten Zeitraum ereigneten
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Unfalls während des Sporttauchens geltend gemacht werden. Es besteht ein Selbstbehalt von
375 € je Versicherungsfall.
DECKUNGSKONZEPT/DEFINITIONEN
1. Versicherter: Die Person, auf deren Namen die Versicherungskarte von Scuba Medic
ausgestellt ist und die den entsprechenden Versicherungsbeitrag geleistet hat.
2. Unfall: Ein Unfall meint ein plötzliches, unerwartetes, ungewöhnliches, bestimmtes
Ereignis zu einer identifizierbaren Zeit und Ort.
3. Anerkannte Tauchverbände: Nationale und internationale Tauchverbände wie, ohne
Anspruch auf Vollständigkeit, ACUC, BSAC, FEDAS, NAUI, PADI, SSI, und VDST, sowie an
R.S.T.C. oder C.M.A.S. angeschlossene Organisationen, die Empfehlungen und Richtlinien
für die sichere Ausübung von Unterwassersport ausgeben.
4. Personenschaden, der (a) in Folge eines Unfalls entsteht, und (b) innerhalb von zwölf
Monaten ab Zeitpunkt des Unfalls zu Dauerinvalidität oder Tod des Versicherten führt und der
(c) keine weiteren Ursachen hat, ausgenommen Beschwerden, die in direktem
Zusammenhang mit für die Behandlung des Personenschadens notwendigen Heil- oder
chirurgischen Behandlungen stehen .
5. Schadensregulierer: Der bestellte Schadensregulierer (Dive Master Insurance
Consultants Ltd.).
6. Assistance meint den beauftragten Dienstleister (One Assist), vom Versicherer
authorisiert, um den Versicherten zu betreuen als Folge eines versicherten Unfalls.
7. Die Versicherungsgesellschaft: der das Risiko zeichenende Lloyd's Versicherer in London.
8. Heilbehandlungskosten: medizinisch notwendige Kosten für angefallene Kosten durch
ärztliche Behandlungen, ärztlich verordnete Behandlungen und Nottransporte zum Zeitpunkt
des Unfalls/Verletzung oder innerhalb von 60 Tagen ab dem Unfall.
9. Sporttauchen: Schnorcheln in der Freizeit, Freitauchen und Apnoetauchen in der Freizeit,
Speerfischen ohne die Benutzung von Scubageräten, Freizeit-Tauchen bei Tragen und
Benutzung einer Tauchausrüstung eines anerkannten Herstellers gemacht zum Zweck von
Gerätetauchen oder einer Ausrüstung zum oberflächenversorgten Tauchen bis der
Versicherte die Tauchausrüstung ablegt, da die Tauchaktivität beendet ist.
10. Dauerinvalidität: Invalidität. Versichert ist nur ein Zustand, der dem Versicherten die
Ausübung jedweder Erwerbstätigkeit und/ oder einer seiner Ausbildung entsprechenden oder
anderen Beschäftigung während 365 Tagen nach dem Unfall unmöglich macht und nach
dieser Periode keine Aussicht auf Besserung besteht.
11. Suche und Bergung: Von Küstenwache, Polizei oder anderen für Seesicherheit und
Seerettungen zuständigen nationalen oder internationalen Einheiten autorisierte oder
angeordnete Maßnahme zur Bergung des Versicherten.
12. Erforderliche Transport- und Unterbringungskosten: Für die Rückkehr des
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Versicherten an seinen Wohnsitz notwendige Kosten. Sofern er nicht durch einen
spezifischeren Versicherungsvertrag abgedeckt ist und diese Kosten durch Zustimmung des
Schadensregulierers bewilligt wurden, erstreckt sich dieser Versicherungsschutz auf zum
Zeitpunkt des Unfalls den Versicherten begleitende nächste Angehörige (Ehegatten,
(nichteheliche) Lebenspartner und Kinder) des Versicherten.
Zusätzliche gedeckt sind folgende Leistungen:
i)
ii)
iii)
die Kosten für die Suche, Bergung und Überführung im Todesfall
Unterbringungskosten bei ärztlich attestierter Reiseunfähigkeit nach Abschluss
einer Heilbehandlung nach einem Tauchunfall, sofern diese Kosten nicht durch
eine spezifischere Police gedeckt sind.
Durch Transporte zum und vom Krankenhaus oder Klinik über eine Entfernung
ab 50 Kilometern vom Wohnsitz oder Hotel des Versicherten zur Einholung
ärztlicher Behandlungen oder Meinungen als Folge eines von der vorliegenden
Police gedeckten Unfalls entstandene Kosten.
13. Dritte: Dritte Personen ausgenommen Angestellte und Ehepartner, eingetragene
Lebenspartner, nichteheliche Lebensgefährten, die mit dem Versicherten in häuslicher
Gemeinschaft leben, Verwandte ersten und zweiten Grad des Versicherten.
OBLIEGENHEITEN
Die Nichteinhaltung der nachstehenden Obliegenheiten kann untern den in Ziffer 7
beschriebenen Voraussetzungen zur teilweisen oder vollständigen Leistungsfreiheit des
Versicherers führen:
1. Die sporttaucherischen Aktivitäten haben in Einhaltung der von einem anerkannten
Tauchverband ausgegebenen Normen und Empfehlungen zur sicheren Ausübung des
Tauchsports, sowie bei angemessenem Gesundheitszustand des Versicherten bei
Taucheinstieg stattzufinden. Der Versicherte muss tauchtauglich sein.
2. Versicherte Leistungen bzw. Kosten sind durch entsprechende Rechnungen und
Zahlungsnachweise und die Originale dem Versicherer einzureichen. Vor der
Inanspruchnahme bzw. dem Auslösen von Kosten ist die Zustimmung des
Schadensregulierers einzuholen. Notfallbehandlungen sind von dieser Obliegenheit
ausgenommen.
3. Die zahlbare Gesamtsumme jedweden Unfalls oder Anspruchs kann die aufgeführten
Limits, die unter Versicherungssummen aufgeführt werden, nicht überschreiten.
4. Der Unfall sowie die Geltendmachung einer Schadensersatzforderung sind unverzüglich,
spätestens binnen 10 Tagen anzuzeigen. Dem Versicherer sind ferner der Eintritt der
Dauerinvalidität und der Todesfalls, die jeweils innerhalb 365 Tage ab dem Zeitpunkt des
Unfalls eingetreten sein muss, unverzüglich anzuzeigen, auch wenn der Unfall selbst schon
angezeigt gewesen ist.
5. Der Versicherte ist unter 70 Jahre alt, zu dem Zeitpunkt, an dem die Versicherung
beginnt, es sei denn, es wurde durch den Schadensregulierer speziell zugestimmt, gefolgt
von einer medizinischen Untersuchung, die die Tauchtauglichkeit bestätigt.
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6. Der Versicherte akzeptiert und beantwortet keinen Haftpflichtanspruch, von denen er
weiss, dass er gegen ihn gestellt werden kann oder wird, aber stimmt hiermit zu, dem
Schadensregulierer über alle an ihn gerichteten Mitteilungen oder Forderungen sowie
über das Unfallereignis mündlich oder per Fax, Brief oder E-Mail Auskunft und alle
sachdienlichen Hinweise zu geben.
7. Wenn Sie einen Sporttaucherunfall erleiden während der Geltungsdauer der
Versicherung, müssen Ihre Verletzungen/Beinträchtigungen vollständig ausgeheilt und Sie
müssen medizinisch wieder tauchtauglich sein, zu dem Zeitpunkt vom Neustart des
weiteren Tauchens.
8. Bei Eintreten eines Schadens oder Verletzung in einem der genannten Territorien in den
beigefügten Dokument „Scuba Medic Zusammenarbeit mit Internationalen Medizinischen
Druckkammerzentren“ sollte der Versicherte die Behandlung in den dort genannten
medizinischen Einrichtungen anstreben. Alternative Einrichtungen können genutzt werden,
sind aber vorab genehmigungsbedürftig durch den Schadensregulierer.
9. Es ist eine Vorbedingung, dass im Falle eines Schadens, der Versicherte mithilft den
Anspruch anzuerkennen, in dem Krankheitsgeschichte zur Verfügung gestellt wird.
10. Wird eine Obliegenheit nach Ziffern 1 bis 8
vorsätzlich verletzt, ist die
Versicherungsgesellschaft von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger
Verletzung einer Obliegenheit ist die Versicherungsgesellschaft berechtigt, die
Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherten
entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn die Versicherungsgesellschaft
den Versicherten durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen
hingewiesen hat. Weist der Versicherte nach, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der Versicherte nachweist, dass die
Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Das gilt nicht, wenn der Versicherte die Obliegenheit arglistig verletzt hat.
VERSICHERUNGSSUMMEN
Die
Versicherungsgesellschaft
bietet
Versicherungsschutz
insgesamt
bei
der
Unfallversicherung bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 30.000 €. Die im
folgenden festgelegten Versicherungssummen der Ziffern 1 bis 5 werden nur geleistet,
soweit die Gesamtversicherungssumme von 30.000 € nicht überschritten wird.
1.
Medizinische Behandlungskosten
30 000 €
2. Druckkammer Behandlung
30 000 €
3. Rückführungskosten im Notfall (von der
Versicherungsgesellschaft nach billigem Ermessen zu
bestimmen)
30 000 €
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4. Erforderliche Unterbringungsund Transportkosten
5 000 €
5. Such- und Bergungskosten
30 000 €
6. Versicherungsschutz bei vom Versicherten erlittenen Unfällen: Bei Invalidität oder Tod als Folge
der Ausübung des Sporttauchens innerhalb der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages gelten
folgende Versicherungssummen:
7.
i. Todesfall
6 000 €
ii. Dauerinvalidität
6 000 €
Haftpflicht
150 000 € (einschließlich
Abwehr- und
Verteidigungskosten)
GELTUNGSBEREICH
WELTWEIT
AUSSCHLÜSSE
Der vorliegende Versicherungsvertrag bietet keinerlei Versicherungsschutz bei:
1. Unfällen in Folge von Kriegen, Invasionen, Handlungen verfeindeter Staaten, feindseligen
Handlungen (unabhängig vom Bestehen einer Kriegserklärung), Bürgerkriegen, Revolutionen,
Aufständen oder Putschen.
2. Unfällen in Folge von radioaktiver Verseuchung jeder Art.
3. für Versicherte, die nicht tauchtauglich sind sowie Versicherte mit einem Lebensalter ab 70
Jahre, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung der Versicherungsgesellschaft
bei Vorliegen eines ärztlichen Gutachtens zur Bescheinigung der Tauchtauglichkeit vor.
4. Unfällen in Folge von vom Versicherten willentlich sich selbst zugefügten körperlichen
Schäden oder Unfällen mit Alkohol- oder Drogeneinfluss (unter Ausnahme von unter Kenntnis
der Tauchaktivität des Versicherten ärztlich verschriebener Mittel) sowie dem Eingehen
unnötiger Risiken (ausgenommen zur Rettung von Menschenleben).
5. Unfällen in Folge von Vorerkrankungen, die dem Versicherten bekannt sind oder deren
Behandlung im Gange, in Genesung oder vorgesehen ist.
6. Unfällen in Folge von Herzinfarkten, Hirnblutungen, Schlaganfällen.
7. Mentale oder psychologische Störung jeglicher Natur und die Konsequenz eines
versicherten Unfalls, der zu mentalen oder psychischen Störungen führt.
8. Unfällen in Folge von strafbaren oder bußgeldbewehrten Handlungen, an denen der
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Versicherte beteiligt ist.
9. Jegliche Verletzung/Unfall, der dem Schadensregulierer oder der Assistance nicht
gemeldet wurde innerhalb von 31 Tagen ab dem Geschehen, die einen Anspruch entstehen
lassen könnten, gemäß dieser Police.
10. Verletzungen durch den Gebrauch von Unterwasser-Schusswaffen beim Tauchen mit
einem Tauchgerät.
11. Jeglicher Freitauchen-Wettbewerb oder nationale oder internationale Rekordversuche,
soweit nicht vorab spezifisch vereinbart mit dem hier zeichnenden Versicherer.
12. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen Ihres zertifizierenden Tauchverbandes zur
sicheren Tauchpraxis und soweit nicht anderweitig bestätigt, schliesst diese Versicherung
folgendes Tauchen aus:
i. das nicht in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Empfehlungen für sicheres
Sporttauchen praktiziert wird, wie festgeschrieben durch die zertifizierenden
Tauchverbände
ii. über 130 Meter Tiefe, ausser die Genehmigung der Versicherer wird nach
schriftlicher Einreichung erhalten.
iii. ohne eine korrekte Taucherzertifizierung und/oder ein Fehlen von prüfbarer
Erfahrung durch die eingetragenen Tauchgänge
WICHTIGER HINWEIS: Dieser Ausschluss gilt nicht bei dem Versuch Menschenleben
zu retten oder unbeabsichtigtem Verstoss durch defektes Tauchequipment oder
nachweisbarer Erfahrung durch die eingetragenen Tauchgänge
13. Rechtlichen Ansprüchen und Forderungen aus den USA und Kanada sowie deren
Hoheitsgebiete und Besitzungen sowie aus dem Recht dieser Staaten sind ausgeschlossen.
14. Ansprüchen, die ab 30 Tagen nach Ablauf der Versicherungsvertrages geltend gemacht
werden sind ausgeschlossen.
15. Ansprüchen aus nicht bewilligten Such- und Bergungsaktionen sind ausgeschlossen.
16. Haftpflichtforderungen, die sich durch eine Tauchlehrertätigkeit oder beruflichen Tätigkeit
des Versicherten ergeben oder Haftpflichtansprüche wegen Verletzung, Tod oder Unfall von
Angestellten des Versicherten, Sachschäden an Besitztümern und Eigentum des Versicherten
oder an Gegenständen, die sich zum Zeitpunkt des Verlusts oder Schadens in seiner Aufsicht
oder der seiner Angestellten befinden, sind ausgeschlossen.
17. Diese Versicherung schliesst jeglichen Unfall aus, der zu einem Bruch oder Beschädigung
von Knochen, Zähnen, Zahnklammern/Zahnspangen oder Gaumen, gebrochenen
Rückenwirbeln, Bändern, Sehnen und Muskeln führt, es sei denn, der Unfall geschah in einer
unerwarteten und zufälligen Art, während der Versicherte die versicherte Sportaktivität mit
einer lizenzierten Tauchschule ausübte. Die Höhe der erstattungsfähigen Summe beträgt
maximal 3.000 Euro.
18. Alle eingetretenen Schäden, die ausserhalb des Wassers passieren und es nicht
nachgewiesen werden kann, das sie während der Ausübung des Sporttauchens geschahen,
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sind ausgeschlossen, es sei denn, das lizenzierte Tauchcenter verifiziert innerhalb von 7
Tagen das Geschehen schriftlich an den Versicherer.
19. Krankheit, Leiden oder Erkrankung, die nicht direkt identifizierbar sind als Ergebnis eines
Tauchunfalls sind ausgeschlossen.
20. Medizinische Heilkosten, eingetreten in einem der genannten Gebiete gemäss „Scuba
Medic Zusammenarbeit mit Internationalen Medizinischen Druckkammerzentren“ und
realisiert in einer medizinischen Einrichtung, die nicht gelistet ist, werden ausgeschlossen,
soweit sie nicht vorab vom Versicherer genehmigt wurden.
Wichtiger Hinweis
Für die Zugänglichkeit, Vielfalt und Qualität der ärztlichen Behandlungen, Folgen aus
derselben oder verabsäumtes Zuziehen ärztlicher Hilfe seitens des Versicherten tragen die
Versicherungsgesellschaft, die Assistance und der Schadensregulierer keine Verantwortung.
Bei
Verlassen
des
deutschen
Staatsgebiets
kann
eine
Erweiterung
des
Versicherungsschutzes
ratsam
sein.
Informationen
zur
Erweiterung
des
Versicherungsschutzes erhalten Sie bei
Scuba Medic in der email-adresse: [email protected].
Telefon: +49 (0)211 / 167 81 907
Website: www.scubamedic.de
FORDERUNGSÜBERGANG/NACHRANGIGKEIT
Auf die Versicherungsgesellschaft gehen Schadensersatzansprüche gegen Dritter über,
soweit Leistungen erbracht werden. Im Verhältnis zu anderen Versicherungspolicen sind die
Ansprüche aus dieser Police nachrangig. Dies betrifft insbesondere Ansprüche aus anderen
Haftplicht- und Krankenversicherungen. Der Versicherte verpflichtet sich, die
Versicherungsgesellschaft mit allen nötigen Informationen, Dokumenten, Erklärungen und
Korrespondenzen bei der Überwälzung auf andere Versicherungen oder Zahlungsquellen, die
dem Versicherten zum Zeitpunkt des Unfalls Versicherungsschutz bieten, zu unterstützen.
DAUER/KÜNDIGUNG/GERICHTSSTAND/ANWENDBARES RECHT
Der Zeitpunkt des Beginns sowie des Endes der Versicherung sind dem Versicherungsschein
(Police) zu entnehmen. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung des ersten
Beitrages, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt des Beginns
der Versicherung Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Schluss der
Versicherungsperiode. Unbenommen bleibt das besondere Kündigungsrecht nach Eintritt des
Versicherungsfalls, das beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss der
Regulierungsverhandlungen mit einer Kündigungsfrist von einem Monat ausgesprochen
werden kann.
Der vorliegende Versicherungsvertrag unterliegt dem deutschen Recht. Die Gerichtsbarkeit
bei sich aus ihm ergebenden Auseinandersetzungen liegt in Deutschland.
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VERHALTEN BEI UNFÄLLEN
Bei medizinischen Notfällen in Folge eines Sportaucher-Unfalls gehen Sie oder rufen Sie
ohne Verzögerung den nächstgelegenen Arzt oder das Krankenhaus an.
Dann kontaktieren Sie bitte ONE ASSIST, die alle notwendigen Massnahmen einleiten, um
Sie zu assistieren und Ihren Fall betreuen, bis die Situation gelöst ist.
Wenn Sie ONE ASSIST anrufen, geben Sie bitte folgendes an:
Ihren Namen, die ID-Nummer (347311) und eine kurze Beschreibung des Problems.
Telefon ONE ASSIST: +34 971 746 167 und +44 (0) 1992 444 337
Die ONE ASSIST Mitarbeiter sind mehrsprachig und 24h pro Tag erreichbar und assistieren
Sie weltweit. Wenn nötig, beantragen Sie einen Collect Call.
Befinden Sie sich in einem Gebiet, das im beigefügtem „Scuba Medic Zusammenarbeit mit
Internationalen Medizinischen Druckkammerzentren“ aufgelistet ist, kontaktieren Sie bitte
eine von den Medizinischen Einrichtungen der Liste.
Wenn Sie eine andere medizinsche Einrichtung nutzen möchten, müssen Sie bitte zuerst
ONE ASSIST kontaktieren für ein vorheriges Einverständnis.
Im Sinne der vorliegenden Police müssen Sie uns über Ihren Anspruch informieren und
sämtliche Arzt- oder Transportkosten vorab von der Versicherungsgesellschaft bewilligten
lassen.
Bei gegen Sie gerichteten Haftpflichtforderungen oder Grund zur Annahme, dass solche
gegen Sie gerichtet werden könnten, setzen Sie uns umgehend darüber in Kenntnis.
Anerkennen Sie keine Forderungen und beantworten Sie diese weder telefonisch noch auf
dem Postweg, per E-Mail oder auf dem Rechtsweg. Senden Sie die Korrespondenz
unbeantwortet per E-Mail an unsere Anspruchsabteilung weiter:
[email protected]
HINWEIS FÜR ÄRZTE UND KRANKENHÄUSER
Die Ausstellung der vorliegenden Police garantiert nicht die Deckung der mit der
Behandlung des Versicherten verbundenen Kosten. Für nähere Informationen zu
Versicherungsschutz und Zahlungsbewilligungen setzen Sie sich bitte mit uns in
Verbindung per E-Mail: [email protected] oder Telefon:
+49 (0)211 / 167 81 907.
Auf www.scubamedic.de steht Ihnen ein Vordruck zur Unfallerklärung zur Verfügung,
über den Sie uns über aus der Behandlung unserer Versicherungsnehmer entstandene
Kosten informieren können.
ABFASSEN EINER UNFALLERKLÄRUNG
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Sie können den Vordruck zur Unfallerklärung auf www.scubamedic.de abrufen und ausfüllen,
oder anfordern über die E-Mailadresse [email protected] oder unter der
Telefonnummer +49 (0)211 / 167 81 907.
Bitte beachten Sie, dass die Unfallerklärung sowie Rechnungen über Behandlungskosten an
folgende email-Adresse gesandt werden müssen:
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 (0)211/ 167 81 907
BESCHWERDEN
Beschwerden in Verbindung mit der vorliegenden Police sind an die nachstehende Adresse
zu richten:
The Managing Director, Dive Master Insurance Consultants Ltd, 17-23 Rectory Grove, Leighon-Sea, Essex SS9 2HA
In Falle, dass Sie mit der Art und Weise nicht zufrieden waren, wie Ihr Anspruch behandelt
wurde, können Sie kontaktieren mit:
Lloyd’s Association of Underwriters ist ansässig in: 60322 Frankfurt ,Gärtnerweg 3
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Dive Master Insurance
SCUBA MEDIC International Treatment Advice
Scuba Medic Zusammenarbeit mit Internationalen Medizinischen
Druckkammerzentren
Wichtig: Dieser Hinweis ist Teil Ihrer Versicherungspolice.
(Siehe: Obliegenheiten Punkt 8 und “Verhalten bei Unfällen”)
ÄGYPTEN Rotes Meer
Sharm International Hospital
Sharm El Sheikh
South Sinai
(+2) 069 366 0318 (phone)
Emergency (+2) 010 512 3964
Hyperbaric Medical Center
Travco Marina
Old Town
Sharm El Sheikh
(+20) 12 212 42 92 (phone) / +20 (69) 661 011 (fax)
[email protected]
Marsa Alam Baromedical
Marsa Shagra
Marsa Alam
(+2) 012 436 2222 (phone)
Emergency (+2) 012 243 3116
Hyperbaric Medical Center – Dahab
Next to Dahabeya Hotel
P.O.Box 61
Dahab
+20 693 640 536 (phone)
[email protected]
Hotline numbers:
+20 101 433 325
+20 123 331 325
Naval Hyperbaric Medical Center (NHMC)
El Corniche Rd
Sekala
Hurghada
(+2) 065 3449 151 (phone)
Emergency (+2) 065 3449 150
Hypermed
Located in front of Hurghada Airport
Korniche Road (Nr. Arabia Resort)
Hurghada
(+2) 012 218 7550 (phone)
Emergency (+2) 010 218 7550
Jordanien
AQABA DIVING CHAMBER
Princess Haya Hospital
Aqaba
Jordan
+962 32014114 (phone)
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Dive Master Insurance
SCUBA MEDIC International Treatment Advice
Scuba Medic Zusammenarbeit mit Internationalen Medizinischen
Druckkammerzentren
Mexiko
Cancun, Riveiera Maya, Cozumel
Medica Hyperbarica
Calle 6 entre avenidas 20 y 25 lote #10
Playa Del Carmen
TEL: 984 803 5352
Merida
Clinica de Marida
Av. Itzaes No.242 Colonia Garcia Gineres
Merida
TEL: (999)9203913
Veracruz
Clinica Hiperbarica Mejora
746 entre America y Catolica
TEL: 2020731
La Paz
Club Cantamar
Bahia de Pichilingue
TEL: (612) 1252575
Acapulco
Camera Hiperbarica Villa Manuia
CAMERA HIPERBARICA 76 COSTA AZUL
ACUPULCO
TEL: (744) 484-0894
Puerto Vallarta
Autismo 2 Clinica Hiperbarica
Peru 1068 Colonia 5 de Diciembre
Puerto Vallarta
TEL: (322) 2232006
Zypern
Nicosia Turkish State Hospital
Dr Burhan Nalbantoglu Hospital
Bedrettin Demirel Cad
Nicosia
TRNC
392 - 228 54 41 (phone) / 0533 - 841 99 33 (fax)
[email protected] , [email protected],
[email protected]
Larnaka General Hospital-Hyperbaric Center
Mystra
Lanarca
(+357) 2480 0500 (phone)
[email protected]
Notfall Assistenz und Meldung des Unfalls
Wenn Sie sofortige medizinische Assistenz benötigen oder sich bereits in einem Krankenhaus befinden,
melden Sie ONE ASSIST so schnell wie möglich Ihren Unfall. Die Assistance-Mitarbeiter sind mehrsprachig
und 24 Stunden täglich erreichbar.
Die Notfall-Rufnummer ist: +34 971 746 167
Bitte geben Sie ONE ASSIST folgendes an:
Ihren Namen, ID-Nr. (347311), Policen-Nummer 1328 und eine kurze Beschreibung des Problems.
Alternative Einrichtungen können benutzt werden, jedoch nur nach vorheriger Genehmigung des
Versicherers. Medizinische Kosten, entstanden ohne verherige Freigabe des Versicherer sind
ausgeschlossen.
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