Scuba Medic Allgemeine Versicherungsbedingungen
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Scuba Medic Allgemeine Versicherungsbedingungen
Wichtige Information zu Ihrer Police Bitte lesen Sie dieses Dokument, die Informationen und Ihr Versicherungszertifikat aufmerksam, um irgendwelche Missverständnisse zu vermeiden. Prüfen Sie, dass alle Angaben korrekt sind und dass Sie die Deckung haben, die Sie benötigen und dass Sie wissen, was zu tun ist, im Falle eines Schadens oder Notwendigkeit eines Anspruchs. Bitte benachrichtigen Sie uns, im Falle einer Änderungen der Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben. Bei Nichterfüllung kann dies Ihre Deckung ausser Kraft setzen, im Falle eines Anspruches. Wenn Sie Fragen haben, setzen Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich mit uns in Verbindung. Verwendung Ihrer persönliche Daten Wir speichern Ihre Daten im Einklang mit den Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die von Ihnen gelieferten Informationen an den Versicherer und uns (Lloyds Vermittler) werden im Computer gespeichert und können zur Bearbeitung von Ansprüchen und Risikoübernahme an andere Versicherungen übermittelt werden, die das Recht haben, Sie zu versichern. Sie sollten dies jeder Person zeigen, deren persönliche Daten genutzt werden könnten, um bei einem Versicherungsanspruch zu administrieren. . Sanktionsklauseln Die Versicherer gewähren keinerlei Leistung unter dieser Police bezogen auf Deckung, Zahlung jeglichen Anspruches oder Forderung, wenn eine Verletzung jeglicher Sanktion, Verbotes oder Beschränkung auferlegt durch die gültige Gesetzgebung oder Regelung vorliegt. Financial Conduct Authority Dive Master Insurance Consultants Ltd ist ein Lloyd’s Coverholder und autorisiert und reguliert durch die Financial Conduct Authority (FCA Reg. No. 306316).Sie können dies prüfen in ihrer Webseite www.fca.org.uk, welche ein Register mit allen Firmen enthält, die sie regulieren. Unfallversicherung mit Haftpflichtversicherung Nr.: SM1328 Unfallversicherung: Die Versicherungsgesellschaft gewährt auf der Grundlage der Versicherungspolice und der nachfolgende Bedingungen Versicherungsschutz bei Unfällen, die sich während der Ausübung von Sporttauchen und Speerfischen ohne die Benutzung von Tauchgeräten während der Versicherungsdauer ereignen. Haftpflichtversicherung: Die Versicherungsgesellschaft gewährt nach Maßgabe der Versicherungspolice und der nachfolgenden Bedingungen Haftpflichtversicherungsschutz bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Versicherungsschutz besteht für die Befriedigung begründeter oder die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche wegen Personen- oder Sachschäden, die gegen den Versicherten von Dritten aufgrund eines sich im versicherten Zeitraum ereigneten DMSMG010414 Unfalls während des Sporttauchens geltend gemacht werden. Es besteht ein Selbstbehalt von 375 € je Versicherungsfall. DECKUNGSKONZEPT/DEFINITIONEN 1. Versicherter: Die Person, auf deren Namen die Versicherungskarte von Scuba Medic ausgestellt ist und die den entsprechenden Versicherungsbeitrag geleistet hat. 2. Unfall: Ein Unfall meint ein plötzliches, unerwartetes, ungewöhnliches, bestimmtes Ereignis zu einer identifizierbaren Zeit und Ort. 3. Anerkannte Tauchverbände: Nationale und internationale Tauchverbände wie, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ACUC, BSAC, FEDAS, NAUI, PADI, SSI, und VDST, sowie an R.S.T.C. oder C.M.A.S. angeschlossene Organisationen, die Empfehlungen und Richtlinien für die sichere Ausübung von Unterwassersport ausgeben. 4. Personenschaden, der (a) in Folge eines Unfalls entsteht, und (b) innerhalb von zwölf Monaten ab Zeitpunkt des Unfalls zu Dauerinvalidität oder Tod des Versicherten führt und der (c) keine weiteren Ursachen hat, ausgenommen Beschwerden, die in direktem Zusammenhang mit für die Behandlung des Personenschadens notwendigen Heil- oder chirurgischen Behandlungen stehen . 5. Schadensregulierer: Der bestellte Schadensregulierer (Dive Master Insurance Consultants Ltd.). 6. Assistance meint den beauftragten Dienstleister (One Assist), vom Versicherer authorisiert, um den Versicherten zu betreuen als Folge eines versicherten Unfalls. 7. Die Versicherungsgesellschaft: der das Risiko zeichenende Lloyd's Versicherer in London. 8. Heilbehandlungskosten: medizinisch notwendige Kosten für angefallene Kosten durch ärztliche Behandlungen, ärztlich verordnete Behandlungen und Nottransporte zum Zeitpunkt des Unfalls/Verletzung oder innerhalb von 60 Tagen ab dem Unfall. 9. Sporttauchen: Schnorcheln in der Freizeit, Freitauchen und Apnoetauchen in der Freizeit, Speerfischen ohne die Benutzung von Scubageräten, Freizeit-Tauchen bei Tragen und Benutzung einer Tauchausrüstung eines anerkannten Herstellers gemacht zum Zweck von Gerätetauchen oder einer Ausrüstung zum oberflächenversorgten Tauchen bis der Versicherte die Tauchausrüstung ablegt, da die Tauchaktivität beendet ist. 10. Dauerinvalidität: Invalidität. Versichert ist nur ein Zustand, der dem Versicherten die Ausübung jedweder Erwerbstätigkeit und/ oder einer seiner Ausbildung entsprechenden oder anderen Beschäftigung während 365 Tagen nach dem Unfall unmöglich macht und nach dieser Periode keine Aussicht auf Besserung besteht. 11. Suche und Bergung: Von Küstenwache, Polizei oder anderen für Seesicherheit und Seerettungen zuständigen nationalen oder internationalen Einheiten autorisierte oder angeordnete Maßnahme zur Bergung des Versicherten. 12. Erforderliche Transport- und Unterbringungskosten: Für die Rückkehr des DMSMG010414 Versicherten an seinen Wohnsitz notwendige Kosten. Sofern er nicht durch einen spezifischeren Versicherungsvertrag abgedeckt ist und diese Kosten durch Zustimmung des Schadensregulierers bewilligt wurden, erstreckt sich dieser Versicherungsschutz auf zum Zeitpunkt des Unfalls den Versicherten begleitende nächste Angehörige (Ehegatten, (nichteheliche) Lebenspartner und Kinder) des Versicherten. Zusätzliche gedeckt sind folgende Leistungen: i) ii) iii) die Kosten für die Suche, Bergung und Überführung im Todesfall Unterbringungskosten bei ärztlich attestierter Reiseunfähigkeit nach Abschluss einer Heilbehandlung nach einem Tauchunfall, sofern diese Kosten nicht durch eine spezifischere Police gedeckt sind. Durch Transporte zum und vom Krankenhaus oder Klinik über eine Entfernung ab 50 Kilometern vom Wohnsitz oder Hotel des Versicherten zur Einholung ärztlicher Behandlungen oder Meinungen als Folge eines von der vorliegenden Police gedeckten Unfalls entstandene Kosten. 13. Dritte: Dritte Personen ausgenommen Angestellte und Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, nichteheliche Lebensgefährten, die mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft leben, Verwandte ersten und zweiten Grad des Versicherten. OBLIEGENHEITEN Die Nichteinhaltung der nachstehenden Obliegenheiten kann untern den in Ziffer 7 beschriebenen Voraussetzungen zur teilweisen oder vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers führen: 1. Die sporttaucherischen Aktivitäten haben in Einhaltung der von einem anerkannten Tauchverband ausgegebenen Normen und Empfehlungen zur sicheren Ausübung des Tauchsports, sowie bei angemessenem Gesundheitszustand des Versicherten bei Taucheinstieg stattzufinden. Der Versicherte muss tauchtauglich sein. 2. Versicherte Leistungen bzw. Kosten sind durch entsprechende Rechnungen und Zahlungsnachweise und die Originale dem Versicherer einzureichen. Vor der Inanspruchnahme bzw. dem Auslösen von Kosten ist die Zustimmung des Schadensregulierers einzuholen. Notfallbehandlungen sind von dieser Obliegenheit ausgenommen. 3. Die zahlbare Gesamtsumme jedweden Unfalls oder Anspruchs kann die aufgeführten Limits, die unter Versicherungssummen aufgeführt werden, nicht überschreiten. 4. Der Unfall sowie die Geltendmachung einer Schadensersatzforderung sind unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen anzuzeigen. Dem Versicherer sind ferner der Eintritt der Dauerinvalidität und der Todesfalls, die jeweils innerhalb 365 Tage ab dem Zeitpunkt des Unfalls eingetreten sein muss, unverzüglich anzuzeigen, auch wenn der Unfall selbst schon angezeigt gewesen ist. 5. Der Versicherte ist unter 70 Jahre alt, zu dem Zeitpunkt, an dem die Versicherung beginnt, es sei denn, es wurde durch den Schadensregulierer speziell zugestimmt, gefolgt von einer medizinischen Untersuchung, die die Tauchtauglichkeit bestätigt. DMSMG010414 6. Der Versicherte akzeptiert und beantwortet keinen Haftpflichtanspruch, von denen er weiss, dass er gegen ihn gestellt werden kann oder wird, aber stimmt hiermit zu, dem Schadensregulierer über alle an ihn gerichteten Mitteilungen oder Forderungen sowie über das Unfallereignis mündlich oder per Fax, Brief oder E-Mail Auskunft und alle sachdienlichen Hinweise zu geben. 7. Wenn Sie einen Sporttaucherunfall erleiden während der Geltungsdauer der Versicherung, müssen Ihre Verletzungen/Beinträchtigungen vollständig ausgeheilt und Sie müssen medizinisch wieder tauchtauglich sein, zu dem Zeitpunkt vom Neustart des weiteren Tauchens. 8. Bei Eintreten eines Schadens oder Verletzung in einem der genannten Territorien in den beigefügten Dokument „Scuba Medic Zusammenarbeit mit Internationalen Medizinischen Druckkammerzentren“ sollte der Versicherte die Behandlung in den dort genannten medizinischen Einrichtungen anstreben. Alternative Einrichtungen können genutzt werden, sind aber vorab genehmigungsbedürftig durch den Schadensregulierer. 9. Es ist eine Vorbedingung, dass im Falle eines Schadens, der Versicherte mithilft den Anspruch anzuerkennen, in dem Krankheitsgeschichte zur Verfügung gestellt wird. 10. Wird eine Obliegenheit nach Ziffern 1 bis 8 vorsätzlich verletzt, ist die Versicherungsgesellschaft von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist die Versicherungsgesellschaft berechtigt, die Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherten entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn die Versicherungsgesellschaft den Versicherten durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat. Weist der Versicherte nach, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der Versicherte nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherte die Obliegenheit arglistig verletzt hat. VERSICHERUNGSSUMMEN Die Versicherungsgesellschaft bietet Versicherungsschutz insgesamt bei der Unfallversicherung bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 30.000 €. Die im folgenden festgelegten Versicherungssummen der Ziffern 1 bis 5 werden nur geleistet, soweit die Gesamtversicherungssumme von 30.000 € nicht überschritten wird. 1. Medizinische Behandlungskosten 30 000 € 2. Druckkammer Behandlung 30 000 € 3. Rückführungskosten im Notfall (von der Versicherungsgesellschaft nach billigem Ermessen zu bestimmen) 30 000 € DMSMG010414 4. Erforderliche Unterbringungsund Transportkosten 5 000 € 5. Such- und Bergungskosten 30 000 € 6. Versicherungsschutz bei vom Versicherten erlittenen Unfällen: Bei Invalidität oder Tod als Folge der Ausübung des Sporttauchens innerhalb der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages gelten folgende Versicherungssummen: 7. i. Todesfall 6 000 € ii. Dauerinvalidität 6 000 € Haftpflicht 150 000 € (einschließlich Abwehr- und Verteidigungskosten) GELTUNGSBEREICH WELTWEIT AUSSCHLÜSSE Der vorliegende Versicherungsvertrag bietet keinerlei Versicherungsschutz bei: 1. Unfällen in Folge von Kriegen, Invasionen, Handlungen verfeindeter Staaten, feindseligen Handlungen (unabhängig vom Bestehen einer Kriegserklärung), Bürgerkriegen, Revolutionen, Aufständen oder Putschen. 2. Unfällen in Folge von radioaktiver Verseuchung jeder Art. 3. für Versicherte, die nicht tauchtauglich sind sowie Versicherte mit einem Lebensalter ab 70 Jahre, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung der Versicherungsgesellschaft bei Vorliegen eines ärztlichen Gutachtens zur Bescheinigung der Tauchtauglichkeit vor. 4. Unfällen in Folge von vom Versicherten willentlich sich selbst zugefügten körperlichen Schäden oder Unfällen mit Alkohol- oder Drogeneinfluss (unter Ausnahme von unter Kenntnis der Tauchaktivität des Versicherten ärztlich verschriebener Mittel) sowie dem Eingehen unnötiger Risiken (ausgenommen zur Rettung von Menschenleben). 5. Unfällen in Folge von Vorerkrankungen, die dem Versicherten bekannt sind oder deren Behandlung im Gange, in Genesung oder vorgesehen ist. 6. Unfällen in Folge von Herzinfarkten, Hirnblutungen, Schlaganfällen. 7. Mentale oder psychologische Störung jeglicher Natur und die Konsequenz eines versicherten Unfalls, der zu mentalen oder psychischen Störungen führt. 8. Unfällen in Folge von strafbaren oder bußgeldbewehrten Handlungen, an denen der DMSMG010414 Versicherte beteiligt ist. 9. Jegliche Verletzung/Unfall, der dem Schadensregulierer oder der Assistance nicht gemeldet wurde innerhalb von 31 Tagen ab dem Geschehen, die einen Anspruch entstehen lassen könnten, gemäß dieser Police. 10. Verletzungen durch den Gebrauch von Unterwasser-Schusswaffen beim Tauchen mit einem Tauchgerät. 11. Jeglicher Freitauchen-Wettbewerb oder nationale oder internationale Rekordversuche, soweit nicht vorab spezifisch vereinbart mit dem hier zeichnenden Versicherer. 12. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen Ihres zertifizierenden Tauchverbandes zur sicheren Tauchpraxis und soweit nicht anderweitig bestätigt, schliesst diese Versicherung folgendes Tauchen aus: i. das nicht in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Empfehlungen für sicheres Sporttauchen praktiziert wird, wie festgeschrieben durch die zertifizierenden Tauchverbände ii. über 130 Meter Tiefe, ausser die Genehmigung der Versicherer wird nach schriftlicher Einreichung erhalten. iii. ohne eine korrekte Taucherzertifizierung und/oder ein Fehlen von prüfbarer Erfahrung durch die eingetragenen Tauchgänge WICHTIGER HINWEIS: Dieser Ausschluss gilt nicht bei dem Versuch Menschenleben zu retten oder unbeabsichtigtem Verstoss durch defektes Tauchequipment oder nachweisbarer Erfahrung durch die eingetragenen Tauchgänge 13. Rechtlichen Ansprüchen und Forderungen aus den USA und Kanada sowie deren Hoheitsgebiete und Besitzungen sowie aus dem Recht dieser Staaten sind ausgeschlossen. 14. Ansprüchen, die ab 30 Tagen nach Ablauf der Versicherungsvertrages geltend gemacht werden sind ausgeschlossen. 15. Ansprüchen aus nicht bewilligten Such- und Bergungsaktionen sind ausgeschlossen. 16. Haftpflichtforderungen, die sich durch eine Tauchlehrertätigkeit oder beruflichen Tätigkeit des Versicherten ergeben oder Haftpflichtansprüche wegen Verletzung, Tod oder Unfall von Angestellten des Versicherten, Sachschäden an Besitztümern und Eigentum des Versicherten oder an Gegenständen, die sich zum Zeitpunkt des Verlusts oder Schadens in seiner Aufsicht oder der seiner Angestellten befinden, sind ausgeschlossen. 17. Diese Versicherung schliesst jeglichen Unfall aus, der zu einem Bruch oder Beschädigung von Knochen, Zähnen, Zahnklammern/Zahnspangen oder Gaumen, gebrochenen Rückenwirbeln, Bändern, Sehnen und Muskeln führt, es sei denn, der Unfall geschah in einer unerwarteten und zufälligen Art, während der Versicherte die versicherte Sportaktivität mit einer lizenzierten Tauchschule ausübte. Die Höhe der erstattungsfähigen Summe beträgt maximal 3.000 Euro. 18. Alle eingetretenen Schäden, die ausserhalb des Wassers passieren und es nicht nachgewiesen werden kann, das sie während der Ausübung des Sporttauchens geschahen, DMSMG010414 sind ausgeschlossen, es sei denn, das lizenzierte Tauchcenter verifiziert innerhalb von 7 Tagen das Geschehen schriftlich an den Versicherer. 19. Krankheit, Leiden oder Erkrankung, die nicht direkt identifizierbar sind als Ergebnis eines Tauchunfalls sind ausgeschlossen. 20. Medizinische Heilkosten, eingetreten in einem der genannten Gebiete gemäss „Scuba Medic Zusammenarbeit mit Internationalen Medizinischen Druckkammerzentren“ und realisiert in einer medizinischen Einrichtung, die nicht gelistet ist, werden ausgeschlossen, soweit sie nicht vorab vom Versicherer genehmigt wurden. Wichtiger Hinweis Für die Zugänglichkeit, Vielfalt und Qualität der ärztlichen Behandlungen, Folgen aus derselben oder verabsäumtes Zuziehen ärztlicher Hilfe seitens des Versicherten tragen die Versicherungsgesellschaft, die Assistance und der Schadensregulierer keine Verantwortung. Bei Verlassen des deutschen Staatsgebiets kann eine Erweiterung des Versicherungsschutzes ratsam sein. Informationen zur Erweiterung des Versicherungsschutzes erhalten Sie bei Scuba Medic in der email-adresse: [email protected]. Telefon: +49 (0)211 / 167 81 907 Website: www.scubamedic.de FORDERUNGSÜBERGANG/NACHRANGIGKEIT Auf die Versicherungsgesellschaft gehen Schadensersatzansprüche gegen Dritter über, soweit Leistungen erbracht werden. Im Verhältnis zu anderen Versicherungspolicen sind die Ansprüche aus dieser Police nachrangig. Dies betrifft insbesondere Ansprüche aus anderen Haftplicht- und Krankenversicherungen. Der Versicherte verpflichtet sich, die Versicherungsgesellschaft mit allen nötigen Informationen, Dokumenten, Erklärungen und Korrespondenzen bei der Überwälzung auf andere Versicherungen oder Zahlungsquellen, die dem Versicherten zum Zeitpunkt des Unfalls Versicherungsschutz bieten, zu unterstützen. DAUER/KÜNDIGUNG/GERICHTSSTAND/ANWENDBARES RECHT Der Zeitpunkt des Beginns sowie des Endes der Versicherung sind dem Versicherungsschein (Police) zu entnehmen. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung des ersten Beitrages, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt des Beginns der Versicherung Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Schluss der Versicherungsperiode. Unbenommen bleibt das besondere Kündigungsrecht nach Eintritt des Versicherungsfalls, das beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss der Regulierungsverhandlungen mit einer Kündigungsfrist von einem Monat ausgesprochen werden kann. Der vorliegende Versicherungsvertrag unterliegt dem deutschen Recht. Die Gerichtsbarkeit bei sich aus ihm ergebenden Auseinandersetzungen liegt in Deutschland. DMSMG010414 VERHALTEN BEI UNFÄLLEN Bei medizinischen Notfällen in Folge eines Sportaucher-Unfalls gehen Sie oder rufen Sie ohne Verzögerung den nächstgelegenen Arzt oder das Krankenhaus an. Dann kontaktieren Sie bitte ONE ASSIST, die alle notwendigen Massnahmen einleiten, um Sie zu assistieren und Ihren Fall betreuen, bis die Situation gelöst ist. Wenn Sie ONE ASSIST anrufen, geben Sie bitte folgendes an: Ihren Namen, die ID-Nummer (347311) und eine kurze Beschreibung des Problems. Telefon ONE ASSIST: +34 971 746 167 und +44 (0) 1992 444 337 Die ONE ASSIST Mitarbeiter sind mehrsprachig und 24h pro Tag erreichbar und assistieren Sie weltweit. Wenn nötig, beantragen Sie einen Collect Call. Befinden Sie sich in einem Gebiet, das im beigefügtem „Scuba Medic Zusammenarbeit mit Internationalen Medizinischen Druckkammerzentren“ aufgelistet ist, kontaktieren Sie bitte eine von den Medizinischen Einrichtungen der Liste. Wenn Sie eine andere medizinsche Einrichtung nutzen möchten, müssen Sie bitte zuerst ONE ASSIST kontaktieren für ein vorheriges Einverständnis. Im Sinne der vorliegenden Police müssen Sie uns über Ihren Anspruch informieren und sämtliche Arzt- oder Transportkosten vorab von der Versicherungsgesellschaft bewilligten lassen. Bei gegen Sie gerichteten Haftpflichtforderungen oder Grund zur Annahme, dass solche gegen Sie gerichtet werden könnten, setzen Sie uns umgehend darüber in Kenntnis. Anerkennen Sie keine Forderungen und beantworten Sie diese weder telefonisch noch auf dem Postweg, per E-Mail oder auf dem Rechtsweg. Senden Sie die Korrespondenz unbeantwortet per E-Mail an unsere Anspruchsabteilung weiter: [email protected] HINWEIS FÜR ÄRZTE UND KRANKENHÄUSER Die Ausstellung der vorliegenden Police garantiert nicht die Deckung der mit der Behandlung des Versicherten verbundenen Kosten. Für nähere Informationen zu Versicherungsschutz und Zahlungsbewilligungen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung per E-Mail: [email protected] oder Telefon: +49 (0)211 / 167 81 907. Auf www.scubamedic.de steht Ihnen ein Vordruck zur Unfallerklärung zur Verfügung, über den Sie uns über aus der Behandlung unserer Versicherungsnehmer entstandene Kosten informieren können. ABFASSEN EINER UNFALLERKLÄRUNG DMSMG010414 Sie können den Vordruck zur Unfallerklärung auf www.scubamedic.de abrufen und ausfüllen, oder anfordern über die E-Mailadresse [email protected] oder unter der Telefonnummer +49 (0)211 / 167 81 907. Bitte beachten Sie, dass die Unfallerklärung sowie Rechnungen über Behandlungskosten an folgende email-Adresse gesandt werden müssen: E-Mail: [email protected] Telefon: +49 (0)211/ 167 81 907 BESCHWERDEN Beschwerden in Verbindung mit der vorliegenden Police sind an die nachstehende Adresse zu richten: The Managing Director, Dive Master Insurance Consultants Ltd, 17-23 Rectory Grove, Leighon-Sea, Essex SS9 2HA In Falle, dass Sie mit der Art und Weise nicht zufrieden waren, wie Ihr Anspruch behandelt wurde, können Sie kontaktieren mit: Lloyd’s Association of Underwriters ist ansässig in: 60322 Frankfurt ,Gärtnerweg 3 DMSMG010414 Dive Master Insurance SCUBA MEDIC International Treatment Advice Scuba Medic Zusammenarbeit mit Internationalen Medizinischen Druckkammerzentren Wichtig: Dieser Hinweis ist Teil Ihrer Versicherungspolice. (Siehe: Obliegenheiten Punkt 8 und “Verhalten bei Unfällen”) ÄGYPTEN Rotes Meer Sharm International Hospital Sharm El Sheikh South Sinai (+2) 069 366 0318 (phone) Emergency (+2) 010 512 3964 Hyperbaric Medical Center Travco Marina Old Town Sharm El Sheikh (+20) 12 212 42 92 (phone) / +20 (69) 661 011 (fax) [email protected] Marsa Alam Baromedical Marsa Shagra Marsa Alam (+2) 012 436 2222 (phone) Emergency (+2) 012 243 3116 Hyperbaric Medical Center – Dahab Next to Dahabeya Hotel P.O.Box 61 Dahab +20 693 640 536 (phone) [email protected] Hotline numbers: +20 101 433 325 +20 123 331 325 Naval Hyperbaric Medical Center (NHMC) El Corniche Rd Sekala Hurghada (+2) 065 3449 151 (phone) Emergency (+2) 065 3449 150 Hypermed Located in front of Hurghada Airport Korniche Road (Nr. Arabia Resort) Hurghada (+2) 012 218 7550 (phone) Emergency (+2) 010 218 7550 Jordanien AQABA DIVING CHAMBER Princess Haya Hospital Aqaba Jordan +962 32014114 (phone) DMSMG010414 Dive Master Insurance SCUBA MEDIC International Treatment Advice Scuba Medic Zusammenarbeit mit Internationalen Medizinischen Druckkammerzentren Mexiko Cancun, Riveiera Maya, Cozumel Medica Hyperbarica Calle 6 entre avenidas 20 y 25 lote #10 Playa Del Carmen TEL: 984 803 5352 Merida Clinica de Marida Av. Itzaes No.242 Colonia Garcia Gineres Merida TEL: (999)9203913 Veracruz Clinica Hiperbarica Mejora 746 entre America y Catolica TEL: 2020731 La Paz Club Cantamar Bahia de Pichilingue TEL: (612) 1252575 Acapulco Camera Hiperbarica Villa Manuia CAMERA HIPERBARICA 76 COSTA AZUL ACUPULCO TEL: (744) 484-0894 Puerto Vallarta Autismo 2 Clinica Hiperbarica Peru 1068 Colonia 5 de Diciembre Puerto Vallarta TEL: (322) 2232006 Zypern Nicosia Turkish State Hospital Dr Burhan Nalbantoglu Hospital Bedrettin Demirel Cad Nicosia TRNC 392 - 228 54 41 (phone) / 0533 - 841 99 33 (fax) [email protected] , [email protected], [email protected] Larnaka General Hospital-Hyperbaric Center Mystra Lanarca (+357) 2480 0500 (phone) [email protected] Notfall Assistenz und Meldung des Unfalls Wenn Sie sofortige medizinische Assistenz benötigen oder sich bereits in einem Krankenhaus befinden, melden Sie ONE ASSIST so schnell wie möglich Ihren Unfall. Die Assistance-Mitarbeiter sind mehrsprachig und 24 Stunden täglich erreichbar. Die Notfall-Rufnummer ist: +34 971 746 167 Bitte geben Sie ONE ASSIST folgendes an: Ihren Namen, ID-Nr. (347311), Policen-Nummer 1328 und eine kurze Beschreibung des Problems. Alternative Einrichtungen können benutzt werden, jedoch nur nach vorheriger Genehmigung des Versicherers. Medizinische Kosten, entstanden ohne verherige Freigabe des Versicherer sind ausgeschlossen. DMSMG010414