Wirtschaftsrecht - Deutscher Juristentag
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Wirtschaftsrecht - Deutscher Juristentag
Fachprogramm Öffentliches und Privates Wirtschaftsrecht Finanzmarktregulierung – Welche Vorsitzender Direktor des MPI (em.) Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Regelungen empfehlen sich für den deutschen und europäischen Finanzsektor? MCJ, Hamburg Stv. Vorsitzende Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Mayen, Bonn/Köln Direktor des MPI Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön, München Über die Ursachen der Finanzkrise weiß man mittlerweile gut Bescheid. Es war nicht nur ein Marktversagen mit Fehlanreizen für die Akteure, sondern zunächst einmal ein Staatsversagen, erst in den USA, später auch in Deutschland. Wenn mit der ökonomischen Theorie Regulierung (regulation) und Aufsicht (super vision) unterschieden wird, geht es um das unglückliche Zusammentreffen eines ganzen Bündels von insgesamt systemisch wirkenden Regulierungs- und Auf sichtsdefiziten. Dazu gibt es eine Vielzahl von Berichten und Reformvorschlägen, in Deutschland (vgl. Koalitionsvertrag) und international (EU, G-20-Staaten). Schriftführer Jun.-Prof. Dr. Patrick C. Leyens, LL.M., Hamburg Gutachter Direktor des MPI Prof. Dr. h.c. mult. Martin F. Hellwig, Ph.D., Bonn Prof. Dr. Wolfram Höfling, M.A., Köln Prof. Dr. Daniel Zimmer, LL.M., Bonn Referenten Prof. Dr. Gregor Bachmann, LL.M., Berlin Hauptgeschäftsführer des DLT Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Berlin/Osnabrück Ministerialdirigent Dr. Thorsten Pötzsch, Berlin Referate Die Abteilung „Finanzmarktregulierung“ wird ihr Augenmerk weniger auf die akute Krisenbewältigung als auf die künftige Gestaltung der Rahmenbedin gungen für die Finanzmärkte und der Spielregeln für die Teilnahme an ihnen legen. Welche Rolle soll dem Staat bei der Strukturierung der Finanzmärkte und der Aufteilung konkreter Aufgaben der Akteure zukommen? Das wird die Abteilung aus drei Perspektiven erörtern: der des öffentlichen Rechts (Staatsauf gaben, Funktionsbedingungen der Finanzmärkte, Aufsicht) und der des privaten Wirtschaftsrechts, beides unter Zuhilfenahme wirtschaftswissenschaftlichen Sachverstands. Zu den Regulierungsfragen gehören Verstärkung der Kapitalanforderungen differenziert nach Risiko und Systemrelevanz; Abmilderung der prozyklischen Wirkungen der Bilanzierung und der Eigenkapitalregeln; Regeln für Krisenprä vention und Krisenmanagement (einschließlich der living wills und stress tests); Restrukturierungs- und Abwicklungsverfahren für systemrelevante Finanz institute (too big to fail? Beihilfeproblematik, Einlagensicherung); Regeln für Ratingagenturen und OTC-Derivate; aber auch cross default-Klauseln, Leerver käufe, Kreditgewährung, Publizität und Haftung und last not least Corporate Governance der Finanzinstitute. Mittwoch, 22. September 11:15 bis 13:00 Uhr Diskussion Mittwoch, 22. September 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag, 23. September 9:00 bis 13:00 Uhr Diskussion und Beschlussfassung Donnerstag, 23. September 14:00 bis 18:00 Uhr Bei der Aufsicht steht die Frage nach einer europäischen Finanzmarktarchitek tur, also einer Verbesserung der Mikro- und Makroaufsicht national und grenzüberschreitend, im Vordergrund. Über eine nicht nur nationale Makroauf sicht, die systemrelevante Risiken ermitteln und vor ihnen warnen sollte, besteht grundsätzlich Einigkeit, auch wenn der Teufel im Detail steckt. Hoch kontrovers ist dagegen eine verstärkte Europäisierung oder gar Internationalisierung der Mikroaufsicht durch Bildung neuer Aufsichtsbehörden und ihr Zusammen wirken mit den nationalen Aufsichtsbehörden und den international zusammen gesetzten Aufsichtskollegien. Tagungsprogramm 68. Deutscher Juristentag Berlin 2010 19