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V ORWORT Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! In den Händen halten Sie die Neuauflage des Ratgebers für Menschen mit Behinderung „Perspektiven“ für die Landeshauptstadt Kiel. Seit dem Erscheinen der ersten Ausgabe 2003 hat sich für Menschen mit Behinderung in unserer Stadt vieles verändert. Eine wesentliche Voraussetzung für eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Lebensgestaltung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen ist zweifelsfrei ihre detaillierte Kenntnis über bestehende Förderungs- und Hilfemöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund wurde der vorliegende Ratgeber konzipiert. Sie suchen eine geeignete Fördermöglichkeit für Ihr Kind? Sie möchten auch mit einer Behinderung weiter in Ihrer bisherigen Wohnung leben – wissen aber nicht, wer Ihnen helfen kann? Der Ratgeber „Perspektiven“ enthält die aktuellsten Informationen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, Freunde und weitere Interessierte. Besonders viel Wert wurde auf die Benennung konkreter Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und die Einbindung neuer Medien gelegt. Rund die Hälfte aller Mitbürgerinnen und Mitbürger können sich bereits heute über das Internet informieren. Die Landeshauptstadt stellt sich dieser Herausforderung und veröffentlicht den Ratgeber „Perspektiven“ unter www.kiel.de im Internet. Weiterhin sprechen viele Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserer Stadt von der Muttersprache her kein Deutsch. Auch dieser Gegebenheit stellt sich die Landeshauptstadt Kiel und wird im Internet unter www.kiel.de den Ratgeber „Perspektiven“ in Englisch, Türkisch, Polnisch und Russisch veröffentlichen. Noch eine Bitte zum Schluss: Wir setzen uns für Ihre Interessen und Ihr Wohlergehen ein! Teilen Sie uns Ihre Anregungen, Wünsche und Verbesserungs- vorschläge mit! Bitte helfen Sie uns, Kiel zu einer noch besseren und schöneren Stadt werden zu lassen, als unsere Landeshauptstadt es schon ist. Abschließend möchten wir all denen, die zur Verwirklichung der Neuauflage dieser Broschüre beigetragen haben, für die gute Zusammenarbeit danken: den Vertreterinnen und Vertretern der Verbände, Vereine und Selbsthilfeorganisationen der Behindertenhilfe sowie den städtischen Ämtern; der Firma inixmedia, die den Ratgeber zusammen mit der Abteilung „Alten- und Behindertenarbeit“ des Amtes für Familie und Soziales realisiert hat und nicht zuletzt den Inserenten, ohne deren Beteiligung die Veröffentlichung des Ratgebers gar nicht erst möglich gewesen wäre. Helga Kiel Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung Adolf-Martin Möller Dezernent für Soziales, Jugend, Gesundheit, Wohnen, Schule und Sport 1 I NHALT 1 1.1 1.2 1.3 2 2.1 2.2 2.3 2.4 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 4 4.1 4.1.1 4.1.2 Vorwort ............................................................................................. 1 Hinweis der Redaktion ...................................................... 2 Beratung – Prävention – Rehabilitation ........... 3 Städtische Beiräte und Beratungsstellen ...... 3 Weitere Beratungsmöglichkeiten .......................... 8 Prävention und Rehabilitation ............................... 11 Mobilität ....................................................................................... 15 Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV .... 15 Not- und Fahrdienst für Schwerstbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ ..................................... 19 Individualverkehr ................................................................ 20 Mobilität im Internet ........................................................ 21 Freizeit ............................................................................................ 22 Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche ..................................... 22 Kultur und Weiterbildung ........................................... 25 Bewegungs- und Sportmöglichkeiten ........... 26 Reisen ............................................................................................. 27 Angebote für ältere Generationen .................... 28 Sonstiges ..................................................................................... 28 Wohnen ......................................................................................... 31 Sozialleistungen ................................................................... 31 Wirtschaftliche Hilfen ..................................................... 31 Hilfe in anderen Lebenslagen ................................ 31 4.1.2.1 Hilfen zum Wohnen in der eigenen Wohnung ............................................ 32 4.1.2.2 Wohnen in Einrichtungen .......................................... 33 4.2 Soziale Wohnraumförderung ................................. 33 4.2.1 Wohnungssuche/Wohnungsvermittlung ... 33 4.2.2 Eigentumsförderung für Menschen mit Behinderung ........................... 34 4.3 Wohngeld .................................................................................... 34 5 Erziehung – Bildung ....................................................... 35 5.1 Förderung im Vorschulalter ..................................... 35 5.2 Förderung im Schulalter ............................................. 36 5.3 Zwischen Schule und Beruf ..................................... 41 5.4 Studium ........................................................................................ 41 6 Arbeit und Beruf .................................................................. 43 6.1 Berufsberatung ..................................................................... 43 6.2 Berufsfindung und Arbeitserprobung ........... 43 6.3 Finanzielle Leistungen ................................................... 45 6.4 Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit seelischen Erkrankungen ................................. 46 Vereine – Verbände – Organisationen ........... 48 Stichwort-Index ..................................................................... 53 Inserentenverzeichnis ..................................................... 56 Impressum .................................................................................. 56 Hinweis der Redaktion 2 Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Ratgeber für Menschen mit Behinderung in einer relativ kleinen Schriftgröße erscheint. Unser Problem war, dass wir natürlich so viel Informationen wie möglich „verarbeiten“ wollten, für den redaktionellen Text aber nur ein sehr begrenzter Rahmen zur Verfügung stand. Vor diesem Hintergrund war ein Kompromiss zwischen der Lesbarkeit und der Informationsdichte leider unumgänglich. Wir haben das Ziel, den Ratgeber für Menschen mit Behinderung in (hoffentlich naher) Zukunft zusätzlich auch durch andere Medien zur Verfügung zu stellen, um die Lesbarkeit – insbesondere für ältere und/oder sehbehinderte Personen – zu verbessern. In der Zwischenzeit stehen wir für individuelle Problemlösungen selbstverständlich immer gern zur Verfügung. Schreiben Sie uns: Landeshauptstadt Kiel Amt für Familie und Soziales Leitstelle für Menschen mit Behinderung Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel oder rufen Sie an: 04 31 - 9 01-33 45 / -32 77 B ERATUNG – P RÄVENTION 1.1 Städtische Beiräte und Beratungsstellen ||| Beirat für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Kiel Mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung wurde am 13. August 1981 in der Landeshauptstadt Kiel ein offizielles Gremium für Menschen mit Behinderung geschaffen. Aufgabe dieses Gremiums ist es, die Ämter und Organe der Landeshauptstadt Kiel in allen Angelegenheiten behinderter Menschen anregend zu unterstützen. Der Beirat hat das Recht, bei Planungen und Entscheidungen über Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung betreffen, schriftliche Stellungnahmen und Empfehlungen für die Ratsversammlung und die zuständigen Ausschüsse abzugeben. Der Arbeitsschwerpunkt des Beirates für Menschen mit Behinderung liegt seit vielen Jahren darin, die bauliche Infrastruktur in der Landeshauptstadt Kiel für Menschen mit Behinderung zu verbessern (Stichwort „Barrierefreiheit“). Weitere Themen, die kontinuierlich im Beirat behandelt werden, sind u. a. die Verbesserung der Mobilität von Kieler Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung, die Verbesserung der Wohnsituation, Beschäftigungsquoten, der Schulentwicklungsplan, Frühförderung für Kinder mit Behinderung sowie Gewalt gegen Menschen mit Behinderung. Die Mitglieder des Beirates stehen auch Rat und Hilfe suchenden Einzelpersonen zur Verfügung. Die Sitzungen des Beirates für Menschen mit Behinderung sind öffentlich. Interessierte sind immer herzlich willkommen. Nähere Auskünfte über die Arbeit des Beirates sowie zu aktuellen Themen und Terminen erhalten Sie bei der Geschäftsführerin des Beirates. Andrea Fuchs 9 01-33 45 oder unter Internet: www.kiel.de Telefonischer Ansagedienst 9 01- 40 53 – R EHABILITATION ||| Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht Die Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht ist die für den Bereich der Landeshauptstadt Kiel zuständige Stelle für die Durchführung der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen nach SGB IX Teil 2 – Schwerbehindertenrecht. Die Fürsorgestelle berät Sie als schwerbehinderten Menschen: wenn am Arbeitsplatz behinderungsbedingte Probleme auftreten, wenn Ihr Arbeitsverhältnis gefährdet sein sollte, wenn Sie Beratung zu den Regelungen des Sozialgesetzbuches IX Teil 2 – Schwerbehindertenrecht – benötigen, wenn Sie am Arbeitsplatz besondere behinderungsbedingte Ausstattungen oder Hilfsmittel benötigen. Über die Fürsorgestelle können Hilfsmöglichkeiten erschlossen werden (siehe auch Kapitel 6.3). Nähere Auskünfte erhalten Sie bei: Hans Köhler 9 01 - 33 53 Heidi Perkams 9 01 - 33 50 Peter Kühl 9 01 - 33 67 Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel Sprechzeiten: Mo., Di., Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr Do.: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung ||| Leitstelle für Menschen mit Behinderung Die Leitstelle für Menschen mit Behinderung ist ein Sachgebiet der Abteilung „Alten- und Behindertenarbeit“ (Ltg: Hanne Rosner, Tel.: 9 01 - 32 25) im Amt für Familie und Soziales. Eine wesentliche Aufgabe dieses Sachgebietes ist es, Hilfe suchende Behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Menschen zu beraten und zu informieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen bei speziellen Problemen, die richtigen Kontaktpersonen bzw. -stellen zu finden und halten umfangreiches Informationsmaterial rund um das Thema „Behinderung“ für Sie bereit. 3 B ERATUNG – P RÄVENTION Nähere Auskünfte erhalten Sie bei: Andrea Fuchs 9 01-33 45 E-Mail: [email protected] Thomas van Kann 9 01 - 32 77 E-Mail: [email protected] Telefonischer Ansagedienst 9 01 - 40 53 Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel Sprechzeiten: Mo., Di., Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr Do.: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung ||| Sozialdienst der Landeshauptstadt Kiel Der Sozialdienst ist eine Abteilung des Amtes für Familie und Soziales. Zu den Aufgaben des Sozialdienstes gehören u. a. auch Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderung und besonderem Hilfebedarf. Eine wohnortnahe Beratung und Unterstützung bietet in den sechs Sozialzentren jeweils der Allgemeine Sozialdienst (ASD) als erste Anlaufstelle für alle Kieler Bürgerinnen und Bürger an, die Leistungen nach dem SGB II, VIII und XII benötigen. Neben der Erstberatung und Antragsaufnahme erfolgt von dort die Vermittlung an andere Dienste der Stadtverwaltung, Wohlfahrtsverbände, Pflegekassen etc. Sie erreichen den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) in den folgenden Sozialzentren: Sozialzentrum Nord Mercatorstraße 40, 24106 Kiel Infothek 9 01 - 33 22 Zentrumsleiter: Norbert Borchert 9 01 - 33 83 Fax: 9 01 - 6 33 93 E-Mail: [email protected] Sozialzentrum Mitte Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel Infothek 9 01 - 33 98 Zentrumsleiterin: Angelika Schulz 9 01 - 36 74 Fax: 9 01 - 6 43 12 E-Mail: [email protected] – R EHABILITATION Sozialzentrum Süd Königsweg 43- 45, 24114 Kiel Infothek 9 01 - 32 39 Zentrumsleiterin: Margret Möller-Gosch 9 01 - 36 82 Fax: 9 01 - 6 36 88 E-Mail: [email protected] Sozialzentrum Mettenhof Bergenring 36, 24109 Kiel Infothek 9 01- 48 05 Zentrumsleiter: Hans-Joachim Reimer 9 01- 46 30 Fax: 9 01- 6 46 50 E-Mail: [email protected] Sozialzentrum Gaarden Bahnhofstraße 38 a, 24143 Kiel Infothek 9 01- 44 60 Zentrumsleiterin: Ursula Hoffmann-Hauska 9 01- 46 51 Fax: 9 01- 6 46 96 E-Mail: [email protected] Sozialzentrum Ost Wischhofstraße 1 - 3, 24148 Kiel Infothek 9 01- 44 35 Zentrumsleiterin: Alexandra Wings 9 01- 46 80 Fax: 9 01- 6 46 85 E-Mail: [email protected] 5 B ERATUNG – P RÄVENTION Besondere Fragestellungen zu den Bereichen Behinderung und Arbeit • Werkstatt für Menschen mit Behinderung sowie damit verbundene zusätzliche Eingliederungshilfen wie • ambulant betreutes Wohnen, • Wohngruppen, • Stationäre Behinderteneinrichtungen (Wohnheime). Ansprechpartnerin: Marlies Steffen 9 01- 32 75 Fax: 9 01- 6 31 12 E-Mail: [email protected] Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel Hilfen für Erwachsene Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung und für Menschen mit Suchterkrankungen (§ 48 ff SGBXII): • ambulant betreutes Wohnen, • teilstationäre Hilfen (Wohngruppen, Tages(förder-)stätten), • stationäre Hilfen (Wohnheime für behinderte Menschen). Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten für z. B. Obdachlose, Haftentlassene, Wohnungslose etc. (§ 67 ff SGBXII): • ambulant betreutes Wohnen, • stationäre Hilfen. Ansprechpartnerin: Eva Jordan 9 01- 45 90 Fax: 9 01- 6 45 90 E-Mail: [email protected] Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel ||| Beratungsstelle für Eingliederungshilfen im Amt für Familie und Soziales Hier erfolgt Beratung zu Hilfen nach SGBVIII und SGBXII in den Bereichen: • Eingliederungshilfen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind und zusätzlicher Förderung im Kindergarten bedürfen, • heilpädagogische Frühförderung, – R EHABILITATION • Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche, die Hilfen aufgrund ihrer individuellen Behinderung benötigen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei: Rose Tolksdorf 9 01- 36 37 E-Mail: [email protected] Rolf Marquardt 9 01- 36 72 E-Mail: [email protected] Nicole Lüthke 9 01- 33 82 E-Mail: [email protected] Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel Sprechzeiten nach Vereinbarung ||| Beratung für Hörgeschädigte und Erblindete im Amt für Familie und Soziales Nähere Auskünfte erhalten Sie bei: Anke Felgentreff 9 01- 33 55 E-Mail: [email protected] Marion Kaltenhäuser 9 01- 33 55 E-Mail: [email protected] Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel ||| Pflegeberatungsstelle im Amt für Familie und Soziales Die trägerunabhängige Pflegeberatungsstelle ist ein Sachgebiet der Abteilung Alten- und Behindertenarbeit im Amt für Familie und Soziales. Sie berät alle pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörige rund um das Thema Pflege. Die Beratungsstelle arbeitet eng zusammen mit den ambulanten Pflegediensten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Pflegekassen, Krankenkassen, Behörden, Kliniken, niedergelassenen Ärzten sowie allen Trägern im Bereich der Pflege und des Wohnens mit Service. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei: Hanna Siercks 9 01- 36 78 E-Mail: [email protected] Christiane Vogler 9 01- 36 96 E-Mail: [email protected] Gudrun Claushen 9 01- 36 27 E-Mail: [email protected] 7 B ERATUNG – P RÄVENTION Telefonischer Ansagedienst 9 01- 40 52 Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel Sprechzeiten: Mo., Di., Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr Do.: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr ||| Betreuungsstelle im Amt für Familie und Soziales Eine gesetzliche Betreuung ist für die Menschen gedacht, die entweder in Folge einer psychischen Erkrankung oder aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Die Betreuungsstelle erfüllt Aufgaben im Rahmen der ihr vom Vormundschaftsgericht übertragenen Betreuungen für Erwachsene. Außerdem unterstützt sie das Vormundschaftsgericht bei der Suche nach geeigneten Betreuerinnen und Betreuern. Auf Wunsch erhalten Betreuerinnen und Betreuer Beratung und Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Betreuungsstelle berät zudem über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei: Peter Pietrzak 9 01- 36 05 E-Mail: [email protected] Königsweg 43 - 45, 24114 Kiel 1.2 Weitere Beratungsmöglichkeiten 8 ||| Gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger Das am 1. Juli 2001 in Kraft getretene SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung – sieht die Einrichtung „Gemeinsamer Servicestellen“ der Rehabilitationsträger vor. Rehabilitationsträger sind nach diesem Gesetz die gesetzlichen Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung, die Träger der Kriegsopferversorgung sowie die Träger der Sozialund Jugendhilfe. – R EHABILITATION Die gemeinsamen Servicestellen sollen behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen sowie ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten insbesondere bei folgenden Fragestelstellungen Beratung und Unterstützung anbieten: Leistungsvoraussetzungen der Rehabilitationsträger, Klärung des Rehabilitationsbedarfes, Klärung der Zuständigkeit, Klärung, ob ein Gutachten erforderlich ist, Vorbereitung von Entscheidungen, Begleitung und Unterstützung bis zu einer Entscheidung, Hinwirken auf zeitnahe Entscheidungen, Koordination zwischen unterschiedlichen Trägern. In der Landeshauptstadt Kiel sind zwei gemeinsame Servicestellen eingerichtet worden; sie befinden sich in den folgenden Geschäftsstellen: AOK Schleswig-Holstein 6 05 - 22 10 / - 24 25 Elisabethstraße 52, 24143 Kiel E-Mail: [email protected] Deutsche Rentenversicherung 98 78-0 Herzog-Friedrich-Straße 44, 24103 Kiel Die Beratungsverpflichtung der einzelnen Rehabilitationsträger bleibt von der Einrichtung gemeinsamer Servicestellen unberührt. ||| Sozial- und Wohlfahrtsverbände – Vereine – Selbsthilfegruppen Sozialverband Deutschland – Kreisverband Kiel Der Sozialverband Deutschland, ehemals Reichsbund, hilft Ihnen, sich in den Sozialgesetzen zurechtzufinden. Außerdem unterstützt er Sie, wenn Sie bei Behörden Anträge stellen und Ansprüche aus dem Sozialrecht durchsetzen möchten, z. B. im Rahmen der Renten-, Kranken-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie des sozialen Entschädigungsrechts und des Sozialgesetzbuches IX, Teil 2 – Schwerbehindertenrecht. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen ist die Mitgliedschaft im Sozialverband Deutschland. B ERATUNG – P RÄVENTION Nähere Auskünfte erhalten Sie bei: Dagmar Christ 9 83 88 - 50 Gerd Vogel 98 3 88 - 51 Muhliusstraße 87, 24103 Kiel Sprechzeiten: Mo., Di., Do.: 9.00 - 12.00 Uhr Mo. und Do.: 13.00 - 16.00 Uhr Sozialverband VdK Nord: Rat – Hilfe – Rechtsschutz Der Sozialverband VdK Deutschland ist mit 1,4 Millionen Mitgliedern die größte deutsche Interessenvertretung der Älteren und Rentner, Behinderten und Kranken, Sozialversicherten, Pflegebedürftigen und Pflegenden, Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten, Zivildienstopfer, Unfall- und Gewaltopfer, Hinterbliebenen, Berufs- und Erwerbsunfähigen, Arbeitslosen sowie der Sozialhilfeempfänger. Sachkundig und unbürokratisch berät und hilft der VdK in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten. Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen beim oft schwierigen Umgang mit Behörden und Ämtern im gesamten Sozialbereich. Sie stehen mit Rat und Tat zur Seite bei Anträgen, beim Ausfüllen von Formularen, überprüfen Bescheide, legen bei Bedarf Widerspruch ein und vertreten VdK-Mitglieder in Klagen und Berufungen vor den Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten, falls nötig durch alle Instanzen. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Sozialverband VdK Nord, Landesrechtsschutzabteilung Kiel Özlem Erdem-Wullf, Marita Parketny 57 07 - 6 61 Fax: 57 07-6 66 Klaus-Groth-Platz 1, 24105 Kiel Internet: www.vdk.de/nord E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Mo. - Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr Beratung nach Terminvereinbarung – R EHABILITATION Selbsthilfekontaktstelle KIBIS KIBIS (Kontakte, Informationen und Beratung im Selbsthilfebereich) bietet Beratung und Information zum Thema Selbsthilfe im psychosozialen bzw. gesundheitlichen Bereich an, hilft bei der Suche nach einer geeigneten Gruppe im Großraum Kiel und unterstützt Betroffene beim Aufbau neuer Selbsthilfegruppen. KIBIS bietet außerdem Hilfe bei auftretenden Schwierigkeiten und Gruppenkrisen an und stellt Gruppen für ihre Zusammenkünfte kostenlos zentral gelegene Räume zur Verfügung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei: Anja Kehn 67 27 27 Königsweg 9 (Innenhof), 24103 Kiel Internet: www.kibis-kiel.de E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Di.: 10.00 - 13.00 Uhr Mi.: 10.00 - 12.00 Uhr; Do.: 14.00 - 19.00 Uhr ||| Hinweis: Beratungs-, Informations- und Vertretungsangebote für Menschen mit Behinderung bieten auch noch weitere ortsansässige Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Vereine und Selbsthilfegruppen an. Wir bitten um Verständnis, dass eine detaillierte Darstellung von Angeboten im vorliegenden Rahmen nicht möglich ist, und verweisen hinsichtlich weiterer Informationen auf die im Anhang „Vereine – Verbände – Organisationen“ angegebenen Ansprechpartner/innen bzw. Kontaktadressen. 9 B ERATUNG – P RÄVENTION 1.3 Prävention und Rehabilitation Vorweg der Hinweis, dass zu vielen der nachfolgend genannten Punkte auch die gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger Auskunft geben können. Nähere Informationen befinden sich am Anfang der Broschüre. ||| Früherkennung, Vorsorge, Frühförderung Früherkennung und Vorsorge Maßnahmen der Früherkennung und Vorsorge haben das Ziel, Krankheiten bzw. Behinderungen zu verhüten oder frühzeitig zu erkennen sowie den Verlauf günstig zu beeinflussen. Je früher die Störungen erkannt werden, umso günstiger sind die Chancen auf Besserung und Heilung. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen können mögliche Schädigungen vermeiden. Die Kosten für diese Maßnahmen werden meist von den Krankenkassen getragen. Besteht kein Krankenversicherungsschutz, ist u. U. eine Übernahme der Kosten aus Sozialhilfemitteln möglich. Dazu ist ein Antrag beim Amt für Familie und Soziales erforderlich. Schutzimpfungen vor einer Schwangerschaft Für das ungeborene Kind besteht die Gefahr einer schweren Behinderung bzw. Erkrankung, wenn die Mutter während der Schwangerschaft z. B. an Röteln, Windpocken oder an Hepatitis B (infektiöser Leberentzündung) erkrankt. Eine Überprüfung des allgemeinen Impfstatus und die Komplettierung fehlender Impfungen ist für Frauen mit Kinderwunsch besonders wichtig, um ein Infektionsrisiko für die Mutter und das Kind zu vermeiden. Im Zweifelsfall kann durch Blutentnahme eine Virusantikörperbestimmung durchgeführt werden. Auskünfte erteilen: niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Hebammen sowie die Impfberatung des Amtes für Gesundheit Ute Wiertellok-Renzing 9 01 - 21 30 E-Mail: [email protected] – R EHABILITATION Humangenetische Beratung und Untersuchung Die Veranlagung zu bestimmten Erkrankungen / Behinderungen kann von den Eltern oder einem Elternteil auf das Kind vererbt werden. Eine mögliche Gefährdung kann daher bei der Familienplanung von Bedeutung sein. Auch sind bei erhöhtem Lebensalter der Mutter die Risiken bei einer Schwangerschaft sowohl für sie selbst als auch für das Kind erhöht. Bei Kinderwunsch oder einer bereits eingetretenen Schwangerschaft kann die humangenetische Beratungsstelle über Risiken informieren. Auskunft erteilt die: Universitätsklinik, Institut für Humangenetik 5 97 - 17 76 Internet: www.uni-kiel.de/medgen E-Mail: [email protected] Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen Dieses Untersuchungsprogramm während der Schwangerschaft soll Gefahren für die Gesundheit sowohl der Mutter als auch des Kindes frühzeitig erkennen. Auskünfte erteilen: Hausärztinnen und Hausärzte, Frauenärzte und -innen sowie die Krankenkassen. Früherkennungsprogramm Nach der Geburt des Kindes erhalten alle Eltern in der Klinik ein Untersuchungsheft, das neun Termine für Früherkennungsuntersuchungen in den ersten Lebensjahren enthält. Auch die Untersuchungsergebnisse werden dort notiert. Die ersten Untersuchungen des Neugeborenen werden in der Klinik durchgeführt, die nachfolgenden Untersuchungen meist von niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzten. Auskünfte erteilen: Geburts- und Kinderkliniken, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie die Mütterberatungsstellen des Amtes für Gesundheit. Auskunft zu den Mütterberatungsstellen erteilt das Service-Zentrum des Amtes für Gesundheit 9 01-42 00. 11 B ERATUNG – P RÄVENTION Schutzimpfungen für Kinder Impfungen als vorbeugende Maßnahme gegen Infektionskrankheiten bei Kindern sind praktisch immer sinnvoll. Die ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts hat dazu Impfempfehlungen ausgesprochen. Auskünfte erteilen: niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Schulärztinnen und -ärzte sowie die Mütterberatungsstellen des Amtes für Gesundheit (Tel.: 9 01- 42 00). Überall dort können auch Impfungen durchgeführt werden. Früherkennung und Frühförderung (Angebote für noch nicht schulpflichtige Kinder) Bei körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen ist es besonders wichtig, diese möglichst frühzeitig zu erkennen, um durch gezielte frühzeitige Hilfe Schäden zu vermeiden oder zu lindern. Gerade in den ersten Lebensjahren bestehen besonders gute Chancen. Frühförderung (siehe auch Kapitel 5.1) umfasst sowohl medizinische als auch heil- und sozialpädagogische Maßnahmen, so dass verschiedene Berufsgruppen wie z. B. Ärzte, Psychologen, Sonder- und Sozialpädagogen, Physiotherapeuten und Sprachtherapeuten (Logopäden) beteiligt sind. Von großer Bedeutung für die Frühförderung ist die Einbindung der Eltern und des familiären Umfeldes für die Anleitung und Unterstützung des behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kindes. Auskünfte erteilen: Kinderkliniken, niedergelassene Kinderärztinnen und -ärzte, die Mütterberatungsstellen des Amtes für Gesundheit (Tel.: 9 01- 42 00) sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialzentren (siehe Kapitel 1.1). – R EHABILITATION ||| Medizinische Rehabilitation, Hilfsmittel, Hilfen zur sozialen Eingliederung Medizinische Rehabilitation Medizinische Rehabilitationsleistungen stehen meist am Anfang einer Rehabilitation mit dem Ziel, eine Behinderung zu vermeiden oder auszugleichen. Medizinische Rehabilitationsleistungen: • ärztliche Behandlung, • Heilmittel (z. B. Massagen, Bestrahlung), • Krankengymnastik, Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie, • Versorgung mit Körperersatzstücken und anderen Hilfsmitteln, • Arbeitstherapie, Belastungserprobung, • Behindertensport, • Kuren. Auskünfte erteilen: die Träger der Rehabilitation, insbesondere Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger / Berufsgenossenschaften. Auskünfte zu Kuren erteilen: die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie die Träger der Rehabilitation. Kuren für Kinder und Jugendliche: Auskünfte erteilen: die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie Kinderärztinnen und -ärzte. 13 B ERATUNG – P RÄVENTION Medizinische Hilfsmittel Der Träger der medizinischen Rehabilitation (insbesondere Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger, Berufsgenossenschaften) versorgt Menschen mit Behinderung mit Hilfsmitteln, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen, den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern, beeinträchtigte oder ausgefallene Körperfunktionen ganz oder teilweise zu ermöglichen oder zu erleichtern. Der Anspruch auf ein Hilfsmittel beinhaltet auch die Änderung, Instandsetzung, Erstbeschaffung sowie Ausbildung im Umgang mit dem Hilfsmittel. Zu den medizinischen Hilfsmitteln zählen Körperersatzstücke wie z. B. Prothesen, orthopädische Hilfsmittel (z. B. Schuhe, Stützvorrichtungen), Kranken- – R EHABILITATION fahrzeuge wie Rollstühle und andere Hilfsmittel, z. B. Hörgeräte oder Orientierungshilfen für Blinde. Auskünfte erteilen: die Träger der Rehabilitation (meist Kranken- oder Unfallversicherungsträger) und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Hilfsmittelberatung Zu Voraussetzungen und Bezug von Hilfsmitteln berät u. a. verkaufsunabhängig die Hilfsmittelberatung im DRK-Schul- und Therapiezentrum Raisdorf. Nähere Auskunft erhalten Sie bei: Wolfgang Göbel 0 43 07 / 9 09 - 4 31 E-Mail: [email protected] Hilfsmittelverleih Nur vorübergehend benötigte Hilfsmittel (z. B. Rollstühle, Rollatoren, Krankenbetten) können auch ausgeliehen werden. Auskünfte erteilen: Pflegedienste, Sanitätshäuser und Krankenkassen. 14 Hilfen zur sozialen Eingliederung Diese Hilfen betreffen das Umfeld von Menschen mit Behinderung – wie den eigenen Haushalt und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft – und können vom Träger der Sozialhilfe übernommen werden. Bei Kriegsopfern, Opfern von Gewaltverbrechen, Impfschäden oder Bundeswehr- und Zivildienstschäden ist die Fürsorgestelle für Kriegsopfer des Amtes für Wohnen und Grundsicherung zuständig. Hierbei kann es sich um Hilfen zur Verständigung mit der Umwelt, Erleichterung bei der Haushaltsführung, Unterrichtung über das Zeitgeschehen, Verbesserung der Mobilität oder Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum handeln. Auskünfte erteilen: die Sozialzentren in den Bezirken (siehe Kapitel 1.1). M OBILITÄT 2 Mobilität Mobilität steht in unserer Gesellschaft für Unabhängigkeit und Lebensqualität. Für die meisten Menschen ist sie etwas ganz Selbstverständliches; Menschen mit Behinderung stoßen allerdings oft an Grenzen: Egal, ob es darum geht, spontan Freunde zu besuchen, ins Kino oder Einkaufen zu gehen oder einen Ausflug mit einer der Kieler Fähren zu machen – immer stellt sich die Frage der „Machbarkeit“, oft auch die Frage der Finanzierbarkeit. Die nachfolgenden Informationen sollen Antworten auf diese Fragen geben und behinderten Menschen in Sachen „Mobilität“ grundsätzlich mehr Selbstbestimmung ermöglichen. 2.1 Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV In der Landeshauptstadt Kiel wird der öffentliche Personennahverkehr von sechs Verkehrsunternehmen durchgeführt, die sich im Verkehrsverbund Region Kiel (VRK) zusammengeschlossen haben. Der Verbund umfasst neben der Landeshauptstadt Kiel auch den Kreis Plön und einen Teil des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Alle Beteiligten des VRK stehen Ihnen bei der Klärung von Fragen, die im Rahmen des vorliegenden Ratgebers nicht beantwortet werden können, selbstverständlich gern zur Seite. Bitte wenden Sie sich jeweils an das Unternehmen, mit dem Sie die Fahrt durchführen wollen. ||| Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV Als Nachteilsausgleich wird schwerbehinderten Fahrgästen mit den eingetragenen Merkzeichen G, aG, H, Bl und B sowie Gehörlosen (auch ohne G) im ÖPNV „Freifahrt“ gewährt. Sie werden gegen Vorzeigen des Schwerbehindertenausweises (mit orangefarbenem Flächenaufdruck) und des hierzu gehörenden Beiblattes mit Wertmarke auf allen Bus-, Bahnund Schiffslinien im gesamten Einzugsgebiet des SH-Tarifs (einschließlich des VRK) unentgeltlich be- fördert. Begleitpersonen werden selbstverständlich auch unentgeltlich befördert, sofern auf dem amtlichen Ausweis die Merkzeichen Bl oder B sowie der Satz „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ eingedruckt ist. Unentgeltlich befördert werden im ÖPNV auch das Handgepäck, sonstige orthopädische Hilfsmittel und ein Blindenführhund sowie ein mitgeführter Rollstuhl, letzterer jedoch nur insoweit, als die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dieses zulässt. Die Ausgabe einer Wertmarke muss schriftlich beim zuständigen Landesamt für soziale Dienste beantragt werden. Schwerbehinderte mit den eingetragenen Merkzeichen G und aG haben in der Regel eine Eigenbeteiligung (30 € für 6 Monate bzw. 60 € für 12 Monate) zu entrichten, von der eine Befreiung aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist (Bezug von ALG 2 oder von Grundsicherung etc.). Nähere Auskünfte erhalten Sie beim: Landesamt für soziale Dienste, Außenstelle Kiel 98 27 - 0 Gartenstraße 7, 24103 Kiel Internet: www.lasd-sh.de (Informationen und Antragsformulare im Internet) ||| Behindertenfreundliche Maßnahmen und Angebote im ÖPNV Busverkehr Die Landeshauptstadt Kiel baut im Rahmen von anfallenden Bauarbeiten seit mehreren Jahren zahlreiche Haltestellen behindertengerecht aus. Dabei werden die Bordsteine von 12 auf 18 cm angehoben, zusätzlich werden für sehbehinderte Fahrgäste am Fahrbahnrand weiße Riffelplatten eingelassen. Informationen zu den Haltestellen, die bereits mit Hochborden ausgestattet sind, erhalten Sie im VRK-Fahrplanbuch auf den Seiten mit der gelben Randmarkierung („Streckenbänder“) oder im Internet unter www.vrk-sh.de in der Rubrik „Fahrplan“: Linien im VRK. 15 M OBILITÄT Im Bereich der Landeshauptstadt Kiel werden mehr als 70 % aller Busfahrten mit modernen Niederflurbussen durchgeführt. Im Fuhrpark der Kieler Verkehrsgesellschaft mbH sind dazu bereits über 90 % der Busse mit der Niederflurtechnik ausgerüstet. Niederflurbusse erkennen Sie am blauweißen Rollstuhlsymbol, das auf der linken Frontseite des Busses angebracht ist. In einem Niederflurbus liegt der Fußboden rund 37 cm tiefer als in einem herkömmlichen Fahrzeug. Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sind besonders die Niederflurbusse mit Absenkvorrichtung geeignet. Diese Technik erlaubt es, den Bus um weitere 7 cm abzusenken, so verringert sich die Einstiegshöhe auf 15 cm. Absenkbare Niederflurbusse ermöglichen so an allen Haltestellen, die über ein 18 cm-Hochbord verfügen, einen nahezu niveaugleichen Ein- und Ausstieg ohne fremde Hilfe. Alle Buslinien, auf denen – soweit dieses betrieblich möglich ist – vorrangig Niederflurfahrzeuge eingesetzt werden, sind in den Kopfzeilen der Fahrpläne mit einem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet. Manchmal kann es zu kurzfristigen Veränderungen beim Fahrzeugeinsatz auf den einzelnen Linien kommen. Daher empfehlen wir Ihnen, zur Sicherheit beim jeweiligen Verkehrsunternehmen rechtzeitig vor dem gewünschten Fahrtbeginn nachzufragen. Für Elektro-Rollstühle können zusätzlich manuelle Rampen ausgeklappt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an das Fahrpersonal. Weiterhin sind viele Busse bereits mit optischen und akustischen Haltestellenanzeigen ausgestattet, so dass Sie jederzeit über den Linienverlauf informiert werden. In Bussen, die noch nicht mit dieser Technik ausgerüstet sind, werden die Haltestellen innerhalb der Landeshauptstadt Kiel vom Fahrpersonal durchgesagt. Weitere Tipps, speziell für einen bequemen und sicheren Zugang zu den Bussen in der Landeshauptstadt Kiel, erhalten Sie in der Broschüre „Sicher und bequem unterwegs... – Informationen für ältere Menschen, Gehbehinderte und Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer“ der Kieler Verkehrsgesellschaft mbH (Tel. 5 94 - 12 34). Mobilitätseingeschränkte Kunden der Autokraft GmbH, die konkrete Fragen zum Einsatz von Niederflurbussen auf bestimmten Linien, Fahrten oder Verkehrstagen im Überlandverkehr haben, können sich bei der Autokraft GmbH unter der Rufnummer 71 07 - 42 informieren. Bahnverkehr Bei den Schienenverkehrsunternehmen ist eine kostenlose Beförderung (in der 2. Wagenklasse) in folgenden, im Bereich Kiel verkehrenden, Zügen möglich: Regionalexpress-Züge (RE) und RegionalbahnZüge (RB) der Regionalbahn Schleswig-Holstein GmbH (RBSH) sowie Züge der Nord-Ostsee-Bahn GmbH (NOB). Bei beiden Bahngesellschaften sind im Bereich des VRK vielfach moderne niederflurige Triebwagen unterwegs. Alle Fahrzeuge sind mit optischen und akustischen Haltestellenanzeigen ausgestattet. In den Zügen der Nord-Ostsee-Bahn stehen Ihnen auch behindertengerechte WCs zur Verfügung. Die Nord-Ostsee-Bahn bedient die Strecken Kiel – Rendsburg – Schleswig – Husum, Kiel – Neumünster und Hamburg – Westerland. Es kommen ausschließlich Fahrzeuge zum Einsatz, deren Einstiegshöhe auf die in Schleswig-Holstein einheitlich angestrebten Bahnsteighöhen abgestimmt sind. Damit kann an den meisten Bahnhöfen bereits heute stufenfrei in die Züge der NOB ein- und ausgestiegen werden. Um Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern auch an Haltepunkten, die noch nicht über höhere Bahnsteige verfügen, ein sicheres Ein- und Aussteigen zu ermöglichen, wird in den Zügen eine manuelle Rampe mitgeführt, die vom Kundenbetreuer bedient werden kann. Der Fahrtwunsch muss in diesen Fällen einen Tag vor Fahrtbeginn über die Kunden-Hotline der NOB (01 80 - 1 01 80 11) angemeldet werden, damit eine Betreuung sichergestellt wird. Zwischen Kiel und Neumünster fährt außerdem die Regionalbahn Schleswig-Holstein, teilweise sogar mit von der NOB geliehenen Fahrzeugen. Mit Ausnahme 17 M OBILITÄT der nach Hamburg weiterfahrenden RE-Züge sind die Züge auf dieser Strecke deshalb in aller Regel mit der Niederflurfahrzeugtechnik ausgestattet. Die Strecke Kiel – Flensburg wird vollständig mit der Niederflurtechnik befahren, diese Züge sind mit behindertengerechten Toiletten ausgerüstet. Auf der Strecke Kiel – Lübeck werden bisher nur hochflurige Züge angeboten. Fahrgäste mit Rollstühlen sollten sich ca. 2 - 3 Tage vor der gewünschten Fahrt mit dem Mobilitätsservice der Deutschen Bahn AG unter der Rufnummer (0 18 05) 51 25 12 in Verbindung setzen, damit die betreffenden Bahnhöfe informiert werden und die Betreuung sichergestellt ist. Fährverkehr Bisher sind in der Landeshauptstadt Kiel folgende Anleger behindertengerecht ausgebaut: Bahnhofsbrücke, Seegartenbrücke, Dietrichsdorfer Brücke, Neumühlener Brücke, Laboer Brücke und Strander Brücke. Fahrten mit den Fähren der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH sind aufgrund der Bauart der Fähren trotzdem leider nur eingeschränkt für körperbehinderte Fahrgäste möglich. Bitte beachten Sie dies und informieren Sie sich frühzeitig – insbesondere dann, wenn Ihre Rollstühle die üblichen Maße überschreiten. Ihre Partner im Verkehrsverbund Region Kiel Info-Telefon Kieler Verkehrsgesellschaft mbH 5 94 - 12 34 Werftstraße 233 - 243, 24143 Kiel Internet: www.kvg-kiel.de E-Mail: [email protected] Autokraft GmbH allgemein 6 66 - 0 speziell für mobilitätseingeschränkte Kunden 71 07 - 43 Hamburger Chaussee 10, 24114 Kiel Internet: www.autokraft.de E-Mail: [email protected] Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH 70 58 - 41 Diedrichstraße 5, 24143 Kiel Internet: www.vkp.de E-Mail: [email protected] Regionalbahn Schleswig-Holstein 24 79 - 3 73 Alte Lübecker Chaussee 15, 24114 Kiel Internet: www.regio-nord.de E-Mail: [email protected] Nord-Ostsee-Bahn GmbH 01 80 - 1 01 80 11 Raiffeisenstraße 1, 24103 Kiel Internet: www.nord-ostsee-bahn.de E-Mail: [email protected] Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH Sonnenforum 5 94 - 12 66 Kaistraße 51, 24103 Kiel Internet: www.sfk-kiel.de E-Mail: [email protected] Verkehrsverbund Region Kiel Internet: www.vrk-sh.de E-Mail: [email protected] 2.2 Not- und Fahrdienst für Schwerstbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ Für Personen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können, stellt die Landeshauptstadt Kiel unter bestimmten Voraussetzungen den vorgenannten Spezialbeförderungsdienst zur Verfügung, der zum Erreichen privater Fahrziele (Kino, Theater, Besuche von Verwandten und Bekannten, Einkauf etc.) genutzt werden kann. Grundsätzlich nutzungsberechtigt sind alle Kieler Bürgerinnen und Bürger, bei denen das zuständige Landesamt für soziale Dienste eine „außergewöhnliche Gehbehinderung“ festgestellt hat (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis). Enthält der Schwerbehindertenausweis zusätzlich das Merkzeichen B, ist außerdem eine Begleitperson nutzungsberechtigt. Die Berechtigung zur Teilnahme an diesem Fahrdienst prüft die Landeshauptstadt Kiel vor der ersten Inanspruchnahme in einem speziellen Antragsverfahren. Antragsunterlagen sowie nähere Auskünfte 19 M OBILITÄT zu den Nutzungsvoraussetzungen, dem Leistungsumfang, Regelungen in Notfällen etc. erhalten Sie bei: Amt für Familie und Soziales – Leitstelle für Menschen mit Behinderung Andrea Fuchs 9 01- 33 45 E-Mail: [email protected] Thomas van Kann 9 01- 32 77 E-Mail: [email protected] Telefonischer Ansagedienst 9 01- 40 53 Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel 2.3 Individualverkehr 20 Führerschein Selbstverständlich können auch Menschen mit Behinderung eine Fahrerlaubnis beantragen bzw. mit einer nach dem Erwerb des Führerscheins aufgetretenen Behinderung weiter ein Fahrzeug führen. Es ist den Betroffenen allerdings dringend anzuraten, sich umfassend und rechtzeitig zu informieren, wie sie auch mit ihren individuellen Einschränkungen den Anforderungen des Straßenverkehrs gerecht werden können – insbesondere um ihre rechtliche Position bei Unfällen und anderen möglichen Streitfällen abzusichern. Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist bei Menschen mit Behinderung oft an bestimmte Auflagen und Bedingungen geknüpft, beispielsweise an den Einbau spezieller Bedienungseinrichtungen im Fahrzeug oder den Gebrauch eines bestimmten Wagentyps. Wenn die Behinderung nach dem Erwerb des Führerscheins auftritt, stellt sich entsprechend die Frage, ob und wie das eigene Fahrzeug weiterhin sicher geführt werden kann. Nähere Informationen und Beratung erhalten Sie bei: Clemens Brockmann 9 01- 20 40 Bürger- und Ordnungsamt, Abt. „Verkehrsangelegenheiten“ Saarbrückenstraße 143, 24114 Kiel Sprechzeiten: Mo. - Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr, Do.: durchgehend von 8.00 - 18.00 Uhr Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bzw. -ermäßigung Abhängig von den im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen besteht ein Anspruch auf Kfz-Steuerbefreiung (zu 100 %) bzw. Steuerermäßigung (um 50 %). Die Kfz-Steuerbefreiung können Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr und den eingetragenen Merkzeichen aG, H und Bl und Versorgungsberechtigte („Kriegsbeschädigte“, VB oder EB) zusätzlich zur Freifahrt im ÖPNV (2.1) in Anspruch nehmen. Die Kfz-Steuerermäßigung wird Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und dem eingetragenen Merkzeichen G sowie Gehörlosen (mit orangefarbenem Flächenaufdruck im Schwerbehindertenausweis) alternativ zur Freifahrt im ÖPNV gewährt (Wahlrecht zwischen beiden Möglichkeiten). Auskünfte erteilt das für Sie zuständige Finanzamt. Kraftfahrzeugversicherung Einige Versicherungsunternehmen gewähren schwerbehinderten Menschen einen Beitragsnachlass von bis zu 25 %. Es ist daher ratsam, entsprechende Angebote verschiedener Kraftfahrzeug-Versicherungsunternehmen einzuholen. Parkerleichterungen Blinde und außergewöhnlich gehbehinderte Menschen (Merkzeichen Bl oder aG im Schwerbehindertenausweis) erhalten auf Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme bestimmter Parkerleichterungen (Parken auf speziell reservierten Behindertenparkplätzen, zeitlich begrenztes Parken im eingeschränkten Halteverbot und auf Bewohnerparkplätzen etc.). Art und Umfang der Parkerleichterungen werden im jeweiligen Genehmigungsbescheid detailliert festgelegt. Die Ausnahmegenehmigung wird auch dann erteilt, wenn die Betroffenen keine Fahrerlaubnis besitzen. M OBILITÄT Sie aufgrund eines Unfalls, einer Operation oder einer Krankheit vorübergehend – aber dennoch für einen längeren Zeitraum – in Ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt sind und Sie sich maximal 100 Meter weit fortbewegen können. Diese Ausnahmegenehmigung gilt grundsätzlich nur in Schleswig-Holstein. Inzwischen hat auch Mecklenburg-Vorpommern diesen Ausweis anerkannt. Gehbehinderte Menschen können die ihnen erteilte Genehmigung auch nutzen, wenn sie in einem Auto mitgenommen werden. Die beschriebene Ausnahmegenehmigung gilt im gesamten Bundesgebiet und im europäischen Ausland. U. a. in Schleswig-Holstein können – ebenfalls auf Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde – außerdem noch weitere schwerbehinderte Personen entsprechende Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zu den Berechtigten gehören Sie, wenn Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 und das Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis zuerkannt worden sind und Sie sich maximal 100 Meter weit fortbewegen können, Sie an Morbus-Crohn oder Colitis-Ulcerosa mit einem hierfür anerkannten GdB von mindestens 60 erkrankt sind, Sie Stomaträger mit doppeltem Stoma mit einem hierfür anerkannten GdB von mindestens 70 sind, Sie sich aufgrund einer Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung maximal 100 Meter weit fortbewegen können und ein bereits eingelegtes Feststellungsverfahren beim zuständigen Landesamt für soziale Dienste noch nicht abgeschlossen ist, Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Parksonderrecht – Einrichtung eines festen Parkplatzes in der Nähe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes – beantragt werden. Nähere Information und Beratung erhalten Sie bei: Judith Kanthak 9 01- 20 15 E-Mail: [email protected] Bürger- und Ordnungsamt, Abt. „Verkehrsangelegenheiten“ Saarbrückenstraße 143, 24114 Kiel Sprechzeiten: Mo. - Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr, Do.: durchgehend von 8.00 - 18.00 Uhr ||| Hinweis: Zur Beantragung der dargestellten Ausnahmegenehmigungen benötigen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid des zuständigen Landesamtes für soziale Dienste. 2.4 Mobilität im Internet Umfangreiches Material rund um das Thema „Auto fahren mit Behinderung“ bieten im Internet u. a. der „Bund behinderter Autobesitzer“ (www.bbab.de), www.mobil-mit-behinderung.de sowie www.tuevnord.de an. Schwerpunkte sind Informationen, Kontakte und Beratung zum Führerscheinerwerb, zum Kraftfahrzeugumbau und vor allem zu Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten. Auch zahlreiche gewerbliche Unternehmen bieten im Netz Informationen zur Mobilität an – unser Tipp: einfach mal auf die Reise ins „Netz“ gehen. 21 F REIZEIT 3 Freizeit Menschen mit Behinderung benötigen zur Bewältigung ihres Alltags in der Regel mehr Kraft als nicht behinderte. Eine erholsame und erfüllende Freizeitgestaltung hat daher für diesen Personenkreis einen besonders hohen Stellenwert. Da sich die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung – einmal abgesehen von denen, die durch die individuellen Einschränkungen selbst bedingt sind – nicht von den Bedürfnissen gesunder Menschen unterscheiden, sollten ihnen auch die gleichen Freizeitaktivitäten offen stehen – gleichgültig ob es um Sport, Reisen, kulturelle Veranstaltungen oder Kontakte und Begegnungen geht. Im Folgenden wird eine Reihe von Angeboten aus diesen Bereichen dargestellt, die hoffentlich die Freizeitplanung der Menschen mit Behinderung bereichern können. Zu betonen ist, dass es sich bei diesen Informationen nur um einen kleinen Ausschnitt aus dem bestehenden Angebot handelt, das vor allem von den Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen im Bereich der Behindertenhilfe organisiert und durchgeführt wird. Weil die Darstellung aller Veranstaltungen und Projekte den Rahmen dieses Ratgebers sprengen würde, verweisen wir an dieser Stelle noch einmal auf die Kontakte in der Liste „Vereine – Verbände – Organisationen“. 22 regungen zur Gestaltung von öffentlichen und behindertengerechten oder integrativen Kinderspielplätzen sowie an Vorschlägen zur Verbesserung der Spielmöglichkeiten für Kinder mit Behinderung stets interessiert. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei: Ralf Otto 9 01- 31 25 E-Mail: [email protected] Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinder- und Jugendinteressen Neues Rathaus Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel 3.1 Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche Beteiligungsprojekte und Patenschaften Die Abteilung Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendinteressen organisiert und betreut • Beteiligungsprojekte, in denen Kinder und Jugendliche bei der Gestaltung von öffentlichen Spielplätzen und Jugendeinrichtungen mitwirken können, • Patenschaften für Kieler „Spiel- und Bolzplätze“. ||| Öffentliche Kinderspielplätze Eine Vielzahl der Geräte auf den öffentlichen Kinderspielplätzen der Landeshauptstadt Kiel kann auch von Kindern mit geistigen Behinderungen genutzt werden, ggf. mit Hilfe einer Betreuungsperson. Der direkte Zugang zu Spielgeräten sowie deren Nutzbarkeit für körper- und / oder mehrfach behinderte Kinder ist zzt. überwiegend nicht gegeben. Das Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen der Landeshauptstadt Kiel ist vor diesem Hintergrund an An- Die Teilnahme an den Projekten steht Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung offen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei: Harald Pahnke (Beteiligungsprojekte) 9 01- 31 21 E-Mail: [email protected] Petra Kapust (Patenschaften) 9 01- 29 40 E-Mail: [email protected] Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel Sprechzeiten: Mo., Di., Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr Do.: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr F REIZEIT ||| Ferienpass-Programm Zudem organisiert und koordiniert die Abteilung Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendinteressen das jährlich stattfindende Ferienpass-Programm für Kieler Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 – 18 Jahren. Angebote für junge Menschen mit Behinderung sind besonders gekennzeichnet. Nähere Auskünfte erhalten Sie im Ferienpassbüro bei: Rainer Jucknies 9 01- 29 39 E-Mail: [email protected] Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel Bitte erfragen Sie telefonisch die gesonderten Sprechzeiten. ||| Mädchen- und Jugendtreffs Städtische Einrichtungen Die städtischen Mädchen- und Jugendtreffs sind Einrichtungen der offenen Jugendarbeit der Landeshauptstadt Kiel und bieten ein vielfältiges Angebot für die Gestaltung der Freizeit von Kindern und Jugendlichen. Schwerpunkte sind deren schulische und berufliche Integration sowie Projekte, die eine kulturelle Teilhabe sowie die Beteiligung an kommunalen Planungsprozessen beinhalten. Die Einrichtungen stehen jungen Menschen mit und ohne Behinderung offen. Leider sind nicht alle Einrichtungen barrierefrei. Bitte beachten Sie dies und informieren Sie sich frühzeitig über die Zugänglichkeit der einzelnen Treffpunkte. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei: Frank Reiser 9 01- 31 23 E-Mail: [email protected] Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kindertagesbetreuung und offene Jugendarbeit Neues Rathaus Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel Einrichtungen freier Träger Die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit freier Träger bieten ähnliche Angebote und Projekte für junge Menschen an. Die Inhalte und Schwerpunkte der Arbeit variieren von Träger zu Träger. Auch diese Einrichtungen sind leider nur zum Teil barrierefrei, so dass eine frühzeitige Information über die individuelle Zugänglichkeit anzuraten ist. Nähere Auskünfte erteilen: Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Kiel, Fachbereich Jugendarbeit Doris Hansen 7 75 70 - 0 E-Mail: [email protected] Preetzer Straße 35, 24143 Kiel Christlicher Verein junger Menschen (CVJM) Andree Strotker 55 44 92 E-Mail: [email protected] Jägersberg 11, 24103 Kiel Ev.-luth. Kirche, Haus der Kirche, Referat Kinder und Jugendliche Anja Straube 24 02 - 9 04 E-Mail: [email protected] Eggerstedtstraße 13, 24103 Kiel Guttempler Jugendtreff Susanne Eichler 9 66 26 E-Mail: [email protected] Damperhofstraße 26, 24103 Kiel Jugendkulturwerkstatt Suchsdorf (JKW) Hedwig Betzendahl 31 31 95 Nienbrügger Weg 35, 24107 Kiel Kindervilla, Deutscher Kinderschutzbund (DKSB) Karen Wind-Alkis Tel./Fax: 6 28 94 Hopfenstraße 7, 24114 Kiel 23 F REIZEIT Weitere Informationen über Freizeitangebote für junge Menschen mit und ohne Behinderung (Kontakte und Begegnungen, sportliche Projekte, Ferienfahrten etc.) erhalten Sie auch beim Kieler Jugendring, Burkhardt Sauer 5 14 13 Internet: www.kielerjugendring.de E-Mail: [email protected] Legienstraße 26, 24103 Kiel Sprechzeiten: Di.: 15.00 - 19.00 Uhr, Do.: 10.00 - 13.00 Uhr sowie bei den ortsansässigen Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen der Behindertenhilfe. Eine Vielzahl dieser Organisationen bietet allgemeine oder spezifische Angebote für junge Menschen mit Behinderung an (Kontakte siehe Liste: „Vereine – Verbände – Organisationen“). 3.2 Kultur und Weiterbildung Stadtbücherei Das vielfältige Angebot der Stadtbücherei richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Kiel. Von besonderem Interesse für blinde und sehbehinderte Menschen ist der gut ausgebaute Bestand von ca. 10.000 Hörbüchern im Gesamtsystem auf Kassetten und auf CDs. Eine Auswahl an Romanen in Großdruck steht ebenfalls zur Verfügung. Als neuen Service bietet die Zentralbücherei einen Internet-Zugang für Sehbehinderte und blinde Menschen mit Sprachunterstützung an. Für weniger mobile Menschen bietet unsere Präsenz im Internet die Möglichkeit, auf den Gesamtkatalog der Zentralbücherei und der neun angeschlossenen Stadtteilbüchereien zuzugreifen. Über www.stadtbuecherei-kiel.de kann man von zu Hause aus sehen, ob und wo ein Medium im Bestand und ob es derzeit ausgeliehen ist. Man hat die Möglichkeit sein Benutzungs- und Gebührenkonto einzusehen, welche Medien entliehen sind und wann sie fällig sind. Um Versäumnisgebühren zu vermeiden, können fällige Medien selbst verlängert werden. Die Zentralbücherei ist rollstuhlgerecht gebaut. Vom Parkplatz auf dem Hof gelangt man bequem über den Fahrstuhl in die Räumlichkeiten. Eine Behindertentoilette nach Euronorm mit entsprechender Schließanlage ist ebenfalls vorhanden. Die Zentralbücherei befindet sich im Neuen Rathaus Andreas-Gayk-Straße 31, (Eingang B), 24103 Kiel. Öffnungszeiten (Zentralbücherei): Mo.: 13.00 - 19.00 Uhr, Di. - Fr.: 10.00 - 19.00 Uhr, Sa.: 10.00 - 14.00 Uhr E-Mail: [email protected] Diese Stadtteilbüchereien sind teilweise behindertengerecht ausgestattet: • Stadtteilbücherei Mettenhof Vaasastraße 43, 24109 Kiel Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr.: 10.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr Behindertengerechter Zugang • Stadtteilbücherei Gaarden Elisabethstraße 64, 24143 Kiel Öffnungszeiten: Mo.: 14.00 - 18.00 Uhr Di., Do.: 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 14.00 - 17.00 Uhr Behindertengerechter Zugang (Fahrstuhl) Behindertentoilette • Stadtteilbücherei Friedrichsort Steenbarg 10, 24159 Kiel Öffnungszeiten: Mo.: 13.00 - 19.00 Uhr Di., Do.: 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Mi.: 13.00 - 19.00 Uhr Behindertengerechter Zugang (Fahrstuhl) Behindertentoilette 25 F REIZEIT Kunst- und Museumspädagogik in der Stadtgalerie Kiel Die Kunst- und Museumspädagogik in der Stadtgalerie Kiel bietet ein breites Spektrum von Mal- und Zeichenkursen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Kurse stehen grundsätzlich allen Interessierten offen. In jedem Semester wird ein integrativer Malkurs für Erwachsene angeboten, der Menschen mit und ohne Behinderung die Möglichkeit zu intensiven zwischenmenschlichen Kontakten im Rahmen einer gemeinsamen kreativen Freizeitgestaltung eröffnet. Beratung und Anmeldung am Info-Tresen der Stadtgalerie: Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel Öffnungszeiten: Di., Mi., Fr.: 10.00 - 17.00 Uhr, Do.: 10.00 - 19.00 Uhr oder telefonisch bei Angelika Jenkel 9 01- 34 83 E-Mail: [email protected] 26 Fortbildung an der Volkshochschule (VHS) der Landeshauptstadt Kiel Das vielfältige Seminarangebot der Volkshochschule richtet sich grundsätzlich an alle Kieler Bürgerinnen und Bürger. Da die Unterrichtsstätten leider nur zum Teil behindertengerecht sind, empfiehlt sich für mobilitätseingeschränkte Menschen bei Interesse an einem bestimmten Fortbildungsangebot eine telefonische Anfrage im jeweiligen Programmbereich. Bei Bedarf ist die VHS bemüht, einzelne Kurse in Räumlichkeiten zu verlegen, die auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zu erreichen sind. Das Programmheft der VHS erhalten Sie zu Beginn eines Semesters (Mitte Januar bzw. Mitte August) kostenlos bei der VHS und an vielen anderen Stellen in der Landeshauptstadt Kiel (Neues Rathaus, Stadtbücherei, KN-Schalterhalle, Buchhandlungen etc.). Die Rufnummern der zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter befinden sich im Programmheft der VHS jeweils als Fußnote auf der Seite des konkreten Angebotes. Die VHS bietet eine Reihe von Seminaren speziell für gehörlose und spät ertaubte Menschen sowie deren Angehörige und Freunde an (PC-Kurse, Kurse zur Gebärdensprache etc.). Anmeldung und organisatorische Beratung bei: Renate Matthiessen 9 01- 52 26 E-Mail: [email protected] Inhaltliche Beratung bei: Gerd Neuner 9 01- 52 18 E-Mail: [email protected] Kooperationsverbund Kieler Runde In Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Organisationen der Kieler Behindertenhilfe hat die VHS ein besonderes Fort- und Weiterbildungsprogramm konzipiert. Es beinhaltet Kurse, die sich schwerpunktmäßig an Menschen mit Behinderung richten, spezielle Fortbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte in pflegerischen und pädagogischen Arbeitsfeldern sowie integrative Kursangebote. Das Angebot des „Kooperationsverbundes Kieler Runde“ beinhaltet Seminare zur persönlichen Zukunftsplanung, Entspannungs- und Bewegungsangebote, Einführungen in PC-Anwendungen und vieles mehr. Detaillierte (Programm-) Information sowie inhaltliche Beratung erhalten Sie bei: Gerd Neuner 9 01- 52 18 E-Mail: [email protected] 3.3 Bewegungs- und Sportmöglichkeiten Sport und körperliche Bewegung haben in der Freizeitgestaltung von Menschen mit Behinderung einen besonders hohen Stellenwert. Sie tun sowohl dem Körper als auch der Seele gut, stärken das Selbstbewusstsein und ermöglichen Kontakte und Begegnungen, die unter Umständen in anderen Lebensbereichen fehlen. Menschen mit Behinderung betätigen sich in großer Zahl im Breitensportbereich und setzen auch im Leistungssport immer wieder Zeichen – beispielsweise F REIZEIT bei den im Anschluss an die Olympischen Spiele stattfindenden „Paralympics“. Eine weitere wichtige Komponente des Behindertensports ist der „Sport im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme“. RehaSport findet in der Regel in Gruppen unter ärztlicher Anleitung statt. Er zielt darauf, mit sportlicher Betätigung, die individuelle Einschränkungen und den gesundheitlichen Allgemeinzustand berücksichtigt, die gesundheitliche Wiederherstellung der Betroffenen zu fördern und zu sichern (siehe auch Kapitel 1.1 medizinische Rehabilitation). Bewegungs- und Sportmöglichkeiten werden von ortsansässigen Behindertensportvereinen und -gruppen, Sportvereinen mit integrativen Angeboten sowie diversen Organisationen der Behindertenhilfe angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie beim: Sportverband Kiel e. V. 64 86 - 1 73 Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel oder bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in der Liste „Vereine – Verbände – Organisationen“. Leider sind noch nicht alle Sporteinrichtungen in der Landeshauptstadt Kiel uneingeschränkt für Menschen mit Behinderung nutzbar. Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig. Auskünfte zu behindertengerechten Sommer- und Hallenbädern erhalten Sie im Amt für Sportförderung bei: Anke Schlüter 9 01- 29 91 E-Mail: [email protected] Auskünfte zu behindertengerechten Sportplätzen und -hallen erhalten Sie bei: Thomas Görtz 9 01- 29 90 E-Mail: [email protected] 3.4 Reisen Aufgrund der steigenden Nachfrage haben immer mehr Reiseveranstalter spezielle Reiseangebote für Menschen mit Behinderung in ihr Programm aufgenommen, die u. a. barrierefreie Urlaubsunterkünfte, eine barrierefreie Infrastruktur des Urlaubszieles sowie ggf. geeignete medizinische Versorgung bieten. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Reiseveranstaltern und in Reisebüros, die oft auch allgemeines Informationsmaterial zum Thema „Reisen mit Behinderung“ bereit halten. Auch viele Verbände, Vereine und Selbsthilfegruppen der Behindertenhilfe bzw. Einrichtungsträger (für ihre Bewohnerinnen und Bewohner) organisieren und betreuen Ferienfahrten für Menschen mit Behinderung (Kontakte siehe Liste „Vereine – Verbände – Organisationen“). Bahnreisen Auskünfte über Vergünstigungen und Hilfemöglichkeiten beim Reisen mit der Deutschen Bahn AG erhalten Sie an den Fahrkartenschaltern der Deutschen Bahn AG und in DER-Reisebüros. Dort liegen in der Regel auch die kostenlosen „Informationen für behinderte Reisende“ für Sie bereit. Diese Broschüre enthält neben allgemeinen Tipps und Hinweisen auch Anforderungskarten für Hilfe beim Ein- und Aussteigen, Betreuung während der Bahnfahrt etc. Gleiche Informationen finden Sie im Internet unter www.bahn.de unter der Rubrik „handicap“. 27 F REIZEIT Flugreisen Behinderte Flugreisende sollten sich frühzeitig mit der gewählten Fluggesellschaft in Verbindung setzen um zu klären, welche Betreuung vor und / oder während des Fluges benötigt wird. Die Airlines koordinieren die erforderlichen Maßnahmen ggf. mit den zuständigen Stellen des Abflug-/ Zielflughafens. Auf dem Flughafen Hamburg können Betreuungswünsche auch direkt mit der FlughafenInformation, Tel.: 0 40 / 50 75 - 25 56, geklärt werden. Internet-Tipp Eine große Linksammlung zum Thema „Reisen für Menschen mit Behinderung“ steht unter www.fernweh.com und www.die-reise.de zur Verfügung. 3.5 Angebote für die ältere Generation Neben zahlreichen Vereinen und Verbänden bietet die Leitstelle „Älter werden“ im Amt für Familie und Soziales der Landeshauptstadt Kiel besonders auch für ältere Menschen mit Behinderung Angebote bereit. Ein engagiertes Team von ehrenamtlichen Helfern gewährleistet, dass bei allen Veranstaltungen auch Menschen mit Behinderung, hochaltrige und pflegebedürftige Menschen sowie Migrantinen und Migranten willkommen sind. Nähere Informationen erhalten Sie in der Leitstelle „Älter werden“ im Amt für Familie und Soziales 9 01- 32 02 Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel 28 3.6 Sonstiges Gottesdienste für Gehörlose In der Lukaskirche, Holtenauer Straße 327, 24106 Kiel, wird an jedem letzten Sonntag im Monat um 15.00 Uhr ein Gottesdienst für gehörlose Menschen abgehalten. Nähere Auskünfte (auch über weitere Aktivitäten und Termine der Evangelischen Gehörlosen Gemeinde in Kiel) erhalten Sie bei: Barbara Landa, Gehörlosenseelsorgerin 39 63 61 Fax: 39 71 32 Internet: www.kirche-badbramstedt.de E-Mail: [email protected] Kulturtreff in der „Räucherei“ Eine feste Größe in der Kieler Freizeitlandschaft ist der Kulturtreff im Bürgerzentrum Räucherei, Preetzer Straße 35, 24143 Kiel. Diese Veranstaltung bietet Behinderten und Nichtbehinderten an jedem 3. Dienstag im Monat die Möglichkeit zum Tanzen, Klönen, Kennenlernen etc. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Marion Oelkers 7 75 70 - 21 E-Mail: [email protected] Stadtführer für Rollstuhlfahrer/innen Der Kieler Stadtführer für Rollstuhlfahrer / innen gibt umfassende Auskunft über die Barrierefreiheit von mehr als 800 Einrichtungen, Gebäuden und Veranstaltungsorten in der Landeshauptstadt Kiel und trägt insofern zu einer selbstbestimmten Alltags- und Freizeitgestaltung mobilitätseingeschränkter Menschen bei. Er ist gegen eine Schutzgebühr von 7,50 € zu beziehen beim Verein „Unterwegs ohne Grenzen“ Holtenauer Straße 243, 24106 Kiel 6 67 03 27 E-Mail: [email protected] F REIZEIT Im Olympiazentrum Schilksee stehen in der Badesaison (hier in der Regel vom 1. Mai bis zum 15. September des Jahres) zwei Strandrollstühle zur Verfügung. Die Strandmobile können bei der Strandkorbvermietung entliehen werden. Da – insbesondere bei schönem Wetter – eine große Nachfrage besteht, empfiehlt sich eine vorherige Terminabsprache unter 37 18 65 Die gute Idee Einige Unternehmen des Kieler Einzelhandels stellen Personen, denen es nicht möglich ist, ihren Einkauf zu Fuß zu erledigen, kostenlos Leihrollstühle zur Verfügung (u. a. IKEA und die Sophienhof-Apotheke). Damit haben auch mobilitätseingeschränkte Menschen die Möglichkeit, einen gemütlichen „Einkaufsbummel“ zu unternehmen. Strandrollstühle am Falckensteiner Strand und im Olympiazentrum Schilksee Der Falckensteiner Strand in Friedrichsort ist durch einen Holzsteg für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich gemacht worden. Außerdem steht in der Badesaison (in der Regel vom 1. Juni bis zum 15. September) bei der Strandaufsicht ein Spezialrollstuhl mit Ballonreifen zur Verfügung, mit dem der Strand bis ans Wasser befahren werden kann. Das „Strandmobil“ ist – bei gutem Wetter – auf dem Rasen vor dem Gebäude der Strandaufsicht (Höhe Hauptwache) „geparkt“ und kann nach Absprache eigenständig genutzt werden. Nähere Auskünfte erteilt die: Strandaufsicht am Falckensteiner Strand 39 12 03 29 W OHNEN 4 Wohnen Wohnen ist ein äußerst individuelles Bedürfnis. Ob in einer Mietwohnung oder im eigenen Haus, im Familienverbund, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Einrichtung gewohnt wird, hängt von den persönlichen Verhältnissen, Möglichkeiten und Wünschen ab. So weit wie möglich ist das Wohnen außerhalb von Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen zu unterstützen. Nach den jeweiligen persönlichen Lebensverhältnissen und örtlichen Gegebenheiten kommen Hilfen in der bisherigen Wohnung oder auch ein Umzug in eine neue Wohnung in Betracht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Wohnraum oder eine Wohnraumanpassung auch im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung finanziell unterstützt werden. 4.1 Sozialleistungen 4.1.1 Wirtschaftliche Hilfen Sofern die eigenen Mittel für die Finanzierung des geeigneten und notwendigen Wohnraumes nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit, über folgende Sozialleistungen die erforderlichen Hilfen zu erhalten: Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) Erwerbsfähige hilfebedürftige Menschen erhalten Grundsicherung für Arbeitssuchende, das sogenannte Alg II. Neben der Leistung zur Eingliederung in Arbeit ist hierin auch eine wirtschaftliche Leistung enthalten. Die Hilfe umfasst einen Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe. Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Job-Center, das sich räumlich in den jeweiligen Sozialzentren (siehe Kapitel 1.1) befindet. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter (ab 65 Jahre) und bei dauerhafter (voller) Erwerbsminderung wird bei Hilfebedürftigkeit der Lebensunterhalt im Rahmen der Grundsicherung (Kap. 4 SGB XII) gedeckt. Die Hilfe wird in Form von Regelsätzen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes sowie der Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe erbracht. Nähere Auskünfte erteilt der Allgemeine Sozialdienst in den Sozialzentren (siehe Kapitel 1.1). Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) Nicht erwerbsfähige, hilfebedürftige Menschen unter 65 Jahren, die weder die Anspruchskriterien für den Bezug von Alg II (erwerbsfähig) noch die für die Gewährung von Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte (dauerhafte Erwerbsminderung) erfüllen, erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe (Kap. 3 SGB XII). Auch diese Hilfe wird in Form von Regelsätzen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie der Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe gewährt. Nähere Auskünfte erteilt der Allgemeine Sozialdienst in den Sozialzentren (siehe Kapitel 1.1). 4.1.2 Hilfe in anderen Lebenslagen Aufgrund von Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Krankheit u. a. können Bedarfe entstehen, die mit eigenen Mitteln nicht gedeckt werden können. Hier können die entsprechenden Hilfen aus dem SGB XII 31 W OHNEN geleistet werden. Die möglichen Leistungen im Bereich „Wohnen“ werden im nachfolgenden Text ausführlicher dargestellt. Nachdem ein Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gestellt wurde, wird im Amt für Familie und Soziales eine umfassende Beratung und Hilfebedarfsermittlung erfolgen, die zum Ziel hat, die richtige Hilfe im Einzelfall zu ermitteln. Oberstes Prinzip ist hierbei die wohnortnahe Versorgung mit den erforderlichen Hilfeangeboten und die größtmögliche Nutzung und Stärkung der vorhandenen eigenen Möglichkeiten. Wichtiger Hinweis: Für alle oben genannten Sozialleistungen gilt: das Prinzip der Nachrangigkeit: Das bedeutet, dass der Sozialhilfeträger nur dann Hilfen gewährt, wenn kein anderer möglicher Kostenträger (z. B. Krankenkasse, Rehabilitationsträger, Pflegekasse) dafür zuständig ist, dass sie vor dem Eingehen von Verbindlichkeiten beantragt werden müssen (die Übernahme von Schulden aus Mitteln der Sozialhilfe ist ausgeschlossen), dass sie einkommens- und vermögensabhängig sind und ggf. Angehörige zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden. Bitte informieren Sie sich deshalb frühzeitig. Umfassende Auskünfte und Beratung erhalten Sie stadtteilbezogen in den im Kapitel 1.1 genannten Sozialzentren bzw. bei den direkt benannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern. 4.1.2.1 Hilfen zum Wohnen in der eigenen Wohnung 32 Hilfen zur behinderungsbedingten Ausstattung und zum behindertengerechten Umbau einer Wohnung Die Hilfe umfasst beratende und unterstützende Maßnahmen sowie finanzielle Leistungen sowohl zur Beschaffung als auch für den Umbau und die Erhaltung der behindertengerechten Wohnung (z. B. für die roll- stuhlgerechte Änderung der Wohnung, den Umbau der sanitären Anlagen oder die Verbesserung der Zugangsmöglichkeit zur Wohnung). Die Maßnahmen können jedoch nur in Zusammenarbeit mit den Vermieterinnen und Vermietern erfolgen. Hilfen zur Ausstattung mit Hausnotrufsystemen Die Kostenübernahme für ein Hausnotrufsystem erfolgt bei Personen, die allein in ihrer Wohnung leben und bei denen akut auftretende lebensbedrohende Krisen auftreten können oder bei denen ohne die ständige Erreichbarkeit einer Betreuungsperson ein Verbleib in der Wohnung nicht möglich wäre. Haushilfen Sofern aus gesundheitlichen Gründen einzelne Verrichtungen im eigenen Haushalt nicht mehr durchgeführt werden können oder der ganze Haushalt nicht mehr geführt werden kann, können Hilfen gewährt werden, damit Dritte (selbst gesuchte Hilfen oder Verbände) diese Verrichtungen im Haushalt ausführen. Mahlzeitendienste Für Personen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst Mahlzeiten – vor allem warme Mittagsverpflegung – zuzubereiten, besteht die Möglichkeit, einen Mahlzeitendienst zu nutzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Personen mit geringem Einkommen im Rahmen des SGB XII ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden. Ambulant betreutes Wohnen Das betreute Wohnen ist keine Unterbringung in einem Wohnheim oder einer Wohnanlage. Das Angebot richtet sich an Personen, die in eigenem Wohnraum leben und ein vergleichsweise hohes Maß an Selbstständigkeit besitzen, insbesondere im lebenspraktischen Bereich, aber eine unterstützende Betreuung und Beratung benötigen. Durch die Betreuung soll die Eigenständigkeit bzw. Selbstständigkeit des Menschen mit Behinderung erhalten bzw. gefördert W OHNEN und so die Aufnahme in eine stationäre Wohnform möglichst vermieden werden. Zu den Betreuungsinhalten gehören u. a. die Tagesstrukturierung, der Umgang mit Geld, die Haushaltsführung, die Selbstversorgung und die Freizeitgestaltung. Nähere Auskünfte erhalten Sie in den Sozialzentren der Bezirke (siehe Kapitel 1.1) bzw. bei den direkt benannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern. 4.1.2.2 Wohnen in Einrichtungen Für Menschen mit Behinderung, die vorübergehend oder auf Dauer nicht in eigenem Wohnraum leben können, weil eine ambulante Betreuung aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung nicht ausreicht, ist in Kiel ein vielfältiges Angebot teilstationärer und vollstationärer Einrichtungen vorhanden. Sofern kein vorrangiger Träger für die Kostenübernahme zuständig ist (s. o.) und die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen, werden die Betreuungskosten in der Regel im Rahmen des SGB XII übernommen. Die Entscheidung für eine geeignete Einrichtung kann für die Betroffenen selbst schwierig sein. Das Amt für Familie und Soziales (Ansprechpartner s. Kap. 1.1) steht in dieser Situation hilfreich zur Seite. Teilstationäres Wohnen Teilstationäre Wohnformen sind in Kiel auf den Personenkreis der erwachsenen Menschen mit seelischer Behinderung begrenzt. Die Betreuung erfolgt in sozialtherapeutischen Wohngruppen und ist grundsätzlich ein Angebot für Personen, bei denen eine ambulante Betreuung nicht ausreicht bzw. die nach Entlassung aus einer stationären Einrichtung noch nicht in der Lage sind, selbstständig zu wohnen. Die Betreuungsdauer liegt in der Regel zwischen einem halben Jahr und bis zu zwei Jahren. Vollstationäres Wohnen Für Menschen mit Behinderung, die vorübergehend oder auf Dauer nicht in der Lage sind, selbstständig zu leben und zu wohnen und bei denen weder eine ambulante noch eine teilstationäre Hilfe ausreicht, gibt es vollstationäre Angebote. Die Betreuung erfolgt in stationären Einrichtungen für Behinderte, i. d. R. in Wohnheimen, die insgesamt alle Behinderungsarten und Altersgruppen abdecken. Die Betreuungsdauer ist abhängig von der Art und Schwere der Behinderung. 4.2 Soziale Wohnraumförderung 4.2.1 Wohnungssuche/ Wohnungsvermittlung Die Kommunale Wohnungsvermittlung der Landeshauptstadt Kiel vermittelt auch barrierefreie Wohnungen. Für ältere Menschen wurden außerdem barrierefreie Altenwohnungen mit Betreuungsangebot gebaut. Im Rahmen des Vermittlungsantrages werden die individuellen Vorstellungen und Erfordernisse sowie die grundsätzlich in Betracht kommenden Wohnanlagen und Wohnungen erörtert. Die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises ist nicht unbedingt erforderlich. Im Einzelfall genügt für den Bezug einer geeigneten Wohnung ein Attest oder eine aussagekräftige Stellungnahme des behandelnden Arztes. Auch barrierefreier Wohnraum unterliegt i. d. R. der Sozialbindung, so dass die Wohnberechtigung (z. B. bei geringem Einkommen) geprüft werden muss. Ein behinderungsbedingter Wohnflächenmehrbedarf wird im Wohnberechtigungsschein berücksichtigt. 33 W OHNEN Die Versorgung von Menschen mit Behinderung mit geeignetem Wohnraum hat für die Kommunale Wohnungsvermittlung allerdings Vorrang vor dem Erfordernis des Wohnberechtigungsscheins, so dass im Einzelfall Ausnahmeregelungen möglich sind. Nähere Auskunft und Beratung erhalten Sie bei: Marianne Hansen 9 01-38 88 E-Mail: [email protected] Amt für Wohnen und Grundsicherung, soziale Wohnraumversorgung Neues Rathaus, Gebäudeteil B (1. Etage, Eingang Ecke Stresemannplatz) Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel Sprechzeiten: Mo., Di., Do., Fr.: 8.30 - 13.00 Uhr Do. zusätzlich: 15.00 - 18.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Frei finanzierte Wohnungen für Menschen mit Behinderung müssen zurzeit direkt bei den Vermietern und Hausverwaltungen erfragt werden. Der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen baut derzeit ein Angebotssystem für barrierefreie Wohnungen über das Internet auf (www.vnw.de). Hier sollen freie Wohnungen von den Genossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften zusammengeführt und angeboten werden. 4.2.2 Eigentumsförderung für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein – Zusatzdarlehen für Schwerbehinderte 34 Das Land Schleswig-Holstein fördert den Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der barrierefreie Ausbau bzw. die barrierefreie Erweiterung eines bereits vorhandenen Eigenheims gefördert werden. Die allgemeinen Fördervoraussetzungen wie z. B. Einkommen (Einkommensgrenze), Wohnflächengrenzen, Kostenobergrenzen und Belastungsfähigkeit, müssen auch von schwer- behinderten Menschen eingehalten werden. Zur Finanzierung von Mehrkosten, die bei der Schaffung von Wohnraum für Schwerbehinderte entstehen, kann ggf. neben der Grundförderung ein zusätzliches Baudarlehen gewährt werden. Weiterhin besteht für Schwerbehinderte unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Förderung zum Erwerb bestehenden Wohnraumes zur Eigennutzung zu erhalten. Auskunft und Beratung: Investitionsbank Schleswig-Holstein 99 05-0 Fleethörn 29-31, 24103 Kiel (bitte Eingang um die Ecke/Fußweg Dammstraße nehmen) E-Mail: [email protected] Termine nach telefonischer Vereinbarung. 4.3 Wohngeld Für Haushalte mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, allgemeines Wohngeld zu beantragen. Mit dieser Sozialleistung sollen die Kosten der Miete (Mietwohnung) oder der Belastung (Eigenheim/Eigentumswohnung) gesenkt werden. Als besondere Hilfe für schwerbehinderte Menschen sieht das Wohngeldgesetz – abhängig von der Art und Schwere der Behinderung – Freibeträge vor, die sich in der Wohngeldberechnung einkommensmindernd auswirken. Nähere Auskünfte und Beratung erhalten Sie bei: Birgit Schettler 9 01-23 95 E-Mail: [email protected] Amt für Wohnen und Grundsicherung, Wohngeldabteilung Neues Rathaus, Gebäudeteil B (2. Etage) Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel Sprechzeiten: Mo., Di., Do.: 8.30 - 13.00 Uhr Do. zusätzlich: 15.00 - 18.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung. E RZIEHUNG – B ILDUNG 5.1 Förderung im Vorschulalter ||| Frühförderung Frühförderung zielt auf den Ausgleich frühkindlicher Entwicklungsstörungen, um die Entwicklungsbedingungen des Kindes zu verbessern. Sie wird Kindern, die noch keine Schule besuchen, beim Vorliegen der Voraussetzungen vom Amt für Familie und Soziales gewährt. Ziel der Hilfe ist, Behinderungen und Teilhabebeschränkungen abzuwenden, zu beseitigen, zu bessern und eine Verschlimmerung zu verhüten sowie die Folgen zu mildern (siehe auch Kapitel 1.1 „Beratung für Eingliederungshilfen“). Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten und Anbietern von Frühförderung erhalten Sie bei der Beratungsstelle für Eingliederungshilfen (Heilpädagogischen Beratungsstelle) im Amt für Familie und Soziales (siehe Kapitel 1.1) und beim Berufsverband der Heilpädagogen (BHP) e. V. Kontakt: Berufsverband für Heilpädagogen e. V. 0 30 / 40 60 50 60 Michaelskirchstraße 17 / 18, 10179 Berlin E-Mail: [email protected] ||| Kindertageseinrichtungen Städtische Kindertageseinrichtungen Alle Kinder, gleich ob mit oder ohne Behinderung, haben ab ihrem vollendeten dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und können in allen städtischen Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden. Reicht das normale Förderungsangebot des Kindergartens zur Integration des Kindes mit einer Behinderung nicht aus, gibt es folgende Möglichkeiten: Einzelintegration Bei einer Einzelintegration wird das Kind mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung in eine normale Kindergartengruppe aufgenommen und durch eine Heilpädagogin stundenweise unterstützt. Der Vorteil der Einzelintegration liegt in der Wohnort nahen Betreuung. Integrationsgruppe Zum Angebot der städtischen Kindertageseinrichtungen gehört außerdem eine Integrationsgruppe in der Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe“, Hügelstraße 11 in Kiel-Gaarden. Diese Gruppe umfasst 15 Kinder, davon vier Kinder mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung. Integration heißt, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam in der Gesamtgruppe bzw. gemeinsam in Kleingruppen betreut werden. Auskünfte erteilt: Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kindertagesbetreuung und offene Jugendarbeit 9 01- 31 30 35 E RZIEHUNG – B ILDUNG Kindertageseinrichtungen freier Träger Auch in den Kindertageseinrichtungen freier Träger werden, wie in den städtischen, Kinder mit und ohne Behinderung im Rahmen von Einzelintegration oder Integrationsgruppen gefördert und betreut. Solche Einrichtungen befinden sich in nahezu jedem Kieler Stadtteil. Kontakte: Arbeiterwohlfahrt (AWO), Kreisverband Kiel 7 75 70 - 40 Preetzer Straße 35, 24143 Kiel Caritasverband Schleswig-Holstein 59 02 - 22 Krusenrotter Weg 37, 24113 Kiel Dachverband der Eltern-Kind-Gruppen e. V. 56 87 11 Lützowstraße 7, 24105 Kiel Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Stormarn,Kinderund Jugendhilfe Nord gGmbH 0 45 31 / 1 78 10 Grabauer Straße 17, 23843 Bad Oldesloe Ev.-luth. Kirche, Haus der Kirche, Fachbereich Kinder- und Jugendliche 24 02 - 9 05 Eggerstedtstraße 13, 24103 Kiel Pädiko e. V., Fleethörn 59, 24103 Kiel 9 82 63 90 Studentenwerk Schleswig-Holstein 88 16 - 1 85 Westring 385, 24118 Kiel 5.2 Förderung im Schulalter Das Schulsystem in Kiel Zu den allgemeinbildenden Schulen gehören: Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen. 36 ||| Sonderschulen Nach § 5 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes sollen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet werden, soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben und es der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung entspricht. Kinder, die aufgrund persönlicher Schwierigkeiten nicht mit Erfolg am Unterricht der allgemeinbildenden Schulen teilnehmen können, haben die Möglichkeit, in einer Sonderschule von speziell ausgebildeten Lehrkräften gefördert zu werden. Die Sonderschulen (= Förderzentren) unterrichten und erziehen Kinder und Jugendliche, die wegen ihrer körperlichen, geistigen, seelischen oder sozialen Entwicklung oder Behinderung einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Es können in einigen Schularten die gleichen Abschlüsse erlangt werden wie in den Schulen des gegliederten Schulsystems. Der Besuch einer Förderschule führt zum besonderen Förderschulabschluss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderzentren werden ebenfalls in Grund- und Hauptschulen, in Einzelfällen auch in Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen eingesetzt, um dort im Rahmen „integrativer Maßnahmen“ einen gemeinsamen Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zu ermöglichen. Es gibt in Kiel eine Sprachheilgrundschule, sechs Förderschulen (für Lernbehinderte), zwei Schulen für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung und eine Schule für Körperbehinderte. Die Sprachheilgrundschule bietet präventive Maßnahmen an, in denen therapiebedürftige Kinder auf den Schulbesuch vorbereitet werden. Kiel hat keine Schulen für Erziehungshilfe, für Blinde, für Sehbehinderte, für Hörgeschädigte und für Sprachbehinderte (siehe aber Sprachheilgrundschule). ||| Gewährung integrativer Hilfen Integrationsklassen werden von Fall zu Fall und nach Bedarf in den einzelnen Schulen eingerichtet. Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung sind im Rahmen der geplanten integrativen Maßnahmen über den sonderpädagogischen Förderbedarf hinaus oftmals besondere Sach- oder Hilfsmittel, zusätzliche personelle Unterstützung oder spezielle bauliche Maßnahmen erforderlich, die den Schulbesuch erst E RZIEHUNG ermöglichen oder ihn erleichtern. Die Notwendigkeit des Hilfsmittels stellt die Schule/der Förderausschuss fest. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Notwendigkeit oder Finanzierbarkeit, geben die Leiterinnen und Leiter der Förderzentren eine gutachterliche Stellungnahme ab. Vor der Auswahl des konkreten Hilfsmittels erfolgt gegebenenfalls eine Abstimmung mit der jeweils zuständigen Krankenkasse der Schülerin oder des Schülers über die Kompatibilität der Hilfsmittel für den häuslichen Gebrauch mit denen für die schulische Verwendung. Anträge auf Gewährung des für sonderpädagogische Maßnahmen erforderlichen besonderen Sachbedarfs oder für Baumaßnahmen sind über die jeweilige Schulleitung an den Schulträger zu richten. Nach § 81 SchulG werden jedoch keine Individualansprüche gegen den Schulträger begründet. Im Falle der Ablehnung des Antrages auf Gewährung integrativer Hilfen durch den Schulträger kann von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten ein entsprechender Antrag an den örtlichen Träger der Sozial- bzw. Jugendhilfe (Kreise, kreisfreien Städte) gestellt werden. Die Prüfung des Antrages erfolgt nach den Vorschriften der Sozialgesetzbücher SGB VIII und IX. Die Entscheidung der Schule/des Förderausschusses über die Notwendigkeit der beantragten Hilfsmittel ist für den Sozialhilfeträger nicht bindend. Nähere Auskunft erhalten Sie bei: Hans-Helmut Freund 9 01- 11 54 Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel ||| Schülerbeförderung Nach einem Beschluss der Kieler Ratsversammlung werden nur Kosten der Schülerbeförderung für behinderte und kranke Kinder übernommen, wenn die Behinderung oder Krankheit die Beförderung laut schulärztlichem Gutachten notwendig macht. – B ILDUNG Anträge auf Schülerbeförderung sind über die jeweilige Schulleitung zu richten an das: Amt für Schule, Kinderund Jugendeinrichtungen 9 01- 29 60 Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel ||| Sprachheilgrundschule Kiel Schulsekretariat: Große Ziegelstraße 62, 24148 Kiel Außenstelle: Skagenweg 25, 24109 Kiel 72 29 33 52 51 52 ||| Förderzentren Andreas-Gayk-Schule Schulsekretariat: 20 10 94 Tiefe Allee 45, 24149 Kiel Internet: http://Andreas-gayk-schule-kiel.lernnetz.de E-Mail: [email protected] Emil-Nolde-Schule Schulsekretariat: 39 13 37 Schusterkrug 5, 24159 Kiel Gutenbergschule Schulsekretariat: 55 40 54 Gutenbergstraße 61, 24116 Kiel E-Mail: [email protected] Matthias-Claudius-Schule Schulsekretariat: 78 42 96 Dorfstraße 4, 24146 Kiel Internet: www.matthias-claudius-schule-kiel.de E-Mail: [email protected] Schule am Göteborgring Schulsekretariat: 2 00 70 20 Gotlandwinkel 16, 24109 Kiel E-Mail: [email protected] Schule am Rondeel Schulsekretariat: 68 17 77 Königsweg 90, 24114 Kiel Internet: www.schule-am-rondeel.de E-Mail: [email protected] 37 E RZIEHUNG ||| Schule für Körperbehinderte im Bildungszentrum Mettenhof Schulsekretariat: 5 37 70 04 Vaasastraße 43, 24109 Kiel Internet: www.schule-fuer-koerperbehinderte.lernnetz.de E-Mail: [email protected] ||| Schulen für Geistigbehinderte Ellerbeker Schule Schulsekretariat: 3 64 20 20 Klausdorfer Weg 62, 24148 Kiel E-Mail: [email protected] Gorch-Fock-Schule Schulsekretariat: 52 65 04 Melsdorfer Straße 53, 24109 Kiel Internet: www.gofo.de E-Mail: [email protected] ||| Staatliche Schule für Sehgeschädigte Schulsekretariat: 0 46 21 / 8 07 - 5 Lutherstraße 14, 24837 Schleswig Beratungslehrkraft: Hartwig Ackermann (Gutenbergschule) 8.00 - 9.00 Uhr 55 7 86 33 ||| Staatliche Internatsschule für Hörgeschädigte Schulsekretariat: 0 46 21 / 80 70 Lutherstraße 14, 24837 Schleswig Beratungslehrkraft: Kirsten Johannsen, in Kiel erreichbar 9 79 54 39 ||| Sonderschulen in freier Trägerschaft in Kiel Rudolf-Steiner-Schule, Schule für seelenpflegebedürftige Kinder Schulsekretariat: 64 95 40 Rendsburger Landstraße 129, 24113 Kiel Internet: www.rudolf-steiner-schule-kiel.de E-Mail: [email protected] Das Schulangebot richtet sich an Kinder mit seelischer und geistiger Behinderung. Ein Schulgeld wird nicht erhoben. – B ILDUNG Schultz-Hencke-Heim, Heilpädagogisches Heim Beratung: Werner Priegnitz 69 69 20 Rendsburger Landstraße 371, 24111 Kiel Internet: www.schultz-hencke-heime.de E-Mail: [email protected] Kinder und Jugendliche mit extremen Schulproblemen werden hier auf die Reintegration in öffentliche Schulen vorbereitet. ||| Schulkindergärten Für Kinder, die zu Beginn der Schulpflicht noch nicht in der Lage sind, eine Schule zu besuchen, ist der Besuch eines Schulkindergartens vorgesehen. ||| Beratungsstellen LRS-Beratungsstelle (Legasthenie-Beratung) Gerhard-Hauptmann-Schule Sabine Camps 72 49 80 Große Ziegelstraße 62, 24148 Kiel Schulpsychologische Beratungsstelle Jutta Neumann, Petra Hänisch 56 25 19 Schauenburgerstraße 3, 24105 Kiel Termine nur nach telefonischer Anmeldung ||| Kreisfachberaterinnen und -berater Kreisfachberater für den Kieler Krankenhausunterricht Jens Krützfeld Fax: Niemannsweg 147, 24105 Kiel Kreisfachberaterin für Integration Emil-Nolde-Schule, Maike von Halle Schusterkrug 5, 24159 Kiel 99 00 - 26 79 99 00- 5 2 62 39 13 37 39 E RZIEHUNG 5.3 Zwischen Schule und Beruf ||| Jugendaufbauwerk (JAW) Kiel Das JAW Kiel bietet u. a. jungen Menschen mit Lernbehinderungen Informationen zu Fragen der beruflichen Orientierung, der beruflichen Qualifizierung und beruflichen Eingliederung. Darüber hinaus führt das JAW Kiel auch für lernbehinderte Jugendliche berufsvorbereitende Lehrgänge durch, bietet ihnen eine Berufsausbildung in verschiedenen Berufen, Praktika in und Kontakte zu Wirtschaftsbetrieben sowie die berufliche Eingliederung, u. a. in Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungswerk Bugenhagen, Timmendorfer Strand an. Die berufsvorbereitenden Maßnahmen des JAW Kiel sowie die Berufsausbildung werden von der Arbeitsagentur Kiel finanziert. Die Zuweisung für die Teilnahme erfolgt ausschließlich über die Arbeitsagentur Kiel (siehe Seiten 43 ff.). Auskünfte erteilen: Jugendaufbauwerk Kiel Marx Harder (Leiter) 6 59 23 - 27 Arbeitsagentur Kiel Servicenummer: 7 09 - 17 90 Ausbildungsbetreuung Kiel 67 07 06 und 6 58 08 37 5.4 Studium Behinderte und chronisch kranke junge Menschen haben neben den üblichen Fragen und Problemen im Studium oft noch weitere Schwierigkeiten zu bewältigen, die sich aus ihren individuellen Beeinträchtigungen ergeben können. Alle Hochschulen in der Landeshauptstadt Kiel sind bestrebt, dieser Situation Rechnung zu tragen und günstige Rahmenbedingungen für diese Studierenden zu schaffen. Nebenamtliche Beauftragte tragen dafür Sorge, dass die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen in allen Bereichen der Hochschule berücksichtigt werden. Sie werden bei Bedarf beratend und unterstützend tätig. – B ILDUNG Auskünfte erteilen im Einzelnen: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Ute Röbbel 8 80 - 30 12 Verwaltungshochhaus / Anbau, Christian-Albrechts-Platz 5, Zimmer 108, 24118 Kiel Postanschrift: 24098 Kiel E-Mail: [email protected] Fachhochschule Kiel Prof. Dr. Peter Klein 2 10 - 30 21 Sokratesplatz 2, 24149 Kiel E-Mail: [email protected] Muthesius-Kunsthochschule Kiel Melanie Wilken 51 98 - 4 13 Lorentzendamm 6-8, 24103 Kiel E-Mail: [email protected] Studentenwerk Schleswig-Holstein Dita Ogurreck 88 16 - 2 30 Abteilung Soziale Betreuung Westring 385, 24118 Kiel E-Mail: [email protected] Angebote (u. a.): • Beratung und Einzelfallhilfe bei behindertenspezifischen Problemen (Zugänglichkeit von Hochschulgebäuden, barrierefreie Wohnmöglichkeiten, Modifikation von Studien- und Prüfungsordnungen etc.). • Begehungen des Campus und (soweit möglich) der studentischen Wohnheime. • Mobilitätshilfe / Hilfestellung im studentischen Alltag durch einen Zivildienstleistenden. ||| Tipp: Die kostenlose Broschüre „Studium und Behinderung“ enthält praktische Tipps für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Bezugsadresse: Deutsches Studentenwerk – Informations- und Beratungsstelle „Studium und Behinderung“ 0 30 / 29 77 27- 0 Monbijouplatz 11, 10178 Berlin E-Mail: [email protected] 41 A RBEIT 6 Arbeit und Beruf 6.1 Berufsberatung Ausbildungsbetreuung Kiel, Speckenbeker Weg 49, 24113 Kiel, Michael Greck, Helen Boge 65 07 06 E-Mail: [email protected] Wie in allen Schulen wird auch in den letzten Klassen der Sonderschulen besonders auf die Arbeits- und Berufswelt vorbereitet. Berufsberaterinnen und Berufsberater der Arbeitsagentur führen außerdem allgemeine Beratungs- und Informationsstunden zur Berufsorientierung durch und geben auf Elternabenden Hinweise zur Unterstützung der Berufswahl. Im Berufsinformationszentrum (BIZ) der Arbeitsagentur kann sich jeder (ohne vorherige Anmeldung) anhand von Schriften und audiovisuellen Medien (PC/Internet) über Berufe und Ausbildungswege informieren. BIZ, Gaardener Ring 3, 24143 Kiel 2 37 62 - 2 20 Für Gruppen ist eine Voranmeldung unerlässlich. Öffnungszeiten: Mo. und Di.: 8.00 - 16.30 Uhr, Mi. und Fr.: 8.00 - 13.00 Uhr, Do.: 8.00 - 18.00 Uhr ||| Berufliche Rehabilitation Zur beruflichen Rehabilitation gehören insbesondere die Ausbildung (sowohl betrieblich als auch überbetrieblich) in besonderen Ausbildungsstätten für Menschen mit Behinderung sowie geeignete Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen. Weitere Bildungsmaßnahmen, berufsvorbereitende Maßnahmen wie Berufsfindung, Arbeitserprobung und sonstige berufsfördernde Maßnahmen werden erbracht, wenn besondere Hilfen erforderlich sind, um berufliche Schwierigkeiten in der Ausbildung oder Berufstätigkeit von Menschen mit Behinderung zu beseitigen oder zu mildern, soweit diese Schwierigkeiten ihre Ursachen in der Behinderung haben. ||| Berufliche Eingliederung Hilfen zur beruflichen Eingliederung werden am Arbeitsplatz gewährt. Sie dienen der Erlangung, dem Erhalt und der Sicherung eines Arbeitsverhältnisses innerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes oder in einem geschützten Arbeitsverhältnis, z. B. in Werkstät- UND B ERUF ten für Menschen mit Behinderung und in Arbeitsprojekten (siehe auch Kapitel 6.4). Leistungen u. a. nach dem Sozialgesetzbuch werden an Betriebe und Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes – dazu gehört auch der öffentliche Dienst – gewährt. Eingliederungshilfe in geschützten Arbeitsverhältnissen ist eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch XII. Kostenträger für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation und Eingliederung sind: • Rentenversicherungsträger • Berufsgenossenschaften, • Bundesagentur für Arbeit, • nachrangig die Sozialhilfeträger. Auskünfte und Informationen über finanzielle Leistungen zur beruflichen Förderung, Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze, zur Förderung der Einstellung, zur Sicherung der Beschäftigung im Rahmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und zu den Angeboten besonderer Fachdienste erteilen: Arbeitsagentur Kiel (Service-Nummer) 7 09 - 17 90 Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht 9 01- 33 67, - 33 53, - 33 50 Integrationsamt 0 43 21 / 9 13 - 6 18 Auskunft über Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb des geschützten Arbeitsmarktes erteilt: Arbeitsagentur Kiel (Service-Nummer) 7 09 - 17 90 6.2 Berufsfindung und Arbeitserprobung Menschen mit Behinderung, denen die eigenen beruflichen Neigungen und Fähigkeiten noch nicht deutlich geworden sind, haben die Möglichkeit, in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation an Arbeitserprobung und Berufsfindung teilzunehmen. ||| Ausbildungs- und Berufsvorbereitung Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation bieten in ein- bis zweijährigen Maßnahmen sowohl berufsspezifische als auch berufsübergreifende Vorbereitung auf Ausbildung oder Berufstätigkeit an. ||| Ausbildung und Umschulung Für Menschen mit Behinderung, die besondere Hilfen oder Betreuung benötigen, werden bundesweit 43 A RBEIT in Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken Ausbildungen und Umschulungen angeboten. ||| Begleitende Hilfe im Arbeitsleben gemäß § 102 Sozialgesetzbuch IX Teil 2 – Schwerbehindertenrecht (SGB IX) Die Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht ist die für den Bereich der Landeshauptstadt Kiel örtlich und sachlich zuständige Stelle für die Durchführung der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach § 102 SGB IX für schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte, die bei privatrechtlich organisierten Arbeitgebern beschäftigt sind. Bei Problemen am Arbeitsplatz in Beschäftigungsverhältnissen bei Kieler Arbeitgebern sollte frühzeitig die Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht eingeschaltet werden. Im Rahmen der begleitenden Hilfe können Hilfen gewährt werden, die dazu beitragen sollen, dass Schwierigkeiten bei der Beschäftigung verhindert oder beseitigt werden. ||| Persönliche Hilfen Persönliche Hilfen werden überwiegend geleistet in Form von Auskunft, Beratung und Betreuung (auch am Arbeitsplatz des schwerbehinderten Menschen). Dabei können auch wichtige Hinweise zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung gegeben werden. Insbesondere für psychisch behinderte Menschen ist der Fachdienst Arbeit Kiel eingerichtet (siehe Kapitel 6.4). 6.3 Finanzielle Leistungen Aus Mitteln der Ausgleichsabgabe können finanzielle Hilfen an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber gewährt werden. Leistungen an schwerbehinderte Menschen gibt es insbesondere: • für technische Arbeitshilfen, • zum Erreichen des Arbeitsplatzes, • zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz, UND B ERUF • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung, • zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten, • in besonderen Lebenslagen. Leistungen an Arbeitgeber sind zum Beispiel: • behindertengerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen, • Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze, • Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sind. Auskünfte erteilen: Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht 9 01- 33 67, - 33 53, - 33 50 Arbeitsagentur Kiel (Service-Nummer) 7 09 - 17 90 Integrationsamt 0 43 21 / 9 13 - 6 18 ||| Fachdienst Arbeit Kiel Der Fachdienst Arbeit Kiel arbeitet als Integrationsfachdienst nach dem SGB IX im Auftrag des Integrationsamtes lösungsorientiert an Fragestellungen im Zusammenhang mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Zu den Kernaufgaben des Fachdienstes gehören neben der Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern über Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ergeben, folgende Bereiche: Berufsbegleitung: Berät und begleitet Menschen, die einen Ausbildungsoder Arbeitsplatz haben und aufgrund psychischer Probleme Schwierigkeiten im Arbeitsleben haben. Integration: Arbeitssuchende, schwerbehinderte Menschen, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen, werden dabei unterstützt, einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Zu den weiteren Zielgruppen gehören Männer und Frauen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind sowie Schulabgänger innen und Schulabgänger aus Förderschulen. 45 A RBEIT UND B ERUF Nähere Informationen gibt es beim Fachdienst Arbeit Kiel 5 12 62 Gartenstraße 25, 24103 Kiel Internet: www.fachdienst-arbeit-kiel.de E-Mail: [email protected] 6.4 Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit seelischen Erkrankungen In der Landeshauptstadt Kiel stehen unterschiedliche Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten zur beruflichen Rehabilitation von Bürgerinnen und Bürgern mit seelischen Erkrankungen zur Verfügung. Ziel aller bestehenden Angebote ist es, diesem Personenkreis die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und auf Dauer zu sichern. ||| Werkstätten für Menschen mit Behinderung Die Arbeitsangebote in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung richten sich an seelisch behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Personen, die nicht / noch nicht / noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigung finden. Um in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten zu können, muss ein Antrag auf berufliche Rehabilitation gestellt werden. Beratung und Antragsannahme: Agentur für Arbeit Kiel – Rehateam 11 – (Servicenummer) 7 09 - 17 90 Gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger (siehe Kapitel 1.2) Deutsche Rentenversicherung 98 78 - 0 AOK - Schleswig-Holstein 6 05 - 22 10 / - 24 25 46 Anbieter: • Werkstatt am Drachensee Kontakt: Stiftung Drachensee 64 84 -1 60 Arbeit und Wohnen für Menschen mit Behinderung, Hamburger Chaussee 221, 24113 Kiel E-Mail: [email protected] • Offene Hilfen Kiel 64 84-4 10 Ambulanter pädagogischer Fachdienst für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen Hamburger Chaussee 334, 24113 Kiel E-Mail: [email protected] • Werkforum Starthilfe Kiel Kontakt: Betriebsstätte Starthilfe, Brücke Schleswig-Holstein gGmbH, Starthilfe 9 82 06 - 0 Muhliusstraße 84, 24103 Kiel E-Mail: [email protected] • New start gGmbH – Berufliche Rehabilitation Am Stadtsee 9, 24768 Rendsburg Daniel Grade 0 43 31 / 6 96 10 7 E-Mail: [email protected] Betriebsstätte Werkforum, Kieler Fenster 26 09 74 - 0 Liebigstraße 20, 24145 Kiel-Wellsee E-Mail: [email protected] • Schleswiger Werkstätten Hof Kubitzberg Kubitzberg 2, 24161 Altenholz 3 28 46 - 0 Internet: www.biohof-kubitzberg.de E-Mail: [email protected] Die Landeshauptstadt Kiel hat in Zusammenarbeit mit den Trägern der Werkstätten für Menschen mit Behinderung ein Faltblatt erarbeitet, in dem alle Angebote zur beruflichen Rehabilitation von Menschen mit seelischen Behinderungen erfasst sind. Neben detaillierten Informationen zu den vorgenannten Werkstätten (Beschäftigungsfelder, Platzzahlen etc.) werden weitere Beschäftigungsstätten / Arbeitsprojekte im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII sowie spezielle Rehabilitations-, Bildungsund Unterstützungsangebote dargestellt (u. a. „RPK – Medizinische und Berufliche Rehabilitation“ der Brücke Schleswig-Holstein gGmbH). Das Faltblatt „Arbeit und Beschäftigung für Bürgerinnen und Bürger mit seelischen Erkrankungen“ erhalten Sie über Inge Beger, Amt für Gesundheit, Tel.: 9 01- 21 10 / -33 45 / -32 77, und über die Leitstelle für Menschen mit Behinderung, Amt für Familie und Soziales, Tel.: 9 01- 33 45 und bei den o. g. Trägern der Werkstätten für Menschen mit Behinderung. V EREINE 48 – V ERBÄNDE – O RGANISATIONEN AIDS-Hilfe Kiel e. V. Uli Manthey, Königsweg 19, 24103 Kiel 57 05 80 E-Mail: [email protected] Internet: www.aidshilfe-kiel.de Aphasiker Selbsthilfegruppe Kiel und Umgebung, Stefanie Haltermann 5 19 25 31 (ab 17.00 Uhr) E-Mail: [email protected] Arbeit für Behinderte e. V. Jürgen Müller, Heider Straße 8, 24106 Kiel 33 37 07 Arbeiter-Samariter-Bund e. V., Regionalverband Kiel 1. Vors. Eckart Finger 6 61 65 - 0 Hamburger Chaussee 90, 24118 Kiel Fax: 6 61 65 - 99 E-Mail: [email protected] Internet: www.asb-kiel.org Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Kiel Marion Oelkers 7 75 70 - 32 Bürgerzentrum Räucherei, Preetzer Straße 35, 24143 Kiel E-Mail: [email protected] BDH-Bundesverband für Reha- und Interessenvertretung Behinderter e. V., Kreisverband Kiel Doris Lange 0 43 47 / 18 08 Gartenstraße 27, 24220 Flintbek Berufsverband der Heilpädagogen (BHP) e. V. Wolfgang van Gulijk, Kerstin Kolbe 9 71 04 00 Andreas-Gayk-Straße 13, 24103 Kiel E-Mail: [email protected] Betreutes Jugendwohnen Kiel (BJW Kiel) Ambulant betreutes Wohnen Udo Kowalewski 73 48 99 Kaiserstraße 35, 24143 Kiel E-Mail: [email protected] Blinden- und Sehbehindertenverein SH, Bezirksgruppe Kiel Beratungsstelle 67 68 11 Melanchthonstraße 31, 24114 Kiel Fax: 69 85 30 E-Mail: [email protected] Internet: www.bsvsh.org 04 31 / Brücke Schleswig-Holstein gGmbH Jugendhilfen Lornsenstraße, Ambulante Hilfen Harald Möller, Kaiserstraße 79, 24143 Kiel 3 00 30 07 E-Mail: [email protected] Internet: www.jugendhilfen-lornsenstrasse.de Brücke Schleswig-Holstein gGmbH Jugendhilfen Lornsenstraße, Jugendwohnheim Frank Dähling 56 71 59 Lornsenstraße 8, 24105 Kiel E-Mail: [email protected] Internet: www.jugendhilfen-lornsenstrasse.de Brücke Schleswig-Holstein gGmbH RPK, medizinische und Berufliche Rehabilitation Thomas Lübke-Sommer 5 70 66 60 Dreiecksplatz 7, 24105 Kiel E-Mail: [email protected] Brücke Schleswig-Holstein gGmbH, Starthilfe Wolfgang Theede 9 82 06 31 Muhliusstraße 94, 24103 Kiel E-Mail: [email protected] Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes S-H, bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages Birgit Wille-Handels 9 88 - 12 30 Karolinenweg 1, 24105 Kiel E-Mail: [email protected] 04 31 / V EREINE – V ERBÄNDE Bund der Schwerhörigen und Spätertaubten Kiel und Umgebung e. V. Renate Krischer 24 33 96 Steffensbrook 78, 24226 Heikendorf Bundesverband der Organtransplantierten e. V., Regionalgruppe SH Günther Schulz 33 55 53 Prinz-Heinrich-Straße 9, 24106 Kiel E-Mail: [email protected] Bundesverband Skoliose-Selbsthilfe e. V., Selbsthilfegruppe Kiel-Eckernförde Gabriele Ebeling 69 75 40 Käthe-Kollwitz-Pfad 7, 24111 Kiel E-Mail: [email protected] Caritasverband Schleswig-Holstein e. V. Karin Richter 59 02 - 21 / 22 Muhliusstraße 67, 24103 Kiel E-Mail: [email protected] Cochlear Implant, Selbsthilfegruppe Kiel Walter Linde 78 16 35 Göteborgring 41, 24109 Kiel Fax: 3 64 20 55 Der Regenbogen e. V., Selbsthilfegruppe gegen Ängste und Depressionen Peter Rehbein 52 81 15 Narvikstraße 114 b, 24109 Kiel Deutsche ILCO, ILCO-Gruppe Kiel Sybille Wehrmann 0 43 51 / 56 43 Brennofenweg 36 a, 24340 Eckernförde Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Zweigstelle Kiel Frauke Andrews 5 78 98 20 Holtenauer Straße 93, 24105 Kiel E-Mail: [email protected] Deutsche Parkinson Vereinigung e. V., Regionalgruppe Kiel Ingrid Bock 0 43 07 / 60 95 Am Vogelsang 7, 24223 Raisdorf – O RGANISATIONEN Deutsche Rheuma-Liga Schleswig-Holstein e. V., Arbeitsgemeinschaft Kiel Tanja Langer, Nicolette Mähl, 8 50 91 Holstenstraße 88-90, 24103 Kiel E-Mail: [email protected] Internet: www.rlsh.de Deutscher Diabetiker-Bund, Landesverband Schleswig-Holstein Martin Lange 18 00 09 Auguste-Viktoria-Straße, 24103 Kiel E-Mail: [email protected] Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Schleswig-Holstein Holger Wittig-Koppe 5 60 20 Beselerallee 57, 24105 Kiel E-Mail: [email protected] Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Kiel e. V. Mart Lena Storm 59 00 80 Blocksberg 23, 24103 Kiel E-Mail: [email protected] Durchblick, Beratung für Patientinnen und Patienten mit psychischen Belastungen und Erkrankungen Helgard Koppe 56 02 17 Beselerallee 57, 24105 Kiel E-Mail: [email protected] Evangelische Gehörlosengemeinde in Kiel Barbara Landa, Gehörlosenseelsorgerin 39 63 61 Brammerkamp 13 c, 24159 Kiel Fax: 39 71 32 E-Mail: [email protected] Evangelische Stadtmission Kiel e. V. Jürgen Walczak 9 74 37 - 0 Wall 38, 24103 Kiel E-Mail: [email protected] Fröhlicher Kreis für behinderte und nichtbehinderte Menschen Anke Niekrentz, Veronika Sievers, Kirchenbüro / Thomasgemeinde 53 59 10 und 52 30 10 (priv.) Skandinaviendamm 350, 24109 Kiel 49 V EREINE 50 – V ERBÄNDE – O RGANISATIONEN Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e. V. Geschäftsstelle 6 45 61 Hasseer Straße 47, 24113 Kiel Fax: 68 88 52 E-Mail: [email protected] Gemeinschaft Spina Bifida und Hydrocephalus e. V. Kirsten Asmussen 54 71 15 Susanne Schultze 69 89 66 E-Mail: [email protected] Haus der Kirche, Referat Kinder und Jugendliche Anja Straube 24 02 - 9 04 Ulrike Menke 24 02 - 9 05 Eggerstedtstraße 13, 24103 Kiel E-Mail: [email protected] und [email protected] Hilfe für das autistische Kind Rita Forbrig 80 48 93 Feldstraße 92, 24105 Kiel [email protected] IBAF gGmbH Besuchs- und Begleitdienst Geschäftsstelle: 64 99 20 Diesterwegstraße 22, 24113 Kiel Interessengemeinschaft der Dialysepatienten und Nierentransplantierten in Schleswig-Holstein e. V. Dirk Reese, Ringstraße 13, 24114 Kiel 67 53 47 E-Mail: [email protected] Johanniter-Unfall-Hilfe, Ortsverband Kiel Friedemann Döhner, 5 79 24 - 2 10 Gabriele Goldbach (ab 13.00 Uhr) Waitzstraße 44 a, 24103 Kiel E-Mail: [email protected] und [email protected] 0 4 31 / KIBIS, Kontakte, Information und Beratung im Selbsthilfebereich Anja Kehn 67 27 27 Büro: Königsweg 9, Innenhof, 24103 Kiel E-Mail: [email protected] Gruppenräume: Lerchenstraße 22 K.I.D.S., Kieler Initiative Down Syndrom e. V. Kirsten Steinbach, Kontakt Kiel 71 66 80 Inga Böge 0 43 21 / 3 80 44 E-Mail: [email protected] Internet: www.kids-kiel.de Kieler Fenster, Soziale psychiatrische Hilfen Hedi Oladokun, Angelika Langfeldt 64 98 00 Alte Lübecker Chaussee 1, 24114 Kiel E-Mail: [email protected] Betriebsstätte Werkforum 26 09 74 - 0 Liebigstraße 20, 24145 Kiel-Wellsee E-Mail: [email protected] 1. Kieler Versehrtensportverein von 1950 e. V. Wolfgang Gläß 6 40 95 08 Mühlenkamp 6 a, 24111 Kiel E-Mail: [email protected] Kinder- und Jugendhilfeverbund gGmbH Leiter: Eckhard Driessen, Elmar Richter 6 47 30 30 Holtenauer Straße 82, 24105 Kiel Internet: www.kjvh.de Kinderschutz-Zentrum des Deutschen Kinderschutzbundes, OV Kiel Irene Johns 12 21 80 Zastrowstraße 12, 24114 Kiel (9.00 - 16.00 Uhr) E-Mail: [email protected] Kirschberg e. V., Wohnen und Betreuung für psychisch kranke Menschen Gunnar Hoppmann 71 60 05 Olbrichtweg 15, 24145 Kiel E-Mail: [email protected] Internet: www.kirschberg.de 04 31 / V EREINE – V ERBÄNDE KMTV, Bewegung für Menschen mit und ohne Behinderungen Dieter Sagunski, KMTV-Sportzentrum 55 45 36 Jahnstraße 8 a, 24116 Kiel Internet: www.kmtv.de Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Schleswig-Holstein e. V. Angelika Köster-Krohn, Doris Blüdorn 58 98 18 Villenweg 18, 24119 Kronshagen E-Mail: [email protected] Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Schleswig-Holstein e. V. Anke Eggers 0 43 47 / 90 94 37 Barkauer Straße 29, 24220 Schönhorst E-Mail: [email protected] Lebensgemeinschaft und heilpädagogische Förderung e. V. Brigitte Probst 73 18 44 Sörensenstraße 26, 24143 Kiel Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Ortsvereinigung Kiel Horst Golecki 65 14 42 Vordere Wurth 2 a, 24161 Altenholz LRS-Training e. V., Diagnostik und Therapie bei Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche Dr. Wolfgang Finck, Iris Vollstedt 56 15 61 Langer Segen 7, 24105 Kiel E-Mail: [email protected] Malteser Hilfsdienst Benno Beeck 55 27 66 Jägersberg 7-9, 24103 Kiel E-Mail: [email protected] Mauersegler e. V., Verein zur Förderung der außerschulischen Betreuung seelenpflege-bedürftiger Kinder und Jugendlicher Elke Rosenbusch 33 13 71 Tonderner Straße 28, 24106 Kiel – O RGANISATIONEN Mobile Frühförderung Kiel, Verein zur Förderung sozialpädagogischer Initiativen e. V. Georg Stadler, Maike Ludes 67 61 61 Kaiserstraße1, 24143 Kiel E-Mail: [email protected] Mukoviszidose e. V., Regionalgruppe Kiel Ingrid Bergemann 32 20 66 Dorfkoppel 27, 24161 Altenholz E-Mail: [email protected] Offene Hilfen Kiel für Menschen mit Behinderung Petra Weinekötter, Ulrike Härtel 64 84 - 4 10 Hamburger Chaussee 334, 24113 Kiel E-Mail: [email protected] Pädiko, Verein für pädagogische Initiativen Monika Clausing 9 82 63 90 Fleethörn 59, 24103 Kiel E-Mail: [email protected] Paritätische Sozialdienste gGmbH Bernd Ehlers 5 37 38 - 0 Vaasastraße 14-16, 24109 Kiel E-Mail: [email protected] Polio-Selbsthilfegruppe Kiel und Umland Egon Siemens 0 43 07 / 75 86 Oppendorfer Weg 2, 24223 Raisdorf E-Mail: [email protected] Albert Richter 32 39 27 Grasweg 26, 24161 Altenholz E-Mail: [email protected] REHA- und Gesundheitssport im TSV Kronshagen Peter Filter 54 87 91 Albert-Schweitzer-Straße 21, 24119 Kronshagen Rollicare – Rollstuhlfahrdienste und Beratung (ehem. Der Rollstuhl e. V.) Siegfried Sill 78 40 90 Sprosserpfad 9, 24146 Kiel E-Mail: [email protected] 51 V EREINE – V ERBÄNDE – O RGANISATIONEN Rollstuhl-Sport-Gemeinschaft Raisdorf e. V. Erwin Staacken 0 43 42 / 92 76 Preetzer Straße 5 a, 24250 Löptin Rollstuhlsportgruppe Mettenhof, TuS Hasseldieksdamm-Mettenhof e. V. Stephan Lutter 54 27 60 Aarhusstraße 69, 24109 Kiel E-Mail: [email protected] Schlaganfall-Selbsthilfegruppe Kiel Professor Dr. Ing. Rainer Jensen 2 80 20 Blücherstraße 21, 24105 Kiel Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft e. V. Geschäftsführer: Dipl. Kaufmann Christoph Düring 8 00 10 80 Holstenstraße 13-15, 24103 Kiel E-Mail: [email protected] Selbsthilfegruppe Morbus-Bechterew Karen Marienfeld, Lofotenweg 11, 24109 Kiel 52 71 71 Selbsthilfegruppe Zöliakie Anke Loretan, Flensburg 04 61 / 2 58 90 Sabine Maschmann, Heide 04 81 / 8 80 32 Sozialdienst kath. Frauen e. V. Esther Stachow 55 47 66 Muhliusstraße 67, 24103 Kiel E-Mail: [email protected] Sozialverband Deutschland e. V., KV Kiel Dagmar Christ, Gerd Vogel 9 83 88 - 50 / - 51 Muhliusstraße 87, 24103 Kiel 52 0 4 31 / Sozialverband VdK Nord e. V., Geschäftsstelle Kiel Frau Özlem Erdem-Wulff 57 07 - 6 61 Klaus-Groth-Platz 1, 24105 Kiel E-Mail: [email protected] Sportverband Kiel e. V. Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel 64 86 -1 73 Stadtteilbüro Mettenhof, Stadtteilmanagement Soziale Stadt Dagmar Falk 5 30 81 57 E-Mail: [email protected] Stiftung Drachensee gGmbH Klaus Teske 64 84 - 0 Hamburger Chaussee 221, 24113 Kiel E-Mail: [email protected] Torticollis-Selbsthilfegruppe Renate Homfeld 1 43 93 Hasseldieksdammer Weg 33, 24114 Kiel Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte Kiel und Umgebung Rolf Steinborn 54 14 25 Albert-Schweitzer-Straße 3, 24119 Kronshagen Verein zur Förderung seelenpflegebedürftiger Kinder e. V. Giesela Schenk, Gina Oltmann 6 49 54 - 0 Rendsburger Landstraße 129, 24113 Kiel E-Mail: [email protected] I NDEX Altenwohnungen, barrierefreie ......................................... 33 Ambulant betreutes Wohnen ........................................ 7, 32 Arbeitsagentur Kiel ................................................... 41, 43, 45 Arbeitserprobung ........................................................................ 43 Arbeitsleben, begleitende Hilfe im ............................ 3, 45 Arbeitsprojekte ..................................................................... 43, 46 Ausbildung ............................................................................... 41, 43 Ausbildungs- und Berufsvorbereitung ......................... 43 Ausbildungsbetreuung Kiel .................................................. 41 Bahnreisen ....................................................................................... 27 Bahnverkehr ................................................................................... 17 Barrierefreiheit ........................................................................ 3, 28 Baudarlehen ................................................................................... 34 Behindertenbeirat .......................................................................... 3 Beiräte und Beratungsstellen, städtische ..................... 3 Beratung für Hörgeschädigte und Erblindete ............. 7 Beratungsstelle für Eingliederungshilfen .............. 7, 35 Berufsausbildung ........................................................................ 41 Berufsberatung ............................................................................. 43 Berufsfindung ................................................................................ 43 Beteiligungsprojekte und Patenschaften ..................... 22 Betreutes Wohnen ................................................................ 7, 32 Betreuungsstelle ............................................................................. 8 Betreuungsverfügungen ........................................................... 8 Busverkehr ....................................................................................... 15 Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ....................... 41 DER-Reisebüros ............................................................................ 27 Deutsche Bahn AG ..................................................................... 27 Deutsche Bahn AG, Mobilitätsservice ........................... 19 Eigentumsförderung ................................................................. 34 Eingliederung, berufliche .............................................. 41, 43 Eingliederungshilfe ...................................... 7, 32, 35, 43, 46 Einzelintegration .......................................................................... 35 Fachdienst Arbeit Kiel .............................................................. 45 Fachhochschule Kiel ................................................................. 41 Fährverkehr ..................................................................................... 19 – S TICHWORTVERZEICHNIS Fahrerlaubnis, siehe Führerschein .................................. 20 Ferienfahrten ......................................................................... 25, 27 Ferienpass-Programm ............................................................. 23 Flughafeninformation Hamburg ....................................... 28 Flugreisen ......................................................................................... 28 Förderschule .......................................................................... 36, 45 Förderzentren ........................................................................ 36, 37 Freizeit ......................................................................................... 22 ff. Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche ....... 22 Früherkennung ..................................................................... 11, 13 Früherkennungsprogramm .................................................. 11 Frühförderung ................................................... 3, 7, 11, 13, 35 Führerschein ................................................................................... 20 Führerschein, Auflagen und Bedingungen ................ 20 Fürsorgestelle für Kriegsopfer ........................................... 14 Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht ............. 3, 43, 45 Gebärdensprache, Kurse zum Erlernen der .............. 26 Gehörlose, Gottesdienste für .............................................. 28 Gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger ........................................... 11, 46 Gewährung integrativer Hilfen .................................. 36, 37 Gewalt, gegen Menschen mit Behinderungen .......... 3 Großdruck, Romane in ........................................................... 25 Haltestellenanzeigen, akustische ...................................... 17 Haltestellenanzeigen, optische ........................................... 17 Haushilfen ...................................................................................... 32 Hausnotrufsystem ...................................................................... 32 Hilfe in anderen Lebenslagen ........................................... 31 Hilfe zum Lebensunterhalt .................................................... 31 Hilfen, Gewährung integrativer ............................... 36, 37 Hilfen zum Wohnen ............................................................... 32 f. Hilfen zur sozialen Eingliederung ..................................... 14 Hilfsmittel, medizinische ........................................................ 14 Hilfsmittelberatung .................................................................... 14 Hilfsmittelverleih ......................................................................... 14 Hörbücher ........................................................................................ 25 Humangenetische Beratung und Untersuchung ....... 11 53 I NDEX 54 – S TICHWORTVERZEICHNIS Individualverkehr ......................................................................... Integration, schulische und berufliche ................. 23, Integration im Kindergarten ................................................ Integrationsgruppe .................................................................... Internet, Mobilität im ................................................................ Internet-Tipp, Reisen ................................................................. Jugendarbeit .......................................................................... 23, Jugendaufbauwerk (JAW) ..................................................... Jugendliche, lernbehinderte ...................................... 36, Kindergartenplatz, Rechtsanspruch ................................ Kinderspielplätze, öffentliche .............................................. Kindertageseinrichtungen ..................................................... Kindertageseinrichtungen freier Träger ....................... Kindertageseinrichtungen, städtische ........................... Kooperationsverbund Kieler Runde ............................... Kraftfahrzeugsteuerbefreiung/-ermäßigung ............. Kraftfahrzeugversicherung ................................................... Kreisfachberater für Krankenhausunterricht ............. Kreisfachberaterin für Integration .................................... Kultur ................................................................................................... Kunst- und Museumspädagogik ....................................... Landesamt für soziale Dienste ........................... 15, 19, Lehrgänge, berufsvorbereitende ...................................... Leitstelle für Menschen mit Behinderung ....... 3, 20, Lernbehinderungen ................................................................... LRS-Beratungsstelle .................................................................. Mädchen- und Jugendtreffs ................................................ Mädchen- und Jugendtreffs freier Träger .................. Mädchen- und Jugendtreffs, städtische ...................... Mahlzeitendienste ....................................................................... Malkurs, integrativer ................................................................. 20 35 35 35 21 28 35 41 41 35 22 35 35 35 26 20 20 39 39 25 26 21 41 46 41 39 23 23 23 32 26 Maßnahmen, berufsvorbereitende ......................... 41, 43 Mobilität ...................................................................................... 15 ff. Muthesius-Kunsthochschule Kiel ..................................... 41 Nachrangigkeit der Sozialhilfe ........................................... 32 Niederflurbusse ............................................................................ 17 Not- und Fahrdienst für Schwerstbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ ........................................... 19 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) .................. 15 ÖPNV, Freifahrt im ............................................................. 15, 20 Orientierung, berufliche ......................................................... 41 Paralympics .................................................................................... 27 Parkerleichterungen .................................................................. 20 Parkgenehmigung ...................................................................... 20 Parkplatz, fester ............................................................................ 21 Parksonderrecht ........................................................................... 21 Pflegeberatungsstelle ................................................................. 7 Praktika ............................................................................................... 41 Qualifizierung, berufliche ...................................................... 41 Rehabilitation, berufliche .............................................. 43, 46 Rehabilitation, medizinische ............................... 11, 14, 27 Reisen ................................................................................................. 27 Schule für Geistigbehinderte .............................................. 39 Schule für Hörgeschädigte ................................................... 39 Schule für Körperbehinderte ............................................... 39 Schule für Sehgeschädigte ................................................... 39 Schülerbeförderung .................................................................. 37 Schulkindergärten ...................................................................... 39 Schulpsychologische Beratungsstelle ........................... 39 Schutzimpfungen für Kinder ............................................... 13 Schutzimpfungen vor einer Schwangerschaft ........ 11 I NDEX Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen ............ 11 Schwerbehindertenrecht .................................................. 3, 45 Selbsthilfekontaktstelle KIBIS ................................................ 9 Sommerbäder, Hallenbäder ................................................. 27 Sonderschulen .............................................................................. 36 Sonderschulen in freier Trägerschaft in Kiel ............ 39 Sonderunterricht in Kliniken bzw. Krankenhausunterricht ............................................ 39 Sozial- und Wohlfahrtsverbände/ Vereine/Selbsthilfegruppen ................................................ 8 Sozialdienst ....................................................................................... 5 Sozialhilfe, Nachrangigkeit der .......................................... 32 Sozialtherapeutische Wohngruppen .............................. 33 Sozialzentren .................................................................................... 5 Sport .................................................................................................... 26 Sporteinrichtungen .................................................................... 27 Sportplätze, Sporthallen ......................................................... 27 Sprachheilgrundschule ........................................................... 37 Stadtbücherei ................................................................................ 25 Stadtführer, Rollstuhlfahrer/innen ................................... 28 Stadtgalerie Kiel ........................................................................... 26 Strandrollstühle ............................................................................ 29 Studentenwerk Schleswig-Holstein ........................ 36, 41 Studium ............................................................................................. 41 Umbau, behindertengerecht ............................................... 32 Umschulung ............................................................................... 43 f. Vereine und Verbände ....................................................... 48 ff. Volkshochschule (VHS) ........................................................... 26 Vorsorge ............................................................................................ 11 Vorsorgevollmachten .................................................................. 8 Weiterbildung ................................................................................ 25 Werkstätte für Menschen mit Behinderung .............. 46 Wohnberechtigungsschein ................................................... 33 – S TICHWORTVERZEICHNIS Wohnen ............................................................................................. 31 Wohnen in Einrichtungen ...................................................... 33 Wohnen, in der eigenen Wohnung ................................. 32 Wohnen, mit Service ................................................................... 7 Wohnen, teilstationäres ........................................................ 33 Wohnen, vollstationäres ......................................................... 33 Wohngeld ......................................................................................... 34 Wohngruppen ............................................................................... 33 Wohnraumanpassung .............................................................. 31 Wohnraumförderung, soziale ............................. 31, 33, 34 Wohnung, barrierefreie ........................................................... 33 Wohnung, barrierefreier Umbau ...................................... 34 Wohnungssuche .......................................................................... 33 Wohnungsvermittlung ............................................................. 33 55