B-Plan 622 - Stadt Langenhagen
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B-Plan 622 - Stadt Langenhagen
Textliche Festsetzungen 1. Sondergebiet "Nahversorgung Krähenwinkel" Lebensmittelmarkt mit maximal 900 m² Verkaufsfläche. 1.2 Getränkemarkt mit maximal 480 m² Verkaufsfläche. 1.3 Sonstige Läden und Geschäfte, die je Laden / Geschäft eine Verkaufsfläche von 150 m² nicht überschreiten und insgesamt maximal 535 m² Verkaufsfläche aufweisen dürfen. gem. § 2 der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne sowie über die Darstellung des Planinhalts vom 18.12.1990. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Innerhalb des Sondergebietes "Nahversorgung Krähenwinkel" sind nur die nachfolgend genannten Einzelhandelsbetriebe im Rahmen der zugeordneten Verkaufsflächenbeschränkungen nur im Bereich der Erdgeschosszone zulässig: 1.1 PLANZEICHENERKLÄRUNG Liste der heimischen Gehölzarten MI GEe Mischgebiete Eingeschränkete Gewerbegebiete SO Sonstige Sondergebiete (§ 11 BauNVO) z. B.: Nahversorgung Krähenwinkel Als sonstige ausnahmsweise zulässige Nutzungen sind innerhalb des Sondergebietes nur zulässig: 1.4 2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Räumlichkeiten für freie Berufe. (§ 11 Abs. 3 BauNVO) MASS DER BAULICHEN NUTZUNG Sondergebiet "Reitsport" SO 1. 2. 3. 4. 5. 6. "Reitsport" a 0,6 Grundflächenzahl Geschoßflächenzahl Innerhalb des Sondergebietes "Reitsport" sind nur die nachfolgend genannten Nutzungen zulässig: Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks von baulichen Anlagen überbaut werden darf (§ 19 BauNVO). Sie gibt an, wieviel m² Geschoßfläche je m² Grundstücksfläche zulässig sind (§ 20 BauNVO). Reithallen und Reitplätze sowie sonstige Bewegungsflächen für Pferde, Pferdeställe einschließlich Sattelkammern und Lagerflächen für Futter u.ä., Aufenthaltsräume, sanitäre Anlagen sowie Nebenanlagen in Verbindung mit dem Reitsportbetrieb, Schank- und Speisewirtschaften in Verbindung mit dem Reitsportbetrieb, Verkaufseinrichtungen für Reitsportartikel, Ausnahmsweise sind Wohnungen und Wohngebäude zulässig, wenn diese in Verbindung mit der Pferdehaltung bzw. mit dem Betrieb der Reitsporteinrichtungen stehen. (§ 11 Abs. 2 BauNVO) Zahl der Vollgeschosse max.H=60m ü. NN (Höchstgrenze) Maximale Bauwerkshöhe in Metern über NN (§16 (2) BauNVO) max.H=56m ü. NN 3. MI BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN Eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) Innerhalb des eingeschränkten Gewerbegebietes sind folgende flächenbezogene Schallleistungspegel einzuhalten: tags 60 dB(A) nachts 45 dB(A) (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) I 0,3 a Abweichende Bauweise (siehe textliche Festsetzung) Baugrenze Folgende Nutzungen sind innerhalb des GEe-Gebietes nicht zulässig: A 3 Nicht überbaubare Grundstücksfläche - Tankstellen - Vergnügungsstätten (§ 1 Abs. 5 BauNVO) Zusätzliche Verdeutlichung der überbaubaren Grundstücksflächen 5 Innerhalb des eingeschränkten Gewerbegebietes sind Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig. Dies gilt nicht für Verkaufseinrichtungen im Rahmen von Kfz-Gewerbe. (§ 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO) 5 Ga, Na GE e II Mischgebiet (MI) 4.1 Innerhalb des Mischgebietes sind die in § 6 Abs. 2 Nr. 7 und 8 (Tankstellen bzw. Vergnügungsstätten im Sinne des § 4 a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebietes, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind) nicht zulässig. (§ 1 Abs. 5 BauNVO) 4.2 Innerhalb des Mischgebietes sind Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig. Dies gilt nicht für Verkaufseinrichtungen im Rahmen von Kfz-Gewerbe und für Verkaufseinrichtungen für Reitsportartikel. (§ 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO) 4.3 Innerhalb des Mischgebietes ist die in § 6 Abs. 3 BauNVO genannte ausnahmsweise zulässige Nutzung (Vergnügungsstätten im Sinne des § 4 a, Abs. 3 Nr. 3 BauNVO außerhalb der überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teile des Gebietes) nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. (§ 1 Abs. 6 BauNVO) a 0,8 1,2 MI A I 0,3 4. 5. Maß der baulichen Nutzung 5.1 Grundflächenzahl innerhalb des SO-Gebietes "Nahversorgung Krähenwinkel" a 0,6 St * 5.2 max. H=60m ü. NN (siehe textliche Festsetzung Nr.10) Kein Anschluß der Grundstücke an die Verkehrsflächen Einfahrtbereich (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 11 BauGB) VER- UND ENTSORGUNGSANLAGEN Flächen für Versorgungsanlagen oder für die Beseitigung von Abwasser oder festen Abfallstoffen Elektrizität Flächen mit Bindungen für die Erhaltung von Bäumen. Erhaltung von Bäumen Grundflächenzahl innerhalb des SO-Gebietes "Reitsport" Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 BauNVO genannten Anlagen nur zu berücksichtigen, wenn es sich hierbei um befestigte bzw. überbaute Flächen handelt. Nicht in die Ermittlung der Grundfläche sind unbefestigte Flächen von Reitplätzen und sonstigen Freiflächen, die als unbefestigte Nebenanlagen für den Reitsport genutzt werden. St / Na § 9 Abs.1 Nr.25b BauGB). Die zulässige Grundfläche darf sich durch die Grundflächen der zuvor genannten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 erhöhen. Weitere Überschreitungen werden nicht zugelassen. (§ 19 Abs. 4 BauNVO) * St B St / Na Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Die zulässige Grundfläche darf sich durch die in § 19 Abs. 4 BauNVO genannten Anlagen höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 erhöhen. Weitere Überschreitungen werden nicht zugelassen. (§ 19 Abs. 4 BauNVO) "Nahversorgung SO Krähenwinkel" St * VERKEHRSFLÄCHEN 6. SONSTIGE PLANZEICHEN In der abweichenden Bauweise können Gebäude eine Länge von 50 m überschreiten. (§ 22 Abs. 4 BauNVO) 7. Mit Geh-, Reit- und Fahrrechten zu belastende Flächen Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen Bauweise Na Stellplätze im Sondergebiet "Nahversorgung Krähenwinkel" Stellplätze sind im Sondergebiet "Nahversorgung Krähenwinkel" nur im Bereich der gesondert hierfür gekennzeichneten Flächen und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 12 BauNVO) (siehe textliche Festsetzung Nr.10) Nebenanlagen Stellplätze St * Stellplätze im Bereich der mit ST* gekennzeichneten Flächen sind nur wasserdurchlässig aus Rasenpflaster mit mind. 3 cm breiten Fugenabständen oder aus Schotterrasen herzustellen. (§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB) 8. Zu- und Ausfahrtsverbot In den in der Planzeichnung gekennzeichneten Bereichen ohne Ein- und Ausfahrt sind Ein- und Ausfahrten entlang der jeweiligen Grundstücksgrenze nicht zulässig, sofern nicht Einfahrtsbereiche gesondert festgesetzt sind. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 9. Örtliche Bauvorschrift gemäß § 56, 97 und 98 Niedersächsischer Bauordnung i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB Umgebung des Bebauungsplanes Vervielfältigungsvermerke Entwurfsbearbeitung 1. Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, Geh-, Reit- und Fahrrechte Der VA der Stadt Langenhagen hat in seiner Sitzung am 10.06.2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 622 beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB am 28.05.2003 ortsüblich bekanntgemacht worden. Kartengrundlage: ALK Liegenschaftskarte Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde ausgearbeitet vom Stadtplanungsamt Langenhagen am 07.07.2004 Langenhagen, den 24.09.2004 Gemarkung Krähenwinkel, Flur 7 Die Vervielfältigung ist nur für eigene nichtgewerbliche Zwecke gestattet (§ 13 Abs.4 Nds. Vermessungs- u. Katastergesetz vom 02.Juli 1985 Nds. GVBL.S. 187); dazu gehören auch Zwecke der Bauleitplanung. Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftskatasters und weist die städtebaulich bedeutsamen Anlagen sowie Straßen, Wege und Plätze vollständig nach (Stand vom Juli 2003). Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und der baulichen Anlagen geometrisch einwandfrei. Die neu zu bildenden Grenzen lassen sich einwandfrei in die Örtlichkeit übertragen. Hannover, den 17.09.2004 Bürgermeisterin gez.: Dr. Schott - Lemmer Az.: L4 - 782 / 2003 Grundlage: Topographische Karte 1:25000 Vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Nds. Landesverw. amt, Landesvermessung. 10. Es sind für die ebenerdigen Bepflanzungen standortheimische Bäume oder Sträucher entsprechend der n.a. Pflanzliste mit dem Wertfaktor 2 je m² entsprechend der Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung des Niedersächsischen Städtetages (1996) zu pflanzen. Bereits vorhandener Gehölzbestand darf in diese Flächenanteile mit einbezogen werden. Vermessungs- und Katasterbehörde Hannover - Katasteramt Im Auftrage gez.: Stündl Langenhagen, den 29.09.2004 Öffentliche Auslegung nach § 3 (3) Satz 1 BauGB Der VA der Stadt Langenhagen hat in seiner Sitzung am 23.02.2004 dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am 04.03.2004 ortsüblich bekanntgemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung haben vom 12.03.2004 bis 13.04.2004 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Der VA der Stadt Langenhagen hat in seiner Sitzung am __________ dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (3) Satz 1 BauGB beschlossen. Dabei wurde bestimmt, daß Anregungen nur zu den geänderten und ergänzten* Teilen vorgebracht werden konnten. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am __________ ortsüblich bekanntgemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung haben vom __________ bis __________ gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Eingeschränkte Beteiligung nach § 3 (3) Satz 2 BauGB Der VA der Stadt Langenhagen hat in seiner Sitzung am __________ dem geänderten und ergänzten* Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und die eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 (3) Satz 2 BauGB beschlossen. Den Beteiligten im Sinne § 13 Nr. 2 BauGB wurde Gelegenheit zur Stellungnahme vom __________ bis zum __________ gegeben. 3. Die Flachwerbung (parallel zur Fassade angebracht) darf je Betrieb nicht höher als 1 m und nicht länger als insgesamt 6 m sein. Soweit die betreffende Fassade eines Betriebsgebäudes eine Breite von 17 m überschreitet, sind ausnahmsweise hier auch Flachwerbungen mit einer Länge von insgesamt max. 10 m zulässig. 4. Ausleger (rechtwinklig zur Fassade angebracht) dürfen im gesamten Geltungsbereich eine Breite und Höhe von 1 m nicht überschreiten. Sie sind nur bis zur Brüstungsoberkante des 1. OG zulässig. 5. Beleuchtete Werbeanlagen müssen generell blendfrei ausgeführt sein. Lauf-, Wechsel- und Blinklichtschaltungen sind nicht zulässig. 7. Schriftzüge als Fensteraufkleber sind im gesamten Geltungsbereich nur im Erdgeschoss und nur bis zu einer Gesamthöhe von 30 cm zulässig. Die Beklebung von Fensteröffnungen mit blickdichter Folie ist unzulässig. 8. Freistehende und bewegliche Werbeanlagen sind unzulässig. Nur im SO-Gebiet "Nahversorgung Krähenwinkel" und im südlichen GEe-Gebiet ist jeweils max. ein Pylon zur Eigenwerbung mit einer max. Höhe von 5 m zulässig. Ausnahmsweise ist für Betriebe und Einrichtungen auf den zur Walsroder Straße abgewandten Flächen des Mischgebietes und des SO-Gebietes "Reitsport" an den entsprechenden Zufahrtsbereichen zur Walsroder Straße (max. Abstand von der Straßenbegrenzungslinie 5 m) eine Hinweisbeschilderung zulässig, wenn je Betrieb die Werbefläche eine Breite von 1 m und eine Höhe von 40 cm nicht überschreitet und sichergestellt wird, dass bei Bedarf für mehrere Betriebe die Hinweisbeschilderung zu einer gemeinsamen Infotafel zusammengefasst wird. Diese darf jedoch eine Höhe von 3 m nicht überschreiten. Die Ausnahme kann nur erteilt werden, wenn der Standort der freistehenden Werbeanlagen und die Baukonstruktion den festgesetzten Baumbestand nicht gefährdet. Pro 6 erforderliche Pkw-Stellplätze ist zu deren Untergliederung mindestens ein Laubbaum (Arten entsprechend der angefügten Pflanzliste) mit ausreichendem Wurzelraum (Baumscheibe mindestens 2 m x 2 m) zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1, Nr. 25 a BauGB) Vereinfachte Änderung Der VA der Stadt Langenhagen hat in seiner Sitzung am 06.09.2004 dem geänderten und ergänzten* Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt. Den Beteiligten im Sinne § 13 BauGB wurde mit Schreiben vom 28.06.2004 Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 05.07.2004 gegeben. Innerhalb der Frist ist der Änderung und Ergänzung* nicht widersprochen worden. 11. Langenhagen, den 24.09.2004 Langenhagen, den __________ Langenhagen, den __________ Bürgermeisterin gez.: Dr. Schott - Lemmer Bürgermeisterin Bürgermeisterin Bürgermeisterin gez.: Schott - Lemmer Satzungsbeschluss Rechtsverbindlichkeit Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Mängel der Abwägung Innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen des Bebauungsplanes nicht* geltend gemacht worden. Innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes sind Mängel der Abwägung nicht geltend gemacht worden. Externe Kompensation zum SO-Gebiet "Nahversorgung Krähenwinkel" 9. Das im Zusammenhang mit dem Sondergebiet "Nahversorgung Krähenwinkel" nach der "Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung" des Niedersächsischen Städtetages ermittelte Kompensationsdefizit von 1.693 Werteinheiten ist auf dem Flurstück 13/4, Flur 4 der Gemarkung Krähenwinkel in Langenhagen auszugleichen. (§ 1a Abs. 3 BauGB) Gehölzbestand 12.1 Die im Bebauungsplan festgesetzten Bäume dürfen nicht beseitigt, über das normale Maß gärtnerischer Pflege beschnitten oder durch Einschränkung ihrer Lebensbedingungen geschädigt werden. Ausnahmen kann die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt Langenhagen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB zulassen a) wenn der Baum biologisch abgängig ist, b) um notwendige Grundstückszu- und abfahrten zu ermöglichen, c) um die Verkehrssicherheit zu verbessern. (§ 9 Abs. 1, Nr. 25 b BauGB) In den Fällen a) und b) sind angemessene Ersatzpflanzungen vorzunehmen. (§ 9 Abs. 1, Nr. 25 a BauGB) 12.2 Innerhalb der Flächen mit Bindungen für die Erhaltung von Bäumen ist der gesamte Laubbaumbestand zu erhalten. (§ 9 Abs. 1, Nr. 25 b BauGB) Bei Abgang eines Laubbaumes ist eine Nachpflanzung gemäß § 9 Abs. 1, 25 a BauGB mit einem Gehölz gleicher Art vorzunehmen. (§ 9 Abs. 1, Nr. 25 a BauGB) Langenhagen, den 24.09.2004 Langenhagen, den 13.10.2004 Langenhagen, den __________ Langenhagen, den __________ Bürgermeisterin gez.: Dr. Schott - Lemmer Bürgermeisterin gez.: i. V. Wolff Bürgermeisterin Bürgermeisterin * nicht Zutreffendes ist zu streichen Nur im SO-Gebiet "Nahversorgung Krähenwinkel" können max. 4 Fahnenmasten als freistehende Werbeanlage ausnahmsweise zugelassen werden. Die Ausnahme kann nur erteilt werden, wenn der Standort der freistehenden Werbeanlagen und die Baukonstruktion den festgesetzten Baumbestand nicht gefährdet. Hinweise: 12. VA = Verwaltungsausschuss An der Fassade angebrachte Flachwerbung ist im gesamten Geltungsbereich nur im Erdgeschossbereich sowie im Brüstungsbereich des 1. Obergeschosses zulässig. Werbeschriften sind waagerecht anzuordnen. Eingeschränkte Beteiligung nach § 13 BauGB Langenhagen, den 24.09.2004 Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 (3) BauGB am 06.10.2004 in der in Langenhagen erscheinenden Regionalausgabe ("Nordhannoversche Zeitung") der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" und der "Neuen Presse" bekanntgemacht worden und am selben Tage in Kraft getreten. 2. Die Begrünung von Dachflächen hat mindestens in extensiver Form zu erfolgen, d.h. es sind ausdauernde Stauden wie z.B. Steinbrech, Mauerpfeffer, Thymian, Wolfsmilchgewächse, Glockenblume bzw. Gräser zu pflanzen. Amtsleiter gez.: Uhlig Werbeanlagen sind im gesamten Geltungsbereich nur an der Stätte ihrer Leistung zulässig. Sie können Werbung für Hersteller oder Zulieferer mit anderen Betriebsstätten enthalten (gemischte Werbeanlage), wenn sich die Werbung für den gesamten Hersteller oder Zulieferer in der Größe unterordnet. Eine untergeordnete Größe kann angenommen werden, wenn sie nicht mehr als 1/3 der Gesamtwerbefläche in Anspruch nimmt. Die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung ist auch anzuwenden auf bauordnungsrechtlich genehmigungsfreie Werbeanlagen. Die Aufstellung von Werbeanlagen mit wechselndem Plakatanschlag ist nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind zeitlich begrenzte Ankündigungsplakate oder Bekanntmachungen kultureller, politischer oder sportlicher Veranstaltungen. Grenze unterschiedlicher baulicher Nutzungen Fällt diese mit einer Baugrenze oder Baulinie zusammen, so werden beide kombiniert. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN D Einzelanlagen (unbewegliche Kulturdenkmale), die dem Denkmalschutz unterliegen Das geplante Einzelhandelsvorhaben im Sondergebiet "Nahversorgung Krähenwinkel" hat bezüglich des nördlich benachbarten Einzeldenkmales Walsroder Straße 269 den Umgebungsschutz gemäß § 8 NDSchG zu beachten. Hinsichtlich der Gestaltung der baulichen Anlagen und der Freiflächen empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Langenhagen. Im Baugenehmigungsverfahren ist anhand eines Freiflächen- und Pflanzplanes an der Nordseite der Stellplatzflächen eine effektive Abpflanzung, z.B. in Form einer Hainbuchenhecke, nachzuweisen. Bahnanlage (§ 5 Abs. 4, § 9 Abs. 6 BauGB). Es gilt die BauNVO 1990, zuletzt geändert am 22.04.1993. STADT LANGENHAGEN (REGION HANNOVER) Begrünungsmaßnahmen innerhalb des Sondergebietes "Nahversorgung Krähenwinkel" 30 % der Grundstücksfläche sind zu bepflanzen. Angerechnet werden hierfür sowohl ebenerdige Bepflanzungen mit einem mindestens erforderlichen Anteil von 20 % der Grundstücksfläche als auch die Begrünung von Dächern sowie von Pkw-Stellplätzen und deren Zufahrten, sofern diese aus versickerungsfähigem Material einschließlich Begrünungsanteil, wie z.B. bei Rasenpflaster, hergestellt sind. C.O. / Kl. Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB Der Rat der Stadt Langenhagen hat in seiner Sitzung am 06.09.2004 nach Prüfung der Anregungen gemäß § 3 (2) BauGB den Bebauungsplan als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB beschlossen. Die Festsetzung einer mit Geh-, Reit- und Fahrrechten belasteten Fläche im Bereich der Bahnunterführung erfolgt hinsichtlich der Geh- und Reitrechte zugunsten der Allgemeinheit und bezüglich der Fahrrechte zugunsten des landwirtschaftlichen Verkehrs und der Anliegerverkehre zum Sondergebiet "Nahversorgung Krähenwinkel". (siehe textliche Festsetzung Nr. 8) Werbeanlagen Die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung dient insgesamt (Abschnitt A und B) nur dem landwirtschaftlichen Verkehr und dem Anliegerverkehr des MI-, des GEe-Gebietes und SO- Gebietes "Reitsport" sowie Radfahrern, Fußgängern und Reitern. Im südlichen Abschnitt B dient sie auch zusätzlich dem Anliegerverkehr zum SO-Gebiet "Nahversorgung Krähenwinkel". Aufstellungsbeschluss Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Stellplätze Bebauungsplan Nr. 622 "An der Brennerei im Ortsteil Krähenwinkel" und örtliche Bauvorschrift über Gestaltung M1:1000 Präambel Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der §§ 56 und 98 der Niedersächsischen Bauordnung i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB und des § 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung - alle genannten Rechtsvorschriften in der zur Zeit geltenden Fassung - hat der Rat der Stadt Langenhagen den Bebauungsplan Nr.622, bestehend aus der Planzeichnung und den nebenstehenden textlichen Festsetzungen sowie der folgenden örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung, als Satzung beschlossen. Für das Einzelhandelsvorhaben im Sondergebiet "Nahversorgung Krähenwinkel" ist ein schalltechnisches Gutachten (Bonk-Marie-Hoppmann, Nr. 3259) erstellt worden. Danach ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auszuschließen, dass zwischen 22.00 bis 6.00 Uhr Lkw- Lieferverkehre in diesem SO-Gebiet stattfinden. Unter Beachtung der vorliegenden Abstände zwischen einem möglichen Aufstellungsort von geplanten Kühl- und Abluftanlagen im Dachbereich der SO-Gebiets -Bebauung im Südwesten der überbaubaren Grundstücksfläche und möglichen schutzwürdigen Räumen des südlich benachbarten Hotelbetriebes ist als Garantiewert ein Schallleistungspegel L WA < 75 dB(A) einzuhalten. Aufgrund der langjährigen gewerblichen Nutzung sind im Plangebiet - mit Ausnahme der Wohngebiete Bodenkontaminationen nicht auszuschließen. Im Bauantragsverfahren kann daher die Vorlage einer nutzungsbezogenen Gefährdungsabschätzung notwendig sein. Sollten bei Bau- oder Erdarbeiten im gesamten Geltungsbereich Hinweise auf Abfallablagerungen, Boden- oder Grundwasserkontaminationen zutage treten, so ist unverzüglich der zuständige Fachbereich Umwelt, Team Abfall / Bodenschutz Ost der Region Hannover zu benachrichtigen, ggf. sind die Arbeiten zu unterbrechen. Langenhagen, den 23.09.2004 Die mittlere Geländehöhe im Plangebiet beträgt zwischen 47,7 m und 49,9 m über NN. Aufgrund der Lage des Plangebietes in der Lärmschutzzone II des Verkehrsflughafen Hannover - Langenhagen müssen Aufenthaltsräume in Wohnungen und sonstigen schutzwürdigen Nutzungen dem nach den Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festgesetzten Schallschutzanforderungen genügen, d. h. die Umfassungsbauteile müssen ein bewertetes Schalldämmmaß von 45 dB(A) aufweisen. Entsprechend § 24 BlmSchV i. V. m. der Schallschutzverordnung zum Schutz gegen Fluglärm ist zumindest in den Schlafräumen der Einbau von Lüftungseinrichtungen erforderlich. gez.: Dr. Schott - Lemmer Bürgermeisterin (Siegel)