Allgemeine Geschäftsbedingungen (Letzte

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Letzte
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Letzte Aktualisierung 26.05.2015)
Präambel 1
1.1 Angaben, die bei der Reservierung zu machen sind 2
1.2 Ablauf des Reservierungs- und Zahlungsprozesses 2
Artikel 2 – Vermietungsbedingungen 3
2.2 Vertrag mit dem Autovermieter 4
2.3 Besondere Bedingungen in Verbindung mit dem Alter und Aufschlag für
„Fahranfänger“ 5
Artikel 3 - Tarife 6
3.1 Verkaufspreise 6
3.2 Die Preise beinhalten 7
3.3 Die Preise beinhalten nicht 7
3.4 Einweg-Gebühr (oder one-way-Gebühr) 8
3.5 Geldstrafen und Bußgelder 8
Artikel 4 – Zahlungsmittel und -modalitäten 9
4.1 Zulässige Zahlungsmittel 9
4.2 Bezahlung in 3 Raten ohne Mehrkosten 9
4.3 Earlybooking (Bedingungen, Änderung und Stornierung) 9
Artikel 5 – Bestpreisgarantie und Erstattung des Differenzbetrags 10
Artikel 6 – Versicherungen des Mietvertrags (Vertrag mit dem Autovermieter) 11
6.1 Vollkaskoversicherung (CDW - Collision Dommage Waiver) 11
6.2 Diebstahlversicherung (TP - Theft Protection) 12
6.3 Haftpflichtversicherung (LIS - Liability Insurance Supplement) 12
6.4 24h-Pannenhilfe 12
6.5 Fahrzeuginsassenversicherung (PAI - Personal Accident Insurance) 12
Artikel 7 - “Erstattung der Selbstbeteiligung” 13
7.1 Gegenstand der “Erstattung der Selbstbeteiligung’ 13
7.2 Schadensmeldung 15
7.3 Verfahren für die Beantragung der Rückerstattung der Selbstbeteiligung 17
Artikel 8 – Stornierung und Nichübernahme des Fahrzeugs (no show) 18
8.1 Modalitäten für die Rückerstattung im Falle der Stornierung vor dem
vorgesehenen Übernahmedatum * 18
8.2 Modalitäten für die Rückerstattung im Falle der Stornierung nach dem
vorgesehenen Übernahmetermin oder Nichterscheinen des Mietkunden (no show)
19
8.3 Sonderfälle 19
Artikel 9 – Änderung/Verlängerung vor der Übernahme des Fahrzeugs 20
9.1 - Änderung/Verlängerung vor der Übernahme des Fahrzeugs 20
9.2 - Änderung/Verlängerung nach der Übernahme des Fahrzeugs 20
9.3 - Vorzeitige Rückgabe 21
Artikel 10 - Reklamationen 21
Artikel 11 - Beweis 21
Artikel 12 – Anwendbares Recht 22
Artikel 13 – Schutz Ihrer Privatsphäre 22
Präambel
Die Gesellschaft Autoescape ist von sonstigen Autovermietungsfirmen
unabhängig. Autoescape ist eine Zentrale für die weltweite Vermietung von
Fahrzeugen. Autoescape bietet Ihnen die Möglichkeit, Fahrzeuge in
Frankreich und in vielen anderen Ländern zu besonders attraktiven Preisen zu
mieten. Autoescape hat besonders günstige Bedingungen mit Partnern im
Bereich der Autovermietung auf der ganzen Welt ausgehandelt und unterhält
somit bevorzugte Bedingungen mit diesen. Autoescape ist eine
Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 5.296.351 €, SIRET-Nr. 481
074 441 000 25; Sitz: 137, Rue Jacquard, 84120 Pertuis. Autoescape ist
Inhaber der Reisebürolizenz Nummer LI.084.07.0003. Hinterlegt und eine
Berufshaftpflichtversicherung (Nummer der Versicherungspolice: 1163776504)
bei der Versicherungsgesellschaft AXA, 26 Rue Drouot, 75009 Paris,
abgeschlossen.
Autoescape kann die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
jederzeit ändern. Der Kunde wird über die Art dieser Änderungen online auf
der Internetseite http://www.autoescape.de.informiert. Die Änderungen treten
in Kraft, sobald sie online gestellt worden sind. Gültig sind nur die am Tage der
Reservierung veröffentlichten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie
werden dem Kunden anlässlich der Reservierung mitgeteilt und müssen von
ihm angenommen werden, bevor die Reservierung bestätigt wird.
Artikel 1 - Bedingungen für die Reservierung eines
Mietwagens
Für eine telefonische Reservierung oder eine Reservierung über die
Internetseite www.autoescape.de, müssen Sie die allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) und die besonderen Bedingungen für den
Verkaufsprozess von Autoescape lesen und vollständig und vorbehaltlos
annehmen.
Ihre vollständige Annahme der AGB erfolgt auf der Internetseite durch
Ankreuzen des Feldes "Ich nehme die allgemeinen Geschäftsbedingungen
von Autoescape an“. Bei einem Verkauf per Telefon stimmen Sie den AGB
von Autoescape zu, indem Sie Ihre Kreditkartendaten im Rahmen Ihres
Mietvertrages angeben: die Bezahlung gilt als Zustimmung zu den AGB. Die
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besonderen Bedingungen für den Verkaufsprozess werden automatisch
angenommen, indem Sie Ihren Reservierungsantrag bestätigen.
1.1 Angaben, die bei der Reservierung zu machen sind
Für die Reservierung eines Mietwagens bei Autoescape müssen Sie die
folgenden Angaben machen:
› Ort der Fahrzeugübernahme (Land, Stadt, Bahnhof, Flughafen, Innenstadt),
› Flugnummer im Falle einer Übernahme am Flughafen,
› Uhrzeit und Datum der Fahrzeuganmietung,
› Ort für die Rückgabe des Fahrzeugs (Land, Stadt, Bahnhof, Flughafen,
Innenstadt),
› Uhrzeit und Datum der Fahrzeugrückgabe,
› gewünschte Fahrzeugkategorie,
› Name und Vorname des Hauptfahrers,
› Alter des Hauptfahrers..
1.2 Ablauf des Reservierungs- und Zahlungsprozesses
Nachdem sich Autoescape von der Verfügbarkeit des Fahrzeugs vergewissert
hat, wird Ihre Reservierung umgehend bestätigt und Sie erhalten eine
Vorgangsnummer, sofern der Zahlungsprozess ordnungsgemäß verlaufen ist.
Autoescape erstellt dann einen Mietwagengutschein („Voucher“) der alle
Einzelheiten ihrer Reservierung zusammenfasst:
› die Vorgangsnummer,
› den Namen und die Adresse der Autovermietung(en) (Flughafen, Bahnhof,
Innenstadt),
› den Fahrzeugtyp (ausgewählte Kategorie),
›ldie im Preis inbegriffenen Leistungen: insbesondere begrenzte oder
unbegrenzte Kilometerzahl (dazu bitte „Tarifbeschreibung“ des gewählten
Produkts auf unserer Internetseite anklicken), Schaden-/Unfallversicherung
(„CDW“) mit Selbstbeteiligung, Fahrzeugdiebstahlversicherung („TP“) mit
Selbstbeteiligung und MwSt und die Optionen „Bezahlung der Optionen bei
Reservierung“, die mit Autoescape vereinbart worden sind (Versicherung für
die Erstattung der Selbstbeteiligung usw.),
›die ausgewählten Optionen mit „Bezahlung vor Ort“ (Kindersitz, Sitzerhöhung,
GPS usw.). Sie werden bei der Fahrzeugübernahme direkt beim Vermieter
bezahlt.
Der Mietwagengutschein wird erst nach vollständiger Bezahlung der
Fahrzeugmiete ausgestellt. Alle Mietunterlagen (Mietwagengutschein,
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Rechnung) können auf unserer Internetseite in Ihrem Kundenbereich auf der
Homepage von www.autoescape.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Im Falle von Zahlungsausfällen, die kein Inkasso des vom Kunden
geschuldeten Betrages ermöglichen, kann Autoescape die Reservierung beim
Dienstleister stornieren. Diese Maßnahme kann ohne Vorankündigung und
ohne Entschädigungsleistung vorgenommen werden.
Artikel 2 – Vermietungsbedingungen
2.1 Beizubringende Unterlagen und Garantien beim Vermieter
für die Fahrzeugübernahme
Das reservierte Fahrzeug wird Ihnen nur gegen Vorlage der folgenden
Unterlagen übergeben:
›Der von Autoescape ausgestellte Mietwagengutschein („Voucher“),
›Einen gültigen Führerschein und des/der zusätzlichen Fahrer im
Original (Kopien werden nicht akzeptiert). Manche Vermieter verlangen, dass
die Fahrer seit einem bestimmten Zeitraum im Besitz des Führerscheins sind
(i.d.R min. seit 1 Jahr ). Außerdem wird für bestimmte Länder zusätzlich zum
nationalen Führerschein ein internationaler Führerschein verlangt. Beispiel:
Australien und Neuseeland (bitte vor der Abreise klären),
›Ein Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) des Hauptfahrers und der
zusätzlichen Fahrer,
›Ein Nachweis für den Wohnsitz des Hauptfahrers (bei Anmietungen in
Frankreich durch gebietsansässige Franzosen). Zulässig sind: Mietquittung,
Stromrechnung, Telefonrechnung für Festnetz oder Internet (also keine
Mobiltelefonrechnungen),
›Eine internationale Kreditkarte auf den gleichen Namen und Vornamen, wie
der Hauptfahrer, mit ausreichendem Limit zur Abdeckung der
Selbstbeteiligung im Falle von Schäden/Diebstahl. Maestro- und
Electron-Karten werden von den Vermietern nicht angenommen.
Werden diese Unterlagen bei der Fahrzeugübernahme dem Vermieter nicht
vorgelegt, behält sich dieser das Recht vor, die Vermietung nicht
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vorzunehmen. In diesem Fall übernimmt Autoescape keinerlei Haftung und
zahlt keinerlei Entschädigungen.
Eine Kaution wird vom Vermieter bei der Fahrzeugübernahme auf der
internationalen Kreditkarte des Fahrers geblockt ober in manchen Fällen auch
abgebucht. Bargeld, Schecks, Reiseschecks, nationale Kreditkarten und
MAESTRO- oder ELECTRON-Karten werden für die Bezahlung der Kaution
nicht akzeptiert. Die Kaution wird bei Rückgabe des Fahrzeugs in voller Höhe
freigegeben, wenn sich das Fahrzeug im gleichen Zustand wie bei der
Übernahme befindet. Wir empfehlen Ihnen vorab zu klären, ob das Limit Ihrer
Kreditkarte ausreichend hoch für die Hinterlegung der Kaution ist. Die Höhe
der Kaution setzt sich zusammen aus der Höhe der Selbstbeteiligung für
Schäden am Mietfahrzeug, der Tagesmiete sowie den Wert einer Tankfüllung.
Autoescape kann in keinem Falle haftbar gemacht werden, wenn der Kunde
gegen die oben genannten Punkte verstößt und dies zur Stornierung der
Reservierung am Schalter des Autovermieters führt. Der Inhaber der
internationalen Kreditkarte muss insbesondere die erforderlichen Maßnahmen
ergreifen, um sich davon zu vergewissern, dass er über ein ausreichendes
Limit zur Abdeckung der Selbstbeteiligung bei Schäden/Diebstahl verfügt.
2.2 Vertrag mit dem Autovermieter
Der vorausbezahlte Mietwagengutschein („Voucher“) von Autoescape ist kein
Mietvertrag. Der Mietvertrag wird zwischen dem Mietkunden und dem
Autovermieter zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme geschlossen. Er
unterliegt den Gesetzen des Anmietlandes und ist für die Dauer des
Mietverhältnisses maßgeblich. Er nennt die Mietbedingungen des
Autovermieters sowie die Mehrkosten zu Lasten des Kunden (Optionen,
Flughafengebühr usw.).
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Annahme dieses Vertrages. Ein
Exemplar des Vertrages sollten Sie aufbewahren.
Zusätzliche Fahrer müssen vom Vermieter in diesen Vertrag aufgenommen
werden und bei der Übergabe des Mietwagens anwesend sein. Außerdem
müssen sie ebenfalls ihren Führerschein und dieselben Dokumente vorlegen,
die vom Hauptfahrer verlangt werden. Der Mietkunde und die autorisierten
Fahrer haften gegenüber dem Vermieter für die Beachtung der vorliegenden
Vermietungsbedingungen und übernehmen ab Übernahme des Fahrzeugs die
volle Verantwortung für dieses. Hält sich der Mietkunde nicht an diese
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Vermietungsbedingungen, behält sich der Vermieter das Recht vor, das
Mietverhältnis fristlos und von Rechts wegen aufzulösen und die Bereitstellung
des Fahrzeugs zu verweigern, ohne dass er oder Autoescape zur
Rückerstattung der Mietgebühr und/oder Zahlung irgendeiner
Entschädigungsleistung verpflichtet sind. Autoescape kann nicht haftbar
gemacht werden, wenn der Kunde die Bedingungen, die der Vermieter vor Ort
aufstellt, nicht erfüllt.
Bei Unterzeichnung des Vertrages kann der Vermieter zusätzliche und
ergänzende Versicherungen anbieten.
Wenn Sie die Versicherung „Erstattung der Selbstbeteiligung
Autoescape“ abgeschlossen haben, ist der Abschluss der vom Autovermieter
angebotenen Versicherung für die Rückerstattung der Selbstbeteiligung
überflüssig.
Wichtig!
Das personengebundene und nicht übertragbare Mietverhältnis wird für einen
festgelegten Zeitraum vereinbart, der auf dem von Autoescape
ausgehändigten Mietwagengutschein angegeben ist.
Übernahme des Fahrzeugs
Sie sind verpflichtet, zu dem Datum und der Uhrzeit, die auf dem
Mietwagengutschein angegeben sind, am Schalter des Autovermieters zu
erscheinen. Eine Verspätung von 30 Minuten wird im Allgemeinen toleriert,
sofern sie sich während der Öffnungszeiten der Autovermietung ereignet.
Nach Ablauf dieser Frist kann das Fahrzeug an einen anderen Kunden
vermietet werden. Autoescape kann in keinem Fall haftbar gemacht werden
und gewährt keinerlei Entschädigungsleistungen.
Vertragsstrafe im Falle der verspäteten Rückgabe
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach der auf dem Mietwagengutschein angegebenen
Uhrzeit zurückgeben, werden Kosten in Höhe von mindestens einer
Tagesmiete laut geltendem Tarif des Vermieters zuzüglich der örtlichen
Steuern und Versicherungen des Vermieters erhoben.
2.3 Besondere Bedingungen in Verbindung mit dem Alter und
Aufschlag für „Fahranfänger“
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Das Mindestalter für eine Fahrzeugmiete kann je nach Land und Fahrzeugtyp
variieren (siehe Vermietbedingungen der einzelnen Länder). Einige Länder
sind restriktiver und können ein Höchstalter vorschreiben. Wir bitten Sie, diese
Informationen zum Zeitpunkt der Reservierung zu überprüfen. Für Fahrer
zwischen 18 und 25 Jahren wird teilweise ein Aufschlag für
„Fahranfänger“ erhoben; dieser ist entweder beim Vermieter zu entrichten
oder er ist in der Pauschale inbegriffen. Diese Kosten sind je nach Land und
Vermietungspartner unterschiedlich.
Artikel 3 - Tarife
3.1 Verkaufspreise
Die Leistungen sind im Voraus bei Reservierung zu bezahlen. Dies kann
entweder über unser gesichertes Onlinezahlungssystem erfolgen oder per
Telefon bei einem Mitarbeiter unseres Reservierungsteams.
Autoescape aktualisiert ständig seine Tarife und kann diese ohne
Vorankündigung ändern. Die Tarife können aufgrund der von den
verschiedenen Partnern von Autoescape gewährten Tarife und aufgrund von
Wechselkursschwankungen geändert werden. Der gültige Preis für die
Leistungen ist also der von Autoescape zum Zeitpunkt der Reservierung
mitgeteilte und auf der Rechnung genannte Preis.
Der auf dem Kostenvoranschlag angegebene Preis wird von unserem
Vermietungspartner festgelegt. Dieser kann seinen Preis jederzeit ändern.
Daher empfehlen wir Ihnen, umgehend nach Erhalt Ihres Kostenvoranschlags
zu reservieren. In keinem Fall können Sie von Autoescape verlangen, dass der
auf dem Kostenvoranschlag angegebene Preis für Sie gilt.
Sobald die Zahlung erfolgt ist, wird der Preis für die Vermietung verbindlich
und garantiert und kann nicht mehr durch Autoescape oder den Mietkunden
geändert werden, auch nicht aufgrund von Wechselkursschwankungen.
Ebenso wenig kann der Kunde nach der vollständigen Bezahlung seiner
Fahrzeugmiete eine Änderung des bezahlten Preises aufgrund von
Sonderangeboten von Autoescape verlangen. Der Kunde muss vor seiner
Abfahrt entscheiden, ob ihm der Preis der angebotenen und auf der Rechnung
bezeichneten Leistungen zusagt. Reklamationen bezüglich des Preises der
Fahrzeugmiete können nach der Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr
berücksichtigt werden. Unsere Preise richten sich nach dem Fahrzeugtyp und
ergeben sich aus den Tarifen, die wir mit unseren Vermietungspartnern
ausgehandelt haben. Folglich berücksichtigen sie nicht die jeweiligen
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Sondertarife, die diese Dienstleister zu bestimmten Zeitpunkten anbieten.
Diesbezüglich werden keinerlei Reklamationen berücksichtigt.
3.2 Die Preise beinhalten
›eine Tagespauschale (für jeweils 24 Stunden) mit begrenzter oder
unbegrenzter Kilometerzahl,
›die Pflichtversicherungen: Drittschäden / Haftpflicht,
›die Zusatzversicherungen: Unfall („collision damage waiver“ oder CDW) und
Diebstahl („theft protection“ oder TP) mit Selbstbeteiligungen,
›Die MwSt.: Die MwSt. auf den Kauf oder die Anmietung von Fahrzeugen für
den Personentransport oder gemischte Nutzungen ist vom
Vorsteuerabzugsrecht ausgenommen. Sie kann somit nicht abgesetzt werden.
Außerdem unterliegt Autoescape der Mehrwertsteuerpflicht auf die Marge.
Dieses System berechtigt das Unternehmen dazu, den im Endpreis
enthaltenen Mehrwertsteuerbetrag nicht gesondert auszuweisen,
›die Beteiligung an den Zulassungsgebühren,
›Änderungen der Reservierung (keinerlei Bearbeitungsgebühren für
Änderungen vor der Übernahme des Fahrzeugs).
3.3 Die Preise beinhalten nicht
›den Kraftstoff (mit Ausnahme von bestimmten Angeboten, insbesondere in
den USA),
›für bestimmte Länder, die freiwillige Personeninsassenversicherung
„PAI“ (siehe Angaben zur Versicherung in Artikel 6.5),
›die freiwillige Versicherung gegen den Diebstahl von persönlichen
Gegenständen,
›die Zusatzausstattungen (Babysitz, Dachträger, Skihalter usw.), deren
Verfügbarkeit bei der Reservierung nicht garantiert wird,
›die Flughafengebühren,
›die kommunalen Abgaben,
›die Einweg-Gebühren, auch als one-way-Gebühr bezeichnet (weitere
Einzelheiten in Artikel 3.4)
›die eventuellen Aufschläge für Fahranfänger, Seniorfahrer oder zusätzliche
Fahrer, die vor Ort zu bezahlen sind,
›die Kosten in einigen Ländern für die Übernahme oder Rückgabe von
Fahrzeugen außerhalb der Öffnungszeiten und an Wochenenden und
Feiertagen,
›die Kosten für das Verlassen des Landesgebiets, falls zulässig,
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›die Kaution,
›Überschreitungen der Mietdauer, was zu einer Strafgebühr führt, deren Höhe
im Mietvertrag angegeben ist,
›die vom Vermieter verauslagte Selbstbeteiligung im Falle von Unfällen oder
Schäden am Fahrzeug mit oder ohne bekannte Dritte, auch wenn Sie die
Versicherung zur Erstattung der Selbstbeteiligung abgeschlossen haben,
›Geldstrafen und Bußgelder.
Die Mehrkosten können Sie während des Reservierungsprozesses auf
unserer Internetseite überprüfen (Tarifbeschreibung). Sie erscheinen auch auf
unseren Kostenvoranschlägen sowie auf dem Mietwagengutschein
(„Voucher“). Ihre Angabe erfolgt unverbindlich und ohne Steuern, die
Autovermieter können Sie ohne Vorankündigung ändern. Sie werden direkt
beim Autovermieter bezahlt.
3.4 Einweg-Gebühr (oder one-way-Gebühr)
Manche Vermietungspartner von Autoescape bieten die Möglichkeit, das
Fahrzeug an einem anderen Ort und/oder in einem anderen Land als
demjenigen zurückzugeben, an dem es übernommen wurde. Für diesen Fall
wird ihnen eine Gebühr, genannt „Einweggebühr“ (oder one-way) von
unserem Vermietungspartner direkt vor Ort in Rechnung gestellt. Die Höhe der
Einweggebühr wird ihnen bei ihrem Reservierungsvorgang mitgeteilt:
› entweder im Vermieterfeld mit dem Informationssymbol (Reservierungsseite),
› oder von einem Mitarbeiter von Autoescape, der mit Ihnen Kontakt aufnimmt
(Per E-Mail oder Telefon)
Diese Kosten werden außerdem auf dem Mietwagengutschein („Voucher“)
angegeben.
Wichtig: Der Betrag wird Ihnen unverbindlich und ohne Steuern mitgeteilt, da
die Autovermieter ihn ohne Vorankündigung ändern können.
3.5 Geldstrafen und Bußgelder
Der Mieter ist allein verantwortlich für Bußgelder, Geldstrafen und
Strafanzeigen gegen ihn und ebenso für alle Zollverfahren. Wenn er die
während seines Aufenthalts gegen ihn verhängten Bußgelder nicht bezahlt,
kann der Vermieter die Bezahlung von ihm verlangen und die anfallenden
Bearbeitungskosten in Rechnung stellen. In bestimmten Fällen werden die
Bearbeitungsgebühren pro Bußgeld berechnet und können höher als diese
ausfallen. Diese Leistungen sind direkt an den Autovermieter zu bezahlen und
können direkt der am Schalter vorgelegten Kreditkarte angelastet werden.
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Artikel 4 – Zahlungsmittel und -modalitäten
Der Mietbetrag für Ihr Fahrzeug wird zum Zeitpunkt der Reservierung und
nach Bestätigung der Verfügbarkeit des Fahrzeugs durch den Autovermieter
bezahlt. Wenn das Fahrzeug nicht verfügbar ist, wird Ihre Kreditkarte nicht
belastet.
4.1 Zulässige Zahlungsmittel
› Internationale Kreditkarten (American Express, Visa, Master Card),
4.2 Bezahlung in 3 Raten ohne Mehrkosten
Sie können Ihren Mietwagen in 3 Raten ohne Mehrkosten per Bankkarte
bezahlen. Das gilt für Beträge von mehr als 150 € und für alle Reservierungen,
die mindesten 2 Monate im Voraus erfolgt sind.
Vorgehensweise:
› Reservieren Sie den gewünschten Mietwagen ganz normal bei unseren
Reservierungsmitarbeitern unter der Nummer 0800 18 000 44 (0.34€/min),
› Die 3 Raten betragen jeweils genau ein Drittel des Gesamtbetrags. Die erste
Rate wird abgebucht, sobald die Bestätigung des Vermieters bei unserem
Service eingeht. Die zweite und die dritte Abbuchung erfolgen 30 bzw. 60
Tage nach der ersten Abbuchung,
› Bitte beachten: Solange eine in Raten zu zahlende Mietwagenreservierung
noch nicht vollständig bezahlt wurde (2. oder 3. Rate noch nicht abgebucht),
kann keine weitere Mietwagenreservierung in 3 Raten gezahlt werden, das
heißt, jede neue Reservierung muss sofort vollständig bezahlt werden.
Außerdem kann die Reservierung nicht mehr geändert werden,v
› Die letzte Abbuchung muss spätestens 7 Tage vor dem Abholdatum erfolgen,
› Der Mietwagengutschein wird erst nach der letzten Abbuchung ausgestellt,
wenn der gesamte Mietpreis gezahlt wurde,
›Prüfen Sie bitte, dass Ihre Kreditkarte noch mehr als 2 Monate gültig ist,
› In jedem Fall wird bei Nichtzahlung einer einzigen Rate der gesamte
Mietpreis sofort fällig, ungeachtet der früher vereinbarten
Zahlungskonditionen.
4.3 Earlybooking (Bedingungen, Änderung und Stornierung)
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Qu’est ce que l’offre Early Booking?
Was ist Early Booking?
Um Ihnen die günstigsten Preise anbieten und/oder die Verfügbarkeit des
Fahrzeugs Ihrer Wahl garantieren zu können, bietet Autoescape das Early
Booking an. Bei diesem Angebot können Sie Ihr Fahrzeug zu besonders
günstigen Konditionen reservieren. Das Angebot gilt für Reservierungen, die
spätestens 6 Wochen vor dem Abholdatum des Fahrzeugs vorgenommen
werden. Wenn dieses Angebot verfügbar ist, können Sie es auf unserer
Homepage durch Anklicken des Bildes „Early Booking“ aufrufen.
› Wird die Reservierung von unserem Vermietungspartner bestätigt, wird von
Ihnen eine Anzahlung in Höhe von 30 € verlangt. Nach Bezahlung garantieren
wir Ihnen die Verfügbarkeit eines Fahrzeugs der gewählten Kategorie sowie
den Preis, der auf unserer Internetseite zum Zeitpunkt der Reservierung
gewählt worden ist.
Der Restbetrag der Reservierung wird 20 Tage vor dem vorgesehenen
Abholdatum des Fahrzeugs abgebucht.
Eine Stornierung oder Änderung Ihrer Reservierung ist unter den weiter unten
angegebenen Bedingungen jederzeit und bis zum letzten Augenblick möglich.
Wird der Restbetrag nicht am vereinbarten Datum bezahlt, behält sich
Autoescape das Recht vor, die Buchung zu stornieren. Die geleistete
Anzahlung wird nicht erstattet.
› Wird die Reservierung nicht von unserem Vermietungspartner bestätigt,
verpflichtet sich Autoescape, dem Kunden eine Alternativlösung
vorzuschlagen, die dieser annehmen oder ablehnen kann. Im Falle eines
neuen Angebots kann der ursprüngliche Tarif von Autoescape nicht garantiert
werden.
Bei Änderung: eine per Frühbuchung vorgenommene Reservierung kann
geändert werden. In diesem Fall wird der Restbetrag vorfristig am Tag der
Änderung eingezogen. In einem solchen Fall kann Autoescape die
Beibehaltung des ursprünglichen Preises nicht garantieren.
Bei Stornierung: eine per Frühbuchung vorgenommene Reservierung kann
storniert werden. In diesem Fall wird die Anzahlung in Höhe von 30 € von
Autoescape nicht erstattet und wird weder dem Kunden gutgeschrieben noch
erstattet.
Artikel 5 – Bestpreisgarantie und Erstattung des
Differenzbetrags
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Im Rahmen Ihrer Mietwagenbuchung ersetzt Autoescape Ihnen den
Differenzbetrag zu einem günstigeren Angebot, wenn Sie dieses bei einem
anderen Anbieter finden. Dies muss spätestens 2 Tage vor der Übernahme
des Fahrzeugs geschehen und anhand eines Kostenvoranschlags für eine
absolut identische Leistung nachgewiesen werden. Diese Garantie gilt nur,
wenn Sie Ihr Mietfahrzeug bei Autoescape bereits reserviert und bezahlt
haben. Unter absolut identischer Leistung verstehen wir, dass sich das
Vergleichsangebot zwingend auf Konditionen beziehen muss, die mit dem bei
Autoescape vereinbarten Produkt vergleichbar sind. Das Vergleichsangebot
muss sich somit auf die gleiche Fahrzeugkategorie, die gleiche Mietdauer, den
gleichen Übernahmeort oder -flughafen beziehen und es müssen die gleichen
Leistungen im Preis inbegriffen sein (insbesondere begrenzte oder
unbegrenzte Kilometer, Versicherungen, Steuern, Aufschläge und Optionen).
Diese Garantie bezieht sich auf alle laufenden Reservierungen, mit Ausnahme
der Sonderangebote von Autoescape.
Artikel 6 – Versicherungen des Mietvertrags (Vertrag mit
dem Autovermieter)
Diese Versicherungen sind entweder inbegriffen und werden anlässlich der
Reservierung bei Autoescape bezahlt: Vollkasko (CDW) und Diebstahl (TP)
(und in den meisten Fällen Haftpflicht (LIS), siehe Mietwagengutschein); oder
vor Ort bei Vertragsunterzeichnung von den Vermietern angeboten und in
Rechnung gestellt (Personeninsassenversicherung (PAI), 24h-Pannenhilfe,
Erstattung der Selbstbeteiligung). Wenn Sie die „Versicherung für die
Erstattung der Selbstbeteiligung“ bei Autoescape abgeschlossen haben, ist
der Abschluss dieser vom Vermieter angebotenen Versicherung überflüssig.
6.1 Vollkaskoversicherung (CDW - Collision Dommage Waiver)
Diese Versicherung deckt das Fahrzeug im Falle von Schäden, egal ob Sie
dafür verantwortlich sind oder nicht. Diese Versicherung ist in unseren Tarifen
- je nach Autovermieter mit oder ohne Selbstbeteiligung - inbegriffen. Die
Selbstbeteiligung wird fällig, wenn sich ein Unfall ereignet, egal ob vom Mieter
verschuldet oder nicht. Der Betrag der Selbstbeteiligung für ihren Mietvertrag
wird ihnen auf dem Mietwagengutschein („Voucher“) angezeigt. Wichtig: Die
Vollkaskoversicherung deckt keine der folgenden Schäden: Glasbruch,
Dachschäden, Schäden an Reifen und Rädern, am Zubehör, an
Ausstattungen im und am Fahrzeug.
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6.2 Diebstahlversicherung (TP - Theft Protection)
Sie versichert das Fahrzeug gegen Diebstahl. Sie ist ebenfalls - mit
Selbstbeteiligung- in unseren Tarifen enthalten. Die Höhe der
Selbstbeteiligung wird Ihnen auf dem Mietwagengutschein („Voucher“)
mitgeteilt. Wichtig: Die Diebstahlversicherung gilt nicht für Diebstähle von
Gegenständen aus dem Fahrzeug.
6.3 Haftpflichtversicherung (LIS - Liability Insurance
Supplement)
Diese Versicherung deckt nur den Fahrer für den Fall, dass er Personen- oder
Sachschäden verursacht. Sie ist immer in unseren Mietpreisen enthalten. Die
Deckungssumme ist in Ihrem Mietvertrag angegeben und richtet sich nach den
Gesetzen des Anmietlandes.
6.4 24h-Pannenhilfe
Mit dieser Versicherung können Sie kostenlos eine
Rund-um-die-Uhr-Assistance im Falle einer Panne oder eines Unfalls in
Anspruch nehmen. Mit dieser Versicherung erhalten Sie binnen maximal 24h
ein Ersatzfahrzeug. Diese Versicherung ist nicht immer im Mietvertrag des
Vermieters enthalten, aber sie kann bei der Fahrzeugübernahme zusätzlich
vereinbart werden.
6.5 Fahrzeuginsassenversicherung (PAI - Personal Accident
Insurance)
Diese (zusätzliche) Versicherung deckt Personen- und Sachschäden der
Fahrzeuginsassen und des Fahrers anhand einer pauschalen Entschädigung
ab. Außerdem kann auch eine Super-Fahrzeuginsassenversicherung (SPAI)
abgeschlossen werden. Sie versichert das Gepäck und die persönliche Habe
gegen Diebstahl, Feuer, Unfall und Naturkatastrophen.
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Artikel 7 - “Erstattung der Selbstbeteiligung”
In den meisten Destinationen bietet Autoescape gegen einen minimalen
Aufpreis den Service “Erstattung der Selbstbeteiligung” im Schadenfall an.
7.1 Gegenstand der “Erstattung der Selbstbeteiligung’
Gegenstand der vorliegenden Leistung im Falle von Diebstahl oder
verschuldeten oder unverschuldeten Sachschäden am Mietfahrzeug ist die
Erstattung der Reparaturkosten in Höhe der Selbstbeteiligung, die vom
Autovermieter im Rahmen seiner Vollkasko- und Diebstahlversicherung in
Rechnung gestellt wird.
Die Laufzeit dieses Service “Erstattung der Selbstbeteiligung“ entspricht der
Dauer des Mietvertrages. Bei jeder Vertragsverlängerung wird ein neuer
Mietvertrag hergestellt. Nur eine Selbstbeteiligung wird pro Miete
berücksichtigt.
Um die Vorteile dieser Leistung zu nützen, müssen Sie:
- die Kriterien erfüllen, die der Autovermieter, die Gesetze oder örtlichen
Gerichte von Kraftfahrern verlangen,
- das Fahrzeug gemäß den Klauseln des Mietvertrages mit dem Autovermieter
führen,
- das Fahrzeug bei einem gewerblichen Autovermieter mieten, d.h. es muss
ein
- ordnungsgemäßer Mietvertrag zwischen dem Fahrer und einem amtlich
zugelassenen Autovermieter geschlossen worden sein,
- ein Fahrzeug mit Vollkasko- und Diebstahlversicherung mieten.
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OPTIONEN
OPTIONEN "ERSTATTBARE
"ERSTATTBARE
SELBSTBETEILIGUNG"
SELBSTBETEILIGUNG"
Standard
Karroserie und
Stossstange
Sachschäden am
Mietfahrzeug im Falel von
Diebstahl, Vandalismus oder
Schadenfällen
Glasbruch
Windschutzscheibe, Seiten
und hinteren Schiebetüren,
Aussenspiegeln und
Fernlichter
Zubehör
Dachantenne,
Scheibenwischer,
Radkappe, Schoss und
Innenspiegeln
Rad (Reifen + Felge)
Reifenpanne alleine sind
ausgeschlossen
Unterboden*
Dach*
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Premium
*Höchstbetrag der Erstattung: 1000€
Besondere Ausschlüsse:
- Die Option « Erstattbare Selbstbeteiligung » Standard deckt keine Glass,
Räder, Reifen, Unterbodenschäden sowie keinen Schlüsselverlust.
Schadenbearbeitungsgebühren, die durch den lokalen Autovermieter erhoben
werden, werden auch nicht erstattet.
Allgemeine Ausschlüsse für die Optionen: Standard, Premium:
- Kosten des Vermieters (Bearbeitungsgebühren, Ausfallkosten,
Abschleppkosten, Kosten wegen Wertverlust),
- Reifenschäden alleine werden von den Leistungen Standard, Premium und
Comfort nicht gedeckt
Schäden an der Kupplung, den Motor und das Getriebe
- Schäden wegen Grobe Fahrlässigkeit des Fahrers (Beispiel: falscher
Kraftstoff, im Fahrzeug vergessene Schlüssel, Nichtanziehen der Handbremse
usw.),
- Schäden die durch das Wetter (Gewitter, Regten, Sturm, Hagel usw.. ) oder
Naturkatastrophen enstanden sind,
- Schäden die durch Missachtung der Mietbedingungen des lokalen
Autovermieters, insbesondere durch das Befahren unbefestiger Strassen
- Schäden durch Beschlagnahmung, Abtransport oder Abholung des
Fahrzeugs durch die Polizeibehörden
- Abnutzung des Fahrzeugs,
- Schäden die von einem nicht auf dem Mietvertrag angemeldeten Fahrer
verursacht werden
- Schäden infolge von Konstruktionsfehlern
- Kosten, die nichts mit der Reparatur oder Ersetzung des Fahrzeugs zu tun
haben,
- Schäden im Fahrzeug, die nicht die Folge von Diebstahl, versuchtem
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Diebstahl oder Verkehrsunfällen sind (Raucherunfälle, Schäden durch Tiere,
die sich in Ihrer Obhut befinden usw.),
- Unfälle infolge von Fahren unter Alkoholeinfluss bei Übersteigen der
gesetzlich festgelegten Promillegrenze des jeweiligen Anmietlandes,
- Fälle, in denen das Fahrzeug nicht beschädigt worden ist,
- Bürgerkrieg und Auslandskrieg, Aufruhr, Volksaufstände, Streiks,
Geiselnahmen; Handhabung von Waffen,
- Ihre freiwillige Teilnahme an Wetten, Straftaten oder Raufereien, außer im
Falle von Notwehr,
- Auswirkungen aller Art infolge von Kernspaltung oder ionisierender
Strahlung,
- Vorsätzliche Handlungen, einschließlich Suizid und Suizidversuch,
- Der Konsum von Alkohol, Drogen oder sonstigen Betäubungsmitteln im
Sinne des Code de la Santé publique ohne ärztliche Verschreibung.
- Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen
- Fahrräder mit 2 oder 3 Rädern, Wohnmobile und Wohnwagen, Elektroautos,
Fahrzeuge ohne Fahrerlaubnispflicht,
- Die Teilnahme an Veranstaltungen einschließlich Rallyes oder Wettkämpfe.
7.2 Schadensmeldung
Die Mietverträge werden - mit wenigen Ausnahmen (siehe allgemeine
Mietbedingungen des Autovermieters) - einschließlich aller Versicherungen
geschlossen. Unfälle, Diebstähle oder Schäden am Mietfahrzeug sind dem
Autovermieter direkt und innerhalb von 2 Werktagen mitzuteilen. Im Falle
eines Unfalls ist ein Unfallprotokoll auszufüllen und der Schadensmeldung
beizufügen. Außerdem müssen Sie zum Zeitpunkt des Unfalls ein
Polizeiprotokoll aufnehmen lassen; wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie
sich zur nächsten Polizeidienststelle begeben und sich ein solches
verschaffen. Diebstähle müssen außerdem binnen 48 Stunden nach
Feststellung angezeigt werden. Werden diese Formalitäten nicht beachtet,
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verliert der Mietkunde den ergänzenden Schutz, es sei denn er kann beweisen,
dass er an ihrer Erfüllung verhindert war.
7.3 Verfahren für die Beantragung der Rückerstattung der
Selbstbeteiligung
1°) binnen längstens 15 Tagen nach Rückgabe des Mietfahrzeugs
anhand des Formulars, das Sie durch Anklicken des „Links für das
Aufrufen des Formulars“ anfordern können, eine vereinfachte Erklärung
bei Autoescape abgeben :
Autoescape
137 rue Jacquard
84120 Pertuis - Frankreich
[email protected]
2°) Einen Antrag mit folgenden Unterlagen zusammenstellen:
>Mietwagengutschein und Rechnung von Autoescape. Diese Unterlagen
finden Sie in Ihrem Kundenbereich
>Mietvertrag des Autovermieters,
>Schadensbericht und Unfallprotokoll oder Polizeibericht,
>Rechnung über die vom Vermieter erhobene Selbstbeteiligung,
>Kostenvoranschlag oder Reparaturkostenrechnung des Autovermieters,
>Kontoauszug mit der Belastung der Selbstbeteiligung durch den
Autovermieter,
>Begleitschreibung mit Erläuterung der Sachverhalte und Ihrer vollständigen
Anschrift, Telefon und E-Mail,
>Ihre vollständige Bankverbindung ( IBAN + SWIFT )für die Rückerstattung.
Diese Unterlagen sind einzusenden an:
Autoescape
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137 rue Jacquard
84120 Pertuis - Frankreich
[email protected]
7.4 Frist für die Erstattung
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird der Antrag von Autoescape
geprüft. Die Rückerstattung dauert je nach Komplexität des Schadenfalls
zwischen 48 Stunden und 3 Wochen.
Artikel 8 – Stornierung und Nichübernahme des
Fahrzeugs (no show)
Stornierungsverfahren:
Um eine Buchung zu stornieren, schicken Sie bitte eine E-Mail an
[email protected],oder eine Fax an: + 33 (0) 490 09 51 87.
8.1 Modalitäten für die Rückerstattung im Falle der
Stornierung vor dem vorgesehenen Übernahmedatum *
außer im Falle einer Frühbuchung (siehe Modalitäten unter 4.3)
Die folgende Tabelle wird Ihnen die fälligen Gebühren zu Ihren
Stornierungsfall zeigen:
Gutschrift in Höhe des
Gesamtbetrages, den Autoescape für
diese Reservierung erhalten hat
(Gültigkeit: 1 Jahr)
Bis zum vorgesehenen Termin für die
Fahrzeugübernahme
Rückerstattung mit
Bearbeitungsgebühr von 30€
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Sie können ohne Begründung oder Nachweis bis zur letzten Minute vor dem
für die Fahrzeugübernahme vorgesehenen Termin Ihre Fahrzeuganmietung
bei Autoescape stornieren.
Die Gutschrift kann für alle telefonischen Autoreservierungen bei Autoescape
verwendet werden.
Die Gutschrift ist personenbezogen. Sie kann nicht abgetreten und nicht
übertragen werden. Wichtig: die Gültigkeit der Gutschrift ist auf ein Jahr ab
Ausstellungsdatum begrenzt. Nach Ablauf der Jahresfrist verfällt die Gutschrift.
Der Gutschriftbetrag wird von Autoescape nicht erstattet.
8.2 Modalitäten für die Rückerstattung im Falle der
Stornierung nach dem vorgesehenen Übernahmetermin oder
Nichterscheinen des Mietkunden (no show)
Sie können ohne Begründung oder Nachweis bis zur letzten Minute vor dem
für die Fahrzeugübernahme vorgesehenen Termin Ihre Fahrzeuganmietung
bei Autoescape unter den oben erwähnten Modalitäten stornieren.
8.3 Sonderfälle
Flugverspätung: Wichtig: Im Falle einer Übernahme des Fahrzeugs am
Flughafen erinnern wir Sie daran, dass Sie keinerlei Entschädigung erhalten,
wenn Sie das Fahrzeug infolge eines Fehlers Ihrerseits in Bezug auf die
Angaben über die Flugnummer, die Flugzeiten oder den Namen des
Flughafens oder im Falle der Streichung des Fluges durch die Fluggesellschaft
oder die Flughafenbehörde nicht übernehmen konnten.
Im letzteren Fall empfehlen wir Ihnen dringend, sich an die Fluggesellschaft zu
halten. Im Übrigen können nur die Leistungen, die auf dem
Mietwagengutschein von Autoescape vermerkt sind, Gegenstand einer
Gutschrift werden. Leistungen, die Sie vor Ort mit dem Autovermieter
vereinbaren, können bei Autoescape nicht geltend gemacht oder Gegenstand
von Entschädigungsforderungen werden.
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Höhere Gewalt:Autoescape kann nicht persönlich oder auf dem Wege über
ihre örtlichen Lieferanten haftbar gemacht werden, im Falle der Nichterfüllung
oder verzögerten Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Reservierung,
des Mietwagengutscheins, der Vermietung oder der Modalitäten und
Konditionen, wenn die Leistung infolge von höherer Gewalt verzögert, be- oder
verhindert worden ist, d.h. durch ein Ereignis, das sich der angemessenen
Kontrolle seitens der betreffenden Partei entzieht
Artikel 9 – Änderung/Verlängerung vor der Übernahme
des Fahrzeugs
9.1 - Änderung/Verlängerung vor der Übernahme des
Fahrzeugs
Änderungsanträge sind spätestens 24 Stunden vor der Übernahme des
Fahrzeugs telefonisch unter 0800 1 800 044 (0.34€/min) oder per E-Mail an
[email protected] an Autoescape zu richten (Im Falle der Bezahlung in drei
Raten ohne Mehrkosten ist eine Änderung nicht möglich).
Wichtig: der Vermieter behält sich das Recht vor, Änderungen abzulehnen.
› Wenn sich der Vermieter mit der Änderung einverstanden erklärt, muss ein
neuer Mietwagengutschein in Ihrem Kundenbereich heruntergeladen und
ausgedruckt werden. Nur dieser neue Mietwagengutschein ist bei der
Übernahme des Fahrzeugs bei unserem Vermietungspartner vorzulegen.
› Lehnt der Vermieter die Änderung ab, bleiben die ursprünglichen
Vermietungsbedingungen und der Mietwagengutschein gültig.
9.2 - Änderung/Verlängerung nach der Übernahme des
Fahrzeugs
Der Mietkunde muss die Änderung/Verlängerung spätestens 24 Stunden vor
dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt für die Fahrzeugrückgabe beim
Autovermieter beantragen. Der Autovermieter behält sich das Recht vor, die
Änderung/Verlängerung des Mietvertrages abzulehnen. Der Kunde ist dann
verpflichtet, das Fahrzeug an dem Termin zurückzugeben, der im Mietvertrag
vorgesehen ist. Die Konditionen und der Preis für die Änderung/Verlängerung
werden vom Autovermieter zum Zeitpunkt seiner Zustimmung festgelegt. Die
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Änderung/Verlängerung ist vor Ort beim Autovermieter zu bezahlen.
Autoescape kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Kunde die vom
Vermieter festgelegten Bedingungen nicht erfüllt.
9.3 - Vorzeitige Rückgabe
Nach Unterzeichnung des Vertrages mit dem Autovermieter haben Sie bei
vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs keinen Anspruch auf Erstattung der nicht
in Anspruch genommenen Miettage.
Artikel 10 - Reklamationen
Eventuelle Reklamationen sind schriftlich und binnen 2 Monaten nach
Rückgabe des Mietfahrzeugs an unsere Kundenabteilung zu richten. Ihrer
Reklamation sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
›die Erklärung für Ihre Reklamation,
›die Kopie des Mietwagengutscheins („Voucher“), den Sie von Autoescape
erhalten haben,
›Ihr vor Ort unterzeichneter Mietvertrag,
›Unterlagen über den Zustand des Fahrzeugs (bei Übernahme und Rückgabe),
›die Rechnung des Autovermieters, falls vorhanden,
›ggf. Kontoauszug mit der Belastung des Betrages durch den Autovermieter.
Diese Unterlagen können eingereicht werden:
per E-Mail an [email protected],
per Fax an die Kundenabteilung unter: 0033 4 90 09 51 87,
oder per Post an :
Autoescape
Service clientèle
137, rue Jacquard
84120 Pertuis FRANCE
Artikel 11 - Beweis
Die im Informationssystem von Autoescape gespeicherten Daten können als
Beweis für die von Ihnen erteilten Bestellungen verwendet und im Rahmen
eventueller Streitverfahren vorgelegt werden. Daten, die auf Datenträger oder
elektronisch von Autoescape gespeichert werden, sind zulässige Beweismittel
und mit der gleichen Beweiskraft einwendbar, wie alle sonstigen erstellten,
erhaltenen oder schriftlich verwahrten Unterlagen.
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Artikel 12 – Anwendbares Recht
Autoescape France ist eine französische Gesellschaft. Infolge dessen
unterliegen Ihre Beziehungen mit Autoescape France französischem Recht.
Im Falle von Streitigkeiten hinsichtlich der Erfüllung einer Leistung durch
Autoescape wird das Handelsgericht von Aix-en-Provence für zuständig
erklärt.
Artikel 13 – Schutz Ihrer Privatsphäre
Im Bemühen um den Schutz Ihrer Privatsphäre und der von Ihnen gemachten
Angaben beachtet Autoescape die geltenden Gesetze zum Schutz der
Privatsphäre. Sie ist bei der Datenschutzbehörde CNIL unter der Nummer
1110207 gemeldet. Einige der Angaben, die wir von Ihnen verlangen, sind
vorgeschrieben (im Internet anhand eines Sternchens gekennzeichnet), weil
sie für die Bearbeitung Ihres Auftrags unerlässlich sind. Andere Angaben sind
freiwillig und werden gesammelt, um Ihre Erwartungen individueller erfüllen zu
können. Sie können im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags an unsere
Dienstleister weitergegeben werden. Gemäß Artikel 34 des Gesetzes 78.17
vom 6. Januar 1978 über Datenverarbeitung und Zugangsrechte haben Sie
ein Recht auf Zugang, Änderung, Berichtigung und Löschung Ihrer
personenbezogenen Daten. Sie können dieses Recht ausüben, indem Sie sich
schriftlich wenden an:
Autoescape
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Letzte Aktualisierung am il 26.05.2015
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