L I E F E R und Z A H L U N G S B E D I N G U N G E N

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L I E F E R und Z A H L U N G S B E D I N G U N G E N
L I E F E R und Z A H L U N G S B E D I N G U N G E N
All unsere Vertragsabschlüsse und rechtsgeschäftlichen
Erklärungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden
Bedingungen; abweichende Bedingungen des Käufers gelten
nur im Falle unserer schriftlichen Anerkennung.
unzulässig. Bei Pfändung durch Dritte muß uns der Käufer
unverzüglich Anzeige machen.
Saldoziehung und Saldoanerkennung berühren den
Eigentumsvorbehalt nicht.
§ 1. VERTRAGSABSCHLUSS:
§ 5. GEWÄHRLEISTUNG; REKLAMATION:
(1) Die Annahme von Bestellungen erfolgt grundsätzlich
durch Auftragsbestätigung; wird eine Bestellung von uns
nicht binnen 20 Tagen ab Zugang abgelehnt, gilt sie als
angenommen.
(2) Auch nach Annahme behalten wir uns Modell- und
Farbabänderungen vor, ohne dass dem Käufer daraus
Ansprüche erwachsen.
(1) Die Rüge sichtbarer Mängel hat schriftlich zu erfolgen.
Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware zu
erheben und zu begründen.
(2)
Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
(3) Die beanstandete Ware darf nur mit Einwilligung des
Verkäufers und frei zurückgesandt werden, es sei denn, dass
der Verkäufer nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen auf die
Mängelrüge eingegangen ist. Im Falle berechtigter
Reklamationen vergütet der Verkäufer dem Käufer die
angefallenen Portokosten.
(4) Ergibt unsere Prüfung, dass die Reklamation berechtigt
ist, werden wir nach unserer Wahl innerhalb von 15
Arbeitstagen entweder eine kostenlose Ersatzlieferung zum
Versand geben oder eine entsprechende Gutschrift ausstellen.
Bei Reklamationen von Einzelpaaren durch den
Endverbraucher ist der Käufer berechtigt, dem Kunden ein
Ersatzpaar auszufolgen, wenn die Beanstandung klar
ersichtlich auf einen Fabrikations- oder Materialfehler
zurückzuführen ist.
Im Zweifelsfalle ist im Gegensatz zur Bestimmung laut
Absatz (3) das reklamierte Paar an uns einzusenden und die
Stellungnahme desselben innerhalb von 12 Tagen
ausschließlich des Postweges abzuwarten.
(5) Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Dies betrifft vor allem auch die Berechnung jeder Art von
Bearbeitungsgebühren für Reklamationen.
Schadenersatzansprüche bestehen nur im Falle krass-grober
oder vorsätzlicher Sorgfaltsverletzung.
Schutzpflichten zugunsten Dritter aus diesem Vertrag sowie
Haftung
für
unternehmerische
Sachschäden
sind
ausgeschlossen.
(6) Nimmt der Verkäufer von ihm gelieferte Waren wegen
Inanspruchnahme
des
Eigentumsvorbehaltes,
wegen
Zahlungsschwierigkeiten des Käufers oder aus sonstigen
Kulanzgründen zurück, ist der Verkäufer berechtigt, diese
Waren zu dem Wert gutzuschreiben, zu dem er diese
anderwertig verkaufen kann.
§ 2. LIEFERUNG:
(1) Die Lieferfrist gilt mit dem Tag des Versandes als
erfüllt. Die Liefertermine sind in Monatshälften angegeben
und enden am 15. bzw. am letzten Tag des betreffenden
Monats.
(2)
Bei einem Lieferverzug gilt nach 22 Tagen
Nachlieferfrist seit Ablauf der vereinbarten Lieferdekade
der Rücktritt vom Vertrag als vollzogen, wenn nicht der
Käufer vor Ablauf der Nachlieferfrist einen solchen
Rücktritt ablehnt und Erfüllung des Vertrages verlangt. In
diesem Falle hat der Verkäufer unverzüglich den verbindlichen Liefertermin zu nennen. Widerspricht der Käufer
diesem Termin nicht unverzüglich, gilt dieser Termin als
Fixtermin.
Ebenfalls gilt der Rücktritt vom Vertrag als vollzogen, wenn
der Verkäufer vor oder während der Nachlieferfrist den
Käufer unter Nennung eines verbindlichen Liefertermins zu
Erklärung darüber auffordert, ob er auf Vertragserfüllung
zum genannten Fixtermin besteht und der Käufer sich nicht
unverzüglich äußert oder eine Einigung über den Termin
nicht zustande kommt..
(3) Anstelle der automatischen Nachlieferfrist von 22
Tagen gem. Ziffer (2) kann der Käufer bei Verzug des
Verkäufers diesem jederzeit eine Frist von 15 Tagen mit der
Erklärung setzen, dass er die Erfüllung des Vertrages nach
Ablauf dieser Frist ablehnt.
(4) Behinderung wegen höherer Gewalt oder behördlicher
Maßnahmen gelten nicht als Verzug und berechtigen sowohl
uns als auch den Käufer die Lieferungs- und Annahmefrist
um die Dauer der Behinderung (längstens jedoch 3 Wochen)
unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen zu
verlängern.
§ 3. VERSAND/SONDERLEISTUNGEN:
(1) Der Versand erfolgt ab Fabrik auf Gefahr des Käufers frei
Haus , wobei die Wahl des Lieferweges und der Versandart
dem Verkäufer obliegt.
(2)
Kleinsendungen
werden
entsprechend
den
Bestimmungen des „Konditionenkartells der Deutschen
Schuhindustrie“ unfrei geliefert.
(3) Vom Käufer bestellte Sonderleistungen, zB besondere
Verpackungsvorschriften, Versandarten,
Produktkennzeichnungen etc. sind von diesem zu tragen.
§ 4. EIGENTUMSVORBEHALT:
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zu deren Bezahlung im
Eigentum des Verkäufers.
Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen seines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern. Im Falle
einer Insolvenz ist der Verkäufer berechtigt, auf sämtliche
von ihm gelieferte Ware Zugriff zu nehmen.
Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren
zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung des Verkäufers
§ 6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
(1) Rechnungen werden auf den Tag der Lieferung der Ware
ausgestellt; bei vorzeitiger Lieferung gilt der vereinbarte
Liefertermin als Ausstellungstag.
(2) Bei Zahlung in verlustfreien Kassen gelten folgende
Konditionen:
- innerhalb 10 Tagen dato Faktura mit 3 % Skonto
- innerhalb 30 Tagen dato Faktura netto.
Als Zahlungstag ist der Tag anzusehen, an dem vom Käufer
die Zahlung nachweislich abgesandt ist.
(3) Akzepte und Kundenrimessen sind keine Barzahlung.
(4) Die Fälligkeit des vertraglich festgelegten Entgelts wird
durch die Geltendmachung behaupteter Garantie-,
Gewährleitungs-, Schadenersatz-, Produkthaftungs- oder
sonstiger Ansprüche nicht aufgehoben.
Insbesondere steht dem Kunden wegen derartiger Ansprüche
keinerlei Recht auf
Zurückhaltung der Zahlung oder
Aufrechnung zu.
Forderungen aus anderen Geschäftsfällen können nur nach
deren rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung oder im Falle
unseres Anerkenntnisses gegen unsere Ansprüche
aufgerechnet werden.
§ 7. ZAHLUNGSVERZUG:
(1) In Falle eines Zahlungsverzuges gelten der Ersatz
sämtlicher Mahn- und Inkassokosten, sowie Verzugszinsen
in Höhe des von der EZB festgelegten Richtsatzes (= acht
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).
(2) Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung aus
laufenden oder früheren Abschlüssen in Rückstand oder tritt
in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche
Verschlechterung ein oder besteht keine ausreichende
Versicherungsmöglichkeit bei einer Kreditversicherung, so
ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, von dem
noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder
für die weiteren Lieferungen Barzahlung oder Sicherstellung
vor Ablieferung der Ware zu verlangen, ohne dass es einer
vorherigen Nachfristsetzung bedarf.
§ 8. ALLGEMEINES :
(1) Die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden
unterliegt österreichischem Recht. Die Anwendung
internationaler Kaufrechtsabkommen ist ausgeschlossen.
(2) Ist eine der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem
Grund ungültig, wird dadurch die Gültigkeit der restlichen
Bestimmungen nicht berührt.
(3) Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der
Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen vom
Schriftformerfordernis.
(4) Erfüllungsort ist unser Firmensitz.
(5) Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils
sachlich zuständige Gericht unseres Firmensitzes vereinbart.