AUSLÄNDERIDENTITÄTSNUMMER FÜR SPANIEN

Transcrição

AUSLÄNDERIDENTITÄTSNUMMER FÜR SPANIEN
MINISTERIO
DE ASUNTOS EXTERIORES
Y DE COOPERACIÓN
EMBAJADA DE ESPAÑA
------------------VIENA
AUSLÄNDERIDENTITÄTSNUMMER FÜR SPANIEN
I.- ALLGEMEINE INFORMATION
Die Ausländeridentitätsnummer oder NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist eine
fortlaufende, persönliche und nicht übertragbare Nummer, die zum Zweck der
Identifizierung, jene Ausländer benötigen:
-
Zu deren Gunsten ein Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltstitels für Spanien
(kein Visum) eingeleitet wird.
Gegen die ein Verwaltungsverfahren gemäß des Fremdenrechts eröffnet wurde.
Die Verbindungen zu Spanien aufgrund wirtschaftlicher, beruflicher oder sozialer
Interessen haben.
In den ersten beiden Fällen, ist die NIE zwingend in Spanien zu beantragen und wird dort
von der Generaldirektion der Polizei erteilt, sofern sich der Antragsteller legal in Spanien
aufhält und den Grund für die Beantragung der NIE nennt.
Im dritten Fall, nämlich der Ausländer, die in Spanien wirtschaftlichen, beruflichen oder
sozialen Interessen nachgehen, kann die NIE persönlich bei der Generaldirektion der
Polizei in Spanien oder im Falle, dass sich der Antragsteller zum Zeitpunkt des Antrags
nicht in Spanien aufhält, über die Botschaft bzw. die Honorarkonsulate beantragt werden.
Wenn daher der Antragsteller beabsichtigt, in Spanien z.B. zu arbeiten oder zu studieren
und somit zukünftig in Spanien leben wird, kann der Antrag nicht über die Botschaft
gestellt werden, sondern muss zwingend über die Polizei in Spanien erfolgen (Bürger von
Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen sich in Spanien als solche registrieren
und erhalten dabei eine NIE; Drittstaatler erhalten die NIE im Wege ihres Antrags auf
Aufenthaltserlaubnis).
Ausschließlich der Versandzeiten (falls die Zustellung auf dem Postweg und nicht auf
elektronischem
Wege
erfolgen
soll)
ist
erfahrungsgemäß
mit
einer
Gesamtbearbeitungszeit von ungefähr einer Woche zu rechnen, auf die von hier aus kein
Einfluss genommen werden kann.
Embajada de España en Viena
Sección Consular
Argentinierstraße 34
1040 Viena
Tel: +43 (0) 1 505 57 88
Fax: +43 (0) 1 505 57 88 125
Correo electrónico: [email protected]
Horario de atención al público: L-V 9.15-13.15 y J 14.30-16.30
MINISTERIO
DE ASUNTOS EXTERIORES
Y DE COOPERACIÓN
EMBAJADA DE ESPAÑA
------------------VIENA
II.- EINZUREICHENDE UNTERLAGEN FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG
1.- Ausgefüllte Antragsformular (EX-15)
(Bitte die Angaben auf Spanisch und wenn möglich direkt im elektronischen Formular
ausfüllen und dann erst ausdrucken; bitte vergessen Sie nicht ihre E-Mail und
Telefonnummer zu hinterlassen, damit wir Ihnen die NIE zurückschicken können)
(Wichtig! Die Unterschrift ist vor dem Bediensteten, der den Antrag entgegennimmt, zu
leisten (Wien) oder, falls der Antrag nicht in Wien eingebracht werden kann, vor dem
Honorarkonsul oder einem Notar, der die Unterschrift sowie die Fotokopie des
Reisepasses zu beglaubigen hat)
2.- Gültiger Reisepass (EU-Bürger können auch einen Personalausweis vorlegen):
Original und Kopie
(Kopie auf einer DIN A4 Seite; beim Reisepass, die Seite mit dem Foto; beim
Personalausweis, Vorder- und Rückseite auf eine einzige Seite kopiert)
3.- Zahlung der Antragsgebühr 9,45 EUR : in bar (nur bei der Botschaft in Wien) oder auf
das nachfolgend angeführte Bankkonto:
Spanische Botschaft
Kontonummer: 22910233102
BLZ: 12000
Bank: BANK AUSTRIA
IBAN: AT 791200022910233102
BIC: BKAUATWW
Verwendungszweck: NIE / Herr /Frau ….
4.- Im Falle einer Überweisung ist dem Antrag eine Zahlungsbestätigung beizulegen.
5.- Sollten es Ihnen unmöglich sein, den Antrag persönlich in der Botschaft oder in einem
Honorarkonsulat einzureichen (z. B. weil Sie nicht in Wien leben und sich kein
Honorarkonsulat in Ihrer Nähe befindet, oder wegen eines Krankenhausaufenthalts) wird
in Ausnahmefällen die Übermittlung der Unterlagen zur Beantragung der NIE per Post
akzeptiert, sofern die Unterschrift des NIE-Antrags vor einem Notar geleistet und ebenso
wie die Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweises von diesem beglaubigt
wurde. Zulässig ist des Weiteren eine Spezialvollmacht, die den Bevollmächtigten
ausdrücklich berechtigt, den Antrag auf Ausstellung einer NIE für den Vollmachtgeber
einzubringen.
6.- Sollten Sie über keine eigene E-Mail-Adresse verfügen, kann die Zustellung per Post
erfolgen. In diesem Fall senden Sie uns bitte rechtzeitig einen frankierten und an die
gewünschte Anschrift adressierten Rückumschlag zu.
MINISTERIO
DE ASUNTOS EXTERIORES
Y DE COOPERACIÓN
EMBAJADA DE ESPAÑA
------------------VIENA
ANHANG: HONORARKONSULATE
ACHTUNG: TERMINVEREINBARUNG ERFORDERLICH
Consulado honorario en St. Pölten (Baja Austria)
Cancillería: Arbeitergasse 26
3108 St. Pölten. (Niederösterreich)
Teléfono: +43 6645061900
Fax: 02236/473844
Correo Electrónico: [email protected]
Cónsul honorario: Sr./Hr.Dkfm. Walter Stefan Kristof
Consulado honorario en Linz (Alta Austria)
Cancillería: Hasnerstrasse 2, 9B.
4020 Linz. (Oberösterreich)
Teléfono: 0732/2595
Fax: 0732/66066260
Correo Electrónico: [email protected]
Cónsul honorario: Sr./Hr.Dipl.Ing. Heinz Pedak
Consulado honorario en Salzburgo (Salzburgo)
Cancillería: Golfclub Gut Altentann. Hof 54.
5302 Henndorf - Salzburgo.
Teléfono: 06214/6026
Fax: 06214/610581
Correo Electrónico: [email protected]
Cónsul honoraria: Sra./Fr. Catarina Hofmann
Consulado honorario en Rankweil (Vorarlberg)
Cancillería: Wimmatweg 4.
6830 Rankweil. (Vorarlberg)
Teléfono: +436765121945
Fax: 05522/42359
Correo Electrónico: [email protected]
Cónsul honorario: Sr./Hr. Mag. Albert Ruetz
Consulado honorario en Innsbruck (Tirol)
Cancillería: Maria-Theresien-Straße 38,
6020 Innsbruck (Tirol)
Teléfono: 0664 88785252
Fax: 0512/577581
Correo Electrónico: [email protected]
Cónsul honorario: Sr./Hr. Gaudenz G. Trapp
Consulado honorario en Graz (Estiria y Carintia)
Cancillería: Reif und Partner, Brückenkopfgasse, 1
8020 Graz (Steiermark)
Teléfono:+43 (0) 681 816 704 56
Fax: 316 83 38 40-305
Correo electrónico: [email protected]
Cónsul honorario: Sr. D. Christof Korp