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MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT
SCHWEDEN
Allgemeine Informationen
Fläche: 449.964 km2
Einwohner: 9.743.087
Erwerbstätige Bevölkerung:
in der Landwirtschaft: 2%
in der Industrie: 21%
im Dienstleistungsbereich: 77%
Sprachen:Schwedisch
anerkannte
Sprachen
der Minderheiten
z.B. Finnisch, Südsamisch
Meldung:
Melden Sie sich innerhalb einer Woche bei Ihrem lokalen
Finanzamt, Sie erhalten eine Kennnummer (personnummer),
die Sie für zahlreiche Behördenwege benötigen. Bleiben
Sie weniger als ein Jahr in Schweden, erhalten Sie eine so
genannte „samordningsnummer“ (Koordinationskennzahl).
Aufenthalt:
• Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern
und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie
­benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.
• Ab 3 Monaten: Sie müssen sich bei der schwedischen
Einwanderungsbehörde (Migrationsverket) registrieren lassen, sie erhalten eine Anmeldebescheinigung
(uppehållskat). Schweizer StaatsbürgerInnen müssen
­
­eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
ARBEITSUCHE
EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren
Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft)
­haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können von
den Arbeitsämtern der schwedischen Arbeitsverwaltung
­(arbetsförmedlingen) betreut werden.
Informationen über freie Stellen und Lebens- und
Arbeitsbedingungen in Schweden finden Sie auf der EURES
Homepage: eures.europa.eu, individuelle Beratung erhalten
Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich:
www.ams.at/
Stellenangebote der schwedischen Arbeitsverwaltung:
www.arbetsformedlingen.se/
Private Jobvermittler finden Sie unter der Rubrik „InternetAdressen“.
Stellensuche in Tageszeitungen:
z.B.
• Dagens Nyheter
• Svenska Dagbladet
• Dagens Industri (in ganz Schweden)
• Skånska Dagbladet (Malmö)
• Göteborgsposten (Göteborg)
•Metro
•ComputerSweden
Leben und Arbeiten
in Schweden
Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen
und Arbeitsrecht:
•Gewerkschaften (LO für Arbeiter, TCO für Angestellte,
SACO für Akademiker)
•Wirtschaftskammern
SOZIALE SICHERHEIT
Wenn Sie in Schweden wohnen, erhalten Sie Leistungen
aus der allgemeinen Sozialversicherung, die durch die
Versicherungskassen „Försäkringskassan“ verwaltet
­werden.
Sozialversicherungsbeiträge werden von ArbeitgeberInnen
und ArbeitnehmerInnen bezahlt. Die Sozialversicherung ist
eine Pflichtversicherung. Bei ArbeitnehmerInnen werden die
Beiträge von Lohn/Gehalt abgezogen.
Krankenversicherung: Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen,
wenden Sie sich an das örtliche Ambulanzzentrum
(vårdcentralen).
Bei Arztbesuchen sind PatientInnengebühren (SEK 100SEK 350) zu entrichten, es gibt Jahresobergrenzen. Auch
in Spitälern werden Tagessätze in der Höhe von SEK 100
­verlangt. Die Behandlung von Kindern bis zum 20. Lebensjahr
und Schwangeren ist kostenlos. Die Behandlung in zahnärztlichen Zentren ist für Kinder bis 19. Lebensjahr in ganz
Schweden kostenlos.
Wenn Sie als Arbeitssuchende/r oder TouristIn nach
Schweden kommen, bringen Sie Ihre europäische Kranken­
versicherungskarte mit.
Arbeitslosenversicherung: Es wird zwischen Grund­
versicherung für alle Personen ab dem 20. Lebensjahr
und einkommensbezogenen Leistungen unterschieden. Es gibt zahlreiche Arbeitslosenkassen, viele sind an
Gewerkschaften oder UnternehmerInnenverbände angeschlossen. Sie ­werden Mitglied und zahlen entsprechende
Beiträge.
Wenn Sie in Österreich arbeitslosenversichert sind, können
Sie u.U. der einkommensabhängigen Arbeitslosen­
versicherung in Schweden beitreten.
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
­beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei Monate
nach Schweden mitzunehmen. Das erforderliche Formular
PD U2/E 303 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei der
zuständigen AMS Geschäftsstelle anfordern. Wenden Sie
sich rasch an das schwedische Arbeitsamt.
Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie
in Schweden erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort
geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr
­werden in die österreichische Pension eingerechnet.
STEUERN
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Unselbstständig Erwerbstätige: Die Steuer wird von
Ihrem Lohn oder Gehalt direkt von Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem
Arbeitgeber einbehalten.
Selbstständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des
Steuerjahres Vorauszahlungen leisten, deren Höhe sich nach
der im Vorjahr entrichteten Steuer bestimmt.
Steuersatz:
staatlich: 20%–25% (gestaffelt nach Höhe des Einkommens)
kommunal: 30–34%
Wenn Sie bis zu einem halben Jahr erwerbstätig sind, gilt ein
günstigerer Steuersatz.
WOHNEN
Für eine vorübergehende Unterkunft (Zimmer, Wohnung in
Untermiete), wenden Sie sich an eine Wohnungsagentur
(bostadsförmdling). Für Mietwohnungen wenden Sie sich an
Wohnungsunternehmen/-gesellschaften (bostadsföretag).
Weitere Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche
­erhalten Sie u.a.
• in örtlichen/regionalen Tageszeitungen
• bei ImmobilienmaklerInnen (mäklare)
• bei kommunalen Wohnungsgesellschaften:
www.skl.se
Die Höhe der Miete hängt von mehreren Faktoren (Lage,
Verkehrsanbindung, Größe, Stadt/Land etc.) ab. Mietverträge
enthalten genaue Angaben über Kündigungsfristen.
AUSBILDUNG
Kindergarten: Kindergärten und Vorschulen verlangen
Kostenbeiträge.
Pflichtschule: Der Besuch öffentlicher Schulen ist weitgehend kostenlos, Unterrichtsmaterialien für SchülerInnen,
die eine Schule in der Wohnsitzgemeinde besuchen werden
gratis zur Verfügung gestellt. Viele Gemeinden bieten einen
vorzeitigen Schuleintritt mit sechs Jahren an.
Schulpflicht: von 7 bis 16 Jahre
ANERKENNUNG VON DIPLOMEN
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in
Schweden beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls
erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor.
Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss
zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch­
schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich
um nähere Informationen einzuholen.
INTERNET-ADRESSEN
EURES-homepage:
eures.europa.eu
EURES BeraterInnen in Österreich:
www.ams.at/
Arbeitsmarktservice:
www.arbetsformedlingen.se/
Schweden:
www.government.se/
sweden.se/
Leben und Arbeiten in Schweden:
work.sweden.se/
www.inschweden.se/ (in deutscher Sprache)
www.arbetsformedlingen.se/
www.arbetsformedlingen.se/
Infos über Unternehmen und Behörden:
www.wwlink.se
Statistik Schweden:
www.scb.se/
Aufenthalt:
www.migrationsverket.se
Meldung:
www.skatteverket.se
Private Jobvermittlung:
gulasidorna.eniro.se/
lakarforum.se/
www.monster.se
www.almega.se/
www.offentligajobb.se/ (Öffentlicher Dienst)
Presse:
www.dn.se
www.svd.se/
di.se/
www.skanskan.se/
www.gp.se/
www.metro.se
computersweden.idg.se/
Gewerkschaften:
www.tco.se
www.lo.se
www.saco.se
Wirtschaftsrat:
www.business-sweden.se/
Amt für Gesundheits- und Sozialwesen:
www.socialstyrelsen.se/
Versicherungskassen/Info über die
schwedische Sozialversicherung:
www.forsakringskassan.se/ (in deutscher Sprache)
Patientengebühren:
www.1177.se/ (in englischer Sprache)
Arbeitslosigkeit:
www.arbetsformedlingen.se/
Arbeitslosenkassen:
www.samorg.org/
Beschäftigung, Soziales und Inklusion:
ec.europa.eu/social
Steuern:
skatteverket.se
sweden.se/
Wohnen:
www.hsb.se/
fmf.se/
www.hemnet.se
Schwedischer Mieterbund:
www.hyresgastforeningen.se/
Ministerium für Bildung und Forschung:
www.government.se/
Schulsystem:
www.skolverket.se
Bildungssysteme in Europa:
eacea.ec.europa.eu/education/
Anerkennung von Diplomen:
www.enic-naric.net/
anabin.kmk.org/
Gelbe Seiten/Branchenverzeichnis:
gulasidorna.eniro.se/
Alle Inhalte dieses Folders sind auch im Internet unter
www.ams.at abrufbar.
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Stand: März 2015