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MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT SCHWEDEN Allgemeine Informationen Fläche: 449.964 km2 Einwohner: 9.743.087 Erwerbstätige Bevölkerung: in der Landwirtschaft: 2% in der Industrie: 21% im Dienstleistungsbereich: 77% Sprachen:Schwedisch anerkannte Sprachen der Minderheiten z.B. Finnisch, Südsamisch Meldung: Melden Sie sich innerhalb einer Woche bei Ihrem lokalen Finanzamt, Sie erhalten eine Kennnummer (personnummer), die Sie für zahlreiche Behördenwege benötigen. Bleiben Sie weniger als ein Jahr in Schweden, erhalten Sie eine so genannte „samordningsnummer“ (Koordinationskennzahl). Aufenthalt: • Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. • Ab 3 Monaten: Sie müssen sich bei der schwedischen Einwanderungsbehörde (Migrationsverket) registrieren lassen, sie erhalten eine Anmeldebescheinigung (uppehållskat). Schweizer StaatsbürgerInnen müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. ARBEITSUCHE EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft) haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können von den Arbeitsämtern der schwedischen Arbeitsverwaltung (arbetsförmedlingen) betreut werden. Informationen über freie Stellen und Lebens- und Arbeitsbedingungen in Schweden finden Sie auf der EURES Homepage: eures.europa.eu, individuelle Beratung erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich: www.ams.at/ Stellenangebote der schwedischen Arbeitsverwaltung: www.arbetsformedlingen.se/ Private Jobvermittler finden Sie unter der Rubrik „InternetAdressen“. Stellensuche in Tageszeitungen: z.B. • Dagens Nyheter • Svenska Dagbladet • Dagens Industri (in ganz Schweden) • Skånska Dagbladet (Malmö) • Göteborgsposten (Göteborg) •Metro •ComputerSweden Leben und Arbeiten in Schweden Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen und Arbeitsrecht: •Gewerkschaften (LO für Arbeiter, TCO für Angestellte, SACO für Akademiker) •Wirtschaftskammern SOZIALE SICHERHEIT Wenn Sie in Schweden wohnen, erhalten Sie Leistungen aus der allgemeinen Sozialversicherung, die durch die Versicherungskassen „Försäkringskassan“ verwaltet werden. Sozialversicherungsbeiträge werden von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen bezahlt. Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung. Bei ArbeitnehmerInnen werden die Beiträge von Lohn/Gehalt abgezogen. Krankenversicherung: Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich an das örtliche Ambulanzzentrum (vårdcentralen). Bei Arztbesuchen sind PatientInnengebühren (SEK 100SEK 350) zu entrichten, es gibt Jahresobergrenzen. Auch in Spitälern werden Tagessätze in der Höhe von SEK 100 verlangt. Die Behandlung von Kindern bis zum 20. Lebensjahr und Schwangeren ist kostenlos. Die Behandlung in zahnärztlichen Zentren ist für Kinder bis 19. Lebensjahr in ganz Schweden kostenlos. Wenn Sie als Arbeitssuchende/r oder TouristIn nach Schweden kommen, bringen Sie Ihre europäische Kranken versicherungskarte mit. Arbeitslosenversicherung: Es wird zwischen Grund versicherung für alle Personen ab dem 20. Lebensjahr und einkommensbezogenen Leistungen unterschieden. Es gibt zahlreiche Arbeitslosenkassen, viele sind an Gewerkschaften oder UnternehmerInnenverbände angeschlossen. Sie werden Mitglied und zahlen entsprechende Beiträge. Wenn Sie in Österreich arbeitslosenversichert sind, können Sie u.U. der einkommensabhängigen Arbeitslosen versicherung in Schweden beitreten. Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei Monate nach Schweden mitzunehmen. Das erforderliche Formular PD U2/E 303 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen AMS Geschäftsstelle anfordern. Wenden Sie sich rasch an das schwedische Arbeitsamt. Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie in Schweden erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet. STEUERN Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Unselbstständig Erwerbstätige: Die Steuer wird von Ihrem Lohn oder Gehalt direkt von Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber einbehalten. Selbstständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des Steuerjahres Vorauszahlungen leisten, deren Höhe sich nach der im Vorjahr entrichteten Steuer bestimmt. Steuersatz: staatlich: 20%–25% (gestaffelt nach Höhe des Einkommens) kommunal: 30–34% Wenn Sie bis zu einem halben Jahr erwerbstätig sind, gilt ein günstigerer Steuersatz. WOHNEN Für eine vorübergehende Unterkunft (Zimmer, Wohnung in Untermiete), wenden Sie sich an eine Wohnungsagentur (bostadsförmdling). Für Mietwohnungen wenden Sie sich an Wohnungsunternehmen/-gesellschaften (bostadsföretag). Weitere Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche erhalten Sie u.a. • in örtlichen/regionalen Tageszeitungen • bei ImmobilienmaklerInnen (mäklare) • bei kommunalen Wohnungsgesellschaften: www.skl.se Die Höhe der Miete hängt von mehreren Faktoren (Lage, Verkehrsanbindung, Größe, Stadt/Land etc.) ab. Mietverträge enthalten genaue Angaben über Kündigungsfristen. AUSBILDUNG Kindergarten: Kindergärten und Vorschulen verlangen Kostenbeiträge. Pflichtschule: Der Besuch öffentlicher Schulen ist weitgehend kostenlos, Unterrichtsmaterialien für SchülerInnen, die eine Schule in der Wohnsitzgemeinde besuchen werden gratis zur Verfügung gestellt. Viele Gemeinden bieten einen vorzeitigen Schuleintritt mit sechs Jahren an. Schulpflicht: von 7 bis 16 Jahre ANERKENNUNG VON DIPLOMEN Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in Schweden beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor. Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich um nähere Informationen einzuholen. INTERNET-ADRESSEN EURES-homepage: eures.europa.eu EURES BeraterInnen in Österreich: www.ams.at/ Arbeitsmarktservice: www.arbetsformedlingen.se/ Schweden: www.government.se/ sweden.se/ Leben und Arbeiten in Schweden: work.sweden.se/ www.inschweden.se/ (in deutscher Sprache) www.arbetsformedlingen.se/ www.arbetsformedlingen.se/ Infos über Unternehmen und Behörden: www.wwlink.se Statistik Schweden: www.scb.se/ Aufenthalt: www.migrationsverket.se Meldung: www.skatteverket.se Private Jobvermittlung: gulasidorna.eniro.se/ lakarforum.se/ www.monster.se www.almega.se/ www.offentligajobb.se/ (Öffentlicher Dienst) Presse: www.dn.se www.svd.se/ di.se/ www.skanskan.se/ www.gp.se/ www.metro.se computersweden.idg.se/ Gewerkschaften: www.tco.se www.lo.se www.saco.se Wirtschaftsrat: www.business-sweden.se/ Amt für Gesundheits- und Sozialwesen: www.socialstyrelsen.se/ Versicherungskassen/Info über die schwedische Sozialversicherung: www.forsakringskassan.se/ (in deutscher Sprache) Patientengebühren: www.1177.se/ (in englischer Sprache) Arbeitslosigkeit: www.arbetsformedlingen.se/ Arbeitslosenkassen: www.samorg.org/ Beschäftigung, Soziales und Inklusion: ec.europa.eu/social Steuern: skatteverket.se sweden.se/ Wohnen: www.hsb.se/ fmf.se/ www.hemnet.se Schwedischer Mieterbund: www.hyresgastforeningen.se/ Ministerium für Bildung und Forschung: www.government.se/ Schulsystem: www.skolverket.se Bildungssysteme in Europa: eacea.ec.europa.eu/education/ Anerkennung von Diplomen: www.enic-naric.net/ anabin.kmk.org/ Gelbe Seiten/Branchenverzeichnis: gulasidorna.eniro.se/ Alle Inhalte dieses Folders sind auch im Internet unter www.ams.at abrufbar. 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