Tontechnik - Media in Motion

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Tontechnik - Media in Motion
Mietpreisliste
01/2016
Media in Motion e.K.
Amsinckstraße 70
20097 Hamburg
Inhaber:
Henning Heidmann
FON: +49 (0)40/22 62 111 –
65
FAX: +49 (0)40/22 62 111 –
70
[email protected]
Hamburger Volksbank
BLZ: 201 900 03
Konto: 31 44 53 06
UST-ID-NR: DE814763928
HRA: 10 48 77
Amtsgericht Hamburg
Tontechnik
Videotechnik
-Beschallung
03
-Kamera- & Regie
18
-Mischpulte & Verstärker
04
-Projektoren & Displays
19
-Mikrofone & Mikroport
05
-Leinwände & Sonstiges
20
-Peripherie
08
-DJ Material
09
-Multicore & Stative
10
Lichttechnik
AGBs
21
Mietinformation
-Pulte & Dimmer
11
-LED, Movinglight, Konventionell
12
-Outdoor und Effektbeleuchtung
13
Alle aufgeführten Preise verstehen sich als netto Tagesmietpreise
abzüglich eines ggf. individuell vereinbarten Rabatts, zzgl. 19% MwSt.
Mietzeitraum ist ab 16.00 Uhr des Vortages bis
12.00 Uhr des Folgetages der Veranstaltung.
Die Lagerzeiten sind Mo.-Fr. von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Langzeitmieten und individuelle Berechnungen auf Anfrage.
Bühnenbau
-Bühnenelemente
14
-Bühnenbau diverse
15
-Traverse
16
-Rigging
17
Anfrage und Buchungen
unter Telefon: 040 2262 111–60
[email protected]
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Tontechnik
Adamson Audiotechnik
Adamson Metrix Amp
LAB.Gruppen mit XTA (4 auf 8)
Adamson 4 Kanal Amprack
LAB.Gruppen mit XTA (4 auf 4)
Adamson Metrix Sub
Adamson Metrix-T 4er Set
Adamson Metrix-T Wave 2er Set
Adamson Metrix-W Stativrahmen
BESCHALLUNG
Adamson Metrix Flugrahmen
Adamson Point 12-P 2er Set
Adamson SX Sub
Fohhn
Fohhn XS-1 aktiver Sub
Fohhn XSP-10 passiver Sub
Fohhn XT-1 4er Set
Fohhn XT-1 4er Set (weiß)
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Tontechnik
Mischpulte
Soundcraft SI Compact 16
Soundcraft SI Expression
Soundcraft Spirit M8
ART MX 622 Rackmixer
NewHank Aerobix Rackmischer (Talkover)
MISCHPULTE
&
VERSTÄRKER
Verstärker
Lab FP3400
Lab SS1300
Lab 500
Camco Vortex 2.6
Sonus PSA 100V ELA Verstärker
4 Ohm tauglich
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Tontechnik
Shure Mikrofone
Shure Beta 91
Shure Beta 52
Shure Beta 58
Shure Beta 98 S
Shure A98 KCS
MIKROFONE
&
MIKROPORT
Shure SM57
Shure SM58
Shure WL 184
Shure UA 845 E
Shure UA870 WB Richtantennen Set
Shure UR1 P8 TS UHF
Shure UR2 P8 HS Beta 87A
Shure UR4D P8
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Tontechnik
DPA
DPA 4066 F
DPA 4088 F
Countryman
Countryman Isomax WCE 6IT
Sennheiser Mikrofone
MIKROFONE
&
MIKROPORT
Sennheiser EW 100 G3 Empfänger
Sennheiser SK 100 G3 Taschensender
Sennheiser SKM 100-835 G3 HS
Sennheiser MKE II schwarz
Sennheiser ME-4
Sennheiser MD 42
Audio Technica
Audio Technica AT 4041
Audio Technika ATE 915/C
Beyerdynamic
Beyerdynamic M201 TG
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Tontechnik
Electro Voice
Electro Voice PL 20
Audix Mikrofone
Audix D2
Audix D6
Audix D-Vice
MIKROFONE
&
MIKROPORT
Audix i5
LA Audio
LA Audio DBT Plus Line Trafo
Palmer
Palmer Pan01 DI Box Passiv
Palmer PLI 04 Line-Trafo
BSS
BSS AR 133 DI Box Aktiv
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Tontechnik
BSS / SCV
BSS DPR 901 EQ
BSS FCS 966 EQ
SCV 231SP EQ
Samson
Samson Kopfhörer Verstärker
Sennheiser
PERIPHERIE
HMEC 460 Gamingheadset mit Noiseguard
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Tontechnik
Pioneer
Pioneer CDJ 1000 MK3
Pioneer CDJ 500s
Pioneer DJM 500
Pioneer DJM 600
Pioneer DJM 800
DJ MATERIAL
&
ZUBEHÖR
Technics
Technics SL 1200 MK2
Tascam / Gemini
Tascam CD-A 500
Gemini CDMP-1400
Diverses
DJ-Schwingrahmen mit 100-175cm
Variobeinen
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Tontechnik
Multicore
Soundcraft Stagebox 32/8 digital
24/8 Multicore analog 75m
24/8 Multicore Spleiss
24/8 Multicore Stagebox
12p Subsnake 15m
MULTICORE
&
STATIVE
6p Subsnake 15m
8p NF Trommel 45m
König & Meyer
K&M 210/9 Mikrofon Stativ
K&M 259 Mikrofon Stativ klein
K&M 260 Mikrofon Stativ Teller
K&M 232 Mikrofon Tischstativ Teller
K&M 214/6 Lautsprecherstativ (2er Set)
K&M 26735 Lautsprecherstativ Teller (Stk.)
K&M 24105 Lautsprecher Gabel
K&M 21337 Lautsprecher Distanzrohr
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Lichttechnik
MA Lighting
MA Grand MA Micro
MA Grand MA 2 Light
MA Lightcommander LC 12/2
MA NSP
MA Video Lizenz Dongle
PULTE
&
DIMMER
Showtec / Steuerung
DMX 1->2 Verstärker
DMX 1->4 Verstärker
DMX Rekorder
SDS 6 Mini Lichtmischpult
DMX Node-1
Dimmer
LLT Dimmer Rack 24 x 2 KW mit UV
Controlite Excalibur 12x2KW
Handdimmer 1 x 2 KW
DMX Dimmer 4 x 2 KW
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Lichttechnik
LED Beleuchtung
Expolite TouLED 42CM WP (6er Set)
LI Sunbeam 100 Full Colour
LI Sunbeam 50 Full Colour
Clay Paky
LED,
MOVINGLIGHTS
&
KONVENTIONELL
Clay Paky Alpha Spot QWO 800 (2er
Set)
Arri / Desisti / ETC
Desisti Leonardo 2 KW
Arri Junior 1 KW
Arri Junior 650 W
Arri Junior 300 W
ETC Profiler Zoom 15°–30°
ETC Iris Blende für Profiler
ETC S4 Par 575W (6er Set)
Tec Punto Outdoor Par 64
Eurolite ML 36 Par „Silber / Alu “ Pinspot
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Lichttechnik
Diverses
Philips Outdoor Fluter NAH 100 W
Molto Luce Vispo Schienenstrahler
Molto Luce Vispo LED Schienenstrahler
Molto Luce Schiene für Vispo 2 Meter
Smoke Factory Tourhazer
EFFEKTE
&
DIVERSES
Spiegelkugel 30cm
Spiegelkugel 40cm
Spiegelkugel 50cm
Spiegelkugel 100cm
Motor für Spiegelkugel BGVC1 bis 40cm
Motor für Spiegelkugel BGVC1 bis
100cm
Effekte / Disco
A.DJ Revo 4 LED Effekt
Eurolite KLS 200 RGB
Eurolite LED MAT 4x64
Eurolite TS 155 Scanner
Eurolite N150 Nebelmaschine
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Bühnenbau
APQ Profistage 750
APQ Podest 200 x 100cm (inkl. 1 Satz Festfüße)
APQ Podest 200 x 50cm (inkl. 1 Satz Festfüße)
APQ Podest 200 x 33cm (inkl. 1 Satz Festfüße)
APQ Podest 100 x 100cm (inkl. 1 Satz Festfüße)
APQ Podest 100 x 50cm (inkl. 1 Satz Festfüße)
APQ Podestfuß Set 20cm
BÜHNENELEMENTE
APQ Podestfuß Set 40cm
APQ Podestfuß Set 50-80cm
APQ Podestfuß Set 60-100cm
APQ Podestfuß Set 100-175cm
APQ Bühnentreppe bis 80cm
APQ Bühnentreppe Geländer
APQ Podestrollen Set
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Bühnenbau
Diverses Bühnenbau
Alupipe 0,5 Meter
Alupipe 0,75 Meter
Alupipe 1,0 Meter
Alupipe 1,5 Meter
Alupipe 2,0 Meter
DIVERSES
BÜHNENBAU
Alupipe 3,0 Meter
Alupipe 4,0 Meter
Alupipe 5,0 Meter
Stative / Zubehör
Manfrotto 032 Autopole silber (2,10-3,70m)
Manfrotto 076 Autopole silber (1,70-2,70m)
Manfrotto 126U HD-Stand
Manfrotto Wind up Kurbelstativ
Manfrotto Avenger Stativgewicht
Work LW 265-R / BGVC1 Lift
Major 6er R-Bar
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Bühnenbau
Eurotruss FD 32
FD 32 Traverse 1,0 Meter
FD 32 Traverse 2,0 Meter
FD 32 Traverse 90° Horizontal
FD 32 Traverse 90° Vertikal
Eurotruss FD 34
FD 34 Traverse 0,10 Meter Distanzstück
TRAVERSEN
FD 34 Traverse 0,25 Meter
FD 34 Traverse 0,50 Meter
FD 34 Traverse 1,0 Meter
FD 34 Traverse 2,0 Meter
FD 34 Traverse 3,0 Meter
FD 34 Traverse Cornerblock
FD 34 Traverse Bodenplatte
FD 34 Traverse Stahlplatte Ground 80 X 80 cm
Mietpreisliste
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Bühnenbau
Diverses Rigging
Corso Trägerklemme 3t
Reutlinger DSH 50 Gabel
Reutlinger DSH 50 Ring
Reutlinger DSH 50 Ring / BGVC1
Reutlinger DSH 80 Gabel / BGVC1
Reutlinger DSH 80 Ring / BGVC1
RIGGING
Stahlseil 5mm für DSH 50
Stahlseil 8mm für DSH 80
Diverses Riggingmaterial wie:
Schäkel, O-Ringe, Schlingen, Steelflex,
Stähle, etc. auf Anfrage.
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Videotechnik
Kamera /Regietechnik
Sony PMW EX1
HDV Stativ für EX1
Zoomremote für EX1
LED Kopflicht für EX1
Sandsack für Kamera DV Stativ
KAMERA&
REGIETECHNIK
Videoschiene Slider 100cm
Sennheiser Ton Kit drahtlos für EX1
Folsom Screen Pro II HD
AnalogWay Pulse2 PLS 350
LCD 20“ 4:3 SXGA+ Monitor
LCD 24“ 16:10 WUXGA Monitor
CRT 9“ professional Monitor Comp.
Perfect Cue Wireless Presenter
Lenovo ThinkPad E550 Notebook
DVI Glasfasertrommel 100m
Lynx HDMI> HD-SDI Converter
Lynx HD-SDI> HDMI Converter
Mietpreisliste
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Videotechnik
Projektoren / Displays
NEC VT 700 XGA Beamer 3000 Ansi
Panasonic PT-DZ770 WUXGA 7000
Panasonic LCD Beamer WUXGA 4.800
Objektive für DLP Projektoren
Kugelgelenkhalter für DLP Projektoren
PROJEKTOREN
&
DISPLAYS
LCD Display 24“ Full HD
LCD Display 40“ Full HD
LCD Display 55“ Full HD
LCD Display 70“ Full HD
Traversenadapter für Displays
SMS Stativ für Displays
Mietpreisliste
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Videotechnik
Leinwände
Auf Anfrage
Sonstiges
Sonifex HY Telefonhybrid
Polycom Voicestation 500
Moderationswand 120x150cm
LEINWÄNDE
&
SONSTIGES
Papier für Moderationswand
Flipchart
Papier und Stifte für Flipchart
Medium 542P Overheadprojektor
Mietpreisliste
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Allgemeine Mietbedingungen
I. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge über die für die Vermietung von Equipment und die Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen,
zwischen der Media in Motion e.K., Amsinckstraße 70, 20097 Hamburg (im Folgenden als „mim“ bezeichnet) und den Kunden von mim (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet)
geschlossen werden. Für die Verträge mit mim über Vermietung von Mietsachen und damit in Zusammenhang stehende Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Der Einbeziehung abweichender Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
II. Gegenstand des Mietvertrages
1. Vertragsgegenstand ist die Vermietung von Gegenständen der Ton-, Licht-, und Bühnentechnik und sonstigen Gegenständen (nachstehend: „Equipment“) wie in der
jeweiligen Einzelvereinbarung aufgeführt. Die Kosten für Anlieferung und Aufbau sind nicht in der vereinbarten Miete enthalten, sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart
ist.
2. Die Gebrauchsüberlassung erfolgt für den Aufstellungsort. Will der Kunde das Equipment ganz oder teilweise an einem anderen Ort einsetzen, so hat er die vorherige
schriftliche Zustimmung von mim einzuholen. mim kann verlangen, dass für die mit einem Wechsel des Aufstellungsorts verbundenen Transport- und Installationsarbeiten
Spezialisten von mim oder von mim bestimmter Dritter eingeschaltet werden. Alle mit einem Wechsel des Aufstellungsorts verbundenen unmittelbaren Aufwendungen und
Folgekosten gehen zu Lasten des Mieters.
3. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von mim ist der Mieter nicht berechtigt, den Gebrauch des gemieteten Equipments Dritten zu überlassen. § 549 Abs. 1 Satz 2 BGB
findet keine Anwendung.
4. Die Verantwortung für die Auswahl des Equipments (einschließlich der durch ihren Einsatz herbeizuführenden Leistungsergebnisse) liegt beim Mieter, sofern nicht eine
entsprechende Auswahl-Beratung mit mim vereinbart ist.
III. Besondere Pflichten des Mieters
1. Der Mieter hat die Mietsache schonend zu behandeln und alle Hinweise von mim in Bezug auf die Mietsache zu beachten.
2. Der Mieter ist verpflichtet, das Equipment vor Beschädigung und Verlust (insbesondere vor Witterungseinflüssen und Diebstahl) zu bewahren. Dies gilt insbesondere auch
zwischen den Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten.
3. Der Mieter wird das Equipment von Belastungen jeglicher Art freihalten und mim den etwaigen Zugriff Dritter unverzüglich schriftlich und unter Erteilung aller
erforderlichen Auskünfte anzeigen. Der Mieter trägt die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Abwehr des Zugriffs Dritter erforderlich sind, es sei denn, es handelt sich um einen
der Sphäre von mim zuzurechnenden Zugriff eines Dritten.
4. Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel der gemieteten Sache, so hat der Mieter mim unverzüglich Anzeige zu machen.
5. Der Mieter hat die Eignung des Aufbauortes für die aufzustellenden Mietsachen sicherzustellen und gegebenenfalls von mim geforderte Änderungen für die Herstellung der
Eignung durchzuführen. Mehraufwendungen, die dem Vermieter durch einen ungeeigneten Aufbauort entstehen, hat der Mieter zu tragen.
6. Bei der Anmietung von drahtlosen Mikrofonanlagen in den Bereichen III (VHF), IV und V (UHF) sowie Betriebsfunkgeräten hat der Mieter sicherzustellen, dass der Einsatz der
Anlagen nach den jeweils gültigen Bestimmungen der Bundesnetzagentur erfolgt.
IV. Vertragslaufzeit
1. Der Mietvertrag erhält die jeweils vereinbarte feste Vertragslaufzeit. Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gilt die Vertragslaufzeit auch für alle
Geräte, Elemente und Zusatzeinrichtungen, um die der Vertragsgegenstand später erweitert wird.
2. Der Vertrag ist von beiden Seiten nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündbar. Ein wichtiger Grund zur sofortigen fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor,
 bei einem schuldhaften Verstoß des Mieters gegen die vereinbarten Catering-Bedingungen oder die Bühnenanweisung;
 bei einem schuldhaften Verstoß des Mieters gegen die vereinbarten Zahlungsbedingungen;
 bei einer unberechtigten Überlassung der Mietsache an Dritte;
 bei der unberechtigten Entfernung der Mietsache vom Vereinbarten Überlassungsort oder einem Versuch hierzu;
 bei sonstigen schuldhaften Eingriffen oder Unterlassungen des Mieters, durch welche eine Gefährdung der Mietsache hinsichtlich deren Verlustes, Beschädigung oder
Zerstörung verursacht wird.
3. Im Falle einer vom Mieter zu vertretenden Kündigung aus wichtigem Grunde schuldet der Mieter mim Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts abzüglich etwaiger
geleisteter Zahlungen und abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Erwerbs.
4. Wird nach Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache vom Mieter fortgesetzt, so verlängert sich auch ohne Widerspruch von mim der Mietvertrag nicht.
5. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Rückgabe kann mim für die überschrittene Zeit die vereinbarte Miete als Nutzungsentschädigung verlangen. Das Recht von mim, einen
höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
6. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Mietsache steht dem Mieter nach Ablauf der Mietzeit nicht zu. Gibt der Mieter die Anlage oder Teile davon vor Ablauf der Mietzeit zurück,
stellt die Rücknahme der Geräte durch mim keine Aufhebung des Mietvertrages dar. Der Mieter bleibt zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.
V. Zahlungen
1. Rechnungen von mim sind, sofern nicht eine Zahlung nach dem Kalendertag vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mim
ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen.
2. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit von mim anerkannten oder gesetzlich festgestellten Forderungen möglich.
Media in Motion OHG
Amsinckstraße 70
20097 Hamburg
Inhaber
Henning Heidmann
FON: +49 (0)40/22 62 111 –
60
FAX: +49 (0)40/22 62 111 –
70
[email protected]
Hamburger Volksbank
BLZ: 201 900 03
Konto: 31 44 53 06
UST-ID-NR: DE814763928
HRA: 10 48 77
Amtsgericht Hamburg
VI. Haftung des Mieters
1. Der Mieter haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung der Mietsache (insbesondere Feuer- und Wasserschäden, Transportschäden, Schädigung der Mietsache
während der Benutzung und Abhandenkommen der Mietsache), soweit der Haftungsgrund nicht von mim zu vertreten ist. Haftungszeitraum ist der Transportbeginn bis zur
Rückgabe der Mietsache.
2. Bei Beschädigung oder Verlust der Mietsache hat der Mieter den Neuwert der Mietsache zu ersetzen, soweit eine Reparatur der Mietsache unmöglich oder unwirtschaftlich
wäre. Eine weitergehende Haftung des Mieters bleibt davon unberührt.
VII. Versicherung
1. Der Mieter kann auf Wunsch seine Haftung gegenüber mim für Sachschäden am gemieteten Equipment durch Vereinbarung einer Haftungsbegrenzung
(„Materialversicherung“) begrenzen. Falls der Mieter die Haftungsbegrenzung („Materialversicherung“) vereinbart, haftet er, vorbehaltlich gegenüber mim für Sachschäden
am gemieteten Equipment nur in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung). Die Höhe der Selbstbeteiligung der Materialversicherung beträgt:
 bei Abhandenkommen oder Beschädigung der Mietsache infolge von Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung 25% der Reparaturkosten bzw. des Neuwerts.
 in allen anderen Fällen gilt eine Selbstbeteiligung von EUR 500,00.
2. Der Geltungsbereich für die Haftungserleichterung ist die EU inkl. Der Schweiz.
3. Die vorgenannten Haftungserleichterungen gelten nicht, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungserleichterung gilt drüber hinaus nicht für sämtliche Schäden,
die über den reinen Sachschaden am Mietprojekt hinausgehen.
4. Die Haftung des Mieters gegenüber Dritten bleibt unberührt. Auf die Möglichkeit einer eigenen Haftpflichtversicherung für Drittschäden wird hingewiesen.
VIII. Gewährleistung von mim
1. Die Gewährleistung von mim für Mängel der Mietsache richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. mim erfüllt seine Gewährleistungs- und Wartungspflichten während der üblichen Arbeitszeit (Montag bis Freitag 9-18 Uhr); insoweit sind alle anfallenden Sach- und
Personalkosten durch den vertraglich vereinbarten Mietzins abgegolten. Sollen die Gewährleistungs- und Wartungsleistungen außerhalb der üblichen Arbeitszeit von mim
erbracht werden, so ist eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum Ausgleich der anfallenden Mehrkosten erforderlich. Der Mieter übernimmt den Aufwand des Vermieters für
Diagnose- und Wartungsarbeiten, die aus vom Mieter zu vertretenden Gründen erforderlich werden (u. a. unsachgemäße Bedienung, Verwendung nicht geeigneter sonstiger
Zusatzeinrichtungen, vom Mieter vorgenommene Änderungen oder Anbauten).
3. Den Mitarbeitern und Beauftragten von mim wird zur Erfüllung der Gewährleistungs- und Wartungspflichten freier Zugang zum Equipment gewährt.
4. Die Gewährleistungs- und Wartungspflichten von mim erlöschen, soweit der Mieter ohne Zustimmung von mim am Equipment Änderungen vornimmt oder vornehmen
lässt, es sei denn, die in Rede stehenden Mängel seien nachweislich weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden und die Wartung werde
nicht erschwert.
5. mim kann fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen.
6. Soweit dies möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen eines Mangels angemessen ist, wird mim bis zur endgültigen Behebung eine Zwischenlösung zur Umgehung des
Mangels bereitstellen.
IX. Sonstige Haftung von mim
1. Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur
Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet mim nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es
sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend
gemacht werden.
4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
X. Hinweis zur Datenverarbeitung
mim erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen personenbezogene Daten der Kunden von mim. mim beachtet dabei die einschlägigen Datenschutz-rechtlichen
Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird mim personenbezogene Daten des Mieters nur erheben, verarbeiten oder
nutzen, soweit dies für die vertragsgegenständlichen Zwecke erforderlich ist.
XI. Schlussbestimmungen
1. Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Hamburg,
wobei der Anbieter auch berechtigt ist, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG). Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner
Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Media in Motion e.K.
Amsinckstraße 70
20097 Hamburg
Inhaber
Henning Heidmann
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60
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70
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Hamburger Volksbank
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Konto: 31 44 53 06
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HRA: 10 48 77
Amtsgericht Hamburg