Tontechnik - Media in Motion
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Tontechnik - Media in Motion
Mietpreisliste 01/2016 Media in Motion e.K. Amsinckstraße 70 20097 Hamburg Inhaber: Henning Heidmann FON: +49 (0)40/22 62 111 – 65 FAX: +49 (0)40/22 62 111 – 70 [email protected] Hamburger Volksbank BLZ: 201 900 03 Konto: 31 44 53 06 UST-ID-NR: DE814763928 HRA: 10 48 77 Amtsgericht Hamburg Tontechnik Videotechnik -Beschallung 03 -Kamera- & Regie 18 -Mischpulte & Verstärker 04 -Projektoren & Displays 19 -Mikrofone & Mikroport 05 -Leinwände & Sonstiges 20 -Peripherie 08 -DJ Material 09 -Multicore & Stative 10 Lichttechnik AGBs 21 Mietinformation -Pulte & Dimmer 11 -LED, Movinglight, Konventionell 12 -Outdoor und Effektbeleuchtung 13 Alle aufgeführten Preise verstehen sich als netto Tagesmietpreise abzüglich eines ggf. individuell vereinbarten Rabatts, zzgl. 19% MwSt. Mietzeitraum ist ab 16.00 Uhr des Vortages bis 12.00 Uhr des Folgetages der Veranstaltung. Die Lagerzeiten sind Mo.-Fr. von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Langzeitmieten und individuelle Berechnungen auf Anfrage. Bühnenbau -Bühnenelemente 14 -Bühnenbau diverse 15 -Traverse 16 -Rigging 17 Anfrage und Buchungen unter Telefon: 040 2262 111–60 [email protected] Mietpreisliste 01/2016 2 Tontechnik Adamson Audiotechnik Adamson Metrix Amp LAB.Gruppen mit XTA (4 auf 8) Adamson 4 Kanal Amprack LAB.Gruppen mit XTA (4 auf 4) Adamson Metrix Sub Adamson Metrix-T 4er Set Adamson Metrix-T Wave 2er Set Adamson Metrix-W Stativrahmen BESCHALLUNG Adamson Metrix Flugrahmen Adamson Point 12-P 2er Set Adamson SX Sub Fohhn Fohhn XS-1 aktiver Sub Fohhn XSP-10 passiver Sub Fohhn XT-1 4er Set Fohhn XT-1 4er Set (weiß) Mietpreisliste 01/2016 3 Tontechnik Mischpulte Soundcraft SI Compact 16 Soundcraft SI Expression Soundcraft Spirit M8 ART MX 622 Rackmixer NewHank Aerobix Rackmischer (Talkover) MISCHPULTE & VERSTÄRKER Verstärker Lab FP3400 Lab SS1300 Lab 500 Camco Vortex 2.6 Sonus PSA 100V ELA Verstärker 4 Ohm tauglich Mietpreisliste 01/2016 4 Tontechnik Shure Mikrofone Shure Beta 91 Shure Beta 52 Shure Beta 58 Shure Beta 98 S Shure A98 KCS MIKROFONE & MIKROPORT Shure SM57 Shure SM58 Shure WL 184 Shure UA 845 E Shure UA870 WB Richtantennen Set Shure UR1 P8 TS UHF Shure UR2 P8 HS Beta 87A Shure UR4D P8 Mietpreisliste 01/2016 5 Tontechnik DPA DPA 4066 F DPA 4088 F Countryman Countryman Isomax WCE 6IT Sennheiser Mikrofone MIKROFONE & MIKROPORT Sennheiser EW 100 G3 Empfänger Sennheiser SK 100 G3 Taschensender Sennheiser SKM 100-835 G3 HS Sennheiser MKE II schwarz Sennheiser ME-4 Sennheiser MD 42 Audio Technica Audio Technica AT 4041 Audio Technika ATE 915/C Beyerdynamic Beyerdynamic M201 TG Mietpreisliste 01/2016 6 Tontechnik Electro Voice Electro Voice PL 20 Audix Mikrofone Audix D2 Audix D6 Audix D-Vice MIKROFONE & MIKROPORT Audix i5 LA Audio LA Audio DBT Plus Line Trafo Palmer Palmer Pan01 DI Box Passiv Palmer PLI 04 Line-Trafo BSS BSS AR 133 DI Box Aktiv Mietpreisliste 01/2016 7 Tontechnik BSS / SCV BSS DPR 901 EQ BSS FCS 966 EQ SCV 231SP EQ Samson Samson Kopfhörer Verstärker Sennheiser PERIPHERIE HMEC 460 Gamingheadset mit Noiseguard Mietpreisliste 01/2016 8 Tontechnik Pioneer Pioneer CDJ 1000 MK3 Pioneer CDJ 500s Pioneer DJM 500 Pioneer DJM 600 Pioneer DJM 800 DJ MATERIAL & ZUBEHÖR Technics Technics SL 1200 MK2 Tascam / Gemini Tascam CD-A 500 Gemini CDMP-1400 Diverses DJ-Schwingrahmen mit 100-175cm Variobeinen Mietpreisliste 01/2016 9 Tontechnik Multicore Soundcraft Stagebox 32/8 digital 24/8 Multicore analog 75m 24/8 Multicore Spleiss 24/8 Multicore Stagebox 12p Subsnake 15m MULTICORE & STATIVE 6p Subsnake 15m 8p NF Trommel 45m König & Meyer K&M 210/9 Mikrofon Stativ K&M 259 Mikrofon Stativ klein K&M 260 Mikrofon Stativ Teller K&M 232 Mikrofon Tischstativ Teller K&M 214/6 Lautsprecherstativ (2er Set) K&M 26735 Lautsprecherstativ Teller (Stk.) K&M 24105 Lautsprecher Gabel K&M 21337 Lautsprecher Distanzrohr Mietpreisliste 01/2016 10 Lichttechnik MA Lighting MA Grand MA Micro MA Grand MA 2 Light MA Lightcommander LC 12/2 MA NSP MA Video Lizenz Dongle PULTE & DIMMER Showtec / Steuerung DMX 1->2 Verstärker DMX 1->4 Verstärker DMX Rekorder SDS 6 Mini Lichtmischpult DMX Node-1 Dimmer LLT Dimmer Rack 24 x 2 KW mit UV Controlite Excalibur 12x2KW Handdimmer 1 x 2 KW DMX Dimmer 4 x 2 KW Mietpreisliste 01/2016 11 Lichttechnik LED Beleuchtung Expolite TouLED 42CM WP (6er Set) LI Sunbeam 100 Full Colour LI Sunbeam 50 Full Colour Clay Paky LED, MOVINGLIGHTS & KONVENTIONELL Clay Paky Alpha Spot QWO 800 (2er Set) Arri / Desisti / ETC Desisti Leonardo 2 KW Arri Junior 1 KW Arri Junior 650 W Arri Junior 300 W ETC Profiler Zoom 15°–30° ETC Iris Blende für Profiler ETC S4 Par 575W (6er Set) Tec Punto Outdoor Par 64 Eurolite ML 36 Par „Silber / Alu “ Pinspot Mietpreisliste 01/2016 12 Lichttechnik Diverses Philips Outdoor Fluter NAH 100 W Molto Luce Vispo Schienenstrahler Molto Luce Vispo LED Schienenstrahler Molto Luce Schiene für Vispo 2 Meter Smoke Factory Tourhazer EFFEKTE & DIVERSES Spiegelkugel 30cm Spiegelkugel 40cm Spiegelkugel 50cm Spiegelkugel 100cm Motor für Spiegelkugel BGVC1 bis 40cm Motor für Spiegelkugel BGVC1 bis 100cm Effekte / Disco A.DJ Revo 4 LED Effekt Eurolite KLS 200 RGB Eurolite LED MAT 4x64 Eurolite TS 155 Scanner Eurolite N150 Nebelmaschine Mietpreisliste 01/2016 13 Bühnenbau APQ Profistage 750 APQ Podest 200 x 100cm (inkl. 1 Satz Festfüße) APQ Podest 200 x 50cm (inkl. 1 Satz Festfüße) APQ Podest 200 x 33cm (inkl. 1 Satz Festfüße) APQ Podest 100 x 100cm (inkl. 1 Satz Festfüße) APQ Podest 100 x 50cm (inkl. 1 Satz Festfüße) APQ Podestfuß Set 20cm BÜHNENELEMENTE APQ Podestfuß Set 40cm APQ Podestfuß Set 50-80cm APQ Podestfuß Set 60-100cm APQ Podestfuß Set 100-175cm APQ Bühnentreppe bis 80cm APQ Bühnentreppe Geländer APQ Podestrollen Set Mietpreisliste 01/2016 14 Bühnenbau Diverses Bühnenbau Alupipe 0,5 Meter Alupipe 0,75 Meter Alupipe 1,0 Meter Alupipe 1,5 Meter Alupipe 2,0 Meter DIVERSES BÜHNENBAU Alupipe 3,0 Meter Alupipe 4,0 Meter Alupipe 5,0 Meter Stative / Zubehör Manfrotto 032 Autopole silber (2,10-3,70m) Manfrotto 076 Autopole silber (1,70-2,70m) Manfrotto 126U HD-Stand Manfrotto Wind up Kurbelstativ Manfrotto Avenger Stativgewicht Work LW 265-R / BGVC1 Lift Major 6er R-Bar Mietpreisliste 01/2016 15 Bühnenbau Eurotruss FD 32 FD 32 Traverse 1,0 Meter FD 32 Traverse 2,0 Meter FD 32 Traverse 90° Horizontal FD 32 Traverse 90° Vertikal Eurotruss FD 34 FD 34 Traverse 0,10 Meter Distanzstück TRAVERSEN FD 34 Traverse 0,25 Meter FD 34 Traverse 0,50 Meter FD 34 Traverse 1,0 Meter FD 34 Traverse 2,0 Meter FD 34 Traverse 3,0 Meter FD 34 Traverse Cornerblock FD 34 Traverse Bodenplatte FD 34 Traverse Stahlplatte Ground 80 X 80 cm Mietpreisliste 01/2016 16 Bühnenbau Diverses Rigging Corso Trägerklemme 3t Reutlinger DSH 50 Gabel Reutlinger DSH 50 Ring Reutlinger DSH 50 Ring / BGVC1 Reutlinger DSH 80 Gabel / BGVC1 Reutlinger DSH 80 Ring / BGVC1 RIGGING Stahlseil 5mm für DSH 50 Stahlseil 8mm für DSH 80 Diverses Riggingmaterial wie: Schäkel, O-Ringe, Schlingen, Steelflex, Stähle, etc. auf Anfrage. Mietpreisliste 01/2016 17 Videotechnik Kamera /Regietechnik Sony PMW EX1 HDV Stativ für EX1 Zoomremote für EX1 LED Kopflicht für EX1 Sandsack für Kamera DV Stativ KAMERA& REGIETECHNIK Videoschiene Slider 100cm Sennheiser Ton Kit drahtlos für EX1 Folsom Screen Pro II HD AnalogWay Pulse2 PLS 350 LCD 20“ 4:3 SXGA+ Monitor LCD 24“ 16:10 WUXGA Monitor CRT 9“ professional Monitor Comp. Perfect Cue Wireless Presenter Lenovo ThinkPad E550 Notebook DVI Glasfasertrommel 100m Lynx HDMI> HD-SDI Converter Lynx HD-SDI> HDMI Converter Mietpreisliste 01/2016 18 Videotechnik Projektoren / Displays NEC VT 700 XGA Beamer 3000 Ansi Panasonic PT-DZ770 WUXGA 7000 Panasonic LCD Beamer WUXGA 4.800 Objektive für DLP Projektoren Kugelgelenkhalter für DLP Projektoren PROJEKTOREN & DISPLAYS LCD Display 24“ Full HD LCD Display 40“ Full HD LCD Display 55“ Full HD LCD Display 70“ Full HD Traversenadapter für Displays SMS Stativ für Displays Mietpreisliste 01/2016 19 Videotechnik Leinwände Auf Anfrage Sonstiges Sonifex HY Telefonhybrid Polycom Voicestation 500 Moderationswand 120x150cm LEINWÄNDE & SONSTIGES Papier für Moderationswand Flipchart Papier und Stifte für Flipchart Medium 542P Overheadprojektor Mietpreisliste 01/2016 20 Allgemeine Mietbedingungen I. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge über die für die Vermietung von Equipment und die Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, zwischen der Media in Motion e.K., Amsinckstraße 70, 20097 Hamburg (im Folgenden als „mim“ bezeichnet) und den Kunden von mim (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet) geschlossen werden. Für die Verträge mit mim über Vermietung von Mietsachen und damit in Zusammenhang stehende Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Der Einbeziehung abweichender Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. II. Gegenstand des Mietvertrages 1. Vertragsgegenstand ist die Vermietung von Gegenständen der Ton-, Licht-, und Bühnentechnik und sonstigen Gegenständen (nachstehend: „Equipment“) wie in der jeweiligen Einzelvereinbarung aufgeführt. Die Kosten für Anlieferung und Aufbau sind nicht in der vereinbarten Miete enthalten, sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. 2. Die Gebrauchsüberlassung erfolgt für den Aufstellungsort. Will der Kunde das Equipment ganz oder teilweise an einem anderen Ort einsetzen, so hat er die vorherige schriftliche Zustimmung von mim einzuholen. mim kann verlangen, dass für die mit einem Wechsel des Aufstellungsorts verbundenen Transport- und Installationsarbeiten Spezialisten von mim oder von mim bestimmter Dritter eingeschaltet werden. Alle mit einem Wechsel des Aufstellungsorts verbundenen unmittelbaren Aufwendungen und Folgekosten gehen zu Lasten des Mieters. 3. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von mim ist der Mieter nicht berechtigt, den Gebrauch des gemieteten Equipments Dritten zu überlassen. § 549 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung. 4. Die Verantwortung für die Auswahl des Equipments (einschließlich der durch ihren Einsatz herbeizuführenden Leistungsergebnisse) liegt beim Mieter, sofern nicht eine entsprechende Auswahl-Beratung mit mim vereinbart ist. III. Besondere Pflichten des Mieters 1. Der Mieter hat die Mietsache schonend zu behandeln und alle Hinweise von mim in Bezug auf die Mietsache zu beachten. 2. Der Mieter ist verpflichtet, das Equipment vor Beschädigung und Verlust (insbesondere vor Witterungseinflüssen und Diebstahl) zu bewahren. Dies gilt insbesondere auch zwischen den Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten. 3. Der Mieter wird das Equipment von Belastungen jeglicher Art freihalten und mim den etwaigen Zugriff Dritter unverzüglich schriftlich und unter Erteilung aller erforderlichen Auskünfte anzeigen. Der Mieter trägt die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Abwehr des Zugriffs Dritter erforderlich sind, es sei denn, es handelt sich um einen der Sphäre von mim zuzurechnenden Zugriff eines Dritten. 4. Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel der gemieteten Sache, so hat der Mieter mim unverzüglich Anzeige zu machen. 5. Der Mieter hat die Eignung des Aufbauortes für die aufzustellenden Mietsachen sicherzustellen und gegebenenfalls von mim geforderte Änderungen für die Herstellung der Eignung durchzuführen. Mehraufwendungen, die dem Vermieter durch einen ungeeigneten Aufbauort entstehen, hat der Mieter zu tragen. 6. Bei der Anmietung von drahtlosen Mikrofonanlagen in den Bereichen III (VHF), IV und V (UHF) sowie Betriebsfunkgeräten hat der Mieter sicherzustellen, dass der Einsatz der Anlagen nach den jeweils gültigen Bestimmungen der Bundesnetzagentur erfolgt. IV. Vertragslaufzeit 1. Der Mietvertrag erhält die jeweils vereinbarte feste Vertragslaufzeit. Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gilt die Vertragslaufzeit auch für alle Geräte, Elemente und Zusatzeinrichtungen, um die der Vertragsgegenstand später erweitert wird. 2. Der Vertrag ist von beiden Seiten nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündbar. Ein wichtiger Grund zur sofortigen fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, bei einem schuldhaften Verstoß des Mieters gegen die vereinbarten Catering-Bedingungen oder die Bühnenanweisung; bei einem schuldhaften Verstoß des Mieters gegen die vereinbarten Zahlungsbedingungen; bei einer unberechtigten Überlassung der Mietsache an Dritte; bei der unberechtigten Entfernung der Mietsache vom Vereinbarten Überlassungsort oder einem Versuch hierzu; bei sonstigen schuldhaften Eingriffen oder Unterlassungen des Mieters, durch welche eine Gefährdung der Mietsache hinsichtlich deren Verlustes, Beschädigung oder Zerstörung verursacht wird. 3. Im Falle einer vom Mieter zu vertretenden Kündigung aus wichtigem Grunde schuldet der Mieter mim Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts abzüglich etwaiger geleisteter Zahlungen und abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Erwerbs. 4. Wird nach Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache vom Mieter fortgesetzt, so verlängert sich auch ohne Widerspruch von mim der Mietvertrag nicht. 5. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Rückgabe kann mim für die überschrittene Zeit die vereinbarte Miete als Nutzungsentschädigung verlangen. Das Recht von mim, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. 6. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Mietsache steht dem Mieter nach Ablauf der Mietzeit nicht zu. Gibt der Mieter die Anlage oder Teile davon vor Ablauf der Mietzeit zurück, stellt die Rücknahme der Geräte durch mim keine Aufhebung des Mietvertrages dar. Der Mieter bleibt zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. V. Zahlungen 1. Rechnungen von mim sind, sofern nicht eine Zahlung nach dem Kalendertag vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mim ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen. 2. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit von mim anerkannten oder gesetzlich festgestellten Forderungen möglich. Media in Motion OHG Amsinckstraße 70 20097 Hamburg Inhaber Henning Heidmann FON: +49 (0)40/22 62 111 – 60 FAX: +49 (0)40/22 62 111 – 70 [email protected] Hamburger Volksbank BLZ: 201 900 03 Konto: 31 44 53 06 UST-ID-NR: DE814763928 HRA: 10 48 77 Amtsgericht Hamburg VI. Haftung des Mieters 1. Der Mieter haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung der Mietsache (insbesondere Feuer- und Wasserschäden, Transportschäden, Schädigung der Mietsache während der Benutzung und Abhandenkommen der Mietsache), soweit der Haftungsgrund nicht von mim zu vertreten ist. Haftungszeitraum ist der Transportbeginn bis zur Rückgabe der Mietsache. 2. Bei Beschädigung oder Verlust der Mietsache hat der Mieter den Neuwert der Mietsache zu ersetzen, soweit eine Reparatur der Mietsache unmöglich oder unwirtschaftlich wäre. Eine weitergehende Haftung des Mieters bleibt davon unberührt. VII. Versicherung 1. Der Mieter kann auf Wunsch seine Haftung gegenüber mim für Sachschäden am gemieteten Equipment durch Vereinbarung einer Haftungsbegrenzung („Materialversicherung“) begrenzen. Falls der Mieter die Haftungsbegrenzung („Materialversicherung“) vereinbart, haftet er, vorbehaltlich gegenüber mim für Sachschäden am gemieteten Equipment nur in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung). Die Höhe der Selbstbeteiligung der Materialversicherung beträgt: bei Abhandenkommen oder Beschädigung der Mietsache infolge von Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung 25% der Reparaturkosten bzw. des Neuwerts. in allen anderen Fällen gilt eine Selbstbeteiligung von EUR 500,00. 2. Der Geltungsbereich für die Haftungserleichterung ist die EU inkl. Der Schweiz. 3. Die vorgenannten Haftungserleichterungen gelten nicht, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungserleichterung gilt drüber hinaus nicht für sämtliche Schäden, die über den reinen Sachschaden am Mietprojekt hinausgehen. 4. Die Haftung des Mieters gegenüber Dritten bleibt unberührt. Auf die Möglichkeit einer eigenen Haftpflichtversicherung für Drittschäden wird hingewiesen. VIII. Gewährleistung von mim 1. Die Gewährleistung von mim für Mängel der Mietsache richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 2. mim erfüllt seine Gewährleistungs- und Wartungspflichten während der üblichen Arbeitszeit (Montag bis Freitag 9-18 Uhr); insoweit sind alle anfallenden Sach- und Personalkosten durch den vertraglich vereinbarten Mietzins abgegolten. Sollen die Gewährleistungs- und Wartungsleistungen außerhalb der üblichen Arbeitszeit von mim erbracht werden, so ist eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum Ausgleich der anfallenden Mehrkosten erforderlich. Der Mieter übernimmt den Aufwand des Vermieters für Diagnose- und Wartungsarbeiten, die aus vom Mieter zu vertretenden Gründen erforderlich werden (u. a. unsachgemäße Bedienung, Verwendung nicht geeigneter sonstiger Zusatzeinrichtungen, vom Mieter vorgenommene Änderungen oder Anbauten). 3. Den Mitarbeitern und Beauftragten von mim wird zur Erfüllung der Gewährleistungs- und Wartungspflichten freier Zugang zum Equipment gewährt. 4. Die Gewährleistungs- und Wartungspflichten von mim erlöschen, soweit der Mieter ohne Zustimmung von mim am Equipment Änderungen vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, die in Rede stehenden Mängel seien nachweislich weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden und die Wartung werde nicht erschwert. 5. mim kann fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. 6. Soweit dies möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen eines Mangels angemessen ist, wird mim bis zur endgültigen Behebung eine Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels bereitstellen. IX. Sonstige Haftung von mim 1. Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. 2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet mim nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. X. Hinweis zur Datenverarbeitung mim erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen personenbezogene Daten der Kunden von mim. mim beachtet dabei die einschlägigen Datenschutz-rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird mim personenbezogene Daten des Mieters nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die vertragsgegenständlichen Zwecke erforderlich ist. XI. Schlussbestimmungen 1. Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Hamburg, wobei der Anbieter auch berechtigt ist, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. 3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG). Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Media in Motion e.K. Amsinckstraße 70 20097 Hamburg Inhaber Henning Heidmann FON: +49 (0)40/22 62 111 – 60 FAX: +49 (0)40/22 62 111 – 70 [email protected] Hamburger Volksbank BLZ: 201 900 03 Konto: 31 44 53 06 UST-ID-NR: DE814763928 HRA: 10 48 77 Amtsgericht Hamburg