Landschaftsschutzgebiet Drömling

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Landschaftsschutzgebiet Drömling
Flyer-Ausweisungsverfahren 02.03.15 14:03 Seite 1
Unterschutzstellungsverfahren
Ablauf des Unterschutzstellungsverfahrens
Auf der nebenstehenden Seite ist das Ablaufschema
des Verfahrens dargestellt. Im Rahmen der öffentlichen
Auslegung in den Gemeinden hat jedermann Gelegen
heit, Bedenken und Anregungen zu der beabsichtigen
Unterschutzstellung vorzubringen. Diese werden zu
sammen mit den behördlichen Stellungnahmen in die
Überprüfung von Text und Karte der Verordnung ein
fließen.
Erarbeitung eines Verordnungsvorentwurfs durch das
Referat Naturschutz und Landschaftspflege LVwA
▼
Hausbeteiligung im LVwA zum Verordnungsvorentwurf
▼
Prüfung der eingegangenen Hinweise und
Überarbeitung des Verordnungsvorentwurfs
▼
▶ Ergebnis: Verordnungsentwurf ▶
▼
Eröffnung des Unterschutzstellungsverfahrens
▼
▼
Beteiligung der Gemeinden,
öffentliche Auslegung
der Träger öffentlicher
in den betroffenen
Belange TÖB und der
Kommunen
Naturschutzverbände
▼
▼
Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf
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Auswertung der Stellungnahmen
durch die Naturschutzbehörde LVwA
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Überarbeitung des Verordnungsentwurfes
▼
Vorlage des Verordnungsentwurfes
beim Präsidenten des LVwA zur Unterzeichnung
▼
InKraftTreten durch Verkündung im Amtsblatt des LVwA
Im Anschluss an das LSGVerfahren soll ab Mitte 2015
ein Änderungsverfahren zur bestehenden NSG
Verordnung „OhreDrömling“ durchgeführt werden.
Hier ist vorgesehen, jeweils einige wenige Punkte an
inzwischen geänderte tatsächliche Verhältnisse an
zupassen sowie verfahrensrechtliche Vereinfachungen
vorzunehmen. Eine flächenhafte Erweiterung ist nicht
vorgesehen. Für das 2. Halbjahr 2015 sind außerdem
die Abstimmungen mit den Kommunen zur Abgrenzung
des Biosphärenreservats Drömling geplant, um das
Verordnungsverfahren nach Landesrecht möglichst
Ende 2015 zu beginnen. Zielstellung ist hier ein länder
übergreifendes Biosphärenreservat mit Niedersachsen,
für das dann eine UNESCOAnerkennung beantragt
werden soll.
Ansprechpartner
Impressum
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat Naturschutz, Landschaftspflege
Dessauer Straße 70 / 06118 Halle (Saale)
Torsten Pietsch
Tel. (0345) 514 2143
Jens Stolle
Tel. (0345) 514 2313
E-Mail:
[email protected]
[email protected]
Herausgeber: Naturparkverwaltung Drömling
Bearbeiter: LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH
Stand: November 2014
E-Mail: [email protected]
Internet: www.naturpark-droemling.de
Naturparkverwaltung Drömling
Bahnhofstraße 32 / 39646 Oebisfelde-Weferlingen
Fred Braumann
Tel. (039002) 850 10
E-Mail:
fred.braumann@
naturpark-droemling.mlu.sachsen-anhalt.de
Naturpark
Drömling
Der Naturpark Drömling gehört zu den „Nationalen
Naturlandschaften“, der Dachmarke der deutschen Nationalparks,
Biosphärenreservate und Naturparks getragen von EUROPARC
Deutschland e.V.: www.europarc-deutschland.de
Landschaftsschutzgebiet Drömling
Ausweisungsverfahren der Natura 2000Gebiete
und Schutzgebietsentwicklung im Drömling
Naturpark
Drömling
Flyer-Ausweisungsverfahren 02.03.15 14:03 Seite 2
Schutzgebietsentwicklung
im sachsenanhaltischen Drömling
Ausweisungsverfahren
der Natura 2000Gebiete
Neufassung der Landschafts
schutzgebietsVerordnung von 1990
Bereits 1967 wurde das erste Landschaftsschutzgebiet
LSG „Südlicher Drömling“ ausgewiesen. 1979 folgten ein
Fischotterschongebiet und 1981/83 zwei Wiesenvogel
Schongebiete. Die Schutzzwecke waren vor allem auf die
Erhaltung von Großem Brachvogel und Uferschnepfe aus
gerichtet.
Zur Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen
Vielfalt haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union EU verpflichtet, das Schutzgebietssystem Natura
2000 aufzubauen. Ziel dieses zusammenhängenden euro
päischen Netzes von besonderen Schutzgebieten ist es, gute
Erhaltungszustände von Lebensraumtypen und Tier und
Pflanzenarten zu erhalten und wieder herzustellen und die
Vernetzung der Gebiete zu sichern.
Die seit 1990 gültige LSGVO soll sowohl hinsichtlich
der Aufnahme der Natura 2000Zielstellungen, als auch
einer Reihe anderer seither neuer Gesetze an das aktuelle
Recht angepasst werden. Aufgrund des Umfanges der
Änderungen, aber auch zur Konkretisierung und Verein
fachung des Verwaltungshandelns, soll eine komplette
Neufassung der LSGVO erfolgen.
Die ersten Naturschutzgebiete NSG waren das „Jeg
gauer Moor“ 1978 zur Sicherung atlantisch verbreiteter
Pflanzenarten und der „BreitenroderOebisfelder Drömling“
1989 als naturnahes Bruch und Feuchtwaldgebiet.
Mit dem Nationalparkprogramm der DDR im Jahre 1990
entstand das Großschutzgebiet Drömling, flächen und
namensgleich als Naturpark und Landschaftsschutzgebiet
auf 27.820 ha, darin enthalten sieben NSG auf 4.510 ha
Fläche.
2005 wurden die 7 NSG zusammengefasst und als neues
NSG „OhreDrömling“ auf 10.340 ha erweitert. Damit
wurden die Verpflichtungen des Landes SachsenAnhalt und
des Zweckverbandes Naturschutzprojekt „Drömling/
SachsenAnhalt“ aus dem vom Bund geförderten Natur
schutzgroßprojekt und aus dem WeißstorchSchutzprojekt
der Stiftung „The Stork Foundation  Störche für unsere
Kinder“ erfüllt.
Durch das Land SachsenAnhalt und die Bundesrepublik
Deutschland wurden die Natura 2000Gebiete der EU
gemeldet. Im Drömling betrifft dies 2 Vogelschutzgebiete
und 6 FFHGebiete. Sie enthalten Lebensräume wie
Moorwälder, ErlenEschenWälder, magere Flachland
Mähwiesen sowie artenreiche Gewässer. Tierarten mit
besonderem europäischen Schutzstatus sind u.a. Fischotter
und Elbebiber, Weißstorch, Wiesenweihe, Rotmilan,
Neuntöter, Sperbergrasmücke, Ortolan, Kammmolch,
Schlammpeitzger und Große Moosjungfer.
Aus den europäischen Natura 2000Richtlinien ergibt sich
die Verpflichtung, die gemeldeten Natura 2000Gebiete
nationalrechtlich zu sichern. Dies erfolgt im Drömling in den
durchzuführenden Ausweisungsverfahren als Landschafts
schutzgebiet Neufassung der bestehenden LSGVerord
nung und als Naturschutzgebiet Änderung.
Wichtigste Änderungen gegenüber dem LSG von 1990
sind die Herauslösung der Ortslagen aus dem
LSG auf der einen und die Hinzuziehung von
einigen für den Vogelschutz wichtigen Flächen auf
der anderen Seite. Die Herauslösung der Ortslagen
wurde mit den beteiligten Kommunen Stadt Klötze,
Hansestadt Gardelegen, Flecken Calvörde und
Stadt OebisfeldeWeferlingen abgestimmt. Sie soll in
einem zweistufigen Prozess erfolgen, da die derzeit noch im
Vogelschutzgebiet befindlichen Orte erst nach Zu
stimmung durch die EU aus dem LSG gelöscht werden
können.
Das neue LSG Drömling weist eine Fläche von rund
19.240 ha auf. Aus dem LSG von 1990 wurden 395 ha
Ortsbereiche herausgelöst, aus dem LSG 2015 sollen nach
EUZustimmung weitere 185 ha herausgelöst werden.
Die Erweiterungsflächen umfassen 2.350 ha.

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