dstg aktiv - Deutsche Steuer

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dstg aktiv - Deutsche Steuer
April 2014
Bundesverwaltungsgericht urteilt:
Tarifabschluss
gilt auch für Beamte
dafür bleibt das Streikverbot
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DSTG INFORMIERT
WILLKOMMEN
SEITE 3
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
herzlich willkommen zur neuen Ausgabe unserer Verbandszeitung DSTG INFORMIERT. Obwohl die Redaktion zahlenmäßig immer kleiner wird, ist es den
Kollegen wieder einmal gelungen, ein lesenswertes Heft unserer Verbandszeitung zu konzipieren. Gleichwohl bedarf unsere Redaktion dringend der Verstärkung, insbesondere an schreibendem Personal. Wer sich angesprochen fühlt und
Spaß daran hat, regelmäßig diese Zeitung mit zu „bauen“, der melde sich einfach beim Landesvorstand.
Schwerpunkte dieser Ausgabe sind mehrere Urteile und Beschlüsse verschiedener Gerichte. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verbindlichkeit von Tarifabschlüssen für das Besoldungsrecht festgestellt. Wir sind gespannt, auf welche Weise die Landesregierungen die höchstrichterliche Rechtsprechung umsetzen. Altersdiskriminierung war gleich zweimal Thema. Ein Verfahren ist bereits im Sinne der Beamtenschaft ausgegangen, das zweite ist auf einem guten
Weg dahin. Diese Rechtsprechung insgesamt ermutigt uns, weiterhin auf die Durchsetzung unserer
Rechte zu achten. Sie zeigt, dass Beamte nicht der Willkür der politischen Entscheidungsträger ausgeliefert sind. Und sie zeigt weiterhin, wie wichtig es ist, dass sich starke Gewerkschaften für die Rechte ihrer Mitglieder einsetzen. Der Einzelne kann hier doch recht wenig bewirken, aber in der Gemeinschaft
sind wir stark!
Thomas Eigenthaler, unser DSTG-Bundesvorsitzender, hat den Bremer Landesverband unterstützt, als
es darum ging, die gestörte Beziehung zwischen DSTG Bremen und der Finanzsenatorin zu normalisieren. Die Aussprache im Haus des Reichs gibt jedenfalls Anlass zu der Hoffnung, dass wir uns künftig
wieder respektvoller begegnen werden. An der DSTG jedenfalls soll‘s nicht liegen.
Ich wünsche Ihnen eine interessante und vergnügliche Zeit mit der neuen Ausgabe unserer DSTG INFORMIERT und grüße Sie herzlich,
Ihr
Winfried Noske
INHALT
Seite
BLICKPUNKT
Kein Streikrecht für Beamte, aber Übernahme des Tarifergebnisses
Personaleinsparungen: Das kommt davon!
Klimagespräch mit Bürgermeisterin Linnert
Altersdiskriminierung I: Das Senioritätsprinzip
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HALBZEIT
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DSTG AKTIV
Landeshauptvorstand in Bad Zwischenahn
Gesunde Mitarbeiter? Auch eine Frage der Führung
Neues von der „Aktion Rest-Cent“
DSTG-Jugend im Gespräch mit Dr. Hermann Kuhn
Altersdiskriminierung II: Es geht um frühe Dienstzeiten
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SCHLUSSPFIFF
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APRIL 2014
DSTG INFORMIERT
BLICKPUNKT
SEITE 4
Kein Streikrecht für Beamte,
aber Übernahme der Tarifergebnisse
In einem Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27. Februar 2014 entschieden, dass für Beamte weiterhin das Streikverbot gilt. Die Richter vertreten jedoch die Ansicht, dass zwischen Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz und Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Widerspruch bestehe, den der Gesetzgeber beseitigen müsse. Die Menschenrechtskonvention gesteht Staatsbediensteten grundsätzlich das Recht auf Tarifverhandlungen einschließlich des Streikrechts zu, Einschränkungen in diesem Bereich dürfe es nur für hoheitlich
tätige Bedienstete geben.
Dass Grundgesetz räumt in Art.
33 Abs. 5 dem Streikverbot Verfassungsrang ein, dieses Verbot
ist statusbezogen und gilt deshalb völlig unabhängig vom jeweiligen Tätigkeitsbereich.
Demnach unterliegen auch Beamte außerhalb des engeren Bereiches der Hoheitsverwaltung
diesem Streikverbot. Allerdings,
und das kam in der Berichterstattung über das Urteil in den Kommentaren zu kurz, stellt das Bundesverwaltungsgericht einen inhaltlichen Widerspruch in Bezug
auf das Tarifrecht der Angestellten und die Besoldungsanpassungen für Beamte fest. Diese Kollisionslage muss der Gesetzgeber
unbedingt beseitigen, fordern die
Richter, da die deutsche Regelung nicht in Einklang mit den
Grundsätzen der europäischen
Menschenrechtskonvention stehe.
Das Gericht lässt offen, wie die
Neuregelung menschenrechtskonform ausgestattet sein muss,
macht hierzu jedoch konstruktive
Vorschläge. Denkbar sei eine
Anpassung des Grundgesetzes,
um das Statusrecht neu zu regeln. Beispielsweise könnten
Bereiche abgesteckt werden, für
die weiterhin das Streikverbot
gelte. Dafür müsse jedoch die
Regelungshoheit der jeweiligen
Dienstherren zugunsten weitergehender Befugnisse der Beamten eingeschränkt werden. Das
Gericht verkennt dabei nicht,
dass bei einer Regelung, die die
Zuerkennung des Streikrechts
auch für Beamte in diesen Bereichen bedeuten würde, ein Rattenschwanz an Folgeänderungen
zu berücksichtigen sei, die allesamt erhebliche Vorteile für die
Beamten bedeuten würden.
Der dbb-Vorsitzende Klaus Dauderstädt begrüßte noch am Tag
der Urteilsverkündung in einem
Fernsehinterview die Entscheidung des Gerichts ausdrücklich,
weil damit erneut bestätigt werde, dass das Berufsbeamtentum
als Garant für ein funktionierendes Staatswesen anzusehen sei.
Das Gericht hält jedoch vorerst
noch am generellen Streikverbot
fest. Dadurch soll dem Gesetzgeber mehr Zeit verschafft werden,
um den Widerspruch zwischen
Menschenrechtskonvention und
Grundgesetz zu beseitigen. Dessen ungeachtet aber setzen die
Leipziger Richter den Deutschen
Bundestag und die öffentlichen
Arbeitgeber mit diesem Urteil
massiv unter Druck, weil bis zur
APRIL 2014
Änderung der Rechtslage Tarifbeschäftigte und Beamte
aufgrund des Alimentationsgrundsatzes gleichgestellt werden müssen.
Der Einkommensentwicklung
wird nach Ansicht des Gerichts
durch Tarifabschlüsse Rechnung getragen. Das sei das
Maß der Dinge, deshalb ist es
nach Darlegung der Richter
verfassungswidrig, die Beamtenbesoldung von den Tarifabschlüssen im öffentlichen
Dienst abzukoppeln. Klaus
Dauderstädt betont, dass damit
erstmalig per höchstrichterlicher Rechtsprechung Nullrunden und zeitverzögerte Erhöhungen für Beamte unzulässig
seien. Damit darf der
„Klassiker“, wie der Bremer
Senat die Benachteiligungen
der Beamtinnen und Beamten
bei den Besoldungsrunden so
schön zu verniedlichen pflegt,
endlich seinen wohlverdienten
Ruhestand antreten.
DSTG INFORMIERT
BLICKPUNKT
SEITE 5
Wenn Personaleinsparungen zum Bumerang werden
Bremen 1995. Nach einer Ampelkoalition, die an der sogenannten „Piepmatzaffäre“ zerbrach,
gönnte sich das kleinste Bundesland für die nächsten 12 Jahre ein rot-schwarzes Bündnis mit Henning Scherf an der Spitze. Angetreten mit dem festen Vorsatz, Bremens Finanzen zu sanieren.
Scherf hatte als Finanzsenator in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts übrigens großen
Anteil an Bremens Verschuldung, weil er im Bundesrat dafür stimmte, das Lohnsteueraufkommen nicht mehr dem Arbeitsort, sondern dem Wohnort zukommen zu lassen.
Damit entstand rund um Bremen
ein „Speckgürtel“, der durch die
geplanten Verlängerungen der
Straßenbahnanbindungen durchaus noch breiter werden könnte.
Das oberste Ziel hieß damals, die
Personalkosten zu reduzieren
und den öffentlichen Dienst nach
privatwirtschaftlichen Grundsätzen aufzustellen. Weil für solch
einschneidende Maßnahmen das
nötige Fachwissen fehlte, wurden externe Unternehmensberater ins Boot geholt. Die setzten
einen radikalen Personalabbau
durch, wobei sie dabei nur mit
Zahlen jonglierten, ohne die eigentlichen Tätigkeitsbereiche zu
kennen. Das führte zu einer Arbeitsplatzvernichtung in den
Ressorts, die von keinerlei Aufgabenkritik begleitet war. Durch
den Stellenabbau verschlechterte
sich aber nicht nur das Dienstleistungsangebot, auch die hoheitlichen Bereiche konnten nur
noch rudimentär abgedeckt werden.
Die DSTG Bremen warnte frühzeitig, dass der gesetzliche Auftrag der Steuerverwaltung nur
noch eingeschränkt erfüllbar sei.
Als die Kritik der Gewerkschaften insgesamt massiver wurde,
stampfte der öffentliche Arbeitgeber die Wertschätzung für die
Bediensteten komplett ein und
strafte sein Personal fortan mit
Begriffen wie „Kostenfaktor“
oder „Vollzeitäquivalent“ ab.
Der Unmut machte sich 2005 in
einer gemeinsamen Personalversammlung Luft. Kurze Zeit später folgte der Rücktritt von Re-
gierungschef Scherf. Die rotschwarze Sparorgie sollte zum
Desaster werden. Betrugen die
Bremer Haushaltsschulden im
Jahr 2000 rd. 8,5 Mrd. Euro, waren es gegen Ende der Koalition
im Jahr 2007 bereits über 14,5
Mrd. Euro. Die DSTG forderte
permanent, die Steuerverwaltung
nicht in die allgemeine Sparquote einzubeziehen. Es mache keinen Sinn, die einzige Einnahmeverwaltung des Staates personell
auszubluten. Vergebens. Politik
wusste es besser.
Vielleicht ist es den prominenten
Steuersündern zu verdanken,
dass die Bürgerinnen und Bürger
plötzlich verstärkt für einen gerechten Steuervollzug eintreten.
Vielleicht sind sie auch nur, genau wie die Finanzpolitiker in
Berlin, von den schlechten Statistiken Bremens im Bereich Außenprüfungen und Durchlaufzeiten der Steuererklärungen genervt. Vielleicht sickert aber
auch in den Bremer Senat allmählich die Erkenntnis ein, dass
es sich beim RMS um Bananensoftware handelt (die erst
beim Kunden reift) und dass das
KONSENS-Verfahren, wie der
DSTG-Vorsitzende Thomas Eigenthaler formuliert, mehr und
mehr zur Arbeitsbehinderung
wird.
Die Gründe für das Umdenken
spielen letztlich auch nur eine
untergeordnete Rolle. Fakt ist,
dass die Steuerverwaltung wieder in die Lage versetzt werden
muss, ihren gesetzlichen Auftrag
zu erfüllen. Und plötzlich verAPRIL 2014
nehmen wir völlig ungewohnte
Töne aus Bremen. Experten
empfehlen, den Außendienst
zu verstärken, um so das Steueraufkommen in Bremen zu
verbessern, weil an der Ausgabenschraube ja nicht mehr gedreht werden könne. Komisch,
diese Forderung vertritt die
DSTG seit vielen Jahren vehement und blitzt damit bei den
Haushältern stets ab. Allerdings muss der Glaube der Experten, der Außendienst ließe
sich zu Lasten des Innendienstes verstärken, als gefährlicher
Irrglaube schnellstmöglich aus
den Köpfen verbannt werden.
Der Innendienst ist genauso
auf Kante genäht, ein Blick in
PersBB und Statistik genügen.
Wenn ein Bereich verstärkt
werden muss, dann zu allererst
der für Ausbildung und Übernahme. Bereits 2009 hat die
DSTG ein wegweisendes Konzept vorgelegt, das die Politik
damals wie ein lästiges Insekt
als „nicht bezahlbar“ abtat.
Vielleicht sollten die Experten
dieses Konzept in aller Ruhe
noch einmal studieren, denn
die darin enthaltenen Zahlen
sind trotz der zwischenzeitlichen Verlängerung der Lebensarbeitszeit immer noch aktuell.
Die frühere Fehleinschätzung,
dass mehr Ausbildung nicht
bezahlbar sei, ist Bremen jedenfalls teuer zu stehen gekommen. Der aktuelle Schuldenstand beträgt inzwischen
fast 22 Mrd. Euro (Stand bei
Redaktionsschluss).
DSTG INFORMIERT
BLICKPUNKT
SEITE 6
Klimagespräch mit Bürgermeisterin Linnert
Die DSTG hatte Finanzsenatorin Linnert bekanntlich als Ehrengast vom Steuer-Gewerkschaftstag 2013 ausgeladen. Die Reaktion ist bekannt. Landesvorsitzender Winfried Noske hatte in seiner
damaligen Ansprache allerdings unterstrichen, dass die DSTG der Senatorin die Hand reichen
wolle.
Bürgermeisterin Karoline Linnert
Bundesvorsitzender Thomas
Eigenthaler hatte seine Vermittlung angeboten, die der Landesverband gern annahm. Am 3.
März 2014 kam es zum Klimagespräch im Haus des Reichs.
Teilnehmer waren neben Karoline Linnert und Winfried Noske
Bundesvorsitzender Thomas
Eigenthaler und Steuerabteilungsleiter Dr. Dirk Schwieger.
Die Situation um den Gewerkschaftstag sowie die Darstellung
der Senatorin in DSTG INFORMIERT wurden eingehend erörtert. Es gab letztlich eine Verständigung: Beide Seiten wissen,
dass gewisse Rollen vom jeweiligen Gegenüber auszufüllen sind.
Dieses wird auch künftig so sein,
nur soll es sich auf einem angemessenen Niveau bewegen. Der
Senatorin wurde eine faire Umgangsweise, insbesondere in
DSTG INFORMIERT, zugesagt.
Die Angelegenheit ist damit für
beide Seiten erledigt.
Es gab zudem eine breite Palette
weiterer, sachlicher Besprechungspunkte. Die Senatorin
stellte eingangs die schwierige
Haushaltslage des Bundeslandes
dar und verwies auf die damit
verbundenen eingeschränkten
finanziellen Möglichkeiten. Dem
gegenüber machten die DSTGVertreter deutlich, dass an einer
guten Stellenausstattung und einer fairen und leistungsgerechten
Bezahlung der Beschäftigten
kein Weg vorbei führe. Beachte
man diese Grundbedingungen
nicht, verzichte man fahrlässiger
Weise auf Steuereinnahmen bzw.
man beschädige die Motivation
der Beschäftigten, so das Credo der DSTG.
Andererseits fanden die DSTG
-Vertreter lobende Worte für
die deutliche Verbesserung der
Ausbildungssituation in der
Hansestadt. Sie ermunterten
die Senatorin, diesen richtigen
Weg weiter zu beschreiten. Die
Finanzpolitikerin nutzte auch
die Gelegenheit, das Thema
„Grundsteuer“ aufzurufen und
erläuterte die besonderen Bremer Vorstellungen zu diesem
Bereich. Angesprochen wurde
aber auch die starke Arbeitsbelastung im Innendienst der Finanzämter, die sich zusammen
mit EDV-Proble-men zu einem
immensen Stressfaktor entwickelt habe. Die DSTGVertreter warben auch dafür,
dem Thema „Gesundheitsvorsorge“ einen breiteren
Raum zu widmen.
Das Klimagespräch lief über
90 Minuten, zunächst in einer
angespannten, schließlich jedoch in einer sachlichen und
angenehmen Atmosphäre.
DSTG stellt Mitgliederverwaltung um
Die Landesgeschäftsstelle der DSTG Bremen erlebt gerade eine aufregende Zeit: Die Mitgliederverwaltung wird in diesen Tagen auf neue Software umgestellt. Die bevorstehende Verlegung der Bankverbindung von der Sparda-Bank Hannover zur BBBank wird mit dem Einsatz eines neuen Programms zur
Mitgliederverwaltung und damit auch zum Beitragseinzug verbunden. Auch wenn die Daten mit großer
Sorgfalt übertragen wurden, so kann doch immer hier oder dort etwas schiefgehen. Die Probe aufs
Exempel folgt nun Anfang Mai mit dem Beitragseinzug für das zweite Quartal 2014. Idealerweise merken unsere Mitglieder nichts vom neuen Programm, aber falls doch etwas nicht so läuft wie erwartet,
dann bitten wir jetzt schon um Ihre Nachsicht. Als weiterer Schritt steht dann der Einsatz neuer Hardware in unserer Geschäftsstelle an.
APRIL 2014
DSTG INFORMIERT
DSTG
BLICKPUNKT
AKTIV
SEITE 7
Verbot einer altersdiskriminierenden Besoldung:
Welches Spiel spielt die Freie Hansestadt Bremen?
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat in Sachen Verbot einer altersdiskriminierenden Besoldung seine Schlussanträge gestellt. Er geht davon aus, dass das sog. alte
Bundesbesoldungsgesetz und einige darauf aufbauende, neuere Landesbesoldungsgesetze Diskriminierung wegen Alters darstellen und dadurch europarechtswidrig sind. Der EuGH wird voraussichtlich im Frühjahr 2014 über die Anträge entscheiden. Betroffen hiervon sind nach Auffassung der DSTG alle nach dem Bremischen Beamtinnen und Beamten, die noch nicht die Endstufe
ihrer Besoldungsgruppe erreicht haben.
Die DSTG hatte - in Abstimmung mit dem dbb ihren Mitgliedern deshalb noch im vergangenen Jahr Musterwidersprüche zur Verfügung
gestellt, mit denen die
eigenen Rechte auf eine
diskriminierungsfreie
Besoldung gewahrt werden sollten. Betroffen
waren alle Beamtinnen
und Beamten, die noch
nicht die Endstufe erreicht hatten. Die Widersprüche enthielten
den Antrag, das Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung
des EuGH ruhen zu lassen.
Die Freie Hansestadt Bremen
jedoch lässt sich auf kein Ruhen
des Verfahrens ein und entscheidet fortlaufend über die Wiedersprüche, und zwar ausnahmslos
ablehnend. Beamtinnen und Beamte, die ihre Rechte wahren
wollen, werden dadurch ins Klageverfahren beim Verwaltungsgericht gezwungen. FinanzStaatsrat Henning Lühr machte
noch in der Besprechung mit
dem dbb bremen am 29. Januar
2014 deutlich, dass er das neue
Bremische Besoldungsgesetz als
rechtssicher erachte und deshalb
über diese Widersprüche zu entscheiden sei.
So eindeutig ist die Gesetzeslage
aber wohl doch nicht, wie die
dbb-Juristen jetzt belegt haben:
Bremen habe zwar die früheren
Dienstaltersstufen durch dienstliche Erfahrungszeiten ersetzt. Das
neue Bremische Besoldungsgesetz zur Ersetzung der §§ 27 und
28 Bundesbesoldungsgesetz
2006 baue jedoch aufgrund der
Übergangsregelung in § 20
BremBesG auf einem rechtswidrigen Zustand auf und beseitige
diesen nicht. Trotz Überleitung
der Beamtinnen und Beamten in
das neue Besoldungssystem setze sich die Diskriminierung daher dort fort.
Das Verwaltungsgericht Bremen,
dass inzwischen von einigen
DSTG-Mitgliedern angerufen
werden musste, setzt auf die gleiche pragmatische Lösung, die
die DSTG in dem Musterwiderspruch vorgeschlagen hatte: Die
Kammer ordnete in allen hier
bekannten, ihr vorliegenden Fällen das Ruhen des Verfahrens bis
zur Entscheidung der beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Rechtssache an APRIL 2014
übrigens jeweils nach
Zustimmung des Prozessbevollmächtigten
der Freien Hansestadt
Bremen.
Warum also die Aufregung?
Weil Beamtinnen und
Beamte, die ihre Rechte wahren wollen,
durch die Freie Hansestadt Bremen in die
Klage beim Verwaltungsgericht getrieben werden.
Bereits bei Klageeinreichung
werden Gerichtsgebühren fällig; in der Regel wird der
Streitwert auf 5.000 € festgesetzt, was Gebühren von knapp
500 € nach sich zieht. Diese
sind zunächst von dem Kläger/
der Klägerin zu verauslagen.
Nicht jede Beamtin und jeder
Beamte ist jedoch dazu in der
Lage, Beträge dieser Größenordnung zu zahlen und letztlich
auch zu riskieren (denn „auf
hoher See und vor Gericht ist
man in Gottes Hand“). Wer
jetzt „böse“ denken würde,
würde vermuten, dass die öffentliche Verwaltung in Kenntnis dieser Beträge darauf spekuliert, dass recht wenige Widerspruchsführer/innen den
Weg zum Verwaltungsgericht
nehmen - eben aus Kostengründen. Aber: Es ist ein
Schelm, wer „Böses“ dabei
denkt!
DSTG INFORMIERT
DSTG
HAKTIV
ALBZEIT
A
AKTIV
KTIV
SEITE 8
Es war einmal…
...vor 40 Jahren
Grenada wird von Großbritannien unabhängig. Der Atomwaffensperrvertrag wird vom Bundestag ratifiziert. Tito wird in Jugoslawien Präsident auf Lebenszeit. Die erste Auflage von Dungeons und Dragons
kommt heraus und begründet damit die Ära der Fantasy-Rollenspiele. Pablo Picassos Werk Guernica
wird in New York im Museum of Modern Art mit einem aufgesprühten Schriftzug verschandelt, und
Muhammad Ali besiegt Joe Frazier, bevor es zum „Rumble in the Jungle“ gegen George Foreman
kommt. Die Charts werden von Lobo mit „I´d love you to want me“ angeführt, kurz unterbrochen von
Mireille Mathieu mit „La Paloma ade“ und endgültig abgelost von The Sweet mit „Teenage Rampage“.
...vor 30 Jahren
Manfred Wöhrner entlässt als Verteidigungsminister den unter Verdacht des homosexuellen Verhaltens
stehenden Gemeral Kiesling. Der Vatikan und die USA nehmen nach 100 Jahren wieder diplomatische
Beziehungen miteinander auf. Der Macintosh wird von Apple auf den Markt gebracht, und Jens Weißflog gewinnt die Vierschanzentournee. Für 7 Wochen beherrscht Nino de Angelo die Charts mit „Jenseits von Eden“.
...vor 20 Jahren
Das europäische Wirtschaftsinstitut (EWI) wird gegründet. Belgien wird nach einer Verfassungsänderung zum Bundesstaat. In Lilihammer finden die ersten olympischen Winterspiele außerhalb des normalen Zyklus’ statt, damit es alle 2 Jahre abwechselnd Sommer- und Winterspiele gibt. Die Discovery hebt
vom Kennedy Space Center ab und dies zum ersten Mal mit einem russischem Weltraumfahrer an Bord.
Aus 1993 heraus, noch bis zum 23.01., gibt Meat Loaf mit „I´d do anything for love“ den Ton an, wird
abgelöst von Ace of Base und „The Sign“, bevor Bryan Adams, Rod Stewart und Sting degenschwingend und einem gefühlvollem „All for Love“ die Spitze stürmen.
...vor 10 Jahren
Gerhard Schröder tritt vom Parteivorsitz der SPD zurück. Franz Müntefering wird sein Nachfolger.
George W. Bush gibt im Fernsehen zu, dass Zweifel gerechtfertigt sind, was die Geheimdienstberichte,
über die Massenvernichtungswaffen des Iraks angeht, verteidigt den Einsatz aber als notwendig. Eine
ägyptische Maschine stürzt mit 148 Passagieren an Bord über dem Roten Meer ab. Auch Helmut
Newton, der berühmte Fotograf, stirbt im Januar. The Black Eyed Peas mit „Shut Up“ stehen auf Platz
1, kurz unterbrochen von Yvonne Catterfeld und „Du hast mein Herz gebrochen“ und ganz verdrängt
von Oomph mit „Augen auf“.
Happy Weihnachten
Ich wünsche allen eine gesegnete Weihnachtszeit. Wie Weihnachtszeit, jetzt im April? Ja genau, wenn
man die Weihnachtszeit mit Jesus’ Geburtstag in Verbindung bringt, dann ja. Präziser gesagt sogar im
März, aber da gibt es ja leider aus Redaktionsmitgliedermangel keine Ausgabe mehr. Recherchen haben
ergeben, dass es einige Menschen gibt, die glauben, dass Jesus Anfang März geboren worden ist und
nicht wie überall gefeiert im Dezember. Und als ob das jetzt nicht schon zur Verwirrung reicht, so haben
sie den Geburtstag auch gleich 5 vor Christus festgemacht. Die Gründe hierfür sind eigentlich einleuchtend: bis März 4 v. Christus regierte Herodes der Große das Land, und da sich Lukas und Matthäus darin
einige sind, dass Jesus’ Geburt auf jeden Fall in seine Amtszeit fällt, kann es also kein späterer Zeitpunkt
sein. Warum aber März? Wegen der Hirten auf dem Felde. In den Monaten November bis Februar verbrachten die Tiere ihre Zeit in Stallhöhlen und waren auf keinen Fall auf einer Wiese unter freiem Himmel. Die Hirten wären also im Dezember so gar nicht in der Lage gewesen, den Stern von Bethlehem zu
sehen, bei dem es sich wohl um eine Supernova im Sternenbild des Adlers gehandelt haben soll. Es ist
auch schon verwunderlich, dass das Weihnachtsfest einen so viel größeren Hype auslöst als das Osterfest, denn eigentlich schienen die Geburtstage die frühen Christen nicht so zu interessieren wie die Todestage ihrer Heiligen. Vielleicht weil wir in den dunklen Winterstunden eine Aufheiterung viel nötiger
haben, als am Frühlingsanfang? Wer weiß.....
APRIL 2014
DSTG INFORMIERT
DSTG
HALBZEIT
A
AKTIV
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SEITE 9
Landeshauptvorstand tagt in Bad Zwischenahn
Das nach dem Steuer-Gewerkschaftstag nächst höhere Gremium der DSTG Bremen, der Landeshauptvorstand, tagte zu seiner regelmäßigen Klausursitzung am 21. und 22. März 2014 in der
Akademie der Arbeitnehmerkammer Bremen im niedersächsischen Bad Zwischenahn.
Landesvorsitzender Noske verabschiedet Gaby Kasper aus dem Vorstand, in dem sie 24 Jahre in verschiedenen Funktionen gewirkt hat.
Eine Vielzahl von Punkten stand
auf der umfangreichen Tagesordnung, die am Freitagnachmittag
und Samstagvormittag engagiert
von den LHV-Mitgliedern abgearbeitet wurde.
Ein Rückblick auf den Gewerkschaftstag im November 2013
ergab eine insgesamt positive
Wertung. Bemängelt wurde allerdings die (weiterhin) große
Zurückhaltung der erschienenen
Mitglieder. Bremen biete den
Mitgliedern die einzigartige Gelegenheit, durch die Teilnahme
an der Mitgliederversammlung
(alle anderen Verbände haben
Delegiertenversammlungen!)
aktiv an der Gewerkschaftsarbeit
teilzunehmen. Es sei schade,
dass von dieser Möglichkeit so
wenig Gebrauch gemacht werde.
Massive Kritik übte der Landeshauptvorstand an der unveränderten Personalpolitik des Senats. Mittlerweile beträgt das
Personal-Ist nur noch 77,8% des
PersBB-Solls, fast jeder vierte
Arbeitsplatz ist mithin unbesetzt!
Das geht nicht nur zu Lasten von
Arbeitsumfang und -qualität,
sondern auch zu Lasten der Gesundheit der Beschäftigten. Der
LHV fordert erneut die Ausnahme der Steuerverwaltung von der
„Abwachsquote“; dieses Thema
wird Schwerpunkt aller politischen Gespräche sein.
Da in der bremischen Steuerverwaltung inzwischen ein weiteres
Finanzamt eingespart wurde und
die DSTG mit ihrer internen Organisationsstruktur der Verwaltung folgt, ist auch ein weiterer
Ortsverband, nämlich BremenMitte, inzwischen Vergangenheit. Alle OV-Mitte-Mitglieder
wurden dabei in den OV Bremen
-Nord integriert. Gleichwohl hat
die DSTG nun ähnliche Probleme wie die Verwaltung, nämlich
eine Einheit an zwei doch recht
weit auseinander liegenden
Standorten unter einen Hut bringen zu müssen. Erste Schritte zur
weiterhin erfolgreichen Mitgliederbetreuung wurden getan; nun
APRIL 2014
muss noch ein neuer Vorstand
gewählt werden. Einen Schritt
weiter ist man hingegen im
Seniorenbereich: Durch Veränderungen in den Orga-Strukturen von dbb und DSTG (Bund)
wurde es erforderlich, dass
auch die DSTG Bremen einen
Landes-Seniorenvertreter bekommt. Der Landeshauptvorstand wählte in diese Position
einstimmig Kollegen Wolfgang Wieschenkämper (s. a.
Artikel auf Seite 17). Die Anpassung der DSTG-Satzung ist
für den nächsten Gewerkschaftstag vorgesehen.
Weiterhin wurde der Haushaltsplan 2014 beschlossen,
und auch die Klagewelle zum
Senioritätsprinzip (vgl. S. 7)
wurde heftig diskutiert. Viele
weitere Themen wurden engagiert erörtert, bevor - nach dem
gemeinsamen Mittagessen die LHV-Mitglieder dann am
Samstagmittag in ihr verdientes, aber leicht verkürztes Wochenende starten konnten.
DSTG INFORMIERT
DSTG
BH
LICKPUNKT
ALBZEIT
AKTIV
SEITE 10
Gesunde Mitarbeiter?
Das hängt auch von der Führung ab
Dass Führungskräfte viel für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz tun können, ist in
der Arbeitspsychologie seit langem bekannt. Viele Verwaltungen, Unternehmen und Organisationen trainieren Vorgesetzte deshalb gezielt, damit sie das Wohlbefinden der Beschäftigten positiv beeinflussen lernen.
Dies gelingt am besten, wenn auch die Interessen, das Befinden und die Motivation der Beschäftigten bewusst berücksichtigt werden - schließlich möchte jeder Mensch auch als Person
wahrgenommen werden. Natürlich zielt gesundheitsförderliches Führungsverhalten auch darauf ab, dass die Mitarbeiter möglichst gute Arbeitsleistungen erbringen. Weil Vorgesetzte Arbeitsabläufe entscheidend prägen, können sie den einzelnen Mitarbeiter gezielt fördern oder
einfach überfordern. Auch das Klima am Arbeitsplatz hängt entscheidend vom Chef ab. Tritt er
autoritär, fordernd und belehrend auf, odersucht er den Austausch mit den Mitarbeitern, die ja
die Arbeit vor Ort erledigen? Übt er konstruktive Kritik, oder kränkt er Kollegen durch rüdes
Auftreten, wenn einmal etwas schiefgeht? Steht er als Ansprechpartner für seine Mitarbeiter
zur Verfügung? Ist er ein Vorbild, etwa im Umgang mit hoher Arbeitsbelastung?
Arbeitspsychologen warnen, dass eine der wichtigsten Ursachen für hohe Krankenstände das
Führungsverhalten des unmittelbaren Vorgesetzten ist. Aus der Forschung ist sogar bekannt,
dass manche Chefs „ihren" Krankenstand mitnehmen, wenn sie die Abteilung wechseln. Deshalb ist es sinnvoll, die Bedeutung von gesundheitsfördernder Führung etwa in Führungsleitlinien zu verankern.
In speziellen Führungskräfte-Trainings können Vorgesetzte dafür sensibilisiert werden, wie
ihr Verhalten bei den Mitarbeitern ankommt und so deren Wohlbefinden beeinflusst.
Eine Broschüre des Berufsverbandes Deutscher Psychologen (BDP) informiert über die Bedeutung gesundheitsfördern-der Führung: www.bdp-verband.de/gesunde-arbeit -> Führung und
Gesundheit: Wie Führungskräfte die Gesundheit der Mitarbeiter fördern können
Die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) hat einen Standard entwickelt, der vor allem
Führungskräften in kleinen und mittleren Unternehmen als Selbstcheck dienen kann und der als
Broschüre, Onlinetool oder App verfügbar ist: www.inqa-check-personalfuehrung.de
Weitere Informationen gibt es unter www.baua.de
Quelle: SiBe-Report 1/2014, Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen. Abdruck mit freundlicher Genehmigung.
IMPRESSUM
Herausgeber:
Deutsche
Steuer-Gewerkschaft,
Landesverband
Bremen
e.V.,
Anschrift
wie
Titelseite,
E-Mail:
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Redaktion: Tim Beinker, Christine Diehl, Frank Eisenkolb, Frank Grotheer, Ulrike Mihatsch, Winfried Noske, Walter Stricks, Wolfgang
Wieschenkämper. Mitarbeit: Pascal Hinck.
E-Mail: [email protected].
Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen in jedem Fall die Meinung des Verfassers dar und müssen nicht mit der Auffassung des Landesverbandes übereinstimmen.
Fotos: Senatorin für Finanzen (6), Gerd Altmann/pixelio.de (7), GPR (13), dbb und DSTG.
Bezugsbedingungen: DSTG INFORMIERT erscheint monatlich. Die Redaktion behält sich einen abweichenden Erscheinungsmodus vor. Die
Zeitschrift wird kostenlos an die Mitglieder des Landesverbandes verteilt.
Anzeigenliste: Es gilt die jeweils aktuelle Anzeigenpreisliste.
Auflagenhöhe: 1.200 Exemplare.
Nachdruck gestattet, Quellenangabe und Belegexemplar erbeten.
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DSTG INFORMIERT
SEITE 11
Pressetext Debeka
Jetzt staatliche Förderung sichern!
Wie auch andere Versorgungssysteme steht die Beamtenversorgung aufgrund der demographischen Entwicklung und der
längeren Bezugszeiten von Versorgungsleistungen vor dem
Problem ständig steigender
Ausgaben. Die Übertragung der
Sparmaßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf
die Beamten– und Soldatenversorgung hat über alle Bereiche
hinweg zu einer Absenkung der
Ruhegehaltssätze geführt. Die
Anhebung der Altersgrenzen für
den Eintritt in den Ruhestand
führt zu weiteren Einschnitten.
Wer im Ruhestand seinen Lebensstandard halten will, kann
das mit seinen Versorgungsbezügen allein nicht mehr schaffen. Die entstandenen Lücken
müssen mit einer privaten Vorsorge geschlossen werden.
Der Staat unterstützt den Aufbau einer privaten ersetzenden
Vorsorge mit hohen Zuschüssen. Dennoch „verschenken“
viele Beamte Jahr für Jahr
Geld. Geld, auf das sie über
staatliche Förderprogramme
prinzipiell einen Anspruch haben, sofern sie eine entsprechende Vorsorge treffen. Ob
aus Unkenntnis, fehlender Information – über die Gründe
hierfür lässt sich vielfach nur
spekulieren. Nur jeder zweite
kennt bisher z. B. die seit Februar 2013 staatlich geförderte
private Pflegevorsorge. Auch
die attraktiven Zulagen bei der
Riester-Rente sowie inbesondere auch die Steuervorteile bei
der Basisrente sind nicht selbsterklärend. Viele finanziell sehr
lukrative staatliche Hilfen bleiben also regelmäßig ungenutzt.
Es gibt verschiedene Formen der
staatlichen Förderung, hier ein
Überblick:
Bei der Pflegezusatzversicherung handelt es sich um eine
private Absicherung des Pflegerisikos, welche durch staatliche
Zulagen unterstützt wird. Der
Vorteil: eine jährliche Zulage in
Höhe von60 Euro und die steuerliche Absetzbarkeit der Eigenbeiträge.
Die Riester-Rente ist eine durch
staatliche Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten
geförderte, privat finanzierte Altersvorsorge. Die Förderung ist
abhängig vom Familienstand und
der Anzahl der Kinder. Zulagenberechtigt sind auch diejenigen,
die selbst keinen Anspruch haben, jedoch mit einer Person verheiratet sind, die die genannten
Voraussetzungen erfüllt. Von der
staatlichen Förderung werden
somit nicht nur sie, sondern auch
ihr/e Ehepartner/in profitieren.
Einen besonderen Bonus erhalten alle Berufsanfänger, die das
25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die staatliche Förderung erfolgt in Form einer
jährlichen Zulage in Höhe von
154 Euro und bis zu 300Euro je
Kind und wird direkt in den Altersvorsorgevertrag gezahlt. Zusätzliche Steuerersparnisse durch
die Absetzbarkeit der Beiträge
als Vorsorgeaufwendungen sind
möglich.
Bei der Basisrente handelt es
sich ebenfalls um eine steuerlich
begünstigte Form der privaten
Altersvorsorge. Sie sieht eine
APRIL 2014
lebenslange Rentenzahlung
frühestens ab dem vollendeten
62. Lebensjahr vor.
Die Beiträge der Basisrente
lassen sich als Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer
absetzen, und zwar schrittweise steigend von 78 % im Jahr
2014 auf 100 % im Jahr 2025.
Höchstgrenze für den Steuerabzug sind 20.000 Euro jährlich, bei zusammenveranlagten
Ehegatten 40.000 Euro.Bei
Beamten wird dieser Höchstbetrag um einen fiktiven Gesamtrentenversicherungsbeitra
g gekürzt. Dieses dient derGleichbehandlung der Absetzbarkeit mit den Arbeitnhmern.
Die Besteuerung erfolgt erst in
der Rentenphase, abhängig
vom Rentenbeginnjahr. Der
Vorteil: In der Rentenphase ist
der Steuersatz meist wesentlich
geringer als in der aktiven Berufsphase.
Mit der Wohnungsbauprämie und der ArbeitnehmerSparzulage bezuschusst der
Staat außerdem einen Bausparvertrag oder das Beteiligungssparen.
Wer sich im Alter nicht einschränken möchte, sollte
frühzeitig für eine bedarfsgerechte Absicherung sorgen.
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Das Kleine hinterm Komma...
…für einen großen guten Zweck – unter diesem Motto spenden seit November 2002 inzwischen mehr
als 4.000 Angehörige des bremischen öffentlichen Dienstes monatlich die Nachkommabeträge ihrer Gehalts- bzw. Vergütungsabrechnungen. In der „Aktion Rest-Cent“ laufen so übers Jahr stattliche Beträge
auf, mit denen Projekte gegen Armut und Umweltzerstörung in Entwicklungs- und Transformationsländern gefördert werden.
Der Bremer DSTG-Landesvorsitzende Winfried Noske vertritt den dbb beamtenbund und tarifunion in
dem Vergabeauschuss, der jüngst für das Jahr 2013 das Ergebnis von 25.015,47 Euro Spenden zur
Kenntnis nehmen konnte. Mit diesen Rest-Cents wurden zu gleichen Teilen (je 8.338,49 €) folgende
Projekte unterstützt:
— „Mate ni kani“ (außerschulische Bildungsangebote in der Republik Niger, die der kulturellen
Breitenbildung dienen). In Zusammenarbeit mit nigerianischen Partnern wurde von 2012 bis
2014 ein pädagogisches Aktionsprogramm aufgelegt. 2012 wurde mit Rest-Cent-Mitteln das
erste zweisprachige Kinderbuch herausgegeben, das die „Bremer Stadtmusikanten“ in den Niger
versetzt. Ende 2014 folgt die Fortsetzung der Geschichte. Außerdem erscheinen ein Jugendroman und ein weiteres Buch für jüngere Kinder. Diese bilingualen Ausgaben werden mit Mitteln
der Rest-Cent-Initiative veröffentlicht und schulnah verteilt.
— Das Projekt „Praktische Solidarität International“ widmet sich einem Bodenverbesserungsprogramm im Norden Namibias. Die Menschen dort sind konfrontiert mit magerem, sandigem Boden und extremen Wetterbedingungen. Mit einer speziellen Methode soll der Boden für einen
fruchtbaren Anbau angereichert werden.
— Das Projekt „Kindergarten in Diani“ (Kindergartenbesuch in einem stabilen sozialen Umfeld in
Diani/Kenia bei gleichzeitigem Unterricht in der englischen Sprache) wurde mit der maximalen
Förderdauer von vier Jahren unterstützt und wird daher ab 2014 nicht mehr berücksichtigt. Der
Verein Kindergarten in Diani hat sich ausdrücklich bei den Rest-Cent-Spenderinnen und -Spendern für die Förderung und die sehr gute Zusammenarbeit bedankt.
In 2014 werden die beiden erstgenannten Projekte erneut gefördert; hinzu kommt in diesem Jahr das
Projekt „Brunnenbau in Guinea“. Damit wird der Schulbau- und Schulbetrieb in drei Dörfern in Guinea
unterstützt. In zwei Schulen fehlen noch Brunnen, um die Kinder mit ausreichend Wasser zu versorgen.
Wasser bedeutet auch Sauberkeit und Vermeidung von Krankheiten. Die Rest-Cent-Initiative wird den
Bau von zwei Brunnen finanzieren.
Die Spendengelder fließen bewusst in arme Länder; die „Aktion Rest-Cent“ will damit einen bescheidenen Beitrag zur Stärkung der Verantwortung in einer globalisierten Welt leisten. Unterstützt werden
Entwicklungshilfeprojekte in armen Ländern, die einen Bezug zu Bremen und hiesigen Unterstützungspersonen haben. Sichergestellt ist, dass jeder einzelne Cent ohne jeden Abzug bei den einzelnen Projekten ankommt. Die Projekte berichten regelmäßig über die Verwendung der zugeflossenen Fördermittel;
Einzelheiten hierzu sind auf der Website des Gesamtpersonalrats abrufbar.
Es ist wichtig, auch weiterhin die Werbetrommel für die Aktion Rest-Cent zu rühren, denn es gibt zum
einen immer noch langjährige Angehörige des bremischen öffentlichen Dienstes, die noch nicht von der
Aktion erfahren haben, zum anderen kommen aber auch regelmäßig Nachwuchskräfte hinzu, die es über
Rest-Cent zu informieren gilt. Auch hier gilt: Nichts ist so effektiv
wie die Mundpropaganda! Deshalb lautet der Slogan der Rest-Cent
Aktion: Wir sind dabei – bitte weitersagen!
Eine Teilnahmeerklärung erhalten Sie im Internet unter
www.gpr.bremen.de/restcent und im MIP unter www.mip.intra
(Selfservices/Formularcenter). Wir schicken Sie Ihnen aber auf Anforderung auch gern zu (Tel. 0421/323436 oder E-Mail:
info@ dstgbremen.de). Die Spende beträgt maximal 99 Cent im Monat.
APRIL 2014
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DSTG-Jugend trifft sich mit Dr. Hermann Kuhn
Am 20. März 2014 traf sich die DSTG-Jugend mit Dr. Hermann Kuhn, Grünen-Politiker
und Redner der Grünen auf dem Landes-Gewerkschaftstag der DSTG Bremen 2013, zu
einem Meinungsaustausch.
In dem Gespräch machten
sich Landesjugendleiter
Pascal Hinck und DSTGLandesvorstandsmit-glied
Jenny Noske für die Forderungen der DSTG-Jugend
stark. Unter anderem ging es
um die Übernahme aller Auszubildenden, den mittleren
Dienst als anerkannte Berufsausbildung und die Kreativität
der Finanzverwaltung.
Für uns ist es weiterhin wichtig, dass alle Auszubildenden,
die das Finanzamt einstellt,
übernommen werden. Die
nicht übernommenen Auszubildenden haben nach der
Ausbildung, besonders im
mittleren Dienst, keine abgeschlossene, anerkannte Berufsausbildung, und damit
sind diese Personen in der
privaten Wirtschaft ungelernte Kräfte. In diesem Punkt,
dass die Ausbildung im mitt-
leren Dienst anerkannt wird, sind
sich Dr. Kuhn und
die DSTG-Jugend
einig. Wir wollen
uns in Zukunft verstärkt miteinander
unterhalten und
zusammen Ideen
entwickeln, um
dieses Ziel zu verwirklichen.
Die Finanzverwaltung muss weiter- Pascal Hinck, Dr. Hermann Kuhn, Jenny Noske.
hin attraktiv sein.
Die DSTG-Jugend vertritt die
attraktiv bleibt.
Finanzverwaltung auf SchulDiese Positionen haben wir
veranstaltungen und anderem. konstruktiv mit Herrn Dr.
Wir sind dafür, dass durch
Kuhn diskutiert, und er saggute Bezahlung und durch gu- te uns, dass er einige Positite Aufstiegschancen, z.B. die
onen mit in die Ausschüsse
Aussicht auf Aufstieg in eine
und in die Verwaltung einweiterführende Besoldungsbringen möchte.
gruppe, oder auch eine kontiWir danken ihm für das Genuierliche Beförderung der
spräch und freuen uns auf
Beruf in der Steuerverwaltung weitere Zusammenarbeit.
Wir trauern um unser Mitglied
†
Werner Prott
OV Bremerhaven
verstorben am 15. März 2014
im 91. Lebensjahr
APRIL 2014
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Personalratswahlen in Bremerhaven und Bremen-Nord
Zeitnah wird der Personalrat des
Finanzamtes Bremerhaven neu
gewählt. Die DSTG-Jugend als
Vertreter der Jugend in der Finanzverwaltung macht sich dafür
stark, dass sich zu dieser Wahl
auch möglichst viele junge Leute
bewerben.
„Eine junge Vertretung in den
Personalräten kann neue und
jüngere Ideen mit sich bringen“,
so Pascal Hinck, Landesjugendleiter der DSTG-Jugend Bremen.
„Dies wäre ein Gewinn für die
Personalräte als Vertretungsorgan in den Finanzämtern. Ein
starker Personalrat ist ein starkes
Sprachrohr für das Personal, und
eine gesunde Generationenvertretung sorgt für eine ergänzende
Vertretung aller Beschäftigten.“
Hinck weiter: „Im Gespräch mit
einigen jungen Leute konnte ich
heraus hören, dass sich wenige
zur Wahl stellen wollen, daher
möchte ich im Namen der DSTG
-Jugend mit diesen Aufruf möglichst viele junge Leute motivieren, sich aufstellen zu lassen.“
Der bisherige Personalrat war
nach der Eingliederung der SteuStra in das Finanzamt Bremer-
haven zurückgetreten, um den
Weg für Neuwahlen freizumachen.
Aber auch in Vegesack wird
gewählt: Das neue Finanzamt
Bremen-Nord, entstanden aus
den Alt-Ämtern Bremen-Nord
und Bremen-Mitte, bekommt
ebenfalls einen neuen PR.
Auch hier war das alte Gremium zurückgetreten, um Neuwahlen nach der Fusion zu ermöglichen. DSTG INFORMIERT
wird über die Ergebnisse der in
diesen Tagen durchgeführten
Wahlen berichten.
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APRIL 2014
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Verwaltungsgericht Bremen urteilt zur Altersdiskriminierung
Vor dem Verwaltungsgericht Bremen hat eine Kollegin der DSTG Bremen mit Hilfe des dbbDienstleistungszentrums Nord ein Urteil zur Frage der versorgungsrechtlichen Berücksichtigung
von Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres erstritten. Das Urteil ist seit dem 11. März
2014 rechtskräftig, obwohl Berufung und Sprungrevision zugelassen waren. Die Freie Hansestadt
Bremen reagiert auf das Urteil mit einer beabsichtigten Gesetzesänderung, die vorsieht, Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres grundsätzlich als ruhegehaltsfähig anzuerkennen.
Dem Urteil zugrunde liegt der
Tatbestand einer vorzeitigen
Versetzung in den Ruhestand
wegen Dienstunfähigkeit. Aus
diesem Anlass wird regelmäßig
die Höhe der Versorgungsbezüge
unter Zugrundelegung eines bestimmten Ruhegehaltssatzes festgesetzt. Der Ruhegehaltssatz
bemisst sich dabei an den ruhegehaltsfähigen Dienstjahren, wobei - nach bisher geltendem
Recht - Dienstjahre vor der Vollendung des 17. Lebensjahres
unberücksichtigt blieben. Betroffen von dieser Regelung waren
bisher diejenigen Kolleginnen
und Kollegen, die ihre berufliche
Laufbahn im mittleren Dienst
begonnen hatten.
Im vorliegenden Fall hatte die
Beamtin Widerspruch und in der
Folge Klage erhoben mit der Begründung, die Nichtberücksichtigung von Dienstzeiten vor der
Vollendung des 17. Lebensjahres
sei europarechtswidrig und verstoße gegen die Richtlinie
2000/78/EG. Sie stelle eine Diskriminierung wegen Alters dar
und habe keine sachliche Rechtfertigung. Nach der Rechtsprechung des EuGH könnten nur im
Allgemeininteresse liegende Ziele eine solche Ungleichbehandlung rechtfertigen. Dieses Allgemeininteresse liege jedoch nicht
vor; auch in der Rentenversicherung würden sämtliche Beschäftigungszeiten rentenerhöhend
berücksichtigt.
Das Verwaltungsgericht Bremen
hält die Klage für begründet. Es
stellt fest, dass § 1 Abs. 2 des
Bremischen Beamtenversorgungsgesetzes (BremBeamtVG)
in Verbindung mit § 6 Abs. 1 S.
2 Nr. 1 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) aufgrund der Unvereinbarkeit mit
dem europarechtlichen Verbot
der Altersdiskriminierung nicht
anwendbar sei. Die Nichtberücksichtigung der Dienstzeit vor der
Vollendung des 17. Lebensjahres
nach nationalem Recht verstoße
gegen die Richtlinie 2000/78/EG
zur Festlegung eines allgemeinen
Rahmens für die Verwirklichung
der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.
Um den Geltungsbereich der
Richtlinie zu eröffnen, hatte das
Gericht zunächst festzustellen,
dass es sich bei den streitgegenständlichen Versorgungsbezügen
um einen Bestandteil des Arbeitsentgeltes im Sinne der
Richtlinie handelt, obwohl sie
nach der aktiven Dienstzeit gewährt werden. Weiterhin führt
das Gericht aus, dass § 6 Abs. 1
S. 2 Nr. 1 BeamtVG eine unmittelbare Diskriminierung wegen
Alters darstelle, da hier eine Person wegen des Alters eine weniger günstige Behandlung erfahre
als eine andere Person, die nach
Vollendung des 17. Lebensjahres
in das Dienstverhältnis berufen
wurde. Bei dieser würde nämlich
- konträr zur Klägerin - die gesamte im Beamtenverhältnis zurückgelegte Dienstzeit vollstänAPRIL 2014
dig berücksichtigt werden, bei
Personen, die vor Vollendung
des 17. Lebensjahres berufen
wurden, hingegen nicht. Da
diese gesetzliche Regelung
unmittelbar an das Kriterium
des Alters anknüpfe, handele
es sich um eine unmittelbare
Diskriminierung.
Das Verwaltungsgericht Bremen erläutert abschließend,
dass es einer Vorlage an den
EuGH nicht bedürfe, weil das
Gericht von der Europarechtswidrigkeit der streitgegenständlichen Regelung überzeugt sei. Europarecht sei zur
Geltung zu bringen, und eine
europarechtskonforme Auslegung des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
BeamtVG komme nicht in Betracht.
Das Urteil ist sehr zu begrüßen, denn es verbessert die
Versorgungsbezüge von Personen, die oftmals auf jeden Euro
angewiesen sind, denn der betroffene Personenkreis wird in
der Regel aus dem mittleren
Dienst stammen und hat - wegen vorzeitiger Versetzung in
den Ruhestand - beachtliche
Versorgungsabschläge von
ohnehin nicht voll erreichten
Ruhegehaltssätzen hinnehmen
müssen.
Der Wortlaut des Urteils VG
Bremen Az. 2 K 1907/10 kann
bei Interesse in der DSTGLandesgeschäftsstelle angefordert werden.
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Seniorenvertretung der DSTG Bremen
Der demografische Wandel stellt
auch die Gewerkschaften vor
neue Herausforderungen. Der
dbb hat dem bereits im November 2012 Rechnung getragen und
die Bundesseniorenvertretung ins
Leben gerufen. Auch beim dbb
Bremen wurde inzwischen unter
dem Vorsitz des Kollegen Kurt
Scherff eine Seniorenvertretung
gegründet. Diese hat die Bremer
Mitgliedsgewerkschaften dazu
angehalten, auch auf Verbands-
ebene entsprechende Vertreter zu
benennen. Auf ihrer Landeshauptvorstandssitzung im März
in Bad Zwischenahn hat deshalb
die DSTG Bremen mit großer
Mehrheit den Kollegen Wolfgang Wieschenkämper zum Seniorenvertreter gewählt. Die
Schwerpunkte sollen neben aktuellen gewerkschaftspolitischen
Fragen die Themen „Freiwilliges
Engagement“, „Gesundheit und
Pflege“, „Hilfe in der digitalen
Welt“, „Patientenverfügung“
und „Testament“ bilden. Aber
auch gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen
werden über die Seniorenvertretungen angeboten. Kollege
Wieschenkämper steht den
Mitgliedern für Anregungen
und Fragen über die E-MailAdresse [email protected] oder die Telefonnummer 0421/32 34 36 zur
Verfügung.
Sportbeauftragte/r gesucht
Die DSTG Bremen sucht eine
Sportbeauftragte bzw. einen
Sportbeauftragten. Nachdem
Bremen nach dem Rücktritt des
Koll. Suhling dank des persönlichen Einsatzes von Mitgliedern
des Landesvorstands und Turnierteilnehmern im vergangenen
Jahr in Wernigerode noch mit
einigen Mannschaften vertreten
war, muss die Teilnahme am
diesjährigen Turnier im September in Hamburg wahrscheinlich
abgesagt werden, weil die organisatorischen Vorbereitungen
zeitlich nicht mit anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten für die
DSTG vereinbar sind.
Ideal wäre deshalb eine Kollegin
oder ein Kollege aus dem Kreis
der Sportlerinnen bzw. Sportler
die ohnehin am Turnier teilnehmen möchten.
Wer Interesse an dieser schönen
Aufgabe hat, kann sich jederzeit
beim Landesvorsitzenden
Winfried Noske, bei Schatzmeister Walter Stricks oder
auch bei Koll. Kai Suhling
über das Aufgabenfeld informieren.
Es wäre doch schade, wenn die
künftigen Turniere ohne Bremer Beteiligung stattfinden
müssten, weil niemand mehr
die Verantwortung für die Organisation übernehmen will.
Pressezitat missverständlich
In der Ausgabe des Bremer
„Weser-Report“ vom 9. März
2014 wurde der DSTG-Landesvorsitzende Winfried Noske in
einem Artikel über die Verzögerungen bei der Bearbeitung von
Steuererklärungen zitiert mit
„normalerweise dauert die Bearbeitung der Steuererklärung
sechs bis acht Wochen“. Dieses
Zitat aus einem Telefongespräch
mit einer Redakteurin ist aus
dem Zusammenhang gerissen.
Der Landesvorsitzende hatte auf
Anfrage erklärt, dass - bei Arbeitnehmern - das Ziel bei einer
Personalausstattung von 100
Prozent PersBB eine Erledigung
innerhalb von acht Wochen sei.
Da die PersBB-Ausstattung jedoch derzeit lediglich bei 77,8%
des PersBB-Solls liege, sei dieses Ziel überhaupt nicht erreichbar; jeder vierte Arbeitsplatz sei
schließlich unbesetzt. Im übrigen
gebe es weitere Gründe für die
Verzögerungen, die in der Neuorganisation der Finanzämter
APRIL 2014
liege.
Die Informationen aus dem
Telefonat wurden leider nur in
geringem Umfang verwendet
und zudem aus dem Zusammenhang gerissen, was zu einem Artikel führte, der insoweit zu Unverständnis sowohl
bei den Beschäftigten der Finanzämter als auch bei der
DSTG führte. Die DSTG bedauert die hervorgerufene Aussage dieses Artikels.
DSTG INFORMIERT
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Expedititionen ins...
Eine Studie über den gemeinen Finanzbeamten
Die vorliegende Studie über
vom Aussterben bedrohte Arten befasst sich mit dem gemeinen Finanzbeamten (homo
fiscalis), einer Gattung, der
völlig zu Unrecht der Ruf eines gemeingefährlichen Raubtieres anlastet. Dabei ist der
homo fiscalis von Natur aus
eher träge und friedfertig. Lediglich bei unmittelbarer Konfrontation mit seinem natürlichen Feind, dem störrischen
Steuerpflichtigen, erwacht
bisweilen sein natürlicher
Beuteinstinkt. Von einigen
speziellen Unterarten abgesehen, die vereinzelt als Jäger
und Prüfer durch die freie
Wildbahn streifen, ist der homo fiscalis ein typisches Herdentier, das vor allem durch
die Regelmäßigkeit seiner Lebensgewohnheit charakterisiert ist.
An fünf Tagen der Woche betritt das Rudel morgens seinen
labyrinthisch angelegten, für
Außen-stehende schier un-
überschaubar scheinenden
Bau, in Fachkreisen auch Amt
genannt. Dort bewohnen in
der Regel jeweils zwei
Exemplare dieser Gattung gemeinsam eine eigene Höhle,
in der der homo fiscalis riesige Vorräte an bedrucktem, in
Pappdeckeln gelagertem Papier angesammelt hat. Seine
Zeit im Bau verbringt der homo fiscalis überwiegend damit, diese Vorräte zu sichten
und nach einem bestimmten
Prinzip zu ordnen.
Obwohl sich die moderne Naturwissenschaft schon seit geraumer Zeit mit der Verhaltensweise des gemeinen Finanzbeamten beschäftigt, ist
dieses Prinzip jedoch bis heute noch unbekannt. Einige
führende Wissenschaftler vermuten sogar, das der homo
fiscalis seine Vorräte verschiedentlich planlos einfach
im nächstbesten Aktendeckel
ablege, was jedoch dem großen Eifer widerspricht, den er
APRIL 2014
auf diese Tätigkeit verwendet.
Die Zahl der Jungtiere
(homo anwaertaris) ist in der
letzten Zeit stark zurückgegangen, so dass einige Experten diese Gattung als
vom Aussterben bedroht
ansehen, zumal der homo
fiscalis bei Erreichen eines
bestimmten Alters seine
Herde für immer verlässt.
Dennoch lassen sich in den
Engen ihres Baus Jahr für
Jahr immer wieder neue
Jungtiere des homo fiscalis
beobachten, jener Spezie,
die aufgrund ihres, in mehr
als nur einer Hinsicht einnehmenden Wesens wohl
nicht nur für die Wissenschaft zu den interessantesten Lebewesen unserer Tage
zählt...
Quelle: „DSTG Forum“,
Verbandszeitung des DSTGLandesverbandes BadenWürttemberg
DSTG INFORMIERT
SCHLUSSPFIFF
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Gestatten, Pfeifer!
„Hast du schon gehört“, überfällt die Gemahlin den Pfeifer, als der vom Dienst kommt, „dass die
Heizölpreise in diesem Frühjahr niedriger sind als letzten Sommer?“ Nein. Das hatte der Pfeifer
noch nicht gehört. An seinem Arbeitsplatz gibt es kein Radio. Und eine App, die ihm auf seinem
Smartphone meldet, dass der Heizölpreis eine bestimmte Höhe unterflogen hat, ist auch nicht installiert. „Habt ihr denn gar keine Zeit mehr für ein privates Wort im Büro?“ wundert sich die
Gemahlin. Doch, haben sie schon, natürlich. Aber da geht es dann in erster Linie um die Liga der
unehrlichen Ladys und Gentlemen wie Schwarzer, Hoeneß & Co.
Am nächsten Morgen im Büro
fröstelt der Pfeifer, obwohl die
Außentemperaturen für einen
Frühlingsanfang gar nicht so
übel sind. Ach ja, Knöpfchen
drücken, hoffen und warten.
Hoffen, dass das Wunderwerk
modernster Energieeffizienz den
Druck aufs Knöpfchen tatsächlich registriert hat. Das ist bei der
hohen Anzahl der Räume im
Haus des Reichs und seinen Anbauten durchaus nicht immer
sichergestellt. Die Zimmertemperatur ist im Begriff, die 17Grad-Marke zu knacken. Warten. Vielleicht sind heute ja
schon in einer Stunde die nach
Arbeitsstättenverordnung vorgeschriebenen 20 Grad erreicht.
Bis dahin heißt es für den Pfei-
fer, gelegentlich die Finger anzuhauchen, damit er sich auf der
Tastatur nicht völlig verheddert.
Der Raum ist zugig. Kein Wunder, die Fenster sind vor hundert
Jahren eingebaut worden und
den Denkmalschutz interessieren
klappernde Beschäftigte in ausgekühlten Diensträumen nicht
die Bohne. Modernisierung?
Nicht mit uns! Hauptsache die
Außenfassade verändert nicht ihr
Antlitz. Und die Heizungsanlage
fällt gar nicht so selten völlig
aus, so dass die Raumtemperatur
bei 16 Grad festklebt. Im Grunde
unzumutbar. Aber nicht eine
Führungskraft hat so viel
Chuzpe, die Bediensteten nach
Hause zu schicken. Macht aber
auch keinen Sinn, weil am
APRIL 2014
nächsten Tag die doppelte Tagesration an Arbeit wartet. Beschwerden helfen erst recht
nicht weiter, wegen derartiger
Kleinigkeiten mag der Vertragspartner in Hamburg nicht belästigt werden, geschweige denn
seine Techniker in Marsch setzen. Neulich fiel ein kompletter
Heizungsstrang im Anbau aus.
Am nächsten Morgen betrug der
Krankenstand in jenem Bereich
50 Prozent. Aber nur wer absolut böswillig ist, stellt hier einen
Zusammenhang her, muss der
Pfeifer sich anhören. Mit zitternden Fingern wählt er deshalb seinen Heizölhändler an
und bestellt. Wenigstens zuhause will er es warm haben.
Die Bank im dbb vorsorgewerk
Seit ihrer Gründung als Selbsthilfeeinrichtung für den öffentlichen Dienst im Jahre 1921
betreut die BBBank erfolgreich Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Sektor.
Dank dieser langjährigen Erfahrung und Historie als Beamtenbank in Verbindung mit
einem besonderen Produkt- und Dienstleistungsangebot sind wir bis heute bevorzugter
Partner der Beschäftigten des öffentlichen Sektors.
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