ASKUMA-Newsletter 5. Jahrgang Mai 2006 bis April 2007

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ASKUMA-Newsletter 5. Jahrgang Mai 2006 bis April 2007
ASKUMA-Newsletter
5. Jahrgang
Mai 2006 bis April 2007
ASKUMA Newsletter
5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
-1-
INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS ..............................................................................................................2
AUSGABE MAI 2006 ...................................................................................................................3
Inhaltsübersicht ......................................................................................................... 3
Artikel ........................................................................................................................ 5
AUSGABE JUNI 2006................................................................................................................17
Inhaltsübersicht ....................................................................................................... 17
Artikel ...................................................................................................................... 19
AUSGABE JULI 2006 ................................................................................................................29
Inhaltsübersicht ....................................................................................................... 29
Artikel ...................................................................................................................... 31
AUSGABE AUGUST 2006...........................................................................................................41
Inhaltsübersicht ....................................................................................................... 41
Artikel ...................................................................................................................... 43
AUSGABE SEPTEMBER 2006 .....................................................................................................54
Inhaltsübersicht ....................................................................................................... 54
Artikel ...................................................................................................................... 56
SONDERAUSGABE OKTOBER 2006 ...........................................................................................64
AUSGABE OKTOBER 2006 ........................................................................................................65
Inhaltsübersicht ....................................................................................................... 65
ARTIKEL ..................................................................................................................................67
AUSGABE NOVEMBER 2006 ......................................................................................................76
Inhaltsübersicht ....................................................................................................... 76
Artikel ...................................................................................................................... 78
AUSGABE DEZEMBER 2006 ......................................................................................................86
Inhaltsübersicht ....................................................................................................... 86
Artikel ...................................................................................................................... 88
SONDERAUSGABE JANUAR 2007..............................................................................................97
AUSGABE JANUAR 2007...........................................................................................................99
Inhaltsübersicht ....................................................................................................... 99
Artikel .................................................................................................................... 101
AUSGABE FEBRUAR 2007.......................................................................................................109
Inhaltsübersicht ..................................................................................................... 109
Artikel .................................................................................................................... 111
AUSGABE MÄRZ 2007 ............................................................................................................120
Inhaltsübersicht ..................................................................................................... 120
Artikel .................................................................................................................... 122
AUSGABE APRIL 2007............................................................................................................132
Inhaltsübersicht ..................................................................................................... 132
Artikel .................................................................................................................... 134
ASKUMA Newsletter
5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
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Ausgabe Mai 2006
Inhaltsübersicht
ASKUMA Aktuell - Ausgabe Nr. 05/2006 - Mai 2006
Hallo, liebe Partner und Interessenten. Herzlich willkommen bei unserem regelmäßigen
Newsletter 'ASKUMA Aktuell'.
TOPTHEMA
Versicherungsvertragsgesetz: Geplante Änderungen des VVG auf einen Blick.
Lesen Sie hier mehr...
Marktplatz
ASKUMA-Marktplatz: Wer ist Betreiber und was steht dahinter?
Lesen Sie hier mehr...
DV-TIPP
Anwendung Microsoft Excel: Tipps und Tricks für das Drucken mit Excel.
Lesen Sie hier mehr...
RECHTSPRECHUNG
Unfallversicherung: Entgegen früheren Gerichtsentscheidungen sind die Folgen von
Zeckenbissen nicht durch die private Unfallversicherung gedeckt.
Lesen Sie hier mehr...
FREIZEIT
Kenia: Zwischen Badeurlaub am Indischen Ozean und Fotopirsch auf Löwen und Elefanten.
Lesen Sie hier mehr...
Hat sich Ihre Adresse geändert?
Oder Ihre Bankverbindung?
Kein Problem!
Hier können Sie Ihre Daten aktualisieren: zum Zugangsmanger
Fragen und Anregungen telefonisch unter 0180-227 58 62
oder per E-Mail an [email protected]
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Impressum
Sie möchten zukünftig den Newsletter von ASKUMA nicht mehr erhalten? Zur Abmeldung
Ich hoffe unsere Themenauswahl hat Ihnen gefallen. Für Anregungen und Vorschläge stehen
wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Herzlichst Ihre
Sabine Blatt
(Online-Redaktion)
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Artikel
Topthema
Die geplanten Änderungen des VVG auf einen Blick
Das aus dem Jahre 1908 stammende Versicherungsvertragsgesetz wird
reformiert.
Am 01.01.2008 soll das Gesetz in Kraft treten.
Erste geplante Änderungen wurden bereits veröffentlicht:
Mehr Verbraucherschutz
Verbesserte Beratung und Information der Versicherungsnehmer
Nachdem die EU-Kommission in Brüssel auch das sogenannte Policenmodell gekippt hat,
müssen dem Kunden zukünftig VOR Vertragabschluss alle wesentlichen Unterlagen und
Informationen zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen müssen klar und
verständlich formuliert und dargestellt werden. Das Beratungsgespräch ist zu dokumentieren
und auf die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden abzustellen.
Vorvertragliche Anzeigepflichten
Eine weitere wichtige Neuerung besteht darin, dass der Kunde im Antrag nur solche
Gegebenheiten anzeigen muss, nach denen der Versicherer auch ausdrücklich im Antrag fragt.
Die Problematik der rückwirkenden Kündigung wegen vorvertraglicher
Anzeigepflichtverletzung, oftmals erst nach mehreren Jahren, kann dem Versicherungsnehmer
nicht weiter zugemutet werden, so das Justizministerium.
Direktanspruch in der Pflichtversicherung
Auch den zukünftig Geschädigten soll es in Zukunft leichter gemacht werden, zu ihrem Recht
zu kommen, indem ein Direktanspruch gegen den Versicherer eingeräumt wird. Ebenfalls wird
die Pflichtversicherung im VVG verankert.
Gerechter Interessenausgleich
Allgemeines Widerrufsrecht
Nach den neuen Regelungen soll der Kunde Versicherungsverträge unabhängig von
Vertriebsweg oder Angabe von Gründen widerrufen können. Die neue Widerrufsfrist beträgt
zwei Wochen, bei Lebensversicherungen 30 Tage. Die Frist beginnt bei Übergabe sämtlicher
Bedingungen und Vertragsinformationen. Das neue Widerrufsrecht wird auch auf Handwerker
und Freiberufler ausgeweitet.
Folgen des Zahlungsverzuges
Bei Nichtzahlung der Erstprämie soll der Versicherer nicht mehr vom Vertrag zurücktreten
können, sofern der Versicherungsnehmer den Verzug nicht zu vertreten hat.
Aufgabe des Alles-oder-nichts-Prinzips
Das Verschulden des Versicherungsnehmers wird ab 2008 darüber entscheiden, ob eine
Anzeige- oder Obliegenheitsverletzung vorliegt. Bisher führte grobe Fahrlässigkeit zum Verlust
des Versicherungsschutzes. Das soll nun anders werden. Grobe Fahrlässigkeit kann nur noch
zur Kürzung der Versicherungsleistung, nicht aber zum Verlust des Versicherungsschutzes,
führen.
Prinzip der Unteilbarkeit der Prämie wird abgeschafft
Wird der Versicherungsvertrag vorzeitig beendet, muss der Versicherungsnehmer die Prämie
künftig nur bis zu dem Beendigungszeitpunkt zahlen.
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Wegfall der Klagefrist
Im noch geltenden Recht konnte der Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf
Versicherungsleistung binnen sechs Monaten geltend machen, nachdem der Versicherer
schriftlich eine Leistung abgelehnt hat. Eine solche Verkürzung der Verjährungsfristen zu
Lasten der Kunden wird künftig wohl keinen Bestand mehr haben.
Modernisierung der Lebensversicherung
Anspruch auf Überschussbeteiligung
Der Anspruch auf Überschussbeteiligung wird im Gesetz als Regelfall verankert. Der Kunde soll
an den stillen Reserven beteiligt werden und somit besser gestellt werden. Expertenmeinungen
hingegen fordern stattdessen mehr Transparenz der Unternehmen in den Bereichen Anlage-,
Reservestrategien und Überschussquellen.
Modellrechnung
Wer Geld in Lebensversicherungen investiert, soll künftig auch während der Vertragslaufzeit
regelmäßig über die Todesfallleistung, den Rückkaufswert, den erreichten Stand der
Erlebensfallleistung und die prämienfreie Versicherungssumme informiert werden. Realistische
Angaben und der Hinweis, dass es sich um Prognosen handelt, werden erwartet. Eine
Modellrechnung mit realistischen Zinssätzen muss dem Kunden vorgelegt werden.
Berechnung des Rückkaufwertes
Mehr Transparenz und Rechtsklarheit auch hier. Der Rückkaufswert der Lebensversicherung ist
nach dem Deckungskapital der Versicherung zu berechnen, auch wenn der Vertrag vorzeitig
beendet wird. Das Deckungskapital ist das Kapital, welches vorhanden sein muss, um die
Ansprüche des Versicherungsnehmers zu erfüllen. Der Rückkaufswert lässt sich so im Streitfall
klar bestimmen.
Frühstorno
Nach dem Vorbild der Riester-Rente werden die Abschlusskosten im Bereich
Lebensversicherung auf die ersten 5 Vertragsjahre verteilt. Somit fällt auch der Rückkaufswert
in dieser Zeit höher aus.
Transparenz der Abschluss- und Vertriebskosten
Geplant ist auch die verpflichtende Offenlegung der Abschluss- und Vertriebskosten durch den
Versicherer. Hierbei wird einer Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nachgekommen.
Zeitplan
Am 1. Januar 2008 soll das Gesetz in Kraft treten und gilt für alle laufenden Verträge. Die
vorgenannten Punkte entstammen der Vorlage der VVG-Kommission und werden ab Herbst
diesen Jahres im Bundestag diskutiert werden. Klares Ziel wird der verbesserte
Verbraucherschutz und die größere Transparenz sein.
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Marktplatz
Wer ist die ASKUMA AG?
Die ASKUMA AG, gegründet im Jahr 1999, stellt mit Ihrem ASKUMA-Marktplatz eine
Internetplattform zur Abwicklung des privaten Sachversicherungsgeschäftes zur
Verfügung. Die Anbieter sind Versicherungsunternehmen, die ihre Produkte auf dem ASKUMAMarktplatz den Partnern bereit halten. Die Nachfrageseite bilden sowohl einzelne unabhängige
Versicherungsmakler, die als ASKUMA-Partner auf dem Markt agieren, als auch
Vertriebsorganisationen, die den Zusammenschluss vieler Versicherungsmakler abbilden.
Dabei charakterisieren diesen Marktplatz 3 wesentliche Dinge:
1. Die Kommunikation im Internet - Der ASKUMA-Marktplatz ermöglicht den
Marktteilnehmern, ausschließlich über das Internet per Vertrags- und Agenturpost
miteinander zu kommunizieren.
2. Die Standardisierung - Auf dem ASKUMA-Marktplatz sind alle Geschäftsprozesse,
Tarifrechner, Bedienerführungen und Vertragsdatenanzeige immer identisch - und zwar
produkt- und versichererübergreifend.
3. Die Aggregierung - Die Courtageabrechnung ist immer versicherer- und
produktübergreifend zusammengefasst.
Bereits 12 Versicherungsunternehmen haben den Vorteil erkannt, durch eine Bereitstellung
ihrer Produkte auf dem ASKUMA-Marktplatz ihre Vertriebskosten zu minimieren. Aufwändige
Produktvermarktungen wie bspw. Road-Shows, umfangreiche Informationsmaterialien wie
bspw. Hochglanzinformationen und Cds etc. entfallen.
Die Vertragsverwaltung d.h. von der Antragsannahme, über das Beitragsinkasso, Abrechnung
der Courtagen bis hin zur Vertragsbeendigung übernimmt hierbei die ASKUMA AG.
Rund 1.500 ASKUMA-Partner und 21 Maklerorganisationen sind Nutzer des ASKUMAMarktplatz zu jeder Zeit und an jedem Ort. Notwendig sind lediglich eine Internetverbindung
sowie eine Autorisierung der eingegebenen Zugangskennung und Kennwort für den
geschlossenen Bereich des ASKUMA-Marktplatzes.
Beide, Einzelmakler sowie Organisationen, haben die vielfältigen Vorteile der digitalen
Abwicklung erkannt. Sie profitieren von den standardisierten Prozessen, die sich wie ein
roter Faden durch die Geschäftsphilosophie ziehen. Für den Versicherungsmakler - egal
welcher Vertriebsorganisation - gestaltet sich jedes Tarifierungssystem gleich, unabhängig von
der jeweiligen Sparte und dem jeweiligen Versicherungsunternehmen. Auch alle weiteren
Vorgänge, wie Antragsübermittlung, Änderung von Kunden- oder Vertragsdaten, sind immer
identisch gestaltet.
Der Versicherungsmakler wiederum profitiert insbesondere von einer aggregierten
versicherer- und produktübergreifenden Courtageabrechnung, die monatlich von der
ASKUMA durchgeführt wird und ihm zur weiteren Verarbeitung per Excel-Liste bereitgestellt
wird.
Auch alle Kommunikationsprozesse die oftmals auf verschiedenen Wegen zwischen dem
Versicherungsmakler und dem Versicherer existieren werden von ASKUMA vereinheitlicht. So
wird ausschließlich über die systemeigene Post mittels Agentur- und Vertragspost im
Internet kommuniziert. Darunter versteht sich eine digitale Postnachricht innerhalb der
Anwendung. Das lästige Suchen nach Telefonnummern der richtigen Ansprechpartner, sowie
das Einprägen von bestimmten Kommunikationsmodellen je nach Versicherer entfällt. Ein
weiterer Pluspunkt dieses Postsystems: die Kommunikation zwischen dem
Versicherungsmakler und ASKUMA über die interne Post ist sicher und virenfrei, und wird
automatisch unter dem betreffenden Vertrag historisiert und archiviert.
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Im Hinblick auf die EU-Vermittlerrichtlinie unterstützt die ASKUMA ihre Partner mit der
ASKUMA-Produktanalyse, einer Hilfe für den Versicherungsmakler um den
Versicherungskunden gezielt über Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes zu
informieren.
Kooperationspartnerer ASKUMA
Des Weiteren besteht für den Vermittler die Möglichkeit auf dem Marktplatz mit
Kooperationspartnern der ASKUMA in Verbindung zu treten und somit Abwicklungsqualität und
Effizienz der Versicherungsvermittlung noch zu steigern und sich je nach Bedarf neue
Geschäftsfelder zu erschließen.
ASKUMA kooperiert mit folgenden Partnern:
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moneycheck24: Agenturverwaltung im Internet
WIFO: Sach- und Gewerbe-Plattform im Internet
HappyHypo: Immobilienfinanzierungs-Plattform im Internet
Facts zur ASKUMA AG
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Gegründet: 1999
Sitz der Aktiengesellschaft: Zweibrücken
Anzahl der Mitarbeiter: 11 Mitarbeiter
Kooperierende Versicherungsunternehmen: 12 Versicherungsunternehmen
Anzahl der auf dem Marktplatz befindlichen Produkte: 21
Kooperierende Maklerpools: 21
Weitere Informationen
ASKUMA-Marktplatz
Vorteile für den Makler
Bestellung von Informationsmaterial
Registrierung als Makler auf dem Marktplatz
Produkte, die auf dem ASKUMA-Marktplatz angeboten werden
Geschichte des ASKUMA-Marktplatzes
Handbuch der Anwendung ASKUMA Business Office
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ASKUMA-Online-Team
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DV-Tipp
Drucken mit Excel - Tipps und Tricks!
Excel -Tabellenkalkulationsprogramm von Microsoft: Für viele noch immer ein Buch mit 7
Siegeln - auch und speziell beim Drucken!
Drucken in Excel - so geht's leichter
Auch beim Drucken von Excel-Dateien kann man sich mit ein paar einfachen Tricks die Arbeit
erleichtern. Hier eine kurze Übersicht:
1. Es soll die gesamte Arbeitsmappe gedruckt werden, die aus mehreren
Arbeitsblättern besteht!
Öffnen Sie die Arbeitsmappe, betätigen Sie die Tastenkombination 'Strg / P' und
klicken in dem sich öffnenden Fenster in den Kreis vor 'Gesamte Arbeitsmappe'. Nach
einem Mausklick auf OK beginnt der Druckvorgang.
2. Es soll nur ein einzelnes Arbeitsblatt ausgedruckt werden!
Öffnen Sie das entsprechende Arbeitsblatt, klicken Sie auf das Druckersymbol in der
Excel-Symbolleiste und der Druck beginnt.
3. Es sollen mehrere nebeneinander liegende Arbeitsblätter gedruckt werden!
Öffnen Sie das erste zu druckende Arbeitsblatt. Halten Sie die Umschalttaste für die
Großschreibung gedrückt und klicken auf den Registerreiter des letzten zu druckenden
Arbeitsblatts. Anschließend klicken Sie auf das Druckersymbol in der ExcelSymbolleiste.
4. Es sollen mehrere nicht nebeneinander liegende Arbeitsblätter gedruckt
werden!
Öffnen Sie das erste zu druckende Arbeitsblatt. Halten Sie die Strg-Taste gedrückt und
klicken nun nacheinander auf die Registerreiter jener Blätter, die ebenfalls gedruckt
werden sollen. Nach einem Klick auf das Druckersymbol (siehe oben) beginnt Ihr
Drucker mit der Arbeit.
5. Es soll nur ein bestimmter Bereich eines Arbeitsblatts gedruckt werden!
Klicken Sie mit der Maus auf den ersten zu druckenden Eintrag. Halten Sie die
Umschalttaste für die Großschreibung gedrückt und klicken auf den letzten zu
druckenden Eintrag. Dadurch wird der Druckbereich markiert. Betätigen Sie nun die
Tastenkombination 'Strg / P.' In dem sich öffnenden Fenster klicken Sie in den Kreis
vor Markierung und anschließend auf 'OK'.
Übrigens: Standardmäßig werden die Seiten im Hochformat ausgedruckt. Hat die Seite viele
auszudruckende Spalten, bietet es sich an, das Querformat zu wählen. Die gewünschte
Einstellung können Sie für jede Seite einzeln wählen, indem Sie auf 'Datei' / 'Seite
einrichten'' klicken und zur Registerkarte 'Papierformat'' wechseln.
Wollen Sie das Querformat für mehrere nebeneinander liegende oder für
unzusammenhängende Arbeitsblätter einrichten, müssen Sie die Seiten zunächst wie
unter 3. beziehungsweise 4. beschrieben markieren. Danach rufen Sie ebenfalls den Befehl
'Datei' / 'Seite einrichten' auf und nehmen die entsprechende Einstellung vor.
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AKTUELL*AKTUELL*AKTUELL
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Führen Sie die Aktualisierungen umgehend durch und speichern Sie die Webseite unter Ihren
Favoriten ab. Zu Ihrer Sicherheit.
Ihr ASKUMA-Online-Team
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Rechtsprechung
Die Folgen von Zeckenbissen gehören entgegen früherer Gerichtsentscheidungen
nicht zu den durch eine private Unfallversicherung gedeckten Schadenereignissen.
So entschied das Landgericht Dortmund in zwei Entscheidungen (Az: 2 S 5/05 und
Az.: 2 O 123/05)!
Sommerzeit ist Zeckenzeit - Neue Urteile zu Zeckenbiss im Rahmen der privaten
Unfallversicherung
Naturfreunde sollten die aktuellen Zeckenwarnungen der Gesundheitsministerien ernst
nehmen. Zeckenbisse führen häufig zu langen Leidenszeiten, die selten von
Unfallversicherungen gedeckt sind, wie zwei aktuelle Urteile des Dortmunder Landgerichtes
zeigen. Doch der Reihe nach: in einem bereits Mitte 2004 gefällten Urteil entschied das
Richtergremium des Amtsgerichts Dortmund, dass ein Zeckenbiss per Definition als Unfall
anzusehen ist. Begründung des Gerichtes damals: Beim Biss einer Zecke handele es sich um
ein "plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis" und erfülle somit die
Merkmale eines Unfalls. Siehe auch unser Newsletter April 2005. Diese Auffassung wurde nun
revidiert. Der damaligen Gültigkeit des Sachverhaltes widersprechen aktuell nun gleich 2
Gerichtsurteile des Dortmunder Landgerichtes.
1. Fall: Verweigerung des Unfall-Krankenhaus-Tagegelds
In dem ersten Fall war eine Frau während eines Waldspaziergangs von einer Zecke gebissen
worden. Daraus entwickelte sich eine Neuro-Borreliose (Nervenentzündung). Weil es sich bei
der Borreliose-Erkrankung nach Auffassung der Klägerin um einen Unfall handelte, verlangte
sie von ihrem privaten Unfallversicherer für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes das
vertraglich vereinbarte Unfall-Krankenhaus-Tagegeld von 485 Euro. Der wollte aber nicht
zahlen. Und dies zu Recht, wie das LG Dortmund entschied (Urteil vom 01.09.2005, Az: 2 S
5/05)
Die Frau habe keinen Zahlungsanspruch, da die Folgen eines Zeckenbisses nach den
Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 88) nicht vom Versicherungsschutz
gedeckt seien, so das Urteil. Nach den dem Vertrag zugrunde liegenden
Versicherungsbedingungen (AUB 88) bestehe zwar Versicherungsschutz für die Folgen von
Infektionen, die nach einem Unfall durch die in den Körper gelangten Krankheitserreger
ausgelöst werden, so die Richter. Nicht als Unfallverletzung im Sinne der
Versicherungsbedingungen würden jedoch Haut- und Schleimhautverletzungen gelten, die als
solches geringfügig seien, und durch die die Krankheitserreger sofort oder später in den
Körper gelangten. Der Biss einer Zecke stelle eine solche geringfügige Hautverletzung dar.
Denn als geringfügig sei eine Verletzung der Haut immer dann anzusehen, wenn die Wunde
über den Bereich der Haut mit ihren drei Schichten nicht hinausreiche, für sich betrachtet
keinen Krankheitswert darstelle und deshalb auch keiner ärztlichen Behandlung bedürfe.
Dieser Ausschluss sei in den für den Vertrag geltenden Versicherungsbedingungen auch
eindeutig und für den Laien verständlich formuliert gewesen.
2. Fall: Nur Wundinfektionen versichert
In dem zweiten Fall entschied die selbe Zivilkammer in ähnlicher Weise (Urteil vom
08.12.2005, Az: 2 O 123/05). Diesmal hatte ein Mann, nachdem er wegen Borreliose ausgelöst durch einen Zeckenbiss - knapp ein Jahr lang arbeitsunfähig gewesen war, 15.476
Euro Unfalltagegeld von seiner Versicherung gefordert. Auch hier ging der Versicherte leer
aus. Maßgeblich für die Klageabweisung waren in diesem Fall die älteren
Versicherungsbedingungen AUB 61. Nach diesen Vorschriften sei ein Insektenstich noch als
Unfall einzustufen gewesen, so die Richter. Doch sei eine Nervenentzündung infolge eines
Zeckenbisses, wie jede andere Infektion, nicht versichert. Für Neuverträge herrscht seit den
Versicherungsbedingungen AUB 99 Klarheit, weil ein Ausschluss für Insektenstiche oder Bisse ausdrücklich in den Vorschriften formuliert sei. Nach Auffassung der Richter seien nur
Wundinfektionen versichert. Mit anderen Worten: Die Infektion müsse primär den
Wundbereich entzünden und nicht andere Körperbereiche, wie bei einer Borreliose üblich.
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Übrigens: Bei einigen Unfall-Versicherern können die Folgen von Insektenstichen- und bissen, in Verbindung mit Infektionen, mitversichert werden. Der spezielle Leistungsumfang
der einzelnen Versicherer sollte somit für den Vermittler immer einen genauen Blick ins
Bedingungswerk wert sein.
Quelle: Pressemitteilung Anwalt-Suchservice GmbH vom 11.04.2006
Ihr ASKUMA-Online-Team
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Freizeit
Entdecken Sie Kenia!
Badeurlaub am Indischen Ozean,
auf Fotopirsch zwischen Löwen und Elefanten,
an der Wiege der Menschheit
Kenia im Überblick
"Alles was ich mir wünschte, war nach Afrika zurückzukommen. Wir hatten es noch nicht
einmal verlassen - und doch war ich, wenn ich nachts wach lag schon heimwehkrank." So
schrieb einst Ernest Hemingway in seinem Buch "Die grünen Hügel Afrikas".
Ein halbes Jahrhundert ist seitdem vergangen, vieles hat sich verändert, geblieben ist die
Faszination der Landschaft.
Kenia, das ist ein Land mit einer Fläche von 582 646 km² auf der sich nahezu alle Klima- und
Vegetationszonen der Tropen befinden.
Regenreiche und fruchtbare Küstenstreifen am Indischen Ozean, Farmland im Zentralen
Hochland, großartige Bergwälder und Kraterseen, alpine Hochländer und Gletscher im Gebiet
um den Mount Kenya, dem zweithöchsten Berg Afrikas, riesige Seenlandschaften und endlose
Savannen, in denen sich auch die einmalige Tierwelt Afrikas wohlfühlt.
Ebenso vielfältig wie die Tierwelt sind auch die Menschen in Kenia. Die 31 Mio. Menschen
setzen sich aus einem Gemisch von mehr als 40 ethnischen Gruppen mit mindestens 30
Sprachen und noch mehr Dialekten zusammen. Als Tourist kann man sich jedoch mit Englisch
problemlos verständigen.
Englisch als eine weitere Amtssprache resultiert aus der britischen Herrschaft im Jahre 1886.
Die Briten entdeckten ihre Neigung zu Afrika und Kenia wurde Kronkolonie. Erst im Jahr 1963
erlangte Kenia seine Unabhängigkeit. Jomo Kenyatta wurde erster Präsident des Landes.
Jedoch prägte die lange koloniale Vergangenheit die Gegenwart Kenias. Korruption,
Verarmung, Anstieg der Kriminalität sind Beispiel für die wirtschaftlichen und politischen
Turbulenzen in Kenia.
Nach dem Tod Kenyattas im Jahr 1978 wurde Daniel arap Moi zum Präsidenten gewählt. Die
Ära-Moi brachte jedoch auch keine Wendebewegung ins Land.
Das Ende der Ära-Moi im Jahr 2002 und die reibungslose Machtübergabe an den neuen
Präsidenten Mwai Kibaki lässt die Menschen in Kenia wieder neue Hoffnung schöpfen.
Die Küste
Die meisten Urlauber verbringen ihre freie Zeit am Diani- oder Tiwi Beach. Die beiden
Strandabschnitte liegen etwa 30 km südlich von Mombasa. Mombasa ist gleichzeitig die
zweitgrößte und auch eine der ältesten Städte Kenias.
Am Diani oder Tiwi Beach wartet ein unvergessliches Erlebnis. Weite, weiße Sandstrände von
Palmen gesäumt und der Blick auf das türkisfarbene Meer. Geschützt wird die Küste am
Indischen Ozean durch das vorgelagerte Korallenriff, welches bei Ebbe erkundet werden kann.
Ideal ist dieses Küstengebiet auch für Wassersportbegeisterte, Schwimmen, Tauchen,
Schnorcheln, Windsurfing, Glasboottouren uvm. ist möglich an der Küste Kenias.
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Nationalparks
Der Besuch der Nationalparks ist ein unumgängliches und gleichzeitig unvergessliches Erlebnis.
Giraffen, Zebras, riesige Gnuherden, Strauße, Flusspferde, Krokodile sind neben den "Big Five"
Repräsentanten der Tierwelt Afrikas.
Erkunden kann man die Welt der Tiere in einen Safaribus bzw. Safari-Jeep.
Übernachtungsmöglichkeiten in den Nationalparks reichen vom einfachen Zelt bis hin zur
Luxuslodge. Dusche, Toilette, Moskitonetze und Petroleumlampen sind jedoch überall
vorhanden.
Masai Mara
Einer der eindrucksvollsten Nationalparks ist die Masai Mara. Experten schätzen, dass hier
mehr als 3 Mio. Tiere leben. Wer die "Big Five"- Elefant, Nashorn, Büffel, Löwe und Leopard vor die Kamera bekommen möchte, hat hier die besten Chancen.
Tsava East/Tsavo West
Der größte Nationalpark Kenias ist der Tsavo East und Tsavo West. Weite Savannen, grüne
Akazienwälder und am Horizont der Kilimandscharo machen den Besuch zum Erlebnis. Leider
ist der Tsavo East zu weiten Teilen für Besucher unzugänglich.
Der Grund dafür sind Wildererbanden, die der kenianische Regierung immer noch Sorgen
bereiten. Der Tsavo West kann jedoch erkundet werden und ist zur Tierbeobachtung besonders
geeignet.
Nairobi National Park
Mit 117 km² ist der Nairobi Nationalpark der kleinste Park Kenias. Vor der Skyline von Nairobi
grasen Büffel, Gnus, Zebras, Giraffen und Antilopen. Elefanten befinden sich dort keine aber
wer Glück hat kann dort auch Nashörner, Flusspferde und Löwen sehen.
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Praktische Hinweise
Auto/Verkehr
In Kenia herrscht Linksverkehr und auf den Straßen das Gesetz des Dschungels. Vorfahrt hat
derjenige der zuerst da ist. Die Straßen selbst sind zwar meist asphaltiert haben aber riesige
Schlaglöcher und tiefe Spurrillen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Schnellstraßen 100km/h, in Parks 30km/h und im
Stadtverkehr 50km/h.
Touristen wird empfohlen mit einem Taxi bzw. bei Ausflügen mit seriösen Reiseveranstaltern
vor Ort zu fahren.
Banken/Geld
Es ist kein Problem in Nairobi oder Mombasa Devisen und Reiseschecks in Banken oder
größeren Hotels zu tauschen. Es befinden sich auch zahlreiche Wechselstuben in Kenia. Mit der
VISA oder Masterkarte kann meist überall bezahlt werden. Falls Sie jedoch vorhaben auf einen
Markt zu gehen oder außerhalb der Städte Unternehmungen geplant haben sollte man
genügend kenianische Schilling dabei haben.
Einreise
Für die Einreise nach Kenia benötigt man ein Visum. Es kann vor Reiseantritt bei der
kenianischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Zur Zeit kostet ein Visum ca. 60 € für die
einmalige Einreise und ist drei Monate gültig.
Internet
Internetanschlüsse sind in den meisten Hotels in Kenia vorhanden. Weiterhin gibt es zahlreiche
Internetcafes. Auf die ASKUMA-Homepage kann also auch aus dem fernen Afrika zugegriffen
werden. Unsere Mitarbeiterin Jasmin Klein, die über Ostern in Kenia war, hat dies selbst
getestet.
Essen/Trinken
Die Vielfalt auf den Tellern ist groß in Kenia. Die Speisekarten in den Hotels reichen von der
traditionell afrikanischen Küche über chinesische und indische Küche bis hin zu Fish and Chips.
Spirituosen sind meist importiert und daher sehr teuer. Das beliebteste Getränk der Kenianer
man glaubt es kaum ist das Bier. Die Brauqualität der landeseigenen Brauerei ist durchaus mit
denen der Europäer vergleichbar.
Für den großen Durst sind jedoch Fruchtsäfte und Wasser (allerdings kein Leitungswasser)
empfehlenswert.
Gesundheit
Auf jeden Fall sollten Sie eine Malariaprophylaxe durchführen. Sollten Sie dennoch krank
werden haben die meisten Hotels einen Arzt und Medikamente zur Verfügung.
Preise und Währung
Währungseinheit in Kenia ist der Kenya Shilling. Banknoten gibt es in 10-, 20-, 50-, 100-, 200, 500- und 1000-Shilling. Zur Zeit bekommt man für 1€ 80 Kenia Shilling.
Reisezeit/Wetter
In Kenia ist das ganze Jahr Reisezeit. An der Küste sinken die Wassertemperaturen nie unter
21 Grad. Die Jahresmitteltemperatur an der Küste beträgt 27 bis 31 Grad. Die Luftfeuchtigkeit
beträgt 70%. Die einzigen Reiseeinschränkungen kann es während der Regenzeit, meist von
Ende März bis Mitte Mai und im Nov./Dez. geben.
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Stromspannung
In Kenia entsprechen alle Anschlüsse der britischen Norm. Ein Adapter ist somit notwendig.
Sind Sie auch urlaubsreif? Dann auf nach Kenia und das "African Wildlife" hautnah
erleben!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ASKUMA-Online-Team
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Ausgabe Juni 2006
Inhaltsübersicht
ASKUMA Aktuell - Ausgabe Nr. 06/2006 - Juni 2006
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TOPTHEMA
Neues Produkt auf dem ASKUMA-Marktplatz: ASKUMA präsentiert mit der
Privathaftpflichtversicherung der AXA ein weiteres Produkt auf dem ASKUMA-Marktplatz.
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SPECIAL
ASKUMA Business Office: Ein Überblick über die wichtigsten Listen und Übersichten in
ASKUMA Business Office.
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Microsoft?
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RECHTSPRECHUNG
Volkssport Grillen: Einige juristische und nicht juristische Informationen rund ums Grillen in
geselliger Runde.
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FREIZEIT
"palatia jazz": Großer Jazz in alten Gemäuern - "palatia jazz" startet in die Saison 2006!
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Herzlichst Ihre
Sabine Blatt
(Online-Redaktion)
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 18 -
Artikel
Topthema
Die AXA bei ASKUMA
Ab Juni 2006 präsentiert die ASKUMA AG den Privathaftpflichttarif
der AXA
Wählbar sind die folgenden Tarife:
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Privathaftpflicht
Gewässerschadenhaftpflicht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Tierhalterhaftpflicht
Der Privathaftpflichttarif kann wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt gewählt werden.
Die Höhe des Selbstbehaltes ist auf 150 EUR begrenzt. Zusätzlich wird zwischen Familien- und
Singletarif unterschieden.
Weitere Highlights der Privathaftpflicht:
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die Deckungssumme in Höhe von 10 Millionen EUR ist pro Jahr dreifach maximiert
Berufsgruppenrabatte für Mediziner und den öffentlichen Dienst
Vertragslaufzeiten bis zu 5 Jahren, verbunden mit entsprechenden Rabatten
Vorübergehende Auslandsaufenthalte mitversichert
Verzicht auf Einrede der Deliktsunfähigkeit bei Kindern
Gefälligkeitsschäden
Forderungsausfall
Schadenersatzrechtsschutz
Im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht bietet der AXA-Tarif ein weiteres besonderes Highlight an:
Die Tierhalterhaftpflicht kann auch für sogenannte „Kampfhunde“ abgeschlossen werden.
Dabei werden die Tiere in drei Kategorien eingeteilt. Je höher das Risiko bei den jeweiligen
Rassen eingeschätzt wird, desto höher ist die Prämie.
Weiterhin sind in der Tierhalterhaftpflicht auch Pferde mitversichert. Ab zwei Pferden sowie ab
zwei Hunden in der 1. Kategorie bietet die AXA noch eine reduzierte Prämie an.
Highlights der Gewässerschadenhaftpflicht:
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Versicherung von oberirdisch- und unterirdischen Anlagen bis 50.000 l
Fassungsvermögen
keine Altersbeschränkung
Mit diesem Tarif präsentiert die ASKUMA AG eine ausgewogene und nicht zuletzt auch
prämientechnisch leistungsstarke Alternative der AXA auf dem ASKUMA Marktplatz.
Viel Spaß bei der Produktion wünscht Ihnen
Ihr ASKUMA-Online-Team
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Special
Informationen in ASKUMA Business Office (ABO) Teil 1 des Überblickes!
Wo finde ich was? Welche Listen und Übersichten gibt es im "ASKUMA Business Office
(ABO)" und welche Informationen sind dort hinterlegt.
Hier eine Übersicht mit den wichtigsten "Klicks":
ASKUMA Business Office (ABO) - Ihre Abwicklungs- und Kommunikationsplattform
im Internet!
Inhalt der Suche:
Was wird gesucht?
Ort des Inhalts:
Wo kann man's
finden!
Technik der Suche:
Wie kann es in ASKUMA Business Office (ABO)
aufgerufen werden!
Aktuelle Neuigkeiten
finden!
Reiter 'News'
Einfach in der oberen Reiterübersicht auf 'News'
klicken!
ASKUMA-Tarifrechner
in ASKUMA Business
Office (ABO)!
Reiter
'Tarifierung'
Einfach in der oberen Reiterübersicht auf
'Tarifierung' klicken! Sie gelangen dann in die
spartensortierte Übersicht und zu den
Dienstleistungsangeboten unserer
Kooperationspartner. Bitte beachten Sie: Alle
Rechner sind für Sie versichererübergreifend
optisch und technisch gleich gestaltet.
Deckungsnotenliste
aller von Ihnen digital
abgeschickten
Deckungsnoten!
Reiter
'Kunde/Vertrag'
Einfach in der oberen Reiterübersicht auf
'Kunde/Vertrag', und dann auf Menüpunkt
'Deckungsnoten' klicken!
Policenliste
aller Verträge!
Reiter
'Kunde/Vertrag'
Einfach in der oberen Reiterübersicht auf
'Kunde/Vertrag' und dann auf Menüpunkt
'Policen' klicken!
Courtageübersicht
mit Auszahlungsstand!
Reiter
'Kunde/Vertrag'
Einfach in der oberen Reiterübersicht auf
'Kunde/Vertrag' und dann auf Menüpunkt
'Courtagen' klicken!
Vertrag
suchen!
Reiter
'Kunde/Vertrag'
Einfach in der oberen Reiterübersicht auf
'Kunde/Vertrag' und dann auf Menüpunkt
'Vertragssuche' klicken! Im neu geöffneten
Fenster können Sie nun Suchparameter wie
Nachname, Vers.-Schein Nummer etc.
eingeben. Nach Klick auf den Button 'Verträge
des Kunden' gelangen Sie zur Vertragsübersicht
des Kunden.
Vertragsdaten
anzeigen!
Reiter
'Kunde/Vertrag'
Einfach in der oberen Reiterübersicht auf
'Kunde/Vertrag' und dann auf 'Vertragssuche'
klicken!
Nach Eingabe eines Filterkriteriums (z.B. Name
des Versicherungsnehmers) und Klick auf 'zum
Vertrag' finden Sie in der Vertragsübersicht alle
Informationen zum Vertrag, wie bspw. das
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- 20 -
Policen-Archiv oder Ihre Courtageübersicht,
sowie die Inkassodaten des Vertrages.
Anlagen
eines Vertrages!
Reiter
'Kunde/Vertrag'
Die Vertragsanlagen - wie bspw. schriftliche
Mitteilungen des Versicherungsnehmers oder
des Versicherers - finden Sie nach Aufrufen des
Vertrages (unter 'Kunde/Vertrag') in der
'Vertragsübersicht'. Hier ist jede Vertragsanlage
mit einer Beschreibung versehen und kann per
'Klick' geöffnet und eingesehen werden.
Kundendaten
ändern!
Reiter
'Kunde/Vertrag'
Einfach nach Aufrufen des Vertrages in der
Vertragsübersicht unter Menüpunkt
'Kundendaten ändern' Adresse, Bankdaten etc.
aktualisieren und abspeichern!
Schaden
suchen!
Reiter
'Kunde/Vertrag'
Einfach in der oberen Reiterübersicht auf
'Kunde/Vertrag' und dann auf Menüpunkt
'Schadensuche' klicken!
Direkte
Schadenmeldung
zu den von ASKUMA
verwalteten Produkten
(Voraussetzung: VNR ist
bekannt)!
Reiter
'Kunde/Vertrag'
Einfach in der oberen Reiterübersicht auf
'Kunde/Vertrag' und dann auf Menüpunkt
'Schadenmeldung direkt' klicken!
Sie wollen hierzu mehr erfahren? Wir laden Sie herzlich zu unserem 1. VermittlerWorkshop am 24. Juli 2006 ins Klosterhotel Hornbach ein.
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DV-Tipp
Warum unterstützt die ASKUMA AG ausschließlich den InternetExplorer von Microsoft?
Warum Internet-Browser I.E. 6.x?
Die Presse überschlägt sich in Berichten zur Sicherheit des Internetbrowser (InternetzugangsSoftware) Internet Explorer der Firma Microsoft. Kaum ein Tag vergeht an dem nicht von
Pannenbrowser und übersteigertem Sicherheitsrisiko mit enormen Sicherheitslücken für den
Computer gesprochen wird.
Aber seien wir doch mal ehrlich, in einer ausufernden Informationsflut und sich immer
schneller drehenden Informationswelt muss auch einem Missbrauch ständig vorgebeugt und
die Sicherheitssoftware ständig angepasst werden.
Unserer - zugegebener Weise - subjektiven Meinung nach, sollte dies allerdings differenzierter
und nicht so überzeichnet wie von manchem Fach-Redakteur gesehen werden.
Der IE 6.x ist bei sorgsamen und gewissenhaften 'browsen' nicht unsicher.
Fakt ist: Falls Sie einen modernen Browser verwenden wollen, der alle nützlichen Features wie
Tabbed-Browsing oder einen Phishing-Filter besitzt, sollten Sie den IE 7 einsetzen. Im Moment
ist dies noch eine öffentlich verfügbare Beta-Version. Wir setzen den IE 7 seit den ersten BetaVersionen ein und sind vollauf zufrieden. Schneller als Firefox und vor allen Dingen ist die CSSUnterstützung super. Auch die Druck-Aufbereitung sucht seinesgleichen.
Außerdem ist der Internet-Explorer von Microsoft nach wie vor der meist verwendete Browser
im Internet - über 90% aller Nutzer verwenden den IE.
Eine spezifisch für die unterschiedlichen Browser angepasste Oberfläche ist sehr aufwändig zu
programmieren - der Nutzen steht in keiner Relation zum Aufwand und bei diszipliniertem
Umgang mit dem Medium Internet ist der IE 6 nicht unsicher.
Und übrigens: Beim Besuch von bösartigen Seiten ist jeder Browser potenziell unsicher - auch
für Firefox und die anderen Browser gibt es jede Woche neue Sicherheitslöcher. Der neue
Internet-Explorer 7 steht bereits in den Startlöchern und ist als Beta-Version bereits für
Jedermann herunterzuladen
AKTUELL*AKTUELL*AKTUELL
'Sicherheits-Updates' bei Microsoft!
Wie jeden 2. Dienstag im Monat ('Patch-Day') liegen wieder neue Sicherheits-Updates bei
Microsoft vor!
Klicken Sie hier um zu Microsoft-Update zu gelangen!
Klicken Sie hier um zur Zusammenfassung aller Updates der Monate Juni 2006 zu gelangen.
Führen Sie die Aktualisierungen umgehend durch und speichern Sie die Webseite unter Ihren
Favoriten ab. Zu Ihrer Sicherheit.
Ihr ASKUMA-Online-Team
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Rechtsprechung
Volkssport Grillen - Einige juristische und nicht juristische Informationen rund ums Grillen
in geselliger Runde!
Nach einer Telefonumfrage des Instituts für Projektmanagement im Auftrag der CMA und ZMP
im September 2002, bei der 1000 Personen zwischen 18 und 75 Jahren nach ihren liebsten
Freizeitbeschäftigung im Sommer gefragt wurden, hat sich herausgestellt, daß Grillen
besonders bei Familien mit Kindern beliebt ist, da es wenig Aufwand erfordert.
Grillen ist sogar Gegenstand soziologischer Abhandlungen, die sich u.a. mit der Darstellung
von Grillprodukten in der Werbung und der Emanzipation beim Grillen beschäftigen. Die
Universität Freiburg hat hierbei folgende Phänomene aufgedeckt:
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Unverzichtbar mit dem Grillen verbunden ist der Bierkasten.
Ebenso durchgängig wird für sehr fettes Fleisch geworben, das oft Namen von
Männerberufen trägt, wie beispielsweise Holzfäller-Steak oder Metzgerbratwurst.
Gemüse spielt in der Grillwerbung eine eher untergeordnete Rolle: Wenn dann aber
zumeist die banale Backkartoffel.
Der Mann wird als Grillmeister stilisiert. Ihm obliegt die aktive Rolle des
Fleischzubereitens und Verteilens, während die Frau das Fleisch passiv-dankbar
annimmt.
Die Frau ist zuständig für Accessoires und Geschirr.
Frauen legen Grillgut wie Kartoffeln und Tomaten in die Glut, während sich Männer eher
an Würste, Steaks und Speck hielten.
(Quelle: www.soziologie.uni-freiburg.de/degele/ grillen/material/Seite1/ Grillen.html)
ERGO: Grillen ist in. Aber was sagt der Gesetzgeber dazu wann, wo und wie gegrillt
werden darf?
Die Regeln
Grundsätzlich gilt: Es gibt kein Gesetz, das Grillen auf Balkon, Terrasse oder Garten generell
verbietet. Gehört zum Haus oder zur Wohnung ein Garten, eine Terrasse oder ein Balkon, kann
der Bewohner die Freiluft-Räume grundsätzlich nach seiner freien Verfügung nutzen. Er darf
bspw. Blumenkästen aufstellen, Rankgitter befestigen, die sog. "kleine Wäsche trocknen",
selbstverständlich Rauchen, seine Gäste empfangen und dort auch feiern, essen, trinken und
grillen.
Allerdings sind die Grenzen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (u.A. § 906
BGB - Bürgerliches Gesetzbuch) schnell erreicht, wenn die Interessen der Nachbarn oder des
Hauseigentümers bzw. Vermieters beeinträchtigt werden. Grillen im Freien ist nämlich nach
Immissionsschutzgesetzen verboten, wenn Qualm konzentriert in die Nachbarwohnung zieht.
Unwesentliche Beeinträchtigungen muss der Nachbar allerdings dulden. Eine Beeinträchtigung
ist in der Regel dann unwesentlich, wenn die Grenzwerte in Gesetzen, Verordnungen oder
Verwaltungsvorschriften nicht überschritten werden. Da jedoch oft in den
Immissionsschutzgesetzen keine Grenzwerte festgeschrieben sind, kommt es auf den
jeweiligen Richter und die Umstände des Einzelfalles an. Was in einem großen Garten gestattet
ist, kann auf einer kleinen Terrasse oder gar auf einem Balkon unzulässig sein.
Übrigens: Eine Eigentümerversammlung kann das Grillen mit Holzkohle auf Balkonen,
Terrassen und Rasenflächen in der gesamten Wohnanlage per Mehrheitsbeschluss untersagen.
Einigen oder allen Bewohnern ein uneingeschränktes Grillrecht einräumen, darf sie hingegen
nicht.
Was ist also zumutbar und was nicht. Spätestens wenn die Tage länger und das Wetter
wärmer wird beginnt die Saison der Nachbarschaftsstreitigkeiten. Da oftmals weder Rücksicht
oder Nachsicht durch die Beteiligten genommen wird, müssen sich immer häufiger Gerichte mit
den Streitigkeiten befassen. Dabei sind die Urteile so vielfältig wie das heutige Angebot an
Grillgut.
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Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
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Allgemeine Leitsätze
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Bei beengten räumlichen Verhältnissen muß ein Nachbar nach 22.00 Uhr Gerüche und
Geräusche, die von nächtlichem Grillen im Garten herrühren regelmäßig nicht
hinnehmen.
Viermal im Jahr kann allerdings unter diesen Umständen ein Grillen bis 24.00 Uhr als
sozialadäquat anzusehen sein.
Grundsätzlich ist jeder verpflichtet, beim Grillen darauf zu achten, dass nicht zu viel
Qualm entsteht und dieser nicht in die Nachbarwohnungen zieht.
Wer mit möglichst großem Abstand zum Nachbarhaus oder zur Nachbarwohnung grillt,
mit Aluschalen und einem Elektrogrill die Geruchsbelästigung einschränkt, stößt im
Streitfall bei Gericht auf Verständnis.
Gerichtsurteile zum Thema Grillen und Mietrecht
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Grillen in den Sommermonaten ist üblich und muss normalerweise von den Nachbarn
geduldet werden. Ein Verbot kommt nur in Betracht, wenn es zu wesentlichen
Beeinträchtigungen durch Rauch, Ruß oder Wärme kommt (LG München I 15 S
22735/03). Daher ist gelegentliches Grillen auf der Terrasse, im Garten oder auf dem
Balkon in Ordnung, vorausgesetzt, dass die Nachbarn dadurch nicht unzumutbar
belästigt werden.
Ständig dürfen Mieter allerdings nicht grillen. So urteilen Richter selbst bei allen
Vorschriftmaßnahmen ganz unterschiedlich darüber, wie oft der Nachbar das
Grillvergnügen nebenan dulden muss.
Das Landgericht Stuttgart legt in seinem Urteil fest, dass dreimal im Jahr zwei Stunden
also insgesamt sechs Stunden jährlich auf der Terrasse gegrillt werden darf
(Aktenzeichen: 10T 359/96).
Das Amtsgericht Bonn geht in seinem Urteil davon aus, dass es in der Zeit von April bis
September einmal im Monat erlaubt ist zu grillen - allerdings nur, wenn 48 Stunden
vorher die Nachbarn informiert wurden (Amtsgericht Bonn, Az.: Z 6 C 545/96).
Großzügiger ist ein Vergleich der vor dem Landgericht Aachen geschlossen wurde (LG
Aachen 6 S 2/02) und das Grillen zweimal im Monat zwischen 17.00 und 22.00 Uhr im
hinteren Teil des Gartens erlaubt.
Generell kann das Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Wohneigentumsanlage
nicht verboten werden. Das bayrische Oberste Landgericht erlaubt in einer
Wohnungseigentumsanlage 5 Grillfeste im Jahr auf Holzkohlefeuer, zumindest dann,
wenn der Grill am äußersten Ende des Gartens aufgebaut wird. Letztlich kommt es
jedoch auf den Einzelfall an (BayObLG 2 Z BR 6/99).
Diese Entscheidung dürfte nur eingeschränkt auf Mietwohnungen übertragbar sein,
nämlich nur dann, wenn ein Gärtchen mitvermietet ist und ausreichender Abstand zu
den anderen Wohnungen gehalten werden kann.
Auch die meisten Gerichte sehen dies so, beispielsweise das Landgericht Stuttgart.
Denn: "Grillen stellt in einer multikulturellen Freizeitgesellschaft, die von einer
zunehmenden Rückbesinnung auf die Natur geprägt ist, eine übliche und im Sommer
gebräuchliche Art der Zubereitung von Speisen jeglicher Art, die heute nicht mehr auf
die bloße Zubereitung von Fleisch beschränkt ist, dar." Geringfügige Rauchentwicklung
und Grillgerüche müssen dabei von Nachbarn im Rahmen des allgemeinen
Toleranzgebotes hingenommen werden (Urteil vom 29.4.1997, Az. 6 C 545/96).
Ein Urteil vom Amtgericht München (Amtsgericht München Az.: 263 C 27021/03;
Landgericht München I Az.: 15 S 22735/03) stärkt ebenfalls die Position der Grill-Fans
mit Garten.
Der Beklagte hatte zwischen Mai und August 2002 im Garten seines gemieteten Hauses
16 Mal gegrillt, also einmal pro Woche. Und obwohl sich die Nachbarn über Rauchgase
und Bratgerüche in ihren Wohn- und Schlafzimmern beschwert hatten und sich dadurch
in ihrem Wohlbefinden erheblich gestört fühlten, mussten sie das Grillen als
"sozialadäquat" hinnehmen. Das Gartengrillen kann zwar von einem Gericht untersagt
werden – aber nur, wenn bewiesen werden kann, dass die Nachbarn durch den Qualm
und die Gerüche nicht unwesentlich beeinträchtigt werden. Diesen Nachweis konnten
die Kläger in diesem Fall nicht bringen.
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Die grundsätzliche Frage, ob auf dem Balkon gegrillt werden darf, wird von den
Gerichten uneinheitlich beantwortet. Teils wird das Grillen auf dem Balkon eines
Mehrfamilienhauses als generell unzulässig betrachtet (z.B. Amtsgericht Hamburg, Az.:
40 C 229/72). Der Ansicht sind auch das Amtsgerichts Hamburg (Az. 40 C 229/72) oder
das Landgericht Düsseldorf (Az. 25 T 435/90), das entschied, dass auf einem Balkon
überhaupt nicht mit offenem Holzkohlefeuer gegrillt werden. Erlaubt ist demnach nur
ein Elektrogrill.
Genauso das Urteil des Landgerichts Essen: Um Streit zu verhindern, dürfen Vermieter
nach Urteil des Gerichts per Mietvertrag ein Grillverbot auf Balkonen verhängen. Halten
sich die Mieter nicht an diese strenge Vorgabe, kann der Vermieter sie abmahnen,
Unterlassungsklage beim Amtsgericht erheben und im Wiederholungsfall fristlos
kündigen. Es spielt dann keine Rolle, ob der Mieter einen Holzkohle- oder Elektrogrill
benutzt hat.
Allerdings sehen nur wenige Mietverträge ein totales Grillverbot vor (Aktenzeichen:
Landgericht Essen 10 S 438/01).
Übrigens: Das Grillverbot darf in einem Mietshaus - lt. Aussage des Mieterbundes nicht nachträglich ausgesprochen werden! Weder als Vorschrift in der Hausordnung
noch als frischer Anhang zum langjährigen Mietvertrag sei ein nachträgliches Grillverbot
durchsetzbar.
Das sehen Rechtsanwälte allerdings anders: Ein Vermieter dürfe selbstverständlich
Einschränkungen verordnen, beispielsweise durch die Hausordnung.
Lautstärke
Tagsüber muss ein Wohnungsnachbar dulden, dass auf dem Balkon nebenan oder im
mitgemieteten Garten Feste mit üblicher Geräuschbelästigung gefeiert wird.
Freunde, Nachbarn oder Verwandte dürfen auch auf den Balkon eingeladen werden. Hier kann
allein oder gemeinsam gegessen, getrunken und gefeiert werden, solange die Interessen der
Nachbarn, auch deren Ruhebedürfnis ab 22.00 Uhr, gewahrt sind. Der Mieterbund weißt darauf
hin, dass sich laute Gespräche, Lachen, Musik etc. auf dem Balkon und im Freien stärker
auswirken und störender empfunden werden als Feiern in der Wohnung bei geschlossenen
Fenstern und Türen. Deshalb sollte der Geräuschpegel nach 22.00 Uhr gedämpft werden.
Es ginge jedoch zu weit, das Grillen und Feiern nach 22.00 Uhr völlig zu untersagen, denn bei
besonderen Gelegenheiten, zum Beispiel anlässlich eines Geburtstages, sei es für viele
Menschen ein großes und von den Nachbarn meist geduldetes Vergnügen, draußen zu grillen,
so das Oberlandesgericht Oldenburg.
Dabei ist jedoch immer zu beachten, dass wenn sich Mitmieter gestört fühlen, ab diesem
Zeitpunkt das Fest in die Wohnung verlagert werden und Zimmerlautstärke eingehalten
werden muß. Notfalls kann bei Nichteinhaltung auch die Polizei wegen Ruhestörung alarmiert
werden. Im Falle ständigen Überschreitens kann ein Mieter den Vermieter auffordern, den
Mitmieter wegen Störung des Hausfriedens abzumahnen ( Oberlandesgericht Oldenburg 13 U
53/02).
Grillen - wie man sieht (k)ein juristisches Vergnügen.
Wir meinen: Beim Grillen sind diejenigen am feinsten raus, die im Besitz eines alleinstehenden,
absolut feuerfesten Hauses mitten auf einer grüner Wiese und vor allem ohne Nachbarn sind.
Doch wer kann das schon vorweisen.
Quellen: Pressemitteilung Anwalt-Suchservice GmbH, Mieterbund und Mieterverein e.V.
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Freizeit
Weinkulinarisches Pfälzer Jazzfestival "palatia jazz"
präsentiert die internationalen Stars der Jazz-Szene
in Schlössern und Altertümern!
Großer Jazz in alten Gemäuern - "palatia jazz" startet in die Saison 2006!
Kennen Sie "palatia jazz"? - Nein? Dann könnten Sie bisher etwas verpasst haben!
Stellen Sie sich vor: Ein warmer Sommerabend, Sterne funkeln über der Bühne und runden die
Beleuchtung von Klosterruine und Band perfekt ab. Dazu köstliche Gerüche von Pfälzer
Spezialitäten und Weinen. Eine Jazzgröße mit Band kommt auf die Bühne und verzaubert das
Publikum... Das müssen Sie erleben.
Jazz in einzigartigen Spielorten wie Burgen, Schlössern und historischen Parks - entlang der
Deutschen Weinstraße im Pfälzer Weinbaugebiet und in weiteren ausgesuchten Orten der Pfalz.
Dieses Jahr mit: Eddie Palmieri, John Scofield, Till Brönner, Dianne Reeves, Lizz Wright,
Lyambiko und vielen mehr!
Konzept
Der Anspruch: Jazz auf Weltklasse-Niveau an historischen Spielorten in der malerischen Pfalz
– auch dieses Jahr wurden einige der romantischsten und eindrucksvollsten historischen
Stätten der Region ausgewählt.
Bereits im achten Jahr präsentiert das weinkulinarische Pfälzer Jazz Festival "palatia jazz" die
große stilistische Bandbreite internationaler Jazzbesetzungen. Von konzertant bis tanzbar, von
folkloristisch gefärbt bis groovend modern und virtuos zeigt die Konzertreihe das Genre Jazz in
seiner ganzen Vielfalt.
Bei 14 Konzerten, von Mai bis August, jeweils freitags oder samstags, ohne die
Wochenenden der Fußballweltmeisterschaft, zeigt sich das Festival in gewohnter
"Aufmachung".
Mit dem beliebten Jazzkulinarium, ausgesuchten Pfälzer Weinen und ständig wechselnden
Speisenkarten mit Gerichten aus der mediterranen und der Pfälzer Küche, wird zusätzlich auch
für anspruchsvolle Genießer viel geboten.
Zu den Spielorten zählen dieses Mal:
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König Ludwigs Sommerresidenz Villa Ludwigshöhe bei Edenkoben
Klosterruine Limburg
Herrenhof in Neustadt / Mussbach, eines der ältesten und imposantesten Winzergüter
der Pfalz
Gedächtniskirche in Speyer
Koeth Wanscheid’sche Schlosspark in Dirmstein
Park und Rosengarten der Villa Wieser in Herxheim bei Landau
Schlossgarten von Sekt-Schloss Wachenheim an der Weinstrasse
Schlosshof in Bad Bergzabern
Historische Altstadt der Stadt Annweiler
Burg Lichtenberg bei Kusel - größte Burganlage von Rheinland-Pfalz
Hof des historischen Pirmasenser „Neuffer im Park“
ERGO: Eine ganze Region stellt sich vor – Winzer, Weine, Köche und romantische Plätze.
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Künstler und Konzerte
Eine möglichst große musikalische Bandbreite zu bieten war die Grundidee bei der
Programmplanung. So vielseitig und weltoffen wie der Jazz selbst hat sich daher auch die
Auswahl der Künstler entwickelt, die sich 2006 bei "palatia jazz" präsentieren. Unter dem
Namen „Trio Beyond“ sind drei Weltstars des US-amerikanischen Modern Jazz auf einer ihrer
wenigen europäischen Termine bei uns: Drummer Jack De Johnette, Gitarrist John Scofield
und Hammond-Organist Larry Goldings. Eine äußerst moderne, eigenständige Fusion aus
Jazz und elektronischen Klanggebilden präsentiert der norwegische Trompeter Nils Petter
Molvaer, der auf dem Konzert bei „palatia jazz“ sein aktuelles Album „er“ vorstellen wird. Mit
der mehrfach Grammy-prämierten Künstlerin Dianne Reeves wird eine der ganz großen
Sängerinnen des afro-amerikanischen Jazz zusammen mit ihrem exzellent besetzten Trio zu
sehen sein.
Dianne Reeves
Überhaupt ist der Facettenreichtum der menschlichen Stimme im Jazz diesmal eines der
prägenden Themen bei „palatia jazz“. Neben Dianne Reeves kann sich der Besucher auf die
beiden jungen norwegischen Shooting-Stars Torun Eriksen und Solveig Slettahjell sowie
die Deutschafrikanerin Lyambiko mit drei ganz unterschiedlichen, aber gleichermaßen
selbstbewussten und frischen Interpretationen des Themas Vocal-Jazz freuen.
Lyambiko
Dass auch die deutsche Jazzlandschaft Künstler von Weltformat hervorbringt ist schon lange
kein Geheimnis mehr. Einer der international erfolgreichsten davon ist ganz sicher Till
Brönner, der bei der großen Jazzgala im Park zusammen mit seinem Quintett sein brandneues
Album „Oceana“ vorstellen wird.
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Till Brönner
Mit einem wilden Stilmix aus Soul, Jazz, Trip Hop und Funk wird schließlich De Phazz ein
weiteres Highlight des Sommers sein.
Desweiteren werden zwei der ganz Großen aus Lateinamerika mit dabei sein: der siebenfache
Grammy-Gewinner Eddie Palimeri, einer der Väter des Latin Jazz mit seinen „Afro-Caribbean
Jazz All Stars“ und einer von Kubas „Jungen Wilden“ – der aktuelle Grammy-nominierte Pianist
Omar Sosa mit seinem brandneuen Balladen-Album und einer ganz besonderen Besetzung.
Eddie Palmieri
Moderner Jazz und Orientalische Musik mit ungewöhnlicher Instrumentierung präsentieren
Joachim Kühn und Rabih Abou Khalil. Beim diesjährigen Eröffnungskonzert entführte
bereits am 13.05.2006 der französische Bassist Renaud Garcia-Fons die Zuhörer mit seinem
neuen Projekt „Arcoluz“ zu den Wurzeln des Flamenco und der Orientalischen Musik. Ein toller
Start.
Interessiert? Informationen zu "palatia jazz" allgemein, zu den einzelnen Konzerten,
deren Termine, deren Spielorte und zur Kartenbestellung finden Sie hier!
Übrigens: Es soll nicht wenige Menschen geben, die alle 14 Konzerte innerhalb der drei Monate
buchen und begeistert berichten, dass jedes der Konzerte einzigartig gewesen sei.
Quelle: Offizielle Homepage von "palatia jazz"
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Thomas Wehrum
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Ausgabe Juli 2006
Inhaltsübersicht
ASKUMA Aktuell - Ausgabe Nr. 07/2006 - Juli 2006
Hallo, liebe Partner und Interessenten. Herzlich willkommen bei unserem regelmäßigen
Newsletter 'ASKUMA Aktuell'.
TOPTHEMA
Versicherungssteuer: ASKUMA präsentiert die wichtigsten Änderungen im Zuge der
Erhöhung der Versicherungssteuer ab 01.01.2007.
Lesen Sie hier mehr...
SPECIAL
ASKUMA Business Office: Ein Überblick über die wichtigsten Listen und Übersichten in
ASKUMA Business Office - Teil 2.
Lesen Sie hier mehr...
DV-Tipp
Microsoft Word: Ausdruck und Archivierung von Dokumenten mit Dateinamen.
Lesen Sie hier mehr...
RECHTSPRECHUNG
Fahrradfahren: Fehlender Fahrradhelm kann bei einem Unfall zum Mitverschulden des
Radlers führen.
Lesen Sie hier mehr...
FREIZEIT
Kultursommer 2006: Zwei ausgesuchte Highlight-Tipps dieses Sommers.
Lesen Sie hier mehr...
Hat sich Ihre Adresse geändert?
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Fragen und Anregungen telefonisch unter 0180-227 58 62
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Artikel
Topthema
Erhöhung der Versicherungssteuer ab 01.01.2007
Im Zuge der bereits beschlossenen Erhöhung der Mehrwertsteuer ab dem
01.01.2007 soll auch die Versicherungssteuer angehoben werden.
Nach unseren Informationen sollen neben der Anhebung des allgemeinen Steuersatzes von
16 auf 19 Prozent auch die in § 6 Abs. 2 VersStG besonders genannten Steuersätze
angehoben werden. Dies bedeutet im einzelnen Anhebungen des Steuersatzes der
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Feuer – und Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung von bislang 11 auf 14 Prozent
Gebäudeversicherung von bislang 14,75 auf 17,75 Prozent, sofern ein Anteil des
Versicherungsentgelts als Feueranteil auch der Feuerschutzsteuer unterliegt
Hausratversicherung von bislang 15 auf 18 Prozent, sofern ein Anteil des
Versicherungsentgelts als Feueranteil auch der Feuerschutzsteuer unterliegt
Hagelversicherung/ Glasdeckungen über Bodenerzeugnissen gegen Hagelschaden von
Landwirtschaft und Gärtnereien für jedes Versicherungsjahr 0,2 Promille der
Versicherungssumme (hier bleibt der Steuersatz unverändert)
Seeschiffskasko von bislang 2 auf 3 Prozent des Versicherungsentgelts
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr von bislang 3,2 auf 3,8 Prozent des
Versicherungsentgelts
Nicht nur für den Versicherungskunden bedeutet diese Erhöhung eine Mehrbelastung, sondern
vor allem auch die Schadenquoten der Versicherer sind von der Erhöhung betroffen, da die
höhere Mehrwertsteuer auch eine höhere Schadenauszahlung bedeutet.
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Special
Informationen in ASKUMA Business Office (ABO) Teil 2!
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(ABO)' und welche Informationen sind dort hinterlegt.
Hier der 2. Teil über die wichtigsten 'Klicks':
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Reiter 'Service'
Einfach in der oberen Reiterübersicht
auf 'Service' und dann auf Menüpunkt
'Zugangsmanager' klicken!
Informationen zu den
Courtagesätzen
der Produkte!
Reiter 'Service'
Einfach in ABO in der oberen
Reiterübersicht auf 'Service' und dann
auf Menüpunkt 'Courtage-Sätze'
klicken! Hier finden Sie alle CourtageSätze im Überblick!
Informationen zur letzten
Courtage-Abrechnung!
Reiter 'Service'
Einfach in der oberen Reiterübersicht
auf 'Service' und dann auf Menüpunkt
'Courtage-Abrechnungen' klicken! Dort
finden Sie die letzte Abrechnung zum
Ausdruck für den Steuerberater etc.
ASKUMA-AGB
(Allgemeine
Geschäftsbedingungen)!
Reiter 'Service'
Einfach in der oberen Reiterübersicht
auf 'Service' und dann auf Menüpunkt
'AGB' klicken!
ASKUMA-Verträge zum
Download!
Reiter
'Kunde/Vertrag'
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 32 -
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 33 -
DV-Tipp
Word Dokumente - Archivierung leicht gemacht!
Ausdruck und Archivierung mit Dateinamen
Wer Word-Dokumente nicht nur speichert, sondern zur Archivierung auch ausdruckt, hat
zunehmend das Problem die passenden Dateien zu den Dokumenten wiederzufinden. Um diese
Problematik zu umgehen sollte man immer Dateiname und Speicherort am Ende des
Dokuments dokumentieren und mitausdrucken.
1. Sie wollen nur optional Speicherort und Dateiname bei Word-Dokumenten
vermerken und mit ausdrucken?
Vorgehensweise: Im gespeicherten Dokument auf 'Ansicht / Kopf- und Fußzeile' klicken.
Auf der sich neu geöffneten kleinen Symbolleiste nun das Symbol 'Zwischen Kopf- und
Fußzeile wechseln' (drittes von rechts) anklicken.
Nachdem Sie so zur Fußzeile des Dokuments gewechselt sind, können Sie unter
'Autotext Einfügen' einen vorgegebenen Text wie bspw. 'Dateiname und Pfad', 'Erstellt
von', 'Erstelldatum' etc. in der Fußzeile dokumentieren. Word fügt diese nach 'Klick' auf
das Gewünschte automatisch in das Dokument ein, Sie müssen keine Schreibarbeit
leisten. So wird der genaue Dateiname, Speicherort mit Pfad am Ende des Dokumentes
angezeigt und kann mitausgedruckt werden. Dies gilt natürlich auch für die Kopfzeile in
der z.B. die fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden kann.
2. Sie wollen immer Speicherort und Dateiname auf allen Word-Dokumenten
vermerken und mitausdrucken?
Vorgehensweise: Sie können Word dazu veranlassen, dass die vorgegebenen
Informationen grundsätzlich - z.B. bei Verwendung einer bestimmten Briefvorlage eingefügt werden.
Dazu müssen Sie zunächst mittels 'Strg / O' (Fenster zum Öffnen von Dateien) in den
Ordner für die Dokumentenvorlagen wechseln. Die Dokumentenvorlagen finden Sie
üblicherweise nach Mausklicks auf den nach unten zeigenden Pfeil neben dem Feld
'Suchen in:' Lokaler Datenträger (C:) / Dokumente und Einstellungen / Name des
Computernutzers (z.B. Thomas) / Anwendungsdaten (Application Data) / Microsoft /
Vorlagen (Forms)'. In dem sich nun öffnenden Ordner finden Sie eine Liste mit
Dokumentenvorlagen, die alle mit dem Kürzel '.dot' enden. Wählen Sie per Mausklick
die gewünschte Vorlage aus. Danach gehen Sie wie unter "1." beschrieben vor und
speichern die Änderung ab.
Wenn Sie die Vorlage beim nächsten Mal aufrufen, das Dokument mit Inhalten füllen
und abspeichern, werden am Ende automatisch der Dateiname und der Speicherort
erscheinen und können mit ausgedruckt werden.
Tipp: Falls Sie einzelne Dokumente in Ihren Ordnern ablegen, fügen Sie immer Jahreszahl,
Monat und Datum hinzu - bspw. 2006-07-24.
So ist - unabhängig von der Suchfunktion im Explorer - sichergestellt, dass die Dateien
chronologisch geordnet und somit noch leichter aufzufinden sind.
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Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 34 -
AKTUELL*AKTUELL*AKTUELL
'Sicherheits-Updates' Juli bei Microsoft!
Wie jeden Monat liegen auch im Juli wieder neue Sicherheits-Updates bei Microsoft vor!
Klicken Sie hier um zu Microsoft-Update zu gelangen!
Klicken Sie hier um zur Zusammenfassung aller Updates der Monate Juli 2006 zu gelangen.
Außerdem gibt es noch Updates für Office. Näheres hierzu finden Sie hier.
Führen Sie die Aktualisierungen umgehend durch. Zu Ihrer eigenen Sicherheit.
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Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 35 -
Rechtsprechung
Fehlender Fahrradhelm kann bei einem Unfall zum Mitverschulden des Radlers führen!
Obwohl in Deutschland keine Helmpflicht für Fahrradfahrer besteht, kann ein
fehlender Helm bei einem Unfall zum Mitverschulden des Radlers führen. Dies
entschied das Landgericht Krefeld im Dezember 2005 (Az.: 3 O 179/05).
Der Sachverhalt
Zwar sind Fahrradfahrer straßenverkehrsrechtlich nicht zum Tragen eines Helms verpflichtet,
wie sich aus § 21 a II StVO ergibt. Hieraus ergibt sich jedoch nicht, dass das Nichttragen eines
Schutzhelms einen Mitverschuldensvorwurf im Sinne des § 254 BGB nicht begründen kann.
In einem speziellen Fall fuhr nach Meldung des Deutschen Anwaltvereins eine Gruppe von
Kindern auf einem privaten Garagenhof mit ihren Fahrrädern. Unter ihnen ein zehnjähriger
Junge, der auf seinem BMX-Rad ohne Helm unterwegs war. Der Platz war im Zufahrtsbereich
durch eine 1,60 Meter hohe Hecke begrenzt und konnte von der Straße aus nicht eingesehen
werden. Als es nach Einbiegen eines Transporters auf den Hof zum Zusammenprall und
Verletzung des Kindes kam verklagten die Eltern den Versicherer des Fahrzeughalters und
forderten vollen Schadenersatz.
Das Urteil
Dieser Forderung wollten die Richter allerdings nicht folgen. Vielmehr schrieben sie dem
Jungen ein 50prozentiges Mitverschulden zu.
Die Begründung
Den Richtern war zwar durchaus bewusst, dass es für Fahrradfahrer keine Helmpflicht gibt.
Trotzdem sahen sie durch das Nichttragen eine "Außerachtlassung der eigenen Interessen",
welches ein erhebliches Mitverschulden darstelle und zwar mit einem - für Verkehrsunfälle mit
Kindern - außergewöhnlichen hohen Mitverschuldens-Anteil von 50%.
Die Richter weiter: "...dem Jungen hätte im Übrigen klar sein müssen, dass er wegen der
Hecke von der Straße aus nicht zu sehen gewesen sei. Er hätte daher entsprechend vorsichtig
fahren müssen". Außerdem sei die Geschwindigkeit des Fahrers "...nicht als so überhöht
anzusehen, dass eine über 50% hinausgehende Haftungsquote zu Lasten des Klägers
gerechtfertigt wäre...".
Fazit
Eltern haben somit einen Grund mehr ihren Kindern einen Fahrradhelm
vorzuschreiben.
Mit dem Urteil stellt das Gericht die bisherige Rechtsprechung zum Thema "Mitverschulden
beim Nichttragen eines Fahrradhelms" auf den Kopf. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht
Hamm entschieden, dass es keiner allgemeinen Überzeugung entspreche, dass das Tragen von
Helmen zum notwendigen Eigenschutz von Radfahrern erforderlich sei. Mit dieser Begründung
hatte das Gericht einem bei einem Unfall schwer verletzten Radler vollen Schadensersatz
zugesprochen.
Übrigens: Wer wissen will, in welchen Ländern Helme bislang Pflicht sind, wird auf den
Internetseiten der European Cyclist Federation fündig. So kann es - lt. einer
englischsprachigen PDF-Datei - in Spanien ohne Helm dabei durchaus zu Konflikten mit den
Behörden kommen.
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Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 36 -
TIPP: Radfahrer sollten nicht ohne Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung aufs Fahrrad
steigen - ein Fehler kann unglaublich hohe Schäden verursachen.
So! Und nun viel Spaß beim Fahrradvergnügen im hoffentlich 'fahrradgerechten' Sommer.
Quelle: Pressemitteilung Anwalt-Suchservice, Rad und Recht - ARD Morgenmagazin.
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- 37 -
Freizeit
Kultursommer 2006 - Zwei ausgesuchte HighlightTipps dieses Sommers!
Allgemeines
Allen öffentlichen Sparmaßnahmen zum Trotz wird die Dienstleistung von Kulturschaffenden an
der Gesellschaft - sei es musikalisches, bildnerisches, visuelles oder anderes Kulturgut - in
einer lebendigen Gesellschaft immer wichtiger. Aber: Die Dienstleistung Kultur ist nicht
umsonst zu bekommen. Wer an Kultur kurzfristig spart, verliert langfristig. In diesem Sinne
soll hier auf zwei vorbildliche Veranstaltungs-Highlights des Sommers 2006 hingewiesen
werden.
TIPP 1: The Guggenheim Collection in Bonn 2006/2007
Im Sommer 2006 zeigt die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik
Deutschland im gesamten Haus, auf circa 6000 qm, eine der größten und ambitioniertesten
Ausstellungen der letzten Jahre. Die Ausstellung wird vom 21. Juli 2006 bis zum 7. Januar
2007 zu bewundern sein.
Mit einer Auswahl von 200 Meisterwerken von der Klassischen Moderne bis in die Gegenwart
präsentiert sich die Sammlung der Guggenheim Foundation, New York in Bonn. Die
Guggenheim Foundation ist heute mit fünf Museen in New York, Venedig, Berlin, Bilbao und
Las Vegas die erste wirklich globale Institution, die sich der bildenden Kunst widmet. Die
ständige Sammlung der Guggenheim Foundation fasst die Bestände von sieben bedeutenden
Privatsammlungen sowie zahlreichen Stiftungen und Ankäufen zusammen.
Die Sammlung der Guggenheim Collection ist gerade durch ihre Konzentration auf die
umfassende Darstellung des Gesamtwerkes weniger Künstler in großen Werkgruppen
einzigartig. Zu diesen Künstlern zählen u. a. Wassily Kandinsky, Paul Klee, Robert
Delaunay, Constantin Brancusi, Piet Mondrian und Pablo Picasso. Repräsentative Serien
amerikanischer Nachkriegskunst vom Abstrakten Expressionismus (Mark Rothko), der Pop Art
(Andy Warhol, James Rosenquist, Roy Lichtenstein) bis zur Minimal und Postminimal Art (Carl
Andre, Richard Serra, Robert Morris, Donald Judd, Bruce Nauman) leiten die Sammlung ins
späte 20. Jahrhundert über.
Im benachbarten Kunstmuseum Bonn wird auf einer Fläche von 1500 m² eine Auswahl von
Werken seit 1990 gezeigt, mit der das anhaltende Engagement der Guggenheim Foundation
für aktuelle, zeitgenössische Kunst dokumentiert wird. Mit raumfüllenden Werken so
unterschiedlicher Künstler wie Kara Walker, Matthew Barney oder Rachel Whiteread wird das
Ausstellungsprojekt in die unmittelbare Gegenwart weitergeführt und belegt die einzigartige
Kooperation von drei internationalen Kulturinstitutionen.
Hier gibt's weitere Informationen...
Franz Marc - Gelbe Kuh, 1911 - Öl auf Leinwand, 140,5 x 189,2 cm - Solomon R. Guggenheim
Museum, New York
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TIPP 2: Kultursommer 2006 Rheinland Pfalz - 'Bürgerbewegung für Kultur'
Das Ziel
Das attraktive Kulturangebot des Landes sollte besser als bis dahin in das Bewusstsein der
Bürgerinnen und Bürger gebracht werden. Mehr Menschen, vor allem auch in den Regionen,
die weit ab von den großen Städten liegen, sollten am kulturellen Leben teilhaben können.
Künstlerinnen und Künstler waren aufgerufen, sich sparten- und genreübergreifend
zusammenzufinden und gemeinsame Projekte zu initiieren.
Die Idee
Für Künstlerinnen und Künstler, Kulturverwalter und Journalisten, für alle, die mitarbeiten
wollten an der weiteren Entfaltung des Kulturprofils des Landes, sollten Möglichkeiten und
verbesserte Rahmenbedingungen für vielfältige Begegnungen geschaffen werden. Die Kultur
des Landes sollte und soll zu einer ureigenen Sache der dort lebenden Menschen, zu einer
„Bürgerbewegung für Kultur“ werden.
Die Umsetzung
Der Kultursommer Rheinland-Pfalz findet in jedem Jahr vom 1. Mai bis zum 3. Oktober statt
und vereint ca. 240 Projekte der verschiedenen Kultursparten unter einem gemeinsamen
Dach. Das jährlich wechselnde Motto legt immer wieder einen neuen inhaltlichen Schwerpunkt.
Auch der Veranstaltungsort für die Eröffnung des Kultursommers wechselt jedes Jahr: am
ersten Mai-Wochenende gibt es bei einem großen Kulturfest für die ganze Familie einen
Einblick in die Vielfalt des Kultursommers der bis in den Herbst hinein reicht.
Nach fast 15 Jahren hat sich das „Projekt Kultursommer“ zu einer Größe entwickelt, die aus
Rheinland-Pfalz nicht mehr wegzudenken ist. Es ist gelungen, die an der Kultur im Lande
Interessierten zusammenzuführen und das kulturelle Profil nach innen und nach außen zu
stärken.
Das Motto 2006
Das Kultursommer-Motto wird jedes Jahr neu erarbeitet und garantiert so, dass kein
Kultursommer wie der andere ist. Dieses Jahr stehen rund 240 verschiedene Projekte und
Veranstaltungen unter dem Motto "Rebellen, Reformer und Revolutionäre".
Im Rahmen dieser Motto-Orientierung zeigt die rheinland-pfälzische Kulturszene, über welch
großartiges Innovationspotential sie verfügt und wie ideenreich die vielen kleinen und großen
Projekte das Thema aufnehmen, variieren und inszenieren. Es ist eine besondere
Herausforderung für alle Kulturschaffenden, jedes Jahr aufs Neue eine themenorientierte
Projektarbeit zu präsentieren, aber zugleich auch eine große Chance, unvergleichliche und im
wahrsten Sinne des Wortes einmalige Kulturereignisse hervorzubringen.
Im rheinland-pfälzischen Austragungsort, der Stadt Kaiserslautern, fand die offizielle
Kultursommer-Eröffnung vom 5.-7. Mai statt, mit einem großen Kulturfest für die ganze
Familie statt. Das gesamte kulturelle Rahmenprogramm der Stadt Kaiserslautern zur FußballWeltmeisterschaft wurde vom Kultursommer begleitet und mit dem WM-Motto „Die Welt zu
Gast bei Freunden“ thematisch verbunden.
Hier gibt es aktuelle Infos zum Kultursommer
Hier gibt es weitere umfassende Informationen zu Veranstaltungen und ein umfassender
Überblick über das Kulturangebot in Rheinland-Pfalz.
Unser Tipp: Schauen Sie doch mal im Kultursommer 2006 des Landes Rheinland-Pfalz vorbei
und genießen eines der Veranstaltungsangebote.
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- 39 -
Quellen: Homepage der Kunst und Ausstellungshalle Deutschlands in Bonn und des
Kultursommers des Landes Rheinland-Pfalz.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ASKUMA-Online-Team
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- 40 -
Ausgabe August 2006
Inhaltsübersicht
ASKUMA Aktuell - Ausgabe Nr. 08/2006 - August
2006
Hallo, liebe Partner und Interessenten. Herzlich willkommen bei unserem regelmäßigen
Newsletter 'ASKUMA Aktuell'.
TOPTHEMA
ASKUMA-Workshop: ASKUMA gibt einen kurzen Rückblick auf den ersten VermittlerWorkshop vom 24.07.2006.
Lesen Sie hier mehr...
MARKTPLATZ
ASKUMA-Maklerbetreuer: Ein Überblick über die bei ASKUMA beschäftigten Maklerbetreuer.
Lesen Sie hier mehr...
SPECIAL
ASKUMA-Marktplatz: Neues im Überblick.
Lesen Sie hier mehr...
DV-Tipp
USB-Stick: USB-Sticks sind Trojanische Pferde der Neuzeit.
Lesen Sie hier mehr...
RECHTSPRECHUNG
Urlaubszeit: Sind Pannenhelfer bei einem Unfall abgesichert?
Lesen Sie hier mehr...
FREIZEIT
Shopping: Designer Outlet Center Zweibrücken - Erweiterung der Verkaufsfläche
abgeschlossen.
Lesen Sie hier mehr...
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Oder Ihre Bankverbindung?
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Fragen und Anregungen telefonisch unter 0180-227 58 62
oder per E-Mail an [email protected]
Impressum
Sie möchten zukünftig den Newsletter von ASKUMA nicht mehr erhalten? Zur Abmeldung
Ich hoffe unsere Themenauswahl hat Ihnen gefallen. Für Anregungen und Vorschläge stehen
wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Herzlichst Ihre
Sabine Blatt
(Online-Redaktion)
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Artikel
Topthema
Rückblick auf den ASKUMA-Workshop
Am 24.07.2006 führte die ASKUMA AG in den Räumen des Klosterhotel Hornbach Ihren ersten
Vermittler-Workshop durch. Um 09.30 Uhr durfte die ASKUMA AG ein Publikum bestehend aus
Versicherungsmaklern, Vertretern der Versicherungswirtschaft sowie die Fachpresse begrüßen.
Zu Beginn erhielten die Teilnehmer einen Einblick in die Geschäftsprozesse der ASKUMA AG
sowie deren Anwendung ASKUMA Business Office.
Weiter ging es mit einem kurzen juristischen Ausflug zur EU-Vermittlerrichtlinie, den Abschluss
des Workshops bildeten die Netzpartnerschaften mit der Wifo GmbH, moneycheck24 und
HappyHypo.
Am Nachmittag standen die geplanten Aktivitäten für das 2. Halbjahr 2006 im Mittelpunkt:
•
•
•
zum einen die digitale Integration der Sparte KfZ
ein Vergleichsrechner, der alle Produkte des ASKUMA-Marktplatzes nach vier
verschiedenen Verfahren vergleicht
die Vervollständigung der Produktpalette des ASKUMA-Marktplatzes um die digitale
Sparte Sach-Gewerbe in enger Zusammenarbeit mit dem Gewerbe-Back-Office der
WIFO GmbH in Rheinstetten.
Auf diesem Weg möchte sich die ASKUMA AG nochmals bei allen Teilnehmern für das rege
Interesse, dem Klosterhotel Hornbach für die Bewirtung und die Bereitstellung der
Räumlichkeiten, sowie den beteiligten Referenten für ihre interessanten Vorträge danken.
Ihr ASKUMA-Online-Team
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- 43 -
Marktplatz
Die Maklerbetreuer der ASKUMA
Um den Versicherungsmakler noch besser zu unterstützen, hat die ASKUMA eine bundesweit
tätige Gruppe von Maklerbetreuern aufgebaut.
Unsere Maklerbetreuer
Herr Grund
Herr Wettlaufer
Herr Krndelj
Leiter Maklerbetreuung
Großraum Köln/Koblenz
Großraum
Karlsruhe/Mannheim
Mail: [email protected]
Mail: [email protected]
Mail: [email protected]
Herr Röck
Herr Mochar
Herr Kittl
Großraum Stuttgart
Großraum
Schwarzwald/Bodensee
Großraum
Pfalz/Ludwigshafen
Mail: [email protected]
Mail: [email protected]
Mail: [email protected]
Herr Kindler
Herr Mugrauer
Herr Slodowitz
Großraum
Potsdam/Brandenburg
Großraum Stuttgart/Heilbronn
Großraum
Offenburg/Freiburg
Mail: [email protected]
Mail: [email protected]
Mail: [email protected]
ASKUMA Newsletter
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- 44 -
Sie können oben genannte Maklerbetreuer über ihre jeweilige eMailadresse erreichen oder um
einen Besuch über das Kontaktformular bitten.
Ihr ASKUMA-Online-Team
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- 45 -
Special
ASKUMA-Marktplatz - Neues im Überblick
Die ASKUMA AG hat die Anregungen der Workshop-Teilnehmer vom 24.07.2006
entgegengenommen und umgesetzt.
Folgende Neuerungen finden Sie ab sofort auf dem ASKUMA-Marktplatz:
•
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•
Tarifierungsübersicht auf einer Seite
Überblick über die Mindestbeiträge der verschiedenen Produkte
ASKUMA Business Office in neuen Farben
Tarifierungsübersicht auf einer Seite
Die erhöhte Produktvielfalt hat dazu geführt, dass die Tarifübersicht aus vier Seiten besteht.
Sie haben allerdings die Möglichkeit, alle Tarife auf einen Blick zu sehen. Dazu gehen Sie
einfach in Ihren Zugangsmanager und beantworten die Frage 'Alle Tarifierungssysteme auf
einer Seite anzeigen' mit Ja!
Überblick über die Mindestbeiträge der verschiedenen Produkte
Die ratierlichen Mindestbeiträge für die Produkte Unfall Würzburger und Hausrat Würzburger
wurden reduziert, eine komplette Übersicht über alle Mindestbeiträge finden Sie in ASKUMA
Business Office unter dem Reiter Service unter dem Stichpunkt "Mindestbeiträge"!
ASKUMA Business Office in neuen Farben
Seit dem 28.07.2006 erstrahlt die Anwendung ASKUMA Business Office in sommerfrischen
Farben!
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DV-Tipp
USB-Sticks als Trojanische Pferde der Neuzeit!
Sicherheitsrisiko Mitarbeiter und USB -Stick
Kürzlich in 'heise online' gelesen: Eine gerade zu geniale Strategie wie man mittels
Schwachstelle Mensch noch so strikte Sicherheitsmechanismen umgehen kann.
Einst übertölpelte Odysseus die Einwohner Trojas noch mit einem vermeintlich
zurückgelassenen, hölzernen Pferd.
Seine Nachfolger arbeiten immer noch erfolgreich nach dem gleichen Prinzip: E-Mails mit
angeblichen Nacktbildern, Geldvorteilen etc. – und neuerdings auch sogar mit scheinbar
verlorenen USB-Sticks.
Steve Stasiukonis von Secure Network Technologies berichtet über einen interessanten
Einbruchstest bei einer Kreditgenossenschaft, bei dem er über speziell präparierte USB-Sticks
mehr interessante Daten in seinen Besitz bringen konnte, als er zu hoffen wagte.
Im Auftrag der Finanzexperten sollte Stasiukonis die Sicherheit des Netzes testen und dabei
insbesondere auch in seine 'Social-Engineering-Trickkiste' greifen. Anstatt mit den üblichen
Schauspielertricks beim Smalltalk oder Flirt ein paar Informationen abzustauben, präparierten
Stasiukonis und seine Mitarbeiter USB-Sticks unter anderem mit einem Keylogger, der
Passwörter ausspionierte und dann per E-Mail verschickte. Von diesen modernen Trojanischen
Pferden "verlor" Stasiukonis zwanzig auf dem Firmengelände. Die Angestellten konnten der
Versuchung natürlich nicht widerstehen: Fünfzehn wurden gefunden und vom glücklichen
Finder auch prompt in den Firmenrechner gesteckt.
Ob für die anschließende Aktivierung des Keyloggers der Autorun-Mechanismus zum Einsatz
kam oder die Angestellten aus Neugier die gefundenen Applikationen von Hand starteten, lässt
sich dem Artikel zwar nicht entnehmen. Man darf aber wohl getrost annehmen, dass auch
Letzteres passieren würde, wenn es der Angreifer geschickt genug angestellt hätte.
Sich gegen solche Attacken zu schützen, dürfte nicht ganz einfach sein. Mit Antiviren-Software
hat man gegen solche Spezialanfertigungen wenig Chancen. Der naheliegende Gedanke, über
Personal Firewalls den Versand der kritischen Daten zu verhindern, ist ebenfalls nicht
sonderlich vielversprechend. Wenn der PC ins Internet darf, gelingt es einem gewieften
Angreifer auch, Daten an einem solchen Wächter vorbei nach draußen zu schmuggeln.
Deswegen hier die Warnung: Niemals einen unbekannten USB-Stick in den Firmenrechner
stecken. Wie im Artikel zu lesen ist sind alle Bemühungen mit Anti-Virus-Software oder
sonstigen Filtern wirkungslos wenn der Mitarbeiter diese umgeht.
AKTUELL*AKTUELL*AKTUELL
'Sicherheits-Updates' August bei Microsoft!
Wie jeden Monat ('Patch-Day') liegen wieder neue Sicherheits-Updates bei Microsoft vor! Die
Updates für Windows werden automatisch heruntergeladen.
Klicken Sie hier um zu Microsoft-Update zu gelangen!
Klicken Sie hier um zur Zusammenfassung aller Updates des Monats August 2006 zu gelangen.
Außerdem gibt es noch Updates für Microsoft Office. Näheres hierzu finden Sie hier.
Führen Sie die Aktualisierungen umgehend durch. Zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Ihr ASKUMA-Online-Team
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Rechtsprechung
Urlaubszeit ist Reisezeit - Wie sieht es mit der Absicherung von Pannenhelfern beim Unfall
aus?
Ein Großteil der Deutschen fährt mit dem Auto in den Urlaub. Da bleibt bei dem ein oder
anderen eine Panne nicht aus. Hilfsbereitschaft als Pannenhelfer dabei ist gut und bei einem
Unfall mit Verletzten sogar gesetzliche Pflicht. Doch wie sieht es mit der versicherungstechnischen Absicherung von Helfern im Falle eines Unfalls aus? Die Rechtslage ist durch ein
Urteil des BGH (VI ZR 313/99) recht eindeutig. Allgemein sind private Helfer bei Pannen oder
Unfällen gesetzlich unfallversichert. Die Leistungen der Unfallkassen für Pannenhelfer sind die
gleichen wie für Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall. Zuständig ist der
Gemeindeunfallversicherungsverband bzw. die Unfallkasse, in deren Einzugsbereich der KfzHalter, dem geholfen wurde, seinen Wohnsitz hat (Adressen unter www.unfallkassen.de,
Stichwort: Unfallversicherungsträger). Für Privatpersonen, die dem Fahrer eines
gewerbsmäßig genutzten Kraftfahrzeugs helfen und dabei einen Unfall erleiden, ist dagegen
die Berufsgenossenschaft des gewerblichen Kfz-Halters zuständig.
In einem speziellen etwas komplizierteren Fall in Sachen Unfall eines Pannenhelfers wurde
die Allgemeingültigkeit dieser Versicherung nicht in Frage gestellt, die Haftung der
Unfallteilnehmer allerdings von den Richtern sehr differenziert beurteilt!
Er verlangte daraufhin Schadensersatz von dem Halter des auffahrenden Fahrzeuges bzw.
dessen Haftpflichtversicherung. Diese drehte den Spieß jedoch um und verklagte den
verunglückten Helfer auf Schadenersatz mit der Begründung, dass den hilfsbereiten
Autofahrer ein Mitverschulden an den erlittenen Verletzungen treffe, da das liegengebliebene
Fahrzeug nicht mit einem Warndreieck abgesichert war. Dieser Meinung konnte sich das
Gericht nicht ganz anschließen.
Der Sachverhalt
Ein Pkw blieb wegen eines Defektes im Bereich eines Autobahnkreuzes auf der äußersten
rechten Fahrspur liegen. Auf der vierspurigen Autobahn war allerdings kein Standstreifen
vorhanden. Nachdem der Autofahrer seine Warnblinkanlage eingeschaltet hatte, jedoch
vergaß ein Warnschild aufzustellen, fand er einen hilfsbereiten Verkehrsteilnehmer, der sich
bereit erklärte, ihn abzuschleppen. Nachdem der Helfer seinen Wagen vor dem
Pannenfahrzeug abgestellt hatte, machten sich beide daran, das Abschleppseil an dem
liegengebliebenen Wagen zu befestigen. In diesem Augenblick fuhr ein anderer
Verkehrsteilnehmer mit 110 km/h auf das Pannenfahrzeug auf. Hierdurch wurde der
Pannenhelfer zwischen den Fahrzeugen eingeklemmt und schwer verletzt.
Mehrere Fingerglieder der rechten Hand mussten amputiert werden, in Folge dessen verlor er
später auch noch seinen Arbeitsplatz.
Das Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück, weil die
Vorinstanz ein mögliches Mitverschulden des Pannenhelfers am Unfall nicht geprüft habe (VI
ZR 313/99).
Urteilsbegründung
Der Bundesgerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass auch einen Pannenhelfer die Verpflichtung
trifft, ein liegengebliebenes Fahrzeug vorschriftsmäßig abzusichern. Dies gilt jedenfalls dann,
wenn das Abschleppfahrzeug selbst ein Verkehrshindernis darstellt. Auch wenn dies nicht der
Fall ist, ist der Helfer zur Absicherung der Pannenstelle verpflichtet, wenn er sich in eine
besondere Gefahrensituation begibt. Dies bejahten die Karlsruher Richter im vorliegenden
Fall, da sich der Helfer selbst an dem liegengebliebenen Fahrzeug zu schaffen machte, um
das Abschleppseil zu befestigen. Wird der Pannenhelfer wegen der unzureichenden
Absicherung der Unfallstelle dann wie hier verletzt, trifft ihn ein Mitverschulden.
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- 48 -
Zugleich stellte der Bundesgerichtshof aber jedoch klar, dass ein Mitverschulden dann
ausscheidet, wenn eine zusätzliche Absicherung der Pannenstelle durch ein Warndreieck ohne
erhebliche Gefährdung nicht möglich oder in sonstiger Weise "untunlich" gewesen wäre.
Gerade auf der Autobahn Pannenhilfe zu leisten sei immer gefährlich, räumte der BGH ein.
Deshalb sei zu klären, ob es an der Pannenstelle überhaupt möglich gewesen wäre, das
Fahrzeug abzusichern, ohne noch größere Gefahren heraufzubeschwören. Dabei müsse
mittels Analysierung der Verkehrsdichte, der genauen Lage des Pannenfahrzeugs und der
Sichtverhältnisse entschieden werden, ob das Aufstellen des Warndreiecks womöglich länger
gedauert hätte als das Montieren des Abschleppseils. Nur so könne man beurteilen, ob den
Pannenhelfer ein Mitverschulden treffe - was zu einer Minderung der Entschädigungsleistung
um ein Drittel führe - oder nicht.
Fazit
Pannenhelfer sind beim Unfall gesetzlich abgesichert. Versichert sind unter Einhaltung der
Sicherheitsregeln zum Beispiel die Starthilfe mit dem Überbrückungskabel, Hilfeleistungen
beim Radwechsel sowie beim Anschieben oder Abschleppen eines liegengebliebenen
Kraftfahrzeugs. Der Versicherungsschutz ist dabei für die Helfer beitragsfrei. Die Leistungen
der Unfallkassen für Pannenhelfer sind die gleichen wie für Arbeitnehmer bei einem
Arbeitsunfall. Im Falle eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls sowie bei Berufskrankheiten
sorgen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger für die notwendige Heilbehandlung und
Rehabilitation. Bei einer Erwerbsminderung oder nach Todesfällen zahlen die
Unfallversicherungsträger zusätzlich eine Rente, die sich ab den Geburtsjahrgängen 1961
empfindlich vermindert hat. Bleibt ein Autofahrer mit einer Panne liegen, sei es seine erste
Pflicht, den Wagen abzusichern, also das Warnblinklicht einzuschalten und das Warndreieck
aufzustellen, um die anderen Verkehrsteilnehmer auf die Gefahr aufmerksam zu machen.
Das hätten hier Autofahrer und Pannenhelfer versäumt. Auch wer bei einem Unglück helfe,
dürfe dabei kein unnötiges Risiko eingehen.
Übrigens: Auf der Homepage des Bundesverband der Unfallkassen (BUK) kann der
Interessierte ein Faltblatt zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Hilfeleistende als
PDF-Formular herunterladen und ggf. für seine Unterlagen ausdrucken.
Quelle: Anwalt-Suchservice, Bundesverband der Unfallkassen (BUK), Presseberichte
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Freizeit
Outlet Center International in Zweibrücken (OCI)
jetzt noch größer - Erweiterung der Verkaufsfläche
abgeschlossen!
Designer-Outlet Zweibrücken (DOZ) - 25 neue Shops!
Top Marken. Trend Shops. 30-70% auf alles. Immer. Teuer ist woanders.
Ein Slogan der sich durchgesetzt hat. Seit Eröffnung des Designer-Outlet Centers 2001 kann
der geneigte Kunde Markenqualität stilvoll und preiswert einkaufen - und zwar alles immer 30
bis 70% billiger im Vergleich zur 'unverbindlichen Preisempfehlung' des Herstellers.
Der Kunde findet im Designer-Outlet Zweibrücken eine sehr große Auswahl an Designer
Shops, die übersichtlich gestaltet, eine gute bis sehr gute Markenqualität inklusive
freundlicher Bedienung bieten. Angeboten werden Waren der Vorsaison, aus
Überproduktionen, aus Musterkollektionen und teilweise ausgewählte 1b Ware. Den größten
Anteil des Angebotes der inzwischen 75 Shops macht der Textilbereich von Top Designer
Marken über junge Labels und Kindermode bis hin zu Sports- und Activeware aus.
Darüber hinaus findet man aber auch ein breitgefächertes Angebot an Lederwaren,
Heimtextilien, Kosmetik und Schmuck. Besonders interessant ist der direkte Preisvergleich für
den Kunden. Jede angebotene Ware ist für dessen vollständige Transparenz mit einem Vorherund Nachher-Preis doppelt ausgezeichnet. So können die teils von weit her angereisten
Besucher mit der ganzen Familie - in angenehmer Atmosphäre - einen stressfreien Einkaufstag
erleben. Für die Kleinen gibt es ganz speziell einen Kinderbereich. Das Parken ist auf den über
1.600 Parkplätzen kostenfrei. Im gastronomischen Bereich kann der Kunde zwischen 2 Cafes,
zwei Bistros und einer Vinothek wählen.
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 50 -
Erweiterung abgeschlossen
Inzwischen wurde das Designer-Outlet Zweibrücken auf 75 Trend Shops mit 75 Top Marken
erweitert.
Insgesamt entstanden 25 neue Shops auf einer zusätzlichen Verkaufsfläche von 4.500
Quadratmetern.
Somit stehen den Kunden nun 15.000 Quadratmeter Einkaufsvergnügen zur Verfügung. Mit einer Verkaufsfläche von ursprünglich 10.800 Quadratmetern
vor der Erweiterung, war das Center auch 2001 bereits das größte Designer-Outlet in
Deutschland.
Kunden kommen inzwischen aus einem Umkreis von bis zu 250 Kilometern. Aus Frankfurt,
Stuttgart, dem französischen Metz und aus Luxemburg werden Kauffreudige durch
Werbepower in die Westpfalz geführt. Auf circa aktuell jährlich bis zu 1,3 Millionen Besucher
können die Betreiber in der Zwischenzeit verweisen. Laut Pressesprecher und DOZ-MarketingManager Peter Hirsch besuchten seit Eröffnung am 08. März 2001 ca. 5,5 Millionen
Menschen das Outlet um hochwertige Designer-Mode zu günstigen Preisen zu erstehen.
Am 29. September wird der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) den
20 Millionen teuren Erweiterungsbau des Designer Outlet Zweibrücken (DOZ) einweihen.
Die neue Mall, die nach Fertigstellung erstmals einen kompletten Rundlauf bietet, brilliert
zudem mit einem neuen Café zu einer wahren Erholungsinsel. Diese liegt, einer aus dem
benachbarten Frankreich bekannten „Penichette“ genannten Hausboot nachempfunden, gleich
mit zwei überdachten Decks inmitten der neuen Einkaufsstrasse.
Vor wenigen Tagen, am 08.09.2006, hat nun auch die traditionsreiche nordbayrische Firma
Puma im Outlet einen modernen Shop eröffnet. Neben Schuhen werden Textilien und
Accessoires präsentiert. Die Marke Puma ergänzt, neben Adidas und Nike, somit perfekt das
bereits bestehende Angebot im Sport und Lifestylesegment, so Centermanagerin Regina
Leitner. Gegenüber dem Zett–Bistro gelegen komplettiert der Puma-Neubau den Centercourt,
wo noch bis Ende August jeden Donnerstagabend von 19 – 21 Uhr die beliebten After-WorkPartys mit Livemusik als kulturelle 'Schmankerl' stattfinden.
Seit dem 30. Juni kamen folgende Marken neu hinzu bzw. bezogen größere Geschäftsräume:
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EASTPAK - Taschen und Rucksäcke
HIS - Jeans und Casual wear
HERO BY WRANGLER - Jeans und Casual wear
LEE - Jeans und Casual wear
WRANGLER - Jeans und Casual wear
BRUNO BANANI - Herren und Damenwäsche
CARLO COLUCCI - ital. Lifestyle Mode
GAS - ital. Designer Jeansmarke
HOOPERS OF LONDON - klassische Mode für den Herren
FELINA - Wäsche und Bademode für Damen
ROSENTHAL - Tisch- und Wohnkultur
SALEWA - ital. Outdoor Marke
LEVIS - ist in eine neue größere Shop-Einheit an der Centerfront gezogen
GANT - hat ebenfalls im neuen Bauabschnitt eine größeren Shop bezogen
FLIP FLOP - Schuhe und Accessoires
KENNEL & SCHMENGER - Schuhmode für Damen und Herren
CINQUE - Designerkollektion für Damen und Herren
PUMA - internationale Sport- und Lifestylemarke
ADIDAS - Anker-Store an der Center-Front.
Weitere Top Marken des bereits seit 2001 bestehenden Einkaufs-Centers sind u.A. Nike, Aigner
Outlet, Benetton, Bogner, Burburry, Burlington, Diesel, Falke, Lacoste, Levis, Mustang, Body
Shop, Versace und viele andere namhafte Anbieter mehr.
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Das Designer-Outlet ist von Montag bis Samstag von 10 bis 19 Uhr und an verkaufsoffenen
Sonntagen von 13 bis 18 Uhr geöffnet.
Neue Kooperation mit Fluggesellschaft 'Germanwings'
Als besonderes Highlight können die Betreiber des Designer-Outlet Centers ab 15. September
die Fluggesellschaft 'Germanwings' - am in nächster Nähe zum Outlet gelegenen Zweibrücker
Flughafen - begrüßen. Mit preiswerten Flügen nach und von Berlin können Reiselustige und
Kaufwütige für kleines Geld - die Rede ist ab 19 Euro - hin und her pendeln. Weiterhin werden
Verhandlungen und evtl. Kooperationen mit allen bedeutenden deutschen und internationalen
Airlines in Aussicht gestellt.
Zu finden ist das 'Designer-Outlet Zweibrücken' unter folgender Adresse:
OCI - Designer-Outlet Zweibrücken (DOZ), Londoner Bogen 10-90, 66482 Zweibrücken
Telefon: 0800 - 6 88 53 87, E-Mail: [email protected]
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Weitere detaillierte Informationen, News, Events, Anreisebeschreibung, Öffnungszeiten etc.
finden Sie unter den folgenden Internetadressen: www.zweibrueckenoutlet.com oder
www.doz.com!
Also: Wenn Sie in der Nähe sind: Besuchen Sie Deutschlands größtes Designer-Outlet Center.
Es lohnt sich!
P.S.: Ganz aktuell - ab September 2006 hat auch Wolfsburg sein ultimatives Verkaufserlebnis
mittels 50 namhaften Outlets im 'Designer-Outlet Wolfsburg'. Realisiert wird das
Partnerprojekt vom gleichen Betreiber als 'Pendant' zum Center in Zweibrücken.
Quellen: Homepage der 'designeroutlets Zweibrücken', Presseveröffentlichungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Thomas Wehrum
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Ausgabe September 2006
Inhaltsübersicht
ASKUMA Aktuell - Ausgabe Nr. 09/2006 - September
2006
Hallo, liebe Partner und Interessenten. Herzlich willkommen bei unserem regelmäßigen
Newsletter 'ASKUMA Aktuell'.
TOPTHEMA
DKM: ASKUMA präsentiert die digitale Sparte Sach-Gewerbe auf der diesjährigen DKM.
Lesen Sie hier mehr...
MARKTPLATZ
IDEAL Versicherung AG: IDEAL HausRat & IDEAL PrivatSchutz mit neuen Leistungen.
Lesen Sie hier mehr...
DV-TIPP
Neues von Microsoft: Der neue Internet Explorer 7.
Lesen Sie hier mehr...
RECHTSPRECHUNG
Schulzeit: Wie sieht es mit der Absicherung und Haftung von Schülern bei Schubsereien im
Schülerbus aus?
Lesen Sie hier mehr...
FREIZEIT
Wandern: Neues Wanderportal für den Pfälzer Wald.
Lesen Sie hier mehr...
Hat sich Ihre Adresse geändert?
Oder Ihre Bankverbindung?
Kein Problem!
Hier können Sie Ihre Daten aktualisieren: zum Zugangsmanger
Fragen und Anregungen telefonisch unter 0180-227 58 62
oder per E-Mail an [email protected]
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Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
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Impressum
Sie möchten zukünftig den Newsletter von ASKUMA nicht mehr erhalten? Zur Abmeldung
Ich hoffe unsere Themenauswahl hat Ihnen gefallen. Für Anregungen und Vorschläge stehen
wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Herzlichst Ihre
Sabine Blatt
(Online-Redaktion)
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Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
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Artikel
Topthema
ASKUMA präsentiert die digitale Sparte SachGewerbe auf der diesjährigen DKM
Besuchen Sie die ASKUMA AG auf der zehnten DKM in Halle 3B Stand
E20!
Auf der diesjährigen internationalen Fachmesse für die Finanz- und Versicherungswirtschaft
vom 24.10.2006 bis 26.10.2006 in Dortmund wird Ihnen die ASKUMA AG zusammen mit der
Wifo GmbH in Rheinstetten die digitale Sparte Sach-Gewerbe erstmalig auf dem ASKUMAMarktplatz präsentieren.
Die digitale Sparte Sach-Gewerbe wird den ASKUMA-Marktplatz - der bislang ausschließlich das
private Sachversicherungsgeschäft abbildet - komplettieren.
Nutzen Sie die Gelegenheit bei der Premiere der digitalen Sparte Sach-Gewerbe live dabei zu
sein. Wie im letzten Jahr steht Ihnen ein kompetentes Team um Vorstand Oliver Reinking zu
allen Fragen rund um die ASKUMA AG und den ASKUMA-Marktplatz zur Verfügung.
Sie finden das ASKUMA-Team in Halle 3B, Stand E20. Profitieren Sie davon Anregungen und
Verbesserungsvorschläge direkt vor Ort zu diskutieren.
Denn nur gemeinsam und mit Ihrer Hilfe kann die Qualität des ASKUMA-Marktplatzes noch
weiter verbessert werden.
Das ASKUMA-Team freut sich schon jetzt auf Ihren Besuch!
Ihr ASKUMA-Online-Team
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
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Marktplatz
IDEAL HausRat & IDEAL PrivatSchutz – mit neuen
Leistungen
Die IDEAL zeichnet sich durch die Entwicklung maßgeschneiderter Produkte für die Generation
50plus aus. Spezielle Wünsche und Bedürfnisse dieser Zielgruppe werden in den Produkten
berücksichtigt. Und jetzt sind diese noch attraktiver.
Ei nz ig a rt i g au f d e m d eu ts ch e n Ve r s i ch e ru n gs m a rkt : d er I DE AL
St eu e rR a b att
Auch wenn zum 01.01.2007 die Versicherungssteuer angehoben wird, spielt das für die IDEALKunden keine Rolle. Hier greift der IDEAL SteuerRabatt. Die Erhöhung der Versicherungssteuer
wird nicht an die Kunden weitergegeben. Die Prämie bleibt wie sie ist – versprochen! Doch das
ist nicht alles. Die Leistungen wurden ebenfalls ergänzt.
Wa s i st n e u b e i d e r I DE AL H au s R at ?
Neben den bereits vorhandenen Seniorenhighlights zählt von nun an das Arbeitszimmer zu den
versicherten Räumlichkeiten. Desweiteren sind technische und optische Sicherungsanlagen, die
zum Schutz des Hausrats dienen, vom Versicherungsschutz umfasst. Wertsachen (z.B.
Bargeld), die durch einfachen Diebstahl bei einem Krankenhaus-, Kur- oder
Pflegeheimaufenthalt (Kurzzeitpflege) abhanden kommen, sind bis zu 75 € versichert.
Darüber hinaus bietet die IDEAL HausRat jetzt auch Schutz bei Naturgewalten – mit dem
Zusatzbaustein Elementarschutz. Versichert sind Schäden infolge Überschwemmung und
Rückstau durch Witterungsniederschläge (z. B. Starkregen) sowie Ausuferung oberirdischer
Gewässer, als auch Schäden durch Erbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und
Vulkanausbruch. Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt 1 % der Versicherungssumme,
mind. 250 € und max. 1.000 €.
Wa s i st n e u b e im ID E AL P r iv a tS ch ut z?
Der IDEAL PrivatSchutz kann als Single- oder Familientarif abgeschlossen werden. Der IDEAL
PrivatSchutzSingle schließt den Ehe- bzw. Lebenspartner vom Versicherungsschutz aus. Der
restliche versicherte Personenkreis entspricht dem des IDEAL PrivatSchutzFamilie.
Darüber hinaus wurde der versicherte Personenkreis erweitert, beispielsweise sind Urenkel in
der Obhut des Versicherungsnehmers mitversichert. Neben dem allein stehenden Elternteil
sind jetzt ebenfalls die im Haushalt lebenden Großeltern vom Versicherungsschutz umfasst.
Neu ist die Mitversicherung des Vermieterrisikos im Rahmen des IDEAL PrivatSchutz. Die
gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung einer Einliegerwohnung oder von einzelnen
Wohnräumen (max. 3) ist bis zur Deckungssumme eingeschlossen.
At tr a kt iv e L e is tu n ge n & g ü n st ig e P r ä mi e – e in e Be i s pi el r ec h nu n g :
IDEAL HausRat
IDEAL PrivatSchutz
Wohnfläche: 65 m², Tarifzone I
Versicherungssumme: 39.000 €
Deckungssumme: 3 Mio. € pauschal für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Jahresprämie inkl. Versicherungssteuer:
53,98 €
Jahresprämie inkl. Versicherungssteuer:
52,80 €
Wi e f u nkt i on i e rt d ie Ab w ick l u ng ?
ASKUMA übernimmt die komplette Verwaltung der IDEAL Produkte. In gewohnter Art und
Weise können Sie über den Online-Service von der Angebotserstellung bis hin zur
Vertragsänderung alles auf dem ASKUMA-Marktplatz erledigen.
Ihre IDEAL Versicherung AG
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DV-Tipp
Neues von Microsoft: Der neue Internet Explorer 7 - Release
Candidate 1 - steht nun auch in deutscher Sprache zum Testen
bereit!
I nt er n et Ex p lo r er 7
Endlich ist er raus: Unter dem Motto 'Wir haben Sie verstanden: Sie wollen es einfacher und
sicherer' hat Microsoft nun den neuen Internet Explorer 7 - Release Candidate 1 vorgestellt.
Ca. 3 Wochen nach Veröffentlichung der englischsprachigen Version wird nun die deutsche
Ausführung der Vorabversion von Microsofts neuem Browser vorgestellt. Dabei ist zu
beachten, dass es sich um eine vorläufige Version (1) handelt, der - bis zur endgültigen
Version - noch eine zweite überarbeitete Form des Browsers mit dem Namen Release
Candidate 2 folgen könnte.
Die endgültige 'Final-Version' des Internet Explorer 7 für Windows XP und Windows Server
2003 will Microsoft im vierten Quartal 2006 auf den Markt bringen, wie der Konzern gegenüber
dem US-Magazin BetaNews bekannt gab. Einen genaueren Termin gibt es nicht.
Der Release Candidate 1 des Internet Explorer 7 steht ab sofort für Windows XP mit Service
Pack 2, Windows XP x64 Edition und Windows Server 2003 mit Service Pack 1 sowie den 64Bit-Ausführungen von Windows Server 2003 in deutscher Sprache kostenlos zum Download
bereit. Eine parallele Installation zum Internet Explorer 6 ist weiterhin nicht möglich.
V er b es s e ru n ge n
Microsoft behauptet mit dem Release Ihres neuen Internet Explorer 7 (RC 1) in punkto
Bedienung und Sicherheit wesentlich verbessert aufgestellt zu sein.
Auf der Microsoft-Seite Internet Explorer 7 kann der User und Interessent eine Tour durch die
neue Zugangssoftware machen und so die neuen Features und Vorteile des neuen Explorers
kennen lernen!
Außerdem wird dort eine umfangreiche Liste von Add-ons – für mehr Produktivität, mehr
Unterhaltung und mehr Sicherheit - angeboten. Zusätzlich wird auch noch die Installation einer
kostenlosen Sicherheits-Software namens 'Windows Defender Beta 2' zur Verfügung gestellt.
Als Vorteile führt der Softwarehersteller unter anderem hauptsächlich die neu gestaltete
aufgeräumte Oberfläche, eine Tab-Funktion (Tapped Browsing) mit der gleich mehrere
Webseiten in einem einzigen Fenster angezeigt werden können und verbesserte
Druckeigenschaften an. Der Internet Explorer 7 verkleinert den Seiten-Text nun automatisch
so, dass der Inhalt der ganzen Webseite auf Ihre gedruckte Seite passt. Darüber hinaus
können Sie Ränder, Seitenlayout, Kopf- und Fußzeilen oder den Druckbereich ganz nach Ihren
Wünschen definieren. Offene Tabs werden auf einen Blick als Miniaturbilder angezeigt. So kann
der User mehrere Tabs zu Tab-Gruppen zusammenfassen und Sie als Favoriten abspeichern.
Eine Testversion zum Download und zum Testen findet man hier!
Also: Laden Sie die Software herunter und testen Sie. Denn darauf spekuliert der
Softwareriese. Viele Köche verderben hier nicht den Brei sondern schmecken ihn noch feiner
ab.
Quelle: Golem
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AKTUELL*AKTUELL*AKTUELL
'Sicherheits-Updates' September bei Microsoft!
Erst vor kurzem wurden entgegen üblicher Gewohnheiten - normalerweise veröffentlicht
Microsoft nur am zweiten Dienstag des jeweiligen Monats Reparaturflicken (Patch-Day) Schwachstellen außerplanmäßig im Internet Explorer geschlossen.
Wegen der Brisanz der zu schließenden Lücke machte Microsoft Anfang September eine
Ausnahme und veröffentlichte neues Update. Wegen der bereits erwähnten Gefährlichkeit der
Sicherheitslücke sollte das Update umgehend vom Microsoft-Server heruntergeladen und
installiert werden. Das Sicherheitsproblem betrifft übrigens nur die aktuelle Version des
Internet Explorers (6.0, SP1) unter den Betriebssystemen Windows 2000 und XP. Ältere
Systeme sind davon nicht betroffen.
Wer wissen will, welche Version des Microsoft Browsers auf seinem Rechner installiert ist, muss
im Internet Explorer auf das Fragezeichen und danach auf Info klicken.
Klicken Sie hier um zu Microsoft-Update zu gelangen!
Klicken Sie hier um zur Zusammenfassung aller Updates des Monats September 2006 zu
gelangen.
Außerdem gibt es wie immer noch Updates für Office. Näheres hierzu finden Sie hier!
Ihr ASKUMA-Online-Team
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Rechtsprechung
Nach der Urlaubszeit ist wieder Schulzeit - Wie sieht es mit der
Absicherung und Haftung von Schülern bei folgenschweren
Schubsereien im Schülerbus aus?
Ein Großteil der deutschen Schüler fährt morgens per Bus zum Unterrichtsort. Dabei kommt es
nicht selten zu Schubsereien unter Schülern während der Beförderung. Doch der Schülerspaß
kann große Auswirkungen im Schadenfall haben. Mit den Folgen hatte sich das
Oberlandesgericht Koblenz (OLG) mit Urteil vom 29.Mai 2006 auseinander zu setzen (Az.: 12 U
1459/04).
S ac hv e rh a lt
In einem speziellen Fall war ein im Linienverkehr eingesetzter Bus mit einer Gruppe von circa
20 Schülern unterwegs, die wegen Überfüllung des Busses keinen Sitzplatz mehr gefunden
hatten und deshalb an der hinteren Ausstiegstür standen. Der Bus wurde, wie fast jeden
Morgen um diese Uhrzeit, fast ausschließlich von Schülern genutzt. Das Busunternehmen hatte
die Linie zusätzlich zur Beförderung der Schüler eingerichtet.
Es war üblich, dass sich die älteren Kinder jeden Morgen einen Spaß daraus machten, die
jüngeren Mitschüler zu schubsen. Dadurch kam es zu einer Art Dominoeffekt, wobei die letzten
in der Gruppe befindlichen Kinder immer gegen die Tür gedrückt wurden. Das ging eine ganze
Zeit lang gut, bis es eines Tages in einer scharfen Linkskurve zu einem verhängnisvollen Unfall
kam: Bei einer Schubserei wurde ein Vierzehnjähriger so stark gegen die Bustür gedrückt,
dass diese sich öffnete. Der Junge fiel heraus, sein rechter Unterschenkel wurde vom Hinterrad
des Busses überrollt und konnte nur in einer Notoperation gerettet werden.
Di e K l a g e
Als die Eltern im Namen ihres Kindes vom Busunternehmer und dessen Fahrer Schadensersatz
verlangten, lehnten diese jegliche Verantwortung ab. Denn nicht sie, sondern die Schüler
hätten den Unfall verursacht und seien somit für dessen Folgen verantwortlich.
Die Eltern zogen damit vor Gericht. Die Richter sahen das anderns und gaben Ihnen zumindest
teilweise Recht.
Urt e il u nd Urt e il s b eg r ün d un g
Das Richtergremium war der Meinung, dass der Fahrer angesichts einer großen Anzahl unreifer
Jugendlicher in seinem Bus die andauernden Rangeleien hätte bemerken und eingreifen
müssen.
Im Rahmen seiner Organisations- und Aufsichtspflichten sei er dazu verpflichtet gewesen
Maßnahmen zu ergreifen, damit die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Der
Ausstiegsbereich war mit Hilfe von an der Busdecke angebrachten Spiegeln einsehbar, zudem
seien die Schubsereien mit Gewissheit nicht geräuschlos verlaufen.
Einen Einwand, dass die auf dem Fahrerpult angebrachte Kontrollanzeige der Tür keine
Gefahren angezeigt hätte, ließen die Richter nicht gelten.
Auch der Busunternehmer als Betreiber wäre auf Grund der Besonderheit des
Schülertransportes verpflichtet, ausreichende Maßnahmen zu ergreifen, um Unfälle der
geschilderten Art zu verhindern.
Obwohl dies alles nicht geschehen war, maßen die Richter dem klagenden Schüler allerdings
eine Mitschuld zu, die das Gericht mit einem Drittel bewertete.
Quelle: Anwalt-Suchservice, Presse, Versicherungsjournal
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Freizeit
Wandern im Pfälzer Wald
Sie wollen Natur erleben im größten zusammenhängenden Waldgebiet Deutschlands und bis
ins Elsass hinein länderübergreifenden Wander- und Kletterspaß?
Sie wollen Felsen, Burgen und Türme erstürmen und äußerst reizvolle Wandertouren genießen
und dabei stilvoll in Hütten einkehren und übernachten? All dies können Sie im
Wanderparadies Pfälzer Wald. Und der perfekte Ratgeber zu dieser - von immer mehr
Menschen bevorzugten Art der Freizeitgestaltung - bietet Ihnen das einzigartige Internet-Portal
www.wanderportal-pfalz.de!
"Wer mehr als ein Leben hat, kann versuchen, den Pfälzer Wald mit seinem weit verzweigten
Wegenetz, seinem unvergleichlichen Angebot an Einkehrmöglichkeiten und seinen zahllosen
Felsen und Burgen lückenlos zu erwandern. Alle anderen werden sich mit Häppchen begnügen
müssen."
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Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
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Der Macher
Besser als dieses gedankliche Vorwort kann man die Möglichkeiten, Vielfältigkeiten und
Weitläufigkeit des größten zusammenhängenden Waldgebietes Deutschlands nicht
beschreiben. Vorangestellt hat dies der Initiator dieses Wanderportals: Thomas Diehl, Dozent,
Musiker und passionierter Wanderer und Bergsteiger aus Pirmasens.
Internet-Portal für Wandertourismus im Pfälzer Wald!
Für den Pfälzer Wald gibt es bereits seit 2004 im Internet ein Wanderportal, das diese überaus
attraktive Mittelgebirgs-Wanderregion ebenso detailliert wie genussvoll präsentiert. Inzwischen
stellt das Portal eine unentbehrliche Grundlage für die Erkundung der Region Pfälzer Wald dar,
einer Region, die sich als UNESCO-Biosphärenreservat inzwischen von der Wertigkeit her in so
illustrer Gesellschaft wie Yellowstone-Nationalparks oder der Wüste Gobi befindet.
Unter der Adresse "www.wanderportal-pfalz.de bekommt der geneigte Interessent
Informationen die bereits die Planung eines Urlaubs oder eines Wander-Wochenendes im
Naturpark Pfälzer Wald zum Erlebnis werden lassen.
Gerade jetzt im 'Goldenen Herbst' kann dies für naturverbundene, ambitionierte Menschen
höchst anregend sein, fernab von Stress und Hektik des Alltags durch die riesigen Wälder zu
wandern und deren Schönheit zu erkunden.
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Umfang und Inhalt
Sehen Sie hier eine aktuelle Übersicht der im Portal gebotenen Features und Informationen:
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Einführung in Landschaft 'Naturpark Pfälzer Wald', Land und Leute
59 Rundwanderwege
24 markierte Rundwanderwege
35 Naturspaziergänge auch für Rollstuhl und Kinderwagen
121 Stippvisiten zu Felsen, Burgen und Türmen
13 Themenwege für alle Generationen
4 Weitwanderwege durch den Pfälzer Wald
5 Hüttentouren mit 3-5 Übernachtungen
68 Top Aussichtspunkte und 20 Top Ausflugsziele
Erste Ausflugs- und Tourentipps für Pfalz-Neulinge, Tipps für Wanderer
Überblick über Hotels/Gasthäuser und Waldgaststätten bzw. Ferienwohnungen des
Pfälzer Waldes
Sonstige Einkehrmöglichkeiten und Hüttenübersichten
Veranstaltungsübersicht
Möglichkeit der Buchung von geführten Touren und Orientierungskursen
Karten/Literatur
....und natürlich noch vieles mehr!
Alle Wandervorschläge sind reich bebildert und mit umfangreichen Tipps versehen. Weiterhin
stehen dem Besucher eine Vielzahl an Links zu weiteren Urlaubs- und Freizeitinformationen zur
Verfügung, die das Portal zu einer Fundgrube nicht nur für Pfalz-Neulinge, sondern auch für
passionierte Pfalz-Wanderer machen.
Dank übersichtlicher Navigation kann sich der Besucher entspannt durch die ganze Bandbreite
des Naturparks klicken.
Der Pfälzer Wald mit seinem ausgedehnten Wegenetz, seinen Burgen und Felsen, seinen
Wanderhütten inmitten riesiger Wälder und dem starken Kontrasterlebnis der Deutschen
Weinstraße und des französischen Elsass ist somit perfekt 'online' dargestellt.
Hier finden Sie das aktuelle Tourenprogramm 2006 des Betreibers!
Fazit: Natur pur - gemeinsam erleben, genießen und entspannen. Gönnen Sie sich eine
Frischzellen-Kur im nächsten Urlaub oder wenn Sie in der Nähe sind. Es lohnt sich!
Die Details dazu finden Sie unter: "www.wanderportal-pfalz.de".
Ihr Thomas Wehrum
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- 63 -
Sonderausgabe Oktober 2006
ASKUMA Aktuell – Sonderausgabe
Hallo, liebe Partner und Interessenten. Herzlich willkommen bei unserem außerplanmäßigen
Newsletter 'ASKUMA Aktuell ’. In dieser Ausgabe erhalten Sie ausschließlich Informationen zur
digitalen Sparte KfZ!
Rechtzeitig zum Jahresendgeschäft hat die ASKUMA mit der DBV-Winterthur einen Partner für
die digitale Abwicklung des KfZ-Geschäftes gewonnen.
Somit ist das private Sachversicherungsgeschäft auf dem ASKUMA-Marktplatz vollständig.
Partner der ASKUMA, wie beispielsweise Einzelmakler oder Vertriebsorganisationen, können
zwischen dem Produkt DWS (normaler KfZ-Tarif) oder dem Produkt DBVS (KfZ-Tarif für den
öffentlichen Dienst) wählen. Hierbei übernimmt die DBV-Winterthur Antragsprüfung und
Policierung. Vertrags- und Courtagedaten werden dem Vermittler, wie bei ASKUMA üblich, in
der Anwendung ASKUMA Business Office bereitgestellt.
Besuchen Sie uns am 25.10.2006 und 26.10.2006 auf der DKM - Halle 3B Stand E20 - und
decken Sie auf dem ASKUMA-Marktplatz die ersten Kfz-Anträge online ein.
Hat sich Ihre Adresse geändert?
Oder Ihre Bankverbindung?
Kein Problem!
Hier können Sie Ihre Daten aktualisieren: zum Zugangsmanager
Fragen und Anregungen telefonisch unter 0180-227 58 62
oder per E-Mail an [email protected]
Impressum
Sie möchten zukünftig den Newsletter von ASKUMA nicht mehr erhalten? Zur Abmeldung
Herzlichst Ihre
Sabine Blatt
(Online-Redaktion)
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- 64 -
Ausgabe Oktober 2006
Inhaltsübersicht
ASKUMA Aktuell - Ausgabe Nr. 10/2006 - Oktober
2006
Hallo, liebe Partner und Interessenten. Herzlich willkommen bei unserem regelmäßigen
Newsletter 'ASKUMA Aktuell'.
TOPTHEMA
ASKUMA-Marktplatz: ASKUMA AG verstärkt mit der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG die
Produktvielfalt in der Sparte Rechtsschutz.
Lesen Sie hier mehr...
MARKTPLATZ
Rechtsschutz: ASKUMA vergleicht für Sie Tarife in der Produktsparte Rechtsschutz.
Lesen Sie hier mehr...
SPECIAL
DKM 2006: ASKUMA AG beendet zweite Teilnahme an der DKM erfolgreich.
Lesen Sie hier mehr...
DV-TIPP
Google: Mit Google Earth der ganze Globus virtuell im Computer.
Lesen Sie hier mehr...
RECHTSPRECHUNG
Autofahren: Sorgfaltsanforderungen an Kraftfahrer bei Kindern im Straßenverkehr.
Lesen Sie hier mehr...
FREIZEIT
Automobile: Geschichte des Automobils im Mercedes-Benz Museum in Stuttgart.
Lesen Sie hier mehr...
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- 65 -
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wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Herzlichst Ihre
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- 66 -
Artikel
Topthema
DMB Rechtsschutz-Versicherung AG auf dem
ASKUMA-Marktplatz
Pünktlich zur DKM 2006 vom 25. bis 26. Oktober 2006 präsentierte die ASKUMA AG mit der
DMB Rechtsschutz-Versicherung AG einen weiteren Versicherer auf dem ASKUMA-Marktplatz.
Somit ist neben der Rechtsschutz Union ein weiterer Versicherer in der Sparte Rechtsschutz
vertreten. Der ASKUMA-Partner, ob Einzelmakler oder Vertriebsorganisation, kann zwischen
den Tarifen DMB Rechtsschutz und DMB Rechtsschutz EXPERT wählen. Des Weiteren zwischen
einem Selbstbehalt von 0,- Euro, 150,- Euro oder 300,- Euro. Zusätzlich wird unterschieden
zwischen einem Tarif für Familien und einem Tarif für Singles bzw. Singles mit Kind.
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind ebenso speziell versicherbar.
Weitere Highlights der DMB Rechtsschutz:
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Versicherungssumme 350.000 Euro innerhalb Europas, außerhalb Europas 50.000 Euro
Strafkautions-Darlehen 100.000 Euro
Versicherungsschutz weltweit bei Urlaub, Dienst- oder Geschäftsreisen bis zu 3 Monaten
Single-Tarif für Alleinerziehende mit Kind
Opferrechtsschutz mitversichert
Im Rahmen der Variante Rechtsschutz EXPERT gelten folgende besondere Highlights:
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Versicherungssumme innerhalb Europas unbegrenzt, außerhalb Europas 150.000 €
Strafkautions-Darlehen 250.000 €
Versicherungsschutz weltweit bei Urlaub, Dienst- oder Geschäftsreisen ohne zeitliche
Begrenzung, ebenso für Internet-Geschäfte
Wohnungsrechtsschutz erweitert für Studenten und Azubis am Ausbildungsort
Verkehrsrechtsschutz für volljährige Kinder in Ausbildung auch mit eigenem PKW
eingeschlossen
Mit diesem Tarif präsentiert Ihnen die ASKUMA AG eine ausgewogene und nicht zuletzt auch
prämientechnisch leistungsstarke Alternative der DMB Rechtsschutz Versicherung AG in der
Sparte Rechtsschutz, auf dem ASKUMA-Marktplatz.
Viel Spaß bei der Produktion wünscht Ihnen
Ihr ASKUMA-Online-Team
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- 67 -
Marktplatz
Vergleich Rechtsschutz
Tarifkombination
ASKUMA
ASKUMA
ASKUMA
Rechtsschutz Union DMB normal DMB Expert
Roland
ARAG
Privat-Berufs-Verkehrs- und Wohnungsrechtsschutz mit 150 € SB für Familie,
nicht öffentlicher Dienst
185,43 €
159,50 €
191,43 €
324,96 €
211,20 €
Privat-Berufs-Verkehrs- und Wohnungsrechtsschutz mit 150 € SB für Single,
nicht öffentlicher Dienst
166,90 €
143,53 €
172,27 €
276,22 €
179,53 €
Privat-Berufs-Verkehrs- und Wohnungsrechtsschutz mit 150 € SB für Familie,
öffentlicher Dienst
148,36 €
135,55 €
162,69 €
301,42 €
183,62 €
Privat-Berufs-Verkehrs- und Wohnungsrechtsschutz mit 150 € SB für Single,
öffentlicher Dienst
133,53 €
122,02 €
146,47 €
256,21 €
156,07 €
Verkehrsrechtsschutz für mehrere KFZ mit 150 € SB, Familie,
nicht öffentlicher Dienst
50,69 €
72,18 €
78,91 €
83,28 €
80,17 €
n.m.
35,55 €
39,50 €
42,54 €
43,97 €
Verkehrsrechtsschutz für 1 KFZ mit 150 € SB, Single,
öffentlicher Dienst
(Prämien sind jährliche Nettobeiträge)
Stand 10/2006
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
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DV-Tipp
'Google Earth': Der ganze Globus virtuell im Computer!
Vogelperspektive in drei verschiedenen Versionen
Die Software 'Google Earth' ist eine in der Grundform unentgeltliche Software des
Suchmaschinen-Marktführers Google Inc. zur Darstellung eines virtuellen Globus, bei der der
Benutzer die Welt in dreidimensionaler Auflösung von oben betrachten kann. Sie ist für
Windows (2000, XP), Mac OS X (ab 10.3.9) und Linux verfügbar.
Das System speißt sich aus Luft- und Satellitenbildern unterschiedlicher Auflösung der letzten
3 Jahre, die mit Geodaten überlagert werden und so ein digitales Höhenmodell der Erde
abbilden. Laut Google "kombiniert das System Satellitenbilder, Landkarten und die
Leistungsfähigkeit der Google-Suche zu einem weltweiten geografischen Informationssystem",
das dem 'User' auf Tastendruck zur Verfügung steht.
Die Software liegt in drei verschiedenen Versionen vor - einer kostenlosen und zwei
kostenpflichtigen :
•
•
•
'Google Earth' - kostenlose Basisversion
'Google Earth Plus' ist eine kostenpflichtige Version (20 US-Dollar jährlich) mit
erweiterten Funktionen gegenüber der Basisversion und ist nur unter Windows
verfügbar.
Folgende Funktion sind zusätzlich verfügbar:
o GPS Integration – Liest Wegstrecken und Wegpunkte von GPS-Geräten
o höhere Auflösung beim Druck möglich
o Erstellung von Gebäuden möglich
'Google Earth Pro' ist eine nur für Windows existierende kostenpflichtige Version (400
US-Dollar jährlich) für professionelle Zwecke. Hiermit werden weitere kostenpflichtige
Module wie etwa ein Movie-Maker unterstützt.
Die Möglichkeiten
Mit 'Google Earth' kann jeder beliebige Ort der Welt angesteuert werden und dreidimensional
hochauflösend aus der Luft betrachtet werden. Wie in einem virtuellen Hubschrauberflug wird
so die gesamte Welt im Detail erkundbar. Die Auflösungen gehen teilweise so weit, dass
Dächer, Gartenzäune und Zugangswege zu Grundstücken erkennbar werden. Dabei stehen
dem Benutzer verschiedene Features, wie Such, - Zoom- und Messfunktionen zur Verfügung.
Über ein Auswahlmenü können die unterschiedlichsten Kartenschichten (Layer) ein- und
ausgeblendet werden. Weiterhin können eigene Punktkoordinaten abgespeichert werden,
Routenplanungen mit virtuellem Flug vorgenommen werden und zusätzliche nützliche
Informationen wie Einwohnerzahlen, Übernachtungsmöglichkeiten etc. abgerufen werden.
Übrigens: Neuere Online-Telefonbücher wie bspw. das von 'GoYellow' stellen bereits gleiche
Angebote zur Verfügung. Nach Finden einer Telefonnummer werden dem Kunden per 'Klick'
Luftaufnahmen des, der Telefonnummer zugeordneten Wohnortes des Teilnehmers,
angeboten.
Weitere Details zu 'Google Earth' können unter Google Earth Startseite nachgelesen werden.
Dort gibt es auch den kostenlosen Download der Basisversion.
Fazit: Die Anwendungsmöglichkeiten sind beeindruckend. Es lohnt sich auf jeden Fall die
Software auszuprobieren. Bekannte, nie gesehene Sightseeing-Objekte, die man schon immer
mal besuchen wollte, werden so per Klick verfügbar. Weitere tiefergehende Anwendungsdetails
findet man in Internetforen wie bspw. EarthGoo oder Googleerde.
Quellen: Google Earth Startseite (Home), Wikipedia, Versicherungsjournal, Presseberichte.
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
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AKTUELL*AKTUELL*AKTUELL
'Sicherheits-Updates' Oktober bei Microsoft!
Klicken Sie hier um zu Microsoft-Update zu gelangen!
Klicken Sie hier um zur Zusammenfassung aller Updates des Monats Oktober 2006 zu
gelangen.
Außerdem gibt es wie immer noch Updates für Office. Näheres hierzu finden Sie hier!
Ihr ASKUMA-Online-Team
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Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
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Rechtsprechung
Autofahren - Sorgfaltsanforderungen an Kraftfahrer bei Kindern im
Straßenverkehr!
Schon beim Erkennen von Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen im
Straßenverkehr muss der Autofahrer durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit
und durch Bremsbereitschaft sicher stellen, dass eine Gefährdung dieser
Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Die Auffassung vieler Autofahrer, dass sie
erst dann die Geschwindigkeit ihres Fahrzeuges reduzieren müssen, wenn bspw. ein
Kind erkennbar in die Fahrspur des herannahenden Verkehrs zu geraten droht, ist
falsch. Dies machte das Thüringer Oberlandesgericht in einem Beschluss vom 24.
März 2006 unmissverständlich deutlich (Az.: 1 Ws 295/05).
Sachverhalt
In einem speziellen Fall bewegte sich ein siebenjähriger Junge, der aus einem Schulbus
ausgestiegen war, zunächst ordnungsgemäß am Fahrbahnrand. Er wurde allerdings, nachdem
er unerwartet die Straße betrat, von einem Pkw erfasst und getötet. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h wurde dabei laut Gutachten eines Sachverständigen nicht
überschritten.
Der Sachverständige führte allerdings aus, dass das Kind durch den Autofahrer bereits 47
Meter vor dem Zusammenstoß bemerkt hätte werden müssen, allerdings ein Ausweichen auf
Grund der Verkehrssituation erst 20 Meter vor der Kollision gegeben war.
Mit der Begründung, der Unfall sei für den Fahrer unvermeidbar gewesen, stellte die
Staatsanwaltschaft das gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren ein. Aus ihrer Sicht konnte
der Beschuldigte davon ausgehen, dass sich das Kind, welches sich am rechten Fahrbahnrand
bewegte, ordnungsgemäß verhalten würde. Aus diesem Grund habe für den Fahrer keine
Veranlassung bestanden, die Geschwindigkeit seines Fahrzeuges zu reduzieren.
Gegen die Einstellung des Verfahrens hatten die Eltern des getöteten Kindes nach erfolgloser
Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid beim Thüringer Oberlandesgericht einen
Klageerzwingungsantrag eingereicht, mit welchem sie die Anklageerhebung gegen den
Beschuldigten erreichen wollten. Nach Wiederaufnahme des Verfahrens sah das
Richtergremium das Oberlandesgericht (OLG) den Sachverhalt tatsächlich anders.
Urteil und Urteilsbegründung
Das OLG war der Ansicht, dass sich der Autofahrer nicht verkehrsgerecht verhalten habe. Als
das Kind für ihn am Fahrbahnrand erkennbar gewesen sei, hätte er seine Geschwindigkeit
deutlich verringern und zur Straßenmitte ausweichen müssen. In der konkreten Situation habe
er nicht davon ausgehen können, dass eine Gefährdung nicht zu befürchten sei. Schon das
geringe Alter des Kindes, seine unmittelbare Nähe zum fließenden Verkehr und die Nähe zu
einer Bushaltestelle hätten für eine Gefahrenlage gesprochen. Mit § 3 Abs. 2a StVO habe der
Gesetzgeber deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Leben und körperliche Integrität von
Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen absoluter Vorrang vor der Bequemlichkeit und
dem Wunsch nach zügigem Vorankommen gebühre. Die Auffassung, wonach ein Kraftfahrer
erst dann zu einer Geschwindigkeitsreduzierung verpflichtet sei, wenn eine akute Gefahr
bereits eingetreten sei, etwa wenn erkennbar werde, dass das Kind in die Fahrspur des
herannahenden Verkehrs hineinzugeraten droht, sei damit nicht vereinbar.
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 71 -
Allerdings hat der Senat dem Klageerzwingungsantrag im Ergebnis dennoch nicht entsprochen,
weil nach den eingeholten Sachverständigengutachten nicht mit einer für eine
Anklageerhebung erforderlichen Wahrscheinlichkeit feststehe, dass der Tod des Kindes bei
sorgfaltsgemäßen Verhalten des Beschuldigten hätte vermieden werden können. Dass, wie die
Sachverständigengutachten ergeben haben, die Überlebenschance des Kindes bei
pflichtgemäßem Verhalten des Beschuldigten um ein Vielfaches größer gewesen wäre, reichte
nach der vom 1. Strafsenat zugrunde gelegten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH)
für eine Verurteilung des Beschuldigten jedoch nicht aus.
Quellen: Anwalt-Suchservice, Anwalt24.de, Presseberichte, Versicherungsjournal
Ihr ASKUMA-Online-Team
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
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Freizeit
Geschichte des Automobils - das neue Mercedes-Benz Museum in
Stuttgart!
Der Konzern präsentiert im neu geschaffenen Mercedes-Benz Museum stilvoll seine AutoGeschichte in Form einer ultramodernen Präsentationshalle. Alle Versionen und Modelle der
schwergewichtigen Automobile werden strukturiert dem Betrachter als vollendeter
Augenschmaus geboten. Mit dem neuen Museum hat Mercedes-Benz der Geschichte des
Automobils ein würdiges Zuhause gegeben.
Direkt an den Toren zur Stadt erwartet jeden Stuttgart-Besucher der Blick auf ein einzigartiges
neues Bauwerk. Entworfen von UNStudio, einem der derzeit wohl meist beachteten
Architekturbüro der Welt, wäre das Mercedes-Benz Museum schon allein wegen seiner
Architektur einen Besuch wert.
Ein Meilenstein moderner Architektur - auf 16.500 m2 Ausstellungsfläche bietet das
faszinierende neue Bauwerk nicht nur Platz für die 160 ausgestellten Fahrzeuge, sondern auch
für viele zusätzliche Angebote wie die Restaurants und Museums-Shops.
Neue Mercedes-Benz Welt
Die Mercedes-Benz Welt ist ein in Stuttgart-Bad Cannstatt neu erbautes Kundenzentrum der
Automarke Mercedes-Benz. Seit seiner Eröffnung am 19. Mai 2006 besteht es aus dem neuen
Mercedes-Benz Museum und dem Mercedes-Benz Center. Das Areal liegt direkt vor dem
Haupttor des DaimlerChrysler-Werks Untertürkheim an der B 14 auf einem künstlich
aufgeschütteten Hügel gegenüber dem Gottlieb-Daimler-Stadion.
Das Mercedes-Benz Museum befand sich bis zum 18. März 2006 auf dem Werksgelände des
DaimlerChrysler-Werks Untertürkheim, wurde jedoch im Mai 2006 in der Mercedes-Benz Welt
wiedereröffnet. Das Museum nimmt circa 3.500 m2 Grundfläche ein und bietet über neun
Etagen verteilt rund 17.000 m2 Ausstellungsfläche. Das Gebäude ist 47,5 m hoch und hat
einen umbauten Raum von 210.000 m2. Neben dem Haupteingang befindet sich eine Open-AirArena für 500 Zuschauer.
Die wohl auffälligste Besonderheit, die aus dieser neuartigen Auffassung resultiert, ist der Weg,
den die Besucher zurücklegen: Sie beginnen die Erkundung der Ausstellung nicht unten am
Eingang, sondern werden zuerst mit Fahrstühlen in die oberste Etage gebracht. Hier haben sie
die Wahl zwischen zwei verschiedenen Rundgängen, auf denen sie das Museum von oben nach
unten durchlaufen können. Auf jeder Etage treffen sich diese beiden Wege, so dass der
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
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Besucher sich immer wieder neu für einen der Wege, den Mythos- oder den CollectionenRundgang, entscheiden kann.
Diese Besonderheit kommt durch die besondere Bauweise des Museums zustande: das Objekt
hat Außenkanten von 80 Metern Länge, die den winkelförmigen Grundriss beschreiben. Der
Innenhof ist kongruent zur äußeren Form des Gebäudes durch ein Atrium gebildet. Um das
Atrium winden sich zwei schräge Ebenen in einer an die Doppelhelix der DNA angelehnten
Form (Trefoil) von oben nach unten. Die dadurch entstehenden zwei Rundgänge beginnen
oben und winden sich über insgesamt neun Ebenen zum Ausgang. Vom Entwurf bis zur
Realisierung bildete die Grundlage der Planung ein dreidimensionales Datenmodell, das im
Verlauf der Bauzeit 50 Updates erfuhr und insgesamt 35.000 Werkpläne generierte. 33 Meter
weite, stützenlose Räume, welche die Last von zehn Lastwagen zu tragen imstande sind,
gehören ebenso zu den architektonischen Besonderheiten wie die zweifach gekrümmten
tragenden Bauteile: sogenannte Twists, die in dieser Form und Größe erstmals angewendet
wurden. In den Fensterbändern sind 1.800 dreieckige Scheiben verbaut, von denen keine der
anderen gleicht.
Exponate
Das Museum zeigt historische Fahrzeuge vom ersten Auto der Welt über die legendären
Silberpfeile bis zur Gegenwart der Marke Mercedes-Benz. Zu sehen sind unter anderem
Adenauers letztes Dienstfahrzeug, der Wagen von Papst Paul VI. sowie die Kaiserwagen von
Kaiser Hirohito/Japan und Kaiser Wilhelm II und vieles mehr. Erstmals sind im neuen Museum
auch die Mercedes-Benz Lastkraftfahrzeuge ausgestellt. Im Museum gibt es chronologisch
orientierte Mythosräume - gegliedert in Themen und Epochen - die die Geschichte der Marke
Mercedes-Benz erzählen:
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Mythos
Mythos
Mythos
Mythos
Mythos
Mythos
Mythos
1:
2:
3:
4:
5:
6:
7:
Pioniere - Die Erfindung des Automobils, 1886 bis 1900
Mercedes - Die Geburt der Marke, 1900 bis 1914
Umbrüche - Diesel und Kompressor, 1914 bis 1945
Wunderjahre - Form und Vielfalt, 1945 bis 1960
Vordenker - Sicherheit und Umwelt, 1960 bis 1982
Weltbewegend - Global und individuell, 1982 bis heute
Silberpfeile - Rennen und Rekorde
Außerdem gibt es sogenannte Collectionsräume die die Fahrzeuge der Marke thematisch
geordnet zeigen. Hier entdeckt man Exponate wie einen ganz normalen Linienbus MercedesBenz O 305, den berühmten "Tausendfüßler" - den Schwerlastwagen LP 333, ein
Feuerwehrfahrzeug LF 3500 mit Drehleiter oder das "Papamobil" von Papst Johannes Paul II.
Die Räume bieten über ihre große Fassaden einen weiten Blick über Stuttgart und das nähere
Umland.
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
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•
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Collection
Collection
Collection
Collection
Collection
1:
2:
3:
4:
5:
Galerie
Galerie
Galerie
Galerie
Galerie
der
der
der
der
der
Reisen
Lasten
Helfer
Namen
Helden
Eine Sonderrolle kommt der "Faszination Technik" auf der untersten Ebene zu. Sie ist nicht Teil
des Rundgangs, sondern ist als in sich geschlossene Ausstellung frei zugänglich. Mit Hilfe einer
aufwändigen Inszenierung ermöglicht sie einen Blick in den Arbeitsalltag der Entwickler und
Ingenieure von Mercedes-Benz und damit auch einen Ausblick in die Zukunft des Automobils.
Also: Besuchen Sie das Highlight der Kombination von modernster Architektur und lebendiger
Auto-Geschichte. Es lohnt sich!
Unter der Adresse www.mercedes-benz.com gibt es in einem aufwendig gestalteten
Internetauftritt alle aktuellen Informationen zum Museum.
Quellen: Mercedes Benz, Presse, Wikipedia
Ihr Thomas Wehrum
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
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Ausgabe November 2006
Inhaltsübersicht
ASKUMA Aktuell - Ausgabe Nr. 11/2006 - November
2006
Hallo, liebe Partner und Interessenten. Herzlich willkommen bei unserem regelmäßigen
Newsletter 'ASKUMA Aktuell'.
TOPTHEMA
ASKUMA-Marktplatz I: ASKUMA AG verstärkt mit der AXA Versicherung AG auch die
Produktvielfalt in der Sparte Unfall.
Lesen Sie hier mehr...
MARKTPLATZ
ASKUMA-Marktplatz II: AXA KfZ und Sach-Gewerbe auf dem ASKUMA-Marktplatz.
Lesen Sie hier mehr...
DV-TIPP
Homepage: So ermitteln Sie den Bekanntheitsgrad Ihrer Homepage.
Lesen Sie hier mehr...
RECHTSPRECHUNG
Impressum: BGH fällt wichtige Entscheidung für Homepage-Betreiber in Sachen Impressum.
Lesen Sie hier mehr...
FREIZEIT
Skiwinter: Eröffnungs-Events der Wintersportzentren im Überblick.
Lesen Sie hier mehr...
Hat sich Ihre Adresse geändert?
Oder Ihre Bankverbindung?
Kein Problem!
Hier können Sie Ihre Daten aktualisieren: zum Zugangsmanager
Fragen und Anregungen telefonisch unter 0180-227 58 62
oder per E-Mail an [email protected]
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
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Impressum
Sie möchten zukünftig den Newsletter von ASKUMA nicht mehr erhalten? Zur Abmeldung
Ich hoffe unsere Themenauswahl hat Ihnen gefallen. Für Anregungen und Vorschläge stehen
wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Herzlichst Ihre
Sabine Blatt
(Online-Redaktion)
ASKUMA Newsletter
5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
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Artikel
Topthema
AXA-Unfall erweitert den ASKUMA-Marktplatz
Seit November präsentiert die ASKUMA AG den Unfall Tarif der AXA Versicherung AG auf ihrem
Internet-Marktplatz.
Die digitale Vertragsverwaltung vom Antrag bis zur Courtageabrechnung wird hierbei komplett
von der ASKUMA durchgeführt.
Der Unfall Tarif der AXA Versicherung bietet den Versicherungskunden folgende Highlights an:
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unterschiedliche Progressionen (225% und 300%) wählbar
keine Unterscheidung der Gefahrengruppen
Mitversicherung von allmählicher Einwirkung bei Gasen und Dämpfen
Übergangsleistungen bis 2.500 € beitragsfrei mitversichert
Bergungskosten bis 5.000 € beitragsfrei mitversichert
kosmetische Operationen bis 5.000 € beitragsfrei mitversichert
Kurbeihilfe bis 2.000 € beitragsfrei mitversichert
Krankenhaustagegeld (sofern beantragt) bis 730 Tage
Vorerkrankungen werden erst ab 30% Anteil angerechnet
Maniküre
Infektionen
verbesserte Gliedertaxe
Rettungsklausel
Kraftanstrengungen
Trunkenheit (beim Lenken von Kfz bis 1,5 Promille)
innere Unruhen
Strahlenklausel
Ärztliche Gebühren ohne Einschränkung
Bedingungsänderung während der Laufzeit
Für Heilwesenrisiken gilt zusätzlich:
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verbesserte Gliedertaxe für Heilberufe
Infektionsklausel
Röntgen- und Laserstrahlen
Mit diesem Tarif bietet Ihnen die ASKUMA AG ein weiteres interessantes Unfall-Produkt an,
welches ein ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis besitzt.
Viel Spaß bei der Produktion
Ihr ASKUMA-Online-Team
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
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Neues im November
KfZ AXA und Sach-Gewerbe auf dem ASKUMA-Marktplatz
Jetzt auch AXA mit Kfz
Seit dem 17.11.2006 präsentiert die ASKUMA AG mit der AXA Versicherung AG einen weiteren
Produktpartner in der digitalen Sparte Kfz. Im Gegensatz zu den bereits bestehenden KfZProdukten nutzt der Vermittler nicht einen von ASKUMA erstellten Rechner, sondern geht über
ASKUMA Business Office (ABO) zum Modul "Online-Berechnung der Kfz-Versicherung" und
gelangt auf die Internetseite der AXA. Hierüber können dann ab sofort die Produkte "AXA
Kraftfahrt komfort" und "AXA Kraftfahrt alternativ" abgeschlossen werden.
Zuvor muss der Vermittler auf der Startseite den gewünschten Rabatt auswählen und dann
den KfZ-Rechner starten. Zu beachten gilt hier, dass die Endprämie, sowohl bei der OnlineBerechnung als auch im Antrag, die an die AXA übermittelt wird generell immer die gleiche
Bruttoprämie ausweist. Für den Tarif-Komfort muss von dieser Bruttoendprämie der
entsprechende Rabatt manuell abgezogen werden. Der eingegebene Rabatt wird für das
Produkt "AXA Kraftfahrt alternativ" nicht berücksichtigt.
Antragsprüfung und Policierung erfolgt durch die AXA Versicherung AG. Die Vertragsanzeige
erfolgt in der Anwendung ASKUMA Business Office.
Dort können dann auch Vertragsänderungen und Schadenmeldungen durchgeführt werden. Die
Courtageabrechnung erfolgt ebenfalls über die Anwendung ASKUMA Business Office.
Doppelkarten können online per Agenturpost bestellt werden.
Jetzt auch die digitale Sparte Sach-Gewerbe auf dem ASKUMA-Marktplatz
Als weiteres Highlight präsentiert die ASKUMA AG ab sofort in Zusammenarbeit mit der WIFO
GmbH auch das gewerbliche Sachgeschäft. Und so sieht die digitale Vorgehensweise aus:
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Der Vermittler erstellt online eine Sach-Gewerbe-Anfrage.
Das WIFO Gewerbe-Back-Office-Team erstellt ein adäquates Angebot
Dieses wird vollständig digital und gemäß EU-Vermittlerrichtlinie in ASKUMA Business
Office (ABO) dokumentiert
Annahme und Versand des Angebotes erfolgt innerhalb von ABO zurück an das
Gewerbe-Back-Office.
Policierung am gleichen Tag durch das Gewerbe-Back-Office, sofern der digitale Antrag
bis 14.00 Uhr vorliegt
Deckungsnote, Police sowie die Courtagedaten sind wie gewohnt in ASKUMA Business
Office (ABO) einsehbar
Vertragsänderungen und Schadenmeldungen werden ebenso online durch den
Versicherungsmakler in ASKUMA Business Office durchgeführt
Vorteile dieser Vorgehensweise:
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keine lange Wartezeiten in der Angebotserstellung
kurze Policierungszeiten
zeitnahe Courtage-Abrechnung
lückenlose digitale Dokumentierung des gesamten Geschäftsprozesses
keine Abhängigkeit von Rahmenverträgen, da individuelle Kalkulation
deutliche Minimierung des Haftungsrisikos durch komplette digitale Dokumentation
(Dies entbindet den Makler jedoch nicht von einer qualifizierten Beratung)
Die Kosten hierfür betragen 75,- € zuzüglich gesetzlicher MwSt. im Monat. Weitere
Informationen zum gewerblichen Sachgeschäft und zur WIFO finden Sie hier.
Viel Spaß bei der Produktion wünscht Ihnen
Ihr ASKUMA-Online-Team
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DV-Tipp
Für Homepage-Besitzer: So ermittle ich den Bekanntheitsgrad der
eigenen Homepage!
Erfolgreicher Internetauftritt
Der Geschäftserfolg in der heutigen multimedialen und vernetzten digitalen
Kommunikationswelt hängt nicht zuletzt von einem guten Internetauftritt ab.
Es ist inzwischen nachgewiesen, dass sich der Verbraucher im Internet über Waren,
Dienstleitungen, aber auch immer mehr über Versicherungen informiert, um dann bestens
informiert und gezielt seine Geschäfte tätigen zu können. Also ein Muss für alle Anbieter von
Waren und Dienstleistungen mit einem gelungenen Internetauftritt auf sich aufmerksam zu
machen und damit den eigenen Geschäftserfolg zu erhöhen.
Doch was nützt die tollste Homepage, wenn sie niemand kennt? Bei Tausenden von neuen
Seiten die täglich hinzukommen ein nicht einfaches Anliegen.
Eigene Homepage bekannter machen
Es gibt inzwischen nachgewiesener Weise einige Dinge die man bei der Erstellung seiner
eigenen Homepage beachten sollte.
Neben einer übersichtlichen Navigation und funktionierender Programmierung bzw. Technik,
einer klaren Angebotsstruktur mit Kommunikation des Mehrwertes, einem E-Mail Newsletter,
sollte die Seite auch unbedingt über sogenanntes "Cross-Media" bekannt gemacht werden.
Also durch regelmäßige Werbung und zielgruppenspezifische Nennung und Kommunikation in
allen relevanten Medien und Werbeträgern die zur Verfügung stehen. Ein Auftauchen der
Internetadresse auf Plakatwänden kann hierzu ebenso dazugehören wie bspw. auch ein
Aufdruck auf Fußballtrikots einer Jugend- oder Erwachsenenmannschaft. Eine stetige
Mitteilung per Printmedien und Flyern sollte zudem dauerhaft zur Steigerung der
Bekanntheitsrate genutzt werden.
Weiterhin sollte eine Suchmaschinenoptimierung mittels richtiger Stichwortwahl
(Keyworddichte, relevante Suchbegriffe) im Content der Web-Seite gewährleistet sein. Eine
Maklerseite in der das Wort "Versicherung" nicht als Begriff auftaucht, kann nicht gefunden
werden. Als weitere zwingende Maßnahme zur gewinnbringenden Optimierung der Homepage,
sollte eine möglichst hohe Vernetzung zu anderen Seiten und Kooperationspartnern realisiert
werden.
Ermittlung des Bekanntheitsgrades der Homepage mittels "Google"
Wichtig bei der Erstellung der sogenannten Bekanntheits-Rankingliste ist u.a. die Häufigkeit
des Verweises auf die Homepage durch andere Webseiten. Je häufiger dies der Fall ist, desto
höher ist die Platzierung im Google Ranking, der wohl bekanntesten Suchmaschine der
Internetwelt mit dem größten Marktanteil.
So besteht bspw. aktuell für die Allianz Homepage eine Verlinkungshäufigkeit von 36.300 von
anderen Internetseiten. Bei der Axa ca. 27.100, bei kleineren Versicherungen wie bspw. der
IDEAL sind dies immerhin noch 36 Verweise.
Um zu ermitteln, wie viele Homepages auf Ihren Internetauftritt verweisen, gibt es einen
einfachen Trick:
Geben Sie einfach in der Suchleiste von "Google" das Wort link gefolgt von einem
Doppelpunkt und der Adresse der gewünschten Homepage ein (z.B. Link:
www.ihrehomepage.de). Nach Betätigung der "Enter-Taste" wird in der Ergebniszeile oben
rechts angezeigt wie viele andere Seiten auf die Homepage verlinken. Dies ist u.a. Grundlage
der Rankingliste des Aufrufs. Gleichzeitig wird eine Liste dieser Seiten untereinander zum
Aufruf angeboten.
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5. Jahrgang
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AKTUELL*AKTUELL*AKTUELL
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- 81 -
Rechtsprechung
BGH Urteil - Wichtige Entscheidung für Homepage-Betreiber in
Sachen Impressum!
Reizthema Impressum auf der Homepage - Das BGH entschied jetzt hochrichterlich,
dass es im Rahmen eines Internetauftritts ausreicht, wenn die Informationen des
Impressums nicht unmittelbar auf der Startseite aufrufbar sein müssen, sondern es
auch ausreicht, wenn die Informationen erst nach zwei Mausklicks einsehbar sind.
Der Entscheid stammt vom 20. Juli 2006 (Az.: 1 ZR 228/03).
Sachverhalt
Nach Ansicht der Richter genügt es, um den Anforderungen an ein leicht erreichbares
Impressum auf einer Homepage zu entsprechen, wenn das Impressum erst nach zwei
Mausklicks aufgerufen werden kann. Beispielsweise reicht es aus, wenn unter "Kontakt" (Erster
Mausklick) erst mit dem zweiten Klick das "Impressum" aufgerufen wird (Zweiter Mausklick).
Die Frage nach der Erreichbarkeit und Ausgestaltung des Impressums hatte in den
vergangenen Jahren immer wieder zu kontroversen Diskussionen geführt. Das
Teledienstgesetz hatte einem Homepage-Betreiber immer auferlegt, dass das Impressum als
Kernstück einer Internetseite nur dann den Obliegenheiten der Informationspflicht nachkäme,
wenn die Informationen leicht erkenn- und erreichbar seien.
Vor dem Entscheid des BGH, waren viele Verbraucherschützer und auch die Zentrale zur
Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs der Meinung Unmittelbarkeit sei nur dann gewährleistet
wenn, man mit einem Klick das Impressum erreichen kann.
Urteil und Urteilsbegründung
In der nun auch von den Wettbewerbshütern angestrengten höchstrichterlichen Entscheidung
zu dieser Frage - bindend für alle Internetanbieter - führte das Gericht aus, dass zwei
Mausklicks zum Öffnen des Impressums akzeptabel seien. Dabei geht das Gericht davon aus,
dass der informierte Anwender wisse was sich allgemein hinter dem Ausdruck "Kontakt"
verberge. Auch dann, so die Richter, sei das Prinzip der Unmittelbarkeit noch gewährleistet.
Außerdem, so das BGH, erfordere ein Erreichen über zwei Links auch kein langes Suchen.
Verständliche Bezeichnungen im Impressum
Als weiterhin wichtigen Grundsatz führte das BGH an, dass alle sich im Impressum befindlichen
Informationen leicht verständlich sein müssen. Dies gelte auch auf weiterführenden verlinkten
Seiten des Impressums. Zur Informationspflicht gehört unter Anderem unbedingt:
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•
Identität,
Anschrift,
Vertretungsberechtigte,
Handelsregistereintrag
Der Verbraucher muss leicht und klar verständlich, seitens des Unternehmers, darauf
hingewiesen werden, mit wem er es zu tun hat und mit wem er unter Umständen geschäftlich
in Kontakt tritt.
Quellen: Anwalt-Suchservice, Anwalt24.de, Presseberichte, Versicherungsjournal
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 82 -
Freizeit
Saisonstart in den Skiwinter 2006/2007 - Eröffnungs-Events der
Wintersportzentren!
Auch wenn das hiesige Wetter noch Wärme-Kapriolen schlägt und es uns noch nicht sehr
winterlich zu Mute ist: Der Skiwinter hat in den Metropolen des Wintersports bereits begonnen.
Der Saisonstart wird von der Skiwelt mit teilweise großdimensionierten Events eingeläutet.
Eine kleine Übersicht der wichtigsten Eröffnungsveranstaltungen, ohne Anspruch auf
Vollständigkeit, haben wir für Sie an dieser Stelle zusammengefasst.
Heißes Ereignis - PussycatDolls Live auf 1.377 Meter Seehöhe in Ischgl!
Rote Ohren und rote Nasen dürfte es wieder beim alljährlichen Winter-Opening Ischgl, einem
Open Air Konzert am 2. Dezember 2006 ab 18 Uhr an der Talstation der Silvretta-Seilbahn
Ischgl, geben. Nicht nur wegen den erwarteten niedrigen Temperaturen, sondern auch wegen
6 wahrscheinlich sehr dünn bekleideten jungen Künstlerinnen. In guter Tradition feiert die
Skiwelt in Ischgl bei freiem Eintritt die Saisoneröffnung mit einem Konzert der neuen Shooting
Stars des Pop und Soul-Biz, den PussicatDolls. Die Band passt genau zum Image von Ischgl:
Party, Action, Fun & Lifestyle.
Sportfreunde Stiller in Obertauern!
Im Rahmen der Ski Saison-Eröffnung Obertauern werden die "Sportfreunde Stiller" - durch
ihren Fußball-Megahit "1954-1974-1990-2006" während der WM bekannt geworden - in dem
Skiort im Salzburger Land in 1740 Metern über Meereshöhe auftreten. Das Event findet am 02.
Dezember 2006 in Obertauern zusammen im Rahmen des internationalen Ski-Countdowns
statt.
Stefan Raab mit Promis auf der Piste!
Im schönen St. Anton am Arlberg findet ein Promi-Skirennen von TV Total mit Stefan Raab
statt. Am 02. Dezember 2006 werden 16 VIPs beim Parallel-Slalom in stark abschüssigem
Gelände auf einem der anspruchsvollsten Slalomhänge der Welt ihre Kräfte messen. Mit dabei
werden so illustre Show-Größen wie DJ Ötzi, Toni Polster, DJ Bobo und Comedian Christian
Tramitz sein. Pro 7 überträgt das Event am Samstag, den 02. Dezember 2006 ab 20.15 live
aus dem St. Antoner WM-Zielstadion.
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5. Jahrgang
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- 83 -
ACHTUNG: Letzte Info - der Event wurde wegen Schneemangels auf den 16. Dezember 2006
verlegt !!!!
Österreichs größtes Winter-Opening!
Die größte Saisoneröffnung Österreichs ist der "ONE Snow Jam" in Zell am See! Auf 2
Wochenenden ausgedehnt können alle Snowboarder am ersten Wochenende (24.-26.11.2006)
in einem 30.000 Quadratmeter gewachsenen Snowpark brandneues Equipment testen, und
sich Abends nach getaner Arbeit auf der Burg Kaprun mit den drei Live-Bands Guadalajara,
3feetsmaller und Vanilla Sky bei Punk, Rock und Ska vergnügen.
Am zweiten Wochenende vom 1. bis 3. Dezember lockt das das "ONE Snow Jam" alle Carver
nach Zell am See und Kaprun. Beim Carving-Opening-Wochenende mit Party, Pulverschnee
und jeder Menge guter Laune kann ein Komplettpaket aus Übernachtung, Skipass,
INTERSPORT-Carving-Test und Burg-Open-Air gebucht werden. Highlight dabei ist der Auftritt
von Wolfgang Ambros mit seinem Kult-Hit "Schifoan" am Freitag dieses zweiten Wochenendes.
Eröffnung in Val Thorens mit Autorennen auf blankem Eis!
Auch in Val Thorens wird die Saisoneröffnung spektakulär. Die erste Etappe der sogenannten
Andros-Trophäe, eines Auto- und Motorradrennens auf der Eisbahn von Val Thorens, startet
pünktlich zum Beginn der Schneesaison am 9. Dezember 2006. Dabei kommt es im Rahmen
einer Abendveranstaltung zu einem Stelldichein von bekannten ehemaligen Formel 1 Rennstars
wie bspw. Jaques Laffite oder Alan Prost die sich in einem Mix aus Sport und Show in einem
Autorennen auf Eis messen.
Kaum weniger Lärm gibt's danach bei der zehnten Boarderweek vom 16. bis 23. Dezember mit
Weltklassefahrern und Live-Musik u.A. von der Saian Supa Crew und den Sportfreunden Stiller.
Weitere Partys, Snowboard-Tests und ein Free Ski-Wettbewerb runden die Veranstaltung im
Rahmenprogramm ab.
Einweihung der größten Kabinenbahn Österreichs in Mayrhofen!
In Mayrhofen wird zum Saisonauftakt mit Akrobatikshows und Feuerwerk mit der Ahornbahn
die größte Kabinenbahn Österreichs eingeweiht.
Zur Einweihung schenken diverse Bars auf der drei Kilometer langen Fahrt Getränke aus. Auf
der Bergstation gibt es zum Verweilen dann eine neue Dimension der Entspannung: In der
sogenannten "White Lounge" - der ersten komplett aus Schnee erstellten Iglubar kann man in
Liegestühlen zu entspannter Lounge-Musik eine Schneekunstausstellung genießen oder einfach
mit "coolen" Drinks abhängen und die nächste Talfahrt einläuten. In den Gondeln ist übrigens
Platz für 160 Personen. Eine weitere Attraktion bietet die "Harakiri"-Abfahrt, die mit 78 Prozent
Gefälle ihrem Namen alle Ehre macht. Die Skiopening-Eröfnnungsfeier mit Einweihung der
Ahornbahn findet in Mayrhofen vom 8. bis 10. Dezember 2006 statt.
Winter Opening mit Christina Stürmer im Skigebiet Kasberg - Grünau im Almtal!
Ein ganz besonderes "Leckerli" zur Saisoneröffnung bietet das Skigebiet Kasberg bei Grünau
im Almtal, Österreich. Am Freitag, den 8. Dezember 2006 um 14.00 Uhr findet bei der neuen
Sonnalm ein Konzert mit der nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland zum
absoluten Superstar avancierten Christina Stürmer statt.
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 84 -
Über 40 weitere Winter- und Ski-Opening-Events in ganz Österreich finden Sie hier.
Einen sehr guten Überblick über die gesamten Skigebiete Deutschlands, der Schweiz,
Österreichs und Italiens erhalten Sie auf den folgenden 2 Seiten: www.bergfex.at und
www.schneemenschen.de. Dort gibt es alle Infos rund um Skigebiete, Veranstaltungen und
Unterkünfte.
Also starten Sie ins Schneevergnügen mit guter Laune und Unterhaltung an ausgesuchten
Plätzen der Wintersportzentren.
Ihr Thomas Wehrum
Quellen: Homepage der Wintersportorte, Wikipedia, Presse, Spiegel online (Bitte beachten Sie:
ASKUMA übernimmt nicht die Verantwortung für die Inhalte externer Internetseiten)
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5. Jahrgang
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- 85 -
Ausgabe Dezember 2006
Inhaltsübersicht
ASKUMA Aktuell - Ausgabe Nr. 12/2006 - Dezember
2006
Hallo, liebe Partner und Interessenten. Herzlich willkommen bei unserem regelmäßigen
Newsletter 'ASKUMA Aktuell'.
TOPTHEMA
ASKUMA-Leistungsbilanz: Rückblick auf ein ereignisreiches Jahr 2006.
Lesen Sie hier mehr...
SPECIAL
ASKUMA: ASKUMA sagt Danke - Spende statt Weihnachtspräsente.
Lesen Sie hier mehr...
DV-TIPP
Microsoft Word: Augen auf bei Word-Anhängen.
Lesen Sie hier mehr...
RECHTSPRECHUNG
Urlaub: Muss ein Reiseveranstalter bei einem tödlichen Balkonsturz eines Gastes im Urlaub
haften?
Lesen Sie hier mehr...
FREIZEIT
Skiwinter: Skihallen in Deutschland - ein Überblick.
Lesen Sie hier mehr...
Hat sich Ihre Adresse geändert?
Oder Ihre Bankverbindung?
Kein Problem!
Hier können Sie Ihre Daten aktualisieren: zum Zugangsmanager
Fragen und Anregungen telefonisch unter 0180-227 58 62
oder per E-Mail an [email protected]
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- 86 -
Impressum
Sie möchten zukünftig den Newsletter von ASKUMA nicht mehr erhalten? Zur Abmeldung
Ich hoffe unsere Themenauswahl hat Ihnen gefallen. Für Anregungen und Vorschläge stehen
wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr 2007!
Herzlichst Ihre
Sabine Blatt
(Online-Redaktion)
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- 87 -
Artikel
Topthema
ASKUMA-Leistungsbilanz 2006
Rückblick auf ein ereignisreiches Jahr 2006
die ASKUMA AG hatte sich für das Jahr 2006 folgende Ziele gesetzt:
•
•
•
Erweiterung der Produktpalette im Sachversicherungsbereich sowie die Integration der
Sparten KFZ und Sach-Gewerbe
Erhöhung der Transaktionen auf dem ASKUMA-Marktplatz
kontinuierliche Verbesserung der Anwendung ASKUMA Business Office
Die Strategie zur Erreichung der Ziele bestand aus der:
•
•
•
Erhöhung der Produktvielfalt
Integration neuer Vertriebsorganisationen
Einführung eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements
Produkte 2006
Die Produktpalette des ASKUMA-Marktplatzes hat sich im Jahr 2006 um folgende Produkte
erweitert:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Unfall der TRIAS Versicherung AG
Unfall der AXA Versicherung AG
Privathaftpflicht der AXA Versicherung AG
Privathaftpflicht der IDEAL Versicherung AG
Hausrat der IDEAL Versicherung AG
Rechtsschutz der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
KFZ der DBV Winterthur
KFZ der AXA Versicherung AG
Sach-Gewerbe (zunächst im Bereich der Sach-Inhalts-Versicherung)
Somit konnte die ASKUMA AG den ASKUMA-Marktplatz um weitere Produkte namenhafter
Versicherer erweitern und für alle Partner noch attraktiver und interessanter gestalten.
Produktänderungen
Neben den Produktneuheiten wurden auch die Bestandsprodukte Änderungen unterzogen. Die
Prämien der Rechtschutztarife der Rechtsschutz Union Versicherungs-AG sowie die Privat- und
Tierhalterhaftpflichttarife des Volkswohl Bundes wurden jeweils um 5 % erhöht.
Eine Prämienerhöhung um 10 % gab es bei den Produkten Privathaftpflicht,
Tierhalterhaftpflicht, Hausrat und Unfall der Würzburger Versicherungs-AG.
Sowohl der Privathaftpflichttarif als auch der Hausrattarif der IDEAL Versicherung AG wurden
dahin gehend geändert, dass zukünftig Personen bereits ab dem 40. Lebensjahr versichert
werden können. Das Eintrittsalter hat sich somit um 5 Jahre reduziert. Gleichzeitig wurden für
beide Tarife die Prämien um 20 % gesenkt.
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- 88 -
Vertrieb 2006
Um das Transaktionsvolumen auf dem ASKUMA-Marktplatz zu fördern hat sich die ASKUMA
AG, neben den bereits bestehenden Vertriebsorganisationen, für weitere Vertriebspartner
geöffnet. Für Vertriebsorganisationen ergeben sich aus einer Zusammenarbeit mit der ASKUMA
AG folgende Vorteile:
•
•
•
•
•
die Integration von ASKUMA Business Office auf der Web-Site der Vertriebsorganisation
erfolgt im Look und Feel der jeweiligen Organisation
die Verwaltung der Versicherungsprodukte erfolgt vollständig digital
die Courtageabrechnung ist mehrstufig und komplett onlinegestützt
die Kommunikation wichtiger Nachrichten der Vertriebsorganisation erfolgt mit Hilfe der
Anwendung ASKUMA Business Office
die eigene Internetlösung der Vertriebsorganisation kann durch ASKUMA Business
Office erweitert werden
Diese Vorteile erkannten im Jahr 2006 folgende Vertriebsorganisationen:
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•
•
•
•
•
•
•
•
Capital Living Europe Ltd. & Co. KG
CLARUS GmbH
Fair Money
FC Financial Consulting GmbH
Finanzatlas GmbH Versicherungs- und Finanzmarketing
Fondskonzept AG
IFC AG
MM Vermögensberatung GmbH
Plan F AG
Primus Finanz Service GmbH
Seider Immobilien Vermittlung
ASKUMA 2006
ASKUMA-Partnerbefragung 2006
Im Januar 2006 führte die ASKUMA AG erstmals eine Partnerbefragung durch. Ziel dieser
Befragung war es, die Einschätzungen, Einstellungen und Wünsche der ASKUMA-Partner im
Hinblick auf den ASKUMA-Marktplatz zu ergründen. Nach Auswertung der Daten konnten
folgende Ergebnisse ermittelt werden:
Rücklaufquote:
Die Rücklaufquote betrug 54,5%.
Analyse der Bewertungsfragen
Produktvielfalt auf dem ASKUMANote 2,25
Marktplatz
Oberfläche der Anwendung
ASKUMA Business Office
Note 1,94
ASKUMA-Online-Team
Note 1,59
Aktualität der Informationen
Note 1,95
Courtageabrechnung
Note 1,47
Digitale Post
Note 1,75
Schadenmanagement
Note 2,15
Die Nutzer konnten Schulnoten zwischen 1 (sehr gut) und 5 (mangelhaft) vergeben.
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- 89 -
Die Befragung hat gezeigt, dass die Online-Technik der ASKUMA AG von den Partnern positiv
angenommen wird. Weiterhin zeigt dies auch, dass die Arbeit mit dem Internet in der täglichen
Praxis der Vermittler, der Vertriebsorganisationen und Versicherungsunternehmen zukünftig
immer mehr an Bedeutung gewinnen wird.
ASKUMA-Workshop 2006
Am 24.07.2006 führte die ASKUMA AG in den Räumen des Klosterhotel Hornbach Ihren ersten
Vermittler-Workshop durch. Das Publikum bestand aus Versicherungsmaklern, Vertretern der
Versicherungswirtschaft sowie der Fachpresse.
In der ersten Hälfte des Workshops erhielten die Teilnehmer einen Einblick in die
Geschäftsprozesse der ASKUMA AG sowie interessante Informationen über die EUVermittlerrichtlinie und den Netzpartnerschaften der ASKUMA AG.
Die zweite Hälfte des Workshops stand unter dem Thema "Aktivitäten im 2. Halbjahr 2006".
Hier wurden die Sparten KFZ und Sach-Gewerbe besonders hervorgehoben.
Relaunch der Anwendung ASKUMA Business Office
Aufgrund der Anregungen, die von den Partnern in der Partnerbefragung bzw. während des
Workshops geäußert wurden, wurde die Anwendung ASKUMA Business Office dahingehend
verändert. Folgende Änderung wurden durchgeführt:
•
•
•
•
Änderung der Postansicht in ASKUMA Business Office
Tarifierungsübersicht auf einer Seite
Überblick über die Mindestbeiträge der verschiedenen Produkte
ASKUMA Business Office erstrahlt in neuen Farben
Die ASKUMA AG ist für weitere Anregungen und Verbesserungsvorschläge Ihrerseits jederzeit
offen.
ASKUMA-Maklerbetreuer
Um den Versicherungsmakler noch besser zu unterstützen, hat die ASKUMA AG eine
bundesweit tätige Gruppe von Maklerbetreuern aufgebaut.
Sie können die Maklerbetreuer über Telefon oder E-Mail erreichen und einen Termin
vereinbaren.
Alle Maklerbetreuer im Überblick finden Sie hier.
ASKUMA AG zum zweiten Mal auf der DKM
Gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner WIFO GmbH präsentierte sich die ASKUMA AG in
diesem Jahr zum zweiten Mal auf der DKM am 25. und 26.10.2006 in Dortmund.
In diesem Jahr stand neben den Produktneuheiten, die digitale Sparte Sach-Gewerbe im
Mittelpunkt der Messepräsentation.
Mit der Sparte Sach-Gewerbe hat sich der ASKUMA-Marktplatz, der bislang ausschließlich das
private Sachversicherungsgeschäft abgebildet hat, komplettiert.
Das ASKUMA-Team möchte sich auf diesem Weg nochmals bei allen Besuchern für das
Interesse an der ASKUMA AG und ihrem ASKUMA-Marktplatz bedanken und hofft Sie auf der
DKM 2007 erneut begrüßen zu dürfen.
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Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 90 -
Ausblick 2007
Auch im Jahr 2007 ist es das Ziel der ASKUMA AG den ASKUMA-Marktplatz für ihre Partner
attraktiver und interessanter zu gestalten.
Im ersten Halbjahr 2007 sollen daher weitere Produkte auf dem ASKUMA-Marktplatz integriert
werden.
Dazu zählen:
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•
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•
•
Home by Hiscox (Hausrattarif der Hiscox AG
Hausrat der Grundeigentümer-Versicherung VVaG
Hausrat des Volkswohl Bundes
Unfall der Grundeigentümer-Versicherung VVaG
Unfall des Volkswohl Bundes
KFZ der Alte Leipziger Versicherung AG
weitere Produkte der Sparte Sach-Gewerbe
Sie werden wie gewohnt im monatlich erscheinenden Newsletter und im Newsportal über alle
Neuerungen und Änderungen rechtzeitig informiert.
Ihr ASKUMA-Online-Team
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- 91 -
Special
ASKUMA AG sagt Danke - Spende statt
Weihnachtspräsente
Die ASKUMA AG unterstützt in diesem Jahr mit Ihrer Spende zwei Vereine die sich dem Wohl
der Kinder angenommen haben.
Es handelt sich hierbei um die Elterninitiative krebskranker Kinder im Saarland e.V. und
um den Kinderhilfe Verein e.V.
Die Elterninitiative krebskranker Kinder im Saarland e.V. wurde 1982 von betroffenen Eltern,
Ärzten und Kinderkrankenschwestern ins Leben gerufen. Sie kümmert sich um die betroffenen
Eltern und Kinder und sorgt dafür, dass sie tagtäglich gut versorgt sind. Mit ehrenamtlichem
Engagement und zahlreichen Spenden hat die Elterninitiative viel erreicht: das onkologische
Zentrum der Homburger Kinderklinik wurde kindgerechter gestaltet, die medizinische
Ausstattung optimiert, Forschungen intensiviert, das Team der Ärzte und Pflegekräfte
verstärkt, zusätzliche Spieleinrichtungen für die jungen Patienten geschaffen, Wohnbereiche
für ihre Familien angeschlossen, die psychologische Betreuung verbessert und die häusliche
Nachsorge verbessert. Heute ist Krebs bei den Kindern in den meisten Fällen heilbar. Früher,
d.h. vor 30 Jahren, starb noch fast jedes an Krebs erkrankte Kind. Die ASKUMA AG unterstützt
die Elterninitiative krebskranker Kinder im Saarland e.V. mit einem Förderbeitrag, damit diese
Arbeit weiter geleistet werden kann um den Betroffenen ein Gefühl zu geben weiterhin in
guten Händen zu sein.
Des weiteren unterstützt die ASKUMA AG in diesem Jahr als Sponsor die Aktion
"Trösterteddys" des Vereins Kinderhilfe e.V. Mit dieser Spende wurden Trösterteddys für die
Chirurgie des evangelischen Krankenhauses Zweibrücken angeschafft. Der Teddybär gibt den
Kindern die Wärme und Geborgenheit die ihnen im Moment des Schreckens fehlt, denn für
Kinder ist es ein beklemmendes Gefühl der Einsamkeit, wenn sie einen Unfall haben und der
Rettungswagen kommt und sie evtl. ins Krankenhaus müssen. Der Teddybär, der sofort am
Einsatzort zur Stelle ist, hilft das Gefühl der Verlassenheit in einer fremden, als feindlich
empfundenen Umgebung zu überwinden. Er ist Ansprechpartner, Vertrauensperson und
Kuscheltier zugleich, so dass Schock, Scheu und Ängstlichkeit abgebaut werden können.
Auch wollen wir an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen Ihnen, liebe Kunden und Partner, für
Ihr Engagement und Ihre Treue zur ASKUMA AG zu danken. Wir haben unsere Position in
diesem Jahr weiter verbessert, dies war jedoch nur durch ihre kontinuierliche Mitarbeit und
Ihren festen Glauben ans uns möglich.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihren Lieben ein gesegnetes und besinnliches
Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr!
Ihr ASKUMA-Online-Team
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- 92 -
DV-Tipp
Augen auf bei Word-Anhängen! Neues zum
Textverarbeitungsprogramm Word aus dem Hause Microsoft!
Word 'schwächelt' - Mehrere Sicherheitslücken erkannt!
Drei Sicherheitslücken in den letzten drei Wochen! Ein wenig zu häufig, um mit dem
beliebtesten Textverarbeitungsprogramm beruhigt weiter arbeiten zu können. Intern ja, extern
extrem gefährlich. Die Situation worauf bei heise Online bereits am 06.12.2006 erstmalig
hingewiesen wurde, hat sich in den letzten 2 Wochen noch verschärft.
Es wird vermutet, dass Cyberkriminelle durch Zusendung manipulierter Word-Dateien
angegriffene Rechner mit Schadencodes infizieren könnten.
Zwischenzeitlich wurde von dem Software-Giganten und auch vom Internet-Online Dienst
heise security empfohlen auf andere Officepakete wie dem kostenlosen OpenOffice.org [1]
zurückzugreifen.
Wem die Einarbeitung und die eventuelle Installierung der neuen Office Software zu aufwendig
und kompliziert ist, sollte bei unbekannter Absenderadresse - bis auf Widerruf - keine Mails mit
Word-Dokumenten öffnen.
Davon betroffen sind übrigens auch Word-Dateien die auf Webseiten hinterlegt sind. Ergo:
Falls Word-Dateien im Internet geöffnet werden müssen, sollte man immer auf die
Vertrauenswürdigkeit der Webseite achten!
Von Microsoft werden im Moment allerdings noch keine vollständigen Reparaturflicken zur
Lösung der diversen Probleme angeboten. Dies kann sich allerdings jederzeit ändern. Die
neusten Updates zu den Office Paketen finden Sie unter auf der offiziellen Update-Seite von
Microsoft.
Word - So bringt man dem Textprogramm die neue Rechtschreibung bei!
Seit August 2006 sind die neuen wieder einmal modifizierten Rechtschreibregeln in
Deutschland, der Schweiz und in Österreich gültig. Microsoft hat nun dafür gesorgt, dass
zumindest bei Word 2003 die neuen Rechtschreibregeln aktualisiert werden können. Dies geht
folgendermaßen:
•
•
•
•
Folgende deutschsprachige Internetseite aufrufen: Microsoft Hilfe und Support
Installations-Anweisung ausdrucken: Steht unter - Informationen zum Hotfix-Download
- Client-Update (Einzelcomputer)
Danach das Paket mit den Rechtschreibregeln downloaden. Dies geschieht mit Klick auf
"Office2003-KB923348-DEU.exe" jetzt herunterladen
Anschließend Anweisungen auf dem Bildschirm beziehungsweise der ausgedruckten
Installationsanweisung folgen
AKTUELL*AKTUELL*AKTUELL
"Sicherheits-Updates" Dezember bei Microsoft!
Klicken Sie hier um zum Microsoft Update zu gelangen!
Klicken Sie hier um zur Zusammenfassung aller Sicherheits-Updates des Monats Dezember
2006 zu gelangen.
Außerdem gibt es wie immer noch Updates für Office. Näheres hierzu finden Sie hier!
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Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 93 -
Rechtsprechung
Tödlicher Balkonsturz im Urlaub - Haftung des Reiseveranstalters!
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil vom 18. Dezember 2006
entschieden, dass ein Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn es
im Ausland zu einem Sturz eines Urlaubers vom Balkon kommt, der nicht den
deutschen Bauvorschriften entspricht (Az.: 16 U 40/06).
Sachverhalt
Ein sehr skurriles und bemerkenswertes Urteil, das wir Ihnen - kurz vor Jahresende - nicht
vorenthalten wollten.
Bei dem Urteil ließ das Gericht sogar außen vor, dass der Verunglückte alkoholisiert war.
Was war geschehen: Bei einem Türkeiurlaub verlor ein Ehemann, nach Besuch der Hotelbar,
beim Rauchen auf dem Balkon des Hotelzimmers das Gleichgewicht und fiel über die nur 56 cm
hohe Balkonbrüstung.
Der Sturz endete mit tödlichen Verletzungen. Die Witwe verklagte daraufhin den
Reiseveranstalter, wegen Verletzung der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht, auf
Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Frau begründete die Klage mit der Tatsache, dass
eine vergleichbare Balkonbrüstung in Deutschland mindestens eine Höhe von 90 cm habe. Dies
müsse aus Sicherheitsgründen auch im Urlaub bzw. im Ausland gelten.
Urteil und Urteilsbegründung
Die Richter gaben der Witwe in vollem Umfang Recht, indem sie in der niedrigen Brüstung
einen eindeutigen Reisemangel sahen. Auch in der Alkoholisierung des Reisegastes und der
Beachtung der örtlichen Baumaßnahmen - die der Veranstalter zu seiner Entlastung anführte sah das Richtergremium keinen Grund anders zu entscheiden. Der Veranstalter hatte nach
Ansicht des Gerichts, bereits bei der Auswahl des Vertragshotels, gegen die
Verkehrssicherungspflicht verstoßen. Allgemeine Sicherheitsstandards der Anlage bzw.
Unterkunft, wie bspw. eine ausreichend hohe Balkonbrüstung, hätten beachtet werden
müssen. Dies war im speziellen Fall nicht der Fall.
Ergo: Reiseveranstalter müssen sich im Vorfeld kundig machen, ob die Unterkunft
sicherheitsrelevante Mängel aufweist und damit eine Gefahr für die Gesundheit des Gastes
besteht.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes gilt ein leichter bis mittlerer Alkoholgenuss zum
normalen Verhalten eines Reisenden. Die Brüstung hätte dieser Tatsache mit entsprechender
Höhe (mindestens 90 cm) Rechnung tragen müssen.
Quellen: Anwalt-Suchservice, Presseberichte, Versicherungsjournal
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- 94 -
Freizeit
Skihallen in Deutschland - wenn der Winter nicht zu uns kommen
will!
Die weiße Winterpracht hat uns immer noch nicht erreicht. Auch mit der weißen Weihnacht
wurde es leider nichts. Von Wintereinbruch weit und breit nichts zu sehen. Das Wetter wird
immer noch von wärmeren Windströmen aus dem Süden und nicht wie sehnlichst erwartet,
von polaren aus dem hohen Norden bestimmt. Harte Zeiten für Wintersportler. Auch und
speziell in den Alpen wurden bisher nur einzelne Skigebiete mit Schnee beglückt, die natürlich
bei Weitem nicht ausreichen um eine geeignete Unterlage für Wintersportvergnügen zu bieten.
Deshalb auf in unsere Skihallen - zumindest eine vorübergehende Alternative für ganz
Ausgehungerte, die es nicht erwarten können, wieder auf den 'Brettern, die die Ski-Welt'
bedeuten, zu stehen. Übrigens: Selbst im Wüstenemirat Dubai gehört seit Neustem eine 85
Meter hohe Skihalle zum Angebot für Skiverrückte. Anbei für Sie eine - zugegebener Weise noch überschaubare Übersicht der bestehenden und in der Planung befindlichen Ski-Hallen in
Deutschland.
Wintersport im Ruhrgebiet: Möglichkeit Nummer 1 - "Jever Skihalle" Neuss!
Schneespaß pur in der Allrounder Winterworld in Neuss – bei jedem Wetter und das ganze
Jahr. Mit bis zu 28 % Gefälle bringt die Skihalle jedes Wintersport-Herz auf Hochtouren und
auch für das Après-Ski ist bestens gesorgt. Die Jever Skihalle Neuss ist mit ihrer Abfahrt von
300 Metern und einer Breite von 60 Metern einmalig in Deutschland. Dazu ist die Skihalle mit
14 Metern Innenhöhe auch noch die höchste ihrer Art und besitzt zusätzlich die größte
Kletteranlage Europas. Hier gibt es Party, Action, Fun & Lifestyle zur Genüge.
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- 95 -
Wintersport im Ruhrgebiet: Möglichkeit Nummer 2 - "Alpincenter" Bottrop
Die Skihalle Bottrop besitzt nach Aussage der Betreiber die längste Indoor-Skipiste der Welt.
Am 07. Januar 2001 von Initiator und mehrfachem Ski-Weltmeister, Olympia- und fünffachem
Weltcupgesamtsieger Marc Girardelli - einer lebenden Skilegende - eröffnet, ging das Center
nach zusätzlich 50 Millionen Euro Erstinvestitionen im Juli 2004 an den neuen Teilinvestor 'Van
der Valk Gruppe Deutschland'. Nach umfangreichem Umbau der Halle stiegen die
Besucherzahlen bis aktuell über 2.275.000 Gäste kontinuierlich an. Der Standort auf der Halde
Prosperstraße liegt im Osten der Stadt Bottrop inmitten des Ballungsraumes Ruhrgebiet. Ein
gelungenes Beispiel für wirtschaftliche Restrukturierung im arg gebeutelten Ruhrgebiet. Auf
einer Schneeauflage von 40 cm können sich Wintersportbegeisterte bei einer Abfahrtslänge
von 640 Meter und einer Breite von 30 Metern tummeln.
Die Alternative im Osten Deutschlands - "Snowtropolis" Senftenberg bei Leipzig!
Mit 'Willkommen in Snowtropolis - Die Indoor-Skihalle in der Lausitz!' werben die Betreiber der
kleinsten, von uns vorgestellten, Wintersportmöglichkeit in der Halle. Im Winter wie im
Sommer erleben Sie hier Skispaß und mehr. Das wetterunabhängige Schneesport- und
Freizeitressort in der Lausitz bietet Pistenspaß in der Skihalle, Bowling, Saunavergnügen,
Schlittschuhlaufen in den Wintermonaten oder Badminton, Volleyball und Tennis in den
Sommermonaten - für jeden ist garantiert etwas dabei! Für diejenigen, die mehr als einen Tag
in der Skihalle Snowtropolis genießen möchten, stehen sogar stilvoll eingerichtete Ferienhäuser
zur Verfügung. Ein tolles Event-Centrum in der Nähe von Leipzig!
Die brandneue Alternative Nummer 1 in der Lüneburger Heide - "Snow Dome" Bispingen!
365 Tage im Jahr Neuschnee und optimale Pistenverhältnisse - das finden Skifahrer und
Snowboarder seit 21. Oktober 2006 in der Lüneburger Heide. Betreiber des "Snow Dome" sind
die Bergbahnen Sölden aus dem Ötztal in Tirol. Mittels einer Investitionssumme von 32
Millionen Euro wurde eine Wintererlebniswelt vom Feinsten geschaffen. Unter Anderem gibt es
eine unter der Decke montierte Gondelbahn. So stehen dem geneigten Wintersportler ohne
störende Stützpfeiler 23.000 Quadratmeter Schneefläche zur Verfügung. Auf der 300 m langen
und 60 bis 100 Meter breiten Piste kann nach Lust und Laune 'geboardet' und 'gecarvt'
werden.
Die brandneue Alternative Nummer 2 im Bundesland Mecklenburg - "SNOW FUNPARK"
Wittenburg!
Ganz aktuell am 08.12.2006 eröffnet - steht hinter dem "SNOW FUNPARK" mit der Hanel
Holding aus Hamburg ein Hersteller von Klima- und Kältetechnikanlagen. Der "Snow Funpark"
kann und muss mit einem Investitionsvolumen von 72 Mio. Euro weit mehr als nur eine
Skihalle sein. Im Komplex gibt es sechs Restaurants und Bars, wobei auch andere
Freizeitaktivitäten demnächst möglich werden sollen. Hinzu kommt ein Hotel mit 256 Betten.
Die Betreiber preisen als Weltneuheit im - laut eigener Aussage - 'größten Indoor-Schneepark
Europas' eine "Indoor-Halfpipe" für Snowboarder an, auf der mit den Maßen 130 mal 30 mal
4,50 Meter auch internationale Wettkämpfe nach den Regeln des Welt-Skiverbandes FIS
möglich sind.
Weiterhin gibt es in direkter Nachbarschaft mit dem "Ralf Schumacher Kartcenter" noch eine
weitere Freizeit-Attraktion.
Weiterführende Informationen wie Anfahrt, Preise, begleitende Veranstaltungen etc. erhalten
Sie nach 'Klick' auf die hinterlegten Links der aufgeführten Hallen.
Also starten Sie ins Schneevergnügen mit guter Laune und Unterhaltung - auch wenn es 'nur'
in tollen Skihallen ist. Denn für Schneefreuden gibt es kein Verzicht. Auch wenn in diesem Falle
künstlicher Schnee herhalten muss.
Ihr Thomas Wehrum
Quellen: Hompage der Skihallen, Wikipedia, Presse (Bitte beachten Sie: ASKUMA übernimmt
nicht die Verantwortung für die Inhalte externer Internetseiten)
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- 96 -
Sonderausgabe Januar 2007
ASKUMA Aktuell – Sonderausgabe
Hallo, liebe Partner und Interessenten. Herzlich willkommen bei unserem außerplanmäßigen
Newsletter 'ASKUMA Aktuell'.
In dieser Ausgabe erhalten Sie ausschließlich Informationen zur Beendigung der
Zusammenarbeit zwischen der ASKUMA AG und der Würzburger Versicherungs-AG!
Warum dies so ist, entnehmen bitte dem folgenden Originaltext von Herrn Dr. Dimmer Vorstandssprecher der Würzburger Versicherungs-AG:
Die Würzburger Versicherungs-AG und die ASKUMA AG gehen seit vielen Jahren einen
gemeinsamen Weg. Als einer der ersten Versicherungspartner haben wir den Aufbau des
Marktplatzes hautnah miterlebt und schätzen die technischen Leistungen des Teams.
Wir haben zahlreiche ausgewählte Produkte in den Sparten PHV, Tierhalterhaftpflicht, Hausrat
und Unfall über den ASKUMA-Marktplatz zu sehr interessanten Preisen und Vergütungen
vertreiben lassen.
Da wir teilweise alleiniger oder zumindest bevorzugter Anbieter waren, war es uns möglich,
auch für die Partner ein sehr attraktives Vergütungsniveau anzubieten.
Wir respektieren die Entscheidung der ASKUMA AG, weitere Partner für die auch von uns
angebotenen Produkte am Marktplatz teilnehmen zu lassen.
Diese Entscheidung verändert allerdings unsere bisherige Position nachhaltig und macht es für
uns unmöglich, einen positiven Ertrag zu erreichen. Das gilt vor allem dann, wenn wir die unter
Ertragsaspekten dringend erforderliche Anpassung der Produkte und Vergütungen vornehmen
würden.
Weiterhin haben wir im Zuge unserer strategischen Neuausrichtung vor längerer Zeit
entschieden, verstärkt direkt mit den Vermittlern zusammenzuarbeiten, so dass auch aus
strategischer Sicht eine Beendigung der Zusammenarbeit angemessen erscheint.
Wir freuen uns, dass Sie Verständnis für unsere Entscheidung haben, und dass wir somit die
Zusammenarbeit im gegenseitigen Einvernehmen beenden können.
Diese abgestimmte Vorgehensweise sieht wie folgt aus:
1. Neugeschäft wird ab dem 08.01.2007 von der ASKUMA AG für die Würzburger
Versicherungs-AG nicht mehr entgegengenommen. Die Tarifrechner werden zu diesem
Termin vom ASKUMA-Marktplatz genommen. Betroffen sind davon alle Sparten der
Würzburger Versicherungs-AG.
2. Das Bestandsgeschäft der Würzburger Versicherungs-AG wird zum nächstmöglichen
Ablauf durch die ASKUMA AG gekündigt. Die Würzburger Versicherungs-AG ist bereit,
alle Verträge auch vor der nächsten Hauptfälligkeit zur Umdeckung freizugeben.
Wir bedanken uns noch einmal bei Ihnen Herr Reinking, wie auch bei Ihrem gesamten
ASKUMA-Team für die jahrelange gute Zusammenarbeit und dafür, dass Sie unsere
Entscheidung akzeptieren und mittragen.
Wir - die ASKUMA AG - bedauern diesen Schritt, akzeptieren dies unter den gegebenen
Umständen aber auch. Wir bedanken uns für die jahrelange gute Zusammenarbeit und
wünschen Herrn Dr. Dimmer und seiner Würzburger Versicherungs-AG, dass die neue
Strategie aufgehen möge.
Nun der feine, aber große Unterschied.
Keine Angst vor einer großangelegten Umdeckungsaktion. Durch unseren
Deckungskonzeptionär WIFO GmbH kommen wir in den Genuss einen neuen Risikoträger, die
MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG, präsentieren zu können.
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- 97 -
Die MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG übernimmt alle gewollten
Bestandsrisiken ab der nächsten Hauptfälligkeit 1:1. Das Neugeschäft wird ab dem 08.01.2007
sofort durch die MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG zu gleichen Bedingungen
gezeichnet.
Für Sie bedeutet dies: Keine Umdeckaktion; heißt keine Zeit investieren zu müssen, keine
Kundenbesuche, keine Telefonate, keine Faxe, keine Mails etc. alles wird durch die ASKUMA
AG technisch für Sie abgehandelt. Der Kunde bekommt einfach bei seiner nächsten
Prämienrechnung einen Hinweis darauf, dass der Vertrag zu gleichen Bedingungen von einem
neuen Risikoträger abgesichert ist.
Sie kümmern sich auch im neuen Jahr 2007 ausschließlich um Ihr Neugeschäft, und sind nicht
mit unrentablen Umdeckaktionen beschäftigt. Wir, ASKUMA AG und WIFO GmbH, als Ihre
Partner regeln solche Angelegenheiten für Sie. Wir lassen Sie bei solchen Aktionen nicht im
Regen stehen. Es würde uns freuen, wenn Sie durch solche Hilfestellungen noch mehr
Vertrauen in die Plattform bekommen würden.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß in der Zusammenarbeit mit ASKUMA/WIFO. Wir
freuen uns darauf.
Oliver Reinking
(Vorstand, ASKUMA AG)
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- 98 -
Ausgabe Januar 2007
Inhaltsübersicht
ASKUMA Aktuell - Ausgabe Nr. 01/2007 - Januar
2007
Hallo, liebe Partner und Interessenten. Herzlich willkommen bei unserem regelmäßigen
Newsletter 'ASKUMA Aktuell'.
TOPTHEMA
Produktsparte Unfall: Das Deckungskonzept Unfall der TRIAS Versicherungs AG.
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SPECIAL
Sturmschäden: Welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig.
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DV-TIPP
Adobe Acrobat: So können geschützte PDF-Dokumente gedruckt werden.
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RECHTSPRECHUNG
Kfz-Versicherung: Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts in der Kfz-Versicherung nach
Scheidung.
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FREIZEIT
Ausflug für Technikbegeisterte: Technik MUSEUM SPEYER - ein lohnender Ausflug.
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Hat sich Ihre Adresse geändert?
Oder Ihre Bankverbindung?
Kein Problem!
Hier können Sie Ihre Daten aktualisieren: zum Zugangsmanager
Fragen und Anregungen telefonisch unter 0180-227 58 62
oder per E-Mail an [email protected]
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 99 -
Impressum
Sie möchten zukünftig den Newsletter von ASKUMA nicht mehr erhalten? Zur Abmeldung
Ich hoffe unsere Themenauswahl hat Ihnen gefallen. Für Anregungen und Vorschläge stehen
wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Herzlichst Ihre
Sabine Blatt
(Online-Redaktion)
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 100 -
Artikel
Topthema
Produktsparte Unfall - Deckungskonzept Unfall der
TRIAS Versicherungs AG!
Mit dem Deckungskonzept Unfall TRIAS der TRIAS Versicherungs AG ist der ASKUMAMarktplatz in der Produktsparte Unfall vollständig.
Alle Deckungskonzepte stehen auf dem ASKUMA-Marktplatz in der Eigenverwaltung zur
Verfügung.
Das bedeutet:
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komplette Abwicklung des Vertrages von der Tarifierung über Angebot, Antrag,
Policierung, Vertragsänderungen, Schadenmeldungen und Courtage-Abrechnung digital
im Internet
Tarifrechner beschränken sich auf eine Seite
eine versichererübergreifende (d.h. inklusive der Unfallversicherung der TRIAS
Versicherungs AG) monatliche Courtage-Abrechnung für alle bei ASKUMA verwalteten
Produkte
Kommunikation im Internet mittels digitaler Vertrags- und Agenturpost
Policenversand innerhalb von 24 Stunden
Folgende Highlights bietet das Deckungskonzept Unfall TRIAS:
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weltweit unbefristeter Versicherungsschutz rund um die Uhr
keine Unterscheidung in Gefahrengruppen
keine Gesundheitsprüfung / bei Vertragsabschluss sind keine Gesundheitsangaben
erforderlich
maximal 5 Personen versicherbar
10% Familienrabatt ab 3 versicherten Personen
keine Meldepflicht bei Wechsel des Berufes
Beitragsbefreiung für die Kinderversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers
sofortiger Versicherungsschutz ab dem beantragten Termin (12 Uhr)
Bergungskosten beitragsfrei mitversichert bis 5.000 €
Kosmetische Operationen beitragsfrei mitversichert bis 5.000 €
Kurkostenbeihilfe beitragsfrei mitversichert bis 2.500 €
Optional progressive Invaliditätsleistung bis zu 225% der Versicherungssumme bei
Vollinvalidität
Das Deckungskonzept ist unter folgenden Voraussetzungen abschließbar:
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Aufnahmealter
Aufnahmefähig sind Personen nach Vollendung der Geburt und vor Vollendung des 65.
Lebensjahres. Der Versicherungsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
spätestens mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 75.
Lebensjahr vollendet.
Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Nach Ablauf der vereinbarten Dauer verlängert
sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf
dem Vertragspartner eine schriftliche Kündigung zugegangen ist.
Summenkombinationen
Krankenhaustage- und Genesungsgeld, Todesfall, Kosmetische Operationen,
Bergungskosten und Kurkostenbeihilfe werden nur in Verbindung mit Invalidität
versichert. Eine Todesfallsumme sollte immer im Hinblick auf Ziffer 9.3 (AUB 99)
abgeschlossen sein.
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Höchstsummen
Die Todesfallsumme darf nicht höher sein als die Invaliditätssumme. Das
Krankenhaustagegeld darf nicht mehr als 1 ‰ der Versicherungssumme für Tod und
Invalidität, höchstens 100 €, betragen. Die Invaliditätssumme darf höchstens 200.000
€ betragen.
Versicherbare Berufe
Es können nur die Berufe versichert werden, die in der Berufstabelle im Tarifrechner
hinterlegt sind.
Dass dieses Konzept ein TOP-Prämiengefüge bietet, sehen Sie an unserem Beispiel:
Erwachsener
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Invalidität mit einer Progression von 225%, 200.000,- EURO Grundinvalidität,
450.000,- EURO Vollinvalidität für eine Gesamtprämie von 146,- Euro (Jahresbeitrag)
Krankenhaus- und Genesungsgeld von je 100 Euro pro Tag für eine Gesamtprämie von
65,00 Euro (Jahresbeitrag)
Risiko Tod mit einer Summe von 100.000 Euro für eine Gesamtprämie von 56,00 Euro
(Jahresbeitrag)
Und jetzt viel Spaß bei der Produktion wünscht Ihnen
Ihr ASKUMA-Online-Team
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
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Special
Sturmschäden - Welche Versicherung ist für welchem Schaden
zuständig?
Erst 'Franz' dann 'Kyrill'. Die medialen und privaten Diskussionen über Klimawechsel,
Erderwärmung und die damit einhergehenden schweren Stürme und Regenfälle haben
inzwischen zu einem vordringlichen Bedürfniss der Menschen nach versicherungstechnischer
Absicherung in solchen Ausnahmesituationen geführt. Es stellt sich für die Menschen in diesem
Zusammenhang die Frage nach der richtigen Police für einen auftretenden Schaden. Hier eine
kleine Übersicht welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt und Grundsätzliches zum
Versicherungsschutz:
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Achten Sie immer, dass die Versicherung bezahlt ist und läuft
Achten Sie im speziellen Fall immer auf eine ausreichende Versicherungssumme
(Unterversicherung!)
Versicherungsbedingungen sind Grundlage der jeweiligen Versicherung und können von
Versicherer zu Versicherer differieren. Deshalb immer die jeweiligen Bedingungen
'studieren'.
Übrigens: Windstärken können beim Deutschen Wetterdienst in Offenbach mit
Zweigstellen in allen Bundesländern in Erfahrung gebracht werden.
Der Versicherungsnehmer ist gehalten durch geeignete Maßnahmen den Schaden so
gering als möglich zu halten. Dazu gehört bspw. das Abdichten eines zerborstenen
Fensters etc.
Hausratversicherung und WG-Versicherung können nur als außergewöhnliche
Belastungen Steuermindernd geltend gemacht werden, wenn - so der Bundesfinanzhof
- auch eine Hausrat-Versicherung besteht. WG-Versicherung alleine genügt nicht.
Diese Grundsätze gelten im Schadenfall gleichwohl für den Versicherungsnehmer wie für den
Vermittler.
Übersicht
Schadenart
Benötigte Versicherung
Baumschaden durch umgestürzte
Bäume am eigenen Haus
Wohngebäudeversicherung (auf Neuwertbasis).
In der Regel erst ab Windstärke 8 (über 61 Km/h)
Abgedecktes Dach oder eingedrückte
Fensterscheiben
Wohngebäude-Versicherung (auf Neuwertbasis)
Meist ab Windstärke 8
Gebäudeschäden von noch im Bau
befindlichen Gebäuden
Bauleistungsversicherung
Sturmschäden an
Wohnungseinrichtungen (bspw. Möbel,
andere Einrichtungsgegenstände)
Hausratversicherung
Regenwasserschäden (Wassereintritt)
bei abgedecktem Dach oder
eingedrücktem Fenster
Hausratversicherung
Zerborstene Scheiben (Notverglasung)
Glasbruchversicherung
Verletzung von Passanten durch bspw.
durch fallende Dachziegel oder
Blumentöpfe
Höhere Gewalt
Beschädigtes Auto durch Baum bzw.
herunter stürzende Dachziegeln, Äste
etc. nach Sturm (Windstärke 8)
Teilkasko-Versicherung (KFZ)
Schäden sind auch bei Bestand innerhalb Vollkasko versichert. Regulierung in der Teilkasko haben kein
Einfluss auf SF-Klasse bei der Vollkasko. Übrigens: Autofahrer die durch Sturm von der Fahrbahn abkommen
und gegen einen Baum prallen oder wenn es zu einer Kollision mit einem Fahrzeug kommt, das zuvor bereits
gegen einen umgestürzten Baum geprallt ist, muss zur Absicherung eine Vollkaskoversicherung vorhanden
sein. Eine Teilkaskoversicherung reicht nicht aus.
Unfallopfer durch Sturm
Krankenversicherung (Krankenkasse) + evtl. Unfallversicherung
bei längerfristigen, bleibenden Schäden. Zusätzlich kann es bei Unfällen auf Arbeitswegen evtl. zu Leistungen
aus gesetzlicher Unfallversicherung und evtl. Berufsunfähigkeitsversicherung kommen. Dies gilt unabhängig
davon, dass bspw. Ein Hausbesitzer wegen fallender Dachziegel haftbar ist, weil er Verkehrssicherungspflicht
vernachlässigt hat.
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- 103 -
DV-Tipp
Geschützte PDF-Dokumente drucken!
Vorgehensweise
Oft kommt es vor, dass der Erstellende eines PDF-Dokumentes - bewusst oder unbewusst einen Schutz zum Ausdrucken des jeweiligen Dokumentes vorgibt. Kein Problem: auch
einzelne Seiten solcher Dokumente können ausgedruckt werden. Einige Kosmetik ist allerdings
noch notwendig. Hier die Vorgehensweise:
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PDF-Dokument aufrufen.
Dokument auf Ausdruck-Schutz hin überprüfen: einfach mittels 'Strg/D' im sich
öffnenden Fenster unter dem Registerreiter 'Sicherheit' Hinweis überprüfen =>
'Drucken: Nicht zulässig'.
Danach auf Bearbeiten/Grundeinstellungen klicken und im geöffneten Fenster in der
Leiste auf 'Vollbild' klicken.
Dies verhindert beim späteren Ausdruck, dass ein schwarzer Rand entsteht.
Im nun geöffneten Fenster auf das Symbol neben 'Hintergrundfarben' klicken und die
Farbe weiß auswählen. Aktion mit 'OK' abschließen.
Zum Dokument wechseln, das ausgedruckt werden soll.
Tastenkombination 'Strg/L' - Vollbildmodus des Dokumentes - betätigen.
Danach mittels 'Alt/Druck' (Taste Druck befindet sich rechts oben auf der Tastatur) ein
Bildschirmfoto der auszudruckenden Seite erstellen.
Danach Vollbildmodus mittels der 'Esc-Taste' (Escape) verlassen.
Textprogramm bspw. 'Word' aufrufen und mittels 'Strg/V' das zwischengespeicherte
Bildschirmfoto in ein leeres WinWord-Dokument einfügen und ausdrucken. Bitte
beachten Sie, dass das Foto in der Regel kleiner als das Original sein wird. Abhilfe kann
nur mit einem Grafikprogramm erfolgen. Bild in das Bearbeitungsprogramm kopieren
und in der Größe prozentual oder absolut anpassen. Dazu benötigt man allerdings
Grundlagenwissen der Bildbearbeitung.
AKTUELL*AKTUELL*AKTUELL
Gefälschte Rechnungen von GEZ und 1&1
Wie der Online-Dienst www.heise.de brandaktuell berichtet, ist eine neue Welle gefälschter
1&1- und GEZ-Rechnungen per Mail unterwegs, die derzeit die elektronischen Postfächer
überquellen läßt. Wie in allen regionalen und überregionalen Radiosendern und
Fernsehsendern bereits mitgeteilt wurde, steckt im Anhang eine ausführbare ZIP-Datei, die
vorgibt ein PDF-Dokument zu sein. Beim Starten der Datei wird allerdings ein Trojaner
installiert, der wahrscheinlich weitere Dateien nachlädt. Bei einem Scan eines Exemplars auf
Virustotal entdeckte laut heise online keiner der Scanner einen Schädling. Immerhin vier
Scanner fanden die geprüfte Datei noch verdächtig.
Also: Wie immer gilt deshalb: auf keinen Fall verdächtige Anhänge - speziell Rechnungen der
GEZ und 1&1 United Internet - öffnen und bei allen sonstigen zugesandten Mails größte
Vorsicht walten lassen. Insbesondere auf die 1&1 Rechnungen fielen nach Mitteilung des
Online-Dienstes, beim letzten Vorfall zahlreiche Anwender herein, und "öffneten" neugierig den
Anhang. Zuletzt versuchte der sogenannte Sturm-Wurm, Anwender mit Sensationsmeldungen
zu überrumpeln.
Weitere Hinweise zum Schutz vor Viren und Würmern finden sich auf den Antivirus-Seiten von
heise Security.
Der c't-Emailcheck gibt detaillierte Hinweise zu typischen Gefahren bei EMails und Tipps,
welche Einstellungen vorgenommen werden sollten.
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- 104 -
AKTUELL*AKTUELL*AKTUELL
"Sicherheits-Updates" Januar 2007 bei Microsoft!
Klicken Sie hier um zum Microsoft Update zu gelangen!
Klicken Sie hier um zur Zusammenfassung aller Sicherheits-Updates des Monats Januar 2007
zu gelangen.
Außerdem gibt es wie immer noch Updates für Office. Näheres dazu finden Sie hier!
Ihr ASKUMA-Online-Team
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Rechtsprechung
Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts in der Kfz-Versicherung
nach der Scheidung!
Eine Ehefrau kann nach der Trennung von ihrem Ehemann die Übertragung des
Schadensfreiheitsrabatts verlangen, wenn während der Ehezeit der vom Ehemann
haftpflichtversicherte Zweitwagen überwiegend von ihr gefahren wurde. Urteil des
LG Flensburg vom 07.06.2006 (AZ 62 C 78/06).
Sachverhalt
Es ist ja inzwischen - nicht erst seit es den Film 'Der Rosenkrieg' gibt - bekannt, dass es nach
der Scheidung zu massiven und manchmal rücksichtslosen Auseinandersetzungen der
ehemaligen Ehepartner kommt. Da geht es dann nicht nur um das Sorgerecht der Kinder, um
Unterhaltszahlungen etc., sondern in extremen Fällen sogar um Anrechnung der
Schadensfreiheitsrabatte von gemeinsam genutzten Autos. Die Crux dabei ist oft, dass beide
Autos auf den Ehemann als Fahrzeughalter zugelassen wurden und der Rabatt erst mal
übertragen werden muß. So behält zum Beispiel bei der Kfz-Versicherung nach einer
Scheidung meist nur ein Partner den Schadensfreiheitsrabatt, während der andere hochgestuft
wird.
In einem speziellen komplizierteren Fall hatte eine Frau nach der Trennung von ihrem Mann
den günstigen Schadensfreiheitsrabatt der auf ihren Namen laufenden Versicherungspolice für
das Auto ihres Mannes auf die gemeinsame Tochter übertragen. Auf dieses Fahrzeug übertrug
sie nach der Trennung die von ihrem Mann erworbenen Schadensfreiheitsrabatte, mit dem
Ergebnis, dass der Golf in der Haftpflichtversicherung mit 40 % statt 100 % und in der
Vollkaskoversicherung mit 35 % statt 80 % eingestuft wurde. Die Frau arbeitete im
öffentlichen Dienst und erhielt im Zuge ihrer Anstellung besonders günstige Konditionen beim
Abschluss der Kfz-Versicherung. Allerdings war als Halter der Ehemann eingetragen, der vom
Schadensfreiheitsrabatt profitierte.
Nach Übertragung klagte der Ex-Mann dagegen mit der Begründung, dass er schließlich durch
unfallfreies Fahren den niedrigen Tarif überhaupt erst geschaffen habe und verlangte die
Rückübertragung der Rabatte.
Urteil und Urteilsbegründung
Das Gericht sah das anders: Es handele sich nicht um ein schuldrechtliches Rechtsgeschäft
sondern um einen Bestandteil der Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft.
Vorliegend habe die Ehefrau den günstigen Versicherungstarif aus reiner Gefälligkeit auf ihren
Mann übertragen. Man könne ihr als Vertragspartnerin der Versicherung schlechterdings nicht
die Verfügungsrechte über die Schadensfreiheitsrabatte versagen. Dies ist jedoch kein Freibrief
für Rabatt-Tricksereien. In einem anderen Fall wurde eine Frau verurteilt, die versuchte nach
der Trennung von ihrem Mann dessen Schadensfreiheitsrabatt auf ihren neuen Freund zu
übertragen. Sie hatte dreist und wahrheitswidrig behauptet, ihr Freund hätte das Auto ihres
Mannes jahrelang gefahren, während er gleichzeitig mit ihr in häuslicher Gemeinschaft lebte.
Dieses Märchen war selbst dem Gericht zu phantastisch. Übrigens: Neuerdings gibt es immer
mehr Versicherer die Frauen nach einer Trennung entsprechend der Schadenfreiheitsklasse des
Ex-Partners einstufen. Damit wird vom entsprechenden Versicherer der Tatsache Rechnung
getragen, dass bei Kfz-Versicherungen das Auto in der Regel auf den Mann versichert ist, auch
wenn es sich um einen von der Ehefrau gefahrenen Zweitwagen handelt.
Quellen: Anwalt-Suchservice, Presseberichte, Versicherungsjournal
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Freizeit
Technik MUSEUM SPEYER - ein lohnender Ausflug!
Für Technikbegeisterte, ob Jung oder Alt, bietet das Technik MUSEUM SPEYER auf über
15.000 qm Hallenfläche und auf 100.000 qm (fast) alles was das Technikherz begehrt. An 365
Tagen im Jahr erwarten den Besucher mehr als 3000 Modelle. Für einen Eintrittspreis von
12,00 Euro für Erwachsene und 10,00 Euro für Kinder bis 14 Jahre ist neben dem Besuch des
Technik MUSEUM SPEYER auch der Eintritt in das Raritätenkabinett im Wilhelmsbau sowie der
Eintritt in das Forum des Technik MUSEUM SPEYER enthalten.
Das Forum im Technik MUSEUM SPEYER
Das Forum im Technik MUSEUM SPEYER zeigt in einer zwanzig minütigen Vorstellung die
aufregendsten und spektakulärsten Transporte, die die Technik Museen SINSHEIM und
SPEYER in den letzten Jahren durchgeführt haben, darunter den Transport der Boeing 747 in
das Technik MUSEUM SPEYER und den Transport der Concorde in das Auto & Technik
MUSEUM SINSHEIM.
Der Wilhelmsbau
Der Wilhelmsbau, nur wenige Schritte vom Eingang des Technik MUSEUM SPEYER entfernt,
versetzt die Besucher in die Zeit um die Jahrhundertwende. In den hohen, aufwendig
dekorierten Räumen mit ihren Stuckdecken, Parkettböden und Holzvertäfelungen werden der
Glanz und die Noblesse einer Epoche spürbar, deren elegante Lebensart der Vorstellung von
der „Guten alten Zeit“ entscheidend geprägt hat. Der Wilhelmsbau hat täglich von 11:00 Uhr
bis 18:00 Uhr geöffnet.
Neben einer der größten Sammlungen mechanischer Musikinstrumente, von der winzigen
Spieldose über schrankgroße Orchestrione, von den Anfängen der Musikautomaten des
ausgehenden 18. Jahrhunderts bis zu den perfektionierten Reproduktionsklavieren und
automatischen Geigen der 20er Jahre beherbergt der Wilhelmsbau eine Sammlung
historischer Moden von der Gründerzeit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts über die sich
daran anschließende Epoche des Jugendstils bis in die 50er Jahre. Auch Liebhaber historischer
Spielsachen kommen hier voll auf ihre Kosten. Im Obergeschoss des Wilhelmsbau befindet
sich noch ein Jagdzimmer, in dem historische Jagdutensilien und Uniformen gezeigt werden.
Highlights
Die interessantesten Objekte für den Besucher sind aber sicher die Original Boeing 747 der
Lufthansa (begehbar), das Hausboot der weltbekannten Kelly-Family "Sean o´Kelley" oder
das voll begehbare U-Boot der Bundesmarine neben zahlreichen Oldtimern, Lokomotiven und
einer großen Ausstellung historischer Feuerwehrfahrzeuge.
Boing 747
Mit der riesigen Boeing 747 wurde ein Traum des Technik MUSEUM SPEYER wahr. Der
Transport des Giganten der Lüfte nach Speyer war jedoch eine der grössten
Herausforderungen, der sich das Museum bis dahin stellte.
Die erste Etappe von Frankfurt zum Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden konnte noch fliegend
zurückgelegt werden. Nach dem fachgerechten Zerlegen des Flugzeugs begann die zweite
Etappe mit dem Verladen der Einzelteile. Das größte Problem war der Transport des
gigantischen Rumpfes mit einer Länge von rund 70 Metern. Mit riesigen Kränen wurde er auf
einen Spezialtransporter gehoben, zur Nato-Rampe in Söllingen gefahren, auf einen LastenPonton verladen und auf dem Rhein zu einem Naturhafen nahe Speyer gefahren. Von dort
ging es dann wieder auf dem Landweg weiter. Die gesperrten Straßen waren gesäumt von
tausenden von Zuschauern. Für die fünf Kilometer ins Technik MUSEUM SPEYER benötigte der
Schwertransport ungefähr zwei Stunden.
Der Jumbojet ist für die Museumsbesucher komplett begehbar! Weltweit einmalig ist, dass
auch der Frachtraum der Boeing zugänglich ist und der linke Flügel in einer Höhe von 20m
bestiegen werden kann.
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Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 107 -
Hausboot der Kelly Family
Nachdem Joey Kelly durch den Transport der Concorde in das von Speyer 40km entfernte,
zum Technik MUSEUM SPEYER dazugehörige Auto & Technik MUSEUM SINSHEIM erfahren
hatte, war es für ihn klar: Das Hausboot der Kelly Family sollte als Dauerleihgabe an das
Technik MUSEUM SPEYER gehen. Per Handschlag besiegelten Museumschef Hermann Layher
und Joey Kelly das Vorhaben, welches mit dem Transport der "Sean O'Kelley" prompt
umgesetzt wurde. Dieses besondere, historische Hausboot ist über einen Steg begehbar!
Das 1923 gebaute Hausboot "Sean O'Kelley" diente der Familie von 1986 – 1992 als Zuhause
und später auch als Tonstudio. Hier entstanden zahlreiche Hits der Kelly Family, die
wochenlang die Musikcharts anführten.
Unterseeboot U9
Ein weiteres Highlight ist sicherlich das Unterseeboot U9, welches von den Kieler
Howaldtswerken gebaut und am 11. April 1967 in Dienst gestellt wurde. Das Boot gehört zur
dritten Generation deutscher U-Boote. Es wiegt 466 Tonnen, ist 46m lang, 5m breit und hatte
einen Tiefgang von 4m. Die Nenntauchtiefe betrug 100m und die Bewaffnung bestand aus
acht Bug-Torpedorohren. Die U9 wurde 1993 in einer spektakulären Aktion von
Wilhelmshaven nach Speyer transportiert und ist für die Museumsbesucher komplett
begehbar!
Das ehemalige Unterseeboot der Bundesmarine U9 traf am 20. August 1993 im Technik
MUSEUM SPEYER ein. Begonnen hatte die Fahrt elf Tage zuvor im Marinearsenal in
Wilhelmshaven. Das U-Boot wurde von einem Hochseeschlepper an den Haken genommen
und nach Rotterdam gebracht. Dort wurde die U9 auf einen 66m langen Lasten-Ponton
gehievt und rheinaufwärts bis nach Speyer geschoben. Aufgrund des Tiefgangs war eine
weitere Schlepperfahrt unmöglich gewesen. Die größte Herausforderung auf der langen Fahrt
waren jedoch die letzten Kilometer, die zwangsläufig auf dem Landweg zurückgelegt werden
mussten. Eine nicht alltägliche Aufgabe, wenn man bedenkt, dass die U9 immerhin 466
Tonnen auf die Waage bringt. Dieser gewaltige Transport gelang schließlich mit einem
Tieflader mit 20 Achsen und 160 Rädern, der von drei LKWs mit insgesamt 1.500 PS Leistung
gezogen wurde. Auf dem Museumsgelände angekommen, wurde der stählerne Koloss dann
vorsichtig auf vier Stahlsockel abgesetzt. Damit war Speyer zum südlichsten U-BootStützpunkt der Bundesmarine geworden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Technik MUSEUM SPEYER und zum Auto &
Technik MUSEUM SINSHEIM!
Ihr ASKUMA-Online-Team
Quellen: Homepage Technik MUSEUM SPEYER und Auto & Technik MUSEUM SINSHEIM (Bitte
beachten Sie: ASKUMA übernimmt nicht die Verantwortung für die Inhalte externer
Internetseiten)
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5. Jahrgang
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- 108 -
Ausgabe Februar 2007
Inhaltsübersicht
ASKUMA Aktuell - Ausgabe Nr. 02/2007 - Februar
2007
Hallo, liebe Partner und Interessenten. Herzlich willkommen bei unserem regelmäßigen
Newsletter 'ASKUMA Aktuell'.
TOPTHEMA
Produktsparte Rechtsschutz: Neue Tarife der Rechtsschutz Union Versicherungs-AG.
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SPECIAL
Neues im Februar: ASKUMA-Produktanalyse und ASKUMA-OnlineRechner.
Lesen Sie hier mehr...
DV-TIPP
Telefonkommunikation: Von Sparvorwahlen und 'kostenlosem' Telefonieren.
Lesen Sie hier mehr...
RECHTSPRECHUNG
Kfz-Versicherung: Wer haftet wenn der Hund den Fensterhebel betätigt?
Lesen Sie hier mehr...
FREIZEIT
Tanzen: Salsa - Mehr als nur Tanzen!
Lesen Sie hier mehr...
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Hier können Sie Ihre Daten aktualisieren: zum Zugangsmanager
Fragen und Anregungen telefonisch unter 0180-227 58 62
oder per E-Mail an [email protected]
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Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 109 -
Impressum
Sie möchten zukünftig den Newsletter von ASKUMA nicht mehr erhalten? Zur Abmeldung
Ich hoffe unsere Themenauswahl hat Ihnen gefallen. Für Anregungen und Vorschläge stehen
wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Herzlichst Ihre
Sabine Blatt
(Online-Redaktion)
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Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 110 -
Artikel
Topthema
Neue Tarife der Rechtsschutz Union VersicherungsAG
Seit dem 06.02.2007 präsentiert die ASKUMA AG auf dem ASKUMA-Marktplatz mit den
Produkten "TOP-STAR" und "MAXX-PAK" die neuesten Produkte der Rechtsschutz Union
Versicherungs-AG.
Produkt "TOP-STAR"
Das Produkt "TOP-STAR" ist das neueste Produkt der Rechtsschutz Union Versicherungs-AG für
den privaten Bereich.
Wählbar ist hier das TOP-Rundum-Paket für Nichtselbständige bzw. Selbständige (ohne
Absicherung der gewerblichen Risiken), wahlweise mit einem Selbstbehalt von 100 €, 200 €
oder 300 €.
Durch das neu eingeführte "Baukastensystem" kann jedoch der Versicherungsumfang
individuell gestaltet werden. So können bspw. Spezial-Straf-RS oder Arbeits-RS für
Arbeitnehmer abgewählt werden.
Es können aber auch Deckungserweiterungen wie bspw. Verkehrsrechtsschutz oder
Vermieterrechtsschutz zusätzlich mit eingeschlossen werden.
Hier einige Highlights des Produktes "TOP-STAR":
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unbegrenzte Deckungssumme
100.000 € Versicherungssumme für Strafkautionen und weltweite Deckung
weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung
Lebensabschnittsrabatte bspw. für junge Leute, Singles oder Senioren über 60 Jahren
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind speziell versicherbar
Produkt "MAXX-PAK"
Das Produkt "MAXX-PAK" ist das neueste Produkt der Rechtsschutz Union Versicherungs-AG für
den gewerblichen Bereich.
Wählbar ist hier das TOP-Rundum-Paket für Gewerbetreibende bzw. Selbstständige, wahlweise
mit einem Selbstbehalt der dem Selbstbehalt des Produktes "TOP-STAR" entspricht.
Auch hier kann durch das neu eingeführte "Baukastensystem" der Versicherungsumfang
individuell gestaltet werden. So kann bei "MAXX-PAK" bspw. Spezial-Straf-RS oder Arbeits-RS
für Arbeitgeber abgewählt werden.
Es können auch bei diesem Produkt Deckungserweiterungen wie bspw. gewerblicher
Verkehrsrechtsschutz oder gewerblicher Vermieterrechtsschutz zusätzlich mit eingeschlossen
werden. Daneben kann hier für bis zu 3 Geschäftsführer jeweils der private Rechtsschutz nach
dem Konzept "TOP-STAR" eingeschlossen werden.
Hier einige Highlights des Produktes "MAXX-PAK":
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unbegrenzte Deckungssumme
100.000 € Versicherungssumme für Strafkautionen und weltweite Deckung
weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung
Bitte beachten Sie dass die bisherigen Tarifrechner der Rechtsschutz Union Ende Februar 2007
ausgeschaltet werden.
Ihr ASKUMA-Online-Team
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- 111 -
Marktplatz
Neues im Februar
ASKUMA-Produktanalyse für DMB Rechtsschutz und ASKUMAOnlineRechner der ASKUMA
Jetzt auch ASKUMA-Produktanalyse für DMB Rechtsschutz verfügbar
Seit dem 22.02.2007 ist auch für das Produkt DMB Rechtsschutz der DMB RechtsschutzVersicherung AG die ASKUMA-Produktanalyse verfügbar.
Die ASKUMA-Produktanalyse stellt für den Versicherungsmakler ein elegantes Hilfsmittel dar,
mit dem er nach Versand der Deckungsnote den jeweiligen Versicherungskunden gezielt über
Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes informieren kann. Gleichzeitig dient die
ASKUMA-Produktanalyse als Protokoll. Voraussetzung ist lediglich ein Maklerauftrag, welcher
die Geschäftsgrundlagen und Haftungsfragen regelt.
Zur Erstellung der ASKUMA-Produktanalyse geht man wie folgt vor:
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Klick in der Deckungsnotenanzeige auf den Button 'ASKUMA-Produktanalyse' nachdem
die Deckungsnote verschickt wurde
Zustimmung zum Haftungsausschluss (Disclaimer) und Begründung der Auswahl des
Produktes
Drucken der ASKUMA-Produktanalyse in zweifacher Ausfertigung
Unterzeichnung beider Exemplare der ASKUMA-Produktanalyse vom Kunden
Herausgabe eines Exemplars an den Kunden, das andere Exemplar ist für die
Unterlagen des Versicherungsmaklers bestimmt
Daneben besteht auch die Möglichkeit, eine ASKUMA-Produktanalyse für bereits beantragte
Deckungsnoten zu erstellen. Dies gilt nur für die aktuellen Produkte auf dem ASKUMAMarktplatz.
Nutzung der ASKUMA-OnlineRechner überarbeitet
Eine weitere Neuerung auf dem ASKUMA-Marktplatz ist die geänderte Handhabung der
ASKUMA-OnlineRechner.
Bei den ASKUMA-OnlineRechnern handelt es sich um von der ASKUMA erstellte
Tarifierungssysteme, welche auf der Homepage des Maklers eingebunden werden können.
Damit hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, direkt Versicherungsschutz auf der
Homepage des Maklers zu beantragen.
Die über die ASKUMA-OnlineRechner eingereichten Anträge gehören ausschließlich dem
Versicherungsmakler. Sollte der Versicherungsnehmer auf der Homepage des
Versicherungsmaklers eine Versicherung online abschließen, wird dieser hierüber sofort per
Mail und Agenturpost informiert. Der Versicherungsmakler kann somit unverzüglich den Antrag
des Kunden - in der Deckungsnotenliste gelb markiert - in der Anwendung ASKUMA Business
Office einsehen. Die Antrags- und Vertragsbearbeitung sowie die Policierung und
Courtageabrechnung erfolgt wie gewohnt über die ASKUMA.
Folgende ASKUMA-OnlineRechner können derzeit auf der jeweiligen Homepage integriert
werden:
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Hausrat - Alte Leipziger
Wohngebäude - Interlloyd
Privathaftpflicht - Münchener Verein
Tierhalterhaftpflicht - Münchener Verein
Unfall - TRIAS
Rechtsschutz - DMB
Die vorhandenen ASKUMA-OnlineRechner mit den dazugehörigen Links zum Einbinden auf die
jeweilige Homepage sind im geschlossenen Bereich der Anwendung ASKUMA Business Office
unter "Service" verfügbar. Voraussetzung zur Nutzung dieser Dienstleistung ist lediglich ein
ASKUMA Newsletter
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Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 112 -
Zugang zu ASKUMA Business Office sowie eine aktive Homepage des Versicherungsmaklers.
Ihr ASKUMA-Online-Team
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- 113 -
DV-Tipp
Von Sparvorwahlen und 'kostenlosem' Telefonieren!
Sparvorwahlen nutzen
Es hat sich inzwischen rumgesprochen: Die Telekom ist nicht mehr 'Maß aller Dinge' in
Sachen Preisgestaltung beim Telefonieren. Mitbewerber die mittels Vorwahlen in das
Telefonnetz der Telekom - mit Ihren sogenannten 'Call by call'-Tarifen - eindringen, bieten
die Dienstleistung Telefonieren inzwischen wesentlich preiswerter an. Eine Anmeldung ist
nicht erforderlich. Der Rufnummer des Teilnehmers muss eine Sparvorwahl vorangestellt
werden. Abgerechnet wird im Minutentakt. Die angegebenen Cent-Preise gelten für jede
angefangene Gesprächsminute. Weitere Kosten, wie etwa Einwahlgebühren, fallen nicht an.
Der Markt ist allerdings sehr schnelllebig und Anbieter die sich noch heute mit Ihren
prägnanten Vorwahlen (01090.., 01023.., etc.) tummeln, sind am anderen Tag von der
Bildfläche verschwunden.
Die Abrechnung der Kosten bei Inanspruchnahme erfolgt allerdings immer durch die Telekom
und wird, je nach Wahl des Dienstleisters unabhängig von der Telekom-Grundgebühr, auf der
Rechnung ausgewiesen.
Hier eine kleine Übersicht wo preiswerte Telefontarife zu finden bzw. zu vergleichen sind:
•
•
•
Ausführlichere Preis- und Leistungsvergleiche für Festnetz, Internet und Mobilfunk
bspw. Auslandsgespräche, Telefonate vom Festnetz ins Mobilnetz und Internettarife
können kostenlos beim Internetdienst www.teltarif.de abgefragt werden. Außerdem
gibt es immer aktuelle Nachrichten rund um den Telekommunikationsmarkt.
Unter www.billiger-telefonieren.de findet man ebenfalls Online-Preisvergleiche für
Telefontarife und Informationen zu Festnetz, Mobilfunk, Telefonieren im Ausland,
Servicerufnummern und Telefonkonferenzen.
Zu guter Letzt findet man lt. eigener Aussage des Internet-Dienstleisters bei
www.tariftip.de unabhängige Online-Preisvergleiche für Telefon- und Mobilfunktarife
sowie tiefergehende Informationen zu Festnetz, Mobilfunk, Telefonieren im Ausland,
Servicerufnummern und Telefonkonferenzen. Ergänzt wird das Ganze ebenfalls durch
tagesaktuelle News zu allen Telefonanbietern.
Übrigens: Wer aktuell ganz schnell nach einer günstigen Sparvorwahl sucht, kann bei der
Suchmaschine Google einfach in das Suchfeld die zu wählende Rufnummer eingegeben und
wird nach Betätigen der 'Enter-Taste' wahlweise zu einer der oben angegebenen
Preisvergleichsseiten weiter geleitet, in der die für die Uhrzeit günstigste Sparvorwahl
gefunden werden kann.
Kostenlos telefonieren
Wem auch die Gespräche mit Vorwahlnummern noch zu teuer sind, kann Festnetztelefonate
ohne größeren Mehraufwand beim Online-Dienst der 'PeterZahlt GmbH' aktuell auch umsonst
führen. Selbst kostenlose Ferngespräche in einige ausgewählte Länder außerhalb
Deutschlands sind möglich. Aber Achtung: Von wenigen Ausnahmen abgesehen gilt dieses
Angebot nicht für das Mobilfunknetz. Aber dies kann sich natürlich täglich ändern.
Und ganz neu: Im Online-Telefonbuch GoYellow kann ab sofort nach Angabe der eigenen
Telefon-Festnetz-Nummer ebenfalls kostenlos telefoniert werden. GoYellow ruft den
Teilnehmer zurück und übernimmt nach Verbindung mit der gewünschten Rufnummer die
Telefonkosten. Der Service wird auch per Link für eine evtl. bestehende eigene bzw. beliebige
andere Homepage angeboten. Die Vorgehensweise der Einbindung wird dort für den
Interessierten detailliert beschrieben.
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 114 -
AKTUELL*AKTUELL*AKTUELL
Microsoft verspricht: Nach Februar-Patchday sollen Windows und Office endlich
wieder sicher sein!
Der Februar-Patchday bringt für alle Nutzer von Microsoft-Software eine gute Nachricht: Wie
der Online-Dienst heise online brandaktuell berichtet, beheben die 'Redmonder', alle bisher
bekannten kritischen Schwachstellen, über die Angreifer verwundbare Systeme übers Netz
übernehmen könnten.
Insbesondere Office-Anwender dürfen vorerst wieder aufatmen, da sowohl die vier schon
länger bekannten kritischen Word-Lücken als auch die Excel-2000-Lücke nun behoben
wurden. Die zwischenzeitlich gemeldete fünfte Word-Lücke entpuppte sich als Variation einer
älteren. Auch eine kritische Schwachstelle im ActiveX-Control ADODB. Connection hat endlich
ihren 'Patch' bekommen.
Neue gefälschte E-Mails unterwegs!
Und wieder überschwemmen virenverseuchte gefälschte Mails von bekannten AbsenderFirmen die E-Mail-Accounts: Waren es im letzten Monat gefälschte 'GEZ' und '1&1'
Rechnungen sind es ganz aktuell Mails von folgenden Absendern:
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•
Ikea (Rechnung mit ZIP-Datei die eine ausführbare EXE-Datei mit der doppelten
Endung pdf.exe zur Ausspionierung des Computers beinhaltet bzw. ein
Spionageprogramme und Bot-Netz-Software, die den Absendern das Fernsteuern des
Rechners erlaubt.)
TMS-Logistik (als PDF-Datei getarntes Trojanisches Pferd)
Gebühreneinzugszentrale (hoch gefährlichen Dateianhang, der nach Aussage der 'PCWelt' Zugangsdaten für das Online-Banking ausspionieren soll)
einer Firma namens "Earth-Cam" mit einem vermeintlichen Angebot für kostenlose
Videoplayer-Software (Trojaner der Spam-Mails mit Hilfe der Rechner der Opfer
verschickt)
diverse Mails unterschiedlicher Absenderangaben mit variablen, englischsprachigen
Betreffzeilen
Also: Finger weg von unbekannten und unüblichen Mail-Zusendungen und Klick auf deren
Anhängen. Auch vermeintlich ungefährliche PDF-Dateien können sich plötzlich als
doppelbödige und gefährliche Anhangsdateien erweisen.
AKTUELL*AKTUELL*AKTUELL
"Sicherheits-Updates" Februar 2007 bei Microsoft!
Klicken Sie hier um zum Microsoft Update zu gelangen!
Klicken Sie hier um zur Zusammenfassung aller Sicherheits-Updates des Monats Februar
2007 zu gelangen.
Außerdem gibt es wie immer noch Updates für Office. Näheres hierzu finden Sie hier!
Ihr ASKUMA-Online-Team
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 115 -
Rechtsprechung
Wer haftet wenn der Hund den Fensterhebel betätigt?!
Für Schäden die ein Hund anrichtet, wenn er aus dem Auto ausbricht, ist die
Tierhalterhaftpflicht zuständig und nicht die KFZ-Versicherung, so das Urteil des OLG
Karlsruhe in einem Urteil vom 7.12.2006 (Az.: 12 U 133/06).
Sachverhalt
Der Kläger hatte auf dem Grundstück eines Pferdegestüts seinen Geländewagen abgestellt, in
dem sich noch sein Hund aufhielt. Da der Mann vergaß den Zündschlüssel aus dem Schloss des
Autos zu entfernen und somit die Elektronik im Auto noch voll funktionsfähig war, gelang es
dem Tier, den elektrischen Fensterheber einer Seitenscheibe zu betätigen und aus dem Auto
zu entweichen.
Der Hund lief in einen der Pferdeställe und verletzte dort ein hochklassiges Turnierpferd so
stark, dass das Pferd eingeschläfert werden musste. Im Zuge der Schadenbearbeitung kam es
zu Unstimmigkeiten, ob die Tierhalter- oder die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
zuständig ist. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung wies die Schadensersatzansprüche mit der
Begründung ab, dass hier die KFZ-Versicherung zuständig sei, da das Fahrzeug nicht im
Gebrauch war und der Hund habe schließlich eine technische Einrichtung betätigt. Nur dadurch
war es möglich aus dem Fahrzeug zu gelangen. Das OLG Karlsruhe musste hierzu einen
Rechtsentscheid fällen.
Urteil und Urteilsbegründung
Die Richter konnten den Ausführungen bzw. Auffassung des Versicherers zur Zuständigkeit des
Versicherungsfalles nicht folgen und gaben dem Tierhalter (Kläger) Recht.
Das Gericht war der Meinung, dass es sich im spezifischen, zu entscheidenden Fall, um eine
typische Tiergefahr und nicht etwa um eine vom Fahrzeug ausgehende Gefahr handelt. Das
Gericht beurteilte den Fall so, als ob sich der Hund von der Leine losgerissen und anschließend
das Pferd gebissen hätte. In diesem Fall wäre die Tierhalter-Haftpflichtversicherung zuständig
gewesen.
Nach Auffassung der Richter ist die sogenannte "Benzinklausel" nur dann anzuwenden, wenn
sich durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges ein spezifisches Risiko verwirklicht, das von
dem Fahrzeug selbst ausgeht.
Im Übrigen ist ein Kraftfahrzeughalter nur dazu verpflichtet, die Zündung seines Fahrzeuges
beim Abstellen gegen ungewollte Fortbewegung zu sichern. Eine Verpflichtung, die elektrischen
Fensterheber zu sichern, besteht hingegen nicht. Eine Revision gegen die Entscheidung wurde
nicht zugelassen.
Quellen: Anwalt-Suchservice, Presseberichte, Versicherungsjournal, Versicherungsvergleich-4u
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Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 116 -
Freizeit
Salsa-Fever
Salsa - Mehr als nur Tanzen!
Salsa ist mehr als nur Tanzen. Salsa ist Leidenschaft, Sinnlichkeit und Lebensfreude pur.
Rhythmische Salsaklänge runden den Tanzgenuss ab und lassen die Salsa zur "schönsten
Sache der Welt" werden.
Der folgende Beitrag lädt Sie ein, die Welt der Salsa kennen zu lernen und ein Stückchen
Salsa-Feeling für sich zu gewinnen.
Ursprung/Geschichte
Die Ursprünge der Salsa gehen zurück auf den englischen Contredanse (franz: contredance,
span. contradanze) des 17. Jahrhunderts. Der Contredanse war ein Gruppentanz, dessen
Figuren auf jeweils 8 Schläge getanzt wurden. Daneben gab es einen Caller (engl. Rufer), der
den tanzenden Paaren die zu tanzende Figurkombination zurief. Der Caller hatte aber keine
dominante Funktion, sodass er sich im Laufe eines Musikstückes zurückziehen und die Paare
sich selbst zu dem Rhythmus der Musik bewegen konnten.
Französische, spanische und amerikanische Kolonialherren führten diese Heimattänze in die
Karibik ein. Dabei spielte die Insel Hispaniola eine besondere Rolle. Hispaniola war ab dem 18.
Jahrhundert zweigeteilt: "Saint Domingue Francés, das heutige Haiti, im Westen und "Santo
Domingo Espanol", die heutige Dominikanische Republik, im Osten.
Nach dem Aufstand gegen die französische Kolonialmacht 1791, flohen die französischen
Plantagenbesitzer mit ihren Sklaven auf den östlichen Teil der Nachbarinsel Kuba. Dahin
nahmen Sie auch ihre Bräuche, Tänze und Musik mit, sodass Kuba heute noch die Hauptstadt
der Salsa geblieben ist.
Tanzstile
Die Tanzstile sind wie die Latino-Musik sehr vielfältig. Musiker mischten Elemente aus Jazz,
Fusion und Rock mit den traditionellen lateinamerikanischen Klängen um ein breiteres
Publikum zu erreichen. Passend zur "neuen" Musik entwickelten sich auch unterschiedliche
Tanzstile.
Hier eine Übersicht die wichtigsten allgemein anerkannten Stile
•
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•
New York Style
Gekennzeichnet ist der New York Style durch Vor- und Zurückgehen im Grundschritt im Gegensatz zur Salsa Cubana, bei der mehr Seitwärts-Bewegungen getanzt werden.
Weiterhin legt man im New York Style grossen Wert auf Footwork - sprich 'Solo
Schrittkombinationen' - manchmal auch Shines genannt.
Noch viel gravierender im Unterschied zu anderen Salsa-Tanz-Stilen ist hier die
Philosophie: Der Mann ist dazu da, die Frau zu präsentieren, d.h. er selbst hält sich
charmant zurück und gibt der Frau genügend Gelegenheit, Platz und Spielraum für
eigene Figuren, Drehungen, usw.
Der Mann tanzt also dezent - während die Partnerin die Blicke auf sich zieht.
Cuban Style (Salsa Cubana)
Bei diesem Tanzstil ist die Frau eher 'Anhängsel' des Mannes, der sich selbst in Szene
setzt und teilweise kaum mehr (Blick-) Kontakt zur Frau hält sondern diese lässig um
sich herum dreht (nicht vor und zurück wie beim New York Style) oder sich von ihr
abwendet.
Dies beantworten dann die Tänzerinnen (bzw. Salsa Cubana Tänzerinnen) mit
besonders aufreizenden Bewegungen, welche dann wiederum die Blicke der Zuschauer
auf die Frau ziehen.
Los Angeles Style
Der Los Angeles Style beinhaltet viele choreographische Elemente und Tanzfiguren der
klassischen Tanzschule, was ihn insbesondere bei Tanzwettbewerben und Turnieren
beliebt gemacht hat. Inzwischen hat der L.A-Style immer mehr Anhänger gefunden und
sich in Richtung Gesellschaftstanz gewandelt. Die choreographischen Elemente wurden
vermindert und durch klassische Führungselemente ersetzt.
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 117 -
Schritt-Technik
Die Salsa lebt von der Lebendigkeit beim Tanzen, daher gibt es im Gegensatz zu anderen
Tänzen keinen einheitlichen Grundschritt.
Jedoch dürfte der "Vorwärts-Rückwärts-Grundschritt" am verbreitesten sein.
Getanzt wird dieser auf 8 Takte.
Mit Beginn auf den ersten Schlag des Taktes, macht der Mann einen Schritt nach vorne, einen
am Platz und einem zum Schließen. Anschließend tanzt er einen Rückwärtsschritt, wieder einen
am Platz und einen zum Schließen. Die Frau verhält sich entgegengesetzt und tanzt zuerst
einen Rückwärtsschritt und danach den Vorwärtsschritt.
Charakteristisch hierbei ist eine kleine Pause auf dem 4. Takt, sodass sich die Dynamik aus
dem RhytHmus quick, quick, slow ergibt.
Dadurch entsteht auch der typische Latino Hüftschwung, der diesen Tanz so lebendig und
leidenschaftlich macht.
Die Bedeutung des Tanzens
Der Tanz ist eines der wichtigsten Elemente der karibischen Kultur. Musik und Tanz waren in
diesen Regionen immer schon ein Teil des Lebens.
Neben dem religiösen Aspekt, dienten Musik und Tanz vor allem der sozialen Kommunikation.
Gemeinsames Musizieren und Tanzen nahm einen wichtigen Stellenwert in der Gesellschaft
ein.
RhytHmische Klänge ließen die Menschen auf den Straßen aufleben und jeder bewegte seinen
Körper nach der Musik.
Es wird nicht umsonst behauptet, dass der Rhythmus der Salsa gemacht ist, um zu tanzen!
Musik-Tipp
Das Feld der Ton- und Bildträgerveröffentlichungen, die dem geneigten Salsa-Interessenten
den Musikstil näher bringen wollen, ist kaum noch überschaubar. Und täglich kommen noch
welche hinzu. Oftmals überflüssig und austauschbar sind aber auch oft absolute Perlen dabei.
Wir haben versucht, eine kleine aber feine Auswahl an Empfehlungen für Sie
zusammenzustellen. Natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Möglichkeiten das
‚Richtige’ zu finden gibt es im Internet beim Online-Versand Amazon.de (www.amazon.de), in
dem Salsa Anhänger immer ihre Favoriten besprechen oder unter www.jpc.de dem größten
Versender Deutschlands. Nach Anhören der, zu den Tonträgern hinterlegten Hörproben,
können Sie sich nach Lust und Laune Ihrem Geschmack entsprechend die richtige musikalische
Untermalung für ‚heiße Salsa Nächte’ bestellen. Hier aber jetzt unsere ganz persönlichen
subjektiven Tipps:
Salsa Dance Classics
Viva la Salsa
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- 118 -
Beginners Guide to Salsa Vol 2
Salsa Picante Vol 1
Salsa Caliente Vol 1
Very best of Salsa
Salsa - Essential Album
Ihr ASKUMA-Online-Team
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- 119 -
Ausgabe März 2007
Inhaltsübersicht
ASKUMA Aktuell - Ausgabe Nr. 03/2007 - März 2007
Hallo, liebe Partner und Interessenten. Herzlich willkommen bei unserem regelmäßigen
Newsletter 'ASKUMA Aktuell'.
TOPTHEMA
Neues Produkt auf dem ASKUMA-Marktplatz: Betriebshaftpflicht-Deckungskonzepte des
MÜNCHENER VEREIN.
Lesen Sie hier mehr...
SPECIAL
EU-Vermittlerrichtlinie: Was müssen Versicherungsvermittler ab dem 22.05.2007 auf dem
ASKUMA-Marktplatz beachten?
Lesen Sie hier mehr...
DV-TIPP
Microsoft Office: Welche Änderungen bringt das neue Office 2007 von Microsoft?
Lesen Sie hier mehr...
RECHTSPRECHUNG
Geschäftskommunikation: Welche Pflichtangaben müssen in Geschäftsbriefen ersichtlich
sein?
Lesen Sie hier mehr...
FREIZEIT
Frühling: Laufen - Machen Sie sich fit für den Frühling!
Lesen Sie hier mehr...
Hat sich Ihre Adresse geändert?
Oder Ihre Bankverbindung?
Kein Problem!
Hier können Sie Ihre Daten aktualisieren: zum Zugangsmanager
Fragen und Anregungen telefonisch unter 0180-227 58 62
oder per E-Mail an [email protected]
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5. Jahrgang
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- 120 -
Impressum
Sie möchten zukünftig den Newsletter von ASKUMA nicht mehr erhalten? Zur Abmeldung
Ich hoffe unsere Themenauswahl hat Ihnen gefallen. Für Anregungen und Vorschläge stehen
wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Herzlichst Ihre
Sabine Blatt
(Online-Redaktion)
ASKUMA Newsletter
5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 121 -
Artikel
Topthema
Neu: Betriebshaftpflicht-Deckungskonzepte des
MÜNCHENER VEREIN
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist existenziell wichtig und gehört in das VorsorgeStartpaket jedes Betriebs. Die MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG als die
Sachgesellschaft der MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe hat auf Grund seiner
jahrzehntelangen Erfahrung in Handwerk und Handel ein hohes Know-how und bot bereits vor
30 Jahren sogenannte Haftpflicht-Deckungskonzepte für die Zielgruppen Handwerk, Handel
und Gewerbe an.
Was unterscheidet die Haftpflicht-Deckungskonzepte des MÜNCHENER VEREIN von
herkömmlichen Vorsorgepaketen in der Betriebshaftpflichtversicherung? Was ist besser? Neben
der standardisierten AHB-Deckung bietet jedes dieser Deckungskonzepte des MÜNCHENER
VEREIN zahlreiche wichtige Vorsorgebausteine.
Dazu einige Beispiele beitragsfreier Einschlüsse:
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Abhandenkommen von Belegschaftshabe / Besucherhabe einschl. Kraftfahrzeuge
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln / Codekarten
Abwasserschäden und Schäden durch Erdrutschungen
Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
Auslandsrisiko für Geschäftsreisen und unbekannten Export weltweit
Bauherrenhaftpflicht ohne Begrenzung der Bausumme
Bearbeitungsschäden, sofern nicht auf eigenem Betriebsgrundstück
Beauftragung von Subunternehmen
Be-und Entladeschäden
Datenschutzrisiko
Kfz (auch Gabelstapler) / Arbeitsmaschinen, soweit diese nicht zulassungs- bzw.
versicherungspflichtig sind und nicht beschränkt öffentliche Verkehrsflächen befahren
Leitungs- u. Leitungsfolgeschäden
Mängelbeseitigungsnebenkosten
Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
Nutzung von Internet-Technologien
Umwelt-Basis- und Regressversicherung
Vertrieb von Produkten unter eigenem Namen
Beitragsfrei! Privat- und Hunde-Haftpflicht für 1 Betriebsinhaber
Diese Übersicht macht mehr als deutlich, welchen Risiken ein Betrieb ausgesetzt ist und
welcher Versicherungsschutz tatsächlich erforderlich ist.
Die Betriebshaftpflicht-Deckungskonzepte des MÜNCHENER VEREIN werden in drei
Leistungsstufen (Variante 1 bis 3) angeboten, die sich in der Höhe der
Versicherungssummen unterscheiden. Auch dazu die Übersicht der Summen in Variante 1/2/3:
Variante 1
o
o
o
o
o
Personenschäden: 2 Mio. €
Sachschäden: 1 Mio. €
Vermögensschäden: 1 Mio. €
PHV für 1 Inhaber + Tierhalter-Haftpflicht für 1 Hund
Jahres-Beitrag ab 150 €
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 122 -
Variante 2
o
o
o
o
3 Mio. € pauschal für Personen- u. Sachschäden
1 Mio. für Vermögensschäden
PHV für 1 Inhaber + Tierhalter-Haftpflicht für 1 Hund
Jahres-Beitrag ab 195 €
Variante 3
o
o
o
o
5 Mio. € pauschal für Personen- u. Sachschäden
1 Mio. für Vermögensschäden
PHV für 1 Inhaber + Tierhalter-Haftpflicht für 1 Hund
Jahres-Beitrag ab 240 €
Ihre
MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG
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- 123 -
Special
EU-Vermittlerrichtlinie
Am 22.05.2007 tritt die EU-Vermittlerrichtlinie in Kraft. Im folgenden Artikel werden wir Sie
darüber informieren, welche grundlegenden Änderungen sich aus dieser Richtlinie ergeben und
was Sie als Versicherungsvermittler beachten müssen.
Am 22. Mai 2007 treten die Neuregelungen des Versicherungsvermittlergesetzes in Kraft und
die bislang frei zugängliche Tätigkeit des Versicherungsvermittlers wird als erlaubnispflichtiges
Gewerbe gemäß § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GeWo) ausgestaltet. Ab dem 22.05.2007
besteht für jeden Makler und Mehrfachagenten eine Registrierungspflicht im
Versicherungsvermittlerregister bei der zuständigen IHK vor Ort mit einem
zulassungsvoraussetzendem Nachweis der Sachkunde. Dabei ist der Versicherungsfachmann
(IHK) als Nachweis ausreichend und der bisherige Versicherungsfachmann (BWV) wird
anerkannt.
Gewerbetreibende, die vor dem 01.01.2007 ihr Gewerbe angemeldet haben, werden
dahingehend priviligiert, dass ihnen für die Erlaubniserteilung, die Registrierung und die
Sachkundenachweiserbringung eine zweijährige Übergangsfrist, bis zum 01.01.2009, zur
Verfügung steht. Für alle diejenigen, die nachweislich schon vor dem 31.08.2000
ununterbrochen vermittelnd tätig waren entfällt die Erbringung der Sachkunde sogar gänzlich.
Alle anderen Gewerbetreibenden müssen bei Inkrafttreten des Gesetzes die Erlaubnis eingeholt
und den Sachkundenachweis erbracht haben sowie registriert sein, um als
Versicherungsvermittler tätig sein zu dürfen.
Des Weiteren gilt für alle Vermittler: Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist
obligatorisch.
Hierfür sind keine Übergangsfristen vorgesehen. Dies bedeutet, dass diese
Haftpflichtversicherung, spätestens mit Inkrafttreten des Versicherungsvermittlergesetzes mit
folgenden Anforderungen vorliegen muss:
•
•
•
Mindestversicherungssumme muss 1 Mio. Euro für jeden Versicherungsfall und 1,5 Mio.
Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres betragen
Geltung im gesamten Gebiet der Mitgliedsstaaten der EU und der EWR-Staaten
Deckung von Vermögensschäden, die sich aus der Vermittlungs- und Beratungstätigkeit
Dritten gegenüber ergeben können
Uns als im Auftrag der Versicherungsunternehmen handelnde Abwicklungsplattform ist es ab
diesem Zeitpunkt nur noch möglich, mit Vermittlern zusammenzuarbeiten,
•
•
die sich bei der IHK registriert haben
oder die einen bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz durch die Vorlage einer
entsprechenden Deckungsbestätigung erbracht haben
Die bei der IHK erhaltene Registrierungsnummer geben Sie bitte im Zugangsmanager im Feld
"IHK-Registrierungsnummer" ein.
Falls Sie noch keine Registrierungsnummer besitzen, schicken Sie uns bitte die entsprechende
Deckungsbestätigung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung entweder per Mail an
[email protected] oder per Fax an 0 63 32/ 79 16 89. Bitte geben Sie dabei Ihre ASKUMAZugangskennung an.
Deckungsbestätigungen, die uns ohne ASKUMA-Zugangskennung erreichen, werden von uns
nicht verarbeitet.
Liegen uns weder eine IHK-Registrierungsnummer noch eine Deckungsbestätigung Ihrer
Berufshaftpflichtversicherung vor, können Sie ab dem 22.05.2007 auf dem ASKUMA-Marktplatz
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- 124 -
kein Neugeschäft mehr einreichen.
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- 125 -
DV-Tipp
Aktuell: Office 2007!
Neuerungen
Microsoft brachte am 30. Januar mit Office 2007 das neueste Update seines Büropakets in den
Handel. Das neue Office 2007 ging zeitgleich mit 'Microsoft Vista', dem Nachfolger des
Betriebssystems Windows XP, an den Start.
Microsoft hat für Office 2007 eine neue Oberfläche namens Ribbon entwickelt. Zwar erscheint
das Ribbon-Interface auf den ersten Blick sehr wuchtig, eine Flächenanalyse zeigt aber, dass
es kaum mehr Platz einnimmt als die bisherige Lösung mit zwei übereinander angeordneten
Symbolleisten. Die klassische Menüstruktur und die üblichen Symbolleisten mit Drop-DownMenüs, die man von vorangegangenen Office-Versionen kennt, sind verschwunden.
Stattdessen organisieren Registerkarten zusammengehörige Funktionen. In Word 2007 sind
dies beispielsweise Start, Einfügen, Seitenlayout, Verweise, Sendungen, Überprüfen und
Ansicht. Die Standard-Register einer Office-Anwendung werden durch bei Bedarf verfügbare
Register ergänzt. Von Letzteren gibt es zwei Typen: Programmregisterkarten stehen in
bestimmten Ansichtsmodi zur Verfügung, Kontextregisterkarten zeigen Befehle, die nur in
bestimmten Situationen zur Verfügung stehen, beispielsweise bei der Arbeit mit Grafiken,
Tabellen und Diagrammen.
Ein weiteres neues Feature sind die so genannten Live Previews (Livevorschau):
Formatfunktionen, Vorlagen und Designs werden in einer Echtzeitvorschau im
Dokumentenfenster angezeigt.
Weiterhin neu ist die Einführung von OpenXML, ein neues auf XML basierendes StandardDateiformat mit dem die Kompatibilität zu anderen Programmen erleichtert werden soll.
Die veränderte Oberfläche und die stark modifizierten, zum Teil neuen Funktionen zwingen den
Anwender zu einer intensiven Auseinandersetzung mit der Anwendung und entsprechender
Auffrischung seiner Kenntnisse. Und dies war notwendig, weil viele User den Überblick über
1.700 Funktionen, diversen Symbolleisten und Menüs verloren hatten. Deshalb verspricht das
Programm einen Neuanfang in Sachen Bedienung. Oberstes Gebot der Interface-Designer war,
Berechenbarkeit der Bedienung und das Aussehen der Oberfläche zu wahren.
Was soll den geneigten User nun dazu bewegen auf das neue Office 2007 umzusteigen? Was
ist neu und von Vorteil? Nachfolgend eine kleine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen:
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das sogenannte 'Ribbon' (Multifunktionsleiste) ersetzt die bekannte Kombination aus
Menü und Symbolleiste.
Registerkarten organisieren zusammengehörige Funktionen.
das Ribbon lässt sich durch einen Doppelklick auf eine der Registerkarten ausblenden.
Dann steht mehr Raum für die Bearbeitung von Dokumenten zur Verfügung.
Die Schnellstartleiste beherbergt ständig benötigte Funktionen wie Speichern oder
Rückgängig machen.
Die Icons selten verwendeter Funktionen sind beschriftet, um dem Anwender die
Zuordnung zu erleichtern.
Tooltipps sind unter Office 2007 ausführlicher und teilweise mit Grafiken versehen.
Die Livevorschau zeigt Auswirkungen von Formatierungen vor deren Anwendung. Das
Feature steht unter anderem für Schriftart, Schriftgröße etc. zur Verfügung. Außerdem
stehen Bildformatvorlagen und Galerien für die Erstellung grafisch anspruchsvoller
Dokumente zur Verfügung. Auch Vorlagen für die Kopfzeile werden im Rahmen einer
Galerie präsentiert.
Kontextmenüs werden ins Ribbon integriert und liegen nicht mehr über dem zu
bearbeitenden Inhalt.
Die Zoomfunktion befindet sich in der unteren rechten Ecke.
Eine neue Grafikengine in Word, Excel und Powerpoint sorgt dafür, dass Diagramme
und Smartarts nicht mehr wie aus der IT-Steinzeit aussehen.
Mit Office 2007 kommt das neue Dateiformat Open Office XML. Die bekannten
Endungen .doc, .xls und .ppt werden zu .docx, .xlsx und .pptx.
Bei Open Office XML handelt es sich um eine ZIP-Datei, die Content, Formatierungen
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Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 126 -
und Inhalte separat speichert. Ändert man die Endung in .zip, werden die Inhalte
sichtbar.
Viel 'Neues' also aus der Welt von Microsoft. Und es gibt kein zurück. Laut Mitteilung des
Software-Riesen, ist der Verkauf des neuen Paketes inzwischen wesentlich besser angelaufen
als der des Vorgängersystems. Der Anwender scheint das vollkommen neu gestaltete und
überarbeitete System zu goutieren. Machen Sie sich selbst ein Bild.
Quellen: Microsoft, Versicherungsjournal online, ZDNet online, heise online.
AKTUELL*AKTUELL*AKTUELL
Neuster böser Trick in Sachen Viren - Gefälschte E-Mails warnen vor gefälschten EMails!
Angreifer versenden derzeit erneut gefälschte E-Mails im Namen des Internet-Providers 1&1.
Unter dem Vorwand einer Anpassung aller Rechnungen deren Abrechnungszeiträume in das
Jahr 2007 hineinreichen, werden aktualisierte Rechnungen mittels Dateianlage per Mail an die
Kunden versendet. Die Fälscher verwenden dabei neuerdings einen besonders bösen Trick, um
den Empfänger der E-Mail zum Öffnen des schadhaften Dateianhangs - einer Zip-Datei - zu
bewegen: Die E-Mails enthalten einen Abschnitt mit 'Sicherheitshinweis'. Unter der Überschrift
„Aktueller Sicherheitshinweis” heißt es dann in der E-Mail: „Unbekannte haben Millionen von EMails versendet, die sich als Rechnungen der 1&1 Internet AG tarnen" Und weiter: "Echte EMails des Providers erkenne man daran, dass Rechnungen immer als ZIP-Archiv beigefügt
seien und die E-Mails immer diesen Sicherheitshinweis enthielten". Was natürlich einer Lüge
entspricht. Es ist genau umgekehrt.
Woran kann man echte E-Mails des Providers erkennen?
Natürlich versendet der Provider grundsätzlich nur Rechnungen per PDF-Datei. Zudem wird der
Kunde in den dazugehörigen E-Mails mit Namen angesprochen und die Rechnungen sind im
Control Center des Providers zu finden.
Das Bürger-CERT - ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
projektiertes Unternehmen - das Bürger und kleine Unternehmen schnell und kompetent vor
Viren, Würmern und Sicherheitslücken in Computeranwendungen kostenfrei informiert - warnt
erneut, solche verdächtigen Anhänge unbedacht zu öffnen. Im Zweifelsfall kann eine Rückfrage
beim Absender hilfreich sein. Weitere Informationen zu diesen Fragen erhalten Sie durch das
'CERT' hier.
AKTUELL*AKTUELL*AKTUELL
"Sicherheits-Updates" März 2007 bei Microsoft!
Klicken Sie hier um zum Microsoft Update zu gelangen!
Klicken Sie hier um zur Zusammenfassung aller Sicherheits-Updates des Monats März 2007 zu
gelangen.
Außerdem gibt es wie immer noch Updates für Office. Näheres hierzu finden Sie hier!
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Rechtsprechung
Neues Gesetz zu Pflichtangaben in Geschäftspost!
Ab 01.01.2007 gilt ein von vielen noch nicht beachtetes, modifiziertes Gesetz zu
Pflichtangaben in jeglicher Geschäftspost.
Pflichtangabe in Geschäftsbriefen
Rechtliche Grundlagen für Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sind die § 80 und § 407 AktG
(Aktiengesetz), § 35a, § 79 GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
Haftung) und § 37a HGB (Handelsgesetzbuch).
In diesen Paragraphen wird definiert welche Angaben in Geschäftsbriefen zu machen sind. Ziel
und Sinn der Angaben sind unter Anderem:
•
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Erleichterung des lauteren Geschäftsverkehrs,
Schaffung von Information und Transparenz über die verantwortliche Geschäftsleitung,
Erleichterung von Zugang zu den Handelsregistern, um entsprechende nähere Angaben
zu den angegebenen Gesellschaften zu bekommen,
Schutz Dritter vor irreführenden und falschen Angaben.
Das Gesetz
Die Pflichtangaben für E-Mails sind im Gesetz über elektronische Handelsregister- und
Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) geregelt. Das EHUG änderte
die Vorschriften ab dem 01.01.2007 für Einzelkaufleute im § 37a HGB, für offene
Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im § 125a und § 177a und für
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) im § 125a, § 177a und § 35a GmbHG.
Aktiengesellschaften sind durch Änderung in § 80 AktG betroffen, Genossenschaften in § 25
GenG. In der aktuellen Form des § 37a wurde bspw. der Wortlaut 'gleichviel welcher Form'
aufgenommen. Aus der Formulierung ergibt sich, dass ab 01.01.2007 auch in E-Mails des
Kaufmanns, die Pflichtangaben eines Geschäftsbriefes enthalten sein müssen. Dazu gehören
unter Anderem die Angabe des zugehörigen Registergerichtes und die Handelsregisternummer
des Versenders, auch Steuer-Nr. und USt-IdNr. müssen angegeben werden. Außerdem sind
alle Geschäftsführer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen anzugeben.
Näheres, so informiert das Handelsblatt Deutschland, kann man im Internet auf den Seiten des
Handelsblattes unter 'www.handelsblatt.com/mail' erfahren.
Umstrittene Rechtslage bei einfachen E-Mails ohne qualifizierte elektronische Signatur
Unstreitig ist die Aufnahme von Pflichtangaben in Geschäftsbriefen und Telefaxnachrichten
sowie E-Mails mit sogenannter 'qualifizierter elektronischer Signatur', die vor dem Gesetz einer
schriftlichen Erklärung gleichzusetzen sind.
Streitig dagegen ist die Gesetzesauslegung bei 'einfachen E-Mails' ohne diese Signatur.
Aktuelle Kommentarliteratur und Aufsätze sind diesbezüglich noch unterschiedlicher Meinung.
Zum einen muss laut Gesetz der Geschäftsbrief schriftlich sein, was für E-Mail nicht zutrifft,
zum Anderen sollte sich allein durch die Wahl des Kommunikationsmittels keine
unterschiedliche Behandlung der Pflichtangaben ergeben.
Aus dem Gesetz geht lt. Aussage diverser Juristen nicht zwingend die verbindliche Angabe
hervor und auch durch einschlägige Rechtsprechung ist dies im Moment noch nicht ersichtlich.
Trotzdem raten engagierte und zur Vorsicht neigende Anwälte zur Einhaltung der
Pflichtangaben auch in E-Mails. Aufgrund dieser Tendenz entschließen sich trotz der ungenauen
Rechtslage immer mehr Firmen - trotz der anfallenden Kosten - zur Aufnahme der geforderten
Standards. Allerdings sollte die Kosten/Nutzen Situation genau abgewägt werden. Da es laut
erster juristischer Kommentare hierbei aber nur um Verletzung der Ordnungsvorschriften und
nicht der Formvorschriften handelt, kann nur wegen Irreführung angefochten werden. Es bleibt
also spannend bis zur eindeutigen Rechtslage und Rechtssicherheit. Tiefergehend soll und kann
hier dieses komplexe juristische Thema allerdings nicht behandelt werden.
<BR
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- 128 -
Abmahnungen wegen angeblich fehlender Angaben in geschäftlichen E -Mails
Wie nicht anders zu erwarten, ließen trotz unsicherer Rechtslage, die ersten Abmahnungen von
'geschäftstüchtigen' Rechtsanwaltskanzleien und beauftragten Firmen nicht lange auf sich
warten. Wie der Online Dienst heise online berichtete, erhielten mehrere Webhosting-Dienste
Abmahnungen einer Gießener Firma mit eine Forderung von 137 EUR zzgl. MwSt., inklusive
einer Aufforderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Die Fima fordert als
vermeintlicher Mitbewerber und Konkurrent per E-Mail ein Angebot an, überprüft dieses auf
Verstöße gegen die Pflichtangaben und mahnt bei Verstoß umgehend ab.
Rechtsabteilungen raten diesbezüglich bei Abmahnungen nie ohne juristischen Rat
widerspruchslos zu zahlen. Oft hätten einschüchternde Drohbriefe von professionellen
Abmahnungsfirmen keine rechtliche Grundlage.
Fazit: Das neue Gesetz sorgt für mehr oder weniger große Aufregung in den IT- und
Rechtsabteilungen der Betriebe bzw. Firmen. Die Industrie- und Handelskammern des Landes
werden überhäuft von Anfragen zu geltender Rechtslage. Laut Mitteilung des
Bundesjustizministeriums sei es allerdings bereits längere Zeit gängige Rechtsauffassung, dass
die Angabe-Vorschriften auch für Faxe und E-Mails gelten. Dies werde durch das zur Debatte
stehende Gesetz über elektronische Handelsregister- und Genossenschaftsregister sowie das
Unternehmensregister (EHUG) lediglich bestätigt.
Quellen: Anwalt-Suchservice, Presseberichte, Versicherungsjournal, Handelsblatt, heise online.
Ihr ASKUMA-Online-Team
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- 129 -
Freizeit
Lauf in den Frühling
Machen Sie sich fit für den Frühling
Wenn sich die ersten Frühlingsboten zeigen, alles anfängt zu blühen, um zu neuem Leben zu
erwachen, erwachen auch wir aus unserer Winterträgheit. Um mit neuem Schwung in den
Frühling zu kommen, eignet sich neben gesunder Ernährung vor allem die Bewegung an der
frischen Luft. Im folgenden Artikel haben wir Ihnen daher einen kleinen Laufkalender
zusammengestellt, der Sie über zahlreiche Laufveranstaltungen im Jahr 2007 informiert.
Laufveranstaltungen im April
•
•
•
•
01.04.2007
01.04.2007
22.04.2007
29.04.2007
Marathon Freiburg
Marathon am Hambacher Schloss
Marathon Leipzig
Halbmarathon Kaiserslautern
Laufveranstaltungen im Mai
•
•
•
•
06.05.2007
13.05.2007
13.05.2007
19.05.2007
Marathon Mainz
Ruhrmarathon
Marathon Saarbrücken
Marathon Mannheim
Laufveranstaltungen im Juni
•
•
•
17.06.2007 Marathon Koblenz
11.06.2007 City Lauf Kaiserslautern
24.06.2007 City Lauf Saarbrücken
Laufveranstaltungen im Juli
•
•
•
05.07.2007 Firmenlauf Dillingen
15.07.2007 Brezelfestlauf Speyer
29.07.2007 Coca Cola Straßenlauf Kaiserslautern
Laufveranstaltungen im August
•
•
05.08.2007 Udo Bölts Lauf Heltersberg
19.08.2007 City Lauf Homburg
Laufveranstaltungen im September
•
•
•
02.09.2007 Saarschleifen Marathon
09.09.2007 Pfälzerwald Marathon Pirmasens
16.09.2007 Marathon Karlsruhe
Laufveranstaltungen im Oktober
•
•
•
•
03.10.2007
07.10.2007
21.10.2007
28.10.2007
Rosenlauf Zweibrücken
Marathon Köln
Halbmarathon am Ohmbachsee
Marathon Frankfurt
Laufveranstaltungen im November
•
01.11.2007 Hockenheimringlauf
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- 130 -
Laufveranstaltungen im Dezember
•
•
02.12.2007 Weihnachtsmarktlauf Landstuhl
31.12.2007 Silvesterlauf Kottweiler-Schwanden
Starten Sie jetzt in einen Frühling voller Bewegung, guter Laune und vertreiben den Winter aus
Körper und Gedächtnis.
Genießen Sie die Bewegung in der Natur und Sie werden schon nach kurzer Zeit spüren welch
eine Wohltat dies für Ihren Körper und Ihren Geist ist.
Weitere nützliche Informationen rund um das Thema "Fit in den Frühling" erhalten Sie unter
folgenden Adressen:
Deutschland wird fit. Machen Sie mit.
Richtig fit
Nun viel Spaß bei Ihrem Start in den Frühling
Ihr ASKUMA-Online-Team
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Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 131 -
Ausgabe April 2007
Inhaltsübersicht
ASKUMA Aktuell - Ausgabe Nr. 04/2007 - April 2007
Hallo, liebe Partner und Interessenten. Herzlich willkommen bei unserem regelmäßigen
Newsletter 'ASKUMA Aktuell'.
TOPTHEMA
ASKUMA Business Office I: Tipps und Tricks - kurz und knapp!
Lesen Sie hier mehr...
SPECIAL
ASKUMA Business Office II: Mahnwesen mittels ASKUMA Business Office - Ein kleiner
Überblick!
Lesen Sie hier mehr...
DV-TIPP
Microsoft Office: Wie markiert man am schnellsten in Word 2007?
Lesen Sie hier mehr...
RECHTSPRECHUNG
Sommerzeit ist Fahrradzeit: Das OLG Düsseldorf hat jüngst ein Urteil bzgl. Radfahren ohne
Helm gefällt!
Lesen Sie hier mehr...
FREIZEIT
Rheinland-Pfalz: Rheinland-Pfalz-Tag in Baumholder - Kultursommer 2007!
Lesen Sie hier mehr...
Hat sich Ihre Adresse geändert?
Oder Ihre Bankverbindung?
Kein Problem!
Hier können Sie Ihre Daten aktualisieren: zum Zugangsmanager
Fragen und Anregungen telefonisch unter 0180-227 58 62
oder per E-Mail an [email protected]
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- 132 -
Impressum
Sie möchten zukünftig den Newsletter von ASKUMA nicht mehr erhalten? Zur Abmeldung
Ich hoffe unsere Themenauswahl hat Ihnen gefallen. Für Anregungen und Vorschläge stehen
wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Herzlichst Ihre
Sabine Blatt
(Online-Redaktion)
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- 133 -
Artikel
Topthema
ASKUMA Business Office (ABO)
Tipps und Tricks - kurz und knapp!
Auf Grund gehäufter Anfragen unserer Partner in Bezug auf die Handhabung von ASKUMA
Business Office bei Vertrags- und Kundendatenänderungen haben wir im Folgenden die
wichtigsten Handgriffe für Sie zusammengestellt.
Um zum Vertrag zu gelangen, bei dem Sie eine Änderung (wie bspw. Bankdaten ändern,
Schaden melden) haben, klicken Sie immer in Ihrer Anwendung auf den Reiter
"Kunde/Vertrag" und dort auf "Vertragssuche".
Hier können Sie sich nun unter Eingabe unterschiedlichster Suchkriterien den Vertrag bzw. die
Verträge Ihres Kunden anzeigen lassen. Wählen Sie nun aus der Trefferliste den gewünschten
Vertrag mittels Klick auf die Versicherungsscheinnummer aus. So gelangen Sie in die
Vertragsübersicht.
Wie ändere ich in der Vertragsübersicht die Vertragsdaten eines Vertrages?
Klicken Sie auf "Vertragspost schreiben" unter der Überschrift Kommunikation.
Geben Sie hier nun Ihre gewünschte Vertragsänderung ein und senden Sie diese durch Klicken
auf den Button "Vertragspost absenden". Dadurch wird automatisch eine Vertragspost erstellt,
die zum Vertrag archiviert wird und an das ASKUMA-Online-Team gesendet wird. Die von
Ihnen verschickte Vertragspost wird vom ASKUMA-Online-Team in Empfang genommen und
unverzüglich bearbeitet.
Diese Vertragspost wird in der Vertragsübersicht angezeigt, d.h. die von Ihnen erzeugte
Nachricht wurde automatisch zum Vertrag archiviert. Sobald die Vertragsänderung seitens des
ASKUMA-Online-Teams durchgeführt wurde, erhalten Sie ebenfalls eine Vertragspost über die
Erledigung der Änderung. Auch diese Vertragspost wird automatisch zum Vertrag archiviert.
Handelt es sich bei Ihrer Änderung um eine beitragsrelevante Änderung, d.h. die Änderung des
Vertrages hat unmittelbare Auswirkung auf die Prämie, überprüft das ASKUMA-Online-Team
Ihre Daten und hält gegebenenfalls Rücksprache.
Handelt es sich bei Ihrer Änderung um eine nicht beitragsrelevante Änderung, wird diese
Änderung durch das ASKUMA-Online-Team sofort durchgeführt. ASKUMA garantiert hier eine
Reaktionszeit von 30 Minuten.
Wie ändere ich in der Vertragsübersicht die Kundendaten eines Vertrages?
Klicken Sie auf "Kundendaten ändern" unter der Überschrift Kommunikation.
Führen Sie hier nun Ihre gewünschte Änderung durch und speichern Sie diese durch Klicken
auf den Button "Kundendaten speichern" ab. Es wird zwischen zwei Kundendatenänderungen
unterschieden:
Zum einen gibt es beitragsrelevante Änderungen, zum anderen gibt es auch nicht
beitragsrelevante Änderungen.
Handelt es sich bei Ihrer Änderung um eine beitragsrelevante Änderung (bspw. Änderung der
Risikoanschrift bei einer Hausratversicherung), überprüft das Online-Team Ihre Daten und hält
gegebenenfalls Rücksprache. Handelt es sich bei Ihrer Änderung um eine nicht
beitragsrelevante Änderung (bspw. Änderung der Bankverbindung Ihres Kunden) sind diese in
Ihrer Anwendung ASKUMA Business Office sofort ersichtlich. Bitte achten Sie jedoch darauf,
wenn Ihr Kunde mehrere Verträge in Ihrem ASKUMA Business Office hat, die zu ändernden
Daten in allen betroffenen Verträgen abzuändern, denn bei jeder von Ihnen eingereichten
Deckungsnote handelt es sich um einen eigenen Kundendatensatz.
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 134 -
Auch hier wird eine Vertragspost erstellt, die zum Vertrag archiviert wird und an das ASKUMAOnline-Team gesendet wird. Die von Ihnen verschickte Vertragspost wird ebenso vom
ASKUMA-Online-Team in Empfang genommen und unverzüglich bearbeitet.
Wie melde ich einen Schaden?
Sie haben hier zwei Möglichkeiten einen Schaden zu melden.
•
•
Sie melden den Schaden direkt, in dem Sie in ABO unter der Überschrift
"Kunde/Vertrag" unter der Übersicht Schaden auf den Link "Schadenmeldung direkt"
klicken.
Dann befinden Sie sich im Eingabeformular der direkten Schadensuche und können
jetzt – sofern Ihnen die Versicherungsscheinnummer des Versicherungsnehmers
bekannt ist – auf dem sich nun öffnenden Schadenmeldeformular direkt den Schaden
zum Vertrag melden und dies per Klick auf den Button "Schadenmeldung absenden" an
das ASKUMA-Online-Team kommunizieren.
Sie befinden Sich in der Vertragsübersicht des jeweiligen Vertrages und klicken dort
unter der Überschrift Kommunikation auf "Schaden melden". Sie gelangen nun ebenso
in das Schadenmeldeformular, welches Sie durch die entsprechenden Schadendaten
ergänzen müssen und es nun durch Klicken auf den Button "Schadenmeldung
absenden" an das ASKUMA-Online-Team versenden.
Wie werde ich über den aktuellen Sachstand eines gemeldeten Schadens informiert?
Klicken Sie in der Vertragsdatenanzeige auf "digitale Schadenakte" unter der Überschrift
Kommunikation.
Wählen Sie dort die gewünschte Schadenmeldung aus und klicken hier unter der Überschrift
"zur Schadenakte" auf den Link "zur Akte".
In der Schadenakte erhalten Sie alle Details wie bspw. das Schadenmeldedatum oder den
Bearbeitungsstand.
Klicken Sie auf den Link "zu den Details der Akte" erhalten Sie eine Übersicht der
Schadenzahlungen sowie die Möglichkeit sich die Anlagen zum Schaden anzeigen zu lassen.
Klicken Sie allerdings unter der Überschrift "zur Schadenmeldung" auf den Link "zur Meldung"
gelangen Sie zur elektronischen Meldung die Sie ans uns versandt haben.
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Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 135 -
Special
Mahnwesen mittels ASKUMA Business Office (ABO)
Ein kleiner Überblick!
Ein Service des ASKUMA-Online-Teams ist die Durchführung eines qualifizierten Mahnwesens.
Im folgenden erhalten Sie nähere Informationen wann welche Mahnungen ausgesprochen
werden und wie diese im zeitlichen Hinblick gehandhabt werden.
Der Lastschrifteinzug der fälligen Kundenbeiträge erfolgt jeweils zu Beginn eines jeden Monats.
Kommt es zu einer Rücklastschrift durch die Bank bspw. weil der Kunde Widerspruch eingelegt
hat, das Konto keine Deckung aufweist etc., so findet das qualifizierte Mahnwesen seinen
Beginn.
Das ASKUMA-Online-Team öffnet in diesem Fall bei dem betreffenden Vertrag das sogenannte
Mahnpendel. Innerhalb dieses Pendels wird nun der 1. Mahnbrief an den Kunden vorbereitet
und verschickt. Der Versicherungsmakler erhält zu diesem "besonderen" Vorfall eine
Vertragspost, die ihn über den Grund der zurückgegebenen Lastschrift informiert.
Nach Erhalt des Mahnbriefes hat der Versicherungsnehmer im Falle von §38 VVG (verspätete
Zahlung der ersten Prämie) zwei Wochen Zeit, im Falle des §39 VVG (Fristbestimmung für
Folgeprämie) vier Wochen Zeit den offenen Mahnbetrag - inklusive sämtlicher Mahngebühren zu begleichen. Ein Vertrag gilt in diesem Sinne nur dann als bezahlt, wenn innerhalb der
angegebenen Frist der vollständige Beitrag und die gesamte angeforderte Mahngebühr
eingezahlt wurde. Zahlt der Versicherungsnehmer nur den Versicherungsbeitrag ohne
Mahnkosten, so wird er durch das ASKUMA-Online-Team aufgefordert, die angefallenen
Mahnkosten innerhalb einer Woche zu zahlen. Der Versicherungsmakler wird per Vertragspost
innerhalb von ABO ebenfalls über die offene Restforderung informiert.
Handelt es sich um Verträge bei denen es sich um einen nichtgezahlten Folgebeitrag handelt,
so wird der Vertrag nach §39 VVG rückwirkend beendet. Zahlt der Versicherungsnehmer den
kompletten Beitrag oder die noch offenen Mahngebühren nach Beendigung des Vertrages aber
innerhalb der Leistungssperrefrist (=Zeit in der der Versicherer von der Verpflichtung zur
Leistung frei ist) ein, wird der Vertrag wieder aktiviert. Erfolgt eine Einzahlung erst nach Ablauf
der gesetzten Frist so bleibt der Vertrag gekündigt. Der eingezahlte Betrag wird nach §40, Abs.
2 VVG (Prämie trotz Aufhebung des Versicherungsverhältnisses) einbehalten.
Handelt es sich um Verträge bei denen es sich um einen nicht gezahlten Erstbeitrag handelt,
so wird der Vertrag nach §38 VVG rückwirkend zum Versicherungsbeginn aufgehoben. Eine
Aktivierung durch Einzahlung des geforderten Beitrages von Verträgen, die nach §38 VVG
bereits aufgehoben worden sind, ist nicht möglich. Die Verträge bleiben beendet, der
eingezahlte Beitrag wird dem Versicherungsnehmer abzüglich der entstandenen Mahnkosten
wieder erstattet.
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5. Jahrgang
Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 136 -
DV-Tipp
Tipp: So markiert man am schnellsten in Word 2007!
1. Methode Markieren mit der Maus!
o
o
o
o
o
Einzelnes Wort: mittels Doppelklick auf das gewünschte Wort
Ganzer Satz: Steuerungstaste (Strg) gedrückt halten und gleichzeitiger Klick
mit linker Maustaste in einer beliebigen Stelle im Satz
Bestimmte Textpassage: Klick vor den ersten Buchstaben, der zu
markierenden Textpassage, danach Umschalt-Taste gedrückt halten und Klick
hinter der zu markierenden Textpassage
Absatz: Doppelklick vor den ersten Buchstaben des Absatzes
Komplettes Dokument: In eine beliebige Stelle des Dokumentes klicken und
dann Steuerungstaste (Strg) gedrückt halten und den Buchstaben 'A' betätigen
('Strg'+'A')
2. Methode Markieren mittels Tastatur: Funktionstaste 'F8'!
Der clevere Anwender macht sich zur Markierung die Funktionstaste 'F8' (im
sogenannten Erweiterungsmodus) zu Nutze. Das funktioniert folgender Maßen:
Einzelnes Wort: Klick vor das Word. Danach Funktionstaste 'F8' betätigen. Will man
einen ganzen Satz markieren genügt ein weiteres Betätigen der Funktionstaste.
Für den gesamten Abschnitt und für das gesamte Dokument genügen jeweils ein
weiteres drittes und viertes Drücken der Taste. Und "voilà": Alles ist markiert. Schneller
geht es nicht.
AKTUELL*AKTUELL*AKTUELL
Neues von der Viren und Wurm-Front!
Die Welle gefährlicher E-Mails, mit deren Hilfe sensible Daten auf Privat- und FirmenComputern ausgekundschaftet werden sollen, überschwemmt mal wieder die E-Mail-Accounts
der User. Anbei 2 neue von 'Online-Fachmagazinen' ausgemachte Bedrohungen:
Gefälschte 'Ebay-Mails'!
Nach einer Mitteilung des Online-Dienstes PC-Welt geht es in einer gefälschten Ebay-Mail um
eine vermeintlich vorgenommene Adressänderung ("Sie haben Ihre E-Mail-Adresse geändert"
oder "Ebay: Sie haben Ihre E-Mail-Adresse geändert" bzw. "Ihre Ebay E-Mail wurde geändert")
und der Aufforderung den beigefügten Dateianhang zu öffnen. Es handelt sich um eine ZipDatei die beim Auspacken eine darin enthaltene EXE-Datei öffnet und somit ein 'Trojanisches
Pferd' installiert. Auch wenn die meisten Antiviren-Programme reagieren, sollten die Mails
ungelesen im Papierkorb landen und gelöscht werden.
Warnung vor gefälschter 'Microsoft-Mail'!
Auch Microsoft selbst wird als Absender von gefährlichen Mails missbraucht. Das melden
mehrere Online-Fachmagazine, unter anderem auch der Schweizer Online-Dienst 'PCtipp', der
sich wiederum auf eine Warnung des Sicherheitsunternehmens Sophos beruft.
Danach wird den Empfängern unter der Absender-Adresse „[email protected]” und dem
Betreff „Internet Explorer 7 Downloads” vorgetäuscht, dass sie sich mit einem Mausklick auf
eine täuschend echt aussehende, aber gefälschte Microsoft-Grafik die neueste Version des
'Microsoft-Browsers' Internet Explorer herunterladen könnten.
Allerdings enthält die Grafik einen Virus der nach Aktivierung den E-Mail Account zur SpamSchleuder umfunktioniert und gleichzeitig versucht weitere schädliche Dateien aus dem
Internet herunter zu laden. Die Experten empfehlen deshalb - da aus Aktualitätsgründen noch
nicht alle Schutzprogramme in der Lage sind, den Schädling zu erkennen, E-Mails mit
Absenderadresse „[email protected]” umgehend zu löschen.
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Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 137 -
Quellen: Microsoft, Versicherungsjournal online, heise online, PCtipp
AKTUELL*AKTUELL*AKTUELL
"Sicherheits-Updates" April 2007 bei Microsoft!
Klicken Sie hier um zum Microsoft Update zu gelangen!
Klicken Sie hier um zur Zusammenfassung aller Sicherheits-Updates des Monats April 2007 zu
gelangen.
Außerdem gibt es wie immer noch Updates für Office. Näheres hierzu finden Sie hier!
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Ausgaben Mai 2006 bis April 2007
- 138 -
Rechtsprechung
Helmpflicht beim Fahrradfahren?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat ein Urteil bzgl. Radfahren ohne Helm
gefällt. Das Gericht sah das Tragen eines Helmes als wichtigen Bestandteil zur
Urteilsfindung und bezog dies in einem aktuellen Entscheid mit ein (Az.: I-1 U
182/06, Urteil vom 12.2.2007).
Sachverhalt
Sommerzeit ist Fahrradzeit. Entweder als Mountainbiker oder als Rennradfahrer schwingen sich
wieder Millionen Fahrradfahrer auf ihr geliebtes Sportgerät. Dabei bleiben Vorkommnisse und
Unfälle natürlich nicht aus. In einem speziellen Fall, so eine Urteilsmitteilung des 'Anwalt
Suchservice' , befand sich eine dreiköpfige Fahrradgruppe auf Rennrädern - unter Ihnen ein
67-jähriger Fahrer in Rennbekleidung - auf einer durch ländliches Gebiet führenden Straße.
Der ältere Mann trug dabei keinen Sturzhelm. Hinter einem nicht einsehbaren Kurvenbereich
kam es nach einer Vollbremsung aus 30-40 km/h Geschwindigkeit zum Sturz des Fahrers,
aufgrund eines auf der Straße stehenden Traktors, der die ganze Straßenbreite einnahm. Der
Radler zog sich dabei schwere Kopfverletzungen zu. Es kam dabei aber nicht zu einem Kontakt
mit dem bereits stehenden Traktor.
Die Klage
In seiner Schmerzensgeldklage räumte der Verletzte ein zwar angesichts der
Straßenverhältnisse zu schnell unterwegs gewesen zu sein, war allerdings auch der Meinung,
dass den Traktorfahrer auf jeden Fall eine Haftung aus der Betriebsgefahr seines Gespanns
treffe. Aus diesem Grund verlangte er nun nur die Hälfte des üblichen Schmerzensgeldes.
Das Urteil
Die Richter wiesen nach Anhörung der Zeugen, des Klägers und Auswertung der
staatsanwaltlichen Ermittlungsakte die Forderungen des Radlers allerdings als unbegründet
zurück.
Die Begründung
Nach Ansicht des Gremiums tritt vor dem Hintergrund des groben Eigenverschuldens des
Klägers die Betriebsgefahr des Treckers vollständig zurück. Er sei nicht auf Sicht gefahren und
habe sich blind auf die Passierbarkeit der uneinsehbaren Kurve verlassen. Außerdem sei der
Sturz, nach Ergebnis der Untersuchung, nachweislich ohne Fremdeinwirkung und aufgrund
überhöhter, unangepasster Geschwindigkeit zustande gekommen.
Auch in der Berufung wiesen die Richter nach erneuter Anhörung der Klagebeweise die Klage
zurück. Ein konkreter schuldhafter Verkehrsverstoß des beklagten Traktorfahrers, wie bspw.
der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, konnten nicht hinreichend sicher festgestellt werden.
Weiterhin führte das Gericht aus, dass abgesehen von nicht erfolgten Warnsignalen des
Traktors, der Traktor durch seine erheblichen Motorengeräusche bereits deutlich wahrnehmbar
gewesen sei. Außerdem muss angesichts der ländlichen Umgebung jederzeit mit
landwirtschaftlichen Fahrzeugen gerechnet werden. Die angegebene Geschwindigkeit von 3040 km/h sei somit deutlich überhöht gewesen.
Thema Helmpflicht?
Ein weiteres erhebliches Mitverschulden an dem Zustandekommen der Kopfverletzung sah das
Gericht aber auch in dem Umstand, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Helm
getragen hatte. Dabei käme es nicht darauf an, dass keine gesetzliche Helmpflicht (Anmerkung
der Redaktion: Weder für Kinder noch Erwachsene) besteht. Dazu das Gericht wörtlich: "Denn
bei dem Gebot, die eigenen Interessen zu wahren und dabei Sorgfalt walten zu lassen, handelt
es sich um eine Obliegenheit des Gläubigers, die nicht davon abhängt, dass er eine
Rechtspflicht oder sogar eine sanktionsbewehrte Norm verletzt hat."
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- 139 -
Die Richter weiter: "Die Frage, ob das Nichttragen eines Schutzhelms durch Fahrradfahrer
grundsätzlich ein Mitverschulden auslöst, kann nach Auffassung des Gerichts indes nicht
allgemeingültig beantwortet werden". Es müsse auf jeden Fall eine Differenzierung zwischen
den verschiedenen Radlergruppen vorgenommen werden. Denn während man herkömmlichen
Freizeitradlern, die ihr Fahrrad als normales Fortbewegungsmittel im Straßenverkehr ohne
sportliche Ambitionen einsetzen, nicht ohne weiteres das Tragen eines Helms abverlangen
kann, sieht die Situation bei sportlichen Fahrradfahrern anders aus.
Gerade in diesen Kreisen ist die Akzeptanz von Schutzhelmen deutlich ausgeprägter - so das
Gericht.
Es komme hinzu, dass sportliche Radler außerhalb von Rennveranstaltungen in ganz
besonderer Weise den Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt seien. Unter solchen
Bedingungen keinen Helm zu tragen, löst nach Meinung der Richter im Falle einer
Kopfverletzung auf jeden Fall ein Mitverschulden gemäß § 254 BGB aus.
Das Gericht berief sich in seinem Urteil auf internationale Studien, nach denen das Risiko, eine
Kopfverletzung zu erleiden, durch das Tragen eines Schutzhelms um 69 Prozent zurückgehe.
Das Gericht lies eine Revision gegen die Entscheidung nicht zu.
Quellen: Anwalt-Suchservice, Presseberichte, Versicherungsjournal.
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- 140 -
Freizeit
Rheinland-Pfalz Tag in Baumholder - Kultursommer
2007!
Allgemeines
Der Rheinland-Pfalz-Tag ist die jährliche Festveranstaltung des Bundeslandes RheinlandPfalz für seine Bürger. Als Ausrichter fungiert in jedem Jahr eine andere rheinland-pfälzische
Stadt oder Gemeinde. Das Landesfest dauert jeweils von Freitag bis Sonntag. An diesen drei
Tagen wird ein reichhaltiges kulturelles Programm geboten. Höhepunkt ist der Festzug, der
sonntags stattfindet und bei dem Musikgruppen und Festwagen aus den Städten und
Landkreisen des Bundeslandes mitwirken.
Die Rheinland-Pfalz-Tage wurden 1984 durch den damaligen Ministerpräsidenten Bernhard
Vogel ins Leben gerufen. Beim 23. Rheinland-Pfalz-Tag letztes Jahr in Speyer wurden nach
Angaben der Veranstalter 320.000 Besucher gezählt. Der inzwischen 24. Rheinland-Pfalz-Tag
findet vom 29. Juni bis 1. Juli 2007 in Baumholder statt.
Die Stadt
Die rheinland-pfälzische Stadt Baumholder - direkt auf halber Luftlinie zwischen Trier und
Kaiserslautern gelegen - ist Gastgeber für den Rheinland-Pfalz Tag 2007. Als langjähriger
Aufenthaltsort und größte Garnisonsstadt für die noch in Deutschland stationierten
amerikanischen Streitkräfte, steht das große Landesfest heuer ganz im Zeichen der deutschamerikanischen Freundschaft, die im Rahmen des 60-jährigen Bestehens des Landes
Rheinland-Pfalz besonders gewürdigt werden soll. Aktionen und Informationen werden sich auf
dieses Thema während des Festwochenendes fokussieren.
Das Programm
Drei Tage lang wird in Baumholder abwechslungsreiche Unterhaltung auf verschiedenen
Bühnen sowie auf zahlreichen Aktions- und Präsentationsflächen geboten. Desweiteren wird es
diverse Ausstellungen und den am Abschlusssonntag äußerst beliebten und regelmäßig von
vielen tausenden Zuschauern besuchten Festumzug geben.
Die großen rheinland-pfälzischen Hörfunksender und das SWR-Fernsehen bieten LiveBühnenprogramme für jeden Geschmack.
Neben großen Bühnenstars präsentieren sich auch zahlreiche ehrenamtliche Organisationen
mittels kleiner Stände und Zelte. Ebenso informieren Hilfs-, Sicherheits- und
Rettungsorganisationen, Streitkräfte, soziale Einrichtungen und Kirchen, Landtag und
Landesregierung die Bürger über ihre Arbeit.
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- 141 -
Selbstverständlich darf an so einem Tag, an dem das Land für seine Landesbürger feiert auch
ein reichhaltiges kulinarisches mit regionalen Spezialitäten abgestimmtes Angebot nicht fehlen.
Neben hervorragenden Weinen aus den rheinland-pfälzischen Anbaugebieten können die Gäste
vielfältige regionale und überregionale Spezialitäten genießen. Speziell werden dann auch
Köstlichkeiten unserer amerikanischen Freunde und Mitbewohner wie 'Ice-Cream', 'Burger' und
'Hot Dogs' auf dem Programm stehen, wahrscheinlich sehr zur Freude vieler Kinder.
Die Stadt, die Verbandsgemeinde Baumholder und das Land Rheinland-Pfalz freuen sich auf
Ihren Besuch. Verbringen Sie mit Ihrer ganzen Familie ein paar schöne Tage in der
Garnisonsstadt. Ein Besuch, der für alle zu einem schönen Erlebnis wird. Baumholder bietet
neben großzügigen Grünanlagen und dem Stadtweiher einige idyllische Innenstadtplätze, die
zum Verweilen einladen. Auch die bis dahin neu gestaltete Bahnhofstraße lädt zum Gang durch
den "Markt der Städte und Landkreise" ein.
Und wie immer gilt: Der Eintritt zu allen Veranstaltungen ist frei!
Hier gibt es weitere umfassende Informationen zu Veranstaltungen und ein umfassender
Überblick über alles was der geneigte Besucher des Rheinland-Pfalz-Tages wissen sollte!
Also: Schauen Sie doch mal im Sommer 2007 beim Rheinland-Pfalz-Tag in Baumholder vorbei
und genießen Sie eines der vielen Veranstaltungsangebote.
Passend und ergänzend hierzu ist eine Veranstaltungsreihe des Landes mit dem Namen
'Kultursommer Rheinland-Pfalz' einer Initiative des Landes Rheinland-Pfalz, die kulturelle
Projekte im gesamten Land unter einem gemeinsamen Dach bündelt und fördert. Der
Kultursommer findet seit 1992 jedes Jahr vom 1. Mai bis zum 3. Oktober statt und ist
mittlerweile überregionale bekannt. Näheres finden Sie unter Kultursommer 2007.
Quellen: Offizielle Homepage des Rheinland-Pfalz-Tages, des Kultursommers des Landes
Rheinland-Pfalz, Wikipedia.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ASKUMA-Online-Team
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