Einfuhrmengen in die SCHWEIZ

Transcrição

Einfuhrmengen in die SCHWEIZ
Einfuhrmengen in die SCHWEIZ
Gültig für Personen mit Hauptwohnsitz in der Schweiz
(Für EU-Ansässige gelten die EU-Bestimmungen mit Transit-Verzollungsmöglichkeit)
Alkoholische Getränke
(ab 17 Jahren)
bis 15 Vol.%
über 15 Vol.%
2 Liter
1 Liter
Tabakwaren
(ab 17 Jahren)
Zigaretten
oder Zigarren
oder Zigarillos
oder Pfeifentabak
Fleisch & Fleischwaren
Frisches, Gekühltes oder Gefrorenes
0,5 kg
Andere Fleischerzeugnisse aller Art / Trockenfleisch
3.5 kg
Butter
Andere Waren
200 Stück
50 Stück
100 Stück
250 Gramm
1 kg
Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von
Fr. 300.- pro Person abgabenfrei.
Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze sind sensible
landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und
Fleischwaren, Milchprodukte, Öle und Fette, die gewisse
Höchstmengen überschreiten.
Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren Fr. 300.-,
so sind alle Waren abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen
(Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist
ausgeschlossen.
Abgaben
Grundsätzlich sind Privatwaren zollfrei (Ausnahmen:
alkoholische Getränke und sensible landwirtschaftliche
Erzeugnisse). Indessen ist für mitgeführte Waren im
Gesamtwert von über Fr. 300.- die Mehrwertsteuer von 2,4%
resp. 7,6% des Warenwertes zu entrichten.
Die Vorweisung einer Quittung erleichtert die
Zollabfertigung. Abgabenpflichtige Waren sind
unaufgefordert zur Zollabfertigung anzumelden
Aufpreis Alkohol
1 Liter bis 20 Vol.% über den Zollbestimmungen: CHF 6.1 Liter bis 40 Vol.% über den Zollbestimmungen: CHF 12.1 Liter bis 60 Vol.% über den Zollbestimmungen: CHF 23.-
Einfuhrmengen in EU-Länder
Gültig für Personen mit Hauptwohnsitz in EU-Ländern (auch Österreich und Italien)
Alkoholische Getränke
(ab 17 Jahren)
bis 22 Vol.%
oder über 22 Vol%
Wein (nicht schäumend)
2 Liter
1 Liter und
2 Liter
Parfum
Parfum
Toilettenwasser
50 Gramm
0,25 Liter
Arzneimittel
dem persönlichen Bedarf des Reisenden
entsprechend
Andere Waren
bis 175 EURO und nichtalkoholische Getränke,
(ausgenommen Bier), davon aber höchstens:
Milch, Rahm, Obers
5,0 Liter
Geflügeleier
5,0 kg
Fleisch- und Wurstprodukte
5,0 kg
Obst
15,0 kg
Kaffee
0,5 kg oder
Kaffee-Extrakt
0,2 kg
Tee
0,4 kg oder
Tee-Extrakt
0,04 kg
(Kaffee/Tee sowie Extrakt dürfen nur von Personen
über 15 Jahren eingeführt werden)
*
Tabakwaren
(ab 17 Jahren)
Zigaretten
oder Zigarillos
oder Zigarren
oder Rauchtabak
200 Stück
100 Stück
50 Stück
250 Gramm
* ausgenommen von der Warengruppe „Tabakwaren“ sind
Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich: siehe
Zollbestimmungen „Zollgrenzbezirk“
Gültig für Personen mit Hauptwohnsitz im österreichischen
Zollgrenzbezirk
(15 km Luftlinie vom Übertrittszollamt)
Einfuhrmengen nach Österreich
Alkoholische Getränke
(ab 17 Jahren)
Tabakwaren
Andere Waren
bis 22 Vol.%
über 22 Vol.%
Zigaretten
oder Zigarillos
oder Zigarren
oder Rauchtabak
1,0 Liter
0,25 Liter
25 Stück
10 Stück
5 Stück
25 Gramm
Maximalbetrag 20.- Euro, davon bis zu 4.- Euro
Lebensmittel, Bier und nichtalkoholische Getränke,
davon aber höchstens
Kaffee
Kaffee-Extrakt
Tee
Tee-Extrakt
Parfum
Toilettenwasser
50 Gramm oder
20 Gramm
20 Gramm oder
10 Gramm
50 Gramm
0,25 Liter
Alle Angaben in dieser Broschüre dienen zur Information und sind
unverbindlich. Zwischenzeitliche Änderungen bleiben vorbehalten. Für
detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte an das
entsprechende Zollamt:
Schweiz
Eidgenössische Zollverwaltung
CH-7560 Martina
Tel. 0041 / 81 / 861 60 41
Österreich
Zollamt Spiss
AT-6542 Spiss
Tel. 0043 / 5474 / 51 11
Merkblatt
Zollfrei Einkaufen leicht gemacht!