Datenschutz im Internet

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Datenschutz im Internet
Impressum
Wie kann ich mich schützen? – Checkliste
Herausgeber:
Initiative D21 e.V. und Bayerisches Staatsministerium für Umwelt
und Verbraucherschutz
Geben Sie auf Ihre Daten Acht und treffen Sie Sicherheitsvorkehrungen.
Redaktion:
Martin Falenski (Initiative D21) – V.i.S.d.P.
Satz:
www.cubic-designs.de
Kontakt:
Initiative D21, Reinhardtstraße 38, 10117 Berlin
[email protected], www.initiatived21.de
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2, 81925 München
[email protected], www.stmuv.bayern.de
Bildnachweis:
shutterstock.com
istockphoto.com
Stand: November 2013
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Datensparsamkeit: Geizen Sie im Internet mit Ihren Daten. Geben Sie nur das ein, was wirklich für den konkreten Anlass (wie zum Beispiel den Kauf) notwendig ist.
Datenschutzerklärungen lesen: Lesen Sie die Datenschutzerklärungen der Anbieter und wägen Sie ab, ob Ihnen
das Angebot den Kontrollverlust über Ihre Daten wert ist.
Prüfen Sie, ob es datenschutzfreundlichere Anbieter gibt.
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Links/weiterführende Informationen:
Suchmaschinen: Nutzen Sie Suchmaschinen wie
DuckDuckGo (https://duckduckgo.com/) oder ixquick
(https://ixquick.de/), die keine Daten aufzeichnen.
Cookies: Deaktivieren Sie Cookies im Browser oder blockieren Sie zumindest die von Drittanbietern (mehr
dazu: http://www.verbraucher-sicher-online.de unter
„Cookies“). Viele Browser bieten darüber hinaus einen
sogenannten „Trackingschutz“ an, der verhindert, dass
Anbieter sehen, auf welchen Seiten Sie vorher waren.
Widerspruch: Widersprechen Sie der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten. Lassen Sie sich auf die sogenannte
Robinsonliste zum Schutz vor unerwünschter Werbung
setzen (www.robinsonliste.de).
Apps: Installieren Sie Apps nur aus vertrauenswürdigen
Quellen wie zum Beispiel den Apps-Stores der Hersteller
(zum Beispiel der „iTunes“ für iOS-Geräte oder „Google
Play“ für Android-Geräte). Achten Sie darauf, welche
Rechte Sie dem Anbieter mit dem Download der jeweiligen App einräumen.
Anhand von Diensten wie „123people“ kann man
ersehen, wie einfach es ist, im Netz vorhandene
Daten zu verknüpfen. Man sollte daher regelmäßig über solche Dienste oder eine Suchmaschine
prüfen, welche Informationen man über sich im
Netz findet.
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www.vis.bayern.de: Verbraucherportal der Bayerischen
Staatsregierung zu allen wichtigen Verbraucherthemen
wie zum Beispiel die Rubriken Verbraucherrechte und
Daten & Medien.
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www.bsi-fuer-buerger.de: Informationsseite des Bundesamtes
für Sicherheit in der Informationstechnologie über die Gefahren
des Internets und wie man ihnen am besten begegnet.

www.klicksafe.de: Eine Initiative der EU für mehr Sicherheit im
Netz mit vielen Informationen zum Thema Datenschutz im Internet.
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www.internet-sicherheit.de: Seiten des Instituts für Internetsicherheit der Westfälischen Hochschule mit vielen Sicherheitstipps.
Gut zu wissen!
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www.datenschutzbeauftragter-online.de: Blog zum Thema
Datenschutz und Bürgerrechte.
Datenschutz im Internet
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www.verbraucher-sicher-online.de: Vom Bundesverbraucherschutzministerium gefördertes Projekt der TU Berlin. Ziel ist es,
Verbraucher über die sichere Internetnutzung zu informieren.
Einführung
Liebe Leserin, lieber Leser,
mittlerweile nutzen fast vier von fünf
Bürgern das Internet. Diese Entwicklung
ist erfreulich. Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass jeder Gang ins
Internet Datenspuren hinterlässt. Dies
gilt erst recht, wenn man soziale Netzwerke nutzt oder online einkauft. Im
Laufe der Zeit können so umfangreiche
Profile eines jeden von uns entstehen. Hinzu kommt die Gefahr
der unbefugten Sammlung und Nutzung von Daten. Dies ist aber
kein Grund, auf die Vorteile und Chancen, die das Internet bietet,
zu verzichten. Man sollte jedoch wissen, wie und wofür die Daten
gesammelt werden und mit welchen Vorkehrungen man das verhindern kann. Eine kleine Hilfe soll Ihnen dabei dieser Flyer bieten.
Ihr
Dr. Marcel Huber MdL
Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz
Daten im Netz
Daten gewinnen die Unternehmen auch
Für Unternehmen sind Daten, die Nutzer im Internet hinterlassen, sehr wertvoll. Sie ermöglichen zum Beispiel zielgenaue Werbung. Dagegen ist auch nichts einzuwenden, solange die Daten
durch die Anbieter rechtmäßig erhoben und verarbeitet werden.
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Woher kommen die Daten?
Unternehmen gewinnen Daten auf verschiedene Weise. Die
meisten bekommen sie jedoch durch die Nutzer selbst. Viele soziale Netzwerke bieten zwar vermeintlich kostenlose
Dienste an, der Nutzer „zahlt“ jedoch mit seinen Daten. Der
Anbieter bekommt Informationen zu ihrem Leben, zu ihren
Freunden und zu den Interessen. Die Netzwerke wiederum
setzen diese Datensammlungen dafür ein, um Werbekunden
und andere Interessierte anzulocken.
Deshalb gilt: Im Internet mit persönlichen Informationen
sparsam umgehen!
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durch Gewinnspiele: Eine beliebte Methode zur Gewinnung von Daten ist die Durchführung von Gewinnspielen,
bei denen die Teilnahme an die Eingabe von persönlichen
Daten gebunden ist. Mithilfe dieser Daten werden im
Nachgang die Teilnehmer mit Werbung beschickt.
im Rahmen von Transaktionen: Beim Einkauf im Netz oder
ähnlichem werden die Kunden dazu aufgefordert, der Datenschutzerklärung zuzustimmen. Damit erlaubt man den
Anbietern, die Daten für Werbezwecke zu verwenden oder
diese gar an verbundene Unternehmen weiterzugeben.
durch Cookies: Cookies sind kleine Textdateien, die eine
besuchte Seite auf dem Rechner des Nutzers platziert.
Die typische Anwendung von Cookies ist die Speicherung
persönlicher Einstellungen auf besuchten Seiten. So muss
man sich nicht jedes Mal neu anmelden. Sie verraten einem Webseitenbetreiber aber auch eine Menge über den
Nutzer.
Wofür werden Daten genutzt?
Dürfen die das? Die Rechtslage.
Die gesammelten Daten werden von verschiedensten Unternehmen für unterschiedlichste Zwecke genutzt. Solange die Daten
rechtmäßig erhoben wurden, dürfen die Unternehmen das auch.
Das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) regeln die Voraussetzungen, unter denen Daten erhoben
(das heißt: „gewonnen“), weitergegeben und verarbeitet werden
dürfen. Allerdings kommt das deutsche Datenschutzrecht nur zur
Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat.
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Profilbildung („Profiling“): Profiling bezeichnet die Erstellung
von Profilen des Kunden mithilfe gesammelter Daten. Diese
ermöglichen die zielgenaue (Werbe-)Ansprache des Kunden.

Verhaltensbezogene Werbung („Targeting“): Targeting ist das
zielgruppenorientierte Einblenden von Werbung auf einer
Internetseite. Ermöglicht wird diese direkte Werbe-Ansprache
des Nutzers durch besondere Cookies und Webanalysetools.
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Scoring: Online-Händler erstellen anhand von Daten oftmals
sog. Scorewerte („Score“ = engl. für „Punktestand“), um die
Ausfallwahrscheinlichkeit statistisch zu berechnen.
Erlaubt ist die Datenerhebung grundsätzlich nur mit der Einwilligung
des Betroffenen. Diese muss ausdrücklich und mit Hinweis auf den
Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung erfolgen. Die hierzu
vorformulierten „Datenschutzerklärungen“ erfüllen allerdings nicht
immer die rechtlichen Anforderungen und können daher unwirksam
sein. Für den Einsatz von Cookies zur Erfassung personenbezogener
Daten ist grundsätzlich die Zustimmung des Betroffenen notwendig;
ob und unter welchen Voraussetzungen die Browsereinstellung als
Zustimmung gilt, ist noch nicht endgültig geklärt.
Ohne ausdrückliche Einwilligung dürfen beispielsweise die im
Rahmen einer Bestellung erhobenen Daten für die Abwicklung der
Bestellung genutzt werden. Nutzungsprofile dürfen dagegen ohne
Einwilligung nur in pseudonymisierter Form erstelltwerden, wobei
der Nutzer ein Widerspruchsrecht hat, über das er zu informieren
ist. Häufig fehlt diese Information.
Wenn Sie auf Ihrem Computer zielgerichtete Werbung erhalten, hängt dies häufig mit den zuvor besuchten Seiten oder der
Nutzung von Suchmaschinen zusammen. Google zum Beispiel
merkt sich, wonach der Nutzer sucht und bietet ihm auf später
besuchten Seiten dazu passende Angebote an. Werbende Unternehmen sind aber verpflichtet, Ihnen auf Nachfrage mitzuteilen,
welche Daten über Sie zu welchem Zweck gespeichert sind, woher die Daten stammen und an welches Unternehmen die Daten
gegebenenfalls weitergeleitet wurden.
Tipp: Wenn Sie den Verdacht haben, dass hier ein Fall von unzulässiger Datennutzung vorliegt, sollten Sie sich an Ihren zuständigen Landesdatenschützer wenden
(http://www.datenschutz.de/beratung/).
Die Rechtslage ist aber nur eine
Seite der Medaille. Auf der anderen Seite hat der Nutzer viele
Möglichkeiten, die eigenen Daten besser zu schützen, wovon
aber leider oft kein Gebrauch
gemacht wird.

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