Finanzamt KA-Durlach - Freibad Wolfartsweier

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Finanzamt KA-Durlach - Freibad Wolfartsweier
Förderverein Freibad Wolfartsweier e.V.
Beitragsordnung
Beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 21.02.2014.
§1 Jahresbeitrag/Fälligkeit/Stimmrecht
(1) Der Jahresbeitrag für Mitglieder sowie die Anzahl der Stimmen in der Mitgliederversammlung ist wie
folgt geregelt:
Mitglied
Natürliche Personen
Juristische Personen
Jahresbeitrag
20,00 EUR
100,00 EUR
Anzahl Stimmen
1 Stimme
1 Stimme
(2) Die Mitgliedschaft ist nicht altersgebunden.
(3) Der Jahresbeitrag ist in einer Summe bis zum 1.03. eines Jahres fällig.
(4) Der Jahresbeitrag wird mittels Lastschriftverfahren eingezogen.
§2 Zuwendungen („Spenden“)
(1) Über den Jahresbeitrag hinaus können Spenden geleistet werden.
(2) Auch Nichtmitglieder können dem Verein Spenden zuwenden.
(3) Spenden können als Finanz- oder Sachspende geleistet werden.
§3 Zuwendungsbescheinigungen
(1) Für Zuwendungen bis EUR 200 gilt die gesetzliche Regelung, d.h. der Kontoauszug gilt als
Zuwendungsbescheinigung gegenüber dem Finanzamt.
(2) Über Zuwendungen größer EUR 200 wird dem Spender bis Ende des Jahres unaufgefordert eine
Zuwendungsbescheinigung ausgestellt.
(3) Auch Sachspenden sind steuerlich anrechenbar.
(4) Über den Mitgliedsbeitrag darf keine Zuwendungsbescheinigungen erstellt werden, da es sich im
rechtlichen Sinne nicht um eine Zuwendung handelt.
Beitragsordnung des Förderverein Freibad Wolfartsweier e.V. vom 21.02.2014
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