38 KB - Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark

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38 KB - Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark
Marktgemeinde
Neumarkt in der Steiermark
8820 Neumarkt in der Steiermark | Hauptplatz 1 | Bezirk Murau
Gemeinderatssitzung 13. April 2016
In der, am Mittwoch, dem 13. April 2016 um 19:00 Uhr in der Thomas Schroll-Halle (kleiner
Saal) stattgefundenen öffentliche Gemeinderatssitzung wurden u.a. nachfolgende Beschlüsse
gefasst:
Masterplan Breitband ROW
Für Planungsmaßnahmen betreffend „Masterplan Breitband ROW“ wird ein Gemeindeanteil
Anteil in Höhe von € 9.962,14 beschlossen.
Gemeindewappen der Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark
Mit der Gemeindezusammenlegung haben sämtliche Wappen der Altgemeinden ihre rechtliche Gültigkeit verloren und zukünftig sollen sich alle Ortsteile mit einem neuen Wappen identifizieren. Der vorliegende Entwurf vereinigt die Wappenfigur des Tannenbaumes aus dem
bereits im Jahr 1446 verliehenen Marktwappens der Altgemeinde Neumarkt mit dem Symbol
der heraldischen Lilie (wie im bisherigen Wappen von St. Marein) in romanischer Form als
Sinnbild für die Muttergottes, der die beiden Kirchen in Mariahof und St. Marein geweiht
sind. Die grüne Tanne wird in einer silbernen Spitze und die zwei goldenen Lilien auf einem
blauen Hintergrund dargestellt. Der Entwurf entspricht den heraldischen Vorgaben, eine Vereinigung von Motiven aus allen sieben vormaligen Gemeindewappen ist nicht möglich.
Gemeindezentrum: Auftragserteilung Planer Team
Aufgrund der für die Umsetzung der Planung bestehenden Ausschließlichkeitsrechte der
Planverfasser werden die Aufträge zur Erbringung der erforderlichen Planungsleistungen, der
örtl. Bauaufsicht sowie der Projektsteuerung und des Projektmanagement zur Umsetzung
des Projektes gem. § 30 Abs 2 Z 2 BVergG im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne
vorherige Bekanntmachung vergeben. Die Vergabe der weiteren Planungsleistungen erfolgt
in Form einer Direktvergabe gem. § 41 BVergG. Als Nachweis der Wirtschaftlichkeit liegen
jeweils drei Angebote vor.
Beratung und Beschlussfassung über Stocksportanlage und Eislaufplatz in Neumarkt auf den Grundstücken 127/2 und 128
Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, dem Turn- und Sportverein „Eiche“ Neumarkt/Sektion Stocksport, Teile der Grundstücke 127/2 und 128 KG Neumarkt zur Nutzung
als Eislaufplatz und Asphaltstocksportanlage zur Verfügung zu stellen und für die Errichtung
eine Förderung in Höhe von € 30.000,- zu genehmigen.
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