grundsätze zur durchführung und bewertung von facharbeiten

Transcrição

grundsätze zur durchführung und bewertung von facharbeiten
GRUNDSÄTZE ZUR DURCHFÜHRUNG UND BEWERTUNG VON FACHARBEITEN
Stand: 05.05.2014
1. Alle Schüler des Gymnasiums Südstadt schreiben in der Jahrgangsstufe 11 eine Facharbeit.
2. Die Einführung der Methode erfolgt durch vorbereitende Module in den Jahrgangsstufen 8
(Kurs „Einführung in die Arbeit mit dem PC“) und 10 (Fach Deutsch). Die Schülerinnen und
Schüler werden zu Beginn des 2. Halbjahres der Klasse 10 durch die Klassenleiterin / den
Klassenleiter über den Ablauf des Erstellens einer Facharbeit informiert.
3. Jeder Fachlehrer bietet zwei Themen aus seinen Fächern an und betreut maximal drei
Facharbeiten. Die Schülerinnen und Schüler können aus diesem Ideenpool schöpfen, sind aber
auch eingeladen, eigene Themenvorschläge einzubringen.
4. Die Themenfindung erfolgt im Jahrgang 10. Die Schülerinnen und Schüler suchen sich eine
Mentorin / einen Mentor. Die Betreuungsfunktion kann auch ein Fachlehrer übernehmen, der
den Schüler nicht selbst unterrichtet.
5. Die Anfertigung der Facharbeit erfolgt im Kurshalbjahr 11/1. Die Schülerinnen und Schüler
haben das Recht auf zwei Konsultationen im Verlaufe des Arbeitsprozesses.
6. Den Schülerinnen und Schülern steht die Projektwoche (Herbst) als individuelle Arbeitszeit zur
Verfügung. In dieser Zeit werden von Lehrern und der Martin-Luther-Universität HalleWittenberg Workshops angeboten.
7. Die Abgabe erfolgt bis spätestens 31. Januar in gedruckter und digitaler Form. Zeitverlängerung
kann in begründeten Fällen beim betreuenden Fachlehrer schriftlich bis zum 10. Januar beantragt
werden.
8. Die Facharbeit kann durch eine erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb „Jugend forscht“ in
der Jahrgangsstufe 11 ersetzt werden. Eine solche Arbeit wird zusätzlich von einem Fachlehrer
bewertet.
9. Wird eine Facharbeit aus vom Schüler verschuldeten, nicht entschuldbaren Gründen nicht
termingerecht abgegeben wird diese mit 00 Notenpunkten bewertet.
10. Die Facharbeit wird auf Grundlage der Bewertungsvorlagen A oder B (mit empirischem Anteil)
bewertet. Die Rückgabe der bewerteten Facharbeit erfolgt spätestens zu Beginn des KHJ 12/1 mit
einem Gutachten und einem Auswertungsgespräch.
11. Die Verteidigung (Präsentation) erfolgt in einem der beiden Kurshalbjahre 11/2 oder 12/1 (in
einem passenden Kurs oder in jüngeren Jahrgangsstufen). Die Präsentation wird auf der
Grundlage der "Bewertung von Referaten" unter der speziellen Berücksichtigung ausgewählter
Aspekte der Facharbeit und der Interaktion mit den Zuhörern bewertet. Den Termin legt der
betreuende Fachlehrer fest.
12. Die Note für die Facharbeit und das Ergebnis der Präsentation werden getrennt gewertet. Eine
Gesamtnote wird nicht gebildet. Beide Noten bilden insgesamt 50 % der
„Unterrichtsbegleitenden Bewertung“ des entsprechenden Kurshalbjahres. Im Fach Sport ist das
Anfertigen einer Facharbeit nicht möglich.
13. Im Falle eines Plagiats wird der schriftliche Teil der Facharbeit mit 00 Notenpunkten bewertet.