- Landeshauptstadt Schwerin

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- Landeshauptstadt Schwerin
STADTANZEIGER
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Landeshauptstadt Schwerin • Ausgabe 3/2006 - 17. Februar 2006 • www.schwerin.de
Investoren und Unternehmen für die Landeshauptstadt interessieren
Motivierte Fachkräfte sind Argument für Schwerin
Schwerin • Die
wirtschaftliche
Entwicklung
einer Stadt ist
das A und O:
„Deshalb versucht die Stadtverwaltung, die
OB Norbert
RahmenbedinClaussen
gungen
für
Unternehmen so optimal wie möglich zu gestalten und wirbt intensiv
um neue Ansiedlungen“, sagt Oberbürgermeister Norbert Claussen.
Mit der FLAMMAEROTEC, die Teile für
das weltgrößte Flugzeug, den A 380,
in Schwerin produziert, sei im Gewerbegebiet Göhrener Tannen ein hoffnungsvolles Zeichen gesetzt worden.
„Trotzdem geht es langsam aufwärts
am Arbeitsmarkt. Immer noch sind
8.445 Schweriner (17,4%) ohne
Arbeit und ohne Chance auf ein selbst
verdientes Einkommen. Das zu ändern,
war unsere wichtigste Aufgabe im Vorjahr und wird es auch in diesem Jahr
sein“, so der Oberbürgermeister.
Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung
und Tourismus wird erneut auf zahlreichen Messen aktiv sein, um potentielle
Investoren für Schwerin zu gewinnen.
Zugleich werden die Kontakte zu den
Unternehmen vor Ort gefestigt und
ausgebaut. „So sollen in diesem Jahr
fünf Branchen- und zwei Innungsgespräche stattfinden, unter anderem in
den Bereichen Kunststoffverarbeitung,
Maschinen- und Metallbau und Gesundheitswirtschaft“, informiert der Leiter
der Stabsstelle Bernd Nottebaum. Darüber hinaus wird sich die Landeshauptstadt auf großen Immobilien- und
Gewerbemessen wie der EXPO REAL
oder der Hannover Messe präsentieren.
„Übrigens mit einen brandneuen Film
über den Wirtschaftsstandort Schwerin“, ergänzt Bernd Nottebaum.
Erstmalig wird die Wirtschaftsförderung
auf zwei Flugzeugbaumessen vertreten
sein, um aufbauend auf die erfolgreiche Ansiedlung der FLAMMAEROTEC
GmbH & Co KG das Marketing für
Schwerin zu verstärken. „Dabei wollen
wir insbesondere das Angebot an Facharbeitskräften in die Waagschale werfen“, sagt OB Claussen. Aufgrund der
derzeitigen wirtschaftlichen Lage pendeln zahlreiche Schweriner und Fachkräfte aus der Region insbesondere in
die Metropole Hamburg und nach
Lübeck. Claussen: „Wir wissen, dass
sehr viele Pendler sofort eine Arbeit in
ihrer Heimat annehmen würden, wenn
Für die Nietbaugruppenfertigung der FLAMMAEROTEC waren qualifizierte und motivierte
Mitarbeiter gefragt
Foto: FLAMMAEROTEC
sich Möglichkeiten bieten.“ Zugleich
kooperiere die Stadt sehr erfolgreich
mit der Bundesagentur für Arbeit in
Sachen Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen für zurzeit Erwerbslose.
Zu den Projekten, die die Wirtschaftsförderung in diesem Jahr intensiv
begleiten will, zählen beispielsweise
eine Wassertankstelle zu etablieren,
das Uhle-Quartier zu entwickeln, die
Möbelstadt Rück mitten in Schwerin
anzusiedeln und den Technologie- und
Gewerbepark in der Gartenstadt zu
erweitern. „Weitere Höhepunkte werden die 11. Wissenschaftstage mit der
Hochschule Wismar und die Ausstellung zum Tourismus- und Wirtschaftsstandort Schwein in den bundesweiten
ECE-Centern sein“, sagt Stabsstellenchef Nottebaum.
Wer mehr zur Wirtschaftsförderung der
Stadt und den Aktivitäten erfahren
möchte, braucht nur www.schwerin.de
anzuklicken.
„Schwerin literarisch“ startet am 8. März
3. Konzert der Reihe „KON- Takte“
Großes Sommergewitter
Ausgezeichnete Musiker
Schwerin • Erich Loest, Autor des
Romanes „Sommergewitter“, liest
am 8. März um 19.30 Uhr im
Schleswig-Holstein Haus.
Schwerin • Nach den großen Erfolgen des Auftaktkonzerts im Dezember des vergangenen Jahres und des
Liederabends im Januar lädt die
Musikschule bereits im März zum
nächsten Freitagskonzert der Reihe
„KON- Takte“ ein.
aber nicht nur die Ereignisse dieses
Tages, sondern auch das Davor und
Danach der spontanen Revolte weiter
Teile der Arbeiter.
Erich Loest erzählt davon, wie den so
Sommergewitter reinigen die Atmos- genannten „kleinen Leuten“ Geschichte widerfährt. Und er
phäre. Das große Sommerzentriert seinen Blick nicht
gewitter des Jahres 1953
auf Ostberlin, sondern auf
fand am 17. Juni statt und
die Provinz, auf die Stadt
reinigte nichts: Walter
Halle und die Gegend um
Ulbricht wollte damals
Bitterfeld.
schnell seinen Sozialismus
Karten sind ab sofort im Kuldurchsetzen. Als er von
tur- und InformationszenMoskau zum milderen
trum (KIZ), in der Puschkin„Neuen Kurs“ gezwungen
straße 13 oder telefonisch
wurde, war der Spontanunter (0385) 5912719 für
Aufstand gegen ihn schon
6 Euro/ermäßigt 4 Euro
losgebrochen. Die sowjeti- Erich Loest
erhältlich. Veranstalter sind
schen Truppen unterdrückten den „faschistischen Putsch“ und die Landeshauptstadt Schwerin und die
Ulbricht wurde wieder zum starken Landeszentrale für politische Bildung
Mann. „Sommergewitter“ schildert M-V.
Am 17. März von 20 Uhr an werden
Preisträger des Wettbewerbs „Jugend
musiziert“ und Schüler der Studienvorbereitenden Abteilung junge Musiker die
Bühne des Brigitte-Feldtmann-Saales
betreten. So erspielten sich 25 Schüler
des Konservatoriums beim Regionalwettbewerb den begehrten 1. Preis mit
einem Ticket zum Landeswettbewerb.
Einige von ihnen werden im Konzert am
Abend des 17. März ebenso zu hören
sein, wie Schüler, die sich am Konservatorium auf ein Musikstudium vorbereiten
lassen. Vom hohen Niveau der Ausbildung im Konservatorium können sich
Jette Körner, Gitarre, Höchstpunktzahl
bei „Jugend musiziert“
die Zuhörer im 3. Konzert der Reihe
KON- Takte selbst überzeugen. Der Eintritt kostet 4 Euro, ermäßigt 2 Euro. Eine
Familienkarte ist für 8 Euro erhältlich.
Kartenreservierungen sind ab sofort per
E-Mail unter [email protected].
oder ab 21. Februar telefonisch unter
(0385) 55572918 möglich.
Seite 2 · STADTANZEIGER
16. STADTVERTETERSITZUNG
Die 16. Sitzung der Stadtvertretung
findet am Montag, dem 27. Februar,
um 17 Uhr, im Demmlersaal des
Rathauses, Am Markt 14, statt.
Auf der Tagesordnung steht der Haushalt der Landeshauptstadt für das Jahr
2006. Darüber hinaus werden unter
anderem folgende Beschlussvorlagen
beraten: Personalbedarfskonzept für
die Landeshautstadt Schwerin, Fraktionszuwendungen aus kommunalen
Haushaltsmitteln für das Jahr 2006,
Ausstellungskonzept BUGA Schwerin
2009, Jahresabschluss 2003/2004
der Mecklenburgisches StaatstheaterSchwerin gGmbH, Jahresabschluss
2004 Kita gGmbH, Jahresabschluss
2004 und Schlussbilanz 2005 des
Eigenbetriebes Sozius, Aufgabenübertragung an den Eigenbetrieb „Zentrales
Gebäudemanagement“, Kostenspaltung „Geh- und Radweg“ der Erschließungsanlage Wismarsche Straße
und barrierefreies Schwerin. Außerdem
liegen Anträge wie beispielsweise Verbesserung der Werbung für die Landeshauptstadt Schwerin durch die Einrichtung einer ARD Wetterstation (Die
Linkspartei.PDS), BUGA begleitende
Maßnahme (Die Linkspartei.PDS),
Zebrastreifen Dreescher Markt (Die
Linkspartei.PDS) und Ausschreibungsmodalitäten (CDU, Stadtvertreter C.
Priesemann und G. Güll) vor. Die Bekanntmachung der vollständigen Tagesordnung ist im Foyer des Stadthauses an
der Bekanntmachungstafel einzusehen
oder unter www.schwerin.de abrufbar.
IMPRESSUM
Herausgeber:
Landeshauptstadt Schwerin;
Der Oberbürgermeister
Redaktion: Büro des Oberbürgermeisters,
Christian Meyer, Am Packhof 2 – 6, 19053
Schwerin, Tel.: (0385) 545 1010,
Fax: (0385) 545 1009,
E-Mail: [email protected]
Redakteurin:
Mareike Wolf
Gesamtherstellung:
maxpress pr+werbeagentur GmbH & Co. KG,
Friedrich-Engels-Straße 2a, 19061 Schwerin,
Tel.: (0385) 760 5252,
Fax: (0385) 760 5260,
E-Mail: [email protected]
Anzeigen: maxpress, Andre Kühn (Ltg.)
Verteilung: MZV Mecklenburgischer
Zeitungsvertrieb, Schwerin
Bezugsmöglichkeit:
Landeshauptstadt Schwerin oder
maxpress pr+werbeagentur GmbH & Co. KG
Erscheinungsweise: zweimal monatlich
Druck: cw Obotritendruck GmbH, Schwerin
Druckauflage: 55.000
Verbreitungsgebiet: Haushalte Schwerin
Nächste Ausgabe: 03. März 2006
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Ausgabe 3/ 17. Februar 2006
ÖFFENTLICH–RECHTLICHER VERTRAG
Der Landkreis Ludwigslust, vertreten
durch den Landrat Herrn Rolf Christiansen und die Landeshauptstadt
Schwerin, vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Norbert Claussen
beschließen, die Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
beider Gebietskörperschaften im Zuge
der Kooperation zu einem gemeinsamen Fachdienst zu vereinigen.
Die Vertragspartner schließen auf der
Grundlage des § 165 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 8. Juni 2004
(GVOBl. M-V S. 205) zur Regelung der
Einzelheiten der zukünftigen Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis
Ludwigslust folgenden öffentlich-rechtlichen Vertrag:
§1
(1) Der Landkreis Ludwigslust übernimmt die Aufgaben der Veterinär- und
Lebensmittelüberwachung nach den im
Land Mecklenburg-Vorpommern gültigen Gesetzen für die Landeshauptstadt
Schwerin zum 01.01.2006 auf der
Grundlage des in Anlage 1 beigefügten
Aufgabenplanes.
(2) Der gemeinsame Fachdienst trägt
den Namen „Fachdienst Veterinär- und
Lebensmittelüberwachung“.
(3) Er hat seinen Standort in der
Stadt Ludwigslust. In der Landeshauptstadt Schwerin wird auf unbestimmte
Zeit eine Außenstelle weitergeführt.
§2
(1) Der Landkreis Ludwigslust ist
Dienstherr für die Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.
(2) Dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin wird zu
grundsätzlichen Angelegenheiten der
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung ein Informations- und Anhörungsrecht eingeräumt. Insbesondere
informiert der Landrat des Landkreises
Ludwigslust in Bezug auf grundsätzliche Fragen der Aufgabenwahrnehmung, des Personals und der finanziellen Ausstattung den Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt Schwerin und
räumt diesem eine angemessene Frist
zur Stellungnahme ein.
(3) Entscheidungen über Investitionen
bezüglich der Ausstattung der Veterinärund Lebensmittelüberwachung, die Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Schwerin haben, sind
bei der Aufstellung der jährlichen Haushaltsplanung des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu
berücksichtigen und bedürfen der
Zustimmung des Oberbürgermeisters
der Landeshauptstadt Schwerin.
(4) Der Landkreis Ludwigslust und die
Landeshauptstadt Schwerin fördern die
Weiterentwicklung der Aufgaben der
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung im Zusammenhang mit der
geplanten Verwaltungs-, Gebiets- und
Funktionalreform.
§3
(1) Der Landkreis Ludwigslust verpflichtet sich, das Personal der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
der Landeshauptstadt Schwerin zu
übernehmen, das in dem als Anlage 2
beigefügten Stellenplan aufgeführt ist.
(2) Die Parteien gehen davon aus,
dass es sich bei der Bildung des
gemeinsamen Fachdienstes Veterinärund Lebensmittelüberwachung um
einen Betriebsübergang im Sinne von §
613 a BGB handelt.
(3) Der Landkreis Ludwigslust verpflichtet sich, den bisherigen Mitarbeitern der Landeshauptstadt Schwerin,
soweit sie in dem als Anlage 2 beigefügten Stellenplan aufgeführt sind,
dabei jeweils die Bedingungen ihrer bisherigen Arbeitsverträge bzw. Dienstverhältnisse anzubieten. Tarifrechtliche
Bestimmungen bleiben hiervon
unberührt.
(4) Der Landkreis Ludwigslust erklärt
sein Einverständnis zur Versetzung der
im Stellenplan aufgeführten Beamten
der Landeshauptstadt Schwerin zum
Landkreis Ludwigslust.
(5) Von der Landeshauptstadt Schwerin anerkannte Dienst- und Beschäftigungs- sowie Bewährungszeiten werden vom Landkreis Ludwigslust anerkannt.
(6) Der Landkreis Ludwigslust tritt an
Stelle der Landeshauptstadt Schwerin
in die individuellen Verträge der bisherigen Mitarbeiter der Landeshauptstadt
Schwerin, soweit sie in dem als Anlage
2 beigefügten Stellenplan aufgeführt
sind, zur Zusatzversorgung, Entgeltumwandlung sowie Zahlung vermögenswirksamer Leistungen ein.
§4
(1) Kosten und Erlöse des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung werden grundsätzlich nach
dem Verursacherprinzip auf den Landkreis Ludwigslust und die Landeshauptstadt Schwerin verteilt, das heißt unter
anderem, dass die Landeshauptstadt
Schwerin dem Landkreis Ludwigslust
den Anteil der Kosten erstattet, der
dem Anteil der Leistungen entspricht,
die für die Landeshauptstadt Schwerin
erbracht worden sind. Ersatzinvestitionen sind gemeinsam abzustimmen und
je nach Nutzungsanteil von beiden
Gebietskörperschaften zu finanzieren.
(2) Grundlage für die Ermittlung der
Kosten und Erlöse sind die Ergebnisse
der Kosten- und Leistungsrechnung.
(3) Ausgestaltende Regelungen, insbesondere zu den Fragen der gegenseitigen Verrechnung und der Abrechnung
gemäß Absatz 1, werden in einer
gesonderten Verwaltungsvereinbarung
getroffen.
(4) Das in Form von Datenbeständen
vorliegende Vermögen sowie das
bewegliche Vermögen der Veterinärund Lebensmittelüberwachung der Lan-
deshauptstadt Schwerin werden unentgeltlich an den Landkreis Ludwigslust
übertragen, soweit dieses für die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben
benötigt wird. Eine detaillierte Aufstellung des von der Landeshauptstadt
Schwerin an den Landkreis Ludwigslust
übertragenen beweglichen Vermögens
wird als Anlage 3 zum Bestandteil des
Vertrages.
(5) Der Landkreis Ludwigslust übernimmt die Nutzung der Räumlichkeiten
für die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung in der Landeshauptstadt
Schwerin als Außenstelle und tritt
anstelle der Landeshauptstadt Schwerin
in den Vertrag zur Anmietung der Räume in der Werderstraße 66 ein.
§5
(6) Soweit nichts anderes bestimmt
oder rechtlich geboten ist, erfolgt die
Durchführung der dem Landrat des
Landkreises Ludwigslust obliegenden
Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung dergestalt, dass die
Interessen beider Vertragspartner
gleichberechtigt nebeneinander Berücksichtigung finden. Für die Aufgabenübertragung gelten die in Anlage 1
genannten Rechtsgrundlagen.
(7) Neben dem in § 2 dieses Vertrages
vereinbarten Informations- und Anhörungsrecht des Oberbürgermeisters
der Landeshauptstadt Schwerin tritt
mindestens halbjährlich ein Beirat der
Vertragspartner zusammen. Im Falle
von Meinungsverschiedenheiten in
wichtigen Fragen, insbesondere der
Finanzierung und Kostenerstattung,
oder Problemen im Arbeitsablauf können beide Teile darüber hinaus jederzeit
das Zusammentreten des Beirates verlangen. Der Beirat besteht aus den
Behördenleitern und der Fachdienstleitung. An den Sitzungen des Beirates
nehmen je nach dem Gegenstand die
Leiter der jeweiligen Bereiche Organisation, Personal und Finanzen sowie –
falls erforderlich – weitere Mitarbeiter
teil.
§6
(1) Diese Vereinbarung tritt zum
01.01. 2006 in Kraft und gilt unbefristet. Sie kann mit einer Kündigungsfrist
von sechs Monaten zum Jahresende
von jedem Vertragspartner gekündigt
werden.
(2) Für den Fall der Beendigung des
Vertrages verpflichtet sich die Landeshauptstadt Schwerin zur Übernahme
des anteiligen Personals des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust.
Der Anteil entspricht dabei dem der
Kostentragung der Landeshauptstadt
Schwerin im letzten Jahr vor der
Zuständigkeitsänderung gemäß § 4
Abs. 1 dieses Vertrages. Der Landkreis
Ludwigslust ist für diesen Fall verpflichtet, der Landeshauptstadt Schwerin
anteilig das bewegliche Vermögen entsprechend der Regelung in § 4 Abs. 4
dieses
Vertrages Fortsetzung auf Seite 3
Ausgabe 3/ 17. Februar 2006
unentgeltlich zu übertragen. Gleiches gilt
für die in § 4, Abs. 4 genannten Datenbestände.
(3) Für den Fall der Vertragsbeendigung
verpflichtet sich die Landeshauptstadt
Schwerin zum Wiedereintritt in bestehende Mietverträge, die vom Landkreis
Ludwigslust nach § 4, Abs. 5 abgeschlossen wurden.
02.12.2005
Landkreis Ludwigslust
Rolf Christiansen, Landrat
D.S.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Heinrich Busse-Souchon, Stellvertreter
Landeshauptstadt Schwerin
D.S.
Norbert Claussen, Oberbürgermeister
Wolfgang Schmülling, Stellvertreter
Anlage 1: Aufgabenplan Veterinär- und
Lebensmittelüberwachung
Anlage 2: Stellenplan Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Anlage 3: Aufstellung des beweglichen
Vermögens der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Landeshaupt-
stadt Schwerin
Diese Vereinbarung ist am 20.12.2005
durch den Innenminister des Landes
Mecklenburg-Vorpommern genehmigt
worden. Die vorgenannten Anlagen zu
diesem Vertrag liegen für die Dauer eines
Monats ab dem Zeitpunkt dieser
Bekanntmachung zur Einsicht während
der üblichen Dienststunden im Bürgerbüro/Bürgerservice der Verwaltung der
Landeshauptstadt Schwerin, Zimmer
E 096, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, aus.
STADTANZEIGER · Seite 3
ÖFFNUNGSZEITEN
Sonnabend-Öffnungszeiten
Das BürgerBüro im Stadthaus Am
Packhof 2 – 6 sowie die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle in der
Otto-Hahn-Str. in Schwerin-Süd haben
jeweils am 1. und 3. Samstag im
Monat von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Die
nächsten Termine sind:
18. Februar, 4. und 18. März 2006
ÖFFENTLICH–RECHTLICHER VERTRAG
Der Landkreis Parchim, vertreten
durch den Landrat Herrn Klaus-Jürgen Iredi und die Landeshauptstadt
Schwerin, vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Norbert Claussen vereinbaren, die Leitstellen beider Gebietskörperschaften zu einer
Integrierten Leitstelle zu vereinigen.
Sie beziehen sich dabei auf den § 8 Abs.
1 des Gesetzes über den Rettungsdienst
für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(RDG M-V) vom 01. Juli 1993 (GVOBl.
M-V S. 623, ber. S. 736), geändert
durch Gesetz vom 29. Mai 1998 (GVOBl. M-V S. 552), geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom 24. Oktober 2001
(GVOBl. M-V S. 393) in Kraft am 30.
Oktober 2001, zuletzt geändert durch
Art. 8 des Gesetzes vom 17.12.2003
(GVOBl. M-V, S. 2), der die Führung
mehrerer Rettungsdienstbereiche durch
eine Leitstelle vorsieht. Die Vertragspartner schließen auf der Grundlage des §
165 Abs. 1 der Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Kommunalverfassung - KV M-V) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 8.
Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205) zur
Regelung der Einzelheiten der zukünftigen Aufgabenwahrnehmung durch die
Landeshauptstadt Schwerin folgenden
öffentlich-rechtlichen Vertrag:
§1
(1) Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin übernimmt die Aufgaben der Leitstelle für den Brand- und
Katastrophenschutz und den Rettungsdienst nach den im Land MecklenburgVorpommern gültigen Gesetzen für den
Landkreise Parchim zum 05.01.2006.
Es gilt dafür der in der Anlage 1 beigefügte Aufgabenplan.
(2) Die Leitstelle trägt den Namen
„Integrierte Leitstelle Westmecklenburg
(ILWM)“.
(3) Sie hat ihren Standort in der Landeshauptstadt Schwerin.
§2
(1) Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin ist Dienstherr für
die Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle.
(2) Dem Landrat des Landkreises Parchim wird zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Integrierten Leitstelle ein
Informationsrecht und Anhörungsrecht
eingeräumt. Insbesondere informiert der
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt
Schwerin in Bezug auf grundsätzliche
Fragen der Aufgabenwahrnehmung, des
Personals und der finanziellen Ausstattung den Landrat des Landkreises Parchim und räumt diesem eine angemessene Frist zur Stellungnahme ein.
(3) Entscheidungen über abschreibungsrelevante Investitionen bezüglich der
Integrierten Leitstelle und der dazugehörigen Funk- und Anlagentechnik,
die Auswirkungen auf den Haushalt des
Landkreises Parchim haben, sind bei der
Aufstellung der jährlich Haushaltsplanung der Integrierten Leitstelle zu
berücksichtigen und bedürfen der
Zustimmung des Landrates des Landkreises Parchim.
(4) Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin und der Landrat
des Landkreises Parchim fördern die
Weiterentwicklung der Integrierten Leitstelle.
§3
(1) Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin verpflichtet sich,
das Personal der Leitstelle Parchim zu
übernehmen, das in dem als Anlage 2
beigefügten Stellenplan aufgeführt ist.
(2) Die Parteien gehen davon aus, dass
es sich bei der Bildung der Integrierten
Leistelle Schwerin um einen Betriebsübergang im Sinne von § 613 a BGB
handelt.
(3) Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin verpflichtet sich,
den bisherigen Mitarbeitern des Landkreises Parchim, soweit sie in dem in der
Anlage beigefügten Stellenplan aufgeführt sind, dabei jeweils die Bedingungen ihrer bisherigen Arbeitsverträge
anzubieten. Tarifrechtliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
(4) Vom Landrat des Landkreises Parchim anerkannte Beschäftigungszeiten
werden vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin anerkannt.
(5) Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin tritt an Stelle des
Landrates des Landkreises Parchim in
die individuellen Verträge der bisherigen
Mitarbeiter des Landkreises Parchim,
soweit sie in dem in der Anlage beigefügten Stellenplan aufgeführt sind, zur
Zusatzversorgung, Entgeltumwandlung
sowie Zahlung vermögenswirksamer Leistungen ein.
§4
(1) Kosten und Erlöse der Integrierten
Leitstelle werden grundsätzlich nach
dem Verursacherprinzip auf den Landkreis Parchim und die Landeshauptstadt
Schwerin verteilt, das heißt unter anderem, dass der Landkreis Parchim der
Landeshauptstadt Schwerin den Anteil
der Kosten der gemeinsamen Leitstelle
erstattet, der dem Anteil der Leistungen
entspricht, die für den Landkreis Parchim
erbracht worden sind. Ersatzinvestitionen sind gemeinsam abzustimmen und
je nach Nutzungsanteil von beiden
Gebietskörperschaften zu finanzieren.
(2) Grundlage für die Ermittlung der
Kosten und Erlöse sind die Ergebnisse
der Kosten- und Leistungsrechnung, die
bei der Abrechnung mit den Sozialleistungsträgern Verwendung finden und in
Anlehnung an die Rettungsdienstbuchführungsverordnung (RDBuchfVO) vom
25. April 1996 (GVOBl. M-V S. 250)
ermittelt wurden. Der Teil Brand- und
Katastrophenschutz ist gesondert nach
diesen Vorschriften auszuweisen.
(3) Das vorliegende Vermögen der Leitstelle des Landkreises Parchim, welches
nach einer Vermögensaufstellung in die
Integrierte Leitstelle überführt wird,
bleibt Eigentum des Landkreises Parchim
und wird der Landeshauptstadt Schwerin
zur unentgeltlichen Nutzung überlassen.
Wartungs- und Instandhaltungskosten
sind durch die Landeshauptstadt Schwerin zu tragen, sie fließen aber in die
Kostenrechnung nach Abs. 2 ein. Ersatzinvestitionen für diese Vermögensgegenstände sind durch die Landeshauptstadt Schwerin zu tätigen, wobei die
Kosten nach der Regelung des Abs. 1
verteilt werden.
(4) Ausgestaltende Regelungen, insbesondere zu den Fragen der gegenseitigen Verrechnung, werden in einer
gesonderten Verwaltungsvereinbarung
getroffen.
§5
(1) Soweit nichts anderes bestimmt
oder rechtlich geboten ist, erfolgt die
Durchführung der dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin
obliegenden Aufgaben der Integrierten
Leitstelle dergestalt, dass die Interessen
beider Vertragspartner gleichberechtigt
nebeneinander Berücksichtigung finden.
(2) Die monatlich zu ermittelnde durchschnittliche Dispositionszeit aller Notfalleinsätze darf eine Minute nicht überschreiten.
(3) Neben dem in § 2 dieses Vertrages
vereinbarten
Informationsund
Anhörungsrecht des Landrates des Landkreises Parchim tritt mindestens halbjährlich ein Beirat der Vertragspartner
zusammen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Fragen, insbesondere der Finanzierung und Kostenerstattung, oder Problemen im Arbeitsablauf können beide Teile darüber hinaus jederzeit das Zusammentreten des
Beirates verlangen.
Dieser besteht aus den Behördenleitern,
dem Amtsleiter Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst der Landeshauptstadt Schwerin sowie einem leitenden Mitarbeiter des Landkreises Parchim. An den Sitzungen des Beirates
nehmen je nach Gegenstand die Leiter
der jeweiligen Bereiche Organisation,
Personal und Finanzen sowie – falls
erforderlich – weitere Mitarbeiter teil.
§6
Diese Vereinbarung tritt zum
05.01.2006 in Kraft und gilt unbefristet. Sie kann mit einer Kündigungsfrist
von sechs Monaten zum Jahresende von
jedem Vertragspartner gekündigt werden.
Landkreis Parchim
Der Landrat Klaus-Jürgen Iredi,
Stellvertreter Helmut Gresch
Parchim, den 22.11.2005
D.S.
Landeshauptstadt Schwerin
D.S
Der Oberbürgermeister
i.V. Wolfgang Schmülling
Stellvertreter i.V. Hermann Junghans
Schwerin, den 24.11.2005
Anlage 1:
Aufgabenplan Integrierte Leitstelle
Anlage 2: Stellenplan
Dieser Vertrag ist mit Schreiben des
Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 07.12.2005 genehmigt
worden.
Die vorgenannten Anlagen zu diesem
Vertrag liegen für die Dauer eines
Monats ab dem Zeitpunkt dieser
Bekanntmachung zur Einsicht während
der üblichen Dienststunden im Bürgerbüro/Bürgerservice der Verwaltung der
Landeshauptstadt Schwerin, Zimmer
E 096, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, aus.
Seite 4 · STADTANZEIGER
Ausgabe 3/ 17. Februar 2006
TIPPS & TERMINE
SAMSTAG • 18. Februar
SONNTAG • 19. Februar
DIENSTAG • 21. Februar
DONNERSTAG • 23. Februar
• Hauptbahnhof
6.00 Uhr, URANIA-Bildungsreise:
Hameln – Weserrenaissance und mehr.
Eine Führung mit dem Rattenfänger
durch die Stadt, in Schloss Hämelschenburg und Bad Pyrmont
• Sport- und Kongresshalle
10.00 Uhr, 13. Motorradmesse
• Edgar-Bennert-Straße 26
ab 10.00 Uhr, Schautag seniorenfreundliches Wohnen (Musterwohnung)
• Speicher
21.00 Uhr, Cutting Crew (GB)
• Forumkino
20.00 Uhr, „Ray“
• Zeppelin – Der Club
22.00 Uhr, The Casuals (Italien)
• Buchhandlung littera et cetera
9.00 Uhr, „Der Engel viele“, Ölmalereien von Gudrun Garfs
• Haus der Kultur
17.00 Uhr, URANIA-Vortrag mit Gespräch: Aberglaube und Hexenprozesse
in Mecklenburg, Referentin: Angret
Hegemann, Dipl.-Archivarin
• Volkshochschule
18.00 Uhr, Beginn des Kurses „Zeichnen und Malen“, Kursleiterin: Frau
Goebeler
• Schleswig-Holstein-Haus
16.00 Uhr, „Plattdütsch Kring tau
Swerin“
• Haus der Kultur
17.00 Uhr, URANIA-Vortrag mit Gespräch: Was wussten die Alten schon?
Referent: Prof. Dr. Ing. Herbert Müller
• Verwaltungsgebäude Klinikum
19.00 Uhr, Konzert der Musikschule
Ataraxia mit „Cassa Blanca“
• Speicher
20.00 Uhr, Mitch Ryder, Engerling und
special guest Gitarrist Steve Hunter
• Forumkino
20.00 Uhr, „Die Braut“
Shaolin Mönche begeistern heute in der
Halle am Fernsehturm
• Sport- und Kongresshalle
10.00 Uhr, 13. Motorradmesse
• Schleswig-Holstein-Haus
10.00 Uhr, Räume und Visionen –
moderne Stettiner Kunst
• Halle am Fernsehturm
20.00 Uhr, „Die Rückkehr der ShaolinMönche“ – höchste Kung Fu-Kunst
MONTAG • 20. Februar
In Lankow ist heute eine seniorengerechten Wohnungsausstattung zu sehen
• Stadtwerke
Ausstellung: Landschaften zum Verlieben – Kaschubien und Mecklenburg
FREITAG • 24. Februar
Im Haus der Kultur geht es heute um
Aberglauben und Hexenprozesse
MITTWOCH • 22. Februar
• Kulturinformationszentrum
Ausstellung mit Arbeiten aus dem Malzirkel des Demokratischen Frauenbunds
• Halle am Fernsehturm
19.30 Uhr, „Die Märsche der Nationen“ – Militär- und Blasmusik
• Kulturinformationszentrum
Ausstellung mit Arbeiten aus dem Malzirkel des Demokratischen Frauenbunds
• Volkshochschule
16.30 Uhr, Beginn des Kurses „Wing
Tsun – ChiKung“
• Schwerin Information
18 Uhr, Stadtrundgang mit dem Nachtwächter
• Forumkino
20.00 Uhr, „Die Braut“
• Speicher
20.00 Uhr, Natascha Osterkorn: „Das
Zigeunerlager zieht in den Himmel“
Anzeigen
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Reparaturen aller PKW und Kleintransporter
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117.200 Euro
Ausgabe 3/ 17. Februar 2006
www.schwerin.de
SAMSTAG • 25. Februar
MONTAG • 27. Februar
MITTWOCH • 1. März
• Stadtbibliothek/Perzina-Saal
18.00 Uhr, Klassik-Konzert mit dem
Harfenorchester des Konservatoriums
• Sport- und Kongresshalle
20.00 Uhr, Musical Starlight – from
Andrew Lloyd Webber to Disney
• Speicher
20.00 Uhr, Kabarett mit Ranz und
May: „Cash“
• Achteck
22.00 Uhr, Ü-30-Party, alle Gäste über
30 haben freien Eintritt
• Zeppelin – Der Club
22.00 Uhr, DJ Robi Rampe macht Lollipop – die Anders-Party
• Schwerin Information
11.00 Uhr, Stadtführung, Treffpunkt
vor dem Rathaus
• Internationaler Bund
9.00 Uhr, Stadtteilbüro Neu Zippendorf: AG Integration
• Buchhandlung littera et cetera
9.00 Uhr, „Der Engel viele“, Ölmalereien von Gudrun Garfs
SONNTAG • 26. Februar
Am Markt startet heute wieder der
Stadtrundgang
Foto: max
• Halle am Fernsehturm
10.00 Uhr, Spezialmarkt
• Konservatorium
11.00 Uhr, Matinee mit dem Harfenorchester, Familienprogramm
• Parkplatz Domäne/Görries
11.00 Uhr, „Das Moor mit den sieben
Dörfern“
• Staatliches Museum
11.00 Uhr, Führung „Im Licht der
Zeit“, niederländische Gemälde aus privater Sammlung
• Forumkino
20.00 Uhr, „Die Braut“
STADTANZEIGER · Seite 5
FREITAG • 3. März
DONNERSTAG • 2. März
• Astrid-Lindgren-Schule
17.30 Uhr, Stadtteilbüro Neu Zippendorf: Verfügungsfonds „Soziale Stadt“
• Speicher
20.00 Uhr, „Schiller in 90 Minuten“,
Comedy Theater mit orginalen Texten
• Halle am Fernsehturm
20.00 Uhr, Atze Schröder: „Atze im
Wunderland“
DIENSTAG • 28. Februar
• Schleswig-Holstein-Haus
10.00 Uhr, Räume und Visionen –
moderne Stettiner Kunst
• Speicher
Jugend kulturell: Klavier-Kabarettist
Tom von Hasselt
• Haus der Kultur
17.00 Uhr, URANIA-Vortrag mit Gespräch: Päpste, zweiter Teil
• Zeppelin – Der Club
21.00 Uhr, Bluessession (Eintritt frei)
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Typisch amerikanisch präsentieren sich
ebenso die Vorzüge dieses Eigenheimes.
Wie schon seine „Verwandten“ aus der
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Einbauschränke bereit und Sprossenfenster mit Klappläden. Zusätzlich präsentieren sich hier außergewöhnliche Lösungen für den Essbereich. Zwei Bäder und
vier Schlafzimmer im Dachgeschoss geben jedem Familienmitglied den Raum,
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Atze Schröder ist heute in Schwerin
Technik und Mode finden heute im Technischen Landesmuseum zusammen
• Speicher
9.00 Uhr, Schillers gesammelte Werke: „Das Balladenduell“
• Technisches Landesmuseum
19.00 Uhr, Event; Technik und Mode:
Gegenwärtige Designermode und
Industriedesign unter Einbeziehung
historischer Technik und Produktion der
Gegenwart
• Halle am Fernsehturm
19.00 Uhr, Handball: SV Grün-Weiß
Schwerin/Männer – Warnemünde
• Speicher
22.00 Uhr, Zoo TV
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Seite 6 · STADTANZEIGER
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Flächennutzungsplanung auf dem Gelände
der ehemaligen Molkerei
Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 15.11.2005
beschlossen, die 9. Änderung zum
Flächennutzungsplan einzuleiten und
den Entwurf öffentlich auszulegen. Der
Geltungsbereich ist im Lageplan zeichnerisch dargestellt. Der Änderungsbereich befindet sich nördlich der Möwenburgstraße in einem straßenbegleitenden Streifen. Er wird östlich vom alten
Verlauf der Güstrower Straße begrenzt
und reicht westlich bis an das ehemalige Rangiergleisfeld in Höhe der Einmündung der Hafenstraße in die
Möwenburgstraße. Der Entwurf, einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie ein Fachgutachten zu Schallimmissionen, liegt in der Zeit vom
28.02.2006 bis 27.03.2006 in der
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof
2-6 (Rondell, 4. Etage) während der
allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Auslegungsfrist können
Anregungen oder Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift
vorgebracht werden. Planunterlagen
und Informationen finden Sie im Internet unter: www.schwerin.de/buergerbeteiligung, wo Sie ihre Anregungen
auch online abgeben können.
Schwerin, den 30.01.2006
Landeshauptstadt Schwerin
D.S.
In Vertretung Wolfgang Schmülling
ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Flächennutzungsplanung in Lankow –
Am Aubach - Nord
Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 10.01.2006
beschlossen, die 10. Änderung zum
Flächennutzungsplan einzuleiten und
den Entwurf öffentlich auszulegen. Der
Geltungsbereich ist im Lageplan zeichnerisch dargestellt. Der Änderungsbereich wird begrenzt im Süden durch die
Straße Vor dem Wittenburger Tor, durch
den Niederungsbereich des Lankower
Aubachs im Westen sowie Kleingärten
im Norden und im Osten.
Der Entwurf, einschließlich Begründung
mit Umweltbericht sowie ein Fachgutachten zu Schallimmissionen, liegt in
der Zeit vom 28.02.2006 bis
27.03.2006 in der Stadtverwaltung
Schwerin, Am Packhof 2-6 (Rondell, 4.
Etage) während der allgemeinen Öff-
19055 Schwerin, Bornhövedstraße 15,
mit der Katasterbezeichnung Gemarkung
Schwerin, Flur 26, Flurstück 20/1 zu
verkaufen. Das Grundstück befindet sich
in der Werdervorstadt zwischen der Werderstraße und dem Schweriner Innensee. Das Zentrum (Markt) ist ca. 0,8 km
und der Hauptbahnhof ist ca. 1.5 km
entfernt. Das Grundstück ist mit einem
dreigeschossigen, unterkellerten Mehrfamilienhaus bebaut.
Das Gebäude wurde 1872 errichtet. Die
Wohnfläche beträgt insgesamt 277 m2,
davon im Erdgeschoss 85 m2, im 1. und
im 2. Obergeschoss je 96 m2. Alle sechs
Wohnungen sind leerstehend. Die Bausubstanz ist dringend sanierungsbedürf-
Öffentliche Auslegung des Entwurfes
des Bebauungsplanes Nr. 53.05
„Am Güstrower Tor“ der Landeshauptstadt Schwerin
Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 07. Februar
2006 beschlossen, den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 53.05 „Am
Güstrower Tor“ öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich ist im Lageplan
zeichnerisch dargestellt.
An umweltbezogenen Informationen liegen ein Baugrundgutachten und Ersteinschätzung der Schutzgüter Boden und
Grundwasser für Teilbereiche des Plangebietes sowie der Umweltbericht und der
Grünordnungsplan vor. Das Plangebiet
liegt in der Verlängerung der Straße „Am
Güstrower Tor“ am Westufer des Heidensees, rückwärtig der Haus- und Kleingärten an der Ricarda-Huch-Straße.
Der Entwurf des Bebauungsplans liegt in
der Zeit vom 28.02.2006 bis zum
27.03.2006 in der Stadtverwaltung
Schwerin, Am Packhof 2-6 (Rondell, 4.
Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen oder Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder zur
Niederschrift vorgebracht werden.
Planunterlagen und Informationen finden Sie im Internet unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung.
Schwerin, 30.01.2006
Landeshauptstadt Schwerin
D.S.
In Vertretung Wolfgang Schmülling
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
nungszeiten aus.
Während dieser Auslegungsfrist können
Anregungen oder Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift
vorgebracht werden. Planunterlagen
und Informationen finden Sie im Internet unter: www.schwerin.de/buergerbeteiligung, wo Sie ihre Anregungen
auch online abgeben können.
Schwerin, den 30.01.2006
Landeshauptstadt Schwerin
D.S.
In Vertretung Wolfgang Schmülling
GRUNDSTÜCK ZU VERKAUFEN
Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt, das mit einem Mehrfamilienhaus bebaute 258 m2 große
Grundstück in
Ausgabe 3/ 17. Februar 2006
Öffentliche Auslegung des Entwurfes
des Bebauungsplanes Nr. 09.91.01/
6a „Hafen - Ehem. Molkereigelände“
der Landeshauptstadt Schwerin
Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 24. Januar 2006
beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 09.91.01/6a „Hafen Ehemaliges Molkereigelände“ öffentlich
auszulegen. Der Geltungsbereich ist im
Lageplan zeichnerisch dargestellt. An
umweltbezogenen Informationen liegen
der Umweltbericht sowie Fachgutachten
(Schallimmissionsprognose, Grünordnungsplan) vor.
Das Plangebiet ist begrenzt im Norden
durch den Ziegelaußensee, im Osten
durch die Grundstücke westlich der alten
Güstrower Straße, im Süden durch die
Möwenburgstraße und im Westen etwa
in Verlängerung der Speicherstraße. Der
Entwurf des Bebauungsplans liegt in der
Zeit vom 28.02.2006 bis zum
27.03.2006 in der Stadtverwaltung
Schwerin, Am Packhof 2-6 (Rondell, 4.
Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen oder Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder zur
Niederschrift vorgebracht werden. Planunterlagen und Informationen finden Sie
im Internet unter www.schwerin.de/
buergerbeteiligung.
Schwerin, den 30.01.2006
Landeshauptstadt Schwerin
D.S.
In Vertretung Wolfgang Schmülling
JAGDVERPACHTUNG
tig. Ein aktuelles Verkehrswertgutachten
beziffert den Wert des Grundstückes auf
18.000,-- EUR. Neben dem Kaufpreis
sind die Kosten der gutachterlichen Wertermittlung in Höhe von 256,94 EUR zu
zahlen.
Interessenten wenden sich bitte schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser Anzeige an:
Landeshauptstadt Schwerin, Amt für
Liegenschaften, Am Packhof 2-6,
Postfach 11 10 42, 19010 Schwerin,
Telefon: 54 51 600
Der Verkauf bedarf der Zustimmung der
zuständigen städtischen Gremien der
Landeshauptstadt Schwerin. Die Landeshauptstadt Schwerin behält sich vor, von
einem Verkauf des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern
oder das Grundstück erneut anzubieten.
Die Landeshauptstadt Schwerin verpachtet für die Jagdgenossenschaft
Schwerin BJagdG §9 Abs.2, Satz 3)
zum 01.04.2006 folgende Niederwildjagdbezirke:
1. gemeinschaftlicher Jagdbezirk Warnitz mit einer Größe von ca. 363 ha,
belegen westlich des Medeweger Sees,
in den Gemarkungen Schwerin, Lankow und Warnitz
2. gemeinschaftlicher Jagdbezirk Wüstmark, Krebsförden mit einer Größe von
ca. 544 ha, belegen südwestlich des
Ostorfer Sees, in den Gemarkungen
Görries, Krebs-förden, Wüstmark und
Göhren, sowie
3. die Göhrener Tannen, Eigenjagdbezirk der Landeshauptstadt Schwerin
mit einer Größe von ca. 154 ha, belegen südlich und nördlich des neugestalteten Fährweges in den Göhrener
Tannen
Die Pachtzeit beträgt für alle aufgeführten Jagdbezirke 9 Jahre. Bewerber
müssen jagdpachtfähig und revierlos
sein und vorzugsweise ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt
Schwerin haben. Die genaue Lage des
Pachtgebietes kann in den Räumen des
Amtes für Liegenschaften, Am Packhof
2-6, 19053 Schwerin eingesehen werden. Die schriftlichen Gebote sind in
einem geschlossenen Umschlag mit der
Aufschrift „Gebot für den Jagdbezirk.........“ bis zum 10.03.2006,
15.00 Uhr bei der Landeshauptstadt
Schwerin, Amt für Liegenschaften, Frau
Bense, Am Packhof 2-6, 19053
Schwerin einzureichen. Die Verpächterin behält sich den Zuschlag vor und ist
weder an das Höchstgebot gebunden,
noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Der Oberbürgermeister
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18.000 Euro bei Zusammenveranlagungen nicht überschreiten.
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Schwerin • Körperhaarentfernung
mit dauerhaftem Erfolg: Im Epi Point
im Ärztehaus Lankow geht es mittels
Lichtimpulsen den lästigen Haaren
an den Kragen. Die werden sanft,
nahezu schmerzfrei und dauerhaft
entfernt.
Viele Frauen und auch immer mehr
Männer träumen von glatter makelloser Haut. Doch vor dem sichtbaren
Erfolg stand bisher das lästige Enthaaren und der Schmerz. Doch jetzt gibt es
eine schonende Behandlung, die in den
U.S.A. bereits gang und gebe ist: Ein
gezielt dosierter Lichtimpuls wird auf
die betreffende Hautzone abgegeben
und verödet die Haarwurzeln. Dadurch
wird die haarproduzierende Zelle nachhaltig gestört. Ergebnis: Die Haare
wachsen an dieser Stelle nicht nach.
„Ganz wichtig dabei ist, dass wir keinen Laser anwenden“, erklärt EpiPoint-Inhaberin Simona Schulz.
„Wir arbeiten wirklich nur mit einem
Lichtimpuls. Der ist für den Körper völlig ungefährlich und vor allem schonend. Die Behandlung ist im Gegensatz
zur Laserbehandlung schmerzfrei. Es
sind mehrere Behandlungen erforderlich, da immer nur die gerade im
Wachstum befindlichen Haare auf den
Lichtimpuls reagieren“, so Simona
Schulz.
Wer zuerst bucht, bucht am besten
Goldene Tage auf Usedom erleben
Schwerin • AURELIA
kommt aus dem Lateinischen und heißt „Die Goldene“. Goldene Tage können Sie auf Usedom,
Deutschlands Sonnen- und
Wellnessinsel Nr.1 ganz
sicher verbringen.
Und das zu jeder Jahreszeit, denn die
Ostsee und die Dreikaiserbäder auf
Usedom sind immer eine (oder auch
mehrere) Reise(n) wert – ob im Früh-
ling, Sommer, Herbst oder
Winter.
Eis und Schnee werden in der
Regel mit Winterurlaub im
Gebirge verbunden. Doch in
diesem Jahr finden Sie auch
am Heringsdorfer Strand
Schnee und Eis und Sie können eventuell Skiläufern und Eisbadern
begegnen.
Damit Sie dieses eher seltene Naturschauspiel der Eisschollen am Strand
(nur alle 6 - 7 Jahre zu erleben) ge-
nießen können, haben wir das passende Angebot für Kurzentschlossene zur
Winterurlaubszeit: 55,00 EUR pro ÜN
für zwei Personen, incl. Frühstück
sowohl in den großzügigen und individuellen Ferien-Appartements der
AURELIA Villen als auch im gemütlichen
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Hotel:
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AURELIA – EMPFEHLUNG ein Tag kann eine Brücke sein
Aus 28 mach 56...
... denn die Urlaubstage sind in diesem Jahr gewissermaßen doppelt so viel wert.
Unter Einbeziehung der Wochenenden und Feiertage können Sie ihre Urlaubsoder auch Kurzreisen erheblich „strecken“. Hier einige Beispiele:
Villa Arcadia
STADTANZEIGER · Seite 7
08. 04. – 23. 04.
Ostern
16 mit 8 Tagen
29. 04. – 07. 05.
Maifeiertag
9 mit 4 Tagen
20. 05. – 28. 05.
Christi Himmelfahrt
9 mit 4 Tagen
03. 06. – 11. 06.
Pfingsten
9 mit 4 Tagen
30. 09. – 03. 10.
Tag der deutschen Einheit
4 mit 1 Tag
23. 12. – 31. 12.
Weihnachten/Silvester
9 mit 3 Tagen
Also halten Sie sich ran, bevor es Ihre Kollegen tun und buchen Sie am besten
gleich, denn: wer zuerst bucht, bucht am besten bei AURELIA.
Die Dauer der Behandlung ist abhängig
von der jeweiligen Körperpartie. Zur
Entfernung eines Damenbartes sind pro
Sitzung circa 20 bis 30 Minuten einzuplanen; Beine, Rücken oder die Bikinizone dauern entsprechend länger. Vor
der Behandlung erfolgt eine eingehende und kostenlose Beratung und
Information der Kundin oder des Kunden. Dabei geht es unter anderem um
die Bestimmung des Haartyps und - da
es sich um eine Behandlung mit Lichtimpulsen handelt - auch des Hauttyps.
„Danach entscheiden wir über Dauer
und Intensität, mit der wir vorgehen“,
sagt Simona Schulz.
Neu ist, dass sich nicht nur dunkle Haare gut entfernen lassen, auch graue
oder blonde Haare, die wenig oder kein
Melanin enthalten und bisher nicht mit
Lichtimpulsen behandelt werden konnten, lassen sich nach entsprechender
Vorbehandlung zu 95 bis 100 Prozent
entfernen.Letztlich, so die Expertin, werde das Ergebnis aber absolut begeistern.
Wichtig: Unbedingt vorher Termin vereinbaren.
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Lankow), 19057 Schwerin,
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