- Landeshauptstadt Schwerin
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STADTANZEIGER Amtliches Bekanntmachungsblatt der Landeshauptstadt Schwerin • Ausgabe 3/2006 - 17. Februar 2006 • www.schwerin.de Investoren und Unternehmen für die Landeshauptstadt interessieren Motivierte Fachkräfte sind Argument für Schwerin Schwerin • Die wirtschaftliche Entwicklung einer Stadt ist das A und O: „Deshalb versucht die Stadtverwaltung, die OB Norbert RahmenbedinClaussen gungen für Unternehmen so optimal wie möglich zu gestalten und wirbt intensiv um neue Ansiedlungen“, sagt Oberbürgermeister Norbert Claussen. Mit der FLAMMAEROTEC, die Teile für das weltgrößte Flugzeug, den A 380, in Schwerin produziert, sei im Gewerbegebiet Göhrener Tannen ein hoffnungsvolles Zeichen gesetzt worden. „Trotzdem geht es langsam aufwärts am Arbeitsmarkt. Immer noch sind 8.445 Schweriner (17,4%) ohne Arbeit und ohne Chance auf ein selbst verdientes Einkommen. Das zu ändern, war unsere wichtigste Aufgabe im Vorjahr und wird es auch in diesem Jahr sein“, so der Oberbürgermeister. Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Tourismus wird erneut auf zahlreichen Messen aktiv sein, um potentielle Investoren für Schwerin zu gewinnen. Zugleich werden die Kontakte zu den Unternehmen vor Ort gefestigt und ausgebaut. „So sollen in diesem Jahr fünf Branchen- und zwei Innungsgespräche stattfinden, unter anderem in den Bereichen Kunststoffverarbeitung, Maschinen- und Metallbau und Gesundheitswirtschaft“, informiert der Leiter der Stabsstelle Bernd Nottebaum. Darüber hinaus wird sich die Landeshauptstadt auf großen Immobilien- und Gewerbemessen wie der EXPO REAL oder der Hannover Messe präsentieren. „Übrigens mit einen brandneuen Film über den Wirtschaftsstandort Schwerin“, ergänzt Bernd Nottebaum. Erstmalig wird die Wirtschaftsförderung auf zwei Flugzeugbaumessen vertreten sein, um aufbauend auf die erfolgreiche Ansiedlung der FLAMMAEROTEC GmbH & Co KG das Marketing für Schwerin zu verstärken. „Dabei wollen wir insbesondere das Angebot an Facharbeitskräften in die Waagschale werfen“, sagt OB Claussen. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage pendeln zahlreiche Schweriner und Fachkräfte aus der Region insbesondere in die Metropole Hamburg und nach Lübeck. Claussen: „Wir wissen, dass sehr viele Pendler sofort eine Arbeit in ihrer Heimat annehmen würden, wenn Für die Nietbaugruppenfertigung der FLAMMAEROTEC waren qualifizierte und motivierte Mitarbeiter gefragt Foto: FLAMMAEROTEC sich Möglichkeiten bieten.“ Zugleich kooperiere die Stadt sehr erfolgreich mit der Bundesagentur für Arbeit in Sachen Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen für zurzeit Erwerbslose. Zu den Projekten, die die Wirtschaftsförderung in diesem Jahr intensiv begleiten will, zählen beispielsweise eine Wassertankstelle zu etablieren, das Uhle-Quartier zu entwickeln, die Möbelstadt Rück mitten in Schwerin anzusiedeln und den Technologie- und Gewerbepark in der Gartenstadt zu erweitern. „Weitere Höhepunkte werden die 11. Wissenschaftstage mit der Hochschule Wismar und die Ausstellung zum Tourismus- und Wirtschaftsstandort Schwein in den bundesweiten ECE-Centern sein“, sagt Stabsstellenchef Nottebaum. Wer mehr zur Wirtschaftsförderung der Stadt und den Aktivitäten erfahren möchte, braucht nur www.schwerin.de anzuklicken. „Schwerin literarisch“ startet am 8. März 3. Konzert der Reihe „KON- Takte“ Großes Sommergewitter Ausgezeichnete Musiker Schwerin • Erich Loest, Autor des Romanes „Sommergewitter“, liest am 8. März um 19.30 Uhr im Schleswig-Holstein Haus. Schwerin • Nach den großen Erfolgen des Auftaktkonzerts im Dezember des vergangenen Jahres und des Liederabends im Januar lädt die Musikschule bereits im März zum nächsten Freitagskonzert der Reihe „KON- Takte“ ein. aber nicht nur die Ereignisse dieses Tages, sondern auch das Davor und Danach der spontanen Revolte weiter Teile der Arbeiter. Erich Loest erzählt davon, wie den so Sommergewitter reinigen die Atmos- genannten „kleinen Leuten“ Geschichte widerfährt. Und er phäre. Das große Sommerzentriert seinen Blick nicht gewitter des Jahres 1953 auf Ostberlin, sondern auf fand am 17. Juni statt und die Provinz, auf die Stadt reinigte nichts: Walter Halle und die Gegend um Ulbricht wollte damals Bitterfeld. schnell seinen Sozialismus Karten sind ab sofort im Kuldurchsetzen. Als er von tur- und InformationszenMoskau zum milderen trum (KIZ), in der Puschkin„Neuen Kurs“ gezwungen straße 13 oder telefonisch wurde, war der Spontanunter (0385) 5912719 für Aufstand gegen ihn schon 6 Euro/ermäßigt 4 Euro losgebrochen. Die sowjeti- Erich Loest erhältlich. Veranstalter sind schen Truppen unterdrückten den „faschistischen Putsch“ und die Landeshauptstadt Schwerin und die Ulbricht wurde wieder zum starken Landeszentrale für politische Bildung Mann. „Sommergewitter“ schildert M-V. Am 17. März von 20 Uhr an werden Preisträger des Wettbewerbs „Jugend musiziert“ und Schüler der Studienvorbereitenden Abteilung junge Musiker die Bühne des Brigitte-Feldtmann-Saales betreten. So erspielten sich 25 Schüler des Konservatoriums beim Regionalwettbewerb den begehrten 1. Preis mit einem Ticket zum Landeswettbewerb. Einige von ihnen werden im Konzert am Abend des 17. März ebenso zu hören sein, wie Schüler, die sich am Konservatorium auf ein Musikstudium vorbereiten lassen. Vom hohen Niveau der Ausbildung im Konservatorium können sich Jette Körner, Gitarre, Höchstpunktzahl bei „Jugend musiziert“ die Zuhörer im 3. Konzert der Reihe KON- Takte selbst überzeugen. Der Eintritt kostet 4 Euro, ermäßigt 2 Euro. Eine Familienkarte ist für 8 Euro erhältlich. Kartenreservierungen sind ab sofort per E-Mail unter [email protected]. oder ab 21. Februar telefonisch unter (0385) 55572918 möglich. Seite 2 · STADTANZEIGER 16. STADTVERTETERSITZUNG Die 16. Sitzung der Stadtvertretung findet am Montag, dem 27. Februar, um 17 Uhr, im Demmlersaal des Rathauses, Am Markt 14, statt. Auf der Tagesordnung steht der Haushalt der Landeshauptstadt für das Jahr 2006. Darüber hinaus werden unter anderem folgende Beschlussvorlagen beraten: Personalbedarfskonzept für die Landeshautstadt Schwerin, Fraktionszuwendungen aus kommunalen Haushaltsmitteln für das Jahr 2006, Ausstellungskonzept BUGA Schwerin 2009, Jahresabschluss 2003/2004 der Mecklenburgisches StaatstheaterSchwerin gGmbH, Jahresabschluss 2004 Kita gGmbH, Jahresabschluss 2004 und Schlussbilanz 2005 des Eigenbetriebes Sozius, Aufgabenübertragung an den Eigenbetrieb „Zentrales Gebäudemanagement“, Kostenspaltung „Geh- und Radweg“ der Erschließungsanlage Wismarsche Straße und barrierefreies Schwerin. Außerdem liegen Anträge wie beispielsweise Verbesserung der Werbung für die Landeshauptstadt Schwerin durch die Einrichtung einer ARD Wetterstation (Die Linkspartei.PDS), BUGA begleitende Maßnahme (Die Linkspartei.PDS), Zebrastreifen Dreescher Markt (Die Linkspartei.PDS) und Ausschreibungsmodalitäten (CDU, Stadtvertreter C. Priesemann und G. Güll) vor. Die Bekanntmachung der vollständigen Tagesordnung ist im Foyer des Stadthauses an der Bekanntmachungstafel einzusehen oder unter www.schwerin.de abrufbar. IMPRESSUM Herausgeber: Landeshauptstadt Schwerin; Der Oberbürgermeister Redaktion: Büro des Oberbürgermeisters, Christian Meyer, Am Packhof 2 – 6, 19053 Schwerin, Tel.: (0385) 545 1010, Fax: (0385) 545 1009, E-Mail: [email protected] Redakteurin: Mareike Wolf Gesamtherstellung: maxpress pr+werbeagentur GmbH & Co. KG, Friedrich-Engels-Straße 2a, 19061 Schwerin, Tel.: (0385) 760 5252, Fax: (0385) 760 5260, E-Mail: [email protected] Anzeigen: maxpress, Andre Kühn (Ltg.) Verteilung: MZV Mecklenburgischer Zeitungsvertrieb, Schwerin Bezugsmöglichkeit: Landeshauptstadt Schwerin oder maxpress pr+werbeagentur GmbH & Co. KG Erscheinungsweise: zweimal monatlich Druck: cw Obotritendruck GmbH, Schwerin Druckauflage: 55.000 Verbreitungsgebiet: Haushalte Schwerin Nächste Ausgabe: 03. März 2006 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Ausgabe 3/ 17. Februar 2006 ÖFFENTLICH–RECHTLICHER VERTRAG Der Landkreis Ludwigslust, vertreten durch den Landrat Herrn Rolf Christiansen und die Landeshauptstadt Schwerin, vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Norbert Claussen beschließen, die Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung beider Gebietskörperschaften im Zuge der Kooperation zu einem gemeinsamen Fachdienst zu vereinigen. Die Vertragspartner schließen auf der Grundlage des § 165 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205) zur Regelung der Einzelheiten der zukünftigen Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Ludwigslust folgenden öffentlich-rechtlichen Vertrag: §1 (1) Der Landkreis Ludwigslust übernimmt die Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung nach den im Land Mecklenburg-Vorpommern gültigen Gesetzen für die Landeshauptstadt Schwerin zum 01.01.2006 auf der Grundlage des in Anlage 1 beigefügten Aufgabenplanes. (2) Der gemeinsame Fachdienst trägt den Namen „Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung“. (3) Er hat seinen Standort in der Stadt Ludwigslust. In der Landeshauptstadt Schwerin wird auf unbestimmte Zeit eine Außenstelle weitergeführt. §2 (1) Der Landkreis Ludwigslust ist Dienstherr für die Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung. (2) Dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin wird zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung ein Informations- und Anhörungsrecht eingeräumt. Insbesondere informiert der Landrat des Landkreises Ludwigslust in Bezug auf grundsätzliche Fragen der Aufgabenwahrnehmung, des Personals und der finanziellen Ausstattung den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin und räumt diesem eine angemessene Frist zur Stellungnahme ein. (3) Entscheidungen über Investitionen bezüglich der Ausstattung der Veterinärund Lebensmittelüberwachung, die Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Schwerin haben, sind bei der Aufstellung der jährlichen Haushaltsplanung des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu berücksichtigen und bedürfen der Zustimmung des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Schwerin. (4) Der Landkreis Ludwigslust und die Landeshauptstadt Schwerin fördern die Weiterentwicklung der Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung im Zusammenhang mit der geplanten Verwaltungs-, Gebiets- und Funktionalreform. §3 (1) Der Landkreis Ludwigslust verpflichtet sich, das Personal der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt Schwerin zu übernehmen, das in dem als Anlage 2 beigefügten Stellenplan aufgeführt ist. (2) Die Parteien gehen davon aus, dass es sich bei der Bildung des gemeinsamen Fachdienstes Veterinärund Lebensmittelüberwachung um einen Betriebsübergang im Sinne von § 613 a BGB handelt. (3) Der Landkreis Ludwigslust verpflichtet sich, den bisherigen Mitarbeitern der Landeshauptstadt Schwerin, soweit sie in dem als Anlage 2 beigefügten Stellenplan aufgeführt sind, dabei jeweils die Bedingungen ihrer bisherigen Arbeitsverträge bzw. Dienstverhältnisse anzubieten. Tarifrechtliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. (4) Der Landkreis Ludwigslust erklärt sein Einverständnis zur Versetzung der im Stellenplan aufgeführten Beamten der Landeshauptstadt Schwerin zum Landkreis Ludwigslust. (5) Von der Landeshauptstadt Schwerin anerkannte Dienst- und Beschäftigungs- sowie Bewährungszeiten werden vom Landkreis Ludwigslust anerkannt. (6) Der Landkreis Ludwigslust tritt an Stelle der Landeshauptstadt Schwerin in die individuellen Verträge der bisherigen Mitarbeiter der Landeshauptstadt Schwerin, soweit sie in dem als Anlage 2 beigefügten Stellenplan aufgeführt sind, zur Zusatzversorgung, Entgeltumwandlung sowie Zahlung vermögenswirksamer Leistungen ein. §4 (1) Kosten und Erlöse des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung werden grundsätzlich nach dem Verursacherprinzip auf den Landkreis Ludwigslust und die Landeshauptstadt Schwerin verteilt, das heißt unter anderem, dass die Landeshauptstadt Schwerin dem Landkreis Ludwigslust den Anteil der Kosten erstattet, der dem Anteil der Leistungen entspricht, die für die Landeshauptstadt Schwerin erbracht worden sind. Ersatzinvestitionen sind gemeinsam abzustimmen und je nach Nutzungsanteil von beiden Gebietskörperschaften zu finanzieren. (2) Grundlage für die Ermittlung der Kosten und Erlöse sind die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung. (3) Ausgestaltende Regelungen, insbesondere zu den Fragen der gegenseitigen Verrechnung und der Abrechnung gemäß Absatz 1, werden in einer gesonderten Verwaltungsvereinbarung getroffen. (4) Das in Form von Datenbeständen vorliegende Vermögen sowie das bewegliche Vermögen der Veterinärund Lebensmittelüberwachung der Lan- deshauptstadt Schwerin werden unentgeltlich an den Landkreis Ludwigslust übertragen, soweit dieses für die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben benötigt wird. Eine detaillierte Aufstellung des von der Landeshauptstadt Schwerin an den Landkreis Ludwigslust übertragenen beweglichen Vermögens wird als Anlage 3 zum Bestandteil des Vertrages. (5) Der Landkreis Ludwigslust übernimmt die Nutzung der Räumlichkeiten für die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung in der Landeshauptstadt Schwerin als Außenstelle und tritt anstelle der Landeshauptstadt Schwerin in den Vertrag zur Anmietung der Räume in der Werderstraße 66 ein. §5 (6) Soweit nichts anderes bestimmt oder rechtlich geboten ist, erfolgt die Durchführung der dem Landrat des Landkreises Ludwigslust obliegenden Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung dergestalt, dass die Interessen beider Vertragspartner gleichberechtigt nebeneinander Berücksichtigung finden. Für die Aufgabenübertragung gelten die in Anlage 1 genannten Rechtsgrundlagen. (7) Neben dem in § 2 dieses Vertrages vereinbarten Informations- und Anhörungsrecht des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Schwerin tritt mindestens halbjährlich ein Beirat der Vertragspartner zusammen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Fragen, insbesondere der Finanzierung und Kostenerstattung, oder Problemen im Arbeitsablauf können beide Teile darüber hinaus jederzeit das Zusammentreten des Beirates verlangen. Der Beirat besteht aus den Behördenleitern und der Fachdienstleitung. An den Sitzungen des Beirates nehmen je nach dem Gegenstand die Leiter der jeweiligen Bereiche Organisation, Personal und Finanzen sowie – falls erforderlich – weitere Mitarbeiter teil. §6 (1) Diese Vereinbarung tritt zum 01.01. 2006 in Kraft und gilt unbefristet. Sie kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende von jedem Vertragspartner gekündigt werden. (2) Für den Fall der Beendigung des Vertrages verpflichtet sich die Landeshauptstadt Schwerin zur Übernahme des anteiligen Personals des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust. Der Anteil entspricht dabei dem der Kostentragung der Landeshauptstadt Schwerin im letzten Jahr vor der Zuständigkeitsänderung gemäß § 4 Abs. 1 dieses Vertrages. Der Landkreis Ludwigslust ist für diesen Fall verpflichtet, der Landeshauptstadt Schwerin anteilig das bewegliche Vermögen entsprechend der Regelung in § 4 Abs. 4 dieses Vertrages Fortsetzung auf Seite 3 Ausgabe 3/ 17. Februar 2006 unentgeltlich zu übertragen. Gleiches gilt für die in § 4, Abs. 4 genannten Datenbestände. (3) Für den Fall der Vertragsbeendigung verpflichtet sich die Landeshauptstadt Schwerin zum Wiedereintritt in bestehende Mietverträge, die vom Landkreis Ludwigslust nach § 4, Abs. 5 abgeschlossen wurden. 02.12.2005 Landkreis Ludwigslust Rolf Christiansen, Landrat D.S. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Heinrich Busse-Souchon, Stellvertreter Landeshauptstadt Schwerin D.S. Norbert Claussen, Oberbürgermeister Wolfgang Schmülling, Stellvertreter Anlage 1: Aufgabenplan Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Anlage 2: Stellenplan Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Anlage 3: Aufstellung des beweglichen Vermögens der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Landeshaupt- stadt Schwerin Diese Vereinbarung ist am 20.12.2005 durch den Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern genehmigt worden. Die vorgenannten Anlagen zu diesem Vertrag liegen für die Dauer eines Monats ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung zur Einsicht während der üblichen Dienststunden im Bürgerbüro/Bürgerservice der Verwaltung der Landeshauptstadt Schwerin, Zimmer E 096, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, aus. STADTANZEIGER · Seite 3 ÖFFNUNGSZEITEN Sonnabend-Öffnungszeiten Das BürgerBüro im Stadthaus Am Packhof 2 – 6 sowie die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle in der Otto-Hahn-Str. in Schwerin-Süd haben jeweils am 1. und 3. Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Die nächsten Termine sind: 18. Februar, 4. und 18. März 2006 ÖFFENTLICH–RECHTLICHER VERTRAG Der Landkreis Parchim, vertreten durch den Landrat Herrn Klaus-Jürgen Iredi und die Landeshauptstadt Schwerin, vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Norbert Claussen vereinbaren, die Leitstellen beider Gebietskörperschaften zu einer Integrierten Leitstelle zu vereinigen. Sie beziehen sich dabei auf den § 8 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst für das Land Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) vom 01. Juli 1993 (GVOBl. M-V S. 623, ber. S. 736), geändert durch Gesetz vom 29. Mai 1998 (GVOBl. M-V S. 552), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVOBl. M-V S. 393) in Kraft am 30. Oktober 2001, zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 17.12.2003 (GVOBl. M-V, S. 2), der die Führung mehrerer Rettungsdienstbereiche durch eine Leitstelle vorsieht. Die Vertragspartner schließen auf der Grundlage des § 165 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205) zur Regelung der Einzelheiten der zukünftigen Aufgabenwahrnehmung durch die Landeshauptstadt Schwerin folgenden öffentlich-rechtlichen Vertrag: §1 (1) Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin übernimmt die Aufgaben der Leitstelle für den Brand- und Katastrophenschutz und den Rettungsdienst nach den im Land MecklenburgVorpommern gültigen Gesetzen für den Landkreise Parchim zum 05.01.2006. Es gilt dafür der in der Anlage 1 beigefügte Aufgabenplan. (2) Die Leitstelle trägt den Namen „Integrierte Leitstelle Westmecklenburg (ILWM)“. (3) Sie hat ihren Standort in der Landeshauptstadt Schwerin. §2 (1) Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin ist Dienstherr für die Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle. (2) Dem Landrat des Landkreises Parchim wird zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Integrierten Leitstelle ein Informationsrecht und Anhörungsrecht eingeräumt. Insbesondere informiert der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin in Bezug auf grundsätzliche Fragen der Aufgabenwahrnehmung, des Personals und der finanziellen Ausstattung den Landrat des Landkreises Parchim und räumt diesem eine angemessene Frist zur Stellungnahme ein. (3) Entscheidungen über abschreibungsrelevante Investitionen bezüglich der Integrierten Leitstelle und der dazugehörigen Funk- und Anlagentechnik, die Auswirkungen auf den Haushalt des Landkreises Parchim haben, sind bei der Aufstellung der jährlich Haushaltsplanung der Integrierten Leitstelle zu berücksichtigen und bedürfen der Zustimmung des Landrates des Landkreises Parchim. (4) Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin und der Landrat des Landkreises Parchim fördern die Weiterentwicklung der Integrierten Leitstelle. §3 (1) Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin verpflichtet sich, das Personal der Leitstelle Parchim zu übernehmen, das in dem als Anlage 2 beigefügten Stellenplan aufgeführt ist. (2) Die Parteien gehen davon aus, dass es sich bei der Bildung der Integrierten Leistelle Schwerin um einen Betriebsübergang im Sinne von § 613 a BGB handelt. (3) Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin verpflichtet sich, den bisherigen Mitarbeitern des Landkreises Parchim, soweit sie in dem in der Anlage beigefügten Stellenplan aufgeführt sind, dabei jeweils die Bedingungen ihrer bisherigen Arbeitsverträge anzubieten. Tarifrechtliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. (4) Vom Landrat des Landkreises Parchim anerkannte Beschäftigungszeiten werden vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin anerkannt. (5) Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin tritt an Stelle des Landrates des Landkreises Parchim in die individuellen Verträge der bisherigen Mitarbeiter des Landkreises Parchim, soweit sie in dem in der Anlage beigefügten Stellenplan aufgeführt sind, zur Zusatzversorgung, Entgeltumwandlung sowie Zahlung vermögenswirksamer Leistungen ein. §4 (1) Kosten und Erlöse der Integrierten Leitstelle werden grundsätzlich nach dem Verursacherprinzip auf den Landkreis Parchim und die Landeshauptstadt Schwerin verteilt, das heißt unter anderem, dass der Landkreis Parchim der Landeshauptstadt Schwerin den Anteil der Kosten der gemeinsamen Leitstelle erstattet, der dem Anteil der Leistungen entspricht, die für den Landkreis Parchim erbracht worden sind. Ersatzinvestitionen sind gemeinsam abzustimmen und je nach Nutzungsanteil von beiden Gebietskörperschaften zu finanzieren. (2) Grundlage für die Ermittlung der Kosten und Erlöse sind die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung, die bei der Abrechnung mit den Sozialleistungsträgern Verwendung finden und in Anlehnung an die Rettungsdienstbuchführungsverordnung (RDBuchfVO) vom 25. April 1996 (GVOBl. M-V S. 250) ermittelt wurden. Der Teil Brand- und Katastrophenschutz ist gesondert nach diesen Vorschriften auszuweisen. (3) Das vorliegende Vermögen der Leitstelle des Landkreises Parchim, welches nach einer Vermögensaufstellung in die Integrierte Leitstelle überführt wird, bleibt Eigentum des Landkreises Parchim und wird der Landeshauptstadt Schwerin zur unentgeltlichen Nutzung überlassen. Wartungs- und Instandhaltungskosten sind durch die Landeshauptstadt Schwerin zu tragen, sie fließen aber in die Kostenrechnung nach Abs. 2 ein. Ersatzinvestitionen für diese Vermögensgegenstände sind durch die Landeshauptstadt Schwerin zu tätigen, wobei die Kosten nach der Regelung des Abs. 1 verteilt werden. (4) Ausgestaltende Regelungen, insbesondere zu den Fragen der gegenseitigen Verrechnung, werden in einer gesonderten Verwaltungsvereinbarung getroffen. §5 (1) Soweit nichts anderes bestimmt oder rechtlich geboten ist, erfolgt die Durchführung der dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin obliegenden Aufgaben der Integrierten Leitstelle dergestalt, dass die Interessen beider Vertragspartner gleichberechtigt nebeneinander Berücksichtigung finden. (2) Die monatlich zu ermittelnde durchschnittliche Dispositionszeit aller Notfalleinsätze darf eine Minute nicht überschreiten. (3) Neben dem in § 2 dieses Vertrages vereinbarten Informationsund Anhörungsrecht des Landrates des Landkreises Parchim tritt mindestens halbjährlich ein Beirat der Vertragspartner zusammen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Fragen, insbesondere der Finanzierung und Kostenerstattung, oder Problemen im Arbeitsablauf können beide Teile darüber hinaus jederzeit das Zusammentreten des Beirates verlangen. Dieser besteht aus den Behördenleitern, dem Amtsleiter Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst der Landeshauptstadt Schwerin sowie einem leitenden Mitarbeiter des Landkreises Parchim. An den Sitzungen des Beirates nehmen je nach Gegenstand die Leiter der jeweiligen Bereiche Organisation, Personal und Finanzen sowie – falls erforderlich – weitere Mitarbeiter teil. §6 Diese Vereinbarung tritt zum 05.01.2006 in Kraft und gilt unbefristet. Sie kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende von jedem Vertragspartner gekündigt werden. Landkreis Parchim Der Landrat Klaus-Jürgen Iredi, Stellvertreter Helmut Gresch Parchim, den 22.11.2005 D.S. Landeshauptstadt Schwerin D.S Der Oberbürgermeister i.V. Wolfgang Schmülling Stellvertreter i.V. Hermann Junghans Schwerin, den 24.11.2005 Anlage 1: Aufgabenplan Integrierte Leitstelle Anlage 2: Stellenplan Dieser Vertrag ist mit Schreiben des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 07.12.2005 genehmigt worden. Die vorgenannten Anlagen zu diesem Vertrag liegen für die Dauer eines Monats ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung zur Einsicht während der üblichen Dienststunden im Bürgerbüro/Bürgerservice der Verwaltung der Landeshauptstadt Schwerin, Zimmer E 096, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, aus. Seite 4 · STADTANZEIGER Ausgabe 3/ 17. Februar 2006 TIPPS & TERMINE SAMSTAG • 18. Februar SONNTAG • 19. Februar DIENSTAG • 21. Februar DONNERSTAG • 23. Februar • Hauptbahnhof 6.00 Uhr, URANIA-Bildungsreise: Hameln – Weserrenaissance und mehr. Eine Führung mit dem Rattenfänger durch die Stadt, in Schloss Hämelschenburg und Bad Pyrmont • Sport- und Kongresshalle 10.00 Uhr, 13. Motorradmesse • Edgar-Bennert-Straße 26 ab 10.00 Uhr, Schautag seniorenfreundliches Wohnen (Musterwohnung) • Speicher 21.00 Uhr, Cutting Crew (GB) • Forumkino 20.00 Uhr, „Ray“ • Zeppelin – Der Club 22.00 Uhr, The Casuals (Italien) • Buchhandlung littera et cetera 9.00 Uhr, „Der Engel viele“, Ölmalereien von Gudrun Garfs • Haus der Kultur 17.00 Uhr, URANIA-Vortrag mit Gespräch: Aberglaube und Hexenprozesse in Mecklenburg, Referentin: Angret Hegemann, Dipl.-Archivarin • Volkshochschule 18.00 Uhr, Beginn des Kurses „Zeichnen und Malen“, Kursleiterin: Frau Goebeler • Schleswig-Holstein-Haus 16.00 Uhr, „Plattdütsch Kring tau Swerin“ • Haus der Kultur 17.00 Uhr, URANIA-Vortrag mit Gespräch: Was wussten die Alten schon? Referent: Prof. Dr. Ing. Herbert Müller • Verwaltungsgebäude Klinikum 19.00 Uhr, Konzert der Musikschule Ataraxia mit „Cassa Blanca“ • Speicher 20.00 Uhr, Mitch Ryder, Engerling und special guest Gitarrist Steve Hunter • Forumkino 20.00 Uhr, „Die Braut“ Shaolin Mönche begeistern heute in der Halle am Fernsehturm • Sport- und Kongresshalle 10.00 Uhr, 13. Motorradmesse • Schleswig-Holstein-Haus 10.00 Uhr, Räume und Visionen – moderne Stettiner Kunst • Halle am Fernsehturm 20.00 Uhr, „Die Rückkehr der ShaolinMönche“ – höchste Kung Fu-Kunst MONTAG • 20. Februar In Lankow ist heute eine seniorengerechten Wohnungsausstattung zu sehen • Stadtwerke Ausstellung: Landschaften zum Verlieben – Kaschubien und Mecklenburg FREITAG • 24. Februar Im Haus der Kultur geht es heute um Aberglauben und Hexenprozesse MITTWOCH • 22. Februar • Kulturinformationszentrum Ausstellung mit Arbeiten aus dem Malzirkel des Demokratischen Frauenbunds • Halle am Fernsehturm 19.30 Uhr, „Die Märsche der Nationen“ – Militär- und Blasmusik • Kulturinformationszentrum Ausstellung mit Arbeiten aus dem Malzirkel des Demokratischen Frauenbunds • Volkshochschule 16.30 Uhr, Beginn des Kurses „Wing Tsun – ChiKung“ • Schwerin Information 18 Uhr, Stadtrundgang mit dem Nachtwächter • Forumkino 20.00 Uhr, „Die Braut“ • Speicher 20.00 Uhr, Natascha Osterkorn: „Das Zigeunerlager zieht in den Himmel“ Anzeigen Autoservice Guhl & Radloff GbR Reparaturen aller PKW und Kleintransporter DEKRA HU / Abgasuntersuchung Meisterbetrieb der KFZ-Innung SN • Lübecker Straße 131 • Tel.: (03 85) 71 94 89 • Fax: (03 85) 73 31 76 In vier Wochen bezugsfertig! 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März • Stadtbibliothek/Perzina-Saal 18.00 Uhr, Klassik-Konzert mit dem Harfenorchester des Konservatoriums • Sport- und Kongresshalle 20.00 Uhr, Musical Starlight – from Andrew Lloyd Webber to Disney • Speicher 20.00 Uhr, Kabarett mit Ranz und May: „Cash“ • Achteck 22.00 Uhr, Ü-30-Party, alle Gäste über 30 haben freien Eintritt • Zeppelin – Der Club 22.00 Uhr, DJ Robi Rampe macht Lollipop – die Anders-Party • Schwerin Information 11.00 Uhr, Stadtführung, Treffpunkt vor dem Rathaus • Internationaler Bund 9.00 Uhr, Stadtteilbüro Neu Zippendorf: AG Integration • Buchhandlung littera et cetera 9.00 Uhr, „Der Engel viele“, Ölmalereien von Gudrun Garfs SONNTAG • 26. Februar Am Markt startet heute wieder der Stadtrundgang Foto: max • Halle am Fernsehturm 10.00 Uhr, Spezialmarkt • Konservatorium 11.00 Uhr, Matinee mit dem Harfenorchester, Familienprogramm • Parkplatz Domäne/Görries 11.00 Uhr, „Das Moor mit den sieben Dörfern“ • Staatliches Museum 11.00 Uhr, Führung „Im Licht der Zeit“, niederländische Gemälde aus privater Sammlung • Forumkino 20.00 Uhr, „Die Braut“ STADTANZEIGER · Seite 5 FREITAG • 3. März DONNERSTAG • 2. März • Astrid-Lindgren-Schule 17.30 Uhr, Stadtteilbüro Neu Zippendorf: Verfügungsfonds „Soziale Stadt“ • Speicher 20.00 Uhr, „Schiller in 90 Minuten“, Comedy Theater mit orginalen Texten • Halle am Fernsehturm 20.00 Uhr, Atze Schröder: „Atze im Wunderland“ DIENSTAG • 28. Februar • Schleswig-Holstein-Haus 10.00 Uhr, Räume und Visionen – moderne Stettiner Kunst • Speicher Jugend kulturell: Klavier-Kabarettist Tom von Hasselt • Haus der Kultur 17.00 Uhr, URANIA-Vortrag mit Gespräch: Päpste, zweiter Teil • Zeppelin – Der Club 21.00 Uhr, Bluessession (Eintritt frei) Anzeigen ause H u z n e m m Willko zum Beispiel: NewLine 169 Typisch amerikanisch präsentieren sich ebenso die Vorzüge dieses Eigenheimes. Wie schon seine „Verwandten“ aus der Serie NewLine hält es raumsparende Einbauschränke bereit und Sprossenfenster mit Klappläden. Zusätzlich präsentieren sich hier außergewöhnliche Lösungen für den Essbereich. Zwei Bäder und vier Schlafzimmer im Dachgeschoss geben jedem Familienmitglied den Raum, den es braucht, um glücklich zu werden. 140,63 m2 Wohnfläche ab 121.900 Euro Am Dorfplatz 18 19086 Peckatel Tel.: (0 38 61) 50 12 70 Fax: (0 38 61) 30 27 99 E-Mail:[email protected] Fordern Sie unseren kostenlosen Katalog an. www.trendline-traumhaus.de Goethestr. 8-10 19053 Schwerin Tel.: (0385) 5 57 16 37 Bergstr. 3 19073 Groß Rogahn Tel.: (0385) 666 51 54 Atze Schröder ist heute in Schwerin Technik und Mode finden heute im Technischen Landesmuseum zusammen • Speicher 9.00 Uhr, Schillers gesammelte Werke: „Das Balladenduell“ • Technisches Landesmuseum 19.00 Uhr, Event; Technik und Mode: Gegenwärtige Designermode und Industriedesign unter Einbeziehung historischer Technik und Produktion der Gegenwart • Halle am Fernsehturm 19.00 Uhr, Handball: SV Grün-Weiß Schwerin/Männer – Warnemünde • Speicher 22.00 Uhr, Zoo TV www.x-shopper.de Seite 6 · STADTANZEIGER AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG Öffentlichkeitsbeteiligung zur Flächennutzungsplanung auf dem Gelände der ehemaligen Molkerei Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 15.11.2005 beschlossen, die 9. Änderung zum Flächennutzungsplan einzuleiten und den Entwurf öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan zeichnerisch dargestellt. Der Änderungsbereich befindet sich nördlich der Möwenburgstraße in einem straßenbegleitenden Streifen. Er wird östlich vom alten Verlauf der Güstrower Straße begrenzt und reicht westlich bis an das ehemalige Rangiergleisfeld in Höhe der Einmündung der Hafenstraße in die Möwenburgstraße. Der Entwurf, einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie ein Fachgutachten zu Schallimmissionen, liegt in der Zeit vom 28.02.2006 bis 27.03.2006 in der ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2-6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen oder Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Planunterlagen und Informationen finden Sie im Internet unter: www.schwerin.de/buergerbeteiligung, wo Sie ihre Anregungen auch online abgeben können. Schwerin, den 30.01.2006 Landeshauptstadt Schwerin D.S. In Vertretung Wolfgang Schmülling ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG Öffentlichkeitsbeteiligung zur Flächennutzungsplanung in Lankow – Am Aubach - Nord Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 10.01.2006 beschlossen, die 10. Änderung zum Flächennutzungsplan einzuleiten und den Entwurf öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan zeichnerisch dargestellt. Der Änderungsbereich wird begrenzt im Süden durch die Straße Vor dem Wittenburger Tor, durch den Niederungsbereich des Lankower Aubachs im Westen sowie Kleingärten im Norden und im Osten. Der Entwurf, einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie ein Fachgutachten zu Schallimmissionen, liegt in der Zeit vom 28.02.2006 bis 27.03.2006 in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2-6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öff- 19055 Schwerin, Bornhövedstraße 15, mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Schwerin, Flur 26, Flurstück 20/1 zu verkaufen. Das Grundstück befindet sich in der Werdervorstadt zwischen der Werderstraße und dem Schweriner Innensee. Das Zentrum (Markt) ist ca. 0,8 km und der Hauptbahnhof ist ca. 1.5 km entfernt. Das Grundstück ist mit einem dreigeschossigen, unterkellerten Mehrfamilienhaus bebaut. Das Gebäude wurde 1872 errichtet. Die Wohnfläche beträgt insgesamt 277 m2, davon im Erdgeschoss 85 m2, im 1. und im 2. Obergeschoss je 96 m2. Alle sechs Wohnungen sind leerstehend. Die Bausubstanz ist dringend sanierungsbedürf- Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 53.05 „Am Güstrower Tor“ der Landeshauptstadt Schwerin Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 07. Februar 2006 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53.05 „Am Güstrower Tor“ öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan zeichnerisch dargestellt. An umweltbezogenen Informationen liegen ein Baugrundgutachten und Ersteinschätzung der Schutzgüter Boden und Grundwasser für Teilbereiche des Plangebietes sowie der Umweltbericht und der Grünordnungsplan vor. Das Plangebiet liegt in der Verlängerung der Straße „Am Güstrower Tor“ am Westufer des Heidensees, rückwärtig der Haus- und Kleingärten an der Ricarda-Huch-Straße. Der Entwurf des Bebauungsplans liegt in der Zeit vom 28.02.2006 bis zum 27.03.2006 in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2-6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen oder Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Planunterlagen und Informationen finden Sie im Internet unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung. Schwerin, 30.01.2006 Landeshauptstadt Schwerin D.S. In Vertretung Wolfgang Schmülling ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG nungszeiten aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen oder Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Planunterlagen und Informationen finden Sie im Internet unter: www.schwerin.de/buergerbeteiligung, wo Sie ihre Anregungen auch online abgeben können. Schwerin, den 30.01.2006 Landeshauptstadt Schwerin D.S. In Vertretung Wolfgang Schmülling GRUNDSTÜCK ZU VERKAUFEN Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt, das mit einem Mehrfamilienhaus bebaute 258 m2 große Grundstück in Ausgabe 3/ 17. Februar 2006 Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 09.91.01/ 6a „Hafen - Ehem. Molkereigelände“ der Landeshauptstadt Schwerin Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 24. Januar 2006 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 09.91.01/6a „Hafen Ehemaliges Molkereigelände“ öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan zeichnerisch dargestellt. An umweltbezogenen Informationen liegen der Umweltbericht sowie Fachgutachten (Schallimmissionsprognose, Grünordnungsplan) vor. Das Plangebiet ist begrenzt im Norden durch den Ziegelaußensee, im Osten durch die Grundstücke westlich der alten Güstrower Straße, im Süden durch die Möwenburgstraße und im Westen etwa in Verlängerung der Speicherstraße. Der Entwurf des Bebauungsplans liegt in der Zeit vom 28.02.2006 bis zum 27.03.2006 in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2-6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen oder Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Planunterlagen und Informationen finden Sie im Internet unter www.schwerin.de/ buergerbeteiligung. Schwerin, den 30.01.2006 Landeshauptstadt Schwerin D.S. In Vertretung Wolfgang Schmülling JAGDVERPACHTUNG tig. Ein aktuelles Verkehrswertgutachten beziffert den Wert des Grundstückes auf 18.000,-- EUR. Neben dem Kaufpreis sind die Kosten der gutachterlichen Wertermittlung in Höhe von 256,94 EUR zu zahlen. Interessenten wenden sich bitte schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser Anzeige an: Landeshauptstadt Schwerin, Amt für Liegenschaften, Am Packhof 2-6, Postfach 11 10 42, 19010 Schwerin, Telefon: 54 51 600 Der Verkauf bedarf der Zustimmung der zuständigen städtischen Gremien der Landeshauptstadt Schwerin. Die Landeshauptstadt Schwerin behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten. Die Landeshauptstadt Schwerin verpachtet für die Jagdgenossenschaft Schwerin BJagdG §9 Abs.2, Satz 3) zum 01.04.2006 folgende Niederwildjagdbezirke: 1. gemeinschaftlicher Jagdbezirk Warnitz mit einer Größe von ca. 363 ha, belegen westlich des Medeweger Sees, in den Gemarkungen Schwerin, Lankow und Warnitz 2. gemeinschaftlicher Jagdbezirk Wüstmark, Krebsförden mit einer Größe von ca. 544 ha, belegen südwestlich des Ostorfer Sees, in den Gemarkungen Görries, Krebs-förden, Wüstmark und Göhren, sowie 3. die Göhrener Tannen, Eigenjagdbezirk der Landeshauptstadt Schwerin mit einer Größe von ca. 154 ha, belegen südlich und nördlich des neugestalteten Fährweges in den Göhrener Tannen Die Pachtzeit beträgt für alle aufgeführten Jagdbezirke 9 Jahre. Bewerber müssen jagdpachtfähig und revierlos sein und vorzugsweise ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Schwerin haben. Die genaue Lage des Pachtgebietes kann in den Räumen des Amtes für Liegenschaften, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin eingesehen werden. Die schriftlichen Gebote sind in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Gebot für den Jagdbezirk.........“ bis zum 10.03.2006, 15.00 Uhr bei der Landeshauptstadt Schwerin, Amt für Liegenschaften, Frau Bense, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin einzureichen. Die Verpächterin behält sich den Zuschlag vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Der Oberbürgermeister Ausgabe 3/ 17. Februar 2006 ANZEIGEN Haarentfernung schnell und dauerhaft unkt der im Blickp ter! Rentner Finanzäm Schneller Weg zu glatter Haut Wir beraten Sie zur neuen Rentenbesteuerung und... ...erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, im Rahmen einer Mitgliedschaft und Einkünften ausschließlich aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten und Versorgungsbezügen. Die Nebeneinnahmen aus Überschusseinkünften (z.B: Vermietung), dürfen die Einnahmegrenze von 9.000 bzw. 18.000 Euro bei Zusammenveranlagungen nicht überschreiten. Beratungsstellen Ansprechpartner: Reno Krause, Johannes Tolxdorf, Bärbel Lohse 19053 Schwerin · Lübecker Straße 36 Ansprechpartner: (03 85) 55 77 967 • ☎ (03 85) 56 45 05 ☎ Johannes Tolxdorf • 19069 Pingelshagen · Am Tannenberg 49 (03 85) 48 44 671 ☎ Manfred Weber • 19053 Schwerin · Lübecker Straße 94 ☎ (03 85) 760 76 91 AUTOTEILE ZU SUPER - PREISEN zum Beispiel: ▼ ▼ Ansprechpartner: • Endschalldämpfer ab 49,90 Golf III • Bremsklötze ab 29,90 Golf III • Stoßdämpfer hinten ab 31,90 Golf III Einbau in unserer Fachwerkstatt möglich. Wir bieten Ihnen günstige Autoteile für alle Autotypen. AUTOTEILE WILKE Kfz-Meisterbetrieb Schwerin-Wüstmark ☎ TOP-PREISE TOP-SERVICE (0385) 61 18 40 (gegenüber Lidl) Schwerin • Körperhaarentfernung mit dauerhaftem Erfolg: Im Epi Point im Ärztehaus Lankow geht es mittels Lichtimpulsen den lästigen Haaren an den Kragen. Die werden sanft, nahezu schmerzfrei und dauerhaft entfernt. Viele Frauen und auch immer mehr Männer träumen von glatter makelloser Haut. Doch vor dem sichtbaren Erfolg stand bisher das lästige Enthaaren und der Schmerz. Doch jetzt gibt es eine schonende Behandlung, die in den U.S.A. bereits gang und gebe ist: Ein gezielt dosierter Lichtimpuls wird auf die betreffende Hautzone abgegeben und verödet die Haarwurzeln. Dadurch wird die haarproduzierende Zelle nachhaltig gestört. Ergebnis: Die Haare wachsen an dieser Stelle nicht nach. „Ganz wichtig dabei ist, dass wir keinen Laser anwenden“, erklärt EpiPoint-Inhaberin Simona Schulz. „Wir arbeiten wirklich nur mit einem Lichtimpuls. Der ist für den Körper völlig ungefährlich und vor allem schonend. Die Behandlung ist im Gegensatz zur Laserbehandlung schmerzfrei. Es sind mehrere Behandlungen erforderlich, da immer nur die gerade im Wachstum befindlichen Haare auf den Lichtimpuls reagieren“, so Simona Schulz. Wer zuerst bucht, bucht am besten Goldene Tage auf Usedom erleben Schwerin • AURELIA kommt aus dem Lateinischen und heißt „Die Goldene“. Goldene Tage können Sie auf Usedom, Deutschlands Sonnen- und Wellnessinsel Nr.1 ganz sicher verbringen. Und das zu jeder Jahreszeit, denn die Ostsee und die Dreikaiserbäder auf Usedom sind immer eine (oder auch mehrere) Reise(n) wert – ob im Früh- ling, Sommer, Herbst oder Winter. Eis und Schnee werden in der Regel mit Winterurlaub im Gebirge verbunden. Doch in diesem Jahr finden Sie auch am Heringsdorfer Strand Schnee und Eis und Sie können eventuell Skiläufern und Eisbadern begegnen. Damit Sie dieses eher seltene Naturschauspiel der Eisschollen am Strand (nur alle 6 - 7 Jahre zu erleben) ge- nießen können, haben wir das passende Angebot für Kurzentschlossene zur Winterurlaubszeit: 55,00 EUR pro ÜN für zwei Personen, incl. Frühstück sowohl in den großzügigen und individuellen Ferien-Appartements der AURELIA Villen als auch im gemütlichen AURELIA Hotel St. Hubertus. (gültig bis 13.04.2006) Schusterstraße 3 · 19055 Schwerin Villen/App.: (0385) 20 88 7-0 Hotel: (0385) 47 76-0 www.aurelianet.de AURELIA – EMPFEHLUNG ein Tag kann eine Brücke sein Aus 28 mach 56... ... denn die Urlaubstage sind in diesem Jahr gewissermaßen doppelt so viel wert. Unter Einbeziehung der Wochenenden und Feiertage können Sie ihre Urlaubsoder auch Kurzreisen erheblich „strecken“. Hier einige Beispiele: Villa Arcadia STADTANZEIGER · Seite 7 08. 04. – 23. 04. Ostern 16 mit 8 Tagen 29. 04. – 07. 05. Maifeiertag 9 mit 4 Tagen 20. 05. – 28. 05. Christi Himmelfahrt 9 mit 4 Tagen 03. 06. – 11. 06. Pfingsten 9 mit 4 Tagen 30. 09. – 03. 10. Tag der deutschen Einheit 4 mit 1 Tag 23. 12. – 31. 12. Weihnachten/Silvester 9 mit 3 Tagen Also halten Sie sich ran, bevor es Ihre Kollegen tun und buchen Sie am besten gleich, denn: wer zuerst bucht, bucht am besten bei AURELIA. Die Dauer der Behandlung ist abhängig von der jeweiligen Körperpartie. Zur Entfernung eines Damenbartes sind pro Sitzung circa 20 bis 30 Minuten einzuplanen; Beine, Rücken oder die Bikinizone dauern entsprechend länger. Vor der Behandlung erfolgt eine eingehende und kostenlose Beratung und Information der Kundin oder des Kunden. Dabei geht es unter anderem um die Bestimmung des Haartyps und - da es sich um eine Behandlung mit Lichtimpulsen handelt - auch des Hauttyps. „Danach entscheiden wir über Dauer und Intensität, mit der wir vorgehen“, sagt Simona Schulz. Neu ist, dass sich nicht nur dunkle Haare gut entfernen lassen, auch graue oder blonde Haare, die wenig oder kein Melanin enthalten und bisher nicht mit Lichtimpulsen behandelt werden konnten, lassen sich nach entsprechender Vorbehandlung zu 95 bis 100 Prozent entfernen.Letztlich, so die Expertin, werde das Ergebnis aber absolut begeistern. Wichtig: Unbedingt vorher Termin vereinbaren. Epi Point im Étéson Sonnenstudio, Rahlstedter Straße 29 (im Ärztehaus Lankow), 19057 Schwerin, Telefon 0385-4812883. Täglich geöffnet, Parkplätze direkt vor dem Haus 25,Gutschein Einzulösen bei Erstbehandlung im Hair Free Center Epi Point Ralstedter Straße 29 Gültig bis 15.03.2006 pro Behandlung nur ein Gutschein Rabatt 20% Bikinizone Einzulösen bei Erstbehandlung im Hair Free Center Epi Point Ralstedter Straße 29 Gültig bis 15.03.2006 pro Behandlung nur ein Gutschein © maxpress Damit Sie schneller hören können: DIE WELTNEUHEIT: Das Hörsystem mit Sofortanpassung für optionalen Tragekomfort. WIR SUCHEN 100 TESTPERSONEN! Erleben Sie die Vorteile einer Anpassung, bei der das Ohr offen bleibt: Nahezu unsichtbar am Ohr zu tragen Natürlicher Klang Hörgerätefachgeschäft - Meisterbetrieb - Hoher Tragekomfort Präzise Sprachverständlichkeit, vor allem in lauter Umgebung Wittenburger Straße 16a 19053 Schwerin Telefon 03 85 / 5 57 23 56 Schneller Hörerfolg Dreescher Markt 4 19061 Schwerin Telefon 03 85 / 3 97 80 90 Steinstraße 14 19205 Gadebusch Telefon 0 38 86 / 71 12 88 ✁ Machen Sie den ersten Schritt. Hören Sie noch richtig? Keine leichte Frage. Aber es gibt eine schnelle Antwort: durch einen kostenlosen Hörtest bei Ihrem Hörgeräte-Akustiker. - Ich bin mir nicht sicher, ob ich ein Hörgerät benötige. Bitte vereinbaren Sie mit mir einen Termin für einen kostenlosen Hörtest. - Ich möchte gerne unverbindlich die neuen èlan-HörSysteme testen. Bitte vereinbaren Sie mit mir einen Termin. 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