Normal-Vorlage Word2003

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Normal-Vorlage Word2003
Auf meinem Gehweg verläuft
gleichzeitig ein Radweg, was tun?
Bei diesen kombinierten Rad- und Fußwegen obliegt
den Anliegerinnen und Anliegern die Winterwartung.
Allerdings müssen für Radfahrerinnen und Radfahrer
keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen getroffen
werden. Räumen und Streuen wie auf einem
normalen Gehweg reicht völlig aus.
Wenn auch der Winter einen gewissen Charme besitzt
und für den einen oder anderen mit Freuden verbunden
ist, so gibt es doch bei Schneefall und Eisglätte Pflichten,
die zu erfüllen sind. Diese Informationsschrift dient dazu,
Fragen, die sich hierzu ergeben könnten, zu beantworten.
Finden Sie keine Antwort, so rufen Sie Ihren
Baubetriebshof an
Telefon
02304 104 3 92
02304 104 3 93
Email
sascha.behl [email protected]
bau betri [email protected]
Hornepage
www.schwerte.de/ rathaus
Herausgeber
Stadt Schwerte, Rathausstraße 31,
58239 Schwerte
Welche Streumittel soll ich einsetzen?
Aus Gründen der Verkehrssicherheit und auch
der Wirtschaftlichkeit verwendet die Stadt auf
Fahrbahnen ausschließlich Streusalz. Auf Gehwegen
ist dies nicht unbedingt notwendig. Abstumpfende
Mittel (Splitt, Granulat, Sand) reichen grundsätzlich völlig aus. Ausgenommen sind Gehwege mit
starkem Gefälle und Treppenanlagen .
Wo kann ich den Schnee lagern?
Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges (auf die Mindestbreite ist
zu achten) zu lagern, ggfl. auch auf dem eigenen
Grundstück. Auf der Fahrbahn darf er nur dann
abgelegt werden, wenn kein Gehweg vorhan den
ist und eine Behinderung des Fahrverkehrs ausgeschlossen ist. Ferner darf er nicht auf Baumscheiben gelagert werden .
I nformat ionen über die
Räum- und Streupfl icht
in Schwerte
Es ist Aufgabe der Stadt, nach dem Schneefall Straßen,
Wege und Plätze, sofern sie verkehrsbedeutend und
gefährlich sind, zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Welche das sind, steht im Winterdienststraßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung,
im Internet unter:
www.schwerte.de/ rathaus
Auf Bundes- und Landesstraßen außerhalb der Ortschaften wird die Aufgabe durch den Landesbetrieb
Straßen NRW wahrgenommen.
Die Winterwartung auf Gehwegen ist in Schwerte
ausnahmslos auf die Eigent ümer und Eigentümerinnen
der angrenzenden GrundstUcke übertragen. Üblicherweise wird diese Pflicht an die Mieter bzw. Mieterinnen
weitergeleitet. Ausnahmen bei der Übertragung gibt es
nicht, da im Blick auf den Gleichheitsgrundsatz niemand
von der Winterdienstpflicht befreit werden kann. Da j e
nach Wetterlage der Winterdienst durchaus anstrengend
sein kann, sollte man als Nachbarin oder Nachbar
ältere und gebrechliche Mitbürgerinnen und Mitbürger
unterstützen. Notfalls kann auch auf professionelle Hilfe
zurückgegriffen werden. Diverse Gartenbaubetriebe,
Gebäudereiniger und Hausmeisterdienste bieten ihre
Hilfe an.
Wann muss mit dem Winterdienst
begonnen werden und wann endet er?
Eine Räum- und Streupflicht besteht werktags von
7 bis 20 Uhr, samstagszwischen 8 bis 20 Uhr,
sonn- und feiertags erst ab 9 Uhr.
In welcher Form muss ich
auf Gehwegen tätig werden?
Die Gehwege müssen so von Schnee und Eis befreit
werden, dass zwei Fußgänger vorsichtig aneinander
vorbei gehen können . Regelnnäßig reicht eine Breite
von 0,80 bis 1m aus.
In meiner Straße gibt es keinen Gehweg?
Ist kein eigenständiger Gehweg vorhanden, so ist am
Fahrbahnrand eine ausreichende Gehbahn (0,80 bis
1m) zu schaffen.
Ich habe eine Bushaltestelle
vor meinem Haus?
In diesem Fall ist es leider I hre Aufgabe, dafür Sorge
zu tragen, dass die Fahrgäste sicher in den Bus einund aussteigen können. Ausgenommen sind allerdings
solche Bushaltestellen, die durch bauliche Maßnahmen
deutlich von normalen Gehwegen abgegrenzt sind
(Buscaps).
Meine Straße steht nicht im Winterdienststraßenverzeichnis, bin ich für
die Straßenräumung verantwortlich?
Wenn I hre Straße nicht im Winterdienststraßenverzeichnis aufgeführt ist, so ist sie nicht verkehrsbedeutend, eine Winterdienstpflicht besteht nicht.
Allerdings müssen Sie, wenn Ihr Grundstück an einer
Straßeneinmündung angrenzt, dafür Sorge tragen, dass
Fußgänger gefahrlos die Straße queren können und
zwar jeweils bis zur Straßenmitte. Die andere Seite obliegt Ihrer Nachbarin bzw. Ihrem Nachbarn gegenüber.
Wann kommt der Schneepflug?
Nach Schneefall und Eisglätte können die Streufahrzeuge nicht gleichzeitig überall sein. Deshalb wird der
Winterdienst nach Dringlichkeit organisiert. Es werden
zuerst die Hauptverkehrs- und stark frequentierte
Straßen bearbeitet. Erst danach werden die weniger
befahrenen Straßen geräumt.