Steuerausgleich beim Finanzamt beantragen

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Steuerausgleich beim Finanzamt beantragen
Oberösterreich aktuell
Landesbildung
Steuerausgleich
beim Finanzamt beantragen
Die Arbeitnehmer­
veranlagung (Jahres­
ausgleich) ist beim Finanzamt zu bean­
tragen; 5 Jahre rückwirkend möglich. Für
jedes Jahr ist ein eigener Antrag zu stellen.
Das Finanzamt erstattet das Steuergutha­
ben unter Berücksichtigung der geltend ge­
machten, anerkannten Ausgaben und der
zustehenden Absetzbeträge.
Josef Pointinger
Sonderausgaben:
• Personenversicherungsprämien: z.B.: Kran­
kenversicherungen, Lebensversicherun­
gen, Sterbekassen.
• Ausgaben für die Wohnraumschaffung (Ei­
genheime, Eigentums-, Genossenschafts­
wohnung) und Sanierung, wie Fenster­
tausch, neue Heizung, Solaranlagen,
Wärme­dämmung.
• Kirchenbeitrag bis € 200,– absetzbar.
• Neu: Absetzbarkeit von Spenden an be­
günstigte Organisationen, wie z. B.: ASB,
Rotes Kreuz, Volkshilfe, Caritas, Licht ins
Dunkel, etc.
Werbungskosten:
Für Pensionisten ist der bezahlte Gewerk­
schafts- und PV-Beitrag absetzbar.
Außergewöhnliche Belastungen:
• Krankheitskosten, wie Rezeptgebühren, Spi­
talsaufenthalte, Brillen, Heilbehelfe, Thera­
piekosten, Zahnarztkosten, auch wenn die
Zahnbehandlung im Ausland erfolgte.
• Begräbniskosten und Kosten für den Grab­
stein bis zu je € 4.000,–, soweit diese Kos­
ten nicht durch den Nachlass gedeckt sind.
• Kurkosten und das Kilometergeld zum
und vom Kurort.
Selbstbehalt von ca. einer Bruttomonats­
pension wird in Abzug gebracht.
Ohne Abzug des Selbstbehaltes
sind absetzbar:
• Katastrophenschäden durch Hochwasser
oder Lawinenabgänge.
• Kosten für Behinderungen mit einem Behin­
dertengrad ab 25 Prozent oder Pflegegeld­
bezug. Feststellung des Behindertengrades
erfolgt durch das Bundessozialamt. Die
alten Bescheinigungen vom Magistrat
oder der Bezirkshauptmannschaft gelten
weiterhin.
• Freibeträge für Zuckerkrankheit, Gallen­
diät, Leber-, Nieren- oder Cholesterindiät;
andere innere Erkrankungen.
• Freibetrag für Auto, das auf den Gehbe­
hinderten angemeldet ist. Ansonsten sind
Taxikosten absetzbar.
• Krankheitskosten bei Behinderung, wie
Medikamente, Spitalskosten, Heilbehelfe,
Rollstuhl, Hörgeräte. Pflegeheimkosten
sind absetzbar.
Wichtiger Hinweis:
Hat der Ehepartner eine körperliche Be­
einträchtigung von mindestens 25 Prozent
oder ist Pflegegeldbezieher und bezieht we­
niger als € 6000,– steuerpflichtige Einkünfte,
kann der Ehepartner die Ausgaben geltend
machen.
Steuerreferent Josef Pointinger
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