Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren
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Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren
Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie 2004 Herold • Hochstein • Schreiber Für die AG DRG der GPOH • Paulussen • Berthold Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie 2004 R. Herold, C. Hochstein, B. Schreiber, M. Paulussen und F. Berthold November 2003 – Aktualisierung 24.11.2003 Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren 2003 .................................................................1 Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen................................................................................................2 Was soll kodiert werden?.........................................................................................................................2 Verdachtsfälle...........................................................................................................................................2 Hauptdiagnose und Nebendiagnosen......................................................................................................2 Beispiel: Krampfanfälle und Hirntumor.................................................................................................3 Beispiel: akute und chronische Erkrankungen......................................................................................3 Beispiel: sich gegenseitig bedingende Diagnosen................................................................................3 Appropriateness Evaluation Protocol (AEP) ...........................................................................................3 Spezielle GPOH-Kodierempfehlungen ...................................................................................................3 Neuigkeiten .............................................................................................................................................3 Diagnosen: Medizinische Definitionen und Kode-Definitionen ................................................................4 Systemerkrankung ...............................................................................................................................4 Leukämie-Remission ...........................................................................................................................4 Leukämie: Nicht-Ansprechen („induktionsrefraktär“, C95.8!) ..............................................................4 Rezidiv .................................................................................................................................................4 Thrombopenie (D69.5-) ........................................................................................................................4 Anämie..................................................................................................................................................5 Sepsis und Neutropenie........................................................................................................................5 Immunkompromittierung (D90) und Z.n. SZT (Z94.8-) ........................................................................5 Transfusionen, Faktor- und Plasmapräparatgaben (8-8xx.x)...............................................................5 Lumbalpunktion.....................................................................................................................................6 Nachsorge ............................................................................................................................................6 „Tagesfall“ ...............................................................................................................................................6 Teilstationäre Behandlung........................................................................................................................6 Chemotherapie ........................................................................................................................................6 Psychosoziale Tätigkeiten .......................................................................................................................7 Stammzell-Transplantation .....................................................................................................................7 Nebendiagnosen zusätzlich kodieren...................................................................................................7 Zusatzentgelte ..........................................................................................................................................8 (Noch) nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete Leistungen (Auszug)....................................8 Die häufigsten Diagnosen .......................................................................................................................9 Die häufigsten Prozeduren.....................................................................................................................15 Chemotherapie....................................................................................................................................16 Transplantation...................................................................................................................................17 Psychosoziale Tätigkeiten..................................................................................................................19 Referenzen...............................................................................................................................................20 Copyright (c) 2003 by AG DRG, GPOH e.V., Germany, c/o [email protected]. This material may be distributed only subject to the terms and conditions set forth in the Open Publication License, v1.0 or later (the latest version is presently available at http://www.opencontent.org/openpub/). Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren 2003 Diese dritte, vollständig neu bearbeitete Ausgabe der Kodierempfehlungen für die pädiatrische Onkologie und Hämatologie soll für das Jahr 2004 die wichtigsten Aspekte zur Abbildung der Inhalte dieses Schwerpunktes in der Kinderheilkunde und Jugendmedizin beinhalten. Zu berücksichtigen sind die vollständig neuen Chemotherapie-Kodes und viele Änderungen an den amtlichen Richtlinien. Erstmalig werden keine fachspezifischen „selbstgemachten“ Kodes mehr empfohlen. Die vorangegangenen Ausgaben der Kodierempfehlungen dienten im Jahr 2002 einer krankheitsbezogenen Sammlung von Klassifikationskodes und im Jahr 2003 der optimierten Dokumentation der neuen Prozedurenkodes, nachrangig auch der geringfügig veränderten Diagnosenkodes. Allerdings bleiben auch im Jahr 2004 die „richtigen“ Diagnosenkodes für die Zuordnung zu einer der mittlerweile 824 Diagnosis Related Groups (DRG) entscheidend. Für das Jahr 2004 hat der Gesetzgeber einen weiteren Schritt zur Einführung des Fallpauschalensystems (G-DRG) dadurch vorgesehen, dass die behandelnden Einrichtungen mit den Leistungsträgern nunmehr „DRG“ statt (hauptsächlich) Behandlungstage abrechnen, wobei das Jahresgesamtbudget durch Verhandlungen vorgegeben ist. Erstmalig werden in Folge dessen die dokumentierten Diagnosen und Prozeduren auf die einzelnen Leistungsstellen zurückwirken, beispielsweise im Rahmen der hausinternen Mittelverteilung. Erst Mitte Oktober 2003 hat der Gesetzgeber die wichtigsten und für das Jahr 2004 relevanten Veränderungen an den fünf Rahmenvorgaben des G-DRG-Systems vorgenommen: Ƃ Definitionshandbuch G-DRG German Diagnosis Related Groups Version 2003/2004 (fünf Bände, 13. bzw. 16.10.2003) [DefHB] Im November 2003 wird die zu verwendende Version 2004 veröffentlicht. Ƃ Deutsche Kodierrichtlinien – Allgemeine und Spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren Version 2004 (23.09.2003) [DKR] Ƃ Diagnosenklassifikation ICD-10-GM Version 2004 (15.08.2003) [ICD] Ƃ Prozedurenklassifikation OPS-301 Version 2004 (15.08.2003) [OPS] Ƃ Fallpauschalenverordnung 2004 – KFPV 2004, BGBl. I S. 1995 (13.10.2003) [KFPV] Nicht zuletzt aufgrund dieser zu berücksichtigenden Entwicklungen sahen wir die Notwendigkeit, diese Kodierempfehlungen ein weiteres Mal zusammenzustellen und allen Mitgliedern der GPOH sowie den in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie tätigen Mitarbeitern mit Empfehlung zuzusenden. Weitere Gründe dafür waren, dass allem Anschein nach auch weiterhin uneinheitlich dokumentiert und kodiert wird und dass Unsicherheiten an vielen Stellen bestehen. Andererseits ist uns der tatsächliche praktische Nutzwert dieser Kodierempfehlungen nicht bekannt. Auch aus diesem Grund bitten wir Sie um eine Rückmeldung beispielsweise auf der beiliegenden Karte. Die Fallpauschalenverordnung [KFPV] enthält mit dem Fallpauschalenkatalog erstmalig auch die (voraussichtlich) für 2004 zur Anwendung kommenden Relativgewichte, die zwar in Deutschland ermittelt wurden, aber eine unterschiedlich breite Datenbasis haben. Ab 2004 werden damit zwar entsprechend unserem Vorschlag erstmalig auch in der Onkologie Altersgruppen bei Kindern und Jugendlichen unterschieden („Splits“). Die berechneten Relativgewichte liegen bei jüngeren Patienten höher oder aber auch niedriger als bei älteren Patienten. Die ökonomischen Auswirkungen auf unseren Schwerpunkt sind aufgrund der vielfältigen Änderungen noch nicht bekannt. Sie hängen im Jahr 2004 zudem stärker als zuvor von örtlich auszuhandelnden (Zusatz-) Entgelten ab. Unsere Kodierempfehlungen umfassen zur besseren Übersichtlichkeit nur die fachspezifischen Empfehlungen. Umfassend(er) sind der Kodierleitfaden der GKinD und die amtlichen Kodierrichtlinien (http://www.G-DRG.de/) und Dokumentationskataloge (http://www.DIMDI.de/). Aktualisierungen unserer Kodierempfehlungen werden auf den Internet-Seiten der GPOH (http://www.kinderkrebsinfo.de/drg) und als Handbuch herausgegeben werden. Dazu würden wir gern auch weiterhin Ihre Vorschläge für Korrekturen, Verbesserungen und Problemfälle berücksichtigen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Aktualisierung der Kodierempfehlungen trotz möglicher Fehler und Unzulänglichkeiten (wieder) nützlich ist und wünschen dabei ganz unkodiert guten Erfolg und Happy Coding! R. Herold, C. Hochstein, B. Schreiber, M. Paulussen und F. Berthold 1 Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten Diagnosen und Prozeduren, nicht ein potentieller ökonomischer Nutzen. Letzterer ist aufgrund der jährlichen Neuberechnung der deutschen Relativgewichte nicht dauerhaft abschätzbar. Darüber hinaus kann nur eine nachvollziehbare Kodierung die Grundlage für Änderungsvorschläge im Rahmen des Systems sein. Das vorliegende Dokument ist daher als Vorschlag der AG DRG der GPOH für das richtige Kodieren zu verstehen. Über das richtige Kodieren eigener Leistungen hinaus sollte die Erfassung derjenigen Leistungen überprüft und sichergestellt werden, die von anderen Leistungsstellen oder Fachdisziplinen (zum Beispiel Chirurgie und Radiologie) erbracht werden. Dies ist umso wichtiger, wenn diese Leistungen hausintern zur Verrechnung kommen und die Patienten aus der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie entlassen werden. Was soll kodiert werden? Im Allgemeinen keine Selbstverständlichkeiten kodieren, die sich aus der Diagnose ergeben und / oder nicht gesondert medizinisch behandelt werden. Auch würden Kodes, die auf alle oder die meisten Patienten zutreffen, nicht zur Unterscheidbarkeit beitragen (Beispiele: [DKR P014a, S. 55]). Allerdings: Insbesondere Nebendiagnosen nicht vergessen! Wir empfehlen, Kodes an erster Stelle nur den vorliegenden Kodierempfehlungen zu entnehmen. An zweiter Stelle sollten Kodes dem Kodierleitfaden Version 2003 [GKinD] entnommen werden. Die Nützlichkeit des ICD-10-GM Diagnosenthesaurus [THES] können wir nicht angeben; ein damit gefundener Kode – insbesondere eines Malignoms – sollte mit dem originalen ICD-10-GM-Kode und den Kodierempfehlungen verglichen werden. Verdachtsfälle Die Symptome und / oder die Verdachtsdiagnose sind wie folgt zu verschlüsseln, auch wenn der Verdacht später nicht bestätigt wird [DKR D008b, S. 18]: Ƃ Keine Symptome vorhanden, Untersuchung wegen eines Verdachtes: Zustand kodieren (z. B. Z03.0 bis Z03.9). Ƃ Symptome vorhanden, auf Verdachtsdiagnose hin nicht behandelt: Symptome kodieren (im Wesentlichen R00 bis R99). Ƃ Auf Verdachtsdiagnose hin behandelt, Verdacht nicht bestätigt: Verdachtsdiagnose kodieren. Hauptdiagnose und Nebendiagnosen Die Hauptdiagnose ist weiterhin diejenige „Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist“ [DKR D002c, S. 4]. Sie wird damit rückblickend festgestellt und muss nicht der Aufnahmediagnose entsprechen. Entsprechen zwei oder mehr Diagnosen der Definition der Hauptdiagnose, ohne dass es eine Kodierrichtlinie dazu gibt, wird vom behandelnden Arzt eine Diagnose als Hauptdiagnose ausgewählt [DKR D002c, S. 8]. Dabei soll die Diagnose ausgewählt werden, die der o. g. Definition am besten entspricht, und mit dem größten Ressourcenverbrauch einher ging. Konstruiertes Beispiel: Resektion von Metastasen (z. B. Lunge, C78.0) und Chemotherapie des (Primär-) Tumors (z. B. C40.2) während eines Aufenthaltes: Erstgenannte Diagnosen-Prozedurenkombination ist aufwendiger und daher als Hauptdiagnose auszuwählen [s. a. DKR 0201b, S. 71]. Die Nebendiagnose ist definiert als „Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt“. Sie muss eine aktuell bestehende Diagnose sein und Diagnostik, Therapie oder Pflege beeinflussen. Dies schließt chronische Erkrankungen und Folgezustände mit ein. Nebendiagnosen sind wichtig für die Gesamtbeurteilung und DRG-Eingruppierung. Haupt- und Nebendiagnosen werden nach der Relevanz für die Behandlung unterschieden. 2 Beispiel: Krampfanfälle und Hirntumor Beim stationären Aufenthalt werden behandelt [DKR D002c, S. 7]: Ƃ beide Diagnosen: Hauptdiagnose: Hirntumor (C71.0), Nebendiagnose: zerebrale Anfälle (R56.8), Ƃ „nur“ die Krampfanfälle: Hauptdiagnose: zerebrale Anfälle, Nebendiagnose: Hirntumor. Beispiel: akute und chronische Erkrankungen Ƃ Hauptdiagnose: akute Erkrankung, Nebendiagnose: chronische Erkrankung [DKR D006a, S. 16]. Beispiel: sich gegenseitig bedingende Diagnosen Nach dem Kreuz-Stern-System und [DKR D012a, S. 22] ist die Ätiologie (Kennzeichnung mit Kreuz) der aktuell behandelten Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren. Die zusätzlich zu kodierende Lokalisation (Stern) soll als unmittelbar folgende Nebendiagnose kodiert werden (siehe auch „Anämie“ unten). Ƃ Hauptdiagnose: CMV-Pneumonie (B25.0 ), Ƃ Nebendiagnose: Pneumonie durch andernorts klassifizierte Viren (J17.1*). Appropriateness Evaluation Protocol (AEP) Die Überprüfungen von Krankenhausbehandlungen auf ihre Angemessenheit hin (so genannte Fehlbelegungsprüfung) werden sich in Zukunft auf einheitlichere Bewertungskriterien stützen. Diese Kriterien werden in so genannten Appropriateness Evaluation Protocols zusammengefasst, die sich bereits seit mehreren Jahren in der Entwicklung und Validierung sowie aktuell auch in der Anpassung an die Kinderheilkunde und Jugendmedizin befinden. Diese Überprüfungen werden anhand der Krankenakte vorgenommen, die die Befunde der verschiedenen Berufsbereiche und apparativen Befunde zum Patienten enthält. Neben einer kodifizierten DRG-Dokumentation wollen wir damit auch die weiterhin zentrale und möglichst gute Dokumentation in der Krankenakte empfehlen. Spezielle GPOH-Kodierempfehlungen In den amtlichen Kodierrichtlichen [DKR] finden sich die speziellen Kodierrichtlichen für maligne und hämatologische Erkrankungen auf den Seiten 71 bis 87. Neuigkeiten In den Katalogen [OPS, ICD] sind vor allem die Kodes für die Chemotherapie, psychosoziale Tätigkeiten und die Stammzell-Transplantation zu großen Teilen neu strukturiert (siehe unten). Darüber hinaus gibt es nun auch neue Kodes beispielsweise für Ƃ induktionsrefraktäre Leukämien (C95.8!) Ƃ Unterscheidungen verschiedener Neutropenie-Formen (D70.-) Ƃ Immunkompromittierung nach [...] immunsuppressiven Maßnahmen (D90) Ƃ Patientenbezogene Thrombozytenpräparate (8-800.6) Ƃ Lympho- und Granulozyten-Transfusionen (8-802.-) Ƃ Plasmabestandteile und Gerinnungsfaktoren (8-810ff) Ƃ Komplexe Akutschmerzbehandlung (8-919) 3 Diagnosen: Medizinische Definitionen und Kode-Definitionen Systemerkrankung Ein Lymphom wird als Systemerkrankung verstanden [DKR 0215a, S. 82]. Daraus ergibt es sich, dass zusammen mit dem Kode für die Lymphomdiagnose (C82, C83) nicht kodiert werden dürfen: C77.(bösartige Neubildung der Lymphknoten) und C79.5 (Neubildung Knochen und Knochenmark). Neben den systemischen, „diffusen“ Non-Hodgkin-Lymphomen, die in der Systematik auf Seite 12 enthalten sind, gibt es noch Kodes für „noduläre“ Lymphome. Leukämie-Remission Eine Entscheidung über den Remissionsstatus ist zur Kodierung (nur) von Leukämien1 (einschließlich JMML) erforderlich. Dabei wird nunmehr zwischen Diagnosen „Ohne Angabe einer kompletten Remission“ (.x0) und Leukämien „In kompletter Remission“ (.x1) unterschieden. Die Angabe .x0 kann dabei auch bedeuten, dass eine nur partielle Remission vorliegt („trotz eines Rückgangs der Krankheitserscheinungen die Erkrankung nach wie vor existiert“) oder der Remissionsstatus nicht bekannt ist [DKR 0208c, S. 77f]. Hierzu wurde zusammen mit der DGHO und der DKG im Jahr 2002 pragmatisch erklärt, dass „in Remission“ (z. B. ALL, C91.01) frühestens ab Beginn der Dauertherapie zu kodieren ist. Die Bedeutung dieser Kodedifferenzierung ist noch nicht bekannt; beide Remissionsstatus führen gegenwärtig in dieselben DRG. Leukämie: Nicht-Ansprechen („induktionsrefraktär“, C95.8!) Neu eingeführt wurde für das Jahr 2004 der Kode „C95.8! Leukämie, refraktär auf Standard-Induktionstherapie“. Dies wird als Nebendiagnose zusätzlich zum speziellen Kode der Leukämie (C91–C95) kodiert. Als refraktär wird die Leukämie klassifiziert, wenn um den planmäßigen Tag 30 (Tag 60 im ALLRezidivfall) der Standard-Induktionstherapie herum keine Remission (weniger als 5 % Blasten in einem repräsentativen Knochenmarkaspirat bei ausreichender Zellularität und Zeichen regenerierender normaler Blutbildung) besteht. Der neue Kode C95.8! ist gegenwärtig nicht für die DRG-Zuordnung relevant, allerdings vermutet das GDRG-Institut für das Entgeltwesen im Krankenhaus (InEK), dass der Kode „zu einer differenzierten Kostenauftrennung [...] führen“ kann [ICD, S. 14], so dass auf die zusätzliche Kodierung von C95.8! bei nicht auf die Therapie ansprechenden Patienten mit Leukämie besonders geachtet werden sollte. Rezidiv Die Diagnose und die weiteren Einzelheiten eines Rezidivs werden in gleicher Weise wie eine Erstdiagnose verschlüsselt [DKR 0203a, S. 74]. Es gibt auch weiterhin keinen speziellen Kode, um ein Rezidiv zu kennzeichnen. Die zusätzliche Kodierung „Z85.- Malignom in der Eigenanamnese“ soll nicht verwendet werden, da der Patient „im Grunde wieder wegen des primären Malignoms“ behandelt wird [DKR 0209a, S. 78]. Thrombopenie (D69.5-) Neu ist im Jahr 2004, dass mit der fünften Stelle zu kodieren ist, ob die Thrombopenie transfusionsrefraktär (D69.50) oder nicht transfusionsrefraktär ist (D69.51) [ICD, S. 177]. (Auch „gematchte“ Thrombozytenkonzentrate können jetzt gesondert kodiert werden, siehe unten.) Die Diagnose wird im [ICD] nicht durch die Angabe konkreter Plättchenzahlen definiert. In diesem und ähnlichen Fällen sollte auf die medizinische Standarddefinition zurückgegriffen werden, gegebenenfalls auch auf altersentsprechende Normwerte. Die Thrombopenie (und zum Teil auch die Anämie, s. u.) beeinflusst häufig auch den Behandlungsverlauf (Diagnostik/Überwachung, Therapie und Pflege) und ist daher auch dann zu kodieren, wenn die Thrombopenie selbst nicht behandelt wird – beispielsweise durch eine Thrombozytengabe, die eine Kodierung der Thrombopenie erfordern würde. 1 4 und auch bei anderen immuno- und myeloproliferativen Erkrankungen des Erwachsenenalters Anämie Die Anämie, die im Zusammenhang mit der zytostatischen Behandlung einer onkologischen Erkrankung steht, ist medizinisch am zutreffendsten mit „D61.1 Arzneimittelinduzierte aplastische Anämie“ zu kodieren. Der Kode D61.1 kommt sowohl für die Haupt- als auch die Nebendiagnose in Frage. Dabei gelten hinsichtlich der fallbezogenen Kodierung dann die gleichen Überlegungen wie zur Thrombopenie (S. 4) und zur Definition der Haupt- und Nebendiagnosen (S. 2). Demgegenüber wird nach [DKR 0202b, S. 74] die so genannte Tumoranämie (normo- oder gering hypochrome, hyporegeneratorische Anämie, nach: Psychrembel, 255. Aufl., S. 1721) nach der Kodierungssystematik „Ätiologie vor Manifestation“ als Nebendiagnose „D63.0* Anämie bei Neubildungen (C00• D48†)“ kodiert; das Malignom ist in diesem Fall als Hauptdiagnose zu kodieren, analog zu anderen Kreuz-Stern-Kombinationen. Sepsis und Neutropenie Eine Sepsis ist bei Patienten in Neutropenie mit der Hauptdiagnose Sepsis (meist A41.9) und mit der Nebendiagnose D70.- Agranulozytose, zu kodieren [DKR 0103a, S. 69]. Bei unbekanntem Erreger ist der genannte Sepsis-Kode A41.9, ansonsten ein Erreger-spezifischer Sepsis-Kode zu verwenden. Neu ist, dass die Agranulozytose mit neuen ICD-Kodes differenzierter kodiert werden muss: Ƃ D70.1 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose bis zu einer Dauer von 20 Tagen und Ƃ D70.2 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose von mindestens 20 Tagen Dauer. Eine Zytopenie bzw. Aplasie und eine dementsprechend zu behandelnde Sepsis treten stochastisch, dass heißt regelhaft, aber im Einzelfall nicht vorhersehbar (nicht komplizierend) nach einer regelrechten (vgl. Chemotherapie-Kodes) zytostatischen Therapie auf. Wir empfehlen darüber hinaus, das zugrunde liegende Malignom zusätzlich als Nebendiagnose zu kodieren, da dies relevant für die Gruppierung ist und ja auch zum Teil mit einer spezifischeren Therapie einhergeht. Im Gegensatz zu diesem Sepsis-Neutropenie-Fall, für den es eine spezielle Kodierrichtlinie gibt, wird bei den meisten anderen (Wieder-) Aufnahmen das Malignom als Hauptdiagnose verschlüsselt werden (siehe auch die Definition der Haupt- und Nebendiagnosen, S. 2). Diese Empfehlungen zu Sepsis und Neutropenie sind auch weiterhin kompatibel zu den amtlichen Vorgaben; im Kodierleitfaden Version 2002 (GKinD) wurde eine andere Empfehlung gegeben. Immunkompromittierung (D90) und Z.n. SZT (Z94.8-) Der Kode D90, Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven Maßnahmen, wurde neu geschaffen und ist noch nicht zur DRG-Zuordnung relevant. Er ist nicht bei Zuständen zu verwenden, die unmittelbar als arzneimittelinduzierte Agranulozytose (D70.-) klassifiziert werden können. D90 sollte kodiert werden bei Patienten, die eine der oben genannten Behandlungen oder eine Organtransplantation erfahren haben oder dauerhaft Immunsuppressiva erhalten, und die beispielsweise wegen erfahrungsgemäß schwerer verlaufender Infektionen anders (aufwendiger) als nicht immunkompromittierte Patienten behandelt werden müssen. Unabhängig davon sollte eine hämatopoetische Stammzelltransplantation dokumentiert werden: unterteilt in den Zustand nach SZT ohne (Z94.80) und mit (Z94.81) bestehender Immunsuppression. Transfusionen, Faktor- und Plasmapräparatgaben (8-8xx.x) Es gibt nunmehr einzelne Kodes für die Gabe von Erythrozyten, Thrombozyten, Granulozyten, Lymphozyten, Plasma, von Willebrand-Faktor, Faktoren VII, VIII, IX und XIII, AT III, Fibrinogen, C1-Esteraseinhibitor, Protein C und Immunglobulinen („Stammzelltransfusion“ = SZT, s.u.). Bei den Erythrozytenkonzentraten werden neben den Dosisangaben auch noch im inoffiziellen Erweiterungskatalog Unterscheidungen nach durchgeführten Antikörperuntersuchungen gemacht. Es werden rekombinante von „plasmatischen“ Faktorpräparaten unterschieden. Alle Kodes sind pro Aufenthalt nur einmalig zu kodieren und dazu die gegebenen Mengen aufzusummieren. 5 Neu ist auch, dass zwei oder mehr Apherese-Thrombozytenkonzentrate genau so zu kodieren sind wie mehr als fünf Thrombozytenkonzentrate (8-800.5). Wenn allerdings „gematchte“, also für einen bestimmten Patienten angefertigte Thrombozytenkonzentrate angewendet werden, ist stattdessen der Kode 8-800.6 zu verwenden. Lumbalpunktion Die Kodierung der in der pädiatrischen Onkologie gängigen Liquorpunktion, die sowohl zur Diagnostik (1-204.1 und 1-204.2) als auch zur Behandlung (8-151.4 und 8-541.0) durchgeführt wird, sollte bis auf weiteres alle vorgenannten Kodes umfassen. Nachsorge Die stationäre Nachuntersuchung eines Patienten, bei dem auch während dieser Untersuchung nicht wieder ein Malignom gefunden oder (weiter) behandelt wird, ist zu kodieren mit der Hauptdiagnose „Z08.7 Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie (Z08.2: Chemotherapie) wegen bösartiger Neubildung“. Als Nebendiagnose ist der jeweils passende Kode aus dem Bereich „Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese“ anzugeben. Daraus ergibt sich die DRG „Z62Z Nachbehandlung nach abgeschlossener Behandlung“. „Tagesfall“ Ab 2004 werden alle zur Chemotherapie aufgenommenen Fälle mit dem Malignom als Hauptdiagnose kodiert; die Kodierung von Z51.- Chemotherapie- oder Strahlentherapie-Sitzung als Hauptdiagnose ist nicht zulässig, aber als Nebendiagnose nicht näher geregelt [DKR 0211c, S. 80]. Damit wird die bisher zu kodierende Unterscheidung zwischen Tages- und mehrtägigen Chemotherapie-Fällen mit jeweils gegensätzlicher Pflichtkodierung aufgegeben. Entscheidend für die Kodierung der Therapiefälle sind die neuen Prozeduren-Kodes (u. a. S. 16). In Folge dieser Änderungen wurde die DRG R63Z entfernt und durch sechs relevante Eintages-TumorDRG der jeweiligen organbezogen Malignome ersetzt (z. B. „R65Z Hämatologische und solide Neubildungen, ein Belegungstag“). Diese DRG sind nunmehr unabhängig davon sind, ob eine Chemotherapie durchgeführt wird [DefHB, KFPV]. Die DRG-Zuordnung zu einer Eintages-DRG erfolgt dabei „automatisch“ durch die Berechnungsprogramme anhand des einen vollstationären Belegungstages, dass heißt, es ist nicht weiter eine gesonderte Kodierung des Zustands „Tagesfall“ erforderlich (Ausnahme: Apherese, siehe oben; Definition Eintages-DRG, siehe unten). Teilstationäre Behandlung Bei Patienten, die wegen derselben Erkrankung regelmäßig oder mehrfach teilstationär behandelt werden, wird die Behandlung über tagesbezogene Entgelte [KFPV §6 Abs. 1] abgerechnet (und wahrscheinlich je Quartal als ein Fall gezählt). Diese Entgelte für eine teilstationäre Leistungserbringung müssen auch weiterhin krankenhausindividuell mit den Leistungsträgern als tagesgleiche Pflegesätze nach [BpflV] vereinbart werden („Tagesklinik-Verhandlungen“). Teilstationäre (Tages-) Fälle entsprechen also nicht vollstationären Eintages-Fällen, die bundeseinheitlich nach DRG abgerechnet werden (siehe oben). Bei einem Eintages-Fall wie der DRG R65Z (Neubildung) liegt ein Belegungstag vor: Die Entlassung erfolgt am Tag oder am Folgetag des Aufnahmetages [KFPV §1 Ziff. 7]. Ausdrücklich regelt [KFPV §6 Abs. 2 Satz 2], dass u. a. onkologische und schmerztherapeutische teilstationäre Behandlungen (im Gegensatz zu anderen Behandlungen) zusätzlich entgolten werden, obwohl sie möglicherweise noch innerhalb der oberen Grenzverweildauer einer DRG erbracht wurden, die für einen vorausgegangenen vollstationären Aufenthalt abgerechnet wurde. Die Grenzverweildauer beeinflusst also nicht die onkologischen Therapiepläne hinsichtlich dieser Übergänge der Patienten zwischen den voll- und teilstationären Versorgungsbereichen. Chemotherapie Die für die Kodierung der Chemotherapie-Prozeduren zur Verfügung stehenden Kodes wurden vollständig neu erstellt. Die noch im Jahr 2003 zu verwendenden Kodes können nicht in die neuen Kodes überführt werden. Die neuen Kodes sollen – auf Vorschlag der DGHO und der AG DRG der GPOH – den Aufwand nach der Durchführungsdauer differenzieren. Damit wird die Dokumentation einheitlicher und einfacher. Die Zuordnung der Blöcke zu den Kodes wurde und wird mit den Studienleitern abgestimmt. 6 Neue Blöcke werden im Rahmen der kontinuierlichen Katalogpflege vom DIMDI entgegengenommen, eingearbeitet und im Internet veröffentlicht (http://www.DIMDI.de/). In der Tabelle Seite 16 sind die Chemotherapie-Prozeduren des Bereichs „8-54 Zytostatische Chemotherapie bei Neubildungen“ zusammenfassend dargestellt. Die in den Beispielen genannten Blöcke praktisch aller relevanten Therapieprotokolle sind verbindlich mit dem jeweiligen Kode abzubilden. Für erneute Aufnahmen zur Durchführung der Chemotherapie oder anderer onkologischer Therapien wird keine Fallzusammenführung vorgeschrieben [KFPV §2], sondern ausdrücklich die planmäßige Wiederaufnahme während der Grenzverweildauer der vorangegangenen DRG zugelassen. Diesem liegt eine Ausnahmeregelung zugrunde (Kennzeichnung im Fallpauschalenkatalog), die die Abfolge der Behandlungsabschnitte der onkologischen Behandlungsprotokolle gewährleistet. Psychosoziale Tätigkeiten Psychosoziale Tätigkeiten sind nur zum Teil im amtlichen [OPS] enthalten und damit möglicherweise später auch DRG-relevant, obwohl eine umfassende Differenzierung psychosozialer Tätigkeiten Eingang in einen „nicht-amtlichen Erweiterungskatalog“ gefunden hat. Der Erweiterungskatalog ist – grau hinterlegt – im Bereich zugehöriger Kodes auch im amtlichen OPS abgedruckt. „Er soll kein Instrument für eine klassische Einzelleistungsdokumentation sein oder werden und kann auf freiwilliger Basis genutzt werden.“ [OPS, S. xiii]. In diesen Kodierempfehlungen ist die Übersicht psychosozialer Prozeduren auf Seite 19 enthalten. Stammzell-Transplantation Die Entnahme von Knochenmark (5-410.0) oder hämatopoetischen Stammzellen (5-410.1) zur Transplantation wird unterschieden. Bei einer Fremdspende ist dazu jeweils Z52.3 Knochenmarkspender respektive Z52.0 Blutspender als Hauptdiagnose zu kodieren. Eine Zellsammlung (Knochenmark 5-410.0, Stammzellen 5-410.1) für eine autologe Transplantation erfordert es, als Tagesfall Z51.81 Apherese, aber bei mehrtägigem Aufenthalt das Malignom als Hauptdiagnose zu kodieren. Die Abrechnung der Entnahme erfolgt gegenüber dem (vorgesehenen) Transplantatempfänger. Die Transplantatprozessierung wird bei beiden Transplantationsverfahren an der fünften Stelle kodiert: .x0 ohne, .x1 mit in-vitro-Aufbereitung. Unter dieser in-vitro-Aufbereitung des Transplantats ist die CD34-positiv-Selektionierung oder eine andere, vergleichbar aufwändige Prozessierung zu verstehen, nicht jedoch eine alleinige Filtrierung oder Volumenreduktion des Transplantats. Die Transplantationen werden weiterhin in „5-411 Knochenmarktransplantationen“ und „8-805 Transfusionen hämatopoetischer Stammzellen“ eingeteilt: tabellarische Übersicht Seite 17. Wichtig: Die Kodes 5-411.5- und 8-805.5- sollten nicht verwendet werden: Alle diese nicht-verwandten Spender sind per definitionem auch nicht HLA-identisch, sondern lediglich (HLA-) gematcht. Darüber hinaus sollten ausschließlich Geschwisterspender-KMT und -SZT als "HLA-identisch" kodiert werden. Dies entspricht dem (auch mit der internistischen Fachgruppe diskutierten) Fachbeschluss der Päd-AG KBT zur Frage der HLA-Identität. Die Kodes für die Transplantationen hämatopoetischer Stammzellen beinhalten im Übrigen auch die im Rahmen des Konditionierungsprotokolls durchgeführte Behandlung (beispielsweise eine Chemotherapie) [OPS, S. 445]. Für 2004 sind sechs DRG für die Transplantationen (A04-, A15-) vorgesehen, die im Bereich „Prä-MDC“ angesiedelt sind. Darin sind besonders kostenintensive und vor anderen DRG-Regeln herauszufilternde DRG zusammengefasst. Nebendiagnosen zusätzlich kodieren Neu ist, dass neben den oben genannten Prozedurenkodes für die verschiedenen Transplantationsarten nun auch komplizierende Diagnosen, das Patientenalter (bis und über 19 Jahre) und die Transplantatprozessierung für die Zuordnung zu einer DRG herangezogen werden [GRDG, S. 40]. Die Bedeutung dieser Kodes ist gegenwärtig beschränkt (beispielsweise auf allogene Transplantationen), aber möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für weitere Transplantations-DRG relevant. Abstoßungsreaktionen (T86.-) müssen dabei entsprechend der neuen Kodierrichtlinie [DKR 0303c, S. 86] als Hauptdiagnose kodiert werden, wenn die GvHD für die Aufnahme maßgeblich war. Daher sollten alle relevanten Nebendiagnosen kodiert werden, insbesondere beispielsweise Abstoßungsreaktionen (GvHD), Infektionen und (auch behandelte, vorbestehende) Komorbiditäten (siehe Diagnosenliste). 7 Zusatzentgelte Neben dem Fallpauschalen-Katalog gibt es eine Liste bundeseinheitlich abrechnungsfähiger Zusatzentgelte (im Jahr 2004 nur ein bestimmtes Dialyseverfahren) sowie einen bundeseinheitlichen Katalog solcher Leistungen, für die Zusatzentgelte krankenhausindividuell mit den Leistungsträgern zu verhandeln sind. Letztere können auch zusätzlich zu den Fallpauschalen abgerechnet und damit entgolten werden [Krankenhausentgeltgesetz §6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1]. Auch für solche Leistungen, die noch nicht mit DRG-Fallpauschalen vergütet werden, können krankenhausindividuell Entgelte vereinbart werden. Voraussetzung ist u.a., dass diese Leistungen als Krankenhausleistungen erbracht werden dürfen. Zum Teil werden die Zusatzentgelte durch einen oder verschiedene Prozedurenkodes nach [OPS] definiert. Ƃ ZE30 Dialyse (einschließlich Hämodialyse und Peritonealdialyse) Ƃ ZE34 Plasmapherese (8-820 Therapeutische Plasmapherese) Ƃ ZE37 Zellapherese (8-823 Zellapherese) Ƃ ZE39 Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren Ƃ ZE42 Fremdbezug von hämatopoetischen Stammzellen (Noch) nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete Leistungen (Auszug) Ƃ Z41Z (A) Knochenmarkentnahme bei Eigenspender Ƃ Z42Z (A) Stammzellentnahme bei Fremdspender Ƃ Z43Z (A) Knochenmarkentnahme bei Fremdspender 8 Systematische, GPOH-relevante Klassifizierung Die häufigsten Diagnosen klassifiziert nach ICD-10-GM vom 15.08.2003 Gruppe Diagnose Subtyp ICD-10-GM Anämien aplastische Anämie angeboren (Blackfan-Diamond, Fanconi) D61.0 idiopathisch D61.3 Panmyelopathie D61.9 erworbene transistorische Erythoblastopenie Anämie bei Neubildungen Eisenmangelanämie hämolytische Anämie Agranulozytose nach Blutverlust D50.0 sonstige D50.8 G6PDH- Mangel D55.0 Beta-Thalassämie D56.1 Sichelzellanämie mit Krisen D57.0 Sichelzellanämie ohne Krisen D57.1 hereditäre Spärozytose D58.0 Kostmann-Syndrom D70.0 Zyklische Neutropenie D70.6 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose Bis zu 20 Tagen Dauer (z. B. nach Chemotherapie) Mindestens 20 Tage Dauer D70.1 D70.2 Ausschluss eines Tumors Abnorme Befunde ohne Vorliegen einer Diagnose Diagnostik (Testpsycholog. Diagnostik siehe Seite ) Hämophilie und Thrombophilie D60.1 D63.0* Z03.1 intrakranielle Raumforderung R90.0 Lungenraumforderung R91 Raumforderung in Leber und Gallenblase R93.2 Raumforderung der Harnorgane R93.4 Raumforderung sonstiger Abdominalregion R93.5 Raumforderung der Extremitäten R93.7 Hörprüfung (auch vor Chemotherapie) Z01.1 Sehschule Z50.6 Untersuchung Zähne Z01.2 Visusprüfung Z01.0 hereditärer Faktor-VIII-Mangel D66 hereditärer Faktor-IX-Mangel D67 Willebrand-Jürgens-Syndrom D68.0 hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper D68.3 erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren D68.4 ITP D69.3 sekundäre Thrombozytopenie D69.5 Thrombophilie (nach [THES]. Kode nach [ICD]: „Thrombose“) I82.9 akute Blutungsanämie D62 Hämathros M25.0 Epistaxis R04.0 Blutung aus dem Rachen R04.1 Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung Z92.1 Sinusvenenthrombose, nichteitrig I67.6 tiefe Venenthrombose I80.2 Budd-Chiari-Syndrom I82.0 Embolie und Thrombose der V. cava I82.2 Embolie und Thrombose der Nierenvene I82.3 Nebennierenblutung beim Neugeborenen P54.4 9 Gruppe Diagnose Lymphadenitis unspezifische mesenteriale Lymphandenitis I88.0 akute Lymphadenitis an Gesicht, Kopf und Hals L04.0 Monosomie Q93.1 Genetische Aberrationen Subtyp vollständig; Mosaik Neurofibromatose Q85.0 Trisomie 21 Hirntumoren Histiozytose Immundefekte (siehe oben auch Agranulozytose) Q90.2 Medulloblastom Kleinhirn primitiver neuroektodermaler Tumor (zentral), Astrozytom, Ependymom Cerebrum (supratentoriell) C71.0 Temporallappen C71.2 Parietallappen C71.3 Okzipitallappen C71.4 C71.5 Cerebellum C71.6 Hirnstamm, IV. Ventrikel C71.7 mehrere Teilbereiche überlappend C71.8 Subendymales Riesenzellastrozytom/ supratentoriell (unsicher) Gliom, papilläres Ependymom, supratentoriell (gutartig) Gangiogliom D43.0 Kraniopharyngeom D44.4 Pinealozytom D44.5 D33.0 Retinoblastom C69.2 hämophagozytierende Lymphohistiozytose D76.1 Langerhanszell-Histiozytose eosinophiles Granulom, Hand-Schüller-Christian, Histiozytosis X D76.0 Abt-Letterer-Siwe C96.0 HIV-Baby (nicht eindeutiger Laborbefund) R75 HIV, asymptomatische Krankheit Z21 infektiöse und parasitäre Krankheiten infolge HIV B20 HIV-Erkrankung, akut B23.0 variabler Immundefekt D80.8 CVI D83.8 Virostatische und antiboatische HIV-Therapie Z51.2 Hoden C62.9 Nasopharynx C76 Ovar C56 Keimzelltumoren Ewingsarkom, Osteosarkom, primitiver neuroektodermaler Tumor (peripher) Knochenmarkspende 10 C71.6 Ventrikel I-III Immundefekt humoral Knochentumoren ICD-10-GM Pinealis C75.3 Steißbein C41.4 Steißbeinteratom D48.9 Thorax C76.1 Arm (lange Knochen), Skapula C40.0 Arm (kurze Knochen) C40.1 Bein (lange Knochen) C40.2 Bein (kurze Knochen) C40.3 Extremitäten mehrere Teilbereiche überlappend C40.8 Becken C41.4 Wirbelsäule C41.2 Rippen, Sternum, Klavikula C41.3 Schädel (Kraniofazial) C41.01 Schädel (Maxillofazial) C41.02 Achsenskelett mehrere Teilbereiche überlappend C41.8 Z52.3 Gruppe Diagnose „Komplikationen“ und Spätfolgen Anämie, medikamenteninduziert Subtyp D61.1 Aspergillus-Infektion der Lunge B44.0 akute Blutungsanämie D62 Cushing, medikamentinduziert E24.2 Dehydratation E86 Diabetes mellitus medikamenteninduziert, nicht entgleist Diabetes insipidus E10.90 D23.2 Dysphorie Dexamethason-induzierte Enzephalopathie G92 Durchgangssyndrom organische und symptomatische Psychose F09 toxisch K52.1 Erbrechen/ Übelkeit Gastroenteritis und Collitis R11 Versagen eines Transplantats hämatopoetischer Stammzellen GvHD T86.00 Akute GvHD Grad I und II T86.01 Akute GvHD Grad III und IV T86.02 Chronische GvHD, begrenzte Form T86.03 Chronische GvHD, ausgeprägte Form T86.04 GvHD, nicht näher bezeichnet T86.09 Hyperleukozytose D72.8 Hypopituitarismus nach med. Maßnahmen E89.3 Hypothyreose nach med. Maßnahmen E89.0 Kardiomyopathie durch Arzneimittel oder sonstige exogene Substanzen I42.7 Katheterinfektion T82.7 Katheterobstruktion T82.5 Koagulopathie nicht näher bezeichnet D68.8 Krampfanfall cerebral R56.8 Lungenfibrose nach Strahleneinwirkung J70.1 Nahrungsverweigerung F50.8 Neutropenie, Agranulozytose Arzneimittelinduziert <= 20 Tage D70.1 Arzneimittelinduziert > 20 Tage D70.2 sonstige D70.3 Nierenversagen nach med. Maßnahmen N99.0 Niere, Tubulopathie N25.8 Osteodystrophie, renal N25.0 Osteoporose, arzneimittelinduziert M61.4 Polyneuropathie G62.0 Schmerzen akut chronisch R52.2 Septisches Fieber nicht näher bezeichnet A41.9 R52.0 Sinusvenenthrombose I67.6 Somnolenzsyndrom R40.0 Stauungspapille H47.1 Thrombopenie sekundär transfusionsrefraktär D69.50 Thrombopenie sekundär nicht transfusionsrefraktär D69.51 Transfusionsreaktion T80.8 Transplantatabstoßung siehe GvHD T86.0 Tumorkachexie R64 Verbrauchskoagulopathie Lebertumoren ICD-10-GM erworbene Afibrinogenämie D65.0 disseminierte intravasale Gerinnung (DIC) D65.1 Hepatozelluläres Karzinom C22.0 Hepatoblastom C22.2 11 Gruppe Diagnose Subtyp Leukämie ALL Alle Subtypen außer B-ALL, ohne Remission C91.00 Alle Subtypen außer B-ALL, in Remission C91.01 Biphänotypische Leukämie AML CML Granulozytäres Sarkom Lymphome B-ALL ohne/in Remission (Kode wie Burkitt-L.) C83.7 (Kode für sonstige näher bezeichnete Leukämie) C94.7 M0, ohne Remission (undifferenziert) C95.00 M0, in Remission (undifferenziert) C95.01 M1, ohne Remission (ohne Ausreifung) C92.00 M1, in Remission (ohne Ausreifung) C92.01 M2, ohne Remission (mit Ausreifung) C92.00 M2, in Remission (mit Ausreifung) C92.01 M3, ohne Remission (akut promyelozytär) C92.40 M3, in Remission (akut promyelozytär) C92.41 M4, ohne Remission (akut myelomonozytär) C92.50 M4, in Remission (akut myelomonozytär) C92.51 M5, ohne Remission (akut monozytär) C93.00 M5, in Remission (akut monozytär) C93.01 M6, ohne Remission (akute Erythroleukämie) C94.00 M6, in Remission (akute Erythroleukämie) C94.01 M7, ohne Remission (akute Megakaryoblastenl.) C94.20 M7, in Remission (akute Megakaryoblastenl.) C94.21 Ohne Remission C92.10 In Remission C92.11 Ohne Remission C92.30 In Remission C92.31 Refraktär auf Standard-Induktionstherapie C95.8! Morbus Hodgkin Lymphozytenreich C81.0 Nodulär-sklerosierend C81.1 Non-Hodgkin-Lymphom. diffus Gemischtzellig C81.2 Lymphozytenarm C81.3 Sonstige Typen C81.7 Kleinzellig C83.0 Kleinzellig, gekerbt C83.1 Gemischt klein- und großzellig C83.2 Großzellig („ALCL“) C83.3 Immunoblastisch C83.4 Lymphoblastisch („T-LBL“, „Vorläufer-LBL“) C83.5 Undifferenziert C83.6 Burkitt-Tumor C83.7 Sonstige Typen C83.8 T-Zell-Lymphom, peripher („PTCL“) C84.4 T-Zell-Lymphom, nicht näher bezeichnet C84.5 B-Zell-Lymphom, nicht näher bezeichnet C85.1 Seltenere Tumoren MEN (multiple endokrine Neoplasie) 12 ICD-10-GM C75.8 Nasopharynx-Karzinom nicht näher bezeichnet C11.9 bösartige Neubildung Nebennierenrinde C74.0 Nebennierenmark (vergl. Neuroblastom, s.u.) C74.1 Nebenniere, nicht näher bezeichnet C74.9 Schilddrüse C73 Nebenschilddrüse C75.0 Hypophyse C75.1 Gruppe Diagnose Subtyp Metastasen stets zusätzlich zum Primärtumor kodieren Knochen/ Knochenmark C79.5 Leber C78.7 Lymphknoten (mehrere Regionen) C77.8 MDS Psychische und soziale Diagnosen Lunge C78.0 Hirn C79.3 chronische myeloproliferative Krankheit D47.1 juvenile myelomonozytäre Leukämie C93.2 refraktäre Anämie D46.0 refraktäre Anämie mit Blastenüberschuss (RAEB) D46.2 refraktäre Anämie in Transformation (RAEB-t) D46.3 sonstige myelodysplastische Syndrome D46.7 Neuroblastom Nephroblastom ICD-10-GM Abdomen (außer Nebenniere) C47.4 Hals C47.0 Nebennierenmark C74.1 Thorax C47.3 mehrere Teilbereiche überlappend C47.8 mehrere Primärtumoren C97 Wilmstumor C64 kongenitales mesoblastisches Nephrom D30.0 akute Belastungsreaktion F43.0 Anpassungsstörung F43.2 Belastungsstörung posttraumatisch F43.1 leichte kognitive Störung F06.7 nicht näher bezeichnete organische oder symptomatische psychische Störung F09 organische Persönlichkeitsstörung F07.0 leichte Intelligenzminderung mittelgradige Intelligenzminderung (IQ-Bereich von 35-49) keine oder geringfügige Verhaltensstörung F70.1 sonstige Verhaltensstörung F70.8 ohne Angabe einer Verhaltensstörung F70.9 keine oder geringfügige Verhaltensstörung F71.0 deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder F71.1 Behandlung erfordert sonstige Verhaltensstörung schwere Intelligenzminderung (IQ-Bereich von 20-34) F71.8 ohne Angabe einer Verhaltensstörung F71.9 keine oder geringfügige Verhaltensstörung F72.0 deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder F72.1 Behandlung erfordert sonstige Verhaltensstörung ohne Angabe einer Verhaltensstörung Begleitperson (Mitaufnahme) F70.0 deutliche Verhaltensst., Beob. o. Behndlng erford. F72.8 F72.9 Z76.3 Artikulationsstörung F80.0 Schlafstörung (nicht organisch) F51.8 Unwohlsein und Ermüdung R53 sonstige Eßstörungen F50.8 sonstige Zwangsstörungen F42.8 13 Gruppe Diagnose Zustandsbeschreibungen (Übersicht, ggf. nachschlagen) Zur Untersuchung und Abklärung Subtyp ICD-10-GM Z00-Z13 Personen mit potentiellen Gesundheitsrisiken hinsichtlich übertragbarer Krankheiten Z20-Z29 Probleme der Reproduktion Z30-Z39 Personen, die das Gesundheitswesen zum Zwecke spezifischer Maßnahmen und zur medizinischen Betreuung in Anspruch nehmen Z40-Z54 Potentielle Gesundheitsrisiken aufgrund sozioökonomischer o. psychosozialer Umstände Z55-Z65 Personen, die das Gesundheitswesen aus sonstigen Gründen in Anspruch nehmen Z70-Z76 Personen mit potentiellen Gesundheitsrisiken aufgrund der Familien- oder Eigenanamnese Z80-Z99 und bestimmte Zustände, die den Gesundheitszustand beeinflussen Verschiedene Therapie- und NachuntersuchungsDiagnosen sonstige näher bezeichnete organische psychische Störung aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit F06.8 Anpassung und Handhabung vaskulärer Zugang Z45.2 Beinprothese, Anpassung Z44.1 Chemotherapie Z51.0 Chemotherapie und Strahlentherapiekombination wegen bösartiger Neubildung Z51.82 Dialyse Vorbereitung (Shuntanlage) Z49.0 Etrakorporale Dialyse Z49.1 sonstige Dialyse (Peritonealdialyse) Eingriff nicht durchgeführt Z49.2 Z53 Gabe von Gammaglobulin oder Immunglobulin Z29.1 Genesungsphase nach Chemotherapie Z54 Isolierung als prophylaktische Maßnahme Z29.0 Nachuntersuchung nach OP wegen bösartiger Neubildung Z08.0 Nachuntersuchung nach Chemotherapie wegen bösartiger Neubildung Z08.2 Nachuntersuchung nach Strahlentherapie wegen bösartiger Neubildung Z08.1 Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung Z08.7 Notwendigkeit von anderen prophylaktischen Maßnahmen (Rachitis/ Pneumonie/...) Z29.8 Palliativbehandlung (Stamm-) Zellspende Z51.5 Knochenmarkspender Z52.3 Blutstammzellenspender Z52.01 Lympho- oder Thrombozytenspender Z52.08 Stammzellapherese Z51.81 Training der Fertigkeiten des täglichen Lebens(ADL)- Rehabilitationsmaßnahmen Z50.8 Vorbereitung auf eine Behandlung anderenorts nicht klassifizierbar Z51.4 Vorhandensein Liquorableitung Z98.2 Zustand nach hämatopoet. Stammzelltransplantation ohne gegenw. Immunsuppression Z94.80 Zustand nach hämatopoet. Stammzelltransplantation mit gegenwärtiger Immunsuppression Z94.81 Weichteilsarkome 14 Abdomen C49.4 Arm/Schulter C49.1 Becken C49.5 Bein/ Hüfte C49.2 Harnblase C67.9 Kopf/Gesicht/Hals C49.0 Orbita C69.6 Retroperitoneum C48.0 Thorax C49.3 Primärtumor an mehreren Lokalisationen C97 Die häufigsten Prozeduren klassifiziert nach OPS-301 Version 2004 vom 15.08.2003 Kategorie OPS Anästhesie und Schmerztherapie 8-900 intravenöse Anästhesie 8-901 Inhalationsanästhesie AspirationsDiagnostik Bildgebende Diagnostik Bezeichnung 8-903 (Analgo-) Sedierung 8-918 multimodale Schmerztherapie (mind. 7 Tage, mind. 2 Fachdisziplinen) 8-151.2 Ventrikelshunt; Therapeutische perkutane Punktion des ZNS und des Auges 8-151.4 Lumbalpunktion; Therapeutische perkutane Punktion des ZNS und des Auges 8-152.1 Pleurahöhle; Therapeutische perkutane Punktion des Thorax 8-179.0 therapeutische Spülung über liegenden intraperitonealen Katheter 3-200 CT-Schädel, nativ 3-220 CT-Schädel, mit Kontrastmittel 3-221 CT-Hals, mit Kontrastmittel 3-222 CT-Thorax, mit Kontrastmittel 3-223 CT-Wirbelsäule und Rückenmark, mit Kontrastmittel 3-225 CT-Abdomen, mit Kontrastmittel 3-226 CT-Becken, mit Kontrastmittel 3-227 CT-Muskel-Skelett-System, mit Kontrastmittel 3-600 Arteriographie der intrakraniellen Gefäße 3-820 MRT-Schädel, mit Kontrastmittel 3-821 MRT-Hals, mit Kontrastmittel 3-822 MRT-Thorax, mit Kontrastmittel 3-823 MRT-Wirbelsäule und Rückenmark, mit Kontrastmittel 3-825 MRT-Abdomen, mit Kontrastmittel 2-826 MRT-Muskel-Skelett-System, mit Kontrastmittel 3-82a MRT-Becken, mit Kontrastmittel 3-000 Sonographie des Kopfes 3-001 Sonographie der Augen 3-002 Sonographie der Nasennebenhöhlen 3-003 Sonographie des Halses 3-003.0 Staging der Kopf-Hals-Region 3-003.1 Schilddrüse 3-006 Sonographie des Thorax 3-008 Sonographie des Abdomens 3-00a Sonographie des Magen-Darm-Traktes, hochauflösend 3-00b Sonographie der Harnorgane 3-00c Sonographie des kleinen Beckens und der Leistenregion 3-00f Sonographie der Nebennieren 3-00p Sonographie aller peripheren Lymphknotenstationen 3-010 Eindimensionale Dopplersonographie der Hirngefäße 3-020 Duplexsonographie der Hirngefäße 3-702 Szintigraphie anderer endokriner Organe 3-703 Szintigraphie der Lunge 3-706 Szintigraphie der Nieren 3-70c Ganzkörperszintigraphie 3-720 Single-Photon-Emissionscomputertomographie des Gehirns (SPECT) 3-740 Positronenemissionstomographie des Gehirns (PET) Blutbank 8-823 Zellapherese Blutstillung 8-500 Tamponade einer Nasenblutung 8-506 Wechsel und Entfernung einer Tamponade bei Blutungen 15 Kategorie OPS Biopsien 1-424 Bezeichnung Biopsie ohne Inzision am Knochenmark („Knochenmarkpunktion“) 1-511.0 Stereotaktische Biopsie: Großhirn 1-511.1 Stereotaktische Biopsie: Stammganglien 1-511.2 Stereotaktische Biopsie: Hirnstamm Chemotherapie Kode Erklärungen 8-542 Nicht Ein- oder mehrtägige komplexe nicht komplexe Chemotherapie Chemotherapie Subkutane oder intravenöse Chemotherapie mit 1 bis 2 Medikamenten als EintagesChemotherapie. Mehrtägige Serien: Bei jedem neuen Patientenkontakt erneut kodieren. 8-543 Mittelgradig komplexe und intensive Blockchemotherapie 8-544 Hochgradig komplexe und intensive Blockchemotherapie 2-4 tägige Blockchemotherapie Krankheit Verbindliche Anwendung in der Pädiatrischen Onkologie ALL ,NHL, AML À À Hirntumoren Verschiedene Hirntumoren À DNR/VCR/PRED (ab 2.), ZNS-Phase sowie Reinduktionsphase mit VCR/ADR/DEXA und CYC/ARA-C/6-TG bei COALL À Erhaltungstherapie À LGGS-Induktion und Erhaltung À VBL-Injektionen, Etoposid- und Cladribin-Infusionen bei LCH À COPP, OPPA, ABVD bei Morbus Hodgkin À VCR/AMD-Injektionen; Blöcke AV-1, AV-2 bei Nephroblastom À VA und VAI, VCR-Injektionen Tag 8 und Tag 15; CYC/VBL bei Weichteilsarkomen À EIIS, EIVS, CARBO-ETO 96h bei malignen Hirntumoren À WeichteilÀ Mindestens 2 Zytostatika und KnochenÀ innerhalb des Chemosarkome À therapieblocks intravenös oder komplexe und Verschiedene À intensive Chemotherapie À mit aufwendiger, À messungsabhängiger Therapiesteuerung À 8-544.0 Ein Chemotherapieblock während eines stationären Aufenthaltes ALL DDP/VCR bei niedrig-malignen Hirntumoren VIDE, VAI, VAC bei Ewing-Knochentumoren A, AP; CE bei Osteosarkom I2VA, I2Vad, TOPO/ETO/CARBO Hochdosis-Methotrexat (HD-MTX) bei allen Indikationen HAM bei AML Vorphase bis 1. DNR/VCR/PRED, Konsolidierungphase, VCR/ADR/ASP/DEXA in Reinduktionsphase bei COALL N5 bei Neuroblastom À AVD, HR-Block bei Nephroblastom À CARBO-ETO 96h bei Lebertumoren À COPDIC, DHAP bei Morbus Hodgkin À D1, D2, M1 bei malignen endokrinen Tumoren (MET) À HR1, HR2 , HR3, F1, F2, R1, R2 Protokolle I, II oder III: Phase 1 oder 2 NHL À a, A, AA,AM, b, B, BB, BM, CC AML À AIE, AI, Konsolidierung, HD-ARA-C/ETO, FLAG, Ida-FLAG Hirntumoren À PEV, PEI Verschiedene À N4, N6, TCE bei Neuroblastom 5-8tägige Blockchemotherapie 8-544.1 Zwei Chemotherapieblöcke während eines stationären Aufenthaltes Induktionstherapie, Cyclophosphamidinfusionen Tage 36 und 64 im Protokoll I, Reinduktionstherapie ARA-C Dauertherapie, Konsolidierungstherapie bei AML À VBP, BEP, PEI, PE bei Keimzelltumoren À IP, AI, IE bei Osteosarkom À IPA, TOPO-DOXO bei Lebertumoren À M2, NN-1, NN-2 bei malignen endokrinen Tumoren (MET) À A, B bei Nasopharynx-Karzinom À OEPA; IEP bei Morbus Hodgkin ALL À Induktionstherapie Phase 1 und 2, Blöcke F1 und F2, Block MARAM, Block OCTADD, Protokoll II-IDA Protokolle I, II oder III: Phase 1 und 2 NHL À AA und BB; Blöcke A und B AML À AIE und HAM (Doppelinduktion) Tabelle 1: Chemotherapieprozeduren der einzelnen Therapieblöcke (weitere Hinweise Seite 6) 16 Kategorie OPS Bezeichnung Chemotherapie (Fortsetzung) 8-541.0 intrathekale Instillation von zytotoxischen Materialien 8-541.1 intrazerebrale Instillation von zytotoxischen Materialien 8-541.2 in die Pleurahöhle Instillation von zytotoxischen Materialien 8-541.3 intraperitoneale Instillation von zytotoxischen Materialien 8-541.4 in die Harnblase Instillation von zytotoxischen Materialien 8-541.5 in das Nierenbecken Instillation von zytotoxischen Materialien 8-541.x sonstige Instillation von zytotoxischen Materialien 8-547.0 andere Immuntherapie mit nicht modifizierten Antikörpern 8-547.1 andere Immuntherapie mit modifizierten Antikörpern 8-547.2 andere Immuntherapie mit Immunmodulatoren Diagnostik 1-202 Feststellung des Hirntodes Dialyse 8-857 Peritonealdialyse (so oft angeben wie durchgeführt) 8-854 Hämodialyse (so oft angeben wie durchgeführt) Drainage 8-144 Therapeutische Drainage der Pleurahöhle (Bülaudrainage) Ernährung 8-015.0 enterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung über eine Sonde 8-015.1 enterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung über ein Stoma Intensivmedizin Intestinuum Harntrakt 8-016 parenterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung 8-017 enterale Ernährung als medizinische Nebenbehandlung 8-018 Parenterale Ernährung als medizinische Nebenbehandlung 8-718.1 Maschinelle Beatmung 24 – 96 Stunden 8-718.4 Maschinelle Beatmung 96 – 144 Stunden 8-718.5 Maschinelle Beatmung 144 – 192 Stunden (weitere Kodes für längere Zeiten vorhanden) 8-770 Maßnahmen für die Atmung im Rahmen der Reanimation 8-771 Kardiale Reanimation (inkl. Maßnahmen für die Atmung) 1-315 Anorektale Manometrie 1-334 Urodynamische Untersuchung 5-572.1 Suprapubischer Katheter: Anlegen 8-133.0 Suprapubischer Katheter: Wechsel 8-133.1 Suprapubischer Katheter: Entfernung Transplantation Prinzip Art In-vitroAufbereitung Kode KMT Autolog ohne 5-411.00 Allogen, HLA-identisch, verwandter (Geschwister-) Spender Allogen, nicht-HLA-identisch, verwandter Spender Allogen, nicht HLA-identisch, nicht-verwandter Spender SZT(Konditio- Autolog nierung ist im Kode entAllogen, HLA-identisch, verwandter (Geschwister-) Spender halten) Allogen, nicht-HLA-identisch, verwandter Spender Allogen, nicht HLA-identisch, nicht-verwandter Spender mit 5-411.01 ohne 5-411.40 mit 5-411.41 ohne 5-411.20 mit 5-411.21 ohne 5-411.30 mit 5-411.31 ohne 8-805.00 mit 8-805.01 ohne 8-805.40 mit 8-805.41 ohne 8-805.20 mit 8-805.21 ohne 8-805.30 mit 8-805.§1 Tabelle 2: Transplantationen (weitere Hinweise Seite 7). Die Kodes 5-411.5- und 8-805.5- sollten nicht verwendet werden. 17 Kategorie OPS Bezeichnung Diagnostik 1-202 Feststellung des Hirntodes Katheter Lagerung Liquor Lungenfunktion Neurologie Operationen 18 5-399.5 Implantation eines venösen Katheterverweilsystems 5-399.6 Revision eines venösen Katheterverweilsystems 5-399.7 Entfernung eines venösen Katheterverweilsystems 8-831.0 Legen eines Katheters in zentralvenöse Gefäße (Exkl. 5-399.5) 8-831.2 Wechsel eines Katheters in zentralvenöse Gefäße 8-831.3 Entfernung eines Katheters aus zentral venösen Gefäßen ohne bakt. Probeentnahme 8-831.4 Entfernung eines Katheters aus zentral venösen Gefäßen mit bakter. Probeentnahme 8-831.5 Legen eines großlumigen Katheters zur extrakorporalen Blutzirkulation 8-390 Lagerungsbehandlung (z.B. nach Schädel-Hirn-Operationen, Tetra- oder Hemiplegie) 8-390.0 Lagerung im Spezialbett 8-390.1 therapeutisch-funktionelle Lagerung auf neurophysiologischer Grundlage, mehrmals tgl. 1-204.1 Messung des lumbalen Liquordruckes 1-204.2 Lumbale Liquorpunktion zur Liquorentnahme 1-204.5 Liquorentnahme aus einem liegenden Katheter; auch aus impl. Reservoir 5-022.00 Anlegen einer externen Drainage; Inzision am Liquorsystem; ventrikulär 5-022.02 Anlegen einer externen Drainage; Inzision am Liquorsystem; subdural 5-038.0 Anlegen einer externen spinalen Liquordrainage 5-022.10 Anlegen eines Reservoirs; Inzision am Liquorsystem; ventrikulär 5-022.12 Anlegen eines Reservoirs; Inzision am Liquorsystem; subdural 5-022.13 Anlegen eines Reservoirs; Inzision am Liquorsystem; intrazystisch 5-023.00 Anlegen eines ventrikuloatrialen Liquorshuntes (in den Herzvorhof) 5-023.02 Anlegen eines subduroatrialen Liquorshuntes (in den Herzvorhof) 5-023.10 Anlegen eines ventrikuloperitonealen Liquorshuntes (in den Peritonealraum) 5-023.12 Anlegen eines subduroperitonealen Liquorshuntes (in den Peritonealraum) 5-024.0 Revision eines Ventils 5-024.1 Revision eines zentralen Katheters 5-024.2 Revision eines peripheren Katheters 5-024.3 Revision, komplett 5-024.4 probatorisches Abklemmen per. Katheter 5-024.6 Entfernung eines Liquorshuntes 5-024.7 Entfernung einer externen Drainage 5-024.8 Entfernung eines Reservoirs 1-710 Ganzkörperplethysmographie (inkl. Spirometrie) 1-711 Bestimmung der CO-Diffusionskapazität 1-205 Elektromyographie (EMG) 1-207.0 Routine-Elektroenzephalographie (EEG) 1-207.1 Elektroenzephalographie (EEG): Schlaf (EEG) 1-208.0 akustisch (AEP) 1-208.1 früh-akkustisch (FAEP/ BERA) 1-208.2 somatosensorisch (SSEP) 1-208.4 motorisch 1-208.6 visuell (VEP) 1-208.8 otakustische Emission 1-242 Audiometrie 1-247 Olfaktometrie und Gustometrie 5-431.1 Totale Splenektomie 5-431.2 Perkutan-endoskop. Gastroskopie (PEG) 8-123.0 Wechsel eines Gastrostomiekatheters (PEG) 8-123.1 Entfernung eines Gastrostomiekatheters (PEG) Psychosoziale Tätigkeiten Inhalt 2004 amtlicher Prozedurenkatalog [OPS] Diagnostische Maßnahmen 2004 unverbindlicher Erweiterungskatalog 1-900 Psychosomat. u. Psychotherapeut. Diagnostik: À 1-900.0 Einfach (Dauer mind. 60 min) À 1-900.1 Komplex (Dauer mind. 3 Stunden) 1-901 (Neuro-)psycholog. u. Psychosoz. Diagnostik: À 1-901.0 Einfach (Dauer mind. 60 min) À 1-901.1 Komplex (Dauer mind. 3 Stunden) 1-902 Testpsychologische Diagnostik: À 1-902.0 Einfach (Dauer mind. 60 min) À 1-902.1 Komplex (Dauer mind. 3 Stunden) 1-91 Diagnostik bei chronischen Schmerzzuständen: À 1-910 Multidisziplinäre algesiologische Diagnostik À À Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie 9-402 Psychosomatische Therapie: À 9-402.0 Psychosomatische und psychotherapeutische Komplexbehandlung À 9-402.1 Integrierte klinischpsychosomatische Komplexbehandlung À 9-402.2 Psychosomatische und psychotherap. Kriseninterv. Komplexbehandlung 1-911 Erweit. apparativ-überwachte interventionelle Schmerz-Diagnostik mit standard. Erfolgskontrolle 1-912 Neurophysiologische apparative Testverfahren 9-401 Psychosoziale Interventionen (Dauer jeweils mindestens 120 Minuten): À 9-401.0 Sozialrechtliche Beratung À 9-401.1 Familien-, Paar- u. Erzieh.beratung À 9-401.2 Nachsorgeorganisation À 9-401.3 Supportive Therapie À 9-401.4 Künstlerische Therapie 9-403 Sozial- und neuropädiatr. Therapie: 9-403 Sozial- und neuropädiatrische Therapie („9-403“ ist offiziell kodierbar, aber À 9-403.0 Begleitende Therapie (3 Tage mind. 2 die fünfte Stelle ist nur im Ergänzungskatalog Therapieeinheiten von 45 min täglich) verfügbar, siehe rechts) À 9-403.1 Therapie als Blockbehandlung (5 Tage mind. 2 Therapieeinheiten von 45 min täglich) À 9-403.2 Therapie als erw. Blockbehndlng (in 12 Tagen mind. 20 Therapieeinheiten von 45 min) À 9-403.3 Intensivtherapie (in 5 Tagen mind. 15 Therapieeinheiten von 45 min) À 9-403.4 Erweiterte Intensivtherapie (in 12 Tagen mind. 30 Therapieeinheiten von 45 min) À 9-403.5 Langzeit-Intensivtherapie (in 7 Tagen mind. 15 Therapieeinheiten von 45 min) À 9-403.6 Langzeit-Intensiv-Therapie zum verhaltenstherapeutischen Training (in 7 Tagen mind. 20 Therapieeinheiten von 45 min) À 9-403.7 Therapie im Gruppen-Setting 9-404 Neuropsychologische Therapie Psychotherapie Jeweils verschiedene fünfstellige Dosisangaben 9-410 Einzeltherapie: 9-410.0 Kognitive Verhaltenstherapie 9-410.1 Tiefenpsych. fundierte Psychotherapie 9-410.2 Gesprächspsychotherapie 9-411 Gruppentherapie: 9-411.0 Kognitive Verhaltenstherapie 9-411.1 Tiefenpsychologisch fundierte 9-411.2 Gesprächspsychotherapie Jeweils verschiedene fünfstellige Dosisangaben Präventive Maßnahmen 9-500.0 Basisschulung (Dauer mind. 2 Stunden) 9-500.1 Grundlegende Patientenschulung (bis 5 Tage, mind. 20 Stunden) 9-500.2 Umfassende Patientenschulung (mehr als 5 Tage, durchschnittlich 4 Stunden täglich) Tabelle 3: Vergleich der aktuellen Prozedurenkodes für psychosoziale Tätigkeiten. 19 Kategorie OPS Bezeichnung Staging-OP 5-401.6 mehrere abdominale Lymphknotenstationen mit Leberbiopsie, offen chirurgisch (zur Diagnostik lymphatischer Systemerkrankungen) 5-401.b mehrere abdominale Lymphknotenstationen mit Leberbiopsie, laparoskopisch (zur Diagnostik lymphatischer Systemerkrankungen) Transplantatgewinnung Transfusion und Plasmapräparatgabe 5-410.00 Entnahme von Knochenmark zur Transplantation; Eigenspende 5-410.01 Entnahme von Knochenmark zur Transplantation; Fremdspende 5-410.10 Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen zur Transplantation; Eigenspende 5-410.11 Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen zur Transplantation; Fremdspende 8-800.2 Erythrozytenkonzentrat, 1-5 TE, .20 = ohne, .21 = mit Testung auf Allo-Antikörper 8-800.30 Erythrozytenkonzentrat, mehr als 5 TE, .30 = ohne, .31 = mit Testung auf Allo-Antikörper 8-800.4 Thrombozytenkonzentrat, 1-5 TE 8-800.5 Thrombozytenkonzentrat, mehr als 5 TE oder mindestens zwei Apherese-Thromb.konz. 8-800.6 Patientenbezogene Thrombozytenkonzentrate (bei Verd. oder Nachweis von Antikörpern) 8-801 Austauschtransfusion 8-802.- Granulozyten, .0 = 1-5 TE, .1 = mehr als 5 TE 8-802.- Lymphozyten, .2= 1-5 TE, .3 = mehr als 5 TE 8-810.- Plasma, .0 = 1-5 TE, .1 = mehr als 5 TE 8-810.4 Immunglobuline 8-810.6- Rekomb. aktivierter Faktor VII (.60 = bis 1000, .61 = 1001-3000, .62 = mehr als 3000 KIE) 8-810.7- Plasmatischer Faktor VII (.70 = bis 2000, .71 = 2001-5000, .72 = mehr als 5000 Einheiten) 8-810.c- Plasmatischer Faktor VII (.c0 = FEIBA, .c1 = 2001-5000, .c2 = mehr als 5000 Einheiten) 8-810.8- Rekomb. Faktor VIII (.80 = bis 2000, .81 = 2001-5000, .82 = mehr als 5000 Einheiten) 8-810.9- Plasmatischer Faktor VIII (.90 = bis 2000, .91 = 2001-5000, .92 = mehr als 5000 Einheiten) 8-810.a- Rekombinanter Faktor IX (.a0 = bis 2000, .a1 = 2001-5000, .a2 = mehr als 5000 Einheiten) 8-810.b- Plasmatischer Faktor IX (.b0 = bis 2000, .b1 = 2001-5000, .b2 = mehr als 5000 Einheiten) 8-810.d- Von-Willebrand-Faktor (.d0 = bis 2000, .d1 = 2001-5000, .d2 = mehr als 5000 Einheiten) 8-810.e- Faktor XIII (.e0 = bis 2000, .e1 = 2001-5000, .e2 = mehr als 5000 Einheiten) 8-810.f- Prothrombinkomplex (.f0 = bis 2000, .f1 = 2001-5000, .f2 = mehr als 5000 Einheiten) 8-810.g- Antithrombin III (.g0 = bis 2000, .g1 = 2001-5000, .g2 = mehr als 5000 Einheiten) 8-810.h- C1-Esteraseinhibitor (.h0 = bis 2000, .h1 = 2001-5000, .h2 = mehr als 5000 Einheiten) 8-810.j- Fibrinogenkonzentrat (.g0 = bis 3, .g1 = 3-10, .g2 = mehr als 10 g) 8-810.k- Rekomb. aktiviertes Protein C (.h0 = bis 50, .h1 = 50-200, .h2 = mehr als 200 mg) Referenzen [BpflV] Bundespflegesatzverordnung [DefHB] Definitionshandbuch G-DRG German Diagnosis Related Groups Version 2003/2004 (fünf Bände, 13. bzw. 16.10.2003) (http://www.G-DRG.de/) [DKR] Deutsche Kodierrichtlinien – Allgemeine und Spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren Version 2004 (23.09.2003) (http://www.G-DRG.de/) [GKinD] Kodierleitfaden Kinder- und Jugendmedizin der verbändeübergreifenden Arbeitsgruppe DRG Version 2003 (http://www.GKinD.de/) [ICD] Diagnosenklassifikation ICD-10-GM Version 2004 (15.08.2003) (http://www.DIMDI.de/) [KFPV] Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004 (Fallpauschalenverordnung 2004 – KFPV 2004, BGBl. I S. 1995, 13.10.2003) (http://www.GDRG.de/) [OPS] Prozedurenklassifikation OPS-301 Version 2004 (15.08.2003) (http://www.DIMDI.de/) [THES] ICD-10-GM-Diagnosenthesaurus Version 2004 (15.08.2003) (http://www.DIMDI.de/) 20