Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren

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Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren
Kodierempfehlungen für
Diagnosen und Prozeduren in der
Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie
2004
Herold • Hochstein • Schreiber
Für die AG DRG der GPOH
•
Paulussen
•
Berthold
Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren
in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie 2004
R. Herold, C. Hochstein, B. Schreiber, M. Paulussen und F. Berthold
November 2003 – Aktualisierung 24.11.2003
Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren 2003 .................................................................1
Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen................................................................................................2
Was soll kodiert werden?.........................................................................................................................2
Verdachtsfälle...........................................................................................................................................2
Hauptdiagnose und Nebendiagnosen......................................................................................................2
Beispiel: Krampfanfälle und Hirntumor.................................................................................................3
Beispiel: akute und chronische Erkrankungen......................................................................................3
Beispiel: sich gegenseitig bedingende Diagnosen................................................................................3
Appropriateness Evaluation Protocol (AEP) ...........................................................................................3
Spezielle GPOH-Kodierempfehlungen ...................................................................................................3
Neuigkeiten .............................................................................................................................................3
Diagnosen: Medizinische Definitionen und Kode-Definitionen ................................................................4
Systemerkrankung ...............................................................................................................................4
Leukämie-Remission ...........................................................................................................................4
Leukämie: Nicht-Ansprechen („induktionsrefraktär“, C95.8!) ..............................................................4
Rezidiv .................................................................................................................................................4
Thrombopenie (D69.5-) ........................................................................................................................4
Anämie..................................................................................................................................................5
Sepsis und Neutropenie........................................................................................................................5
Immunkompromittierung (D90) und Z.n. SZT (Z94.8-) ........................................................................5
Transfusionen, Faktor- und Plasmapräparatgaben (8-8xx.x)...............................................................5
Lumbalpunktion.....................................................................................................................................6
Nachsorge ............................................................................................................................................6
„Tagesfall“ ...............................................................................................................................................6
Teilstationäre Behandlung........................................................................................................................6
Chemotherapie ........................................................................................................................................6
Psychosoziale Tätigkeiten .......................................................................................................................7
Stammzell-Transplantation .....................................................................................................................7
Nebendiagnosen zusätzlich kodieren...................................................................................................7
Zusatzentgelte ..........................................................................................................................................8
(Noch) nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete Leistungen (Auszug)....................................8
Die häufigsten Diagnosen .......................................................................................................................9
Die häufigsten Prozeduren.....................................................................................................................15
Chemotherapie....................................................................................................................................16
Transplantation...................................................................................................................................17
Psychosoziale Tätigkeiten..................................................................................................................19
Referenzen...............................................................................................................................................20
Copyright (c) 2003 by AG DRG, GPOH e.V., Germany, c/o [email protected]. This material may be distributed only subject to the terms and conditions set forth in the Open Publication License, v1.0 or later (the latest version is presently available at http://www.opencontent.org/openpub/).
Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren 2003
Diese dritte, vollständig neu bearbeitete Ausgabe der Kodierempfehlungen für die pädiatrische Onkologie und Hämatologie soll für das Jahr 2004 die wichtigsten Aspekte zur Abbildung der Inhalte dieses
Schwerpunktes in der Kinderheilkunde und Jugendmedizin beinhalten. Zu berücksichtigen sind die vollständig neuen Chemotherapie-Kodes und viele Änderungen an den amtlichen Richtlinien. Erstmalig
werden keine fachspezifischen „selbstgemachten“ Kodes mehr empfohlen. Die vorangegangenen Ausgaben der Kodierempfehlungen dienten im Jahr 2002 einer krankheitsbezogenen Sammlung von Klassifikationskodes und im Jahr 2003 der optimierten Dokumentation der neuen Prozedurenkodes, nachrangig auch der geringfügig veränderten Diagnosenkodes.
Allerdings bleiben auch im Jahr 2004 die „richtigen“ Diagnosenkodes für die Zuordnung zu einer der
mittlerweile 824 Diagnosis Related Groups (DRG) entscheidend. Für das Jahr 2004 hat der Gesetzgeber einen weiteren Schritt zur Einführung des Fallpauschalensystems (G-DRG) dadurch vorgesehen,
dass die behandelnden Einrichtungen mit den Leistungsträgern nunmehr „DRG“ statt (hauptsächlich)
Behandlungstage abrechnen, wobei das Jahresgesamtbudget durch Verhandlungen vorgegeben ist.
Erstmalig werden in Folge dessen die dokumentierten Diagnosen und Prozeduren auf die einzelnen
Leistungsstellen zurückwirken, beispielsweise im Rahmen der hausinternen Mittelverteilung.
Erst Mitte Oktober 2003 hat der Gesetzgeber die wichtigsten und für das Jahr 2004 relevanten Veränderungen an den fünf Rahmenvorgaben des G-DRG-Systems vorgenommen:
Ƃ
Definitionshandbuch G-DRG German Diagnosis Related Groups Version 2003/2004 (fünf Bände, 13.
bzw. 16.10.2003) [DefHB] Im November 2003 wird die zu verwendende Version 2004 veröffentlicht.
Ƃ
Deutsche Kodierrichtlinien – Allgemeine und Spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von
Krankheiten und Prozeduren Version 2004 (23.09.2003) [DKR]
Ƃ
Diagnosenklassifikation ICD-10-GM Version 2004 (15.08.2003) [ICD]
Ƃ
Prozedurenklassifikation OPS-301 Version 2004 (15.08.2003) [OPS]
Ƃ
Fallpauschalenverordnung 2004 – KFPV 2004, BGBl. I S. 1995 (13.10.2003) [KFPV]
Nicht zuletzt aufgrund dieser zu berücksichtigenden Entwicklungen sahen wir die Notwendigkeit, diese
Kodierempfehlungen ein weiteres Mal zusammenzustellen und allen Mitgliedern der GPOH sowie den in
der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie tätigen Mitarbeitern mit Empfehlung zuzusenden. Weitere
Gründe dafür waren, dass allem Anschein nach auch weiterhin uneinheitlich dokumentiert und kodiert
wird und dass Unsicherheiten an vielen Stellen bestehen. Andererseits ist uns der tatsächliche praktische Nutzwert dieser Kodierempfehlungen nicht bekannt. Auch aus diesem Grund bitten wir Sie um
eine Rückmeldung beispielsweise auf der beiliegenden Karte.
Die Fallpauschalenverordnung [KFPV] enthält mit dem Fallpauschalenkatalog erstmalig auch die
(voraussichtlich) für 2004 zur Anwendung kommenden Relativgewichte, die zwar in Deutschland ermittelt wurden, aber eine unterschiedlich breite Datenbasis haben. Ab 2004 werden damit zwar entsprechend unserem Vorschlag erstmalig auch in der Onkologie Altersgruppen bei Kindern und Jugendlichen
unterschieden („Splits“). Die berechneten Relativgewichte liegen bei jüngeren Patienten höher oder aber
auch niedriger als bei älteren Patienten. Die ökonomischen Auswirkungen auf unseren Schwerpunkt
sind aufgrund der vielfältigen Änderungen noch nicht bekannt. Sie hängen im Jahr 2004 zudem stärker
als zuvor von örtlich auszuhandelnden (Zusatz-) Entgelten ab.
Unsere Kodierempfehlungen umfassen zur besseren Übersichtlichkeit nur die fachspezifischen Empfehlungen. Umfassend(er) sind der Kodierleitfaden der GKinD und die amtlichen Kodierrichtlinien
(http://www.G-DRG.de/) und Dokumentationskataloge (http://www.DIMDI.de/). Aktualisierungen unserer
Kodierempfehlungen werden auf den Internet-Seiten der GPOH (http://www.kinderkrebsinfo.de/drg) und
als Handbuch herausgegeben werden. Dazu würden wir gern auch weiterhin Ihre Vorschläge für Korrekturen, Verbesserungen und Problemfälle berücksichtigen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Aktualisierung der Kodierempfehlungen trotz möglicher Fehler und Unzulänglichkeiten (wieder) nützlich ist und wünschen dabei ganz unkodiert guten Erfolg und Happy Coding!
R. Herold, C. Hochstein, B. Schreiber, M. Paulussen und F. Berthold
1
Allgemeine GPOH-Kodierempfehlungen
Entscheidend für die Kodierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit der kodierten Diagnosen und
Prozeduren, nicht ein potentieller ökonomischer Nutzen. Letzterer ist aufgrund der jährlichen Neuberechnung der deutschen Relativgewichte nicht dauerhaft abschätzbar. Darüber hinaus kann nur eine
nachvollziehbare Kodierung die Grundlage für Änderungsvorschläge im Rahmen des Systems sein.
Das vorliegende Dokument ist daher als Vorschlag der AG DRG der GPOH für das richtige Kodieren zu
verstehen. Über das richtige Kodieren eigener Leistungen hinaus sollte die Erfassung derjenigen Leistungen überprüft und sichergestellt werden, die von anderen Leistungsstellen oder Fachdisziplinen (zum
Beispiel Chirurgie und Radiologie) erbracht werden. Dies ist umso wichtiger, wenn diese Leistungen
hausintern zur Verrechnung kommen und die Patienten aus der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie entlassen werden.
Was soll kodiert werden?
Im Allgemeinen keine Selbstverständlichkeiten kodieren, die sich aus der Diagnose ergeben und / oder
nicht gesondert medizinisch behandelt werden. Auch würden Kodes, die auf alle oder die meisten Patienten zutreffen, nicht zur Unterscheidbarkeit beitragen (Beispiele: [DKR P014a, S. 55]).
Allerdings: Insbesondere Nebendiagnosen nicht vergessen! Wir empfehlen, Kodes an erster Stelle nur
den vorliegenden Kodierempfehlungen zu entnehmen. An zweiter Stelle sollten Kodes dem Kodierleitfaden Version 2003 [GKinD] entnommen werden. Die Nützlichkeit des ICD-10-GM Diagnosenthesaurus
[THES] können wir nicht angeben; ein damit gefundener Kode – insbesondere eines Malignoms – sollte
mit dem originalen ICD-10-GM-Kode und den Kodierempfehlungen verglichen werden.
Verdachtsfälle
Die Symptome und / oder die Verdachtsdiagnose sind wie folgt zu verschlüsseln, auch wenn der Verdacht später nicht bestätigt wird [DKR D008b, S. 18]:
Ƃ
Keine Symptome vorhanden, Untersuchung wegen eines Verdachtes:
Zustand kodieren (z. B. Z03.0 bis Z03.9).
Ƃ
Symptome vorhanden, auf Verdachtsdiagnose hin nicht behandelt:
Symptome kodieren (im Wesentlichen R00 bis R99).
Ƃ
Auf Verdachtsdiagnose hin behandelt, Verdacht nicht bestätigt:
Verdachtsdiagnose kodieren.
Hauptdiagnose und Nebendiagnosen
Die Hauptdiagnose ist weiterhin diejenige „Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde,
die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist“ [DKR D002c, S. 4]. Sie wird damit rückblickend festgestellt und muss nicht der Aufnahmediagnose entsprechen. Entsprechen zwei oder mehr Diagnosen der Definition der Hauptdiagnose, ohne
dass es eine Kodierrichtlinie dazu gibt, wird vom behandelnden Arzt eine Diagnose als Hauptdiagnose
ausgewählt [DKR D002c, S. 8]. Dabei soll die Diagnose ausgewählt werden, die der o. g. Definition am
besten entspricht, und mit dem größten Ressourcenverbrauch einher ging. Konstruiertes Beispiel:
Resektion von Metastasen (z. B. Lunge, C78.0) und Chemotherapie des (Primär-) Tumors (z. B. C40.2)
während eines Aufenthaltes: Erstgenannte Diagnosen-Prozedurenkombination ist aufwendiger und daher als Hauptdiagnose auszuwählen [s. a. DKR 0201b, S. 71].
Die Nebendiagnose ist definiert als „Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der
Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt“. Sie muss eine aktuell bestehende Diagnose sein und Diagnostik, Therapie oder Pflege beeinflussen. Dies schließt
chronische Erkrankungen und Folgezustände mit ein. Nebendiagnosen sind wichtig für die Gesamtbeurteilung und DRG-Eingruppierung. Haupt- und Nebendiagnosen werden nach der Relevanz für die Behandlung unterschieden.
2
Beispiel: Krampfanfälle und Hirntumor
Beim stationären Aufenthalt werden behandelt [DKR D002c, S. 7]:
Ƃ
beide Diagnosen: Hauptdiagnose: Hirntumor (C71.0), Nebendiagnose: zerebrale Anfälle (R56.8),
Ƃ
„nur“ die Krampfanfälle: Hauptdiagnose: zerebrale Anfälle, Nebendiagnose: Hirntumor.
Beispiel: akute und chronische Erkrankungen
Ƃ Hauptdiagnose: akute Erkrankung, Nebendiagnose: chronische Erkrankung [DKR D006a, S. 16].
Beispiel: sich gegenseitig bedingende Diagnosen
Nach dem Kreuz-Stern-System und [DKR D012a, S. 22] ist die Ätiologie (Kennzeichnung mit Kreuz) der
aktuell behandelten Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren. Die zusätzlich zu kodierende Lokalisation
(Stern) soll als unmittelbar folgende Nebendiagnose kodiert werden (siehe auch „Anämie“ unten).
Ƃ
Hauptdiagnose: CMV-Pneumonie (B25.0 ),
Ƃ
Nebendiagnose: Pneumonie durch andernorts klassifizierte Viren (J17.1*).
Appropriateness Evaluation Protocol (AEP)
Die Überprüfungen von Krankenhausbehandlungen auf ihre Angemessenheit hin (so genannte Fehlbelegungsprüfung) werden sich in Zukunft auf einheitlichere Bewertungskriterien stützen. Diese Kriterien
werden in so genannten Appropriateness Evaluation Protocols zusammengefasst, die sich bereits seit
mehreren Jahren in der Entwicklung und Validierung sowie aktuell auch in der Anpassung an die
Kinderheilkunde und Jugendmedizin befinden. Diese Überprüfungen werden anhand der Krankenakte
vorgenommen, die die Befunde der verschiedenen Berufsbereiche und apparativen Befunde zum Patienten enthält. Neben einer kodifizierten DRG-Dokumentation wollen wir damit auch die weiterhin zentrale und möglichst gute Dokumentation in der Krankenakte empfehlen.
Spezielle GPOH-Kodierempfehlungen
In den amtlichen Kodierrichtlichen [DKR] finden sich die speziellen Kodierrichtlichen für maligne und
hämatologische Erkrankungen auf den Seiten 71 bis 87.
Neuigkeiten
In den Katalogen [OPS, ICD] sind vor allem die Kodes für die Chemotherapie, psychosoziale Tätigkeiten
und die Stammzell-Transplantation zu großen Teilen neu strukturiert (siehe unten). Darüber hinaus gibt
es nun auch neue Kodes beispielsweise für
Ƃ
induktionsrefraktäre Leukämien (C95.8!)
Ƃ
Unterscheidungen verschiedener Neutropenie-Formen (D70.-)
Ƃ
Immunkompromittierung nach [...] immunsuppressiven Maßnahmen (D90)
Ƃ
Patientenbezogene Thrombozytenpräparate (8-800.6)
Ƃ
Lympho- und Granulozyten-Transfusionen (8-802.-)
Ƃ
Plasmabestandteile und Gerinnungsfaktoren (8-810ff)
Ƃ
Komplexe Akutschmerzbehandlung (8-919)
3
Diagnosen: Medizinische Definitionen und Kode-Definitionen
Systemerkrankung
Ein Lymphom wird als Systemerkrankung verstanden [DKR 0215a, S. 82]. Daraus ergibt es sich, dass
zusammen mit dem Kode für die Lymphomdiagnose (C82, C83) nicht kodiert werden dürfen: C77.(bösartige Neubildung der Lymphknoten) und C79.5 (Neubildung Knochen und Knochenmark). Neben
den systemischen, „diffusen“ Non-Hodgkin-Lymphomen, die in der Systematik auf Seite 12 enthalten
sind, gibt es noch Kodes für „noduläre“ Lymphome.
Leukämie-Remission
Eine Entscheidung über den Remissionsstatus ist zur Kodierung (nur) von Leukämien1 (einschließlich
JMML) erforderlich. Dabei wird nunmehr zwischen Diagnosen „Ohne Angabe einer kompletten Remission“ (.x0) und Leukämien „In kompletter Remission“ (.x1) unterschieden. Die Angabe .x0 kann dabei
auch bedeuten, dass eine nur partielle Remission vorliegt („trotz eines Rückgangs der Krankheitserscheinungen die Erkrankung nach wie vor existiert“) oder der Remissionsstatus nicht bekannt ist [DKR
0208c, S. 77f].
Hierzu wurde zusammen mit der DGHO und der DKG im Jahr 2002 pragmatisch erklärt, dass „in Remission“ (z. B. ALL, C91.01) frühestens ab Beginn der Dauertherapie zu kodieren ist. Die Bedeutung
dieser Kodedifferenzierung ist noch nicht bekannt; beide Remissionsstatus führen gegenwärtig in
dieselben DRG.
Leukämie: Nicht-Ansprechen („induktionsrefraktär“, C95.8!)
Neu eingeführt wurde für das Jahr 2004 der Kode „C95.8! Leukämie, refraktär auf Standard-Induktionstherapie“. Dies wird als Nebendiagnose zusätzlich zum speziellen Kode der Leukämie (C91–C95) kodiert. Als refraktär wird die Leukämie klassifiziert, wenn um den planmäßigen Tag 30 (Tag 60 im ALLRezidivfall) der Standard-Induktionstherapie herum keine Remission (weniger als 5 % Blasten in einem
repräsentativen Knochenmarkaspirat bei ausreichender Zellularität und Zeichen regenerierender normaler Blutbildung) besteht.
Der neue Kode C95.8! ist gegenwärtig nicht für die DRG-Zuordnung relevant, allerdings vermutet das GDRG-Institut für das Entgeltwesen im Krankenhaus (InEK), dass der Kode „zu einer differenzierten Kostenauftrennung [...] führen“ kann [ICD, S. 14], so dass auf die zusätzliche Kodierung von C95.8! bei
nicht auf die Therapie ansprechenden Patienten mit Leukämie besonders geachtet werden sollte.
Rezidiv
Die Diagnose und die weiteren Einzelheiten eines Rezidivs werden in gleicher Weise wie eine Erstdiagnose verschlüsselt [DKR 0203a, S. 74]. Es gibt auch weiterhin keinen speziellen Kode, um ein Rezidiv
zu kennzeichnen. Die zusätzliche Kodierung „Z85.- Malignom in der Eigenanamnese“ soll nicht
verwendet werden, da der Patient „im Grunde wieder wegen des primären Malignoms“ behandelt wird
[DKR 0209a, S. 78].
Thrombopenie (D69.5-)
Neu ist im Jahr 2004, dass mit der fünften Stelle zu kodieren ist, ob die Thrombopenie transfusionsrefraktär (D69.50) oder nicht transfusionsrefraktär ist (D69.51) [ICD, S. 177]. (Auch „gematchte“ Thrombozytenkonzentrate können jetzt gesondert kodiert werden, siehe unten.)
Die Diagnose wird im [ICD] nicht durch die Angabe konkreter Plättchenzahlen definiert. In diesem und
ähnlichen Fällen sollte auf die medizinische Standarddefinition zurückgegriffen werden, gegebenenfalls
auch auf altersentsprechende Normwerte.
Die Thrombopenie (und zum Teil auch die Anämie, s. u.) beeinflusst häufig auch den Behandlungsverlauf (Diagnostik/Überwachung, Therapie und Pflege) und ist daher auch dann zu kodieren, wenn die
Thrombopenie selbst nicht behandelt wird – beispielsweise durch eine Thrombozytengabe, die eine Kodierung der Thrombopenie erfordern würde.
1
4
und auch bei anderen immuno- und myeloproliferativen Erkrankungen des Erwachsenenalters
Anämie
Die Anämie, die im Zusammenhang mit der zytostatischen Behandlung einer onkologischen Erkrankung
steht, ist medizinisch am zutreffendsten mit „D61.1 Arzneimittelinduzierte aplastische Anämie“ zu kodieren. Der Kode D61.1 kommt sowohl für die Haupt- als auch die Nebendiagnose in Frage. Dabei
gelten hinsichtlich der fallbezogenen Kodierung dann die gleichen Überlegungen wie zur Thrombopenie
(S. 4) und zur Definition der Haupt- und Nebendiagnosen (S. 2).
Demgegenüber wird nach [DKR 0202b, S. 74] die so genannte Tumoranämie (normo- oder gering hypochrome, hyporegeneratorische Anämie, nach: Psychrembel, 255. Aufl., S. 1721) nach der Kodierungssystematik „Ätiologie vor Manifestation“ als Nebendiagnose „D63.0* Anämie bei Neubildungen
(C00• D48†)“ kodiert; das Malignom ist in diesem Fall als Hauptdiagnose zu kodieren, analog zu
anderen Kreuz-Stern-Kombinationen.
Sepsis und Neutropenie
Eine Sepsis ist bei Patienten in Neutropenie mit der Hauptdiagnose Sepsis (meist A41.9) und mit der
Nebendiagnose D70.- Agranulozytose, zu kodieren [DKR 0103a, S. 69]. Bei unbekanntem Erreger ist
der genannte Sepsis-Kode A41.9, ansonsten ein Erreger-spezifischer Sepsis-Kode zu verwenden.
Neu ist, dass die Agranulozytose mit neuen ICD-Kodes differenzierter kodiert werden muss:
Ƃ
D70.1 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose bis zu einer Dauer von 20 Tagen und
Ƃ
D70.2 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose von mindestens 20 Tagen Dauer.
Eine Zytopenie bzw. Aplasie und eine dementsprechend zu behandelnde Sepsis treten stochastisch,
dass heißt regelhaft, aber im Einzelfall nicht vorhersehbar (nicht komplizierend) nach einer regelrechten
(vgl. Chemotherapie-Kodes) zytostatischen Therapie auf.
Wir empfehlen darüber hinaus, das zugrunde liegende Malignom zusätzlich als Nebendiagnose zu kodieren, da dies relevant für die Gruppierung ist und ja auch zum Teil mit einer spezifischeren Therapie
einhergeht. Im Gegensatz zu diesem Sepsis-Neutropenie-Fall, für den es eine spezielle Kodierrichtlinie
gibt, wird bei den meisten anderen (Wieder-) Aufnahmen das Malignom als Hauptdiagnose
verschlüsselt werden (siehe auch die Definition der Haupt- und Nebendiagnosen, S. 2). Diese Empfehlungen zu Sepsis und Neutropenie sind auch weiterhin kompatibel zu den amtlichen Vorgaben; im Kodierleitfaden Version 2002 (GKinD) wurde eine andere Empfehlung gegeben.
Immunkompromittierung (D90) und Z.n. SZT (Z94.8-)
Der Kode D90, Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven Maßnahmen, wurde neu geschaffen und ist noch nicht zur DRG-Zuordnung relevant. Er ist
nicht bei Zuständen zu verwenden, die unmittelbar als arzneimittelinduzierte Agranulozytose (D70.-)
klassifiziert werden können.
D90 sollte kodiert werden bei Patienten, die eine der oben genannten Behandlungen oder eine Organtransplantation erfahren haben oder dauerhaft Immunsuppressiva erhalten, und die beispielsweise
wegen erfahrungsgemäß schwerer verlaufender Infektionen anders (aufwendiger) als nicht immunkompromittierte Patienten behandelt werden müssen.
Unabhängig davon sollte eine hämatopoetische Stammzelltransplantation dokumentiert werden: unterteilt in den Zustand nach SZT ohne (Z94.80) und mit (Z94.81) bestehender Immunsuppression.
Transfusionen, Faktor- und Plasmapräparatgaben (8-8xx.x)
Es gibt nunmehr einzelne Kodes für die Gabe von Erythrozyten, Thrombozyten, Granulozyten, Lymphozyten, Plasma, von Willebrand-Faktor, Faktoren VII, VIII, IX und XIII, AT III, Fibrinogen, C1-Esteraseinhibitor, Protein C und Immunglobulinen („Stammzelltransfusion“ = SZT, s.u.).
Bei den Erythrozytenkonzentraten werden neben den Dosisangaben auch noch im inoffiziellen Erweiterungskatalog Unterscheidungen nach durchgeführten Antikörperuntersuchungen gemacht. Es werden
rekombinante von „plasmatischen“ Faktorpräparaten unterschieden. Alle Kodes sind pro Aufenthalt nur
einmalig zu kodieren und dazu die gegebenen Mengen aufzusummieren.
5
Neu ist auch, dass zwei oder mehr Apherese-Thrombozytenkonzentrate genau so zu kodieren sind wie
mehr als fünf Thrombozytenkonzentrate (8-800.5). Wenn allerdings „gematchte“, also für einen bestimmten Patienten angefertigte Thrombozytenkonzentrate angewendet werden, ist stattdessen der
Kode 8-800.6 zu verwenden.
Lumbalpunktion
Die Kodierung der in der pädiatrischen Onkologie gängigen Liquorpunktion, die sowohl zur Diagnostik
(1-204.1 und 1-204.2) als auch zur Behandlung (8-151.4 und 8-541.0) durchgeführt wird, sollte bis auf
weiteres alle vorgenannten Kodes umfassen.
Nachsorge
Die stationäre Nachuntersuchung eines Patienten, bei dem auch während dieser Untersuchung nicht
wieder ein Malignom gefunden oder (weiter) behandelt wird, ist zu kodieren mit der Hauptdiagnose
„Z08.7 Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie (Z08.2: Chemotherapie) wegen bösartiger
Neubildung“. Als Nebendiagnose ist der jeweils passende Kode aus dem Bereich „Z85.– Bösartige
Neubildung in der Eigenanamnese“ anzugeben. Daraus ergibt sich die DRG „Z62Z Nachbehandlung
nach abgeschlossener Behandlung“.
„Tagesfall“
Ab 2004 werden alle zur Chemotherapie aufgenommenen Fälle mit dem Malignom als Hauptdiagnose
kodiert; die Kodierung von Z51.- Chemotherapie- oder Strahlentherapie-Sitzung als Hauptdiagnose ist
nicht zulässig, aber als Nebendiagnose nicht näher geregelt [DKR 0211c, S. 80]. Damit wird die bisher
zu kodierende Unterscheidung zwischen Tages- und mehrtägigen Chemotherapie-Fällen mit jeweils
gegensätzlicher Pflichtkodierung aufgegeben. Entscheidend für die Kodierung der Therapiefälle sind die
neuen Prozeduren-Kodes (u. a. S. 16).
In Folge dieser Änderungen wurde die DRG R63Z entfernt und durch sechs relevante Eintages-TumorDRG der jeweiligen organbezogen Malignome ersetzt (z. B. „R65Z Hämatologische und solide Neubildungen, ein Belegungstag“). Diese DRG sind nunmehr unabhängig davon sind, ob eine Chemotherapie
durchgeführt wird [DefHB, KFPV]. Die DRG-Zuordnung zu einer Eintages-DRG erfolgt dabei „automatisch“ durch die Berechnungsprogramme anhand des einen vollstationären Belegungstages, dass heißt,
es ist nicht weiter eine gesonderte Kodierung des Zustands „Tagesfall“ erforderlich (Ausnahme: Apherese, siehe oben; Definition Eintages-DRG, siehe unten).
Teilstationäre Behandlung
Bei Patienten, die wegen derselben Erkrankung regelmäßig oder mehrfach teilstationär behandelt
werden, wird die Behandlung über tagesbezogene Entgelte [KFPV §6 Abs. 1] abgerechnet (und wahrscheinlich je Quartal als ein Fall gezählt). Diese Entgelte für eine teilstationäre Leistungserbringung
müssen auch weiterhin krankenhausindividuell mit den Leistungsträgern als tagesgleiche Pflegesätze
nach [BpflV] vereinbart werden („Tagesklinik-Verhandlungen“). Teilstationäre (Tages-) Fälle entsprechen also nicht vollstationären Eintages-Fällen, die bundeseinheitlich nach DRG abgerechnet werden
(siehe oben). Bei einem Eintages-Fall wie der DRG R65Z (Neubildung) liegt ein Belegungstag vor: Die
Entlassung erfolgt am Tag oder am Folgetag des Aufnahmetages [KFPV §1 Ziff. 7].
Ausdrücklich regelt [KFPV §6 Abs. 2 Satz 2], dass u. a. onkologische und schmerztherapeutische teilstationäre Behandlungen (im Gegensatz zu anderen Behandlungen) zusätzlich entgolten werden, obwohl sie möglicherweise noch innerhalb der oberen Grenzverweildauer einer DRG erbracht wurden, die
für einen vorausgegangenen vollstationären Aufenthalt abgerechnet wurde.
Die Grenzverweildauer beeinflusst also nicht die onkologischen Therapiepläne hinsichtlich dieser Übergänge der Patienten zwischen den voll- und teilstationären Versorgungsbereichen.
Chemotherapie
Die für die Kodierung der Chemotherapie-Prozeduren zur Verfügung stehenden Kodes wurden vollständig neu erstellt. Die noch im Jahr 2003 zu verwendenden Kodes können nicht in die neuen Kodes überführt werden. Die neuen Kodes sollen – auf Vorschlag der DGHO und der AG DRG der GPOH – den
Aufwand nach der Durchführungsdauer differenzieren. Damit wird die Dokumentation einheitlicher und
einfacher. Die Zuordnung der Blöcke zu den Kodes wurde und wird mit den Studienleitern abgestimmt.
6
Neue Blöcke werden im Rahmen der kontinuierlichen Katalogpflege vom DIMDI entgegengenommen,
eingearbeitet und im Internet veröffentlicht (http://www.DIMDI.de/).
In der Tabelle Seite 16 sind die Chemotherapie-Prozeduren des Bereichs „8-54 Zytostatische Chemotherapie bei Neubildungen“ zusammenfassend dargestellt. Die in den Beispielen genannten Blöcke
praktisch aller relevanten Therapieprotokolle sind verbindlich mit dem jeweiligen Kode abzubilden.
Für erneute Aufnahmen zur Durchführung der Chemotherapie oder anderer onkologischer Therapien
wird keine Fallzusammenführung vorgeschrieben [KFPV §2], sondern ausdrücklich die planmäßige
Wiederaufnahme während der Grenzverweildauer der vorangegangenen DRG zugelassen. Diesem liegt
eine Ausnahmeregelung zugrunde (Kennzeichnung im Fallpauschalenkatalog), die die Abfolge der Behandlungsabschnitte der onkologischen Behandlungsprotokolle gewährleistet.
Psychosoziale Tätigkeiten
Psychosoziale Tätigkeiten sind nur zum Teil im amtlichen [OPS] enthalten und damit möglicherweise
später auch DRG-relevant, obwohl eine umfassende Differenzierung psychosozialer Tätigkeiten Eingang in einen „nicht-amtlichen Erweiterungskatalog“ gefunden hat.
Der Erweiterungskatalog ist – grau hinterlegt – im Bereich zugehöriger Kodes auch im amtlichen OPS
abgedruckt. „Er soll kein Instrument für eine klassische Einzelleistungsdokumentation sein oder werden
und kann auf freiwilliger Basis genutzt werden.“ [OPS, S. xiii]. In diesen Kodierempfehlungen ist die
Übersicht psychosozialer Prozeduren auf Seite 19 enthalten.
Stammzell-Transplantation
Die Entnahme von Knochenmark (5-410.0) oder hämatopoetischen Stammzellen (5-410.1) zur
Transplantation wird unterschieden. Bei einer Fremdspende ist dazu jeweils Z52.3 Knochenmarkspender respektive Z52.0 Blutspender als Hauptdiagnose zu kodieren. Eine Zellsammlung (Knochenmark 5-410.0, Stammzellen 5-410.1) für eine autologe Transplantation erfordert es, als Tagesfall Z51.81
Apherese, aber bei mehrtägigem Aufenthalt das Malignom als Hauptdiagnose zu kodieren. Die Abrechnung der Entnahme erfolgt gegenüber dem (vorgesehenen) Transplantatempfänger.
Die Transplantatprozessierung wird bei beiden Transplantationsverfahren an der fünften Stelle kodiert:
.x0 ohne, .x1 mit in-vitro-Aufbereitung. Unter dieser in-vitro-Aufbereitung des Transplantats ist die
CD34-positiv-Selektionierung oder eine andere, vergleichbar aufwändige Prozessierung zu verstehen,
nicht jedoch eine alleinige Filtrierung oder Volumenreduktion des Transplantats.
Die Transplantationen werden weiterhin in „5-411 Knochenmarktransplantationen“ und „8-805 Transfusionen hämatopoetischer Stammzellen“ eingeteilt: tabellarische Übersicht Seite 17. Wichtig: Die Kodes
5-411.5- und 8-805.5- sollten nicht verwendet werden: Alle diese nicht-verwandten Spender sind per definitionem auch nicht HLA-identisch, sondern lediglich (HLA-) gematcht. Darüber hinaus sollten ausschließlich Geschwisterspender-KMT und -SZT als "HLA-identisch" kodiert werden. Dies entspricht dem
(auch mit der internistischen Fachgruppe diskutierten) Fachbeschluss der Päd-AG KBT zur Frage der
HLA-Identität. Die Kodes für die Transplantationen hämatopoetischer Stammzellen beinhalten im Übrigen auch die im Rahmen des Konditionierungsprotokolls durchgeführte Behandlung (beispielsweise
eine Chemotherapie) [OPS, S. 445].
Für 2004 sind sechs DRG für die Transplantationen (A04-, A15-) vorgesehen, die im Bereich „Prä-MDC“
angesiedelt sind. Darin sind besonders kostenintensive und vor anderen DRG-Regeln herauszufilternde
DRG zusammengefasst.
Nebendiagnosen zusätzlich kodieren
Neu ist, dass neben den oben genannten Prozedurenkodes für die verschiedenen Transplantationsarten
nun auch komplizierende Diagnosen, das Patientenalter (bis und über 19 Jahre) und die Transplantatprozessierung für die Zuordnung zu einer DRG herangezogen werden [GRDG, S. 40]. Die Bedeutung
dieser Kodes ist gegenwärtig beschränkt (beispielsweise auf allogene Transplantationen), aber möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für weitere Transplantations-DRG relevant. Abstoßungsreaktionen (T86.-) müssen dabei entsprechend der neuen Kodierrichtlinie [DKR 0303c, S. 86] als Hauptdiagnose kodiert werden, wenn die GvHD für die Aufnahme maßgeblich war. Daher sollten alle relevanten Nebendiagnosen kodiert werden, insbesondere beispielsweise Abstoßungsreaktionen (GvHD),
Infektionen und (auch behandelte, vorbestehende) Komorbiditäten (siehe Diagnosenliste).
7
Zusatzentgelte
Neben dem Fallpauschalen-Katalog gibt es eine Liste bundeseinheitlich abrechnungsfähiger Zusatzentgelte (im Jahr 2004 nur ein bestimmtes Dialyseverfahren) sowie einen bundeseinheitlichen Katalog solcher Leistungen, für die Zusatzentgelte krankenhausindividuell mit den Leistungsträgern zu verhandeln
sind. Letztere können auch zusätzlich zu den Fallpauschalen abgerechnet und damit entgolten werden
[Krankenhausentgeltgesetz §6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1]. Auch für solche Leistungen, die noch nicht mit
DRG-Fallpauschalen vergütet werden, können krankenhausindividuell Entgelte vereinbart werden.
Voraussetzung ist u.a., dass diese Leistungen als Krankenhausleistungen erbracht werden dürfen. Zum
Teil werden die Zusatzentgelte durch einen oder verschiedene Prozedurenkodes nach [OPS] definiert.
Ƃ
ZE30 Dialyse (einschließlich Hämodialyse und Peritonealdialyse)
Ƃ
ZE34 Plasmapherese (8-820 Therapeutische Plasmapherese)
Ƃ
ZE37 Zellapherese (8-823 Zellapherese)
Ƃ
ZE39 Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren
Ƃ
ZE42 Fremdbezug von hämatopoetischen Stammzellen
(Noch) nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete Leistungen (Auszug)
Ƃ Z41Z (A) Knochenmarkentnahme bei Eigenspender
Ƃ
Z42Z (A) Stammzellentnahme bei Fremdspender
Ƃ
Z43Z (A) Knochenmarkentnahme bei Fremdspender
8
Systematische, GPOH-relevante Klassifizierung
Die häufigsten Diagnosen
klassifiziert nach ICD-10-GM vom 15.08.2003
Gruppe
Diagnose
Subtyp
ICD-10-GM
Anämien
aplastische Anämie
angeboren (Blackfan-Diamond, Fanconi)
D61.0
idiopathisch
D61.3
Panmyelopathie
D61.9
erworbene transistorische Erythoblastopenie
Anämie bei Neubildungen
Eisenmangelanämie
hämolytische Anämie
Agranulozytose
nach Blutverlust
D50.0
sonstige
D50.8
G6PDH- Mangel
D55.0
Beta-Thalassämie
D56.1
Sichelzellanämie mit Krisen
D57.0
Sichelzellanämie ohne Krisen
D57.1
hereditäre Spärozytose
D58.0
Kostmann-Syndrom
D70.0
Zyklische Neutropenie
D70.6
Arzneimittelinduzierte Agranulozytose Bis zu 20 Tagen Dauer
(z. B. nach Chemotherapie)
Mindestens 20 Tage Dauer
D70.1
D70.2
Ausschluss eines Tumors
Abnorme Befunde
ohne Vorliegen
einer Diagnose
Diagnostik
(Testpsycholog.
Diagnostik siehe
Seite )
Hämophilie und
Thrombophilie
D60.1
D63.0*
Z03.1
intrakranielle Raumforderung
R90.0
Lungenraumforderung
R91
Raumforderung in Leber und Gallenblase
R93.2
Raumforderung der Harnorgane
R93.4
Raumforderung sonstiger Abdominalregion
R93.5
Raumforderung der Extremitäten
R93.7
Hörprüfung (auch vor Chemotherapie)
Z01.1
Sehschule
Z50.6
Untersuchung Zähne
Z01.2
Visusprüfung
Z01.0
hereditärer Faktor-VIII-Mangel
D66
hereditärer Faktor-IX-Mangel
D67
Willebrand-Jürgens-Syndrom
D68.0
hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper
D68.3
erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren
D68.4
ITP
D69.3
sekundäre Thrombozytopenie
D69.5
Thrombophilie
(nach [THES]. Kode nach [ICD]: „Thrombose“)
I82.9
akute Blutungsanämie
D62
Hämathros
M25.0
Epistaxis
R04.0
Blutung aus dem Rachen
R04.1
Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung
Z92.1
Sinusvenenthrombose, nichteitrig
I67.6
tiefe Venenthrombose
I80.2
Budd-Chiari-Syndrom
I82.0
Embolie und Thrombose der V. cava
I82.2
Embolie und Thrombose der Nierenvene
I82.3
Nebennierenblutung beim Neugeborenen
P54.4
9
Gruppe
Diagnose
Lymphadenitis
unspezifische mesenteriale Lymphandenitis
I88.0
akute Lymphadenitis an Gesicht, Kopf und Hals
L04.0
Monosomie
Q93.1
Genetische
Aberrationen
Subtyp
vollständig; Mosaik
Neurofibromatose
Q85.0
Trisomie 21
Hirntumoren
Histiozytose
Immundefekte
(siehe oben auch
Agranulozytose)
Q90.2
Medulloblastom
Kleinhirn
primitiver neuroektodermaler Tumor
(zentral), Astrozytom, Ependymom
Cerebrum (supratentoriell)
C71.0
Temporallappen
C71.2
Parietallappen
C71.3
Okzipitallappen
C71.4
C71.5
Cerebellum
C71.6
Hirnstamm, IV. Ventrikel
C71.7
mehrere Teilbereiche überlappend
C71.8
Subendymales Riesenzellastrozytom/ supratentoriell (unsicher)
Gliom, papilläres Ependymom,
supratentoriell (gutartig)
Gangiogliom
D43.0
Kraniopharyngeom
D44.4
Pinealozytom
D44.5
D33.0
Retinoblastom
C69.2
hämophagozytierende Lymphohistiozytose
D76.1
Langerhanszell-Histiozytose
eosinophiles Granulom, Hand-Schüller-Christian,
Histiozytosis X
D76.0
Abt-Letterer-Siwe
C96.0
HIV-Baby (nicht eindeutiger Laborbefund)
R75
HIV, asymptomatische Krankheit
Z21
infektiöse und parasitäre Krankheiten infolge HIV
B20
HIV-Erkrankung, akut
B23.0
variabler Immundefekt
D80.8
CVI
D83.8
Virostatische und antiboatische HIV-Therapie
Z51.2
Hoden
C62.9
Nasopharynx
C76
Ovar
C56
Keimzelltumoren
Ewingsarkom, Osteosarkom,
primitiver neuroektodermaler Tumor
(peripher)
Knochenmarkspende
10
C71.6
Ventrikel I-III
Immundefekt humoral
Knochentumoren
ICD-10-GM
Pinealis
C75.3
Steißbein
C41.4
Steißbeinteratom
D48.9
Thorax
C76.1
Arm (lange Knochen), Skapula
C40.0
Arm (kurze Knochen)
C40.1
Bein (lange Knochen)
C40.2
Bein (kurze Knochen)
C40.3
Extremitäten mehrere Teilbereiche überlappend
C40.8
Becken
C41.4
Wirbelsäule
C41.2
Rippen, Sternum, Klavikula
C41.3
Schädel (Kraniofazial)
C41.01
Schädel (Maxillofazial)
C41.02
Achsenskelett mehrere Teilbereiche überlappend
C41.8
Z52.3
Gruppe
Diagnose
„Komplikationen“
und Spätfolgen
Anämie, medikamenteninduziert
Subtyp
D61.1
Aspergillus-Infektion der Lunge
B44.0
akute Blutungsanämie
D62
Cushing, medikamentinduziert
E24.2
Dehydratation
E86
Diabetes mellitus
medikamenteninduziert, nicht entgleist
Diabetes insipidus
E10.90
D23.2
Dysphorie
Dexamethason-induzierte Enzephalopathie
G92
Durchgangssyndrom
organische und symptomatische Psychose
F09
toxisch
K52.1
Erbrechen/ Übelkeit
Gastroenteritis und Collitis
R11
Versagen eines Transplantats hämatopoetischer Stammzellen
GvHD
T86.00
Akute GvHD Grad I und II
T86.01
Akute GvHD Grad III und IV
T86.02
Chronische GvHD, begrenzte Form
T86.03
Chronische GvHD, ausgeprägte Form
T86.04
GvHD, nicht näher bezeichnet
T86.09
Hyperleukozytose
D72.8
Hypopituitarismus nach med. Maßnahmen
E89.3
Hypothyreose nach med. Maßnahmen
E89.0
Kardiomyopathie durch Arzneimittel oder sonstige exogene Substanzen
I42.7
Katheterinfektion
T82.7
Katheterobstruktion
T82.5
Koagulopathie
nicht näher bezeichnet
D68.8
Krampfanfall
cerebral
R56.8
Lungenfibrose nach Strahleneinwirkung
J70.1
Nahrungsverweigerung
F50.8
Neutropenie, Agranulozytose
Arzneimittelinduziert <= 20 Tage
D70.1
Arzneimittelinduziert > 20 Tage
D70.2
sonstige
D70.3
Nierenversagen nach med. Maßnahmen
N99.0
Niere, Tubulopathie
N25.8
Osteodystrophie, renal
N25.0
Osteoporose, arzneimittelinduziert
M61.4
Polyneuropathie
G62.0
Schmerzen
akut
chronisch
R52.2
Septisches Fieber
nicht näher bezeichnet
A41.9
R52.0
Sinusvenenthrombose
I67.6
Somnolenzsyndrom
R40.0
Stauungspapille
H47.1
Thrombopenie sekundär
transfusionsrefraktär
D69.50
Thrombopenie sekundär
nicht transfusionsrefraktär
D69.51
Transfusionsreaktion
T80.8
Transplantatabstoßung siehe GvHD
T86.0
Tumorkachexie
R64
Verbrauchskoagulopathie
Lebertumoren
ICD-10-GM
erworbene Afibrinogenämie
D65.0
disseminierte intravasale Gerinnung (DIC)
D65.1
Hepatozelluläres Karzinom
C22.0
Hepatoblastom
C22.2
11
Gruppe
Diagnose
Subtyp
Leukämie
ALL
Alle Subtypen außer B-ALL, ohne Remission
C91.00
Alle Subtypen außer B-ALL, in Remission
C91.01
Biphänotypische Leukämie
AML
CML
Granulozytäres Sarkom
Lymphome
B-ALL ohne/in Remission (Kode wie Burkitt-L.)
C83.7
(Kode für sonstige näher bezeichnete Leukämie)
C94.7
M0, ohne Remission (undifferenziert)
C95.00
M0, in Remission (undifferenziert)
C95.01
M1, ohne Remission (ohne Ausreifung)
C92.00
M1, in Remission (ohne Ausreifung)
C92.01
M2, ohne Remission (mit Ausreifung)
C92.00
M2, in Remission (mit Ausreifung)
C92.01
M3, ohne Remission (akut promyelozytär)
C92.40
M3, in Remission (akut promyelozytär)
C92.41
M4, ohne Remission (akut myelomonozytär)
C92.50
M4, in Remission (akut myelomonozytär)
C92.51
M5, ohne Remission (akut monozytär)
C93.00
M5, in Remission (akut monozytär)
C93.01
M6, ohne Remission (akute Erythroleukämie)
C94.00
M6, in Remission (akute Erythroleukämie)
C94.01
M7, ohne Remission (akute Megakaryoblastenl.)
C94.20
M7, in Remission (akute Megakaryoblastenl.)
C94.21
Ohne Remission
C92.10
In Remission
C92.11
Ohne Remission
C92.30
In Remission
C92.31
Refraktär auf Standard-Induktionstherapie
C95.8!
Morbus Hodgkin
Lymphozytenreich
C81.0
Nodulär-sklerosierend
C81.1
Non-Hodgkin-Lymphom.
diffus
Gemischtzellig
C81.2
Lymphozytenarm
C81.3
Sonstige Typen
C81.7
Kleinzellig
C83.0
Kleinzellig, gekerbt
C83.1
Gemischt klein- und großzellig
C83.2
Großzellig („ALCL“)
C83.3
Immunoblastisch
C83.4
Lymphoblastisch („T-LBL“, „Vorläufer-LBL“)
C83.5
Undifferenziert
C83.6
Burkitt-Tumor
C83.7
Sonstige Typen
C83.8
T-Zell-Lymphom, peripher („PTCL“)
C84.4
T-Zell-Lymphom, nicht näher bezeichnet
C84.5
B-Zell-Lymphom, nicht näher bezeichnet
C85.1
Seltenere Tumoren MEN (multiple endokrine Neoplasie)
12
ICD-10-GM
C75.8
Nasopharynx-Karzinom
nicht näher bezeichnet
C11.9
bösartige Neubildung
Nebennierenrinde
C74.0
Nebennierenmark (vergl. Neuroblastom, s.u.)
C74.1
Nebenniere, nicht näher bezeichnet
C74.9
Schilddrüse
C73
Nebenschilddrüse
C75.0
Hypophyse
C75.1
Gruppe
Diagnose
Subtyp
Metastasen
stets zusätzlich zum Primärtumor
kodieren
Knochen/ Knochenmark
C79.5
Leber
C78.7
Lymphknoten (mehrere Regionen)
C77.8
MDS
Psychische und
soziale Diagnosen
Lunge
C78.0
Hirn
C79.3
chronische myeloproliferative Krankheit
D47.1
juvenile myelomonozytäre Leukämie
C93.2
refraktäre Anämie
D46.0
refraktäre Anämie mit Blastenüberschuss (RAEB)
D46.2
refraktäre Anämie in Transformation (RAEB-t)
D46.3
sonstige myelodysplastische Syndrome
D46.7
Neuroblastom
Nephroblastom
ICD-10-GM
Abdomen (außer Nebenniere)
C47.4
Hals
C47.0
Nebennierenmark
C74.1
Thorax
C47.3
mehrere Teilbereiche überlappend
C47.8
mehrere Primärtumoren
C97
Wilmstumor
C64
kongenitales mesoblastisches Nephrom
D30.0
akute Belastungsreaktion
F43.0
Anpassungsstörung
F43.2
Belastungsstörung posttraumatisch
F43.1
leichte kognitive Störung
F06.7
nicht näher bezeichnete organische oder symptomatische psychische Störung
F09
organische Persönlichkeitsstörung
F07.0
leichte Intelligenzminderung
mittelgradige Intelligenzminderung
(IQ-Bereich von 35-49)
keine oder geringfügige Verhaltensstörung
F70.1
sonstige Verhaltensstörung
F70.8
ohne Angabe einer Verhaltensstörung
F70.9
keine oder geringfügige Verhaltensstörung
F71.0
deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder F71.1
Behandlung erfordert
sonstige Verhaltensstörung
schwere Intelligenzminderung
(IQ-Bereich von 20-34)
F71.8
ohne Angabe einer Verhaltensstörung
F71.9
keine oder geringfügige Verhaltensstörung
F72.0
deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder F72.1
Behandlung erfordert
sonstige Verhaltensstörung
ohne Angabe einer Verhaltensstörung
Begleitperson (Mitaufnahme)
F70.0
deutliche Verhaltensst., Beob. o. Behndlng erford.
F72.8
F72.9
Z76.3
Artikulationsstörung
F80.0
Schlafstörung (nicht organisch)
F51.8
Unwohlsein und Ermüdung
R53
sonstige Eßstörungen
F50.8
sonstige Zwangsstörungen
F42.8
13
Gruppe
Diagnose
Zustandsbeschreibungen
(Übersicht, ggf.
nachschlagen)
Zur Untersuchung und Abklärung
Subtyp
ICD-10-GM
Z00-Z13
Personen mit potentiellen Gesundheitsrisiken hinsichtlich übertragbarer Krankheiten
Z20-Z29
Probleme der Reproduktion
Z30-Z39
Personen, die das Gesundheitswesen zum Zwecke spezifischer Maßnahmen und zur
medizinischen Betreuung in Anspruch nehmen
Z40-Z54
Potentielle Gesundheitsrisiken aufgrund sozioökonomischer o. psychosozialer Umstände
Z55-Z65
Personen, die das Gesundheitswesen aus sonstigen Gründen in Anspruch nehmen
Z70-Z76
Personen mit potentiellen Gesundheitsrisiken aufgrund der Familien- oder Eigenanamnese Z80-Z99
und bestimmte Zustände, die den Gesundheitszustand beeinflussen
Verschiedene
Therapie- und
NachuntersuchungsDiagnosen
sonstige näher bezeichnete organische psychische Störung aufgrund einer Schädigung
oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit
F06.8
Anpassung und Handhabung vaskulärer Zugang
Z45.2
Beinprothese, Anpassung
Z44.1
Chemotherapie
Z51.0
Chemotherapie und Strahlentherapiekombination wegen bösartiger Neubildung
Z51.82
Dialyse
Vorbereitung (Shuntanlage)
Z49.0
Etrakorporale Dialyse
Z49.1
sonstige Dialyse (Peritonealdialyse)
Eingriff nicht durchgeführt
Z49.2
Z53
Gabe von Gammaglobulin oder Immunglobulin
Z29.1
Genesungsphase nach Chemotherapie
Z54
Isolierung als prophylaktische Maßnahme
Z29.0
Nachuntersuchung nach OP wegen bösartiger Neubildung
Z08.0
Nachuntersuchung nach Chemotherapie wegen bösartiger Neubildung
Z08.2
Nachuntersuchung nach Strahlentherapie wegen bösartiger Neubildung
Z08.1
Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung
Z08.7
Notwendigkeit von anderen prophylaktischen Maßnahmen (Rachitis/ Pneumonie/...)
Z29.8
Palliativbehandlung
(Stamm-) Zellspende
Z51.5
Knochenmarkspender
Z52.3
Blutstammzellenspender
Z52.01
Lympho- oder Thrombozytenspender
Z52.08
Stammzellapherese
Z51.81
Training der Fertigkeiten des täglichen Lebens(ADL)- Rehabilitationsmaßnahmen
Z50.8
Vorbereitung auf eine Behandlung anderenorts nicht klassifizierbar
Z51.4
Vorhandensein Liquorableitung
Z98.2
Zustand nach hämatopoet. Stammzelltransplantation ohne gegenw. Immunsuppression
Z94.80
Zustand nach hämatopoet. Stammzelltransplantation mit gegenwärtiger Immunsuppression Z94.81
Weichteilsarkome
14
Abdomen
C49.4
Arm/Schulter
C49.1
Becken
C49.5
Bein/ Hüfte
C49.2
Harnblase
C67.9
Kopf/Gesicht/Hals
C49.0
Orbita
C69.6
Retroperitoneum
C48.0
Thorax
C49.3
Primärtumor an mehreren Lokalisationen
C97
Die häufigsten Prozeduren
klassifiziert nach OPS-301 Version 2004 vom 15.08.2003
Kategorie
OPS
Anästhesie und
Schmerztherapie
8-900
intravenöse Anästhesie
8-901
Inhalationsanästhesie
AspirationsDiagnostik
Bildgebende
Diagnostik
Bezeichnung
8-903
(Analgo-) Sedierung
8-918
multimodale Schmerztherapie (mind. 7 Tage, mind. 2 Fachdisziplinen)
8-151.2
Ventrikelshunt; Therapeutische perkutane Punktion des ZNS und des Auges
8-151.4
Lumbalpunktion; Therapeutische perkutane Punktion des ZNS und des Auges
8-152.1
Pleurahöhle; Therapeutische perkutane Punktion des Thorax
8-179.0
therapeutische Spülung über liegenden intraperitonealen Katheter
3-200
CT-Schädel, nativ
3-220
CT-Schädel, mit Kontrastmittel
3-221
CT-Hals, mit Kontrastmittel
3-222
CT-Thorax, mit Kontrastmittel
3-223
CT-Wirbelsäule und Rückenmark, mit Kontrastmittel
3-225
CT-Abdomen, mit Kontrastmittel
3-226
CT-Becken, mit Kontrastmittel
3-227
CT-Muskel-Skelett-System, mit Kontrastmittel
3-600
Arteriographie der intrakraniellen Gefäße
3-820
MRT-Schädel, mit Kontrastmittel
3-821
MRT-Hals, mit Kontrastmittel
3-822
MRT-Thorax, mit Kontrastmittel
3-823
MRT-Wirbelsäule und Rückenmark, mit Kontrastmittel
3-825
MRT-Abdomen, mit Kontrastmittel
2-826
MRT-Muskel-Skelett-System, mit Kontrastmittel
3-82a
MRT-Becken, mit Kontrastmittel
3-000
Sonographie des Kopfes
3-001
Sonographie der Augen
3-002
Sonographie der Nasennebenhöhlen
3-003
Sonographie des Halses
3-003.0
Staging der Kopf-Hals-Region
3-003.1
Schilddrüse
3-006
Sonographie des Thorax
3-008
Sonographie des Abdomens
3-00a
Sonographie des Magen-Darm-Traktes, hochauflösend
3-00b
Sonographie der Harnorgane
3-00c
Sonographie des kleinen Beckens und der Leistenregion
3-00f
Sonographie der Nebennieren
3-00p
Sonographie aller peripheren Lymphknotenstationen
3-010
Eindimensionale Dopplersonographie der Hirngefäße
3-020
Duplexsonographie der Hirngefäße
3-702
Szintigraphie anderer endokriner Organe
3-703
Szintigraphie der Lunge
3-706
Szintigraphie der Nieren
3-70c
Ganzkörperszintigraphie
3-720
Single-Photon-Emissionscomputertomographie des Gehirns (SPECT)
3-740
Positronenemissionstomographie des Gehirns (PET)
Blutbank
8-823
Zellapherese
Blutstillung
8-500
Tamponade einer Nasenblutung
8-506
Wechsel und Entfernung einer Tamponade bei Blutungen
15
Kategorie
OPS
Biopsien
1-424
Bezeichnung
Biopsie ohne Inzision am Knochenmark („Knochenmarkpunktion“)
1-511.0
Stereotaktische Biopsie: Großhirn
1-511.1
Stereotaktische Biopsie: Stammganglien
1-511.2
Stereotaktische Biopsie: Hirnstamm
Chemotherapie
Kode
Erklärungen
8-542 Nicht Ein- oder mehrtägige
komplexe nicht komplexe
Chemotherapie
Chemotherapie
Subkutane oder intravenöse Chemotherapie
mit 1 bis 2 Medikamenten als EintagesChemotherapie.
Mehrtägige Serien: Bei
jedem neuen Patientenkontakt erneut kodieren.
8-543
Mittelgradig
komplexe
und
intensive
Blockchemotherapie
8-544
Hochgradig
komplexe
und
intensive
Blockchemotherapie
2-4 tägige Blockchemotherapie
Krankheit
Verbindliche Anwendung in der
Pädiatrischen Onkologie
ALL ,NHL,
AML
À
À
Hirntumoren
Verschiedene
Hirntumoren
À
DNR/VCR/PRED (ab 2.), ZNS-Phase sowie Reinduktionsphase
mit VCR/ADR/DEXA und CYC/ARA-C/6-TG bei COALL
À
Erhaltungstherapie
À
LGGS-Induktion und Erhaltung
À
VBL-Injektionen, Etoposid- und Cladribin-Infusionen bei LCH
À
COPP, OPPA, ABVD bei Morbus Hodgkin
À
VCR/AMD-Injektionen; Blöcke AV-1, AV-2 bei Nephroblastom
À
VA und VAI, VCR-Injektionen Tag 8 und Tag 15;
CYC/VBL bei Weichteilsarkomen
À
EIIS, EIVS, CARBO-ETO 96h bei malignen Hirntumoren
À
WeichteilÀ
Mindestens 2 Zytostatika und KnochenÀ
innerhalb des Chemosarkome
À
therapieblocks intravenös
oder komplexe und
Verschiedene À
intensive Chemotherapie
À
mit aufwendiger,
À
messungsabhängiger
Therapiesteuerung
À
8-544.0 Ein Chemotherapieblock während
eines stationären Aufenthaltes
ALL
DDP/VCR bei niedrig-malignen Hirntumoren
VIDE, VAI, VAC bei Ewing-Knochentumoren
A, AP; CE bei Osteosarkom
I2VA, I2Vad, TOPO/ETO/CARBO
Hochdosis-Methotrexat (HD-MTX) bei allen Indikationen
HAM bei AML
Vorphase bis 1. DNR/VCR/PRED, Konsolidierungphase,
VCR/ADR/ASP/DEXA in Reinduktionsphase bei COALL
N5 bei Neuroblastom
À
AVD, HR-Block bei Nephroblastom
À
CARBO-ETO 96h bei Lebertumoren
À
COPDIC, DHAP bei Morbus Hodgkin
À
D1, D2, M1 bei malignen endokrinen Tumoren (MET)
À
HR1, HR2 , HR3, F1, F2, R1, R2
Protokolle I, II oder III: Phase 1 oder 2
NHL
À
a, A, AA,AM, b, B, BB, BM, CC
AML
À
AIE, AI, Konsolidierung, HD-ARA-C/ETO, FLAG, Ida-FLAG
Hirntumoren
À
PEV, PEI
Verschiedene
À
N4, N6, TCE bei Neuroblastom
5-8tägige
Blockchemotherapie
8-544.1 Zwei Chemotherapieblöcke während
eines stationären Aufenthaltes
Induktionstherapie, Cyclophosphamidinfusionen
Tage 36 und 64 im Protokoll I, Reinduktionstherapie
ARA-C Dauertherapie, Konsolidierungstherapie bei AML
À
VBP, BEP, PEI, PE bei Keimzelltumoren
À
IP, AI, IE bei Osteosarkom
À
IPA, TOPO-DOXO bei Lebertumoren
À
M2, NN-1, NN-2 bei malignen endokrinen Tumoren (MET)
À
A, B bei Nasopharynx-Karzinom
À
OEPA; IEP bei Morbus Hodgkin
ALL
À
Induktionstherapie Phase 1 und 2, Blöcke F1 und F2,
Block MARAM, Block OCTADD, Protokoll II-IDA
Protokolle I, II oder III: Phase 1 und 2
NHL
À
AA und BB; Blöcke A und B
AML
À
AIE und HAM (Doppelinduktion)
Tabelle 1: Chemotherapieprozeduren der einzelnen Therapieblöcke (weitere Hinweise Seite 6)
16
Kategorie
OPS
Bezeichnung
Chemotherapie
(Fortsetzung)
8-541.0
intrathekale Instillation von zytotoxischen Materialien
8-541.1
intrazerebrale Instillation von zytotoxischen Materialien
8-541.2
in die Pleurahöhle Instillation von zytotoxischen Materialien
8-541.3
intraperitoneale Instillation von zytotoxischen Materialien
8-541.4
in die Harnblase Instillation von zytotoxischen Materialien
8-541.5
in das Nierenbecken Instillation von zytotoxischen Materialien
8-541.x
sonstige Instillation von zytotoxischen Materialien
8-547.0
andere Immuntherapie mit nicht modifizierten Antikörpern
8-547.1
andere Immuntherapie mit modifizierten Antikörpern
8-547.2
andere Immuntherapie mit Immunmodulatoren
Diagnostik
1-202
Feststellung des Hirntodes
Dialyse
8-857
Peritonealdialyse (so oft angeben wie durchgeführt)
8-854
Hämodialyse (so oft angeben wie durchgeführt)
Drainage
8-144
Therapeutische Drainage der Pleurahöhle (Bülaudrainage)
Ernährung
8-015.0
enterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung über eine Sonde
8-015.1
enterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung über ein Stoma
Intensivmedizin
Intestinuum
Harntrakt
8-016
parenterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung
8-017
enterale Ernährung als medizinische Nebenbehandlung
8-018
Parenterale Ernährung als medizinische Nebenbehandlung
8-718.1
Maschinelle Beatmung 24 – 96 Stunden
8-718.4
Maschinelle Beatmung 96 – 144 Stunden
8-718.5
Maschinelle Beatmung 144 – 192 Stunden (weitere Kodes für längere Zeiten vorhanden)
8-770
Maßnahmen für die Atmung im Rahmen der Reanimation
8-771
Kardiale Reanimation (inkl. Maßnahmen für die Atmung)
1-315
Anorektale Manometrie
1-334
Urodynamische Untersuchung
5-572.1
Suprapubischer Katheter: Anlegen
8-133.0
Suprapubischer Katheter: Wechsel
8-133.1
Suprapubischer Katheter: Entfernung
Transplantation
Prinzip
Art
In-vitroAufbereitung
Kode
KMT
Autolog
ohne
5-411.00
Allogen, HLA-identisch, verwandter (Geschwister-) Spender
Allogen, nicht-HLA-identisch, verwandter Spender
Allogen, nicht HLA-identisch, nicht-verwandter Spender
SZT(Konditio- Autolog
nierung ist im
Kode entAllogen, HLA-identisch, verwandter (Geschwister-) Spender
halten)
Allogen, nicht-HLA-identisch, verwandter Spender
Allogen, nicht HLA-identisch, nicht-verwandter Spender
mit
5-411.01
ohne
5-411.40
mit
5-411.41
ohne
5-411.20
mit
5-411.21
ohne
5-411.30
mit
5-411.31
ohne
8-805.00
mit
8-805.01
ohne
8-805.40
mit
8-805.41
ohne
8-805.20
mit
8-805.21
ohne
8-805.30
mit
8-805.§1
Tabelle 2: Transplantationen (weitere Hinweise Seite 7). Die Kodes 5-411.5- und 8-805.5- sollten nicht verwendet werden.
17
Kategorie
OPS
Bezeichnung
Diagnostik
1-202
Feststellung des Hirntodes
Katheter
Lagerung
Liquor
Lungenfunktion
Neurologie
Operationen
18
5-399.5
Implantation eines venösen Katheterverweilsystems
5-399.6
Revision eines venösen Katheterverweilsystems
5-399.7
Entfernung eines venösen Katheterverweilsystems
8-831.0
Legen eines Katheters in zentralvenöse Gefäße (Exkl. 5-399.5)
8-831.2
Wechsel eines Katheters in zentralvenöse Gefäße
8-831.3
Entfernung eines Katheters aus zentral venösen Gefäßen ohne bakt. Probeentnahme
8-831.4
Entfernung eines Katheters aus zentral venösen Gefäßen mit bakter. Probeentnahme
8-831.5
Legen eines großlumigen Katheters zur extrakorporalen Blutzirkulation
8-390
Lagerungsbehandlung (z.B. nach Schädel-Hirn-Operationen, Tetra- oder Hemiplegie)
8-390.0
Lagerung im Spezialbett
8-390.1
therapeutisch-funktionelle Lagerung auf neurophysiologischer Grundlage, mehrmals tgl.
1-204.1
Messung des lumbalen Liquordruckes
1-204.2
Lumbale Liquorpunktion zur Liquorentnahme
1-204.5
Liquorentnahme aus einem liegenden Katheter; auch aus impl. Reservoir
5-022.00
Anlegen einer externen Drainage; Inzision am Liquorsystem; ventrikulär
5-022.02
Anlegen einer externen Drainage; Inzision am Liquorsystem; subdural
5-038.0
Anlegen einer externen spinalen Liquordrainage
5-022.10
Anlegen eines Reservoirs; Inzision am Liquorsystem; ventrikulär
5-022.12
Anlegen eines Reservoirs; Inzision am Liquorsystem; subdural
5-022.13
Anlegen eines Reservoirs; Inzision am Liquorsystem; intrazystisch
5-023.00
Anlegen eines ventrikuloatrialen Liquorshuntes (in den Herzvorhof)
5-023.02
Anlegen eines subduroatrialen Liquorshuntes (in den Herzvorhof)
5-023.10
Anlegen eines ventrikuloperitonealen Liquorshuntes (in den Peritonealraum)
5-023.12
Anlegen eines subduroperitonealen Liquorshuntes (in den Peritonealraum)
5-024.0
Revision eines Ventils
5-024.1
Revision eines zentralen Katheters
5-024.2
Revision eines peripheren Katheters
5-024.3
Revision, komplett
5-024.4
probatorisches Abklemmen per. Katheter
5-024.6
Entfernung eines Liquorshuntes
5-024.7
Entfernung einer externen Drainage
5-024.8
Entfernung eines Reservoirs
1-710
Ganzkörperplethysmographie (inkl. Spirometrie)
1-711
Bestimmung der CO-Diffusionskapazität
1-205
Elektromyographie (EMG)
1-207.0
Routine-Elektroenzephalographie (EEG)
1-207.1
Elektroenzephalographie (EEG): Schlaf (EEG)
1-208.0
akustisch (AEP)
1-208.1
früh-akkustisch (FAEP/ BERA)
1-208.2
somatosensorisch (SSEP)
1-208.4
motorisch
1-208.6
visuell (VEP)
1-208.8
otakustische Emission
1-242
Audiometrie
1-247
Olfaktometrie und Gustometrie
5-431.1
Totale Splenektomie
5-431.2
Perkutan-endoskop. Gastroskopie (PEG)
8-123.0
Wechsel eines Gastrostomiekatheters (PEG)
8-123.1
Entfernung eines Gastrostomiekatheters (PEG)
Psychosoziale Tätigkeiten
Inhalt
2004 amtlicher
Prozedurenkatalog [OPS]
Diagnostische
Maßnahmen
2004 unverbindlicher
Erweiterungskatalog
1-900 Psychosomat. u. Psychotherapeut. Diagnostik:
À 1-900.0 Einfach (Dauer mind. 60 min)
À
1-900.1 Komplex (Dauer mind. 3 Stunden)
1-901 (Neuro-)psycholog. u. Psychosoz. Diagnostik:
À 1-901.0 Einfach (Dauer mind. 60 min)
À
1-901.1 Komplex (Dauer mind. 3 Stunden)
1-902 Testpsychologische Diagnostik:
À 1-902.0 Einfach (Dauer mind. 60 min)
À
1-902.1 Komplex (Dauer mind. 3 Stunden)
1-91 Diagnostik bei chronischen Schmerzzuständen:
À 1-910 Multidisziplinäre algesiologische Diagnostik
À
À
Psychosoziale,
psychosomatische
und neuropsychologische Therapie
9-402 Psychosomatische Therapie:
À 9-402.0 Psychosomatische und psychotherapeutische Komplexbehandlung
À 9-402.1 Integrierte klinischpsychosomatische Komplexbehandlung
À 9-402.2 Psychosomatische und psychotherap. Kriseninterv. Komplexbehandlung
1-911 Erweit. apparativ-überwachte interventionelle
Schmerz-Diagnostik mit standard. Erfolgskontrolle
1-912 Neurophysiologische apparative
Testverfahren
9-401 Psychosoziale Interventionen
(Dauer jeweils mindestens 120 Minuten):
À 9-401.0 Sozialrechtliche Beratung
À
9-401.1 Familien-, Paar- u. Erzieh.beratung
À
9-401.2 Nachsorgeorganisation
À
9-401.3 Supportive Therapie
À
9-401.4 Künstlerische Therapie
9-403 Sozial- und neuropädiatr. Therapie:
9-403 Sozial- und neuropädiatrische
Therapie („9-403“ ist offiziell kodierbar, aber À 9-403.0 Begleitende Therapie (3 Tage mind. 2
die fünfte Stelle ist nur im Ergänzungskatalog
Therapieeinheiten von 45 min täglich)
verfügbar, siehe rechts)
À 9-403.1 Therapie als Blockbehandlung (5 Tage
mind. 2 Therapieeinheiten von 45 min täglich)
À 9-403.2 Therapie als erw. Blockbehndlng (in 12
Tagen mind. 20 Therapieeinheiten von 45 min)
À 9-403.3 Intensivtherapie (in 5 Tagen mind. 15
Therapieeinheiten von 45 min)
À 9-403.4 Erweiterte Intensivtherapie (in 12 Tagen
mind. 30 Therapieeinheiten von 45 min)
À 9-403.5 Langzeit-Intensivtherapie (in 7 Tagen mind.
15 Therapieeinheiten von 45 min)
À 9-403.6 Langzeit-Intensiv-Therapie zum
verhaltenstherapeutischen Training (in 7 Tagen
mind. 20 Therapieeinheiten von 45 min)
À 9-403.7 Therapie im Gruppen-Setting
9-404 Neuropsychologische Therapie
Psychotherapie
Jeweils verschiedene fünfstellige Dosisangaben
9-410 Einzeltherapie:
9-410.0 Kognitive Verhaltenstherapie
9-410.1 Tiefenpsych. fundierte Psychotherapie
9-410.2 Gesprächspsychotherapie
9-411 Gruppentherapie:
9-411.0 Kognitive Verhaltenstherapie
9-411.1 Tiefenpsychologisch fundierte
9-411.2 Gesprächspsychotherapie
Jeweils verschiedene fünfstellige Dosisangaben
Präventive
Maßnahmen
9-500.0 Basisschulung (Dauer mind. 2 Stunden)
9-500.1 Grundlegende Patientenschulung
(bis 5 Tage, mind. 20 Stunden)
9-500.2 Umfassende Patientenschulung
(mehr als 5 Tage, durchschnittlich 4 Stunden täglich)
Tabelle 3: Vergleich der aktuellen Prozedurenkodes für psychosoziale Tätigkeiten.
19
Kategorie
OPS
Bezeichnung
Staging-OP
5-401.6
mehrere abdominale Lymphknotenstationen mit Leberbiopsie, offen chirurgisch
(zur Diagnostik lymphatischer Systemerkrankungen)
5-401.b
mehrere abdominale Lymphknotenstationen mit Leberbiopsie, laparoskopisch
(zur Diagnostik lymphatischer Systemerkrankungen)
Transplantatgewinnung
Transfusion und
Plasmapräparatgabe
5-410.00
Entnahme von Knochenmark zur Transplantation; Eigenspende
5-410.01
Entnahme von Knochenmark zur Transplantation; Fremdspende
5-410.10
Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen zur Transplantation; Eigenspende
5-410.11
Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen zur Transplantation; Fremdspende
8-800.2
Erythrozytenkonzentrat, 1-5 TE, .20 = ohne, .21 = mit Testung auf Allo-Antikörper
8-800.30
Erythrozytenkonzentrat, mehr als 5 TE, .30 = ohne, .31 = mit Testung auf Allo-Antikörper
8-800.4
Thrombozytenkonzentrat, 1-5 TE
8-800.5
Thrombozytenkonzentrat, mehr als 5 TE oder mindestens zwei Apherese-Thromb.konz.
8-800.6
Patientenbezogene Thrombozytenkonzentrate (bei Verd. oder Nachweis von Antikörpern)
8-801
Austauschtransfusion
8-802.-
Granulozyten, .0 = 1-5 TE, .1 = mehr als 5 TE
8-802.-
Lymphozyten, .2= 1-5 TE, .3 = mehr als 5 TE
8-810.-
Plasma, .0 = 1-5 TE, .1 = mehr als 5 TE
8-810.4
Immunglobuline
8-810.6-
Rekomb. aktivierter Faktor VII (.60 = bis 1000, .61 = 1001-3000, .62 = mehr als 3000 KIE)
8-810.7-
Plasmatischer Faktor VII (.70 = bis 2000, .71 = 2001-5000, .72 = mehr als 5000 Einheiten)
8-810.c-
Plasmatischer Faktor VII (.c0 = FEIBA, .c1 = 2001-5000, .c2 = mehr als 5000 Einheiten)
8-810.8-
Rekomb. Faktor VIII (.80 = bis 2000, .81 = 2001-5000, .82 = mehr als 5000 Einheiten)
8-810.9-
Plasmatischer Faktor VIII (.90 = bis 2000, .91 = 2001-5000, .92 = mehr als 5000 Einheiten)
8-810.a-
Rekombinanter Faktor IX (.a0 = bis 2000, .a1 = 2001-5000, .a2 = mehr als 5000 Einheiten)
8-810.b-
Plasmatischer Faktor IX (.b0 = bis 2000, .b1 = 2001-5000, .b2 = mehr als 5000 Einheiten)
8-810.d-
Von-Willebrand-Faktor (.d0 = bis 2000, .d1 = 2001-5000, .d2 = mehr als 5000 Einheiten)
8-810.e-
Faktor XIII (.e0 = bis 2000, .e1 = 2001-5000, .e2 = mehr als 5000 Einheiten)
8-810.f-
Prothrombinkomplex (.f0 = bis 2000, .f1 = 2001-5000, .f2 = mehr als 5000 Einheiten)
8-810.g-
Antithrombin III (.g0 = bis 2000, .g1 = 2001-5000, .g2 = mehr als 5000 Einheiten)
8-810.h-
C1-Esteraseinhibitor (.h0 = bis 2000, .h1 = 2001-5000, .h2 = mehr als 5000 Einheiten)
8-810.j-
Fibrinogenkonzentrat (.g0 = bis 3, .g1 = 3-10, .g2 = mehr als 10 g)
8-810.k-
Rekomb. aktiviertes Protein C (.h0 = bis 50, .h1 = 50-200, .h2 = mehr als 200 mg)
Referenzen
[BpflV]
Bundespflegesatzverordnung
[DefHB]
Definitionshandbuch G-DRG German Diagnosis Related Groups Version 2003/2004 (fünf
Bände, 13. bzw. 16.10.2003) (http://www.G-DRG.de/)
[DKR]
Deutsche Kodierrichtlinien – Allgemeine und Spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren Version 2004 (23.09.2003) (http://www.G-DRG.de/)
[GKinD]
Kodierleitfaden Kinder- und Jugendmedizin der verbändeübergreifenden Arbeitsgruppe DRG
Version 2003 (http://www.GKinD.de/)
[ICD]
Diagnosenklassifikation ICD-10-GM Version 2004 (15.08.2003) (http://www.DIMDI.de/)
[KFPV]
Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004 (Fallpauschalenverordnung 2004 – KFPV 2004, BGBl. I S. 1995, 13.10.2003) (http://www.GDRG.de/)
[OPS]
Prozedurenklassifikation OPS-301 Version 2004 (15.08.2003) (http://www.DIMDI.de/)
[THES]
ICD-10-GM-Diagnosenthesaurus Version 2004 (15.08.2003) (http://www.DIMDI.de/)
20