Das Pflegeheim als neuer Lebensabschnitt

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Das Pflegeheim als neuer Lebensabschnitt
Das Pflegeheim als neuer Lebensabschnitt
Fragen und Antworten zum Umzug in ein SeneCura Pflegeheim in der Steiermark
Der mögliche Umzug in ein Pflegeheim bedeutet einen neuen Lebensabschnitt und die Chance,
den Lebensabend in Würde mit bester Betreuung zu verbringen. Gleichzeitig stehen alle
Betroffenen bei einer solchen Entscheidung vor einer neuen Situation, die viele Fragen aufwirft
und oft Angst und Unsicherheit auslöst. Mit diesem Leitfaden wollen wir Ihnen als unseren
künftigen BewohnerInnen und Ihren Angehörigen jene Informationen bereitstellen, die Sie für
ihre Entscheidung brauchen und die Ihnen die notwendige Sicherheit dabei gibt. Gerne beraten
und unterstützen wir Sie auch bei allen Formalitäten bis hin zum Umzug.
Wann kann ich in ein Heim?
Prinzipiell ist der Eintritt in ein Pflegeheim in jeder Pflegestufe möglich. Das Land übernimmt die
Heimkosten ab Pflegestufe 4, also für Personen, deren Pflegebedarf mehr als 160 Stunden
monatlich beträgt. Den Pflegebedarf stellt der Hausarzt/das Krankenhaus fest; im Pflegeheim
selbst wird ebenfalls eine Pflegebewertung zur Festsetzung der Einstufung durchgeführt.
Bei der Aufnahme in ein Pflegeheim gilt das Prinzip der Freiwilligkeit, das heißt, dass Sie nur mit
Ihrer ausdrücklichen Zustimmung aufgenommen werden können.
Alle SeneCura-Heime bieten zusätzlich Kurzzeitpflegeplätze an, die der zeitlich befristeten
stationären Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen. Diese können Sie nach einem
Krankenhausaufenthalt, während des Urlaubs Ihrer Angehörigen oder bei Erkrankung Ihrer
betreuenden Personen nützen.
Welche Beiträge haben HeimbewohnerInnen zu leisten?
Die Betreuungseinrichtungen von SeneCura sind öffentlich und für alle zugänglich: Die Kosten
für den Pflegeheimplatz sind durch das Bundespflegegeld und die landesspezifischen
Pflegesätze abgedeckt.
Die Höhe der Heimkosten und auch der landesspezifischen Pflegesätze ist sehr unterschiedlich
und von mehreren Faktoren abhängig. Die Kosten setzen sich aus einem Grundbetrag
(Leistungen wie Wohnen, Reinigung, Essen, Wäsche, Energie, Abgaben etc.) und einem
Zuschlag entsprechend dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit zusammen.
Wie ist das mit dem Pflegegeld?
Pflegebedürftige Menschen in Österreich haben Anspruch auf Bundes- bzw. Landespflegegeld,
das 12x jährlich ausgezahlt wird:
Bundespflegegeld bekommen Personen mit Anspruch auf eine eigene Pension oder Rente.
Landespflegegeld bekommen Berufstätige, mitversicherte Personen (z.B.
Hausmann/Hausfrau), BezieherInnen einer Sozialhilfe oder BezieherInnen einer
Beamtenpension des Landes oder der Gemeinde.
Die Höhe des Pflegegeldes wird – je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs – in sieben
Stufen festgelegt. Über die Zuordnung zu einer Stufe entscheidet die zuständige Stelle auf der
Grundlage eines ärztlichen Sachverständigengutachtens, wobei bei Bedarf Personen aus anderen
Bereichen (z.B. Pflegedienste) beigezogen werden können. Aber auch die pflegenden
Angehörigen können bei dieser Begutachtung anwesend sein und Angaben zum Pflegealltag
machen.
Die Gewährung bzw. eine Erhöhung des Pflegegeldes müssen Sie beantragen.
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt oder in jedem
Gemeindeamt.
Bekomme ich auch Pflegegeld, wenn ich in einem Heim wohne?
Wenn Sie in einem Heim wohnen, dann werden von Ihrer Person und dem Ihnen zustehenden
Pflegegeld die Heimkosten bezahlt. In jedem Fall bleibt Ihnen aber Geld, über das Sie privat
verfügen können. Alle HeimbewohnerInnen haben Anspruch auf
20 % Ihrer Pension sowie die gesamten Sonderzahlungen
ein monatliches Taschengeld von derzeit 44,30 Euro (10 % der Pflegestufe 3)
Was passiert, wenn meine finanziellen Mittel für das Heim nicht ausreichen?
Die Betreuungseinrichtungen von SeneCura sind öffentlich und für alle zugänglich: Die Kosten
für den Pflegeheimplatz sind durch das Bundespflegegeld und die landesspezifischen
Pflegesätze abgedeckt.
Die Höhe der Pflegesätze berechnet sich nach Einstufung der BewohnerInnen je nach
Pflegebedürftigkeit in sieben Stufen.
Voraussetzungen für einen Kostenzuschuss nach den länderspezifischen Sozialhilfegesetzen
sind:
Fehlendes oder nicht ausreichendes Einkommen (z.B. Pension, Pflegegeld, Mieteinnahmen
etc.)
Kein verwertbares Vermögen (Liegenschafts- oder Wohnungseigentum, Sparguthaben etc.)
Österreichische Staatsbürgerschaft (Ausnahmen möglich)
Heimpflegebedürftigkeit (jedenfalls bei vorhandenem Pflegegeldbezug gegeben)
Sozialhilfeantragsformulare erhalten Sie in Ihrer Gemeinde, den Sozialabteilungen der
Bezirkshauptmannschaften sowie im Internet auf www.soziales.steiermark.at
Wie kann ich mich für ein SeneCura Pflegeheim anmelden?
Die Anmeldung für einen Platz in einem SeneCura Heim erfolgt direkt beim jeweiligen Heim oder
bei den Gemeindeämtern. Gerne können Sie sich vorher beraten lassen und die SeneCuraHäuser auch besichtigen.
Was muss ich zur Anmeldung mitnehmen?
Meldezettel
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Sozialversicherungsnummer
Pensionsbescheid oder Bankauszug
Unterlagen über die Pflegebedürftigkeit (ärztliche Atteste etc.)
Pflegegeldbescheid
eventuell Sachwalterbeschluss
Adresse und Telefonnummer einer Bezugsperson
Bewohnerrechte und Heimvertrag
Ein wesentlicher Beitrag zur Lebensqualität der HeimbewohnerInnen ist die rechtliche Sicherheit
für die Dauer des Aufenthaltes in unseren Einrichtungen. Für SeneCura war und ist es
selbstverständlich, allen HeimbewohnerInnen einen Heimvertrag auszuhändigen, der sie über
Ihre Rechte informiert. Darin sind unter anderem das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht
auf Information, das Recht auf Beratung und Beschwerde, das Recht auf eine respektvolle
Behandlung, etc. auch schriftlich festgehalten. Der Mustervertrag des Bundesministeriums für
Soziales und Generationen bildet gemeinsam mit den Regelungen der einzelnen Bundesländer
die Grundlage für das Rechtsverhältnis zwischen unseren HeimbewohnerInnen und SeneCura.
Gibt es Qualitätsstandards? Wer kontrolliert die SeneCura Pflegeheime?
Alle SeneCura Betreuungseinrichtungen erfüllen sowohl in pflegerischer als auch in baulicher
Hinsicht höchste Qualitätsstandards. Darüber hinaus werden die steirischen Pflegeheime laufend
von der Bezirksverwaltungsbehörde und/oder dem Magistrat Graz kontrolliert.
Kann ich meinen Hausarzt beibehalten?
Die BewohnerInnen haben das Recht auf freie Arztwahl und Sie können selbstverständlich die
Leistungen Ihrer Vertrauensärzte in Anspruch nehmen.
Wie ist die ärztliche Betreuung in Notfällen gesichert?
Für Ihre Gesundheit steht Ihnen rund um die Uhr unser ausgebildetes Gesundheits- und
Krankenpflegepersonal zur Verfügung. Im Bedarfsfall wird der Notarzt verständigt.
Gibt es Besuchszeiten?
Besuche sind in den SeneCura Betreuungseinrichten jederzeit willkommen. Die BewohnerInnen
entscheiden selbst über ihre Besuchszeiten. Natürlich bitten wir Sie, auf die Bedürfnisse anderer
HeimbewohnerInnen Rücksicht zu nehmen.
Gibt es eine sozial*pastorale Betreuung? Gibt es Gottesdienste?
In allen SeneCura Betreuungseinrichtungen finden regelmäßig Gottesdienste statt. Die meisten
Heime verfügen über eine eigene Hauskapelle.
Kann ich meine Möbel mitbringen?
Sie sind herzlich eingeladen, Kleinmöbel (z.B. Bilder, Bücherregale, Sessel etc.) mitzunehmen,
denn Sie sollen sich bei SeneCura wirklich zu Hause fühlen. Bei größeren Möbeln bitten wir Sie
um Rücksprache mit dem jeweiligen Heim Ihrer Wahl.
Sind Haustiere erlaubt?
Es ist unser Ziel, auch im Pflegeheim den gewohnten Lebensstandard für BewohnerInnen so
weit wie möglich aufrecht zu erhalten. Daher ermöglichen wir die Mitnahme von
liebgewonnenen kleinen Haustieren in einigen Einrichtungen. Bitte erkundigen Sie sich direkt
beim jeweiligen Heim, ob eine Mitnahme von Haustieren möglich ist.

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