Ferienprogramme der Stadt Neu

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Ferienprogramme der Stadt Neu
Ferienprogramme
der Stadt Neu-Ulm
Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung des Kindes bzw. dessen Teilnahme erkennen Sie die hier
aufgeführten Bedingungen an und sind damit einverstanden, dass Ihr Kind an allen
bei der betreffenden Veranstaltung vorgesehenen Programmpunkten teilnimmt und
evtl. fotografiert wird. Hiermit erteilen Sie uns die Erlaubnis, die Fotos ggf. im
Internet auf der Seite www.jugend.neu-ulm.de zu veröffentlichen bzw. auch für
künftige Illustrationen oder Druckerzeugnisse zu verwenden.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder aus Neu-Ulm und den umliegenden Stadtteilen.
Die bei den Veranstaltungen angegebenen Altersgrenzen sind verbindlich.
Sollten Restplätze zur Verfügung stehen, sind uns darüber hinaus auch Kinder
willkommen, die ihre Ferien bei Freunden oder Verwandten in Neu-Ulm verbringen
(sog. Gast- oder Ferienkinder). Gleiches gilt auch für Kinder aus den umliegenden
Gemeinden. Entsprechende Nachmeldetermine sind angegeben.
2. Pädagogische Hinweise
Um einen harmonischen Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten, möchten wir
Sie bitten, Ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass den Aufforderungen des
Betreuungspersonals Folge zu leisten ist. Wir behalten uns das Recht vor, im Falle
einer fortgesetzten oder mutwilligen Störung durch ein Kind, dieses unter Angabe
von Gründen von einer weiteren Teilnahme auszuschließen.
3. Organisatorische Hinweise
Wir bitten Sie, Ihren Kindern die unter den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen
aufgeführten Utensilien mitzugeben, sowie darüber hinaus an Regenbekleidung oder
Sonnenschutz, Vesper und Getränke etc. zu denken.
Für einige Veranstaltungen stehen zusätzliche Informationen und Formulare als
Download unter den jeweiligen Programmpunktinformationen für Sie bereit. Diese
sind unbedingt zu beachten! Formulare sind vorab auszudrucken und sorgfältig
ausgefüllt zum Veranstaltungs- bzw.Abfahrtsort mitzubringen.
Änderungen im Programmablauf und Terminänderungen bleiben vorbehalten. Die
Stadt haftet nicht für Unfälle, an denen sie kein Verschulden trifft. Von Seiten des
Veranstalters wird jedoch alles getan, um Gefährdungen auszuschließen. Für
verloren gegangene Gegenstände wird nicht gehaftet.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. In den einzelnen Kostenbeiträgen
sind, falls nicht anders angegeben, alle Leistungen enthalten, die für die
entsprechende Veranstaltung notwendig sind, wie Fahrtkosten, Eintrittsgelder etc.
4. An- und Abmeldungen
Eine Anmeldung ist für alle entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen
unbedingt erforderlich. Es gelten die Anmeldefristen, die unter der ausführlichen
Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung angegeben sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit einer Anmeldung Ihres Kindes dazu
verpflichten, den für einen zugeteilten Platz entsprechenden Teilnahmebeitrag zu
entrichten. Die Begleichung der Teilnahmegebühren erfolgt vor dem Start des
Ferienprogramms durch Barzahlung im Bürgerbüro bzw. per SEPA-Lastschrift bei der
online-Anmeldung.
Ist eine Teilnahme trotz erfolgter Anmeldung kurzfristig nicht möglich, bitten wir,
direkt den jeweiligen Veranstalter davon zu informieren, insbesondere dann, wenn
gemeinsame Fahrten vorgesehen sind. Aus organisatorischen Gründen ist hier eine
Rückerstattung der Anmeldegebühren nicht möglich.
Ein Rücktritt ist nur bis 2 Wochen vor der Maßnahme kostenfrei möglich. Die
Abmeldung ist rechtzeitig schriftlich an die Jugendpflege der Stadt Neu-Ulm zu
richten.
Bei späterem Rücktritt wird der gesamte Teilnehmer-Beitrag fällig.
Die Teilnahmegebühren für gebuchte Veranstaltungen werden auch fällig, wenn Ihr
Kind unentschuldigt nicht teilnimmt. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
Sollte eine geplante Veranstaltung wegen schlechtem Wetter oder Ähnlichem
abgesagt werden müssen, erfolgt die Rückerstattung der Teilnahmebeiträge
innerhalb eines Monats per Rücküberweisung.
5. Unfallversicherung
Die Stadt Neu-Ulm schließt eine Gruppen-Unfallversicherung ab. Weder von der
Stadt Neu-Ulm, noch vom Veranstaltungsträger werden Schäden gedeckt, die durch
mutwilliges Verhalten eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin verursacht werden;
ebenso verhält es sich bei grober Fahrlässigkeit.
Stand: 29.01.2014