Das Factoring - Deutscher Mittelstands

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Das Factoring - Deutscher Mittelstands
Das Factoring
Eine Finanzierungsalternative für
mittelständische Unternehmen?
I.
Allgemeines
Unter Factoring wird üblicherweise ein Finanzierungsgeschäft verstanden, bei dem ein
Finanzierungsinstitut (auch Factoringinstitut / Factoringunternehmen genannt) von seinem Kunden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ankauft oder laufend bevorschusst, wobei die
Rechnungsbeträge unter Abzug eines bestimmten Prozentsatzes sofort an den Kunden ausbezahlt
werden.
Kurz: Ein Unternehmen (in der Skizze, Punkt II.,
„A“) verkauft seine Forderungen aus
Warenlieferungen und Dienstleistungen gegen seine Kunden (in der Skizze „S“) fortlaufend an ein
Factoringinstitut (in der Skizze „F“).
Auf diese Weise erhält das Unternehmen sofort liquide Mittel unmittelbar aus seinen Außenständen.
Der Factor prüft vor Vertragsabschluss und fortlaufend die Bonität der Abnehmer und übernimmt im
Rahmen eines vereinbarten Limits das volle Ausfallrisiko. Diese Form der Finanzierung wächst dabei
quasi automatisch mit eventuell steigenden Umsätzen des Unternehmens mit, weshalb Factoring auch
in Branchenkreisen als „umsatzkongruente Finanzierungsform“ gilt. (Quelle:www.factoring.de)
II.
Skizze
A (Anschlusskunde = der Unternehmer) hat (z.B.) eine umsatzsteuerpflichtige Leistung an S
(Schuldner) erbracht. S schuldet dem A das vereinbarte Entgelt. Zur Verbesserung der Liquiditätslage
bzw. Abwälzung des verbliebenen Ausfallrisikos tritt A die Forderung an F (Factoringunternehmen) ab.
II.
Wesen des Factoring
Einem Unternehmen entstehen durch die Gewährung von Zahlungszielen zusätzliche Aufwendungen;
beispielsweise ist eine Debitorenbuchhaltung einzurichten und zu führen und der Eingang der
Zahlungen ist zu überwachen.
Das Forderungsmanagement bringt zwar Geld ein und sollte auch immer optimiert werden, jedoch
kostet dieses auch Geld, i.d.R. entsteht Personalaufwand und diverse Hard- und Software müssen
angeschafft werden.
Durch die Gewährung von Zahlungszielen finanziert das Unternehmen seine Kunden, zudem
übernimmt ein Unternehmen, das ein Zahlungsziel einräumt, auch noch ein Ausfallrisiko, da der
Ausfall von Forderungen nie vollständig ausgeschlossen werden kann. Die Gewährung und
Bewirtschaftung von Forderungen beinhalten somit neben der Dienstleistungsfunktion des
Rechnungswesens auch eine Finanzierungsfunktion und eine Delkrederefunktion.
Definition „Delkredererisiko“:
Bekannt ist der Begriff „Delkredererisiko“ auch unter den englischen Begriffen „delcredere risk“
oder „insolvency risk“. In Deutschland wird eher von Zahlungsausfallrisiko oder Inkassorisiko
gesprochen. Zu verstehen ist unter dem Delkredererisiko das Risiko der Zahlungsunfähigkeit
oder Zahlungsverweigerung von Staaten, Gemeinden und anderen öffentlichen-rechtlichen
Körperschaften, von Betrieben des privaten Rechts, die öffentlich-rechtlichen Körperschaften
angehören oder öffentliche Aufgaben erfüllen, wie Elektrizitätswerke sowie alle anderen
Betriebe und auch Privatpersonen.
Unter dem Factoring wird nun ein Finanzierungsgeschäft verstanden,
Finanzierungsinstitut alle oder einen Teil dieser Funktionen übernimmt, d. h.
bei
dem
ein
1. für seine Kunden das Mahnwesen und die Debitorenbuchhaltung betreibt, gegebenenfalls seine
Kunden auch durch Anfertigen von Statistiken und Durchführung von Bonitätsprüfungen und
Beratungsleistungen unterstützt (Dienstleistungsfunktion),
2. die Forderungen seines Kunden ankauft und diese bis zur Fälligkeit bevorschusst
(Finanzierungsfunktion) sowie
3. das Ausfallrisiko trägt (Delkredere- bzw. Versicherungs-Funktion).
III.
Historie des Factorings
Schon vor 5000 Jahren wurden Handelsgeschäfte im alten Elam (Irak) finanziell über Vermittler
abgewickelt, die genau das taten, was der Factor heute seinen Kunden anbietet. Über Jahrhunderte
hinweg kann dies von den Sumerern, Babyloniern und Griechen bis zu den Römern weiterverfolgt
werden. Letztere waren es auch, die dem Factoring den Namen liehen („facere“ = machen).
Bis in unser Jahrhundert hinein konzentrierte sich das Factoring auf Textilprodukte jeder Art, wobei es
anfangs vor allem in den USA. betrieben wurde. In den sechziger Jahren exportierten amerikanische
Factoring-Gesellschaften dieses Finanzierungsinstrument über die Walter Heller & Co. Corp.,
Chicago, und die First National Bank of Boston nach Europa. 1958 wurde das Factoring-Geschäft in
Deutschland durch die Mittelrheinische Kreditbank Dr. Horbach & Co. KG in Mainz eingeführt, die ihr
schnell wachsendes Factoring-Geschäft 1963 auf eine eigene Tochtergesellschaft übertrug, die InterFactor-Bank AG. Diese erhielt in den Folgejahren von einer Reihe neu gegründeter Factoring-Institute
Konkurrenz. 1974 gründeten führende deutsche Factoring-Institute den Deutschen Factoring-Verband
e.V. (vergleiche bitte auch Punkt VI. Factoring-Verbände). Nachdem in den Jahren 1977 und 1978 der
Bundesgerichtshof durch zwei Grundsatzurteile eine bestehende Rechtsunsicherheit beseitigte, nahm
die wirtschaftliche Bedeutung des Factorings in Deutschland kontinuierlich zu.
Nach Meinung des Deutschen Factoring-Verbandes e.V. gehört das Factoring zu den Branchen, die
auch in den nächsten Jahren ein erhebliches Wachstumspotential aufweisen werden.
IV.
Die unterschiedlichen Formen des Factorings
•
Echtes und unechtes Factoring
Von echtem Factoring (auch Full-Service-Factoring oder Standard-Factoring genannt) wird
gesprochen, wenn der Factor alle drei Funktionen - die Finanzierung, die Dienstleistung und das
Delkredere - übernimmt. Demgegenüber erfüllt der Factor im Rahmen des unechten Factoring
lediglich die Dienstleistungs- und die Finanzierungsfunktion. Die Delkrederefunktion (das
Delkredererisiko) verbleibt beim Kunden.
•
Stille und offene Abtretung der Forderungen
Mit dem Ankauf der Forderungen werden diese nach § 398 BGB vom Kunden an den Factor
abgetreten. Das Abtreten der Forderungen kann offen oder still erfolgen. Während beim offenen
Factoring der Abnehmer durch einen Rechnungszusatz in Kenntnis darüber gesetzt wird, dass die
Forderung von seinem Lieferanten an ein Factoring-Unternehmen abgetreten wurde und dass er
unmittelbar an das Factoring-Unternehmen zu zahlen hat, zahlt der Abnehmer beim stillen Factoring
weiterhin an seinen Lieferanten, da ihm dessen Beziehung zu dem Factor nicht bekannt ist.
Der Lieferant leitet im letztgenannten Fall die Zahlungen an das Factoring-Unternehmen weiter.
•
Halboffenes Factoring
Eine Zwischenstellung zwischen dem offenen und dem stillen Factoring nimmt das halboffene
Factoring ein. Beim halboffenen Verfahren zeigt der Lieferant dem Abnehmer zwar die Beteiligung
eines Factors an, verzichtet jedoch auf eine explizite Abrittserklärung, so dass der Abnehmer die
Forderung auch direkt an den Lieferanten bezahlen kann.
•
Neue Formen des Factoring
Als neuere Formen des Factoring sind das Online-Factoring, das Bulk-Factoring und das
Fälligkeits-Factoring zu nennen. Während beim Online-Factoring die Abwicklung des FactoringVerfahrens unter Zuhilfenahme neuer Informations- und Kommunikationssysteme, z. B. des Internet,
stattfindet, handelt es sich beim Bulk-Factoring (auch Inhouse-Factoring oder Eigenservice-Factoring
genannt) um eine Variante, bei der der Factoringkunde zwar die Finanzierungs- und die
Delkrederefunktion an den Factor abtritt, jedoch auf weitergehende Dienstleistungen verzichtet. Der
Kunde führt weiterhin die Debitorenbuchhaltung treuhänderisch für den Factor selbst durch.
Schließlich nutzt der Factoring-Kunde im Rahmen des Fälligkeits-Factoring die Vorteile der
vollständigen Risikoabsicherung und der Entlastung beim Debitorenmanagement, verzichtet aber auf
die sofortige Bereitstellung des Kaufpreises.
Beachte:
Für Ihre Kunden ändert sich im Grunde gar nichts. Neu ist, dass die Kunden die
Rechnungsbeträge auf eine neue Kontonummer überweisen müssen. Beim sogenannten
„stillen Factoring“ ändert sich noch nicht einmal die Kontonummer, denn nach außen hin wird
der Forderungseinzug so abgewickelt, als wäre kein Factoringvertrag abgeschlossen worden.
Factoring nach Leistungsumfang
Full-Service-Factoring
Der Factor übernimmt alle Funktionen des
Factorings (Finanzierung, Dienstleistung und
Delkredere).
Echtes/unechtes Factoring
Beim echten Factoring übernimmt der Factor auch
das Delkredererisiko, während das Factoring
ohne Übernahme des Ausfallrisikos als unechtes
Factoring bezeichnet wird. In Deutschland wird
seit Jahren fast ausnahmslos echtes Factoring
praktiziert.
Fälligkeitsfactoring (Maturity Factoring)
Der Factoring-Kunde nutzt die Vorteile der
vollständigen Risikoabsicherung und der
Entlastung beim Debitorenmanagement,
verzichtet aber auf die sofortige Regulierung des
Kaufpreises.
Eigenservice-Factoring (Bulk Factoring bzw.
Inhouse Factoring)
Der Factor übernimmt zwar das Delkredererisiko,
aber keine weiteren Dienstleistungsfunktionen.
Die Debitorenbuchhaltung verbleibt beim
Factoring-Kunden, der dem Factor in
regelmäßigen Abständen alle relevanten
Informationen übermittelt.
Factoring nach Art der Forderungsabtretung
Offenes Factoring (Notification Factoring)
Beim offenen Factoring wird der Debitor über die
Forderungsabtretung informiert und aufgefordert,
direkt an den Factor zu zahlen.
Stilles Factoring
Beim stillen Factoring wird der Debitor über die
Forderungsabtretung nicht informiert, der
Factoring-Kunde übernimmt treuhänderisch die
Inkassofunktion, d.h. die Forderungsabtretung
bleibt für den Debitor unsichtbar.
III.
Rechtliche Grundzüge
Factoring bezeichnet den fortlaufenden Verkauf von kurzfristigen Geldforderungen gegen
Drittschuldner (Debitoren) aus Warenlieferungen und Leistungen an eine Factoring-Gesellschaft
(Factor). Das Factoring-Institut übernimmt demnach die Außenstände des Auftraggebers, indem es
mit dem Factoring-Kunden einen Factoring-Vertrag abschließt. Darin verpflichtet sich der FactoringKunde, seine Forderungen an das Factoring-Institut zu verkaufen und ihm zu übertragen. Im
Gegenzug verpflichtet sich das Factoring-Institut, dem Factoring-Kunden die Forderungen abzukaufen
und zu begleichen. Der Vertrag regelt entweder die Übernahme aller Forderungen oder Forderungen
an bestimmte Abnehmergruppen. Der Vertrag bezieht sich in der Regel auf Forderungen, die nach
Vertragsabschluss entstehen, es können aber auch bereits bestehende Forderungen mit einbezogen
werden.
Ein Factoring-Vertrag ist längerfristig angelegt, die Laufzeit liegt bei mindestens zwei Jahren. In der
Praxis sind sogar Vertragslaufzeiten von vier bis fünf Jahren die Regel.
Der Factoring-Vertrag ist rechtlich gesehen ein Kaufvertrag. Je nach vereinbartem Leistungsumfang
profitiert der Factoring-Kunde von der
• Finanzierungsfunktion: In der Regel bietet der Factor die sofortige Auszahlung von 80
bis 90 % der an ihn abgetretenen Forderungen an. Dies verbessert schnell die Liquidität
des Unternehmens. Die Differenz zum vollen Rechnungsbetrag behält der Factor als
Sicherheitsabschlag für Forderungsausfälle zurück.
• Delkrederefunktion: Der Factor befreit den Kunden vom Ausfallrisiko und verzichtet auf
Regressansprüche.
• Dienstleistungsfunktion: Der Factor übernimmt neben der Bonitätsprüfung häufig auch
die Debitorenbuchhaltung, das Mahnwesen und das Inkasso.
Als Gegenleistung erhält die Factoring-Gesellschaft eine Gebühr, deren Höhe sich nach dem
jeweiligen Leistungsumfang bestimmt und die mit der verkauften Forderung verrechnet wird.
„Kurzfassung“: Das Factoring
1. Mit Lieferung der Ware bzw. Leistungserbringung stellt das Unternehmen eine einredefreie
Rechnung an den Debitor. Gleichzeitig erhält der Factor eine Kopie der Rechnung vom
Unternehmen.
2. Nach Rechnungsvorlage beim Factor erhält das Unternehmen innerhalb von 24 Std. eine
Auszahlung von bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrages.
3. Der Kunde (Debitor) hat je nach Factoring - Variante bis zu 90 / 120 Tage Zeit, die
Rechnung zu begleichen.
4. Nachdem der Debitor beim Factor die Rechnung beglichen hat, erhält das Unternehmen
umgehend den noch fehlenden Restbetrag überwiesen.
Typische Elemente des Factoring-Vertrages
IV.
•
Haftung des Factoring-Kunden für Bestand der abgetretenen Forderungen.
•
Kaufpreis, Finanzierungslimit, Risikoverteilung im Falle der Zahlungsunfähigkeit des
Debitors.
•
Höhe der Factoring-Gebühren.
•
Andienungspflicht des Factoring-Kunden für alle Forderungen, die den vereinbarten
Kriterien entsprechen.
•
Globalzession, d.h. Vorausabtretung der entsprechenden Forderungen an den Factor.
•
Recht des Factors zur Prüfung der Debitorenbonität und Festlegung eines individuellen
Kauf-Limits je Debitor.
Ablauf des Factoring
Die meist angewandte Form des Factoring ist das echte offene Factoring, wobei vom Factor sowohl
die Dienstleistungs- und die Finanzierungsfunktion als auch die Servicefunktion übernommen wird.
Die nachfolgende Abbildung zeigt Ihnen die wechselseitigen Beziehung der beteiligten Parteien.
Bitte „lesen“ Sie die Abbbildung beginnend bei 1 Bonitätsprüfung, über 1a Factoring-Vertrag, 2
Kaufvertrag, 2a Lieferung auf Ziel, 2b Forderung, 2c Bonitätsprüfung, 3 Forderungsbevorschussung, 4
Kreditüberwachung, bis zum Punkt 5 Zahlung.
Umfang des Forderungsverkaufs
Da Factoring-Unternehmen verhindern möchten, dass im Falle der Übernahme des Ausfallrisikos der
Factoring-Kunde nur die nach seiner Ansicht schlechten, d. h. sehr risikobehafteten Forderungen an
den Factor abtritt, werden in der Regel nur Forderungsgesamtheiten, also z. B. sämtliche
Forderungen eines Kunden oder alle Forderungen, die der Kunde gegenüber einer bestimmten
Branche besitzt, und keine Einzelforderungen übernommen.
Regelmäßige Bonitätsprüfung
Durch die Übernahme der Forderungen, die in der Regel bereits vor der Fälligkeit angekauft werden,
wird zwischen dem Factoring-Unternehmen und dem Kunden eine laufende Kreditbeziehung
aufgebaut. Das durch das Factoring-Unternehmen übernommene Ausfallrisiko hängt einerseits von
der Bonität des Factoring-Kunden, andererseits von der Bonität des Abnehmers ab, weshalb
regelmäßig für beide eine Bonitätsprüfung vorgenommen wird. Während die Bonitätsprüfung des
Kunden aufgrund der direkten Beziehungen zum Kunden für den Factor relativ leicht zu realisieren ist,
gestaltet sich die Bonitätsprüfung des Abnehmers schwieriger. Meist kann dabei nur auf externe
Daten und Informationen zurückgegriffen werden.
Vertragliche Regelungen
Durch den Abschluss des Factoring-Vertrages entsteht eine Forderung vom Factoring-Unternehmen
gegenüber dem Abnehmer. Im Rahmen des Factoring-Vertrages wird üblicherweise ein
Höchstbetrag für das vom Factor zu übernehmende Delkredererisiko sowie für die zu
übernehmenden Forderungen fixiert. Bis zur Zahlung der Forderungen durch den Abnehmer an den
Factor bevorschusst der Factor die übernommenen Rechnungen. Für diesen Vorschuss sind
bankübliche Zinsen zu zahlen. Darüber hinaus wird meist ein Teil der angekauften Forderungen
einem Sperrkonto gutgeschrieben, womit sich der Factor gegen Mängelrügen oder Warenrückgaben
absichert.
V.
Voraussetzungen für die Nutzung des Factorings
Voraussetzungen für die Nutzung des Factorings sind:
• Abschluss eines Factoringvertrages zwischen dem Unternehmen und einer
Factoringgesellschaft.
• Durchschnittliche Rechnungsgröße sollte über 100.000 EUR liegen und der
Kundenstamm keine Einmal- oder Privatkunden aufweisen.
• Zahlungsziele regelmäßig bis 90 Tage.
• Es besteht kein Abtretungsverbot für die zu übertragenden Forderungen.
• Das Unternehmen hat die Lieferungen oder Leistungen auftragskonform erbracht.
• Die Hausbank muss schriftlich bestätigen, dass die Forderungen nicht an sie abgetreten
sind.
• Geschäftsführer/Vorstände haften für den Bestand der Forderung (sog. Veritätshaftung).
Oft können Unternehmen aus den Branchen Bau- und Baunebengewerbe und aus solchen
Branchen, die lange Gewährleistungsfristen gewähren oder hohe Reklamationsrisiken haben, nicht
vom Factoring profitieren, da diese nicht von den Factoringinstituten akzeptiert werden.
Beachte:
Die Factoringinstitute bieten Factoring oft erst ab einem Jahresumsatz von ca. 1,4 Mio € an.
Kleinere Unternehmen kommen i.d.R. nur dann in Frage, wenn absehbar ist, dass diese sehr
schnell wachsen und so mittelfristig an die vorgenannte Umsatzgrenze kommen.
VII.
Auswirkung auf die Bilanzstruktur
Wenn der Forderungsverkauf ohne Regress erfolgt, geht das Kreditausfallrisiko auf den Factor über
und die verkauften Forderungen werden beim Factoring-Kunden ausgebucht. In jedem Fall bewirkt
das Factoring zunächst einen Aktivtausch: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zu einer Forderung gegenüber dem Factor (zumindest für den Limiteinbehalt von 10 bis 20 %) bzw.
fließen liquiditätswirksam der Kasse zu.
Beachte:
Durch Factoring wird demnach eine umsatzbezogene Finanzierung erreicht. De facto handelt es
sich aber um eine Finanzierungsersatzmaßnahme.
Die zufließenden Mittel sollten fristenkongruent, d.h. zur Tilgung kurzfristiger Verbindlichkeiten und
Realisierung von Skontovorteilen eingesetzt werden, da bei einer Rückführung langfristiger
Verbindlichkeiten die Bilanzstruktur unausgewogen werden und es im Falle von Umsatzrückgängen
sonst zu Finanzierungslücken kommen kann.
Der Einsatz der Mittel zur fristenkongruenten Verringerung von Verbindlichkeiten führt zu einer
Bilanzverkürzung, die sich positiv auf die Eigenkapitalquote und die Kapitalbindung auswirken kann.
Den durch ein ausgelagertes Debitorenmanagement eingesparten Kapazitäten stehen zumeist
erhöhte Factoring-Kosten gegenüber; insbesondere die ersparten Zinsaufwendungen und realisierten
Skontovorteile können jedoch zu einer Erhöhung des Jahresüberschusses führen.
Die Zinsen für die vom Factor zur Verfügung gestellten Kreditlinien sind ebenso sehr als
Betriebsausgaben absetzbar wie die sonstigen Kosten für das Factoring.
Vorher-Nachher-Vergleich
Bei folgendem Beispiel wurden 90 % der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen factoriert und
anschließend ein Teil der Verbindlichkeiten ausgeglichen.
•
•
•
•
Offene Debitoren werden mit 90 % vom Factor angekauft
Daraus resultiert „frische“ Liquidität i.H.v. 540.000 €.
Der Betrag i.H.v. 540.000 € wird zum Abbau von Verbindlichkeiten gegenüber den
Kreditinstituten und den Kreditoren eingesetzt.
Die Bilanzsumme wird auf 460.000 € verkürzt; die Eigenkapitalquote erhöht sich auf
21,73 %.
Zur nachfolgenden Bilanz:
•
•
•
Vorher
=
Bilanz mit Factoring-Einsatz
Nachher
=
Bilanz mit Factoring-Einsatz
Die wichtigen Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben.
Aktiva
Vorher
Nachher
Passiva
Vorher
Nachher
A. Anlagevermögen
200
TEUR
200
TEUR
A. Eigenkapital
100
TEUR
100
TEUR
200
TEUR
200
TEUR
B. Sonderposten
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen aus
Lieferung und
Leistungen/sonst.
Vermögens-gegenstände
1. Forderungen
Lieferungen/Leistungen
Vorher: Debitoren
Nachher: Factor
C. Rückstellungen
600
TEUR
60
TEUR
2. sonstige. VermG
D. Verbindlichkeiten
III. Kasse, Schecks,
Guthaben bei
Kreditinsituten
1. ggü.
Kreditinstituten
350
TEUR
200
TEUR
2. aus
Lieferungen /
Leistungen
(Kreditoren)
500
TEUR
110
TEUR
3. sonstige
Passiva
50
TEUR
50
TEUR
1.000
TEUR
460
TEUR
10,00 %
21,73 %
Bilanzsumme
Eigenkapitalquote
1.000
TEUR
460
TEUR
Wie Sie sehen können, erhöht das Factoring die Eigenkapitalquote und verkürzt die Bilanz(-summe).
Durch den Abbau von Dauerschulden kann auch die Gewerbesteuer verringert werden.
Anmerkung:
Die Eigenkapitalquote errechnet sich wie folgt:
Eigenkapital
Gesamtkapital (entspricht der Bilanzsumme)
x 100 = X %
Somit lassen sich Vor- und Nachteile ableiten:
VI.
Factoring-Verbände
Nachfolgend haben wir Ihnen die (deutschen) Ansprechpartner in Sachen Factoring aufgeführt. Gerne
stehen wir Ihnen auch als Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Deutscher Factoring-Verband e. V.
Große Bleiche 60-62
55116 Mainz
Tel.: 06131/28770-70
Fax: 06131/28770-99
Internet: www.factoring.de
E-Mail: [email protected]
Bundesverband Factoring für den Mittelstand
Aarstraße 68
65623 Hahnstätten
Tel: 06430/926434
Fax: 040/7402201179
Internet: www.bundesverband-factoring.de
E-Mail: [email protected]
Während dem Deutschen Factoring-Verband tendenziell die größeren Factoringgesellschaften
angeschlossen sind, finden Sie beim Bundesverband Factoring für den Mittelstand tendenziell die
Factoringgesellschaften, die für kleinere Unternehmen infrage kommen.
VIII.
Fazit
Factoring ist sicherlich kein Allheilmittel für ein Unternehmen. Das Instrument des Factorings hat
sicherlich Vorteile, jedoch auch nicht zu vergessende Nachteile.
Als Vorteile sind sind zu nennen:
•
der Liquiditätsgewinn
•
die Risikoabsicherung und
•
die Arbeitsentlastung.
Nachteile sind
•
die Kosten, die Ihnen der Factor in Rechnung stellen wird,
und
•
die Beschränkung des Factorings auf bestimmte Industriezweige.
Da Banken oft zurzeit mit der Kreditvergabe sehr vorsichtig sind, insbesondere – nach neuesten
Studien – bei Gesellschaften bis zu einem Umsatz i.H.v. 2,5 Mio € und hohem Fremdkapital, stellt das
„Factoring“ u.E. eine alternative Finanzierungsmethode insbesondere für den Mittelstand dar. Auch
kann sich durch das Factoring eine Verbesserung des Ratings (Basel II) erzielen lassen.
Abschließend möchten wir jedoch darauf hinweisen, dass unbedingt vor dem Einsatz ein
Steuerberater bzw. ein Wirtschaftsprüfer in die Entscheidungsfindung einzubinden ist.
Impressum
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werden.