Arbeitsanweisung für den Sicherheitsbeauftragten der Freiwilligen

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Arbeitsanweisung für den Sicherheitsbeauftragten der Freiwilligen
Arbeitsanweisung
für den Sicherheitsbeauftragten
der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Werder
(Havel)
1
Grundsätze
Die Stadt Werder (Havel) setzt zur Erfüllung seiner Aufgaben im Brandschutz und
in der Hilfeleistung eine öffentliche Feuerwehr ein.
Die öffentliche Feuerwehr trägt die Bezeichnung“ Freiwillige Feuerwehr der Stadt
Werder (Havel)“.
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Werder (Havel) besteht aus den Ortsfeuerwehren:
Ortsfeuerwehr Werder (Havel)
mit Zugstärke
Ortsfeuerwehr Glindow
mit Gruppenstärke
Ortsfeuerwehr Plötzin
mit Gruppenstärke
Ortsfeuerwehr Phöben
mit Gruppenstärke
Ortsfeuerwehr Töplitz
mit Gruppenstärke
Ortsfeuerwehr Plessow
mit Gruppenstärke
Ortsfeuerwehr Bliesendorf
mit Gruppenstärke
Ortsfeuerwehr Derwitz
mit Gruppenstärke
Die Stadt Werder (Havel) als Aufgabenträger sichert auf der Grundlage des „Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg“ in der Fassung vom 24.05.2004 (BbgBKG) die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr der Stadt Werder (Havel) und bestellt auf der Grundlage § 22 Abs. 1 SGB
VII und der „Grundsätze der Prävention“ §20 einen Sicherheitsbeauftragten.
Der Sicherheitsbeauftragte wird durch den Stadtwehrführer mit Urkunde be- und
abberufen. Der Sicherheitsbeauftragte ist Mitglied der Stadtwehrführung und unterstützt diese in allen Belangen des Unfallschutzes im Feuerwehrdienst.
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Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
2.1
Stellung des Sicherheitsbeauftragten
Der Sicherheitsbeauftragte ist in allen Fällen einer direkten Unfallgefahr, ob im
Einsatz-, Ausbildungs- oder Übungsdienst, allen Feuerwehrangehörigen in der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Werder (Havel) Weisungsberechtigt.
2.2
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Die Arbeitsaufgaben erstrecken sich auf die gesamte Tätigkeit im Feuerwehrdienst.
Das betrifft sowohl die Einsatzkräfte, die Technik als auch deren Zusammenwirken.
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Der Sicherheitsbeauftragte arbeitet auf dem Gebiet des Unfallschutzes präventiv
und operativ zur Unterstützung des Stadtwehrführers.
Er hat:
- den Stadtwehrführer bei der Durchsetzung der Maßnahmen zur Verhütung von
Unfällen und einsatzbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen.
- Er gibt den Sicherheitsbeauftragten in den Ortsfeuerwehren Hilfe, Unterstützung und Anleitung bei der Umsetzung der durch den Stadtwehrführer angewiesenen Belehrungen, Unterweisungen und fachspezifischen Demonstrationen.
- Er hat den Stadtwehrführer bei der Durchsetzung der Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und einsatzbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen.
- Der Sicherheitsbeauftragte arbeitet eng mit der FUK zusammen, besucht für
die qualitative Verbesserung seiner Arbeit relevante Lehrgänge.
- Neueste Erkenntnisse im Unfallschutz sind umfassend in die Belehrungen und
Schulungen einzubeziehen.
- Der Sicherheitsbeauftragte achtet darauf, dass in den Aus- und Fortbildungsplänen den Gefahren im Feuerwehrdienst sowie den Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen genügend Beachtung eingeräumt wird.
- Der Sicherheitsbeauftragte überwacht die Einhaltung der Forderung, dass nur
körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden dürfen (GUV-V C35, § 14).
- Der Sicherheitsbeauftragte nimmt Einfluss auf die Angehörigen der Jugendfeuerwehren zur gesunden Lebensweise und wirkt auf vorbildhaftes Verhalten der
aktiven Feuerwehrangehörigen in Bezug von Drogen, Alkohol, Nikotin und
andere Suchtmittel hin. Er setzt sich für die Anerziehung bewussten positiven
Verhaltens bei der Einhaltung von Unfallschutzbestimmungen bei Jugendlichen, aber auch bei gestandenen Feuerwehrangehörigen ein.
- Der Sicherheitsbeauftragte achtet auf den ordnungsgemäßen Zustand der persönlichen Schutzausrüstung, der Atemschutztechnik, der Einsatztechnik und
der Feuerwehrfahrzeuge. Auf Mängel oder Unzulänglichkeiten ist sofort und
ohne Verzug zu reagieren und deren Abstellung zu kontrollieren.
- Der Sicherheitsbeauftragte überwacht und kontrolliert die Unfallnachweisbücher und die Erste Hilfe Ausrüstung auf Verfallsdatum in den Gerätehäusern
und auf den Einsatzfahrzeugen. Er veranlasst in Verbindung mit dem Aufgabenträger den Ersatz bzw. Austausch.
3.
Mitwirkungsaufgaben
Der Sicherheitsbeauftragte wirkt mit:
- bei der Durchführung der jährlichen Inventur
- bei der Anfertigung der statistischen Berichte in Fragen Unfallgeschehen
- bei der Begründung des Jahres Bedarfs
- bei der Planung von Baumaßnahmen in und an Gerätehäusern
- bei Kontrollen und Einsatzübungen im Stadtbereich
- bei der Erarbeitung von Vorgaben für die Ortswehrführer im Unfallschutz
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4.
Qualifikationsanforderungen
Voraussetzung für die Einsetzung ist die persönliche Eignung und die erforderliche Befähigung durch den Lehrgang der FUK „Sicherheitsbeauftragter in einer
Freiwilligen Feuerwehr“ und den Lehrgang an einer Landesfeuerwehrschule
„Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr FIII“.
5.
Schlussbestimmungen
Der Sicherheitsbeauftragte der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Werder (Havel)
wird durch den Stadtwehrführer be- und auch abberufen. Eine Abberufung ist zu
begründen.
Entsprechend der gültigen Satzung zur Aufwandsentschädigung in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Werder (Havel) erhält der Sicherheitsbeauftragte eine
Aufwandsentschädigung
Werder (Havel), den 31.01.2006
(Boreck)
Stadtwehrführer
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