Eheschließung - Beratung zur Anmeldung mit

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Eheschließung - Beratung zur Anmeldung mit
Eheschließung - mit Auslandsbeteiligung Auskunft, Beratung und Anmeldung
Sie haben den Wunsch zu heiraten. Mindestens einer von Ihnen hat eine
ausländische Staatsangehörigkeit, ist eingebürgert oder im Ausland geboren. Dazu
müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Das
können Sie frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin.
Heiraten können Sie anschließend in jedem deutschen Standesamt.
Voraussetzungen
Wohnsitz
Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem einer von Ihnen seinen
Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Staatsangehörigkeit
Mindestens einer von Ihnen
- besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit oder
- ist eingebürgert oder
- ist im Ausland geboren
Persönliches Erscheinen
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt von beiden Partnern persönlich.
Sollten Sie aus wichtigen Gründen verhindert sein, kann Ihre Partnerin oder
Ihr Partner ausnahmsweise die Anmeldung allein vornehmen. Eine
schriftliche Vollmacht
[http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?393906] ist dann
notwendig.
Dolmetscher
Beherrscht einer von Ihnen die deutsche Sprache nur unzureichend, ist ein
Dolmetscher hinzuzuziehen.
http://www.justiz-dolmetscher.de
Erforderliche Unterlagen
Persönliche Beratung
Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach Ihren persönlichen
Verhälnissen. Hierfür ist eine persönliche Beratung erforderlich.
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Standesamt.
Formulare
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?393906
Gebühren
Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen: 80,00 Euro
Zusätzlich:
- Eheschließung bei einem anderen Standesamt: 30,00 Euro
- Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 60,00 Euro
- Eheschließung außerhalb der Amtsräume oder in den Außenstellen des
Standesamtes: 75,00 Euro
- Eheurkunde deutsch: 10,00 Euro
- Eheurkunde mehrsprachig/international: 10,00 Euro
- jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung: 5,00 Euro
Hinweis: Weitere Kosten können durch besondere Eheschließungsorte entstehen.
Rechtsgrundlagen
§§ 1303, 1304, 1306, 1307, 1308 Bürgerliches Gesetzbuch -BGBhttp://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
§§ 12, 13 Personenstandsgesetz -PStGhttp://www.gesetze-im-internet.de/pstg/
§§ 8, 28 Personenstandsverordnung -PStVhttp://www.gesetze-im-internet.de/pstv/
§ 9 der Verorndung zur Einrichtung eines zentralen elektronischen
Personenstandsregisters
http://www.parlament-berlin.de/ados/17/ITDat/vorgang/it17-0095-v.pdf
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Standesamt des Bezirkes in dessen Bereich einer der Partner wohnt. Hat keiner
von Ihnen einen Wohnsitz im Inland, das Standesamt bei dem die Eheschließung
stattfinden soll.
Informationen zum Standort
Standesamt Tempelhof-Schöneberg
Anschrift
Freiherr-vom-Stein-Str. 10825 Berlin
Barrierefreie Zugänge
Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
Eingang nur über Freiherr vom Stein Str.
Öffnungszeiten
Montag: 09:00-13:00 Uhr
Dienstag: 09:00-13:00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechstunde
Donnerstag: Eheregister 11:00 -13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 (nur mit Termin)
alle Register 13:00-18:00 Uhr
Freitag: keine Sprechstunde
Samstag:
[[http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/organisationseinheit/buerger/sta
ndesamt/heiratsbuch.html|Termine für Eheschließungen am Samstag]]
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie für eine Anmeldung zur Eheschließung / Lebenspartnerschaft
[[http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/organisationseinheit/buerger/sta
ndesamt/kontakt.html|telefonisch]] einen Termin.
Am Montag bis Freitag und an bestimmten Samstagen werden Eheschließungen
und Lebenspartnerschaften durchgeführt. Bitte fragen Sie bei unseren
Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Standesamtes nach.
Verkehrsverbindungen
S-Bahn S1, S41, S42, S46, S47 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46
oder 106 oder 10 min Fußweg)
U-Bahn U4 Haltestelle Rathaus Schöneberg; U7 Haltestelle Bayerischer Platz (mit
Fußweg)
Bus M46 Haltestelle Rathaus Schöneberg (behindertengerecht), 104 Haltestelle
Rathaus Schöneberg; 106 Haltestelle Martin-Luther-Str. (mit Fußweg)
Kontakt
Telefon: (030) 90277- 115
Fax: (030) 90277 2418
Internet:
http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/organisationseinheit/buerger/stand
esamt/kontakt.html
E-Mail: [email protected]
Zahlungsarten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
PDF-Dokument erzeugt am 13.01.2017

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