ierte Klage gegen Richter Lubig und Amtsgericht
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ierte Klage gegen Richter Lubig und Amtsgericht
ACHTUNG! - Aufgrund von Jr. Hernandez schlechte Erfahrungen mit der Justiz sowie Betrug, Befangenheit, Korruption, vermutliche Bestechung § 130 Volksverhetzung und § 339 Rechtsbeugung unter anderen, wurde mir empfohlen, diese Klage an folgende Gerichte zu versenden! Quittung in der Anlage! Bitte senden Sie diese öffentliche Klage an die ganze Welt! Bundesgerichtshofs Herrenstrasse 45 a D-76133 Karlsruhe Telefon: 07 21 - 159 - 0 Kammergerichts Elßholzstr. 30-33 10781 Berlin-Schöneberg Tel.: (030) 9015-0 Fax: (030) 9015-2200 Generalstaatsanwaltschaft Berlin Elßholzstr. 30-33 10781 Berlin-Schöneberg Tel.: (030) 9015-0 Fax: (030) 9015-2200 Amtsanwaltschaft Berlin Kirchstraße 6 10557 Berlin Tel.: (030) 9014-0 Fax: (030) 9014-6111 Verwaltungsgericht Berlin Kirchstr. 7 10557 Berlin Tel.: +49 (0)30 9014 - 0 interne Einwahl: 914 - 0 Fax: +49 (0)30 9014 - 8790 Amtsgericht Tiergarten Turmstraße 91 10559 Berlin Tel.: +49 (0)30 9014-0 Fax: +49 (0)30 9014-2010 Landgericht Berlin Littenstraße 12 - 17 10179 Berlin-Mitte Tel: +49 (0)30 9023 - 0 Fax: +49 (0)30 9023 - 2223 Amtsgericht Lichtenberg Roedeliusplatz 1 10365 Berlin Tel.: +49 (0)30 90253 - 0 Fax: +49 (0)30 90253 - 300 1 Unsere Zeichen: D - BER – LICH - GAG – 098 (bitte immer angeben) 13. Dezember 2012 Ich Jr. Hernandez - Mitglied im Deutschen Verband der Pressejournalisten (DVPJ) www.jrhernandez.org / .info Postfach 02 12 77 10124 Berlin Verklage hiermit zum Vierte Mal; Richter Lubig Amtsgericht Lichtenberg Roedeliusplatz 1 10365 Berlin und Amtsgericht Lichtenberg Roedeliusplatz 1 10365 Berlin wegen, - Akte. 105 C 222/11 und 116 C 58/12 Amtsgericht Lichtenberg WICHTIGE BEWEIS: Urteil von 08.11.2012 (sehe Anlagen) Betrug Korruption Befangenheit - § 130 Volksverhetzung (Sehe Anlage) - § 339 Rechtsbeugung (Sehe Anlage) - - Vermutliche Bestechung von Gagfah mit Amtsgericht Lichtenberg Zugestellte, bestätigte und NOCH NICHT beantwortete Klagen von 22.11.2012, 20.10.2012 und 27.09.2012 http://anklage-gegengagfah.jrhernandez.org/ Antworte und Bestätigung von Gagfah (sehe Anlage) 2 Hiermit verklage ich Jr. Hernandez Richter Lubig zum vierten Mal und Amtsgericht Lichtenberg wegen Befangenheit, Betrug, Korruption, § 339 Rechtsbeugung und § 130 Volksverhetzung unter anderen! (Sehe Anlage Gesetze zum Vergleichen mit Urteil von 08.11.2012 und Beweise!) Beweis Nr. 1 Ich habe mich bei Firma Gagfah wegen Lärm und Wackeln in der Wohnung mehrfach persönlich bei Hausmeister, telefonisch bei Gagfah Berlin und schriftlich bei Firma Gagfah Zentrale beschwertet! Gagfah Berlin und Gagfah Zentrale haben meine Beschwerden bestätigt und beantwortet. (Sehe Anlage) Aufgrund Telefonische antworte von Gagfah sowie antworte von Gagfah am 09.02.2011, 01.03.2011 und 09.03.2011 (sehe Anlage); und aufgrund, dass ich nicht mehr durch Nacht richtig schlaffen konnte und selbst an Lärm und Wackeln Störungen in der Wohnung leiden musste; aufgrund, dass Gagfah Berlin sowie Gagfah Zentrale mich ständig ignorierten, habe ich mich geweigert, die Miete zu zahlen und damit entschieden, mit alle Beweisen vor Gericht zu gehen! Gagfah wollte die komplette Miete haben und haben sich nicht richtig interessiert für das Wackeln in der Wohnung; eine Mietminderung hat Gagfah ebenfalls abgelehnt! (Sehe Anlage) Das Amtsgericht Lichtenberg ist alles bekannt! Beweis Nr. 2 Richterin Hohbach war zuständig seit Anfang an zuständig für die Verhandlung Gagfah gegen Hernandez, damals Aktenzeichen 105 C 222/11 Aufgrund von Antwort der Richterin an 21.07.2011 (sehe Anlage), habe ich mehrere Klagen gegen Richterin Hohbach, wegen Betrug, Befangenheit und Korruption unter anderen gemacht! Die Klagen gegen Richterin Hohbach wurden in die Länge gezogen, doch am 10.09.2012 durch Langes hin und her, habe ich eine Einladung für 08.11.2012 zur Güteverhandlung von Richter Lubig Amtsgericht Berlin erhalten. (Sehe Anlage!) KEINER hat mich vorher informiert, dass Richtering Hohbach durch Richter Lubig ersetzt wurde! WICHTIG! – die Verhandlung hatte jetzt andere Aktenzeichen! Nr. 116 C 58/12 3 Beweis Nr. 3 Das Ersetzen von Richterin Hohbach durch Richter Lubig ist ein wichtiger Beweis, dass ich recht mit der hatte! Richterin Hohbach Amtsgericht Lichtenberg; wurde nach dauerhafter Klage und Beschwerden durch Richter Lubig von Amtsgerichts Lichtenberg ersetzt!, das bedeutet, dass ich von Anfang an recht in diesen Prozess hatte! In Bezug auf Betrug, Befangenheit und Korruption unter anderen von Richterin Hohbach Beweis Nr. 4 ( und bester Beweis von alle!) Urteil von Richter Lubig von 08.11.2012 Richter Lubig verurteilt mich als Einziger in dieser Verhandlung, damit macht der Richter noch mal Befangenheit mit Gagfah, obwohl alle Beweise bestätigen, dass ich recht habe! Ich verklage Richter Lubig, Amtsgericht Lichtenberg wegen Volksverhetzung! Dieses Urteil von 08.11.2012 ist ein Beweis, dass diese KEIN faires Gericht ist!, was ebenfalls ein Verstoß und Missachtung internationale Menschenrechtsgesetze und Verträge ist! Mit diesem Urteil motiviert der Richter die Firmen, dass sie sich einsetzen gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe. Durch Urteile wie diese werden Menschen bestimmte Gruppe und ethnische Herkunft benachteiligt und diskriminiert! Hiermit wird auch versucht, normale Deutsche zu benachteiligen! Das hier ist ein klarer Fall von organisierter Diskriminierung in Masse! Das Verhindern ein faires Gericht sowie alle betroffenen Maßnahmen von Richter Lubig sind Beweise für Volksverhetzung! Richter Lubig motiviert die Firmen zur Diskriminierung, Benachteiligung von bestimmte Gruppe und ethnische Herkunft! Der Richter Lubig und Amtsgericht Lichtenberg greifen hiermit die Menschenwürde. 4 Das Ersetzen der Richtering Hohbach durch Richter Lubig ist auch ein Beweis, dass Gagfah nicht richtig gehandelt hatte, denn wenn Gagfah recht hätte, wäre keine Befangenheit und Richterin Hohbach wurde nicht durch Richter Lubig ersetzt! Mit diesem Urteil von 08.11.2012 verachtet der Richter Lubig mich als Mensch böswillig! Mit diesem Urteil von 08.11.2012 versucht der Richter Lubig mich zu verleumden, damit alle anderen glauben, dass ich kein Recht habe! Dieses Urteil von 08.11.2012 ist ein Beweis für § 130 Volksverhetzung. Ein unfaires Urteil, Benachteiligung, Befangenheit, Betrug und Korruption unter anderen in diesem Fall sind Beweise für störung der öffentlichen Frieden, denn Richter Lubig motiviert hiermit die Firmen sich einzusetzen gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe. (sehe Anlage § 130 Volksverhetzung!) Dieses Urteil ist der Grund, dass Gagfah mich von Anfang an verachtet und ignoriert hatte, denn Gagfah wusste mit Sicherheit, dass das Gericht so entscheiden wurde, deswegen verklage ich das Amtsgericht Lichtenberg und bitte die Justiz hiermit, vermutliche Bestechung von Gagfah mit Amtsgericht Lichtenberg zu überprüfen? Dieses Urteil ist ein Grund, dass die Polizei Marzahn, Flash Security und Bezirksamt Marzahn meine Beschwerden in diesem Fall ignorierten! Dieses Urteil von 08.11.2012 ist ebenfalls ein Beweis für § 339 Rechtsbeugung! (Sehe Anlage) Es ist nicht meine Schuld, dass diese Verhandlung in die Länge gezogen wurde, durch Betrug; Befangenheit und Korruption unter anderen von Richterin Hohbach. Ich verlange hiermit; - Ein faires Gericht - Anwesenheit alle genannten Zeugen - Alle zugestellte, Bestätigte und NOCH NICHT beantwortete Klagen und Beweise, die an Gericht gesendet und bestätigt wurden, von 22.11.2012, 20.10.2012 und 27.09.2012 - http://anklage-gegen-gagfah.jrhernandez.org/ gegen Richter Lubig zu bearbeiten! 5 - Richter Lubig aufgrund der Beweise und Urteil von 08.11.2012 zu verurteilen wegen Betrug, Korruption, Befangenheit, § 130 Volksverhetzung und § 339 Rechtsbeugung unter anderen. (Sehe Anklagepunkte in alle eingereichten Klagen von 22.11.2012, 20.10.2012 und 27.09.2012 sowie Anklagepunkte in diese Klage und Gesetze in Anlage!) - Der Richter Lubig aufgrund Anklagepunkte und Beweise zu verurteilen und sofort von Dienst suspendieren; das Urteil von 08.11.2012 ist ein Beweis für § 130 Volksverhetzung; solche Individuen sind die Hauptsache, dass viele Menschen in Deutschland sich sinnlos Hassen, und damit keine bessere Welt gemeinsam aufbauen können! - dieses Verhalten ist auch ein Motiv von zahlreichen, wieso viele Menschen mit Migration Hintergrund sich in Deutschland nicht integrieren wollen, weil Urteile wie von Richter Lubig die Firmen motivieren, die Menschen zu benachteiligen und diskriminieren. - Diese Anklage / Fall überall in alle Medien zu veröffentlichen für weitere Menschen finden, die gleiche oder endliche Schwierigkeiten haben. - Diese Anklage / Fall überall in alle Medien zu veröffentlichen damit die Menschen und das Volk entscheiden können, ob ich die Wahrheit sage! Das Verhalten in diesen Fall von Richterin Hohbach sowie Richter Lubig, Richter Gräßle und Richter Fuhrmann, alle von Amtsgericht Lichtenberg sind Beweise genug für Betrug, Korruption, Befangenheit, § 130 Volksverhetzung, § 339 Rechtsbeugung und vermutliche Bestechung von Gagfah unter anderen! In Interesse der Nation und das Volk sowie in Interesse der Menschenrechte, Internationale und EU Verträge beantrage ich hiermit als Journalist gemäß Informationsfreiheitsgesetz, Akteneinsicht für alle von Richterin Hohbach, Richter Lubig, Richter Gräßle und Richter Fuhrmann bearbeitende Fälle und Akten seit Jahr 2000 sowie alle Akten bei Amtsgericht Lichtenberg, die mit Gagfah zu tun haben. Um die Unterlagen einzuordnen, bitte ich Ihnen unsere angegebene Zeichen in Bezug auf diese Anklage, bei jeder Antwort, Beweis und Beschluss einzugeben. Hochachtungsvoll, Jr. Hernandez Mitglied im Deutschen Verband der Pressejournalisten (DVPJ) Postfach 02 12 77 10124 Berlin Tel. + 49 (0) 176 - 88 27 28 65 Tel. + 49 0175 – 68 16 958 E-Mail. [email protected] E-Mail. [email protected] 6 Internet. www.jrhernandez.org - das andere Auge! Für Menschenrechte, Frieden, Chancengleichheit und Gerechtigkeit auf der ganzen Welt - IN ALLE RICHTUNGEN!!! Beachten Sie bitte bei Geschäftsbedingungen (AGB) jrhernandez.org unsere internationale Allgemeine Danke für Ihre Aufmerksamkeit! - GAG / GAG / VAV / VAV / HEW / DEW § 339 Rechtsbeugung Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. § 130 Volksverhetzung (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewaltoder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, a) verbreitet, 7 b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder 2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet. (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost. (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. (5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. (6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend. 8 9 10 11 12 13 14 ACHTUNG! - Aufgrund von Jr. Hernandez schlechte Erfahrungen mit der Justiz sowie Betrug, Befangenheit, Korruption, vermutliche Bestechung § 130 Volksverhetzung und § 339 Rechtsbeugung unter anderen, wurde mir empfohlen, diese Klage an folgende Gerichte zu versenden! Eingangsbestätigung Nachrichtenkennzeichen EGVP_GP11355415675513765107841556340563 Nachrichtentyp Mahn-Antrag Eingang auf dem Server 13.12.2012 17:22:17 (Ende des Empfangsvorgangs) Empfänger der Nachricht Bundesgerichtshof Absender der Nachricht Hernandez Name des Intermediärs GRP: EGVP-Gerichte Eingangsbestätigung Nachrichtenkennzeichen ITDZ_Berlin_13554157960201067530326632981716 Nachrichtentyp Mahn-Antrag Eingang auf dem Server 13.12.2012 17:24:12 (Ende des Empfangsvorgangs) Empfänger der Nachricht Kammergericht Berlin Absender der Nachricht Hernandez Name des Intermediärs ITDZ OSCI-Manager Eingangsbestätigung Nachrichtenkennzeichen ITDZ_Berlin_13554167997237690917972435396220 Nachrichtentyp Mahn-Antrag Eingang auf dem Server 13.12.2012 17:40:58 (Ende des Empfangsvorgangs) Empfänger der Nachricht Generalstaatsanwaltschaft Berlin Absender der Nachricht Hernandez Name des Intermediärs ITDZ OSCI-Manager 15 Eingangsbestätigung Nachrichtenkennzeichen ITDZ_Berlin_1355417760538383116261071649863 Nachrichtentyp Mahn-Antrag Eingang auf dem Server 13.12.2012 17:57:14 (Ende des Empfangsvorgangs) Empfänger der Nachricht Verwaltungsgericht BE Absender der Nachricht Hernandez Name des Intermediärs ITDZ OSCI-Manager Eingangsbestätigung Nachrichtenkennzeichen ITDZ_Berlin_13554181895274350104577551889213 Nachrichtentyp Mahn-Antrag Eingang auf dem Server 13.12.2012 18:04:11 (Ende des Empfangsvorgangs) Empfänger der Nachricht Amtsanwaltschaft Berlin Absender der Nachricht Hernandez Name des Intermediärs ITDZ OSCI-Manager Eingangsbestätigung Nachrichtenkennzeichen ITDZ_Berlin_13554185453583651072019577121589 Nachrichtentyp Mahn-Antrag Eingang auf dem Server 13.12.2012 18:10:05 (Ende des Empfangsvorgangs) Empfänger der Nachricht Amtsgericht Tiergarten_Kirchstraße Absender der Nachricht Hernandez Name des Intermediärs ITDZ OSCI-Manager Eingangsbestätigung Nachrichtenkennzeichen ITDZ_Berlin_13554189877868961897881936598638 Nachrichtentyp Mahn-Antrag Eingang auf dem Server 13.12.2012 18:17:46 (Ende des Empfangsvorgangs) Empfänger der Nachricht Landgericht Berlin - Littenstraße Absender der Nachricht Hernandez Name des Intermediärs ITDZ OSCI-Manager 16 KOPIE an Amtsgericht Lichtenberg Eingangsbestätigung Nachrichtenkennzeichen ITDZ_Berlin_13554194125794901559153683228923 Nachrichtentyp Mahn-Antrag Eingang auf dem Server 13.12.2012 18:24:37 (Ende des Empfangsvorgangs) Empfänger der Nachricht Amtsgericht Lichtenberg Absender der Nachricht Hernandez Name des Intermediärs ITDZ OSCI-Manager www.jrhernandez.org / .info 17