Weiterführende Schulen in Dormagen

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Weiterführende Schulen in Dormagen
Weiterführende Schulen in Dormagen
Informationen
zum Schuljahr 2013/2014
B IL DUNG IN DORM AG EN
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-1-
Impressum
Herausgeber
Stadt Dormagen, Der Bürgermeister
Schulverwaltung, Geschäftsbereich Ia
Paul-Wierich-Platz 2, Neues Rathaus, 41539 Dormagen
Redaktion
Schulverwaltung der Stadt Dormagen
und die weiterführenden Schulen in Dormagen
Gestaltung und Lektorat
Schulverwaltung der Stadt Dormagen
Umschlaggestaltung
Fachbereich für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Dormagen
Druck
Hausdruckerei der Stadt Dormagen
Stand
September 2012
Auflage
1.000 Exemplare
-2-
Inhaltsübersicht
Seite
1. Vorwort
4
2. Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen
5
3. Übergang von der Grundschule auf eine
weiterführende Schule
6-8
4. Anmeldeverfahren
9 - 11
5. Tag der offenen Tür / Informationsveranstaltungen
12
6. Anmeldetermine
13
7. Schulpsychologischer Dienst des Rhein-Kreises Neuss
14
8. Realschulen
15 - 26
9. Gymnasien
27 - 35
10. Förderschule
36 - 37
11. Gesamtschule
38 - 44
12. Berufsbildungszentrum Dormagen
45 - 53
13. Schülerfahrkosten
54 - 55
14. Zuschuss zu den Kosten für die Schülerbeförderung (BuT)
56 - 57
15. Nachmittagsbetreuung in den weiterführenden
städtischen Schulen
58
16. Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer
gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung (BuT)
59 - 60
17. Lernmittelfreiheit
61
18. Verzeichnis der Schulen im Stadtgebiet Dormagen
62 - 65
19. Ferien im Schuljahr 2013/2014
66
20. Zuständigkeiten (innere und äußere Schulangelegenheiten) 67
21. Schulaufsichtsbehörden
68
22. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
bei der Schulverwaltung der Stadt Dormagen
(Geschäftsbereich Ia)
69
-3-
1. Vorwort
Liebe Eltern,
vor Ihnen liegt eine sehr wichtige Entscheidung: Im Frühjahr
2013 müssen Sie sich entscheiden, welche weiterführende
allgemeinbildende Schule Ihr Kind ab dem Schuljahr
2013/2014 besuchen soll. Es gilt nicht nur die richtige
Schulform für Ihr Kind zu wählen, sondern eine Schule zu
finden, die mit ihrem Angebot den individuellen Neigungen
und Fähigkeiten Ihres Kindes optimal entspricht. Nur wenn
Kinder mit Begeisterung und Spaß lernen können, ist eine
optimale Förderung gewährleistet.
Mit Ganztagsschule oder Übermittagbetreuung, Freizeit- oder Förderangeboten oder
einer breiten Palette an Fremdsprachen bieten die Dormagener Schulen eine
vielfältige Auswahlmöglichkeit.
Um Ihnen und Ihrem Kind einen Überblick über die weiterführenden Schulen in Dormagen zu geben und Ihnen die Entscheidung etwas zu erleichtern, hat die Schulverwaltung der Stadt Dormagen in Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen
diese Informationsbroschüre zusammengestellt. Hier stellen sich die weiterführenden
Schulen der Sekundarstufen I und II mit ihren Angeboten vor.
Vielleicht haben Sie die aktuellen Diskussionen rund um die Schulentwicklungsplanung in Dormagen verfolgt und wissen daher schon, dass die Städtische HermannGmeiner-Hauptschule keine Eingangsklasse mehr bilden wird. Für alle anderen Schulen gilt jedoch, dass zum Schuljahr 2013/2014 keine Änderung der Schulform vorgenommen wird. Sie können Ihr Kind daher an jedem Gymnasium, an jeder Realschule
sowie an der Gesamtschule anmelden, ohne Sorge darüber, dass es eventuell den
gewünschten Schulabschluss nicht absolvieren kann.
Bei der Entscheidungsfindung werden Sie außerdem von der Klassenlehrerin oder
dem Klassenlehrer Ihres Kindes unterstützt.
Darüber hinaus bieten die einzelnen Schulen einen „Tag der offenen Tür“ oder Informations- bzw. Beratungstage an. Schauen Sie sich zusammen mit Ihrem Kind die
Schulen vor Ort an und nehmen Sie die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch
mit den Lehrkräften und den Schulleitungen wahr.
Zusätzlich stellt das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NordrheinWestfalen die besonderen Merkmale der unterschiedlichen Schulformen in einer
eigenen Broschüre ("Die Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen - Informationen für
Eltern“) eingehend vor. Diese Informationsbroschüre wird über die Grundschulen an
die Eltern der Viertklässler verteilt.
Selbstverständlich stehen Ihnen auch alle Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulsekretariate und der Schulverwaltung der
Stadt Dormagen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern eine unbeschwerte und erfolgreiche
Schulzeit an einer der weiterführenden Schulen in Dormagen. Ebenso hoffe ich auf
eine gute Zusammenarbeit zwischen Schulen, Elternschaft und Schulträger.
Dormagen, im September 2012
Peter-Olaf Hoffmann
Bürgermeister
-4-
2. Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen
Die Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I dauert gemäß § 37
Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW –
SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV.NW.S.102), in der zurzeit geltenden Fassung,
zehn Schuljahre, am Gymnasium neun Schuljahre (§ 10 Abs. 3 SchulG). Sie wird
durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden
Schule erfüllt. Sie endet vorher, wenn die Schülerin oder der Schüler einen der nach
dem zehnten Vollzeitschuljahr vorgesehenen Abschlüsse in weniger als zehn
Schuljahren erreicht hat. Durchläuft eine Schülerin oder ein Schüler die
Schuleingangsphase in drei Jahren (§ 11 Abs. 2 Satz 4 SchulG), wird das dritte Jahr
nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.
Schulpflichtige mit zehnjähriger Vollzeitschulpflicht, die am Ende des neunten
Vollzeitpflichtschuljahres in ein Berufsausbildungsverhältnis eintreten, erfüllen
gemäß § 37 Abs. 2 SchulG die Vollzeitschulpflicht im zehnten Jahr durch den
Besuch der Fachklasse der Berufsschule (§ 22 Abs. 4 Nr. 1 SchulG), im Falle des
Abbruchs der Berufsausbildung durch den Besuch eines vollzeitschulischen
Bildungsgang der Berufsschule (§ 22 Abs. 4 Nr. 2 bis 4 SchulG). Die
Schulaufsichtsbehörde kann in Ausnahmefällen zulassen, dass Schulpflichtige im
zehnten Jahr der Schulpflicht einen Unterricht in einer schulischen oder
außerschulischen Einrichtung besuchen, in der sie durch besondere
Fördermaßnahmen die Allgemeinbildung erweitern können und auf die Aufnahme
einer Berufsausbildung vorbereitet werden.
Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt gemäß
§ 38 Abs. 1 SchulG die Pflicht zum Besuch der Berufsschule (§ 22 Abs. 4 SchulG)
oder eines anderen Bildungsgangs des Berufskollegs oder einer anderen Schule der
Sekundarstufe II.
Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist gem. § 38 Abs. 2 SchulG bis zu dessen Ende schulpflichtig.
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht gemäß
§ 38 Abs. 3 SchulG bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte
Lebensjahr vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das
achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien.
Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit dem
erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II.
Gem. § 38 Abs. 4 SchulG endet die Schulpflicht vor den in Absatz 2 und 3
festgelegten Zeitpunkten, wenn nach Festlegung in der Ausbildungs- und
Prüfungsordnung die bisherige Ausbildung den weiteren Schulbesuch entbehrlich
macht oder die obere Schulaufsichtsbehörde im Einzelfall eine entsprechende
Feststellung trifft.
Wer nach dem Ende der Schulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist
gem. § 38 Abs. 5 SchulG berechtigt, die Berufsschule zu besuchen, solange das
Berufsausbildungsverhältnis besteht.
-5-
3. Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule
In der Regel wird die Grundschule in Nordrhein-Westfalen für die Dauer von
vier Schuljahren besucht. Dort werden den Schülerinnen und Schülern
grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, führt hin zu
systematischen Formen des Lernens und legt damit die Grundlage für die
weitere Schullaufbahn, die ab der 5. Klasse in einer weiterführenden Schule einer Hauptschule, einer Realschule, einem Gymnasium oder einer
Gesamtschule - fortgesetzt wird.
Über die unterschiedlichen Bildungsgänge der Sekundarstufe I und das
örtliche Schulangebot informieren die Grundschulen im ersten Schulhalbjahr
der 4. Klasse. Anschließend erörtert die Klassenlehrerin oder der
Klassenlehrer mit den Eltern in einem persönlichen Gespräch die weitere
schulische Förderung des Kindes.
Zusätzlich laden die weiterführenden Schulen in Dormagen zu den Tagen der
offenen Tür und/oder zu sonstigen Informationsveranstaltungen ein. Diese
finden in der Regel im Herbst/Winter statt. An diesen Tagen können alle
Interessierten die Schule persönlich näher kennenlernen, die die Kinder ab
dem nächsten Schuljahr besuchen sollen/werden. Einen Überblick über die
Tage der offenen Tür und der sonstigen Informationsveranstaltungen finden
Sie in dieser Broschüre.
Grundlage für den Unterricht und die damit verbundenen Anforderungen in
der Grundschule sind die Richtlinien und Lehrpläne sowie die
Ausbildungsordnung für die Grundschulen. Eine vorgegebene quantifizierte
Gewichtung der jeweiligen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten gibt es
nicht; es liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte, die rechtlichen Vorgaben
zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in pädagogisches Handeln
umzusetzen und eine begründete Empfehlung für die künftig zu
besuchende(n) Schulform(en) abzugeben.
Empfehlung für die weiterführende Schule
Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse auf der
Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der
Schülerin oder des Schülers eine zu begründende Empfehlung für die
Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint.
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Neben einer Schulform des dreigliedrigen Schulsystems (Hauptschule,
Realschule oder Gymnasium) wird auch immer die Gesamtschule benannt,
da in dieser Schulform Kinder aller Begabungen beschult werden können. Ist
ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform (des
dreigliedrigen Schulsystems) mit Einschränkungen geeignet, wird auch
diese mit einem entsprechenden Zusatz benannt.
Über die Schulformempfehlung und deren Begründung entscheidet die
Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz.
Die Eltern entscheiden - nach Beratung durch die Grundschule - über den
weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I, indem sie es
unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse an einer Schule der
von ihnen gewählten Schulform anmelden.
In der Regel melden die Eltern ihr Kind an einer Schule der Schulform an, die
von der bisher besuchten Grundschule empfohlen wurde. Kommt es zu einer
positiven Aufnahmeentscheidung, unterrichtet die aufnehmende Schule die
abgebende Grundschule über die Anmeldung des Kindes.
Weichen Grundschulempfehlung und Elternwunsch voneinander ab, wird ein
Beratungsgespräch zwischen den Eltern und der weiterführenden Schule
erforderlich. Halten die Eltern nach diesem verpflichtenden Beratungsgespräch an ihrer Wahl der Schulform fest, entscheidet die Schule über die
Aufnahme des Kindes.
Für die Wahl der Schule sollten Sie noch wissen, dass
•
in allen in dieser Broschüre genannten Schulen in Dormagen Jungen und
Mädchen grundsätzlich gemeinsam unterrichtet werden.
•
die Hermann-Gmeiner-Schule/UNESCO-Projekt-Schule
keine Eingangsaklasse mehr bildet.
•
die Städt. Realschule Hackenbroich und die Bertha-von-SuttnerGesamtschule der Stadt Dormagen als weiterführende Ganztagsschulen
geführt werden.
•
es sich beim Norbert-Gymnasium Knechtsteden um ein staatlich
anerkanntes privates katholisches Gymnasium handelt.
•
es sich beim Berufsbildungszentrum Dormagen um eine Schule in der
Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss handelt.
(Hauptschule)
Darüber hinaus wird auf Folgendes hingewiesen:
•
Anmeldungen aus Gemeinden, die nicht über eine weiterführende Schule
der gewählten Schulform verfügen, sind Anmeldungen aus dem Gebiet des
Schulträgers gleichzusetzen (für Dormagener Schulen gilt dies für Schülerinnen und Schüler aus Rommerskirchen).
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Bei weiterführenden Schulen mit unterschiedlichem Fremdsprachenbeginn
(z. B. am Gymnasium in der Klasse 5 Latein oder Englisch bzw. Französisch bei bilingualen Zweigen) ist für die Anmeldung jedes Schulzweiges
getrennt zu entscheiden.
Auswärtige sind hier nur dann einheimischen Schülerinnen und Schülern
gleichzustellen, wenn die Heimatgemeinde über eine Schule dieser Schulform verfügt, die ein entsprechendes bilinguales Angebot nicht vorhält. Ein
unterschiedliches Fremdsprachenangebot begründet keine Ausnahme.
•
Einheimische Schülerinnen und Schüler haben gegenüber Auswärtigen,
deren Gemeinde über eine Schule der gewählten Schulform verfügt, ein
Vorrecht auf Aufnahme. Reicht die Aufnahmekapazität auch für einige
Auswärtige, sind die zu bevorzugen, deren Geschwister die gewählte
Schule schon besuchen; im übrigen gilt hier auch die Schulwegezeit als
mögliches Entscheidungskriterium.
•
Kinder von Migranten sind Deutschen gleichzustellen.
•
Für die Gesamtschule gilt darüber hinaus ein weiteres Kriterium, denn an
sie ist der gesetzliche Auftrag gerichtet, in einem differenzierten Unterrichtssystem Bildungsgänge zu ermöglichen, die zu allen Abschlüssen der
Sekundarstufe I führen und auch die allgemeine Hochschulreife ermöglichen sollen. Dieser Auftrag setzt voraus, dass die Schülerinnen und Schüler dieser Schule in ihrer Leistungsfähigkeit die gesamte Leistungsbreite in
einem ausgewogenen Verhältnis vertreten.
Grafik: Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) NRW
Weitere Informationen unter: www.schulministerium.nrw.de
•
-8-
4. Anmeldeverfahren
In Nordrhein-Westfalen wird für den Übergang aus der 4. Klasse der
Grundschule in die weiterführenden allgemein bildenden Schulen ein
koordiniertes Anmeldeverfahren durchgeführt.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NordrheinWestfalen bestimmt jährlich den Tag, an dem das Anmeldeverfahren in den
Kommunen spätestens endet.
Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom
14.07.2011 (ABl. NRW. 8/11) endet das Anmeldeverfahren zu den
Klassen 5 der Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen im
Jahr 2013 spätestens am 15. März 2013. Über den Beginn des Anmeldezeitraums entscheidet der jeweilige Schulträger.
Das Verfahren hat drei wesentliche Ziele:
•
•
•
Es soll die Anmeldung vereinfachen.
Es soll Doppel- und Mehrfachanmeldungen vermeiden.
Es soll dafür sorgen, dass möglichst viele Kinder die gewählte Schule
der Schulform besuchen können, für die sie geeignet sind.
Zusammen mit Halbjahreszeugnis der 4. Klasse erhalten die Eltern eines jeden Kindes einen landesweit inhaltlich identischen Anmeldeschein, der nach
den Vorgaben des Ministeriums gestaltet ist, sowie ein von der
Schulverwaltung der Stadt Dormagen gestaltetes Anmeldeformular.
Nur die mit einem Schulstempel/Schulsiegel der Grundschule und der
Unterschrift der Schulleitung versehenen Anmeldescheine berechtigen zur
Teilnahme am Anmeldeverfahren.
Die Ausstellung eines neuen Anmeldescheins bzw. eines Anmeldeformulars
für verlorene Exemplare durch die Grundschule oder die Schulverwaltung der
Stadt Dormagen ist nur möglich, wenn glaubhaft dargelegt wird, dass der
Original-Anmeldeschein bzw. das Original-Anmeldeformular abhanden
gekommen sind. Der neue Anmeldeschein bzw. das neue Anmeldeformular
wird deutlich als „Zweitausfertigung“ gekennzeichnet.
Auch für die Anmeldung von Schülerinnen und Schülern, die bisher
keine Grundschule in Dormagen besucht haben, wird für die Anmeldung
an einer weiterführenden Schule in Dormagen ein Anmeldeschein
benötigt. Zusätzlich bitte das Familienstammbuch oder die
Geburtsurkunde des Kindes mitbringen!
Den Anmeldeschein und das Anmeldeformular geben Sie bei der Anmeldung des Kindes an der gewünschten Schule ab. Wird das Kind dort aufgenommen, verbleibt der Anmeldeschein und das Anmeldeformular bei der aufnehmenden Schule und das Anmeldeverfahren ist beendet.
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Jeweils eine Durchschrift geht als Aufnahmebestätigung an die Eltern bzw. zur
Information an die bisher besuchte Grundschule und an den Schulträger.
Eine Schülerin oder ein Schüler wird grundsätzlich unter dem Vorbehalt aufgenommen, dass sie oder er tatsächlich in die 5. Klasse versetzt wird.
Erfahrungsgemäß kann es vorkommen, dass an manchen Schulen die Nachfrage das Angebot an Schulplätzen übersteigt, weil dort mehr Schülerinnen
und Schüler angemeldet werden, als die einzelne Schule tatsächlich aufnehmen kann.
In solchen Fällen kann die obere Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit
dem Schulträger festlegen, dass für sämtliche Schulen einer Schulform in einer Gemeinde eine kürzere Anmeldefrist als für die übrigen weiterführenden
Schulen gilt.
Die Eltern werden daher gebeten, schon bei der Anmeldung einen Zweitwunsch auf dem Anmeldeformular anzugeben.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet gemäß § 46 Abs. 1 des
Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen unmittelbar nach dem Ablauf
dieser Frist innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens insbesondere im Rahmen der festgelegten Zügigkeit - über die Aufnahme, so
dass die Eltern abgewiesener Schülerinnen und Schüler noch Gelegenheit
haben, ihr Kind danach an einer anderen Schule anmelden zu können.
Die Zügigkeiten der Eingangsklassen wurden vom Schulträger auf der Grundlage der vorhandenen Raumkapazitäten und dem Grundsatz der gleichmäßigen Auslastung bestehender Schulsysteme festgelegt und damit der allgemeine Rahmen gemäß Schulgesetz NRW geschaffen.
Die Aufnahmekriterien bei einem solchen so genannten Anmeldeüberhang
sind abschließend in § 1 Abs. 2 APO-SI geregelt.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule,
berücksichtigt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Entscheidung über
die Aufnahme in die Schule gemäß § 1 Abs. 2 APO-SI Härtefälle und zieht im
Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran:
1. Geschwisterkinder,
2. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
3. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache,
4. in Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern
unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität),
5. Schulwege,
6. Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule,
7. Losverfahren.
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Einer ablehnenden Entscheidung soll immer der Versuch vorausgehen, im
Einvernehmen der beteiligten Schulen und mit Zustimmung der Eltern dafür zu
sorgen, dass so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich in die gewünschte Schule aufgenommen werden können. Die Schulen, die Schulaufsichtsbehörden und die Schulverwaltung der Stadt Dormagen sind bemüht, den Wünschen den Eltern nach Möglichkeit zu entsprechen, um unangemessene Härtefälle zu vermeiden.
Kann ein Kind nicht aufgenommen werden, weil die Aufnahmekapazität der
gewünschten weiterführenden Schule erschöpft ist, erhalten die Eltern den
Anmeldeschein zurück und legen ihn an einer anderen Schule ihrer Wahl vor.
Allen Dormagener Grundschülerinnen und Grundschüler
wird die Aufnahme an einer weiterführenden Schule
im Stadtgebiet Dormagen
zugesichert!
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5. Tag der offenen Tür / Informationsveranstaltungen
In den Schulen können Sie sich an folgenden Tagen
persönlich informieren:
Bertha-von-Suttner-Gesamtschule
24. Oktober 2012 (Mittwoch)
ab 19.00 Uhr
„Elterninformationsabend für AufnahmeInteressierte nach Jahrgang 4“
10. November 2012 (Samstag)
09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
(„Tag der offenen Tür“)
Norbert-Gymnasium Knechtsteden
17. November 2012 (Samstag)
(„Tag der offenen Tür“)
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Information durch die Schulleitung, Probeunterricht, Führungen durch die Schule,
individuelle Gesprächsmöglichkeiten
Realschule am Sportpark
24. November 2012 (Samstag)
(„Tag der offenen Tür“)
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Leibniz-Gymnasium
01. Dezember 2012 (Samstag)
(„Tag der offenen Tür“)
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bettina-von-Arnim-Gymnasium
24. November 2012 (Samstag)
(„Gläserne Schule“)
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Städt. Realschule Dormagen-Hackenbroich
26. Januar 2013 (Samstag)
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(„Tag der offenen Tür“)
Berufsbildungszentrum Dormagen
02. Februar 2013 (Samstag)
(„Informations- und Beratungstag“)
09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Während der vorgenannten Termine haben die Eltern sowie die Schülerinnen
und Schüler die Gelegenheit, die Schulen zu besichtigen, sich einen Eindruck
vom Schulleben zu verschaffen und mit den Schulleitungen bzw. den
verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrern Gespräche über die Anforderungen,
Möglichkeiten und Angebote der weiterführenden Schulen zu führen.
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6. Anmeldetermine
Die Termine für die Anmeldung zu den weiterführenden Schulen sind für das
Schuljahr 2012/2013 wie folgt festgelegt worden:
• Bertha-von-Suttner-Gesamtschule der Stadt Dormagen
16. Februar 2013 (Samstag)
18. Februar 2013 (Montag)
19. Februar 2013 (Dienstag)
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Vormittag)
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Nachmittag)
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Vormittag)
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Nachmittag)
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Vormittag)
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Nachmittag)
• Norbert-Gymnasium Knechtsteden
09. Januar 2013 (Mittwoch) bis 31. Januar 2013 (Donnerstag)
• Städt. Realschule am Sportpark Dormagen
• Städt. Realschule Hackenbroich
• Bettina-von-Arnim-Gymnasium
• Leibniz-Gymnasium in Dormagen-Hackenbroich
28. Februar 2013 (Donnerstag)
01. März 2013 (Freitag)
02. März 2012 (Samstag)
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Vormittag)
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Nachmittag)
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Vormittag)
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Nachmittag)
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Vormittag)
• Berufsbildungszentrum Dormagen (BBZ)
Am 02. Februar 2013 ist die Anmeldung auch am Beratungs- und Informationstag in
der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr möglich.
04.02.2013 bis 06.02.2013
04. Februar 2013 (Montag)
05. Februar 2013 (Dienstag)
06. Februar 2013 (Mittwoch)
08.00 – 12.00 Uhr (Vormittag)
14.00 – 17.00 Uhr (Nachmittag)
08.00 – 12.00 Uhr (Vormittag)
08.00 – 12.00 Uhr (Vormittag)
13.02.2013 bis 15.02.2013
13. Februar 2013 (Mittwoch)
14. Februar 2013 (Donnerstag)
15. Februar 2013 (Freitag)
11.00 – 14:00 Uhr (Vormittag)
08.00 – 12.00 Uhr (Vormittag)
08.00 – 12.00 Uhr (Vormittag)
18.02.2013 bis 22.02.2013
18. Februar 2013 (Montag)
19. Februar 2013 (Dienstag)
20. Februar 2013 (Mittwoch)
21. Februar 2013 (Donnerstag)
22. Februar 2013 (Freitag)
13.00 – 17.00 Uhr (Nachmittag)
08.00 – 12.00 Uhr (Vormittag)
08.00 – 12.00 Uhr (Vormittag)
13.00 – 17.00 Uhr (Nachmittag)
08.00 – 12.00 Uhr (Vormittag)
Die Anmeldungen werden in den Sekretariaten der entsprechenden Schulen
entgegengenommen.
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7. Schulpsychologischer Dienst des Rhein-Kreises Neuss
Sie haben Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit der Schule? Sie suchen Hilfen und Unterstützungen, Veränderungsmöglichkeiten oder Anregungen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulpsychologischen Dienstes
des Rhein-Kreises Neuss haben psychologisches und pädagogisches Fachwissen und bieten
• Beratung,
• Betreuung,
• Förderung und
• Fortbildung.
Die Beratungsstellen befinden sich ortsnah im Rhein-Kreis Neuss. Nehmen Sie
telefonisch, schriftlich oder persönlich Kontakt mit dem Schulpsychologischen
Dienst auf. Ihnen entstehen keine Kosten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
unterliegen der Schweigepflicht.
Beratung bei der Wahl einer weiterführenden Schule
Für Eltern, deren Kinder jetzt das vierte Grundschuljahr absolvieren, steht in
den kommenden Monaten die Wahl einer weiterführenden Schule an. Wichtige
Grundlage der Entscheidung für eine Schulform ist die Einschätzung der
Grundschule, die als Empfehlung im Zeugnis festgehalten wird. Bei der Wahl
zwischen Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule sollten Eltern den Lernstand und die Leistungsentwicklung des Kindes berücksichtigen.
Auch Belastbarkeit, Selbstvertrauen und Selbständigkeit des Kindes können bei
der Auswahl der Schule von Bedeutung sein. Wichtig ist das Lern- und Arbeitsverhalten, zum Beispiel Motivation, Arbeitstempo, Ausdauer und Mitarbeit im
Unterricht. Erleichtert wird die Wahl der passenden Schulform und der konkreten Schule, wenn Eltern vor ihrer Entscheidung die Informationsangebote der
weiterführenden Schulen wie Tage der offenen Tür und Elternberatungen nutzen. Hilfe bietet auch der Schulpsychologische Dienst des Rhein-Kreises Neuss
an.
Die Fachkräfte des Schulpsychologischen Dienstes für Dormagen und Rommerskirchen sind wie folgt zu erreichen.
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Gabriele Lange
Hackhauser Str. 67
41540 Dormagen (Hackhausen)
02133 / 470572
02133 / 244922
[email protected]
Sprechzeiten:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung !
Ansprechpartnerin:
Adresse:
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8. Realschulen
- Städt. Realschule am Sportpark Dormagen
- Realschule Hackenbroich, Städt. Realschule Dormagen
8.1 Städt. Realschule am Sportpark Dormagen
Max-Reger-Weg 3, 41539 Dormagen
℡ 0 21 33 / 97 86 30
0 21 33 / 97 86 31 8
E-Mail: [email protected]
E-Mail (Sekretariat) : [email protected]
Homepage: http://www.rsamsportpark.de
Schulleiterin: Realschulrektorin Bettina Mazurek
Stellvertreter: Jan-Peter Krause
Dörte Puhl
Zahl der Schüler im Schuljahr 2012/2013: 641
Klassenbildung im Schuljahr 2012/2013:
5. Schuljahr: 3 Klassen
Insgesamt : 23 Klassen
Kursbildung im Schuljahr 2012/2013: 25 Kurse
(Differenzierung der 7. -10. Klassen)
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Lage und Ausstattung der Schule
Die Städtische Realschule am Sportpark liegt in einem Parkgelände mit
Sportplatz, Sporthalle, Gymnastikhalle und Hallenbad. Für die Schülerinnen und
Schüler ist sie verkehrstechnisch günstig gelegen mit direkter Anbindung an den
öffentlichen Nahverkehr (Linienbusse, S-Bahn).
Das Schulgebäude gliedert sich in drei Trakte, diese umschließen einen
übersichtlichen und geräumigen Schulhof mit vielfältigen Spielangeboten für die
Pausengestaltung. Die Schule verfügt über ein umfangreiches Fachraumangebot:
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zwei Informatikräume, die PCs sind vernetzt mit Anschluss an das
Internet
(Neuausstattung Sommer 2012)
einen Technikraum mit Maschinenraum
zwei Biologieräume, zwei Physikräume, einen Chemieraum mit Internetanschluss
eine Schulküche mit hauswirtschaftlichen Nebenräumen
einen Kunstraum, einen Textilraum, einen Musikraum
einen Proberaum für die Schulband
eine Aula für Musik- und Theateraufführungen
eine Schülerbücherei mit PCs und Internetzugang
ein Lernbüro mit PCs und Internetzugang
eine Mensa mit Aufenthaltsraum.
Alle Fachräume der Schule ermöglichen ein Lernen und Unterrichten nach den
neuesten didaktischen Gesichtspunkten. Die großzügige Ausstattung mit neuen
Medien (in den Klassen- und Fachräumen) bietet allen Klassen und Kursen den
Zugang zu PCs und Internet. Eine Aula rundet das Angebot ab. Die Schule
nutzt die nahe gelegenen Sporteinrichtungen mit Sportplatz, Sporthalle,
Gymnastikhalle und Schwimmbad.
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Auf dem Schulgelände betreibt der Förderverein der Schule einen Schulkiosk,
an dem sich die Schülerinnen und Schüler in den Pausen mit Getränken und
Essen versorgen können (ab Oktober 2012 auch warmes Essen in der
Mittagspause). Die schuleigene Mensa bietet in der Mittagspause ein
abwechslungsreiches Mittagsessen für die Schüler/innen der Hausaufgabenbetreuung an.
Das Mittagspausenprogramm für alle Schüler/innen wird ergänzt durch Spielund Bewegungsangebote, Förderhilfen und Hausaufgabenunterstützung.
Der Schulträger hat 2010 die Schülertoiletten kernsaniert.
Die RSD steht für eine Erziehung zur Toleranz, Gleichberechtigung, Integration, Zivilcourage und fördert die
gesellschaftliche Teilhabe aller Schüler/innen.
Integrative Lerngruppen bereichern das Schulleben ab der 5. Klasse. In jeweils
einer von vier Klassen einer Jahrgangsstufe besuchen
5 Kinder mit
Lernschwächen zusammen mit 20 Kindern ohne Förderbedarf den Unterricht. In
den Hauptfächern unterrichten zwei Lehrer/innen als Team gleichzeitig in dieser
Klasse. So können alle Schüler/innen individuell gefördert werden und nach
ihrem eigenen Lerntempo und Lernplan arbeiten.
Das Schulmotto der Realschule am Sportpark lautet:
sich gegenseitig respektieren und sich wohlfühlen
miteinander leben und lernen
Interesse entwickeln und etwas leisten
Durch viele gemeinsame und sich gegenseitig unterstützende Aktivitäten
bemühen sich Eltern, Schüler/innen, Schulsozialarbeiterin und Lehrer/innen der
Realschule am Sportpark um ein Klima, in dem man sich gegenseitig respektiert
und in dem man sich wohlfühlen kann:
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Unsere Schulsozialarbeiterin bietet individuelle Beratung und individuelle
Förderung an (Einzelfallhilfe, Sozialtraining mit einzelnen Schülern oder
Gruppen).
Ein
weiteres
Aufgabengebiet
liegt
in
der
Streitschlichtung/Konfliktbewältigung und dem Trainingsraumprogramm
(Programm zur Vermeidung und Minimierung von Unterrichtsstörungen).
„Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“
Die Schüler/innen
und Lehrer/innen der RSD haben gemeinsam
beschlossen, an diesem Projekt gegen Diskriminierung, Rassismus und
Gewalt teilzunehmen. Es bietet den Schüler/innen der RSD die
Möglichkeit, das Klima in unserer Schule aktiv mit zu gestalten, in dem
sie sich bewusst gegen jede Form von Diskriminierung, Mobbing und
Gewalt wenden. Der Titel des Projektes ist ein Bekenntnis zu Toleranz
und Respekt im Umgang miteinander. Unsere Schüler/innen engagieren
sich auch im Projekt „Stolpersteine“.
Ein Schulsanitätsdienst verwaltet die Erste-Hilfe-Ausstattung der Schule.
Dafür ausgebildete Schülerinnen und Schüler kümmern sich in den
Pausen um erkrankte und verletzte Schülerinnen und Schüler.
Ein Team von Streitschlichterinnen und Streitschlichtern hilft, Konflikte im
ruhigen Gespräch friedlich zu lösen. Der Streitschlichterraum ist ebenfalls
in den großen Pausen besetzt.
Ein Schülerteam aus ausgebildeten Sporthelfern betreut ein
umfangreiches Spiel- und Bewegungsangebot in den Pausen. Ein
Sportgeräteverleih ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die
Ausleihe von Spielmaterial und Sportgeräten.
Die SV steht allen Schülerinnen und Schülern in den Pausen für Fragen
und Gespräche zur Verfügung.
Gemeinsames Leben und Lernen wird nicht nur im Unterricht, sondern
auch durch viele Arbeitsgemeinschaften und Angebote ermöglicht:
•
•
•
•
Unsere Schulsozialarbeiterin, die ganztägig der Schule zur Verfügung
steht, coacht die Sozialkompetenzentwicklung der Schüler/innen.
Die Schülerinnen und Schüler des Spanischunterrichts besuchen
regelmäßig die Dormagener Partnerstadt Toro. Die Zusammenarbeit mit
der dortigen Schule wurde
im Rahmen des ComeniusFremdsprachenprojektes durch die Europäische Union gefördert. Es
besuchten auch spanische Schülerinnen und Schüler Dormagen.
Unter dem Motto „Fair Play“ ist ein Schüleraustausch mit unserer
Partnerschule in Krapkowice (Polen) möglich. Neben dem Kennenlernen
von Sprache und Kultur steht die sportliche Begegnung im Vordergrund.
Polnische Schülerinnen und Schüler besuchten im Austausch Dormagen.
Seit 25 Jahren wird ein Schüleraustausch mit zwei französischen
Partnerschulen in St. André und Hellemmes/Lille angeboten.
- 18 -
•
•
•
Schülerinnen und Schüler nehmen regelmäßig an überregionalen
Wettbewerben teil (z.B. Mathematikwettbewerb: „Känguru“, Suchtprävention: „Be smart - don´t start“, Vorlesewettbewerb, Naturwissenschaften: Bayer Schulförderung).
„Surf the global grid“: Unsere Bundessieger des Erdkunde-Wettbewerbes
hatten im Projektverlauf Kontakte zu Schulen und Waisenhäusern im
Kongo geknüpft. Durch karitative Aktionen (z.B. durch den SponsoredWalk der Schule und das Landesprojekt „Tagwerk“) werden weiterhin
ausgewählte Hilfsprojekte in Kenia und im Kongo unterstützt. Eine
Partnerschule in Kolumbien wird ebenfalls regelmäßig unterstützt.
In verschiedenen Jahrgangsstufen finden Klassenfahrten statt. Deren
Ziele liegen im regionalen Umfeld, aber auch im benachbarten Ausland.
Mit einer Schulprojektwoche beschließen alle Schüler/innen und
Lehrer/innen gemeinsam das Schuljahr.
Durch die vielfältigen Kursangebote, durch Förderstunden und ein breites
Unterrichtsangebot werden die Schülerinnen und Schüler angeregt, Interesse
und Leistung zu entwickeln.
Unser gemeinsames Ziel ist:
•
Qualifizierte Abschlüsse für alle Schülerinnen und Schüler
Besondere Gestaltung der Klassenstufen
Klassen 5 und 6
Bereits frühzeitig nimmt die Realschule am Sportpark nach der Anmeldewoche
Kontakt mit den Grundschulen auf, die zukünftigen Klassenlehrerinnen und
Klassenlehrer hospitieren an Grundschulen, um ihre zukünftigen Schülerinnen
und Schüler kennen zu lernen. Dies erleichtert die Gestaltung eines möglichst
harmonischen Übergangs in die Realschule. Dies wird durch regelmäßige
Konferenzen, regelmäßigem Erfahrungsaustausch mit Lehrkräften der
Grundschulen und intensive Beratung der Eltern unterstützt. In der Grundschule
erlernte Arbeitsformen wie Freiarbeit und kooperative Lernformen werden im
Fachunterricht aufgegriffen. Die Klassenleitung wird von zwei Lehrkräften
ausgeübt, die möglichst viele Unterrichtstunden in ihrer Klasse erteilen. Alle
Schülerinnen und Schüler erhalten im Rahmen der Ergänzungsstunden eine
individuelle Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.
Abgerundet wird das Förderangebot durch die Unterrichtsfächer “Lernen lernen“
und „soziales Lernen“ und durch Projekte wie das „Selbstbehauptungstraining
für Mädchen und Jungen“.
Für Schüler/innen mit größerem Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen wird
ein Lerncoaching in Zusammenarbeit mit Freiraum e.V. und der Stadt
Dormagen angeboten.
- 19 -
In der Klasse 6 lernen die Schülerinnen und Schüler Französisch als zweite
moderne Fremdsprache kennen, sie kann in den Jahrgangsstufen 7 bis 10
sowie in der gymnasialen Oberstufe weitergeführt werden.
Zusätzlich bietet die Realschule am Sportpark speziell entwickelten LRSFörderunterricht Deutsch für lese-rechtschreibschwache Schülerinnen und
Schüler an. Durch ein Testverfahren (Hamburger Schreibprobe) können die
Fähigkeiten der Kinder genau bestimmt werden, so dass jedes Kind einen
individuellen Förderplan erhält.
Ein besonderes Förderangebot existiert für Schülerinnen und Schüler mit
Migrationshintergrund:
•
•
Schülerinnen und Schüler, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben,
erhalten im Rahmen der Erstförderung zusätzlichen Sprachunterricht.
Darauf aufbauend und ergänzend wird die sogenannte „Anschlussförderung“ angeboten.
Für Schülerinnen und Schüler, die in Deutschland geboren wurden und
deren Muttersprache nicht Deutsch ist, bieten wir bei Bedarf ebenfalls
Deutschförderunterricht an.
Hierfür stehen zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung.
Hausaufgabenbetreuung:
An der Realschule am Sportpark wird für die Schülerinnen und Schüler der
5. und 6. Klassen nach Unterrichtsschluss (ab 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr) eine
Hausaufgabenbetreuung angeboten. Der Träger ist die Dormagener
Sozialdienst gGmbH. Die Hausaufgabenbetreuung beinhaltet auch das Angebot
eines regelmäßigen Mittagessens.
Klasse 7
Im Rahmen der Neigungsdifferenzierung haben die Schülerinnen und Schüler
die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Kursen im fremdsprachlichen,
naturwissenschaftlich-technischen und sozialwissenschaftlichen Bereich zu
wählen. In diesem Rahmen werden die Fächer Französisch, Informatik,
Technik, Biologie und Sozialwissenschaften dreistündig unterrichtet.
Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, am Schüleraustausch mit
den französischen Partnerschulen in Saint André und Hellemmes/Lille
teilzunehmen und so ihre Sprachkenntnisse anzuwenden.
Es wird Förderunterricht in den Hauptfächern im Rahmen zusätzlicher
Ergänzungsstunden angeboten.
Im Rahmen des Suchtpräventionsprojektes „Sucht-Sehnsucht“ wird zusätzlich
die Sozialkompetenz der Schüler/innen intensiv gefördert.
- 20 -
Klassen 8, 9 und 10
Ergänzt wird die Neigungsdifferenzierung in den Klassen 9 und 10 durch
zweistündige Kurse. Hierzu gehören neben Förderunterricht in Deutsch,
Mathematik, Englisch (als Vorbereitung auf die gymnasiale Oberstufe oder als
Grundlagenkurs) auch Angebote in Spanisch, Naturwissenschaften-Informatik,
Hauswirtschaft, Streitschlichterausbildung, Journalistik (Schülerzeitung) und
Sport.
Ebenfalls finden umfassende Vorbereitungen auf die zentralen Prüfungen am
Ende der Klasse 10 statt.
Zur Förderung und Vorbereitung der Berufswahlentscheidung bietet die Schule
für die Klassen 8, 9 und 10 ein umfassendes Konzept, bestehend aus
Betriebserkundungen, Berufsberatungen, Berufsinformationen und Förderung
der Ausbildungsreife.
Klasse 8: Im Rahmen des Projektes „Wirtschaft pro Schule“ informieren
namhafte Unternehmen des Rhein-Kreises Neuss in der Schule über
Berufsbilder und Ausbildungsmöglichkeiten. Über 200 Ausbildungsberufe
werden vorgestellt. Betriebserkundungen schließen sich diesem Projekt an. Der
individuelle Berufswahlpass und die Teilnahme an einem Kompetenzcheck
unterstützen dabei die Berufswahlentscheidung und die Entwicklung der
Ausbildungsreife der Schülerinnen und Schüler.
Klasse 9/10: Das dreiwöchige Betriebspraktikum im Verlauf der Klasse 9 mit
anschließenden Bewerberseminaren wird unterrichtlich systematisch vorbereitet
und ausgewertet. Darüber hinaus bietet das Arbeitsamt jeden Monat einen
festen Beratungstermin in unserer Schule an. Durch das Projekt „Wirtschaft pro
Schule“ sind auch weitere „Schnupperpraktika“ möglich.
Der Kurs „Knigge für die Arbeitswelt“ und Besuche von Berufswahlmessen
runden das Angebot ab.
Kooperationen
Klassen 5-8
Interessierte Schülerinnen und Schüler können an Musik- und Kunstprojekten
im Rahmen des jungen Festivals Knechtsteden teilnehmen.
Professionelle Theater führen regelmäßig in der Aula der Schule Theaterstücke
zu Präventionsthemen auf. (z.B.: Gefahren des Internets, Sucht-Sehnsucht,
Essstörungen,…)
- 21 -
Klassen 8-10
•
Im Rahmen des Projektes „Wirtschaft pro Schule“ hat die Realschule am
Sportpark eine Kooperationsvereinbarung mit 12 namhaften
Unternehmen des Rhein-Kreises Neuss geschlossen. Diese
Vereinbarung
beinhaltet
die
Vorstellung
von
über
200
Ausbildungsberufen und Ausbildungswegen durch Vertreter der Firmen
in der Schule. Zusätzlich besteht ein vielfältiges Praktikumsangebot für
Kurzpraktika.
•
Der Realschule am Sportpark wurde 2007 und 2010 das
Berufswahlsiegel des Rhein-Kreises Neuss für die Dauer von jeweils 3
Jahren verliehen. Damit ist die Realschule als „berufswahl- und
ausbildungsfreundliche“ Schule zertifiziert.
•
Die
Bayer
Schulförderung
unterstützt
die
moderne
naturwissenschaftliche Ausbildung an der Realschule am Sportpark.
•
Teilnahme an dem „Tag der Artenvielfalt“ in Zusammenarbeit mit
Currenta/Bayer. Hier untersuchen Schülerinnen
und Schüler die
Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt auf der Bayer-Deponie Rheinfeld.
•
Ein weiteres Angebot unseres Förderprogramms ist das Projekt „Theater
fördert“ im Rahmen des Landesprogramms „Kultur und Schule“. 4 Jahre
führten unsere Schüler/innen erfolgreich Theaterstücke auf. Als
Anschlussprojekt startet jetzt „Musik fördert“. Musik – Rhythmus Bewegung – Gestaltung – den ganzen Menschen fördern.
•
Mit der ganzen Schule ins Theater! Die Realschule am Sportpark ist
THEATER.FIEBER-PARTNERSCHULE des Düsseldorfer Schauspielhauses. Jede Schulklasse besucht einmal im Jahr eine
Theateraufführung. Die Schüler/innen erhalten dabei einen exklusiven
Blick hinter die Theaterkulissen. Zusätzlich wird die Theater-AG
unterstützt.
Neues Unterrichtsfach – das Fach Wirtschaft
•
Teilnahme an dem Projekt des Landes NRW.
Im Schuljahr 2012/2013 erhalten alle 8. 9. und 10. Klassen eine fundierte
Ausbildung im Fach Wirtschaft.
Schul- und Unterrichtsentwicklung
•
Die Realschule am Sportpark arbeitet im Rahmen der Schul- und
Unterrichtsentwicklung eng mit der Technischen Universität Dortmund
zusammen. (Projekt PARS)
- 22 -
Abschlüsse
Ziel der Realschule ist der Sekundarabschluss I - mittlerer Schulabschluss
(früher Fachoberschulreife). Viele Schülerinnen und Schüler der Realschule am
Sportpark erreichen ihn mit der Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Realschule am Sportpark ihre
Schülerinnen und Schüler hervorragend auf berufliche und schulische
Ausbildungsgänge vorbereitet.
Weitere Informationen über die Realschule am Sportpark finden Sie auch im
Internet:
http://www.rsamsportpark.de
- 23 -
8.2 Realschule Hackenbroich
Realschule Hackenbroich
Dr.-Geldmacher-Straße 1, 41540 Dormagen
℡ 0 21 33 / 26 20 9 - 0
0 21 33 / 26 20 9 - 299
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.realschule-hackenbroich.de
Schulleiter:
Konrektoren:
Alois Moritz
Jörg Hustede und Angelika Vorholz
Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2012/2013: 710
Klassenbildung im Schuljahr 2012/2013:
5. Schuljahr: 4 Klassen
Insgesamt : 25 Klassen
Ganztagsbetrieb
Die Realschule Hackenbroich ist eine Ganztagsschule. Montags, mittwochs und
donnerstags ist bis 15.20 Uhr Unterricht, dienstags und freitags bis 13.20 Uhr. Die
Hausaufgaben erledigen die Kinder in speziellen „Lernzeiten“ in der Schule. Eine
Unterrichtseinheit dauert bei uns 90 Minuten, so dass ein intensiveres Arbeiten
möglich ist.
Lage und Räumlichkeiten
Die Schule liegt in Hackenbroich in unmittelbarer Nähe zum Tannenbusch. Die
meisten Schülerinnen und Schüler der Realschule Hackenbroich kommen aus dem
Stadtgebiet Dormagen und der Gemeinde Rommerskirchen. Alle Dormagener
Stadtteile, der Kölner Norden und Rommerskirchen sind von hier aus mit dem Bus zu
erreichen.
- 24 -
Die Schule hat eine moderne Außensportanlage, mehrere Turnhallen, einen großen
Pausenhof und komplett sanierte Toiletten. Für die Ganztagsschüler haben wir eine
Mensa; außerdem gibt es im Schulzentrum eine Cafeteria.
Die Fächer Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Technik, Kunst und Hauswirtschaft
werden in Fachräumen unterrichtet. Ansonsten verfahren wir nach dem sog.
„Lehrerraum-Prinzip“; das bedeutet, dass die SchülerInnen zu den Lehrern kommen
und nicht umgekehrt.
Pädagogisches Konzept
Die Schule legt nicht nur auf die Wissensvermittlung großen Wert, sondern auch auf
Erziehung. Gemeinsam mit den Eltern- und Schülervertretern wurde eine
Vereinbarung entwickelt, welche die gemeinsamen Erziehungsgrundsätze beinhaltet.
Unterstützt wird unsere Arbeit durch eine Sozialpädagogin.
Besonderen Wert legen wir auf einen friedlichen und vertrauensvollen Umgang
miteinander. Schülerinnen und Schülern anderer Religionen, Weltanschauungen
oder Herkunft begegnen wir mit Toleranz und Anerkennung. Mit großer
Entschiedenheit reagieren wir auf jede Form verbaler und körperlicher Gewalt oder
Diskriminierung. Die Schule gehört zum Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule
mit Courage“.
Unsere Schülerinnen und Schüler engagieren sich für ihre Schule in den
unterschiedlichsten Bereichen – unter anderem im Schulsanitätsdienst, im
Streitschlichtungsteam, bei der Gestaltung von Festen oder als so genannte
„Schulassistenten“, „Gruppencoachs“ oder Schülerpaten. Unser Technik-Team
managt Schulveranstaltungen genauso wie die musikalische Unterhaltung während
der Pausen. Die Kinder erwerben auf diese Weise frühzeitig Verantwortungsgefühl,
Durchhaltevermögen und Selbstständigkeit. Dasselbe Ziel verfolgen wir bei Projekten
der unterschiedlichsten Art.
Kooperation
Die Mitwirkungsgremien (Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz)
tagen regelmäßig. Zusätzlich treffen sich die Eltern- und Schülervertreter mit den
Lehrkräften im Rahmen eines jährlichen Kooperationstages, um über die weitere
Entwicklung der Schule zu diskutieren.
Die Lehrkräfte der Schule nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil und informieren
sich über aktuelle Entwicklungen in Pädagogik und Unterricht. Mit den Kollegen der
Grundschulen und aller weiterführenden Schulen der Stadt Dormagen stehen wir in
regem Austausch. Besonders eng ist die Zusammenarbeit mit unserem direkten
Nachbarn, dem Leibniz-Gymnasium. Beide Schulen legen großen Wert auf einen
unproblematischen Wechsel, sobald sich herausstellt, dass ein Kind in der anderen
Schule besser aufgehoben ist.
Außerschulische Partner wie der Bezirksbeamte der Polizei oder der
Schulpsychologische Dienst bieten regelmäßig Sprechzeiten für Schülerinnen und
Schüler sowie ihre Eltern an.
- 25 -
Mitarbeiter des Jugendamtes und des Schulpsychologischen Dienstes bieten
regelmäßig Gesprächskreise für die Eltern unserer Fünftklässler an und unterstützen
unsere Arbeit darüber hinaus auf vielfältige Art und Weise.
Berufswahlvorbereitung
Die Schülerinnen und Schüler werden intensiv auf die Berufswahl vorbereitet. Hierzu
finden Betriebserkundungen, Fahrten zum Berufsinformationszentrum, ein
dreiwöchiges Betriebspraktikum, ein Bewerbungstraining, ein Berufsinformationstag
sowie ein Berufsparcours statt. Die Berufsberatung bietet regelmäßig
Einzelberatungen an. Aufgrund dieser intensiven Arbeit wurde der Realschule
Hackenbroich das Berufswahlsiegel verliehen.
Zu den einzelnen Klassen
Klasse 5 und 6
Eine Eingewöhnungsphase erleichtert den Übergang von der Grundschule. Hierzu
gehört auch ein umfangreiches Methodentraining, das in höheren Klassen fortgeführt
wird.
Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer arbeitet verstärkt in der eigenen Klasse,
um Zeit für Gespräche, Sozialtraining und Förderangebote zu haben. In der
Erprobungsstufe
nehmen
alle
Schüler
an
einem
so
genannten
Sozialkompetenztraining teil.
In der Klasse 5 findet eine gemeinsame Klassenfahrt statt. In der Klasse 6 lernen alle
Schülerinnen und Schüler Französisch.
Klasse 7, 8, 9 und 10
Am Ende der Klasse 6 wählen alle Schülerinnen und Schüler nach ihren
persönlichen Wünschen für die Klasse 7 bis 10 einen Neigungsschwerpunkt:
Biologie, Chemie, Französisch, Informatik, Physik, Sozialwissenschaften, Technik
oder Kunst. Dieses Fach ist neben Deutsch, Englisch und Mathematik das vierte
Klassenarbeitsfach. Neben dem Unterricht in den Neigungskursen haben alle
Schülerinnen und Schüler weiterhin Unterricht im alten Klassenverband.
Die Neigungskurse führen in der Jahrgangsstufe 8 Kursfahrten oder Projekttage
durch. Als Klasse gehen sie dann im 10. Schuljahr auf Abschlussfahrt.
Verabschiedet werden die Zehntklässler schließlich im Rahmen einer Abschlussfeier,
zu der auch ein festlicher Schulball gehört. An diesem Schulball nehmen
selbstverständlich auch die Eltern teil.
Die Homepage der Schule (www.realschule-hackenbroich.de) bietet fortlaufend
aktuelle Informationen aus dem Schulleben sowie Bilder und Meldungen aus
den letzten Schuljahren.
- 26 -
9. Gymnasien
-Bettina-von-Arnim-Gymnasium Dormagen, Städt. Gymnasium Dormagen
-Leibniz-Gymnasium, Städt. Gymnasium in Dormagen-Hackenbroich
-Norbert-Gymnasium Knechtsteden
9.1 Bettina-von-Arnim-Gymnasium Dormagen
Städt. Gymnasium Dormagen
Haberlandstraße 14
41539 Dormagen
℡ 0 21 33 / 24 55 30
0 21 33 / 24 55 31
E-Mail:
[email protected]
Homepage: http://www.bva-dormagen.de
Schulleiter: Oberstudiendirektor Theodor Lindner
Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2012/2013:
Sekundarstufe I : 556 Schüler
Sekundarstufe II : 434 Schüler
Insgesamt
: 990 Schüler
Klassenbildung/Sek. I im Schuljahr 2012/2013:
5. Schuljahr
:
4 Klassen
Insgesamt
: 19 Klassen
Weitere Informationen über das Bettina-von-Arnim-Gymnasium entnehmen Sie
bitte der Homepage des Gymnasiums:
http://www.bva-dormagen.de
- 27 -
9.2 Leibniz-Gymnasium
Städt. Gymnasium in Dormagen-Hackenbroich
Dr.-Geldmacher-Straße 1
41540 Dormagen
℡ 0 21 33 / 50 26 20
0 21 33 / 50 26 22 90
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.leibniz-gymnasium-dormagen.de
Schulleiter: Herbert Kremer
Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2012/2013:
Sekundarstufe I : 596 Schüler
Sekundarstufe II : 347 Schüler
Insgesamt
: 943 Schüler
Klassenbildung Sek. I im Schuljahr 2012/2013:
5. Schuljahr
: 4 Klassen
Insgesamt
: 20 Klassen
Das Leibniz-Gymnasium in Dormagen wurde als ehemaliges Kreisgymnasium
im Jahr 1973 gegründet. Es ist damit das jüngere der beiden Gymnasien in der
Trägerschaft der Stadt Dormagen.
Die Leitlinien unserer pädagogischen Arbeit sind Lebendigkeit,
Ganzheitlichkeit und Erziehung zur aktiven Teilnahme in unserer
demokratischen Gesellschaft. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht immer der
einzelne Schüler mit seinen persönlichen Neigungen, Stärken und Schwächen.
Wir verstehen uns als eine moderne und neuen Ideen gegenüber sehr
aufgeschlossene Schule.
- 28 -
So haben wir zum Beispiel gemeinsam mit 17 anderen Gymnasien in
Nordrhein-Westfalen im Frühjahr 2012 ein Jahr vor allen anderen Schulen die
ersten Schüler nach acht Jahren am Gymnasium (G8) ins Abitur geführt. Dies
verschafft uns einen Erfahrungsvorsprung in Sachen Schulzeitverkürzung,
der unseren Schülern zu Gute kommt. Signifikante Leistungsunterschiede
zwischen Schülerinnen und Schülern, die ihr Abitur nach acht Jahren ablegen,
und den G9-Absolventen sind nicht feststellbar. Nicht zuletzt führen wir dies
natürlich auch auf die von uns angewandten vielfältigen Konzepte im Rahmen
der Individuellen Förderung zurück.
Im Jahr 2009 ist dem Leibniz-Gymnasium von der damaligen Schulministerin
des Landes Nordrhein-Westfalen das „Gütesiegel Individuelle Förderung“
verliehen worden. Mit diesem Gütesiegel zeichnet das Ministerium gute Beispiele individueller Förderung aus. Das Leibniz-Gymnasium war die erste
Schule im Rheinkreis Neuss, die diese Auszeichnung erhalten hat.
Unser Förderkonzept
Das Förderkonzept konzentriert sich gleichermaßen auf die Begabungsförderung, auf die Bereitstellung unterstützender Maßnahmen sowie auf die Stärkung der individuellen Begabungen und Interessen aller Schülerinnen und
Schüler. Ein umfangreiches Beratungskonzept sorgt dafür, dass jeder durch
den „bunten Wald der Möglichkeiten“ findet und so optimal gefördert wird.
Vor einigen Jahren wurde das Programm „Schüler helfen Schülern“ eingerichtet, das mittlerweile stark nachgefragt wird, da es sich als sehr effektiv erwiesen hat. Hierbei werden Schülerinnen und Schüler der unteren Klassenstufen einzeln oder in Kleingruppen von älteren Schülertutoren betreut. Der Schülertutor bekommt vom Fachlehrer der Kinder genaue Auskunft über den zu übenden Unterrichtsstoff, der an einem Nachmittag pro Woche gemeinsam bearbeitet wird.
Neu aufgenommene Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen erhalten
eine projektorientierte Einführung in die Lerntechniken des modernen
Gymnasiums.
Zur Förderung der Klassengemeinschaft absolvieren sie ein fünftägiges
Sozialkompetenztraining in Zusammenarbeit mit dem Jugendtreff St. Michael
in Hackenbroich.
Als besondere Maßnahme im Sinne von „Stärken stärken“ gilt das
Kulturprojekt der Jahrgangsstufe 5. Im Rahmen des Projektes werden
verschiedene Arbeitsgruppen angeboten, in die die Schülerinnen und Schüler
sich nach persönlicher Neigung einwählen können. Zur Auswahl stehen in
diesem Schuljahr Tanz, Kunst, Theater, Film und Akrobatik. Darüber hinaus
wird der kulturpädagogische Schwerpunkt in der musik- und theaterbetonten
Klasse dadurch besonders hervorgehoben, dass die Kinder dieser Klasse zwei
zusätzliche Musik- oder Theaterstunde besuchen und an spezifischen
Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.
- 29 -
Unser Unterrichtsangebot
Unter- und Mittelstufe
In der Unter- und Mittelstufe bietet das Leibniz-Gymnasium das reguläre
Fächerangebot eines Gymnasiums. Alle Schülerinnen und Schüler starten in
Klasse 5 mit Englisch als erster Fremdsprache. In der sechsten Klasse beginnt
die zweite Fremdsprache: nach Wahl Latein oder Französisch.
Differenzierungsbereich der Mittelstufe
Im Differenzierungsbereich der Klassen 8 und 9 können die Schülerinnen und
Schüler je nach persönlicher Neigung die Kurse „Spanisch“, „Kunst/Musik“,
„Naturwissenschaften“, „Sportliche Leistungen aus naturwissenschaftlicher
Sichtweise“, „Informatik“ und „Geschichte mit dem Schwerpunkt: Europa
erforschen und erleben“ anwählen.
Oberstufe
In der Oberstufe steht den Schülerinnen und Schülern eine große Vielfalt von
Leistungskursen zur Verfügung. Dieses Angebot ist möglich durch die
Kooperation mit dem Bettina-von-Arnim Gymnasium sowie der Bertha-vonSuttner-Gesamtschule der Stadt Dormagen in Nievenheim.
Weitere wichtige Bausteine unserer pädagogischen Arbeit
Stundenraster
Das Leibniz-Gymnasium hat eine 5-Tage-Woche. Samstags ist immer
unterrichtsfrei. Seit einigen Jahren haben wir ein besonderes Stunden- und
Pausenraster. Der Vormittag ist in drei 90-minütige Unterrichtseinheiten
unterteilt. Die Pausen zwischen den Einheiten dauern 25 Minuten. Für die
Schülerinnen und Schüler, die am Nachmittag Unterricht haben, folgt nach
einer halbstündigen Mittagspause ein weiterer 90-minütiger Unterrichtsblock.
Mit dieser Aufteilung des Schultages wird die effektive Lernzeit erhöht und ein
entspannterer Ablauf des Schultags ermöglicht. Zudem erleichtert dieses
Raster die Schultaschen zumindest der jüngeren Schülerinnen und Schüler, da
pro Tag nur wenige unterschiedliche Fächer unterrichtet werden.
Cafeteria
Die vorbildlich ausgestattete und geführte Cafeteria bietet ein reichhaltiges und
gesundes Angebot zu moderaten Preisen. Auch ein kleiner Mittagstisch wird
angeboten.
- 30 -
Mittags- und Nachmittagsbetreuung
Während der Mittagspause gibt es betreute Beschäftigungsangebote für alle
Kinder der Unter- und Mittelstufe, die am Nachmittag Unterricht haben.
Außerdem bietet das Leibniz-Gymnasium ein Programm an, in dessen
Rahmen die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zusammen zu Mittag
essen und bis zum Ende der 8. Schulstunde betreut werden.
Schulkultur
Neben dem Unterrichtsgeschehen ist es uns ein wichtiges Anliegen, bei
unseren Schülerinnen und Schülern ein kulturelles Interesse zu fördern und
gemeinsam Kultur zu schaffen. Die Begegnung mit Kunst, Literatur, Musik und
Theater findet auf breiter Basis statt und neben dem Fachunterricht bieten wir
hierzu zahlreiche Arbeitsgemeinschaften an. Viele jährlich wiederkehrende
kulturelle Schulveranstaltungen wie Konzerte, Theateraufführungen und
Leseabende tragen zu unserem vielseitigen Schulleben bei.
Schulsozialarbeiter
Wir haben einen Schulsozialarbeiter, der nur für unsere Schule zuständig ist.
Er ist Ansprechpartner für schulische und persönliche Probleme unserer
Schülerinnen und Schüler. Selbstverständlich können auch Eltern einen Termin
mit ihm vereinbaren. Unser Schulsozialarbeiter arbeitet eng mit dem
vierköpfigen Beratungslehrerteam zusammen, das die Schülerinnen und
Schüler durch individuelle Beratung und Betreuung unterstützt und darüber
hinaus verschiedene Projekte zur Stärkung der Persönlichkeit und zur
Verbesserung der Klassengemeinschaft organisiert.
Austauschprogramme und Fahrten
Es gibt Schüleraustauschprogramme und Email-Projekte mit Partnerschulen in
Frankreich, England und den Niederlanden sowie Bildungsfahrten zum Beispiel
nach London, Paris, Brüssel und Weimar.
Im Rahmen des Pädagogischen Austauschdienstes des Auswärtigen Amtes
besuchen uns jedes Jahr Jugendliche vieler unterschiedlicher Nationalitäten.
Arbeitsgemeinschaften
In jedem Schuljahr gibt es an unserer Schule eine Vielzahl von
unterschiedlichen Arbeitsgemeinschaften. Das Angebot reicht von „Fußball für
Mädchen“ über die „Musical-AG“ bis hin zur „Schulgarten-AG“. Geleitet und
begleitet werden die Arbeitsgemeinschaften von Lehrern, Eltern, Schülern und
externen Experten.
- 31 -
Studien- und Berufswahlvorbereitung
Beginnend mit Klasse 8 werden die Schülerinnen und Schüler intensiv durch
Informationsveranstaltungen und Betriebserkundungen auf die Berufswelt
vorbereitet. In der Einführungsphase der Oberstufe wird ein vierzehntägiges
Betriebspraktikum durchgeführt. Ein Jahr später haben interessierte
Jugendliche darüber hinaus die Möglichkeit ein duales Orientierungspraktikum
(Universität/Betrieb) zu absolvieren.
Zusammenarbeit mit der Realschule
Das Leibniz-Gymnasium befindet sich in einem Gebäudekomplex mit der
Realschule Hackenbroich. Die Zusammenarbeit der beiden Schulen ist sehr
eng. Sie wird in vielen Fällen dazu genutzt, notwendige Übergänge zwischen
Realschule und Gymnasium im Sinne der Schülerinnen und Schüler sanft zu
gestalten.
- 32 -
9.3 Norbert-Gymnasium Knechtsteden
Staatlich anerkanntes privates katholisches
Norbert-Gymnasium Knechtsteden
41540 Dormagen
℡ 0 21 33 / 89 63
0 21 33 / 81 17 0
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.norbert-gymnasium.de
Träger: Norbert-Gymnasium e. V. Knechtsteden
Schulleiter: Johannes Gillrath, OStD i.E.
Stellvertretender Schulleiter: Michael Odenthal, StD i.E.
Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2012/2013:
Sekundarstufe I : 767 Schüler
Sekundarstufe II : 624 Schüler
Insgesamt
: 1.391 Schüler
Klassenbildung Sek. I im Schuljahr 2012/2013:
5. Schuljahr
: 5 Klassen
Insgesamt
: 25 Klassen und 4 Jahrgangsstufen in der Oberstufe
1947 gründeten die Knechtstedener Spiritaner in den Räumen des
Missionshauses das Heilig-Geist-Gymnasium. Fünfzehn Jahre später wurde
die Schule vom Norbert-Gymnasium e.V. übernommen. Der neue Träger
benannte die Schule nach dem heiligen Norbert, dessen Mönche im
12. Jahrhundert das Kloster Knechtsteden errichtet hatten, und baute das
Progymnasium zu einem regulären Gymnasium aus.
- 33 -
Die wachsende Schülerzahl aus den Kreisen Neuss und Bergheim wie aus der
Stadt Köln veranlassten den Träger zu einem Schulneubau, der 1976
eingeweiht wurde. Im Jahre 1990 entschied sich der Schulträger zur
Einführung der Koedukation.
Als staatlich anerkanntes privates Gymnasium ist unsere Schule den
öffentlichen Schulen des Landes gleichgestellt hinsichtlich der
- Aufnahmevoraussetzungen,
- Unterrichtsrichtlinien,
- Zeugnisse und Schulabschlüsse,
- Mitwirkung von Eltern und Schülern,
- Unfallversicherung,
- Schulgeldfreiheit,
- Fahrkostenerstattung (nur bis zum nächsten öffentlichen Gymnasium).
Am Norbert-Gymnasium, einer katholischen Angebotsschule mit ökumenischer
Offenheit, bildet der christliche Glaube die Grundlage der Bildungs- und Erziehungsarbeit.
Eine gute fachliche Bildung soll die Schülerinnen und Schüler in ihrer
Persönlichkeitsentwicklung fördern und sie einem christlichen Leben und
Denken näher führen. Die gute Zusammenarbeit in der Schulgemeinde aus
Schülern, Eltern und Lehrern kommt einer kooperativen und geordneten
Unterrichtsatmosphäre zugute. Mädchen und Jungen sollen gleichermaßen
ihren Begabungen entsprechend gefördert und zu einem rücksichtsvollen
Miteinander erzogen werden.
Das Medienzentrum (Video-, Tonstudio, PC-Plätze) ist im Juni 2004 fertig
gestellt worden. Mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 hat die „Junior
Management School“ begonnen; ab dem Schuljahr 2006/2007 wird sie als
„Academy for Junior Managers“ (AJM) weitergeführt. Hierdurch werden
Medien- und Wirtschaftskompetenzen vermittelt.
Das Norbert-Gymnasium ist eine sportbetonte Schule. Seit dem 01.08.2008
besteht ein Internat für Leistungssportler für bis zu 36 Personen, die
vornehmlich die Sportarten Handball, Fechten, Leichtathletik, Golf und Ringen
(weiblich) ausüben. Hierdurch wird eine optimale Verbindung von gymnasialer
Ausbildung und Leistungssport möglich.
Die Sprachenfolge ist am NGK folgendermaßen geregelt:
Klasse 5:
Klasse 6:
Klasse 8:
(diff. Mittelstufe)
Klasse 10:
Latein/Englisch oder Englisch
Latein oder Französisch für Englisch-Anfänger
Französisch (bei entsprechender Nachfrage)
Statt einer 3. Fremdsprache können ab Klasse 8 auch naturoder gesellschaftswissenschaftliche Fächer gewählt werden.
Bei entsprechender Nachfrage besteht die Möglichkeit,
Französisch, Latein oder Spanisch zu wählen.
- 34 -
Der Unterricht findet statt:
montags und dienstags
mittwochs
donnerstags und freitags
samstags
von 07:45 Uhr bis 14:00 Uhr;
von 07:45 Uhr bis 13:00 Uhr (Sekundarstufe I)
bzw. bis 15:00 Uhr (Sekundarstufe II)
von 07:45 bis 13:00 Uhr und
von 07:45 Uhr bis 11:10 Uhr.
Je nach Anzahl der Wochenstunden haben die Schülerinnen und Schüler
regelmäßig oder 14-tägig samstags frei.
Für den Zeitraum ab dem Schuljahr 2013/2014 haben wir die Einführung des
Ganztags bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Sollte das genehmigt
werden, so möchten wir dies familienfreundlich gestalten, so dass die jüngeren
Schüler an drei Tagen bis ca. 15.00 Uhr und an zwei Tagen gegen 13.00 Uhr
die Schule verlassen können (eine verlässliche längere Betreuung an diesen
zwei Tagen ist ebenfalls geplant). Ältere Schüler ab Klasse 8 müssen mit
Unterricht bis ca. 16.00 Uhr an vier Tagen rechnen. Der Schulsamstag wird
dann wegfallen.
12 Buslinien stehen für den Transfer der Schüler aus dem ausgedehnten
Einzugsgebiet der Schule zur Verfügung.
Viele Arbeitsgemeinschaften (Musik, Sprachen, Sport, Naturwissenschaften
u.a.m.) ergänzen das Unterrichtsangebot. Zahlreiche Teams, feste Institutionen
und Einzelinitiativen stellen sich dem Anspruch sozialer Verantwortung (z. B.
Technik- und Cateringsteams, Sponsormarsch, Benefizveranstaltungen, Klassentutoren, Hilfen für Rumänien und die Kinderkrebsklinik Düsseldorf, Schulprojekt Alfa Gente/Brasilien).
Folgende Praktika werden durchgeführt:
• Sozialpraktikum in Klasse 9
• Betriebspraktikum in Jahrgangsstufe 10
- 35 -
10. Förderschule
Schule am Chorbusch
Städt. Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache,
in integrativer Form, Primarstufe und Sekundarstufe I
Hackhauser Str. 65
41540 Dormagen (Hackhausen)
℡ 02133 / 44026
02133 / 49026
Email: [email protected]
Homepage: www.schule-am-chorbusch.de
Schulleiterin: Gabriele Fritz
Konrektorin: Mercedes Schlosser
Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2012/2013 :
Primarstufe
:
37 Schüler
Sekundarstufe I
:
83 Schüler
120 Schüler
Insgesamt
:
Klassenbildung im Schuljahr 2012/2013
Jahrgangsübergreifende Klassen von 1 - 10
Offene Ganztagsschule mit 4 Gruppen
Die „Schule am Chorbusch“ liegt in ruhiger Lage in Dormagen-Hackenbroich.
Sie gehört zu den Schulen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben,
Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lern- und
Leistungsbereich aufzufangen und zu begleiten.
Schülerinnen und Schüler mit einem durch ein Gutachten festgestellten
sonderpädagogischen Förderbedarf können unsere Schule besuchen. Eltern
und Schulen können dazu einen Antrag auf Überprüfung des Förderbedarfs
(AO-SF) beim Schulamt in Neuss stellen.
- 36 -
In kleineren Gruppen werden die Basisfähigkeiten in Sprache und Mathematik
vertieft.
In der Mittel- und Oberstufe haben die Schüler Unterricht in allen Fächern des
Sek.I-Bereiches. Außerdem wird ein informations- und kommunikationstechnisches Grundwissen vermittelt.
Die sonderpädagogische Arbeit umfasst die besonderen Arbeits- und
Unterrichtsformen,
die
speziellen
Differenzierungsmaßnahmen,
die
erzieherischen Schwerpunkte und die Leistungsbeurteilung. Zudem wird eine
intensive Elternarbeit gepflegt.
In Zusammenarbeit mit 2 Sozialpädagogen findet die Berufsvorbereitung ab
Klasse 7 statt.
In Klasse 8, 9 und 10 werden Betriebspraktika durchgeführt. Ein Berufsberater
begleitet die Schüler ins Berufsleben.
Besonderen Wert legen wir auf das Einhalten von festen Regeln, die ein
erfolgreiches Lernen erst möglich machen.
Mögliche Therapien:
-
Sprachtherapie
Ergotherapie
Besondere Aktivitäten:
-
BuS-Klasse
Klassenfahrten
Mitglied im NeFF-Dormagen
Vorbereitung auf den Mofa-Führerschein
Schülerfirmen: Fahrradwerkstatt, Kiosk,
Trainingsraum
Berufsorientierungscamp „Start klar“
Kurse zur Erhöhung der Berufsfähigkeit
in Kooperation mit dem IB, dem Kath.
Jugendzentrum und dem Ev. Jugendzentrum
Sport-AG z.B. Teilnahme am Köln-Marathon
TSV-Fußballprojekt
Bauprojekt: Kleingartenanlage
BuG (Bildung und Gesundheit)
Abschlüsse:
Abschluss der Förderschule
Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Hospitationen sind nach Voranmeldung erwünscht!
- 37 -
11. Gesamtschule
Bertha-von-Suttner-Gesamtschule der Stadt Dormagen
Marie-Schlei-Straße 6
41542 Dormagen (Nievenheim)
℡0 21 33 / 50 21 0-0
0 21 33 / 92 05 7
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.bvsdormagen.de
Schulleiter: Leitender Gesamtschuldirektor Dr. Volker Hansen
Zahl der Schüler im Schuljahr 2012/2013:
Sekundarstufe I : 1.030 Schüler
Sekundarstufe II :
231 Schüler
Insgesamt
: 1.261 Schüler
Klassenbildung Sek. I im Schuljahr 2012/2013:
5. Schuljahr
:
6 Klassen (eine Bilinguale- und eine Musik-Klasse)
Insgesamt
: 36 Klassen
Die Gesamtschule vergibt alle Abschlüsse:
Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation zum
Besuch der gymnasialen Oberstufe, Fachhochschulreife (schulischer Teil),
Abitur.
Die Bertha-von-Suttner-Gesamtschule ist eine Ganztagsschule. Der Unterricht
findet an fünf Tagen in der Woche statt. Dienstagnachmittag ist unterrichtsfrei.
- 38 -
Besonderheiten der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule:
Folgende Schwerpunkte sind in der Schule gesetzt:
• Sprachen
• Ästhetische Erziehung
• Naturwissenschaften
• Computer und Internet
• Sport
• Berufsvorbereitung
• Friedenserziehung (Soziales Lernen mit einer Unterrichtsstunde pro Woche in
den Jahrgängen 5 bis 7, Streitschlichter, Busbegleiter, Schulsanitäter, soziale
Verantwortung im Jahrgang 12).
Nahtlose Schullaufbahn bis zum Abitur
Der Versuch, in einer Gesamtschule Kinder und Jugendliche nach den
traditionellen Schulformen (Haupt-, Realschule und Gymnasium) zu sortieren,
schlägt fehl. Es gibt nur Gesamtschüler, so wie es in der Grundschule nur
Grundschüler gibt.
In der Gesamtschule wird die Entscheidung über den Abschluss langfristig
vorbereitet. Korrekturen sind noch während der Schullaufbahn möglich. Die
Gesamtschule orientiert sich als integrierendes Bildungssystem am bestmöglichen Bildungsweg für den einzelnen Jugendlichen und versucht, ihm mit
seinen individuellen Begabungen, Neigungen, Fähigkeiten, aber auch
Schwierigkeiten gerecht zu werden. Dazu hält die Gesamtschule eine Reihe
schulorganisatorischer Lösungen bereit.
Ab Klasse 6 erfolgen behutsam die ersten Weichenstellungen. Die Kinder
können nach Beratung durch die Schule und Rücksprache mit den Eltern erste
Schwerpunkte setzen. Sie können im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts
Französisch als zweite Fremdsprache wählen (ab Klasse 8 zudem Latein) oder
einen Schwerpunkt in den Lernbereichen Naturwissenschaften, Arbeitslehre
oder Darstellen und Gestalten setzen. Diese Fächer/Lernbereiche werden alle
gleichberechtigt wie Deutsch, Englisch und Mathematik unterrichtet und
müssen bis Klasse 10 beibehalten werden.
Ab Klasse 7 werden die Fächer Englisch und Mathematik in Grund- und
Erweiterungskurse differenziert. Die Grundkurse befähigen für den Hauptschulabschluss, die Erweiterungskurse orientieren sich an den Anforderungen für
den Mittleren Bildungsabschluss. Diese Form der äußeren Fachleistungsdifferenzierung gibt es ab Klasse 8 auch in „Deutsch“ sowie ab Klasse 9 in
„Chemie“.
- 39 -
Bedingt durch die Fachleistungsdifferenzierung wird erstmalig über eine
Versetzung im Jahrgang 9 entschieden. Ein Sitzenbleiben ist vorher nicht
erforderlich, Wiederholungen sind aber auf Wunsch möglich. Wer nach der
10. Klasse die Qualifikation für die Oberstufe erhält, kann an der Bertha-vonSuttner-Gesamtschule das Abitur ablegen oder die Fachhochschulreife
erwerben. Die gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen ist genauso organisiert
wie die Oberstufe an Gymnasien. Beim Zentral-Abitur gelten für Gymnasien
dieselben Bedingungen wie an den Gesamtschulen.
Seit 1994 kooperiert die Bertha-von-Suttner-Gesamtschule bei den
Leistungskursen mit dem Leibniz-Gymnasium in Hackenbroich. Seit dem
Schuljahr 2001/02 ist diese Kooperation auch auf das Bettina-von-ArnimGymnasium Dormagen ausgeweitet worden, so dass es ein überaus attraktives
Kursangebot gibt.
Lernen in der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule
Erfolgreiches Lernen hat an der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule höchste
Priorität, weil hiervon letztlich die Zukunftschancen der Kinder und Jugendlichen
abhängen. Im Unterricht in den Klassen 5 und 6 wird an die Erfahrungen der
Kinder aus der Grundschulzeit angeknüpft, um sie dann behutsam an höhere
Anforderungen heranzuführen. Dazu wird auch der Ganztag mit Arbeitsstunden
und Förderunterricht genutzt. Die Lehrerinnen und Lehrer arbeiten im Team und
erziehen auch die Kinder zur Teamarbeit, vermitteln ihnen die Fähigkeit zum
Selbst-Management bei der Arbeitsorganisation in einer für die Kinder
überschaubaren Umgebung unseres weitläufigen Schulgeländes. Aktuell
entsteht ein jahrgangsübergreifendes Curriculum „Lernen lernen“.
Klassenbildung
Die Klassenbildung ist ein ganz wichtiger Schritt. Jede Klasse soll
leistungsmäßig gemischt und mit einer möglichst gleichen Anzahl von Mädchen
und Jungen zusammengesetzt sein. Dadurch können in allen Klassen
leistungsstärkere und leistungsschwächere Kinder zusammenarbeiten, lernen
und sich gegenseitig helfen. Es werden gemäß des ersten Grundsatzes des
neuen, am 14. Juni 2012 von der Schulkonferenz beschlossenen
Schulprogramms (abrufbar auf der Homepage der Schule; vgl. oben), Lern- und
Ausbildungswege möglich lange offen gehalten und bewusst heterogene
Lerngruppen gebildet.
Der Unterricht verlangt daher eine deutliche Binnendifferenzierung, also einen
auf die unterschiedlichen Fähigkeiten und Lernbedürfnisse des einzelnen
Kindes eingehenden Unterricht. Das bedeutet: Die Kinder werden individuell
gefordert und gefördert.
Unterrichtsdauer
In den Klassen 5 bis 9 werden 36 bzw. 37 Stunden erteilt, in Klasse 10 sind es
34. Die Stundezahl ergibt sich aus dem Pflichtunterricht und den Stunden aus
dem Ganztagsbereich: Arbeitsstunden, Förderunterricht, Arbeitsgemeinschaften
oder Mittagsfreizeit. Dadurch sind wir in der Lage, die Kinder und Jugendlichen
zusätzlich pädagogisch und fachlich zu fördern.
- 40 -
Teamarbeit
Bezugspersonen sind gerade dann wichtig, wenn ein neuer bedeutender
Lebensabschnitt beginnt. Deshalb stehen den Kindern in den Jahrgängen 5 und
6 Klassenlehrer-Teams zur Verfügung. Auf diese Weise ist gesichert, dass die
Kinder immer eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner finden, zu
dem sie Vertrauen haben. So wird auch eine individuelle Beratung im Hinblick
auf die Schullaufbahn möglich. Im Team finden direkte Absprachen statt, die
Wahrnehmung der Kinder erfolgt auf einer breiteren Basis. Erzieherische oder
fachliche Probleme der Kinder werden schnell erkannt und durch die
gemeinsame Absprache auch möglichst optimal gelöst. Dies ist nicht zuletzt
auch dadurch gesichert, dass das Lehrer-Team möglichst viele Stunden in der
Klasse unterrichtet und jeden Tag in der Klasse eingesetzt ist.
Ganztagsbereich
Der Ganztagsbereich unterstützt das Lernen in der Bertha-von-SuttnerGesamtschule, will aber auch weiterführende Angebote unterbreiten, damit die
Kinder und Jugendlichen lernen, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Mittels der
Arbeitsstunden, des Förderk-Konzeptes, offener Angebote, Arbeitsgemeinschaften und des gemeinsamen Einnehmens des Mittagessens wird eine
Rhythmisierung des langen Schultags erreicht.
Arbeitsstunden
Dies sind die Stunden, in denen unter Aufsicht und Betreuung von Lehrern die
Aufgaben erledigt werden, die sonst Hausaufgaben sind. In den Klassen 5 und
6 sind drei Arbeitsstunden pro Woche eingeplant.
Förderunterricht
Für den Förderunterricht stehen in den Klassen 5 bis 8 pro Woche zwei Unterrichtsstunden zur Verfügung. Hierbei werden
• vorhandene Fähigkeiten und Stärken ausgebaut,
• fachliche Defizite und allgemeine Lernschwierigkeiten abgebaut und
• E- Kurs- Zuweisungen abgesichert und gestützt.
Selbst-Management
Leben und Lernen an der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule geschieht auf der
Grundlage eines rhythmisierten Tagesablaufs mit vielen ganz unterschiedlichen
Tätigkeiten. Mögliche Konflikte können durch einen klaren Ordnungsrahmen
bereits verhindert werden, bevor sie entstehen.
Das erfordert von den Kindern, dass sie lernen, ihren Tagesablauf mit Hilfe
dieses Ordnungsrahmens zu organisieren. In jedem Klassenraum hat jedes
Kind ein Fach für die Unterrichtsmaterialien. Für die Schulranzen, Sportsachen
und alle Dinge, die auch außerhalb des Unterrichts - zum Beispiel in den
Pausen - benötigt werden, besitzt jeder Schüler einen Spind auf dem Flur.
- 41 -
Das Lernen lernen
Das Selbstlernzentrum (SLZ) ist ein wesentlicher Bestandteil der FrühFörderung und nach den Grundgedanken der Freiarbeit aufgebaut. Es enthält
Übungsmaterial - auch immer mehr in digitaler Form -, viele Bücher, Lexika und
Nachschlagewerke und ist zudem mit 15 modernen PCs ausgestattet. Den
Umgang mit Computern lernen die Schülerinnen und Schüler in weiteren, teils
hochmodernen Arbeitsbereichen, verteilt auf die drei Abteilungshäuser.
Sprachenfolge
Englisch wird an der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule als erste
Fremdsprache unterrichtet. Dabei wird an die Englischkenntnisse aus der
Grundschule angeknüpft.
Französisch wird von Klasse 6 bis 10 unterrichtet. Mit dem Abschluss der
Klasse 10 ist die Sprachbindung für die zweite Fremdsprache in der Oberstufe
bereits erfüllt. Die Wahl der zweiten Fremdsprache ist in der Sekundarstufe I
nicht verpflichtend.
Latein kann als zweite oder dritte Fremdsprache ab Klasse 8 gewählt werden.
So wird ggf. die Fremdsprachenbindung für das Abitur abgedeckt. Latein muss
dann bis zum Ende der Jahrgangsstufe 11 belegt, aber nicht mit in die
Qualifikationsphase zum Abitur genommen werden.
Spanisch kann in der Oberstufe neu gewählt werden, um entweder eine
weitere Fremdsprache zu erlernen oder um die Fremdsprachenbindung für das
Abitur abzudecken.
Besondere Lernangebote
Bilinguales Angebot Englisch
Die Bertha-von-Suttner-Gesamtschule hält seit vielen Jahren als einzige Schule
in Dormagen ein bilinguales Angebot in Englisch vor. Der Unterricht findet hier
in zwei Sprachen statt. Zunächst erhalten die Kinder vermehrten
Sprachunterricht, später Fachunterricht in der Fremdsprache. Die Bilis in den 5.
und 6. Jahrgängen haben während der Förderstunden zwei zusätzliche
Englischstunden.
Dieser Unterricht findet nicht im Klassenverband statt, sondern in einem
bilingualen Kurs mit Kindern aus jeweils drei verschiedenen Klassen. Somit wird
ein Fundament gelegt für den späteren Unterricht in Geschichte, Erdkunde und
Politik (Gesellschaftslehre).
Das bilinguale Angebot wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler, die sich
für Sprachen interessieren und entsprechende Stärken zeigen.
Musik-Klassen
Dieses Angebot existiert seit einigen Jahren an der Bertha-von-SuttnerGesamtschule. Es beinhaltet einen um zwei Stunden erweiterten Musikunterricht. Hier wird mit der gesamten Klasse musiziert. Die beiden zusätzlichen
Stunden finden im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften statt. Die MusikKlassen bestehen von Jahrgang 5 bis 10.
- 42 -
Computernutzung
Alle Computer-Räume der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule sind vernetzt. Für
die 5. und 6. Jahrgänge stehen in den Klassenräumen Computer mit
Internetanschluss zur Verfügung. Zwei Lernstationen sind in der Regel in jedem
Klassenraum vorhanden. Ähnlich, wie an vielen Grundschulen, wird das
Leseinteresse der Kinder mit Hilfe der bekannten web-basierten Plattform
www.antolin.de geweckt.
Für die Bertha-von-Suttner-Gesamtschule ist es wichtig, allen Kindern und
Jugendlichen eine Grundbildung im Fach Technik und in den Neuen
Technologien zu vermitteln. Alle Kinder werden daher in der 5. Klasse im
Rahmen des Faches Technik in die neuen Kommunikations-Technologien
eingeführt, so dass sie mit Computern umgehen können, unabhängig davon, ob
das Elternhaus einen Computer zur Verfügung stellt oder nicht.
Um im Internet zu recherchieren, erhalten die Kinder persönliche
Zugangsberechtigungen und besitzen auch persönliche, schulische E-mailAdressen in der Schreibweise [email protected]. Sie
werden mit regelmäßiger Post der Schulleitung an diese Adressen regelmäßig
über aktuelle Schulereignisse und Entwicklungen informiert.
In den höheren Klassen werden diese Kenntnisse u.a. in Informatikkursen im
Wahlpflichtbereich erweitert. Auch in der Oberstufe wird das Fach Informatik
angeboten.
Die Schule ist NRW-weit mit führend im Einsatz des Lernmanagementsystems
„Moodle“. Diese Plattform ermöglicht eine dezidierte Individualisierung des
Fachunterrichts, da sie über das Internet jederzeit erreichbar ist und vielfältige
Lern- und Arbeitsgelegenheiten bietet. Über Moodle werden zudem
Leistungsstände diagnostiziert, um den Förderunterricht passgenau abstimmen
zu können.
Lesen
Kompetentes Lesen ist der Schlüssel für schulischen Erfolg in nahezu allen
Unterrichtsfächern. Die Bertha-von-Suttner-Gesamtschule hat daher ein
modernes, umfassendes Lesekonzept entwickelt, welches alle Jahrgangsstufen
umfasst. In gesonderten Lesestunden in den Jahrgängen 5-8 (wird mittelfristig
ausgeweitet) sowie mittels vielfältiger Leseaktionen wie der Teilnahme am
Sommer-Buchclub der Stadtbibliothek Dormagen, Exkursionen zu unserem
Kooperationspartner „Buchhandlung Seitenweise“ oder offener Angebote im
schönen, neuen „Lesepalast“ werden die Bereitschaft der Kinder zu lesen
gefördert und ihre diesbezüglichen Kompetenzen erweitert.
Leben in der Gesamtschule
In der „Arbeitsgemeinschaft Schule“ wird sicherlich gelernt, vornehmlich und
vordergründig fachlich. Aber das reicht nicht. Gesamtschule als
Ganztagsschule will nicht nur fachliches Lernen vermitteln. Auch das
Zusammenleben in einer Gemeinschaft will gelernt sein, muss erprobt und
geübt werden. Die Bertha-von-Suttner-Gesamtschule bietet daher den Kindern
und Jugendlichen vielfältige Erfahrungsräume für das soziale Lernen und
Handeln, für Freizeitgestaltung und Feiern sowie für die Übernahme von
Verantwortung für sich und andere.
- 43 -
Soziales Lernen
Soziales Lernen wird in jeder Unterrichtsstunde, auf dem Schulhof oder an der
Bushaltestelle, realisiert. Indem das Soziale Lernen aber bewusst als
Unterrichtsstunde eingeplant wird, soll in den Klassen für eine Atmosphäre
gesorgt werden, in der sich alle wohl und geborgen fühlen. Hier werden die
Grundlagen dafür gelegt, dass Kinder und Jugendliche nicht nur für sich
Verantwortung übernehmen.
Die Jugendlichen können sich bei den Streitschlichtern engagieren, sich als
Busbegleiter ausbilden lassen, den Schulsanitätsdienst unterstützen oder bei
den vielfältigen Friedensprojekten mitmachen, die bis nach Russland reichen.
Bei den Offenen Angeboten oder den Arbeitsgemeinschaften werden
Erfahrungen gesammelt, um die Freizeit sinnvoll zu gestalten. Bei den
Assemblies können sich Kinder und Klassen präsentieren und beim Karneval
wird an unserer Schule so richtig gefeiert.
Mittagsverpflegung
In der einstündigen Mittagspause kann jedes Kind zusammen mit seinen
Klassenkamerad/innen und Lehrer/innen ein warmes Mittagessen einnehmen,
sich selbst an der Salatbar bedienen und einen Nachtisch bekommen. Das
schmackhafte Essen wird von einem Caterer täglich frisch gekocht und in der
EU-zertifizierten Mensa serviert. Laut Schulkonferenzbeschluss ist das EssensAbonnement für die 5. bis 7. Klassen verpflichtend. Der Mensaverein, der in
erster Linie von Eltern getragen wird, ist für die Organisation verantwortlich.
- 44 -
12. BERUFSBILDUNGSZENTRUM DORMAGEN
Rhein-Kreis Neuss
Berufskolleg
Berufsschule - Berufsfachschule - Fachschule
Willy-Brandt-Platz 5
41539 Dormagen
℡ 02133 / 2474-0
02133 / 2474-44
E-Mail:
[email protected]
Homepage: www.bbz-dormagen.de
Schulleiter:
Vertreter:
Dr. Jörg Kazmierczak, OStD
Claus-Peter Woitschützke, StD
Zahl der Schüler im Schuljahr 2012/2013
Insgesamt:
ca. 1.300 Schüler
- 45 -
Übersicht und Kurzbeschreibung der Bildungsgänge:
Zweijährige Berufsfachschule im Berufsfeld / Bereich Wirtschaft und
Verwaltung
(Handelsschule mit integriertem Berufsgrundschuljahr)
Bildungsgang, der zur Fachoberschulreife („Realschulabschluss“) und zu
beruflicher Grundbildung führt.
Hier machen sich die Schülerinnen und Schüler vertraut mit den Möglichkeiten
und Problemen des Wirtschaftslebens. Auch können sie die Organisationsformen, Aufgabenstellungen und Arbeitsweisen kaufmännisch geführter
Betriebe kennen lernen. Zu den Lerninhalten im Fach Informationswirtschaft
(„Lernbüro“) gehören die Textverarbeitung am PC mit der Erstellung von
Geschäftsbriefen und E-Mails, die Anwendung von Microsoft-OfficeStandardprogrammen und der Umgang mit dem Internet. Die Vermittlung erfolgt
praxisorientiert in gut ausgestatteten PC-Räumen. Der Bildungsgang beinhaltet
ein zweiwöchiges Praktikum.
Aufnahmevoraussetzung: Hauptschulabschluss
Dauer: Handelsschule: Zwei Jahre in Vollzeitform, darin eingeschlossen das
Berufsgrundschuljahr im ersten Jahr.
Abschluss: Fachoberschulreife und berufliche Grundbildung. Der Erwerb
des Abschlusses ist ggf. bereits nach einem Jahr möglich (bestimmter
Notendurchschnitt ist Voraussetzung).
Berufsgrundschuljahr: Metalltechnik
Das Berufsgrundschuljahr vermittelt eine berufliche Grundbildung.
Im Bereich Metalltechnik stehen dazu eine Werkstatt und ein Fachraum für
Elektrotechnik einschließlich eines Labors für Hydraulik und Pneumatik zur
Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler erwerben berufliche Grundkenntnisse im Bereich Metalltechnik, die dem ersten Ausbildungsjahr eines
Ausbildungsberufes in diesem Berufsfeld entsprechen.
Aufnahmebedingung: Hauptschulabschluss
Dauer: Das Berufsgrundschuljahr erstreckt sich über ein Jahr in Vollzeitform.
Abschluss: Fachoberschulreife („Realschulabschluss“, bestimmter Notendurchschnitt erforderlich)
- 46 -
Berufsgrundschuljahr: Ernährung und Hauswirtschaft
Auch in diesem Bildungsgang wird eine berufliche Grundbildung vermittelt, der
Unterricht hat einen fachpraktischen Schwerpunkt: Fachpraxis Hauswirtschaft,
Betriebsorganisation, Wirtschafts- und Betriebslehre. Außerdem werden im
berufsübergreifenden Bereich allgemein bildende Fächer unterrichtet.
Für die Schülerinnen und Schüler dieser Abteilung steht eine große Lehrküche
mit Speisezimmer und Vorratsraum, ein Bügelzimmer, ein Textilverarbeitungsraum mit Nähmaschinen und ein Waschraum zur Verfügung.
Aufnahmevoraussetzungen: Hauptschulabschluss
Dauer: Das Berufsgrundschuljahr erstreckt sich über ein Jahr in Vollzeitform.
Abschluss: Der Erwerb der Fachoberschulreife („Realschulabschluss“) wird
ermöglicht (bestimmter Notendurchschnitt ist Voraussetzung).
Zweijährige Berufsfachschule
Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
(Höhere Handelsschule)
Bildungsgang, der zur Fachhochschulreife und zu beruflichen Kenntnissen
führt.
In der Höheren Handelsschule werden grundlegende kaufmännische
Kenntnisse erworben, wobei der sichere Umgang mit modernen
Informationstechnologien besondere Bedeutung hat. Daneben wird großer
Wert auf den berufsübergreifenden Bereich (= die allgemein bildenden Fächer)
gelegt.
Die Ausbildung erfolgt gestuft in Vollzeitform und vermittelt im 1. Jahr
berufliche Kenntnisse (Stufe 1), im 2. Jahr erweiterte berufliche Kenntnisse
(Stufe 2) und den schulischen Teil der Fachhochschulreife.
Die Höhere Handelsschule wird am Berufsbildungszentrum Dormagen in drei
Schwerpunkten angeboten:
- Informationswirtschaft
- Europaklasse
- Logistik und Verkehr
Aufnahmevoraussetzungen:
Fachoberschulreife mit oder ohne Qualifikationsvermerk
Dauer/Form: 2 Jahre/Vollzeit
Abschluss: Schulischer Teil der Fachhochschulreife und erweiterte berufliche
Kenntnisse
- 47 -
Einjähriger Bildungsgang für Schüler/-innen mit Fachoberschulreife
(kaufmännisches Profil)
•
•
•
•
Erwerb einer beruflichen Grundbildung
Erweiterung der bisherigen Kenntnisse
Vorbereitung auf eine kaufmännische Ausbildung
Gezielte Vorbereitung auf den Besuch der Höheren Handelsschule
Abschluss: Berufliche Grundkenntnisse
Zweijährige Berufsfachschule, Fachrichtung
Schwerpunkt Labor- und Verfahrenstechnik
Technik,
mit
dem
Bildungsgang, der zur Fachhochschulreife und zu erweiterten beruflichen
Kenntnissen führt.
Dieser Bildungsgang bereitet auf verschiedene Ausbildungsberufe aus dem
gewerblich-technischen Bereich vor, wie u. a. Anlagenmechaniker, Biologieoder Chemielaborant, Chemikant, Industriemechaniker, Pharmakant oder
Werkstoffprüfer. Er bildet eine effektive Basis für ein Fachhochschulstudium in
den Ingenieur- oder Naturwissenschaften. Die in diesem Bildungsgang
erworbenen Kenntnisse und Methoden erleichtern den Einstieg in
Ausbildung/Studium, die ggf. in kürzerer Zeit absolviert werden können.
Im Bereich Labortechnik werden Analysemethoden erarbeitet, um die
Zusammensetzung von Stoffen zu bestimmen sowie deren Eigenschaften zu
ermitteln. Dazu gehört auch der Umgang mit professionellen Analysegeräten
und Datenauswertungssystemen. Der Schwerpunkt Verfahrenstechnik befasst
sich mit den Prinzipien und den Apparaten zur industriellen Herstellung von
Stoffen und Gütern, wie zum Beispiel Kunststoffen, Farben, Arzneimitteln,
Lebensmitteln sowie deren Vorprodukten.
Das Berufskolleg Dormagen bietet eine sehr gute naturwissenschaftliche
Ausstattung und praxisbezogenen Unterricht in modernen Labors. Unsere
Schule unterhält sehr gute Kontakte zur Großindustrie und zu den
Fachhochschulen.
Aufnahmevoraussetzungen:
Fachoberschulreife mit oder ohne Qualifikationsvermerk
Dauer/Form: 2 Jahre/Vollzeit
Abschluss: Schulischer Teil der Fachhochschulreife und erweiterte berufliche
Kenntnisse
- 48 -
Berufsausbildung
Assistenten/-in
zum/r
Staatlich
geprüften
chemisch-technischen
Dauer und Praktika:
3 Jahre Vollzeitunterricht, in dem Praktika bei Currenta eingeschlossen sind.
Prüfung / Abschlüsse:
Ende des dritten Jahres über die staatliche Abschlussprüfung die Abschlüsse
Staatlich geprüfter chemisch-technischer Assistent und die Fachhochschulreife.
Aufnahmevoraussetzung:
Fachoberschulreife ohne und mit Q-Vermerk.
Fachschule für Technik
Diese schulische Ausbildung führt in Teilzeitform (Unterricht montags und
donnerstags abends) in vier Jahren zum staatlich geprüften Techniker für die
o. g. Fachrichtung. Dabei werden auch Kompetenzen vermittelt, die eine
erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum Industriemeister (IHK) ermöglichen
sollen.
Fachrichtung: Chemietechnik
Schwerpunkte: Betriebstechnik und Labortechnik
Dauer: 4 Jahre in Teilzeitform
Voraussetzung: Abgeschlossene Berufsausbildung in der Fachrichtung,
Berufsschulabschluss oder ... (Das Sekretariat gibt
Auskunft)
Ziele: Staatlich geprüfte/r Techniker/in, Fachhochschulreife
Der Unterricht findet in der Regel an zwei bzw. drei Tagen in der Woche von
16.30 Uhr bis 21.15 Uhr statt.
Schwerpunkte:
Betriebstechnik
Chemietechniker - Schwerpunkt Betriebstechnik - arbeiten in Produktionsstätten weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich. Unter dem Begriff
"Betriebstechnik" wird ein breiter ingenieurwissenschaftlicher Bereich
verstanden, der die Entwicklung, Gestaltung und technische Durchführung von
Prozessen beinhaltet, bei denen Rohstoffe zu Gebrauchsstoffen verändert
bzw. verarbeitet werden. Da sie vielfach Leiter von Arbeitsgruppen sind, haben
sie neben ihrer fachlichen Tätigkeit auch Führungsaufgaben wahrzunehmen.
- 49 -
Labortechnik
Chemietechniker - Schwerpunkt Labortechnik - sind im Forschungs- und
Entwicklungslaboratorium eines Produktionsbetriebes, im Betriebs- und
Kontrolllaboratorium (Betriebs- und Produktionsüberwachung), in der
anwendungstechnischen Abteilung sowie im Ausbildungslaboratorium tätig.
Auch in chemischen Laboratorien der Hochschulen und der Forschungsgemeinschaften (z. B. Max-Planck-Gesellschaft), der kommunalen und
staatlichen Untersuchungsämter sowie der Gas- und Wasserwerke finden sie
Arbeitsplätze.
Aufbaubildungsgang "Technischer Umweltschutz – Zusatzqualifikation
Umweltschutztechnik"
Aufgenommen werden "Staatlich geprüfte Techniker/Staatlich
Technikerinnen" aller technischen Fachrichtungen.
geprüfte
Die Weiterbildungsmaßnahme dauert 1 Jahr. Sie erfolgt in Teilzeitform mit
insgesamt 600 Unterrichtsstunden.
Ziel: "Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin
Fachrichtung mit der Zusatzqualifikation Umweltschutztechnik"
- 50 -
der
Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt
Logistik - Ausbildung zum/r staatlich geprüften Betriebswirt/in für
Logistik
In diesem berufsbegleitenden Bildungsgang in Teilzeitform (Abendschule)
werden Logistikfachleute ausgebildet. Sie sollen die zunehmend komplexeren
Logistikaufgaben in den Speditions- und Transportunternehmungen sowie in
Handel und Industrie - auch vor dem Hintergrund des fortschreitenden
europäischen Binnenmarktes - lösen können. Ihr Einsatzbereich ist
vorzugsweise das mittlere Management.
Berufsaussichten
Umfragen bei Speditions- und Transportunternehmen in der Region Neuss,
Düsseldorf, Mönchengladbach sowie Recherchen von Verkehrsverbänden und
des Landesarbeitsamtes haben einen hohen Bedarf der Wirtschaft an
derartigen Fachkräften erkennen lassen.
Voraussetzungen
Mindestens
Fachoberschulreife,
eine
einschlägige
abgeschlossene
Berufsausbildung, Abschluss der Berufsschule, und eine entsprechende
Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr, die auch während der
Fachschulausbildung abgeleistet werden kann.
Dauer
Je nach Vorbildung 3 bis 4 Jahre in Teilzeitform (abends).
Inhalte u. a.
Deutsch/Kommunikation,
Fremdsprache,
Volkswirtschaftslehre/Politik,
Unternehmensführung/Management,
Wirtschaftsund
Arbeitsrecht,
Betriebswirtschaft, Außenwirtschaft, Logistik, Güterverkehr, Rechnungswesen,
Controlling, Mathematik, Organisation/Informationstechnologie, Kosten- und
Leistungsrechnung, Umschlagstechnologie, Qualitätssicherung, Projektarbeit
und Wahlfächer.
Abschluss: „Staatlich
geprüfte
Betriebswirtin/Staatlich
geprüfter
Betriebswirt
für
Logistik“
und
ggf.
zusätzlich
die
Fachhochschulreife.
Seit September 2009 besteht die Möglichkeit, durch ein Zusatzstudium in
privater Trägerschaft von 3 Semestern den Bachelor-Abschluss zu
erlangen (kostenpflichtig).
- 51 -
Möglichkeiten schulischer Abschlüsse am BBZ Dormagen:
Die nachfolgenden Beispiele zeigen einige der Möglichkeiten, die das
BBZ Dormagen für eine berufliche Karriere bietet:
* Mit Hauptschulabschluss
Wenn Schüler mit Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
erfolgreich das Berufsgrundschuljahr bzw. die Handelsschule
absolvieren, erlangen sie die Fachoberschulreife. Sie können nun
eine kaufmännische Berufsausbildung beginnen oder die Höhere
Handelsschule besuchen.
* Mit Fachoberschulreife
Die Fachoberschulreife berechtigt zum Besuch der zweijährigen
Höheren Handelsschule oder der zweijährigen Berufsfachschule für
Technik, Schwerpunkt Labor- und Verfahrenstechnik. Wer nach
erfolgreichem Abschluss dieser Bildungsgänge ein Praktikum oder
eine adäquate Berufsausbildung absolviert, kann anschließend an
einer Fachhochschule studieren.
Besuch des einjährigen Bildungsganges:
Schüler erwerben in einem Jahr eine berufliche Grundbildung und
bereiten sich gezielt auf den Besuch der Höheren Handelsschule
oder auf eine kaufmännische Berufsausbildung vor.
Möglichkeiten einer beruflichen Karriere mit oben genannten
Abschlüssen:
1. Abschluss einer Berufsausbildung
Ausbildungsberuf (s. u.)
in
einem
einschlägigen
2. Besuch unserer
• Fachschule für Technik, Fachrichtung Chemietechnik,
Schwerpunkt Betriebstechnik, mit dem Ziel: Staatlich
geprüfter Techniker und ggf. Fachhochschulreife
•
Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft,
Schwerpunkt Logistik, mit dem Ziel: Staatlich geprüfter
Betriebswirt und ggf. Fachhochschulreife
Während des Besuchs der Fachschule arbeiten die
Studierenden weiter im Betrieb (kein Verdienstausfall).
3. Im Anschluss an die Technikerausbildung kann die Fachhochschule bzw. Hochschule besucht werden mit dem Ziel
Diplomingenieur (FH). Ähnliche Qualifikationsmöglichkeiten
eröffnen sich den staatlich geprüften Betriebswirten.
- 52 -
Berufsschule: Duale Ausbildung in Berufsbildern von Chemie / Metalltechnik /
Wirtschaft und Verwaltung
Chemie:
Chemikant/-in
Chemielaborant/-in
Metall:
Anlagenmechaniker/-in
Industriemechaniker/-in
Wirtschaft und Verwaltung: Kaufmann/Kauffrau für Spedition- und
Logistikdienstleistungen
Fachlagerist/-in
Fachkraft für Lagerlogistik
Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis
(KSOB)
Hier werden berufliche Kenntnisse vermittelt. In diese Klassen kann nur
aufgenommen werden, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat. Nur mit
Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde kann diese Klasse auch als zehntes
Vollzeitschuljahr besucht werden. Der Unterricht erstreckt sich in Teilzeitform
(zwei Unterrichtstage pro Woche) über ein Jahr.
Neben dem Schulbesuch sind die Jugendlichen verpflichtet, an den anderen
Tagen an einer praktischen Maßnahme teilzunehmen. Dies kann beispielsweise
ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, ein Langzeit- oder
Orientierungspraktikum, eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder ein
Werkstattjahr sein. Schülerinnen und Schüler, die in die KSOB aufgenommen
werden, sollten sich bereits vor Schulbeginn um eine praktische Maßnahme
bemühen. Das BBZ Dormagen verschickt an den Adressatenkreis frühzeitig
entsprechende Informationen.
- 53 -
13. Schülerfahrkosten
Die Übernahme von Schülerfahrkosten zu den städt. Schulen durch die Stadt
Dormagen richtet sich nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) vom
16. April 2005 (GV. NRW. S. 420), in der zz. geltenden Fassung.
Im Wesentlichen ist Folgendes zu beachten:
1. Dem Schulträger obliegt nur eine Kostentragungs-, keine Beförderungspflicht.
2. Schülerfahrkosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 100 € monatlich
für den Besuch folgender öffentlicher Schulen übernommen:
-
der Hauptschule
- des Gymnasiums
-
der Realschule
- der Gesamtschule
3. Fahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen
Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe mehr als
2 km, der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und der Sekundarstufe II mehr
als 5 km beträgt. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler der
entsprechenden Klassen der Förderschulen.
4. Schulweg ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der
Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule.
5. Wenn kein Schuleinzugsbereich gebildet wurde, ist nächstgelegene Schule
die Schule der gewählten Schulform, bei Hauptschulen auch der gewählten
Schulart, bei berufsbildenden Schulen die Schule mit dem entsprechenden
Bildungsgang des Berufskollegs sowie bei Gymnasien die Schule mit dem
gewählten bilingualen Bildungsgang, die mit dem geringsten Aufwand an
Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und
deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
6. Wird eine andere als die nächstgelegene öffentliche Schule im Sinne der
SchfkVO besucht, werden Schülerfahrkosten vom Schulträger der
besuchten Schule nur bis zur Höhe des Betrages übernommen, der beim
Besuch der nächstgelegenen öffentlichen Schule anfallen würde.
7. Auf Antrag werden für Selbstzahler und freifahrtberechtigte Schülerinnen
und Schüler von der zuständigen Verkehrsgesellschaft (StadtBus
Dormagen GmbH - SDG) Schülerfahrkarten (SchokoTicket im Abonnement
bzw. ÜT-SchülerTicket VRS/VRR im Abonnement) für den öffentlichen
Linienverkehr ausgestellt. Entsprechende Anträge sind in den
Schulsekretariaten und im StadtBus-KundenCenter in Dormagen erhältlich.
8. Ticketmerkmale:
- freiwillige Abnahme
- persönliches Ticket mit verbundweiter Gültigkeit
- für Schul- und Freizeitfahrten
- keine zeitlichen Einschränkungen, auch in den
Ferien gültig
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9. Bezug und Preis:
- Für Selbstzahler und Freifahrtberechtigte nur im Jahresabonnement
(12 Monate)
- Abonnementpreis pro Monat für Freifahrtberechtigte (Eigenanteil)
gestaffelt nach der Anzahl Freifahrtberechtigter pro Haushalt:
SchokoTicket VRR (gültig seit 01.01.2012):
12,00 € für das 1. Kind bzw. für alle volljährigen Schüler
6,00 € für das 2. Kind
0,00 € ab dem 3. Kind und alle Bezieher von laufender Hilfe zum
Lebensunterhalt gem. § 27 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) XII
29,80 € für Selbstzahler
ÜT-SchülerTicket VRS/VRR (gültig seit 01.01.2012):
12,00 € für das 1. Kind bzw. für alle volljährigen Schüler
6,00 € für das 2. Kind
0,00 € ab dem 3. Kind und alle Bezieher von laufender Hilfe zum
Lebensunterhalt gem. § 27 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) XII
29,80 € für Selbstzahler
Verkehrsunternehmen mit Anschriften und Tel.-Nr.:
SDG StadtBus Dormagen GmbH
KundenCenter
Römerstraße 59
41539 Dormagen
℡ 02133/19449
02133/272626
Internet: www.stadtbus-dormagen.de
BVR Busverkehr Rheinland GmbH
RegioCenter Düsseldorf
Worringer Straße 34-42
40211 Düsseldorf
℡ 0211/1699060 (Herr Schröder)
℡ 0211/1699061 (Herr Kleinschmidt)
℡ 0211/1699062 (Herr Sonnenschein)
℡ 0211/1699063 (Herr Belca / Beschwerdemanagement)
0211/1699069
Internet: www.bvr-online.de
Ansprechpartner bei der Schulverwaltung der Stadt Dormagen:
Herr Guido Krah, ℡ 02133/257445
NEUES RATHAUS, Zimmer 2.54, Paul-Wierich-Platz 2, 41539 Dormagen.
- 55 -
14. Zuschuss zu den Kosten für die Schülerbeförderung („BuT“)
Seit 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben
ihrem monatlichen Regelbedarf auch so genannte Leistungen für Bildung und
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.
Hierzu zählt unter bestimmten Voraussetzungen auch der Zuschuss zu den
Kosten für die Schülerbeförderung.
Wer bekommt diese Leistung?
SGB II:
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind dies Schülerinnen
und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind. Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
SGB XII:
In der Sozialhilfe sind dies Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen.
BKGG:
Bezieher von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz bzw. von Kinderzuschlag entsprechend den obigen Ausführungen zum SGB II.
AsylbLG: Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die
analoge Leistungen im Sinne der Sozialhilfe beziehen, entsprechend den obigen Ausführungen zum SGB XII.
Sonstige: Familien mit geringem Haushaltseinkommen, die keine oben genannte Leistungen beziehen (nach Prüfung der wirtschaftlichen
Voraussetzungen) nach entsprechender Zuordnung zu einem o. g.
Rechts- und Personenkreis.
Unter welchen Voraussetzungen kann die Leistung bezogen
werden?
Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule des gewährten
Bildungsgangs besuchen und diese nicht auf eine zumutbare Weise erreichen
können und deswegen z.B. auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten
nicht von anderer Seite übernommen werden.
Für das Land NRW können Schülerfahrkosten im Sinne der Verordnung zur
Ausführung des § 97 Abs. 4 des Schulgesetzes (Schülerfahrkostenverordnung)
sowohl für die Primarstufe (Grundschule) als auch für die Sekundarstufen I und
II übernommen werden. Bevor also einem Antrag auf Schülerbeförderungskosten im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes stattgegeben werden kann,
muss daher im Vorfeld ein Antrag beim zuständigen Schulträger auf Übernahme
der Fahrkosten beantragt werden.
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Wann ist ein Weg unzumutbar?
Entsprechend § 5 Abs. 2 der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW ist
der Weg erst dann unzumutbar, wenn folgende Entfernung des Schulwegs (kürzester Fußweg vom Elternhaus bis zur Schule) überschritten wird:
Primarstufe ab 2 km
Sekundarstufe I ab 3,5 km
ab Sekundarstufe II ab 5 km
Wie wird der Bedarf berechnet?
Ein Bedarf kann nur berücksichtigt werden, wenn für den Weg zur Schule tatsächlich kostenpflichtige Verkehrsdienstleistungen (z. B. privater Schultransport) oder öffentliche Verkehrsmittel (Schulbus, Linienbus, S-Bahn, Straßenbahn etc.) genutzt werden.
Sollten die Kosten für eine Schülermonatskarte anerkannt werden, wird der
Preis für das Monatsticket um den im Regelbedarf enthaltenen Anteil für Verkehr vermindert, wenn dieses Ticket auch privat genutzt werden kann. Dieser
Eigenanteil des Kindes beträgt je nach Altersstufe zwischen 11,00 € bis 22,00 €.
Zuschüsse Dritter zu den Schülerbeförderungskosten mindern die Leistung ebenfalls.
Wie wird die Leistung erbracht?
Der Bedarf zu den Schülerbeförderungskosten wird als Geldleistung an den
Leistungsberechtigten (in der Regel die Eltern des Kindes) ausgezahlt.
Was ist zu beachten?
Die Leistung muss für jedes Kind gesondert beantragt werden. Da es sich um
eine zweckbestimmte Geldleistung handelt, kann die zuständige Stelle im begründeten Fall Nachweise über die Verwendung der bewilligten Mittel verlangen. Bitte bewahren Sie daher entsprechende Kassenbelege auf.
Bei wem muss ich den Antrag abgeben:
Erhält das Kind Sozialhilfeleistungen oder Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende, dann ist der Antrag bei der für diese Leistungen zuständigen
Stelle abzugeben. Dies gilt auch für den analogen Leistungsbezug nach dem
AsylbLG.
Bezieht Ihr Kind Wohngeld, bezieht die ganze Familie Wohngeld oder erhalten
Sie für Ihr Kind den Kinderzuschlag (nicht Kindergeld), dann ist der Antrag bei
den kommunalen Sozialämtern abzugeben.
- 57 -
15. Nachmittagsbetreuung in den weiterführenden städtischen Schulen
Auch an Schulen, die nicht Ganztagsschulen im eigentlichen Sinne sind, werden
Angebote der Nachmittagsbetreuung gemacht. Diese sollen Schülerinnen und Schülern
Hilfe zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortung eröffnen und Eltern unterstützen.
Wesentliche Elemente sind unter anderem die Gelegenheit zu einem Imbiss oder einer
Mahlzeit, zur Erledigung der Hausaufgaben, zu Spiel, Sport und anderen
Freizeitangeboten.
Die zeitliche Verknüpfung des Unterrichts mit den Betreuungsangeboten führt für die
teilnehmenden Kinder und Jugendlichen zu regelmäßigen und verlässlichen
Schulzeiten. Die Teilnahme an Betreuungsangeboten ist freiwillig.
Die Lehrkräfte und das Betreuungspersonal sorgen für eine inhaltliche Verbindung des
Unterrichts mit dem Betreuungsangebot. Die Betreuung ist im Rahmen des
Schulprogramms in das schulische Bildungskonzept zu integrieren.
Die Eltern, die Lehrkräfte, der Schulträger und die weiteren Kooperationspartner der
Schule arbeiten bei der Durchführung der Betreuungsangebote intensiv zusammen.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die Zusammenarbeit mit den Trägern der
Jugendhilfe.
Durch ein spezielles Programm für die Sekundarstufe I – gefördert durch das Land
NRW – wird dafür gesorgt, dass es auch nach der „Offenen Ganztagsgrundschule“ ein
verlässliches und attraktives Ganztagsangebot in den weiterführenden Schulen gibt.
Für Kinder, die im Schuljahr 2012/2013 die Städt. Realschule am Sportpark Dormagen
(1), das Bettina-von-Arnim-Gymnasium (2) oder das Leibniz-Gynasium in DormagenHackenbroich (3) besuchen, wird ein Angebot der Nachmittagsbetreuung vorgehalten.
Ansprechpartner/-innen:
(1) Dormagener Sozialdienst gGmbH (DoS),
Frau Elisabeth Gartz, ℡ 02133/257240, E-Mail: [email protected]
(2) Freiraum e. V.,
Herr Thomas Brauer, ℡ 02234/55704, E-Mail: [email protected]
(3) Verein der Freunde und Förderer des Leibniz-Gymnasiums Dormagen e.V.,
Frau Steffi Börgener, ℡ 0172 / 24 21 355, E-Mail: [email protected]
Für die Teilnahme an den Angeboten werden Elternbeiträge erhoben. Maßgebend für
die Höhe des Elternbeitrags ist das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres.
Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiterinnen:
Beitragsberechnung:
Frau Nina Pascek
℡ 02133 / 257 398
(Buchstaben A bis B)
Frau Nadja Feiser
℡ 02133 / 257 654
(Buchstaben C L)
Frau Lydia Schulze
℡ 02133 / 257 611
(Buchstaben M bis Z)
Einkommen
bis 20.000 €
bis 25.000 €
bis 30.000 €
bis 35.000 €
bis 45.000 €
bis 55.000 €
bis 65.000 €
bis 75.000 €
bis 85.000 €
über 85.000 €
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Elternbeitrag*
Sekundarbereich
0,00 €
11,00 €
17,00 €
22,00 €
38,00 €
55,00 €
72,00 €
88,00 €
105,00 €
121,00 €
*Stand: 01.08.2010
16. Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen
Mittagsverpflegung („BuT“)
Seit dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch so genannte Leistungen für Bildung
und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu
zählt auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Wer bekommt diese Leistung?
SGB II:
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind dies Schülerinnen
und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule
besuchen und jünger als 25 Jahre sind. Schüler, die eine
Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen. Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für
die Kindertagespflege geleistet wird, sind ebenfalls grundsätzlich
anspruchsberechtigt. Dies gilt auch u. a. für Hortkinder, jedoch nur
bis zum 31.12.2013.
SGB XII:
In der Sozialhilfe sind dies Schülerinnen und Schüler, die eine
allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Kinder, die eine
Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet
wird, sind ebenfalls grundsätzlich anspruchsberechtigt. Dies gilt
auch u. a. für Hortkinder, jedoch nur bis zum 31.12.2013.
BKGG:
Bezieher von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz bzw. von
Kinderzuschlag entsprechend den obigen Ausführungen zum SGB
II.
AsylbLG: Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die
analoge Leistungen im Sinne der Sozialhilfe beziehen,
entsprechend den obigen Ausführungen zum SGB XII.
Sonstige: Familien mit geringem Haushaltseinkommen, die keine oben
genannte Leistungen beziehen (nach Prüfung der wirtschaftlichen
Voraussetzungen) nach entsprechender Zuordnung zu einem o. g.
Rechts- und Personenkreis.
Welche Leistung wird erbracht?
Grundsätzlich ist die Mittagsverpflegung im Regelbedarf von Kindern und
Jugendlichen berücksichtigt. Das Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung ist aber in der Regel teurer als ein Mittagessen zu Hause, daher
werden mit dieser Leistung die Mehrleistungen ausgeglichen.
Erbracht wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an
einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Daneben ist ein geringer
Eigenanteil in Höhe von einem Euro pro Mittagessen von Ihnen zu
übernehmen. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte
Brötchen), wird nicht bezuschusst.
- 59 -
Wie funktioniert das?
Den Zuschuss zur Mittagsverpflegung müssen Sie für jedes Kind gesondert bei
der für Sie zuständigen Behörde beantragen. Er wird nur erbracht, wenn die
Schule oder die Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen
anbietet und Ihr Kind daran teilnimmt. Mit der Antragstellung ist die Anmeldung
zur Mittagsverpflegung oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen. Der
Nachweis muss den Namen des Kindes, den Namen der Schule bzw.
Kindertageseinrichtung, den Namen des Gastronoms (Kantinenpächter,
Lieferant etc.) und den Zeitraum enthalten, für den das Kind angemeldet ist. Die
Bescheinigung sollte nach Möglichkeit von der Schule oder der Einrichtung
ausgestellt werden.
Wie wird die Leistung erbracht?
Mit Bewilligung der Leistung erhalten Sie einen Gutschein und zusätzlich zu
dem Gutschein einen Abrechnungsvordruck. Beide Schriftstücke sind dem
Leistungsanbieter vorzulegen.
Bei der Einlösung des Gutscheins rechnet die zuständige Behörde die Kosten
der Mittagsverpflegung direkt mit dem Leistungsanbieter ab. Eine Auszahlung
auf Ihr Konto ist nicht möglich.
Abzüglich des Eigenanteils in Höhe von 1 € pro Mahlzeit kann eine Übernahme
erfolgen.
Bei wem muss ich den Antrag abgeben:
Erhält das Kind Sozialhilfeleistungen oder Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende, dann ist der Antrag bei der für diese Leistungen zuständigen
Stelle abzugeben. Dies gilt auch für den analogen Leistungsbezug nach dem
AsylbLG.
Bezieht Ihr Kind Wohngeld, bezieht die ganze Familie Wohngeld oder erhalten
Sie für Ihr Kind den Kinderzuschlag (nicht Kindergeld), dann ist der Antrag bei
den kommunalen Sozialämtern abzugeben.
- 60 -
17. Lernmittelfreiheit
Auszug aus dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG)
vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2011
(GV. NRW. S. 205)
§ 96 Lernmittelfreiheit
(1) Den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen werden vom
Schulträger nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils von der
Schule eingeführte Lernmittel gemäß § 30 zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen.
In Ausnahmefällen können ihnen, soweit dies wegen der Art der Lernmittel erforderlich ist, diese
zum dauernden Gebrauch übereignet werden.
(2) Der Durchschnittsbetrag entspricht den durchschnittlichen Aufwendungen für die
Beschaffung der in einem Schuljahr oder an Berufskollegs für den Bildungsgang insgesamt
erforderlichen Lernmittel. Die Überschreitung von Durchschnittsbeträgen in einzelnen Klassen
(Stufen, Kursen, Semestern) einer Schule ist zulässig, wenn ein Ausgleich innerhalb der Schule
gewährleistet ist und der Gesamtrahmen der festgesetzten Durchschnittsbeträge nicht
überschritten wird.
(3) Der Eigenanteil bestimmt den Anteil, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel
nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Der Eigenanteil darf ein
Drittel des Durchschnittsbetrages nicht überschreiten. Der Eigenanteil entfällt für
Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Über weitere Entlastungen vom Eigenanteil
entscheidet der Schulträger in eigener Verantwortung.
(4) Besuchen Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnung in Nordrhein-Westfalen eine
außerhalb des Landes gelegene öffentliche Schule oder staatlich genehmigte Privatschule, so
werden ihnen die entstandenen Lernmittelkosten in entsprechender Anwendung der für Schulen
innerhalb des Landes geltenden Bestimmungen zu Lasten des Landes von der
Wohnsitzgemeinde erstattet, wenn die besuchte Schule die nächstgelege-ne im Sinne des
Schülerfahrkostenrechts ist und ihnen in der Schule au-ßerhalb des Landes NordrheinWestfalen keine Lernmittelfreiheit gewährt wird.
(5) Das Ministerium setzt im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem
Finanzministerium durch Rechtsverordnung den Durchschnittsbetrag und die Höhe des
Eigenanteils fest, bis zu dem Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen sind.
In diesem Zusammenhang hat der Schulausschuss der Rates der Stadt Dormagen am
29.06.2011 folgenden Beschluss (DS 8/0770) zur Entlastung vom Eigenanteil bei den
Lernmitteln gemäß § 96 SchulG NRW gefasst:
„Der Eigenanteil, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung
der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen, entfällt – bis auf Widerruf – über den in
§ 96 Abs. 3 SchulG genannten Personenkreis hinaus auch für Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II),
Bundeskindergeldgesetz (Bezieher von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz bzw.
von Kinderzuschlag), Asylbewerberleistungsgesetz und für Familien mit geringem
Haushaltseinkommen, die keine der vorgenannten Leistungen beziehen (nach Prüfung
der wirtschaftlichen Voraussetzungen) nach entsprechender Zuordnung zu einem o. g.
Rechts- und Personenkreis.
Der Eigenanteil für Lernmittel wird auf Antrag der Eltern von der Stadt Dormagen als
Schulträger der von den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen besuchten
städtischen Schulen in Dormagen übernommen.“
Die entsprechenden Anträge auf die Befreiung vom Eigenanteil für die Lernmittel sind
in den Schulen und bei der Schulverwaltung, Neues Rathaus, Paul-Wierich-Platz 2,
41539 Dormagen, erhältlich.
Auskunft erteilt: Frau Beate Freyaldenhoven, Zimmer 2.13, ℡ 02133/257444
Sprechzeiten: - montags, dienstags und mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
- donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr <--- nur telefonisch!
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18. Verzeichnis der Schulen im Stadtgebiet Dormagen
GRUNDSCHULEN
1. Theodor-Angerhausen-Schule
Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Mitte
Langemarkstr. 30, 41539 Dormagen (Mitte)
℡ 0 21 33 / 4 40 27
0 21 33 / 4 90 24
E-Mail: [email protected]
2. Regenbogenschule
Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Rheinfeld
In der Au 5, 41539 Dormagen (Rheinfeld)
℡ 0 21 33 / 4 30 73
0 21 33 / 4 90 66
E-Mail: [email protected]
3. Erich-Kästner-Schule
Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Nord
Konrad-Adenauer-Str. 2, 41539 Dormagen (Mitte)
℡ 0 21 33 / 4 30 06
0 21 33 / 21 42 37
E-Mail: [email protected]
4. Christoph-Rensing-Schule
Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Horrem
Knechtstedener Str. 49, 41540 Dormagen (Horrem)
℡ 0 21 33 / 4 19 89
0 21 33 / 4 90 67
E-Mail: [email protected]
5. Tannenbusch-Schule
Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Delhoven
Josef-Steins-Str. 41, 41540 Dormagen (Delhoven)
℡ 0 21 33 / 8 08 30
0 21 33 / 23 84 89
E-Mail: [email protected]
6. Schule Burg Hackenbroich
Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Hackenbroich
Salm-Reifferscheidt-Allee 6, 41540 Dormagen (Hackenbroich)
℡ 0 21 33 / 6 22 40
0 21 33 / 6 00 05
E-Mail: [email protected]
- 62 -
7. Henri-Dunant-Schule
Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Delrath
Henri-Dunant-Str. 2, 41542 Dormagen (Delrath)
℡ 0 21 33 / 73 91 62
0 21 33 / 22 70 01
E-Mail: [email protected]
8. Salvator-Schule
Städt. Kath. Grundschule Dormagen-Nievenheim
An der Weyhe 7 - 13, 41542 Dormagen (Ückerath)
℡ 0 21 33 / 9 11 44
0 21 33 / 92 97 84
E-Mail: [email protected]
9. Friedensschule
Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Nievenheim
Hauptstandort Nievenheim („Maria-Montessori-Haus“)
Neusser Str. 13, 41542 Dormagen (Nievenheim)
℡ 0 21 33 / 9 32 45
0 21 33 / 9 32 60
E-Mail: [email protected]
10. Friedensschule
Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Nievenheim
Teilstandort Gohr („Astrid-Lindgren-Haus“)
Bergheimer Str. 16, 41542 Dormagen (Gohr)
℡ 0 21 82 / 70 09
0 21 82 / 90 21
E-Mail: [email protected]
11. Schule am Kronenpützchen
Städt. Kath. Grundschule Dormagen-Straberg
Kronenpützchen 22, 41542 Dormagen (Straberg)
℡ 0 21 33 / 8 08 61
0 21 33 / 26 64 86
E-Mail: [email protected]
12. Friedrich-von-Saarwerden-Schule
Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Stadt Zons
Deichstr. 65, 41541 Dormagen (Stadt Zons)
℡ 0 21 33 / 34 71
0 21 33 / 4 40 51
E-Mail: [email protected]
13. St.-Nikolaus-Schule
Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Stürzelberg
Schulstr. 59, 41541 Dormagen (Stürzelberg)
℡ 0 21 33 / 7 03 47
0 21 33 / 22 74 39
E-Mail: [email protected]
- 63 -
HAUPTSCHULE (es werden keine Eingangsklassen mehr gebildet!)
14. Hermann-Gmeiner-Schule/UNESCO-Projekt-Schule
Städt. Ganztagshauptschule Dormagen
Bahnhofstr. 67, 41539 Dormagen (Mitte)
℡ 0 21 33 / 97 65 60
0 21 33 / 97 65 62 00
E-Mail: [email protected]
REALSCHULEN
15. Städt. Realschule am Sportpark Dormagen
Max-Reger-Weg 3, 41539 Dormagen (Mitte)
℡ 0 21 33 / 97 86 30
0 21 33 / 97 86 31 8
E-Mail: [email protected]
16. Städt. Realschule Dormagen-Hackenbroich
Dr.-Geldmacher-Str. 1, 41540 Dormagen (Hackenbroich)
℡ 0 21 33 / 26 20 90
0 21 33 / 26 20 92 99
E-Mail: [email protected]
GYMNASIEN
17. Bettina-von-Arnim-Gymnasium
Städt. Gymnasium Dormagen
Haberlandstr. 14, 41539 Dormagen (Mitte)
℡ 0 21 33 / 24 55 30
0 21 33 / 24 55 31
E-Mail: [email protected]
18. Leibniz-Gymnasium
Städt. Gymnasium Dormagen-Hackenbroich
Dr. Geldmacher-Str. 1, 41540 Dormagen (Hackenbroich)
℡ 0 21 33 / 50 26 20
0 21 33 / 50 26 22 90
E-Mail: [email protected]
19. Norbert-Gymnasium Knechtsteden
Staatlich anerkanntes privates katholisches Gymnasium
für Jungen und Mädchen
41540 Dormagen (Knechtsteden)
℡ 0 21 33 / 89 63
0 21 33 / 8 11 70
E-Mail: [email protected]
- 64 -
FÖRDERSCHULE
20. Schule am Chorbusch
Städt. Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache
Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen (Hackhausen)
℡ 0 21 33 / 4 40 26
0 21 33 / 4 90 26
E-Mail: [email protected]
GESAMTSCHULE
21. Bertha-von-Suttner-Gesamtschule der Stadt Dormagen
Marie-Schlei-Str. 6, 41542 Dormagen (Nievenheim)
℡ 0 21 33 / 50 21 00
0 21 33 / 9 20 57
E-Mail: [email protected]
BERUFSSCHULE
22. Berufsbildungszentrum Dormagen des Kreises Neuss
- Berufskolleg Berufsschule - Berufsfachschule - Fachschule
Willy-Brandt-Platz 5, 41539 Dormagen (Mitte)
℡ 0 21 33 / 50 21 00
0 21 33 / 24 74 44
E-Mail: [email protected]
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19. Ferien im Schuljahr 2013/2014
Die Ferien für das Schuljahr 2013/2014 wurden für die Schulen in NordrheinWestfalen folgendermaßen festgelegt:
Ferien
Erster Ferientag
Letzter Ferientag
Sommer
Montag, 22. Juli 2013
Dienstag, 03. September 2013
Herbst
Montag, 21. Oktober 2013
Samstag, 02. November 2013
Weihnachten
Montag, 23. Dezember 2013
Dienstag, 07. Januar 2014
Ostern
Montag, 14. April 2014
Samstag, 26. April 2014
Pfingsten
Dienstag, 10. Juni 2014
Außerdem stehen der einzelnen Schule im Schuljahr 2013/2014 vier
bewegliche Ferientage zur Verfügung. Mindestens einer der beweglichen
Ferientage ist den örtlichen Verhältnissen bei Festen entsprechend,
insbesondere bei Volks- und Heimatfesten und in der Karnevalszeit, als
Brauchtumstag festzulegen. Die Schulkonferenz entscheidet über die
Terminierung der beweglichen Ferientage im Einvernehmen mit dem
Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist
anzustreben.
Die Entscheidung soll spätestens drei Wochen vor Beginn der Sommerferien
des Jahres 2013 getroffen werden. Die Schulleitung unterrichtet unverzüglich
die Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde.
Langfristige Sommerferienregelung in NRW von 2014 bis 2017
Von der Kultusministerkonferenz (http://www.kmk.org/) wurden am 15.05.2008
folgende Sommerferien-Termine für das Land Nordrhein-Westfalen
beschlossen:
07.07. bis 19.08.2014
29.06. bis 11.08.2015
11.07. bis 23.08.2016
17.07. bis 29.08.2017
Die Sommerferien beginnen übrigens seit 2011 immer an einem Montag!
Alle Angaben ohne Gewähr
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20. Zuständigkeiten (innere und äußere Schulangelegenheiten):
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen liegen die Zuständigkeiten im
Schulwesen teils beim Land und teils bei den Schulträgern.
So sind das Land (Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW) bzw. die
Schulaufsichtsbehörden (Bezirksregierung Düsseldorf bzw. Schulamt für den
Rhein-Kreis Neuss) für die sogenannten „inneren Schulangelegenheiten“
zuständig.
Hierzu zählen insbesondere
• die Aufstellung der Lehrpläne
• die Vermittlung der Lerninhalte
• die Unterrichtsgestaltung usw.
Der Schulträger - z. B. die Stadt Dormagen - ist für die „äußeren Schulangelegenheiten“ zuständig.
Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht
erforderlichen
• Schulanlagen
• Gebäude
• Einrichtungen
• Lehrmittel
bereitzustellen und zu unterhalten sowie
• das für die Schulverwaltung notwendige Personal
• eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie
orientierte Sachausstattung
zur Verfügung zu stellen.
Außerdem
beschließt
der
Schulträger
nach
Maßgabe
Schulentwicklungsplanung über die
• Errichtung
• Änderung
• Auflösung
einer Schule, die
• Einrichtung einer Einführungsphase für die gymnasiale Oberstufe
• den organisatorischen Verbund von Schulen,
für die das Land nicht Schulträger ist.
der
Die Sachkosten, insbesondere die Kosten für die
• Errichtung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der erforderlichen
Schulgebäude und Schulanlagen,
• Ausstattung der Schulen,
• notwendigen Haftpflichtversicherungen sowie
• Kosten der Lernmittelfreiheit und die Schülerfahrkosten,
trägt ebenfalls der Schulträger.
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21. Schulaufsichtsbehörden
Artikel 7 des Grundgesetzes legt fest, dass das gesamte Schulwesen unter der
Aufsicht des Staates liegt (auf Grund der Kulturhoheit der Länder unter der
Aufsicht des jeweiligen Bundeslandes).
Oberste Schulaufsichtsbehörde für alle Schulformen
Ministerium für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
℡ 0211/5867-40
0211/5867-3220
zentrale E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.schulministerium.nrw.de/
Obere Schulaufsichtsbehörde für alle Schulformen
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
℡ 0211/475-0
0211/475-2671
zentrale E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/
Internet: http://www.brd.nrw.de
Untere Schulaufsichtsbehörde für die Schulformen
Grund-, Haupt- und Förderschule
Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss
Oberstraße 91
41460 Neuss
℡ 02131/928-4020
02131/928-4099
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.rhein-kreis-neuss.de/
Schulaufsichtsbeamtinnen:
• Frau Roth-Junkermann ℡ 02131/928-4017
• Frau Christa Banisch
℡ 02131/928-4019
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Grundschulen
Haupt- und Förderschule
22. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Schulverwaltung der
Stadt Dormagen (Geschäftsbereich Ia):
Paul-Wierich-Platz 2
NEUES RATHAUS
41539 Dormagen
0 21 33 / 257 460
E-mail: [email protected]
Bürgermeister: Peter-Olaf Hoffmann
℡ 257 223 (Vorzimmer)
Schuldezernentin: Tanja Gaspers
℡ 257 334 (Vorzimmer)
Schulverwaltung:
Ellen Schönen-Hütten
Leiterin/Produktverantwortliche
℡ 257 443
Michael Engel
Allgemeine Verwaltungs- und
Haushaltsangelegenheiten
℡ 257 442
Beate Freyaldenhoven
Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
und Angelegenheiten der Schulsekretärinnen
Entlastung vom Eigenanteil bei den
Lernmitteln (Schulbücher)
℡ 257 444
Alexandra Kern-Hartmann
Schulverpflegung, Abwicklung der
gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
in Schulen und Kindertageseinrichtungen
im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT)
℡ 257 204
Guido Krah
Schülerangelegenheiten,
Einschulungen, Schülerbeförderung
℡ 257 445
Bettina Scholz
Betreuungsmaßnahmen
℡ 257 490
Sonja Zeidler
Beschaffungen,
Einrichtung von Schulräumen
℡ 257 400
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NOTIZEN
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Redaktion:
Geschäftsbereich Ia
- Schulverwaltung Neues Rathaus
Paul-Wierich-Platz 2
41539 Dormagen
Stand: September 2012
Druck: Stadt Dormagen
www.dormagen.de
Herausgeber:
Stadt Dormagen
Der Bürgermeister
Neues Rathaus
41538 Dormagen