Weiterführende Schulen in Dormagen
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Weiterführende Schulen in Dormagen
Weiterführende Schulen in Dormagen Informationen zum Schuljahr 2013/2014 B IL DUNG IN DORM AG EN w w w.d o r m a g en .d e -1- Impressum Herausgeber Stadt Dormagen, Der Bürgermeister Schulverwaltung, Geschäftsbereich Ia Paul-Wierich-Platz 2, Neues Rathaus, 41539 Dormagen Redaktion Schulverwaltung der Stadt Dormagen und die weiterführenden Schulen in Dormagen Gestaltung und Lektorat Schulverwaltung der Stadt Dormagen Umschlaggestaltung Fachbereich für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Dormagen Druck Hausdruckerei der Stadt Dormagen Stand September 2012 Auflage 1.000 Exemplare -2- Inhaltsübersicht Seite 1. Vorwort 4 2. Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen 5 3. Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule 6-8 4. Anmeldeverfahren 9 - 11 5. Tag der offenen Tür / Informationsveranstaltungen 12 6. Anmeldetermine 13 7. Schulpsychologischer Dienst des Rhein-Kreises Neuss 14 8. Realschulen 15 - 26 9. Gymnasien 27 - 35 10. Förderschule 36 - 37 11. Gesamtschule 38 - 44 12. Berufsbildungszentrum Dormagen 45 - 53 13. Schülerfahrkosten 54 - 55 14. Zuschuss zu den Kosten für die Schülerbeförderung (BuT) 56 - 57 15. Nachmittagsbetreuung in den weiterführenden städtischen Schulen 58 16. Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung (BuT) 59 - 60 17. Lernmittelfreiheit 61 18. Verzeichnis der Schulen im Stadtgebiet Dormagen 62 - 65 19. Ferien im Schuljahr 2013/2014 66 20. Zuständigkeiten (innere und äußere Schulangelegenheiten) 67 21. Schulaufsichtsbehörden 68 22. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Schulverwaltung der Stadt Dormagen (Geschäftsbereich Ia) 69 -3- 1. Vorwort Liebe Eltern, vor Ihnen liegt eine sehr wichtige Entscheidung: Im Frühjahr 2013 müssen Sie sich entscheiden, welche weiterführende allgemeinbildende Schule Ihr Kind ab dem Schuljahr 2013/2014 besuchen soll. Es gilt nicht nur die richtige Schulform für Ihr Kind zu wählen, sondern eine Schule zu finden, die mit ihrem Angebot den individuellen Neigungen und Fähigkeiten Ihres Kindes optimal entspricht. Nur wenn Kinder mit Begeisterung und Spaß lernen können, ist eine optimale Förderung gewährleistet. Mit Ganztagsschule oder Übermittagbetreuung, Freizeit- oder Förderangeboten oder einer breiten Palette an Fremdsprachen bieten die Dormagener Schulen eine vielfältige Auswahlmöglichkeit. Um Ihnen und Ihrem Kind einen Überblick über die weiterführenden Schulen in Dormagen zu geben und Ihnen die Entscheidung etwas zu erleichtern, hat die Schulverwaltung der Stadt Dormagen in Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen diese Informationsbroschüre zusammengestellt. Hier stellen sich die weiterführenden Schulen der Sekundarstufen I und II mit ihren Angeboten vor. Vielleicht haben Sie die aktuellen Diskussionen rund um die Schulentwicklungsplanung in Dormagen verfolgt und wissen daher schon, dass die Städtische HermannGmeiner-Hauptschule keine Eingangsklasse mehr bilden wird. Für alle anderen Schulen gilt jedoch, dass zum Schuljahr 2013/2014 keine Änderung der Schulform vorgenommen wird. Sie können Ihr Kind daher an jedem Gymnasium, an jeder Realschule sowie an der Gesamtschule anmelden, ohne Sorge darüber, dass es eventuell den gewünschten Schulabschluss nicht absolvieren kann. Bei der Entscheidungsfindung werden Sie außerdem von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes unterstützt. Darüber hinaus bieten die einzelnen Schulen einen „Tag der offenen Tür“ oder Informations- bzw. Beratungstage an. Schauen Sie sich zusammen mit Ihrem Kind die Schulen vor Ort an und nehmen Sie die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch mit den Lehrkräften und den Schulleitungen wahr. Zusätzlich stellt das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NordrheinWestfalen die besonderen Merkmale der unterschiedlichen Schulformen in einer eigenen Broschüre ("Die Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen - Informationen für Eltern“) eingehend vor. Diese Informationsbroschüre wird über die Grundschulen an die Eltern der Viertklässler verteilt. Selbstverständlich stehen Ihnen auch alle Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulsekretariate und der Schulverwaltung der Stadt Dormagen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern eine unbeschwerte und erfolgreiche Schulzeit an einer der weiterführenden Schulen in Dormagen. Ebenso hoffe ich auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Schulen, Elternschaft und Schulträger. Dormagen, im September 2012 Peter-Olaf Hoffmann Bürgermeister -4- 2. Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen Die Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I dauert gemäß § 37 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV.NW.S.102), in der zurzeit geltenden Fassung, zehn Schuljahre, am Gymnasium neun Schuljahre (§ 10 Abs. 3 SchulG). Sie wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule erfüllt. Sie endet vorher, wenn die Schülerin oder der Schüler einen der nach dem zehnten Vollzeitschuljahr vorgesehenen Abschlüsse in weniger als zehn Schuljahren erreicht hat. Durchläuft eine Schülerin oder ein Schüler die Schuleingangsphase in drei Jahren (§ 11 Abs. 2 Satz 4 SchulG), wird das dritte Jahr nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet. Schulpflichtige mit zehnjähriger Vollzeitschulpflicht, die am Ende des neunten Vollzeitpflichtschuljahres in ein Berufsausbildungsverhältnis eintreten, erfüllen gemäß § 37 Abs. 2 SchulG die Vollzeitschulpflicht im zehnten Jahr durch den Besuch der Fachklasse der Berufsschule (§ 22 Abs. 4 Nr. 1 SchulG), im Falle des Abbruchs der Berufsausbildung durch den Besuch eines vollzeitschulischen Bildungsgang der Berufsschule (§ 22 Abs. 4 Nr. 2 bis 4 SchulG). Die Schulaufsichtsbehörde kann in Ausnahmefällen zulassen, dass Schulpflichtige im zehnten Jahr der Schulpflicht einen Unterricht in einer schulischen oder außerschulischen Einrichtung besuchen, in der sie durch besondere Fördermaßnahmen die Allgemeinbildung erweitern können und auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet werden. Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt gemäß § 38 Abs. 1 SchulG die Pflicht zum Besuch der Berufsschule (§ 22 Abs. 4 SchulG) oder eines anderen Bildungsgangs des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist gem. § 38 Abs. 2 SchulG bis zu dessen Ende schulpflichtig. Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht gemäß § 38 Abs. 3 SchulG bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien. Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II. Gem. § 38 Abs. 4 SchulG endet die Schulpflicht vor den in Absatz 2 und 3 festgelegten Zeitpunkten, wenn nach Festlegung in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die bisherige Ausbildung den weiteren Schulbesuch entbehrlich macht oder die obere Schulaufsichtsbehörde im Einzelfall eine entsprechende Feststellung trifft. Wer nach dem Ende der Schulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist gem. § 38 Abs. 5 SchulG berechtigt, die Berufsschule zu besuchen, solange das Berufsausbildungsverhältnis besteht. -5- 3. Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule In der Regel wird die Grundschule in Nordrhein-Westfalen für die Dauer von vier Schuljahren besucht. Dort werden den Schülerinnen und Schülern grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, führt hin zu systematischen Formen des Lernens und legt damit die Grundlage für die weitere Schullaufbahn, die ab der 5. Klasse in einer weiterführenden Schule einer Hauptschule, einer Realschule, einem Gymnasium oder einer Gesamtschule - fortgesetzt wird. Über die unterschiedlichen Bildungsgänge der Sekundarstufe I und das örtliche Schulangebot informieren die Grundschulen im ersten Schulhalbjahr der 4. Klasse. Anschließend erörtert die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer mit den Eltern in einem persönlichen Gespräch die weitere schulische Förderung des Kindes. Zusätzlich laden die weiterführenden Schulen in Dormagen zu den Tagen der offenen Tür und/oder zu sonstigen Informationsveranstaltungen ein. Diese finden in der Regel im Herbst/Winter statt. An diesen Tagen können alle Interessierten die Schule persönlich näher kennenlernen, die die Kinder ab dem nächsten Schuljahr besuchen sollen/werden. Einen Überblick über die Tage der offenen Tür und der sonstigen Informationsveranstaltungen finden Sie in dieser Broschüre. Grundlage für den Unterricht und die damit verbundenen Anforderungen in der Grundschule sind die Richtlinien und Lehrpläne sowie die Ausbildungsordnung für die Grundschulen. Eine vorgegebene quantifizierte Gewichtung der jeweiligen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten gibt es nicht; es liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte, die rechtlichen Vorgaben zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in pädagogisches Handeln umzusetzen und eine begründete Empfehlung für die künftig zu besuchende(n) Schulform(en) abzugeben. Empfehlung für die weiterführende Schule Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse auf der Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint. -6- Neben einer Schulform des dreigliedrigen Schulsystems (Hauptschule, Realschule oder Gymnasium) wird auch immer die Gesamtschule benannt, da in dieser Schulform Kinder aller Begabungen beschult werden können. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform (des dreigliedrigen Schulsystems) mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit einem entsprechenden Zusatz benannt. Über die Schulformempfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz. Die Eltern entscheiden - nach Beratung durch die Grundschule - über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I, indem sie es unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse an einer Schule der von ihnen gewählten Schulform anmelden. In der Regel melden die Eltern ihr Kind an einer Schule der Schulform an, die von der bisher besuchten Grundschule empfohlen wurde. Kommt es zu einer positiven Aufnahmeentscheidung, unterrichtet die aufnehmende Schule die abgebende Grundschule über die Anmeldung des Kindes. Weichen Grundschulempfehlung und Elternwunsch voneinander ab, wird ein Beratungsgespräch zwischen den Eltern und der weiterführenden Schule erforderlich. Halten die Eltern nach diesem verpflichtenden Beratungsgespräch an ihrer Wahl der Schulform fest, entscheidet die Schule über die Aufnahme des Kindes. Für die Wahl der Schule sollten Sie noch wissen, dass • in allen in dieser Broschüre genannten Schulen in Dormagen Jungen und Mädchen grundsätzlich gemeinsam unterrichtet werden. • die Hermann-Gmeiner-Schule/UNESCO-Projekt-Schule keine Eingangsaklasse mehr bildet. • die Städt. Realschule Hackenbroich und die Bertha-von-SuttnerGesamtschule der Stadt Dormagen als weiterführende Ganztagsschulen geführt werden. • es sich beim Norbert-Gymnasium Knechtsteden um ein staatlich anerkanntes privates katholisches Gymnasium handelt. • es sich beim Berufsbildungszentrum Dormagen um eine Schule in der Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss handelt. (Hauptschule) Darüber hinaus wird auf Folgendes hingewiesen: • Anmeldungen aus Gemeinden, die nicht über eine weiterführende Schule der gewählten Schulform verfügen, sind Anmeldungen aus dem Gebiet des Schulträgers gleichzusetzen (für Dormagener Schulen gilt dies für Schülerinnen und Schüler aus Rommerskirchen). -7- Bei weiterführenden Schulen mit unterschiedlichem Fremdsprachenbeginn (z. B. am Gymnasium in der Klasse 5 Latein oder Englisch bzw. Französisch bei bilingualen Zweigen) ist für die Anmeldung jedes Schulzweiges getrennt zu entscheiden. Auswärtige sind hier nur dann einheimischen Schülerinnen und Schülern gleichzustellen, wenn die Heimatgemeinde über eine Schule dieser Schulform verfügt, die ein entsprechendes bilinguales Angebot nicht vorhält. Ein unterschiedliches Fremdsprachenangebot begründet keine Ausnahme. • Einheimische Schülerinnen und Schüler haben gegenüber Auswärtigen, deren Gemeinde über eine Schule der gewählten Schulform verfügt, ein Vorrecht auf Aufnahme. Reicht die Aufnahmekapazität auch für einige Auswärtige, sind die zu bevorzugen, deren Geschwister die gewählte Schule schon besuchen; im übrigen gilt hier auch die Schulwegezeit als mögliches Entscheidungskriterium. • Kinder von Migranten sind Deutschen gleichzustellen. • Für die Gesamtschule gilt darüber hinaus ein weiteres Kriterium, denn an sie ist der gesetzliche Auftrag gerichtet, in einem differenzierten Unterrichtssystem Bildungsgänge zu ermöglichen, die zu allen Abschlüssen der Sekundarstufe I führen und auch die allgemeine Hochschulreife ermöglichen sollen. Dieser Auftrag setzt voraus, dass die Schülerinnen und Schüler dieser Schule in ihrer Leistungsfähigkeit die gesamte Leistungsbreite in einem ausgewogenen Verhältnis vertreten. Grafik: Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) NRW Weitere Informationen unter: www.schulministerium.nrw.de • -8- 4. Anmeldeverfahren In Nordrhein-Westfalen wird für den Übergang aus der 4. Klasse der Grundschule in die weiterführenden allgemein bildenden Schulen ein koordiniertes Anmeldeverfahren durchgeführt. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NordrheinWestfalen bestimmt jährlich den Tag, an dem das Anmeldeverfahren in den Kommunen spätestens endet. Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 14.07.2011 (ABl. NRW. 8/11) endet das Anmeldeverfahren zu den Klassen 5 der Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen im Jahr 2013 spätestens am 15. März 2013. Über den Beginn des Anmeldezeitraums entscheidet der jeweilige Schulträger. Das Verfahren hat drei wesentliche Ziele: • • • Es soll die Anmeldung vereinfachen. Es soll Doppel- und Mehrfachanmeldungen vermeiden. Es soll dafür sorgen, dass möglichst viele Kinder die gewählte Schule der Schulform besuchen können, für die sie geeignet sind. Zusammen mit Halbjahreszeugnis der 4. Klasse erhalten die Eltern eines jeden Kindes einen landesweit inhaltlich identischen Anmeldeschein, der nach den Vorgaben des Ministeriums gestaltet ist, sowie ein von der Schulverwaltung der Stadt Dormagen gestaltetes Anmeldeformular. Nur die mit einem Schulstempel/Schulsiegel der Grundschule und der Unterschrift der Schulleitung versehenen Anmeldescheine berechtigen zur Teilnahme am Anmeldeverfahren. Die Ausstellung eines neuen Anmeldescheins bzw. eines Anmeldeformulars für verlorene Exemplare durch die Grundschule oder die Schulverwaltung der Stadt Dormagen ist nur möglich, wenn glaubhaft dargelegt wird, dass der Original-Anmeldeschein bzw. das Original-Anmeldeformular abhanden gekommen sind. Der neue Anmeldeschein bzw. das neue Anmeldeformular wird deutlich als „Zweitausfertigung“ gekennzeichnet. Auch für die Anmeldung von Schülerinnen und Schülern, die bisher keine Grundschule in Dormagen besucht haben, wird für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule in Dormagen ein Anmeldeschein benötigt. Zusätzlich bitte das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes mitbringen! Den Anmeldeschein und das Anmeldeformular geben Sie bei der Anmeldung des Kindes an der gewünschten Schule ab. Wird das Kind dort aufgenommen, verbleibt der Anmeldeschein und das Anmeldeformular bei der aufnehmenden Schule und das Anmeldeverfahren ist beendet. -9- Jeweils eine Durchschrift geht als Aufnahmebestätigung an die Eltern bzw. zur Information an die bisher besuchte Grundschule und an den Schulträger. Eine Schülerin oder ein Schüler wird grundsätzlich unter dem Vorbehalt aufgenommen, dass sie oder er tatsächlich in die 5. Klasse versetzt wird. Erfahrungsgemäß kann es vorkommen, dass an manchen Schulen die Nachfrage das Angebot an Schulplätzen übersteigt, weil dort mehr Schülerinnen und Schüler angemeldet werden, als die einzelne Schule tatsächlich aufnehmen kann. In solchen Fällen kann die obere Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Schulträger festlegen, dass für sämtliche Schulen einer Schulform in einer Gemeinde eine kürzere Anmeldefrist als für die übrigen weiterführenden Schulen gilt. Die Eltern werden daher gebeten, schon bei der Anmeldung einen Zweitwunsch auf dem Anmeldeformular anzugeben. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet gemäß § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen unmittelbar nach dem Ablauf dieser Frist innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens insbesondere im Rahmen der festgelegten Zügigkeit - über die Aufnahme, so dass die Eltern abgewiesener Schülerinnen und Schüler noch Gelegenheit haben, ihr Kind danach an einer anderen Schule anmelden zu können. Die Zügigkeiten der Eingangsklassen wurden vom Schulträger auf der Grundlage der vorhandenen Raumkapazitäten und dem Grundsatz der gleichmäßigen Auslastung bestehender Schulsysteme festgelegt und damit der allgemeine Rahmen gemäß Schulgesetz NRW geschaffen. Die Aufnahmekriterien bei einem solchen so genannten Anmeldeüberhang sind abschließend in § 1 Abs. 2 APO-SI geregelt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule gemäß § 1 Abs. 2 APO-SI Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran: 1. Geschwisterkinder, 2. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, 3. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache, 4. in Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität), 5. Schulwege, 6. Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule, 7. Losverfahren. - 10 - Einer ablehnenden Entscheidung soll immer der Versuch vorausgehen, im Einvernehmen der beteiligten Schulen und mit Zustimmung der Eltern dafür zu sorgen, dass so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich in die gewünschte Schule aufgenommen werden können. Die Schulen, die Schulaufsichtsbehörden und die Schulverwaltung der Stadt Dormagen sind bemüht, den Wünschen den Eltern nach Möglichkeit zu entsprechen, um unangemessene Härtefälle zu vermeiden. Kann ein Kind nicht aufgenommen werden, weil die Aufnahmekapazität der gewünschten weiterführenden Schule erschöpft ist, erhalten die Eltern den Anmeldeschein zurück und legen ihn an einer anderen Schule ihrer Wahl vor. Allen Dormagener Grundschülerinnen und Grundschüler wird die Aufnahme an einer weiterführenden Schule im Stadtgebiet Dormagen zugesichert! - 11 - 5. Tag der offenen Tür / Informationsveranstaltungen In den Schulen können Sie sich an folgenden Tagen persönlich informieren: Bertha-von-Suttner-Gesamtschule 24. Oktober 2012 (Mittwoch) ab 19.00 Uhr „Elterninformationsabend für AufnahmeInteressierte nach Jahrgang 4“ 10. November 2012 (Samstag) 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr („Tag der offenen Tür“) Norbert-Gymnasium Knechtsteden 17. November 2012 (Samstag) („Tag der offenen Tür“) 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Information durch die Schulleitung, Probeunterricht, Führungen durch die Schule, individuelle Gesprächsmöglichkeiten Realschule am Sportpark 24. November 2012 (Samstag) („Tag der offenen Tür“) 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Leibniz-Gymnasium 01. Dezember 2012 (Samstag) („Tag der offenen Tür“) 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Bettina-von-Arnim-Gymnasium 24. November 2012 (Samstag) („Gläserne Schule“) 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr Städt. Realschule Dormagen-Hackenbroich 26. Januar 2013 (Samstag) 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr („Tag der offenen Tür“) Berufsbildungszentrum Dormagen 02. Februar 2013 (Samstag) („Informations- und Beratungstag“) 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr Während der vorgenannten Termine haben die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, die Schulen zu besichtigen, sich einen Eindruck vom Schulleben zu verschaffen und mit den Schulleitungen bzw. den verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrern Gespräche über die Anforderungen, Möglichkeiten und Angebote der weiterführenden Schulen zu führen. - 12 - 6. Anmeldetermine Die Termine für die Anmeldung zu den weiterführenden Schulen sind für das Schuljahr 2012/2013 wie folgt festgelegt worden: • Bertha-von-Suttner-Gesamtschule der Stadt Dormagen 16. Februar 2013 (Samstag) 18. Februar 2013 (Montag) 19. Februar 2013 (Dienstag) 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Vormittag) 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Nachmittag) 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Vormittag) 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Nachmittag) 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Vormittag) 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Nachmittag) • Norbert-Gymnasium Knechtsteden 09. Januar 2013 (Mittwoch) bis 31. Januar 2013 (Donnerstag) • Städt. Realschule am Sportpark Dormagen • Städt. Realschule Hackenbroich • Bettina-von-Arnim-Gymnasium • Leibniz-Gymnasium in Dormagen-Hackenbroich 28. Februar 2013 (Donnerstag) 01. März 2013 (Freitag) 02. März 2012 (Samstag) 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Vormittag) 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Nachmittag) 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Vormittag) 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Nachmittag) 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Vormittag) • Berufsbildungszentrum Dormagen (BBZ) Am 02. Februar 2013 ist die Anmeldung auch am Beratungs- und Informationstag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr möglich. 04.02.2013 bis 06.02.2013 04. Februar 2013 (Montag) 05. Februar 2013 (Dienstag) 06. Februar 2013 (Mittwoch) 08.00 – 12.00 Uhr (Vormittag) 14.00 – 17.00 Uhr (Nachmittag) 08.00 – 12.00 Uhr (Vormittag) 08.00 – 12.00 Uhr (Vormittag) 13.02.2013 bis 15.02.2013 13. Februar 2013 (Mittwoch) 14. Februar 2013 (Donnerstag) 15. Februar 2013 (Freitag) 11.00 – 14:00 Uhr (Vormittag) 08.00 – 12.00 Uhr (Vormittag) 08.00 – 12.00 Uhr (Vormittag) 18.02.2013 bis 22.02.2013 18. Februar 2013 (Montag) 19. Februar 2013 (Dienstag) 20. Februar 2013 (Mittwoch) 21. Februar 2013 (Donnerstag) 22. Februar 2013 (Freitag) 13.00 – 17.00 Uhr (Nachmittag) 08.00 – 12.00 Uhr (Vormittag) 08.00 – 12.00 Uhr (Vormittag) 13.00 – 17.00 Uhr (Nachmittag) 08.00 – 12.00 Uhr (Vormittag) Die Anmeldungen werden in den Sekretariaten der entsprechenden Schulen entgegengenommen. - 13 - 7. Schulpsychologischer Dienst des Rhein-Kreises Neuss Sie haben Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit der Schule? Sie suchen Hilfen und Unterstützungen, Veränderungsmöglichkeiten oder Anregungen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulpsychologischen Dienstes des Rhein-Kreises Neuss haben psychologisches und pädagogisches Fachwissen und bieten • Beratung, • Betreuung, • Förderung und • Fortbildung. Die Beratungsstellen befinden sich ortsnah im Rhein-Kreis Neuss. Nehmen Sie telefonisch, schriftlich oder persönlich Kontakt mit dem Schulpsychologischen Dienst auf. Ihnen entstehen keine Kosten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Beratung bei der Wahl einer weiterführenden Schule Für Eltern, deren Kinder jetzt das vierte Grundschuljahr absolvieren, steht in den kommenden Monaten die Wahl einer weiterführenden Schule an. Wichtige Grundlage der Entscheidung für eine Schulform ist die Einschätzung der Grundschule, die als Empfehlung im Zeugnis festgehalten wird. Bei der Wahl zwischen Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule sollten Eltern den Lernstand und die Leistungsentwicklung des Kindes berücksichtigen. Auch Belastbarkeit, Selbstvertrauen und Selbständigkeit des Kindes können bei der Auswahl der Schule von Bedeutung sein. Wichtig ist das Lern- und Arbeitsverhalten, zum Beispiel Motivation, Arbeitstempo, Ausdauer und Mitarbeit im Unterricht. Erleichtert wird die Wahl der passenden Schulform und der konkreten Schule, wenn Eltern vor ihrer Entscheidung die Informationsangebote der weiterführenden Schulen wie Tage der offenen Tür und Elternberatungen nutzen. Hilfe bietet auch der Schulpsychologische Dienst des Rhein-Kreises Neuss an. Die Fachkräfte des Schulpsychologischen Dienstes für Dormagen und Rommerskirchen sind wie folgt zu erreichen. Telefon: Telefax: E-Mail: Gabriele Lange Hackhauser Str. 67 41540 Dormagen (Hackhausen) 02133 / 470572 02133 / 244922 [email protected] Sprechzeiten: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung ! Ansprechpartnerin: Adresse: - 14 - 8. Realschulen - Städt. Realschule am Sportpark Dormagen - Realschule Hackenbroich, Städt. Realschule Dormagen 8.1 Städt. Realschule am Sportpark Dormagen Max-Reger-Weg 3, 41539 Dormagen ℡ 0 21 33 / 97 86 30 0 21 33 / 97 86 31 8 E-Mail: [email protected] E-Mail (Sekretariat) : [email protected] Homepage: http://www.rsamsportpark.de Schulleiterin: Realschulrektorin Bettina Mazurek Stellvertreter: Jan-Peter Krause Dörte Puhl Zahl der Schüler im Schuljahr 2012/2013: 641 Klassenbildung im Schuljahr 2012/2013: 5. Schuljahr: 3 Klassen Insgesamt : 23 Klassen Kursbildung im Schuljahr 2012/2013: 25 Kurse (Differenzierung der 7. -10. Klassen) - 15 - Lage und Ausstattung der Schule Die Städtische Realschule am Sportpark liegt in einem Parkgelände mit Sportplatz, Sporthalle, Gymnastikhalle und Hallenbad. Für die Schülerinnen und Schüler ist sie verkehrstechnisch günstig gelegen mit direkter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (Linienbusse, S-Bahn). Das Schulgebäude gliedert sich in drei Trakte, diese umschließen einen übersichtlichen und geräumigen Schulhof mit vielfältigen Spielangeboten für die Pausengestaltung. Die Schule verfügt über ein umfangreiches Fachraumangebot: • • • • • • • • • • • zwei Informatikräume, die PCs sind vernetzt mit Anschluss an das Internet (Neuausstattung Sommer 2012) einen Technikraum mit Maschinenraum zwei Biologieräume, zwei Physikräume, einen Chemieraum mit Internetanschluss eine Schulküche mit hauswirtschaftlichen Nebenräumen einen Kunstraum, einen Textilraum, einen Musikraum einen Proberaum für die Schulband eine Aula für Musik- und Theateraufführungen eine Schülerbücherei mit PCs und Internetzugang ein Lernbüro mit PCs und Internetzugang eine Mensa mit Aufenthaltsraum. Alle Fachräume der Schule ermöglichen ein Lernen und Unterrichten nach den neuesten didaktischen Gesichtspunkten. Die großzügige Ausstattung mit neuen Medien (in den Klassen- und Fachräumen) bietet allen Klassen und Kursen den Zugang zu PCs und Internet. Eine Aula rundet das Angebot ab. Die Schule nutzt die nahe gelegenen Sporteinrichtungen mit Sportplatz, Sporthalle, Gymnastikhalle und Schwimmbad. - 16 - Auf dem Schulgelände betreibt der Förderverein der Schule einen Schulkiosk, an dem sich die Schülerinnen und Schüler in den Pausen mit Getränken und Essen versorgen können (ab Oktober 2012 auch warmes Essen in der Mittagspause). Die schuleigene Mensa bietet in der Mittagspause ein abwechslungsreiches Mittagsessen für die Schüler/innen der Hausaufgabenbetreuung an. Das Mittagspausenprogramm für alle Schüler/innen wird ergänzt durch Spielund Bewegungsangebote, Förderhilfen und Hausaufgabenunterstützung. Der Schulträger hat 2010 die Schülertoiletten kernsaniert. Die RSD steht für eine Erziehung zur Toleranz, Gleichberechtigung, Integration, Zivilcourage und fördert die gesellschaftliche Teilhabe aller Schüler/innen. Integrative Lerngruppen bereichern das Schulleben ab der 5. Klasse. In jeweils einer von vier Klassen einer Jahrgangsstufe besuchen 5 Kinder mit Lernschwächen zusammen mit 20 Kindern ohne Förderbedarf den Unterricht. In den Hauptfächern unterrichten zwei Lehrer/innen als Team gleichzeitig in dieser Klasse. So können alle Schüler/innen individuell gefördert werden und nach ihrem eigenen Lerntempo und Lernplan arbeiten. Das Schulmotto der Realschule am Sportpark lautet: sich gegenseitig respektieren und sich wohlfühlen miteinander leben und lernen Interesse entwickeln und etwas leisten Durch viele gemeinsame und sich gegenseitig unterstützende Aktivitäten bemühen sich Eltern, Schüler/innen, Schulsozialarbeiterin und Lehrer/innen der Realschule am Sportpark um ein Klima, in dem man sich gegenseitig respektiert und in dem man sich wohlfühlen kann: - 17 - • • • • • • Unsere Schulsozialarbeiterin bietet individuelle Beratung und individuelle Förderung an (Einzelfallhilfe, Sozialtraining mit einzelnen Schülern oder Gruppen). Ein weiteres Aufgabengebiet liegt in der Streitschlichtung/Konfliktbewältigung und dem Trainingsraumprogramm (Programm zur Vermeidung und Minimierung von Unterrichtsstörungen). „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ Die Schüler/innen und Lehrer/innen der RSD haben gemeinsam beschlossen, an diesem Projekt gegen Diskriminierung, Rassismus und Gewalt teilzunehmen. Es bietet den Schüler/innen der RSD die Möglichkeit, das Klima in unserer Schule aktiv mit zu gestalten, in dem sie sich bewusst gegen jede Form von Diskriminierung, Mobbing und Gewalt wenden. Der Titel des Projektes ist ein Bekenntnis zu Toleranz und Respekt im Umgang miteinander. Unsere Schüler/innen engagieren sich auch im Projekt „Stolpersteine“. Ein Schulsanitätsdienst verwaltet die Erste-Hilfe-Ausstattung der Schule. Dafür ausgebildete Schülerinnen und Schüler kümmern sich in den Pausen um erkrankte und verletzte Schülerinnen und Schüler. Ein Team von Streitschlichterinnen und Streitschlichtern hilft, Konflikte im ruhigen Gespräch friedlich zu lösen. Der Streitschlichterraum ist ebenfalls in den großen Pausen besetzt. Ein Schülerteam aus ausgebildeten Sporthelfern betreut ein umfangreiches Spiel- und Bewegungsangebot in den Pausen. Ein Sportgeräteverleih ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die Ausleihe von Spielmaterial und Sportgeräten. Die SV steht allen Schülerinnen und Schülern in den Pausen für Fragen und Gespräche zur Verfügung. Gemeinsames Leben und Lernen wird nicht nur im Unterricht, sondern auch durch viele Arbeitsgemeinschaften und Angebote ermöglicht: • • • • Unsere Schulsozialarbeiterin, die ganztägig der Schule zur Verfügung steht, coacht die Sozialkompetenzentwicklung der Schüler/innen. Die Schülerinnen und Schüler des Spanischunterrichts besuchen regelmäßig die Dormagener Partnerstadt Toro. Die Zusammenarbeit mit der dortigen Schule wurde im Rahmen des ComeniusFremdsprachenprojektes durch die Europäische Union gefördert. Es besuchten auch spanische Schülerinnen und Schüler Dormagen. Unter dem Motto „Fair Play“ ist ein Schüleraustausch mit unserer Partnerschule in Krapkowice (Polen) möglich. Neben dem Kennenlernen von Sprache und Kultur steht die sportliche Begegnung im Vordergrund. Polnische Schülerinnen und Schüler besuchten im Austausch Dormagen. Seit 25 Jahren wird ein Schüleraustausch mit zwei französischen Partnerschulen in St. André und Hellemmes/Lille angeboten. - 18 - • • • Schülerinnen und Schüler nehmen regelmäßig an überregionalen Wettbewerben teil (z.B. Mathematikwettbewerb: „Känguru“, Suchtprävention: „Be smart - don´t start“, Vorlesewettbewerb, Naturwissenschaften: Bayer Schulförderung). „Surf the global grid“: Unsere Bundessieger des Erdkunde-Wettbewerbes hatten im Projektverlauf Kontakte zu Schulen und Waisenhäusern im Kongo geknüpft. Durch karitative Aktionen (z.B. durch den SponsoredWalk der Schule und das Landesprojekt „Tagwerk“) werden weiterhin ausgewählte Hilfsprojekte in Kenia und im Kongo unterstützt. Eine Partnerschule in Kolumbien wird ebenfalls regelmäßig unterstützt. In verschiedenen Jahrgangsstufen finden Klassenfahrten statt. Deren Ziele liegen im regionalen Umfeld, aber auch im benachbarten Ausland. Mit einer Schulprojektwoche beschließen alle Schüler/innen und Lehrer/innen gemeinsam das Schuljahr. Durch die vielfältigen Kursangebote, durch Förderstunden und ein breites Unterrichtsangebot werden die Schülerinnen und Schüler angeregt, Interesse und Leistung zu entwickeln. Unser gemeinsames Ziel ist: • Qualifizierte Abschlüsse für alle Schülerinnen und Schüler Besondere Gestaltung der Klassenstufen Klassen 5 und 6 Bereits frühzeitig nimmt die Realschule am Sportpark nach der Anmeldewoche Kontakt mit den Grundschulen auf, die zukünftigen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer hospitieren an Grundschulen, um ihre zukünftigen Schülerinnen und Schüler kennen zu lernen. Dies erleichtert die Gestaltung eines möglichst harmonischen Übergangs in die Realschule. Dies wird durch regelmäßige Konferenzen, regelmäßigem Erfahrungsaustausch mit Lehrkräften der Grundschulen und intensive Beratung der Eltern unterstützt. In der Grundschule erlernte Arbeitsformen wie Freiarbeit und kooperative Lernformen werden im Fachunterricht aufgegriffen. Die Klassenleitung wird von zwei Lehrkräften ausgeübt, die möglichst viele Unterrichtstunden in ihrer Klasse erteilen. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten im Rahmen der Ergänzungsstunden eine individuelle Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Abgerundet wird das Förderangebot durch die Unterrichtsfächer “Lernen lernen“ und „soziales Lernen“ und durch Projekte wie das „Selbstbehauptungstraining für Mädchen und Jungen“. Für Schüler/innen mit größerem Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen wird ein Lerncoaching in Zusammenarbeit mit Freiraum e.V. und der Stadt Dormagen angeboten. - 19 - In der Klasse 6 lernen die Schülerinnen und Schüler Französisch als zweite moderne Fremdsprache kennen, sie kann in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 sowie in der gymnasialen Oberstufe weitergeführt werden. Zusätzlich bietet die Realschule am Sportpark speziell entwickelten LRSFörderunterricht Deutsch für lese-rechtschreibschwache Schülerinnen und Schüler an. Durch ein Testverfahren (Hamburger Schreibprobe) können die Fähigkeiten der Kinder genau bestimmt werden, so dass jedes Kind einen individuellen Förderplan erhält. Ein besonderes Förderangebot existiert für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund: • • Schülerinnen und Schüler, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben, erhalten im Rahmen der Erstförderung zusätzlichen Sprachunterricht. Darauf aufbauend und ergänzend wird die sogenannte „Anschlussförderung“ angeboten. Für Schülerinnen und Schüler, die in Deutschland geboren wurden und deren Muttersprache nicht Deutsch ist, bieten wir bei Bedarf ebenfalls Deutschförderunterricht an. Hierfür stehen zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung. Hausaufgabenbetreuung: An der Realschule am Sportpark wird für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen nach Unterrichtsschluss (ab 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr) eine Hausaufgabenbetreuung angeboten. Der Träger ist die Dormagener Sozialdienst gGmbH. Die Hausaufgabenbetreuung beinhaltet auch das Angebot eines regelmäßigen Mittagessens. Klasse 7 Im Rahmen der Neigungsdifferenzierung haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Kursen im fremdsprachlichen, naturwissenschaftlich-technischen und sozialwissenschaftlichen Bereich zu wählen. In diesem Rahmen werden die Fächer Französisch, Informatik, Technik, Biologie und Sozialwissenschaften dreistündig unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, am Schüleraustausch mit den französischen Partnerschulen in Saint André und Hellemmes/Lille teilzunehmen und so ihre Sprachkenntnisse anzuwenden. Es wird Förderunterricht in den Hauptfächern im Rahmen zusätzlicher Ergänzungsstunden angeboten. Im Rahmen des Suchtpräventionsprojektes „Sucht-Sehnsucht“ wird zusätzlich die Sozialkompetenz der Schüler/innen intensiv gefördert. - 20 - Klassen 8, 9 und 10 Ergänzt wird die Neigungsdifferenzierung in den Klassen 9 und 10 durch zweistündige Kurse. Hierzu gehören neben Förderunterricht in Deutsch, Mathematik, Englisch (als Vorbereitung auf die gymnasiale Oberstufe oder als Grundlagenkurs) auch Angebote in Spanisch, Naturwissenschaften-Informatik, Hauswirtschaft, Streitschlichterausbildung, Journalistik (Schülerzeitung) und Sport. Ebenfalls finden umfassende Vorbereitungen auf die zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 statt. Zur Förderung und Vorbereitung der Berufswahlentscheidung bietet die Schule für die Klassen 8, 9 und 10 ein umfassendes Konzept, bestehend aus Betriebserkundungen, Berufsberatungen, Berufsinformationen und Förderung der Ausbildungsreife. Klasse 8: Im Rahmen des Projektes „Wirtschaft pro Schule“ informieren namhafte Unternehmen des Rhein-Kreises Neuss in der Schule über Berufsbilder und Ausbildungsmöglichkeiten. Über 200 Ausbildungsberufe werden vorgestellt. Betriebserkundungen schließen sich diesem Projekt an. Der individuelle Berufswahlpass und die Teilnahme an einem Kompetenzcheck unterstützen dabei die Berufswahlentscheidung und die Entwicklung der Ausbildungsreife der Schülerinnen und Schüler. Klasse 9/10: Das dreiwöchige Betriebspraktikum im Verlauf der Klasse 9 mit anschließenden Bewerberseminaren wird unterrichtlich systematisch vorbereitet und ausgewertet. Darüber hinaus bietet das Arbeitsamt jeden Monat einen festen Beratungstermin in unserer Schule an. Durch das Projekt „Wirtschaft pro Schule“ sind auch weitere „Schnupperpraktika“ möglich. Der Kurs „Knigge für die Arbeitswelt“ und Besuche von Berufswahlmessen runden das Angebot ab. Kooperationen Klassen 5-8 Interessierte Schülerinnen und Schüler können an Musik- und Kunstprojekten im Rahmen des jungen Festivals Knechtsteden teilnehmen. Professionelle Theater führen regelmäßig in der Aula der Schule Theaterstücke zu Präventionsthemen auf. (z.B.: Gefahren des Internets, Sucht-Sehnsucht, Essstörungen,…) - 21 - Klassen 8-10 • Im Rahmen des Projektes „Wirtschaft pro Schule“ hat die Realschule am Sportpark eine Kooperationsvereinbarung mit 12 namhaften Unternehmen des Rhein-Kreises Neuss geschlossen. Diese Vereinbarung beinhaltet die Vorstellung von über 200 Ausbildungsberufen und Ausbildungswegen durch Vertreter der Firmen in der Schule. Zusätzlich besteht ein vielfältiges Praktikumsangebot für Kurzpraktika. • Der Realschule am Sportpark wurde 2007 und 2010 das Berufswahlsiegel des Rhein-Kreises Neuss für die Dauer von jeweils 3 Jahren verliehen. Damit ist die Realschule als „berufswahl- und ausbildungsfreundliche“ Schule zertifiziert. • Die Bayer Schulförderung unterstützt die moderne naturwissenschaftliche Ausbildung an der Realschule am Sportpark. • Teilnahme an dem „Tag der Artenvielfalt“ in Zusammenarbeit mit Currenta/Bayer. Hier untersuchen Schülerinnen und Schüler die Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt auf der Bayer-Deponie Rheinfeld. • Ein weiteres Angebot unseres Förderprogramms ist das Projekt „Theater fördert“ im Rahmen des Landesprogramms „Kultur und Schule“. 4 Jahre führten unsere Schüler/innen erfolgreich Theaterstücke auf. Als Anschlussprojekt startet jetzt „Musik fördert“. Musik – Rhythmus Bewegung – Gestaltung – den ganzen Menschen fördern. • Mit der ganzen Schule ins Theater! Die Realschule am Sportpark ist THEATER.FIEBER-PARTNERSCHULE des Düsseldorfer Schauspielhauses. Jede Schulklasse besucht einmal im Jahr eine Theateraufführung. Die Schüler/innen erhalten dabei einen exklusiven Blick hinter die Theaterkulissen. Zusätzlich wird die Theater-AG unterstützt. Neues Unterrichtsfach – das Fach Wirtschaft • Teilnahme an dem Projekt des Landes NRW. Im Schuljahr 2012/2013 erhalten alle 8. 9. und 10. Klassen eine fundierte Ausbildung im Fach Wirtschaft. Schul- und Unterrichtsentwicklung • Die Realschule am Sportpark arbeitet im Rahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung eng mit der Technischen Universität Dortmund zusammen. (Projekt PARS) - 22 - Abschlüsse Ziel der Realschule ist der Sekundarabschluss I - mittlerer Schulabschluss (früher Fachoberschulreife). Viele Schülerinnen und Schüler der Realschule am Sportpark erreichen ihn mit der Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Realschule am Sportpark ihre Schülerinnen und Schüler hervorragend auf berufliche und schulische Ausbildungsgänge vorbereitet. Weitere Informationen über die Realschule am Sportpark finden Sie auch im Internet: http://www.rsamsportpark.de - 23 - 8.2 Realschule Hackenbroich Realschule Hackenbroich Dr.-Geldmacher-Straße 1, 41540 Dormagen ℡ 0 21 33 / 26 20 9 - 0 0 21 33 / 26 20 9 - 299 E-Mail: [email protected] Homepage: www.realschule-hackenbroich.de Schulleiter: Konrektoren: Alois Moritz Jörg Hustede und Angelika Vorholz Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2012/2013: 710 Klassenbildung im Schuljahr 2012/2013: 5. Schuljahr: 4 Klassen Insgesamt : 25 Klassen Ganztagsbetrieb Die Realschule Hackenbroich ist eine Ganztagsschule. Montags, mittwochs und donnerstags ist bis 15.20 Uhr Unterricht, dienstags und freitags bis 13.20 Uhr. Die Hausaufgaben erledigen die Kinder in speziellen „Lernzeiten“ in der Schule. Eine Unterrichtseinheit dauert bei uns 90 Minuten, so dass ein intensiveres Arbeiten möglich ist. Lage und Räumlichkeiten Die Schule liegt in Hackenbroich in unmittelbarer Nähe zum Tannenbusch. Die meisten Schülerinnen und Schüler der Realschule Hackenbroich kommen aus dem Stadtgebiet Dormagen und der Gemeinde Rommerskirchen. Alle Dormagener Stadtteile, der Kölner Norden und Rommerskirchen sind von hier aus mit dem Bus zu erreichen. - 24 - Die Schule hat eine moderne Außensportanlage, mehrere Turnhallen, einen großen Pausenhof und komplett sanierte Toiletten. Für die Ganztagsschüler haben wir eine Mensa; außerdem gibt es im Schulzentrum eine Cafeteria. Die Fächer Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Technik, Kunst und Hauswirtschaft werden in Fachräumen unterrichtet. Ansonsten verfahren wir nach dem sog. „Lehrerraum-Prinzip“; das bedeutet, dass die SchülerInnen zu den Lehrern kommen und nicht umgekehrt. Pädagogisches Konzept Die Schule legt nicht nur auf die Wissensvermittlung großen Wert, sondern auch auf Erziehung. Gemeinsam mit den Eltern- und Schülervertretern wurde eine Vereinbarung entwickelt, welche die gemeinsamen Erziehungsgrundsätze beinhaltet. Unterstützt wird unsere Arbeit durch eine Sozialpädagogin. Besonderen Wert legen wir auf einen friedlichen und vertrauensvollen Umgang miteinander. Schülerinnen und Schülern anderer Religionen, Weltanschauungen oder Herkunft begegnen wir mit Toleranz und Anerkennung. Mit großer Entschiedenheit reagieren wir auf jede Form verbaler und körperlicher Gewalt oder Diskriminierung. Die Schule gehört zum Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Unsere Schülerinnen und Schüler engagieren sich für ihre Schule in den unterschiedlichsten Bereichen – unter anderem im Schulsanitätsdienst, im Streitschlichtungsteam, bei der Gestaltung von Festen oder als so genannte „Schulassistenten“, „Gruppencoachs“ oder Schülerpaten. Unser Technik-Team managt Schulveranstaltungen genauso wie die musikalische Unterhaltung während der Pausen. Die Kinder erwerben auf diese Weise frühzeitig Verantwortungsgefühl, Durchhaltevermögen und Selbstständigkeit. Dasselbe Ziel verfolgen wir bei Projekten der unterschiedlichsten Art. Kooperation Die Mitwirkungsgremien (Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz) tagen regelmäßig. Zusätzlich treffen sich die Eltern- und Schülervertreter mit den Lehrkräften im Rahmen eines jährlichen Kooperationstages, um über die weitere Entwicklung der Schule zu diskutieren. Die Lehrkräfte der Schule nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil und informieren sich über aktuelle Entwicklungen in Pädagogik und Unterricht. Mit den Kollegen der Grundschulen und aller weiterführenden Schulen der Stadt Dormagen stehen wir in regem Austausch. Besonders eng ist die Zusammenarbeit mit unserem direkten Nachbarn, dem Leibniz-Gymnasium. Beide Schulen legen großen Wert auf einen unproblematischen Wechsel, sobald sich herausstellt, dass ein Kind in der anderen Schule besser aufgehoben ist. Außerschulische Partner wie der Bezirksbeamte der Polizei oder der Schulpsychologische Dienst bieten regelmäßig Sprechzeiten für Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern an. - 25 - Mitarbeiter des Jugendamtes und des Schulpsychologischen Dienstes bieten regelmäßig Gesprächskreise für die Eltern unserer Fünftklässler an und unterstützen unsere Arbeit darüber hinaus auf vielfältige Art und Weise. Berufswahlvorbereitung Die Schülerinnen und Schüler werden intensiv auf die Berufswahl vorbereitet. Hierzu finden Betriebserkundungen, Fahrten zum Berufsinformationszentrum, ein dreiwöchiges Betriebspraktikum, ein Bewerbungstraining, ein Berufsinformationstag sowie ein Berufsparcours statt. Die Berufsberatung bietet regelmäßig Einzelberatungen an. Aufgrund dieser intensiven Arbeit wurde der Realschule Hackenbroich das Berufswahlsiegel verliehen. Zu den einzelnen Klassen Klasse 5 und 6 Eine Eingewöhnungsphase erleichtert den Übergang von der Grundschule. Hierzu gehört auch ein umfangreiches Methodentraining, das in höheren Klassen fortgeführt wird. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer arbeitet verstärkt in der eigenen Klasse, um Zeit für Gespräche, Sozialtraining und Förderangebote zu haben. In der Erprobungsstufe nehmen alle Schüler an einem so genannten Sozialkompetenztraining teil. In der Klasse 5 findet eine gemeinsame Klassenfahrt statt. In der Klasse 6 lernen alle Schülerinnen und Schüler Französisch. Klasse 7, 8, 9 und 10 Am Ende der Klasse 6 wählen alle Schülerinnen und Schüler nach ihren persönlichen Wünschen für die Klasse 7 bis 10 einen Neigungsschwerpunkt: Biologie, Chemie, Französisch, Informatik, Physik, Sozialwissenschaften, Technik oder Kunst. Dieses Fach ist neben Deutsch, Englisch und Mathematik das vierte Klassenarbeitsfach. Neben dem Unterricht in den Neigungskursen haben alle Schülerinnen und Schüler weiterhin Unterricht im alten Klassenverband. Die Neigungskurse führen in der Jahrgangsstufe 8 Kursfahrten oder Projekttage durch. Als Klasse gehen sie dann im 10. Schuljahr auf Abschlussfahrt. Verabschiedet werden die Zehntklässler schließlich im Rahmen einer Abschlussfeier, zu der auch ein festlicher Schulball gehört. An diesem Schulball nehmen selbstverständlich auch die Eltern teil. Die Homepage der Schule (www.realschule-hackenbroich.de) bietet fortlaufend aktuelle Informationen aus dem Schulleben sowie Bilder und Meldungen aus den letzten Schuljahren. - 26 - 9. Gymnasien -Bettina-von-Arnim-Gymnasium Dormagen, Städt. Gymnasium Dormagen -Leibniz-Gymnasium, Städt. Gymnasium in Dormagen-Hackenbroich -Norbert-Gymnasium Knechtsteden 9.1 Bettina-von-Arnim-Gymnasium Dormagen Städt. Gymnasium Dormagen Haberlandstraße 14 41539 Dormagen ℡ 0 21 33 / 24 55 30 0 21 33 / 24 55 31 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.bva-dormagen.de Schulleiter: Oberstudiendirektor Theodor Lindner Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2012/2013: Sekundarstufe I : 556 Schüler Sekundarstufe II : 434 Schüler Insgesamt : 990 Schüler Klassenbildung/Sek. I im Schuljahr 2012/2013: 5. Schuljahr : 4 Klassen Insgesamt : 19 Klassen Weitere Informationen über das Bettina-von-Arnim-Gymnasium entnehmen Sie bitte der Homepage des Gymnasiums: http://www.bva-dormagen.de - 27 - 9.2 Leibniz-Gymnasium Städt. Gymnasium in Dormagen-Hackenbroich Dr.-Geldmacher-Straße 1 41540 Dormagen ℡ 0 21 33 / 50 26 20 0 21 33 / 50 26 22 90 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.leibniz-gymnasium-dormagen.de Schulleiter: Herbert Kremer Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2012/2013: Sekundarstufe I : 596 Schüler Sekundarstufe II : 347 Schüler Insgesamt : 943 Schüler Klassenbildung Sek. I im Schuljahr 2012/2013: 5. Schuljahr : 4 Klassen Insgesamt : 20 Klassen Das Leibniz-Gymnasium in Dormagen wurde als ehemaliges Kreisgymnasium im Jahr 1973 gegründet. Es ist damit das jüngere der beiden Gymnasien in der Trägerschaft der Stadt Dormagen. Die Leitlinien unserer pädagogischen Arbeit sind Lebendigkeit, Ganzheitlichkeit und Erziehung zur aktiven Teilnahme in unserer demokratischen Gesellschaft. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht immer der einzelne Schüler mit seinen persönlichen Neigungen, Stärken und Schwächen. Wir verstehen uns als eine moderne und neuen Ideen gegenüber sehr aufgeschlossene Schule. - 28 - So haben wir zum Beispiel gemeinsam mit 17 anderen Gymnasien in Nordrhein-Westfalen im Frühjahr 2012 ein Jahr vor allen anderen Schulen die ersten Schüler nach acht Jahren am Gymnasium (G8) ins Abitur geführt. Dies verschafft uns einen Erfahrungsvorsprung in Sachen Schulzeitverkürzung, der unseren Schülern zu Gute kommt. Signifikante Leistungsunterschiede zwischen Schülerinnen und Schülern, die ihr Abitur nach acht Jahren ablegen, und den G9-Absolventen sind nicht feststellbar. Nicht zuletzt führen wir dies natürlich auch auf die von uns angewandten vielfältigen Konzepte im Rahmen der Individuellen Förderung zurück. Im Jahr 2009 ist dem Leibniz-Gymnasium von der damaligen Schulministerin des Landes Nordrhein-Westfalen das „Gütesiegel Individuelle Förderung“ verliehen worden. Mit diesem Gütesiegel zeichnet das Ministerium gute Beispiele individueller Förderung aus. Das Leibniz-Gymnasium war die erste Schule im Rheinkreis Neuss, die diese Auszeichnung erhalten hat. Unser Förderkonzept Das Förderkonzept konzentriert sich gleichermaßen auf die Begabungsförderung, auf die Bereitstellung unterstützender Maßnahmen sowie auf die Stärkung der individuellen Begabungen und Interessen aller Schülerinnen und Schüler. Ein umfangreiches Beratungskonzept sorgt dafür, dass jeder durch den „bunten Wald der Möglichkeiten“ findet und so optimal gefördert wird. Vor einigen Jahren wurde das Programm „Schüler helfen Schülern“ eingerichtet, das mittlerweile stark nachgefragt wird, da es sich als sehr effektiv erwiesen hat. Hierbei werden Schülerinnen und Schüler der unteren Klassenstufen einzeln oder in Kleingruppen von älteren Schülertutoren betreut. Der Schülertutor bekommt vom Fachlehrer der Kinder genaue Auskunft über den zu übenden Unterrichtsstoff, der an einem Nachmittag pro Woche gemeinsam bearbeitet wird. Neu aufgenommene Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen erhalten eine projektorientierte Einführung in die Lerntechniken des modernen Gymnasiums. Zur Förderung der Klassengemeinschaft absolvieren sie ein fünftägiges Sozialkompetenztraining in Zusammenarbeit mit dem Jugendtreff St. Michael in Hackenbroich. Als besondere Maßnahme im Sinne von „Stärken stärken“ gilt das Kulturprojekt der Jahrgangsstufe 5. Im Rahmen des Projektes werden verschiedene Arbeitsgruppen angeboten, in die die Schülerinnen und Schüler sich nach persönlicher Neigung einwählen können. Zur Auswahl stehen in diesem Schuljahr Tanz, Kunst, Theater, Film und Akrobatik. Darüber hinaus wird der kulturpädagogische Schwerpunkt in der musik- und theaterbetonten Klasse dadurch besonders hervorgehoben, dass die Kinder dieser Klasse zwei zusätzliche Musik- oder Theaterstunde besuchen und an spezifischen Arbeitsgemeinschaften teilnehmen. - 29 - Unser Unterrichtsangebot Unter- und Mittelstufe In der Unter- und Mittelstufe bietet das Leibniz-Gymnasium das reguläre Fächerangebot eines Gymnasiums. Alle Schülerinnen und Schüler starten in Klasse 5 mit Englisch als erster Fremdsprache. In der sechsten Klasse beginnt die zweite Fremdsprache: nach Wahl Latein oder Französisch. Differenzierungsbereich der Mittelstufe Im Differenzierungsbereich der Klassen 8 und 9 können die Schülerinnen und Schüler je nach persönlicher Neigung die Kurse „Spanisch“, „Kunst/Musik“, „Naturwissenschaften“, „Sportliche Leistungen aus naturwissenschaftlicher Sichtweise“, „Informatik“ und „Geschichte mit dem Schwerpunkt: Europa erforschen und erleben“ anwählen. Oberstufe In der Oberstufe steht den Schülerinnen und Schülern eine große Vielfalt von Leistungskursen zur Verfügung. Dieses Angebot ist möglich durch die Kooperation mit dem Bettina-von-Arnim Gymnasium sowie der Bertha-vonSuttner-Gesamtschule der Stadt Dormagen in Nievenheim. Weitere wichtige Bausteine unserer pädagogischen Arbeit Stundenraster Das Leibniz-Gymnasium hat eine 5-Tage-Woche. Samstags ist immer unterrichtsfrei. Seit einigen Jahren haben wir ein besonderes Stunden- und Pausenraster. Der Vormittag ist in drei 90-minütige Unterrichtseinheiten unterteilt. Die Pausen zwischen den Einheiten dauern 25 Minuten. Für die Schülerinnen und Schüler, die am Nachmittag Unterricht haben, folgt nach einer halbstündigen Mittagspause ein weiterer 90-minütiger Unterrichtsblock. Mit dieser Aufteilung des Schultages wird die effektive Lernzeit erhöht und ein entspannterer Ablauf des Schultags ermöglicht. Zudem erleichtert dieses Raster die Schultaschen zumindest der jüngeren Schülerinnen und Schüler, da pro Tag nur wenige unterschiedliche Fächer unterrichtet werden. Cafeteria Die vorbildlich ausgestattete und geführte Cafeteria bietet ein reichhaltiges und gesundes Angebot zu moderaten Preisen. Auch ein kleiner Mittagstisch wird angeboten. - 30 - Mittags- und Nachmittagsbetreuung Während der Mittagspause gibt es betreute Beschäftigungsangebote für alle Kinder der Unter- und Mittelstufe, die am Nachmittag Unterricht haben. Außerdem bietet das Leibniz-Gymnasium ein Programm an, in dessen Rahmen die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zusammen zu Mittag essen und bis zum Ende der 8. Schulstunde betreut werden. Schulkultur Neben dem Unterrichtsgeschehen ist es uns ein wichtiges Anliegen, bei unseren Schülerinnen und Schülern ein kulturelles Interesse zu fördern und gemeinsam Kultur zu schaffen. Die Begegnung mit Kunst, Literatur, Musik und Theater findet auf breiter Basis statt und neben dem Fachunterricht bieten wir hierzu zahlreiche Arbeitsgemeinschaften an. Viele jährlich wiederkehrende kulturelle Schulveranstaltungen wie Konzerte, Theateraufführungen und Leseabende tragen zu unserem vielseitigen Schulleben bei. Schulsozialarbeiter Wir haben einen Schulsozialarbeiter, der nur für unsere Schule zuständig ist. Er ist Ansprechpartner für schulische und persönliche Probleme unserer Schülerinnen und Schüler. Selbstverständlich können auch Eltern einen Termin mit ihm vereinbaren. Unser Schulsozialarbeiter arbeitet eng mit dem vierköpfigen Beratungslehrerteam zusammen, das die Schülerinnen und Schüler durch individuelle Beratung und Betreuung unterstützt und darüber hinaus verschiedene Projekte zur Stärkung der Persönlichkeit und zur Verbesserung der Klassengemeinschaft organisiert. Austauschprogramme und Fahrten Es gibt Schüleraustauschprogramme und Email-Projekte mit Partnerschulen in Frankreich, England und den Niederlanden sowie Bildungsfahrten zum Beispiel nach London, Paris, Brüssel und Weimar. Im Rahmen des Pädagogischen Austauschdienstes des Auswärtigen Amtes besuchen uns jedes Jahr Jugendliche vieler unterschiedlicher Nationalitäten. Arbeitsgemeinschaften In jedem Schuljahr gibt es an unserer Schule eine Vielzahl von unterschiedlichen Arbeitsgemeinschaften. Das Angebot reicht von „Fußball für Mädchen“ über die „Musical-AG“ bis hin zur „Schulgarten-AG“. Geleitet und begleitet werden die Arbeitsgemeinschaften von Lehrern, Eltern, Schülern und externen Experten. - 31 - Studien- und Berufswahlvorbereitung Beginnend mit Klasse 8 werden die Schülerinnen und Schüler intensiv durch Informationsveranstaltungen und Betriebserkundungen auf die Berufswelt vorbereitet. In der Einführungsphase der Oberstufe wird ein vierzehntägiges Betriebspraktikum durchgeführt. Ein Jahr später haben interessierte Jugendliche darüber hinaus die Möglichkeit ein duales Orientierungspraktikum (Universität/Betrieb) zu absolvieren. Zusammenarbeit mit der Realschule Das Leibniz-Gymnasium befindet sich in einem Gebäudekomplex mit der Realschule Hackenbroich. Die Zusammenarbeit der beiden Schulen ist sehr eng. Sie wird in vielen Fällen dazu genutzt, notwendige Übergänge zwischen Realschule und Gymnasium im Sinne der Schülerinnen und Schüler sanft zu gestalten. - 32 - 9.3 Norbert-Gymnasium Knechtsteden Staatlich anerkanntes privates katholisches Norbert-Gymnasium Knechtsteden 41540 Dormagen ℡ 0 21 33 / 89 63 0 21 33 / 81 17 0 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.norbert-gymnasium.de Träger: Norbert-Gymnasium e. V. Knechtsteden Schulleiter: Johannes Gillrath, OStD i.E. Stellvertretender Schulleiter: Michael Odenthal, StD i.E. Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2012/2013: Sekundarstufe I : 767 Schüler Sekundarstufe II : 624 Schüler Insgesamt : 1.391 Schüler Klassenbildung Sek. I im Schuljahr 2012/2013: 5. Schuljahr : 5 Klassen Insgesamt : 25 Klassen und 4 Jahrgangsstufen in der Oberstufe 1947 gründeten die Knechtstedener Spiritaner in den Räumen des Missionshauses das Heilig-Geist-Gymnasium. Fünfzehn Jahre später wurde die Schule vom Norbert-Gymnasium e.V. übernommen. Der neue Träger benannte die Schule nach dem heiligen Norbert, dessen Mönche im 12. Jahrhundert das Kloster Knechtsteden errichtet hatten, und baute das Progymnasium zu einem regulären Gymnasium aus. - 33 - Die wachsende Schülerzahl aus den Kreisen Neuss und Bergheim wie aus der Stadt Köln veranlassten den Träger zu einem Schulneubau, der 1976 eingeweiht wurde. Im Jahre 1990 entschied sich der Schulträger zur Einführung der Koedukation. Als staatlich anerkanntes privates Gymnasium ist unsere Schule den öffentlichen Schulen des Landes gleichgestellt hinsichtlich der - Aufnahmevoraussetzungen, - Unterrichtsrichtlinien, - Zeugnisse und Schulabschlüsse, - Mitwirkung von Eltern und Schülern, - Unfallversicherung, - Schulgeldfreiheit, - Fahrkostenerstattung (nur bis zum nächsten öffentlichen Gymnasium). Am Norbert-Gymnasium, einer katholischen Angebotsschule mit ökumenischer Offenheit, bildet der christliche Glaube die Grundlage der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Eine gute fachliche Bildung soll die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung fördern und sie einem christlichen Leben und Denken näher führen. Die gute Zusammenarbeit in der Schulgemeinde aus Schülern, Eltern und Lehrern kommt einer kooperativen und geordneten Unterrichtsatmosphäre zugute. Mädchen und Jungen sollen gleichermaßen ihren Begabungen entsprechend gefördert und zu einem rücksichtsvollen Miteinander erzogen werden. Das Medienzentrum (Video-, Tonstudio, PC-Plätze) ist im Juni 2004 fertig gestellt worden. Mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 hat die „Junior Management School“ begonnen; ab dem Schuljahr 2006/2007 wird sie als „Academy for Junior Managers“ (AJM) weitergeführt. Hierdurch werden Medien- und Wirtschaftskompetenzen vermittelt. Das Norbert-Gymnasium ist eine sportbetonte Schule. Seit dem 01.08.2008 besteht ein Internat für Leistungssportler für bis zu 36 Personen, die vornehmlich die Sportarten Handball, Fechten, Leichtathletik, Golf und Ringen (weiblich) ausüben. Hierdurch wird eine optimale Verbindung von gymnasialer Ausbildung und Leistungssport möglich. Die Sprachenfolge ist am NGK folgendermaßen geregelt: Klasse 5: Klasse 6: Klasse 8: (diff. Mittelstufe) Klasse 10: Latein/Englisch oder Englisch Latein oder Französisch für Englisch-Anfänger Französisch (bei entsprechender Nachfrage) Statt einer 3. Fremdsprache können ab Klasse 8 auch naturoder gesellschaftswissenschaftliche Fächer gewählt werden. Bei entsprechender Nachfrage besteht die Möglichkeit, Französisch, Latein oder Spanisch zu wählen. - 34 - Der Unterricht findet statt: montags und dienstags mittwochs donnerstags und freitags samstags von 07:45 Uhr bis 14:00 Uhr; von 07:45 Uhr bis 13:00 Uhr (Sekundarstufe I) bzw. bis 15:00 Uhr (Sekundarstufe II) von 07:45 bis 13:00 Uhr und von 07:45 Uhr bis 11:10 Uhr. Je nach Anzahl der Wochenstunden haben die Schülerinnen und Schüler regelmäßig oder 14-tägig samstags frei. Für den Zeitraum ab dem Schuljahr 2013/2014 haben wir die Einführung des Ganztags bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Sollte das genehmigt werden, so möchten wir dies familienfreundlich gestalten, so dass die jüngeren Schüler an drei Tagen bis ca. 15.00 Uhr und an zwei Tagen gegen 13.00 Uhr die Schule verlassen können (eine verlässliche längere Betreuung an diesen zwei Tagen ist ebenfalls geplant). Ältere Schüler ab Klasse 8 müssen mit Unterricht bis ca. 16.00 Uhr an vier Tagen rechnen. Der Schulsamstag wird dann wegfallen. 12 Buslinien stehen für den Transfer der Schüler aus dem ausgedehnten Einzugsgebiet der Schule zur Verfügung. Viele Arbeitsgemeinschaften (Musik, Sprachen, Sport, Naturwissenschaften u.a.m.) ergänzen das Unterrichtsangebot. Zahlreiche Teams, feste Institutionen und Einzelinitiativen stellen sich dem Anspruch sozialer Verantwortung (z. B. Technik- und Cateringsteams, Sponsormarsch, Benefizveranstaltungen, Klassentutoren, Hilfen für Rumänien und die Kinderkrebsklinik Düsseldorf, Schulprojekt Alfa Gente/Brasilien). Folgende Praktika werden durchgeführt: • Sozialpraktikum in Klasse 9 • Betriebspraktikum in Jahrgangsstufe 10 - 35 - 10. Förderschule Schule am Chorbusch Städt. Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache, in integrativer Form, Primarstufe und Sekundarstufe I Hackhauser Str. 65 41540 Dormagen (Hackhausen) ℡ 02133 / 44026 02133 / 49026 Email: [email protected] Homepage: www.schule-am-chorbusch.de Schulleiterin: Gabriele Fritz Konrektorin: Mercedes Schlosser Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2012/2013 : Primarstufe : 37 Schüler Sekundarstufe I : 83 Schüler 120 Schüler Insgesamt : Klassenbildung im Schuljahr 2012/2013 Jahrgangsübergreifende Klassen von 1 - 10 Offene Ganztagsschule mit 4 Gruppen Die „Schule am Chorbusch“ liegt in ruhiger Lage in Dormagen-Hackenbroich. Sie gehört zu den Schulen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lern- und Leistungsbereich aufzufangen und zu begleiten. Schülerinnen und Schüler mit einem durch ein Gutachten festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf können unsere Schule besuchen. Eltern und Schulen können dazu einen Antrag auf Überprüfung des Förderbedarfs (AO-SF) beim Schulamt in Neuss stellen. - 36 - In kleineren Gruppen werden die Basisfähigkeiten in Sprache und Mathematik vertieft. In der Mittel- und Oberstufe haben die Schüler Unterricht in allen Fächern des Sek.I-Bereiches. Außerdem wird ein informations- und kommunikationstechnisches Grundwissen vermittelt. Die sonderpädagogische Arbeit umfasst die besonderen Arbeits- und Unterrichtsformen, die speziellen Differenzierungsmaßnahmen, die erzieherischen Schwerpunkte und die Leistungsbeurteilung. Zudem wird eine intensive Elternarbeit gepflegt. In Zusammenarbeit mit 2 Sozialpädagogen findet die Berufsvorbereitung ab Klasse 7 statt. In Klasse 8, 9 und 10 werden Betriebspraktika durchgeführt. Ein Berufsberater begleitet die Schüler ins Berufsleben. Besonderen Wert legen wir auf das Einhalten von festen Regeln, die ein erfolgreiches Lernen erst möglich machen. Mögliche Therapien: - Sprachtherapie Ergotherapie Besondere Aktivitäten: - BuS-Klasse Klassenfahrten Mitglied im NeFF-Dormagen Vorbereitung auf den Mofa-Führerschein Schülerfirmen: Fahrradwerkstatt, Kiosk, Trainingsraum Berufsorientierungscamp „Start klar“ Kurse zur Erhöhung der Berufsfähigkeit in Kooperation mit dem IB, dem Kath. Jugendzentrum und dem Ev. Jugendzentrum Sport-AG z.B. Teilnahme am Köln-Marathon TSV-Fußballprojekt Bauprojekt: Kleingartenanlage BuG (Bildung und Gesundheit) Abschlüsse: Abschluss der Förderschule Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Hospitationen sind nach Voranmeldung erwünscht! - 37 - 11. Gesamtschule Bertha-von-Suttner-Gesamtschule der Stadt Dormagen Marie-Schlei-Straße 6 41542 Dormagen (Nievenheim) ℡0 21 33 / 50 21 0-0 0 21 33 / 92 05 7 E-Mail: [email protected] Homepage: www.bvsdormagen.de Schulleiter: Leitender Gesamtschuldirektor Dr. Volker Hansen Zahl der Schüler im Schuljahr 2012/2013: Sekundarstufe I : 1.030 Schüler Sekundarstufe II : 231 Schüler Insgesamt : 1.261 Schüler Klassenbildung Sek. I im Schuljahr 2012/2013: 5. Schuljahr : 6 Klassen (eine Bilinguale- und eine Musik-Klasse) Insgesamt : 36 Klassen Die Gesamtschule vergibt alle Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, Fachhochschulreife (schulischer Teil), Abitur. Die Bertha-von-Suttner-Gesamtschule ist eine Ganztagsschule. Der Unterricht findet an fünf Tagen in der Woche statt. Dienstagnachmittag ist unterrichtsfrei. - 38 - Besonderheiten der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule: Folgende Schwerpunkte sind in der Schule gesetzt: • Sprachen • Ästhetische Erziehung • Naturwissenschaften • Computer und Internet • Sport • Berufsvorbereitung • Friedenserziehung (Soziales Lernen mit einer Unterrichtsstunde pro Woche in den Jahrgängen 5 bis 7, Streitschlichter, Busbegleiter, Schulsanitäter, soziale Verantwortung im Jahrgang 12). Nahtlose Schullaufbahn bis zum Abitur Der Versuch, in einer Gesamtschule Kinder und Jugendliche nach den traditionellen Schulformen (Haupt-, Realschule und Gymnasium) zu sortieren, schlägt fehl. Es gibt nur Gesamtschüler, so wie es in der Grundschule nur Grundschüler gibt. In der Gesamtschule wird die Entscheidung über den Abschluss langfristig vorbereitet. Korrekturen sind noch während der Schullaufbahn möglich. Die Gesamtschule orientiert sich als integrierendes Bildungssystem am bestmöglichen Bildungsweg für den einzelnen Jugendlichen und versucht, ihm mit seinen individuellen Begabungen, Neigungen, Fähigkeiten, aber auch Schwierigkeiten gerecht zu werden. Dazu hält die Gesamtschule eine Reihe schulorganisatorischer Lösungen bereit. Ab Klasse 6 erfolgen behutsam die ersten Weichenstellungen. Die Kinder können nach Beratung durch die Schule und Rücksprache mit den Eltern erste Schwerpunkte setzen. Sie können im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts Französisch als zweite Fremdsprache wählen (ab Klasse 8 zudem Latein) oder einen Schwerpunkt in den Lernbereichen Naturwissenschaften, Arbeitslehre oder Darstellen und Gestalten setzen. Diese Fächer/Lernbereiche werden alle gleichberechtigt wie Deutsch, Englisch und Mathematik unterrichtet und müssen bis Klasse 10 beibehalten werden. Ab Klasse 7 werden die Fächer Englisch und Mathematik in Grund- und Erweiterungskurse differenziert. Die Grundkurse befähigen für den Hauptschulabschluss, die Erweiterungskurse orientieren sich an den Anforderungen für den Mittleren Bildungsabschluss. Diese Form der äußeren Fachleistungsdifferenzierung gibt es ab Klasse 8 auch in „Deutsch“ sowie ab Klasse 9 in „Chemie“. - 39 - Bedingt durch die Fachleistungsdifferenzierung wird erstmalig über eine Versetzung im Jahrgang 9 entschieden. Ein Sitzenbleiben ist vorher nicht erforderlich, Wiederholungen sind aber auf Wunsch möglich. Wer nach der 10. Klasse die Qualifikation für die Oberstufe erhält, kann an der Bertha-vonSuttner-Gesamtschule das Abitur ablegen oder die Fachhochschulreife erwerben. Die gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen ist genauso organisiert wie die Oberstufe an Gymnasien. Beim Zentral-Abitur gelten für Gymnasien dieselben Bedingungen wie an den Gesamtschulen. Seit 1994 kooperiert die Bertha-von-Suttner-Gesamtschule bei den Leistungskursen mit dem Leibniz-Gymnasium in Hackenbroich. Seit dem Schuljahr 2001/02 ist diese Kooperation auch auf das Bettina-von-ArnimGymnasium Dormagen ausgeweitet worden, so dass es ein überaus attraktives Kursangebot gibt. Lernen in der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule Erfolgreiches Lernen hat an der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule höchste Priorität, weil hiervon letztlich die Zukunftschancen der Kinder und Jugendlichen abhängen. Im Unterricht in den Klassen 5 und 6 wird an die Erfahrungen der Kinder aus der Grundschulzeit angeknüpft, um sie dann behutsam an höhere Anforderungen heranzuführen. Dazu wird auch der Ganztag mit Arbeitsstunden und Förderunterricht genutzt. Die Lehrerinnen und Lehrer arbeiten im Team und erziehen auch die Kinder zur Teamarbeit, vermitteln ihnen die Fähigkeit zum Selbst-Management bei der Arbeitsorganisation in einer für die Kinder überschaubaren Umgebung unseres weitläufigen Schulgeländes. Aktuell entsteht ein jahrgangsübergreifendes Curriculum „Lernen lernen“. Klassenbildung Die Klassenbildung ist ein ganz wichtiger Schritt. Jede Klasse soll leistungsmäßig gemischt und mit einer möglichst gleichen Anzahl von Mädchen und Jungen zusammengesetzt sein. Dadurch können in allen Klassen leistungsstärkere und leistungsschwächere Kinder zusammenarbeiten, lernen und sich gegenseitig helfen. Es werden gemäß des ersten Grundsatzes des neuen, am 14. Juni 2012 von der Schulkonferenz beschlossenen Schulprogramms (abrufbar auf der Homepage der Schule; vgl. oben), Lern- und Ausbildungswege möglich lange offen gehalten und bewusst heterogene Lerngruppen gebildet. Der Unterricht verlangt daher eine deutliche Binnendifferenzierung, also einen auf die unterschiedlichen Fähigkeiten und Lernbedürfnisse des einzelnen Kindes eingehenden Unterricht. Das bedeutet: Die Kinder werden individuell gefordert und gefördert. Unterrichtsdauer In den Klassen 5 bis 9 werden 36 bzw. 37 Stunden erteilt, in Klasse 10 sind es 34. Die Stundezahl ergibt sich aus dem Pflichtunterricht und den Stunden aus dem Ganztagsbereich: Arbeitsstunden, Förderunterricht, Arbeitsgemeinschaften oder Mittagsfreizeit. Dadurch sind wir in der Lage, die Kinder und Jugendlichen zusätzlich pädagogisch und fachlich zu fördern. - 40 - Teamarbeit Bezugspersonen sind gerade dann wichtig, wenn ein neuer bedeutender Lebensabschnitt beginnt. Deshalb stehen den Kindern in den Jahrgängen 5 und 6 Klassenlehrer-Teams zur Verfügung. Auf diese Weise ist gesichert, dass die Kinder immer eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner finden, zu dem sie Vertrauen haben. So wird auch eine individuelle Beratung im Hinblick auf die Schullaufbahn möglich. Im Team finden direkte Absprachen statt, die Wahrnehmung der Kinder erfolgt auf einer breiteren Basis. Erzieherische oder fachliche Probleme der Kinder werden schnell erkannt und durch die gemeinsame Absprache auch möglichst optimal gelöst. Dies ist nicht zuletzt auch dadurch gesichert, dass das Lehrer-Team möglichst viele Stunden in der Klasse unterrichtet und jeden Tag in der Klasse eingesetzt ist. Ganztagsbereich Der Ganztagsbereich unterstützt das Lernen in der Bertha-von-SuttnerGesamtschule, will aber auch weiterführende Angebote unterbreiten, damit die Kinder und Jugendlichen lernen, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Mittels der Arbeitsstunden, des Förderk-Konzeptes, offener Angebote, Arbeitsgemeinschaften und des gemeinsamen Einnehmens des Mittagessens wird eine Rhythmisierung des langen Schultags erreicht. Arbeitsstunden Dies sind die Stunden, in denen unter Aufsicht und Betreuung von Lehrern die Aufgaben erledigt werden, die sonst Hausaufgaben sind. In den Klassen 5 und 6 sind drei Arbeitsstunden pro Woche eingeplant. Förderunterricht Für den Förderunterricht stehen in den Klassen 5 bis 8 pro Woche zwei Unterrichtsstunden zur Verfügung. Hierbei werden • vorhandene Fähigkeiten und Stärken ausgebaut, • fachliche Defizite und allgemeine Lernschwierigkeiten abgebaut und • E- Kurs- Zuweisungen abgesichert und gestützt. Selbst-Management Leben und Lernen an der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule geschieht auf der Grundlage eines rhythmisierten Tagesablaufs mit vielen ganz unterschiedlichen Tätigkeiten. Mögliche Konflikte können durch einen klaren Ordnungsrahmen bereits verhindert werden, bevor sie entstehen. Das erfordert von den Kindern, dass sie lernen, ihren Tagesablauf mit Hilfe dieses Ordnungsrahmens zu organisieren. In jedem Klassenraum hat jedes Kind ein Fach für die Unterrichtsmaterialien. Für die Schulranzen, Sportsachen und alle Dinge, die auch außerhalb des Unterrichts - zum Beispiel in den Pausen - benötigt werden, besitzt jeder Schüler einen Spind auf dem Flur. - 41 - Das Lernen lernen Das Selbstlernzentrum (SLZ) ist ein wesentlicher Bestandteil der FrühFörderung und nach den Grundgedanken der Freiarbeit aufgebaut. Es enthält Übungsmaterial - auch immer mehr in digitaler Form -, viele Bücher, Lexika und Nachschlagewerke und ist zudem mit 15 modernen PCs ausgestattet. Den Umgang mit Computern lernen die Schülerinnen und Schüler in weiteren, teils hochmodernen Arbeitsbereichen, verteilt auf die drei Abteilungshäuser. Sprachenfolge Englisch wird an der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule als erste Fremdsprache unterrichtet. Dabei wird an die Englischkenntnisse aus der Grundschule angeknüpft. Französisch wird von Klasse 6 bis 10 unterrichtet. Mit dem Abschluss der Klasse 10 ist die Sprachbindung für die zweite Fremdsprache in der Oberstufe bereits erfüllt. Die Wahl der zweiten Fremdsprache ist in der Sekundarstufe I nicht verpflichtend. Latein kann als zweite oder dritte Fremdsprache ab Klasse 8 gewählt werden. So wird ggf. die Fremdsprachenbindung für das Abitur abgedeckt. Latein muss dann bis zum Ende der Jahrgangsstufe 11 belegt, aber nicht mit in die Qualifikationsphase zum Abitur genommen werden. Spanisch kann in der Oberstufe neu gewählt werden, um entweder eine weitere Fremdsprache zu erlernen oder um die Fremdsprachenbindung für das Abitur abzudecken. Besondere Lernangebote Bilinguales Angebot Englisch Die Bertha-von-Suttner-Gesamtschule hält seit vielen Jahren als einzige Schule in Dormagen ein bilinguales Angebot in Englisch vor. Der Unterricht findet hier in zwei Sprachen statt. Zunächst erhalten die Kinder vermehrten Sprachunterricht, später Fachunterricht in der Fremdsprache. Die Bilis in den 5. und 6. Jahrgängen haben während der Förderstunden zwei zusätzliche Englischstunden. Dieser Unterricht findet nicht im Klassenverband statt, sondern in einem bilingualen Kurs mit Kindern aus jeweils drei verschiedenen Klassen. Somit wird ein Fundament gelegt für den späteren Unterricht in Geschichte, Erdkunde und Politik (Gesellschaftslehre). Das bilinguale Angebot wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler, die sich für Sprachen interessieren und entsprechende Stärken zeigen. Musik-Klassen Dieses Angebot existiert seit einigen Jahren an der Bertha-von-SuttnerGesamtschule. Es beinhaltet einen um zwei Stunden erweiterten Musikunterricht. Hier wird mit der gesamten Klasse musiziert. Die beiden zusätzlichen Stunden finden im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften statt. Die MusikKlassen bestehen von Jahrgang 5 bis 10. - 42 - Computernutzung Alle Computer-Räume der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule sind vernetzt. Für die 5. und 6. Jahrgänge stehen in den Klassenräumen Computer mit Internetanschluss zur Verfügung. Zwei Lernstationen sind in der Regel in jedem Klassenraum vorhanden. Ähnlich, wie an vielen Grundschulen, wird das Leseinteresse der Kinder mit Hilfe der bekannten web-basierten Plattform www.antolin.de geweckt. Für die Bertha-von-Suttner-Gesamtschule ist es wichtig, allen Kindern und Jugendlichen eine Grundbildung im Fach Technik und in den Neuen Technologien zu vermitteln. Alle Kinder werden daher in der 5. Klasse im Rahmen des Faches Technik in die neuen Kommunikations-Technologien eingeführt, so dass sie mit Computern umgehen können, unabhängig davon, ob das Elternhaus einen Computer zur Verfügung stellt oder nicht. Um im Internet zu recherchieren, erhalten die Kinder persönliche Zugangsberechtigungen und besitzen auch persönliche, schulische E-mailAdressen in der Schreibweise [email protected]. Sie werden mit regelmäßiger Post der Schulleitung an diese Adressen regelmäßig über aktuelle Schulereignisse und Entwicklungen informiert. In den höheren Klassen werden diese Kenntnisse u.a. in Informatikkursen im Wahlpflichtbereich erweitert. Auch in der Oberstufe wird das Fach Informatik angeboten. Die Schule ist NRW-weit mit führend im Einsatz des Lernmanagementsystems „Moodle“. Diese Plattform ermöglicht eine dezidierte Individualisierung des Fachunterrichts, da sie über das Internet jederzeit erreichbar ist und vielfältige Lern- und Arbeitsgelegenheiten bietet. Über Moodle werden zudem Leistungsstände diagnostiziert, um den Förderunterricht passgenau abstimmen zu können. Lesen Kompetentes Lesen ist der Schlüssel für schulischen Erfolg in nahezu allen Unterrichtsfächern. Die Bertha-von-Suttner-Gesamtschule hat daher ein modernes, umfassendes Lesekonzept entwickelt, welches alle Jahrgangsstufen umfasst. In gesonderten Lesestunden in den Jahrgängen 5-8 (wird mittelfristig ausgeweitet) sowie mittels vielfältiger Leseaktionen wie der Teilnahme am Sommer-Buchclub der Stadtbibliothek Dormagen, Exkursionen zu unserem Kooperationspartner „Buchhandlung Seitenweise“ oder offener Angebote im schönen, neuen „Lesepalast“ werden die Bereitschaft der Kinder zu lesen gefördert und ihre diesbezüglichen Kompetenzen erweitert. Leben in der Gesamtschule In der „Arbeitsgemeinschaft Schule“ wird sicherlich gelernt, vornehmlich und vordergründig fachlich. Aber das reicht nicht. Gesamtschule als Ganztagsschule will nicht nur fachliches Lernen vermitteln. Auch das Zusammenleben in einer Gemeinschaft will gelernt sein, muss erprobt und geübt werden. Die Bertha-von-Suttner-Gesamtschule bietet daher den Kindern und Jugendlichen vielfältige Erfahrungsräume für das soziale Lernen und Handeln, für Freizeitgestaltung und Feiern sowie für die Übernahme von Verantwortung für sich und andere. - 43 - Soziales Lernen Soziales Lernen wird in jeder Unterrichtsstunde, auf dem Schulhof oder an der Bushaltestelle, realisiert. Indem das Soziale Lernen aber bewusst als Unterrichtsstunde eingeplant wird, soll in den Klassen für eine Atmosphäre gesorgt werden, in der sich alle wohl und geborgen fühlen. Hier werden die Grundlagen dafür gelegt, dass Kinder und Jugendliche nicht nur für sich Verantwortung übernehmen. Die Jugendlichen können sich bei den Streitschlichtern engagieren, sich als Busbegleiter ausbilden lassen, den Schulsanitätsdienst unterstützen oder bei den vielfältigen Friedensprojekten mitmachen, die bis nach Russland reichen. Bei den Offenen Angeboten oder den Arbeitsgemeinschaften werden Erfahrungen gesammelt, um die Freizeit sinnvoll zu gestalten. Bei den Assemblies können sich Kinder und Klassen präsentieren und beim Karneval wird an unserer Schule so richtig gefeiert. Mittagsverpflegung In der einstündigen Mittagspause kann jedes Kind zusammen mit seinen Klassenkamerad/innen und Lehrer/innen ein warmes Mittagessen einnehmen, sich selbst an der Salatbar bedienen und einen Nachtisch bekommen. Das schmackhafte Essen wird von einem Caterer täglich frisch gekocht und in der EU-zertifizierten Mensa serviert. Laut Schulkonferenzbeschluss ist das EssensAbonnement für die 5. bis 7. Klassen verpflichtend. Der Mensaverein, der in erster Linie von Eltern getragen wird, ist für die Organisation verantwortlich. - 44 - 12. BERUFSBILDUNGSZENTRUM DORMAGEN Rhein-Kreis Neuss Berufskolleg Berufsschule - Berufsfachschule - Fachschule Willy-Brandt-Platz 5 41539 Dormagen ℡ 02133 / 2474-0 02133 / 2474-44 E-Mail: [email protected] Homepage: www.bbz-dormagen.de Schulleiter: Vertreter: Dr. Jörg Kazmierczak, OStD Claus-Peter Woitschützke, StD Zahl der Schüler im Schuljahr 2012/2013 Insgesamt: ca. 1.300 Schüler - 45 - Übersicht und Kurzbeschreibung der Bildungsgänge: Zweijährige Berufsfachschule im Berufsfeld / Bereich Wirtschaft und Verwaltung (Handelsschule mit integriertem Berufsgrundschuljahr) Bildungsgang, der zur Fachoberschulreife („Realschulabschluss“) und zu beruflicher Grundbildung führt. Hier machen sich die Schülerinnen und Schüler vertraut mit den Möglichkeiten und Problemen des Wirtschaftslebens. Auch können sie die Organisationsformen, Aufgabenstellungen und Arbeitsweisen kaufmännisch geführter Betriebe kennen lernen. Zu den Lerninhalten im Fach Informationswirtschaft („Lernbüro“) gehören die Textverarbeitung am PC mit der Erstellung von Geschäftsbriefen und E-Mails, die Anwendung von Microsoft-OfficeStandardprogrammen und der Umgang mit dem Internet. Die Vermittlung erfolgt praxisorientiert in gut ausgestatteten PC-Räumen. Der Bildungsgang beinhaltet ein zweiwöchiges Praktikum. Aufnahmevoraussetzung: Hauptschulabschluss Dauer: Handelsschule: Zwei Jahre in Vollzeitform, darin eingeschlossen das Berufsgrundschuljahr im ersten Jahr. Abschluss: Fachoberschulreife und berufliche Grundbildung. Der Erwerb des Abschlusses ist ggf. bereits nach einem Jahr möglich (bestimmter Notendurchschnitt ist Voraussetzung). Berufsgrundschuljahr: Metalltechnik Das Berufsgrundschuljahr vermittelt eine berufliche Grundbildung. Im Bereich Metalltechnik stehen dazu eine Werkstatt und ein Fachraum für Elektrotechnik einschließlich eines Labors für Hydraulik und Pneumatik zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler erwerben berufliche Grundkenntnisse im Bereich Metalltechnik, die dem ersten Ausbildungsjahr eines Ausbildungsberufes in diesem Berufsfeld entsprechen. Aufnahmebedingung: Hauptschulabschluss Dauer: Das Berufsgrundschuljahr erstreckt sich über ein Jahr in Vollzeitform. Abschluss: Fachoberschulreife („Realschulabschluss“, bestimmter Notendurchschnitt erforderlich) - 46 - Berufsgrundschuljahr: Ernährung und Hauswirtschaft Auch in diesem Bildungsgang wird eine berufliche Grundbildung vermittelt, der Unterricht hat einen fachpraktischen Schwerpunkt: Fachpraxis Hauswirtschaft, Betriebsorganisation, Wirtschafts- und Betriebslehre. Außerdem werden im berufsübergreifenden Bereich allgemein bildende Fächer unterrichtet. Für die Schülerinnen und Schüler dieser Abteilung steht eine große Lehrküche mit Speisezimmer und Vorratsraum, ein Bügelzimmer, ein Textilverarbeitungsraum mit Nähmaschinen und ein Waschraum zur Verfügung. Aufnahmevoraussetzungen: Hauptschulabschluss Dauer: Das Berufsgrundschuljahr erstreckt sich über ein Jahr in Vollzeitform. Abschluss: Der Erwerb der Fachoberschulreife („Realschulabschluss“) wird ermöglicht (bestimmter Notendurchschnitt ist Voraussetzung). Zweijährige Berufsfachschule Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule) Bildungsgang, der zur Fachhochschulreife und zu beruflichen Kenntnissen führt. In der Höheren Handelsschule werden grundlegende kaufmännische Kenntnisse erworben, wobei der sichere Umgang mit modernen Informationstechnologien besondere Bedeutung hat. Daneben wird großer Wert auf den berufsübergreifenden Bereich (= die allgemein bildenden Fächer) gelegt. Die Ausbildung erfolgt gestuft in Vollzeitform und vermittelt im 1. Jahr berufliche Kenntnisse (Stufe 1), im 2. Jahr erweiterte berufliche Kenntnisse (Stufe 2) und den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Die Höhere Handelsschule wird am Berufsbildungszentrum Dormagen in drei Schwerpunkten angeboten: - Informationswirtschaft - Europaklasse - Logistik und Verkehr Aufnahmevoraussetzungen: Fachoberschulreife mit oder ohne Qualifikationsvermerk Dauer/Form: 2 Jahre/Vollzeit Abschluss: Schulischer Teil der Fachhochschulreife und erweiterte berufliche Kenntnisse - 47 - Einjähriger Bildungsgang für Schüler/-innen mit Fachoberschulreife (kaufmännisches Profil) • • • • Erwerb einer beruflichen Grundbildung Erweiterung der bisherigen Kenntnisse Vorbereitung auf eine kaufmännische Ausbildung Gezielte Vorbereitung auf den Besuch der Höheren Handelsschule Abschluss: Berufliche Grundkenntnisse Zweijährige Berufsfachschule, Fachrichtung Schwerpunkt Labor- und Verfahrenstechnik Technik, mit dem Bildungsgang, der zur Fachhochschulreife und zu erweiterten beruflichen Kenntnissen führt. Dieser Bildungsgang bereitet auf verschiedene Ausbildungsberufe aus dem gewerblich-technischen Bereich vor, wie u. a. Anlagenmechaniker, Biologieoder Chemielaborant, Chemikant, Industriemechaniker, Pharmakant oder Werkstoffprüfer. Er bildet eine effektive Basis für ein Fachhochschulstudium in den Ingenieur- oder Naturwissenschaften. Die in diesem Bildungsgang erworbenen Kenntnisse und Methoden erleichtern den Einstieg in Ausbildung/Studium, die ggf. in kürzerer Zeit absolviert werden können. Im Bereich Labortechnik werden Analysemethoden erarbeitet, um die Zusammensetzung von Stoffen zu bestimmen sowie deren Eigenschaften zu ermitteln. Dazu gehört auch der Umgang mit professionellen Analysegeräten und Datenauswertungssystemen. Der Schwerpunkt Verfahrenstechnik befasst sich mit den Prinzipien und den Apparaten zur industriellen Herstellung von Stoffen und Gütern, wie zum Beispiel Kunststoffen, Farben, Arzneimitteln, Lebensmitteln sowie deren Vorprodukten. Das Berufskolleg Dormagen bietet eine sehr gute naturwissenschaftliche Ausstattung und praxisbezogenen Unterricht in modernen Labors. Unsere Schule unterhält sehr gute Kontakte zur Großindustrie und zu den Fachhochschulen. Aufnahmevoraussetzungen: Fachoberschulreife mit oder ohne Qualifikationsvermerk Dauer/Form: 2 Jahre/Vollzeit Abschluss: Schulischer Teil der Fachhochschulreife und erweiterte berufliche Kenntnisse - 48 - Berufsausbildung Assistenten/-in zum/r Staatlich geprüften chemisch-technischen Dauer und Praktika: 3 Jahre Vollzeitunterricht, in dem Praktika bei Currenta eingeschlossen sind. Prüfung / Abschlüsse: Ende des dritten Jahres über die staatliche Abschlussprüfung die Abschlüsse Staatlich geprüfter chemisch-technischer Assistent und die Fachhochschulreife. Aufnahmevoraussetzung: Fachoberschulreife ohne und mit Q-Vermerk. Fachschule für Technik Diese schulische Ausbildung führt in Teilzeitform (Unterricht montags und donnerstags abends) in vier Jahren zum staatlich geprüften Techniker für die o. g. Fachrichtung. Dabei werden auch Kompetenzen vermittelt, die eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum Industriemeister (IHK) ermöglichen sollen. Fachrichtung: Chemietechnik Schwerpunkte: Betriebstechnik und Labortechnik Dauer: 4 Jahre in Teilzeitform Voraussetzung: Abgeschlossene Berufsausbildung in der Fachrichtung, Berufsschulabschluss oder ... (Das Sekretariat gibt Auskunft) Ziele: Staatlich geprüfte/r Techniker/in, Fachhochschulreife Der Unterricht findet in der Regel an zwei bzw. drei Tagen in der Woche von 16.30 Uhr bis 21.15 Uhr statt. Schwerpunkte: Betriebstechnik Chemietechniker - Schwerpunkt Betriebstechnik - arbeiten in Produktionsstätten weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich. Unter dem Begriff "Betriebstechnik" wird ein breiter ingenieurwissenschaftlicher Bereich verstanden, der die Entwicklung, Gestaltung und technische Durchführung von Prozessen beinhaltet, bei denen Rohstoffe zu Gebrauchsstoffen verändert bzw. verarbeitet werden. Da sie vielfach Leiter von Arbeitsgruppen sind, haben sie neben ihrer fachlichen Tätigkeit auch Führungsaufgaben wahrzunehmen. - 49 - Labortechnik Chemietechniker - Schwerpunkt Labortechnik - sind im Forschungs- und Entwicklungslaboratorium eines Produktionsbetriebes, im Betriebs- und Kontrolllaboratorium (Betriebs- und Produktionsüberwachung), in der anwendungstechnischen Abteilung sowie im Ausbildungslaboratorium tätig. Auch in chemischen Laboratorien der Hochschulen und der Forschungsgemeinschaften (z. B. Max-Planck-Gesellschaft), der kommunalen und staatlichen Untersuchungsämter sowie der Gas- und Wasserwerke finden sie Arbeitsplätze. Aufbaubildungsgang "Technischer Umweltschutz – Zusatzqualifikation Umweltschutztechnik" Aufgenommen werden "Staatlich geprüfte Techniker/Staatlich Technikerinnen" aller technischen Fachrichtungen. geprüfte Die Weiterbildungsmaßnahme dauert 1 Jahr. Sie erfolgt in Teilzeitform mit insgesamt 600 Unterrichtsstunden. Ziel: "Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung mit der Zusatzqualifikation Umweltschutztechnik" - 50 - der Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Logistik - Ausbildung zum/r staatlich geprüften Betriebswirt/in für Logistik In diesem berufsbegleitenden Bildungsgang in Teilzeitform (Abendschule) werden Logistikfachleute ausgebildet. Sie sollen die zunehmend komplexeren Logistikaufgaben in den Speditions- und Transportunternehmungen sowie in Handel und Industrie - auch vor dem Hintergrund des fortschreitenden europäischen Binnenmarktes - lösen können. Ihr Einsatzbereich ist vorzugsweise das mittlere Management. Berufsaussichten Umfragen bei Speditions- und Transportunternehmen in der Region Neuss, Düsseldorf, Mönchengladbach sowie Recherchen von Verkehrsverbänden und des Landesarbeitsamtes haben einen hohen Bedarf der Wirtschaft an derartigen Fachkräften erkennen lassen. Voraussetzungen Mindestens Fachoberschulreife, eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung, Abschluss der Berufsschule, und eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr, die auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden kann. Dauer Je nach Vorbildung 3 bis 4 Jahre in Teilzeitform (abends). Inhalte u. a. Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache, Volkswirtschaftslehre/Politik, Unternehmensführung/Management, Wirtschaftsund Arbeitsrecht, Betriebswirtschaft, Außenwirtschaft, Logistik, Güterverkehr, Rechnungswesen, Controlling, Mathematik, Organisation/Informationstechnologie, Kosten- und Leistungsrechnung, Umschlagstechnologie, Qualitätssicherung, Projektarbeit und Wahlfächer. Abschluss: „Staatlich geprüfte Betriebswirtin/Staatlich geprüfter Betriebswirt für Logistik“ und ggf. zusätzlich die Fachhochschulreife. Seit September 2009 besteht die Möglichkeit, durch ein Zusatzstudium in privater Trägerschaft von 3 Semestern den Bachelor-Abschluss zu erlangen (kostenpflichtig). - 51 - Möglichkeiten schulischer Abschlüsse am BBZ Dormagen: Die nachfolgenden Beispiele zeigen einige der Möglichkeiten, die das BBZ Dormagen für eine berufliche Karriere bietet: * Mit Hauptschulabschluss Wenn Schüler mit Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 erfolgreich das Berufsgrundschuljahr bzw. die Handelsschule absolvieren, erlangen sie die Fachoberschulreife. Sie können nun eine kaufmännische Berufsausbildung beginnen oder die Höhere Handelsschule besuchen. * Mit Fachoberschulreife Die Fachoberschulreife berechtigt zum Besuch der zweijährigen Höheren Handelsschule oder der zweijährigen Berufsfachschule für Technik, Schwerpunkt Labor- und Verfahrenstechnik. Wer nach erfolgreichem Abschluss dieser Bildungsgänge ein Praktikum oder eine adäquate Berufsausbildung absolviert, kann anschließend an einer Fachhochschule studieren. Besuch des einjährigen Bildungsganges: Schüler erwerben in einem Jahr eine berufliche Grundbildung und bereiten sich gezielt auf den Besuch der Höheren Handelsschule oder auf eine kaufmännische Berufsausbildung vor. Möglichkeiten einer beruflichen Karriere mit oben genannten Abschlüssen: 1. Abschluss einer Berufsausbildung Ausbildungsberuf (s. u.) in einem einschlägigen 2. Besuch unserer • Fachschule für Technik, Fachrichtung Chemietechnik, Schwerpunkt Betriebstechnik, mit dem Ziel: Staatlich geprüfter Techniker und ggf. Fachhochschulreife • Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Logistik, mit dem Ziel: Staatlich geprüfter Betriebswirt und ggf. Fachhochschulreife Während des Besuchs der Fachschule arbeiten die Studierenden weiter im Betrieb (kein Verdienstausfall). 3. Im Anschluss an die Technikerausbildung kann die Fachhochschule bzw. Hochschule besucht werden mit dem Ziel Diplomingenieur (FH). Ähnliche Qualifikationsmöglichkeiten eröffnen sich den staatlich geprüften Betriebswirten. - 52 - Berufsschule: Duale Ausbildung in Berufsbildern von Chemie / Metalltechnik / Wirtschaft und Verwaltung Chemie: Chemikant/-in Chemielaborant/-in Metall: Anlagenmechaniker/-in Industriemechaniker/-in Wirtschaft und Verwaltung: Kaufmann/Kauffrau für Spedition- und Logistikdienstleistungen Fachlagerist/-in Fachkraft für Lagerlogistik Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis (KSOB) Hier werden berufliche Kenntnisse vermittelt. In diese Klassen kann nur aufgenommen werden, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat. Nur mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde kann diese Klasse auch als zehntes Vollzeitschuljahr besucht werden. Der Unterricht erstreckt sich in Teilzeitform (zwei Unterrichtstage pro Woche) über ein Jahr. Neben dem Schulbesuch sind die Jugendlichen verpflichtet, an den anderen Tagen an einer praktischen Maßnahme teilzunehmen. Dies kann beispielsweise ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, ein Langzeit- oder Orientierungspraktikum, eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder ein Werkstattjahr sein. Schülerinnen und Schüler, die in die KSOB aufgenommen werden, sollten sich bereits vor Schulbeginn um eine praktische Maßnahme bemühen. Das BBZ Dormagen verschickt an den Adressatenkreis frühzeitig entsprechende Informationen. - 53 - 13. Schülerfahrkosten Die Übernahme von Schülerfahrkosten zu den städt. Schulen durch die Stadt Dormagen richtet sich nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) vom 16. April 2005 (GV. NRW. S. 420), in der zz. geltenden Fassung. Im Wesentlichen ist Folgendes zu beachten: 1. Dem Schulträger obliegt nur eine Kostentragungs-, keine Beförderungspflicht. 2. Schülerfahrkosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 100 € monatlich für den Besuch folgender öffentlicher Schulen übernommen: - der Hauptschule - des Gymnasiums - der Realschule - der Gesamtschule 3. Fahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe mehr als 2 km, der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Klassen der Förderschulen. 4. Schulweg ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule. 5. Wenn kein Schuleinzugsbereich gebildet wurde, ist nächstgelegene Schule die Schule der gewählten Schulform, bei Hauptschulen auch der gewählten Schulart, bei berufsbildenden Schulen die Schule mit dem entsprechenden Bildungsgang des Berufskollegs sowie bei Gymnasien die Schule mit dem gewählten bilingualen Bildungsgang, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen. 6. Wird eine andere als die nächstgelegene öffentliche Schule im Sinne der SchfkVO besucht, werden Schülerfahrkosten vom Schulträger der besuchten Schule nur bis zur Höhe des Betrages übernommen, der beim Besuch der nächstgelegenen öffentlichen Schule anfallen würde. 7. Auf Antrag werden für Selbstzahler und freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler von der zuständigen Verkehrsgesellschaft (StadtBus Dormagen GmbH - SDG) Schülerfahrkarten (SchokoTicket im Abonnement bzw. ÜT-SchülerTicket VRS/VRR im Abonnement) für den öffentlichen Linienverkehr ausgestellt. Entsprechende Anträge sind in den Schulsekretariaten und im StadtBus-KundenCenter in Dormagen erhältlich. 8. Ticketmerkmale: - freiwillige Abnahme - persönliches Ticket mit verbundweiter Gültigkeit - für Schul- und Freizeitfahrten - keine zeitlichen Einschränkungen, auch in den Ferien gültig - 54 - 9. Bezug und Preis: - Für Selbstzahler und Freifahrtberechtigte nur im Jahresabonnement (12 Monate) - Abonnementpreis pro Monat für Freifahrtberechtigte (Eigenanteil) gestaffelt nach der Anzahl Freifahrtberechtigter pro Haushalt: SchokoTicket VRR (gültig seit 01.01.2012): 12,00 € für das 1. Kind bzw. für alle volljährigen Schüler 6,00 € für das 2. Kind 0,00 € ab dem 3. Kind und alle Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gem. § 27 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) XII 29,80 € für Selbstzahler ÜT-SchülerTicket VRS/VRR (gültig seit 01.01.2012): 12,00 € für das 1. Kind bzw. für alle volljährigen Schüler 6,00 € für das 2. Kind 0,00 € ab dem 3. Kind und alle Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gem. § 27 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) XII 29,80 € für Selbstzahler Verkehrsunternehmen mit Anschriften und Tel.-Nr.: SDG StadtBus Dormagen GmbH KundenCenter Römerstraße 59 41539 Dormagen ℡ 02133/19449 02133/272626 Internet: www.stadtbus-dormagen.de BVR Busverkehr Rheinland GmbH RegioCenter Düsseldorf Worringer Straße 34-42 40211 Düsseldorf ℡ 0211/1699060 (Herr Schröder) ℡ 0211/1699061 (Herr Kleinschmidt) ℡ 0211/1699062 (Herr Sonnenschein) ℡ 0211/1699063 (Herr Belca / Beschwerdemanagement) 0211/1699069 Internet: www.bvr-online.de Ansprechpartner bei der Schulverwaltung der Stadt Dormagen: Herr Guido Krah, ℡ 02133/257445 NEUES RATHAUS, Zimmer 2.54, Paul-Wierich-Platz 2, 41539 Dormagen. - 55 - 14. Zuschuss zu den Kosten für die Schülerbeförderung („BuT“) Seit 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch so genannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Hierzu zählt unter bestimmten Voraussetzungen auch der Zuschuss zu den Kosten für die Schülerbeförderung. Wer bekommt diese Leistung? SGB II: In der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind dies Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind. Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen. SGB XII: In der Sozialhilfe sind dies Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. BKGG: Bezieher von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz bzw. von Kinderzuschlag entsprechend den obigen Ausführungen zum SGB II. AsylbLG: Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die analoge Leistungen im Sinne der Sozialhilfe beziehen, entsprechend den obigen Ausführungen zum SGB XII. Sonstige: Familien mit geringem Haushaltseinkommen, die keine oben genannte Leistungen beziehen (nach Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen) nach entsprechender Zuordnung zu einem o. g. Rechts- und Personenkreis. Unter welchen Voraussetzungen kann die Leistung bezogen werden? Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule des gewährten Bildungsgangs besuchen und diese nicht auf eine zumutbare Weise erreichen können und deswegen z.B. auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Für das Land NRW können Schülerfahrkosten im Sinne der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 des Schulgesetzes (Schülerfahrkostenverordnung) sowohl für die Primarstufe (Grundschule) als auch für die Sekundarstufen I und II übernommen werden. Bevor also einem Antrag auf Schülerbeförderungskosten im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes stattgegeben werden kann, muss daher im Vorfeld ein Antrag beim zuständigen Schulträger auf Übernahme der Fahrkosten beantragt werden. - 56 - Wann ist ein Weg unzumutbar? Entsprechend § 5 Abs. 2 der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW ist der Weg erst dann unzumutbar, wenn folgende Entfernung des Schulwegs (kürzester Fußweg vom Elternhaus bis zur Schule) überschritten wird: Primarstufe ab 2 km Sekundarstufe I ab 3,5 km ab Sekundarstufe II ab 5 km Wie wird der Bedarf berechnet? Ein Bedarf kann nur berücksichtigt werden, wenn für den Weg zur Schule tatsächlich kostenpflichtige Verkehrsdienstleistungen (z. B. privater Schultransport) oder öffentliche Verkehrsmittel (Schulbus, Linienbus, S-Bahn, Straßenbahn etc.) genutzt werden. Sollten die Kosten für eine Schülermonatskarte anerkannt werden, wird der Preis für das Monatsticket um den im Regelbedarf enthaltenen Anteil für Verkehr vermindert, wenn dieses Ticket auch privat genutzt werden kann. Dieser Eigenanteil des Kindes beträgt je nach Altersstufe zwischen 11,00 € bis 22,00 €. Zuschüsse Dritter zu den Schülerbeförderungskosten mindern die Leistung ebenfalls. Wie wird die Leistung erbracht? Der Bedarf zu den Schülerbeförderungskosten wird als Geldleistung an den Leistungsberechtigten (in der Regel die Eltern des Kindes) ausgezahlt. Was ist zu beachten? Die Leistung muss für jedes Kind gesondert beantragt werden. Da es sich um eine zweckbestimmte Geldleistung handelt, kann die zuständige Stelle im begründeten Fall Nachweise über die Verwendung der bewilligten Mittel verlangen. Bitte bewahren Sie daher entsprechende Kassenbelege auf. Bei wem muss ich den Antrag abgeben: Erhält das Kind Sozialhilfeleistungen oder Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dann ist der Antrag bei der für diese Leistungen zuständigen Stelle abzugeben. Dies gilt auch für den analogen Leistungsbezug nach dem AsylbLG. Bezieht Ihr Kind Wohngeld, bezieht die ganze Familie Wohngeld oder erhalten Sie für Ihr Kind den Kinderzuschlag (nicht Kindergeld), dann ist der Antrag bei den kommunalen Sozialämtern abzugeben. - 57 - 15. Nachmittagsbetreuung in den weiterführenden städtischen Schulen Auch an Schulen, die nicht Ganztagsschulen im eigentlichen Sinne sind, werden Angebote der Nachmittagsbetreuung gemacht. Diese sollen Schülerinnen und Schülern Hilfe zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortung eröffnen und Eltern unterstützen. Wesentliche Elemente sind unter anderem die Gelegenheit zu einem Imbiss oder einer Mahlzeit, zur Erledigung der Hausaufgaben, zu Spiel, Sport und anderen Freizeitangeboten. Die zeitliche Verknüpfung des Unterrichts mit den Betreuungsangeboten führt für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen zu regelmäßigen und verlässlichen Schulzeiten. Die Teilnahme an Betreuungsangeboten ist freiwillig. Die Lehrkräfte und das Betreuungspersonal sorgen für eine inhaltliche Verbindung des Unterrichts mit dem Betreuungsangebot. Die Betreuung ist im Rahmen des Schulprogramms in das schulische Bildungskonzept zu integrieren. Die Eltern, die Lehrkräfte, der Schulträger und die weiteren Kooperationspartner der Schule arbeiten bei der Durchführung der Betreuungsangebote intensiv zusammen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendhilfe. Durch ein spezielles Programm für die Sekundarstufe I – gefördert durch das Land NRW – wird dafür gesorgt, dass es auch nach der „Offenen Ganztagsgrundschule“ ein verlässliches und attraktives Ganztagsangebot in den weiterführenden Schulen gibt. Für Kinder, die im Schuljahr 2012/2013 die Städt. Realschule am Sportpark Dormagen (1), das Bettina-von-Arnim-Gymnasium (2) oder das Leibniz-Gynasium in DormagenHackenbroich (3) besuchen, wird ein Angebot der Nachmittagsbetreuung vorgehalten. Ansprechpartner/-innen: (1) Dormagener Sozialdienst gGmbH (DoS), Frau Elisabeth Gartz, ℡ 02133/257240, E-Mail: [email protected] (2) Freiraum e. V., Herr Thomas Brauer, ℡ 02234/55704, E-Mail: [email protected] (3) Verein der Freunde und Förderer des Leibniz-Gymnasiums Dormagen e.V., Frau Steffi Börgener, ℡ 0172 / 24 21 355, E-Mail: [email protected] Für die Teilnahme an den Angeboten werden Elternbeiträge erhoben. Maßgebend für die Höhe des Elternbeitrags ist das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiterinnen: Beitragsberechnung: Frau Nina Pascek ℡ 02133 / 257 398 (Buchstaben A bis B) Frau Nadja Feiser ℡ 02133 / 257 654 (Buchstaben C L) Frau Lydia Schulze ℡ 02133 / 257 611 (Buchstaben M bis Z) Einkommen bis 20.000 € bis 25.000 € bis 30.000 € bis 35.000 € bis 45.000 € bis 55.000 € bis 65.000 € bis 75.000 € bis 85.000 € über 85.000 € - 58 - Elternbeitrag* Sekundarbereich 0,00 € 11,00 € 17,00 € 22,00 € 38,00 € 55,00 € 72,00 € 88,00 € 105,00 € 121,00 € *Stand: 01.08.2010 16. Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung („BuT“) Seit dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch so genannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählt auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Wer bekommt diese Leistung? SGB II: In der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind dies Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind. Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen. Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, sind ebenfalls grundsätzlich anspruchsberechtigt. Dies gilt auch u. a. für Hortkinder, jedoch nur bis zum 31.12.2013. SGB XII: In der Sozialhilfe sind dies Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, sind ebenfalls grundsätzlich anspruchsberechtigt. Dies gilt auch u. a. für Hortkinder, jedoch nur bis zum 31.12.2013. BKGG: Bezieher von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz bzw. von Kinderzuschlag entsprechend den obigen Ausführungen zum SGB II. AsylbLG: Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die analoge Leistungen im Sinne der Sozialhilfe beziehen, entsprechend den obigen Ausführungen zum SGB XII. Sonstige: Familien mit geringem Haushaltseinkommen, die keine oben genannte Leistungen beziehen (nach Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen) nach entsprechender Zuordnung zu einem o. g. Rechts- und Personenkreis. Welche Leistung wird erbracht? Grundsätzlich ist die Mittagsverpflegung im Regelbedarf von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Das Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung ist aber in der Regel teurer als ein Mittagessen zu Hause, daher werden mit dieser Leistung die Mehrleistungen ausgeglichen. Erbracht wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Daneben ist ein geringer Eigenanteil in Höhe von einem Euro pro Mittagessen von Ihnen zu übernehmen. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte Brötchen), wird nicht bezuschusst. - 59 - Wie funktioniert das? Den Zuschuss zur Mittagsverpflegung müssen Sie für jedes Kind gesondert bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen. Er wird nur erbracht, wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet und Ihr Kind daran teilnimmt. Mit der Antragstellung ist die Anmeldung zur Mittagsverpflegung oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen. Der Nachweis muss den Namen des Kindes, den Namen der Schule bzw. Kindertageseinrichtung, den Namen des Gastronoms (Kantinenpächter, Lieferant etc.) und den Zeitraum enthalten, für den das Kind angemeldet ist. Die Bescheinigung sollte nach Möglichkeit von der Schule oder der Einrichtung ausgestellt werden. Wie wird die Leistung erbracht? Mit Bewilligung der Leistung erhalten Sie einen Gutschein und zusätzlich zu dem Gutschein einen Abrechnungsvordruck. Beide Schriftstücke sind dem Leistungsanbieter vorzulegen. Bei der Einlösung des Gutscheins rechnet die zuständige Behörde die Kosten der Mittagsverpflegung direkt mit dem Leistungsanbieter ab. Eine Auszahlung auf Ihr Konto ist nicht möglich. Abzüglich des Eigenanteils in Höhe von 1 € pro Mahlzeit kann eine Übernahme erfolgen. Bei wem muss ich den Antrag abgeben: Erhält das Kind Sozialhilfeleistungen oder Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dann ist der Antrag bei der für diese Leistungen zuständigen Stelle abzugeben. Dies gilt auch für den analogen Leistungsbezug nach dem AsylbLG. Bezieht Ihr Kind Wohngeld, bezieht die ganze Familie Wohngeld oder erhalten Sie für Ihr Kind den Kinderzuschlag (nicht Kindergeld), dann ist der Antrag bei den kommunalen Sozialämtern abzugeben. - 60 - 17. Lernmittelfreiheit Auszug aus dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2011 (GV. NRW. S. 205) § 96 Lernmittelfreiheit (1) Den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen werden vom Schulträger nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils von der Schule eingeführte Lernmittel gemäß § 30 zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen. In Ausnahmefällen können ihnen, soweit dies wegen der Art der Lernmittel erforderlich ist, diese zum dauernden Gebrauch übereignet werden. (2) Der Durchschnittsbetrag entspricht den durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr oder an Berufskollegs für den Bildungsgang insgesamt erforderlichen Lernmittel. Die Überschreitung von Durchschnittsbeträgen in einzelnen Klassen (Stufen, Kursen, Semestern) einer Schule ist zulässig, wenn ein Ausgleich innerhalb der Schule gewährleistet ist und der Gesamtrahmen der festgesetzten Durchschnittsbeträge nicht überschritten wird. (3) Der Eigenanteil bestimmt den Anteil, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Der Eigenanteil darf ein Drittel des Durchschnittsbetrages nicht überschreiten. Der Eigenanteil entfällt für Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Über weitere Entlastungen vom Eigenanteil entscheidet der Schulträger in eigener Verantwortung. (4) Besuchen Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnung in Nordrhein-Westfalen eine außerhalb des Landes gelegene öffentliche Schule oder staatlich genehmigte Privatschule, so werden ihnen die entstandenen Lernmittelkosten in entsprechender Anwendung der für Schulen innerhalb des Landes geltenden Bestimmungen zu Lasten des Landes von der Wohnsitzgemeinde erstattet, wenn die besuchte Schule die nächstgelege-ne im Sinne des Schülerfahrkostenrechts ist und ihnen in der Schule au-ßerhalb des Landes NordrheinWestfalen keine Lernmittelfreiheit gewährt wird. (5) Das Ministerium setzt im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium durch Rechtsverordnung den Durchschnittsbetrag und die Höhe des Eigenanteils fest, bis zu dem Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen sind. In diesem Zusammenhang hat der Schulausschuss der Rates der Stadt Dormagen am 29.06.2011 folgenden Beschluss (DS 8/0770) zur Entlastung vom Eigenanteil bei den Lernmitteln gemäß § 96 SchulG NRW gefasst: „Der Eigenanteil, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen, entfällt – bis auf Widerruf – über den in § 96 Abs. 3 SchulG genannten Personenkreis hinaus auch für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Bundeskindergeldgesetz (Bezieher von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz bzw. von Kinderzuschlag), Asylbewerberleistungsgesetz und für Familien mit geringem Haushaltseinkommen, die keine der vorgenannten Leistungen beziehen (nach Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen) nach entsprechender Zuordnung zu einem o. g. Rechts- und Personenkreis. Der Eigenanteil für Lernmittel wird auf Antrag der Eltern von der Stadt Dormagen als Schulträger der von den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen besuchten städtischen Schulen in Dormagen übernommen.“ Die entsprechenden Anträge auf die Befreiung vom Eigenanteil für die Lernmittel sind in den Schulen und bei der Schulverwaltung, Neues Rathaus, Paul-Wierich-Platz 2, 41539 Dormagen, erhältlich. Auskunft erteilt: Frau Beate Freyaldenhoven, Zimmer 2.13, ℡ 02133/257444 Sprechzeiten: - montags, dienstags und mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr - donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr <--- nur telefonisch! - 61 - 18. Verzeichnis der Schulen im Stadtgebiet Dormagen GRUNDSCHULEN 1. Theodor-Angerhausen-Schule Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Mitte Langemarkstr. 30, 41539 Dormagen (Mitte) ℡ 0 21 33 / 4 40 27 0 21 33 / 4 90 24 E-Mail: [email protected] 2. Regenbogenschule Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Rheinfeld In der Au 5, 41539 Dormagen (Rheinfeld) ℡ 0 21 33 / 4 30 73 0 21 33 / 4 90 66 E-Mail: [email protected] 3. Erich-Kästner-Schule Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Nord Konrad-Adenauer-Str. 2, 41539 Dormagen (Mitte) ℡ 0 21 33 / 4 30 06 0 21 33 / 21 42 37 E-Mail: [email protected] 4. Christoph-Rensing-Schule Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Horrem Knechtstedener Str. 49, 41540 Dormagen (Horrem) ℡ 0 21 33 / 4 19 89 0 21 33 / 4 90 67 E-Mail: [email protected] 5. Tannenbusch-Schule Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Delhoven Josef-Steins-Str. 41, 41540 Dormagen (Delhoven) ℡ 0 21 33 / 8 08 30 0 21 33 / 23 84 89 E-Mail: [email protected] 6. Schule Burg Hackenbroich Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Hackenbroich Salm-Reifferscheidt-Allee 6, 41540 Dormagen (Hackenbroich) ℡ 0 21 33 / 6 22 40 0 21 33 / 6 00 05 E-Mail: [email protected] - 62 - 7. Henri-Dunant-Schule Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Delrath Henri-Dunant-Str. 2, 41542 Dormagen (Delrath) ℡ 0 21 33 / 73 91 62 0 21 33 / 22 70 01 E-Mail: [email protected] 8. Salvator-Schule Städt. Kath. Grundschule Dormagen-Nievenheim An der Weyhe 7 - 13, 41542 Dormagen (Ückerath) ℡ 0 21 33 / 9 11 44 0 21 33 / 92 97 84 E-Mail: [email protected] 9. Friedensschule Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Nievenheim Hauptstandort Nievenheim („Maria-Montessori-Haus“) Neusser Str. 13, 41542 Dormagen (Nievenheim) ℡ 0 21 33 / 9 32 45 0 21 33 / 9 32 60 E-Mail: [email protected] 10. Friedensschule Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Nievenheim Teilstandort Gohr („Astrid-Lindgren-Haus“) Bergheimer Str. 16, 41542 Dormagen (Gohr) ℡ 0 21 82 / 70 09 0 21 82 / 90 21 E-Mail: [email protected] 11. Schule am Kronenpützchen Städt. Kath. Grundschule Dormagen-Straberg Kronenpützchen 22, 41542 Dormagen (Straberg) ℡ 0 21 33 / 8 08 61 0 21 33 / 26 64 86 E-Mail: [email protected] 12. Friedrich-von-Saarwerden-Schule Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Stadt Zons Deichstr. 65, 41541 Dormagen (Stadt Zons) ℡ 0 21 33 / 34 71 0 21 33 / 4 40 51 E-Mail: [email protected] 13. St.-Nikolaus-Schule Städt. Gemeinschaftsgrundschule Dormagen-Stürzelberg Schulstr. 59, 41541 Dormagen (Stürzelberg) ℡ 0 21 33 / 7 03 47 0 21 33 / 22 74 39 E-Mail: [email protected] - 63 - HAUPTSCHULE (es werden keine Eingangsklassen mehr gebildet!) 14. Hermann-Gmeiner-Schule/UNESCO-Projekt-Schule Städt. Ganztagshauptschule Dormagen Bahnhofstr. 67, 41539 Dormagen (Mitte) ℡ 0 21 33 / 97 65 60 0 21 33 / 97 65 62 00 E-Mail: [email protected] REALSCHULEN 15. Städt. Realschule am Sportpark Dormagen Max-Reger-Weg 3, 41539 Dormagen (Mitte) ℡ 0 21 33 / 97 86 30 0 21 33 / 97 86 31 8 E-Mail: [email protected] 16. Städt. Realschule Dormagen-Hackenbroich Dr.-Geldmacher-Str. 1, 41540 Dormagen (Hackenbroich) ℡ 0 21 33 / 26 20 90 0 21 33 / 26 20 92 99 E-Mail: [email protected] GYMNASIEN 17. Bettina-von-Arnim-Gymnasium Städt. Gymnasium Dormagen Haberlandstr. 14, 41539 Dormagen (Mitte) ℡ 0 21 33 / 24 55 30 0 21 33 / 24 55 31 E-Mail: [email protected] 18. Leibniz-Gymnasium Städt. Gymnasium Dormagen-Hackenbroich Dr. Geldmacher-Str. 1, 41540 Dormagen (Hackenbroich) ℡ 0 21 33 / 50 26 20 0 21 33 / 50 26 22 90 E-Mail: [email protected] 19. Norbert-Gymnasium Knechtsteden Staatlich anerkanntes privates katholisches Gymnasium für Jungen und Mädchen 41540 Dormagen (Knechtsteden) ℡ 0 21 33 / 89 63 0 21 33 / 8 11 70 E-Mail: [email protected] - 64 - FÖRDERSCHULE 20. Schule am Chorbusch Städt. Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen (Hackhausen) ℡ 0 21 33 / 4 40 26 0 21 33 / 4 90 26 E-Mail: [email protected] GESAMTSCHULE 21. Bertha-von-Suttner-Gesamtschule der Stadt Dormagen Marie-Schlei-Str. 6, 41542 Dormagen (Nievenheim) ℡ 0 21 33 / 50 21 00 0 21 33 / 9 20 57 E-Mail: [email protected] BERUFSSCHULE 22. Berufsbildungszentrum Dormagen des Kreises Neuss - Berufskolleg Berufsschule - Berufsfachschule - Fachschule Willy-Brandt-Platz 5, 41539 Dormagen (Mitte) ℡ 0 21 33 / 50 21 00 0 21 33 / 24 74 44 E-Mail: [email protected] - 65 - 19. Ferien im Schuljahr 2013/2014 Die Ferien für das Schuljahr 2013/2014 wurden für die Schulen in NordrheinWestfalen folgendermaßen festgelegt: Ferien Erster Ferientag Letzter Ferientag Sommer Montag, 22. Juli 2013 Dienstag, 03. September 2013 Herbst Montag, 21. Oktober 2013 Samstag, 02. November 2013 Weihnachten Montag, 23. Dezember 2013 Dienstag, 07. Januar 2014 Ostern Montag, 14. April 2014 Samstag, 26. April 2014 Pfingsten Dienstag, 10. Juni 2014 Außerdem stehen der einzelnen Schule im Schuljahr 2013/2014 vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist den örtlichen Verhältnissen bei Festen entsprechend, insbesondere bei Volks- und Heimatfesten und in der Karnevalszeit, als Brauchtumstag festzulegen. Die Schulkonferenz entscheidet über die Terminierung der beweglichen Ferientage im Einvernehmen mit dem Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist anzustreben. Die Entscheidung soll spätestens drei Wochen vor Beginn der Sommerferien des Jahres 2013 getroffen werden. Die Schulleitung unterrichtet unverzüglich die Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde. Langfristige Sommerferienregelung in NRW von 2014 bis 2017 Von der Kultusministerkonferenz (http://www.kmk.org/) wurden am 15.05.2008 folgende Sommerferien-Termine für das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen: 07.07. bis 19.08.2014 29.06. bis 11.08.2015 11.07. bis 23.08.2016 17.07. bis 29.08.2017 Die Sommerferien beginnen übrigens seit 2011 immer an einem Montag! Alle Angaben ohne Gewähr - 66 - 20. Zuständigkeiten (innere und äußere Schulangelegenheiten): Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen liegen die Zuständigkeiten im Schulwesen teils beim Land und teils bei den Schulträgern. So sind das Land (Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW) bzw. die Schulaufsichtsbehörden (Bezirksregierung Düsseldorf bzw. Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss) für die sogenannten „inneren Schulangelegenheiten“ zuständig. Hierzu zählen insbesondere • die Aufstellung der Lehrpläne • die Vermittlung der Lerninhalte • die Unterrichtsgestaltung usw. Der Schulträger - z. B. die Stadt Dormagen - ist für die „äußeren Schulangelegenheiten“ zuständig. Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen • Schulanlagen • Gebäude • Einrichtungen • Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie • das für die Schulverwaltung notwendige Personal • eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Außerdem beschließt der Schulträger nach Maßgabe Schulentwicklungsplanung über die • Errichtung • Änderung • Auflösung einer Schule, die • Einrichtung einer Einführungsphase für die gymnasiale Oberstufe • den organisatorischen Verbund von Schulen, für die das Land nicht Schulträger ist. der Die Sachkosten, insbesondere die Kosten für die • Errichtung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der erforderlichen Schulgebäude und Schulanlagen, • Ausstattung der Schulen, • notwendigen Haftpflichtversicherungen sowie • Kosten der Lernmittelfreiheit und die Schülerfahrkosten, trägt ebenfalls der Schulträger. - 67 - 21. Schulaufsichtsbehörden Artikel 7 des Grundgesetzes legt fest, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates liegt (auf Grund der Kulturhoheit der Länder unter der Aufsicht des jeweiligen Bundeslandes). Oberste Schulaufsichtsbehörde für alle Schulformen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf ℡ 0211/5867-40 0211/5867-3220 zentrale E-Mail: [email protected] Internet: http://www.schulministerium.nrw.de/ Obere Schulaufsichtsbehörde für alle Schulformen Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Postfach 300865 40408 Düsseldorf ℡ 0211/475-0 0211/475-2671 zentrale E-Mail: [email protected] Internet: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/ Internet: http://www.brd.nrw.de Untere Schulaufsichtsbehörde für die Schulformen Grund-, Haupt- und Förderschule Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss Oberstraße 91 41460 Neuss ℡ 02131/928-4020 02131/928-4099 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.rhein-kreis-neuss.de/ Schulaufsichtsbeamtinnen: • Frau Roth-Junkermann ℡ 02131/928-4017 • Frau Christa Banisch ℡ 02131/928-4019 - 68 - Grundschulen Haupt- und Förderschule 22. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Schulverwaltung der Stadt Dormagen (Geschäftsbereich Ia): Paul-Wierich-Platz 2 NEUES RATHAUS 41539 Dormagen 0 21 33 / 257 460 E-mail: [email protected] Bürgermeister: Peter-Olaf Hoffmann ℡ 257 223 (Vorzimmer) Schuldezernentin: Tanja Gaspers ℡ 257 334 (Vorzimmer) Schulverwaltung: Ellen Schönen-Hütten Leiterin/Produktverantwortliche ℡ 257 443 Michael Engel Allgemeine Verwaltungs- und Haushaltsangelegenheiten ℡ 257 442 Beate Freyaldenhoven Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten und Angelegenheiten der Schulsekretärinnen Entlastung vom Eigenanteil bei den Lernmitteln (Schulbücher) ℡ 257 444 Alexandra Kern-Hartmann Schulverpflegung, Abwicklung der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) ℡ 257 204 Guido Krah Schülerangelegenheiten, Einschulungen, Schülerbeförderung ℡ 257 445 Bettina Scholz Betreuungsmaßnahmen ℡ 257 490 Sonja Zeidler Beschaffungen, Einrichtung von Schulräumen ℡ 257 400 - 69 - NOTIZEN - 70 - Redaktion: Geschäftsbereich Ia - Schulverwaltung Neues Rathaus Paul-Wierich-Platz 2 41539 Dormagen Stand: September 2012 Druck: Stadt Dormagen www.dormagen.de Herausgeber: Stadt Dormagen Der Bürgermeister Neues Rathaus 41538 Dormagen