Kats-DV (MD) Betreuungsdienst

Transcrição

Kats-DV (MD) Betreuungsdienst
LANDESHAUPTSTADT MAGDEBURG
Der Oberbürgermeister
Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Kats-DV (MD)
Betreuungsdienst
Inkraftsetzung
Diese Dienstvorschrift tritt
am 01. März 2007 in Kraft.
 Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Ernst-Reuter-Allee 42 • 39104 Magdeburg.
Telefon (0391) 5 40 10 • Fax (0391) 5 40 11 81
Während der Erprobung dieser Dienstvorschrift (ca. 2 Jahre)
wird um Informationen zu Änderungen und Ergänzungen
an Herrn Greulich [Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Ernst-Reuter-Allee 42 • 39104 Magdeburg –
Feuerwache Mitte, Zimmer 325
(0391) 5 40 11 39, [email protected]]
gebeten.
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
1
Allgemeines
Der Katastrophenschutz umfasst Fach- und Führungsdienste mit Einheiten (beweglich) und
Einrichtungen (ortsfest), die ihre Aufgaben zur Bekämpfung von besonderen Gefahren und
Schäden sowohl in der täglichen Gefahrenabwehr, im Großschadensfall als auch im
Verteidigungsfall wahrnehmen.
In der Regel ist die taktische Einheit der Betreuungszug, der sich grundsätzlich in
Teileinheiten (Gruppen und Trupps) gliedert. In der Landeshauptstadt Magdeburg können die
Teileinheiten auch zur Einsatzformation Unterkunft bzw. Einsatzformation Verpflegung
zusammengeführt werden.
Die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes führen Aufträge der
übergeordneten Führungsstelle selbstständig aus. Übergeordnete Führungsstellen sind:
• Einsatzabschnittsleitung
• Einsatzabschnittsleitung Unterkunft (EAL-Unterkunft)
• Einsatzabschnittsleitung Verpflegung (EAL-Verpflegung)
• Einsatzleitung
• Technische Einsatzleitung (TEL)
• Technische Einsatzleitung Evakuierung, Versorgung, Unterkunft (TEL-EVU)
• Krisenstab
Im Einsatz können den taktischen Einheiten zur Unterstützung anderer Fachdienste im
Rahmen ihrer personellen und materiellen Möglichkeiten zusätzliche Aufgaben zugewiesen
werden.
1.1
Grundfunktionen
Im Folgenden sind die Aufgaben der Führungskräfte und Helfer in die Bereiche Ausbildung,
Ausstattung und Einsatz untergliedert. Führungskräfte können ihre Aufgaben delegieren,
bleiben jedoch insgesamt verantwortlich. Bei allen Entscheidungen haben sie die
Fürsorgepflicht gegenüber ihren Helfern zu berücksichtigen und die größtmögliche Sicherheit
zu gewährleisten.
Bedingt durch die „gemischte“ Zusammensetzung der Züge unterstützen die Führungskräfte
der einzelnen Hilfsorganisationen den Führer bei der Lösung aller organisationsübergreifender Aufgaben und Problemen.
1.1.1
Der Führer
Der Führer ist der Vorgesetzte aller Helfer seines Zuges bzw. seiner Einsatzformation und hat
diesen gegenüber Befehlsbefugnis. Der Vertreter des Führers ist der Zugtruppführer. Der
Führer stimmt sich mit dem Zugtruppführer im Bezug auf die Aufgabenverteilung ab.
Im Einsatz ist der Führer der übergeordneten Führungsstelle unterstellt. Er darf grundsätzlich
keine der Führungsebenen übergehen.
1
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Im Übrigen ist der Führer der Landeshauptstadt Magdeburg gegenüber für die personelle Einsatzbereitschaft seiner Einheit verantwortlich. Hierzu zählt insbesondere die Zugausbildung
der Helfer.
Der Führer sorgt - in Abstimmung mit den Hilfsorganisationen der zugeordneten Helfer - für
die Ausbildung der Helfer seiner Einheit entsprechend den Vorschriften und den für die
Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere
• den Ausbildungsstand ermittelt,
• den Ausbildungsbedarf feststellt,
• Umfang und Inhalt der Zugausbildung plant und
• entsprechende Zugausbildungspläne erstellt,
• die Zugausbildung durchführt oder überwacht,
• Übungen anlegt, durchführt und auswertet,
• Unterführer und Helfer auf ihre Eignung beurteilt und Vorschläge zu ihrer Fortbildung
macht.
Der Führer hat im Rahmen seiner Gesamtverantwortung durch entsprechende Weisungen und
Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges bzw. der Einsatzformation jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden.
Der Führer ist verantwortlich für die Durchführung der seinem Zug bzw. seiner Einsatzformation übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere
• die Alarmierung gemäß Alarmplan sicherstellt (regelmäßige Zuarbeit an Amt 37)
• die Einsatzbereitschaft feststellt und meldet,
• den zugewiesenen Einsatzraum/das Objekt erkundet oder erkunden lässt,
• im zugewiesenen Einsatzraum/Objekt seine Kräfte und Mittel fachgerecht einsetzt,
• Verbindungen zu benachbarten Einheiten/Einrichtungen zum Zweck des Zusammenwirkens im Einsatzraum aufnimmt.
• der übergeordneten Führungsstelle wichtige Ereignisse meldet,
• die Registrierungsunterlagen an die zuständige Stelle weiterleiten lässt.
1.1.2
Der Zugtruppführer
Der Zugtruppführer ist der Vertreter des Führer und zugleich Vorgesetzter der Helfer des
Zugtrupps. Seine Vertretung regelt der Führer.
Der Zugtruppführer ist zuständig für die Versorgung der Einheit. Gleichzeitig nimmt er alle
anfallenden Verwaltungsaufgaben (z. B. Führen der Anwesenheitsliste, Abrechnungen,
Terminüberwachungen, Alarmunterlagen) wahr, soweit diese nicht von den Hilfsorganisation
übernommen werden.
Der Zugtruppführer unterstützt den Führer bei dessen Aufgaben, insbesondere bei der
Ausbildung des Zuges bzw. der Einsatzformation sowie bei der Überwachung der
Vollzähligkeit und Einsatzbereitschaft der Ausstattung.
Im Einsatz unterstützt er den Führer, indem er insbesondere
• das Einsatztagebuch führt,
• die Versorgungsgüter anfordert und ihre Verteilung regelt,
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KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
•
1.1.3
die Registrierungsunterlagen sammelt und an die übergeordnete Führungsstelle
weiterleitet.
Der Unterführer
Der Unterführer ist der Vorgesetzte aller Helfer seiner Gruppe. Er wird durch einen
Truppführer seiner Gruppe vertreten. Der Unterführer ist dem Führer gegenüber für die
Einsatzbereitschaft seiner Gruppe verantwortlich.
Der Unterführer bereitet die Ausbildung seiner Gruppe vor und führt sie durch. Er unterstützt
den Führer beim Anlegen, Durchführen und Auswerten von Übungen und Ausbildungsveranstaltungen des Zuges bzw. der Einsatzformation und schlägt ihm Helfer seiner Gruppe
für die weitergehende Ausbildung vor. Er überwacht die Vollzähligkeit und den ordnungsgemäßen Zustand der Ausstattung seiner Gruppe.
Im Einsatz ist der Unterführer dem Führer für die Einsatzbereitschaft seiner Gruppe
verantwortlich, indem er insbesondere
• die Einsatzbereitschaft seiner Gruppe herstellt,
• den seiner Gruppe zugewiesenen Teil des Einsatzraumes oder das Objekt erkundet
oder erkunden lässt,
• die Gruppe im Einsatz führt,
• das Zusammenwirken mit anderen Einsatzkräften an der Einsatzstelle sicherstellt,
• die Verbindung zum Führer aufrechterhält und
• ggf. über den Führer zusätzliche Kräfte und Material anfordert.
1.1.4
Der Truppführer
Der Truppführer ist der Vorgesetzte der Helfer seines Trupps. Er wird durch einen geeigneten
Helfer seines Trupps vertreten. Er führt seinen Trupp und hat auf seiner Ebene die gleichen
Aufgaben wie der Unterführer, den er dabei unterstützt.
1.1.5
Der Helfer
Die Helfer sind in Gruppen oder Trupps zusammengefasst und dem jeweiligen Unterführer
oder Truppführer unterstellt. Jeder Helfer ist verantwortlich insbesondere für die
Einsatzbereitschaft seiner persönlichen Ausstattung und wirkt mit bei der Instandhaltung,
Pflege und Wartung der Einsatzfahrzeuge und der sonstigen Ausstattung.
Im Einsatz führt der Helfer die ihm zugewiesenen Tätigkeiten fachgerecht aus.
1.2
Sonderfunktionen
Zu den Sonderfunktionen, die sich bei der Mehrzahl der Einheiten und Einrichtung
wiederholen, zählen
• Sanitätshelfer,
• Kraftfahrer,
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KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
•
•
Sprechfunker und
ABC-Helfer
Die fachdienstbezogenen Sonderfunktionen sind unter Ziffer 4.4 dieser Ordnung aufgeführt.
1.2.1
Der Sanitätshelfer
Der Sanitätshelfer untersteht dem Unterführer. In der Einsatzvorbereitung und im Einsatz hat
der Sanitätshelfer insbesondere folgende Aufgaben:
• ist für die Vollzähligkeit und Einsatzbereitschaft der Sanitätsausstattung
verantwortlich,
• wirkt mit bei der Erste-Hilfe-Ausbildung,
• leistet Erste Hilfe innerhalb des Zuges bzw. der Einsatzformation und koordiniert
Erste-Hilfe-Maßnahmen an der Einsatzstelle einschließlich Registrierung durch
Anhängekarte für Verletzte/Kranke,
• richtet ggf. Verletztenablagen ein,
• leitet erste Maßnahmen gegen die Wirkung von ABC-Kampfmitteln ein.
1.2.2
Der Kraftfahrer
Der Kraftfahrer untersteht der Führungskraft derjenigen Teileinheit, der auch das Fahrzeug
zugewiesen ist.
In der Einsatzvorbereitung und im Einsatz hat der Kraftfahrer insbesondere folgende
Aufgaben:
• ist für die Einsatzbereitschaft (Verkehrs- und Betriebssicherheit) seines Fahrzeuges
verantwortlich und führt das Fahrtentuch,
• führt Instandhaltungsarbeiten der Materialerhaltungsstufe 1 (Wartung und Pflege) an
Kraftfahrzeugen und verlasteter Ausstattung durch und meldet seinem Vorgesetzten
Mängel, die darüber hinausgehen,
• meldet seinem Vorgesetzten die Einsatzbereitschaft seines Fahrzeuges und des
verlasteten Gerätes.
• der Kraftfahrer auch für die Vollzähligkeit, für die vorschriftsmäßige Verladung und
Ausgabe der auf seinem Fahrzeug verlasteten Ausstattung verantwortlich, bedient die
am Fahrzeug fest angebauten Aggregate und führt die entsprechenden Nachweise.
• Der Kraftfahrer kann auch für andere Aufgaben der Einheit eingesetzt werden.
1.2.3
Der Sprechfunker
Der Sprechfunker untersteht der Führungskraft derjenigen Teileinheit, zu deren Ausstattung
die Sprechfunkanlage gehört.
In der Einsatzvorbereitung und im Einsatz hat der Sprechfunker insbesondere folgende
Aufgaben:
• ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und die vorschriftsmäßige Benutzung der
Sprechfunkanlage verantwortlich,
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KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
•
•
•
•
•
1.2.4
stellt die ständige Erreichbarkeit seiner Einheit/Teileinheit über Funk und ggf. über
Fernsprecher sicher,
meldet jede Veränderung der fernmeldemäßigen Erreichbarkeit seiner Einheit/
Teileinheit der übergeordneten Führungsstelle,
setzt Nachrichten ab, nimmt Nachrichten auf und leitet sie weiter,
führt die für den Fernmeldebetrieb erforderlichen Unterlagen,
wartet und pflegt die Sprechfunkanlage und veranlasst bei Störungen die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit.
Der ABC-Helfer
Der ABC-Helfer ist dem Führer unterstellt.
In der Einsatzvorbereitung und im Einsatz hat er insbesondere folgende Aufgaben:
• ist für die Vollzähligkeit, Einsatzbereitschaft und Instandhaltung der ABCAusstattung des Zuges bzw. der Einsatzformation verantwortlich,
• wirkt mit bei der ABC-Ausbildung der Helfer des Zuges,
• stellt ABC-Gefahren fest,
• berät den Führer in der Durchführung von Schutzmaßnahmen für Personen,
Verpflegung, Gerät und Fahrzeuge vor ABC-Gefahren,
• führt die behelfsmäßige Dekontamination durch,
• führt Wetterhilfsbeobachtungen durch.
Zuständigkeit und Verantwortlichkeit sind vom Führer zu regeln.
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2.1
Führung und Einsatz
Allgemeines
Grundlage für die Führung ist die Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 “Führung und Leitung im
Einsatz” (FwDV 100). Sie legt die Führungsgrundsätze im Einzelnen fest und regelt gleichzeitig die Unterstellungsverhältnisse der Einheiten und Einrichtungen in den Landkreisen und
kreisfreien Städten.
2.2
Alarmierung und Herstellung der Einsatzbereitschaft
Grundlage der Alarmierung ist der Alarmplan der Landeshauptstadt Magdeburg, der Hilfsorganisation sowie die Alarmierungsunterlagen der Züge.
Die Alarmierungsunterlagen müssen Angaben enthalten über:
Alarmierungssystem RapidReach Landeshauptstadt Magdeburg
• Zuordnung des Helfers zu Positionen in den Abteilungen und Rufgruppen
• Erreichbarkeit der Helfer (max. 4 Telefonnummern)
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KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Alarmplan der Hilfsorganisation / Alarmierungsunterlagen der Einheit/Einrichtung.
• Erreichbarkeit der Helfer (Anschrift der Wohnung und des Arbeitgebers sowie
Telefonanschlüsse),
• Art der Alarmierung (Telefon oder Melder),
• Alarmwege (wer alarmiert wen?),
• Sammelplatz (z. B. Unterkunft).
Die Alarmierungsunterlagen bedürfen der ständigen Fortschreibung. Jeder Helfer ist daher
verpflichtet, Änderungen seiner Erreichbarkeit unaufgefordert zu melden.
Jeder Helfer hat für seine persönliche Einsatzbereitschaft zu sorgen und im Rahmen seiner
Aufgaben an der Herstellung der Einsatzbereitschaft seiner Einheit mitzuwirken.
Nach Eintreffen am Sammelpunkt ist Kontakt zur alarmierenden Stelle (Einsatzleitstelle)
bzw. zur bei der Alarmierung angegebenen Stelle (i. d. R. eine Rufnummer) aufzunehmen.
Die Aufgabenstellung bzw. der Einsatzbefehl ist dabei entgegenzunehmen. Ist die
einsatzfähige Stärke der Einheit erreicht, ist die hergestellte Einsatzbereitschaft zu melden.
Der Führer regelt die Nachführung später eintreffender Helfer.
2.3
Ablauf des Einsatzes
Die Kräfte und Mittel der Einheit werden i. d. R. von ihrer Unterkunft direkt oder über einen
Bereitstellungsraum eingesetzt werden.
Der Abmarsch sowie das Eintreffen der Einheit im Einsatzraum/Objekt sind zu melden.
Spätestens nach dem Eintreffen im Einsatzraum/Objekt erhält der Führer den Einsatzbefehl.
2.3.1
Erkundung (Lagefeststellung)
Der Führer hat im zugewiesenen Einsatzraum eine Erkundung durchzuführen. Reichen jedoch
zu Beginn des Einsatzes die Lagekenntnisse für die Einsatzplanung des Führers aus, kann er
daraus resultierende Maßnahmen sofort veranlassen.
Darüber hinaus ist das Lagebild während des gesamten Einsatzes durch ständige Erkundung
zu vervollständigen. Hierbei festgestellte Lageveränderungen und akute Gefahren (z. B.
Explosionsgefahr, Gasausbruch) sind sofort zu melden. Dabei sind Maßnahmen zur Sicherung
oder Gefahrenabwehr sofort einzuleiten. Gefährdet erscheinende Nachbareinheiten sind
umgehend zu informieren.
2.3.2
Einsatzwert und Kräftebedarf
Der Einsatzwert einer Einheit wird bestimmt durch deren Zustand wie z. B.:
• Personalstärke,
• Ausbildungsstand der Helfer,
• Qualifikation der Führer/Unterführer,
• Leistungswille und -vermögen der Helfer,
• Ausstattung und Mobilität,
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KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
•
•
•
•
Vorbelastung, Ermüdung,
psychische Belastung,
Versorgungslage
...
sowie durch die Besonderheiten der Schadenlage und der allgemeinen Lage wie z. B.:
• ABC-Lage,
• Zerstörungsgrad, Größenordnung,
• Anzahl der betroffenen Personen,
• akute Gefahren,
• Durchführbarkeit des Auftrages,
• Verhalten der Bevölkerung (Selbsthilfemaßnahmen, Unterstützung),
• verfügbare Unterstützungskräfte (Nachbareinheiten, Spezialkräfte),
• Witterungseinflüsse,
• Tageszeit/Jahreszeit.
• ...
Diese Faktoren beeinflussen den Kräftebedarf. Reichen die eigenen Kräfte und Mittel für die
Durchführung des Auftrages nicht aus, sind bei der übergeordneten Führungsstelle rechtzeitig
zusätzliche Kräfte anzufordern.
2.3.3
Standort
Der Führer meldet den Standort seiner Einheit der übergeordneten Führungsstelle, orientiert
seine eigenen Unterführer sowie benachbarte Einheiten. Verlässt er seine Standort, hat er
seine Erreichbarkeit sicherzustellen. Entsprechendes gilt auch für die Unterführer.
2.3.4
Aufstellen der Einsatzfahrzeuge
Bei der Wahl der Fahrzeug Standorte an der Einsatzstelle sind insbesondere folgende
Grundsätze zu beachten:
• Zu-, Ab- und Durchfahrten freihalten,
• Standorte wählen, die bei akuter Gefahr sofort und ohne gegenseitige Behinderung
verlassen werden können,
• den Einsatz auch anderer Einheiten/Teileinheiten nicht behindern,
• Hydranten sowie Absperrschieber von Versorgungsleitungen frei halten,
• Fahrzeuge nicht im Gefahrenbereich, z. B. im Trümmerschatten angeschlagener oder
teilzusammengebrochener Gebäude oder Bauwerke abstellen,
• Fahrzeuge vor Hitze schützen,
• Einsatzfahrzeuge und Arbeitsbereich absichern.
2.3.5
Einsatz von Hilfskräften und Hilfsmitteln aus der Bevölkerung
Freiwillige können zur Unterstützung der Einheiten beim Einsatz mitwirken. Die Führungskräfte haben gegenüber diesem Personenkreis eine besondere Fürsorgepflicht. Bei ihrem
Einsatz ist zu berücksichtigen, dass sie für diese Aufgabe nicht ausgebildet sind.
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KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Hilfskräfte sind den Gruppen oder Trupps zuzuordnen und unterstützen deren Arbeiten. Für
die Dauer ihrer Mitwirkung sind die Hilfskräfte in die Stärkemeldungen aufzunehmen und
dabei gesondert auszuweisen. Ihre Personalien sind festzuhalten.
Im Bereich der Herstellung und Ausgabe von Lebensmitteln sind grundsätzlich nur geeignete
Personen (Nachweis der jährlichen Belehrung nach IfSG) einzusetzen. Besteht darüber hinaus
die Notwendigkeit weiteres Hilfspersonal einzusetzen, stimmt die übergeordneten Führungsstelle eine Erstbelehrung dieses Personenkreises mit dem Gesundheits- und Veterinäramt ab.
Dazu sind folgende persönliche Angaben an die übergeordneten Führungsstelle weiterzureichen:
• Name, Vorname
• Wohnanschrift
• Geburtsort und –tag
• Personalausweisnummer
• telefonische Erreichbarkeit
• ggf. Anschrift und Erreichbarkeit des Arbeitgebers (nur für nach IfSG belehrten
Arbeitnehmern, die dies nicht vor Ort nachweisen können)
2.4
Beenden des Einsatzes
Die Erfüllung des Auftrages ist der übergeordneten Führungsstelle zu melden. Diese
entscheidet über die weitere Verwendung des Zuges /der Einsatzformation.
Hält der Führer eine Ablösung seiner Einheit/Einrichtung oder Teile davon für erforderlich,
so hat er dies bei der übergeordneten Führungsstelle rechtzeitig zu beantragen, diese regelt
dann die Art und Weise der Ablösung. Der Führer darf den Einsatz nicht abbrechen, wenn
eine zugesagte Ablösung oder eine ausreichende Versorgung nicht gegeben sind. Das
Abbrechen des Einsatzes wird grundsätzlich von der übergeordneten Führungsstelle befohlen.
Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei Lebensgefahr für die Helfer oder wenn das Risiko zum
Einsatzerfolg in einem krassen Missverhältnis steht, kann diese Entscheidung vom Führer
oder von den Unterführern getroffen werden. Sie haben ihre Maßnahme unverzüglich zu
melden.
2.5
Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft
Nach Beendigung des Einsatzes ist die personelle und materielle Vollzähligkeit/ Vollständigkeit zu überprüfen. Die Abschlussmeldung (Anlage) ist zu übermitteln. Danach sind alle Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Einsatzbereitschaft der Einheit/Einrichtung wieder
herzustellen. Weitere Anordnungen der übergeordneten Führungsstelle sind abzuwarten.
3
3.1
Versorgung der Einheit/Einrichtung
Allgemeines
Die Versorgung der Einheit wird durch die übergeordnete Führungsstelle sichergestellt. Sie
sorgt ggf. auch für die Unterbringung der Helfer. Technische Ausstattung und Versorgungsgüter, die nicht zur Ausstattung / Ausrüstung der Einheit gehören, jedoch zur Durchführung
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KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
eines Einsatzes benötigt werden, stellt die übergeordnete Führungsstelle auf Anforderung zur
Verfügung.
Für die Versorgung der Einheit ist der Führer verantwortlich; er wird bei der Durchführung
vom Zugtruppführer unterstützt. Dieser hat die Verpflegungsstärke, den Bedarf an
Verbrauchsgütern oder notwendige Maßnahmen zur Materialerhaltung rechtzeitig der
übergeordneten Führungsstelle zu melden.
3.2
Versorgungsmeldungen
Die Unterführer melden formlos dem Zugtruppführer
• Verpflegungsstärke,
• Bedarf an Verbrauchsgütern und
• notwendige Materialerhaltungsarbeiten.
4
4.1
Allgemeine Grundlagen
Aufgaben des Betreuungsdienstes
Die taktischen Einheiten des Betreuungsdienstes sind der Betreuungszug, die Einsatzformation Unterkunft und die Einsatzformation Verpflegung. Sie versorgen hilfsbedürftige
Personen mit Versorgungsgütern, betreuen diesen Personenkreis und wirken bei der
vorübergehenden Unterbringung mit.
Aufgaben des Betreuungsdienstes im Einzelnen:
• plant Bedarf an Lebensmitteln zur Zubereitung der Verpflegung
• beschafft auf Veranlassung der TEL-EVU bzw. des Krisenstabes (Rücksprache immer
erforderlich) Lebensmittel und Verbrauchsgüter
• bereitet Verpflegung zu und verteilt sie in einzurichtenden Verpflegungsausgabestellen an hilfsbedürftige Personen und Einsatzkräfte,
• plant Unterkunftskapazitäten (Aufteilung auf Unterkunftsobjekte)
• errichtet und betreibt von Unterkunftsobjekten (ortsfeste Objekte und Zelte)
• veranlasst die Versorgung von Kranken, Verletzten und Gehunfähigen und ggf. deren
Transport,
• betreut hilfsbedürftige Personen, insbesondere Kinder, Mütter, alte und gebrechliche
Personen,
• versorgt hilfsbedürftige Personen mit Gegenständen des dringendsten persönlichen
Bedarfs, insbesondere mit Wäsche und Bekleidung,
• wirkt bei den Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung hilfsbedürftige Personen
und Einsatzkräfte mit, insbesondere bei der Registrierung,
• wirkt bei der Unterbringung von Einsatzkräfte mit,
• wirkt im Rahmen seiner Aufgaben bei Hilfsmaßnahmen anderer Fachdienste mit,
insbesondere des ABC-Dienstes und des Sanitätsdienstes
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KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
4.2
Stärke und Gliederung der Betreuungszüge bzw. der Einsatzformation Unterkunft bzw.
Verpflegung
Stärke und Gliederung der Betreuungszüge sind in den Anlagen 1a und 1 b festgelegt. Die
Anlagen 1c und 1d enthalten die Stärke und Gliederung der Einsatzformationen Unterkunft
bzw. Verpflegung. Der Betreuungszug bzw. die Einsatzformation gliedern sich in die
Teileinheiten
• Zugtrupp
• Verpflegungsgruppe
• Betreuungsgruppe (soziale Betreuung / Unterkunft).
Die Verpflegungsgruppen besteht in der Regel aus 3 Verpflegungstrupps (Truppführer und 3
Helfer). Der Führer des Betreuungszuges bzw. der Einsatzformation Verpflegung bestimmt
einen Unterführer.
Der Einsatz der Trupps kann eigenständig, im Rahmen des Zuges oder der Einsatzformation
erfolgen.
4.3
Ausstattung des Betreuungszuges bzw. der Einsatzformation
Für die Verpflegungstrupps sind jeweils 1 Lastkraftwagen mit Feldkochherd, für die
Betreuungsgruppe sowie den Zugtrupp jeweils 1 Kombi vorgesehen.
4.4
4.4.1
Beschreibung der Aufgaben der Teileinheiten und der Funktionen ihrer Helfer
Die Verpflegungsgruppe
Die Verpflegungsgruppe wird wie folgt eingesetzt:
a) bei ungelenkten Bevölkerungsbewegungen (Fluchtbewegungen)
• in einzurichtenden Verpflegungsausgabestellen
• in Notunterkünften,
• Kochplätzen,
b) bei gelenkten Bevölkerungsbewegungen (Räumung und Evakuierung)
• zur Unterstützung anderer Betreuungskräfte durch Verpflegungsmaßnahmen
• im Rahmen der Zusammenstellung und Abfertigung von Transporten, auf
Sammelplätzen, soweit eine Versorgung notwendig wird,
c) in Aufnahmegebieten
• bei der Erstversorgung der Betroffenen nach beendetem Transport und bei der
Aufnahme und Unterbringung an Sammelplätzen, Betreuungs- und Anlaufstellen,
• bei der Durchführung von Gemeinschaftsverpflegung.
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KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
4.4.1.1 Der Unterführer (Verpflegung)
Der Unterführer ist an der zugewiesenen Einsatzstelle insbesondere verantwortlich für
•
•
•
•
•
•
•
die Festlegung von Verpflegungsstellen bzw. Verpflegungsausgabestellen,
die Zuweisung von Lebensmitteln an seine eingesetzten Verpflegungstrupps,
die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung,
die Zuführung zubereiteter Verpflegung an die Verpflegungsausgabestellen,
die Planung und Durchführung der Verpflegungsausgabe
die Abwasserableitung und Abfallbeseitigung
Einhaltung der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes und die Umsetzung des
HACCP-Konzeptes.
4.4.1.2 Der Truppführer (Verpflegung)
Der Truppführer führt den Verpflegungstrupp. Der Verpflegungstrupp besteht aus 2 Betreuungshelfern und 1 Kraftfahrer. Im Trupp sollten zwei Helfer ausgebildete Feldköche sein.
Bei eigenständigem Einsatz des Trupps sind die Aufgaben des Unterführers durch den Truppführer sinngemäß wahrzunehmen.
4.4.1.3 Der Feldkoch
Der Feldkoch ist für die Vor- und Zubereitung der Verpflegung und für die Verpflegungsausgabe zuständig.
Zur Herstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Feldkochherdanhängers unterstützt
er den Kraftfahrer.
4.4.1.4 Der Betreuungshelfer (Verpflegung)
Der Betreuungshelfer unterstützt die Köche und hat für die Vollzähligkeit und Funktionsfähigkeit des Koch- und Küchengerätes zu sorgen.
4.4.1.5 Der Kraftfahrer
Der Kraftfahrer ist für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Feldkochherdes und des
Fahrzeuges verantwortlich.
4.4.2
Die Betreuungsgruppe (Unterkunft, soziale Betreuung)
Die Betreuungsgruppe wird wie folgt eingesetzt:
a) bei ungelenkten Bevölkerungsbewegungen (Fluchtbewegungen)
• zur Mitwirkung beim Sammeln Hilfesuchender,
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KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
•
•
•
zur Durchführung der Erstregistrierung mit Begleitkarte (Anlage),
zur Vorbereitung und Durchführung von Betreuungsmaßnahmen einschließlich der
Unterstützung anderer Betreuungskräfte,
zur Einrichtung und Betrieb von Notunterkünften
b) bei gelenkten Bevölkerungsbewegungen (Räumung und Evakuierung)
• zur Unterstützung anderer Betreuungskräfte im Rahmen der Zusammenstellung und
Abfertigung von Transporten, insbesondere
o durch Erstregistrierung,
o Durchführung von Beschilderungs- und Kennzeichnungsmaßnahmen
• zur Durchführung von Betreuungsmaßnahmen auf Sammelplätzen (Anlage),
insbesondere
o zum Ansprechen Betroffener und zur Erstregistrierung,
o zur Durchführung von Beschilderungsmaßnahmen auf Sammelplätzen
o zur Einrichtung behelfsmäßiger Erste-Hilfe-Stellen
• zur Durchführung von Betreuungsmaßnahmen entlang von Marschstraßen,
c) in Aufnahmegebieten zur Unterstützung der Aufnahmegemeinde
• bei der Durchführung von Betreuungsmaßnahmen,
• bei der Registrierung und zur vorübergehenden oder endgültigen Unterbringung,
• bei der Beschilderung
d) soweit es die Lage erlaubt oder fordert
• zur Unterstützung des Sanitätsdienstes,
• zur Durchführung von Betreuungsmaßnahmen an Dekontaminationsstellen in
Zusammenarbeit mit dem ABC-Dienst, insbesondere zur Registrierung.
Die Betreuungsgruppe kommt in der Regel geschlossen zum Einsatz.
4.4.2.1 Der Unterführer (Unterkunft, soziale Betreuung)
Der Unterführer ist für die Umsetzung o. g. Aufgaben durch seine Betreuungsgruppe
verantwortlich und hat insbesondere auch für die Weiterleitung der Registrierungsunterlagen
an den Zugtrupp zu sorgen.
4.4.2.2 Der Betreuungshelfer (Unterkunft, soziale Betreuung)
Der Betreuungshelfer hat neben seinen allgemeinen Betreuungsaufgaben auch die
Kennzeichnung (Beschilderung), die Herrichtung von Unterkunftsobjekten sowie das
Aufstellen von Zelten durchzuführen.
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KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
5
5.1
Führung und Einsatz des Betreuungszug bzw. Einsatzformation
Allgemeines
Der Führer kann aus zwingenden Gründen in Einzelfällen die Führungsorganisation nach
einsatztaktischen Gesichtspunkten neu ordnen, indem er die Unterstellungsverhältnisse für
bestimmte Maßnahmen ändert.
5.2
Herstellen der Einsatzbereitschaft
Beim Einsatz des Betreuungsdienstes aus der Alarmierung heraus ist durch den Führer einzuschätzen, welche Teileinheiten funktionsfähig sind. In Rücksprache mit der übergeordneten
Führungsstelle sind Nachalarmierungen weiterer Kräfte und Mittel sofort bzw. nach der Lageerkundung durch den Führer durchzuführen.
5.3
Ablauf des Einsatzes
Der Einsatzablauf orientiert sich in den in der Anlage graphisch dargestellten Grundsätzen der
„3 Einsatzphasen“. Je nach Lage werden nicht immer alle 3 Phasen erforderlich sein. Die
Phasen werden als
• Auffangphase,
• Durchgangsphase und
• Endphase
bezeichnet.
Auffangphase
Die Auffangphase ist gekennzeichnet durch den überraschenden, ungeordneten Zustrom von
Hilfesuchenden in großer, schwer abzuschätzender Anzahl. Flüchtlinge sind in der
Auffangphase aufzufangen, zu sammeln und ggf. weiterzuleiten.
Sie sind nach der Registrierung so schnell wie möglich den Betreuungseinrichtungen
zuzuführen („Lenken durch Betreuen“). Die Betreuungsmaßnahmen beschränken sich nur auf
das Notwendigste („Abwenden der Not Hilfesuchender“). Die Registrierung ist mit den ersten
Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Durchgangsphase
Die Durchgangsphase ist der Zeitraum zwischen Auffangphase und der endgültigen
Unterbringung Hilfesuchender. Hier treten verbesserte Lebensverhältnisse ein, indem die
Betroffenen teilweise in ihre Wohnungen zurückkehren können, bei Verwandten oder
Bekannten Aufnahme finden oder planmäßig und geordnet in Unterkünfte geleitet werden.
In dieser Phase werden an die Einsatzkräfte insbesondere folgende Aufgaben gestellt:
• verbesserte Unterbringung der Hilfesuchenden,
• Intensivierung der Betreuungsmaßnahmen,
• Mitwirkung bei der Zusammenstellung und Abfertigung von Transporten.
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KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Die Durchgangsphase kann je nach Lage mehrere Tage oder Wochen dauern.
Endphase
Die Endphase beinhaltet eine endgültige Unterbringung und Versorgung im Rahmen der
Betreuungsmaßnahmen für die Hilfesuchenden, die ihre normalen Lebensbedingungen noch
nicht wieder selbst herstellen können. Sie ist daher zeitlich unbegrenzt.
Die Betreuung zielt hierbei schwerpunktmäßig auf die Beratung der Hilfesuchenden
hinsichtlich ihrer Rückkehr zu einer normalen Lebensführung. Der Betreuungszug bzw. die
Einsatzformation kann zur Unterstützung für Maßnahmen der Aufnahme herangezogen
werden.
5.3.1
Erkundung (Lagefeststellung)
Für den Einsatz des Betreuungszug bzw. der Einsatzformationen sind neben den allgemeinen
Kenntnissen zur Lage spezielle Feststellungen im zugewiesenen Einsatzraum zu treffen.
Die Erkundung ist mit dem Ziel durchzuführen, ein Lagebild so vollständig wie möglich über
• die Lage der betroffenen Bevölkerung (insbesondere Lage der Flüchtlinge),
• die geographischen Gegebenheiten,
• die Anzahl der zu erwartenden betroffenen Personen, ggf. Anzahl der Verletzten, die
aufgrund der Schwere ihrer Verletzungen umgehend einer ärztlichen Versorgung
zugeführt werden müssen,
• die Anzahl der Fahrzeuge
zu erstellen.
Weitere Schwerpunkte der Erkundung, soweit diese noch nicht im Stadtgebiet festgelegt
wurden, sind:
• Sammelplätze,
• Unterkünfte,
• Kochstellen,
• Verpflegungsausgabestellen.
5.3.2
Ordnung des Einsatzraumes
Der Einsatzraum des Betreuungszug bzw. der Einsatzformation wird den Teileinheiten
entsprechend ihren Funktionen zugewiesen. Die Aufteilung des zugewiesenen Einsatzraumes,
der Ansatz und die Verteilung der Kräfte sowie die Festlegung der Grenzen sind vom Führer
zu befehlen.
Mit den eingesetzten Einheiten/Teileinheiten des eigenen oder eines anderen Fachdienstes ist
ständig Verbindung zu halten.
5.3.3 Einsatzdurchführung
Der Einsatz des Betreuungszug bzw. der Einsatzformation vollzieht sich nach folgenden
Grundsätzen:
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KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Den Zustrom zahlreicher Hilfesuchender auffangen und auf Sammelplätzen sammeln,
den Betroffenen nach der Registrierung und Ersten Hilfe ggf. Unterkünfte zu weisen,
die Versorgung der Betroffenen mit Verpflegung und Bekleidung sicher stellen,
Transporte zur geordneten Weiterleitung der Betroffenen zu Betreuungseinrichtungen
zusammenstellen.
Das Weiterleiten der geordneten Bevölkerungsbewegung erfolgt grundsätzlich nach
dem vom Krisenstab befohlenden Ablaufplan. Dem hat ein "interner" Ablaufplan des
jeweiligen Sammelplatzes zu entsprechen.
Bekanntgabe der vorgesehenen Unterkünfte nach Aufnahmeplan,
Mitwirkung bei der Unterbringung der Betroffenen,
Verpflegung eingesetzter Einsatzkräfte,
Unterbringung von Einsatzkräften,
Ggf. sind Maßnahmen zum Abstellen von Privat- und Einsatzfahrzeuge zu treffen
(Kräfte zum organisierten Abstellen der Fahrzeuge über Krisenstab anfordern) .
Als Anlaufstellen sind insbesondere geeignet:
• ortsfeste Betreuungsstellen,
• Zielbahnhöfe,
• öffentliche Gebäude,
• Sammelplätze.
5.4
Aufgaben des Betreuungszuges bzw. der Einsatzformation im Rahmen planloser,
ungelenkter Bevölkerungsbewegungen (Fluchtbewegungen)
Im Katastrophen-, Spannungs- oder Verteidigungsfall muss trotz aller vorsorglich getroffener
Evakuierungsmaßnahmen mit größeren Fluchtbewegungen der Bevölkerung gerechnet
werden. Ziel behördlicher Maßnahmen ist es, solche Bewegungen frühzeitig und umfassend
unter Kontrolle zu bringen.
Die Lenkung von Evakuierungsströmen und die Festlegung von Sammelplätzen hat im
Auftrag des Krisenstabes durch Ordnungskräfte zu erfolgen. Der Betreuungszug bzw. die
Einsatzformation haben (soweit erforderlich) die Aufgabe, die Betreuung und Versorgung der
Betroffenen auf dem Sammelplatz durchzuführen.
5.4.1
Anlage von Sammelplätzen
Sammelplätze sind so festzulegen, dass Evakuierungs- /Fluchtbewegungen dorthin zügig
abgeleitet werden können. Sammelplätze sollten der Bevölkerung hinreichend bekannt sein.
Bei der Erkundung aufnahmefähiger Sammelplätze sind insbesondere folgende
Voraussetzungen zu berücksichtigen:
• Befestigte bzw. ausreichend breite An- und Abfahrten, nach Möglichkeit sperrbar,
• befestigter und bei jeder Witterung befahrbarer Untergrund,
• möglichst freies, übersichtliches Gelände/Objekt von ausreichender Größe mit
Parkmöglichkeiten für eine größere Anzahl von Kraftfahrzeugen,
• natürliche Begrenzung oder künstliche Umzäunung,
• Fernsprechanschluss,
• Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Trinkwasser, Gas, Elektrizität, Abwasser),
15
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
•
Räumlichkeiten zur Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Bei einem unvorhersehbaren längeren Aufenthalt der Hilfesuchenden sind auf dem
Sammelplatz, sofern nicht vorhanden, zusätzlich
• Schutzmöglichkeiten gegen Witterungseinflüsse, insbesondere für Personen ohne
Fahrzeuge,
• geeignete Räumlichkeiten für Mütter zur Versorgung ihrer Kleinkinder (z. B.
Wickelraum),
• Räumlichkeiten zur Durchführung sanitätsdienstlicher Betreuungsmaßnahmen,
• Räumlichkeiten zur Durchführung allgemeiner Betreuungsmaßnahmen,
• Unterkunftsmöglichkeiten für die Betreuungshelfer
zu schaffen.
5.4.2 Belegen von Sammelplätzen
Das Belegen eines Sammelplatzes erfolgt nach dem Ablaufschema. Hierbei sind insbesondere
• die Kraftfahrzeuge nach Gruppen geordnet (z. B. unter Berücksichtigung der Größe
oder ihres Beweglichkeitsgrades) in den Parkraum einzuweisen,
• die Registrierung durchzuführen,
• die Betroffenen zu betreuen,
• falls notwendig, Versorgungsgüter anzufordern und zu verteilen,
• die Betroffenen über den Anlass ihrer Flucht und die Lage in ihrem Heimatort zu
befragen,
• die Betroffenen über die Absichten der übergeordneten Führung zu informieren,
• unter der Vermeidung der Trennung von Familien, Haus und sonstigen Gemeinschaften Gruppen zur Weiterleitung in die Aufnahmegemeinde zusammenzustellen.
Wichtige Erkenntnisse der Befragung sind der übergeordneten Führungsstelle zu melden.
Weiterhin sind vom Betreuungszug bzw. Einsatzformation ggf. zu erkunden:
• Art, Umfang und Richtung der Bevölkerungsbewegung,
• erforderliche behelfsmäßige Kennzeichnung von Straßen und Wegen zu Betreuungsstellen und Sammelplätzen,
• vorhandene Versorgungspunkte entlang der Marschstraßen und -wege,
• geeignete Plätze/Objekte zur Errichtung von Sammelplätzen entlang der Marschstraßen und -wege,
• Schutzmöglichkeiten für die auf dem Marsch befindlichen Personen.
5.4.3 Ordnung zur Weiterleitung
Zur Herstellung der Ordnung zur Weiterleitung sind die Hilfesuchenden auf dem Sammelplatz nach Zielgruppen entsprechend der vorgesehenen Aufnahmeeinrichtungen
zusammenzufassen. Familien oder andere Gruppen / Gemeinschaften sollten dabei nicht
getrennt werden. Außerdem ist bei der Zusammenstellung der Zielgruppen zwischen
langsamen und schnelleren Kraftfahrzeugen zu unterscheiden, um eine möglichst zügige
Weiterleitung zu gewährleisten. Die Zielgruppen sind unter Umständen besonders zu
kennzeichnen.
16
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
5.4.4
Weiterleitung der Transporte
Zur planmäßigen Weiterleitung der Betroffenen in die Aufnahmeeinrichtungen werden die
zusammengestellten Fahrzeuggruppen (Zielgruppen) nach dem vom Krisenstab festgelegten
Ablaufplan erfasst und die Betroffenen durch die Helfer des Betreuungsdienstes informiert.
Für die zu dieser Zeit noch auf dem Sammelplatz befindlichen nicht transportfähigen
Personen ist die weitere Betreuung durch Helfer des Betreuungsdienstes/Sanitätsdienstes
sicherzustellen.
Die Weiterleitung der Transporte erfolgt auf entsprechend ausgeschilderten Transportwegen.
Diese Aufgabe ist durch den Krisenstab zu organisieren, hierfür kommen folgende Kräfte in
Betracht:
• Bedienstete der Landes- und Kommunalverwaltungen einschließlich der
Gesundheitsämter,
• Polizeikräfte der Länder oder des Bundes,
• Angehörige der freien Wohlfahrtsverbände,
• ggf. auch Helfer des Katastrophenschutzes.
5.4.5
Erstversorgung nach dem Transport
Nach der Ankunft der Transporte an den Anlaufstellen im Aufnahmegebiet hat der
Betreuungszug bzw. Einsatzformation folgende Aufgaben durchzuführen:
• Erstversorgung (Ausgabe von Verpflegung und Erste-Hilfe-Maßnahmen) und
• Registrierung,
• Bekanntgabe der vorgesehenen Unterkünfte nach Ablaufplan
• Mitwirkung bei der Unterbringung der Betroffenen
Als Anlaufstellen sind insbesondere geeignet:
• ortsfeste Betreuungsstellen
• Haltestellen MVB
• Bahnhöfe
• öffentliche Gebäude,
• Sammelplätze.
5.5
Aufgaben des Betreuungsdienstes bei kurzfristig angeordneter Evakuierung (Räumung)
Eine sich überraschend ändernde Lage im Einsatzraum kann zu einer kurzfristig angeordneten
Evakuierung (Räumung) zwingen. In diesem Fall ist die betroffene Bevölkerung mit allen zur
Verfügung stehenden Einsatzkräften aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich geordnet
herauszuführen. Hierbei wirkt der Betreuungszug bzw. die Einsatzformation auf Weisung der
übergeordneten Führungsstelle mit.
Für die kurzfristige, behelfsmäßige Unterbringung der betroffenen Personen sind außerhalb
des Schadengebietes
• Schulen,
• Sporthallen,
• Tagungszentren,
17
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
• Gaststätten mit Saal,
• Hotels
• Altenheime, Pflegeheime oder ähnliche Einrichtungen oder
• Zelte
vorzusehen. Hierbei sind die Regelungen der Ziffern 5.4.1 bis 5.4.5 sinngemäß anzuwenden.
5.6
Aufgaben
des
Betreuungsdienstes
im
Bevölkerungsbewegungen (Evakuierungen)
Rahmen
planmäßig
gelenkter
Eine bevorstehende Evakuierung wird durch die TEL-EVU rechtzeitig vorbereitet und der
Bevölkerung angekündigt und ermöglicht der betroffenen Bevölkerung weitgehende
Vorbereitungen. Die Bekanntgabe einer Evakuierung enthält u. a. Angaben über
• Gefahrenlage (Art, Ausmaß und voraussichtliche Weiterentwicklung),
• Festlegung des Evakuierungsgebietes,
• Sammelstellen /-plätze und ihre Erreichbarkeit,
• Aufnahmegebiete und die dort eingerichtete Anlauf- und Auskunftsstellen,
• zur Verfügung stehende Transportmittel, deren Abfahrzeiten und Einsteigrouten.
Der Betreuungszug bzw. Einsatzformation wirkt auf besondere Weisung der übergeordneten
Führungsstelle neben anderen Einsatzkräften bei Evakuierungsmaßnahmen mit. Er unterstützt
insbesondere
• besonders hilfsbedürftige Personen,
• Registrierungsmaßnahmen,
• das Zusammenstellen von Transporten,
• das Verteilen der Personen auf Transportmittel,
• das Abfertigen von Transporten und
• ggf. die Ausgabe von Verpflegung.
Der Betreuungszug bzw. Einsatzformation kann hierbei auch entlang der Einsteigrouten
eingesetzt werden, ist jedoch für eine Transportbegleitung selbst nicht zuständig. Auch hier
sind die Regelungen der Ziffern 5.4.1 bis 5.4.5 sinngemäß anzuwenden.
5.7
Aufgaben des Betreuungsdienstes an Dekontaminationsstellen P (Personen) des ABCZuges
Beim Betrieb der Dekontaminationsstellen sind die dekontaminierten Personen mit Bekleidung zu versorgen, persönliche Gegenstände und Wertsache sind geordnet zurückzugeben
und die Registrierung sicherzustellen.
In Abstimmung mit dem Einsatzleiter kann der Betreuungsdienst unter der Maßgabe des
entsprechenden Eigenschutzes mitwirken.
Von der Dekontaminationsstelle abgesetzt ist die weitere Betreuung, insbesondere
Versorgung und Unterbringung, sicherzustellen.
18
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Anlage 1 a:
Anlage 1 b:
Anlage 1 c:
Anlage 1 d:
Anlage 1 e:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5 a:
Anlage 5 b:
Anlage 5 c:
Anlage 6 a:
Anlage 6 b:
Anlage 7:
Anlage 8:
Anlage 9:
Anlage 10:
Gliederung und Stärke 1. Betreuungszug
Gliederung und Stärke 2. Betreuungszug
Gliederung und Stärke Einsatzformation Unterkunft
Gliederung und Stärke Einsatzformation Verpflegung
Gliederung des TEL-EVU (Evakuierung, Versorgung, Unterkunft)
Einsatztagebuch (Muster)
Abschlussmeldung (Muster)
Begleitkarte, Ausweis Bezugskarte, Anhängekarten für Verletzte/
Kranke
Ablaufschema zur Belegung von Sammelplätzen und Betreuungsstellen
Beispiele für die Belegung eines Sammelplatzes
- Ordnung zur Weiterleitung
Beispiele für die Belegung eines Sammelplatzes
- Zielgruppen
Einsatzablauf
Auffangraum
Ablaufplan des Krisenstabes
Aufstellung Feldkochherd
Packen von Kaltverpflegung
Betreuungsplatz
19
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Anlage 1 a:
Gliederung und Stärke 1. Betreuungszug
Zugtrupp
Kombi
1/1/1/3
2003
DRK
MD-294
Fiat
Verpflegungsgruppe
Verpflegungsgruppe
Ergänzung
Gruppe soziale
Betreuung
Gruppe soziale
Betreuung 1
Ergänzung
Gruppe soziale
Betreuung 2
Ergänzung
Unterkunftsgruppe
LKW
-/1/3/4
2004
ASB
LKW
-/1/3/4
2004
JUH
LKW
-/1/3/4
???
(DRK)
LKW
-/1/3/4
Bund
DRK
Kombi
-/2/4/6
2000
JUH
Kombi
-/2/4/6
Bund
DRK
Kombi
-/2/4/6
Bund
DRK
Kombi
-/2/4/6
2000
DRK
MD-295
Renault
MD-296
Renault
MD-
MD-8005
VW-MAN
MD-234
DB
MD-8006
Ford
MD-8010
DB
MD-232
DB
FKH
2002
ASB
FKH
2004
JUH
FKH
???
(DRK)
FKH
Bund
DRK
MD-289
Kärcher
MDKärcher
MD-
MD-8009
Kärcher
20
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Anlage 1 b:
Gliederung und Stärke 2. Betreuungszug
Zugtrupp
Kombi
1/1/1/3
2004
MHD
MD-297
Ford
Verpflegungsgruppe
Unterkunftsgruppe
Gruppe soziale
Betreuung
Notfallseelsorge
Kombi
-/2/4/6
2004
Notfallseelsorge
LKW
-/1/3/4
2000
MHD
LKW
-/1/3/4
2002
FF Olvenstedt
LKW
-/1/3/4
2000
FF Rothensee
Kombi
-/2/4/6
1998 (MHD)
MHD
Kombi
-/2/4/6
1998 (MHD)
MHD
MD-223
Ford
MD-290
Ford
MD-225
Ford
MD-HN 855
VW
MD-HA 840
VW
FKH
2000
MHD
FKH
1998
FF Olvenstedt
FKH
2000
FF Rothensee
MD-236
Kärcher
MD-247
Kärcher
MD-237
Kärcher
21
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Anlage 1 c:
Gliederung und Stärke Einsatzformation Unterkunft (Einsatzabschnitt Unterkunft)
Zugtrupp
EAL Unterkunft
Kombi
1/1/3/5
2003
(DRK)
MD-294
Fiat
Betreuungsgruppe 1
Betreuungsgruppe 2
Betreuungsgruppe 3
Betreuungsgruppe 4
Betreuungsgruppe 5
Ergänzung
Betreuungsgruppe 6
Ergänzung
Kombi
-/1/5/6
2000
JUH
Kombi
-/1/5/6
1997
MHD
Kombi
-/1/5/6
1997
MHD
Kombi
-/1/5/6
2000
DRK
Kombi
-/1/5/6
Bund
DRK
Kombi
-/1/5/6
Bund
DRK
MD-234
DB
MD-HN 855
VW
MD-HA 840
VW
MD-232
DB
MD-8006
Ford
MD-8010
DB
22
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Anlage 1 d:
Gliederung und Stärke Einsatzformation Verpflegung (Einsatzabschnitt Verpflegung)
Zugtrupp
EAL Verpflegung
Kombi
1/1/3/5
2004
MHD
MD-292
Ford
Verpflegungstrupp
Ergänzung
Verpflegungsgruppe 2
Verpflegungsgruppe 1
LKW
-/1/3/4
2000
MHD
LKW
-/1/3/4
2002
FF Olvenstedt
LKW
-/1/3/4
2000
FF Rothensee
LKW
-/1/3/4
2004
ASB
LKW
-/1/3/4
2004
(JUH)
LKW
-/1/3/4
???
(DRK)
LKW
-/1/3/4
Bund
DRK
MD-223
Ford
MD-290
Ford
MD-225
Ford
MD-295
Renault
MD-296
Renault
MD-
MD-8005
VW-MAN
FKH
2000
MHD
FKH
1998
FF Olvenstedt
FKH
2000
FF Rothensee
FKH
2002
ASB
FKH
2004
JUH
FKH
???
(DRK)
FKH
Bund
DRK
MD-236
Kärcher
MD-247
Kärcher
MD-237
Kärcher
MD-289
Kärcher
MD-298
Kärcher
MD-
MD-8009
Kärcher
23
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Anlage 1 e:
Gliederung Technische Einsatzleitung (Evakuierung, Versorgung, Unterkunft)
Leiter TEL
Evakuierung / Unterkunft / Verpflegung
Fachberater
Unterkunft
Fachberater
Verpflegung
Fachberater
Rettungsdienst /
Sanität
Sachbearbeiter
Evakuierung
Einsatzabschnitt
Unterkunft
Einsatzabschnitt
Verpflegung
Einsatzabschnitt
Evakuierung Patienten
und eingeschränkt
mobiler Personen
Einsatzabschnitt
Evakuierung
Unterkunft
Evakuierter
1 ...
Verpflegungs
stelle
1 ...
Evakuierung
Krankenhaus
1 ...
Evakuierung
Stadtteil
1 ...
Unterkunft
Einsatzkräfte
1 ...
Evakuierung
Heim
1 ...
Unterkunft
Patienten ...
1 ...
Evakuierung
einzelne
Personen
1 ...
nichtständige
Mitglieder
TEL
Polizeidirektion
MVB
Stadtordnungsdienst
THW, Feuerwehr,
Firmen, freiw. Helf.
(Tragehilfe, Transport
von Mobiliar)
Sozialamt;
Gebäudemanagement;
Notfallseelsorge
Krisenintervention
24
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Anlage 2:
Einsatztagebuch (Muster)
EINSATZTAGEBUCH
Krisenstab * TEL * TEL-EVU * EAL
lfd. Nr.
0001
Datum
Zeit
Darstellung der Ereignisse, Maßnahmen,
Überlegungen
0002
0003
0004
0005
0006
0007
0008
0009
0010
0011
25
Anlage
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Anlage 3:
Abschlussmeldung (Muster)
Es wird nicht immer zu jedem Punkt etwas zu melden sein. Die Meldung muss jedoch in
jedem Fall Angaben über Beginn und Ende sowie den Verlauf und das Ergebnis des Einsatzes
enthalten.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------________________________
_______________________________
Meldende Stelle
Ort, Datum, Uhrzeit
Abschlussmeldung der Einheit / Einrichtung:
Einsatzraum:
Einsatzdauer:
Eingesetzte Kräfte:
________________________________
________________________________
________________________________
________________________________
1. Einsatzergebnis (-erfolg), kurzer zusammenfassender Bericht
a. Anzahl der betroffenen und ggf. verletzten Personen,
b. Positive / negative Erfahrungen
c. ...
2. Stand bei Abbrechen / Beenden des Einsatzes oder bei Ablösung
a. Welche Maßnahmen wurden noch eingeleitet?
b. Wie viele Personen/Einsatzkräfte befinden sich noch im Einsatzraum?
c. Warum musste der Einsatz abgebrochen werden?
d. ...
3. Besondere Vorkommnisse
a. Verletzungen der Einsatzkräfte
b. Hinweise auf noch bestehende Gefahrenquellen
c. ...
4. Ausstattung und Material
a. Verluste, Schäden, Instandsetzungsbedarf
b. Nachweis des Verbleibs übernommener Ausstattung
c. Zustand der Ausstattung
d. ...
5. Bei Ablösung: Ablösende Einheit / Teileinheit
6. Stand der personellen und materiellen Einsatzbereitschaft
a. Einsatzbereitschaft der Helfer, der Fahrzeug und der Ausstattung
Anlagen:
-
Registrierkarten
Unfallskizzen und –bericht
...
______________________________
Unterschrift, Name, Dienststellung
26
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Anlage 4:
Registrierkarten
27
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
28
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Ausfertigung für den Betroffenen
Vorderseite mit Essenmarke –
Rückseite mit Ausgabebeleg
29
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
30
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
31
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
32
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
33
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Anlage 5 a:
Ablaufschema zur Belegung von Sammelplätzen und Betreuungsstellen
34
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Anlage 5 b:
Beispiele für die Belegung eines Sammelplatzes: Ordnung zur Weiterleitung
35
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Anlage 5 c:
Beispiele für die Belegung eines Sammelplatzes: Zielgruppen
36
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Anlage 6 a:
Einsatzablauf
37
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Anlage 6 b:
Auffangraum
38
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Anlage 7:
Ablaufplan der Gefahrenabwehrleitung
Der Ablaufplan zur Evakuierung wir von der Technischen Einsatzleitung Versorgung –
Unterkunft - Verpflegung erstellt und bildet die Grundlage für die Evakuierung.
Lfd. Stadtteil
Nr.
01
a
Evakuierung
mit
MVB-Bus
02
a
03
a
MVBStraßenbahn
Privat-PKW
Beginn
Evakuierung
22.08.06
08.00 Uhr
22.08.06
08.00 Uhr
22.08.06
08.00 Uhr
04
05
39
Ende
Evakuierung
22.08.06
10.00 Uhr
22.08.06
10.00 Uhr
22.08.06
10.00 Uhr
Evakuierungsziel
b
Haltestelle xx
Parkplatz ab
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Anlage 8:
Aufstellung Feldkochherd
Für Feldkochherde mit Zeltdach ist die Aufstellung sinngemäß möglich. Das Zeltdach des
FKH ist bei aufgeklappten Seitenteilen ca. 4700 mm lang und ca. 4500 mm breit.
Bei der Aufstellung mehrerer FKH sollte der seitlich Abstand von mindestens 2,5 m
eingehalten werden, damit die Seitenteile ohne Probleme aufgeklappt werden können.
40
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Anlage 9:
Packen der Kaltverpflegung
41
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Anlage 10 Betreuungsplatz (Anlage wird in Auswertung der Betreuungsübung präzisiert)
Vorbemerkungen
Auf der Grundlage einer Ausarbeitung (http://steinfurt-net.de/rotkreuzlexikon) soll der
Aufbau eines Betreuungsplatzes zur Betreuung von 500 Personen beschrieben und die
Verteilung der Kräfte der Einsatzeinheit auf die unterschiedlichen Funktionsbereiche des
Betreuungsplatzes regelt werden. Die Personenzahl dürfte die Obergrenze eines einzelnen
Betreuungsplatzes darstellen; sind erheblich mehr Menschen zu betreuen, sind weitere
Betreuungsplätze einzurichten. Durch die Führungskräfte ist jeweils zu beurteilen, ob –
lageabhängig – die hier beschriebenen Standards umgesetzt werden können und ausreichen
oder sie ggf. angepasst oder erweitert werden müssen.
Funktionsbereiche des Betreuungsplatzes
Ziel ist es, die Grundbedürfnisse der Betroffenen auf dem Betreuungsplatz zu stillen. Dabei
gilt:
• der Gleichheitsgrundsatz. Dies bedeutet: alle Betroffenen bekommen die gleichen
Hilfeleistungsangebote und keiner wird bevorzugt.
• Der Grundsatz „Hilfe gemäß dem Maß der Not“. Dies bedeutet: diejenigen, deren Not
am größten ist, bekommen zuerst die entsprechende Unterstützung.
Gliederung eines Betreuungsplatzes
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, unterteilt sich der Betreuungsplatz in verschiedene Bereiche. Als Standort des Betreuungsplatzes werden in Abstimmung mit dem
Fachbereich Kommunales Gebäudemanagement (KGM) große öffentliche Gebäude
ausgewählt. Sie müssen der vorgesehenen Betroffenenzahl / Einsatzkräftezahl Platz bieten
und über die grundlegende Infrastruktur wie Strom, Wasser, sanitäre Anlagen etc.
(Umstellung der Zeiten für Warmwasserbereitung und Heizung beachten und bei Bedarf
Änderungen veranlassen) bereits verfügen. Dabei kann es sich um große Turnhallen handeln,
in denen alle Funktionsbereiche in einem Raum etabliert werden oder auch Schulgebäude,
Versammlungsstätten etc., wo Klassenzimmer / einzelne Räume für die jeweiligen Bereiche
hergerichtet werden.
Je nach Einsatzanlass werden die Betroffenen u. U. mit ihren eigenen Fahrzeugen von den
Anlaufstellen bzw. direkt zum Betreuungsplatz gelenkt (Beispiel: Evakuierungen oder
Räumungen). Für das Eintreffen der Betroffenen mit privaten Pkw oder organisierten
Bustransfers sind ausreichende Parkflächen auszuweisen und ggf. mit Personal zur Ausgabe
erster Informationen an die Betroffenen und Verteilung von Registrierkarten sowie evtl. zur
Koordination beim Parken, zu besetzen.
Ein Betreuungsplatz muss entsprechend der Einsatzlage grundsätzlich folgende Funktionsbereiche aufweisen:
• Führung des Betreuungsplatzes
• Ein-/Ausgangsregistrierung / Information
• Betreuungsbereich mit Aufenthaltszonen einschl. Ausgabestellen und Psychosozialer
Unterstützung (PSU)
• Erste-Hilfe-Bereich (medizinische Versorgung)
• Ruhebereich
• Logistikbereich mit Technischem Dienst
• Verpflegungszubereitung bzw. -ausgabe
• Verwahrung von Wertgegenständen und mitgeführten Unterlagen
42
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Registrierung
Alle Betroffenen, die den Betreuungsplatz erreicht haben, werden spätestens jetzt auf den
entsprechenden Formularen registriert. Betroffene, die bereits vorher ihre Registrierkarten
ausgehändigt bekommen haben, geben am Eingang zum Betreuungsplatz die ausgefüllten
Karten ab und erhalten eine entsprechende Durchschrift.
Auch auf dem Betreuungsplatz gilt das Grundrecht der Freizügigkeit, d. h., dass volljährige
Betroffene das selbstverständliche Recht haben, nach eigener Entscheidung den Betreuungsplatz zu verlassen. Es ist Aufgabe der Registrierung, auch das Verlassen des Betreuungsplatzes so zu dokumentieren, dass die Leitung des Betreuungsplatzes in der Lage ist, jederzeit
über den Verbleib jedes Einzelnen Auskunft geben zu können.
Informationszone
Eines der Grundbedürfnisse von Betroffenen ist der Wunsch nach Informationen. Auskünfte
über das, was geschehen ist, was im nächsten Schritt geschehen wird und wie es die nächsten
Tage weiter gehen soll, werden unmittelbar erfragt. Hierfür muss auf dem Betreuungsplatz ein
Informationsbereich deutlich sichtbar und mit stets aktuellen Informationen eingerichtet
werden. Das soll je nach Notwendigkeit sowohl eine Möglichkeit zur individuellen
Information (ein Schalter besetzt mit Personal) sein sowie eine Informationswand, auf der alle
aktuellen dauerhaften Informationen bekannt gegeben werden (Ausgabezeiten für Getränke /
Verpflegung, Personenübersichten).
Erste-Hilfe-Bereich
Hier werden unter ärztlicher Leitung kleinere Versorgungen der Betroffenen sichergestellt
und ggf. Notfallversorgungen und Behandlungen durchgeführt, sowie der evtl. Weitertransport solcher Betroffener geregelt. Der Erste-Hilfe-Bereich wird durch Kräfte und Mittel
des Sanitätsdienstes sichergestellt. Diese Kräfte werden dem Einsatzabschnitt Unterkunft
unterstellt und sind über diesen zu versorgen.
Betreuungsbereich
• Aufenthaltszone
Die Aufenthaltszone ist grundsätzlich unter dem Aspekt der Eigenständigkeit der
Betroffenen zu betrachten, einzurichten und personell auszustatten. Grundsätzlich
sollte man jedoch unterscheiden zwischen Erwachsenen, Erwachsenen mit Kindern,
alleinstehende Kinder, Behinderte und Alte bzw. schwache Personen.
•
Erwachsene
Der weitaus größte Anteil der Betroffenen wird sich innerhalb des Betreuungsplatzes
frei bewegen und selbstständig die Versorgungsangebote wahrnehmen. Für diese Betroffenen müssen Sitzgelegenheiten, ggf. auch Beschäftigungsangebote bereitgestellt
werden; dieser Personenkreis bedarf aber keiner weiteren intensiven Betreuungsmaßnahmen.
•
Erwachsene mit Kindern
Hier ist ausschlaggebend das Alter der Kinder. Hier muss eine bedarfsgerechte und
altersorientierte Betreuung stattfinden, bzw. ein darauf abgestimmtes Angebot. Hier ist
der materielle Ansatz entscheidend (Säuglinge, Kleinkinder, Kinder). Für diesen
Bereich muss nicht eine große Anzahl von Einsatzkräften gebunden werden, da die
Eltern sich zum größten Teil um ihre Kinder und die Wahrnehmung der Versorgungsangebote kümmern werden.
43
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
•
alleinstehende Kinder
Diese Gruppe von Betroffene stellt an die Einsatzressourcen Material aber vor allem
auch Personal eine große Herausforderung. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit
dem Bereich PSU gefordert. Um den Personalansatz zu berechnen ist das Alter der
betroffenen Kinder und Jugendlichen entscheiden. Weiterhin sind Faktoren wie
Schadensereigniss (Eltern durch Schaden verloren), Sozialisation und Bildungsstand
von einsatztaktischer Relevanz. Es sollte angestrebt werden den Aufenthaltsraum von
dieser Gruppe von der Masse der Betroffenen abgeschirmt zu halten.
•
Behinderte
Hier muss eine bedarfsorientierte Betreuung stattfinden. Diese richtet sich grundsätzlich nach den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen. Einbezug von Fachpersonal (Mitarbeiter aus Behinderteneinrichtungen) ist anzustreben. Zu
berücksichtigen ist auch, dass Behinderte u.U. kein Angaben zu evtl. benötigten
Medikamenten machen können. PSU- und Sanitätsgruppen müssen u. U. Bedarf an
Pflegehilfsmitteln und Behindertentransportmittel an die Führungsgruppe melden.
•
Alte bzw. schwache Personen
Es sollte angestrebt werden den Aufenthaltsraum von dieser Gruppe von der Masse
der Betroffenen abgeschirmt zu halten. Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung
mit dem Bereich Erste Hilfe muss gegeben sein. Hier muss der individuelle Bedarf der
Betroffenen frühzeitig erkundet sein (Medikamentenbedarf, zeitlich wichtige
Behandlungen, Vorerkrankungen).
•
PSU-Zone
Um Betroffenen die angemessene psychosoziale Unterstützung zukommen lassen zu
können, muss ein Betreuungsplatz über einen Bereich verfügen, in dem sowohl
entsprechende Ansprechpartner der PSU erreichbar sind als auch Einzelgespräche mit
auffällig reagierenden Betroffenen geführt werden können. Dieser Bereich wird durch
Kräfte und Mittel der Notfallseelsorge sichergestellt. Diese Kräfte werden dem
Einsatzabschnitt Unterkunft unterstellt und sind über diesen zu versorgen.
•
Ausgabezone
Für die Ausgabe von Verpflegung und/oder Gegenständen des täglichen Bedarfs
werden eine oder mehrere Ausgabestellen benötigt. Die Anzahl hängt von der Zahl der
Verpflegungsteilnehmer ab, den Ausgabezeiten und davon, ob neben Verpflegung
weitere Güter ausgegeben werden müssen (Hygienematerial, Bekleidung, Decken
etc.). Die Ausgabe der Verpflegung erfolgt durch Kräfte des Verpflegungsdienstes und
sind in der Regel nur zu den Ausgabezeiten vor Ort.
•
Ruhebereich
Ein Anteil unter den Betroffenen ist aus den verschiedenen Gründen kurzfristig bzw.
grundsätzlich auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen (z.B. wegen Erkrankung,
Behinderung, Alter). Ein Teil dieser Menschen benötigt Ruhe und/oder eine
Gelegenheit, sich hinlegen zu können. Diese Möglichkeit wird im Ruhebereich
geboten. Die benötigte Anzahl an Ruhekapazitäten ist von verschiedenen Faktoren
abhängig und muss im Einzelfall erwogen werden. Der Bedarf an Feldbetten ist,
soweit diese nicht vorhanden, ist über die TEL-EVU anzufordern.
44
KatS-DV Betreuungsdienst (MD)
Sanitäranlagen
Für die Betroffenen und für die Einsatzkräfte sind ausreichend Sanitäranlagen bereitzustellen.
Zusätzlicher Bedarf ist über die TEL-EVU an zu fordern.
Allgemeine technische Unterstützung
Für städtische Objekte wird während des Betriebs des Betreuungsobjektes die technische
Unterstützung (z. B. „Hausmeisterdienste“, kleine Reparaturen) über das Kommunale
Gebäudemanagement (KGM) sichergestellt. Das Umstellen der Heizung bzw. der Warmwasserbereitung erfolgt in Abstimmung mit dem KGM in der Regel durch die SWM.
Für andere Objekte ist die Verfahrensweise mit dem Eigentümer bzw. Objektverantwortlichen
zu klären.
Aufenthaltszone für Einsatzkräfte
Zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte ist es wichtig, Aufenthaltszonen zu
schaffen, in denen pausierende Kräfte sich von den Betroffenen ungestört aufhalten und
ausruhen bzw. austauschen können. In diesen Aufenthaltszonen sind Getränke und
regelmäßige Verpflegung auszugeben sowie je nach Dauer der Unterhaltung des
Betreuungsplatzes gesonderte Schlafbereiche zustellen.
Verpflegungsbereich
Sofern Verpflegung vor Ort erstellt wird, muss getrennt vom Zugangsbereich der Betroffenen
ein Verpflegungsbereich zum Aufstellen von Feldkochherden sowie den dazugehörigen
Küchenzelten eingeplant werden. Der Verpflegungsbereich braucht eigene Infrastrukturen wie
• Toiletten nur für Küchenpersonal
• ungehinderte und vom Bewegungsbereich der Betroffenen abgetrennte Zuwegung zu
den Ausgabestellen
• für die Ver- und Entsorgung
• Trinkwasseranschlüsse,
• Stromversorgung etc.
Kräfteansatz auf die Funktionsbereiche des Betreuungsplatzes 500
Für die Einrichtung und den Betrieb eines Betreuungsplatzes für 500 Personen wird die
Einsatzformation Unterkunft benötigt. Diese wird durch Teileinheiten des Sanitätsdienstes
und der Notfallseelsorge unterstützt.
Führungstrupps: Der Führungstrupp führt den Gesamteinsatz des Betreuungsplatzes (maximal
2 Betreuungsplätze). Ihm sind alle auf dem Betreuungsplatz tätigen Einsatzkräfte unterstellt.
Betreuungsgruppe 1: übernimmt die Ein-/Ausgangsregistrierung
Betreuungsgruppe 2: übernimmt den Betreuungsbereich mit Aufenthaltszone, Ausgabezone
Betreuungsgruppe 3: übernimmt den Betreuungsbereich mit Ruhezone
Notfallseelsorge-Team: übernimmt PSU-Zone.
Sanitätsgruppe: übernimmt Erste-Hilfe-Bereich (ein Arzt ist fest zugeordnet und kommt bei
Bedarf zum Einsatz)
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Alle Teileinheiten sind der Führung des Betreuungsplatzes unterstellt.
Durch den Einsatzformation Verpflegung werden Kräfte und Mittel zur Verpflegungsausgabe
gestellt.
Materialansatz
Die Materialausgabe in Zuständigkeit der eingesetzten Kräfte die auch die Dokumentation der
Ausgabe realisieren.
Zusätzlich notwendiges Material wird über die Führung des Betreuungsplatzes angefordert.
Zu treffende Maßnahmen
• Vorkommando zur Erkundung und Kennzeichnung des zugewiesenen Gebäudes
Zusammensetzung:
o Führungstrupp
o Unterführer Sanitätsdienst
o Unterführer Betreuungsdienst
Aufgaben:
o Erkunden des zugewiesenen Gebäudes,
o Kennzeichnung der Stellplätze für die Einsatzfahrzeuge,
o Kennzeichnung der Bereiche des Betreuungsplatzes,
o Einrichten der Befehlsstelle der Führung des Betreuungsplatzes
Nachrücken der für den Betreuungsplatz vorgesehenen Einsatzeinheiten als geschlossener
Verband aus dem Bereitstellungsraum.
•
Einrichten und Betrieb des Betreuungsplatzes
Die jeweiligen (Teil-) Einheiten errichten ihren Funktionsbereich. Dabei muss zunächst
die schnellstmögliche Funktionsfähigkeit der Befehlsstelle zur Führung des Betreuungsplatzes, die Ein-/Ausgangsregistrierung sowie die Einrichtung einer Informationszone
erreicht werden. Sind diese Bereiche arbeitsfähig, meldet die Führung des Betreuungsplatzes Aufnahmebereitschaft an die Einsatzleitung.
Im weiteren Verlauf sind die Aufenthaltszone, Ruhezone und PSU-Zone zu errichten.
Die Kräfte der Einsatzformation Verpflegung beginnen parallel damit, erste Warm- bzw.
Kaltgetränke sicher zustellen und den Verpflegungsbereich zu errichten.
Nach Fertigstellung aller Funktionsbereiche und personeller Besetzung meldet die
Führung des Betreuungsplatzes die Betriebsbereitschaft an die Einsatzleitung.
Lage- und weisungsabhängig können von den hier beschriebenen Vorgehensweisen beim
Aufbau, aber auch beim Betrieb Abweichungen erforderlich werden.
Es ist Aufgabe der Führungskräfte, die dargestellte Standardabfolge an die Verhältnisse des
jeweiligen tatsächlichen Einsatzgeschehens anzupassen.
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Anlage 11
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