Kats-DV (MD) Betreuungsdienst
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Kats-DV (MD) Betreuungsdienst
LANDESHAUPTSTADT MAGDEBURG Der Oberbürgermeister Amt für Brand- und Katastrophenschutz Kats-DV (MD) Betreuungsdienst Inkraftsetzung Diese Dienstvorschrift tritt am 01. März 2007 in Kraft. Amt für Brand- und Katastrophenschutz Ernst-Reuter-Allee 42 • 39104 Magdeburg. Telefon (0391) 5 40 10 • Fax (0391) 5 40 11 81 Während der Erprobung dieser Dienstvorschrift (ca. 2 Jahre) wird um Informationen zu Änderungen und Ergänzungen an Herrn Greulich [Amt für Brand- und Katastrophenschutz Ernst-Reuter-Allee 42 • 39104 Magdeburg – Feuerwache Mitte, Zimmer 325 (0391) 5 40 11 39, [email protected]] gebeten. KatS-DV Betreuungsdienst (MD) 1 Allgemeines Der Katastrophenschutz umfasst Fach- und Führungsdienste mit Einheiten (beweglich) und Einrichtungen (ortsfest), die ihre Aufgaben zur Bekämpfung von besonderen Gefahren und Schäden sowohl in der täglichen Gefahrenabwehr, im Großschadensfall als auch im Verteidigungsfall wahrnehmen. In der Regel ist die taktische Einheit der Betreuungszug, der sich grundsätzlich in Teileinheiten (Gruppen und Trupps) gliedert. In der Landeshauptstadt Magdeburg können die Teileinheiten auch zur Einsatzformation Unterkunft bzw. Einsatzformation Verpflegung zusammengeführt werden. Die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes führen Aufträge der übergeordneten Führungsstelle selbstständig aus. Übergeordnete Führungsstellen sind: • Einsatzabschnittsleitung • Einsatzabschnittsleitung Unterkunft (EAL-Unterkunft) • Einsatzabschnittsleitung Verpflegung (EAL-Verpflegung) • Einsatzleitung • Technische Einsatzleitung (TEL) • Technische Einsatzleitung Evakuierung, Versorgung, Unterkunft (TEL-EVU) • Krisenstab Im Einsatz können den taktischen Einheiten zur Unterstützung anderer Fachdienste im Rahmen ihrer personellen und materiellen Möglichkeiten zusätzliche Aufgaben zugewiesen werden. 1.1 Grundfunktionen Im Folgenden sind die Aufgaben der Führungskräfte und Helfer in die Bereiche Ausbildung, Ausstattung und Einsatz untergliedert. Führungskräfte können ihre Aufgaben delegieren, bleiben jedoch insgesamt verantwortlich. Bei allen Entscheidungen haben sie die Fürsorgepflicht gegenüber ihren Helfern zu berücksichtigen und die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Bedingt durch die „gemischte“ Zusammensetzung der Züge unterstützen die Führungskräfte der einzelnen Hilfsorganisationen den Führer bei der Lösung aller organisationsübergreifender Aufgaben und Problemen. 1.1.1 Der Führer Der Führer ist der Vorgesetzte aller Helfer seines Zuges bzw. seiner Einsatzformation und hat diesen gegenüber Befehlsbefugnis. Der Vertreter des Führers ist der Zugtruppführer. Der Führer stimmt sich mit dem Zugtruppführer im Bezug auf die Aufgabenverteilung ab. Im Einsatz ist der Führer der übergeordneten Führungsstelle unterstellt. Er darf grundsätzlich keine der Führungsebenen übergehen. 1 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Im Übrigen ist der Führer der Landeshauptstadt Magdeburg gegenüber für die personelle Einsatzbereitschaft seiner Einheit verantwortlich. Hierzu zählt insbesondere die Zugausbildung der Helfer. Der Führer sorgt - in Abstimmung mit den Hilfsorganisationen der zugeordneten Helfer - für die Ausbildung der Helfer seiner Einheit entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere • den Ausbildungsstand ermittelt, • den Ausbildungsbedarf feststellt, • Umfang und Inhalt der Zugausbildung plant und • entsprechende Zugausbildungspläne erstellt, • die Zugausbildung durchführt oder überwacht, • Übungen anlegt, durchführt und auswertet, • Unterführer und Helfer auf ihre Eignung beurteilt und Vorschläge zu ihrer Fortbildung macht. Der Führer hat im Rahmen seiner Gesamtverantwortung durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges bzw. der Einsatzformation jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. Der Führer ist verantwortlich für die Durchführung der seinem Zug bzw. seiner Einsatzformation übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere • die Alarmierung gemäß Alarmplan sicherstellt (regelmäßige Zuarbeit an Amt 37) • die Einsatzbereitschaft feststellt und meldet, • den zugewiesenen Einsatzraum/das Objekt erkundet oder erkunden lässt, • im zugewiesenen Einsatzraum/Objekt seine Kräfte und Mittel fachgerecht einsetzt, • Verbindungen zu benachbarten Einheiten/Einrichtungen zum Zweck des Zusammenwirkens im Einsatzraum aufnimmt. • der übergeordneten Führungsstelle wichtige Ereignisse meldet, • die Registrierungsunterlagen an die zuständige Stelle weiterleiten lässt. 1.1.2 Der Zugtruppführer Der Zugtruppführer ist der Vertreter des Führer und zugleich Vorgesetzter der Helfer des Zugtrupps. Seine Vertretung regelt der Führer. Der Zugtruppführer ist zuständig für die Versorgung der Einheit. Gleichzeitig nimmt er alle anfallenden Verwaltungsaufgaben (z. B. Führen der Anwesenheitsliste, Abrechnungen, Terminüberwachungen, Alarmunterlagen) wahr, soweit diese nicht von den Hilfsorganisation übernommen werden. Der Zugtruppführer unterstützt den Führer bei dessen Aufgaben, insbesondere bei der Ausbildung des Zuges bzw. der Einsatzformation sowie bei der Überwachung der Vollzähligkeit und Einsatzbereitschaft der Ausstattung. Im Einsatz unterstützt er den Führer, indem er insbesondere • das Einsatztagebuch führt, • die Versorgungsgüter anfordert und ihre Verteilung regelt, 2 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) • 1.1.3 die Registrierungsunterlagen sammelt und an die übergeordnete Führungsstelle weiterleitet. Der Unterführer Der Unterführer ist der Vorgesetzte aller Helfer seiner Gruppe. Er wird durch einen Truppführer seiner Gruppe vertreten. Der Unterführer ist dem Führer gegenüber für die Einsatzbereitschaft seiner Gruppe verantwortlich. Der Unterführer bereitet die Ausbildung seiner Gruppe vor und führt sie durch. Er unterstützt den Führer beim Anlegen, Durchführen und Auswerten von Übungen und Ausbildungsveranstaltungen des Zuges bzw. der Einsatzformation und schlägt ihm Helfer seiner Gruppe für die weitergehende Ausbildung vor. Er überwacht die Vollzähligkeit und den ordnungsgemäßen Zustand der Ausstattung seiner Gruppe. Im Einsatz ist der Unterführer dem Führer für die Einsatzbereitschaft seiner Gruppe verantwortlich, indem er insbesondere • die Einsatzbereitschaft seiner Gruppe herstellt, • den seiner Gruppe zugewiesenen Teil des Einsatzraumes oder das Objekt erkundet oder erkunden lässt, • die Gruppe im Einsatz führt, • das Zusammenwirken mit anderen Einsatzkräften an der Einsatzstelle sicherstellt, • die Verbindung zum Führer aufrechterhält und • ggf. über den Führer zusätzliche Kräfte und Material anfordert. 1.1.4 Der Truppführer Der Truppführer ist der Vorgesetzte der Helfer seines Trupps. Er wird durch einen geeigneten Helfer seines Trupps vertreten. Er führt seinen Trupp und hat auf seiner Ebene die gleichen Aufgaben wie der Unterführer, den er dabei unterstützt. 1.1.5 Der Helfer Die Helfer sind in Gruppen oder Trupps zusammengefasst und dem jeweiligen Unterführer oder Truppführer unterstellt. Jeder Helfer ist verantwortlich insbesondere für die Einsatzbereitschaft seiner persönlichen Ausstattung und wirkt mit bei der Instandhaltung, Pflege und Wartung der Einsatzfahrzeuge und der sonstigen Ausstattung. Im Einsatz führt der Helfer die ihm zugewiesenen Tätigkeiten fachgerecht aus. 1.2 Sonderfunktionen Zu den Sonderfunktionen, die sich bei der Mehrzahl der Einheiten und Einrichtung wiederholen, zählen • Sanitätshelfer, • Kraftfahrer, 3 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) • • Sprechfunker und ABC-Helfer Die fachdienstbezogenen Sonderfunktionen sind unter Ziffer 4.4 dieser Ordnung aufgeführt. 1.2.1 Der Sanitätshelfer Der Sanitätshelfer untersteht dem Unterführer. In der Einsatzvorbereitung und im Einsatz hat der Sanitätshelfer insbesondere folgende Aufgaben: • ist für die Vollzähligkeit und Einsatzbereitschaft der Sanitätsausstattung verantwortlich, • wirkt mit bei der Erste-Hilfe-Ausbildung, • leistet Erste Hilfe innerhalb des Zuges bzw. der Einsatzformation und koordiniert Erste-Hilfe-Maßnahmen an der Einsatzstelle einschließlich Registrierung durch Anhängekarte für Verletzte/Kranke, • richtet ggf. Verletztenablagen ein, • leitet erste Maßnahmen gegen die Wirkung von ABC-Kampfmitteln ein. 1.2.2 Der Kraftfahrer Der Kraftfahrer untersteht der Führungskraft derjenigen Teileinheit, der auch das Fahrzeug zugewiesen ist. In der Einsatzvorbereitung und im Einsatz hat der Kraftfahrer insbesondere folgende Aufgaben: • ist für die Einsatzbereitschaft (Verkehrs- und Betriebssicherheit) seines Fahrzeuges verantwortlich und führt das Fahrtentuch, • führt Instandhaltungsarbeiten der Materialerhaltungsstufe 1 (Wartung und Pflege) an Kraftfahrzeugen und verlasteter Ausstattung durch und meldet seinem Vorgesetzten Mängel, die darüber hinausgehen, • meldet seinem Vorgesetzten die Einsatzbereitschaft seines Fahrzeuges und des verlasteten Gerätes. • der Kraftfahrer auch für die Vollzähligkeit, für die vorschriftsmäßige Verladung und Ausgabe der auf seinem Fahrzeug verlasteten Ausstattung verantwortlich, bedient die am Fahrzeug fest angebauten Aggregate und führt die entsprechenden Nachweise. • Der Kraftfahrer kann auch für andere Aufgaben der Einheit eingesetzt werden. 1.2.3 Der Sprechfunker Der Sprechfunker untersteht der Führungskraft derjenigen Teileinheit, zu deren Ausstattung die Sprechfunkanlage gehört. In der Einsatzvorbereitung und im Einsatz hat der Sprechfunker insbesondere folgende Aufgaben: • ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und die vorschriftsmäßige Benutzung der Sprechfunkanlage verantwortlich, 4 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) • • • • • 1.2.4 stellt die ständige Erreichbarkeit seiner Einheit/Teileinheit über Funk und ggf. über Fernsprecher sicher, meldet jede Veränderung der fernmeldemäßigen Erreichbarkeit seiner Einheit/ Teileinheit der übergeordneten Führungsstelle, setzt Nachrichten ab, nimmt Nachrichten auf und leitet sie weiter, führt die für den Fernmeldebetrieb erforderlichen Unterlagen, wartet und pflegt die Sprechfunkanlage und veranlasst bei Störungen die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit. Der ABC-Helfer Der ABC-Helfer ist dem Führer unterstellt. In der Einsatzvorbereitung und im Einsatz hat er insbesondere folgende Aufgaben: • ist für die Vollzähligkeit, Einsatzbereitschaft und Instandhaltung der ABCAusstattung des Zuges bzw. der Einsatzformation verantwortlich, • wirkt mit bei der ABC-Ausbildung der Helfer des Zuges, • stellt ABC-Gefahren fest, • berät den Führer in der Durchführung von Schutzmaßnahmen für Personen, Verpflegung, Gerät und Fahrzeuge vor ABC-Gefahren, • führt die behelfsmäßige Dekontamination durch, • führt Wetterhilfsbeobachtungen durch. Zuständigkeit und Verantwortlichkeit sind vom Führer zu regeln. 2 2.1 Führung und Einsatz Allgemeines Grundlage für die Führung ist die Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 “Führung und Leitung im Einsatz” (FwDV 100). Sie legt die Führungsgrundsätze im Einzelnen fest und regelt gleichzeitig die Unterstellungsverhältnisse der Einheiten und Einrichtungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. 2.2 Alarmierung und Herstellung der Einsatzbereitschaft Grundlage der Alarmierung ist der Alarmplan der Landeshauptstadt Magdeburg, der Hilfsorganisation sowie die Alarmierungsunterlagen der Züge. Die Alarmierungsunterlagen müssen Angaben enthalten über: Alarmierungssystem RapidReach Landeshauptstadt Magdeburg • Zuordnung des Helfers zu Positionen in den Abteilungen und Rufgruppen • Erreichbarkeit der Helfer (max. 4 Telefonnummern) 5 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Alarmplan der Hilfsorganisation / Alarmierungsunterlagen der Einheit/Einrichtung. • Erreichbarkeit der Helfer (Anschrift der Wohnung und des Arbeitgebers sowie Telefonanschlüsse), • Art der Alarmierung (Telefon oder Melder), • Alarmwege (wer alarmiert wen?), • Sammelplatz (z. B. Unterkunft). Die Alarmierungsunterlagen bedürfen der ständigen Fortschreibung. Jeder Helfer ist daher verpflichtet, Änderungen seiner Erreichbarkeit unaufgefordert zu melden. Jeder Helfer hat für seine persönliche Einsatzbereitschaft zu sorgen und im Rahmen seiner Aufgaben an der Herstellung der Einsatzbereitschaft seiner Einheit mitzuwirken. Nach Eintreffen am Sammelpunkt ist Kontakt zur alarmierenden Stelle (Einsatzleitstelle) bzw. zur bei der Alarmierung angegebenen Stelle (i. d. R. eine Rufnummer) aufzunehmen. Die Aufgabenstellung bzw. der Einsatzbefehl ist dabei entgegenzunehmen. Ist die einsatzfähige Stärke der Einheit erreicht, ist die hergestellte Einsatzbereitschaft zu melden. Der Führer regelt die Nachführung später eintreffender Helfer. 2.3 Ablauf des Einsatzes Die Kräfte und Mittel der Einheit werden i. d. R. von ihrer Unterkunft direkt oder über einen Bereitstellungsraum eingesetzt werden. Der Abmarsch sowie das Eintreffen der Einheit im Einsatzraum/Objekt sind zu melden. Spätestens nach dem Eintreffen im Einsatzraum/Objekt erhält der Führer den Einsatzbefehl. 2.3.1 Erkundung (Lagefeststellung) Der Führer hat im zugewiesenen Einsatzraum eine Erkundung durchzuführen. Reichen jedoch zu Beginn des Einsatzes die Lagekenntnisse für die Einsatzplanung des Führers aus, kann er daraus resultierende Maßnahmen sofort veranlassen. Darüber hinaus ist das Lagebild während des gesamten Einsatzes durch ständige Erkundung zu vervollständigen. Hierbei festgestellte Lageveränderungen und akute Gefahren (z. B. Explosionsgefahr, Gasausbruch) sind sofort zu melden. Dabei sind Maßnahmen zur Sicherung oder Gefahrenabwehr sofort einzuleiten. Gefährdet erscheinende Nachbareinheiten sind umgehend zu informieren. 2.3.2 Einsatzwert und Kräftebedarf Der Einsatzwert einer Einheit wird bestimmt durch deren Zustand wie z. B.: • Personalstärke, • Ausbildungsstand der Helfer, • Qualifikation der Führer/Unterführer, • Leistungswille und -vermögen der Helfer, • Ausstattung und Mobilität, 6 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) • • • • Vorbelastung, Ermüdung, psychische Belastung, Versorgungslage ... sowie durch die Besonderheiten der Schadenlage und der allgemeinen Lage wie z. B.: • ABC-Lage, • Zerstörungsgrad, Größenordnung, • Anzahl der betroffenen Personen, • akute Gefahren, • Durchführbarkeit des Auftrages, • Verhalten der Bevölkerung (Selbsthilfemaßnahmen, Unterstützung), • verfügbare Unterstützungskräfte (Nachbareinheiten, Spezialkräfte), • Witterungseinflüsse, • Tageszeit/Jahreszeit. • ... Diese Faktoren beeinflussen den Kräftebedarf. Reichen die eigenen Kräfte und Mittel für die Durchführung des Auftrages nicht aus, sind bei der übergeordneten Führungsstelle rechtzeitig zusätzliche Kräfte anzufordern. 2.3.3 Standort Der Führer meldet den Standort seiner Einheit der übergeordneten Führungsstelle, orientiert seine eigenen Unterführer sowie benachbarte Einheiten. Verlässt er seine Standort, hat er seine Erreichbarkeit sicherzustellen. Entsprechendes gilt auch für die Unterführer. 2.3.4 Aufstellen der Einsatzfahrzeuge Bei der Wahl der Fahrzeug Standorte an der Einsatzstelle sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten: • Zu-, Ab- und Durchfahrten freihalten, • Standorte wählen, die bei akuter Gefahr sofort und ohne gegenseitige Behinderung verlassen werden können, • den Einsatz auch anderer Einheiten/Teileinheiten nicht behindern, • Hydranten sowie Absperrschieber von Versorgungsleitungen frei halten, • Fahrzeuge nicht im Gefahrenbereich, z. B. im Trümmerschatten angeschlagener oder teilzusammengebrochener Gebäude oder Bauwerke abstellen, • Fahrzeuge vor Hitze schützen, • Einsatzfahrzeuge und Arbeitsbereich absichern. 2.3.5 Einsatz von Hilfskräften und Hilfsmitteln aus der Bevölkerung Freiwillige können zur Unterstützung der Einheiten beim Einsatz mitwirken. Die Führungskräfte haben gegenüber diesem Personenkreis eine besondere Fürsorgepflicht. Bei ihrem Einsatz ist zu berücksichtigen, dass sie für diese Aufgabe nicht ausgebildet sind. 7 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Hilfskräfte sind den Gruppen oder Trupps zuzuordnen und unterstützen deren Arbeiten. Für die Dauer ihrer Mitwirkung sind die Hilfskräfte in die Stärkemeldungen aufzunehmen und dabei gesondert auszuweisen. Ihre Personalien sind festzuhalten. Im Bereich der Herstellung und Ausgabe von Lebensmitteln sind grundsätzlich nur geeignete Personen (Nachweis der jährlichen Belehrung nach IfSG) einzusetzen. Besteht darüber hinaus die Notwendigkeit weiteres Hilfspersonal einzusetzen, stimmt die übergeordneten Führungsstelle eine Erstbelehrung dieses Personenkreises mit dem Gesundheits- und Veterinäramt ab. Dazu sind folgende persönliche Angaben an die übergeordneten Führungsstelle weiterzureichen: • Name, Vorname • Wohnanschrift • Geburtsort und –tag • Personalausweisnummer • telefonische Erreichbarkeit • ggf. Anschrift und Erreichbarkeit des Arbeitgebers (nur für nach IfSG belehrten Arbeitnehmern, die dies nicht vor Ort nachweisen können) 2.4 Beenden des Einsatzes Die Erfüllung des Auftrages ist der übergeordneten Führungsstelle zu melden. Diese entscheidet über die weitere Verwendung des Zuges /der Einsatzformation. Hält der Führer eine Ablösung seiner Einheit/Einrichtung oder Teile davon für erforderlich, so hat er dies bei der übergeordneten Führungsstelle rechtzeitig zu beantragen, diese regelt dann die Art und Weise der Ablösung. Der Führer darf den Einsatz nicht abbrechen, wenn eine zugesagte Ablösung oder eine ausreichende Versorgung nicht gegeben sind. Das Abbrechen des Einsatzes wird grundsätzlich von der übergeordneten Führungsstelle befohlen. Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei Lebensgefahr für die Helfer oder wenn das Risiko zum Einsatzerfolg in einem krassen Missverhältnis steht, kann diese Entscheidung vom Führer oder von den Unterführern getroffen werden. Sie haben ihre Maßnahme unverzüglich zu melden. 2.5 Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft Nach Beendigung des Einsatzes ist die personelle und materielle Vollzähligkeit/ Vollständigkeit zu überprüfen. Die Abschlussmeldung (Anlage) ist zu übermitteln. Danach sind alle Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Einsatzbereitschaft der Einheit/Einrichtung wieder herzustellen. Weitere Anordnungen der übergeordneten Führungsstelle sind abzuwarten. 3 3.1 Versorgung der Einheit/Einrichtung Allgemeines Die Versorgung der Einheit wird durch die übergeordnete Führungsstelle sichergestellt. Sie sorgt ggf. auch für die Unterbringung der Helfer. Technische Ausstattung und Versorgungsgüter, die nicht zur Ausstattung / Ausrüstung der Einheit gehören, jedoch zur Durchführung 8 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) eines Einsatzes benötigt werden, stellt die übergeordnete Führungsstelle auf Anforderung zur Verfügung. Für die Versorgung der Einheit ist der Führer verantwortlich; er wird bei der Durchführung vom Zugtruppführer unterstützt. Dieser hat die Verpflegungsstärke, den Bedarf an Verbrauchsgütern oder notwendige Maßnahmen zur Materialerhaltung rechtzeitig der übergeordneten Führungsstelle zu melden. 3.2 Versorgungsmeldungen Die Unterführer melden formlos dem Zugtruppführer • Verpflegungsstärke, • Bedarf an Verbrauchsgütern und • notwendige Materialerhaltungsarbeiten. 4 4.1 Allgemeine Grundlagen Aufgaben des Betreuungsdienstes Die taktischen Einheiten des Betreuungsdienstes sind der Betreuungszug, die Einsatzformation Unterkunft und die Einsatzformation Verpflegung. Sie versorgen hilfsbedürftige Personen mit Versorgungsgütern, betreuen diesen Personenkreis und wirken bei der vorübergehenden Unterbringung mit. Aufgaben des Betreuungsdienstes im Einzelnen: • plant Bedarf an Lebensmitteln zur Zubereitung der Verpflegung • beschafft auf Veranlassung der TEL-EVU bzw. des Krisenstabes (Rücksprache immer erforderlich) Lebensmittel und Verbrauchsgüter • bereitet Verpflegung zu und verteilt sie in einzurichtenden Verpflegungsausgabestellen an hilfsbedürftige Personen und Einsatzkräfte, • plant Unterkunftskapazitäten (Aufteilung auf Unterkunftsobjekte) • errichtet und betreibt von Unterkunftsobjekten (ortsfeste Objekte und Zelte) • veranlasst die Versorgung von Kranken, Verletzten und Gehunfähigen und ggf. deren Transport, • betreut hilfsbedürftige Personen, insbesondere Kinder, Mütter, alte und gebrechliche Personen, • versorgt hilfsbedürftige Personen mit Gegenständen des dringendsten persönlichen Bedarfs, insbesondere mit Wäsche und Bekleidung, • wirkt bei den Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung hilfsbedürftige Personen und Einsatzkräfte mit, insbesondere bei der Registrierung, • wirkt bei der Unterbringung von Einsatzkräfte mit, • wirkt im Rahmen seiner Aufgaben bei Hilfsmaßnahmen anderer Fachdienste mit, insbesondere des ABC-Dienstes und des Sanitätsdienstes 9 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) 4.2 Stärke und Gliederung der Betreuungszüge bzw. der Einsatzformation Unterkunft bzw. Verpflegung Stärke und Gliederung der Betreuungszüge sind in den Anlagen 1a und 1 b festgelegt. Die Anlagen 1c und 1d enthalten die Stärke und Gliederung der Einsatzformationen Unterkunft bzw. Verpflegung. Der Betreuungszug bzw. die Einsatzformation gliedern sich in die Teileinheiten • Zugtrupp • Verpflegungsgruppe • Betreuungsgruppe (soziale Betreuung / Unterkunft). Die Verpflegungsgruppen besteht in der Regel aus 3 Verpflegungstrupps (Truppführer und 3 Helfer). Der Führer des Betreuungszuges bzw. der Einsatzformation Verpflegung bestimmt einen Unterführer. Der Einsatz der Trupps kann eigenständig, im Rahmen des Zuges oder der Einsatzformation erfolgen. 4.3 Ausstattung des Betreuungszuges bzw. der Einsatzformation Für die Verpflegungstrupps sind jeweils 1 Lastkraftwagen mit Feldkochherd, für die Betreuungsgruppe sowie den Zugtrupp jeweils 1 Kombi vorgesehen. 4.4 4.4.1 Beschreibung der Aufgaben der Teileinheiten und der Funktionen ihrer Helfer Die Verpflegungsgruppe Die Verpflegungsgruppe wird wie folgt eingesetzt: a) bei ungelenkten Bevölkerungsbewegungen (Fluchtbewegungen) • in einzurichtenden Verpflegungsausgabestellen • in Notunterkünften, • Kochplätzen, b) bei gelenkten Bevölkerungsbewegungen (Räumung und Evakuierung) • zur Unterstützung anderer Betreuungskräfte durch Verpflegungsmaßnahmen • im Rahmen der Zusammenstellung und Abfertigung von Transporten, auf Sammelplätzen, soweit eine Versorgung notwendig wird, c) in Aufnahmegebieten • bei der Erstversorgung der Betroffenen nach beendetem Transport und bei der Aufnahme und Unterbringung an Sammelplätzen, Betreuungs- und Anlaufstellen, • bei der Durchführung von Gemeinschaftsverpflegung. 10 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) 4.4.1.1 Der Unterführer (Verpflegung) Der Unterführer ist an der zugewiesenen Einsatzstelle insbesondere verantwortlich für • • • • • • • die Festlegung von Verpflegungsstellen bzw. Verpflegungsausgabestellen, die Zuweisung von Lebensmitteln an seine eingesetzten Verpflegungstrupps, die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung, die Zuführung zubereiteter Verpflegung an die Verpflegungsausgabestellen, die Planung und Durchführung der Verpflegungsausgabe die Abwasserableitung und Abfallbeseitigung Einhaltung der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes und die Umsetzung des HACCP-Konzeptes. 4.4.1.2 Der Truppführer (Verpflegung) Der Truppführer führt den Verpflegungstrupp. Der Verpflegungstrupp besteht aus 2 Betreuungshelfern und 1 Kraftfahrer. Im Trupp sollten zwei Helfer ausgebildete Feldköche sein. Bei eigenständigem Einsatz des Trupps sind die Aufgaben des Unterführers durch den Truppführer sinngemäß wahrzunehmen. 4.4.1.3 Der Feldkoch Der Feldkoch ist für die Vor- und Zubereitung der Verpflegung und für die Verpflegungsausgabe zuständig. Zur Herstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Feldkochherdanhängers unterstützt er den Kraftfahrer. 4.4.1.4 Der Betreuungshelfer (Verpflegung) Der Betreuungshelfer unterstützt die Köche und hat für die Vollzähligkeit und Funktionsfähigkeit des Koch- und Küchengerätes zu sorgen. 4.4.1.5 Der Kraftfahrer Der Kraftfahrer ist für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Feldkochherdes und des Fahrzeuges verantwortlich. 4.4.2 Die Betreuungsgruppe (Unterkunft, soziale Betreuung) Die Betreuungsgruppe wird wie folgt eingesetzt: a) bei ungelenkten Bevölkerungsbewegungen (Fluchtbewegungen) • zur Mitwirkung beim Sammeln Hilfesuchender, 11 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) • • • zur Durchführung der Erstregistrierung mit Begleitkarte (Anlage), zur Vorbereitung und Durchführung von Betreuungsmaßnahmen einschließlich der Unterstützung anderer Betreuungskräfte, zur Einrichtung und Betrieb von Notunterkünften b) bei gelenkten Bevölkerungsbewegungen (Räumung und Evakuierung) • zur Unterstützung anderer Betreuungskräfte im Rahmen der Zusammenstellung und Abfertigung von Transporten, insbesondere o durch Erstregistrierung, o Durchführung von Beschilderungs- und Kennzeichnungsmaßnahmen • zur Durchführung von Betreuungsmaßnahmen auf Sammelplätzen (Anlage), insbesondere o zum Ansprechen Betroffener und zur Erstregistrierung, o zur Durchführung von Beschilderungsmaßnahmen auf Sammelplätzen o zur Einrichtung behelfsmäßiger Erste-Hilfe-Stellen • zur Durchführung von Betreuungsmaßnahmen entlang von Marschstraßen, c) in Aufnahmegebieten zur Unterstützung der Aufnahmegemeinde • bei der Durchführung von Betreuungsmaßnahmen, • bei der Registrierung und zur vorübergehenden oder endgültigen Unterbringung, • bei der Beschilderung d) soweit es die Lage erlaubt oder fordert • zur Unterstützung des Sanitätsdienstes, • zur Durchführung von Betreuungsmaßnahmen an Dekontaminationsstellen in Zusammenarbeit mit dem ABC-Dienst, insbesondere zur Registrierung. Die Betreuungsgruppe kommt in der Regel geschlossen zum Einsatz. 4.4.2.1 Der Unterführer (Unterkunft, soziale Betreuung) Der Unterführer ist für die Umsetzung o. g. Aufgaben durch seine Betreuungsgruppe verantwortlich und hat insbesondere auch für die Weiterleitung der Registrierungsunterlagen an den Zugtrupp zu sorgen. 4.4.2.2 Der Betreuungshelfer (Unterkunft, soziale Betreuung) Der Betreuungshelfer hat neben seinen allgemeinen Betreuungsaufgaben auch die Kennzeichnung (Beschilderung), die Herrichtung von Unterkunftsobjekten sowie das Aufstellen von Zelten durchzuführen. 12 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) 5 5.1 Führung und Einsatz des Betreuungszug bzw. Einsatzformation Allgemeines Der Führer kann aus zwingenden Gründen in Einzelfällen die Führungsorganisation nach einsatztaktischen Gesichtspunkten neu ordnen, indem er die Unterstellungsverhältnisse für bestimmte Maßnahmen ändert. 5.2 Herstellen der Einsatzbereitschaft Beim Einsatz des Betreuungsdienstes aus der Alarmierung heraus ist durch den Führer einzuschätzen, welche Teileinheiten funktionsfähig sind. In Rücksprache mit der übergeordneten Führungsstelle sind Nachalarmierungen weiterer Kräfte und Mittel sofort bzw. nach der Lageerkundung durch den Führer durchzuführen. 5.3 Ablauf des Einsatzes Der Einsatzablauf orientiert sich in den in der Anlage graphisch dargestellten Grundsätzen der „3 Einsatzphasen“. Je nach Lage werden nicht immer alle 3 Phasen erforderlich sein. Die Phasen werden als • Auffangphase, • Durchgangsphase und • Endphase bezeichnet. Auffangphase Die Auffangphase ist gekennzeichnet durch den überraschenden, ungeordneten Zustrom von Hilfesuchenden in großer, schwer abzuschätzender Anzahl. Flüchtlinge sind in der Auffangphase aufzufangen, zu sammeln und ggf. weiterzuleiten. Sie sind nach der Registrierung so schnell wie möglich den Betreuungseinrichtungen zuzuführen („Lenken durch Betreuen“). Die Betreuungsmaßnahmen beschränken sich nur auf das Notwendigste („Abwenden der Not Hilfesuchender“). Die Registrierung ist mit den ersten Betreuungsmaßnahmen durchzuführen. Durchgangsphase Die Durchgangsphase ist der Zeitraum zwischen Auffangphase und der endgültigen Unterbringung Hilfesuchender. Hier treten verbesserte Lebensverhältnisse ein, indem die Betroffenen teilweise in ihre Wohnungen zurückkehren können, bei Verwandten oder Bekannten Aufnahme finden oder planmäßig und geordnet in Unterkünfte geleitet werden. In dieser Phase werden an die Einsatzkräfte insbesondere folgende Aufgaben gestellt: • verbesserte Unterbringung der Hilfesuchenden, • Intensivierung der Betreuungsmaßnahmen, • Mitwirkung bei der Zusammenstellung und Abfertigung von Transporten. 13 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Die Durchgangsphase kann je nach Lage mehrere Tage oder Wochen dauern. Endphase Die Endphase beinhaltet eine endgültige Unterbringung und Versorgung im Rahmen der Betreuungsmaßnahmen für die Hilfesuchenden, die ihre normalen Lebensbedingungen noch nicht wieder selbst herstellen können. Sie ist daher zeitlich unbegrenzt. Die Betreuung zielt hierbei schwerpunktmäßig auf die Beratung der Hilfesuchenden hinsichtlich ihrer Rückkehr zu einer normalen Lebensführung. Der Betreuungszug bzw. die Einsatzformation kann zur Unterstützung für Maßnahmen der Aufnahme herangezogen werden. 5.3.1 Erkundung (Lagefeststellung) Für den Einsatz des Betreuungszug bzw. der Einsatzformationen sind neben den allgemeinen Kenntnissen zur Lage spezielle Feststellungen im zugewiesenen Einsatzraum zu treffen. Die Erkundung ist mit dem Ziel durchzuführen, ein Lagebild so vollständig wie möglich über • die Lage der betroffenen Bevölkerung (insbesondere Lage der Flüchtlinge), • die geographischen Gegebenheiten, • die Anzahl der zu erwartenden betroffenen Personen, ggf. Anzahl der Verletzten, die aufgrund der Schwere ihrer Verletzungen umgehend einer ärztlichen Versorgung zugeführt werden müssen, • die Anzahl der Fahrzeuge zu erstellen. Weitere Schwerpunkte der Erkundung, soweit diese noch nicht im Stadtgebiet festgelegt wurden, sind: • Sammelplätze, • Unterkünfte, • Kochstellen, • Verpflegungsausgabestellen. 5.3.2 Ordnung des Einsatzraumes Der Einsatzraum des Betreuungszug bzw. der Einsatzformation wird den Teileinheiten entsprechend ihren Funktionen zugewiesen. Die Aufteilung des zugewiesenen Einsatzraumes, der Ansatz und die Verteilung der Kräfte sowie die Festlegung der Grenzen sind vom Führer zu befehlen. Mit den eingesetzten Einheiten/Teileinheiten des eigenen oder eines anderen Fachdienstes ist ständig Verbindung zu halten. 5.3.3 Einsatzdurchführung Der Einsatz des Betreuungszug bzw. der Einsatzformation vollzieht sich nach folgenden Grundsätzen: 14 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) • • • • • • • • • • Den Zustrom zahlreicher Hilfesuchender auffangen und auf Sammelplätzen sammeln, den Betroffenen nach der Registrierung und Ersten Hilfe ggf. Unterkünfte zu weisen, die Versorgung der Betroffenen mit Verpflegung und Bekleidung sicher stellen, Transporte zur geordneten Weiterleitung der Betroffenen zu Betreuungseinrichtungen zusammenstellen. Das Weiterleiten der geordneten Bevölkerungsbewegung erfolgt grundsätzlich nach dem vom Krisenstab befohlenden Ablaufplan. Dem hat ein "interner" Ablaufplan des jeweiligen Sammelplatzes zu entsprechen. Bekanntgabe der vorgesehenen Unterkünfte nach Aufnahmeplan, Mitwirkung bei der Unterbringung der Betroffenen, Verpflegung eingesetzter Einsatzkräfte, Unterbringung von Einsatzkräften, Ggf. sind Maßnahmen zum Abstellen von Privat- und Einsatzfahrzeuge zu treffen (Kräfte zum organisierten Abstellen der Fahrzeuge über Krisenstab anfordern) . Als Anlaufstellen sind insbesondere geeignet: • ortsfeste Betreuungsstellen, • Zielbahnhöfe, • öffentliche Gebäude, • Sammelplätze. 5.4 Aufgaben des Betreuungszuges bzw. der Einsatzformation im Rahmen planloser, ungelenkter Bevölkerungsbewegungen (Fluchtbewegungen) Im Katastrophen-, Spannungs- oder Verteidigungsfall muss trotz aller vorsorglich getroffener Evakuierungsmaßnahmen mit größeren Fluchtbewegungen der Bevölkerung gerechnet werden. Ziel behördlicher Maßnahmen ist es, solche Bewegungen frühzeitig und umfassend unter Kontrolle zu bringen. Die Lenkung von Evakuierungsströmen und die Festlegung von Sammelplätzen hat im Auftrag des Krisenstabes durch Ordnungskräfte zu erfolgen. Der Betreuungszug bzw. die Einsatzformation haben (soweit erforderlich) die Aufgabe, die Betreuung und Versorgung der Betroffenen auf dem Sammelplatz durchzuführen. 5.4.1 Anlage von Sammelplätzen Sammelplätze sind so festzulegen, dass Evakuierungs- /Fluchtbewegungen dorthin zügig abgeleitet werden können. Sammelplätze sollten der Bevölkerung hinreichend bekannt sein. Bei der Erkundung aufnahmefähiger Sammelplätze sind insbesondere folgende Voraussetzungen zu berücksichtigen: • Befestigte bzw. ausreichend breite An- und Abfahrten, nach Möglichkeit sperrbar, • befestigter und bei jeder Witterung befahrbarer Untergrund, • möglichst freies, übersichtliches Gelände/Objekt von ausreichender Größe mit Parkmöglichkeiten für eine größere Anzahl von Kraftfahrzeugen, • natürliche Begrenzung oder künstliche Umzäunung, • Fernsprechanschluss, • Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Trinkwasser, Gas, Elektrizität, Abwasser), 15 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) • Räumlichkeiten zur Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Bei einem unvorhersehbaren längeren Aufenthalt der Hilfesuchenden sind auf dem Sammelplatz, sofern nicht vorhanden, zusätzlich • Schutzmöglichkeiten gegen Witterungseinflüsse, insbesondere für Personen ohne Fahrzeuge, • geeignete Räumlichkeiten für Mütter zur Versorgung ihrer Kleinkinder (z. B. Wickelraum), • Räumlichkeiten zur Durchführung sanitätsdienstlicher Betreuungsmaßnahmen, • Räumlichkeiten zur Durchführung allgemeiner Betreuungsmaßnahmen, • Unterkunftsmöglichkeiten für die Betreuungshelfer zu schaffen. 5.4.2 Belegen von Sammelplätzen Das Belegen eines Sammelplatzes erfolgt nach dem Ablaufschema. Hierbei sind insbesondere • die Kraftfahrzeuge nach Gruppen geordnet (z. B. unter Berücksichtigung der Größe oder ihres Beweglichkeitsgrades) in den Parkraum einzuweisen, • die Registrierung durchzuführen, • die Betroffenen zu betreuen, • falls notwendig, Versorgungsgüter anzufordern und zu verteilen, • die Betroffenen über den Anlass ihrer Flucht und die Lage in ihrem Heimatort zu befragen, • die Betroffenen über die Absichten der übergeordneten Führung zu informieren, • unter der Vermeidung der Trennung von Familien, Haus und sonstigen Gemeinschaften Gruppen zur Weiterleitung in die Aufnahmegemeinde zusammenzustellen. Wichtige Erkenntnisse der Befragung sind der übergeordneten Führungsstelle zu melden. Weiterhin sind vom Betreuungszug bzw. Einsatzformation ggf. zu erkunden: • Art, Umfang und Richtung der Bevölkerungsbewegung, • erforderliche behelfsmäßige Kennzeichnung von Straßen und Wegen zu Betreuungsstellen und Sammelplätzen, • vorhandene Versorgungspunkte entlang der Marschstraßen und -wege, • geeignete Plätze/Objekte zur Errichtung von Sammelplätzen entlang der Marschstraßen und -wege, • Schutzmöglichkeiten für die auf dem Marsch befindlichen Personen. 5.4.3 Ordnung zur Weiterleitung Zur Herstellung der Ordnung zur Weiterleitung sind die Hilfesuchenden auf dem Sammelplatz nach Zielgruppen entsprechend der vorgesehenen Aufnahmeeinrichtungen zusammenzufassen. Familien oder andere Gruppen / Gemeinschaften sollten dabei nicht getrennt werden. Außerdem ist bei der Zusammenstellung der Zielgruppen zwischen langsamen und schnelleren Kraftfahrzeugen zu unterscheiden, um eine möglichst zügige Weiterleitung zu gewährleisten. Die Zielgruppen sind unter Umständen besonders zu kennzeichnen. 16 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) 5.4.4 Weiterleitung der Transporte Zur planmäßigen Weiterleitung der Betroffenen in die Aufnahmeeinrichtungen werden die zusammengestellten Fahrzeuggruppen (Zielgruppen) nach dem vom Krisenstab festgelegten Ablaufplan erfasst und die Betroffenen durch die Helfer des Betreuungsdienstes informiert. Für die zu dieser Zeit noch auf dem Sammelplatz befindlichen nicht transportfähigen Personen ist die weitere Betreuung durch Helfer des Betreuungsdienstes/Sanitätsdienstes sicherzustellen. Die Weiterleitung der Transporte erfolgt auf entsprechend ausgeschilderten Transportwegen. Diese Aufgabe ist durch den Krisenstab zu organisieren, hierfür kommen folgende Kräfte in Betracht: • Bedienstete der Landes- und Kommunalverwaltungen einschließlich der Gesundheitsämter, • Polizeikräfte der Länder oder des Bundes, • Angehörige der freien Wohlfahrtsverbände, • ggf. auch Helfer des Katastrophenschutzes. 5.4.5 Erstversorgung nach dem Transport Nach der Ankunft der Transporte an den Anlaufstellen im Aufnahmegebiet hat der Betreuungszug bzw. Einsatzformation folgende Aufgaben durchzuführen: • Erstversorgung (Ausgabe von Verpflegung und Erste-Hilfe-Maßnahmen) und • Registrierung, • Bekanntgabe der vorgesehenen Unterkünfte nach Ablaufplan • Mitwirkung bei der Unterbringung der Betroffenen Als Anlaufstellen sind insbesondere geeignet: • ortsfeste Betreuungsstellen • Haltestellen MVB • Bahnhöfe • öffentliche Gebäude, • Sammelplätze. 5.5 Aufgaben des Betreuungsdienstes bei kurzfristig angeordneter Evakuierung (Räumung) Eine sich überraschend ändernde Lage im Einsatzraum kann zu einer kurzfristig angeordneten Evakuierung (Räumung) zwingen. In diesem Fall ist die betroffene Bevölkerung mit allen zur Verfügung stehenden Einsatzkräften aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich geordnet herauszuführen. Hierbei wirkt der Betreuungszug bzw. die Einsatzformation auf Weisung der übergeordneten Führungsstelle mit. Für die kurzfristige, behelfsmäßige Unterbringung der betroffenen Personen sind außerhalb des Schadengebietes • Schulen, • Sporthallen, • Tagungszentren, 17 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) • Gaststätten mit Saal, • Hotels • Altenheime, Pflegeheime oder ähnliche Einrichtungen oder • Zelte vorzusehen. Hierbei sind die Regelungen der Ziffern 5.4.1 bis 5.4.5 sinngemäß anzuwenden. 5.6 Aufgaben des Betreuungsdienstes im Bevölkerungsbewegungen (Evakuierungen) Rahmen planmäßig gelenkter Eine bevorstehende Evakuierung wird durch die TEL-EVU rechtzeitig vorbereitet und der Bevölkerung angekündigt und ermöglicht der betroffenen Bevölkerung weitgehende Vorbereitungen. Die Bekanntgabe einer Evakuierung enthält u. a. Angaben über • Gefahrenlage (Art, Ausmaß und voraussichtliche Weiterentwicklung), • Festlegung des Evakuierungsgebietes, • Sammelstellen /-plätze und ihre Erreichbarkeit, • Aufnahmegebiete und die dort eingerichtete Anlauf- und Auskunftsstellen, • zur Verfügung stehende Transportmittel, deren Abfahrzeiten und Einsteigrouten. Der Betreuungszug bzw. Einsatzformation wirkt auf besondere Weisung der übergeordneten Führungsstelle neben anderen Einsatzkräften bei Evakuierungsmaßnahmen mit. Er unterstützt insbesondere • besonders hilfsbedürftige Personen, • Registrierungsmaßnahmen, • das Zusammenstellen von Transporten, • das Verteilen der Personen auf Transportmittel, • das Abfertigen von Transporten und • ggf. die Ausgabe von Verpflegung. Der Betreuungszug bzw. Einsatzformation kann hierbei auch entlang der Einsteigrouten eingesetzt werden, ist jedoch für eine Transportbegleitung selbst nicht zuständig. Auch hier sind die Regelungen der Ziffern 5.4.1 bis 5.4.5 sinngemäß anzuwenden. 5.7 Aufgaben des Betreuungsdienstes an Dekontaminationsstellen P (Personen) des ABCZuges Beim Betrieb der Dekontaminationsstellen sind die dekontaminierten Personen mit Bekleidung zu versorgen, persönliche Gegenstände und Wertsache sind geordnet zurückzugeben und die Registrierung sicherzustellen. In Abstimmung mit dem Einsatzleiter kann der Betreuungsdienst unter der Maßgabe des entsprechenden Eigenschutzes mitwirken. Von der Dekontaminationsstelle abgesetzt ist die weitere Betreuung, insbesondere Versorgung und Unterbringung, sicherzustellen. 18 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Anlage 1 a: Anlage 1 b: Anlage 1 c: Anlage 1 d: Anlage 1 e: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5 a: Anlage 5 b: Anlage 5 c: Anlage 6 a: Anlage 6 b: Anlage 7: Anlage 8: Anlage 9: Anlage 10: Gliederung und Stärke 1. Betreuungszug Gliederung und Stärke 2. Betreuungszug Gliederung und Stärke Einsatzformation Unterkunft Gliederung und Stärke Einsatzformation Verpflegung Gliederung des TEL-EVU (Evakuierung, Versorgung, Unterkunft) Einsatztagebuch (Muster) Abschlussmeldung (Muster) Begleitkarte, Ausweis Bezugskarte, Anhängekarten für Verletzte/ Kranke Ablaufschema zur Belegung von Sammelplätzen und Betreuungsstellen Beispiele für die Belegung eines Sammelplatzes - Ordnung zur Weiterleitung Beispiele für die Belegung eines Sammelplatzes - Zielgruppen Einsatzablauf Auffangraum Ablaufplan des Krisenstabes Aufstellung Feldkochherd Packen von Kaltverpflegung Betreuungsplatz 19 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Anlage 1 a: Gliederung und Stärke 1. Betreuungszug Zugtrupp Kombi 1/1/1/3 2003 DRK MD-294 Fiat Verpflegungsgruppe Verpflegungsgruppe Ergänzung Gruppe soziale Betreuung Gruppe soziale Betreuung 1 Ergänzung Gruppe soziale Betreuung 2 Ergänzung Unterkunftsgruppe LKW -/1/3/4 2004 ASB LKW -/1/3/4 2004 JUH LKW -/1/3/4 ??? (DRK) LKW -/1/3/4 Bund DRK Kombi -/2/4/6 2000 JUH Kombi -/2/4/6 Bund DRK Kombi -/2/4/6 Bund DRK Kombi -/2/4/6 2000 DRK MD-295 Renault MD-296 Renault MD- MD-8005 VW-MAN MD-234 DB MD-8006 Ford MD-8010 DB MD-232 DB FKH 2002 ASB FKH 2004 JUH FKH ??? (DRK) FKH Bund DRK MD-289 Kärcher MDKärcher MD- MD-8009 Kärcher 20 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Anlage 1 b: Gliederung und Stärke 2. Betreuungszug Zugtrupp Kombi 1/1/1/3 2004 MHD MD-297 Ford Verpflegungsgruppe Unterkunftsgruppe Gruppe soziale Betreuung Notfallseelsorge Kombi -/2/4/6 2004 Notfallseelsorge LKW -/1/3/4 2000 MHD LKW -/1/3/4 2002 FF Olvenstedt LKW -/1/3/4 2000 FF Rothensee Kombi -/2/4/6 1998 (MHD) MHD Kombi -/2/4/6 1998 (MHD) MHD MD-223 Ford MD-290 Ford MD-225 Ford MD-HN 855 VW MD-HA 840 VW FKH 2000 MHD FKH 1998 FF Olvenstedt FKH 2000 FF Rothensee MD-236 Kärcher MD-247 Kärcher MD-237 Kärcher 21 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Anlage 1 c: Gliederung und Stärke Einsatzformation Unterkunft (Einsatzabschnitt Unterkunft) Zugtrupp EAL Unterkunft Kombi 1/1/3/5 2003 (DRK) MD-294 Fiat Betreuungsgruppe 1 Betreuungsgruppe 2 Betreuungsgruppe 3 Betreuungsgruppe 4 Betreuungsgruppe 5 Ergänzung Betreuungsgruppe 6 Ergänzung Kombi -/1/5/6 2000 JUH Kombi -/1/5/6 1997 MHD Kombi -/1/5/6 1997 MHD Kombi -/1/5/6 2000 DRK Kombi -/1/5/6 Bund DRK Kombi -/1/5/6 Bund DRK MD-234 DB MD-HN 855 VW MD-HA 840 VW MD-232 DB MD-8006 Ford MD-8010 DB 22 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Anlage 1 d: Gliederung und Stärke Einsatzformation Verpflegung (Einsatzabschnitt Verpflegung) Zugtrupp EAL Verpflegung Kombi 1/1/3/5 2004 MHD MD-292 Ford Verpflegungstrupp Ergänzung Verpflegungsgruppe 2 Verpflegungsgruppe 1 LKW -/1/3/4 2000 MHD LKW -/1/3/4 2002 FF Olvenstedt LKW -/1/3/4 2000 FF Rothensee LKW -/1/3/4 2004 ASB LKW -/1/3/4 2004 (JUH) LKW -/1/3/4 ??? (DRK) LKW -/1/3/4 Bund DRK MD-223 Ford MD-290 Ford MD-225 Ford MD-295 Renault MD-296 Renault MD- MD-8005 VW-MAN FKH 2000 MHD FKH 1998 FF Olvenstedt FKH 2000 FF Rothensee FKH 2002 ASB FKH 2004 JUH FKH ??? (DRK) FKH Bund DRK MD-236 Kärcher MD-247 Kärcher MD-237 Kärcher MD-289 Kärcher MD-298 Kärcher MD- MD-8009 Kärcher 23 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Anlage 1 e: Gliederung Technische Einsatzleitung (Evakuierung, Versorgung, Unterkunft) Leiter TEL Evakuierung / Unterkunft / Verpflegung Fachberater Unterkunft Fachberater Verpflegung Fachberater Rettungsdienst / Sanität Sachbearbeiter Evakuierung Einsatzabschnitt Unterkunft Einsatzabschnitt Verpflegung Einsatzabschnitt Evakuierung Patienten und eingeschränkt mobiler Personen Einsatzabschnitt Evakuierung Unterkunft Evakuierter 1 ... Verpflegungs stelle 1 ... Evakuierung Krankenhaus 1 ... Evakuierung Stadtteil 1 ... Unterkunft Einsatzkräfte 1 ... Evakuierung Heim 1 ... Unterkunft Patienten ... 1 ... Evakuierung einzelne Personen 1 ... nichtständige Mitglieder TEL Polizeidirektion MVB Stadtordnungsdienst THW, Feuerwehr, Firmen, freiw. Helf. (Tragehilfe, Transport von Mobiliar) Sozialamt; Gebäudemanagement; Notfallseelsorge Krisenintervention 24 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Anlage 2: Einsatztagebuch (Muster) EINSATZTAGEBUCH Krisenstab * TEL * TEL-EVU * EAL lfd. Nr. 0001 Datum Zeit Darstellung der Ereignisse, Maßnahmen, Überlegungen 0002 0003 0004 0005 0006 0007 0008 0009 0010 0011 25 Anlage KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Anlage 3: Abschlussmeldung (Muster) Es wird nicht immer zu jedem Punkt etwas zu melden sein. Die Meldung muss jedoch in jedem Fall Angaben über Beginn und Ende sowie den Verlauf und das Ergebnis des Einsatzes enthalten. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------________________________ _______________________________ Meldende Stelle Ort, Datum, Uhrzeit Abschlussmeldung der Einheit / Einrichtung: Einsatzraum: Einsatzdauer: Eingesetzte Kräfte: ________________________________ ________________________________ ________________________________ ________________________________ 1. Einsatzergebnis (-erfolg), kurzer zusammenfassender Bericht a. Anzahl der betroffenen und ggf. verletzten Personen, b. Positive / negative Erfahrungen c. ... 2. Stand bei Abbrechen / Beenden des Einsatzes oder bei Ablösung a. Welche Maßnahmen wurden noch eingeleitet? b. Wie viele Personen/Einsatzkräfte befinden sich noch im Einsatzraum? c. Warum musste der Einsatz abgebrochen werden? d. ... 3. Besondere Vorkommnisse a. Verletzungen der Einsatzkräfte b. Hinweise auf noch bestehende Gefahrenquellen c. ... 4. Ausstattung und Material a. Verluste, Schäden, Instandsetzungsbedarf b. Nachweis des Verbleibs übernommener Ausstattung c. Zustand der Ausstattung d. ... 5. Bei Ablösung: Ablösende Einheit / Teileinheit 6. Stand der personellen und materiellen Einsatzbereitschaft a. Einsatzbereitschaft der Helfer, der Fahrzeug und der Ausstattung Anlagen: - Registrierkarten Unfallskizzen und –bericht ... ______________________________ Unterschrift, Name, Dienststellung 26 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Anlage 4: Registrierkarten 27 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) 28 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Ausfertigung für den Betroffenen Vorderseite mit Essenmarke – Rückseite mit Ausgabebeleg 29 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) 30 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) 31 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) 32 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) 33 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Anlage 5 a: Ablaufschema zur Belegung von Sammelplätzen und Betreuungsstellen 34 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Anlage 5 b: Beispiele für die Belegung eines Sammelplatzes: Ordnung zur Weiterleitung 35 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Anlage 5 c: Beispiele für die Belegung eines Sammelplatzes: Zielgruppen 36 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Anlage 6 a: Einsatzablauf 37 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Anlage 6 b: Auffangraum 38 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Anlage 7: Ablaufplan der Gefahrenabwehrleitung Der Ablaufplan zur Evakuierung wir von der Technischen Einsatzleitung Versorgung – Unterkunft - Verpflegung erstellt und bildet die Grundlage für die Evakuierung. Lfd. Stadtteil Nr. 01 a Evakuierung mit MVB-Bus 02 a 03 a MVBStraßenbahn Privat-PKW Beginn Evakuierung 22.08.06 08.00 Uhr 22.08.06 08.00 Uhr 22.08.06 08.00 Uhr 04 05 39 Ende Evakuierung 22.08.06 10.00 Uhr 22.08.06 10.00 Uhr 22.08.06 10.00 Uhr Evakuierungsziel b Haltestelle xx Parkplatz ab KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Anlage 8: Aufstellung Feldkochherd Für Feldkochherde mit Zeltdach ist die Aufstellung sinngemäß möglich. Das Zeltdach des FKH ist bei aufgeklappten Seitenteilen ca. 4700 mm lang und ca. 4500 mm breit. Bei der Aufstellung mehrerer FKH sollte der seitlich Abstand von mindestens 2,5 m eingehalten werden, damit die Seitenteile ohne Probleme aufgeklappt werden können. 40 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Anlage 9: Packen der Kaltverpflegung 41 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Anlage 10 Betreuungsplatz (Anlage wird in Auswertung der Betreuungsübung präzisiert) Vorbemerkungen Auf der Grundlage einer Ausarbeitung (http://steinfurt-net.de/rotkreuzlexikon) soll der Aufbau eines Betreuungsplatzes zur Betreuung von 500 Personen beschrieben und die Verteilung der Kräfte der Einsatzeinheit auf die unterschiedlichen Funktionsbereiche des Betreuungsplatzes regelt werden. Die Personenzahl dürfte die Obergrenze eines einzelnen Betreuungsplatzes darstellen; sind erheblich mehr Menschen zu betreuen, sind weitere Betreuungsplätze einzurichten. Durch die Führungskräfte ist jeweils zu beurteilen, ob – lageabhängig – die hier beschriebenen Standards umgesetzt werden können und ausreichen oder sie ggf. angepasst oder erweitert werden müssen. Funktionsbereiche des Betreuungsplatzes Ziel ist es, die Grundbedürfnisse der Betroffenen auf dem Betreuungsplatz zu stillen. Dabei gilt: • der Gleichheitsgrundsatz. Dies bedeutet: alle Betroffenen bekommen die gleichen Hilfeleistungsangebote und keiner wird bevorzugt. • Der Grundsatz „Hilfe gemäß dem Maß der Not“. Dies bedeutet: diejenigen, deren Not am größten ist, bekommen zuerst die entsprechende Unterstützung. Gliederung eines Betreuungsplatzes Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, unterteilt sich der Betreuungsplatz in verschiedene Bereiche. Als Standort des Betreuungsplatzes werden in Abstimmung mit dem Fachbereich Kommunales Gebäudemanagement (KGM) große öffentliche Gebäude ausgewählt. Sie müssen der vorgesehenen Betroffenenzahl / Einsatzkräftezahl Platz bieten und über die grundlegende Infrastruktur wie Strom, Wasser, sanitäre Anlagen etc. (Umstellung der Zeiten für Warmwasserbereitung und Heizung beachten und bei Bedarf Änderungen veranlassen) bereits verfügen. Dabei kann es sich um große Turnhallen handeln, in denen alle Funktionsbereiche in einem Raum etabliert werden oder auch Schulgebäude, Versammlungsstätten etc., wo Klassenzimmer / einzelne Räume für die jeweiligen Bereiche hergerichtet werden. Je nach Einsatzanlass werden die Betroffenen u. U. mit ihren eigenen Fahrzeugen von den Anlaufstellen bzw. direkt zum Betreuungsplatz gelenkt (Beispiel: Evakuierungen oder Räumungen). Für das Eintreffen der Betroffenen mit privaten Pkw oder organisierten Bustransfers sind ausreichende Parkflächen auszuweisen und ggf. mit Personal zur Ausgabe erster Informationen an die Betroffenen und Verteilung von Registrierkarten sowie evtl. zur Koordination beim Parken, zu besetzen. Ein Betreuungsplatz muss entsprechend der Einsatzlage grundsätzlich folgende Funktionsbereiche aufweisen: • Führung des Betreuungsplatzes • Ein-/Ausgangsregistrierung / Information • Betreuungsbereich mit Aufenthaltszonen einschl. Ausgabestellen und Psychosozialer Unterstützung (PSU) • Erste-Hilfe-Bereich (medizinische Versorgung) • Ruhebereich • Logistikbereich mit Technischem Dienst • Verpflegungszubereitung bzw. -ausgabe • Verwahrung von Wertgegenständen und mitgeführten Unterlagen 42 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Registrierung Alle Betroffenen, die den Betreuungsplatz erreicht haben, werden spätestens jetzt auf den entsprechenden Formularen registriert. Betroffene, die bereits vorher ihre Registrierkarten ausgehändigt bekommen haben, geben am Eingang zum Betreuungsplatz die ausgefüllten Karten ab und erhalten eine entsprechende Durchschrift. Auch auf dem Betreuungsplatz gilt das Grundrecht der Freizügigkeit, d. h., dass volljährige Betroffene das selbstverständliche Recht haben, nach eigener Entscheidung den Betreuungsplatz zu verlassen. Es ist Aufgabe der Registrierung, auch das Verlassen des Betreuungsplatzes so zu dokumentieren, dass die Leitung des Betreuungsplatzes in der Lage ist, jederzeit über den Verbleib jedes Einzelnen Auskunft geben zu können. Informationszone Eines der Grundbedürfnisse von Betroffenen ist der Wunsch nach Informationen. Auskünfte über das, was geschehen ist, was im nächsten Schritt geschehen wird und wie es die nächsten Tage weiter gehen soll, werden unmittelbar erfragt. Hierfür muss auf dem Betreuungsplatz ein Informationsbereich deutlich sichtbar und mit stets aktuellen Informationen eingerichtet werden. Das soll je nach Notwendigkeit sowohl eine Möglichkeit zur individuellen Information (ein Schalter besetzt mit Personal) sein sowie eine Informationswand, auf der alle aktuellen dauerhaften Informationen bekannt gegeben werden (Ausgabezeiten für Getränke / Verpflegung, Personenübersichten). Erste-Hilfe-Bereich Hier werden unter ärztlicher Leitung kleinere Versorgungen der Betroffenen sichergestellt und ggf. Notfallversorgungen und Behandlungen durchgeführt, sowie der evtl. Weitertransport solcher Betroffener geregelt. Der Erste-Hilfe-Bereich wird durch Kräfte und Mittel des Sanitätsdienstes sichergestellt. Diese Kräfte werden dem Einsatzabschnitt Unterkunft unterstellt und sind über diesen zu versorgen. Betreuungsbereich • Aufenthaltszone Die Aufenthaltszone ist grundsätzlich unter dem Aspekt der Eigenständigkeit der Betroffenen zu betrachten, einzurichten und personell auszustatten. Grundsätzlich sollte man jedoch unterscheiden zwischen Erwachsenen, Erwachsenen mit Kindern, alleinstehende Kinder, Behinderte und Alte bzw. schwache Personen. • Erwachsene Der weitaus größte Anteil der Betroffenen wird sich innerhalb des Betreuungsplatzes frei bewegen und selbstständig die Versorgungsangebote wahrnehmen. Für diese Betroffenen müssen Sitzgelegenheiten, ggf. auch Beschäftigungsangebote bereitgestellt werden; dieser Personenkreis bedarf aber keiner weiteren intensiven Betreuungsmaßnahmen. • Erwachsene mit Kindern Hier ist ausschlaggebend das Alter der Kinder. Hier muss eine bedarfsgerechte und altersorientierte Betreuung stattfinden, bzw. ein darauf abgestimmtes Angebot. Hier ist der materielle Ansatz entscheidend (Säuglinge, Kleinkinder, Kinder). Für diesen Bereich muss nicht eine große Anzahl von Einsatzkräften gebunden werden, da die Eltern sich zum größten Teil um ihre Kinder und die Wahrnehmung der Versorgungsangebote kümmern werden. 43 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) • alleinstehende Kinder Diese Gruppe von Betroffene stellt an die Einsatzressourcen Material aber vor allem auch Personal eine große Herausforderung. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Bereich PSU gefordert. Um den Personalansatz zu berechnen ist das Alter der betroffenen Kinder und Jugendlichen entscheiden. Weiterhin sind Faktoren wie Schadensereigniss (Eltern durch Schaden verloren), Sozialisation und Bildungsstand von einsatztaktischer Relevanz. Es sollte angestrebt werden den Aufenthaltsraum von dieser Gruppe von der Masse der Betroffenen abgeschirmt zu halten. • Behinderte Hier muss eine bedarfsorientierte Betreuung stattfinden. Diese richtet sich grundsätzlich nach den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen. Einbezug von Fachpersonal (Mitarbeiter aus Behinderteneinrichtungen) ist anzustreben. Zu berücksichtigen ist auch, dass Behinderte u.U. kein Angaben zu evtl. benötigten Medikamenten machen können. PSU- und Sanitätsgruppen müssen u. U. Bedarf an Pflegehilfsmitteln und Behindertentransportmittel an die Führungsgruppe melden. • Alte bzw. schwache Personen Es sollte angestrebt werden den Aufenthaltsraum von dieser Gruppe von der Masse der Betroffenen abgeschirmt zu halten. Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Bereich Erste Hilfe muss gegeben sein. Hier muss der individuelle Bedarf der Betroffenen frühzeitig erkundet sein (Medikamentenbedarf, zeitlich wichtige Behandlungen, Vorerkrankungen). • PSU-Zone Um Betroffenen die angemessene psychosoziale Unterstützung zukommen lassen zu können, muss ein Betreuungsplatz über einen Bereich verfügen, in dem sowohl entsprechende Ansprechpartner der PSU erreichbar sind als auch Einzelgespräche mit auffällig reagierenden Betroffenen geführt werden können. Dieser Bereich wird durch Kräfte und Mittel der Notfallseelsorge sichergestellt. Diese Kräfte werden dem Einsatzabschnitt Unterkunft unterstellt und sind über diesen zu versorgen. • Ausgabezone Für die Ausgabe von Verpflegung und/oder Gegenständen des täglichen Bedarfs werden eine oder mehrere Ausgabestellen benötigt. Die Anzahl hängt von der Zahl der Verpflegungsteilnehmer ab, den Ausgabezeiten und davon, ob neben Verpflegung weitere Güter ausgegeben werden müssen (Hygienematerial, Bekleidung, Decken etc.). Die Ausgabe der Verpflegung erfolgt durch Kräfte des Verpflegungsdienstes und sind in der Regel nur zu den Ausgabezeiten vor Ort. • Ruhebereich Ein Anteil unter den Betroffenen ist aus den verschiedenen Gründen kurzfristig bzw. grundsätzlich auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen (z.B. wegen Erkrankung, Behinderung, Alter). Ein Teil dieser Menschen benötigt Ruhe und/oder eine Gelegenheit, sich hinlegen zu können. Diese Möglichkeit wird im Ruhebereich geboten. Die benötigte Anzahl an Ruhekapazitäten ist von verschiedenen Faktoren abhängig und muss im Einzelfall erwogen werden. Der Bedarf an Feldbetten ist, soweit diese nicht vorhanden, ist über die TEL-EVU anzufordern. 44 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Sanitäranlagen Für die Betroffenen und für die Einsatzkräfte sind ausreichend Sanitäranlagen bereitzustellen. Zusätzlicher Bedarf ist über die TEL-EVU an zu fordern. Allgemeine technische Unterstützung Für städtische Objekte wird während des Betriebs des Betreuungsobjektes die technische Unterstützung (z. B. „Hausmeisterdienste“, kleine Reparaturen) über das Kommunale Gebäudemanagement (KGM) sichergestellt. Das Umstellen der Heizung bzw. der Warmwasserbereitung erfolgt in Abstimmung mit dem KGM in der Regel durch die SWM. Für andere Objekte ist die Verfahrensweise mit dem Eigentümer bzw. Objektverantwortlichen zu klären. Aufenthaltszone für Einsatzkräfte Zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte ist es wichtig, Aufenthaltszonen zu schaffen, in denen pausierende Kräfte sich von den Betroffenen ungestört aufhalten und ausruhen bzw. austauschen können. In diesen Aufenthaltszonen sind Getränke und regelmäßige Verpflegung auszugeben sowie je nach Dauer der Unterhaltung des Betreuungsplatzes gesonderte Schlafbereiche zustellen. Verpflegungsbereich Sofern Verpflegung vor Ort erstellt wird, muss getrennt vom Zugangsbereich der Betroffenen ein Verpflegungsbereich zum Aufstellen von Feldkochherden sowie den dazugehörigen Küchenzelten eingeplant werden. Der Verpflegungsbereich braucht eigene Infrastrukturen wie • Toiletten nur für Küchenpersonal • ungehinderte und vom Bewegungsbereich der Betroffenen abgetrennte Zuwegung zu den Ausgabestellen • für die Ver- und Entsorgung • Trinkwasseranschlüsse, • Stromversorgung etc. Kräfteansatz auf die Funktionsbereiche des Betreuungsplatzes 500 Für die Einrichtung und den Betrieb eines Betreuungsplatzes für 500 Personen wird die Einsatzformation Unterkunft benötigt. Diese wird durch Teileinheiten des Sanitätsdienstes und der Notfallseelsorge unterstützt. Führungstrupps: Der Führungstrupp führt den Gesamteinsatz des Betreuungsplatzes (maximal 2 Betreuungsplätze). Ihm sind alle auf dem Betreuungsplatz tätigen Einsatzkräfte unterstellt. Betreuungsgruppe 1: übernimmt die Ein-/Ausgangsregistrierung Betreuungsgruppe 2: übernimmt den Betreuungsbereich mit Aufenthaltszone, Ausgabezone Betreuungsgruppe 3: übernimmt den Betreuungsbereich mit Ruhezone Notfallseelsorge-Team: übernimmt PSU-Zone. Sanitätsgruppe: übernimmt Erste-Hilfe-Bereich (ein Arzt ist fest zugeordnet und kommt bei Bedarf zum Einsatz) 45 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Alle Teileinheiten sind der Führung des Betreuungsplatzes unterstellt. Durch den Einsatzformation Verpflegung werden Kräfte und Mittel zur Verpflegungsausgabe gestellt. Materialansatz Die Materialausgabe in Zuständigkeit der eingesetzten Kräfte die auch die Dokumentation der Ausgabe realisieren. Zusätzlich notwendiges Material wird über die Führung des Betreuungsplatzes angefordert. Zu treffende Maßnahmen • Vorkommando zur Erkundung und Kennzeichnung des zugewiesenen Gebäudes Zusammensetzung: o Führungstrupp o Unterführer Sanitätsdienst o Unterführer Betreuungsdienst Aufgaben: o Erkunden des zugewiesenen Gebäudes, o Kennzeichnung der Stellplätze für die Einsatzfahrzeuge, o Kennzeichnung der Bereiche des Betreuungsplatzes, o Einrichten der Befehlsstelle der Führung des Betreuungsplatzes Nachrücken der für den Betreuungsplatz vorgesehenen Einsatzeinheiten als geschlossener Verband aus dem Bereitstellungsraum. • Einrichten und Betrieb des Betreuungsplatzes Die jeweiligen (Teil-) Einheiten errichten ihren Funktionsbereich. Dabei muss zunächst die schnellstmögliche Funktionsfähigkeit der Befehlsstelle zur Führung des Betreuungsplatzes, die Ein-/Ausgangsregistrierung sowie die Einrichtung einer Informationszone erreicht werden. Sind diese Bereiche arbeitsfähig, meldet die Führung des Betreuungsplatzes Aufnahmebereitschaft an die Einsatzleitung. Im weiteren Verlauf sind die Aufenthaltszone, Ruhezone und PSU-Zone zu errichten. Die Kräfte der Einsatzformation Verpflegung beginnen parallel damit, erste Warm- bzw. Kaltgetränke sicher zustellen und den Verpflegungsbereich zu errichten. Nach Fertigstellung aller Funktionsbereiche und personeller Besetzung meldet die Führung des Betreuungsplatzes die Betriebsbereitschaft an die Einsatzleitung. Lage- und weisungsabhängig können von den hier beschriebenen Vorgehensweisen beim Aufbau, aber auch beim Betrieb Abweichungen erforderlich werden. Es ist Aufgabe der Führungskräfte, die dargestellte Standardabfolge an die Verhältnisse des jeweiligen tatsächlichen Einsatzgeschehens anzupassen. 46 KatS-DV Betreuungsdienst (MD) Anlage 11 47