Gemeinderatsdrucksache NN/JJJJ
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Gemeinderatsdrucksache NN/JJJJ
Stadt Bad Urach FB 2 - Gebäudemanagement Herr Jaschinski / Frau Wenz Drucksachennummer 87/2015 Gremium Sitzungsdatum Behandlungszweck Ortschaftsrat Technischer Ausschuss 27.01.2015 Vorberatung Verwaltungsausschuss Gemeinderat 28.07.2015 Beschlussfassung Beschlussvorlage Sportanlage Zittelstatt: Sanierung des Kunstrasenspielfelds – Baubeschluss Bezugsdrucksache: 7/2015 Behandlungsart öffentlich öffentlich Befangen: Stadtrat Lorenz Anlage: Gutachten vom 22.11.2013 (nicht öffentlich) Den Fraktionen 2 bzw. 1-fach am 02.03.2015 bereits verteilt. Beschlussantrag: 1. Der Planung des Ingenieurbüros Münster sowie der dazugehörigen Kostenabrechnung vom 03.12.2014 wird zugestimmt. Die Verfüllung des Kunstrasenbelags erfolgt mit EPDM-Gummigranulat. 2. Die Maßnahme wird im Juni/Juli 2016 umgesetzt. Die Bauleistungen werden im September 2015 öffentlich ausgeschrieben. Sachverhalt und Antragsbegründung: Die Sportanlage Zittelstatt ist seit Jahrzehnten der zentrale Platz für kleine und größere Sportveranstaltungen. Sie wird vormittags von verschieden Schulen, nachmittags von Kindern und Jugendlichen sowie abends vom FV Bad Urach genutzt. Auf die Ausführung in der Drucksache 7/2015 wird verwiesen. Alle 2 Jahre findet auf diesem Platz die zentrale Schäferlaufveranstaltung statt. Insgesamt gesehen wird der Platz sehr gut in Anspruch genommen und genutzt. 2 Eine Untersuchung durch das Ingenieurbüro Münster hat ergeben, dass der Kunstrasenplatz nun dringend saniert werden muss. Zu der heute üblichen Ausführung in Gummigranulat hat Herr Münster in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 27.01.2015 bereits einen ausführlichen Sachvortrag gehalten, auf den verwiesen wird. Der Vorstand des FV Bad Urach spricht sich für die Verwendung von Gummigranulat aus. Pflege: a) Pflegemaßnahmen bei Verfüllung mit Sand: (aktueller Zustand) Verein FV Bad Urach: Stadt Bad Urach: Externes Unternehmen: Grobpflege nach Training + Spiel (z. B. Entfernen von Laub, Zigarettenkippen, Papier, etc.) „Aufbürsten“ + Grobreinigung 2 x jährlich Intensivreinigung 1 x jährlich Die jährlichen Kosten der Stadt liegen bei ca. 3.000 €. b) Pflegemaßnahmen bei Verfüllung mit Gummigranulat: (ggf. künftig) In der Zwischenzeit hat der FV Bad Urach zugesagt die allgemeinen Pflegearbeiten zu übernehmen. Die jährlichen Kosten der Stadt liegen bei ca. 4.000 – 5.000 € (z.B. Grundreinigung, Kosten für Verfüllmaterial, Entsorgung von Verunreinigungen, etc.). Des Weiteren ist einmalig ein Pflegegerät zu beschaffen (Kosten von ca. 3.000 € - 4.000 €). Daraus ergibt sich nun folgendes Bild: Verein FV Bad Urach: Externes Unternehmen: Grobpflege nach Training + Spiel (z. B. Entfernen von Laub, Zigarettenkippen, Papier, etc.) Entfernung von Verunreinigungen und Abschleppen/“Aufbürsten“ mit einem fahrbaren Pflegegerät zur Egalisierung des Verfüllmaterials (ca. 1 x wöchentlich) Grundreinigung 1 x jährlich Zuschüsse: Von Seiten der Stadtverwaltung wurde bereits zum 31.12.2014 ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen gestellt. Aufgrund der großen Nachfrage für diese Mittel wurde der Antrag am 07.05.2015 negativ entschieden. Des Weiteren wurde am 28.01.2015 ein Antrag auf Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock in Höhe von 150.000 € gestellt und mit Bescheid vom 17.02.2015 in dieser Höhe positiv entschieden. Zeitplan: Geplant ist, die Sanierungsmaßnahmen im Frühsommer des nächsten Jahres (Juni/Juli 2016) durchzuführen. Um annehmbare Preise von den ausführenden Firmen zu erhalten, soll die Ausschreibung der Sanierungsleistung im September 2015 erfolgen. Die Arbeiten dauern insgesamt ca. 8-10 Wochen. 3 Kosten/Mitteldeckung/Finanzierung: Nach der aktuellen Kostenberechnung wird von Sanierungskosten in Höhe von ca. 400.000 € ausgegangen. Eigenleistungen: Im Vorfeld wurde bereits mit dem Verein FV Bad Urach überlegt, in welcher Form „Eigenleistungen“ möglich sind. Aufgrund der Komplexität der Maßnahme, fehlenden Gerätschaften und dem fehlenden Fachwissen ist es schwer, Eigenleistungen beispielsweise beim Ausbau des Rasens durchzuführen. In welcher Form Eigenleistung vom Verein durchgeführt werden können oder vom Verein finanzielle Zuwendungen durch Spenden erfolgen ist im Detail noch abzustimmen. Finanzierung: Im Haushaltsplan 2014 + 2015 sind insgesamt Planungskosten in Höhe von 45.000 € eingestellt (02.5620-006.960000). Des Weiteren besteht eine Verpflichtungsermächtigung zur Finanzierung der restlichen Kosten in Höhe von 355.000 € (bei Gesamtsanierungskosten in Höhe von 400.000 €) für das Haushaltsjahr 2016. Die Einnahmen in Höhe von 150.000 € aus dem Ausgleichstock werden ebenso im Haushaltjahr 2016 eingestellt (02.5620-006.361000).