Gelbe Tonne Plus darf vorerst stehenbleiben (Nr. 48/2010)

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Gelbe Tonne Plus darf vorerst stehenbleiben (Nr. 48/2010)
Gelbe Tonne Plus darf vorerst stehenbleiben (Nr. 48/2010) - Berlin.de
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Gelbe Tonne Plus darf vorerst stehenbleiben
(Nr. 48/2010)
Pressemitteilung Nr. 48/2010 vom 26.10.2010
Die ALBA GmbH darf das seit 2004 betriebene Wertstoffsammelsystem "Gelbe Tonne Plus" vorerst
weiter in Berlin betreiben, aber nicht über die bislang bereits angeschlossenen 410.000 Haushalte
ausweiten. Dies folgt aus einer vorläufigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, mit der die
aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Untersagungsverfügung der Senatsverwaltung für
Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz angeordnet worden ist.
Die Senatsverwaltung hatte der ALBA GmbH im August 2010 das weitere Einsammeln und
Entsorgen von Nichtverpackungsabfällen - hierzu zählen z.B. Elektrokleingeräte, Holz, Bratpfannen,
Kunststoffspielzeug etc. - über das Sammelsystem "Gelbe Tonne Plus" untersagt. Die sofortige
Vollziehung der Maßnahme war im Wesentlichen mit der Begründung angeordnet worden, das
Sammelsystem entziehe dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger BSR fortlaufend
Haushaltsabfälle und stelle damit die Planungsgrundlagen der öffentlichen Abfallentsorgung in
Frage. Es sei dem öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträger nicht zumutbar, bis zu einer
Entscheidung in der Hauptsache einen erheblichen Mengen- und Gebührenrückgang zu verkraften
bzw. durch eine entsprechende Gebührenerhöhung auffangen zu müssen.
Dem ist die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts nur teilweise gefolgt. Wegen der Komplexität des
Streitstoffes hat sich das Gericht noch nicht abschließend zur Rechtmäßigkeit der
Untersagungsverfügung geäußert, sondern lediglich die von der Senatsverwaltung angenommene
Eilbedürftigkeit der Untersagung hinsichtlich der bisherigen Sammeltätigkeit der ALBA GmbH
verneint. Es sei derzeit nicht erkennbar,
dass durch die Entziehung überlassungspflichtiger Haushaltsabfälle die Planungsgrundlage der
öffentlichen Abfallentsorgung in Frage gestellt werde. Dem jetzigen Sammelvolumen der "Gelben
Tonne Plus" von 4.500 lahrestonnen stehe nämlich ein Wertstoffsammelvolumen der BSR von
300.000 lahrestonnen gegenüber. Das Vorhaben der BSR, in Berlin flächendeckend die eigene
kommunale Wertstofftonne "Orange Box" einzuführen, sei durch den vorübergehenden
Weiterbetrieb der "Gelben Tonne Plus" nicht gefährdet, weil die bisherige Sammeltätigkeit der
ALBA GmbH nur etwa ein Viertel der privaten Haushalte erfasse. Die kurzfristige Einführung der
kommunalen Wertstofftonne "Orange Box" sei daher ohne Weiteres für drei Viertel der
verbleibenden Haushalte möglich. Ökologische Aspekte könnten die sofortige Einstellung der
Sammlung über die "Gelbe Tonne Plus" nicht rechtfertigen, weil sich die BSR zur Verwertung
dieser Abfälle gerade privater Verwerter - darunter der ALBA GmbH - bediene. Schließlich sei auch
die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass im Rahmen der für Herbst 2011 auf Bundesebene
erwarteten Novellierung des Kreislaufwirtschaftgesetzes das Sammelsystem der ALBA GmbH
rechtlich legitimiert werde. Eine Ausweitung des Wertstoffsammelsystems könne die Antragstellerin
indes nicht verlangen, da dies in die bestehenden Entsorgungsstrukturen eingreifen würde.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
zulässig.
Beschluss der 10. Kammer vom 25. Oktober 2010 - VG 10 L 274.10 -.
Beschluss der 10. Kammer vom 25. Oktober 2010, VG 10 L 274.10 laden»
http://www.berlin.de/senljustizlgerichte/vg/presse/archiv/20 10 1026.1300.316098.html... 26.10.2010