Dientzenhofer - Gymnasium Bamberg - Dientzenhofer
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Dientzenhofer - Gymnasium Bamberg Naturwissenschaftlich -Technologisches Gymnasium Sprachliches Gymnasium Bamberg, 24. September 2010 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler! Zu Beginn des neuen Schuljahres begrüße ich Sie, liebe Eltern und Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, ganz herzlich! Nach hoffentlich erholsamen Ferien- und Urlaubswochen fällt der Start nicht schwer und aufgetankt mit neuen Kräften geht alles viel leichter von der Hand. Wie jedes Jahr möchten wir Ihnen mit dem ersten Rundschreiben Veränderungen und Neuerungen am Dientzenhofer-Gymnasium mitteilen und Sie mit einer Reihe von nützlichen und wichtigen Informationen versorgen. Neu zugewiesen wurden mit Beginn des Schuljahres folgende Lehrkräfte: Frau Birgit Beck Frau Agnes Burger Frau Verena Cayé Frau Alexandra Fuß L/E K/E D/F WR/EK Herr Matthias Höppel Herr Rainer Löffler Herr Ulrich Rau Herr Bernhard Zuber Ku M/Ph/Inf Sm/M Sm/E Frau Gabriele Jenner hilft uns aus, einen sonst unumgänglichen Ausfall von Musikunterricht zu vermeiden. Termine im 1. Halbjahr 28.09.10 04.-06.10.10 06.-08.10.10 06.10.10 11.-13.10.10 21.10.10 25.-27.10.10 Wandertag und Weimar-Fahrt Q11 Kennenlerntage 5b und 5c Kennenlerntage 5a und 5e Elternbeiratswahlen mit Klassenelternversammlung Jgst. 5 Kennenlerntage 5d und 5g Klassenelternversammlung Jgst. 7 Kennenlerntage 5f 08.11.10 09.11.10 22.11.10 25.11.10 Klassenelternversammlung Jgst. 9 Klassenelternversammlung Jgst. 6 Klassenelternversammlung Jgst. 8 Elternsprechtag der 5. Klassen 30.11.10 07.12.10 10.-16.12.10 Klassenelternversammlung Jgst. 10 Elternsprechtag der Klassen 6 mit 13 Skikurs I der 7. Klassen Offenes Ganztagesangebot Nach dem erfolgreichen Start im vergangenen Jahr wurde für das Schuljahr 2010/11 nun die Einrichtung von drei Ganztagesgruppen am Dientzenhofer-Gymnasium genehmigt. Für dieses Angebot wurden über 80 Kinder angemeldet, die an mindestens zwei Tagen bis 16 Uhr vom pädagogischen Personal der „Gesellschaft zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration“ (gfi) betreut werden. Die Betreuung schließt die Beaufsichtigung bei der konzentrierten Erledigung der Hausaufgaben (keine Nachhilfe!) und die sinnvolle Gestaltung der anschließenden Freizeit ein. Nach dem Verlassen des Schulgebäudes sollten die Schüler im Idealfall mit den schriftlichen Hausaufgaben fertig sein und wie jeder Arbeitnehmer auch ihren Feierabend nach eigenen Vorstellungen gestalten dürfen. Für die Erledigung der Hausaufgaben stehen zwei Stillarbeitsräume, für die Freizeitaktivitäten zwei Freizeiträume zur Verfügung, einer für Spiele und Beschäftigungen der ruhigeren Art und einer ausgestattet mit Kicker, Billard, Dartscheibe und anderen Spielgeräten. Das Angebot ist für die Eltern kostenfrei und steht allen Kindern zur Verfügung. Da noch einige Plätze frei sind, können Sie Ihr Kind auch jetzt noch nachmelden. Entsprechende Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Ihre Kinder unterliegen dann der schulischen Aufsichtspflicht und können nur mit Ihrer Einwilligung fehlen bzw. die Betreuung früher verlassen. Auch wenn Ihr Betreuungsbedarf geringer sein sollte, können Sie sich an die Mitarbeiter der gfi wenden, die versuchen werden, dafür eine Lösung zu finden (ab 12.15 Uhr in Raum 021, Tel. 0174-5629728). Mit dem Angebot der Ganztagsbetreuung trägt das Dientzenhofer-Gymnasium der Tatsache Rechnung, dass durch die verlängerten Unterrichtszeiten die Schule immer mehr zum Lebensraum der Schüler wird, den es sinnvoll zu nutzen gilt. Sozialpädagogische Betreuung und Auszeitraum Frau Dipl. Psych. Heike Nowak steht dem Dientzenhofer-Gymnasium im Schuljahr 2010/11 als sozialpädagogische Kraft zur Verfügung. Einer ihrer Arbeitsschwerpunkte liegt darin, unsere neuen Fünftklässler bei der Integration in den Schulalltag zu unterstützen. Darüber hinaus kümmert sie sich um Schülerinnen und Schüler der Unterstufe, die aufgrund von individuellen Schwierigkeiten und Problemen am Gymnasium zu versagen drohen. Seite 2 Frau Nowak arbeitet eng mit den Betreuerinnen des offenen Ganztagsangebots zusammen und ergänzt das Team an drei Nachmittagen. Eine wichtige Aufgabe von Frau Nowak ist die Koordination des Auszeitraumes. Das Ziel des Auszeitraumkonzeptes ist es, einen weiteren Schritt hin zu einem störungsfreien Unterricht zu unternehmen. Wenn „Schüler den Unterricht anhaltend stören und den Lernerfolg ihrer Mitschüler gefährden, können sie für begrenzte Zeit während des Unterrichts aus dem Klassenverband verwiesen und im „Auszeitraum“ von einer geschulten Fachkraft individuell betreut werden. Dort erhält der Schüler Hilfen, sein Verhalten zu überdenken und Strategien für die Rückkehr in die Gruppe zu entwickeln“, so das bayerische Ministerium für Unterricht und Kultus in einem Schreiben vom 11.07.2003. Diese Möglichkeit wird künftig am DG bestehen. Auch wenn wir mit keinem massenhaften Ansturm rechnen, erscheint uns dies als ein Instrument sehr geeignet, das nicht die Bestrafung des Schülers in den Vordergrund stellt, sondern die Veränderung seines Verhaltens infolge eigener Reflexion. Dementsprechend sollen die Eltern auch erst beim wiederholten Besuch des Raumes informiert werden; wenn selbst dies nichts bewirkt, werden ein Elterngespräch sowie weitere Erziehungsmaßnahmen die Folge sein. Erfahrungen anderer Gymnasien bestätigen, dass der mehrfache Besuch des Auszeitraums durch denselben Schüler die Ausnahme bleibt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass versäumter Stoff durch den Schüler eigenständig nachgeholt werden muss und auch die Teilnahme an Leistungstests in der Folgestunde in vollem Umfang verpflichtend ist, wenn ein Schüler im Auszeitraum war. Dies kann dadurch vermieden werden, dass bereits nach der obligatorischen „letzten Mahnung“ eine Veränderung des Verhaltens eintritt und es gar nicht erst zum Verlassen des Unterrichts kommt. Mittagsverpflegung Mit Beginn des neuen Schuljahres fand ein Wechsel in der Bewirtschaftung unserer Mensa „Oase“ statt. SMV, Elternbeirat und Schulforum wünschten sich ein abwechslungsreicheres und gesünderes Speisenangebot. Das an zwei anderen Bamberger Gymnasien sehr erfolgreiche Bewirtschaftungsteam von Frau Hofmann-Schmitt und Frau Gräf konnte gewonnen werden, ihr bereits vom Kultusministerium ausgezeichnetes Ernährungskonzept auch am Dientzenhofer-Gymnasium umzusetzen. Dafür war der Anbau eines Gefrier- und Kühlraumes erforderlich, den wir mit hohem finanziellen Aufwand in den Ferien durchführen konnten. Liebe Eltern, überzeugen Sie sich doch einfach selbst einmal von der Frische, dem Geschmack und der hohen Qualität der angebotenen Snacks und Mahlzeiten! Ich bin mir sicher, Sie werden begeistert sein. Informationen über das Verpflegungskonzept der beiden gelernten Hauswirtschafterinnen finden Sie auf unserer Homepage, ebenso den wöchentlichen Speiseplan. Schülerinnen und Schüler, die ein Mittagessen nach Speiseplan einnehmen möchte, müssen sich bis spätestens am Tag vorher eine Marke in der Mensa kaufen. Da es für die Wochentage verschiedene Farben gibt (vgl. Speiseplan), ist es möglich, bereits am Freitag Essensmarken für die Folgewoche zu erwerben. Sollte die Marke nicht eingelöst werden können, weil z.B. der Schüler erkrankt ist, so kann die Essensmarke gegen eine neue Marke umgetauscht werden. Ich bitte Sie, liebe Eltern, sehr herzlich darum, Ihr Kind zum Kauf dieser Marken zu motivieren und dazu, in den Pausen das reichhaltige, qualitativ hochwertige und frisch zubereitete Speisenangebot auf dem Schulgelände zu nutzen, anstatt das Essensgeld bei irgendeinem der zahlreichen Backshops, Snacks- und Pizzenverkaufsstellen rund um die Schule auszugeben. Doppelstundenmodell Die Lehrerkonferenz des Dientzenhofer-Gymnasiums hat für das Schuljahr 2010/11 beschlossen, in den Jgst. 5 und 6 den Unterricht im Rahmen der stundenplanbedingten Einschränkungen möglichst in Doppelstunden durchzuführen. Nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen – und auch unseren eigenen Erfahrungen – ist der 45-Minutentakt für die allermeisten Kinder lernpsychologisch uneffektiv und wenig nachhaltig, weil das Einüben und geistige Verarbeiten neu erlernten Stoffes zu kurz kommt. Darüber hinaus nimmt die Anzahl der verschiedenen Unterrichtsfächer pro Tag – und damit auch das Gewicht der benötigten Unterrichtsmaterialien in der Schultasche – deutlich ab, während der Wechsel zwischen Phasen geistiger Hochleistung und Erholung und Entspannung zunimmt. Am Ende dieses Jahres will die Lehrerschaft darüber entscheiden, ob dieses Modell auch für die höheren Jgst. eingeführt werden soll. Pünktlichkeit am Dientzenhofer-Gymnasium Wie im letzten Schuljahr werden wir von allen Schülerinnen und Schülern den pünktlichen Unterrichtsbeginn um 8.00 Uhr einfordern. Bitte helfen Sie von häuslicher Seite aus mit, dass sich Ihr Kind rechtzeitig auf den Weg zur Schule macht. Ich glaube, Sie teilen meine Auffassung, dass es sich bei den ersten Stunden eines Schultages um die effektivste Unterrichtszeit des ganzen Tages handelt. Serviceangebot auf unserer Homepage (www.dg-info.de) Auf unserer Homepage finden Sie im Bereich „Service“ Informationen zu folgenden Themen: - aktueller Vertretungsplan - aktueller Speiseplan für die aktuelle und jeweils kommende Woche - Schulaufgabenkalender im Bereich Klassenkalender für jede einzelne Klasse - Sprechstundenplan - freiwillige Intensivierungen Seite 3 - ESIS ( Eltern Schüler Informations System) - aktuelle Informationen des Kultusministeriums zu Sonderregelungen für den Doppelabiturjahrgang 2011. - und vieles mehr Für einige Seiten ist aus rechtlichen Gründen ein Kennwort erforderlich, für dieses Schuljahr lautet es: DG1011 Moodle – Plattformen für Klassen Die Nutzung der internetbasierten Lernplattform Moodle ist mittlerweile eine verbreitete Form modernen Unterrichtsgeschehens an Schulen und Universitäten. In virtuellen Kursräumen können Arbeitsmaterialien und Aufgaben für die Schüler von der Lehrkraft bereit gestellt werden, die in der Schule und zu Hause selbstständig bearbeitet werden können. Darüber hinaus bieten Lernplattformen die Möglichkeit, schulinterne organisatorische Verfahren (Abstimmungen, Umfragen, etc.) zu beschleunigen und zu vereinfachen. Eine Kooperation mit anderen Schulen ist in diesem Rahmen ebenfalls möglich. Die Nutzung von Lernplattformen ist regelmäßig mit einer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten verbunden. Folgende Daten werden bei der Nutzung der Lernplattform erhoben und verarbeitet: Name, Klasse, E-Mail-Adresse, Mitgliedschaften im Rahmen der Lernplattform, bearbeitete Lektionen, Fehler, Korrekturanmerkungen sowie in der Lernplattform veröffentlichte Beiträge. Die Daten werden selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben und sind von diesen auch nicht einsehbar. Die Kursräume, in denen Ihre Kinder registriert sind, unterliegen einer regelmäßigen und strikten Kontrolle durch die verantwortlichen Lehrkräfte. Gemäß dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen setzt die Nutzung passwortgeschützter Lernplattformen die schriftliche Einverständniserklärung durch die Schüler und deren Erziehungsberechtigte(n) voraus. Um eine solche Einverständniserklärung werden wir Sie nach den Allerheiligenferien bitten. Ausleihe von Lehrbüchern Fast alle Schüler konnten in der vergangenen Woche wieder mit Lehrbüchern ausgestattet werden. Lediglich für die Q12 warten wir noch auf einige, bereits bestellte Titel. Nachdem es aber immer wieder zu erheblichen Beschädigungen entliehener Bücher kommt, möchten wir auf Folgendes hinweisen: Festgestellte Beschädigungen können noch bis Monatsende bei der Klassenleitung gemeldet werden, die diese dann im Buch notiert. Wenn Bücher kaum noch zu gebrauchen sind, können sie in der Bücherei (Raum 018) umgetauscht werden. Verursacher werden zur Verantwortung gezogen. Zum Schuljahreswechsel wird gegebenenfalls immer der letzte Entleiher für Schäden haftbar gemacht. Jedes entliehene Buch muss zur Vermeidung von Beschädigungen eingebunden werden. Es muss auch der Name eingetragen werden, damit verlorene Bücher wieder zugeordnet werden können. Die Fachlehrkräfte werden im Oktobert kontrollieren, ob dies erfolgt ist. In den letzten fünf Jahren wurden bereits über 250.000 € in den neuen Buchbestand investiert. Helfen Sie bitte, dass unsere Schüler sorgfältig mit den ausgeliehenen Büchern umgehen, denn ein ordentliches Buch erhöht die Motivation, sich mit ihm gern zu beschäftigen. Lernmittelfreiheit für Atlanten und Formelsammlungen Nach Art. 21 des Bay. Schulfinanzierungsgesetzes kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht der Anschaffung von Atlanten und Formelsammlungen befreit werden. Sie finden die Bedingungen auf der Homepage der Schule unter Service/Schulbücher/Atlanten und Formelsammlungen. In Punkt 1. ist die Formulierung „ab dem 3. Kind“ so zu verstehen, dass für zwei Kinder diese Materialien angeschafft werden müssen, nicht für das dritte Kind und weitere Kinder. Papiergeld und Beitrag zur Landeselternvertretung Nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz wird in Absprache mit dem Elternbeirat in allen Jahrgangsstufen etwa Ende Oktober für Arbeitsblätter eine Unkostenpauschale von 8,00 € pro Schüler erhoben. Der hohe Papierverbrauch ist leider nicht vollständig auf andere Weise finanzierbar. Der Elternbeirat des Dientzenhofer-Gymnasiums ist Mitglied in der LEV (Landeselternvertretung) und bittet um einen Beitrag von 60 Cent für die Mitgliedschaft. „Klasse werden“ – Zeit-für-uns-Stunden Um mehr Zeit für einen engeren menschlichen Kontakt mit unseren Schülern zu bekommen und das Vertrauen zwischen den Jugendlichen und ihren Lehrern zu fördern hat das Kollegium des Dientzenhofer-Gymnasiums auch für dieses Schuljahr beschlossen, in jeder Klasse in regelmäßigem Turnus eine Stunde dem Ziel „Klasse werden“ zu widmen. In der doppelten Bedeutung dieses Begriffes liegen die beiden Gründe für die Institutionalisierung dieser Stunde am DG, die auch „Zeit-für-uns-Stunde“ genannt wird. Zum einen soll bei unseren Schülerinnen und Schülern der Gemeinschaftsgeist und die Identifikation mit ihrer Schule gefördert werden, um damit frühzeitig der Entstehung von Streit und Mobbing vorzubeugen. Andererseits wollen wir mit dieser Stunde einen Beitrag zur Verbesserung des Lernklimas und letzten Endes auch des Lernerfolges Ihres Kindes leisten. Diese Stunden werden von den beiden Klassenleitern übernommen und sind so in den Schulwochen platziert, dass der Termin über die Stunden der Woche durchwechselt. Seite 4 Elternbeteiligung Beteiligung der Eltern am schulischen Leben ist Anteilnahme am Leben ihrer Kinder. Diese Beteiligung geschieht bereits in vielfältiger Weise. Unsere Schule hat einen Elternsprecher in den Klassen fünf bis zehn und einzelne Eltern in allen Klassenstufen, die sich für die Belange unserer Schule für unsere Kinder einsetzen. Ein Elternstammtisch bietet interessierten Eltern die Möglichkeit, sich in ungezwungener Runde kennenzulernen, sich über die schulischen Belange ihrer Kinder auszutauschen, konstruktive Kritik zu bündeln oder weitergehende Aktivitäten zu entwickeln. Um eine fruchtbare Mitarbeit der Eltern am Schulleben auch für die Zukunft zu garantieren, ist ihre Teilnahme an der diesjährigen Wahl eines neuen Elternbeirates sehr wichtig. Die Wahl findet am 06. Oktober 2010 um 18.30 Uhr im Audimax der Universität Bamberg im Gebäude in der Feldkirchenstraße direkt gegenüber dem Dientzenhofer-Gymnasium statt. Bitte nehmen Sie an der Wahl aktiv und auch passiv als Kandidatin oder Kandidat teil. Sie erhalten dazu auch noch eine separate Einladung. Handybenutzung und Gebrauch digitaler Speichermedien in der Schule Nach dem bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ist der Betrieb von Speichermedien aller Art, die nicht unterrichtlichen Zwecken dienen, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Speichermedien sind Handys, MP-3-Player, Discman, Camcorder, Fotoapparate u. ä.. Falls derartige Geräte mitgeführt werden, müssen sie ausgeschaltet bleiben. Bei Nichtbefolgen muss mit dem zeitweisen Einzug der Geräte gerechnet werden. Bildveröffentlichungen im Internet Um Fotos und Arbeiten Ihrer Kinder, die im Rahmen des Unterrichts, eines Projektes oder einer Arbeitsgruppe von einer Lehrkraft gefertigt werden, auf unserer Homepage zu veröffentlichen, ist eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten notwendig. Um dies auf unbürokratischem Weg zu erledigen, bitten wir Sie, uns mit Angabe des Namens und der Klasse Ihres Kindes nur dann zu informieren, wenn Sie mit einer Bildveröffentlichung NICHT einverstanden sind. Ohne Nachricht von Ihnen setzen wir Ihre Einwilligung in Bildveröffentlichungen Ihres Kindes voraus. Intensivierungsunterricht „Die Intensivierungsstunden mit halber Klassenstärke sind das Herzstück des 8-jährigen Gymnasiums“, so war in einer ersten Stellungnahme zur Einführung des G8 zu lesen. Diese Aussage hat nach wie vor Gültigkeit. Wir sind am DG der festen Überzeugung, dass diese Trainings- und Übungsstunden ohne Durchnahme neuen Unterrichtsstoffes ein wesentliches Element des verkürzten Gymnasiums sind. Auf unserer Homepage finden Sie unser Angebot mit den entsprechenden Unterrichtszeiten. Verpflichtend ist - soweit es der Stundenplan zulässt - die Teilnahme für alle Wiederholungsschüler, auf Probe vorgerückte Schüler, Schüler mit nicht zufriedenstellenden Leistungen in bestimmten Fächern im vergangenen Schuljahr und für Schüler, deren Leistungen im laufenden Schuljahr besorgniserregend absinken. Für alle anderen ist die Teilnahme bei zusätzlichem Erklärungs- und Übungsbedarf – auch temporär – möglich. Bitte beobachten Sie den Leistungsstand Ihres Kindes genau und nehmen Sie bei absinkenden Leistungen dieses Angebot wahr. Nach Beschluss der KMK (Kultusministerkonferenz) der Bundesländer haben sich alle Bundesländer auf eine verpflichtende Jahreswochenstundenzahl (das sind alle Stunden, die jeder Schüler in seiner gesamten Schulzeit an einem Gymnasium in allen Fächern zu besuchen hat) von 265 geeinigt. Ohne die zusätzlichen Intensivierungsstunden liegt Bayern aber nur bei 260 Wochenstunden. Das bedeutet, dass jeder Gymnasiast bis zum Abitur fünf Wochenstunden freiwillig einbringen muss, sei es durch den Besuch von Intensivierungsstunden oder anderem nicht verpflichtend vorgeschriebenem Unterricht, z.B. Wahlkurse aus dem Wahlunterrichtsangebot der Schule. Die Schulen wurden zur Dokumentation dieser „freiwilligen“ Stunden aufgefordert. Zum Nachweis der Teilnahme an der zusätzlichen Intensivierung erhält jeder Schüler/jede Schülerin in diesem Schuljahr zu Beginn seines Kurses einen Laufzettel. Er / Sie ist selbst dafür verantwortlich, sich die entsprechende Unterschrift für die Teilnahme an einer Intensivierungsstunde von der Lehrkraft einzuholen. Die Anrechnung einer Jahreswochenstunde erfolgt bei einer Teilnahme an mindestens 16 Stunden, die Anrechnung von zwei Jahreswochenstunden bei der Teilnahme an mindestens 30 Stunden. Eine Anrechnung auf die Jahreswochenstundenzahl erfolgt nur bei Abgabe des Laufzettels nach Eintrag von mindestens 16 Wochenstunden. Bei Verlust des Laufzettels ist keine Anrechnung möglich ! Der Besuch von Wahlunterricht ist abweichend von dieser Regelung für Intensivierungsstunden für das gesamte Schuljahr verpflichtend, ein Einzelstundennachweis ist deshalb nicht notwendig. Schulinterne Regelungen zur Durchführung von Leistungsnachweisen in einzelnen Fächern Deutsch • in Klassen mit Deutschunterricht im Umfang von 4 Jahreswochenstunden oder mehr soll bei der Erstellung des Stundenplans je eine Doppelstunde pro Woche eingeplant werden. • in Sekundarstufen I und II kann eine Schulaufgabe durch eine Präsentation ersetzt werden. • in Sek. II kann eine Schulaufgabe durch eine Debatte ersetzt werden. • in der Jahrgangsstufe 6 und 8 soll eine Schulaufgabe jeweils durch einen zentralen und einen schulinternen Leistungstest ersetzt werden (Gewichtung jeweils 0,5 Schulaufgabe, in der Summe 1,0 Schulaufgabe). Seite 5 • es können schulinterne Jahrgangsstufentests zum Grundwissen durchgeführt werden. • es können Halb- oder Ganzjahresprojekte durchgeführt werden. • es wird in jahrgangsbezogenen Lehrerteams unterrichtet. Mathematik • Ersatz einer Schulaufgabe in der Jahrgangsstufe 10 durch einen zentralen und einen schulinternen Jahrgangsstufentest (Gewichtung jeweils 0,5 Schulaufgabe, in der Summe 1,0 Schulaufgabe). Englisch • Ersatz einer halben Schulaufgabe in den Jahrgangsstufen 6 und 10 durch den zentralen Leistungstest. In Jahrgangsstufe 6 Ersatz der 2. Hälfte durch einen schulinternen Test, in Jahrgangsstufe 10 durch einen weiteren vom Kultusministerium zentral zur Verfügung gestellten Test. • in den Jahrgangsstufen 5 mit 9 kann die Heftführung als kleiner Leistungsnachweis gewertet werden. • Die Gewichtung der Gesamtleistung aus großen und kleinen Leistungsnachweisen bei der Ermittlung der Jahresfortgangsnote beträgt 2 : 1. • Die Mündliche Prüfung als Großer Leistungsnachweis findet in Jahrgangsstufe 10 statt und ersetzt dort die 3. Schulaufgabe. Französisch • die Gewichtung der schriftlichen und der mündlichen Gesamtleistung bei der Ermittlung der Jahresfortgangsnote wird weiterhin im Verhältnis 1 : 1 erfolgen. • Die Mündliche Prüfung als Großer Leistungsnachweis findet in Jahrgangsstufe 10 statt und ersetzt dort die 3. Schulaufgabe. Italienisch • die Gewichtung der schriftlichen und der mündlichen Gesamtleistung bei der Ermittlung der Jahresfortgangsnote wird weiterhin im Verhältnis 1 : 1 erfolgen. • Die Mündliche Prüfung als Großer Leistungsnachweis findet in Jahrgangsstufe 10 statt und ersetzt dort die 3. oder 4. Schulaufgabe. Latein • es besteht weiterhin die Möglichkeit, in regelmäßigen Abständen angekündigte Vokabeltests durchzuführen. • in Dichtungsschulaufgaben kann weiterhin ein Teil des Übersetzungstextes ein aus dem Unterricht bekannter Text sein. Erdkunde • in Jahrgangsstufe 5 kann weiterhin die Heftführung bewertet werden. Katholische Religion • Es besteht die Möglichkeit, die Heftführung der Schüler/innen in den Jahrgangsstufen 5 mit 8 als kleinen Leistungsnachweis zu benoten. Biologie / NTB • Es können Kurzarbeiten als kleine Leistungsnachweise durchgeführt werden. Physik / NTP • Es können Kurzarbeiten als kleine Leistungsnachweise durchgeführt werden.. Chemie • In den Jahrgangsstufen 9 und 10 können im Chemieunterricht für Schüler des sprachlichen Zweiges Kurzarbeiten als kleine Leistungsnachweise geschrieben werden. Informatik in Jgst 9 und 10 • Es können Kurzarbeiten als kleine Leistungsnachweise mit doppelter Gewichtung durchgeführt werden. Durchführung von weiteren Leistungsnachweisen an Tagen mit Schulaufgaben und Kurzarbeiten • an Tagen mit Schulaufgaben können keine kleinen schriftlichen Leistungsnachweise (weder Kurzarbeiten noch Stegreifaufgaben) durchgeführt werden. • an Tagen mit Kurzarbeiten dürfen Stegreifaufgaben angesetzt werden. • in Fächern der Jahrgangsstufen 5 mit 10, in denen Schulaufgaben abgehalten werden, können zusätzlich Kurzarbeiten angesetzt werden. • in der letzten Schulwoche vor den Weihnachtsferien sollen, begründete Ausnahmefälle ausgenommen, keine Schulaufgaben abgehalten werden. Schul- und Schulwegunfälle Unser Ziel ist es, alles zu tun, um Unfälle auf dem Schulweg oder im Schulbereich zu vermeiden. Ebenso wie Schulunfälle (im Schulbereich) sind auch Schulwegunfälle durch den Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV) versichert. Wir bitten Sie, Schulwegunfälle unverzüglich der Schule mittels der im Sekretariat erhältlichen Vordrucke zu melden. Der beste Unfallschutz ist jedoch, sich möglicher Gefahren bewusst zu werden und sie zu vermeiden. Hierzu können Sie wie auch alle Lehrkräfte und Ihre Kinder einen wichtigen Beitrag durch Bewusstseinsbildung leisten. Vor allem zu Beginn der kalten Jahreszeit erhöhen sich erfahrungsgemäß die Unfallgefahren auf dem Schulweg. Bitte achten Sie auf eine zweckmäßige und gut sichtbare Bekleidung ihrer Kinder. Gerade die Schülerinnen und Schüler der unteren Jahrgangsstufen werden in dunklen Jacken und Hosen oftmals sehr spät erkannt. Halten Sie Ihre Kinder dazu an, bei Fahrbahnüberquerungen nicht unnötig zu trödeln. Seite 6 All diejenigen, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, werden gebeten, die Funktionstüchtigkeit ihrer Bremsund Beleuchtungsanlagen zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Fahrraddiebstahl auf dem Schulgelände nicht versichert ist. Sie können jedoch im Rahmen Ihrer Hausratversicherung für entsprechenden Schutz sorgen. Falls Sie Ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen bzw. abholen, beachten Sie bitte: Parken bzw. halten Sie nicht im Zufahrts- und Haltebereich des Schulbusses in der Kantstraße und auf den Lehrerparkplätzen. Versperren Sie nicht die Zufahrten zu den Lehrerparkplätzen. Lassen Sie bitte Ihre Kinder in etwas größerer Entfernung aus dem Fahrzeug aus- und einsteigen. Selbst von der Parkanlage Weißenburgerstraße – Kantstraße (ampelgesteuerter Fußgängerüberweg) beträgt der Fußweg auch für jüngere Schülerinnen und Schüler nicht mehr als fünf Minuten; das gleiche gilt für den Parkplatz, der zum Geigenberger Supermarkt gehört. Halten Sie ihre Kinder bitte dazu an, die Lehrerparkplätze nicht zu begehen. Durch ungeordnetes Überqueren der Zufahrten und der teils unübersichtlichen Parkflächen entstehen sonst immer wieder unfallträchtige Situationen. Für Ihr Verständnis und für Ihre und Ihrer Kinder Mitarbeit bedanke ich mich herzlich! Sehr geehrte Eltern, ich bin mir sicher, dass auch im neuen Schuljahr die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Schule in allen Bereichen reibungslos vonstatten gehen wird. Allen unseren Schülerinnen und Schülern wünsche ich Freude beim Lernen und viel Erfolg! W. Bauernsachs Schulleiter